Projektbeschreibung Garantiert mobil!

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Kurzfassung der Projektbeschreibung "Garantiert mobil!" der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH

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Projektbeschreibung Kurzfassung Autor: Peter Krämer Geschäftsbereich Nahverkehr der Odenwald-Regional-Gesellschaft (OREG) mbH Hulster Straße 2 64720 Michelstadt Kontakt: Tel. 06061 - 97 99 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.odenwaldmobil.de

„Garantiert mobil!“ – Konzept zur nachhaltigen Sicherung öffentlicher

Mobilität im ländlichen Raum

Quo vadis ÖPNV? Die Mobilität in ländlichen Räumen war in den zurückliegenden Jahrzehnten geprägt von der Dominanz des motorisierten Individualverkehrs. Arbeit und Freizeit sind flexibler geworden. Wer auf dem Land an sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen teilnehmen will, muss in der Regel weite Entfernungen zurücklegen. Dies gilt zunehmend auch für Besorgungen des täglichen Lebens, weil Ortschaften auf dem Land wichtige Versorgungsinfrastrukturen verloren haben. Ärzte, Apotheken, Lebensmittelgeschäfte befinden sich meist im Unter- oder Mittelzentrum. Der Weg dorthin wird in aller Regel mit dem Auto zurückgelegt, weil der Bus aus verschiendensten Gründen nicht als geeignete Alternative gesehen wird oder zu der Zeit, wo er benötigt wird, keine Verbindungen bestehen. So ist die Funktion des ÖPNV in ländlichen Räumen im Wesentlichen beschränkt auf die Bedürfnisse des Schülerverkehrs und auf diejenigen, die keine anderen Fahrtmöglichkeiten haben. Eine echte Alternative zum Individualverkehr war der ÖPNV in ländlichen Räumen nur in sehr seltenen Fällen. Im Rahmen des demografischen Wandels und der Finanznöte der kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger wird sich die Situation des ÖPNV weiter verschlechtern. Mit den zurückgehenden Schülerzahlen schwächt sich eine tragende Finanzierungssäule und mit der wachsenden Gruppe der Senioren entsteht nicht wirklich eine neue Nachfrage, die den Schülerrückgang kompensiert. Welche Zukunft hat daher der öffentliche Personennahverkehr in dünn besiedelten ländlichen Räumen? Antworten darauf werden seit Jahren gesucht und immer wieder der starre Rechtsrahmen des Personenbeförderungsgesetzes als Hindernis bemüht, dass auf die sich verändernden Rahmenbedingungen nicht flexibel genug reagiert werden kann. Doch ist dies so – oder fehlt es vielleicht nur an Ideen und Konzepten vor Ort oder an Kümmerern, die die verschiedenen Akteure zusammen bringen und zusammen halten? Es gibt darauf nicht die eine Antwort, ebenso nicht das eine, richtige Konzept für die ländliche Region. Auch ist diese so vielfältig, wie die Menschen, die in ihr leben. Flexible Bedienformen des ÖPNV galten und gelten als ein Mittel, eine öffentliche Verkehrs-versorgung auch noch in Räumen und zu Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage aufrecht zu erhalten. Es wächst allerdings die Erkenntnis, dass auch Bedarfsverkehre teuer werden können und den Anforderungen der „Facebook-Generation“ nicht gerecht werden. Internet und soziale Netzwerke

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eröffnen heute ganz andere Möglichkeiten, sich zu organisieren – auch auf dem Lande. Mobilität wird heute von der jüngeren Generation anders gestaltet; der Pkw-Besitz steht nicht mehr im Vordergrund der individuellen Mobilität. Diese Entwicklung muss auch in zukünftigen Organisationsformen des ÖPNV berücksichtig werden, wenn dieser keinen nachhaltigen Bedeutungsverlust erfahren soll. Neue Geschäftmodelle können dazu beitragen, die Vorzüge der „vernetzten Welt“ für sich zu nutzen und den Bedürfnissen der Zielgruppen gerecht zu werden. Bausteine für ein integriertes Mobilitätskonzept Mobilität ist Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck. Einem Mobilitätskonzept zu Grunde zu legen ist eine Versorgungs- und Mobilitätsstrategie, die das primäre Ziel hat, Mobilitätsbedürfnisse weitgehend zu vermeiden. Dies geschieht durch stationäre oder auch durch mobile Waren- und Dienstleistungsangebote vor Ort. Meistens haben diese sich in den vergangen Jahren aber aus den kleinen Ortschaften zurückgezogen. Neue Kooperationsformen und örtliche Initiativen können stationäre Versorgungsangebote wieder ermöglichen. Ist eine Versorgung mit bestimmten Waren, Dienstleistungen oder Einrichtungen nicht mehr vor Ort, sondern erst in den nächsten Zentren möglich, werden nachhaltige Mobilitätsangebote benötigt. Konventionelle Linienangebote von Bahn und Bus sowie Bedarfs- und RufBus-Verkehre werden hierbei durch Bürgerbusse oder Taxi- und Mitnahmeverkehre ergänzt. Sie bringen den Kunden zum Produkt und dienen darüber hinaus der Freizeitgestaltung und der sozialen Integration. Die Grenzen zwischen öffentlicher und privater Mobilität müssen dabei fließender werden. Ein integriertes Mobilitätskonzept bedarf eines aktiven Mobilitätsmanagements, d.h. Organisation und Vermarktung sind für den Erfolg unerlässlich, denn vielfach müssen auch Veränderungen im Mobilitätsverhalten angestoßen werden. Dies ist der Ansatz für „Garantiert mobil!“. Vom Fahrplan zur dynamischen Mobilitätsgarantie Der starre ÖPNV-Regelfahrplan mit höchstens stündlichen Taktzeiten wird in ländlichen Regionen nur noch dort seine Berechtigung haben, wo sich eine größere Anzahl von Fahrgästen auf Hauptlinien konzentrieren, d.h. sich die Nachfrage bündeln lässt. Überall dort, wo Erschließungslinien von den Hauptlinen in die kleinen Ortschaften abzweigen, muss als Antwort auf den demografischen Wandel in Zukunft mehr angeboten werden, als eine zweistündliche RufBus-Bedienung von montags bis freitags. Hier stoßen auch flexible Bedienformen in ihrer traditionellen Organisation an ihre Grenzen, weil solche Bedienungsausweitungen im Regelfall nicht finanzierbar sind. Die Individualisierung der Lebenswelt passt auch nicht mehr in einen Fahrplan. Wer seinen Arztbesuch oder seinen Einkauf in der Stadt beendet hat, will in der Regel gleich nach Hause und nicht erst noch zwei Stunden auf die nächste Busverbindung warten. Um den zeitgeistlichen Mobilitätsbedürfnissen zu entsprechen, müssen auch öffentliche Mobilitätsangebote (so wie das Auto) im Prinzip jederzeit verfügbar sein. Was in Städten mit kurz getakteten Straßen-, U.- oder S-Bahnen gängige Praxis ist, ist in ländlichen Regionen bislang nicht vorstellbar. Mit "Garantiert mobil!" soll es möglich sein, zu jeder Zeit1 (rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche und unabhängig von Schul- und Ferienzeiten) von der Ortschaft in das nächste Zentrum und immer auch in das Kreiszentrum Erbach / Michelstadt zu gelangen. Das Mobilitätangebot ist künftig nicht mehr der traditionelle ÖPNV-Linienfahrplan, sondern die dynamische Mobilitätsgarantie als das Versprechen einer Mobilitätsdienstleistung. Sie gewährleistet dabei, dass der Fahrgast immer ein Mobilitätsangebot nach seinen Wünschen erhält.

1 aus logistischen Gründen ist eine Vorbestellfrist von mindestens 60 Minuten erforderlich

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intermodale Vernetzung schafft Synergien Die Mobilitätswelt in ländlichen Gegenden ist geprägt durch Parallelstrukturen. Autos fahren kreuz und quer durchs Land und befördern im Durchschnitt 1,2 Fahrgäste zu irgendwelchen Zwecken und Zielen. Versorgungsfahrzeuge, Handwerker und Sozialdienste fahren für ihre jeweiligen Zwecke, Bussen fahren auf ihren Linien und dazwischen Taxen und Mietwagen für private Kunden aber auch für Schulen und Krankenkassen. Alles höchst individuell - und parallel. Die Frage ist daher, kann die Mobilität in ländlichen Räumen durch intermodale Vernetzung nachhaltig gesichert werden und auf welcher Basis? "Garantiert mobil!" will das Versprechen der Mobilitätsgarantie durch Beförderungsleistungen im Individual- und Gelegenheitsverkehr erfüllen, die in den öffentlichen Personennahverkehr integriert sind. In erster Linie sollen vorhandene Mobilitätsressourcen genutzt werden, indem Platzkapazitäten in Fahrzeugen auf bestimmten Relationen bereitgestellt werden. Nach dem Personenbeförderungsgesetz ist dies allerdings auf Kraftomnibusse und Personenkraftwagen begrenzt. Neben dem ohnedies vorhandenen Fahrplanangebot des ÖPNV setzt "Garantiert mobil!" auf zwei weitere Säulen zur Erfüllung der Mobilitätsgarantie: Zum einen sind dies private und gewerbliche Mitnahmeangebote. Schon heute gibt es im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung eine Menge von Leerfahrten im Taxi-, Mietwagen- oder Freistellungsverkehr, die als freie Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden können und die dadurch eine bessere Auslastung erfahren. Eine besondere Herausforderung ist die Integration privater Mitnahmefahrten, weil dies - unabhängig von rechtlichen Restriktion - besonderer Anreize und Motivationen zum bürgerschaftlichen Engagement bedarf. Sollte die Mobilitätsgarantie nicht durch Fahrplanfahrten des ÖPNV oder durch (private oder gewerbliche) Mitnahmefahrten erfüllt werden können, wird eine quasi "Taxi-Ersatzfahrt" (Ersatzbeförderung) von „Haustür zu Haustür“ angeboten, für die allerdings ein kostendeckendes Entgelt zu zahlen ist. Durch die Verknüpfung des regulären ÖPNV mit privaten und gewerlichen Mitnahmefahrten sowie zusätzlichen „Taxi-Ersatzfahrten“ kann das Fahrtenangebot deutlich gesteigert werden. Der Verzicht auf das eigene Fahrzeug wird somit für den Fahrgast attraktiver und zu einer echten Alternative gegenüber dem Auto. „Garantiert mobil!“-Fahrten ersetzen nicht den traditionellen ÖPNV, denn nur dieser ist Daseinsvorsorge, für die ein Sicherstellungsauftrag des Aufgabenträgers besteht. „Garantiert mobil!“ funktioniert auch nur dort, wo in der Regel eine „ausreichende Substanz“ an ÖPNV vorhanden ist. Vor allem in den dichter besiedelten Bereichen könnte die Fahrzeuginfrastruktur für „Garantiert mobil!“-Fahrten möglichen Beförderungsansprüchen aus der Mobilitätsgarantie gar nicht gerecht werden. Intermodalität bedeutet auch Tarifintegration Die gesamte Mobilitätskette zu einem einheitlichen Beförderungsentgelt, unabhängig davon, welcher Verkehrsträger gerade benutzt wird, ist verkehrspolitisches Wunschdenken. Steigt man vom Taxi auf die Bahn um, bewegt man sich in zwei Tarifwelten. Bucht man über eines der zahlreichen Mitfahrportale eine Fahrt, ist es unmöglich, zugleich einen regulären ÖPNV-Fahrschein für eine Weiterfahrt zu erwerben. Aber wozu sollte man überhaupt eine ÖPNV-Zeitkarte erwerben, wenn in einem Mitnahmeportal die gleiche Strecke zu einem günstigeren Preis oder "kostenlos" angeboten wird? Genau hier setzt das Projekt „Garantiert mobil!“ an: Es sollte grundsätzlich möglich sein, mit einer Zeitkarte des Verbundtarifs auch eine Mitnahmefahrt oder ein Taxi an seinem Zielort zu benutzen.

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"Garantiert mobil!" schafft die Tarifintegration auf der Grundlage der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, weil alle einbezogenen Beförderungsleistungen sich als öffentlicher Personennahverkehr im Sinne von § 8 Abs. 1 PBefG darstellen. Unabhängig davon, welche Beförderungsleistungen für die Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden, gilt der RMV-Tarif, d.h. auch für die einbezogenen privaten Mitnahmefahrten. Zeitkarten des Verbundtarifs werden anerkannt, d.h. wer eine Jahres-, Monats- oder Wiochenkarte besitzt, nutzt "Garantiert mobil!"-Fahrten kostenlos. Einzig für Ersatzbeförderungen ist ein (kostendeckender) Zuschlagspreis zu zahlen, der aber dennoch unter dem regulären Taxipreis liegt (siehe Kapitel „Nutzerfinanzierung sichert Kostendeckung“). "Garantiert mobil!" ist gewerbliche Personenbeförderung Private Mitnahmefahrten sind per se kein öffentlicher Personennahverkehr. Das Entgelt, das ein privater Anbieter von Mitnahmefahrten erhält und das die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen darf, ist kein ÖPNV-Tarif. Ebenso ist es nicht grundsätzlich möglich, einen als Mietwagen- oder Taxiverkehr typisierten Verkehr als ÖPNV zu behandeln. Um diese Intermodalität herstellen zu können, d.h. verschiedene Verkehrsträger auf der Grundlage eines als öffentlicher Personennahverkehr typisierten Verkehrs zusammenführen zu können, bedarf es verschiedener organisatorischer Maßnahmen, die auch dadurch ermöglicht werden, dass der Bundesgesetzgeber mit der PBefG-Novelle 2013 genehmigungsrechtliche Erleichterungen für flexible und alternative Betriebsformen geschaffen hat, die nicht alle Merkmale eines bestimmten Verkehrstyps erfüllen:

1. "Garantiert mobil!" ist gewerbliche Personenbeförderung in der Aufgabenstellung eines Verkehrsunternehmens nach §§ 2,3 PBefG

2. Die durch die Mobilitätsgarantie umfasste Beförderungsleistung ist Linienersatzverkehr nach §

42 PBefG, der nach der Öffnungsklausel des § 2 Abs. 6 PBefG genehmigungsfähig ist 3. Für alle einbezogenen Beförderungsleistungen gilt ein einheitlicher ÖPNV-Tarif, der gemäß §

39 PBefG genehmigt wird.

"Garantiert mobil!" ist kein Vermittlungsportal für Beförderungsleistungen (siehe Firma Uber); "Garantiert mobil!" handelt als Verkehrsunternehmen im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Diese Eigenschaft ermöglicht es, private und gewerbliche Anbieter von Mitnahmefahrten und Unternehmen des Gelegenheitsverkehrs als Subunternehmer einzusetzen. Die Beschäftigung von Subunternehmen ist im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung durchaus üblich. Völlig neu - und dementsprechend auch juristisch anspruchsvoll - ist, dass ein Verkehrsunternehmen Privatpersonen, die Beförderungsleistungen anbieten, als Subunternehmer und damit als Erfüllungsgehilfe für das Erbringen dieser Leistung einsetzt. Für den privaten Anbieter einer Mitnahmefahrt, der in dieser Konstellation gewerbliche Personenbeförderung betreibt, hat dies weitreichende Konsequenzen:

er benötigt einen Personenbeförderungsschein

das von ihm verwendete Fahrzeug unterliegt den Anwendungsvorschriften der BOKraft und ist besonders zu versichern

er betreibt ein Gewerbe und muss die erzielten Einnahmen versteuern Die Entscheidung, private Mitnahmefahrten nicht zu vermitteln, sondern als Betriebsleistungen eines Verkehrsunternehmens, mit Betriebs- und Beförderungspflichten ausgestattet, anzusehen, ist wohl

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bundesweit einmalig. Sie ist aber auch dem Umstand geschuldet, ansonsten keinen intermodalen Tarif anbieten zu können, weil Privatfahrten generell keinen ÖPNV darstellen. Das Subunternehmermodell ist damit u.E. die einzige Möglichkeit der Integration privater Mitnahme-fahrten und auch der tariflichen Integration in ein Mobilitätskonzept. Man kann sicherlich die Konsequenzen, die sich daraus für private Mitnahmefahrten ergeben, als Hürde für solche Angebote bezeichnen. Für uns sind dies Qualitätskriterien, die dem Fahrgastschutz, der Verlässlichkeit und der Zuverlässigkeit dienen und gut zum Produkt von „Garantiert mobil!“ passen. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis eines Personenbeförderungsscheins und der besonderen Versicherung der eingesetzten Fahrzeuge. Für letzteres haben wir eine Globalversicherung abgeschlossen, die im Schadensfall greift und die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters nicht belastet. Hinsichtlich der Anwendungsvorschriften der BOKraft, so auch von der jährlichen HU-Pflicht der Fahrzeuge, konnten wir weitreichende Ausnahmegenehmigungen erreichen. Dafür gilt unser Dank dem hessischen Verkehrsministerium. Das Angebot zu Mitnahmefahrten soll durch finanzielle Anreize gefördert werden. Unseres Erachtens sind bei privaten Mitnahmefahrten Appelle zum bürgerschaftlichen Engagement alleine nicht ausreichend. Der Anbieter soll eine finanzielle Unterstützung erhalten und dadurch in die Lage versetzt werden, Kostendeckungsbeiträge zu den Betriebskosten seines Fahrzeuges zu erwirtschaften. Diese muss er allerdings versteuern; aber dabei spielt es keine Rolle, ob er gewerbliche Personenbeförderung betreibt oder er sich im genehmigungsfreien Bereich bewegt, weil er nur ein geringes Entgelt erhält, das die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Durch die Integration von Mitnahmefahrten auf der Grundlage der gewerblichen Personenbeförderung ist "Garantiert mobil!" rechtssicher und bietet dem Fahrgast ein Höchstmaß an Schutz und Verlässlichkeit. Die ist bei anderen Mobilitätsprojekten, die lediglich die Vermittlung von Beförderungsleistungen zum Gegenstand haben, vielfach nicht der Fall. Kooperation mit dem Taxi- und Mietwagengewerbe Die „Taxi“-Ersatzbeförderung wird ebenfalls als Subunternehmerleistung von „Garantiert mobil!“ durch Unternehmen des Gelegenheitsverkehrs durchgeführt; diese müssen im Besitz einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen nach § 49 Abs. 4 PbefG sein. Damit schafft „Garantiert mobil!“ keine Konkurrenz zu dem örtlichen Taxi- und Mietwagengewerbe, sondern integriert dessen Leistungen und nutzt dessen „Know how“ bei der Disposition und Leistungserbringung. Bei der Einbeziehung von Fahrten des Gelegenheitsverkehrs stand im Vordergrund, die Unternehmen des Taxi- und Mietwagenverkehrs als Partner des Projektes zu gewinnen, weil nicht auszuschließen ist, dass gegenwärtige Taxi- und Mietwagenkunden künftig Kunden von „Garantiert mobil!“ werden. Ein Affront gegenüber dem Gewerbe würde es darstellen, wenn „Garantiert mobil!“-Fahrten im Wettbewerb vergeben würden und die Taxler befürchten müssten, dass über diese Hintertür in ihren Konzessionsschutz eingegriffen würde. Daran war uns nicht gelegen. Als Königsweg hat sich schließlich herausgestellt, „Garantiert mobil!“-Fahrten (weil diese als ÖPNV qualifiziert sind) in den Verkehrsvertrag mit den Busunternehmen des Linienverkehrs einzubeziehen. Die Taxler werden damit zu Subunternehmer der Linienverkehrsbetreiber, was wohl bundesweit ebenfalls ein nicht allzu häufiger Fall darstellen dürfte. Synergien entstehen auch dadurch, dass jetzt der Busbetreiber mit vorhandenen Kapazitäten die Rückfallebene für den Fall bildet, dass der Taxler die „Garantiert mobil!“-Fahrt nicht erbringen kann. Nutzerfinanzierung sichert Kostendeckung. Da alle in der Mobilitätsgarantie zusammengefassten Beförderungsleistungen als ÖPNV qualifiziert sind, ist es möglich, einen einheitlichen (intermodalen) Tarif zur Anwendung zu bringen, der vorzugsweise der schon vorhandene und gut eingeführte RMV-Verbundtarif ist. Für „Garantiert mobil!“-Fahrten im Modus „Ersatzbeförderung“ waren allerdings im Sinne der Nutzerfinanzierung

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kostendeckende Zuschläge zu erheben, damit hier kein weiterer Zuschussbedarf für den Odenwaldkreis entsteht. Die Kosten einer „Garantiert mobil!“-Fahrt im Modus „Ersatzbeförderung“ betragen etwa 80 % einer regulären Taxifahrt. Auf diesem Niveau liegt auch die Vergütung des Taxlers, der die Beförderungsleistung erbringt. Auf der Fahrgastseite ist das Tarifmodell sicherlich neben der Mobilitätsgarantie entscheidend für die Kundenakzeptanz. Dazu genügt es nicht, dass Zeitkarten des Verbundtarifs anerkannt werden. Zuschlagspreise, die nach Reiseweitenklassen gestaffelt, 10, 15 oder 20 € betragen, werden subjektiv als zu hoch empfunden. Zur Attraktivitätssteigerung sehen wir ein umfangreiches Rabattsystem für Früh- und Zubucher vor, das der Kunde derzeit weder beim Verbundtarif, noch im Taxi- und Mietwagenverkehr kennt. Über das Internet buchbar „Garantiert mobil!“-Fahrten sind ausschließlich über das Internet zu buchen; für mobile Anwendungen steht eine App zur Verfügung. Fahrtanbieter und Fahrgast müssen sich dazu registrieren und ein Kundenkonto anlegen, über das die Fahrt bezahlt wird. Dies entspricht den Regularien bekannter Online-Portale und ist für die meisten Nutzer heute kein Problem mehr. Sollte keine Internetverbindung zur Verfügung stehen, wird ein barrierefreier Zugang zu den „Garantiert mobil!“-Fahrten durch einen Mobilitätsberater der örtlichen Mobilitätszentrale gesichert, der telefonisch über eine einheitliche Service-Nummer erreichbar ist. Ziel ist es, ein gemeinsames EDV-Hintergrundsystem mit dem Schwesterprojekt „Mobilfalt“ des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) zu schaffen, indem das dort bestehende Buchungssystem weiterentwickelt wird. Ausblick „Garantiert mobil!“ wird die Mobilitätskultur verändern. Dies passiert nicht auf einen Schlag, sondern

erfordert Durchhaltevermögen und Überzeugungsarbeit. Doch: wenn viele Menschen an vielen

Orten viele kleine Schritte tun, verändern sie das Antlitz der Erde (afrikanisches Sprichwort)

gez. Peter Krämer