Promotions Merk Blatt

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TU Berlin - Der Präsident - IA 1 - Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin

Merkblatt Promotion I. Allgemeine Informationen:

• Die Immatrikulation zur Promotion ist an keine Fristen gebunden und kann jederzeit beantragt werden. • Die Zulassung erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 der Ordnung der TU Berlin über Rechte und Pflichten der Studentin-

nen und Studenten (OTU) in der derzeit gültigen Fassung und ist zunächst befristet auf 2 Semester . • Spätestens zur Rückmeldung zum 3. Semester muss ein Fakultätsratsbeschluss über die Annahme der Pro-

motionsabsicht durch die Fakultät beim Servicebereich Master (IA 1) vorgelegt werden. • Die zur Einschreibung und Bewerbung benötigten Unterlagen finden Sie auf der Seite Informations- und

Download Center. • Allgemeine Informationen rund um die Promotion finden Sie auf den Seiten des Nachwuchsbüros TU-DOC un-

ter www.tu-doc.de.

II. Bewerber/in mit deutscher Staatsangehörigkeit o der der Staatsangehörigkeit eines an-deren Landes der EU, Islands, Norwegens oder Liecht ensteins und/oder Bewerber/in mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Bildu ngsinländer/in)

1. Wenn Sie aktuell an der TU Berlin immatrikuliert sind , reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:

• die Erklärung zum Promotionsstudium • den Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages

oder • alle Studienbescheinigungen des aktuellen Semesters, falls die Rückmeldung schon erfolgt ist • Bescheinigung des Prüfungsamtes, falls das Hochschulabschlusszeugnis noch nicht vorliegt

2. Wenn Sie an der TU Berlin Ihr Studium abgeschlossen haben und inzwi schen exmatrikuliert sind , reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein: • einen Antrag auf Immatrikulation • den Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages

3. Wenn Sie nicht an der TU Berlin immatrikuliert waren , reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:

• einen Antrag auf Immatrikulation • eine beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (Ist dieses nicht auf deutsch, englisch oder

französisch verfasst, müssen Sie ebenfalls eine beglaubigte Übersetzung einreichen) • einfache Kopie des Personalausweises / Passes (Seite mit den persönlichen Daten) • den Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrages. • Exmatrikulationsbescheinigung der letzten in Deutschland besuchten Hochschule.

III. Sonstige Bewerber/in mit ausländischem Hochsch ulabschluss

Zur Bewerbung benötigen Sie einen gleichwertigen Hochschulabschluss, über dessen Gültigkeit in Einzelfällen die Fakultät entscheidet. Für die Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen im Service Master I A 1 ein:

• eine Betreuerzusage einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers mit der Angabe, ob die Disserta-tion in Deutsch oder Englisch geschrieben wird

• einen Antrag auf Zulassung • das Hochschulabschlusszeugnis in beglaubigter Kopie (wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich einreichen, ge-

nügt die Vorlage des Originals mit einer einfachen Kopie) • die beglaubigte Übersetzung des Hochschulabschlusszeugnisses (falls nicht deutsch, englisch oder franzö-

sisch)

Alle weiteren notwendigen Unterlagen sind erst einzureichenden, wenn eine Zulassung ausgesprochen wurde. Nähere Angaben finden sich dazu in dem entsprechenden Zulassungsbescheid. Hinweis: Waren Sie in Deutschland bereits zur Promotion immatrikuliert und sind auf Grund eines fehlenden Fakultätsratsbe-schlusses oder einer fehlenden Betreuungszusage exmatrikuliert worden, so ist eine erneute Einschreibung zur Promo-tion nur dann möglich, wenn Sie alle in II 2 oder II 3 geforderten Unterlagen sowie den erforderlichen Fakultätsratsbe-schluss oder die Betreuerzusage einreichen.

Stand:20.10. 2010

DER PRÄSIDENT Abteilung I Studierendenservice Servicebereich Master – I A 1

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