Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

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Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten, Chancen und Risiken für Schulen Masterarbeit im Rahmen des Fernstudiums „Schulmanagement“ vorgelegt von: Michael Reitz Matrikelnummer 351627 Adelungstraße 35 64283 Darmstadt Tel. 06151/272593 [email protected] www.mreitz.de Datum der Abgabe: 28.11.2005

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Public Private Partnerships in Schulen –

Möglichkeiten, Chancen und Risiken für Schulen

Masterarbeit im Rahmen des Fernstudiums „Schulmanagement“

vorgelegt von:

Michael Reitz Matrikelnummer 351627

Adelungstraße 35 64283 Darmstadt

Tel. 06151/272593 [email protected] www.mreitz.de

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Datum der Abgabe: 28.11.2005

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I Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung.............................................................................................................................. 4

1.1 Problemstellung .........................................................................................................................4

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit ...........................................................................................6

2 Grundlagen des Public Private Partnership-Modells ................................................................. 6

2.1 Zum Begriff „Public Private Partnership (PPP)“ ......................................................................6

2.2 Von der Eigenerledigung über die PPP-Anwendungsfelder bis zur materiellen

Privatisierung ...........................................................................................................................12

2.2.1 Eigenerledigung ...............................................................................................................12

2.2.2 Herkömmliche Beschaffung ............................................................................................12

2.2.3 Outsourcing......................................................................................................................12

2.2.4 Informelle Kooperationen................................................................................................12

2.2.5 Zivilrechtliche Kooperationsverträge ..............................................................................13

2.2.6 Öffentlich-rechtliche Kooperationsverträge ....................................................................13

2.2.7 Gesellschaftsrechtliche Kooperationen............................................................................13

2.2.8 Privatisierung ...................................................................................................................13

2.3 Abgrenzung nach Leistungsschwerpunkten ............................................................................14

2.4 Der Blick ins Ausland als entstehungsgeschichtlicher Hintergrund: Internationale

Erfahrungen mit PPP ...............................................................................................................16

3 Ablauf und Rahmenbedingungen von Public Private Partnerships im Schulbereich .................. 17

3.1 Ablauf von PPP-Schulprojekten ..............................................................................................18

3.1.1 Phase I: Bedarfsfeststellung und Maßnahmenidentifizierung .........................................18

3.1.2 Phase II: Vorbereitung und Konzeption ..........................................................................18

3.1.3 Phase III: Ausschreibung und Vergabe ...........................................................................19

3.1.4 Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling......................................................20

3.1.5 Phase V: Endschaft ..........................................................................................................21

3.2 Zu berücksichtigende Rahmenbedingungen von PPP-Schulprojekten ...................................21

3.2.1 Schulbaufördermaßnahmen der Bundesländer ................................................................21

3.2.2 (Schulbau-)Förderprogramme der Banken ......................................................................22

3.2.3 Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ ..............................................22

3.2.4 Besteuerung von PPP-Schulprojekten .............................................................................23

4 Ausgewählte nationale und internationale PPP-Schulprojekte ................................................. 24

4.1 Beispiele von PPP-Schulprojekten im Bereich Neue Medien.................................................24

4.1.1 Initiative D21 ...................................................................................................................24

4.1.2 Intel – Lehren für die Zukunft .........................................................................................26

4.1.3 e-nitiative.nrw ..................................................................................................................26

4.1.4 abitur-online.nrw: lernen für die Wissensgesellschaft.....................................................28

4.1.5 0°Celsius – ein bundesweites Projekt für Schule und Hochschule .................................29

4.1.6 Energieprojekt „SONNE-online“ ....................................................................................30

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4.2 Beispiele von PPP-Schulprojekten in den Bereichen Schulbau und Schulgebäudesanierung30

4.2.1 Kreis Offenbach ...............................................................................................................30

4.2.2 Frankfurt am Main ...........................................................................................................32

4.2.3 Monheim am Rhein..........................................................................................................32

4.2.4 „Glasgow Secondary Schools Project“............................................................................34

4.3 Bildungs-GmbH Bremen .........................................................................................................35

4.4 Projekt „Reform der Beruflichen Schulen in Hamburg“ (ProReBeS) ....................................36

5 Chancen und Risiken bzw. Vor- und Nachteile von Public Private Partnerships für Schulen vor

dem Hintergrund der dargestellten Beispiele, Auswirkungen auf den Schulentwicklungsprozess...38

6 Zusammenfassung, Fazit und Ausblick.................................................................................. 40

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Worin liegt die eigentliche Rolle des Managements?

Im intelligenten Reagieren auf Veränderungen. Jean-Jacques Servan-Schreiber (*1924), frz. Journalist u. Politiker

1 Einleitung

Es ist unbestritten, dass sich unsere Schulen in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert

haben und ein „intelligentes Reagieren“ (s. o.) darauf unbedingt erforderlich ist bzw. teilweise be-

reits stattgefunden hat. Die einst ausschließlich als „Lernort“ genutzte Einrichtung ist heute weit

mehr: Zur Vermittlung von Wissen, Kenntnissen und Qualifikationen kommen zahlreiche weitere

Bildungs- und Erziehungsaufgaben1, die Schulen heute wahrzunehmen haben: Dies sind u. a. das

Vermitteln neuer Formen schulischen Lernens, die Erweiterung der schulischen Betreuungs- und

Beratungsangebote, die Vermittlung einer interkulturellen Erziehung und sozialräumlichen Orientie-

rung, die Schaffung eines Unterrichtsangebots mit hohem Arbeitsweltbezug und nicht zuletzt die

Kompetenzvermittlung im Bereich der Nutzung der neuen Medien (z. B. PC, Internet etc.). Die

genannten Beispiele verdeutlichen den angedeuteten Wandel des Bildungs- und Erziehungsauftrags

unserer Schulen. Die Schulen von heute sind Lernort und Lebensraum von Kindern und Jugendli-

chen mit allen ihren sozialen Problemen und den gesellschaftlichen Entwicklungen. Hinzu kommt

die Funktion der Schulen als Integrations- und Sozialisationsinstanz, die sich der Lebensrealität der

Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, deren oftmals schwierigen Lebenssituationen und

Problemen beratend und betreuend annehmen müssen.2

Wie ein „intelligentes Reagieren“ auf die o. g. Veränderungen einschließlich der Beschaffung dafür

erforderlicher finanzieller Mittel und des nötigen Know-hows aussehen kann, wird in dieser Arbeit

dargestellt.

1.1 Problemstellung

Der erweiterte Bildungs- und Erziehungsauftrag macht auch für die Schulträger beträchtliche Res-

sourcenerweiterungen dringend erforderlich: Dies betrifft z. B. die Computerräume mit ihrer immer

wieder schnell überholten und zu erneuernden Technologie und dem Administrationsaufwand, der

nicht nur Zeit und Geld erfordert, sondern auch die nötige fachliche Qualifikation des Administra-

tors. Auch die baulichen Maßnahmen, etwa für unterschiedliche Klassengrößen, neue Lehrervorbe-

reitungsräume etc. bringen die Schulträger unter den Bedingungen der traditionellen Mittelbewirt-

schaftung im Rahmen der Kommunalhaushalte3 in erhebliche Bedrängnis.

4

1 Zum „Bildungs- und Erziehungsauftrag“ vgl. auch Art. 56 HessVerf sowie Avenarius, Hermann: Studien-

brief SEM1020 „Schulrecht“ zum Fernstudiengang „Schulmanagement“, S. 27 ff. 2 Vgl. Höpf, Werner: Sozialwirksame Schule – Schulkultur, soziales Lernen und Gewaltprävention. In: Schul-

Verwaltung Hessen 1/2004, S. 6 3 Vgl. auch Feser, Hans-Dieter/ Flieger, Wolfgang: Studienbrief SEM1010 „Schulorganisation“ zum Fernstu-

diengang „Schulmanagement“, S. 55 ff.

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Zudem hat sich bereits bei vielen Schulträgern im Verlauf einer Modernisierungsdiskussion schon

im vergangenen Jahrzehnt eine Veränderung des Rollenverständnisses bezüglich der Wahrnehmung

der Schulträgeraufgaben vollzogen: Die meisten Schulträger sind mittlerweile (im Rahmen ihrer

finanziellen Möglichkeiten) bestrebt, nicht nur „Sachaufwandsträgerschaft“ zu betreiben, sondern

auch aktiv-gestaltend Schulentwicklungsprozesse zu unterstützen und die Qualität der Schulen zu

verbessern. Diese „erweiterte Schulträgerschaft“, die zumindest teilweise über die Pflichtleistungen

der Schulträger hinausgeht, hat schließlich auch für den jeweils betroffenen Kreis einen entschei-

denden Nutzen: Ein modernes und gut funktionierendes Bildungswesen bringt qualifizierte Bürge-

rinnen und Bürger hervor, was sich entsprechend positiv auf die örtliche Struktur- und Wirtschafts-

entwicklung auswirkt.4

Wesentliche Stolpersteine für diese innovativen (und aus berechtigtem Interesse verfolgten) Bestre-

bungen und die erforderlichen Ressourcenerweiterung sind die Probleme der traditionellen Mittel-

bewirtschaftung (Jährlichkeitsprinzip der Mittelzuweisung, sehr begrenzte gegenseitige Deckungs-

fähigkeit von Ausgaben, Probleme der Kameralistik)5 und die zunehmend praxisfremd und untaug-

lich erscheinende Trennung in innere und äußere Schulangelegenheiten6 (Die Verantwortung für den

Schulbereich ist durch Gesetz auf das Land und die kommunalen Schulträger aufgeteilt, z. B. in

Hessen durch die §§ 137 ff. HSchG. Das Land regelt durch das Kultusministerium die inneren An-

gelegenheiten der Schule, d. h. Lehrpersonal, Lernmittel, Unterrichtspläne, pädagogische Prozesse.

Die Kommunen sind Träger der Schulen und tragen damit die Verantwortung für die äußeren Schul-

angelegenheiten, d. h. Gebäude, Mobiliar, Lehrmittel, Verwaltungspersonal, Reinigung, Schü-

lertransport7). Diese Trennung entspricht schon lange nicht mehr den gewandelten Anforderungen

an das Schulwesen. Weitere Stolpersteine sind die extrem angespannte Haushaltssituation zahlrei-

cher Schulträger (s. o.) sowie die Komplexität zahlreicher Schulsanierungsprojekte (s. u.), die ohne

die Nutzung des Know-hows von privaten Partnern erheblich schwerer zu bewältigen sein dürften.

Im Zusammenhang mit Schulsponsoring als Mittel zur Unterstützung von innerer Schulentwicklung

wurden und werden bereits zahlreiche Projekte an Schulen verwirklicht.8 Die z. B. im Zusammen-

hang mit Schulbauprojekten stehenden extrem hohen Finanzierungskosten können jedoch durch

derartige Maßnahmen nicht annähernd gedeckt werden.

4 Vgl. Hebborn, Klaus: Schulfinanzierung – eine Reform tut Not! In: SchulVerwaltung Nordrhein-Westfalen

6/2001, S. 2 f. 5 Vgl. Feser, Hans-Dieter/ Flieger, Wolfgang: Studienbrief SEM1010 „Schulorganisation“ zum Fernstudien-

gang „Schulmanagement“, S. 58 6 Vgl. Avenarius, Hermann: Studienbrief SEM1020 „Schulrecht“ zum Fernstudiengang „Schulmanagement“,

S. 57 7 Vgl. Hessisches Kultusministerium: Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG - ) in der Fassung vom 2.

August 2002 (GVBl. I S. 466), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218). 8 Vgl. Gottfried, Thomas: Sponsoring und innere Schulentwicklung – Teil I. In: SchulVerwaltung Bayern

5/2002, S. 4 ff.

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Angedachte Änderungen bzw. Überarbeitungen der entsprechenden Gemeindefinanzierungs-, Schul-

finanz- und Lernmittelfreiheitsgesetze9 sind weitere Versuche, Einsparpotenziale zu erschließen, die

aber insgesamt bei weitem nicht genügen werden, um den Investitionsstau im Bildungsbereich ab-

zubauen.

In dieser Arbeit wird u. a. eine Auseinandersetzung mit der Problematik der Mittel- und Know-how-

Beschaffung bei privaten Partnern von Schulen thematisiert.

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

In der vorliegenden Arbeit wird über Möglichkeiten, Chancen und Risiken von Public Private Part-

nerships (Abk. „PPP“, auch als „Öffentlich Private Partnerschaften“ unter der Abkürzung „ÖPP“

bekannt) für Schulen als eine Form der Kooperation zwischen öffentlicher Hand und Privatwirt-

schaft bei der Realisierung von einzelnen kommunalen Investitionsvorhaben mit großen Finanzvo-

lumina berichtet. Auf diese Weise soll diese Arbeit den zuständigen Bediensteten von Schulträgern

als Informations- und Entscheidungsgrundlage bei der Anbahnung und Durchführung von PPP-

Schulprojekten verfügbar gemacht werden.

Nach einer umfassenden Begriffsbestimmung und entstehungsgeschichtlichen Betrachtung sowie

einer Beschreibung des Ablaufs und der Rahmenbedingungen von PPP-Schulprojekten werden zahl-

reiche PPP-Schulprojekte beschrieben, Chancen und Risiken bzw. Vor- und Nachteile des PPP-

Modells für Schulen gegenüber gestellt sowie eine Einschätzung der Auswirkungen von Public

Private Partnerships auf den Schulentwicklungsprozess vorgenommen. Bei der Betrachtung der

Auswirkungen auf die Schulentwicklung10 möchte ich aus meiner Sicht als Berufsschullehrer, als

Mitarbeiter des Hessischen Kultusministeriums (Sichtweise „von außen auf die Schulen“) und auch

als Autor für Lernmedien im Bereich der beruflichen Bildung Stellung nehmen. Abschließend wer-

den die im Verlauf der Arbeit gewonnenen Erkenntnisse zusammengefasst, mit Befragungsergebnis-

sen einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik11 zumindest unterstrichen, ein Fazit gezogen

und ein Ausblick gegeben.

2 Grundlagen des Public Private Partnership-Modells

2.1 Zum Begriff „Public Private Partnership (PPP)“

„PPP kann man abstrakt beschreiben als langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwi-

schen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, bei der die erfor-

derlichen Ressourcen (z.B. Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal) in einen gemeinsamen

Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikoma-

9 Vgl. z. B. Hebborn, Klaus: Schulfinanzierung – eine Reform tut Not! In: SchulVerwaltung Nordrhein-

Westfalen 6/2001, S. 2 f. 10 Zu meinem Verständnis des Begriffs der Schulentwicklung siehe 5. Kapitel 11 Deutsches Institut für Urbanistik: Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle Bestandsaufnahme in

Bund, Ländern und Kommunen

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nagementkompetenz der Projektpartner angemessen verteilt werden.“12 So bringt es der Leitfaden

„PPP im öffentlichen Hochbau“ auf den Punkt.

In der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur findet ebenso wie in der öffentlich geführten Dis-

kussion eine sehr uneinheitliche Verwendung des Begriffs „Public Private Partnership“ statt. Mitt-

lerweile werden die unterschiedlichsten Interaktionsformen zwischen öffentlicher Hand und priva-

tem Sektor mit dem Begriff „Public Private Partnership“ assoziiert. Nicht selten wird „PPP“ wegen

der häufig fehlenden Präzisierung geringschätzig als „Leerformel“ bezeichnet.13 Dies kann im Alltag

dazu führen, von einer „neuen Kooperationsform PPP“ zu sprechen, die eigentlich gar keine Neuheit

ist. Erste Erfahrungen mit dem PPP-Modell reichen bis in die 40er Jahre des vergangenen Jahrhun-

derts zurück 14: Die bei der Stadtentwicklung von Pittsburgh/ USA verwendeten Kooperationsansät-

ze beinhalteten bereits derart differenzierte Institutionalisierungsformen, Instrumente und Hand-

lungsfelder, dass man diese sog. „Pittsburgh-Projekte“ als den Grundstein und das „Paradebei-

spiel“15 der Entwicklung von PPPs betrachtet.16 Die „Pittsburgh-Projekte“ wurden nachträglich dem

Begriff „PPP“ untergeordnet.17 Der Begriff „PPP“ entstammt ursprünglich der Carter-Ära und wurde

dort innerhalb der New-Urban-Policy formuliert.18 Mit Carters Initiative für die Entwicklung ameri-

kanischer Städte, dem Urban Development Action Grant, konnten sich die beteiligten Städte um

Bundeszuschüsse als Starthilfe (sog. „seed money“) bewerben. Sie mussten jedoch, um Zuschüsse

erhalten zu können, geeignete private Partner finden. Während der Reagan-Ära in den 80er Jahren

des 20. Jahrhunderts wurde der PPP-Gedanke als politisch ideologisches Verhaltensmuster aufge-

griffen und führte zu einer immer stärkeren Ausbreitung von PPP.19 Der politisch erwünschte Rück-

zug der amerikanischen Bundesstaaten aus öffentlichen Aufgabenfeldern wies den Kommunen die

Lasten zu, welche rückblickend betrachtet ursächlich für die PPP waren. Den nun auf Kommunal-

ebene anfallenden Problemen sollte eben nicht mit öffentlich geplanten Maßnahmen begegnet wer-

den, da öffentlich organisierte Lösungen an sich als eine Ursache wirtschaftlicher Ineffizienz aus-

12 Vgl. Gutachterkonsortium bestehend aus PricewaterhouseCoopers, Freshfields Bruckhaus Deringer, VBD

Beratungsgesellschaft für Behörden GmbH, Bauhaus Universität Weimar und Creativ Concept: PPP im öffent-

lichen Hochbau – Band I: Leitfaden PPP im öffentlichen Hochbau, S. 2 f. 13 Vgl. Heinz, Werner: Public Private Partnership, ein neuer Weg zur Stadtentwicklung?, S. 487 14 Vgl. a. a. O., S. 53 15 Vgl. Lang, Markus: Strategien zur Umstrukturierung der Stadtregion Pittsburgh, S. 44. In: Kunzmann, Klaus

R./ Lang, Markus/ Theisen, Ralf (Hrsg.): Pittsburgh – eine Erfolgsgeschichte?, S. 43 16 Vgl. Kruzewicz, Michael / Schuchhardt, Wilgert: Public-Private-Partnership – neue Formen lokaler Koope-

ration in industrialisierten Verdichtungsräumen. In: Der Städtetag 12/1989, S. 763 17 Vgl. Eggers, Mark: Public Private Partnership - Eine strukturierende Analyse auf der Grundlage von öko-

nomischen und politischen Potentialen, S. 19 18 Vgl. Kestermann, Rainer: Public-Private-Partnership: Anmerkungen zur Rezeption eines Modellbegriffs. In:

RaumPlanung 1993, S. 208 19 Vgl. Höftmann, Björn: Public Private Partnership als Instrument der kooperativen und sektorübergreifenden

Leistungserstellung – dargestellt an der neu strukturierten kommunalen Abfallwirtschaft, S. 9

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gemacht wurden.20 Inzwischen stellt das PPP-Modell in den Reformbemühungen amerikanischer

Kommunen heute einen festen Bestandteil der Bewältigung ökonomischer Probleme dar.21 In

Deutschland gibt es erste mit dem Begriff „PPP“ versehene Projekte im Bereich des Städtebaus seit

Mitte der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts.

Budäus22 versucht mit einem anderen Begriffsverständnis im Vergleich zu sonstigen Kooperations-

formen die Bedeutung von PPP deutlich abzugrenzen: Er möchte PPP als „qualitativ eigenständige

Organisationsform der Zusammenarbeit“ verstanden wissen. PPP wird durch mehrere, in einem

Wechselwirkungszusammenhang stehende Dimensionen charakterisiert: Diese sind die Ziele, Inte-

ressen und Identitäten der beteiligten Akteure, der Grad der Formalisierung und Prozessorientierung

der Kooperation und das gegenseitige Einbringen verschiedener Ressourcen in eine PPP.

Gegenüber anderen Kooperationsformen zeichnet sich PPP im engen Sinne nach Budäus dadurch

aus, dass hierbei private und öffentliche Partner interagieren, dabei komplementäre Ziele und Syner-

gien verfolgen und sich vertraglich festgeschriebene Ressourcen zur gegenseitigen Nutzung bereit-

stellen.23 Dabei können die abgeschlossenen Verträge einzel- oder auch gesellschaftsvertraglich sein.

PPP im weiten Sinne bedeutet in Abgrenzung dazu eine lose, vorvertragliche bzw. informelle Ko-

operation.

Kooperationspartner des öffentlichen Sektors können Bund, Länder, Gemeinden, Landkreise, öffent-

lich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Vereine oder auch öffentliche Unternehmen in

öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Rechtsform sein. Aus dem privaten Sektor kommen

private Unternehmen als Kooperationspartner für eine PPP in Betracht.24

20 Vgl. Fainstein, Norman I./ Fainstein, Susan S. : Öffentlich-private Partnerschaften bei der Stadterneuerung

und Stadtentwicklung in den USA. In: Heinz, Werner (Hrsg.): Public Private Partnership – ein neuer Weg zur

Stadtentwicklung?, S. 72 21 Vgl. Höftmann, Björn: Public Private Partnership als Instrument der kooperativen und sektorübergreifenden

Leistungserstellung – dargestellt an der neu strukturierten kommunalen Abfallwirtschaft, S. 10 22 Budäus, Dietrich: Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Public Private Partnership (PPP) bei gewandeltem

Funktions- und Rollenverständnis von Staat und Verwaltungen – Innovative Formen der Kooperation zwi-

schen privatem und öffentlichem Sektor, in: Bullinger, Hans-Jörg/ Hermann, Sibylle (Hrsg.): Wettbewerbsfak-

tor Kreativität – Strategien, Konzepte und Werkzeuge zur Steigerung der Dienstleistungsperformance, S. 191

ff.; Budäus, Dietrich/ Eichborn, Peter: Public Private Partnership: Neue Formen öffentlicher Aufgabenerfül-

lung; Referate und Diskussionsberichte eines Symposiums des Wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft für

öffentliche Wirtschaft und des Arbeitsbereichs Public Management an der Hochschule für Wirtschaft und

Politik am 21. und 22. März 1996 im Amerika-Haus in Hamburg; Budäus, Dietrich / Grüning, Gernod / Steen-

bock, Andreas: Public Private Partnership II - Methodische Grundlagen und Elemente einer Theorie der Public

Private Partnership in: Budäus, Dietrich (Hrsg.): Public Management – Diskussionsbeiträge – Nr. 33 23 Vgl. Roggencamp, Sybille: Public Private Partnership – Entstehung und Funktionsweise kooperativer Ar-

rangements zwischen öffentlichem Sektor und Privatwirtschaft, S. 87 ff. 24 Vgl. Roentgen, Frederik: Public Private Partnership – Eine effizienzorientierte Analyse kommunaler Aufga-

benerfüllung unter Einbeziehung erwerbswirtschaftlicher Unternehmungen, S. 63 ff.

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Kooperationspartner einer PPP aus dem öffentlichen Sektor streben in der Regel eine Verbesserung

des eigenen Images, Mobilisierung zusätzlicher finanzieller Mittel, den Zugang zu privatem Know-

how, die Förderung der Privatwirtschaft durch Schaffung neuer Arbeitsplätze, eine wirtschaftliche

Projektentwicklung und –durchführung und die Nutzung der privatrechtlichen Gesellschaftsform für

marktorientierte Entscheidungen an.25

Motive der Kooperationspartner aus dem privaten Sektor für die Teilhabe an einer PPP sind die

Optimierung des Gewinns, Verbesserung der Rentabilität, der Wertzuwachs, die Optimierung der

Kapitalnutzung, die Ausnutzung wirtschaftlicher Unterstützungsleistungen, die Verlagerung des

Projektrisikos (auf den Kooperationspartner aus dem öffentlichen Sektor), eine Ermöglichung von

Einblicken in Verfahrensabläufe des öffentlichen Sektors, der Ausbau nützlicher Kontakte, die För-

derung des eigenen Images durch Engagement im öffentlichen Bereichs sowie eine Erschließung

neuer Geschäftsfelder.26

Sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch in der Literatur findet häufig keine bzw. eine unzu-

reichende Abgrenzung des Begriffs „PPP“ von der „Privatisierung“ und der „Deregulierung“ statt.27

Der Begriff „Privatisierung“ bedeutet jedoch „Übertragung von Aufgaben von der öffentlichen Hand

in den Raum privatwirtschaftlicher Betätigung“.28 Dabei wird zwischen der Privatisierung im for-

mellen und im materiellen Sinne unterschieden:29 Bei einer formalen Privatisierung (sog. Organisa-

tionsprivatisierung) findet für eine bereits bestehende öffentliche Unternehmung oder Einrichtung

25 Vgl. Becker, Ralph: Zielplanung und –kontrolle von Public Private Partnership in der Forschung, S. 13;

Kirsch, Daniela: Public Private Partnership – Eine empirische Untersuchung der kooperativen Handlungsstra-

tegien in Projekten der Flächenerschließung und Immobilienentwicklung, S. 101 ff.; Roggencamp, Sybille:

Public Private Partnership – Entstehung und Funktionsweise kooperativer Arrangements zwischen öffentli-

chem Sektor und Privatwirtschaft, S. 89 26 Vgl. Becker, Ralph: Zielplanung und –kontrolle von Public Private Partnership in der Forschung, S. 13;

Kirsch, Daniela: Public Private Partnership – Eine empirische Untersuchung der kooperativen Handlungsstra-

tegien in Projekten der Flächenerschließung und Immobilienentwicklung, S. 101 ff.; Roggencamp, Sybille:

Public Private Partnership – Entstehung und Funktionsweise kooperativer Arrangements zwischen öffentli-

chem Sektor und Privatwirtschaft, S. 89 27 Budäus, Dietrich / Grüning, Gernod / Steenbock, Andreas: Public Private Partnership II – Methodische

Grundlagen und Elemente einer Theorie der Public Private Partnership in: Budäus, Dietrich (Hrsg.): Public

Management – Diskussionsbeiträge – Nr. 33, S. 11 ff. 28 Vgl. von Mutius, Albert: Verwaltungsreform in Schleswig Holstein: Schlussbericht der Enquête-

Kommission zur Verbesserung der Effizienz der Öffentlichen Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen

Landtages, S. 28 29 Vgl. Mayrzedt, Hans: Privatisierung im kommunalen Infrastrukturbereich: Warum und wie viel? In: Mayr-

zedt, Hans (Hrsg.): Privatwirtschaftliche Tätigkeit im Dienst von Kommunen: Infrastrukturinvestitionen und

Dienstleistungen, S. 19

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ein Wandel in eine Organisationsform des Privatrechts (GmbH, AG) statt, wobei es unabhängig

davon bei der öffentlichen Trägerschaft bleibt.30 Im Gegensatz dazu gibt bei einer materiellen Priva-

tisierung (sog. Aufgabenprivatisierung) ein öffentlicher Träger seine Verfügungsgewalt über ein

öffentliches Unternehmen bzw. eine öffentliche Einrichtung ganz oder teilweise, nachhaltig oder auf

Zeit zugunsten nicht öffentlicher Wirtschaftssubjekte auf.31

Andere Möglichkeiten der Privatisierung sind z. B. Leasing-Modelle, Contractings-Outs und Facto-

ring, wobei hier für die Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben die

Variante der funktionalen Privatisierung oder Funktionsprivatisierung (s. o.) charakteristisch ist.32

Die PPP-Anwendungsfelder werden im Abschnitt 2.2 „Von der Eigenerledigung über die PPP-

Anwendungsfelder bis zur materiellen Privatisierung“ ausführlicher vorgestellt.

Entscheidend für das Begriffsverständnis von „PPP“ in Abgrenzung zur „Privatisierung“ ist die

Kategorisierung von Verantwortung bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Bei der funktio-

nalen Privatisierung bleibt die Gewährleistungsverantwortung beim öffentlichen Sektor, während bei

einer Public Private Partnership die Garantie einer zielgerichteten Leistungserbringung in den Ver-

antwortungsbereich beider Partner fällt, worauf im Abschnitt „Fazit, Handlungsempfehlungen für

Schulträger und Schulleitungen und abzuleitende Schlussfolgerungen“ noch einzugehen ist.

PPP kann man im Vergleich zur Privatisierung als eine gemischte Form einordnen,33 wobei Public

Private Partnerships „in unterschiedlicher Nuancierung ausgestaltete Grundmuster“ der materiellen,

funktionellen und formellen Privatisierung darstellen können.34

Der Begriff „PPP“ wird auch häufig mit „Deregulierung“ assoziiert (s. o.). Es ist schwierig, zu einer

abschließenden Definition des Begriffs „Deregulierung“ zu kommen, wie die Ausführungen von

Thiemeyer deutlich machen. Dort wird der Begriff „Deregulierung“ mit einer „Vielfalt der Verwen-

dungsweisen“35 in Zusammenhang gebracht und in einer Übersicht zusammengestellt. Dabei disku-

tiert Thiemeyer auch die Interpretation von Deregulierung als Privatisierung.36

30 Vgl. Budäus, Dietrich: Betriebswirtschaftliche Instrumente zur Entlastung kommunaler Haushalte – Analyse der Leistungsfähigkeit ausgewählter Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente für eine effizientere Erfüllung öffentlicher Aufgaben, Schriften zur öffentlichen Verwaltung, Band 65, S. 61 ff.; Brede, Helmut: Privatisie-rung und die Zukunft der öffentlichen Wirtschaft, Band 29, S. 13; von Mutius, Albert: Verwaltungsreform in Schleswig Holstein: Schlussbericht der Enquête-Kommission zur Verbesserung der Effizienz der Öffentlichen Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen Landtages, S. 28 31 Vgl. ebenda 32 Vgl. z. B.: Stober, Rolf: Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung der kommunalen Abfallentsorgung,

in: Tettinger, Peter Josef (Hrsg.): Rechtlicher Rahmen für Public-Private-Partnerships auf dem Gebiet der

Entsorgung, Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht, Band 22 33 Vgl. Postlep, Rolf-Dieter: Privatisierung im kommunalen Entscheidungsprozess, in: Mayrzedt, Hans: Pri-

vatwirtschaftliche Tätigkeit im Dienst von Kommunen: Infrastrukturinvestitionen und Dienstleistungen, S. 86 34 Tettinger, Peter Josef: Die rechtliche Ausgestaltung von Public Private Partnership, in: Die Öffentliche

Verwaltung (DÖV) 1996, S. 764 35 Vgl. Thiemeyer, Theo: Öffentliche Bindung, Deregulierung, Privatisierung, in: Thiemeyer, Theo (Hrsg.):

Öffentliche Unternehmen und ökonomische Theorie: Referate und Diskussionsbeiträge eines Kolloqiums des

Wissenschaftlichen Beirats für Öffentliche Wirtschaft und Gemeinschaft am 2. und 3. Oktober 1986 in der

Universität Mannheim, S. 95

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Allgemein betrachtet beinhaltet der Begriff auf zwei verschiedenen Ebenen zum einen in juristischer

Hinsicht eine Einschränkung durch eine oftmals nicht unerhebliche Menge an Gesetzen bzw. Nor-

men und zum anderen versteht man in ökonomischer Hinsicht unter Deregulierung die Beseitigung

einer staatlichen Regulierung von Märkten sowie die Stärkung von Marktkräften im Sinne einer

Orientierung bislang regulierter Märkte an verstärktem Wettbewerb.37

Ob durch Public Private Partnerships im Allgemeinen eine stärkere Deregulierung von öffentlichen

Leistungen und deren Ausführung verwirklicht werden kann, ist (noch) nicht abschließend zu klä-

ren.38 In Bezug auf Schule wir dies noch im 4. Kapitel thematisiert.

Der Aspekt der stärkeren Deregulierung hängt in einem erheblichen Maß davon ab, inwieweit mit

der Organisationsform einer Public Private Partnership bestimmte Anreiz- und Kontrollmechanis-

men , welche staatliche Kontrollinstrumente ersetzen, auf den Leistungserstellungsprozess übertra-

gen werden können.

Zudem ist bei einem Verständnis von Public Private Partnership als mögliche Deregulierung zu

bedenken, dass diese Diskussion nicht einseitig auf eine veraltete Sicht einer zweigeteilten Struktur

der Ökonomie zu beziehen ist. Durch Deregulierung soll nicht eine Reduzierung von Bürokratie

bzw. Hierarchie durch ein „Mehr“ an Markt ersetzt werden.39

Es geht vielmehr um eine hybride Organisationsform, bei der durch die Entwicklung eigenständiger

Mechanismen eine Reduzierung der Regulierung in einem allgemeinen Verständnis als Wahlmög-

lichkeit für die an einer PPP Beteiligten freigegeben wird.

In der vorliegenden Arbeit wird PPP als Form der Kooperation zwischen Schulen (bzw. Schulträ-

gern oder gar Stadtstaaten) und der Wirtschaft thematisiert und verstanden, deren Bandbreite von der

Computerausstattung der Schulen über von Privatinvestoren sanierte oder neu geschaffene Schulge-

bäude einschließlich Facility-Management-Konzept bis hin zu in einer GmbH „outgesourcten“

Schulaustattungsfinanzierungsgesellschaft bzw. einer von Unternehmerverbänden und dem Staat

betriebenen partnerschaftlichen Kooperation zur Förderung der schulischen Qualitätsentwicklung (z.

B. durch Verstärkung der Lernortkooperationen) reichen.

Zunächst wird jedoch noch ein Überblick über verschiedene Ausprägungen von PPPs gegeben.

36 Vgl. derselbe, S. 98 37 Vgl. Benz, Angelika: Regulierung, Deregulierung und Regulierung – Staatsentlastung?, in: Beck, Joachim

(Hrsg.): Arbeitender Staat: Studien zur Regierung und Verwaltung – Festschrift, Klaus König zum sechzigsten

Geburtstag, S. 52 38 Vgl. Heinz, Werner: Public Private Partnership, ein neuer Weg zur Stadtentwicklung?, S. 15 39 Vgl. Hancher, Leigh/ Moran, Michael: Introduction: Regulation and Deregulation, in: European Journal of

Political Research, 17 (Special Issue), S. 130

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2.2 Von der Eigenerledigung über die PPP-Anwendungsfelder bis zur materiellen Privati-

sierung

Die folgende Aufzählung von Formen der Leistungserfüllung soll einen Überblick über die große

Spanne von der reinen Eigenerledigung über die verschiedenen Formen von PPPs bis hin zur voll-

ständigen Privatisierung geben.40

2.2.1 Eigenerledigung

Die Eigenerledigung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Staat eine öffentliche Aufgabe ausschließ-

lich mit eigenem Personal und eigenen Sachmitteln wahrnimmt (z. B.: Ein Bebauungsplan wird

ausschließlich mit eigenem Personal der Gemeinde erarbeitet). Die Eigenerledigung kann auch

durch Regie- oder Eigenbetriebe erfolgen (z. B.: Die Bau- und Liegenschaftsverwaltung eines Lan-

des übernimmt als Landesbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit das Portfoliomanagement für die

gesamten Liegenschaften des Landes und „vermietet“ die Liegenschaften an die nutzenden Res-

sorts).

Die vollständige Eigenerledigung durch den Staat ist solange möglich, wie genügend Haushaltsmit-

tel und Know-how dafür zur Verfügung stehen. Die Eigenerledigung gehört nicht zu den PPPs. Bei

komplexen Projekten (z. B. umfangreiche Schulgebäudesanierung bei Asbest-Belastung) und defizi-

tärem Haushalt sollte von einer Eigenerledigung abgesehen werden.

2.2.2 Herkömmliche Beschaffung

Einfache herkömmliche Beschaffungsmaßnahmen, wie etwa der Einkauf neuer Tische und Stühle

für einen Klassensaal, spielen sich zwar ebenfalls zwischen einem öffentlichen und einem privaten

Vertragspartner ab. Deshalb kann jedoch noch nicht von einem „PPP-Vertrag“ gesprochen werden.

Es ist vielmehr eine nachhaltige und in der Regel auf Dauer angelegte partnerschaftliche Zusam-

menarbeit erforderlich, die auch eine Risikoteilung beinhaltet.

2.2.3 Outsourcing

Beim sog. „Outsourcing“ vergibt die öffentliche Verwaltung eine bislang selbst erbrachte Leistung

nach außen und lässt sie von einem privaten oder einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen

erledigen (z. B.: Reinigung von Schulgebäuden durch private Reinigungsunternehmen). Hierbei

handelt es sich um eine PPP.

2.2.4 Informelle Kooperationen

Von den zivil- und öffentlich-rechtlichen Vertragsstrukturen sind Kooperationen auf rein informeller

Basis bzw. in Vorformen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zu unterscheiden.

40 Vgl. Bertelsmann-Stiftung; Clifford Chace Bünder; Initiative D21: Prozessleitfaden Public Private

Partnership. Frankfurt/ Main 2003, S. 11 ff.

Page 13: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

13

2.2.5 Zivilrechtliche Kooperationsverträge

In einem großen Teilbereich der aufgeführten PPP-Anwendungsfelder kommen langfristige zivil-

rechtliche Vertragsstrukturen zur Anwendung: Dazu gehören Mietkauf-, Leasing-, Miet- oder

Contractingverträge, ggf. auch langfristig angelegte Liefer- und Dienstleistungsverträge mit koope-

rativen Elementen. Wie die Übersicht in Anlage 1 zeigt, kann der Umfang des Vertragsinhalts z. B.

in Bezug auf Planungs-, Bau-, Finanzierungs-, Betreiber- und Verwertungsleistungen in unterschied-

licher Ausprägung und in unterschiedlichen Vertragstypen vereinbart werden. Die inhaltliche Aus-

gestaltung der Verträge zwischen Vertragsschluss, Nutzungsbeginn und Nutzungsende im Hinblick

auf Planung, Instandhaltung und Wartung ist bei jeder Handlungskategorie im Rahmen der Privatau-

tonomie frei gestaltbar. Dies gilt jedenfalls im Grundsatz und vorbehaltlich gewisser rechtlicher

Grenzen (z.B. Leasingerlasse der Finanzverwaltung). Die vorstehenden Modelle unterscheiden sich

im Wesentlichen in ihren Regelungen zum Vertragsablauf, je nachdem ob das Eigentum am Ver-

tragsobjekt automatisch an den Auftraggeber zurückfällt (Mietkauf), Optionsrechte zu festen Opti-

onspreisen sowie Verwertungsabreden (Leasing) oder aber Vorkaufsrechte bzw. Optionsrechte zum

künftigen Verkehrswert (Miete) vereinbart sind. Diese Differenzierung ist wichtig, weil die unter-

schiedlichen Rechtsbereiche wie etwa das Haushaltsrecht, das Steuerrecht, das Vergaberecht, das

Zuwendungsrecht oder das Kommunalrecht an die so differenzierten Rechtsformen zum Teil unter-

schiedliche Rechtsfolgen knüpfen.

2.2.6 Öffentlich-rechtliche Kooperationsverträge

Man unterscheidet von den zivilrechtlichen Kooperationen die PPP-Anwendungsfelder, in denen der

Private mit Hilfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in die öffentliche Aufgabenerfüllung einbe-

zogen wird. Beispiele hierfür sind die Konzessionsverträge, in denen der Private die Konzession

etwa zur Errichtung und zum Betrieb einer Straße erhält und mit dem Recht zur Gebühren- oder

Entgelterhebung ausgestattet wird.

2.2.7 Gesellschaftsrechtliche Kooperationen („Institutionelle PPP“)

Oftmals sind PPP-Anwendungsfelder geprägt von gesellschaftsrechtlichen Kooperationen, bei denen

sich die öffentliche Hand und Private zur Erreichung einer gemeinsamen Zielsetzung zusammen-

schließen. Diese gesellschaftsrechtliche Kooperation kann auch im Rahmen von langfristigen zivil-

rechtlichen Vertragsbeziehungen vorgesehen werden. So ist es z.B. durchaus gängige Praxis, dass

sowohl die öffentliche Hand als auch ein privater Gesellschafter einer Projektgesellschaft werden,

die ein Gebäude errichtet und langfristig an die öffentliche Hand vermietet. Institutionelle PPPs sind

im Bereich von PPP-Schulprojekten nicht üblich.

2.2.8 Privatisierung

Bei der sog. „formalen Privatisierung“ („Organisationsprivatisierung“) erfüllt die Verwaltung eine

öffentliche Aufgabe mit Instrumenten des Privatrechts, insbesondere durch ein Unternehmen in

privater Rechtsform wie etwa eine GmbH, die der öffentlichen Hand zu 100 % gehört (z.B. Stadt-

werke). Diese Gestaltungsform ist keine PPP.

Page 14: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

14

Wenn die öffentlichen Hand eine Unternehmung im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht

vollständig, sondern nur zum Teil privatisiert, dann spricht man von einer sog. „Teilprivatisierung“.

So werden etwa Gesellschaftsanteile an einer Stadtwerke-GmbH an einen Privaten veräußert. Hier

ist eine Plattform für eine auf Dauer angelegte, partnerschaftlich strukturierte Zusammenarbeit zwi-

schen öffentlicher Hand und Privatem gegeben. Findet die Teilprivatisierung im Bereich der Ein-

griffsverwaltung statt, bedarf sie einer gesetzlichen Ermächtigung (z.B. Müllbeseitigungsgesell-

schaft).

Die vollständige Veräußerung der Gesellschaftsanteile an einen Privaten bedeutet „Vollprivatisie-

rung“, was im Gegensatz zur „Teilprivatisierung“ keine PPP ist.

Entledigt sich der Staat einer bestimmten öffentlichen Aufgabe vollständig, spricht man von einer

sog. „materiellen Privatisierung“ („Aufgabenprivatisierung“) (z. B.: Deutsche Telekom AG). Denk-

bar ist allerdings, dass Kontrollrechte in Aufsichtsgremien verbleiben, die zu einer auf Dauer ange-

legten, allerdings rechtlich im Vergleich zur Gesellschafterposition schwächeren Einflussmöglich-

keit führen.

Bei der sog. „funktionalen Privatisierung“ („Contracting out“, s. o.) wird ein Privater als Erfüllungs-

gehilfe zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter Vertrag genommen. Der Private nimmt also selbst

keine öffentlichen Aufgaben wahr, bereitet die öffentliche Aufgabenwahrnehmung aber vor, führt

sie unter Umständen auch selbst durch und tritt dadurch gegenüber dem rechtsunterworfenen Adres-

saten in Erscheinung (z. B.: Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes zur Überwachung des

ruhenden Verkehrs).

2.3 Abgrenzung nach Leistungsschwerpunkten In diesem Abschnitt werden verschiedene Modelle vorgestellt, deren typische Merkmale sich teil-

weise überschneiden.

Bei der Beschreibung von PPP-Projekten wird oftmals der Finanzierungsaspekt herausgestellt (sog.

„Finanzierungsmodelle“). Das zeigt sich nicht nur in den Schlagworten „Private Finanzierung öf-

fentlicher Investitionen“ oder der britischen „Private Finance Initiative“.

So heißt es etwa in der Definition der EG-Kommission in der Mitteilung zum öffentlichen Auf-

tragswesen41: „Der Begriff der öffentlich-privaten Partnerschaft („Public Private Partnership“) er-

fasst die verschiedenen Formen der privaten Kapitalbeteiligung an der Finanzierung und Verwaltung

öffentlicher Infrastrukturen und Leistungen des öffentlichen Sektors.“ In den 90er Jahren wurde der

Begriff der privaten Vorfinanzierung insbesondere von den Finanzministerien und Rechnungshöfen

des Bundes und der Länder verwendet und hat entsprechenden Eingang in die einschlägigen Verwal-

tungsvorschriften und Prüfberichte gefunden. Er ist zu verstehen als Oberbegriff für die damals

gebräuchlichen Modelltypen, d.h. insbesondere Leasing- und Mietkaufmodelle. Bei diesen Modellen

waren regelmäßig die Planung und der Betrieb nicht in den Leistungsinhalt des Vertrages einbezo-

41 Vgl. Europäische Kommission (ehem. EG-Kommission): Mitteilung vom 11. März 1998: Das öffentliche

Auftragswesen in der Europäischen Union, auch abgedruckt als Band 4 der Schriftenreihe des Forum Vergabe,

S. 9 ff.

Page 15: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

15

gen, daher beruhte der Schwerpunkt des Vertrages oftmals auf der Finanzierungskomponente, weil

der Private neben der Errichtung des Gebäudes nach den fest vorgegebenen

Planungsdaten des Auftraggebers die Finanzierung des Objektes im Rahmen eines Mietkauf- oder

Leasingvertrages übernahm. Der Begriff der „Vor“-Finanzierung erklärt sich dadurch, dass es hier in

der Regel erst zu Entgeltzahlungen des Auftraggebers ab Nutzungsbeginn kommt. Damit unter-

scheidet sich der Liquiditätsfluss von der konventionellen Finanzierung, bei der typischerweise ein

Mittelabfluss entsprechend dem Baufortschritt kassenwirksam wird. Dem Aspekt der Finanzierung

mag in der Vergangenheit besondere Bedeutung zugekommen sein. Die PPP-Zielsetzung nach einer

bestmöglichen Effizienzsteigerung in einem ganzheitlichen Sinne verlangt aber, dass die Finanzie-

rung immer nur eine - wenn auch wichtige – Komponente unter anderen und im Gesamtzusammen-

hang mit der Planung, der Realisierung, dem Betreiben und dem Verwerten darstellt.

Der Begriff „Betreibermodell“ wird in der aktuellen Praxis für die unterschiedlichsten Vertragstypen

verwendet. Im Kern spricht man von „Betreibermodellen“, wenn isoliert oder zusätzlich zu sonsti-

gen Leistungsinhalten der Betrieb, die Instandhaltung, Wartung oder sonstige Facility-Management-

Aufgaben übernommen werden. Betreiberverträge sind z.B. im Bereich der Abwasserentsorgung

verbreitet. Hier erbringt ein privates Unternehmen im einvernehmlichen Zusammenwirken mit der

Kommune die für die Planung, die Sanierung, den Ausbau, die Ausrüstung und die Finanzierung

sowie - für eine zumeist lange Laufzeit von 20 bis 30 Jahren – für den Betrieb der Anlagen erforder-

lichen Leistungen. Der Private hat die Bauherreneigenschaft und trägt das wirtschaftliche Risiko.

Dafür erhält er von der Kommune ein privatrechtliches Entgelt, das je nach Vertragsgestaltung als

Mietkauf-, Leasing-, Miet- oder gemischt-vertragliches Entgelt zu qualifizieren ist. Bei der Kommu-

ne verbleiben die öffentlich-rechtliche Abwasserbeseitigungspflicht und die Gebührenhoheit. Im

Zivilrecht ist der „Betreibervertrag“ als selbständiger Vertragstyp nicht verankert; deshalb können

sich darunter die unterschiedlichsten zivilrechtlichen Vertragstypen verbergen. Sind neben der

Betreiberleistung der Bau, die Instandhaltung und die Finanzierung der Anlage Vertragsgegenstand,

so kann der Betreibervertrag - je nach der vorgesehenen Regelung der Auseinandersetzung bei Be-

endigung der Zusammenarbeit

- Elemente eines Mietkauf-, Leasing- oder Mietvertrages enthalten. Sind der Bau, die Instandhaltung

und die Finanzierung der Bau- und Instandhaltungskosten nicht Vertragsgegenstand, kann es sich

bei dem Betreibervertrag um einen reinen Dienstleistungsvertrag handeln. Auch bei Konzessions-

modellen (s. u.) übernimmt der Konzessionär regelmäßig Betreiberleistungen. Im internationalen

Vergleich werden als Beispiel für Betreibermodelle verbreitet die sog. „BOT-Modelle“ (build, ope-

rate, transfer, s. u.) genannt. Da hier am Ende der Vertragslaufzeit der Eigentumstransfer auf die

öffentliche Hand vorgesehen ist, handelt es sich nach deutschem Verständnis um einen Betreiberver-

trag in der Rechtsform eines Mietkaufvertrages mit integrierten Planungs-, Betriebs- und Instandhal-

tungsdienstleistungen.

Bei sog. „Konzessionsmodellen“ verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine bestimmte Leistung

unmittelbar an den Bürger zu erbringen. Im Gegenzug erhält er das Recht (die Konzession), seine

Kosten über vom Nutzer zu entrichtende Entgelte oder Gebühren zu finanzieren. Dieses Recht wird

durch Verleihung der Berechtigung zur Erhebung einer Gebühr oder durch eine Tarifgenehmigung

Page 16: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

16

zur Erhebung eines privatrechtlichen Entgelts übertragen. Gegenstand einer Konzession kann eine

Bauleistung (Baukonzession) oder eine Dienstleistung (Dienstleistungskonzession) sein. Beispiele

für eine Baukonzession sind etwa mautpflichtige Fernstraßenabschnitte (z. B. Warnowtunnel bei

Rostock), der Flughafen Berlin und das Olympiastadion Berlin. Beispiele für eine Dienstleistungs-

konzession sind etwa die Übertragung des öffentlichen Personennahverkehrs auf private Nahver-

kehrsunternehmen oder die Bodenabfertigungsdienste bei Flughäfen.

Anders als bei den Betreiber- und Kooperationsmodellen bleibt die Verwaltung beim sog. „Betriebs-

führungsmodell“ selbst Betreiberin der Anlage. Sie überträgt lediglich die Betriebsführung einem

privaten Unternehmen, das hierfür ein Entgelt erhält.

Beim Kooperationsmodell werden öffentliche Aufgaben auf eine privatrechtliche Gesellschaft über-

tragen, an der die öffentliche Hand und ein oder mehrere private Unternehmen beteiligt sind. Bei-

spiele für dieses Modell finden sich etwa im Bereich der Abfallentsorgung, der Wasserversorgung

bzw. der Abwasserentsorgung. Hier werden Kooperationsmodelle in Abgrenzung zu Betreibermo-

dellen beschrieben: Während bei den Betreibermodellen die Planung, der Bau, der Betrieb und die

Finanzierung der Anlage ausschließlich von einem Privaten übernommen werden, tritt bei Koopera-

tionsmodellen an die Stelle eines rein privatwirtschaftlichen ein gemischt-wirtschaftliches Unter-

nehmen, an dem die Kommune maßgeblich, üblicherweise mit zumindest 51 % der Anteile, beteiligt

ist. Regelmäßig bleibt es hier jedoch nicht nur bei der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung,

sondern es kommt zu zusätzlichen Vertragsabreden, bei denen Mietkauf-, Leasing-, Miet- sowie

Betreiber- (Contracting-) und Konzessionsvereinbarungen (s. o.) integriert werden.

Für die Definition von PPP-Projekten wird wesentlich auf den Aspekt der Risikopartnerschaft abge-

stellt. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass es hier nicht primär um die Entwicklung bzw. Vorbe-

reitung von Projekten geht, deren Realisierbarkeit und Realisierungsprofil noch ungewiss sind, son-

dern um Partnerschaften, die zur Verwirklichung konkreter Aufgaben bzw. definierter Projekte mit

konkreten Planungs-, Bau-, Investitions-, Finanzierungs- und Betriebsrisiken eingegangen werden

und die dazu führen, dass öffentliche und private Partner zu einer Risikogemeinschaft zusammen-

finden. Die vertragliche Risikoverteilung kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein (vgl. dazu An-

lage 2: Risikotransfer bei Eigenbau, Mietkauf, Leasing und Miete).

Nach dieser Aufzählung von Formen der Leistungserfüllung wird zum Abschluss dieses Kapitels die

Entstehung erster PPPs thematisiert.

2.4 Der Blick ins Ausland als entstehungsgeschichtlicher Hintergrund: Internationale Erfah-

rungen mit PPP42

In den USA gibt es bereits seit langer Zeit umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit PPPs (s. o.).

Dies ist auch im europäischen Ausland der Fall. Die in Großbritannien 1997 gestartete „Private

Finance Initiative“ hat zur Verbreitung der Abkürzung „PFI“ geführt, die das gleiche meint wie

„PPP“, womit die britischen Erfahrungen bis in die 80er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück rei-

42 Vgl. Bertelsmann-Stiftung; Clifford Chace Bünder; Initiative D21: Prozessleitfaden Public Private Partners-

hip. Frankfurt/ Main 2003, S. 18

Page 17: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

17

chen. Über 20% aller öffentlichen Investitionen werden in Großbritannien über PPP- bzw. PFI-

Projekte abgewickelt. Die Kooperationsprojekte werden mit Schlagworten zu ihren Leistungsinhal-

ten gekennzeichnet. Verschiedene Module sind miteinander kombinierbar: Sehr weit verbreitet sind

die „BOT-Modelle“ (build, operate, transfer/ bauen, betreiben, transferieren, s. o.), die „BOO-

Modelle“ (build, own, operate/ bauen, besitzen, betreiben), die „BOOT-Modelle“ (build, own, ope-

rate, transfer/ bauen, besitzen, betreiben, transferieren), die „DBFO-Modelle“ (design, build, finan-

ce, operate/ planen, bauen, finanzieren, betreiben), die „BLT-Modelle“ (build, lease, transfer/ bauen,

leasen, transferieren) sowie die „DBOT-Modelle“ (design, build, operate, transfer/ planen, bauen,

betreiben, transferieren).

Bei den britischen PPP-/PFI-Proekten geht es im Grunde darum, dass der Staat z.B. Büro-, Schul-,

Krankenhaus- oder sonstige Hochbauten der sog. „sozialen Infrastruktur“ (z.B. Gefängnisse) nicht

mehr selbst plant, finanziert, erwirbt und betreibt, sondern auf der Grundlage einer sog. „Output-

Spezifikation“ direkt auf eine Anlage zugreift, die ein privater Bauherr und/ oder Betreiber für ihn

als Nutzer gebaut und finanziert hat und über den gesamten Lebenszyklus so betreut, dass der von

der öffentlichen Hand definierte Servicelevel beibehalten wird. Dabei wird der PFI-Ansatz von dem

Leitgedanken des "win-win" getragen, wonach sich eine PFI-Realisierung für beide Seiten lohnen

muss. Hierbei wird nicht nur auf die Liquiditätsbelastungen aus der Finanzierung der Investitions-

kosten abgestellt. Berücksichtigt wird vielmehr der zusätzliche Wertgewinn, den die öffentliche

Hand über den Lebenszyklus einer Anlage hinweg dadurch realisiert, dass sie auf eine stets gepfleg-

te, instand gehaltene und am Stand der Technik orientierte Anlage Zugriff hat, ohne selbst für die

Bereithaltung der Anlage verantwortlich zu sein. Für den privaten Partner muss das Engagement

rentabel sein.

3 Ablauf und Rahmenbedingungen von Public Private Partnerships im

Schulbereich

PPP-Projekte im Schulbereich vollziehen sich i. d. R. in den folgenden fünf Phasen:

• Phase I: Bedarfsfeststellung und Maßnahmenidentifizierung,

• Phase II: Vorbereitung und Konzeption,

• Phase III: Ausschreibung und Vergabe,

• Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling,

• Phase V: Endschaft („Verwertung“).

Sofern es sich um ein PPP-Hochbauprojekt handelt, entspricht dessen Strukturierung i. d. R. der in

Anlage 3 dargestellten Form.

Hinsichtlich der Rahmenbedingungen sind das Zuwendungsrecht, Schulbauförderungen und die

steuerrechtlichen Regelungen zu beachten (s. u.).

Page 18: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

18

3.1 Ablauf von PPP-Schulprojekten43

3.1.1 Phase I: Bedarfsfeststellung und Maßnahmenidentifizierung In dieser Phase erfolgt die Bedarfsfeststellung, d. h. die Aufnahme der Maßnahmen in die Schulpla-

nung. Die Projektteams werden aufgestellt und deren Projektziele werden definiert (z. B. Neubau

oder Sanierung von Schulgebäuden, Umgestaltung von veraltetem Schulgelände usw.). Im An-

schluss erfolgen eine grundsätzliche Identifizierung und Grobselektion potentieller Realisierungs-

konzepte (z. B. über ein Brainstorming). Schließlich wird überprüft, ob ein geeignetes Projektvolu-

men vorliegt und die Möglichkeit effizienzerhöhender Risikoverteilung besteht (sog. „Erfolgskrite-

rien für PPP“).

3.1.2 Phase II: Vorbereitung und Konzeption In diesem Abschnitt wird kurz auf vergabe-, vertrags-, kommunal- und haushaltsrechtliche Überle-

gungen eingegangen.

Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen ge-

gen Entgelt im Falle einer Überschreitung der Schwellenwerte (Dienstleistungen: grundsätzlich

200.000,- €; Bau: EUR 5.000.000,- €) nach den §§ 1,2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher

Aufträge öffentlich ausschreiben.

PPP-Schulprojekte sind i. d. R. ausschreibungspflichtig (Kommune als Auftraggeber und Auftrags-

wert über 5.000.000,- €).

Im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens erfolgt eine ergebnisorientierte und funktionale

Leistungsbeschreibung. Die Risikostruktur wird unter der Berücksichtigung der Durchsetzbarkeit am

Markt definiert. Weiterhin werden die Auswahl- und Zuschlagskriterien bestimmt. Der Verfahrens-

ablauf wird festgelegt. Schließlich werden alle Vergabeunterlagen (Bekanntmachung, Unterlagen

zum Teilnahmewettbewerb, Vergabebedingungen, Angebotsaufforderung, funktionale Leistungsbe-

schreibung, Vertragsentwürfe) erstellt, abgestimmt und fertig gestellt.

Ausgangspunkte für die Entwicklung der vertraglichen Grundstrukturen sind der Bestand und der

Bedarf des Schulträgers. Je nach festgestelltem Bedarf (qualitativ, quantitativ, zeitlich) ist festzule-

gen, ob eine Sanierung, Erweiterung oder ein Neubau auf einem eigenen Grundstück des Schulträ-

gers oder auf einem fremden Grundstück erfolgen soll. Weiterhin ist zu klären, ob das Eigentum des

Schulträgers vor, während oder nach der Vertragslaufzeit rechtlich geboten bzw. erwünscht ist (Un-

terscheidung auch nach späterer Verwertbarkeit der Immobilie).

Als Vertragsmodelle bieten sich folgende (teilweise oben erwähnte) Varianten an:

• Das PPP-Inhabermodell bzw. das PPP-Contractingmodell eignet sich für die Errichtung

oder Sanierung von (öffentlichen) Schulgebäuden und –anlagen.

• Wenn der Schulträger das Eigentum am errichteten bzw. sanierten Schulgebäude bzw. an

der Schulanlage spätestens zum Vertragsende erwerben möchte, kommt das PPP-

Erwerbermodell in Betracht.

43 Vgl. Schäfer, Michael: PPP-Schulprojekte – Ablauf und Rahmenbedingungen.

URL: http://www.ppp-bund.de/download/h_schfer_080604.pdf [Stand 2005-11-15]

Page 19: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

19

• Falls der Schulträger das Gebäude nur mietweise nutzt und sich eine Kaufoption bei Ver-

tragsende vorbehält, kommen das PPP-FM-Leasing-Modell (FM=Facility-Management)

bzw. das PPP-Vermietungsmodell als Möglichkeiten für die Vertragsgestaltung in Frage

(bei Schulprojekten jedoch selten geeignet).

• Beim PPP-Gesellschaftsmodell fungiert als Auftragnehmer der vorgenannten Modelle eine

Projektgesellschaft, an der die öffentliche Hand und private Gesellschaften beteiligt sind.

Es ist grundsätzlich möglich, mehrere der o. g. Modelle nach Bedarf zu kombinieren.

Wesentliche Regelungsbereiche des Vertragsentwurfes sind der Vertragsgegenstand und der Leis-

tungsumfang (z. B. Neubau oder Sanierung eines Schulgebäudes, Planung und Finanzierung, Be-

triebsaufgaben mit genauer Definition der Schnittstellen), die Entgeltregelung (z. B. Höhe und An-

zahlungsbedingungen der Anschubfinanzierung, Integration verfügbarer Fördermittel, anreizorien-

tiertes Vergütungssystem, ggf. beschränkter Einredeverzicht, Preisanpassung), die Informations-,

Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte (Planungsphase, Abnahmen, Bauüberwachung, Bauoberlei-

tung), die Sicherheiten und Versicherungen, die Vertragsanpassungsverfahren, die Vertragslaufzei-

ten, die Schlichtungsverfahren und Kündigung sowie der vereinbarte Zustand des Schulgebäudes bei

Vertragsende.

Eine frühzeitige Einbindung der jeweils zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde ist empfehlens-

wert, um sicherzustellen, dass kommunalrechtliche Genehmigungserfordernisse eingehalten werden.

PPP-Verträge bedürfen als „kreditähnliche“ Geschäfte regelmäßig der Genehmigung durch die

Kommunalaufsichtsbehörde (vgl. jeweils gültige Gemeindeordnung).

Hinsichtlich der kommunalrechtlichen Voraussetzungen sind die Wahrung einer geordneten Haus-

haltswirtschaft sowie die Gewährleistung dauernder Leistungsfähigkeit und Aufgabenerfüllung

durch die Gemeinde zu klären. Gleiches gilt für die Gestattung etwaiger Vermögensveräußerungen

und Nutzungsüberlassungen (Veräußerungsverbot), für die Veräußerung nur zum vollen Wert

(Vollwertprinzip ), für die Genehmigung ggf. vorgesehener Bürgschaften, Gewährverträge und dem

wirtschaftlich gleichkommender Verträge und für die Beachtung des Verbots der Gewährung sonsti-

ger Sicherheiten.

Bei der Veranschlagung im Haushalt ist darauf zu achten, dass bereits während der Vorbereitungs-

phase haushälterische Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen (Einstellung in den Haus-

haltsplan und die Finanzplanung). Im Gemeindehaushalt ist eine getrennte Veranschlagung erforder-

lich: Es ist eine Aufteilung in Herstellungsaufwand (Vermögenshaushalt) und Erhaltungsaufwand

(Verwaltungshaushalt) vorzunehmen. Falls eine Trennung der Entgelte nicht möglich ist, erfolgt

eine einheitliche Veranschlagung im Verwaltungshaushalt (Schwerpunkt der Ausgaben).

3.1.3 Phase III: Ausschreibung und Vergabe In dieser Phase muss zunächst die Vorbereitung und Durchführung des Teilnahmewettbewerbs er-

folgen. Im Rahmen eines Informationsmemorandums sind die Interessenten über das Vorhaben, das

Verfahren und die Auswahlkriterien effizient und klar zu informieren. Formularmäßige Vorgaben

für die Teilnehmer sind zu definieren und bekannt zu geben. Auf der Grundlage der aussagekräfti-

Page 20: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

20

gen Teilnahmeanträge muss eine rechtssichere und zielgerichtete Auswahl von vier bis fünf Bietern

erfolgen.

Im Verhandlungsverfahren der ersten Stufe werden ausgewählte Bieter zur Abgabe eines Angebots

aufgefordert, das eine ergebnisorientierte und funktionale Leistungsbeschreibung sowie Vertrags-

entwürfe enthält. Die formularmäßigen Vorgaben für die Angebotserstellung müssen eingehalten

werden (s. o.).

Es ist wichtig, die Bieter umfassend über die Rahmenbedingungen des jeweiligen Vorhabens zu

informieren, die ergebnisorientierten Anforderungen an das Arbeitsergebnis eindeutig festzulegen,

Vorgaben und Spielräume klar zu definieren, einen eingeschränkten Umfang der Anforderungen an

den Detaillierungsgrad der Angebote zu vereinbaren und eine realistische Orientierung an den An-

forderungen des Marktes beizubehalten.

Nach der Präsentation der Angebote erfolgt eine Erörterung von Fragen des jeweiligen Auftragge-

bers (Schulträgers), die innerhalb einer gesetzten Frist vom Bieter zu beantworten sind. Innerhalb

dieser Frist ist ggf. ebenso den Detaillierungswünschen des Auftraggebers nachzukommen. Im An-

schluss erfolgt eine Auswahl von bevorzugten Bietern auf der Grundlage vorab eindeutig bekannt

gemachter Zuschlagskriterien.

In der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden ca. zwei bis drei Bieter dazu aufgefordert,

ihre Angebote zu konkretisieren und detaillierter darzustellen. Es gilt nun ein erweiterter Anforde-

rungskatalog für die Angebote. Der Auftraggeber kann die Bieter dazu auffordern, konkrete Ände-

rungsvorschläge zu den Vertragsentwürfen einzureichen. Dabei sollen keine wesentlichen Verände-

rungen der Leistungsbeschreibung vorgenommen werden sondern nur Änderungen innerhalb vorher

festgelegter Vorgaben und Spielräume. Nach der Vorlage der erweiterten Angebote erfolgen struktu-

rierte Verhandlungen mit den Bietern. Dabei ist es wichtig, dass die Verhandlungen klar und zielge-

richtet strukturiert sind, sich eindeutige an den festgelegten Vorgaben und Spielräumen orientieren

und eine Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet ist. Es kommt dann zur Abgabe endgültiger,

verbindlicher Angebote. Schließlich trifft der Auftraggeber die Auswahl des für den Zuschlag vor-

gesehenen Bieters auf der Grundlage der vorab eindeutig bekannt gemachten (und unveränderten)

Zuschlagskriterien, Zuschlagsverhandlungen und Zuschlagserteilung.

In den Vertragsverhandlungen müssen die Verteilung der Risiken vereinbart und schriftlich genau

fixiert werden. Die Verteilung erfolgt nach dem Prinzip der „Ökonomischen Risikoverteilung“, d. h.

dass derjenige Vertragspartner das Risiko trägt, der es am ehesten beeinflussen kann. Bei einem

PPP-Modell trägt der Private typischerweise das Planungsrisiko, das Fertigstellungsrisiko, das Er-

haltungsrisiko, das Finanzierungsrisiko sowie das Betriebsrisiko.

3.1.4 Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling In dieser Phase ist es erforderlich, ein Projekt- und Vertragsmanagementteams auf öffentlicher Seite

zu bilden. Zur vertragsgemäßen Durchführung des Projekts gehören die kontinuierliche Sicherstel-

lung der beidseitigen Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen ebenso wie die Anwendung des

vertraglich vorgesehenen Verfahrens zur Leistungskontrolle und –bewertung. Dazu begleitend wer-

den Erfolgskontrollen hinsichtlich Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit vorgenommen.

Page 21: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

21

3.1.5 Phase V: Endschaft Diese Phase beinhaltet die Entscheidung über die weitere Nutzung des Objekts nach Vertragsablauf

sowie über die Ausübung etwaiger Optionen (PPP-FM-Leasingmodell, s. o.), Übergabe und ggf.

Übertragung des Vertragsobjekts und schließlich die Umsetzung der weiteren Verwendung der Im-

mobilie.

3.2 Zu berücksichtigende Rahmenbedingungen von PPP-Schulprojekten

Bei der Strukturierung von Public Private Partnerships im Schulbereich müssen die förderrechtli-

chen Bestimmungen der Länder und ggf. deren Schulbauförderprogramme beachtet werden.44 Ferner

sind das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“45 der Bundesregierung und die

Zinsprogramme der Förderbanken mit speziellem PPP-Bezug von Bedeutung.46 Auch die Besteue-

rung von PPP-Vorhaben hat oftmals Auswirkungen auf die Attraktivität von PPP-Schulprojekten.47

3.2.1 Schulbaufördermaßnahmen der Bundesländer Die meisten Landesregierungen unterstützen ihre Kommunen freiwillig bei der Wahrnehmung ihrer

Verantwortung für die Errichtung, den Ausbau und die Sanierung von Schulgebäuden nach „Schul-

bauförderrichtlinien“ (Hierfür gibt es unterschiedliche Bezeichnungen in den verschiedenen Bundes-

ländern.). Nutzungskosten werden üblicherweise nicht von Seiten der Länder übernommen.

Sofern die Förderbestimmungen eines Bundeslandes noch nicht an der Bereitstellungsform des PPP-

Modells ausgerichtet sind, empfiehlt die Projektarbeitsgruppe Öffentlich Private Partnerschaften der

SPD-Bundestagsfraktion, bei der Strukturierung von PPP im Einzelfall die Schulbauförderbestim-

mungen daraufhin zu untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen Zuweisungen in die Fi-

nanzierung des PPP-Entgeltes eingebunden werden können. Zusätzlich wird von o. g. Projektar-

beitsgruppe angeregt, auch die nicht speziell auf die Schulbauförderung bezogenen allgemeinen

Haushaltserlasse bzw. Förderbestimmungen einzubeziehen, da diese Regelungen die Entwicklung

von PPP erschweren können. Schließlich ist bei Ersatzbauten für Schulgebäude, deren Finanzierung

in der Vergangenheit durch Landesmittel gefördert wurde, zu prüfen, ob evtl. eine Zweckbindungs-

frist noch nicht abgelaufen ist. Ist dies der Fall, könnten Rückforderungsansprüche des Landes ge-

44 Eine ausführliche Darstellung aller förderrechtlichen Bestimmungen der Länder und ggf. deren Schulbau-

förderprogramme würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Eine ausführliche Darstellung befindet sich z.

B. in: Gutachterkonsortium bestehend aus PricewaterhouseCoopers, Freshfields Bruckhaus Deringer, VBD

Beratungsgesellschaft für Behörden GmbH, Bauhaus Universität Weimar und Creativ Concept: PPP im öffent-

lichen Hochbau – Band II: Rechtliche Rahmenbedingungen. Teilband 1: Zusammenfassung, Vertragsrechtli-

che Grundlagen, Bundes- und Landeshaushaltsrecht, Kommunalrecht. 45 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2003): Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm

„Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 – 2007. URL:

http://www.bmbf.de/pub/20030512_verwaltungsvereinbarung_zukunft_bildung_und_betreuung.pdf

[Stand 2005-11-15]. 46 Vgl. Projektarbeitsgruppe Öffentlich Private Partnerschaften der SPD-Bundestagsfraktion:

Öffentlich Private Partnerschaften – Ein Wegweiser für Kommunen. S. 23 47 Vgl. a. a. O., S. 25

Page 22: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

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genüber dem Schulträger geltend gemacht werden, was jedoch wiederum nicht zwingend zu einer

Unwirtschaftlichkeit einer PPP-Lösung führen muss, da die Auswirkungen einer möglichen Rück-

zahlung im Rahmen eines mehrere Schulen umfassenden Gesamtprojekts nur relativ gering sein

werden, sofern es sich nur um eine Einzelschule handelt. 48

3.2.2 (Schulbau-)Förderprogramme der Banken Für eine Einbindung in die Finanzierung von PPP-Schulprojekten eignen sich Programmkredite als

langfristige und günstige Darlehen mit mittel- bzw. langfristiger Zinsfestschreibung. Wenn ein pri-

vates Unternehmen z. B. im Rahmen eines PPP-Schulprojekts investiert, kann ein Teil der Investiti-

onen zu günstigen Konditionen refinanziert werden.

Ein bekanntes Beispiel für ein solches Förderprogramm ist der Sonderfonds „Wachstumsimpulse“,

der in den Jahren 2003 bis 2004 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt wurde.49

In Verbindung mit einer Forfaitierungslösung (siehe z. B. PPP-Projekt Monheim am Rhein) können

durch die Einbindung von Fördermitteln (z. B. der KfW) kommunalkreditähnliche Finanzierungs-

konditionen erzielt werden.50

3.2.3 Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ Das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ wurde im Jahr 2003 als Verwaltungs-

vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern abgeschlossen.51 Dieses bis

zum Jahr 2007 andauernde Programm soll als Unterstützung für die Schaffung einer modernen Inf-

rastruktur im Bereich der Ganztagsschulen dienen und Impulse für ein bedarfsorientiertes Angebot

überall in Deutschland geben.

Die Bundesländer sind sowohl für die Auswahl der Vorhaben als auch die Durchführung der Bewil-

ligungsverfahren zuständig. Gebäudebetriebskosten, Personal- und Sachkosten werden nicht geför-

dert. Die auf die einzelnen Bundesländer verteilten Finanzhilfen (insgesamt 4 Mrd. €!) dürfen nur

zur Investitionsförderung eingesetzt werden. Investitionen im Rahmen von Public Private Partners-

hips sind laut Vereinbarung zulässig.

Zur Umsetzung des Investitionsprogramms gibt es von den Bundesländern erlassene Richtlinien, die

PPP-Vorhaben nicht ausschließen. Deshalb ist es für die Schulträger wegen der Ganztagsschul-

Förderung von Vorteil, wenn sie bei einer Generalsanierung ihrer Schulen nach dem PPP-Modell die

48 Vgl. Projektarbeitsgruppe Öffentlich Private Partnerschaften der SPD-Bundestagsfraktion: Öffentlich Priva-

te Partnerschaften – Ein Wegweiser für Kommunen, S. 23 49 Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau (2003): Neue KfW-Programme „Wohnraummodernisierung 2003“ und

„Sonderfonds Wachstumsimpulse“ ab sofort abrufbar.

URL: http://www.kfw-bankengruppe.de/Dateien_RSP/pdf/032_d.pdf [Stand 2005-11-15]. 50 Vgl. Vgl. Projektarbeitsgruppe Öffentlich Private Partnerschaften der SPD-Bundestagsfraktion: Öffentlich Private Partnerschaften – Ein Wegweiser für Kommunen. S. 24 51 Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2003): Verwaltungsvereinbarung Investitionspro-gramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003 – 2007. URL: http://www.bmbf.de/pub/20030512_verwaltungsvereinbarung_zukunft_bildung_und_betreuung.pdf [Stand 2005-11-15].

Page 23: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

23

Einrichtung bzw. den Ausbau von Ganztagsschulen in das Projekt integrieren, da sich das Einbezie-

hen der Zuwendungen günstig auf die Höhe des Finanzierungskostenanteils des PPP-Entgelts aus-

wirken. Eine genaue vertragliche Absicherung ist hier unbedingt erforderlich!

Im Falle des Ausbaus einer einzelnen Schule zu einer Ganztagsschule wird der Einsatz von Zuwen-

dungen wegen der geringen Projektgröße kaum in Betracht kommen. Es ist ebenso fraglich, ob ein

bestimmtes PPP-Projekt einer Kommune mit der ausschließlichen Zielsetzung des Ausbaus mehrerer

bestehender Schulen zu Ganztagsschulen wirtschaftlich tragfähig ist.52

3.2.4 Besteuerung von PPP-Schulprojekten Die Besteuerung von PPP-Schulprojekten ist bei der Anbahnung eines Schulbauvorhabens genau zu

prüfen (s. o.). Die im Rahmen eines PPP-Projekts evtl. auftretenden zusätzlichen Steuerbelastungen,

die beim Schulträger oder auch beim privaten Partner entstehen, fließen in der Regel nicht an die

Kommune zurück. I. d. R. ist zwar nur der private Partner von solchen „Mehrsteuern“ direkt betrof-

fen. Diese zusätzlichen Kosten werden jedoch (ebenso wie weitere steuerliche Unsicherheiten) Be-

standteil der unternehmerischen Angebotskalkulation sein und damit die Kosten für den Schulträger

erhöhen. Die steuerliche Strukturierung spielt daher eine große Rolle. Den Schulträgern ist dringend

zu empfehlen, die steuerliche Struktur schon bei der Ausschreibung der Projekte festzulegen, um

den privaten Partnern dadurch die Möglichkeit zu geben, möglichst günstige Angebote im Vergabe-

verfahren abgeben zu können.

Die Umsatzsteuer ist bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, die durch Privatunternehmen erbracht

werden, auch bislang schon ein Kostenfaktor für den Schulträger. Eine höhere Steuerbelastung und

damit höhere Kosten können sich im Rahmen eines PPP-Schulprojekts ergeben, wenn der private

Partner umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, die die Kommune bisher als Eigenleistung er-

bracht hat. Daher entstehen zusätzliche Kosten, wenn z.B. Mitarbeiter des Schulträgers zukünftig bei

der Projektgesellschaft angestellt und von dieser im Rahmen eines PPP eingesetzt werden (z. B.

Hausmeister). Die Projektgesellschaft ist dann verpflichtet, auf deren Tätigkeit Umsatzsteuer zu

erheben. Solche Mehrbelastungen von PPP-Schulprojekten können in Einzelfällen durch voraus-

schauende Planung vermieden bzw. zumindest gemildert werden. Insbesondere hinsichtlich der

Umsatzsteuerbelastung sollten die gefundenen Lösungsideen durch eine verbindliche Auskunft des

zuständigen Finanzamts abgesichert werden.

Besonders bei PPP-Schulbauprojekten mit großen Finanzvolumina muss ein erheblicher anfängli-

cher Finanzierungsbedarf (z.B. für Neubau oder Sanierung des Investitionsobjekts, siehe z. B. PPP-

Schulbauprojekt in Offenbach) in der Regel durch Fremdkapital gedeckt werden. Zinsen für Fremd-

kapital sind für Zwecke der Gewerbesteuer grundsätzlich nur zur Hälfte abzugsfähig (sog. „Dauer-

schuldzinsen“) und erhöhen damit trotz tatsächlichem Liquiditätsabfluss den gewerbesteuerlichen

Ertrag der Projektgesellschaft. Im Einzelfall können alternative Finanzierungen die Steuerbelastung

reduzieren, z.B. eine (teilweise) Veräußerung der zukünftigen Entgeltforderungen der Projektgesell-

schaft gegen Entgelt. Ob und unter welchen Bedingungen (z.B. Einredeverzicht der Kommune, siehe

52 Vgl. Projektarbeitsgruppe Öffentlich Private Partnerschaften der SPD-Bundestagsfraktion: Öffentlich Priva-te Partnerschaften – Ein Wegweiser für Kommunen. S. 24

Page 24: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

24

PPP-Schulbauprojekt in Monheim am Rhein) eine derartige Finanzierung verfügbar ist, muss im

Einzelfall verhandelt werden.

Im Besitz von Kommunen befindliche Schulgebäude sind von der Grundsteuer befreit. Wenn bisher

grundsteuerbefreiter Grundbesitz aufgrund eines PPP-Schulbauprojekts einem privaten Partner über-

tragen würde, ginge die Grundsteuerbefreiung verloren. Eine Übertragung des Eigentums an

Grundstücken würde zudem Grunderwerbsteuer auslösen. Bei Schulprojekten können diese Steuern

jedoch regelmäßig vermieden werden, weil eine Übertragung des Eigentums an den Schulgrundstü-

cken auf private Partner grundsätzlich nicht notwendig und in der Regel auch nicht zulässig ist.53

4 Ausgewählte nationale und internationale PPP-Schulprojekte

Die folgende Auswahl habe ich deshalb getroffen, weil es sich im Bereich der im Abschnitt 4.1

dargestellten PPP-Schulprojekte aus meiner Sicht um Projekte mit Modellcharakter handelt, die

zudem in der Fachliteratur (z. B. Zeitschrift für SchulVerwaltung) besonders häufig erwähnt wurden

bzw. werden. Im Abschnitt 4.2 habe ich mich insbesondere für PPP-Schulbauprojekte mit sehr gro-

ßen Finanzvolumina entschieden. Die in den Abschnitten 4.3 und 4.4 dargestellten Projekte sind

derzeit in Deutschland einmalig und noch im Entwicklungsstadium. Die weitere Verfolgung des

Fortgangs dieser Projekte dürfte interessant sein, insbesondere wenn man die Chancen für die Schul-

entwicklung und die Möglichkeit des Transfers auf andere Schulen bedenkt.

4.1 Beispiele von PPP-Schulprojekten im Bereich Neue Medien

4.1.1 Initiative D21 Im Jahre 1999 wurde in Deutschland mit der Bundesinitiative D21 Europas größte Public Private

Partnership ins Leben gerufen.54 Das Ziel der Arbeitsgruppen des gemeinnützigen Vereins D21 ist

es, durch die Zusammenarbeit unterschiedlichster öffentlicher und privater Institutionen die Ent-

wicklung optimaler Rahmenbedingungen für den gesellschaftlichen Übergang vom Industrie- zum

Informationszeitalter voranzutreiben.55 Durch bessere Bildung, Qualifikation und Innovationsfähig-

keit will die Initiative wirtschaftliches Wachstum stimulieren und zukunftsfähige Arbeitsplätze si-

chern. Die Arbeitsgruppen initiieren und betreuen Maßnahmen, die die Akzeptanz und die Verbrei-

tung der Informationstechnik in allen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft fördern sollen. Die

Initiative thematisiert u. a. verschiedene Themen der IT-Problematik, E-Learning-Konzeptionen

einschließlich daraus resultierender Kooperationen (z. B. zwischen Unternehmen und Berufsbil-

53 Vgl. Projektarbeitsgruppe Öffentlich Private Partnerschaften der SPD-Bundestagsfraktion: Öffentlich Priva-

te Partnerschaften – Ein Wegweiser für Kommunen. S. 25f. 54 Vgl. Initiative D21 e. V. (2004): Initi@tive D21. URL: http://www.initiatived21.de [Stand 2005-11-15] 55 Vgl. Hussong, Bernd: Kooperationen zur Förderung der IT-Ausbildung – Rahmenbedingungen für den

Übergang vom Industrie- zum Informationszeitalter. In: SchulVerwaltung Rheinland-Pfalz, Saarland 12/2001,

S. 5

Page 25: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

25

dungszentren) oder auch eine exemplarische Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu Tele-

Trainern.

In die Initiative D21 eingebettet ist die Bildungsinitiative Networking der Firma Cisco Systems.56

Das Cisco Networking Academy Program wurde 1997 in den USA eingeführt. In Deutschland gibt

es dieses Programm seit 1999 unter dem Namen „Bildungsinitiative Networking“. Es gibt inzwi-

schen 8.434 Akademien in über 130 Ländern mit mehr als 232.000 Teilnehmern. In Deutschland

beteiligen sich bereits viele Bundesländer an dem Programm und zahlreiche Akademien haben mit

der Ausbildung begonnen. Die Firma Cisco Systems ist Marktführer im Bereich der Netzwerkkom-

ponenten und bemüht sich mit dieser Maßnahme um die Schaffung spezifischer Ausbildungsangebo-

te an Berufsschulen, um dem erheblichen Fachkräftemangel im Bereich der Netzwerkspezialisten

entgegenzuwirken. Zentraler Bestandteil dieser Bildungsinitiative ist ein multimediales Lernpro-

gramm zur Netzwerktechnik, das in zahlreiche Sprachen übersetzt und immer auf dem aktuellen

Stand der Technik gehalten wird. Durch zusätzliche Laborübungen sollen die Teilnehmer des Pro-

gramms praktische Erfahrungen und Fertigkeiten erwerben. Eine erfolgreiche Teilnahme wird durch

das weltweit anerkannte CCNA-Zertifikat (Cisco Certified Network Associate) bescheinigt.

Am Beispiel des Saarlandes soll die Entstehung der Public Private Partnership kurz erläutert wer-

den57: Bis zum Ende des Jahres 2001 bewarben sich acht Berufsbildungszentren um den Status einer

Lokalakademie im Rahmen der Bildungsinitiative Networking. Eine Absichtserklärung mit dem

Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes sollte die Zusammenarbeit zwi-

schen den Berufsbildungszentren und dem Unternehmen Cisco Systems regeln. Der Beitrag der

Firma Cisco Systems war die Bereitstellung ihres Lernprogramms und dessen ständige Weiterent-

wicklung (s. o.) sowie die kostenlose Überlassung eines Hardware-Labors einschließlich erforderli-

cher Qualifizierungsmaßnahmen für Ausbilder. Lehrkräfte und Schüler, die das CCNA-Zertifikat

erwerben wollten, konnten an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm zu besonderen Kondi-

tionen teilnehmen. Diese Sonderkonditionen galten auch für Laborgeräte und Verbrauchsmaterial

sowie jährlich stattfindende Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Saarland sorgte im Gegenzug für die

Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur Durchführung der Bildungsinitiative an den teilneh-

menden Berufsbildungszentren sowie für die Ausbildung der ersten Lehrkräfte zu Trainern und

verpflichtete sich schließlich zur Unterstützung der Evaluation des Programms. Die Beteiligung des

Saarlandes erfolgte zunächst als Pilotversuch mit der Option auf Ausweitung.

Ziel und Nutzen der Firma Cisco Systems war und ist nicht die Kommerzialisierung der Schulen.

Das Unternehmen möchte durch diese Initiative insbesondere Nachwuchsförderung betreiben (s. o.).

Die teilnehmenden Schulen profitieren durch die Weiterqualifizierung ihrer Lehrkräfte und das

spezifische Bildungsangebot für ihre Schüler. Der Ausbildungsrahmen ist in einem Qualitätsplan

56 Vgl. Cisco Systems GmbH (2004): BILDUNGSINITIATIVE NETWORKING.

URL: http://www.bildungsinitiative-networking.de [Stand 2005-11-15] 57 Vgl. Hussong, Bernd: Kooperationen zur Förderung der IT-Ausbildung – Rahmenbedingungen für den

Übergang vom Industrie- zum Informationszeitalter. In: SchulVerwaltung Rheinland-Pfalz, Saarland 12/2001,

S. 5

Page 26: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

26

festgelegt, der einen weltweiten Standard der Initiative sicherstellen soll. Die Umsetzung und Auf-

teilung der Lerninhalte liegt vollständig in der Hand der Akademien.

Mittlerweile haben sich der Bildungsinitiative Networking zahlreiche weitere namhafte Unterneh-

men (z. B. Sun Microsystems) angeschlossen, um auch in den Bereichen Softwareschulung tätig zu

werden.

Zahlreiche weitere Programme der Initiative D21 zeigen immer wieder, dass Kooperationen zwi-

schen Unternehmen der freien Wirtschaft und dem staatlichen Bildungswesen zu beiderseitigem

Vorteil durchgeführt werden können.

4.1.2 Intel – Lehren für die Zukunft

Das Lehrerfortbildungsprogramm "Intel - Lehren für die Zukunft" ist eine seit Jahren erfolgreich

praktizierte Public Private Partnership, die zunächst vorrangig in den USA, heute aber auch in

Deutschland mit einem großen Investitionsvolumen alle Schularten - von der Grundschule bis zum

Gymnasium und der Berufsschule - sowie alle Fächer und Jahrgangsstufen mit einbezieht. Es ist Teil

einer weltweiten Aktion, die Intel gemeinsam mit Microsoft und führenden PC Herstellern zu Be-

ginn des Jahres 2000 gestartet hat - mit einer Investition von weit mehr als 100 Mio $.58 In Zusam-

menarbeit mit den Kultusministerien und pädagogischen Instituten sowie Medienzentren wurde das

Programm in die existierende Fortbildungsinfrastruktur sowie Medieninitiativen der Länder integ-

riert. Das Projekt leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, die Kompetenz der Lehrkräfte bezgl. des

Einsatzes von Neuen Medien im Unterricht erheblich zu verbessern.59 Die große Anzahl der Teil-

nehmer zeigt, dass die Lehrkräfte sich dessen bewusst sind, dass diese Kompetenz in Zukunft immer

wichtiger wird. Von Seiten der Kultusministerien werden die notwendigen Finanzmittel zur Verfü-

gung gestellt, die Firma Intel stellt das Konzept, die Firma Microsoft ihr Office-Paket, zusätzlich

steuern die Firma Matchware und das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht

ebenfalls Software bei. Die Firma Fujitsu-Siemens stellt Notebooks zur Verfügung.

4.1.3 e-nitiative.nrw

Auch das Projekt e-nitiative.nrw (abgeschlossen im Jahr 2005) war keine bloße Ausstattungsinitiati-

ve.60 Es wurde von der nordrhein-westfälischen Landesregierung 1999 gestartet. Im Laufe des Pro-

jekts wurden über 35 Mio € investiert, um Lehrende und Lernende auf die neue Informationsgesell-

schaft vorzubereiten.

58 Vgl. Intel Corporation; Akademie Dillingen (2003): Intel® Lehren für die Zukunft.

URL: http://www.intel-lehren.net/ [Stand 2005-11-15] 59 Vgl. Adolph, Hugo: Intel® – Lehren für die Zukunft – Die Implementation im Saarland. In: SchulVerwal-

tung Rheinland-Pfalz, Saarland 12/2001, S. 4 60 Vgl. Jülich, Christian: e-nitiative.nrw – Start zum Netzwerk für Bildung. In: SchulVerwaltung Nordrhein-

Westfalen 12/1999, S. 1

Page 27: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

27

Die Initiative verfolgte einen breiten strategischen Ansatz: Übergreifendes Ziel war die Förderung

der Kompetenzentwicklung auf vier Ebenen:61 Diese sind die individuelle Ebene, auf der die Me-

dienkompetenz des Einzelnen (Lehrkraft und Schüler) gestärkt werden sollte; die institutionelle

Ebene, auf der die Öffnung der Bildungsinstitutionen und ihre Entwicklung als lernende Organisati-

on62 gefördert werden sollte; die gesellschaftliche Ebene, auf der es galt, für die Bedeutung von

Bildung und Kompetenz in allen Bereichen der Gesellschaft zu sensibilisieren und einen breiten

öffentlichen Dialog über Wissen, Kompetenz und Neue Medien anzustoßen und schließlich die

internationale Ebene, auf der versucht wurde, sich an besonders gelungenen Beispielen der internati-

onalen Entwicklung zu orientieren.

Die e-nitiative.nrw betätigte sich in den Handlungsfeldern „Infrastruktur und Ausstattung“, „Grund-

qualifikation und Fortbildung“ sowie „Lernsoftware“. Im Handlungsfeld „Infrastruktur und Ausstat-

tung“ ging es um eine möglichst breite Nutzung der Neuen Medien im Klassenzimmer. Die Einrich-

tung von Medienecken mit PCs und Internetzugang innerhalb der Klassenzimmer stand im Vorder-

grund. Dabei sollte die Computertechnologie als integraler Bestandteil im Unterricht zusammen mit

Fachliteratur und Lexika in allen Fächern zur Verfügung stehen. Im Handlungsfeld „Grundqualifika-

tion und Fortbildung“ wurde der Schwerpunkt bei der Lehrerbildung (Universitäten, Studiensemina-

re und Lehrerfortbildungen) gesetzt. Durch die Beteiligung der Bertelsmann-Stiftung, der Heinz

Nixdorf Stiftung und dem Europäischen Medieninstitut wurden zahlreiche Lehrkräfte aller Schul-

formen beteiligt. Auf diese Weise konnte eine stärkere Professionalisierung der fächerspezifischen

Fortbildung erreicht werden. Bestandteil dieses Handlungsfelds war es auch, den Schulen bedarfsge-

rechte Budgets für ihre Fortbildungsaktivitäten zur Verfügung zu stellen. Im Handlungsfeld „Lern-

software“ stand die Förderung der Entwicklung multimedialer Lernsoftware in Zusammenarbeit mit

Schulbuchverlagen. Ebenso fand u. a. ein intensiver Gedankenaustausch sowie eine Zusammenarbeit

mit den am BLK-Projekt zur Entwicklung von Selbstlernmaterialien im Mathematikunterricht der

Sekundarstufe II („SelMa“) Beteiligten statt.

In der Auftaktveranstaltung betonte Ministerin Gabriele Behler, dass die e-nitiative.nrw mehr als nur

eine Ausstattung (s. o.) ist:

„Das ‚e’, mit der die Wortmarke unserer neuen Initiative beginnt, steht deshalb nicht nur für ‚elect-

ronic’, sondern vor allem für ‚education’. Es steht für die Tatsache, dass auch im Zeitalter der No-

tebooks und der Neuen Medien persönliche Fähigkeiten und nicht allein technische Möglichkeiten ,

der Mensch und nicht die Maschine im Vordergrund von Unterricht und Studium, von Bildung und

Weiterbildung stehen und stehen müssen.“

61 Vgl. Dönhoff, Hans-Ulrich: e-nitiative.nrw – Netzwerk für Bildung – Eine Public-Private-Partnership in

Nordrhein-Westfalen. In: SchulVerwaltung 12/1999, S. 5 62 zur Entwicklung der Schule als Lernende Organisation vgl. auch Schüssler, Ingeborg: Studienbrief

SEM0120 „Leadership und Lernkulturwandel II - theoretische und praktische Bausteine“ zum Fernstudien-

gang „Schulmanagement“

Page 28: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

28

4.1.4 abitur-online.nrw: lernen für die Wissensgesellschaft

"Selbstständiges Lernen macht Schule" ist das Motto der Initiative "abitur-online.nrw". Unter die-

sem gemeinsamen Dach wurden bereits im Jahr 2002 zwei große Projekte gestartet, die Pilotfunkti-

on für die Schullandschaft haben.63 Ziele der beiden Projekte sind die Bereitstellung und Erprobung

einer einheitlichen schul- und lerngruppenbezogenen multimedialen Lern-, Kommunikations- und

Arbeitsumgebung für Lehrende und Lernende sowie die Entwicklung qualitativ hochwertiger digita-

ler Lernmedien, die in Phasen des selbstgesteuerten Lernens eingesetzt werden können.64 Zusammen

mit den Bildungsverlagen Cornelsen und Klett sowie dem Computerhersteller IBM Deutschland

konzipierte das nordrhein-westfälische Ministerium für Schule, Jugend und Kinder im Rahmen einer

Public Private Partnership seit Beginn des Pilotversuchs derartige Angebote für zahlreiche Unter-

richtsfächer. Dabei wurde "abitur-online.nrw" von Beginn an als ein Beitrag zur Entwicklung einer

neuen Lernkultur, die verstärkt auf eigeninitiatives Lernen setzt und zugleich die Möglichkeiten der

elektronischen Medien, insbesondere des Internet nutzt, gesehen. Die Umsetzung des Modellpro-

jekts findet in gymnasialen Oberstufen sowie in Weiterbildungskollegs (Abendgymnasien) statt.

50 % des Unterrichts werden in am Modellprojekt teilnehmenden Abendgymnasien durch tutoriell

betreute Phasen des selbstständigen Lernens ersetzt. Während der Selbstlernphasen findet eine Un-

terstützung und Begleitung durch Lehrkräfte über eine Lernplattform mit „Virtuellem Klassenzim-

mer“ statt (Ergänzende Erläuterungen zur Lernplattform mit „Virtuellem Klassenzimmer befinden

sich in Anlage 4.). Der Wunsch nach Weiterbildung scheitert oft am Zeitbudget. Das kann zukünftig

anders sein – die Angebote der Weiterbildungskollegs werden mit Hilfe der neuen Medien noch

besser auf die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgestimmt.

Im Rahmen der Durchführung des Modellprojekts wollen die an der PPP Beteiligten erreichen, dass

in den gymnasialen Oberstufen eine Anreicherung des Unterrichts durch eine Ausweitung und Aus-

differenzierung von systematischen und effektiven Phasen selbstständigen Lernens von individuel-

len Kurzlehrgängen über Lernstandsdiagnosen bis hin zu projektorientierten und kooperativen Ar-

beitsformen stattfindet, eine verbesserte Binnendifferenzierung durch Förderangebote für lern-

schwächere und besonders begabte Schülerinnen und Schüler möglich wird, gezielte außerunter-

richtliche Stützangebote, um die Wiederholung von Jahrgangsstufen zu vermeiden oder ein Über-

springen von Jahrgangsstufen zu erleichtern, geschaffen werden und eine Bereitstellung zusätzlicher

Lernangebote im Rahmen der Profilbildung von Schulen umgesetzt wird.

Bei der Erstellung von Unterstützungsangeboten für die beteiligten Schulen ist auch die e-

nitiative.nrw (s. o.) eingebunden. Für ihre neuen Aufgaben als „e-Teacher“ können sich Lehrerinnen

63 Vgl. Nordrhein-Westfälisches Ministerium für Schule, Jugend und Kinder; Cornelsen Verlag; Ernst Klett

Verlag; IBM Deutschland (2002): abitur-online.nrw.

URL: http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schule/E_Learning/Abitur_Online [Stand 2005-11-15] 64 Vgl. Ludwig, Reinhard: abitur-online.nrw: lernen für die Wissensgesellschaft – Weiterbildungskollegs und

gymnasiale Oberstufen erproben Lernkonzepte der Zukunft. In: SchulVerwaltung Nordrhein-Westfalen

10/2002, S. 8

Page 29: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

29

und Lehrer durch Online-Qualifizierungsmodule weiterbilden, die von der IBM-Stiftung entwickelt

wurden.

Das Vorhaben fügt sich nahtlos in die Handlungsfelder ein, die sich auch aus den Ergebnissen der

PISA-Studie ableiten lassen. Neben der Förderung und Entwicklung der Medienkompetenz erhalten

die Schulen eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten für bildungspolitische Problemstellungen, welche

z. B. in Folge der PISA-Studie zusätzlich an Aktualität gewonnen haben. Zu den bereits o. g. Ziel-

setzungen kommen noch die Entwicklung von Kompetenzen und Strukturen lebensbegleitenden

Lernens sowie die Milderung von kurzfristig auftretendem Unterrichtsausfall durch qualifizierte

Selbstlernangebote. Auch die Förderung der Sozialkompetenz ist im Blickfeld (z. B. durch netzge-

stütztes kollaboratives Arbeiten).

Die aktuelle bildungspolitische Diskussion zeigt klar auf, dass in den vergangenen drei Jahren den

teilnehmenden Schulen von "abitur-online.nrw" ein leistungsfähiges Lehr- und Lernsystem , das je

nach Einsatzzweck sehr umfangreiche Möglichkeiten der neuen Medien bereitstellt (von individuel-

len Kurzlehrgängen mit Lernerfolgskontrollen bis zu anspruchsvollen projektorientierten kooperati-

ven Arbeitsformen), als Gesamtangebot verfügbar gemacht werden konnte.

4.1.5 0°Celsius – ein bundesweites Projekt für Schule und Hochschule

Diese Public Private Partnership startete im Dezember 2000. Multimedia, Schneesport und Berufs-

orientierung sollen in einen vernetzten Kontext gebracht werden.65 Der Entwurf des Projektkonzepts

und die Organisation wurden damals vom Frankfurter Projektbüro Schule & Partner übernommen.

Es handelt sich hierbei um ein praxisnahes und zukunftsorientiertes Bildungsangebot, welches im

Feld der Wechselwirkung von Technologie, Natur und Bildung angesiedelt ist.

Sowohl für Schulen als auch Universitäten werden die Themenschwerpunkte „Schneesport und

Multimedia“ praxis- und schülerorientiert angeboten. Zur Vor- und Nachbereitung stehen ebenso

wie für die Zeit des Aufenthalts im außerschulischen Lernort differenzierte Unterrichtsmaterialien

sowie eine virtuelle Lern- und Gestaltungsplattform zur Verfügung.66 Im Projekt werden Bezüge zu

Multimedia und Einsatzmöglichkeiten der Neuen Medien in der Berufs- und Arbeitswelt (z. B. Kon-

zeptentwicklung und –realisierung) hergestellt. Zusätzlich werden die Teamfähigkeit und die soziale

Kreativität über „Erleben und Lernen“ im Projekt gefördert. Ein spezielles ,,0°Celsius-Personal"

(Schneesportlehrer, Multimedia-Experten, Ökologiemoderatoren, Künstler) sowie die ,,0°Celsius-

Akademie" zeigen und vermitteln innerhalb konkreter Lernarrangements die ,,realen und virtuellen

Welten" von ,,0°Celsius", die unmittelbar, thematisch projektbezogen, auch die aktuellen und zu-

künftigen Lebens- und Arbeitswelten vermitteln sollen. So stehen zum Beispiel die neuen Erfah-

rungs- und Lernmöglichkeiten des Kurvenfahrens im Schnee und Naturerlebnisse ebenso wie digita-

le Bildbearbeitung, virtuelle Kreationen via modernster Software und Netmeetings auf dem Stun-

65 Vgl. Euler, Peter/ Miller, Rolf/ Jacomet, Simon: 0°Celsius – ein neues bundesweites Projekt für Schule und

Hochschule – Multimedia, Schneesport und Berufsorientierung im vernetzten Kontext – ein kreatives und

handlungsorientiertes Bildungspotenzial, unterstützt von Wissenschaft und Wirtschaft. In: SchulVerwaltung

Hessen 3/2001, S. 8 66 FTS Furtner GmbH (2000): 0°Celcius. URL: http://www.nullgradcelsius.de [Stand 2005-11-15]

Page 30: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

30

denplan. Die Mischung aus Unterricht und freien Gestaltungsangeboten, ob auf der Piste oder in

einem zeit- und projektgemäßen vernetzten Computerhaus – dem so genannten Global Valley House

– bis hin zu Bildhauerei in Schnee und Eis zeichnen dieses Bildungsangebot aus.67 Die Namen der

zahlreichen an der PPP beteiligten Unternehmen können auf der Projekthomepage nachgelesen

werden.68

Das Ziel des Projekts ist es, die Wechselwirkungen und die Durchdringung von Natur und Technik

am Beispiel der zunächst sehr unterschiedlich erscheinenden Bereiche Schneesport und Informati-

onstechnologie erfahrbar und bewusst zu machen.

4.1.6 Energieprojekt „SONNE-online“

Dieses fächer- und schulartübergreifende Projekt startete im Jahr 2000 an zunächst 80 Schulen und

wurde mittlerweile erfolgreich abgeschlossen.69 Ziel des Projekts war es, Schülerinnen und Schüler

auf eine sinnvolle Nutzung erneuerbarer Energien vorzubereiten. Das Vorhaben der Public Private

Partnership zwischen dem schleswig-holsteinischen Kultusministerium und der Firma

PreussenElektra ermöglichte den beteiligten Schulen eine Ausstattung mit jeweils einer Photovol-

taik-Solaranlage. Ziel des Projekts war es, wissenschaftlich fundierte Informationen über die Nut-

zung und die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen zu ermitteln. Die Kooperation der Schulen unter-

einander, mit der wissenschaftlichen Begleitung (Institut für solare Energiesysteme der Fraunhofer-

Gesellschaft) und der Firma PreussenElektra hat sich sehr positiv auf den Lernfortschritt der Schü-

lerinnen und Schüler ausgewirkt, was auch die Wichtigkeit des Know-how-Transfers bei PPP-

Projekten unterstreicht!

4.2 Beispiele von PPP-Schulprojekten in den Bereichen Schulbau und Schulgebäudesanie-

rung70

4.2.1 Kreis Offenbach

Das derzeit größte deutsche PPP-Schulprojekt wird im Kreis Offenbach umgesetzt. Insgesamt sollen

90 Schulen an ca. 100 Standorten mit privatem Know-how und Kapital saniert, instand gehalten und

bewirtschaftet werden. Es wurden die beiden Lose „Westkreis“ (41 Schulen mit ca. 230 Gebäuden)

und „Ostkreis“ (49 Schulen mit 282 Gebäuden) gebildet und nacheinander ausgeschrieben. Eine

grafische Darstellung der Projektstruktur befindet sich in Anlage 5.

67 Vgl. Euler, Peter/ Miller, Rolf/ Jacomet, Simon: 0°Celsius – ein neues bundesweites Projekt für Schule und

Hochschule – Multimedia, Schneesport und Berufsorientierung im vernetzten Kontext – ein kreatives und

handlungsorientiertes Bildungspotenzial, unterstützt von Wissenschaft und Wirtschaft. In: SchulVerwaltung

Hessen 3/2001, S. 8 68 FTS Furtner GmbH (2000): 0°Celcius. URL: http://www.nullgradcelsius.de [Stand 2005-11-15] 69 detaillierte Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sind abrufbar unter: Solarenergieförderverein

Bayern e.V. (2003): SONNE-online. URL: http://www.sonne-online.de/ [Stand 2005-11-15] 70 Vgl. Stuhr, Constanze: Wirtschaftlichkeit von Public Private Partnership am Beispiel Schulen. Freiberg 2004, S. 3ff.

Page 31: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

31

Für das Los „West“ reichten drei Bieterkonsortien endgültige Angebote ein. Im Mai 2004 wurde

durch den Kreistag die PPP-Realisierung des West-Loses beschlossen. Den Zuschlag erhielt die

SKE GmbH, Mannheim, ein Tochterunternehmen der französischen Vinci-Gruppe. Zur Sanierung,

Instandhaltung und Bewirtschaftung der Schulen des West-Loses wurde die Projektgesellschaft

„SKE Schul-Facility-Management GmbH“ gegründet, an der der Kreis Offenbach über eine eigene

Gesellschaft mit 5,1 Prozent und die SKE GmbH mit 94,9 Prozent beteiligt sind. Bei bestimmten

grundlegenden Beschlüssen wurde dem Kreis per Gesellschaftervertrag ein Vetorecht eingeräumt. In

einem zusätzlich eingerichteten Beirat sind unterschiedliche Gremien bzw. Institutionen vertreten,

wie beispielsweise Schulleitung, Elternbeirat, Staatliches Schulamt und Kreishandwerkerschaft. Die

Grundstücke und Gebäude verbleiben für die gesamte Vertragslaufzeit im Eigentum des Kreises.

Ebenso liegt die Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die Nutzungsrechte vollständig beim Kreis.

Der Vertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren besteht aus einem Sanierungsvertrag zur baulichen

Instandsetzung der Gebäude und der Außenanlagen in den ersten fünf Jahren und aus einem Facility-

Management-Vertrag. Dabei soll der einmal erreichte Sanierungsstandard während der Vertragslauf-

zeit erhalten bleiben. Zudem sollen bei der Vergabe der Aufträge auch Unternehmen aus der Region

berücksichtigt werden. Das PPP-Projekt befindet sich seit Anfang Oktober 2004 in der Umsetzung.

Die jährliche Rate an die SKE beträgt knapp 25 Mio. €.

Die Vertragsunterzeichnung für das Los „Ost“ erfolgte im Oktober 2004. Zur Durchführung des

Vorhabens hat der private Partner die Projektgesellschaft „HOCHTIEF PPP Schulpartner GmbH“

gegründet, an der der Kreis Offenbach, die HOCHTIEF Facility Management GmbH und die

HOCHTIEF PPP Solutions GmbH beteiligt sind. Die vertragliche Gestaltung erfolgte in Anlehnung

an die des West-Loses (s. o.). Die Sanierungsphase soll insgesamt fünf Jahre dauern, die Laufzeit

des Facility-Management-Vertrages beträgt 15 Jahre. Neben dem Kreis Offenbach und der Projekt-

gesellschaft sind HOCHTIEF Construction, die Westdeutsche Immobilienbank Mainz, die Landes-

bank Hessen-Thüringen Frankfurt am Main, die EVO aus Offenbach und die Wisag aus Neu-

Isenburg in das Projekt involviert.

Das Eigentum an den Schulen verbleibt in den Händen des Kreises Offenbach. Mit der Umsetzung

des Projektes wurde im Januar 2005 begonnen werden. Die jährliche Rate an den privaten Partner

beträgt ca. 27 Mio. €.

Für das Los West würde die Realisierung durch die öffentliche Hand ca. 459 Mio. € kosten. Das von

SKE unterbreitete Angebot belief sich auf ca. 370 Mio. €, so dass sich ein Vorteil zugunsten der

PPP-Realisierung von 89 Mio. € ergibt. Das entspricht 19 Prozent.

Beim Los Ost hätten die Kosten für die Eigenerledigung ca. 500 Mio. € betragen. Das Angebot von

HOCHTIEF belief sich auf ca. 410 Mio. €. Die Differenz von 90 Mio. € entspricht einem Wirt-

schaftlichkeitsvorteil der PPP-Realisierung gegenüber der Realisierung durch die öffentliche Hand

in Höhe von 18 Prozent.

Darstellungen zu Einnahmen-/ Ausgabenvergleichsrechnungen (im Verwaltungshaushalt), Umfang,

Besonderheiten und Zielstellung der strukturierten Aufnahme, zum Leistungsspektrum der Bewirt-

schaftung und baulichen Instandsetzung und -haltung der Schulen, zu Leistungen für Facility-

Management und Sanierung, zur Projektorganisation, zu Reaktionszeiten des Bieters SKE im Ver-

Page 32: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

32

gleich zu den Vorgaben des Kreises (Die SKE gestaltet den Betrieb und die Unterhaltung effizienter

und wirtschaftlicher als dies durch die bisherige Eigenerledigung erfolgte!), zur Risikoverteilung im

Los „West“ sowie schließlich zu Einflussoptionen des Kreises zur Wahrnehmung seiner Funktion

als Schulträger und zur Durchsetzung schul- und haushaltspolitischer Zielsetzungen befinden sich in

Anlage 5.

4.2.2 Frankfurt am Main

Das in Frankfurt am Main laufende PPP-Schulprojekt beinhaltet die Zusammenführung mehrerer,

bereits bestehender und über das gesamte Stadtgebiet verteilte Bildungseinrichtungen in einem Bil-

dungszentrum nach pädagogischen und funktionalen Gesichtspunkten. In dem Gebäudekomplex des

Bildungszentrums Ostend wurden die Volkshochschule, zwei Abendgymnasien, eine kaufmännische

Berufsschule, eine musikalisch-künstlerische Ausbildungsstätte und die Bankakademie e.V. unter-

gebracht.

Das Investitionsvolumen für den Neubau betrug ca. 41 Mio. €. Das Projekt wurde im Oktober 2002

aufgelegt. Gegenstand der Ausschreibung waren die Finanzierung, Planung, Errichtung und der

Betrieb des Bildungszentrums. Im Juli 2003 erfolgte die Vertragsunterzeichnung zwischen der Stadt

Frankfurt am Main und der THEO Grundstücksverwaltungsgesellschaft. Die Projektstruktur befindet

sich in der Anlage 6.

Dem Vertrag liegt das Mietkauf-Modell (s. o.) zugrunde, d. h. die Stadt mietet den Gebäudekomplex

für die Dauer von 20 Jahren und erwirbt ihn anschließend zu einer bereits vereinbarten Summe. Mit

den Bauarbeiten wurde im Oktober 2003 begonnen. Diese dauerten bis zum Dezember 2004.

Die Einsparungen der PPP-Realisierung gegenüber einer konventionellen Beschaffung liegen bei

etwa 25 Prozent.

4.2.3 Monheim am Rhein

Im Rahmen des hier beschriebenen Monheimer PPP-Schulprojekts geht es um die Sanierung, Bau-

unterhaltung und den teilweisen Betrieb der 13 städtischen Schulen sowie der acht Turn- und fünf

Sporthallen. Die stark sanierungsbedürftigen Gebäude sind zwischen 25 und 45 Jahre alt. Sieben der

dreizehn Schulgebäude sind PCB-belastet. Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt ca. 24 Mio. €.

Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde der Auftrag im Dezember 2003 an die Bieterge-

meinschaft der Hermann Kirchner Projektgesellschaft, Bad Hersfeld vergeben. als Nachunternehmer

war am Verfahren die Serco GmbH & Co. KG, Bonn beteiligt. Zur Abwicklung wurde die private

Projektgesellschaft „PPP Schulen Monheim am Rhein“ mit dem alleinigen Gesellschafter Hermann

Kirchner gegründet. Hermann Kirchner erbringt die Bauleistungen und zeichnet für die Projektsteue-

rung verantwortlich. Serco ist für Bauunterhaltung und Bewirtschaftung zuständig. Die Projektstruk-

tur befindet sich in der Anlage 671.

71 Vgl. Jacob, Dieter et. al.: Public Private Partnership in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU –ausgewählte nationale und europäische PPP-Projekte. Beitrag von Regina Cablitz und Uwe Trost zur Fallstudie PPP-Schulprojekt Stadt Monheim am Rhein. In: Littwin, Frank, Schöne, Franz-Josef (Hrsg.): Public Private Part-nership im öffentlichen Hochbau (in Vorbereitung).

Page 33: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

33

Der Vertrag, nach dem das private Konsortium für Planung, Finanzierung, Sanierung, Neubau und

Erweiterung sowie teilweisen Betrieb mit Bauunterhaltung und Bauinstandsetzung für die Dauer von

25 Jahren verantwortlich zeichnet, wurde im Januar 2004 mit der Stadt Monheim am Rhein abge-

schlossen.

Die Finanzierung erfolgt über eine Teilforfaitierung mit Einredeverzicht, d. h. die Projektgesell-

schaft hat ihre Forderungen gegenüber der Kommune an die Bank verkauft. Der Anteil des Entgel-

tes, der die Investitions- und Finanzierungskosten betrifft, wurde von der Stadt gegenüber der Bank

einredefrei gestellt. Kritisch sei hierbei angemerkt, dass es sich hierbei um eine verdeckte Kreditauf-

nahme handelt: Die Gemeinde darf ihre Baumaßnahme nicht nur mit geliehenem Geld finanzieren.

Das überlässt sie deshalb der Kirchner GmbH und zahlt ihr statt Zinsen und Tilgung das „Nutzungs-

entgelt“. Da aber kommunale Kredite kostengünstiger sind als Privatkredite (Zinsen), geht die Ge-

meinde noch ein Dreiecksgeschäft mit der Bank ein (s. o.): Die Gemeinde übernimmt alle Risiken

für die nach der Bauabnahme evtl. auftretenden Baumängel. Für die Bank reduziert sich dadurch das

Risiko und sie kann deshalb günstigere Zinssätze anbieten, die jedoch immer noch über denen eines

Kommunalkredits liegen.72

Das jährlich durch die Stadt Monheim am Rhein für die vereinbarten Leistungen zu zahlende Entgelt

beläuft sich auf ca. drei Mio. €. Das Entgelt ist grundsätzlich fest, es wird jedoch jedes Jahr an die

vereinbarten Preisgleitklauseln, an Mehr- oder Minderleistungen u. a. Aspekte angepasst.

Hätte man das Gesamtprojekt nicht im Rahmen einer Public Private Partnership umgesetzt, würden

die Gesamtkosten ca. 21 Mio. € betragen (und der Know-how-Transfer hätte nicht stattgefunden!).

Die Gemeinde Monheim steht jedoch derzeit unter dem Haushaltssicherungskonzept, d. h. dass sie

so hoch verschuldet ist, dass sie keine weiteren Kredite mehr aufnehmen darf. Statt der o. g. 21 Mio.

€ sind nun 25 Jahre lang jährlich drei Mio. € für die o. g. zu erbringenden Leistungen zu zahlen, was

in der Summe 75 Mio. € ergibt. Bei einer Eigenrealisierung wären jedoch einschließlich Kreditzin-

sen und Gebäudeunterhaltung ca. 3,5 Mio. jährlich in den nächsten 25 Jahren angefallen, so dass die

Stadt Monheim durch die PPP im Jahr 500000 € spart. Für den Investor lohnt sich die PPP aufgrund

der langen Vertragslaufzeit: In den ersten Vertragsjahren muss relativ viel Geld in die Gebäude

investiert werden. In den darauf folgenden Jahren fallen jedoch nur noch Unterhaltskosten an, sodass

dann Geld zurückfließt. Die Vorteile des Investors sind das größere Know-how (s. o.), die Möglich-

keit, als Spezialist im Baubereich und aufgrund der aktuellen Rezession in der Bauwirtschaft günsti-

gere Einkaufspreise auszuhandeln und das nicht vorhandene „Korsett des öffentlichen Vergabe-

rechts“.73

Im Rahmen der durchgeführten Machbarkeitsstudie erfolgte die Prüfung und Analyse der Ausgangs-

situation, der Rahmenbedingungen für die PPP-Umsetzung, der PPP-Eignung und die Prognose der

Wirtschaftlichkeit. Im Beschaffungsvariantenvergleich wurde eine wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit

der PPP-Realisierung gegenüber der herkömmlichen Beschaffung durch die öffentliche Hand von 15

72 Vgl.: Heinemann, Karl-Heinz: There is no business like school-business. Public-Private-Partnership für Schulen? In: Pädagogik 11/2004, S. 49 73 Vgl. ebenda

Page 34: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

34

bis 22 Prozent prognostiziert (ergänzende Anmerkungen zum Wirtschaftlichkeitsvergleich als In-

strument für die Vorbereitung und Durchführung von PPP-Projekten befinden sich in Anlage 7). Der

sich aus dem Vergabeergebnis abgeleitete nachgewiesene Effizienzvorteil beträgt 15 Prozent.74

4.2.4 „Glasgow Secondary Schools Project“

Großbritannien nimmt im Bereich Public Private Partnership in Europa die Vorreiterrolle ein. Bis

Juli 2003 wurden 451 PFI-Projekte (s. o.) in Betrieb genommen, die insgesamt 641 Objekte beinhal-

ten. Mit 239 Objekten entfällt auf den Schulsektor der größte Anteil.

Beim „Glasgow Secondary Schools Project“ handelt es sich um das in Großbritannien im Hinblick

auf das Zeichnungsvolumen bisher größte PFI-Schulprojekt. Es wurde von der Stadtverwaltung der

Stadt Glasgow initiiert. Gegenstand des Projekts sind der Neubau, die Erweiterung, die Renovierung

und der Betrieb von 29 weiterführenden Schulen und einer Grundschule mit integrierter Vorschule

über eine Laufzeit von 30 Jahren. Eine weitere vertragliche Vereinbarung regelt die Bereitstellung

und den Betrieb der Ausstattung an schulischer Informations- und Kommunikationstechnologie über

eine Dauer von zwölf Jahren. Das Investitionsvolumen für den Hauptvertrag beläuft sich auf ca. 225

Mio. britische Pfund, für den Nebenvertrag beträgt es ca. 15 Mio. britische Pfund.

Nach einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 1998 erhielt die Bietergemeinschaft 3ED Glasgow

Ltd. (zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung bestehend aus Amey Ventures Ltd., The Miller Group

Limited und Halifax Projects Investments Limited, die Konsorten wechselten später in Bank of

Scotland, Miller und Equion plc.) den Zuschlag. Als Eigenkapitalgeber fungieren Uberior Infrastruc-

ture Investments Limited, The Miller Group Limited und Equion plc. Die Fremdkapitalgeber setzen

sich aus einem Konsortium von fünf Banken zusammen, bei dem die Federführung der Bank of

Scotland obliegt. Die Projektstruktur befindet sich in der Anlage 6.

Im Juni 2000 kam es zur Vertragsunterzeichnung. Einen Monat später wurden die Finanzierungsver-

träge abgeschlossen. Damit begann die Übergangsphase für den Betrieb der Schulen bis zur Beendi-

gung der Bauarbeiten. Die Bauphase dauerte von Mai 2001 bis August 2002. Danach konnte der

Betrieb in Form von Facility Management, Energiemanagement, Hausmeister-, Reinigungs- und

Sicherheitsdiensten in vollem Umfang aufgenommen werden.

Das private Konsortium erhält jedes Jahr eine Entgeltzahlung in Höhe von 41,5 Mio. britischen

Pfund. Da das Projekt mit 14,7 Mio. Pfund jährlich staatlich gefördert wird, verbleiben noch 26,8

Mio. Pfund, die von der Stadt zu finanzieren sind. Infolge der privatwirtschaftlichen Realisierung

werden 22,5 Mio. Pfund im Jahr für den laufenden Betrieb eingespart, so dass sich eine jährliche

Finanzierungslücke in Höhe von 4,3 Mio. Pfund ergibt. Diese Lücke muss die Stadt Glasgow aus

eigenen Mitteln finanzieren.

Von der Stadtverwaltung wurden für die konventionelle Beschaffungsvariante bzw. den Public Sec-

tor Comparator (PSC) 460 Mio. britische Pfund berechnet. Für die PPP-Partner wahrscheinlich Rea-

74 Vgl. Stuhr, Constanze: Wirtschaftlichkeit von Public Private Partnership am Beispiel Schulen. Freiberg 2004, S. 5

Page 35: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

35

lisierung beträgt der Wert 434 Mio. Pfund. Daraus ergibt sich ein wirtschaftlicher Vorteil der PPP-

Realisierung gegenüber der konventionellen Eigenerstellung in Höhe von fast sechs Prozent.

Im Bereich der PPP-Schulbau- bzw. PPP-Schulgebäudesanierungsprojekte ist ein direkter Einfluss

auf Schulentwicklung nicht vorhanden. Zumindest dienen jedoch auch diese Projekte dem Ziel von

gutem Unterricht, indem durch solche Kooperationen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die

ohne die Beteiligung privater Partner nicht zeitnah umsetzbar wären.

Die Unterhaltung und der Betrieb der Schulgebäude erfolgt effizienter und wirtschaftlicher als bei

der Eigenerledigung durch die Schulträger und die öffentlichen Haushalte werden erheblich entlastet

(s. o.).

4.3 Bildungs-GmbH Bremen75 Die zum Schuljahresbeginn 2005/2006 in Bremen gegründete Bildungs-GmbH übernimmt im Be-

reich der Bremer Berufsschulen, Volkshochschulen und sonderpädagogischen Einrichtungen die

Finanzierung von Krankheitsreserven für Lehrer, unterrichtsergänzendem Personal, persönlichen

Assistenten für Schwerstbehinderte, Zuwendungen für Sonderschulen und Förderzentren, Schulbus-

fahrten, Mittagessen für Schüler, IT-Support und Betreuungskräften für Grundschulen und Ganz-

tagsschulen. Außerdem soll sie die Rechnungen für Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Müllgebüh-

ren sowie Reinigung und Wartung für die Schulen bezahlen. Hoheitliche Aufgaben werden von der

GmbH nicht wahrgenommen, d. h. Unterrichtsinhalte, Prüfungsordnungen und das Festlegen von

Leistungsstandards bleiben weiter Aufgaben des Staates. Lehrer bleiben Beschäftigte im öffentli-

chen Dienst.

Die Effizienz bzw. Effektivität der Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur (GfB) bleibt jedoch um-

stritten.

Die GfB entstand in Zeiten eines hohen Haushaltsdefizits: Im regulären Etat stand dem Senat längst

nicht das Geld zur Verfügung, das er für das Bremer Bildungswesen brauchte. Kredite dürfen jedoch

laut Verfassung und Landeshaushaltsordnung für laufende Kosten wie Strom, Gas, Wasser und

Gehälter nicht aufgenommen werden. An dieser Stelle kam die privatrechtliche GfB ins Spiel: Sie

wurde mit 25 Millionen € ausgestattet. Es handelt sich hierbei um Vermögen, das die Bremer In-

vestitions-Gesellschaft treuhänderisch für das Land verwaltet. Zusätzlich bekam sie sieben Millio-

nen € aus dem regulären Haushalt des Bildungssenators. Insgesamt verfügt die GfB damit über 32

Millionen Euro Sachmittel bis Ende 2005. Mit diesem Geld sollen zahlreiche Kosten des Senats

bezahlt werden (s. o.). Zusätzlich verwaltet die GfB 70 Millionen € aus dem Bildungsressort. Dies

75 Vgl. Contrapress media GmbH: Bildungs-GmbH abgenickt, in: die tageszeitung Nr. 7390, S. 21; Gewerk-

schaft Erziehung und Wissenschaft: Schulen mit beschränkter Haftung, in: Erziehung und Wissenschaft

2/2004, S. 27; Heinemann, Karl-Heinz: There is no business like school-business. Public-Private-Partnership

für Schulen? In: Pädagogik 11/2004, S. 48ff.; Löffler, Udo: Was springt für die Schule dabei raus? Unter-

schiedliche Modelle sollen Schulen zu mehr Autonomie verhelfen.

URL: http://www.bildungplus.forumbildung.de/templates/imfokus_inhalt.php?artid=296 [Stand 2005-11-15].

Page 36: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

36

sind Mittel, die der Senat für Berufsschulen, Erwachsenenschulen und den Fortbildungsanteil am

Landesinstitut für Schule benötigt.

Alle diese operativen Aufgaben wurden bisher durch das Bildungsressort erledigt. Die Unterneh-

mensberatung Putz und Partner aus Hamburg stellte hierbei erhebliche Defizite in der Effektivität

fest. 16 Mitarbeiter der GmbH, die derzeit noch Mitarbeiter der Bildungsbehörde sind, sollen das mit

marktwirtschaftlichem Blick kostengünstiger erledigen.

Der Geschäftszweck der GfB ist es, im Bremer Bildungshaushalt (450 Millionen € in diesem Jahr)

nach Einsparpotenzialen zu suchen und diese auszuschöpfen. So sollen bis zum Jahr 2010 die 25

Millionen € wieder erwirtschaftet werden, mit denen die GmbH ausgestattet wurde.

Bislang haben die Unternehmensberater ein Einsparpotenzial von knapp zwei Millionen € ermittelt.

Insgesamt werden acht Millionen € Einsparungen anvisiert.

Die Bremer Bildungs-GmbH setzt folgende Schwerpunkte: Zuwanderer werden bei freien Trägern

statt von Lehrern sprachlich gefördert, billigere pädagogische und technische Assistenten, Sozialpä-

dagogen, Erzieher und Lehrmeister entlasten und ersetzen teure Lehrer in Unterweisungsstunden, an

Computernetzwerken, in naturwissenschaftlichen Sammlungen und Laboren, Betriebe werden in

Berufsvorbereitungskurse eingebunden, Unterrichtsermäßigungen etwa für Schul- und Stufenleiter

kommen auf den Prüfstand. Der bisheriger Umfang solcher Reduzierungen beträgt laut Gutachten

der Bildungs-GmbH 340 volle Stellen. Dies entspricht etwa sieben Prozent aller Lehrerstellen im o.

g. betreuten Bereich.

Schließlich steuert die GfB über Vereinbarungen auch die "Leistung" der Schulen. Dazu gehören z.

B. die Erfolgsquote bei Abschlussprüfungen und die Integration von Auszubildenden in den Ar-

beitsmarkt. Die Standards legt sie aber nicht willkürlich fest, sondern vereinbart sie mit dem Bil-

dungsressort.

Die Bildungs-GmbH muss dem Senat gegenüber vierteljährlich Rechenschaft ablegen. Nach zwei

Jahren wird überprüft, ob sie ihren Geschäftszweck erfüllt und fortgeführt werden kann.

4.4 Projekt „Reform der Beruflichen Schulen in Hamburg“ (ProReBeS) Mit dem Projekt „Reform der Beruflichen Schulen in Hamburg“ wird das Ziel verfolgt, die Qualität

des Unterrichts und der schulischen Arbeit insgesamt weiter zu entwickeln und ständig zu verbes-

sern. Die in den Schulen bereits existierenden Reformansätze sollen berücksichtigt werden. Zukünf-

tig sollen die Beruflichen Schulen in Hamburg eine weitgehende Eigenverantwortung in den Berei-

chen Personal- und Sachmittel erhalten. Diese Voraussetzung ist für eine schulgenaue Personal- und

Organisationsentwicklung entscheidend.

Im Rahmen des Teilprojekts 6 „Aufbau des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB)“

entsteht eine eigene staatliche Dienststelle für die Beruflichen Schulen. Die Kooperation mit den

Ausbildungsbetrieben wird ausgebaut. Grundlage dafür sind die erfolgreichen Beispiele der beste-

henden Lernortkooperationen. Durch stärkere Beteiligung wird die Wirtschaft auch „mitverantwort-

Page 37: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

37

lich“ für den Erfolg der beruflichen Bildung sowie für die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeits-

chancen für junge Menschen in Hamburg.76

Ursprünglich war geplant, alle Hamburger Berufsschulen in eine Stiftung umzuwandeln, in der Un-

ternehmensvertreter paritätisch vertreten sind und mit einem Vetorecht ausgestattet werden. Auch

die Lehrerinnen und Lehrer sollten in die Stiftung überführt werden. In diesem Zusammenhang war

ein tief greifender Umbau des Berufsschulsystems angedacht: Während die Ausbildung im Rahmen

der Teilzeitberufsschule stark rückläufig ist, weil ein zunehmender Anteil der Arbeitszeit der Lehr-

kräfte für vollzeitschulische Bildungsgänge und Sondermaßnahmen verwendet wird, wäre es eine

Bestrebung der Hamburger Berufsschul-Stiftung gewesen, die Aufgabe der Berufsschulen wieder

auf die Ergänzung der betrieblichen Ausbildung zu reduzieren. Aufgrund der aktuellen Lehrstellen-

krise wären die Konsequenzen auf die Situation der dann völlig perspektivlosen Jugendlichen jedoch

nicht absehbar. Auch von „dualer“ Ausbildung könnte dann wohl kaum noch die Rede sein, wenn

die ursprünglich beiden Säulen der dualen Ausbildung nur noch auf einem Fundament (dem der

Betriebe) stünden.77

Nach Einholung eines entsprechenden Rechtsgutachtens78 wurde von der (kontrovers diskutierten79)

Überführung der Hamburger Beruflichen Schulen in eine Stiftung Abstand genommen.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit im Rahmen des Projekts „Reform der Beruflichen Schulen in Ham-

burg“ das Ziel der Implementierung einer Public-Private-Partnership als Plattform für eine stärkere

Kooperation von Staat und Wirtschaft bei der Berufsausbildung weiter verfolgt wird, damit (wie es

für die Berufsschulstiftung geplant war) „noch stärker bedarfsorientierte Angebote entwickelt und

berufsspezifisches Spezialwissen besser genutzt werden“ kann.80

76 Vgl. Staatsrat der Behörde für Bildung und Sport: Projekt Reform der Beruflichen Schulen in Hamburg. URL: http://www.hamburger-bildungsserver.de/index.phtml?site=baw.prorebes [Stand 2005-11-15] 77 Vgl. Heinemann, Karl-Heinz: There is no business like school-business. Public-Private-Partnership für Schulen? In: Pädagogik 11/2004, S. 48ff. 78 Sterzel, Dieter: Verfassungsrechtliche Grenzen einer Privatisierung des Lernorts Schule im Dualen System der Berufsausbildung. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung, Frankfurt/M. 79 Vgl. z. B. Gesellschaft der Freunde des Hamburgischen Schulwesens e.V.: Schulenverkauf. URL: http://www.schulen-verkauf.de [Stand 2005-11-15]; Heinemann, Karl-Heinz: There is no business like school-business. Public-Private-Partnership für Schulen? In: Pädagogik 11/2004, S. 48ff. 80 Vgl. Behörde für Bildung und Sport: Vorlage für die Kammern. Strukturelle Reform des Beruflichen Schulwesens in Hamburg, S. 1

Page 38: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

38

5 Chancen und Risiken bzw. Vor- und Nachteile von Public Private

Partnerships für Schulen vor dem Hintergrund der dargestellten Bei-

spiele, Auswirkungen auf den Schulentwicklungsprozess

Wenn in dieser Arbeit von „Schulentwicklung“ die Rede ist, dann möchte ich mich dazu dem Beg-

riffsverständnis von Hans-Günter Rolff anschließen und davon ausgehen, dass Schulentwicklung auf

der Idee eines größeren Gestaltungsspielraums der Einzelschule und der Rahmensetzung durch die

Politik bzw. Administration basiert. Im Zentrum der Schulentwicklung steht die Verbesserung der

Qualität von Lehren und Lernen durch Lehrer, Schüler und Eltern einer Schule. Nach Rolff ist dabei

die Einzelschule der Motor der Schulentwicklung: Hier initiieren und erproben Lehrer, Schüler- und

Elternschaft planmäßig, ergebnisoffen und systematisch Innovationen und Veränderungen, um sie

nach der Bewertung hilfreich und „alltagstauglich“ für die Gestaltung des Schullebens werden zu

lassen. Das Ziel der Schulentwicklung ist die gute Schule, die unsere Schülerinnen und Schüler auf

die veränderten gesellschaftlichen Herausforderungen in angemessener Weise vorbereitet. Schul-

entwicklung bewegt sich nach Rolff in einem Systemzusammenhang von Unterrichtsentwicklung,

Organisationsentwicklung und Personalentwicklung. Rolff unterscheidet drei Formen der Schulent-

wicklung, die unterschiedliche Anspruchsebenen darstellen: 1. Intentionale Schulentwicklung, die

das Ziel der systematischen und zielbewussten Weiterentwicklung von Einzelschulen verfolgt; 2.

Institutionelle Schulentwicklung, die die Entwicklung der Einzelschule zur Lernenden Schule an-

strebt, die fähig zur Selbstorganisation, Selbstreflexion und Selbststeuerung ist und die dafür eine

Infrastruktur ausgebildet hat; 3. Komplexe Schulentwicklung, womit die gleichzeitige Entwicklung

von Einzelschulen und Entwicklung des gesamten Schulsystems, insbesondere der Systemsteuerung,

gemeint ist.81

Die im 4. Kapitel dargestellten PPP-Schulprojekte sind Beispiele dafür, dass das PPP-Modell im

Bereich der Schulen nicht nur eine Möglichkeit umfassender materieller Ausstattung in Zeiten knap-

per Haushalte und großer Investitionsstaus ist (im Bereich der Finanzierung bzw. Sanierung von

Schulgebäuden, des Facility-Managements und der Anschaffung von Neuen Medien jedoch sehr

hilfreich sein kann), sondern insbesondere auch im Sinne eines Know-how-Transfers eine große

Bereicherung für die Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung und damit für die Schul-

entwicklung insgesamt darstellen kann. Insofern sollte das PPP-Modell nicht als eine „Notlösung“

bei stark defizitärer Haushaltslage gesehen werden, sondern als Chance für einen Lernprozess mit

den neuen Partnern.

Mit Hilfe des PPP-Modells können Schulen als Lern- und Lebensraum ebenso gefördert werden wie

die Öffnung der Schule nach außen. Der sich derzeit vollziehende umfassende Wandel in Wirtschaft

und Gesellschaft (z. B. hin zur Informationsgesellschaft, s. o.) ist offensichtlich ein wesentlicher

Auslöser für die Notwendigkeit der Schulentwicklung.

81 Vgl. Rolff, Hans-Günter: Studienbrief SEM0400 „Instrumente und Verfahren der Schulentwicklung“ zum

Fernstudiengang „Schulmanagement“, S. VI f.

Page 39: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

39

Die o. g. Beispiele verdeutlichen, dass PPP-Projekte im Bereich der Unterrichtsentwicklung bei-

spielsweise bei den Neuen Medien und in einem stärkeren Theorie-Praxis-Bezug das jeweilige

Schulprofil stark prägen können. Fächerübergreifender Projektunterricht leistet einen wichtigen

Beitrag zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und problemlösendem Denken. Durch einen

verstärkt handlungsorientierten Unterricht an praxisnahen Aufgabenstellungen können die Interakti-

onsanteile der Schüler im Unterricht erhöht werden.

Eine Weiterqualifizierung der Lehrkräfte für neue Aufgaben sowie eine (Ausweitung der) Teament-

wicklung im Lehrerkollegium sind zentrale Bestandteile der Personalentwicklung. Der oben bereits

erwähnte Know-how-Transfer kann den Horizont der Lehrenden und Lernenden erweitern und den

Teamgedanken bei entsprechenden Projekten (s. o.) erlebbar machen.

Im Rahmen der Organisationentwicklung können PPP-Modell-Schulen ihre Öffentlichkeitsarbeit

nachhaltig verbessern und stärker in das lokale Umfeld eingebunden werden. Durch umfassendere

außerschulische Angebote kann sich das jeweilige Schulprogramm inhaltlich tendenziell hin zu

einem Bestreben zu innovativerem Unterricht (mit externen Impulsgebern, s. o.) entwickeln.

Das Lehrerkollegium einschließlich der Schulleitung kann sich stärker auf Kernaufgaben konzentrie-

ren, wenn z. B. der IT-Support, der derzeit oftmals von Lehrkräften „nebenbei“ mit erledigt wird, im

Rahmen einer Public Private Partnership an Spezialisten vergeben wird. Wenn Public Private Part-

nerships verstärkt Lernortkooperationen (s. o.) beinhalten, dann sehe ich darin große Chancen, den

Unterricht insbesondere in Beruflichen Schulen durch Impulse von Seiten der dualen Ausbildungs-

partner dahingehend zu verbessern, das aktuelle technologische Entwicklungen zeitnah besser be-

rücksichtigt werden können und ein noch stärker praxisbezogener Unterricht ermöglicht wird. Aus

meinen eigenen Erfahrungen bei der Mitarbeit in einem Verlag weiß ich, dass es aus technischen,

organisatorischen und nicht zuletzt finanziellen Gründen kaum möglich ist, Unterrichtsmedien gera-

de im Bereich der Berufsschulen ständig auf dem neuesten Stand der technologischen Entwicklung

und Normung zu halten. Ebenso erlebe ich es bei meiner Tätigkeit als Lehrer in einer Berufsschule

sehr oft, dass es sowohl aufgrund der Belastungen durch das „Tagesgeschäft“ (die Kernaufgaben) als

auch den teilweisen Mangel an geeigneten Fort- bzw. Weiterbildungsangeboten gerade für Berufs-

schullehrer kaum möglich ist, sich stets auf dem aktuellen technologischen Kenntnisstand zu halten.

Betriebspraktika in der unterrichtsfreien Zeit können da zwar teilweise Abhilfe schaffen, erreichen

jedoch nach meiner Erfahrung nicht annähernd das Potenzial, was durch o. g. Lernortkooperationen

im Rahmen von Public Private Partnerships möglich ist.

In zahlreichen Gesprächen mit Schulleitungen im Rahmen meiner Tätigkeit beim Hessischen Kul-

tusministerium habe ich das Bedürfnis von Seiten der Schulen wahrgenommen, im Zusammenhang

mit der Finanzierung und Umsetzung von Schulbau- und Schulgebäudesanierungsprojekten eine

verstärkte Bereitschaft zur Diskussion von Seiten der Schulträger mit den Betroffenen (Schulleitun-

gen) zu signalisieren, um die Bedürfnisse vor Ort stärker zu berücksichtigen, was letztlich dem Ziel

von gutem Unterricht dient (s. o.).

Am Beispiel des PPP-Schulprojekts des Kreises Offenbach (s. o. und bes. Anlage 5) wird deutlich,

wie schnellere Reaktionszeiten externer Partner bei der Beseitigung von Störungen des Schulbe-

triebs (z. B. Schäden, die den Schulbetrieb gefährden oder beeinträchtigen, personenbezogene Graf-

Page 40: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

40

fitis etc.) insgesamt einen konstruktiven Beitrag zur Sicherung des Schulklimas leisten können,

indem z. B. Unterrichtsausfall aufgrund technischer Störungen vermieden bzw. vermindert werden

kann, indem die Unterhaltung und der Betrieb der Schulgebäude effizienter und wirtschaftlicher als

bei Eigenerledigung durch die Schulträger durchgeführt wird.

Schließlich können im Rahmen von PPP-Schulprojekten durch den Schulträger eingesparte Mittel,

wenn sie den Schulen in anderen Bereichen zugute kommen, auch hier einen Beitrag zur Schulent-

wicklung insgesamt leisten (z. B. Finanzierung von Labors oder sonstigen Unterrichtsräumen mit

hohem Finanzierungsvolumen, Umverteilung eingesparter Ressourcen in Maßnahmen zur Personal-

oder auch Organisationsentwicklung).

Am Beispiel des PPP-Schulprojekts in Monheim am Rhein wurde bereits erläutert, dass der private

Partner über ein größeres Know-how verfügt, die Möglichkeit hat, als Spezialist im Baubereich und

aufgrund der aktuellen Rezession in der Bauwirtschaft günstigere Einkaufspreise auszuhandeln und

nicht im „Korsett des öffentlichen Vergaberechts“ steckt (s. o.), was die Ausführungszeit (auch zum

Vorteil der Schulen) im Vergleich zur Eigenerledigung durch den Schulträger erheblich verkürzt.

Kritiker äußern, dass durch eine „schleichende Privatisierung“ der Schulen die öffentliche Kontrolle

und die derzeit immer stärker geforderte und geförderte (pädagogische) Autonomie der Schulen

ausgehebelt werden könnte.82

Aus meiner Sicht sollen aus PPP-Schulprojekten resultierende Know-how-Transfers Impulse für die

Schulentwicklung geben können(s. o.) und zu einer Qualitätsverbesserung der schulischen Bildung

unter Beachtung des Grundsatzes der staatlichen Gesamtverantwortung (Steuerungshoheit) beitra-

gen. Dies ist so auch im Grundgesetz und in den Länderverfassungen festgeschrieben.83

6 Zusammenfassung, Fazit und Ausblick

Im diesem abschließenden Kapitel werden die im Verlauf der Arbeit gewonnene Erkenntnisse zu-

sammengefasst, mit Befragungsergebnissen einer Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik84

zumindest unterstrichen, ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben, der Schulträgern bei der An-

82 Vgl. z. B. Contrapress media GmbH: Bildungs-GmbH abgenickt, in: die tageszeitung Nr. 7390, S.

21;Gesellschaft der Freunde des Hamburgischen Schulwesens e.V.: Schulenverkauf.

URL: http://www.schulen-verkauf.de [Stand 2005-11-15]; Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: Schu-

len mit beschränkter Haftung, in: Erziehung und Wissenschaft 2/2004, S. 27; Heinemann, Karl-Heinz: There is

no business like school-business. Public-Private-Partnership für Schulen? In: Pädagogik 11/2004, S. 48ff.;

Löffler, Udo: Was springt für die Schule dabei raus? Unterschiedliche Modelle sollen Schulen zu mehr Auto-

nomie verhelfen.

URL: http://www.bildungplus.forumbildung.de/templates/imfokus_inhalt.php?artid=296 [Stand 2005-11-15];

Sterzel, Dieter: Verfassungsrechtliche Grenzen einer Privatisierung des Lernorts Schule im Dualen System der

Berufsausbildung. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung, Frankfurt/M. 83 Zum „Bildungs- und Erziehungsauftrag“ vgl. auch Art. 56 HessVerf, Art. 7 GG sowie Avenarius, Hermann:

Studienbrief SEM1020 „Schulrecht“ zum Fernstudiengang „Schulmanagement“, S. 27 ff. 84 Deutsches Institut für Urbanistik: Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle Bestandsaufnahme in

Bund, Ländern und Kommunen. Berlin 2005

Page 41: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

41

bahnung und Umsetzung von PPP-Schulprojekten als Entscheidungshilfe und Unterstützung dienen

soll (s. o.).

Die o. g. PPP-Schulprojekte lassen erkennen, dass mit PPP in Zeiten defizitärer Haushalte bei den

Schulträgern und einem großen Bedarf der Schulen an Know-how-Transfer von privaten Partnern

ein wertvoller Beitrag zur Schulentwicklung geleistet werden kann. Bei PPP-Schulbauprojekten

bzw. Schulgebäudesanierungen und Vereinbarungen zur Abwicklung des Facility-Managements

dienen Kooperationen in Form von PPPs zumindest der Erreichung des Ziels von gutem Unterricht

durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen bei gleichzeitiger Entlastung der öffentlichen

Haushalte. Empirisch nicht belegt, aber eine Wahrnehmung im Rahmen meiner Tätigkeit als Mitar-

beiter des Hessischen Kultusministeriums ist in diesem Zusammenhang der Bedarf an einem ver-

stärkten Dialog zwischen den Schulträgern und den Betroffenen (Schulleitungen), um eine für die

Schulen (insbesondere für die Schüler!) bedarfsgerechte Umsetzung zu gewährleisten.

Die Einbeziehung von privaten Partnern soll und darf nicht zu Interessenkonflikten und Machtmiss-

brauch führen: Private Partner sollen durch Bereitstellung von finanziellen Mitteln und Expertenwis-

sen die Schulträger unterstützen und Impulse für die Schulentwicklung einbringen. Der gesetzlich

verankerte Grundsatz der staatlichen Gesamtverantwortung (Steuerungshoheit) für das Schulwesen

muss jedoch eingehalten werden. Um das PPP-Modell als ernstzunehmende Beschaffungsalternative

anerkennen zu können, ist hier eine Änderung der Sichtweise hilfreich: Für die Kommunen als

Schulträger ist es z. B. nicht entscheidend, dass sie ein Schulgebäude selbst bauen. Es steht für sie

im Vordergrund, dass Schüler und Lehrer Schulgebäude nutzen können. Damit ist sichergestellt,

dass die Schulträger ihren Auftrag erfüllen können.

Kritiker des PPP-Modells diskutieren häufig, inwieweit private Investoren Einfluss auf schulische

Veranstaltungen nehmen können. Bezüglich des Unterrichts wurde diese Frage bereits geklärt (s. o.).

Inwieweit Elternabende, Klassen- oder Schulfeste außerhalb der normalen Unterrichtszeit zusätzli-

che Kosten für den Schulträger verursachen, ist vertraglich festzulegen. Dies gilt ebenso für in der

Zukunft erforderliche Baumaßnahmen (z. B. Größenveränderungen bei Klassen und Vorbereitungs-

räumen aufgrund sich ändernder pädagogischer Konzepte oder Schülerzahlen, neue Vernetzungs-

konzepte, Anpassung an sich ändernde Lärmschutzvorschriften etc.), wobei hier der Bedarf zugege-

benermaßen schwer zu erfassen ist.

Einige kritische Stimmen bezeichnen PPP in diversen Veröffentlichungen als „Haushaltskosmetik“,

„Abschaffung der Liegenschaftsverwaltung“, „Bereicherung von Privatunternehmern auf Kosten der

Öffentlichkeit“, „Steigerung der Insolvenzrisiken“, „Vernachlässigung von Architektur und Stadt-

planung“, „unbeherrschbar komplex“ und „mittelstandsfeindlich“. Die vorliegende Arbeit fasst in

einem begrenzten Rahmen ausgewählte Beispiele und Fakten zum PPP-Modell bezogen auf den

Schulbereich zusammen, bei denen die o. g. Kritikpunkte nicht vorliegen. Die Einhaltung gesetzli-

cher Rahmenbedingungen, die Nutzung der Kompetenzen privater Partner und ein verantwortlicher

Umgang mit öffentlichen Geldern sowie eine umfassende und kompetente Projektplanung sollten

genügen, die von Kritikern geäußerten Befürchtungen nicht zur Wirklichkeit werden zu lassen.

Page 42: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

42

Von Seiten des Gesetzgebers wird deutlich, dass dieser die Durchführung von PPP-Projekten durch

Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen unterstützt.85

Die Bundesregierung will ebenso durch die bereits vollzogene Einrichtung einer PPP-Task Force86

(s. o.) einschließlich eines föderalen PPP-Kompetenznetzwerkes PPP-Projekte mit der notwendigen

Wissensvermittlung unterstützen.

Eine aktuelle und umfassende Bestandsaufnahme von PPP-Projekten von Bund, Ländern und Kom-

munen, bei der u. a. Aussagen zur Verbreitung, zu Projekttypen, Investitionen, Hemmnissen und

Erfolgseinschätzungen gemacht werden, ist die im Jahr 2005 durchgeführte Untersuchung vom

Deutschen Institut für Urbanistik87 im Auftrag der PPP Task Force im Bundesministerium für Ver-

kehr, Bau- und Wohnungswesen. Gegenstand dieser Erhebung waren ausschließlich PPP-Projekte

für projektbezogene Infrastrukturmaßnahmen. Institutionelle PPP (s. o.) wurden nicht erfasst. Im

Fokus standen aktuelle Projekte der vergangenen fünf Jahre. Durch die Vollerhebung bei 1500 Städ-

ten und Gemeinden und einer Rücklaufquote von nahezu 70 % geben die Ergebnisse ein repräsenta-

tives Bild der kommunalen PPP-Projekte wieder.88 Zu dieser Arbeit passende Teilergebnisse werden

in der Anlage 8 (Auszüge aus der PPP-Bestandsaufnahme des Deutschen Instituts für Urbanistik aus

dem Jahr 2005) dargestellt.

Die Auswertung der Erhebung prognostiziert einen starken Anstieg kommunaler Investitionen in

PPP-Projekte schon im kommenden Jahr (2006). Das PPP-Modell ist neben der Haushaltsfinanzie-

rung und der Vollprivatisierung ein dritter Weg der öffentlichen Hand, Infrastruktur zu beschaffen

und Dienstleistungen zu erbringen. Bei den aktuell durchgeführten kommunalen PPP-Projekten liegt

der Anteil des Investitionsvolumens mit 29,5 % für den Schulbereich an erster Stelle. Wichtigste

genannte Gründe der Kommunen für die Durchführung von PPP-Projekten sind die Erwartung von

Effizienzvorteilen und beschleunigter Projektrealisierung, der Bedarf an privatem Kapital, die Er-

wartung höherer Effektivität und von privatem Know-how. Die Befragung bezieht sich an dieser

Stelle zwar nicht ausschließlich auf PPP-Schulprojekte, sondern auf kommunale PPP-

Infrastrukturprojekte jeglicher Art, beinhaltet aber ebenfalls die wesentlichen Interessen der Schul-

träger (s. o.): Es besteht nicht nur der Bedarf der Schulträger, die schrumpfenden finanziellen Spiel-

räume der öffentlichen Haushalte durch private Finanzierungsbeiträge auszugleichen, sondern auch

Engagement im Bereich der freien Wirtschaft zu mobilisieren, um dass Schulsystem z. B. durch

Impulse für eine bedarfsgerechtere Ausbildung stärker zu unterstützen (Know-how-Transfer als

„Motor“ für Schulentwicklung), was wiederum auch für die Unternehmen, deren „Arbeitskräfte von

85 Vgl. Zypries, Brigitte (Hrsg.): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partner-

schaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften vom

1. September 2005. In: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 56 86 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Public Private Partnership Task Force. URL:

http://www.ppp-bund.de [Stand 2005-11-15]. 87 Vgl. Deutsches Institut für Urbanistik: Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle Bestandsaufnahme

in Bund, Ländern und Kommunen 88 Vgl. Deutsches Institut für Urbanistik: Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle Bestandsaufnahme

in Bund, Ländern und Kommunen, S. 7

Page 43: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

43

morgen“ in den Schulen qualifiziert werden, von Nutzen ist. In den meisten Fällen wurden die Er-

wartungen der Kommunen an die Einhaltung der Effizienzerwatungen bezogen auf die durchgeführ-

ten PPP-Projekte eingehalten bzw. zu einem keinen Teil sogar übertroffen. Häufig genannte juristi-

sche Problemfelder im Zusammenhang mit PPP-Projekten sind aus der Sicht der Kommunen das

Vertrags- und Vergaberecht, das kommunale Haushaltsrecht einschließlich der vorgeschriebenen

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie das Steuer- und Zuwendungsrecht.89 Immerhin 37,5 % der

Befragten sehen derzeit keine juristischen Probleme! Zu juristischen Auseinandersetzungen im Zu-

sammenhang mit kommunalen PPP-Projekten kam es bei weniger als 10 % der Projekte. Die Erwar-

tungen der Kommunen an die PPP-Projekte wurden mit großer Mehrheit voll und ganz erfüllt, zu

einem kleinen Teil sogar übertroffen.

Die Ergebnisse der o. g. Studie sprechen ebenso wie die erfolgreiche Durchführung der in der Arbeit

genannten PPP-Projekte eindeutig für die besondere Bedeutung und Vorteilhaftigkeit des PPP-

Modells für den Schulbereich. Investitionsstaus im Schulbereich werden abgebaut und schließlich

können u. a. auch die Bau- und Kreditwirtschaft neue Märkte erschließen.

PPP-Schulprojekte werden dann zum Erfolg führen, wenn geeignete Projekte nach einer gründlichen

Analyse (Wirtschaftlichkeitsvergleich, s. o.) und fairen Verteilung der Risiken in einem angemesse-

nen Zeitraum (ggf. Lebenszyklusansatz, s. o.) umgesetzt werden.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass durch die Anwendung des PPP-Modells ein wertvoller

Beitrag zur Schulentwicklung geleistet werden kann. Dabei sollen finanzwirtschaftliche

Überlegungen nicht eine Abkehr von Bildungszielen und –inhalten bedeuten. Solche Überlegungen

verhindern nicht immer nur sondern ermöglichen auch!

Ich möchte zum Schluss die anfangs gestellte Frage von Jean-Jacques Servan-Schreiber mit seiner

Antwort wiederholen:

Worin liegt die eigentliche Rolle des Managements?

Im intelligenten Reagieren auf Veränderungen.

Die Anwendung des PPP-Modells im Schulbereich ist mit Sicherheit ein Bestandteil des

intelligenten Reagierens auf Veränderungen.

89 Am 07.09. 2005 wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partner-

schaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften vom

1. September 2005 veröffentlicht (s. o.). (Vgl. Zypries, Brigitte (Hrsg.): Gesetz zur Beschleunigung der Um-

setzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für

Öffentlich Private Partnerschaften vom 1. September 2005. In: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 56)

Es ist davon auszugehen, dass zukünftig juristische Probleme bei PPP-Projekten rückläufig sein werden.

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I Nr. 56

Page 49: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

Anlage 1: Zivilrechtliche Kooperationsverträge (Quelle: Bertelsmann-Stiftung; Clifford Chace Bünder; Initiative D21: Prozessleitfaden Public Private Partnership. Frankfurt/ Main 2003)

1. Mietkauf-Modelle (Teilzahlungskaufverträge/ Ratenkaufverträge)

Vertragsgestaltungen, die zwei Vertragsabreden in einem Vertrag miteinander verbinden werden

als „Mietkaufvertrag“ bezeichnet : Der Vertrag enthält sowohl einen Werk- oder Kaufvertrag als

auch einen Kreditvertrag. Die Besonderheit ist, dass die Werklohnforderung im Vertrag in eine

Darlehensforderung umgewandelt wird. Auch wenn das vereinbarte Entgelt als "Mietkaufrate",

"Miete" oder "Nutzungsentgelt" bezeichnet wird, ändert dies nichts daran, dass das Entgelt

tatsächlich nichts anderes ist als die Zahlung der Annuität, d.h. Zins und Tilgung des Darlehens

über die vereinbarte Vertragslaufzeit. Dieser Mietkaufvertrag wird daher auch als sog. „unechter

Mietkaufvertrag“ bezeichnet. Er entspricht rechtlich einem Ratenkauf- bzw. einem

Teilzahlungskaufvertrag. Beim sog. „echten Mietkaufvertrag“, der im Immobilienbereich eher

unüblich ist, hat der Mietkäufer das Optionsrecht, den Vertragsgegenstand bis zu einem

bestimmten Zeitpunkt unter Anrechnung der bisher gezahlten Mietkaufraten zu erwerben.

Meistens ist allerdings die Vertragsgestaltung so, dass bei normalem Geschehensablauf von

einem Eigentumserwerb auszugehen sein wird. Zivilrechtlich mag es sich dabei um eine echte

Kombination von Miete und Kaufoption handeln, wirtschaftlich ist der Vertrag bei einem

vorprogrammierten Eigentumserwerb als Teilzahlungskredit zu werten. In der Praxis finden sich

verbreitet Modelle, die unter anderer Bezeichnung nichts anderes als einen unechten

Mietkaufvertrag darstellen. Hierzu zählen etwa das sog. „Mogendorfer Modell“ und das sog.

„Bundeskonzessionsmodell“. Bei diesen beiden im Verkehrsinfrastrukturbereich entwickelten

Modellen werden die Mietkaufraten typischerweise forfaitiert. Beim „Mogendorfer Modell“

besteht die Besonderheit, dass während des Baufortschritts zu fest vereinbarten

Teilabnahmeterminen Testate erteilt werden, die bereits während der Bauzeit eine

Teilforfaitierung ermöglichen. In der bisherigen deutschen Anwendung war Gegenstand von

Immobilien-Mietkaufverträgen zumeist nur die Errichtung und die Finanzierung einer Immobilie.

Page 50: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

Wie oben bereits dargestellt, ist es jedoch ohne weiteres möglich, im Rahmen eines

Mietkaufvertrages einen ganzheitlichen Ansatz, der neben der Errichtung und Finanzierung auch

die Planung und den Betrieb umfasst, zur Anwendung kommen zu lassen, so wie dies etwa bei

den in Großbritannien zum Einsatz kommenden „BOT-Verträgen“ praktiziert wird.

2. Leasingmodelle

Die entgeltliche Nutzungsüberlassung mit Optionsrechten oder Verwertungsabreden zu festen

Preisen ohne von vornherein feststehenden Eigentumstransfer nennt man „Leasing“. Von

„erlasskonformem Leasing“ ist die Rede, wenn die Voraussetzungen der Leasingerlasse der

Finanzverwaltung eingehalten werden. Diese bezwecken, einen mietrechtlichen Mindestgehalt

der Vertragsgestaltung zu gewährleisten. Im Unterschied zum Mietkauf hat der Leasinggeber wie

ein Vermieter bei Vertragsablauf ein Rückgaberecht, sofern keine Partei vom eingeräumten

Optionsrechten Gebrauch macht. Leasing unterscheidet sich andererseits von der Miete, weil im

Leasingvertrag regelmäßig bereits zu Vertragsbeginn Optionsrechte zu festen Preisen vereinbart

werden, während bei der Miete Kaufoptionen oder Vorkaufsrechte - wenn überhaupt - zum

künftigen, bei Vertragsschluss noch offenen, Verkehrswert eingeräumt werden. In der Praxis

finden sich ebenfalls vielfältige Modellbezeichnungen, bei denen es sich wie z.B. bei den sog.

„Fondsgestaltungen“ (gewerblicher Leasingfonds, vermögensverwaltender Leasingfonds) oder

auch bei den sog. „Investorenmodellen“ um Leasingverträge handelt. Unter der Bezeichnung

„Investorenmodelle“ finden sich ebenfalls verbreitet Leasinggestaltungen. Bei „Sale and Lease

Back-Verträgen“ veräußert der zukünftige Leasingnehmer ein ihm gehörendes Wirtschaftsgut

und mietet es gleichzeitig von dem Leasinggeber wieder zurück. Das sog. „HBFG-Leasing“ ist

ein bislang im Bereich des Hochschulbaus zugelassenes Verfahren, bei dem die Optionsausübung

vom Leasingnehmer von vornherein zugesagt werden muss. Damit liegt Mietkauf bzw.

Ratenkauf und kein (erlasskonformes) Leasing vor. In der bisherigen deutschen Praxis waren

Gegenstand von Immobilien-Leasingverträgen zumeist nur die Errichtung und die Vermietung

einer Immobilie; anders als beim Mietkaufvertrag können beim Immobilien-Leasingvertrag auch

Verwertungsrisiko und Chance miteinbezogen werden. Der Immobilien-Leasingvertrag sieht

jedoch bislang typischerweise nur eingeschränkte Gewährleistungs- und Gefahrtragungspflichten

vor. Instandhaltung und Betrieb obliegen typischerweise dem Leasingnehmer. Im Rahmen der

Privatautonomie ist es jedoch ohne weiteres möglich, auch bei einem Immobilien-Leasingvertrag

einen ganzheitlichen Ansatz zu wählen, der neben der Errichtung, Vermietung und Verwertung

auch die Planung und den Betrieb umfasst.

3. Mietmodelle

Miete ist die entgeltliche Nutzungsüberlassung mit - wenn überhaupt - Optionsrechten des

Mieters zu einem offenen Verkehrswert. Vom Leasingvertrag unterscheidet sich die Miete

dadurch, dass hier keine Optionsrechte zu festen Preisen vereinbart werden. Bei der Kalkulation

der Miete können erhebliche Unterschiede bestehen (keine feste Verankerung mit

Investitionskosten, sondern Bindung an Marktpreise, Indexierung, Kündigungsmöglichkeiten).

Page 51: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

Allerdings bestehen auch hier im Hinblick auf die Privatautonomie weitreichende Möglichkeiten

zur individualvertraglichen Ausgestaltung der Verträge. Bei den sog. „Investorenmodellen“ kann

es sich um Mietverträge im vorstehenden Sinne handeln; es gibt aber oftmals auch

Überschneidungen mit Leasing-Strukturen.

4. Nutzungsüberlassungsmodelle

In letzter Zeit werden häufiger sog. „Nutzungsüberlassungsverträge“ angeboten. Hier übernimmt

der private Vertragspartner die Aufgabe, z.B. eine Schule zu sanieren, die Sanierungskosten zu

finanzieren und unter Umständen auch weitere Dienstleistungen zu übernehmen. Als

Gegenleistung hat die Kommune während der vereinbarten Vertragslaufzeit ein

"Nutzungsentgelt" zu zahlen. Eine dingliche Rechtsübertragung des gesamten Gebäudes findet

nicht statt; unter Umständen wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Die zutreffende rechtliche

Bewertung eines derartigen Vertrages hängt hier maßgeblich von der vertraglichen Ausgestaltung

im Einzelfall ab. Es kann hier eine Vertragskombination von Werkvertrag, Kreditvertrag und

Dienstleistungsvertrag vorliegen, unter Umständen aber auch ein langfristiger

Geschäftsbesorgungsvertrag.

5. Contractingmodelle

Eine Unterform von Betreibermodellen, die vorwiegend im Bereich der Energiewirtschaft

existieren, sind die sog. „Contractingverträge“. Beim üblichen „Contractingvertrag“ übernimmt

der private Unternehmer z.B. die gesamte Wärme-Energieversorgung eines Gebäudes. Vom

öffentlichen Nutzer des Gebäudes erhält der Betreiber ein (monatliches) Entgelt für die

Bereitstellung und den Verbrauch der genutzten Energiemenge. Dabei refinanziert der private

Unternehmer über den langfristigen Bereitstellungsvertrag nicht nur die Brennstoffkosten,

sondern auch seine Investitionskosten. Nach Ablauf der Vertragsdauer kann dann der öffentliche

Nutzer die Anlage vom Contractor zu vorher festgelegten Bedingungen übernehmen, den Vertrag

verlängern oder das Objekt erneut ausschreiben. Beim „Einspar-Contracting“ bemisst sich die

Höhe des Nutzungsentgelts an der Höhe der Energiekosten, die beim öffentlichen Nutzer vor der

Modernisierung für das Projekt angefallen sind. Dabei werden erzielte Überschüsse aus

Energiekosten und Finanzierungsaufwendungen zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt. Damit

soll auch der private Partner vom erzielten Einsparergebnis profitieren und somit ein Interesse an

möglichst großen Einsparungen ausgelöst werden.

6. Forfaitierungsmodelle

Unter „Forfaitierung“ versteht man den Verkauf von Forderungen. Sie kann im Rahmen aller

Handlungsalternativen als Finanzierungskomponente integriert werden: So ist es etwa z.B. bei

Mietkaufverträgen üblich, dass der Mietverkäufer seine Forderungen gegen den Mietkäufer an

eine Bank verkauft (forfaitiert) und den Verkaufserlös (die abgezinsten Mietkaufraten) zur

Abdeckung der ihm entstandenen Investitionskosten einsetzt. Wird die Forderung gleichzeitig an

die ankaufende Bank abgetreten, so hat der Mietkäufer seine im Mietkaufvertrag vereinbarten

Page 52: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

Ratenzahlungen nicht mehr an den Mietverkäufer, sondern unmittelbar an die ankaufende Bank

zu entrichten. Im Rahmen der Vertragsvereinbarungen kann vorgesehen werden, dass der

Mietkäufer gegenüber der ankaufenden Bank auf seine Einreden, die ihm aus dem

Mietkaufvertrag gegen den Mietverkäufer zustehen, verzichtet (sog.

„Einredeverzichtserklärung“). Durch die Reduktion des Ausfallrisikos kann die ankaufende Bank

Kreditkonditionen kalkulieren, die nahe bei den Kommunalkreditkonditionen liegen. Bei

derartigen Vertragskonstellationen hat der Mietkäufer die Mietkaufraten ungekürzt an die Bank

zu entrichten, auch wenn in seinem Vertragsverhältnis zum Mietkäufer Leistungsstörungen

auftreten. Um seine Vertragsansprüche gegen den Mietverkäufer zu sichern, können separate

Sicherungsabreden vereinbart werden (Bürgschaften, „Patronatserklärungen“).

Page 53: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

Anlage 2: Risikotransfer bei Eigenbau, Mietkauf, Leasing und Miete (Quelle: Bertelsmann-Stiftung; Clifford Chace Bünder; Initiative D21: Prozessleitfaden Public Private Partnership. Frankfurt/ Main 2003)

Page 54: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

Anlage 3: Grundmodellstruktur in einem PPP Hochbauprojekt (Quelle: Schäfer, Michael: PPP-Schulprojekte – Ablauf und Rahmenbedingungen. URL: http://www.ppp-bund.de/download/h_schfer_080604.pdf [Stand 2005-11-15])

Page 55: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

Anlage 4: Ergänzende Erläuterungen zur Lernplattform mit „Virtuellem Klassenzimmer“ (Quelle: Ludwig, Reinhard: abitur-online.nrw: lernen für die Wissensgesellschaft - Weiterbildungskollegs und gymnasiale Oberstufen erproben Lernkonzepte der Zukunft. In: SchulVerwaltung Nordrhein-Westfalen 10/2002, S. 8)

Page 56: Public Private Partnerships in Schulen – Möglichkeiten ...

Anlage 5: PPP-Schulprojekt im Kreis Offenbach – Projektstruktur, Vergleich

von künftigen Ausgaben und Einnahmen im Verwaltungshaushalt bei

PPP bzw. bei Eigenerledigung Los „West“, Umfang, Besonderheiten

und Zielstellung der strukturierten Aufnahme, Leistungsspektrum zur

Bewirtschaftung und baulichen Instandsetzung und -haltung der

Schulen, Leistungen für Facility-Management und Sanierung,

Projektorganisation, Reaktionszeiten des Bieters SKE im Vergleich zu

den Vorgaben des Kreises, Risikoverteilung im Los „West“,

Einflussoptionen des Kreises zur Wahrnehmung seiner Funktion als

Schulträger und zur Durchsetzung schul- und haushaltspolitischer

Zielsetzungen

(Quelle: Präsentation des Kreises Offenbach und der BBD Berliner

Beratungsdienste „Sanierung, Instandhaltung und Bewirtschaftung von

Schulen des Kreises Offenbach in Public Private Partnership“ am 07.

September 2004 in Dietzenbach)

Projektstruktur

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Vergleich von künftigen Ausgaben und Einnahmen im Verwaltungshaushalt bei PPP bzw. bei Eigenerledigung Los „West“ Umfang, Besonderheiten und Zielstellung der strukturierten Aufnahme Leistungsspektrum zur Bewirtschaftung und baulichen Instandsetzung und - haltung der Schulen

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Leistungen für Facility-Management und Sanierung

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Projektorganisation

Reaktionszeiten des Bieters SKE im Vergleich zu den Vorgaben des Kreises Reaktionszeiten des Bieters SKE im Vergleich zu den Vorgaben des Kreises Risikoverteilung im Los „West“ Einflußoptionen des Kreises zur Wahrnehmung seiner Funktion als Schulträger und zur Durchsetzung schul- und haushaltspolitischer Zielsetzungen • Der Kreis behält das Eigentum an den Schulliegenschaften. • Der Kreis entscheidet auch zukünftig über die Nutzungsrechte für Dritte. • Der Kreis erhält umfangreiche Informations-, Kontroll-, Eingriffs- und

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Gestaltungsrechte gegenüber dem privaten Partner SKE. • Der Kreis bleibt für die äußere Schulververwaltung verantwortlich und ist dafür Ansprechpartner der Schulleitungen. • Die Schulleitungen behalten Weisungsrecht gegenüber den Hausmeistern. • Das Primat der Pädagogik bleibt erhalten. • Der private Partner SKE hat bei allen Maßnahmen den Vorrang des ordnungsgemäßen Schulbetriebs zu gewährleisten. • Die Autonomie der Schule wird gestärkt.

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Anlage 6: Projektstrukturen der im Kapitel 3 beschriebenen PPP-Schulprojekte in den Bereichen Schulbau und Schulgebäudesanierung (Quelle: Jacob, Dieter et.al.: Public Private Partnership in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU – ausgewählte nationale und europäische PPP-Projekte. Beitrag von Regina Cablitz und Uwe Trost zur Fallstudie PPP-Schulprojekt Stadt Monheim am Rhein. In: Littwin, Frank, Schöne, Franz-Josef (Hrsg.): Public Private Partnership im öffentlichen Hochbau (in Vorbereitung).) Projektstruktur Frankfurt am Main Projektstruktur Monheim am Rhein Projektstruktur “Glasgow Secondary Schools Project“

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Anlage 7: Ergänzende Anmerkungen zum Wirtschaftlichkeitsvergleich als Instrument für die Vorbereitung und Durchführung von PPP-Projekten (Quelle: Gutachterkonsortium bestehend aus PricewaterhouseCoopers, Freshfields Bruckhaus Deringer, VBD Beratungsgesellschaft für Behörden GmbH, Bauhaus Universität Weimar und Creativ Concept: PPP im öffentlichen Hochbau – Kurzzusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse. S. 2f.) Die Entwicklung eines deutschen Ansatzes für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll die Ermittlung der vorteilhaftesten und wirtschaftlichsten Beschaffungsvariante in einem objektiven und transparenten Verfahren gewährleisten. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung soll als Prozess der Projektentwicklung betrachtet werden und ist nicht auf die bloße Frage einer Vergleichsrechnung zu reduzieren. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist folglich keine „Einmal-Betrachtung“, sondern ein Erkenntnis- und Entscheidungsprozess, der den gesamten Projektlebenszyklus begleitet. Dieser Ansatz orientiert sich unter Beachtung der deutschen Rahmenbedingungen an den international üblichen materiellen Standards für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Die Entwicklung des Organisationsmodells bietet die Möglichkeit, das Projekt aktiv entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Zielsetzungen der öffentlichen Hand auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung zu entwickeln (sog. „Definitionskompetenz der öffentlichen Hand“). Damit ist ein Realisierungskonzept zu erarbeiten, das eine möglichst effektive und effiziente Realisation der Maßnahme verspricht (bevorzugter Beschaffungsansatz). Hierbei muss untersucht werden, ob das Realisierungskonzept unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit konventionell oder unter Einbindung privatwirtschaftlicher Elemente im Sinne eines ganzheitlichen PPP-Lebenszyklusansatzes umgesetzt werden soll (d. h., dass das Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und Verwerten z.B. einer Immobilie in einem ganzheitlichen Ansatz optimiert werden soll). Hierbei ist frühzeitig auch die Frage nach der privatwirtschaftlichen Finanzierungsfähigkeit zu beantworten. Die Strukturierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung folgt dem Projektentwicklungsgedanken. Somit kann eine Abschichtung der zu betrachtenden Handlungsalternativen in folgenden Stufen umgesetzt werden: 1. PPP-Eignungstest als erster Test einer Maßnahme am Anfang der Projektentwicklung, 2. darauf aufbauend der Beschaffungsvariantenvergleich als Analyse der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit eines PPP-Realisierungskonzeptes vor Eröffnung des Vergabeverfahrens und schließlich 3. der PPP-Wirtschaftlichkeitsnachweis einer PPP-Lösung am Ende des Vergabeverfahrens. Die Begründungstiefe der einzelnen Phasen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung richtet sich zum einen nach der Entscheidungssituation des öffentlichen Projektträgers, orientiert sich aber zudem an der Größe und der Komplexität des Projektes und der vorhandenen Datenlage. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind demnach alle entscheidungsrelevanten Kosten des Projektlebenszyklus (incl. der Risikokosten) Gegenstand der Untersuchung.

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Anlage 8: Auszüge aus der PPP-Bestandsaufnahme des Deutschen Instituts für

Urbanistik aus dem Jahr 2005

(Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik: Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle

Bestandsaufnahme in Bund, Ländern und Kommunen. Berlin 2005)

Investitionen in PPP-Projekte nach Jahr des Vertragsabschlusses – Kommunen, Bund und Länder

(Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik: Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle

Bestandsaufnahme in Bund, Ländern und Kommunen. S. 9):

Verteilung der Aufgabengebiete nach Investitionsvolumen bei aktuellen PPP-Projekten (Quelle:

Deutsches Institut für Urbanistik: Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle

Bestandsaufnahme in Bund, Ländern und Kommunen. S. 11):

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Gründe für die Durchführung von PPP-Projekten (Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik:

Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle Bestandsaufnahme in Bund, Ländern und

Kommunen, S. 41):

Einhaltung der Effizienzerwartungen bezogen auf PPP-Projekte –Kommunen - (Quelle:

Deutsches Institut für Urbanistik: Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle

Bestandsaufnahme in Bund, Ländern und Kommunen, S. 57):

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Juristische Problemfelder von PPP in Kommunen (Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik:

Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle Bestandsaufnahme in Bund, Ländern und

Kommunen, S. 61):

Rechtliche Auseinandersetzungen bei kommunalen PPP-Projekten. (Quelle: Deutsches Institut

für Urbanistik: Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle Bestandsaufnahme in Bund,

Ländern und Kommunen, S. 61):

Gesamteinschätzung der PPP-Projekte – Kommunen – (Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik:

Public Private Partnership Projekte. Eine aktuelle Bestandsaufnahme in Bund, Ländern und

Kommunen, S. 63):

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Ich versichere, dass ich diese Abschlussarbeit selbstständig und nur unter Verwendung

der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt und die den benutzten Quellen

wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe.

Datum Unterschrift