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QUACKsalber aktuell April 2019 KOMPETENT - UNBÜROKRATISCH - NAH AM MENSCHEN Claudia Quack, Geschäftsführerin des von ihr gegründeten Pflege- und Betreuungsdienstes Quack Auf ein Wort Die ersten Sonnenstrahlen sind wie ein Lächeln, Sie wärmen Herz und Seele. Mascha Kaleko QUACKSALBER Ausgabe 11 Seite 1 Nur wer durch die Dunkelheit geht, kommt immer wieder beim Frühling an. Wenn Verlust, schwere Krankheit oder auch „nur“ die Beschwer- den des Alters unser Leben be- rühren, liegen Freude, Vertrauen und Hoffnung oft in weiter Fer- ne. Die eigene Situation zu akzeptie- ren, anzunehmen und dabei auf die Hilfe der Mitmenschen zu vertrauen, ist nicht immer ein- fach. Auch wir als Pflegedienst wollen dazu beitragen, dass Sie – trotz Krankheit – Lebensqualität emp- finden können. Wir wollen Ihnen ein Lächeln schenken und freuen uns, wenn es zurückkommt. Lassen Sie die Sonne in Ihr Herz und rufen Sie sich beglückende Momente in Erinnerung, wenn es Ihnen schlecht geht. Oder bestaunen Sie die Schön- heit der Natur, denn der Frühling ist da und auch Ostern nicht mehr weit. In diesem Sinne wünsche ich Ih- nen und Ihrer Familie eine schö- ne Osterzeit mit frühlingshaftem Sonnenschein. Ihre für das ganze Team des Pflegedienstes

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QUACKsalberaktuell

April 2019

KOMPETENT - UNBÜROKRATISCH - NAH AM MENSCHEN

Claudia Quack,Geschäftsführerin des von ihrgegründeten Pflege- und Betreuungsdienstes Quack

Auf ein WortDie ersten Sonnenstrahlen sind wie ein Lächeln, Sie wärmen Herz und Seele.

Mascha Kaleko

QUACKSALBER Ausgabe 11 Seite 1

Nur wer durch die Dunkelheit geht, kommt immer wieder beim Frühling an. Wenn Verlust, schwere Krankheit oder auch „nur“ die Beschwer-den des Alters unser Leben be-rühren, liegen Freude, Vertrauen und Hoffnung oft in weiter Fer-ne.Die eigene Situation zu akzeptie-ren, anzunehmen und dabei auf die Hilfe der Mitmenschen zu vertrauen, ist nicht immer ein-fach. Auch wir als Pflegedienst wollen dazu beitragen, dass Sie – trotz Krankheit – Lebensqualität emp-finden können. Wir wollen Ihnen ein Lächeln schenken und freuen uns, wenn es zurückkommt.Lassen Sie die Sonne in Ihr Herz und rufen Sie sich beglückende Momente in Erinnerung, wenn es Ihnen schlecht geht. Oder bestaunen Sie die Schön-heit der Natur, denn der Frühling

ist da und auch Ostern nicht mehr weit.

In diesem Sinne wünsche ich Ih-nen und Ihrer Familie eine schö-ne Osterzeit mit frühlingshaftem Sonnenschein.

Ihre

für das ganze Team des Pflegedienstes

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PersonaliaAuch in diesem Jahr sind wir be-strebt, unsere Versorgung auf einem hohen Niveau zu halten. So konnten wir seit November 2018 unser Team im Pflegebe-reich erheblich verstärken.

Unsere neuen Mitarbeiterin-nen für den Pflegebereich sind:Melanie Hagelstein, die seit November als Pflegehelferin bei uns arbeitet.

Olga Ott, die seit Dezember als examinierte Altenpflegerin tätig ist. Karima Chakkour; Frau Chak-

kour ist seit Januar als exami-nierte Altenpflegerin bei uns.

Evelyn Scharminski ist seit Fe-bruar als examinierte Altenpfle-gerin bei uns.

Darüberhinaus ist es uns als Ausbildungsstätte wieder gelun-gen, junge Menschen für den Beruf der Altenpflegerin wie auch des Altenpflegers zu ge-winnen.

Hier sind unsere neuen Aus-zubildenden.Neslisah Tirasoglu , Carla Pe-ters und Vanessa Kirberg sind

seit Oktober bei uns in der Aus-bildung. Und im Januar sind noch zwei weitere Azubis mit Selda Balibey und Mohamed- Ali Chekkor hinzugekommen.

Das Team des Pflegedienstes heißt alle neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf das Herzlichste willkommen !

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Das Trauer-Leben(s)-Café steht für HoffnungIm Trauer-Leben(s)-Café haben Besucher die Möglichkeit, bei Kaffee und Kuchen andere

Menschen zu treffen, die auch um den Verlust eines geliebten Menschen trauern.

Wir, die Mitarbeiter des Pflege-dienstes und des ambulanten Hospizdienst Wegbegleiter e. V., unterstützen Sie dabei, Wege zu finden, um wieder hoffnungsvoll in die Zukunft blicken zu kön-nen. Das Trauer-Leben(s)-Café findet jeden 2. Dienstag im Monat von 15 bis 16.30 Uhr in der Mittel-straße 3 in Mönchengladbach-Rheydt statt. Die Termine für 2019 stehen fest, und zwar am 9. April, am 14. Mai, am 11. Ju-ni. am 9. Juli, am 13. August, am 10. September, am 8. Okto-ber, am 12. November und am 10. Dezember. Um Anmeldung wird möglichst bis einen Tag vor-her gebeten: 02166 94090.

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Die VerhinderungspflegeHeute möchte ich Ih-nen die „Verhinde-rungspflege“ näher vorstellen.

Immer mehr Men-schen pflegen Angehö-rige zu Hause und stel-len sich den oftmals harten Aufgaben des Alltags. Manchmal wird die pflegende Person sel-ber krank, braucht einen Urlaub oder möchte ein-fach mal Zeit für sich haben. Um die psychische Belastung zu minimieren ist, die Verhinderungspflege eine gute Lösung und ei-ne echte Bereicherung. Kann die bisherige Pflegeperson die Pflege nicht durchführen, können Pflegedienste, Angehörige sowie sonstige Personen die Pflege übernehmen.

Anspruch auf diese Leistung haben Pflegebe-dürftige ab Pflegegrad 2 und diese müssen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Der Antrag ist bei der Pflegekasse möglichst im Vorfeld zu stellen. Sollte aber kurzfristig die Pflege-person ausfallen und eine andere Person über-nimmt die Pflege, dann sammeln Sie alle Belege und Nachweise zu den Aufwendungen und Kos-ten und reichen diese dann später bei der Pflege-kasse ein. Für die Erstattung der Kosten ist aber ein Antrag zu stellen. Wenn ein Pflegedienst eingeschaltet wird, dann kann dieser dieser nach Bewilligung selbst mit der Pflegekasse abrechnen.

Jährlich ist der Kostenrahmen für diese Pflege auf 42 Tage mit einer Höchstgrenze von einem Betrag über 1612 Euro begrenzt.Sie müssen diese Zeiten aber nicht am Stück neh-men, sondern können auch bei Bedarf stunden-

weise von der Verhinderungspflege profitieren. So lassen sich im Alltag kleine Auszeiten schaffen, welche den Pflegenden entlastet. Sofern die tägli-che Pflegezeit die Grenze von 8 Stunden nicht überschreitet, können Sie die erbrachte Pflege stundengenau abrechnen.

Bei tageweise Verhinderungspflege (mindes-tens 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt. Bei stundenweise Verhin-derungspflege wird das Pflegegeld in voller Hö-he weitergezahltEine Sonderregelung gibt es bei der Übernahme der Pflege durch Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder bei Personen, die mit dem zu Pflegenden in häuslicher Gemeinschaft le-ben. Hier dürfen die Aufwendungen den Betrag des 1,5fachen Pflegegeldes, entsprechend dem Pflegegrad, nicht überschreiten. Nachgewiesene Fahrtkosten oder Verdienstausfall können aber er-stattet werden.

Wichtig: Mit der Kurzzeitpflege kombinierbar. Neben der Verhinderungspflege stehen dem Pfle-gebedürftigen auch Aufwendungen aus der Kurz-zeitpflege zu (vollstationäre Pflege für die Dauer von maximal 8 Wochen) . Wenn diese Leistungen im Jahr nicht oder nicht voll Anspruch genommen werden, können bis zu 806 Euro aus dem Budget der Kurzzzeitpflege genommen werden und der Leistungsbetrag kann bis zu 2418 Euro erhöht werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, dann nehmen Sie mit mir bitte telefonisch Kontakt auf. Ich bera-te Sie gerne hier im Hause oder bei Bedarf mache ich auch Hausbesuche. In der Regel bin ich diens-tags und donnerstags zwischen 10 und 13 Uhr un-ter 02166 940940 telefonisch erreichbar.

Herzliche Grüße Monika Göttel

Monika Göttel

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Wer entscheidet ?Mit zunehmendem Alter wird die Antwort auf die Frage im-mer wichtiger: Wer entscheidet einmal für mich, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Wie möchte ich im Notfall medizi-nisch behandelt werden? Wel-che ärztlichen Eingriffe möchte ich von vorneherein ausschlie-ßen? Informationen rund um

Patientenverfügung und Vor-sorgevollmacht will Rechtsan-walt Tobias Goldkamp am 11. April um 19 Uhr Uhr geben. Der Vortrag in den Räumen des Pflegedienstes Claudia Quack an der Mittelstraße 3 ist kostenlos, eine telefonische Anmeldung wäre aber willkom-men: 02166 940940.

Der Pflegedienst Quack ist auch bei Facebook zu finden. Wir freuen uns über ein „Gefällt mir“ und natürlich über positive Kommentare.www.facebook.com/Pflege-und-Betreuungsdienst-Claudia-Quack-215921331904305/

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Vorsicht, Ganoven!Zurzeit sind in der Stadt miese Ganoven unterwegs, die sich als Pflegedienst-Mitarbeiter ausgeben und dann die kran-ken Menschen ausrauben. Bit-te öffnen Sie nur die Türe, wenn Sie sich sicher sind, dass wir es sind.Im Zweifelsfall rufen Sie uns kurz an und erkundigen sich.

Die NEW hat wieder ihr Füllhorn über die Vereine ausgeschüttet insgesamt waren es 87 Initiativen; der Hospizverein „Wegbegleiter e.V.“ erhielt dieses Mal einen Scheck über 400 Euro. Foto: Illgner

Tobias Goldkamp hat stets die richtigen Antworten.

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Daniela Knothe, Hospiz-Fachkraft, 0178 4583852

Die Termine für unseren nächsten Basiskurs sind:

11. Oktober 2019, 18 bis 21.45 Uhr

12./13. Oktober, 10 bis 17 Uhr

22. Oktober, 18 bis 21.45 Uhr

5. November, 18 bis 21.45 Uhr

26. November, 18 bis 21.45 Uhr

10. Dezember, 18 bis 21.45 Uhr

Hospizkurs

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Was Wegbegleiter tunWegbegleiter e.V. ist ein ambu-lanter Hospiz- und Palliativ-Be-ratungsdienst, der 2008 in Mönchengladbach gegründet wurde, um alten Menschen und Sterbenden Leben zu er-möglichen: menschenwürdig, möglichst beschwerdefrei, ent-scheidungs- und gestaltungsfä-hig und begleitet von anderen Menschen. Frauen und Män-ner verschiedener Berufsgrup-pen und unterschiedlichen Al-ters engagieren sich beim Weg-begleiter e.V. für die Lebens-qualität Sterbender und ihrer Angehörigen. Was tun Wegbe-gleiter konkret? Sie besuchen Patienten - und sind da, wenn der Angehörige eine Auszeit braucht, wenn er unbesorgt einkaufen oder zum Friseur ge-

hen möchte. Sie begleiten Pa-tienten zum Arzt oder ins Kran-kenhaus. Sie halten Sitzwache, wenn es den kranken Men-schen schlecht geht und sie nicht allein sein wollen. Und sie beraten Patienten und An-gehörige in Fragen rund um die Palliativversorgung und um Einsätze ehrenamtlicher Weg-begleiter. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ist eine gute Fortbil-dung nach gesetzlich festgeleg-ten Kriterien notwendig, die der „Wegbegleiter e.V.“ seit vie-len Jahren organisiert. Die nächste startet im Herbst (Ter-mine siehe links oben). Anmel-dungen sind möglich unter 0178 4583852 oder [email protected]

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Wer Wegbegleiter unterstützen willKranken und alten Menschen am Ende ihres Le-bens zu Hause zur Seite zu stehen – das ist die Aufgabe der „Wegbegleiter“.

Wer die Arbeit des gemeinnützigen Hospizver-eins „Wegbegleiter“ unterstützen will, kann das auf drei verschiedene Weisen tun.

Sie oder Er wird selber ehrenamtlich tätig und erfährt in einem Gespräch mit unseren Exper-ten, wie die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können.

Er oder Sie hilft dem Wegbegleiter e.V. durch ei-ne Mitgliedschaft, die den Jahresbeitrag von 24 Euro umfasst. Den kann man jeweils bis zum 31. März eines Jahres überweisen oder auch einen Lastschrifteinzug veranlassen; dadurch werden Verwaltungskosten gespart.

Sie oder Er spendet, weil dadurch die Hilfe für Betroffene erleichtert wird, denn die Leistungen werden nur zum Teil von der gesetzlichen Kran-kenkasse getragen. Natürlich stellen wir eine Spendenquittung aus.

Ansprechpartnerin in allen Fra-gen rund um den Wegbegleiter e.V. ist:Daniela Knothe, Koordinatorin0178 4583852

SpendenkontoIBAN: DE11 3107 0024 0719 0218 00BIC: DEUTDEDB310Deutsche Bank 24

Mittelstraße 3 · 41236 MG · [email protected] · www. wegbegleiter-mg.de · Vereinsregister 2488, Amtsgericht Mönchengladbach