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Qualität vor Ort: Die Rolle der Volkshochschule in der kommunalen Gesundheitsförderung Bundesfachkonferenz Gesundheit für Programmplanende an Volkshochschulen 27. und 28. Januar 2016, Stuttgart Tagungsdokumentation

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Qualität vor Ort: Die Rolle der Volkshochschule

in der kommunalen Gesundheitsförderung

Bundesfachkonferenz Gesundheit für Programmplanende an Volkshochschulen

27. und 28. Januar 2016, Stuttgart

Tagungsdokumentation

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Bundesarbeitskreis Gesundheit Deutscher Volkshochschulverband e.V. Obere Wilhelmstr. 32 53225 Bonn E-Mail [email protected] www.dvv-vhs.de Redaktion und Gestaltung

Holger Kühne Victor-Gollancz-Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf Goethestraße 9-11 12207 Berlin Telefon: 030 - 90299 2206 E-Mail: [email protected] www.vhs-steglitz-zehlendorf.de

Dank an Claudia Knabe für ihre Hinweise zur Korrektur. Fotos

Hans Brüller, Landesverband der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.V. Holger Kühne, VHS Steglitz-Zehlendorf, Berlin Cornelia Merk, vhs Stuttgart Vanessa Russo, Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. April 2016 Wir danken der AOK Baden-Württemberg für die freundliche Unterstützung.

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Inhalt

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Einleitung

1.1 Vorwort Gerhard Hartmann, Bayerischer Volkshochschulverband e.V.

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1.2 Tagungsprogramm

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Begrüßung Dagmar Mikasch-Köthner, Direktorin vhs Stuttgart

Werner Wölfle, Bürgermeister Stadt Stuttgart, Referat allg. Verwaltung und Krankenhäuser und Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der vhs Stuttgart

Brigitte von Dungen, Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V., Bundesarbeitskreis Gesundheit des dvv

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2 Vorträge 1

2.1 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsbildung Dr. Hermann Huba, Verbandsdirektor Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.

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2.2 Yoga und Meditation auf dem Prüfstand der Wissenschaft Dr. Ulrich Ott, Universität Gießen

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3 Workshops: Qualität in der Kurspraxis

3.1 Yoga: Qualitätssicherung bei Kursleiter/innen und Angeboten Friederike von Schwanenflug, Geschäftsführerin, BDY Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. Moderation: Gerhard Hartmann, Bayerischer Volkshochschulverband e.V.

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3.2

Qigong und Taijiquan - Qualitätssicherung bei Kursleitern/-innen und Angeboten Markus M. Wagner und Sebastian Bauer Vorstandsvertreter des Taijiquan und Qigong Netzwerk Deutschland e.V. Moderation: Achim Rache, Hessischer Volkshochschulverband e.V.

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3.3 Freie Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung: Bietet die Referenzliste der Anbieter/innen des Dachverbandes eine Orientierungshilfe für Volkshochschulen? Sonja Blank, Vorstand FREIE GESUNDHEITSBERUFE - Dachverband für freie beratende und Gesundheit fördernde Berufe e.V. Moderation: Eva Kracke, Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V.

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3.4 Was können Heilpraktiker? Wie ist deren Qualifikation einzuschätzen? Ursula Hilpert-Mühlig, Vizepräsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V. Moderation: Susanne Nolte, Bremer Volkshochschule

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3.5 Neue Kursleitungen für die vhs gewinnen Festangestellte Kursleitung - eine Option? Wolfgang Braun, vhs Tübingen Moderation: Sylvia Feld, Landesverband der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V.

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3.6 Markenschutz in der Gesundheitsbildung Viola Rust-Sorge, Fachanwältin für gewerblichen Rechtschutz Moderation: Friederike Socher, Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.

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Vorträge 2

4.1 Herausforderung Gesundheitsbildung - gut gemeint ist nicht gut genug! Prof. Dr. Petra Kolip, Universität Bielefeld

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4.2 Gesundheitsförderung im Setting - eine Aufgabe für die ganze Kommune! Dr. Dr. Hans-Otto Tropp, Amtsleiter Gesundheitsamt Stuttgart

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5 Präsentationen mit Diskussion

5.1 Prüfkriterien für Kursangebote in der Primärprävention Ulrike Pernack, Referentin Bereich Zentrale Prüfstelle Prävention, Geschäftsführender Verband (vdek)

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6 Liste der Teilnehmenden

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1.1 Vorwort Gerhard Hartmann, Bayerischer Volkshochschulverband e.V., Stellv. Sprecher des BAK Gesund-heit Der Megatrend Gesundheit bringt ständig neue „Heilangebote“ auf den Markt. Mit welchen Ange-boten kann die Gesundheitsbildung auf die geweckten Bedürfnisse adäquat und seriös reagieren? Welche Themen wollen wir in der Volkshochschule anbieten? Welche Kompetenzen und Qualifika-tionen müssen Kursleitende mitbringen? Wie sichern wir die Qualität der Angebote? Qualitätssicherung ist seit Jahren in aller Munde. Aufwändige Verfahren zum Qualitätsmanage-ment und zur Qualitätssicherung sind entwickelt worden, in deren Durchführung viel Energie ge-steckt wird. Dabei erscheint es fast, als ob der Qualitätsnachweis manchmal zum Selbstzweck ge-rät und die Inhalte und das zugrunde liegende Menschenbild immer mehr aus dem Blick geraten. In der Gesundheitsbildung geht es um die Förderung des eigenverantwortlichen Umgangs mit Ge-sundheit und eine Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen sowie gesundheitsförderlicher Le-bensweisen. So vielfältig wie Lebenssituationen und Milieus der Teilnehmenden sind, so vielfältig sind auch ihre Lernbedürfnisse. Der Widerspruch zwischen qualitätsgesicherten, standardisierten Verfahren und Teilnehmerorientierung im pädagogischen Prozess bleibt deshalb immer auch ein Balanceakt. Neben der individuellen Gesundheitsförderung spielt die Frage von Gesundheit in der Lebenswelt eine große Rolle. Welchen Part können die Volkshochschulen in der kommunalen Gesundheits-förderung spielen? Wie können sie auch die Zielgruppen erreichen, die sich nicht selbstverständ-lich mit dem Thema Gesundheit auseinandersetzen? Wir möchten Sie ganz herzlich einladen, mit uns gemeinsam über die Qualität der Gesundheitsbil-dung vor Ort nachzudenken. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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1.2 Programm Moderation: Brigitte von Dingen und Gerhard Hartmann, Bundesarbeitskreis Gesundheit des DVV Mittwoch, 27. Januar 2016

Ab 12.00 Uhr Anmeldung und Begrüßungskaffee

13.00 Uhr Begrüßung und Eröffnung

Dagmar Mikasch-Köthner, Direktorin vhs Stuttgart Werner Wölfle, Bürgermeister Stadt Stuttgart, Referat allg. Verwaltung und Kran-kenhäuser und Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der vhs Stuttgart Brigitte von Dungen, Bundesarbeitskreis Gesundheit des dvv

13.40 Uhr Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsbildung Dr. Hermann Huba, Verbandsdirektor Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.

14.00 Uhr Yoga und Meditation auf dem Prüfstand der Wissenschaft Dr. Ulrich Ott, Universität Gießen

Kaffeepause

15.30 Uhr Workshops: Qualität in der Kurspraxis

1. Yoga: Qualitätssicherung bei Kursleiter/innen und Angeboten Friederike von Schwanenflug, Geschäftsführerin, BDY

Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. Moderation: Gerhard Hartmann, Bayerischer Volkshochschulverband e.V. 2. Qigong und Taijiquan - Qualitätssicherung bei Kursleitern/-innen und An-geboten Markus M. Wagner und Sebastian Bauer Vorstandsvertreter des Taijiquan und Qigong Netzwerk Deutschland e.V. Moderation: Achim Rache, Hessischer Volkshochschulverband e.V.

3. Freie Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung: Bietet die Referenzliste der Anbieter/innen des Dachverbandes eine Orientierungshilfe für Volks-hochschulen? Sonja Blank, Vorstand FREIE GESUNDHEITSBERUFE - Dachverband für freie beratende und Gesundheit fördernde Berufe e.V. Moderation: Eva Kracke, Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. 4. Was können Heilpraktiker? Wie ist deren Qualifikation einzuschätzen? Ursula Hilpert-Mühlig, Vizepräsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V. Moderation: Susanne Nolte, Bremer Volkshochschule

5. Neue Kursleitungen für die vhs gewinnen

Festangestellte Kursleitung - eine Option? Wolfgang Braun, vhs Tübingen Moderation: Sylvia Feld, Landesverband der Volkshochschulen Nordrhein-Westfalen e.V.

6. Markenschutz in der Gesundheitsbildung Viola Rust-Sorge, Fachanwältin für gewerblichen Rechtschutz Moderation: Friederike Socher, Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.

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17.15 Uhr Qualitätssicherung durch Standardisierung? Wo bleibt die Teilnehmerorientie-

rung? Qualitätsdiskussion im Fish-Bowl Moderation Anette Borkel, Hamburger Volkshochschule

18.30 Uhr Abendprogramm „Parcour“ in der offenen Halle des TREFFPUNKT Rothebühlplatz

19.00 Uhr Abendessen

anschließend Zeit für Begegnung mit Livemusik mit Martin Wiedmann (Gitarre) optional Führung durch die vhs

Donnerstag, 28. Januar 2016 8.30 Uhr „Mit Qigong den Tag beginnen“ Ilse Zeyer

„Pilates im Stehen“ Simone Galkowki 9.15 Uhr Herausforderung Gesundheitsbildung - gut gemeint ist nicht gut genug!

Prof. Dr. Petra Kolip, Universität Bielefeld 10.15 Uhr Gesundheitsförderung im Setting - eine Aufgabe für die ganze Kommune!

Dr. Dr. Hans-Otto Tropp, Amtsleiter Gesundheitsamt Stuttgart

10.45 Uhr Kaffeepause 11.15 Uhr Unsere Kooperationspartner zum Thema Qualität

Präsentationen mit Diskussion

1. Qualitätskriterien bei der Auswahl von komplementärmedizinischen Ange-boten Dr. Dennis Ballwieser, Geschäftsführer, Wort & Bild Verlag Baierbrunn

2. Prüfkriterien für Kursangebote in der Primärprävention

Ulrike Pernack, Referentin Bereich Zentrale Prüfstelle Prävention, Geschäftsführender Verband (vdek)

12.15 Uhr Wann ist ein Kurs ein guter Kurs?

Talkrunde des Vorbereitungsteams 13.00 Uhr Tagungsende

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1.3 Begrüßung Dagmar Mikasch-Köthner, Direktorin vhs stuttgart Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Direktorin der vhs stuttgart heiße ich Sie herzlich hier im TREFFPUNKT Rotebühlplatz will-kommen. Insbesondere begrüße ich: • Herrn Bürgermeister Werner Wölfle, der sich als Krankenhausbürgermeister ja per se mit

Gesundheitsfragen und Gesundheitspolitik befasst. Aufgrund seiner Funktion als stellvertre-tender Aufsichtsratsvorsitzender des vhs stuttgart e.V. fühlen wir uns natürlich besonders mit ihm verbunden.

• Verbunden fühlen wir uns selbstverständlich auch mit dem Verbandsdirektor des Volkshoch-schulverbands Baden-Württemberg e.V., Dr. Hermann Huba, der Sie gleich im Anschluss begrüßen wird.

• Ein weiterer Gruß gilt Frau Brigitte von Dungen vom VHS-Verband Baden-Württemberg und Bundesarbeitskreis Gesundheit im Deutschen Volkshochschul-Verband (DVV), die diesen DVV-Tag gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vom Vorbereitungsteam inhaltlich gestaltet hat.

• Herzlich begrüße ich die anwesenden Referentinnen und Referenten: - Herrn Prof. Dr. Ott, Universität Gießen - Frau Borkel, Moderatorin der morgigen Diskussion zur Qualitätssicherung - Frau Prof. Dr. Kolip, Universität Bielefeld - Herrn Dr. Dr. Tropp, Amtsleiter Gesundheitsamt Stuttgart - Herrn Dr. Ballwieser, Geschäftsführer Wort & Bild Verlag Baierbrunn - Frau Pernack, Geschäftsführender Verband (vdek)

• die Moderatorin der morgigen Diskussion zur Qualitätssicherung - Frau Borkel, Hamburger Volkshochschule

• alle Workshop-Leiterinnen und –Leiter • und natürlich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen und Gäste

Ich freue mich sehr, dass die Bundesfachtagung Gesundheit für Programmplanende an Volks-hochschulen bei uns an der vhs stuttgart stattfindet. Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier im TREFFPUNKT Rotebühlplatz den Rahmen für einen DVV-Tag stellen. Aber dieser passt besonders gut zu uns. Nicht nur, weil wir mit unserem Ge-sundheitsprogramm der größte Anbieter in Stuttgart sind, sondern als Volkshochschule mit vielen Institutionen im Bereich der Gesundheitsbildung und Gesundheitsförderung in der Stadt auch gut vernetzt sowie in vielen Gremien, u.a. der Stuttgarter Gesundheitskonferenz vertreten sind. Herr Bürgermeister Wölfle wird das bestimmt noch näher erläutern. Die Volkshochschulen wollen und können mit ihrem umfangreichen Angebot an Kursen, Work-shops und Vorträgen den Menschen helfen und sie dabei unterstützen, gesund zu bleiben: Wir bieten Hilfestellung beim Ausgleich zu den Belastungen des privaten und beruflichen Alltags. Wir unterstützen die Menschen dabei, ihren Körper positiv wahrzunehmen. Sie erhalten Tipps, wie sie sich gesund ernähren oder psychisch gesund bleiben können. Es geht also auch um gesundheitli-che Aufklärung. Denn nur wer informiert ist, kann dem Arzt als mündiger Patient gegenübertreten. Ein gutes Gesundheitsprogramm an Volkshochschulen kann genau das leisten. Darüber hinaus ist es ein großer Vorteil von Volkshochschulen, dass sie sich nicht nur eindimensi-onal auf ihr Gesundheitsprogramm konzentrieren, sondern auch Vorträge und Podiumsdiskussio-

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nen mit sozialen, ökonomischen und ökologischen Themen anbieten. Dort suchen wir nach Ant-worten darauf, wie Umwelt und Alltag so gestaltet werden können, dass sie sich positiv auf die Gesundheit auswirken. Gerade solche Rahmenbedingungen haben großen Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Genau mit diesen und weiteren Fragen haben wir uns an der vhs stuttgart im Herbst-/Wintersemester 2015/2016 beschäftigt, das ganz im Zeichen des Semesterthemas „Gesundheit – Verhalten und Verhältnisse“ stand. Tatsächlich werden viele Menschen gesundheitsbewusster. Sie suchen nach Alternativen zur klassischen Medizin, was zu einem immer größer werdenden Markt neuer „Heilangebote“ führt – die auch von Volkshochschulen angeboten werden. Wir Volkshochschulen müssen dabei beson-ders darauf achten, keine unseriösen Ansätze und Methoden mit nichthaltbaren Heilsversprechen ins Programm zu nehmen. Haben wir doch einen guten Ruf zu verlieren. Deshalb ist diese DVV-Gesundheitskonferenz „Qualität vor Ort: Die Rolle der Volkshochschule in der kommunalen Ge-sundheitsförderung“ so wichtig. Wir haben alles so vorbereitet, dass diese Konferenz erfolgreich verlaufen kann und hoffen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen: Besonders gespannt sein können Sie auf unser Rahmenprogramm: So findet nach den informativen Vorträgen und Workshops des heutigen Tages beispielsweise ei-ne spektakuläre Aktion in der Halle statt. Für Interessierte bieten wir heute Abend außerdem eine Führung durchs Haus oder durch die Ausstellung der vhs-photogalerie an. Auch der gemütliche Ausklang des Tages mit gemeinsamem Essen und Umtrunk kommt natürlich nicht zu kurz. Zum Schluss möchte ich mich ganz herzlich beim Bundesarbeitskreis und dem Vorbereitungsteam vor Ort (Frau von Dungen, Herrn Flöge und dem Team des TREFFPUNKT Rotebühlplatz) bedan-ken und wünsche Ihnen eine anregende und informative Tagung.

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Werner Wölfle, Bürgermeister Stadt Stuttgart, Referat allg. Verwaltung und Krankenhäuser und Stellv. Aufsichts-ratsvorsitzender der vhs Stuttgart Sehr geehrte Frau von Dungen, sehr geehrte Frau Mikasch-Köthner, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bundesfachkonferenz Gesundheit, ich darf Sie im Namen der Landeshauptstadt und im Namen von Herrn Oberbürgermeister Kuhn herzlich bei uns in Stuttgart begrüßen. Wir freuen uns, dass Sie dieses Jahr unsere Stadt als Ta-gungsort ausgewählt haben. Vielleicht haben Sie abends oder am Ende Ihrer Tagung noch die Möglichkeit, sich ein bisschen in der Stadt umzusehen? Sie sind alle Profis in der Gesundheitsbildung. Da dürfte es Sie interessieren, wie die Stadt zur Zeit versucht die schwierige Aufgabe zu meistern, die gesundheitsbedrohlichen und anhaltenden Grenzwertüberschreitungen der Feinstaubwerte und Stickoxide in der Landeshauptstadt in den Griff zu bekommen. Wir stehen zur Zeit als „Feinstaub-Hauptstadt“ im derzeitigen bundesweiten Medienfokus. Wie Sie vielleicht wissen, wurde letzte Woche zum ersten Mal seitens der Stadtverwaltung der sogenannte „Feinstaub-Alarm“ ausgerufen, der bei bestimmten klimatischen Konstellationen wie z.B. tagelan-ger Inversionswetterlage und damit reduziertem Luftaustausch ausgelöst wird. Hauptmaßnahme während des Feinstaubalarms ist der freiwillige Verzicht auf Autofahrten in den Stuttgarter Talkes-sel. Feinstaub ist erwiesenermaßen durch die mikroskopisch kleinen Partikel besonders gefährlich, der Staub ist lungengängig und steht im Verdacht auch die Hirn-Blutschranke überwinden zu kön-nen, die eigentlich das Gehirn vor im Blut zirkulierenden Krankheitserregern, Toxinen und Boten-stoffen schützen soll. Allerdings ist der Staub nicht zu sehen, nicht zu riechen und damit nicht als unangenehm wahrnehmbar. Die Frage ist also, wie schaffen wir es trotzdem, sowohl die Einsicht und damit das Verhalten der Bevölkerung so zu verändern, dass die Schadstoffbelastung der Atemluft spürbar sinkt? Aber die Landeshauptstadt Stuttgart hat neben hohen Feinstaubwerten auch etliche gesundheits-fördernde Infrastruktur anzubieten: In Stuttgart sprudelt nach Budapest das meiste Mineralwasser in ganz Europa aus dem Boden, Sie können bei uns in Sprudel und Solewasser baden. Vielleicht können Sie heute Abend einen Besuch in einem unserer Mineralbäder einplanen, es lohnt sich. Wir haben eine interessante To-pographie mit wunderbaren Berg- und Tallagen, die zum spazieren in den Weinbergen einladen. 50% unserer Gemarkungsfläche ist Wald, ein grünes Erholungsgebiet, welches der oft mit zwei oder drei Stadtbahnhaltestellen von der Innenstadt aus zu erreichen ist. Aber vor dem Vergnügen kommt die Arbeit: Ihre Tagung trägt den Titel: Qualität vor Ort - Die Rolle der Volkshochschule in der kommunalen Gesundheitsförderung. Gleich an dieser Stelle möchte ich daher auf die seit Jahren bewährte Zusammenarbeit der vhs Stuttgart mit der Landeshauptstadt Stuttgart hinweisen. Die vhs ist mit ihrer Bedeutung und ihren Aktivitäten einer der wichtigsten Partner für die Gesundheitsbildung in der Landeshauptstadt Stutt-gart. Die vhs ist mit knapp 1.000 Kurse pro Semester aus den Bereichen westliche Entspannung (z. B. autogenes Training, Progressive Muskelentspannung u. a.) und östliche Entspannung (z. B. Yoga, Qigong u. a.) sowie den verschiedenen Gymnastikkursangeboten (z. B. Wirbelsäulengymnastik, Pilates u. a.) der größte Anbieter an Gesundheitskursen in Stuttgart. Das bietet keine Krankenkas-se mit ihrem Gesundheitsprogramm für ihre Versicherten. Dazu kommen erfolgreiche Vortragsrei-hen aus dem Bereich Gesundheit wie z. B. „Gesundheit beginnt im Kopf“ / „Medizin für Ältere“ u. a.

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Die vhs ist Partner aller wichtigen Gesundheitsorganisationen, sie arbeitet mit den Krankenkassen zusammen, bietet teilweise auch Programme für diese und deren Versicherte an. Darüber hinaus finden regelmäßig vhs-Veranstaltungen im Bereich „Gesundheit“ statt:

• Alle zwei Jahre die „Sehmesse“ im TREFFPUNKT Rotebühlplatz mit Aktionen und umfang-reichem Vortragsangebot (in Kooperation mit der Nikolauspflege)

• Alle zwei bis drei Jahre der Selbsthilfegruppentag mit KISS, an dem sich immer ca. 80 Selbsthilfegruppen beteiligen und die im TREFFPUNKT Rotebühlplatz präsent sind

• Einmal im Jahr eine große Veranstaltung mit dem Urologennetzwerk Stuttgart (UNS) • Seit einigen Jahren Weltnierentag im TREFFPUNKT Rotebühlplatz mit Vorträgen, Blut- und

Urinuntersuchungen sowie ärztlicher Beratung • Jährlicher Familiengesundheitstag (zusammen mit dem Haus der Familie) in Kooperation

mit dem Gesundheitsamt • Kooperation mit Krankenhäusern, deren (Chef-)Ärzte als Referenten zu bestimmten Krank-

heitsbildern im TREFFPUNKT Rotebühlplatz sprechen • Veranstaltungen für die Deutsche Herzstiftung (seit 1995)

Desweiteren ist die vhs Mitglied in wichtigen städtischen Gremien im Bereich Gesundheit oder wirkt in diesen mit. Sie war Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Gesundheit“ im Rathaus, aus der 1998 das „Forum Gesunde Stadt“ hervorging. Bis zu dessen Auflösung Ende 2012 war die vhs dort im Vorstand vertreten. Die vhs wirkte an verschiedenen Projekten und Aktivitäten des „Forums Gesunde Stadt“ mit, z.B. bei den Jugendgesundheitstagen sowie an anderen Gesundheitstagen zu bestimmten Themen. Die vhs ist seit deren Gründung im Beirat der „Stuttgarter Gesundheits-konferenz“. Warum betreiben Kommunen, vhs, Krankenkassen etc. diesen ganzen Aufwand im Bereich der Gesundheitsbildung? Unsere uns so wertvolle Gesundheit ist abhängig vom eigenen Verhalten und von den umgeben-den Verhältnissen. Die im letzten Jahrhundert in Deutschland um ca. 20 Jahre gestiegene Le-benserwartung macht es zunehmend wichtiger, dass die Menschen eine eigene Gesundheitskom-petenz entwickeln, um möglichst gesund alt zu werden. Durch persönliche Verantwortung und ei-nen aktiven Lebensstil kann jeder dazu beitragen, möglichst lange gesund zu bleiben. Hierfür bie-tet die vhs ein umfangreiches Angebot an Kursen, Workshops und Vorträgen, die helfen sich zu entspannen, den Körper positiv wahrzunehmen, sich gesund zu ernähren sowie psychisch gesund zu bleiben. Auch die Verhältnisse, in denen wir leben, haben einen großen Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. In Vorträgen und Podiumsdiskussionen beschäftigen wir uns mit sozialen, ökonomischen und ökologischen Themen und suchen nach Antworten, wie unsere Umwelt und unser Alltag so gestaltet werden können, dass sich dies positiv auf die Gesundheit auswirkt. Bei Ihrer Fachtagung wünsche ich Ihnen nun ein gutes Gelingen und viele neue Erkenntnisse, damit Sie als Programmplanende der Volkshochschulen weiterhin mit hochwertigen und anspre-chenden Angeboten daran arbeiten können, der Bevölkerung sowohl gesunde Verhaltensweisen als auch gesunde Verhältnisse nahezubringen. Werner Wölfle Bürgermeister

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Brigitte von Dungen, Bundesarbeitskreis Gesundheit des dvv, Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. Qualität in der Gesundheitsbildung – ein weites Feld Im Warenkorb der vhs Gesundheitsbildung findet sich gesichertes altbewährtes wie Autogenes-Training, Pilates, PME, Qigong, Rückenfitness, Step-Aerobic bis hin zu den bewährten (Hatha)-Yoga Kursen. Von Semester zu Semester kommen laufend neue Angebote dazu wie Indian Ba-lance, Krav Maga, Mama Workout, Zumba Toning, Aroha, Detox Yoga und noch vieles mehr. Was ist eigentlich Qualität? Ist die Qualität vorhanden, wird häufig kein Wort darüber verloren, die Erwartungen werden erfüllt – egal, ob Werkzeug oder Kurs, wenn es funktioniert, wird Qualität schnell zur Selbstverständlichkeit. Gute Gesundheitsräume sind selbstverständlich, bei zu kleinen Räumen mit wenig Licht oder muffigem Geruch kommt die Rückmeldung der Teilnehmenden prompt. Die Zahl der Volkshochschulen, die sich über Qualitätsmanagementsysteme wie EFQM, ISO, AZAV, LQW, Prozessmodell oder ähnlichem zertifizieren lassen, erhöht sich laufend. Inwieweit wirkt sich diese Entwicklung auf die Qualität in der Gesundheitsbildung aus? Dies ist abhängig von den Qualitätsprojekten: Im Vordergrund stehen Themen, die die Volkshochschule als Ganzes vo-ran bringen sollen. Leitbildentwicklung, Informationsmanagement, Etablierung von nachvollziehba-ren und transparenten Strukturen, Verbesserung der Kundenfreundlichkeit und Marketing, Daten-schutz sind oft genannte Themen. Selten ist die inhaltliche Weiterentwicklung der Fachbereiche Gegenstand der Qualitätsprojekte. Seit 10 Jahren beschäftige ich mich mit der Gesundheitsbildung an Volkshochschulen. Hier einige Beobachtungen mit dem Blick auf die Qualität: Die gezielte Programmplanung zur Qualitätsentwicklung ist bei Volkshochschulen unterschiedlich entwickelt – dabei spielt die Größe der vhs und damit die Zuordnung von hauptamtlichem Personal eine große Rolle. Hervorragende Programme mit vielfältigem Angebot und Schwerpunkten stehen Programmen gegenüber, bei denen nur wenige Kursleitende und Kursangebote den Programmbe-reich Gesundheit ausmachen. Wenn ein kleines Programm von zwei bis drei Kursleitenden über mehrere Semester bestritten wird, steckt vermutlich wenig gezielte Planung dahinter. Gleichzeitig wächst das Risiko, dass Auswahl und Information, dem Anspruch nach einem breiten soliden Pro-grammangebot nicht entspricht. Die Anzahl der Kurse und UE steigt seit fast 30 Jahren kontinuierlich. Die Frage muss gestellt werden, wie Qualität bei immer mehr Kursangeboten und einer fast gleichbleibenden Anzahl hauptamtlicher pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert werden kann - wenn-gleich diese Frage auf der Tagung nicht explizit diskutiert wird. Zeit für die Begleitung und Bera-tung von Kursleitenden haben die Fachbereichsleitungen immer weniger. In wie vielen Kurse ha-ben Sie im letzten Jahr hospitiert und danach mit der Kursleitung ein Gespräch geführt? (Wenn Sie sich dazu vielleicht erheben wollen.) In fünf und mehr Kursen? In ein bis vier Kursen? So wie das aussieht, müssten auch noch einige aufstehen bei keine Hospitation, das erspare ich Ihnen - das Nachdenken über das Ergebnis nicht! Ein weiterer Punkt, der mich beschäftigt ist, wo die Grenze zwischen Lern- und Informationsange-bot und Werbeplattform ist. In welchem Umfang dürfen und wollen Volkshochschulen Marken be-fördern, bei der sie zur Werbeplattform für weitere Produkte und Angebote werden. Ich denke hier beispielsweise an Thermomix- und Zumba-Kurse. Welche Bedeutung haben diese Angebote und ihre Produkte für die Programmentwicklung? Bei Programmanalysen stelle ich immer wieder fest, dass die Kursausschreibungen sich zwischen Marketing und Sachlichkeit bewegen. Zu sachlich kauft keiner, zu viel Versprechen kann nicht ge-halten werden. Der Wunsch der Teilnehmenden nach Besserung, nach Heilung verführt bei der

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Ausschreibung zu Heilversprechen. Gerade erkrankte Menschen sind bereit, nach jedem Stroh-halm zu greifen und sind leicht verführbar. Qualität in der Kursausschreibung heißt, nichts zu ver-sprechen, wofür die Verantwortung nicht übernommen werden kann. Am heutigen Tag beschäftigen wir uns mit Programminhalten und den Qualitätskriterien, die bei uns über die Ausbildung der Kursleitenden ankommen und die es im Sinne des vhs-Angebots wei-ter zu entwickeln gilt. Das Gesundheitsprogramm entwickelt sich kontinuierlich weiter, Trends und Marktanforderungen spiegeln sich wider. Beispiel hierfür ist die große Nachfrage nach Faszienkursen und Zumba. Genauso wirken die Interessen und Erfahrungen der Programmplanenden mit bei der Entschei-dung, was ins Programm kommt. Was zu unterschiedlichen und vielfältigen Programmen führt und dann vereinzelt auch Angeboten Platz einräumt, die zweifelhaft sind. Zu den Grenzen des vhs-Angebots und welche Verantwortung die Volkshochschulen als öffentlich geförderter Weiterbil-dungsanbieter übernehmen müssen, wird Herr Dr. Huba noch weitere Ausführungen machen. Yoga- und auch Meditationsangebote sind heute Standard im Programmangebot der Volkshoch-schulen, vor 30 Jahren wurden sie noch abgelehnt aufgrund ihres oft dogmatischen Gedanken-überbaus und der religiösen Anbindung. Diese Entwicklung zeigt, dass vieles auf dem Gesund-heitsmarkt in Bewegung ist und sich nicht so eindeutig in richtig und falsch einteilen lässt. In die Wirksamkeitsforschung von Yoga und Meditation wird uns nachher Herr Dr. Ott einen Einblick ge-ben. Die Entscheidung, was Neues ins Programm auf genommen wird, hängt vom Inhalt, der Kurslei-tung, dem Schwerpunkt des Gesamtprogramms und auch von den gesellschaftlichen Trends ab. Welchen Themen und auch wem der Fachbereich ein Forum gibt, muss immer wieder neu ent-schieden werden. Folgende Fragen unterstützen die Entscheidung: Welchen Informations- und Lerngewinn bringt das Angebot für die Teilnehmenden? Trägt das Angebot zu einer gesundheits-förderlichen Lebensweise bei? Werden die Teilnehmenden in ihrer Entscheidungs- und Urteilsfä-higkeit gestärkt, was gesundheitsförderlich für sie selbst ist? Die Workshopphase ist so angelegt, dass im Austausch mit den Fachverbänden, die Einschätzung der einschlägigen Ausbildungen besser gelingt, Anregungen zur Kursleitergewinnung gegeben werden und über den Umgang mit dem Markenschutz informiert wird. Da Sie nur einen Workshop besuchen können, wird es im Anschluss ein Gespräch im Fishbowl mit den Verbandsvertreterin-nen und -vertretern geben. Hier haben sie die Möglichkeit sich zu beteiligen und nachzufragen. Als Bundesarbeitskreis Gesundheit im Deutschen Volkshochschulverband wollen wir die Gesund-heitsbildung an Volkshochschulen bundesweit sichtbar machen und zur Markenbildung vhs beitra-gen und damit auch für potenzielle Kooperationspartner attraktiv sein. Der Bekanntheitsgrad der Marke vhs nimmt bei jüngeren Generationen ab, auch deshalb ist Markenbildung immer ein The-ma. Für Bundesprojekte brauchen wir Ihre Unterstützung als Vertreter und Vertreterinnen der Volks-hochschulen im Gesundheitsbereich. Unser Kooperationsprojekt mit dem Wort&Bild Verlag ist ein-zigartig, da wir aus eigener Kraft, eine derartig breite und langfristige Kampagne nicht auf die Bei-ne stellen könnten. Eine ganzseitige Anzeige in der Apotheken Umschau kostet rund 70.000 Euro. Im Schnitt haben wir seit 3 Jahren monatlich mindestens eine Anzeige. Dazu kommen weitere di-verse Werbematerialien. Einzelne Volkshochschulen sind aus der Kooperation mit der Begründung ausgestiegen, die Kurse seien nicht gut gebucht, redaktionell werde die vhs zu wenig berücksich-tigt und es gäbe zu selten TV Werbung. Die Gründe sind bei uns angekommen, wir arbeiten daran, das Projekt zu optimieren. Ich möchte Sie auffordern, sich weiter an der Kooperation zu beteiligen. Wir nehmen gerne die Anregungen für die Weiterentwicklung der Kooperationsangebote auf. Klar ist, wenn man Markenbildung befördern will, bekommt man in der Regel nicht den direkten Rück-

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schluss zur Buchung einzelner Kurse. Ich weiß, dass die Sportverbände diese Kooperation mit Ar-gusaugen beobachten: Auch das ist ein Erfolg, wenn die Konkurrenz genau hinschaut. Mit dem neuen Schwerpunkt Diabetes haben wir ein bundesdeutsches Präventionsziel in den Blick genommen und präsentieren uns dabei auch bei den Krankenkassen und Ministerien als Koopera-tionspartner. Das Projekt soll mehrere Semester angeboten werden. Steigen Sie noch ein, wenn Sie bisher nicht dabei sind. Das mit den Tagungsunterlagen erhaltene Kochbuch ist hoffentlich ei-ne Motivation dazu, der Dank hierfür gilt dem Wort und Bild Verlag. Bei unseren Kooperationspartnern argumentieren wir immer, dass wir an einem Strang ziehen und deshalb eine große Flächendeckung mit Angeboten bieten können. Nur wenn SIE, also die Volks-hochschulen mitziehen, zieht dieses Argument. Auch ihre Teilnahme an Umfragen des BAK hilft uns, Fragen besser einzuschätzen und Themen gezielter anzugehen, deshalb ist es notwendig, dass möglichst viele an den Umfragen teilnehmen. Das war jetzt der Werbeblog für unsere Bundesprojekte. Der morgige Tag hat den Schwerpunkt Kooperationspartner. Wenn wir unser Angebotsspektrum in der Lebenswelt erweitern wollen, muss sich die Programmentwicklung mehr der Nachfrageorien-tierung zuwenden. Partizipation, die Beteiligung der Betroffenen bei der Programmentwicklung sind aufwendige Verfahren, die Raum und Zeit brauchen. Für erfolgreiche Angebote im Setting sind neue Wege zu gehen, dazu geben uns Frau Prof. Kolip und Herr Dr. Tropp einen Über- bzw. Einblick. Die Qualitätsstandards unserer Kooperationspartner sind das Thema der parallelen Foren. Hierzu kommt der Geschäftsführer des Wort&Bild Verlags Dr. Ballwieser und eine Vertreterin der ZPP, Frau Pernack. Bevor ich jetzt zum Ende komme möchte ich beim Stichwort ZPP noch einen kurzen Exkurs ma-chen: Dass die Kurse noch nicht in die Datenbank eingespielt sind, ist dem laufenden Prozess ge-schuldet. Die Daten wurden noch nicht in die Datenbank eingespielt, weil Uneinigkeit über die Laufzeit/Zertifizierung der Kurse bestand. Nun haben wir einen Kompromiss ausgehandelt, der noch in der Abstimmung ist. Momentaner Stand ist, dass die Kurse in der KW 6, ab 8. Februar 2016, eingespielt werden. Alle Kurse, die eingespielt werden, sind bis zum 31.12.16 zertifiziert Je-de vhs kann die Verlängerung bis zum 31.08.17 erreichen, wenn sie über ein Formblatt die Kurs-leiterqualifikation bis zum 15.12.16 in der Datenbank angibt. Kurse mit 8 bis 15 Einheiten werden über die Einspielung anerkannt. Jede vhs kann über ihren ZPP Account sehen, welche Kurse über das Listenverfahren anerkannt wurden. Nachträge in die Listen sind nicht möglich. Wie das Ver-fahren danach aussieht wird über die Landesverbände kommuniziert. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des BAK bei Bernd Passens bedanken, der von Sei-ten des DVV die Verhandlungen mit der ZPP führt und bisher immer hart für uns verhandelt hat. Vielen Dank dafür. Brigitte von Dungen Fachreferentin Gesundheitsbildung Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. Raiffeisenstraße 14 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel.: 0711 75900-30

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2.1 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Gesund-heitsbildung Dr. Hermann Huba, Verbandsdirektor Volkshochschulverband Beden-Württemberg e.V. I. Aus dem großen Thema der Qualität der vhs-Arbeit behandelt die Seriosität des vhs-Angebots nur einen Ausschnitt. II. Als Bildungseinrichtungen genießen die Volkshochschulen großes Vertrauen in der Bevölke-rung. Schon wenige missverständliche oder unseriöse Angebote besonders in Bereichen, in denen Sinn- und Weltanschauungsfragen, psychische Aspekte und Gesundheitsfragen eine wesentliche Rolle spielen, können dieses Kapital verspielen. III. Andererseits müssen Volkshochschulen – gerade im Interesse ihrer Teilnehmenden – neuen Themen, Angeboten und Methoden prinzipiell aufgeschlossen gegenüber stehen. IV. Das Spannungsfeld zwischen Seriosität und Aktualität regeln vier Prinzipien:

1. Was in Wissenschaft und Gesellschaft kontrovers ist, muss in vhs-Veranstaltungen als kontrovers dargestellt werden.

2. Kursleitungen sind zur kritischen Distanz verpflichtet und dürfen subjektive Gewissheiten und persönliche Überzeugungen nicht als „objektive Wahrheit“ verkünden.

3. Die Teilnahme an vhs-Veranstaltungen soll zu informierten eigenen Entscheidungen befä-higen, die Entscheidungen sollen den Teilnehmenden nicht abgenommen werden.

4. Volkshochschulen sind Orte der Bildung und Begegnung, keine Therapiezentren. V. Die genannten vier Prinzipen münden in die sog. Seriositäts-Ampel: Rot (Kategorie 3): Angebote, die grundsätzlich abzulehnen und aus dem Programm zu entfernen sind (z.B. Astrologie, Aura- und Engelheilungen, Kinesiologie). Gelb (Kategorie 2): Angebote ohne wissenschaftlichen Nachweis, die aufgenommen werden kön-nen, wenn der Ankündigungstext den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis thematisiert und die Kursleitung sicher kritische Distanz zum Thema hält (z.B. Bachblüten, Hildegard von Bingen, Posi-tives Denken). Grün (Kategorie 1): Angebote zu wissenschaftlich anerkannten Methoden und etablierten Verfah-ren der Komplementärmedizin (z.B. Akupressur, Autogenes Training, Yoga). VI. Die Seriositäts-Ampel dient den Programmplanenden als Orientierung und dem vhs-Verband als Grundlage für das Monitoring des gesamten baden-württembergischen vhs-Angebots. Aufgrund des Monitorings werden Mitglieder des Verbandes zu Ergänzungen ihrer Ausschrei-bungstexte (gelbe Kategorie) oder zur Streichung von Angeboten (rote Kategorie) aufgefordert. Für den Wiederholungsfall weist der Verband ausdrücklich darauf hin, dass er sich im Falle öffent-licher Kritik im Interesse aller Mitglieder von einzelnen Volkshochschulen mit beanstandeten An-geboten öffentlich distanziert. Die Grundlage für dieses Vorgehen liegt in der rechtlichen Verpflichtung der Mitglieder, demokra-tisch gefasste Beschlüsse der Vereins-, also der Verbandsorgane einzuhalten. VII. Die Zuordnung zu den Kategorien erfolgt auf Vorschlag der ständigen Arbeitsgruppe „Seriosi-tät“ der Abteilungskonferenz Gesundheit im Verband.

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2.2 Yoga und Meditation auf dem Prüfstand der Wissenschaft Dr. Ulrich Ott, Universität Gießen 1. Forschung zu Yoga und Meditation Das Interesse der Wissenschaft an Yoga und Meditation hat in den vergangen Jahren erheblich zugenommen. Eine Suche nach Artikeln und Übersichtsarbeiten, die in den letzten 40 Jahren zum Thema „Meditation“ in der Datenbank „Web of Science“ (2016) erschienen sind, zeigt ein zweige-teiltes Bild: Von 1975 bis 1995 schwankte die Anzahl der Publikationen auf relativ niedrigem Ni-veau, wohingegen ab 1995 ein steiler Anstieg zu verzeichnen ist, bis hin zu über 500 Veröffentli-chungen im Jahre 2015. Dies ist gegenüber 1995 etwa die fünfzehnfache Anzahl. Im selben Zeit-raum hat sich die Forschung insgesamt beispielsweise zum Thema „Gesundheit“ etwa versieben-facht. Die Forschung zum Thema „Meditation“ wuchs demnach also doppelt so stark an. Allerdings sind wir noch weit davon entfernt, alles über Meditation zu wissen, da sich diese enorme For-schungsaktivität auf zahlreiche Methoden und Fragestellungen verteilt. Meditation ist nämlich ein Obergriff unter dem viele verschiedene Methoden gefasst werden. Die meditativen Techniken lassen sich einteilen in solche, die Bewegungen beinhalten (Tai Chi, Qi-gong, Hatha Yoga, Gehmeditation etc.) und solche, die im stillen Sitzen ausgeführt werden. Letzte-re lassen sich wiederum aufgliedern in traditionelle Praktiken, die im Rahmen von Religionen (Bud-dhismus, Christentum, Yoga etc.) geübt werden, und klinische Verfahren, wie die Oberstufe des Autogenen Trainings oder das Programm „Stressbewältigung durch Achtsamkeit“ (MBSR; Mindful-ness-based Stress Reduction). In der Forschung wird Meditation außerdem unterschiedlich konzipiert: als Entspannungstechnik, als mentales Training, als klinische Intervention, als Methode systematischer Innenschau oder als spirituelle Praxis (Ott, 2010). Entsprechend spannen auch die Zielsetzungen der Meditation ein wei-tes Spektrum auf, das von Stressbewältigung, Leistungssteigerung, Symptomreduktion und Selbst-erfahrung bis hin zu mystischen Bewusstseinszuständen reicht. Angesichts dieser Vielfalt von Nutzanwendungen könnte man fast meinen, dass es sich bei Meditation um eine „Eierlegende Wollmilchsau“ handeln müsse. Wie es zu dieser Vielzahl an Wirkungen kommen kann, wird deutlich, wenn man die Dimension der „Tiefe“ von Meditation betrachtet. Bittet man Lehrende mit langjähriger Erfahrung in der Praxis und mit dem Unterrichten von Meditation darum, Erfahrungen während der Meditation bezüglich ihrer Tiefe einzustufen, dann zeigt sich über die Traditionen hinweg ein sehr konsistentes Bild, und es lassen sich fünf Bereiche mit zunehmender Vertiefung ausmachen (Piron, 2003), die den oben ge-nannten Zielsetzungen zugeordnet werden können: 1. Hindernisse: Unruhe, Langeweile, Motivations-/Konzentrationsprobleme 2. Entspannung: Wohlbefinden, ruhige Atmung, wachsende Geduld, Ruhe 3. Konzentration: Achtsamkeit, innere Mitte, Einsichten, Gleichmut 4. Essenzielle Qualitäten: Klarheit, Liebe, Hingabe, Demut, Gnade, Dankbarkeit 5. Nicht-Dualität: Gedankenstille, Einssein, Transzendenz Wie groß die Effekte von Meditation auf die Psyche von Gesunden in einzelnen Bereichen sind, wurde zuletzt in einer umfassenden Meta-Analyse von Sedlmeier et al. (2012) ausgewertet: Angst und Ängstlichkeit, Stress sowie Neurotizismus allgemein nehmen ab, wohingegen Achtsamkeit und Selbstverwirklichung zunehmen und auch kleine bis mittlere Verbesserung unter anderem bei Ler-nen und Intelligenz berichtet wurden. Eine Auswertung von klinischen Studien zeigt ein ähnlich po-sitives Bild, wenn Achtsamkeitsmeditation mit unspezifischen aktiven Kontrollbedingungen vergli-chen wird (Goyal et al., 2014). Wirkungen von Hatha Yoga auf die Gesundheit waren Gegenstand eines 2012 erschienenen Son-derhefts der Zeitschrift „Evidence-Based Complementary and Alternative Medicine“. In einer Zu-sammenfassung der Befundlage berichtet das internationale Autorengespann von Studien bei fol-

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genden Erkrankungen: Depressionen, Müdigkeit, Angststörungen, Stress, Schmerzen und Krebs (Büssing et al., 2012). Methodisch besonders hochwertige Studien, bei denen die Patienten zufällig verschiedenen Bedingungen zugewiesen werden (Randomized Controlled Trials; RCT), wurden zuletzt von Pascoe und Bauer (2015) ausgewertet. Als physiologische Maße wurden Blutdruck, Herzrate, Cortisol (Stresshormon) und Cytokin (Entzündungsmarker) erhoben. Außerdem wurden Studien mit bildgebenden Verfahren einbezogen, in denen Hirnregionen untersucht wurden, die für die Regulation von Stress und Stimmung verantwortlich sind. Die Autoren kommen zu dem Ergeb-nis, dass Hatha Yoga die Regulation des vegetativen Nervensystems und der Stress-Achse ver-bessert und bei Patienten mit Depressionen und Ängsten zu einer bedeutsamen Linderung der Symptome beitragen kann. Vergleicht man die Hirnstruktur von Meditierenden mit denen gesunder Kontrollpersonen, so zeigen sich in acht Hirnregionen konsistente Unterschiede (Fox et al., 2014). Zum einen weisen die Faser-verbindungen in der weißen Substanz, die die Nervenzellen innerhalb und zwischen den Hirnhälf-ten miteinander verbinden, eine bessere strukturelle Integrität auf; zum anderen sind Dichte oder Volumen der grauen Substanz erhöht, in der sich die Zellkörper der Nervenzellen befinden. Es handelt sich um Hirnregionen, die beispielsweise für Körperwahrnehmung, Gedächtnis oder die Regulation von Aufmerksamkeit und Emotionen eine wichtige Rolle spielen. Da es sich überwie-gend um Studien mit lediglich einem Messzeitpunkt handelt, können die beobachteten Unterschie-de jedoch nicht eindeutig auf die Meditation zurückgeführt werden, denn es könnte auch sein, dass diese schon vor Aufnahme der Praxis bestanden haben. So könnten beispielsweise Personen mit guten Körpergefühl und vergrößertem insulären Cortex sich eher zur Yoga-Praxis hingezogen füh-len. Der anteilige Einfluss von Ausgangsvoraussetzungen und Training lässt sich nur in Studien mit mehreren Messzeitpunkten aufklären. In einer solchen Studie zu den Wirkungen eines MBSR-Kurses, zeigte sich bei den Teilnehmern schon nach acht Wochen eine signifikante Zunahme der Dichte der grauen Substanz im Hippocampus (Hölzel et al., 2011). Bei einer Wartelisten-Kontrollgruppe traten hingegen keine Veränderungen auf. Ob die Meditation oder die generellen Lernerfahrungen während des Kurses für die strukturellen Veränderungen verantwortlich sind, bleibt jedoch offen. Die bisher differenzierteste Studie zu strukturellen Unterschieden bei Hatha Yo-ga Praktizierenden (Villemure et al., 2015) untersuchte den Einfluss von Alterung, Dauer der Pra-xis, Übungshäufigkeit und Art der Übung (Yoga-Stellungen, Atemübungen, Meditation). Eine signi-fikante Abnahme des Gesamtvolumens der grauen Substanz mit zunehmendem Alter trat nur in der Kontrollgruppe auf. Obwohl die Stichprobe mit 14 Yoga-Praktizierenden recht klein war, konnte ge-zeigt werden, dass sowohl Dauer der Praxis und Übungshäufigkeit (Stunden pro Woche) als auch die Art der Übung in der Lage waren, Unterschiede in der grauen Substanz in bestimmten Regio-nen wie beispielsweise dem Hippocampus und dem insulären Cortex zu erklären. Dieser kurze Überblick über den aktuellen Forschungsstand soll verdeutlichen, wie viel wir inzwi-schen bereits über die positiven gesundheitlichen Wirkungen von Yoga und Meditation wissen. Zu-dem liegen inzwischen neurobiologisch fundierte Modelle vor, die erklären, wie diese Wirkungen zustande kommen (Gard et al., 2015; Ott, 2013). Es existiert also ein großes Potenzial für die Ge-sundheitsförderung und die Prävention von Demenz, wobei die Ergebnisse jedoch nicht ohne Wei-teres auf alles übertragbar sind, was unter der Bezeichnung Yoga oder Meditation auf dem Markt angeboten wird. Im nun folgenden zweiten Teil des Beitrags wird der Versuch unternommen, einige Anhaltspunkte zu geben, was bei der Beurteilung von Angeboten zu beachten ist. 2. Beurteilung von Angeboten Die Angebote zu Yoga und Meditation sind dermaßen vielfältig und bunt, ja oft exotisch, dass es wohl nicht übertrieben ist, hier von einem Dschungel zu sprechen. Ein Blick in das Programm der Yogafair, die 2013 in Hamburg stattfand, liefert eine Vielzahl von Bezeichnungen, die auf verschie-dene Stile (Balance Yoga, Acroyoga, Kundalini Yoga, Detox Power Yoga, Yoga Nidra, Yin Yoga, Lachyoga, Yogadancing, Power Yoga Budo Flow), Zielgruppen (Kinderyoga, Active-Aging-Yoga, Business Yoga, Männeryoga, Restorative Yoga, Yogatherapie) und phantasievolle Markenzeichen

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(TriYoga ®, ChiYoga ® Flow, AntiGravity ® Aerial Yoga) hinweisen. Einen ausgezeichneten Über-blick über die traditionellen und modernen Yoga-Stile gibt die Handreichung zu Yoga vom Volks-hochschulverband Baden-Württemberg e.V. (von Dungen, 2012). Neben einer Kurzbeschreibung finden sich darin auch konkrete Hinweise dazu, ob etwa Duschen erforderlich sind und für welche Personengruppen das jeweilige Angebot geeignet ist. Darüber, wie es um die Befundlage zu einer Methode bestellt ist, kann man sich in der frei zugäng-lichen Pubmed-Datenbank informieren (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed). Eine Suche bei-spielsweise nach Lachyoga („laughter yoga“) liefert 11 Treffer und zeigt, dass diese Methode vor allem im klinischen Kontext eingesetzt wurde, um Dialyse-Patienten zu helfen und Patienten vor einer Transplantation oder Chemotherapie. Vermutlich liegt hier die Absicht zugrunde, durch eine positive Stimmungslage das Immunsystem zu stärken. Es handelt sich jedoch oft um Pilot- oder Machbarkeitsstudien, so dass von einer gesicherten Befundlage bisher wohl eher nicht gesprochen werden kann. In Bezug auf Meditation ist das Angebot ähnlich vielfältig. Um eine Orientierung und Einordnung zu erleichtern, empfehlen Nash und Newberg (2013) eine Klassifikation anhand von neun Kriterien und wenden ihre Typologie auf folgende neun prominenten Methoden an: Transzendentale Medita-tion, Tai Chi Chuan, Vipassana, Tibetische bedingungslose „Liebevolle Güte“, Shamatha, Zen (Rinzai-Schule mit Koans), Mantra (SO-HAM), Kirtan Kriya (aus dem Kundalini Yoga nach Yogi Bhajan). Die genaue Kenntnis der vermittelten Methoden und Inhalte ist für die Programmplaner in Volkshochschulen von großer Wichtigkeit für eine spezifische Ansprache von Zielgruppen. Ein transparentes Angebot mit prägnanten Beschreibungstexten ist entscheidend, um Frustrationen bei den Kursteilnehmern zu vermeiden. Die eingangs beschriebenen vielfältigen Wirkungen von Meditation, die sich, salopp gesagt, von Entspannung bis Erleuchtung erstrecken, bedingen eine ebenso große Heterogenität möglicher Motive von Teilnehmern. Auch die erwähnten besonderen Zielgruppen für Yoga-Kurse (Kinder, Schwangere, Senioren etc.) können mit eigens zugeschnittenen Angeboten besser erreicht wer-den. Die oben erwähnte Handreichung zu Yoga geht auch ausführlich auf die Qualifikation der Kurslei-tenden ein, wobei neben dem Grundberuf vor allem die Dauer der Ausbildung und Anerkennung der Schulen thematisiert wird. Eine Orientierung bieten hier auch die Kriterien der zentralen Prüf-stelle Prävention der Krankenkassen, die von Dozenten unter anderem den Nachweis einer Ausbil-dung im Umfang von mindestens 500 Stunden fordern. Abgesehen von Berufserfahrung und Refe-renzen sind vor allem ein persönliches Vorgespräch, Evaluationen durch die Kursteilnehmer mittels Fragebögen und Hospitationen im Unterricht geeignet, um einen Eindruck von der Persönlichkeit der Lehrenden sowie deren Unterrichtsstils zu erhalten und die Qualität und Seriosität von Kursan-geboten zu prüfen. Die typischen Kursformate bestehen aus wöchentlichen Unterrichtsstunden über einen Zeitraum von 8 bis 12 Wochen (oder etwas länger, je nach Dauer des Semesters), wobei im Falle von Yoga und Meditation auch eigenständiges, in der Regel tägliches Üben zu Hause hinzukommt. Die Zeit-dauer hierfür bewegt sich üblicherweise zwischen 15 und 60 Minuten, wobei die Forschung zeigt, dass im Rahmen eines MBSR Trainings auch bei einer von 42 auf 25 Minuten verkürzten täglichen Meditation positive Effekte erreicht werden (Klatt et al., 2009). Was die Anzahl der Teilnehmer an-belangt, sollte diese bei Hatha Yoga Kursen 16 möglichst nicht überschreiten, um noch eine indivi-duelle Korrektur in den Haltungen zu ermöglichen. Bei Meditation sollte die Obergrenze bei maxi-mal 20 Teilnehmern liegen, damit die Besprechung der Erfahrungen nach den Übungen noch in einem vernünftigen Zeitrahmen erfolgen kann. Die gleichen Vorgaben bezüglich der Teilnehmerzahl gelten auch für Blockseminare, die sich über ein Wochenende oder mehrere Tage erstrecken können. Hier können erfahrungsgemäß beson-ders tiefe Erfahrungen während der Meditation auftreten (siehe oben), so dass die Leitenden in der Lage sein müssen, die Teilnehmer zu begleiten und mit möglicherweise auftretenden spirituellen

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Krisen umzugehen (Tremmel & Ott, im Druck). Zu den Faktoren der Person und Methode, die das Auftreten solcher Krisen begünstigen, und den möglichen Maßnahmen zu Prävention und Therapie führt der Verfasser gegenwärtig ein Forschungsprojekt durch, das von der Deutschen Forschungs-gemeinschaft gefördert wird. Risiken sind auch mit der Übung bestimmter Yoga-Stellungen wie zum Beispiel dem Kopfstand verbunden. Die Techniker Krankenkasse hat eine Übersicht potenziell krank machender Übungen und gesunder Alternativen zusammengestellt. Als weitere fundierte Informationsquelle ist die Zeit-schrift VIVEKA zu nennen, die von zwei Ärzten in Berlin herausgegeben wird. Viele kritische Bei-träge sind auf der Website der Zeitschrift (http://www.viveka.de/) als Volltexte frei zugänglich. 3. Fazit und Ausblick Yoga und Meditation haben auf dem Prüfstand der Wissenschaft gezeigt, dass sie beeindruckende positive Effekte auf die seelische und körperliche Gesundheit erzielen und auch bei der Prävention eine wichtige Rolle spielen können, bis hin zu einer Verlangsamung der Hirnalterung, was ange-sichts der demographischen Entwicklung eine zunehmende Bedeutung erhält. Die Krankenkassen haben dieses Potenzial erkannt und übernehmen einen Teil der Kosten für Kurse. Von wissen-schaftlicher Seite sind noch einige Fragen offen, was die spezifischen Wirkungen der verschiede-nen Verfahren angeht. Vergleichende Längsschnittstudien sind erforderlich, um die jeweiligen Wir-kungsprofile zu bestimmen und maßgeschneiderte Programme zu entwickeln. Zukünftig können auch Smartphone-Applikationen und Biofeedback dazu genutzt werden, Lernpro-zesse und das regelmäßige Üben zu unterstützen (http://ethik-heute.org/mit-biofeedback-via-app-die-meditation-unterstuetzen/). So kann eine Anleitung zur Atemachtsamkeit oder zum Body-Scan als MP3-Datei auf dem Smartphone dazu genutzt werden, in Zwangspausen Meditation zu üben, anstatt sich zu ärgern. Hochwertige Audio-Anleitungen stellt beispielsweise die Techniker Kranken-kasse auf ihrem Webportal zum kostenlosen Download zur Verfügung (auch für Nicht-Mitglieder). Die Volkshochschulen können einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsbildung leisten, indem sie der Bevölkerung in qualitativ hochwertigen Kursen die erprobten Methoden des Yoga und der Medi-tation vermitteln und dabei die bisher vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Aus-wahl der Angebote, der Gestaltung der Kurse und der Ansprache von Zielgruppen einbeziehen. Literatur Büssing, A., Michalsen, A.,Khalsa, S. B. S., Telles, S. & Sherman, K. J. (2012). Effects of yoga on mental and physical health: a short summary of reviews. Evidence-Based Complementary and Al-ternative Medicine, Article ID 165410. Fox, K. C., Nijeboer, S., Dixon, M. L., Floman, J. L., Ellamil, M., Rumak, S. P., Sedlmeier, P., & Christoff, K. (2014). Is meditation associated with altered brain structure? A systematic review and meta-analysis of morphometric neuroimaging in meditation practitioners. Neuroscience and Biobe-havioral Reviews, 43C, 48–73. Gard, T., Noggle, J. J., Park, C. L., Vago, D. R., & Wilson, A. (2014). Potential self-regulatory me-chanisms of yoga for psychological health. Frontiers in Human Neuroscience, 8, 770. Goyal, M., Singh, S., Sibinga, E. M. S., Gould, N. F., Rowland-Seymour, A., Sharma, R., ... Hay-thornthwaite, J. A. (2014). Meditation programs for psychological stress and well-being: A systema-tic review and meta-analysis. JAMA Internal Medicine, 174, 357–368. Hölzel, B. K., Carmody, J., Vangel, M., Congleton, C., Yerramsetti, S. M., Gard, T., & Lazar, S. W. (2011). Mindfulness practice leads to increases in regional brain gray matter density. Psychiatry Research: Neuroimaging, 191, 36-42.

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Klatt, M.D., Buckworth, J. & Malarkey, W.B. (2009). Effects of Low-Dose Mindfulness-Based Stress Reduction (MBSR-ld) on Working Adults. Health Education & Behavior, 36(3), 601–614. Nash, J. D., & Newberg, A. (2013). Toward a unifying taxonomy and definition for meditation. Fron-tiers in Consciousness Research, 4, 806. Ott, U. (2010). Meditation für Skeptiker. München: O. W. Barth. Ott, U. (2013). Yoga für Skeptiker. München: O. W. Barth. Pascoe, M. C. & Bauer, I. E. (2015). A systematic review of randomised control trials on the effects of yoga on stress measures and mood. Journal of Psychiatric Research, 68, 270–282. Piron, H. (2003). Meditation und ihre Bedeutung für die seelische Gesundheit. Oldenburg: BIS-Verlag. Sedlmeier, P., Eberth, J., Schwarz, M., Zimmermann, D., Haarig, F., Jaeger, S. & Kunze, S. (2012). The psychological effects of meditation: a meta-analysis. Psychological Bulletin, 138(6), 1139–1171. Tremmel, M. & Ott, U. (im Druck). Negative Wirkungen von Meditation. In L. Hofmann & P. Heise (Hrsg.), Spiritualität und spirituelle Krisen. Handbuch zu Theorie, Forschung und Praxis. Stuttgart: Schattauer. Villemure, C., Ceko, M., Cotton, V. A., & Bushnell, M. C. (2015). Neuroprotective effects of yoga practice: age-, experience-, and frequency-dependent plasticity. Frontiers in Human Neuroscience, 9, 281. Web of Science (2016). Suche in Datenbanken Science Citation Index Expanded und Social Sci-ences Citation Index (Data last updated: 2016-01-25), TOPIC: (meditation [bzw. health]) AND DOCUMENT TYPES: (Article OR Review). Dr. Ulrich Ott, Dipl.-Psych. Bender Institute of Neuroimaging Justus Liebig University Giessen Otto-Behaghel-Str. 10H 35394 Giessen, Germany www.uni-giessen/de/ott

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3.1 Yoga: Qualitätssicherung bei Kursleiter/innen und Angeboten Friederike von Schwanenflug, Geschäftsführerin BDY, Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. Moderation: Gerhard Hartmann, Bayerischer Volkshochschulverband e.V. 1. Vorstellung Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (BDY) wurde 1967 gegründet. Die haupt-amtliche Geschäftsstelle befindet sich in Göttingen. Der Verband ist traditions- und stilübergreifend sowie konfessionell unabhängig. Zum Zeitpunkt der Bundesfachtagung hatte der Verband 4.100 Mitglieder. Der BDY vertritt die berufspolitischen Interessen der Yogalehrerinnen und Yogalehrer gegenüber Politik und Entscheidern im Gesundheitswesen, insbesondere Krankenkassen und deren Spitzen-verbänden. Zudem engagiert er sich für Qualitätssicherung und Innovation in der Yogalehrausbil-dung. Für Mitglieder bietet er ein umfangreiches Serviceangebot, zum Beispiel eine Rechts- und Betriebsberatung, eine vergünstigte Berufshaftpflichtversicherung, regelmäßige Informationen zur Neuigkeiten aus dem Gesundheitsbereich etc. Der BDY ist Herausgeber der Fachzeitschrift „Deut-sches Yogaforum“ und eines eigenen Weiterbildungsangebots.

Mitglied werden können Auszubildende der BDY-Yogalehrausbildung ab dem zweiten Ausbildungs-jahr sowie Yogalehrende mit einer zweijährigen Yoga-Lehrausbildung, die mindestens 500 (UE) umfasst und den Aufnahmekriterien des BDY entspricht, was über Zertifikat und Curriculum nach-gewiesen werden muss.

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2. Wer praktiziert Yoga? Die Gesellschaft für Konsumforschung hat im Auftrag des BDY eine repräsentative Studie über Yo-ga in Deutschland durchgeführt. Befragt wurden 2.000 Männer und Frauen ab 14 Jahren in Deutschland im Zeitraum von Ende August bis Mitte September 2014. 3 % der Deutschen praktizie-ren aktuell Yoga (2014). Der Anteil der Frauen ist mit 6% deutlich höher als der der Männer mit nur 1 %. 12 % der Deutschen haben schon mal Yoga praktiziert. 16 % der Personen, die noch nie Yo-ga praktiziert haben, können sich vorstellen in den nächsten 12 Monaten mit Yoga zu beginnen. Das heißt für jeden fünften Deutschen (Praktizierende und Interessenten) kommt Yoga in Betracht. Die durchschnittliche Dauer der Yoga-Praxis der befragten Personen liegt bei 48 Monaten. 3. Berufsbild Yogalehrerin / Yogalehrer Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geregelt und kann frei verwendet werden. Die Ausbil-dung findet an privaten Ausbildungsschulen statt. Dabei gibt es keine einheitlichen Ausbildungs-standards. Die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich hinsichtlich Unterrichtsfächern, Anzahl der Unterrichtsstunden, zeitlichem Umfang der Ausbildung und Prüfung. Ein Qualitätskriterium sind die Anbieterqualifikationen des GKV Spitzenverbandes für Yoga im Präventionsbereich Förderung von Entspannung. Die Primärprävention ist eine gesetzliche Aufga-be der Krankenkassen (§ 20 Abs. 1 u. Abs. 2 Sozialgesetzbuch V (SGB V)). Der GKV-Spitzenverband definiert im Leitfaden Prävention die Kriterien und Handlungsfelder für die Angebo-te der Krankenkassen in der Primärprävention. Die Kriterien orientieren sich an Bedarf, Zielgrup-pen, Inhalten und Methodik sowie Zugangswegen. Die Anbieterqualifikationen für Yogalehrende, die im Leitfaden Prävention festgelegt sind, fordern neben der Zusatzqualifikation der Yogalehraus-bildung entweder einen Grundberuf im Gesundheits- oder Sozialbereich oder einen staatlich aner-kannten Berufs- oder Studienabschluss und zusätzlich 200 Stunden Kursleitererfahrung. Die Yo-galehrausbildung muss mindestens 500 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten umfassen und eine Min-destdauer von zwei Jahre haben. Neben den Anbieterqualifikationen des GKV Spitzenverbandes für Yoga bieten auch Qualitäts-kriterien und Ausbildungsstandards vom Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (BDY), von der Iyengar Yoga Vereinigung (IYVD), von der Deutschen Yogagesellschaft (DYG) oder vom Berufsverband Unabhängiger Gesundheitswissenschaftlicher Yogalehrender (BUGY) Orientie-rung hinsichtlich der Qualität von Yogaunterricht. 4. Die BDY-Yogalehrausbildung „Yogalehrerin BDY/EYU bzw. Yogalehrer BDY/EYU“ Der BDY hat unter Berücksichtigung der Qualitätsansprüche des Verbandes eine eigene Ausbil-dung entwickelt. Diese Ausbildung wird in Kooperation mit derzeit 36 BDY- Ausbildungsschulen angeboten, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens vom BDY als Ausbildungsschule aner-kannt wurden. Die Ausbildung findet berufsbegleitend statt und umfasst, mindestens 800 Unter-richtseinheiten Präsenzunterricht. Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens vier Jahre, die in feste Ausbildungsgruppen verbracht werden. Sie schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und prakti-schen Prüfung zum Erwerb des markenrechtlich geschützten Titels "Yogalehrerin BDY/EYU" bzw. "Yogalehrer BDY/EYU" ab. Grundlage der BDY-Yogalehrausbildung sind die BDY-Ausbildungsordnung und die berufsethi-schen Richtlinien. Die BDY-Ausbildungsordnung umfasst die BDY-Rahmenrichtlinien nach den Vorgaben des Basisprogramms der Europäischen Yoga-Union (EYU), die BDY-Prüfungsordnung und die Dozentenqualifikation. Die berufsethischen Richtlinien sind verbindliche Grundsätze zu Qualität, Transparenz und Vertrauensbildung. Die Teilnehmenden sollen als formale Voraussetzungen ein Mindestalter von 25 Jahren, mindes-tens drei Jahre eigene Yogapraxis, eine abgeschlossene Schulausbildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium sowie ein tiefer gehendes Interesse für die Inhalte des Yoga mitbringen.

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Als inhaltliche Voraussetzungen werden in den BDY-Rahmenrichtlinien, das Curriculum der Ausbil-dung sowie verbindliche Fächer, Themen und Unterrichtseinheiten in den jeweiligen Fächern fest-gelegt. Um die unterschiedlichen Traditionen und Stile der BDY-Ausbildungsschulen und die me-thodische Schwerpunkte zu berücksichtigen, können die BDY-Ausbildungsschulen ergänzende Themen in den jeweiligen Fächern behandeln. Eine Erweiterung der Unterrichtseinheiten muss im Curriculum kenntlich gemacht werden.

Um am Verfahren zu Anerkennung als BDY-Ausbildungsschule teilzunehmen muss die Antragstel-lerin bzw. der Antragsteller Yogalehrerin/Yogalehrer BDY/EYU sowie Mitglied im BDY sein und über fünf Jahre Yogalehrtätigkeit nach Abschluss BDY-Yogalehrausbildung verfügen. Zudem muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller die Berufsethischen Richtlinien des BDY anerkennen und ein detailliertes Ausbildungskonzeptes zur Yogalehrausbildung BDY/EYU der Anerkennungskom-mission vorlegen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Anerkennung als BDY-Ausbildungsschule. Friederike von Schwanenflug Geschäftsführerin BDY Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. Bürgerstr. 44 37073 Göttingen

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3.2 Qigong und Taijiquan - Qualitätssicherung bei Kursleitern/-innen und Angeboten Markus M. Wagner und Sebastian Bauer, Vorstandsvertreter des Taijiquan und Qigong Netzwerk Deutschland e.V. Moderation: Achim Rache, Hessischer Volkshochschulverband e.V. Was ist Qigong ? Der Begriff Qigong setzt sich zusammen aus den Zeichen:

links: Qi - Lebensenergie, Lebenskraft rechts: Gong - Übung, Pflege, Arbeit, Disziplin Qigong blickt auf eine 7000jährige Geschichte zurück. Die historischen Umstände in China führen 1949 zur Entwicklung des modernen Qigong. Liu Guishen führt den Namen „Qigong“ ein. Im 20. Jahrhundert gab es zwei große Qigong-Wellen in China: 1954-1964 & 1977-1989. In der Folge des Verbotes von Falun Gong aus politischen Gründen führt die nunmehr strengere Kontrolle in China zur stärkeren Verbreitung des Qigong im Westen durch immigrierte Lehrer. Was ist Taijiquan (Tai Chi)? Der Begriff Taijiquan setzt sich zusammen aus den beiden Sinnelementen: - Taiji: ein philosophisch äußerst aufgeladener Begriff, mit dem Bedeutungsspektrum: höchs-

tes Wirkprinzip im Kosmos, Ursprung, Kraft der natürlichen („Ziran“), Entwicklung, Einheit der Gegensätze Yin und Yang

- Quan: Faustkampfkunst Der Ursprung des Taijiquan ist - je nach historischer Interpretation – in einer Kampfkunst aus dem 17. bzw. frühen 19. Jahrhundert anzusetzen. Es entstanden im Laufe der folgenden Generationen die sechs heute anerkannten Familienstile: Chen, Zhaobao, Yang, Wu, Hao und Sun. Als Kampf-kunst (Gefahr für die Herrschenden) und „feudalistisch-unmoderne“ Tradition wurde das traditio-nelle Taijiquan zur Zeit der Kulturrevolution (1966 bis 1976) stark unterdrückt. In neuerer Zeit wer-den moderne Derivate als staatliche Gesundheitsvorsorge und „cultural heritage“ gefördert, womit eine zunehmende Versportlichung („modernes Wushu“) einhergeht. Qigong und Taijiquan als gesundheitsfördernde Maßnahmen Taijiquan und Qigong sind (unter anderem) unter folgenden Gesichtspunkten als gesundheitsför-dernde Maßnahmen sinnvoll: - zur Stressbewältigung und Entschleunigung (sich selbst in Ruhe bringen als Resilienz för-

dernde Fähigkeit) - um ein positives Selbst- und Körperkonzept zu entwickeln - durch das Spüren einer mühelosen Kraft und das Entdecken der eigenen Stabilität - durch ritualisierte Entwicklung einer „regenerativen Gegenwirklichkeit“ (Kaluza)

Beide Methoden sind besonders geeignet, um Eigeninitiative und Kompetenz zu entwickeln und die individuell gestalteten Übungsrituale in den Alltag zu implementieren, was gravierende und ge-sundheitsbelastende Anspannungszustände seltener aufkommen lässt. Durch die leichte Erlern-barkeit werden breite Bevölkerungsgruppen erreicht.

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Das Taijiquan und Qigong Netzwerk Deutschland e.V. (kurz TQN) Das Taijiquan und Qigong Netzwerk Deutschland e.V. ist ein Zusammenschluss von Taijiquan- und Qigong-Praktizierenden aus ganz Deutschland. Das Netzwerk ist keinem Stil oder Meister verpflichtet. Es fördert stil- und schulübergreifend die Vielfalt und Verbreitung des Taijiquan und Qigong als gesundheitsfördernden und persönlichkeitsbildenden Weg. Im Netzwerk sind neben Einzelpersonen auch über 30 größere Vereinigungen organisiert, so dass durch das TQN derzeit insgesamt ca. 3500 Einzelmitglieder vertreten werden. Das Netzwerk wurde 1994 in Hamburg gegründet. Initiatorin war Christel Proksch, Professorin der Philosophie, eine Pionierin, die bei Chinaaufenthal-ten Taijiquan erlernte, und damit das Ziel verfolgte fachlichen Austausch zu fördern und die Vielfalt der zu der Zeit noch recht raren Wissensbausteine für gemeinsames Wachstum zu nutzen. Seit 2000 trägt diese Vereinigung den Namen Taijiquan und Qigong Netzwerk Deutschland e.V. Zur gleichen Zeit entwickelte sich ein zunehmendes Interesse an Qualitätsstandards und die Ent-wicklung derselben wurde mehr und mehr vorangetrieben (1. Leitfaden im Jahr 2000). Es kam zu einem gemeinsamen Verständigungsprozess mit anderen Vereinen und Ausbildungsinstituten. Die mit den Berufsverbänden anderer Methoden (z.B. Yoga) entwickelten Qualitätsstandards wur-den für das TQN verbindlich und von diesem in der Folge kontinuierlich weiterentwickelt. 2003 wurden die Allgemeinen Ausbildungsleitlinien (AALL) verabschiedet. Das TQN zertifiziert seitdem in den 3 Ausbildungsstufen.

Organisationsstruktur des TQN:

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Aufgaben des TQN-Netzwerks Hauptaufgabe des TQN ist es nach wie vor, Kontakte zwischen möglichst vielen Taijiquan- und Qigong-Praktizierenden mit verschiedenen Hintergründen zu ermöglichen. Das TQN setzt sich ak-tiv für die Verbreitung und Bekanntmachung der Bewegungskünste Taijiquan und Qigong ein. Wichtig ist für unsere Mitglieder daneben auch die Unterstützung für Kursleiter/innen, Lehrer/innen und Ausbilder/innen. Das TQN fungiert außerdem zunehmend als berufspolitische Interessensver-tretung. Es wurde ein auch von der ZPP anerkanntes Qualitätssiegel entwickelt. Bei Fragen rund um die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP), aber auch anderen Fragen gibt das Netzwerk Support für seine Mitglieder und Kooperationspartner und stellt sein über 25 Jahre entwickeltes Know-How zur Verfügung. Die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards ist dabei ein wesentliches und umfangreiches Ar-beitsfeld der verschiedenen damit befassten Gremien (siehe Schaubild oben). Zertifizierung über das TQN In den Ausbildungsleitlinien (AALL) sind drei Ausbildungsstufen definiert. Für alle drei gelten Min-destanforderungen, die Ausbildungszeit und die -inhalte betreffend. Hier sind - für einen ersten Eindruck - lediglich die jeweiligen zeitlichen Anforderungen genannt: Stufe I KursleiterIn Ausbildungszeit 250 Stunden Stufe II LehrerIn Ausbildungszeit 500 Stunden Stufe III AusbilderIn Ausbildungszeit 1000 Stunden

Die Allgemeinen Ausbildungsleitlinien AALL finden sich zum Download auf unserer Webseite: http://www.taijiquan-qigong.de/qualitund-ethik-mainmenu-21

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Fachorganisationen in Deutschland Die wichtigsten Fachorganisationen in Deutschland sind: - Das Taijiquan & Qigong Netzwerk Deutschland e.V. (TQN) - Die Deutsche Qigong Gesellschaft (DQGG) - Der Deutsche Dachverband Qigong und Taijiquan (DDQT) - Die Medizinische Gesellschaft für Qigong Yangsheng

* Daneben gibt es noch den besonders im Internet sehr dominanten „Deutschen Taiji-Qigong Dachverband“ DTB, de facto eine Organisation einer Einzelperson, die von den anderen genann-ten Institutionen als unseriös abgelehnt wird. Der Name „Dachverband“ ist in Deutschland nicht geschützt und so kann sich jede Institution so nennen, unabhängig davon ob sie wirklich die Mehr-zahl der Taijiquan und Qigong Lehrenden in Deutschland repräsentiert. Lediglich die drei Erstgenannten Organisationen sind stiloffen und auf keine bestimmte Richtung oder Schule beschränkt. Nur das TQN und der DDQT erklären sich zuständig für beide Künste Qigong und Taijiquan. Was soll die VHS bei der Einstellung von KL beachten? Kursleiter sollten als Kursleiter zertifiziert sein, möglichst durch eine der genannten Organisationen TQN, DQGG, DDQT, Medizinische Gesellschaft. Zumindest sollte die bescheinigte Ausbildung der KL den AALL für Taijiquan / Qigong entsprechen. Bei TQN besteht Fortbildungspflicht, wir halten es für essentiell wichtig, dass KL sich immer wieder neu lernend engagieren. Grundkurse können von KL angeboten werden (250 Std. AZ) Fortgeschrittene Kurse sollten LehrerInnen vorbehalten sein (500 Std. AZ), da hier mehr Fachwissen benötigt wird. KL sollte natürlich in der Lage sein, sich auf die Zielgruppe einzustellen, sollte über ein Mindestmaß an didaktischen Fertigkeiten ver-fügen - diese sind bei den Zertifizierungen des TQN als verpflichtend vorgeschrieben. Ebenso soll-ten anatomische Grundlagen vorhanden sein. KL sollte möglichst nicht „vor sich hin dümpeln“, sondern irgendeine Form eines fachlichen Netzwerks haben (nicht unbedingt das TQN!) um fachli-chen Austausch und damit Expertise sicher zu stellen. Sehr günstig wäre Supervision. Oft haben KL lediglich die äußere Ausführung einer Form gelernt, ohne den theoretischen Hinter-grund und/oder die zugrundeliegenden Prinzipien unterrichten zu können oder zumindest selbst studiert zu haben. So zu unterrichten halten wir für unseriös. Wenn bspw. ein Taiji Lehrer nicht einmal sagen kann, welche Form des Taijiquan er/sie unterrichtet, halten wir Vorsicht für geboten. Taijiquan und Qigong Netzwerk Deutschland e.V. Oberkleener Str. 23 35510 Butzbach http://www.taijiquan-qigong.de/ [email protected] Für den Vorstand: Markus Wagner und Sebastian Bauer

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3.3 Freie Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung: Bietet die Re-ferenzliste der Anbieter/innen des Dachverbandes eine Orientie-rungshilfe für Volkshochschulen? Sonja Blank, Vorstand FREIE GESUNDHEITSBERUFE - Dachverband für freie beratende und Gesundheit fördernde Berufe e.V. Moderation: Eva Kracke, Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V.

In diesem Workshop stellte Sonja Blank, Vorstand „FREIE GESUNDHEITSBERUFE - Dachver-band für freie beratende und Gesundheit fördernde Berufe e.V.“ den Dachverband vor. Es wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Volkshochschulen bei der Kursleiterwahl die Angebote des Verban-des nutzen können. Der Dachverband wurde 2002 gegründet als Reaktion auf einen Gesetzesentwurf, der zu deutli-chen Einschränkungen für Berufsgruppen mit komplementärmedizinischen Angeboten geführt hät-te. Ziel des Verbandes ist es, unterschiedliche komplementärmedizinische Gesundheitsmethoden unter einem Dach zu vereinen, eine ganzheitliche Gesundheitskultur zu profilieren und in der Ge-sellschaft zu verankern. Aktuell sind 12 Verbände vertreten, darunter einige, deren Angebote sich auch in VHS-Programmen wiederfinden: Atemtherapie, Eutonie nach Gerda Alexander, Klang-massagentherapie, Kunsttherapie, Qigong, Shiatsu, Taijiquan, Kundalini-Yoga und Yoga in der Tradition nach Swami Sivananda. Gemeinsamer Bezugspunkt der Verbandsphilosophie ist ein ganzheitlicher Gesundheitsbegriff, wie er auch in der Gesundheitscharta der WHO (Ottawa-Charta 1986) formuliert ist. In der Praxis be-deutet dies:

! Förderung von Selbstwahrnehmung, Selbstvertrauen und Selbstbestimmung der Kli-ent/innen (Empowerment)

! Berücksichtigung von leiblichen, seelischen und geistigen Aspekten im Kontext der le-bensweltlichen Bezüge der Klienten (systemische Perspektive)

! Interdisziplinäre Offenheit, Vernetzung, Zusammenarbeit. Der Dachverband hat methodenübergreifend Qualitäts- und Ethikrichtlinien entwickelt, auf die sich seine Mitglieder verpflichten. Für Verbraucher/innen ergibt sich hieraus eine Orientierungshilfe. In weiten Teilen decken sich die Qualitäts- und Ethikrichtlinien mit den Anforderungen, auf die auch Kursleitende von Volkshochschulen verpflichtet werden. Darüber hinaus bietet die Referenz-liste der Freien Gesundheitsberufe die Möglichkeit, gezielt nach Kursleitenden in der Region zu suchen.

Differenziert betrachtet werden müssen Angebote mit therapeutischem Hintergrund. Hier ist es für Volkshochschulen wichtig, die Kursleitenden darauf zu verpflichten keinerlei therapeutische Arbeit im Kurs anzubieten. Auch dürfen bei komplementärmedizinischen Angeboten keine Aussagen ge-troffen werden, die eine (Selbst-)Heilung in Aussicht stellen ohne dass auch die Gegenmeinung dargestellt wird.

Weitere Informationen zum Verband „FREIE GESUNDHEITSBERUFE - Dachverband für freie be-ratende und Gesundheit fördernde Berufe e.V.“ können der Broschüre „Heilsame Wege“ und der Homepage www.freie-gesundheitsberufe.de entnommen werden. Freie Gesundheitsberufe - Geschäftsstelle Sonja Blank Oberkleener Strasse 23 35510 Butzbach

Mail [email protected]

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3.4 Was können Heilpraktiker? Wie ist deren Qualifikation einzu-schätzen? Ursula Hilpert-Mühlig, Vizepräsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker e.V. Moderation: Susanne Nolte, Bremer Volkshochschule Zunächst Allgemeines zum Berufsbild: Heilpraktiker ist in Deutschland der einzige Beruf, der neben dem Arzt berechtigt ist, selbständig Heilkunde auszuüben. Seine Tätigkeiten umfassen Feststellung (Diagnose), Linderung und Heilung von Krankheiten (Therapie). Heilpraktiker stellen als Heilberuf im Gesundheitswesen eine Beson-derheit dar. Der Beruf selbst unterliegt keiner staatlich geregelten Ausbildung. Zur Berufsausübung muss jedoch die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde vorliegen. Mit dieser Erlaubnis ist auch die Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/in“ vorgeschrieben. Die Erlaubniserteilung setzt eine staatlich geregelte Überprüfung voraus. Der Gegenstandskatalog der Überprüfung umfasst diejenigen fachlichen Grundlagenkenntnisse der Medizin, ohne deren Be-herrschung heilkundliche Tätigkeiten mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können. Die Anforderungen der Überprüfung sind bundesweit einheitlich geregelt und inzwischen so hoch, dass eine entsprechend umfangreiche Vorbereitung für das Bestehen erforderlich ist. Die staatliche Überprüfung ist auf die Feststellung medizinischer (heilkundlicher) Kenntnisse und Fähigkeiten ausgerichtet, eine Überprüfung der Tätigkeitsfelder und Methoden, die üblicherweise von Heilpraktikern angeboten werden, kann rechtlich bedingt nicht Gegenstand der Überprüfung sein. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Heilpraktiker ausreichend medizinische Kenntnisse ha-ben, um eigenständig diagnostisch und therapeutisch tätig werden zu können. Das ist durch die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde abgedeckt. Das umfasst grundlegende Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie, allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Tech-nik der Anamneseerhebung und Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung, Erkennung und Erstversorgung von Notfällen sowie Möglichkeiten und Grenzen diagnostischer und therapeuti-scher Methoden des Heilpraktikers. Wie für den Arzt gilt auch für den Heilpraktiker Therapiefreiheit. Generell kann ein Heilpraktiker die-jenigen Verfahren ausüben, die er beherrscht und die per Berufsrecht keinem anderen Heilberuf unterliegen. Das können schulmedizinische, naturheilkundliche, sog. ganzheitliche Verfahren sein. Dabei gilt auch für ihn die Sorgfaltspflicht, das heißt, er muss sich aus- und fortbilden in denjenigen Verfahren, die er überwiegend in seiner Praxis anwendet. Kriterien zur Einschätzung von Qualifikation der sich an der VHS bewerbender Heilprakti-ker/innen: Grundlegende heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten können aufgrund der Heilkundeerlaubnis vorausgesetzt werden. Das heißt, z.B. Themen über bestimmte Krankheitsbilder (Ursachen, Ver-läufe, Behandlungsmöglichkeiten allgemein, Verhütung/Vorbeugung etc.)können durchaus abge-deckt werden. Was das therapeutische Angebot anbelangt, empfiehlt es sich darauf zu achten, ob der Heilprakti-ker/die Heilpraktikerin darin eine Ausbildung absolviert hat. Und auch bei wem. Denn viele sog. Ausbildungsangebote auf dem Markt bieten lediglich Vorbereitungskurse für die staatliche Überprü-fung an, jedoch keine therapeutische Ausbildung. Diese wird meist von Berufsverbänden in Form einer kompletten schulischen Berufsausbildung angeboten, also medizinischer und therapeutischer Unterricht in Theorie und Praxis gekoppelt mit Leistungsnachweisen. Wesentlich ist, darauf zu achten, ob und welche Fort- und Weiterbildungen – insbesondere in den angebotenen Verfahren – gemacht worden sind. Aussagekräftige Teilnahmebescheinigungen bein-halten in der Regel eine kurze Inhaltsangabe des Gebotenen, den zeitlichen Umfang, die Qualifika-tion der Dozenten. Zertifikate sollten zusätzlich ein Bestätigung von Leistungsnachweisen und de-ren Form (z. B. Supervision, schriftlich, praktisch, mündlich) ausweisen. Seriöse Bescheinigungen enthalten in der Regel mindestens zwei Unterschriften, vom Referenten und vom Träger der Fort-bildungsveranstaltung (z.B. Berufsverbandsvorsitzende).

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Empfehlenswert ist auch zu erfragen, ob der/die sich bewerbende Heilpraktiker/in einem Berufs-/Fachverband angehört, der sich der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) angeschlossen hat (kann man meist deren Verbandssatzung entnehmen). Die BOH beinhaltet neben der Auflage zu einem ethischen berufsständischen Verhalten insbesondere auch die Pflicht zur Weiterbildung (http://www.heilpraktiker.org/die-berufsordnung-fuer-heilpraktiker) Zumeist sagt auch eine Verbandszugehörigkeit etwas über die allgemeine berufliche Qualifikation aus. So sind beispielsweise im Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) nur Heilpraktiker mit uneingeschränkter Heilkundeerlaubnis zugelassen, also ein reiner Berufsverband, in dem sich dann auch überwiegend die in eigener Praxis niedergelassenen Heilpraktiker/innen organisieren. Des Weiteren unterstellen sich die Mitglieder auch der Schieds- und Schlichtungsstelle des Ver-bandes, der damit durchaus disziplinierend wirken kann. Hilfreich bei der Einschätzung von Qualifikation ist auch, ob der/die sich bewerbende Heilprakti-ker/in eine eigene Praxis führt resp. in einer Praxis mitarbeitet. Auch die Berufserfahrung spielt eine Rolle, sie sollte mindestens drei Jahre betragen. Auch ein Blick auf die Außendarstellung einer Praxis resp. des/der sich bewerbenden Heilprakti-ker/in kann hilfreich sein. Eine Homepage mit „Warenhauscharakter“, also einem Überangebot verschie-denster diagnostischer und therapeutischer Methoden – womöglich in einem Missverhältnis zum Alter und/oder der beruflichen Vita des Anbieters stehend – sollte durchaus auch kritisch hinterfragt werden. Soweit zu Kriterien bei der Einschätzung therapeutischer Angebote resp. der Darstellung naturheil-kundlicher, alternativer und komplementärer Verfahren. Angebote nicht-medizinischer Gesundheitsleistungen, die sich im Bereich der Gesundheits-förderung, Prävention, Gesunderhaltung bewegen: Beispielsweise Yoga, TaiChi, QiGong, Reiki, Entspannungstechniken wie Autogenes Training, Muskelrelaxation nach Jacobson, Massagen, Atemtherapie, Stressbewältigungsverfahren, Medita-tionen, Ernährung u.a.m. Empfehlenswert ist, auch hier Nachweise über entsprechend absolvierte Kurse zu erbitten; auch wo sie absolviert wurden (Seriosität solcher Institute kann in aller Regel überprüft werden: Umfang und Inhalt der Ausbildung, Leistungsnachweise/Prüfungen, Fortbildungsangebote etc.). Die Kombination des Heilberufs Heilpraktiker mit seriöser Zusatzausbildung in der angebotenen Gesundheitsleistung spricht durchaus für Qualifikation. Zudem kann sie auch zur Unterscheidung zu dem großen Grauzonenbereich der vielen selbster-nannten Gesundheitsberufe auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung herangezogen werden. Hier handelt es sich um Anbieter ohne medizinische Grundqualifikation und auch die Ausübung ihrer Gesundheitsleistungen unterliegt keinem Berufsgesetz und keiner Zugangsvoraussetzung. Ansprechpartnerin zu Fragen der Berufsgruppe Heilpraktiker: Ursula Hilpert-Mühlig Vizepräsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker (FDH) Maarweg 10, 53123 Bonn E-Mail: [email protected] www.heilpraktiker.org

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3.5 Neue Kursleitungen für die vhs gewinnen: Festangestellte Kursleitung - eine Option? Wolfgang Braun, vhs Tübingen Moderation: Sylvia Feld, Landesverband der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e.V. Wolfgang Braun, Fachbereichsleiter an der VHS Tübingen, stellte das Tübinger Modell "Gesund und Fit" vor. Langjährige Kurse wurden dort zu einem Angebot zusammengefasst, für das die TN einen halb-jährlichen Beitrag von 90,00 Euro bezahlen und an einer Auswahl von momentan 20 Kursen teil-nehmen können. Das Kursangebot setzt nur in den entsprechenden Schulferien aus. Haben sich die TN angemeldet, werden sie automatisch immer weitergemeldet. Die TN können immer zum entsprechenden Halbjahr kündigen, müssen dies aber selbst veranlassen. Der Platz im Kurs ist ihnen sicher und je nach persönlichem Bedarf können sie innerhalb der Kurse wechseln oder meh-rere Kursangebote nutzen. Die VHS kann mit den festen Einnahmen kalkulieren. Für eine Kurslei-tung resultierte daraus eine feste halbe Stelle. Sie stimmt das Angebot mit der VHS-Leitung ab und ist organisatorisch weitestgehend selbstbestimmt und -verantwortlich. Sie führt alle Kurse selbst durch und steht den TN dienstags von 14:00 - 15:30 Uhr für Beratungen persönlich und telefonisch zur Verfügung. Für genauere Informationen steht Wolfgang Braun gerne zur Verfügung. Aus dem kollegialen Ideen- und Erfahrungsaustausch im Workshop entstand eine umfangreiche Sammlung, die sich in folgenden Kategorien darstellen lässt: A aktive Kursleitungen (KL) binden: a) KL sichtbar machen

Portraits auf der VHS-Homepage Portraits im gedruckten Programm Teilnahme von KL an Pressegesprächen

b) Fortbildungen anbieten

Fortbildungen unterstützen Fortbildungen (teil)finanzieren

c) kostenfreie oder gebührenreduzierte Teilnahme an VHS-eigenen Veranstaltungen d) Schaffung von 400 €-Stellen e) kleine Akte der Würdigung

Geburtstagskarte persönliche Einladung zu besonderen Veranstaltungen

f) Bezahlung

Honorierung der Teilnahme an Konferenzen/Planungstreffen Honorare zügig und ohne große Hindernisse auszahlen Abschlagszahlungen ermöglichen Ausfallhonorare zahlen Die Honorare der anwesenden VHSen variierten zwischen 17,50 € und 24 € pro UE

B neue Kursleitungen suchen:

über Aushang in Fachschulen, Unis, eigenen Räumen der VHS, Begegnungsstätten, Rat-häusern, Supermärkten Aufsteller vor der Eingangstür gezielte Suche auf der eigenen Homepage „wir suchen Sie!“ Praktikumsplätze für (Fach)schüler/innen und Studierende anbieten

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studentische Hilfskraftstelle einrichten Bufdi-Stelle anbieten (u.U. für Flüchtlinge) 400 €-Stelle anbieten (u.U. für Flüchtlinge) Zusammenarbeit mit der nächstgelegenen Universität Suchportale der Uni „durchforsten“

Zusammenarbeit mit:

Verbänden/Vereinen Schulen dem Stadt-/Kreis-Sportbund (bilden Trainer aus) Sportstudios Krankenhäusern Physio-Praxen selbstständigen Trainern/Lehrern

Suchanzeige auf Facebook Akquise bei Kolleg/innen der Nachbar-Volkshochschulen Programme der Nachbarn „scannen“ Gewinnung über die eigene Bildungsberatung Gewinnung über Integrationskurse Gewinnung über Arbeitsgemeinschaften/interne Netzwerke Internet-Recherche

C Übergabe durch „alte Kursleitungen“ D Alte Unterlagen sichten – Kursleitungs-Pool anlegen E Initiativ-Bewerbungen

Der Austausch zeigte, es gibt vielfältige Möglichkeiten, die je nach Standort variieren. Keine/r von uns nutzt sie alle, Handlungsspielraum ist überall noch vorhanden. Profan erscheinende Maßnah-men, wie der Aufsteller vor der Tür, können erstaunliche Erfolge bringen. In diesem Sinne: bleiben wir im regen Austausch!

Sylvia Feld BAK Gesundheit/ LV NRW Volkshochschule Ravensberg Kiskerstraße 2 33790 Halle / Westfalen

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3.6 Markenschutz in der Gesundheitsbildung Viola Rust-Sorge, Fachanwältin für gewerblichen Rechtschutz Moderation: Friederike Socher, Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V. Auch im Bereich der Gesundheitsbildung ist es in den vergangenen Jahren zu einer Vielzahl von Markeneintragungen zum Schutz von Kurstiteln gekommen. Die Marken sind in der Regel insbe-sondere für die in Klasse 41 geschützten Dienstleistungen (Unterhaltung und Sport) eingetragen. Als Wortmarken sind z. B. die nachfolgenden Begriffe geschützt:

- Body Flow - BODYPUMP - BIODANZA - Die Fünf Tibeter - Feldenkrais - IDOGO - INDIAN BALANCE - Jendo - Klopfen Sie sich frei! - Piloxing - TaeBo - Zumba

Auch die nachfolgenden Wort-/Bildmarkenkombinationen können Markenschutz für sich reklamie-ren:

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Die Markeninhaber haben das Recht, es Dritten zu untersagen, identische Kennzeichen oder sol-che, die mit der eingetragenen Marke verwechslungsfähig sind, auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft in Anspruch zu nehmen. Im Falle einer unbefugten Nutzung dieser Marken für Kurse mit den Inhalten, für die die Marken geschützt sind, muss daher zunächst der Kursteilnehmer be-fürchten, eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung (Abmahnung) zu erhalten. Dies ist in der Regel verbunden mit der Aufforderung zur Übernahme der hierfür bei dem Verletzten entstandenen Rechtsanwaltsgebühren.

Darüber hinaus kann bereits dann von einer sogenannten markenmäßigen Nutzung gesprochen werden, welche die zuvor dargestellten Ansprüche begründet, wenn im Rahmen eines Angebotes durch die Volkshochschulen die Kurse entsprechend tituliert werden. Auch die Volkshochschulen als solche müssen daher im Falle einer unbefugten Nennung der Marken in den Kursangeboten mit einer Inanspruchnahme rechnen.

Eine befugte Markennutzung liegt hingegen dann vor, wenn die Markeninhaber den Nutzern ein entsprechendes Nutzungsrecht erteilt haben. Dies erfolgt in der Regel durch den Abschluss soge-nannter Lizenzvereinbarungen.

Die Markeninhaber wollen in der Regel sicherstellen, dass unter ihren Marken nur hochwertige Dienstleistungen angeboten werden und die Lizenznehmer auch die entsprechende Fachkompe-tenz haben und nachweisen können. Im Rahmen des Abschlusses dieser Lizenzvereinbarungen werden die Markeninhaber daher die jeweiligen Lizenznehmer diesbezüglich einer eingehenden Prüfung unterziehen und insbesondere die Einhaltung ihrer Vorgaben als Bedingung in der ver-traglichen Vereinbarung implementieren.

Um eine Inanspruchnahme der Kursteilnehmer und/oder der Volkshochschulen zu verhindern, soll-te bei Auftreten neuer Marken, die bisher noch nicht als Kurstitel verwendet worden sind, im Vor-feld eine umfassende Markenrecherche durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass die Marken sowohl als deutsche Marken geschützt sein können als auch als europäische Gemeinschaftsmar-ken oder eine internationale Registrierung einer ausländischen Marke für die Bundesrepublik Deutschland vorliegen kann.

Um sicherzugehen, sollte daher eine Recherche sowohl in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (www.dpma.de) als auch im Register für die Gemeinschaftsmarken, dem Har-monisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, (www.oami.europ.eu) und in der internationalen Datenbank der World Intellectual Property Organisation, WIPO (www.wipo.int) durchgeführt wer-den.

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Problematisch ist, dass die Recherche nicht nur nach identischen Marken erfolgen darf, sondern auch nach verwechslungsfähig ähnlichen Marken. Hierbei werden häufig solche Marken überse-hen, die auf den ersten Blick nicht verwechslungsfähig sind.

Eine Verwechslungsgefahr liegt dann vor, wenn das Publikum sich in Bezug auf die Herkunft der mit den Marken versehenen Produkten oder Dienstleistungen täuschen könnte und glauben könn-te, dass die betreffenden Waren oder Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder einem wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Entscheidend bei der Frage nach dem Vorlie-gen einer Verwechslungsgefahr ist der Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Mar-ken nach dem Grad der Ähnlichkeit in Klang, Bild und Bedeutung. Nach dem von der Recht-sprechung entwickelten Grundsatz der Wechselwirkung kann ein geringerer Grad an Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit durch eine höhere Markenähnlichkeit ausgeglichen werden und vice versa. Abzustellen ist bei der Ermittlung der Verwechslungsgefahr immer auf einen durchschnitt-lich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher für die betreffende Warenart.

Eine Verwechslungsgefahr wurde zum Beispiel angenommen bei den nachfolgenden Marken: Upsolute Sports / Absolute Sports ARMAFOAM / NOMAFOAM my sport / MEY Für nicht verwechslungsfähig wurden hingegen die nachfolgenden Marken angesehen: ratiomed / Actiomed INFINAIR / Infi Spiru Spa / SPA Nicht ausreichend ist es daher, die Marke abzuwandeln oder auch nur mit weiteren Zusät-zen zu versehen.

Zulässig ist hingegen die Beschreibung der Kursangebote und die Darstellung ihrer Inhalte, wie z.B. durch Begriffe wie „Fitnessgymnastik, Konditionsgymnastik, Mediationsübungen“. Derartig all-gemein gehaltene Begriffe wären ohnehin dem Markenschutz nicht zugänglich, weil Ihnen keinerlei Unterscheidungskraft für die betreffenden Dienstleistungen zukommen und es sich im Übrigen um rein beschreibende Angaben handelt. Auch Gattungsbezeichnungen können nicht als Marke ge-schützt werden.

Sollte trotz allem die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung bei den Volkshochschulen oder den Kursleitern eingehen, empfiehlt es sich, sehr zeitnah einen Rechtsan-walt einzuschalten. Denn wenn die Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungsverpflichtungser-klärung nicht beachtet wird, besteht die Gefahr, dass der Markeninhaber den Erlass einer Einst-weiligen Verfügung beantragt, die in der Regel auch ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Dies ist dann nur mit weiteren Kosten verbunden. Im Übrigen gelingt es häufig, eine außergericht-liche Einigung zu finden.

Um im Falle einer Inanspruchnahme selbst bei den betreffenden Kursteilnehmern Regress neh-men zu können, empfiehlt es sich des Weiteren, eine Vereinbarung mit den Kursteilnehmern zu schließen, die auch die Freistellung der Volkshochschulen im Innenverhältnis enthält.

Des Weiteren ist es empfehlenswert, neue Titel frühzeitig für sich eintragen zu lassen. Wenn der gewünschte Kurstitel unterscheidungskräftig und nicht beschreibend ist, sollte dieser als reine Wortmarke eingetragen werden. Damit wird sichergestellt, dass Dritte diese Marke dann auch nicht als Teil eines Logos verwenden können. Denn immer dann, wenn bei einem Logo das Wort im Mittelpunkt der Darstellung steht und dieses prägt, kann der Markeninhaber nach der Recht-sprechung auch isolierte Rechte aus dem Wortbestandteil für sich herleiten und es kann dann auch umgekehrt aus einer reinen Wortmarke gegen eine Wort-/Bildmarkenkombination, die dieses Wort enthält, vorgegangen werden.

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Dies wird damit begründet, dass bei einer Wort-/Bildmarkenkombination, d.h. einer Marke, die aus Wortelementen und auch aus gestalterischen Elementen besteht, die angesprochenen Verkehrs-kreise in der Regel das Wort stärker wahrnehmen als die Gestaltung. Dies gilt nur dann nicht, wenn die gestalterischen Elemente die Gesamtmarke erheblich dominieren und die Worte zum Beispiel aufgrund einer kleinen Gestaltung erheblich in den Hintergrund treten.

Wenn allerdings Bedenken im Hinblick auf die Unterscheidungskraft der Wortelemente be-steht, sollte nur ein Logo mit einem hohen gestalterischen Anteil zur Eintragung gelangen.

Für die Eintragung einer Marke muss der Antragsteller ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen, in dem genau aufzuführen ist, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke ge-schützt werden soll. Hierfür müssen aus insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen die be-treffenden Klassen verifiziert werden.

Vor der Eintragung der Marke empfiehlt es sich, sehr genau zu eruieren, ob nur die reinen Dienst-leistungen unter der Marke angeboten werden sollen oder auch zum Beispiel Bekleidung oder Nahrungsergänzungsmittel. Bereits zum Zeitpunkt der ersten Eintragung sollte das Verzeich-nis aber möglichst umfassend sein und auch solche Klassen enthalten, die zunächst nicht relevant sind, aber die im Fall einer geplanten künftigen Nutzung tangiert wären. Denn Nachmeldungen für Klassen sind nicht möglich. Vielmehr muss dann immer eine Neuanmeldung platziert werden. Darüber hinaus wird dadurch verhindert, dass Konkurrenten die identische oder eine ähnliche Bezeichnung sich für diese Klassen schützen lassen. Dies hätte dann zur Folge, dass nicht nur die Marke für die nunmehr begehrten zusätzlichen Klassen nicht mehr geschützt werden kann, sondern der spätere Anmelder dann seinerseits sogar Unterlassungs-, Schadener-satz- und Auskunftsansprüche geltend machen kann. Eine geplante erweiterte Nutzung der Marke auch zum Beispiel für den Bereich der Bekleidung oder als Kennzeichnung für Sportequipment wäre dann nicht mehr möglich.

Dies ist in der Vergangenheit nicht immer beachtet worden. So sind die Wortmarken „Body Flow“ und „Feldenkrais“ nur für die relevanten Dienstleistungen wie folgt geschützt:

Die Wortmarke „Body Flow“ ist für Klasse 41 für folgende Dienstleistungen eingetragen: Betrieb von Sportanlagen, Dienstleistungen eines Fitnessstudios, Gymnastikunterricht, insbesondere Fit-ness-Gymnastik.

Der Begriff „Feldenkrais“ wurde für Klasse 41 wie folgt geschützt:

Ausbildung, nämlich Anleitung zu Bewegungen, in Gruppen- und Einzelarbeit, um gewohnheits-mäßige Bewegungs- und Haltungsmuster klarer zu erkennen und andere ökonomischere Bewe-gungsmöglichkeiten zu entwickeln, um so die Bewusstheit, die Lernfähigkeit und das Selbstbild zu erweitern.

Ein breiteres Verzeichnis ist für Wortmarke „BIODANZA“ registriert, die für die Klassen 16, 41 und 44 wie folgt eingetragen ist: Bücher, Lehrbücher, Zeitschriften; Dienstleistungen einer Psychotherapeutin durch die therapeuti-sche Anwendung von Tanz, Bewegung und Musik; Durchführung von Workshops, fortlaufenden Wochengruppen, Seminaren, Fortbildungen, Weiterbildungen, Trainings für Professionelle; Lehr- und Unterrichtsmittel, ausgenommen Apparate. Für die Wortmarke „IOGO“ ist auch noch die Klasse 28 eingetragen: Klasse(n) Nizza 28: Turn- und Sportartikel (soweit in Klasse 28 enthalten). Klasse(n) Nizza 41: Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten. Klasse(n) Nizza 44: Gesundheits- und Schönheitspflege; medizinische Dienstleistungen. Ein noch breiteres Waren- und Dienstleistungsverzeichnis hat die Marke „Klopfen Sie sich frei!“: Klasse(n) Nizza 09: Datenträger bzw. Software; Tonträger; Datenverarbeitungsgeräte; Computer; Computerprogram-

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me; Geräte zur Datenübertragung; Geräte zur Aufzeichnung; Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; CDs; DVDs; Datenträger für Computerprogramme; CD- ROMs; Magnetaufzeich-nungsträger; Peripheriegeräte und Teile für vorgenannte Waren, soweit in Klasse 9 enthalten Klasse(n) Nizza 16: Druckereierzeugnisse, insbesondere periodische und nicht periodische Druckereierzeugnisse wie Zeitschriften, Magazine, Zeichnungen, Broschüren, Tagungsberichte, Taschenbücher, Informati-onsdrucksachen, Kalender, Jahrbücher, Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate), Bü-roartikel (ausgenommen Möbel), Fotografien Klasse(n) Nizza 41: Ausbildung, insbesondere Aus- und Fortbildungsberatung, Aus- und Fortbildung (auch Fernkurse, Seminare und Workshops) auch mit Hilfe von Datenträgern oder Datennetzen; Dienstleistungen eines Verlages, ausgenommen Druckarbeiten; Veröffentlichung von Büchern; Herausgabe von Texten (ausgenommen Werbetexte) in elektronischer Form, auch im Internet und anderen Daten-netzen; Filmproduktion; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Sym-posien, insbesondere für Kommunikationsseminare; Präsentationstrainings; Trainings für Mental-techniken; Verhandlungstrainings; Teamentwicklung durch Aus- und Fortbildung; Training; Trai-ning für Trainer; Veranstaltung und Organisation von Kursen für Stressmanagement; Einzel- und Gruppencoaching für Arbeitsmethodik Klasse(n) Nizza 44: medizinische Analysen im Zusammenhang mit der Behandlung von Einzelnen (ausgeschlossen Röntgenaufnahmen und Blutproben); insbesondere therapeutische und ärztliche Versorgung und Betreuung, psychosoziale Betreuung, Gesundheitsberatung, Durchführung von Massagen, Entzie-hungskuren für Suchtkranke, Dienstleistungen eines Psychologen, ambulante Pflegedienstleistun-gen, Aromatherapie. Für die Anmeldung einer deutschen Marke muss eine Grundgebühr in Höhe von EUR 300,00 an das Deutsche Patent- und Markenamt entrichtet werden. Dafür können bis zu drei Klassen regis-triert werden. Ab der vierten Klasse sind pro Klasse weitere EUR 100,00 zu zahlen. Viel Erfolg bei der Entwicklung neuer Markenstrategien! Viola Rust-Sorge, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Aegidientorplatz 2 B 30159 Hannover E-Mail: [email protected]

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4.1 Herausforderung Gesundheitsbildung - gut gemeint ist nicht gut genug! Prof. Dr. Petra Kolip, Universität Bielefeld

Zur Reichweite individuenbezogener Prävention Dem gesundheitsrelevanten Verhalten wird eine zentrale Rolle für vorzeitige Sterblichkeit und das Morbiditätsgeschehen zugesprochen. Zwar sind vermeidbare Sterbefälle gesunken, aber noch immer gehen jährlich über 1,6 Mio. Lebensjahre durch Tod vor dem 70. Lebensjahr verloren. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Haupttodesursachen (Herzkreislaufkrankheiten, Unfälle und Suizide, Krebserkrankungen und Krankheiten der Verdauungsorgane) sind nach der Global Bur-den of Disease Study in Deutschland Ernährung, Übergewicht, Bluthochdruck und Rauchen. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Jahren Prävention und Gesundheitsförderung gestärkt - ablesbar nicht zuletzt an der Verabschiedung des Präventionsgesetzes im Sommer 2015, das im Januar 2016 in Kraft trat.

Die Bedeutung der verhaltens-(mit-)bedingten Erkrankungen hat in der Prävention zu einem Fokus auf individuelles Verhalten geführt und auch die Gesundheitsbildung bezieht sich in der Regel auf individuenbezogen Ansätze. Im Kern, auch in Bezug auf die Ottawa Charta, gilt die Frage, wie Menschen befähigt werden können, im positiven Sinne Einfluss auf die eigene Gesundheit zu nehmen. Es geht hier um eine Veränderung von Wissen, Einstellung und Verhalten, aber auch - häufig weniger im Blick - um die Einflussnahme auf die Determinanten der Gesundheit.

In den letzten Jahren steigt aber die Evidenz, dass dieser Ansatz bislang wenig erfolgreich ist, wie z.B. ein Blick auf die epidemiologischen Befunde zum gesundheitsrelevanten Verhalten zeigt (RKI, 2015). • 65% der Frauen und 56% der Männer erreichen nicht die Bewegungsempfehlungen der WHO.

Bewegungsmangel folgt einem Sozialschichtgradienten: eine niedrige Sozialschicht ist mit grö-ßerem Bewegungsmangel assoziiert.

• 21% der Frauen und 26% der Männer rauchen täglich. Auch hier ist ein sozialer Gradient zu Ungunsten unterer sozialer Schichten zu beobachten.

• Gleiches gilt für Übergewicht: 67% der Männer und 53% der Frauen sind übergewichtig. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass mit dem Fokus auf individuenbezogene Ansätze zentrale Limitationen einher gehen: • Motivationslagen werden meist ebenso ausgeblendet wie die Lebenslagen und die sozialen

Rahmenbedingungen für gesundheitsrelevantes Verhalten. • Die Bedürfnisse der Zielgruppe werden meist nicht berücksichtigt. • Daraus resultiert, dass vor allem sozial benachteiligte Gruppen nicht erreicht werden („Präven-

tionsparadox“). Verbesserungspotenziale Die genannten Limitationen lassen sich mit drei Strategien überwinden: Zum einen sollte der Settingansatz gestärkt werden. Das Präventionsgesetz liefert hierfür eine hervorragende Grundlage. Unter „Setting“ werden dort „abgrenzbare soziale Systeme des Woh-nens, Lernens, Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitge-staltung einschließlich des Sports“ verstanden. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist aufgefor-dert, jährlich 2 Euro pro Versicherten in die Gesundheitsförderung in Lebenswelten zu investieren. Der Kommune als Setting soll dabei ein besonderes Gewicht zukommen, da gesundheitsförderli-che Strukturen aufgebaut und gestärkt werden sollen. Die ebenfalls im Präventionsgesetz vorge-sehene Analyse der Risiken und Potenziale in der Lebenswelt lenkt den Blick auf die Rahmenbe-dingungen der Gesundheit und des Gesundheitsverhaltens („Verhältnisse“) und bietet einen Schutz davor, einseitig auf die Änderung individuellen Verhaltens zu setzen. Gute Beispiele sind hier die Toronto Charta für Bewegung und die daran anknüpfenden Leitfäden zur bewegungs-freundlichen Kommunalentwicklung.

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Zum zweiten sollte Gesundheitsförderung stärker theoriegestützt entwickelt werden. Derzeit wer-den zahlreiche Maßnahmen entwickelt, ohne dass sie auf einem theoretischen Fundament auf-bauen, die wissenschaftliche Evidenz zur Kenntnisnehmen und einer systematischen Interventi-onsplanung folgen.

Und schließlich muss die Qualitätsentwicklung in Gesundheitsförderung und Prävention (noch) weiter gestärkt werden. Auch hier bietet das Präventionsgesetz eine gute Basis, denn Qualität und Evaluation sind zentrale Stichworte. Unterschieden werden vier Qualitätsdimensionen: Planungs-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. In dem vorliegenden Zusammenhang ist vor allem die Planungsqualität von Bedeutung: Interventionen sollte eine gute Problemanalyse voraus gehen; sie sollten in eine übergeordnete Strategie eingebettet sein und eine klare Konzeption auf der Ba-sis vorhandener Erfahrungen und wissenschaftlicher Evidenz haben. Für die Planungsqualität ist ebenfalls relevant, dass die Zielgruppe begründet ausgewählt und klar benannt ist - die Reduktion gesundheitlicher Ungleichheit ist hier nach wie vor eine zentrale gesundheitspolitische Herausfor-derung. Die Ermittlung der Bedürfnisse der Zielgruppe ist hier essenziell. Und schließlich müssen die Ziele der Intervention ebenso klar benannt sein, wie der Zielerreichungsgrad festgelegt werden muss. Um Praktiker und Praktikerinnen in der Qualitätsentwicklung zu unterstützen, wurden mitt-lerweile zahlreiche Instrumente und Verfahren entwickelt, die für die Gesundheitsförderung geeig-net sind. Verschiedene Übersichten erleichtern hier die Auswahl (siehe die Liste am Ende des Bei-trags).

Rolle der Volkshochschulen Und wo bleiben die Volkshochschulen? Die eingangs umschriebene Perspektive der Gesundheits-bildung beinhaltet nicht nur eine individuelle Perspektive („Veränderung von Wissen, Einstellung und Verhalten“), die die Volkshochschulen bislang mit ihrem Angebot bedient, sondern auch eine gesellschaftliche/kollektive Perspektive („Einflussnahme auf die Determinanten der Gesundheit“). Nehmen die Volkshochschulen diese zweite Perspektive ein, lassen sich zum einen Aufgaben Ak-teur im Rahmen kommunaler Gesundheitsförderung definieren. Zum anderen stehen auch die Bil-dungsangebote der VHS selbst auf dem Prüfstand, weil neue Angebote der Gesundheitsbildung auf die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in partizipativen Planungsprozessen abzielen könnten. Statt „Yoga“ und „Herbstliche Kürbisküche“ gibt es zukünftig vielleicht Angebote, die die Bürgerinnen und Bürger darin bestärken, sich in kommunale Planungsprozesse einzubringen („Wie bringe ich mehr Lebensqualität in mein Quartier?“)? Für die kommunale Gesundheitsförde-rung wäre das ein Gewinn!

Literatur RKI - Robert Koch-Institut (2015). Gesundheit in Deutschland. Bundesgesundheitsbericht. Berlin: RKI

Übersichten über Qualitätsinstrumente und -verfahren in der Gesundheitsförderung

• Leitfaden Qualitätsinstrumente in Prävention und Gesundheitsförderung des Landeszent-rum Gesundheit NRW www.lzg.nrw.de/service/kooperationen/reg_knoten1/qualitaetsentwicklung/

• IN FORM Leitfaden Qualitätssicherung www.in-form.de/profiportal/in-form-projekte/projektservice/in-form-leitfaden-qualitaetssicherung.html?ansicht=guxlkyyv

• Bestandsaufnahme der BZgA „Qualitätssicherung von Projekten zur Gesundheitsförderung in Settings“ www.bzga.de/infomaterialien/forschung-und-praxis-der-gesundheitsfoerderung/?idx=2204

Prof. Dr. Petra Kolip Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften E-Mail [email protected]

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4.2. Gesundheitsförderung im Setting - eine Aufgabe für die ganze Kommune! Dr. Dr. Hans-Otto Tropp, Amtsleiter Gesundheitsamt Stuttgart Für die Gesundheitsförderung in Settings oder in Lebenswelten wie KiTa, Schule oder Quartier ver-steht sich das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart als eine neutrale Institution an zent-ralen Kreuzungspunkten, wo sich Verbindungen zu den unterschiedlichen Lebenswelten herstellen lassen. Das Gesundheitsamt sieht sich aber selbst nicht so nahe an den Zielgruppen wie einige Kooperationspartner. Es braucht die Kooperationen, um Zugänge zu den Menschen in den Le-benswelten herzustellen und diese für nachhaltige Entwicklungen zu nutzen. Leitsatz dabei ist: Ge-sundheit in alle Handlungsfelder bringen und beachten - „Health in all policies“. Es ist zu begrüßen, dass neue Gesetze zunehmend die Setting bezogene Arbeit fördern. Voraus-schauende und nachhaltige Gesundheitsförderung kann dabei nachweislich nicht nur als Verhal-tensprävention oder Lifestyleanpassung erfolgen, sondern mindestens genauso über Verhält-nisprävention, letztlich über konsequente Beachtung aller gesundheitlichen Belange in allen politi-schen Handlungsfeldern - wenigstens als GVP - besser konsequentes HIA (Health Impact Assess-ment, gesundheitliche Folgenabschätzung). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung UVP gibt es in Deutschland - aber immer noch keine GVP. Auch neueste Gesundheitsdienstgesetze haben das so noch nicht angelegt. Von konsequenter Beachtung gesundheitlicher Belange in allen Handlungs-feldern sieht man sich noch weit entfernt. Die Gesundheitsförderung setzt noch sehr auf individuelle Verhaltensprävention, in der sich die Mit-telschicht nachweislich gut entwickelt, Benachteiligte und Bildungsferne aber nicht mithalten. Sie tragen noch immer die überflüssigen Pfunde und rauchen und trinken überproportional. Bei ihnen konzentriert sich die verbleibende sonst erfolgreich dezimierte Karies. Sie sind auch von schlechter Luftqualität stärker betroffen - Wir wissen, dass „Armut und Bildungsdefizite krank machen“ und haben Ansatzpunkte für Gesundheitsförderung. Mehr Verhältnisprävention hieße z. B. „Make The Healthy Choice The Easy Choice - Überall wo wir das schaffen, profitieren davon auch bildungsfer-ne Bevölkerungsteile. Die Setting bezogene Gesundheitsförderung hat bereits Elemente der Verhältnisprävention und unter-schiedliche Handlungsfelder können mit ihr betreten werden. Bildungsferne und Benachteilig-te können vom Setting-Ansatz besonders profitieren. In dieser Hinsicht scheint nach sehr langem Vorlauf etwas in Bewegung zu geraten. In Stuttgart bewegt man sich wahrscheinlich mit vornweg - nicht zuletzt mit der Gesundheitskonferenz und über die Verzahnung von Gesundheitsberichterstat-tung und Gesundheitsförderung. Mittlerweile gibt es viele vorzeigenswerte praktische Beispiele für Gestaltungsmöglichkeiten einer Kommune. Z. B. das gemeinsame Ringen um gute Gemeinschaftsverpflegung, die bei weiterem Ausbau der Ganztagsbetreuung einen wichtigen Stellenwert in der Gesundheitsförderung ein-nimmt, aber auch gut gestaltet und solide finanziert werden muss. Für das Erreichen der Benachteiligten müssen neue kreative Beteiligungsverfahren entwickelt wer-den. Das hat im Stuttgarter Rathaus insgesamt einen hohen Stellenwert. Jede Kommune braucht eine Bestandsanalyse, um festzustellen, was die Problemlagen in der Kommune sind und welche Ressourcen die Kommune hat. Besonders wichtig ist bei der Stuttgarter Gesundheitskonferenz:

- die politische Einbindung der Gesundheitskonferenz und die Bürgermeisterin als Leitung - die Unterstützung der Strukturen und Prozesse durch neue Gesetze - ein für die Landschaft der Gesundheitsförderung repräsentativ besetzter Beirat - die Einbindung bereits bestehender Strukturen wie Arbeitsgruppen und Netzwerke unter

dem Dach der Gesundheitskonferenz - die VHS ist mehrfach eingebunden

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Auf der Grundlage der GBE werden zusammen mit Fachleuten die neuen Entwicklungen bespro-chen, bewertet und Handlungsempfehlungen für die Politik und einzelne Träger erarbeitet. Die Settingarbeit erfolgt beteiligungsorientiert und prozessorientiert. Die Aufnahme in den Alltag bzw. in die Setting-Struktur wirkt nach Projekt-Abschluss fort (Herstellung von Nachhaltigkeit). Anhand des beschriebenen Standards versucht man in allen Projekten und Maßnahmen zu arbei-ten. Das Amt ist in fünf Schwerpunkt-Themen noch unmittelbar in Kitas aktiv. Am Beispiel Ernährung wird erkennbar, wie umfassend ein Thema aufzugreifen ist. Wichtig auch hier: die Beteiligung der Betroffenen. Die VHS mit ihrem Fachwissen zu Gesundheit und als Anbieter von Gesundheitsleistungen und als Kooperationspartner bei Fachtagungen und anderen Veranstaltungen ist ein langjähriger und wichtiger Kooperationspartner für das Gesundheitsamt und die Gesundheitskonferenz. Per Newsletter hält man die Gesundheitsförderung im Gespräch. Es werden zwei herausgebracht - speziell für Kitas und einen allgemeinen Newsletter für die Gesundheitskonferenz. Die Teilneh-mer können diesen gerne abonnieren, eine E-Mail genügt. Landeshauptstadt Stuttgart Gesundheitsamt Dr. Dr. Hans-Otto Tropp Friedrichstraße 13 70174 Stuttgart E-Mail: [email protected]

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5.1 Prüfkriterien für Kursangebote in der Primärprävention Ulrike Pernack, Referentin Bereich Zentrale Prüfstelle Prävention, Geschäftsführender Verband (vdek)

Die Leistungen der Krankenkassen in der Prävention unterliegen den im GKV-Leitfaden Präventi-on definierten einheitlichen Handlungsfeldern und Qualitätskriterien. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 20 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) dürfen Krankenkassen folglich nur die Prä-ventionskurse bezuschussen, die den Anforderungen des Leitfaden Prävention entsprechen. Zur Etablierung eines einheitlichen, politisch geforderten Prüfverfahrens für Präventionskurse wurde die Zentrale Prüfstelle Prävention gegründet. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft seit dem 01.01.2014 bundesweit und kassenartenübergreifend im Auftrag der beteiligten Krankenkassen (Kooperationsgemeinschaft) Präventionskurse nach den Kriterien des Leitfaden Prävention und stellt damit fest, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Derzeit gehören dieser Kooperationsgemeinschaft die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER GEK, die DAK-Gesundheit, die KKH-Kaufmännische Krankenkasse, die HEK – Hanseatische Krankenkasse, die Handelskrankenkasse (hkk), vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebs-krankenkassen, überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Nordost, die AOK NordWest, die AOK Niedersachen, die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Hessen, die IKK gesund plus, die IKK classic, die IKK Südwest, die IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Die beteiligten Krankenkassen versichern über 85 Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Kursanbieter für seinen Präventionskurs ein Zertifikat mit dem Siegel „Deutscher Standard Prävention“ und gehört damit zu den qualitätsgeprüften Anbietern von Kursen in Deutschland, die von den beteiligten Krankenkassen bezuschusst werden. Das zentrale Prüfverfahrens ist für die Anbieter kostenfrei. Die Zentrale Prüfstelle Prävention setzt seit Beginn Maßstäbe für Qualität und etabliert sich unter den Anbietern von Präventionsangeboten. Seit der Gründung der Prüfstelle wurden bereits 130.000 Präventionskurse auf Qualität geprüft. Wöchentlich gehen online über 1.000 Prüfanträge aus ganz Deutschland ein. Rund 1.700 Kurse und Anbieter zeichnet die Prüfstelle monatlich mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ aus – Tendenz steigend. In den letzten Monaten wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) und dem Bundesarbeitskreis Gesundheit des DVV ein mehrstufiges Verfahren zur Integration der Volkshochschulen in das standardisierte Prüfverfahren abgestimmt und in Tei-len umgesetzt. Dabei wurde einerseits die Maßgabe eines möglichst unbürokratischen Verfahrens berücksichtigt, andererseits aber auch der gesetzliche Anspruch einer Voraussetzungsprüfung nach § 20 SGB V und die Anforderungen der Krankenkassen ausschließlich leitfadenkonforme Kursangebote den Versicherten zu erstatten, berücksichtigt. Die Übergangsregelung zur Bezu-schussung von Kursen der Volkshochschulen durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung mit dem Vermerk „entspricht § 20 SGB V“ endete zum 31.12.2015. Volkshochschulkurse, die ab dem 01.01.2016 beginnen, können zukünftig nur dann von den Krankenkassen der Kooperationsge-meinschaft bezuschusst werden, wenn der jeweilige Volkshochschulkurs in der Datenbank der Prüfstelle mit dem Status ‚zertifiziert‘ geführt ist. Der Eintrag in der Datenbank stellt die Bezu-schussungsgrundlage für die Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft dar. Durch die Zentrale Prüfstelle Prävention prüfen und zertifizieren die beteiligten Krankenkassen einheitlich Präventionskurse gemäß dem Leitfaden Prävention. Der Leitfaden Prävention, erarbei-tet vom GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen auf Bundesebene und unter Beteiligung unabhängigen Sachverstands, legt die Handlungsfelder und Kriterien für die von den Krankenkassen förderfähigen Präventionsleistungen fest. Die vier Handlungsfelder sind Be-wegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement sowie Suchtmittelkonsum. Neben den grundlegenden Förderkriterien (Konzept-, Planungs-, Prozess und Ergebnisqualität), die für alle

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Präventionskurse gelten, gibt es noch die handlungsfeldspezifischen Anforderungen. Dies betrifft die Anbieterqualifikation (Grund- und Zusatzqualifikation) zur Durchführung einer Maßnahme so-wie Kriterien hinsichtlich des Bedarfs, der Zielgruppe, der Zielsetzung der Maßnahme, des Inhalts und der Methodik. Die Prüfung von Präventionskursen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention kann auf zwei unter-schiedlichen Wegen erfolgen: entweder durch die jeweilige Volkshochschule als Kursanbieter di-rekt (durch einen Eintrag in der Datenbank) oder durch einen Kundenberater einer der beteiligten Krankenkassen. Letzteres tritt dann ein, wenn der Krankenkasse eine Teilnahmebescheinigung eines Versicherten vorgelegt wird und zu dem Kursangebot noch kein Prüfergebnis in der Daten-bank hinterlegt ist. In diesem Fall wird mithilfe der Angaben aus der Teilnahmebescheinigung ein Kurs in der Datenbank angelegt und der Kursanbieter über die Prüfstelle postalisch angeschrie-ben. Dieses Verfahren ist für eine Bezuschussung des Präventionskurses durch die Krankenkas-sen notwendig. Zur Vereinfachung des Prüfverfahrens gibt es seit Herbst 2015 für Institutionen und Verbände die Möglichkeit ihre standardisierten Kurskonzepte in der Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention online einzustellen, prüfen zu lassen und ihren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Die Funktion der standardisierten Konzepte gibt Volkshochschulen und deren Kursleitern die Mög-lichkeit ein bereits geprüftes Kurskonzept für ihre individuelle Kursprüfung zu nutzen, um das Prüf-verfahren zügiger zu durchlaufen. Darüber hinaus sind bei standardisierten Kurskonzepten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. bereits die benötigten Stundenverlaufspläne und Teil-nehmerunterlagen zusammen mit der Kursbeschreibung in der Datenbank hinterlegt, so dass Volkshochschulen über ihren eigenen Anbieter-Account darauf zugreifen und die individuelle Kur-sprüfung einleiten können. Lediglich das Formblatt für die Qualifikationsprüfung des jeweiligen Kursleiters sowie der Nachweis über die Einweisung in das standardisierte Kurskonzept muss im Rahmen der Prüfung online hochgeladen werden. Über die Datenbank der Prüfstelle erfolgt dann auf Basis eines standardisierten Konzeptes jeweils pro Kurs und Kursleiter die Qualifikationsprü-fung für jeden einzelnen Volkshochschulkurs. Durch die Funktion der standardisierten Konzepte entfallen zukünftig Doppelprüfungen identischer Kurskonzepte.

Hinweis Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Ihren VHS-Landesverband oder an die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/ Info-Hotline: 0201 5 65 82 90 Mo.-Do. 8:00 bis 17:00 Uhr Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr

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6 Liste der Teilnehmenden 1. Albers, Karen Odenwaldkreis

2. Arlt, Ingrid Bildungszentrum Nürnberg

3. Arrighetti, Dr. Anna Maria Hanau

4. Baier, Ilse Nürtingen

5. Ballwieser, Dr. Dennis Wort & Bild Verlag

6. Balsliemke, Andreas Eschweiler

7. Bauer, Sebastian Vorstandsvertreter d. Taijquan und Qigong Netzwerk

8. Bauser, Alfred AOK Stuttgart

9. Beckmann, Claudia Erkrath

10. Bick, Nicole Herrenberg

11. Birisic, Ivana Heidelberg

12. Blank, Sonja Vorstandsmitglied Freie Gesundheitsberufe

13. Bobek, Nicole Alpen-Rheinberg-Sonsbeck-Xanten

14. Boockmeyer, Hinrich

15. Borkel, Anette Hamburg

16. Böttcher, Manfred Viersen

17. Braun, Wolfgang Tübingen

18. Breunig, Edith Aschaffenburg

19. Brugger, Silvia Neckarsulm

20. Brüller, Hans Landesverband Schleswig-Holstein

21. Brux, Birgit Mannheimer Abendakademie und vhs

22. Cordes-Dreier, Heike Heidekreis

23. Daiminger, Johanna Pullach

24. Dedow, Wiebke Lüneburg

25. Dobos, Julia Dachau

26. Donner, Henrike Mülheim

27. Dreher, Torsten Frankfurt am Main

28. Ebbers, Susanne Kassel

29. Ehrentreich, Martina

30. Ehrlich, Kerstin Muldental

31. Einhorn, Nikola Goslar

32. Etling, Tina Ammerland

33. Ettischer, Anja AOK Stuttgart

34. Feld, Sylvia Ravensberg

35. Fezer, Stephanie AOK Stuttgart

36. Fink, Dinah München

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37. Finkeldei, Frank Iserlohn

38. Fischer, Susanne Rostock

39. Fliegert, Christian Langenfeld

40. Flöge, Rüdiger Stuttgart

41. Fröhlich, Gabriele Esslingen

42. Fürstenberg, Hedwig von Bergisch Gladbach

43. Galkowski, Simone Stuttgart

44. Gary, Dr. Brigitte Schwäbisch Hall

45. Geier, Maria Unterföhring

46. Geisler, Renate Heidelberg

47. Giggenbach, Martina Wort & Bild Verlag

48. Gleißner-Hüter, Irmela Leonberg

49. Göbel, Tim Esslingen

50. Gräf, Dürt Dresden

51. Grebe, Berthold Meerbusch

52. Gröger, Karin Vogelsbergkreis

53. Günther, Claire Lahn-Dill-Akademie

54. Hahn, Andrea Unterland

55. Hartmann, Gerhard Bayerischer Volkshochschulverband

56. Hebel-Walther, Karin Göppingen

57. Heiligtag, Monika Köln

58. Heinrich, Eva Hamm

59. Heints, Detlef Köln

60. Hellbusch, Michael Friesland-Wittmund

61. Hesse, Helgard Kassel

62. Hilpert-Mühlig, Ursula Vizepräsidentin FDH

63. Hinsen, Claudia Aalen

64. Holland, Effi Biberach

65. Höllermann, Helma Aachen

66. Höppner, Susanne Nürtingen

67. Huba, Dr. Hermann vhs-Verband BW

68. Hubl, Anette Taufkirchen

69. Hüsken, Anke Rottenburg

70. Ittameier, Franziska Deggendorfer Land

71. Jenn, Andrea Harburg

72. Jorzick, Hans-Roland Bremerhaven

73. Kalkowski, Susanne Jülicher Land

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74. Keck, Ursula Freudenstadt

75. Klukkert, Edda Hildesheim

76. Knabe, Claudia Sächsischer Volkshochschulverband

77. Koehnen, Carsten Hochtaunus

78. Kolip, Dr. Petra Universität Bielefeld

79. Kölle, Alexander AOK Stuttgart

80. Kracke, Eva Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz

81. Krumme, Birgit vhs-Verband Mecklenburg-Vorpommern

82. Kühne, Holger Steglitz-Zehlendorf / Berlin

83. Laes, Bettina Ostkreis Hannover

84. Laier, Ulrich Südliche Bergstraße

85. Laudacher, Dr. Iris-Patricia Kirchheim

86. Lindow, Beate Nordwestmecklenburg

87. Lüke, Ellen Detmold-Lemgo

88. Lungershausen, Gerrit Main-Taunus-Kreis

89. Martin, Katrin Ludwigsburg Kreis

90. Meeuwsen, Marjanne Bergisch Land

91. Menning, Renate Wiesbaden

92. Mikasch-Köthner, Dagmar Stuttgart

93. Moessing, Wilfried Soest

94. Mola, Elisabetta Bayerischer Volkshochschulverband

95. Mönnich, Andreas München

96. Moser, Simone München

97. Mrose-Dethloff, Kerstin München

98. Mühlbauer, Vera vhs-Verband BW

99. Munkelt, Eva Jena

100. Muth-Waluga, Nicola Landkreis Wolfenbüttel

101. Neumann, Sabine Oberberg

102. Niedenzu, Carmen Heilbronn

103. Nolte, Susanne Bremen

104. Oswald, Kristin Neuwied

105. Ott, Dr. Ulrich Justus-Liebig-Universität Gießen

106. Pape, Iris Paderborn

107. Passens, Bernd Deutscher Volkshochschul-Verband

108. Pernack, Ulrike Zentrale Prüfstelle Prävention

109. Pfau, Sonja Karlsruhe

110. Pfeifer, Gabi Bildungszentrum Nürnberg

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Qualität vor Ort: Die Rolle der Volkshochschule in der kommunalen Gesundheitsförderung

dvv - Bundesfachkonferenz in Stuttgart 2016

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111. Poehls, Katrin Wolfsburg

112. Püschel, Regula Osnabrücker Land

113. Quast, Ilka Havelland

114. Rache, Achim Hessischer Volkshochschulverband

115. Rahmann, Matthias Unteres Remstal

116. Rehe, Claudia Offenbach

117. Reissland, Sabine Vorpommern-Greifswald

118. Richter, Andreas Siegen

119. Rietz, Katrin Saalekreis

120. Roth-Schönfeld, Christiane Hannover

121. Rubitschek, Eva Öhringen

122. Rust-Sorge, Viola Fachanwältin

123. Samsen, Eva-Maria Papenburg

124. Sauer, Gisela Trier

125. Schilli, Nicole Offenburg

126. Schloßer, Rosemarie Datteln

127. Schmid, Nadine Ludwigsburg Kreis

128. Schoof, Bjoern Leine

129. Schragner, Frank im Kreis Herford

130. Schreck, Michael Bodenseekreis

131. Schröder, Astrid Oberhausen

132. Schulz, Sabine Landshut

133. Schulz, Ute Siegen-Wittgenstein

134. Schulze, Christian Augsburg

135. Schumacher, Gabriele Pforzheim-Enzkreis

136. Schumacher, Ute Lübbecker Land

137. Schwegler, Dr. Gudrun Fulda

138. Shirtliff, Julia Frankfurt

139. Sitz, Dr. Dorothea Mannheimer Abendakademie und vhs

140. Socher, Friederike vhs-Verband BW

141. Spitzl, Susanne Solingen Wuppertal

142. Starke, Petra Reutlingen

143. Steimer, Christoph Niedersachsen

144. Stephen, Andrea Zeven

145. Stockhecke-Meister, Catrin Olpe

146. Stolz, Elvira Leipzig

147. Straßer, Monika Düsseldorf

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Qualität vor Ort: Die Rolle der Volkshochschule in der kommunalen Gesundheitsförderung

dvv - Bundesfachkonferenz in Stuttgart 2016

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148. Terhechte-Vos, Maria Ahaus

149. Timm, Dr. Elke Essen

150. Tischler, Heinz Kreis Kronach

151. Titelius, Regina Pforzheim-Enzkreis

152. Töpfer, Katja Wort & Bild Verlag

153. Treiber, Rebecca Winnenden

154. Trieb, Michael Memmingen

155. Tropp, Dr. Dr. Hans-Otto Gesundheitsamt Stuttgart

156. Tunsch, Claudia Lippe-West

157. Uhrig, Dr. Katja Freiburg

158. Uygun, Ibrahim Bonn

159. Vogel, Sabine Konstanz-Singen

160. Vogt, Melanie Bayreuth

161. Völkening, Gertrud Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

162. von Dungen, Brigitte vhs-Verband BW

163. von Schwanenflug, Friederike Geschäftsführerin BDY

164. Wächter, Herta Kreis Kronach

165. Wagner, Markus Maria Vorstandsvertreter d. Taijiquan und Qigong Netzwer

166. Walder, Rotraud Troisdorf-Niederkassel

167. Walter, Cornelia Darmstadt-Dieburg

168. Weißhaar, Nicole Schurwald

169. Weißmantel, Andrea Darmstadt

170. Wingenfeld, Christine des Landkreises Fulda

171. Wirth, Camen Schorndorf

172. Wölfle, Werner Bürgermeister der Stadt Stuttgart

173. Zeyer, Ilse Stuttgart

174. Zingel, Dörte Hamburg

175. Zittlau, Nadine Lippstadt

176. Zonana, Sonja Grafing