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    Inhalt

    Arbeitssuche ................................................................................................................................................................................3

    Visum ............................................................................................................................................................................................5

    Bewerbung ...................................................................................................................................................................................7

    Arbeitsvertrag ..............................................................................................................................................................................9

    Anerkennung von Berusabschlssen ............. .............. .............. ............... .............. .............. ............... .............. .............. .... 10

    Steuern .......................................................................................................................................................................................12

    Sozialversicherung ....................................................................................................................................................................14

    Chancen r Familienangehrige .......... .............. .............. ............... .............. .............. ............... .............. .............. ............... . 17

    Sprachkenntnisse .....................................................................................................................................................................19

    Ansprechpartner ......................................................................................................................................................................20

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    ARBEITSSUCHESie haben sich entschlossen, beruich in Deutschland durch-zustarten. Wir zeigen Ihnen verschiedene Mglichkeiten, denpassenden Arbeitgeber in Deutschland zu fnden angean-gen bei der ersten Recherche im Internet bis hin zum Besuchvon Jobmessen in Deutschland oder in Ihrem Herkuntsland.

    Jobsuche im Internet

    Ob Sie noch in Ihrem Heimatland sind oder schon in Deutsch-land am besten starten Sie mit der Arbeitsplatzsuche im In-ternet. Oene Stellen in Deutschland fnden Sie beispielswei-se au den Websites der olgenden staatlichen Institutionen:

    Bundesagentur r Arbeit: Deutschlands wichtigstes of-zielles Portal zur Stellensuche wird von der Bundesagenturr Arbeit (BA) angeboten. Zu ihren Augaben zhlt es, Br-gerinnen und Brger im In- und Ausland bei der Suche nach

    Arbeit zu untersttzen. Au der Website der BA knnen Siegezielt nach reien Stellen recherchieren. Die Suchmaskewird in Deutsch, Englisch und Franzsisch angeboten. DieStellenangebote gibt es aber derzeit meist nur in deutscherSprache. (http://jobboerse.arbeitsagentur.de)

    Viele oene Stellen aus dem Portal der Bundesagentur rArbeit fnden Sie auch direkt in der Make it in Germany-Job-brse. Hier knnen Sie gezielt Angebote in Beruen durch-suchen, in denen Deutschland Bedar an Fachkrten hat.(http://www.make-it-in-germany.com/make-it/jobboerse)

    Zentrale Auslands- und Fachvermittlung: Arbeitsuchende,die sich r eine Beschtigung in Deutschland interes-sieren, aber noch nicht in Deutschland wohnen, knnensich an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)wenden. Die ZAV gehrt zur Bundesagentur r Arbeit. Eineihrer Kernaugaben ist die Beratung und Vermittlung au in-ternationaler Ebene. Weitere Inormationen fnden Sie unterwww.zav.de. Oder Sie lassen sich persnlich beraten: Tele-on: 0049 (0)228 713-1313; E-Mail: make-it-in-germany(at)arbeitsagentur.de Dieser Service ist kostenlos.

    EURES: Die BA ist zudem Mitglied im Netzwerk der europ-ischen Arbeitsverwaltungen, genannt EURES. EURES ver-pichtet sich, die Mobilitt von Arbeitsuchenden innerhalbEuropas durch Beratung und Vermittlung zu rdern. EURESbietet interessante Jobperspektiven sowie Frderprogram-me. Weitere Inormationen erhalten Interessenten undInteressentinnen bei den EURES-Beratern der jeweiligenLnder. Im Internetportal von EURES fnden Sie Stellenan-gebote aus 31 europischen Lndern darunter auch ausDeutschland, Lnderinormationen zu den Lebens- undArbeitsbedingungen sowie die Kontaktdaten der EURES-

    Berater. Das Portal steht in 25 Sprachen zur Vergung.(https://ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=de)

    Im Rahmen von EURES fnden zudem im Frhjahr undHerbst jeden Jahres in vielen europischen Lndern dieEuropean Job Days statt, au denen auch oene Stellen inDeutschland prsentiert werden. ber Termine knnen Siesich bei den EURES-Beratern in den jeweiligen Lndern, auder EURES-Website oder den EURES-Facebookseiten inor-mieren.

    Jobportale und Firmenwebsites: Viele deutsche Unterneh-men melden ihre oenen Stellen nicht nur den ofziellenInstitutionen, sondern verentlichen auch selber Joban-gebote im Internet. Schauen Sie daher mal au den bekann-ten Jobportalen und in sozialen Netzwerken nach. Oderrecherchieren Sie, welche Unternehmen in Deutschland rIhren Beru besonders in Frage kommen. Viele von diesenUnternehmen bieten au ihren Firmenwebsites oene Stel-len an. Die entsprechenden Rubriken heien zumeist Stel-lenangebote, Karriere oder Vakanzen.

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    Jobsuche in Deutschland

    Sie sind schon in Deutschland? Dann stehen Ihnen nebendem Internet noch andere Wege zur Arbeitsplatzsuche oen:

    Zeitungen: Blttern Sie deutsche Zeitungen durch. Viele vonihnen verentlichen in den Wochenendausgaben Stellen-anzeigen. Vielleicht ist ja etwas r Sie dabei.

    Agentur r Arbeit: Lohnen kann sich auch ein Besuch beider Agentur r Arbeit. Diese Zweigstellen der Bundesagen-

    tur r Arbeit gibt es in ast allen deutschen Stdten. IhreAugabe ist es, Menschen bei der Jobsuche zu unterstt-zen. Der Service ist kostenlos.

    Eigene Stellenanzeigen: Warten Sie nicht nur, bis Sie dasperekte Stellenangebot geunden haben. Als Ergnzungzu Ihrer Suche nach oenen Stellen knnen Sie auch selberaktiv werden. Verentlichen Sie ein eigenes Stellengesuchim Internet oder in Zeitungen. Alternativ knnen Sie Ihr Pro-fl mit Ihren Qualifkationen und beruichen Erahrungenauch au dem Jobportal der Bundesagentur r Arbeit undBusiness-Netzwerken kostenlos im Internet einstellen.

    Unternehmen, die sich r Ihr Profl interessieren, habendann die Mglichkeit, Sie zu kontaktieren. In Deutschlandist das ein bliches Vorgehen. In dem Stellengesuch nen-nen Sie kurz die wichtigsten Inormationen: die angestreb-te Position, Ihre Ttigkeiten und Qualifkationen, beruicheMeilensteine und den gewnschten Einsatzort. Au diesesStellengesuch reagieren dann interessierte Unternehmenoder Personalfrmen. Erahrungen zeigen allerdings: Eige-ne Stellengesuche hren seltener zum Erolg als Bewer-bungen au konkrete Arbeitsangebote von Unternehmen.

    Jobmessen: Einen direkten Kontakt zu Unternehmenknnen Sie au Fach- und Jobmessen sowie Kongressenaubauen. Der Vorteil: Sie knnen bei Ihrem Gegenber ineinem persnlichen Gesprch einen ersten positiven Ein-druck hinterlassen. Am besten inormieren Sie sich vorher,welche Unternehmen an der Veranstaltung teilnehmen.Dann knnen Sie gezielt Unternehmen ansprechen, die rIhren Beru in Frage kommen. Bereiten Sie vor den Veran-staltungen Bewerbungsmappen vor, die Sie bei Gelegen-heit berreichen knnen. Wichtig ist es auch, dass Sie sichnach den Gesprchen au der Veranstaltung die Visitenkar-te Ihres Gesprchspartners oder zumindest den Namengeben lassen. Dann knnen Sie im weiteren Bewerbungs-verlau das Gesprch mit diesem Mitarbeiter erwhnen.

    EURES-Jobmessen: Im Frhjahr und Herbst fnden in deneuropischen Lndern die European Job Days statt, dievon allen Lndern des EURES-Netzwerkes veranstaltetwerden. Die ZAV ist au diesen Messen regelmig mit ak-tuellen Stellenangeboten des deutschen Arbeitsmarktesvertreten. Ot reisen auch deutsche Arbeitgeber mit, um indirekten Kontakt mit potenziellen Fachkrten wie Ihnenzu kommen.

    Personalvermittlungsagenturen: Eine weitere Alternativeist der Weg ber private Vermittlungsagenturen. Diese su-

    chen r Sie nach einer passenden Stelle. Allerdings knnensie von Jobsuchenden dar Honorare bis zu einer Hhevon 2.000 Euro verlangen.

    Bekannte: Freunde und Familie helen uns so ot im Lebenweiter und manchmal klappt das auch bei der Arbeits-platzsuche. Erzhlen Sie daher in Ihrem Freundeskreis vonIhrem Wunsch, in Deutschland zu arbeiten. Vielleicht hat

    ja jemand von einer oenen Stelle gehrt und kann Ihnenhilreiche Ansprechpartner in Deutschland nennen.

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    Brger der Europischen Union, Island,Liechtenstein, Norwegen und Schweiz

    Sie haben sich entschlossen, beruich in Deutschland durch-zustarten. Wir zeigen Ihnen verschiedene Mglichkeiten, denpassenden Arbeitgeber in Deutschland zu fnden angean-gen bei der ersten Recherche im Internet bis hin zum Besuchvon Jobmessen in Deutschland oder in Ihrem Herkuntsland.

    Als reizgigkeitsberechtigte Brgerin oder reizgigkeitsbe-rechtigter Brger der EU haben Sie uneingeschrnkten Zu-

    gang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie bentigen weder rdie Einreise noch r die Beschtigung in Deutschland einVisum oder eine Auenthaltserlaubnis. Das gleiche gilt, wennSie aus Island, aus Liechtenstein, Norwegen oder der Schweizkommen.

    Fr die Einreise ist lediglich ein gltiger Pass oder Personal-ausweis notwendig. Bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes nachDeutschland melden Sie entsprechend den melderechtlichenVorgaben des Bundeslandes, in dem Sie wohnen mchten, ei-nen Wohnsitz an.

    Brger aus Bulgarien, Rumnien und Kroatien

    Fr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarienund Rumnien gilt die uneingeschrnkte Arbeitnehmerrei-zgigkeit ab dem 1. Januar 2014. Bis zu diesem Zeitpunktbentigen Sie grundstzlich weiterhin eine Arbeitsgeneh-migung-EU der Bundesagentur r Arbeit (BA), wenn Sie inDeutschland eine Beschtigung aunehmen mchten. Die-se mssen Sie vor Aunahme der Beschtigung einholen.Fr kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltendie gleichen bergangsregelungen vorerst bis zum 30. Juni2015. Fr Brgerinnen und Brger aus Bulgarien, Rumnienund Kroatien gilt gemeinsam, dass sie keine Arbeitsgeneh-migung-EU bentigen, wenn Sie:

    1. als Fachkrat mit akademischer Ausbildung eine IhrerHochschulausbildung entsprechende Beschtigung auneh-men oder

    2. eine betriebliche Berusausbildung zur Ausbildung als Fach-arbeiterin oder Facharbeiter in einem der staatlich anerkanntenoder vergleichbar geregelten Ausbildungsberue beginnen.

    Fr Beschtigungen in den Beruen, die in Deutschland einemindestens zweijhrige Berusausbildung voraussetzen,wird Ihnen die Arbeitserlaubnis-EU r die Beschtigung als

    Facharbeiter erteilt, wenn die Arbeitsbedingungen denen ver-gleichbarer Beschtigter entsprechen.

    Fr die Durchhrung des Genehmigungsverahrens sind in-nerhalb der BA die r das Arbeitsmarktzulassungsverahrenzustndigen Teams der Zentralen Auslands- und Fachvermitt-lung (ZAV) zustndig.

    Fragen zum Arbeitsgenehmigungsverahren-EU?

    Sprechen Sie mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung

    unter der Runummer: 0049 (0) 228 - 713 1313. Oder Sieschreiben eine E-Mail: make-it-in-germany(at)arbeitsagentur.de

    Brger aus anderen Staaten

    Alle Akademikerinnen und Akademiker mit einem anerkann-ten Hochschulabschluss oder mit Hochschulabschluss,der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist,knnen seit dem 1. August 2012 den Auenthaltstitel BlaueKarte EU erhalten. Dar mssen Sie einen der Qualifkationentsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland vorweisen. Dieeinzige Voraussetzung ist ein jhrliches Bruttogehalt in Hhevon mindestens 46.400 Euro.

    VISUMUnd welche Bestimmungen gelten r mich? Diese Fragen ste-hen r viele am Anang Ihrer berlegungen. Kurz geantwortet:Die Regelungen hngen davon ab, aus welchem Land Sie kom-men und welche Qualifkationen Sie haben. Wir erklren Ihnendie wichtigsten Aspekte.

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    Akademische Fachkrte aus den Bereichen Mathematik,Inormatik, Naturwissenschaten und Technik knnen aucheine Blaue Karte EU erhalten, wenn sie genauso viel verdie-nen wie vergleichbare inlndische Arbeitnehmerinnen undArbeitnehmer, mindestens jedoch 36.192 Euro. In diesem Fallmuss die Bundesagentur r Arbeit Ihrer Beschtigung zu-stimmen. Diese Zustimmung ist nicht erorderlich, wenn SieIhren Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben.

    Nach 33 Monaten knnen Inhaber einer Blaue Karte EU eineNiederlassungserlaubnis erhalten. Hierbei handelt es sich

    um einen unberisteten Auenthaltstitel. Wenn die hierrerorderlichen Sprachkenntnisse der der Stue B1 nach demGemeinsamen Europischen Reerenzrahmen r Sprachen(GERS / CEFR) vorzeitig nachgewiesen werden, kann die Nie-derlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt werden.

    Wenn Sie noch keinen Arbeitsplatz in Deutschland geundenhaben, dann knnen Sie augrund Ihres Hochschulabschlus-ses mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche r bis zu sechsMonate nach Deutschland kommen, um sich eine Arbeit zu su-chen. Wichtig ist dabei, dass Sie ausreichend Geld haben, umIhren Lebensunterhalt in der gesamten Zeit des Auenthaltes

    sicherzustellen, denn einer Beschtigung dren Sie in die-ser Zeit nicht nachgehen. Wenn Sie einen entsprechenden Ar-beitsplatz geunden haben, knnen Sie gleich in Deutschlanddie notwendige Blaue Karte EU oder eine Auenthaltserlaub-nis beantragen und bleiben, ohne vorher auszureisen.

    Neben der Blaue Karte EU gibt es besondere Regelungen,zum Beispiel zur Beschtigung von Wissenschatlerinnenund Wissenschatlern, Forscherinnen und Forschern sowieLehr- oder Fhrungskrten.

    Ihr Visum mssen Sie vor der Einreise in Ihrem Heimatlandbeantragen. Den Antrag stellen Sie bei der r Ihren Wohnort

    zustndigen deutschen Auslandsvertretung also einer Bot-schat oder einem Generalkonsulat.

    ber die r den Antrag notwendigen Unterlange inormierenSie sich am besten rechtzeitig bei der zustndigen Auslands-vertretung. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Visumeinreisen, das dem tatschlichen Zweck Ihres Auenthaltesentspricht. Nur dann ist eine reibungslose Verlngerung bzw.Umschreibung Ihres Visums durch die r Ihren deutschenWohnort zustndige Auslnderbehrde mglich. Mit einemVisum, das nur r einen Kurzauenthalt ausgestellt worden

    ist, ist grundstzlich kein Dauerauenthalt mglich.

    Staatsangehrige von Australien, Israel, Japan, Kanada, derRepublik Korea, von Neuseeland oder den USA knnen auchohne Visum nach Deutschland einreisen und vor Aunahmeder Beschtigung die Auenthaltserlaubnis r die Besch-tigung hier beantragen. Nur wenn Sie Staatsangehrige oderStaatsangehriger dieser Staaten sind, knnen Sie sich andie Auslnderbehrde in Ihrer Stadt wenden - auch, wenn Sieschon in Deutschland sind.

    Absolventen deutscher Hochschulen

    Sie haben an einer deutschen Hochschule erolgreich ein Stu-dium absolviert? Dann knnen Sie in Deutschland eine Arbeitannehmen, die Ihrem Studium angemessen ist. Den bentig-ten Auenthaltstitel bekommen Sie bei der zustndigen Aus-lnderbehrde.

    Wenn Sie im Anschluss an das Studium noch keinen entspre-chenden Arbeitsplatz geunden haben, knnen Sie von derAuslnderbehrde eine Auenthaltserlaubnis r 18 Monatezur Suche nach einem Ihrer Qualifkation entsprechenden

    Arbeitsplatz erhalten. In dieser Zeit dren Sie jede Ttigkeitaunehmen, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.

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    Absolventen einer Berusausbildung im Ausland

    Sie haben eine nicht-akademische Berusausbildung auer-halb von Deutschland absolviert? Dann knnen Sie auch mitIhrem im Ausland erworbenen Abschluss eine Beschtigungin Deutschland aunehmen, soern olgende Voraussetzun-gen au Sie zutreen:

    In dem Beru, den Sie in Deutschland ausben mchten, be-steht ein Engpass an Fachkrten. Au welche Berue dieszutrit, sehen Sie hier www.zav.de/positivliste.

    Ihnen liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot vor.

    Ihr Ausbildungsabschluss muss mit einem deutschen Ab-schluss als gleichwertig anerkannt sein. Die Anerkennungmssen Sie bereits aus Ihrem Herkuntsland beantragen.

    Wenn die zustndige Anerkennungsstelle eststellt, dass rdie volle Anerkennung eine praktische Ttigkeit erorderlichist (z. B. eine betriebliche Ttigkeit im Rahmen eines Anpas-sungslehrgangs), knnen Sie zu diesem Zweck eine Auent-haltserlaubnis r einen begrenzten Zeitraum in Deutschland

    erhalten.

    Ausbildung in Deutschland

    Als Staatsangehriger eines Drittstaates knnen Sie auch eineAuenthaltserlaubnis bekommen, wenn Sie in Deutschlandeine betriebliche Ausbildung machen mchten. Hierzu mussdie Bundesagentur r Arbeit zustimmen. Wenn Sie an einerBerusakademie oder hnlichen Einrichtung einen Beru er-lernen wollen, ist keine Zustimmung der Bundesagentur rArbeit erorderlich.

    Nach Abschluss der Berusausbildung knnen Sie r dieDauer von einem Jahr in Deutschland bleiben, um einen IhrerAusbildung entsprechenden Job zu suchen. Die dar notwen-dige Auenthaltserlaubnis beantragen Sie bei der zustndigenAuslnderbehrde. In dieser Zeit knnen Sie jede Ttigkeit an-nehmen, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. SobaldSie eine Ihrer Qualifkation entsprechende Arbeit geundenhaben, knnen Sie von der Auslnderbehrde einen entspre-chenden Auenthaltstitel bekommen.

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    Die Bewerbungsunterlagen

    In Deutschland ist es blich, die Bewerbungsunterlagen aus-gedruckt in einer speziellen Bewerbungsmappe per Post zuschicken. Immer ter weisen Unternehmen in ihren Stellen-ausschreibungen darau hin, dass sie sich auch ber onlineverschickte Bewerbungen reuen. In diesem Fall knnen Siedie Unterlagen als PDF-Datei versenden. Unabhngig davon,ob per Post oder online welche Inormationen und Unterla-gen zur Bewerbung gehren, ist bei beiden Varianten gleich:

    Anschreiben: Mit dem Anschreiben geben Sie dem Un-ternehmen einen ersten Eindruck von sich. Sie erklren,weshalb Sie sich r die Stelle interessieren und beschrei-ben Ihre eigenen Strken. Versuchen Sie dabei, sich im An-schreiben berzeugend auszudrcken, damit Sie sich vonanderen Bewerbern unterscheiden.

    Lebenslau: Im Lebenslau geben Sie einen berblick berIhren persnlichen und beruichen Werdegang. Der Le-benslau auch Curriculum Vitae (CV) genannt mussdabei nicht als Text ausormuliert werden, sondern er kann

    tabellarisch die wichtigsten Inormationen auisten. Frherwurde in Deutschland ein Photo der Bewerber im Lebens-lau erwartet. Inzwischen wird dies aber je nach Unterneh-men nicht mehr unbedingt eingeordert.

    Deutsche ordnen ihren Lebenslau in der Regel nicht strengchronologisch. Zumeist werden aber stets die letzen berui-chen Erahrungen an den Anang gestellt. Folgende Kategori-en werden unterschieden:

    Persnliche Daten: Name, Adresse, KontaktdatenBeruserahrung: Fr welche Unternehmen haben Siegearbeitet? Was waren dort Ihre Augaben? Diese In-ormationen sollten chronologisch augelistet werden.

    Begonnen wird mit den zuletzt erworbenen Berus-erahrungen.Ausbildung: Welche Schulen und Hochschulen habenSie absolviert? Mit welchen Noten haben Sie abge-schlossen? Welche Fcher haben Sie studiert? Ha-ben Sie eine Berusausbildung abgeschlossen? Oderhaben Sie Weiterbildungen besucht? Auch dieser Teilsollte chronologisch augelistet werden mit demletzten Abschluss am Anang und der Schulausbildungam Schluss.Sprachkenntnisse: Welche Sprachen sprechen Sie?

    Wie gut beherrschen Sie diese Sprachen? In Deutsch-land werden dabei ot olgende Standardbegriebenutzt: Muttersprache, verhandlungssicher (her-vorragende Kenntnisse), ieend (sehr gute Kennt-nisse) und Grundkenntnisse (Annger). Allderdingsist es ratsamer, sich au die Standards des Gemein-samen Europischen Reerenzrahmens r Sprachen(GERS / CEFR) zu beruen.Besondere Fhigkeiten und Interessen: Haben Siezum Beispiel besondere EDV-Kenntnisse, die r IhrenBeru wichtig sind? Und welche Hobbys haben Sie?

    Zeugnisse: Legen Sie zum Schluss die wichtigsten Zeugnissein die Bewerbungsunterlagen. Dazu gehren zum Beispiel:Zeugnisse aus der Berusausbildung sowie Ihre Abschluss-zeugnisse aus der Schule und der Universitt. Falls SieReerenzen von rheren Arbeitgebern haben, knnen Siedie auch dazu legen. Schicken Sie keine Originale, sondernnur Kopien. Denn ot erhalten Sie die Unterlagen nicht zu-rck. Normalerweise reicht eine normale Kopie. Amtlichbeglaubigte Kopien mssen Sie nur verschicken, wenn dasUnternehmen dies ausdrcklich schreibt. Wichtig: LassenSie Ihre Zeugnisse am besten ins Deutsche oder Englischebersetzen, damit das Unternehmen Ihre Leistungen auchversteht.

    BEWERBUNGSie haben eine spannende Stellenausschreibung geunden?Dann geht es jetzt an die Bewerbung. Dazu senden Sie im ers-ten Schritt Ihre Unterlagen an das Unternehmen. Anschlieendldt Sie das Unternehmen hoentlich zu einem Vorstellungsge-sprch ein.

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    Anerkennung von Abschlssen

    Welche Berusabschlsse haben Sie? Fr Unternehmen inDeutschland ist das ot eine wichtige Frage. Bestimmt kn-nen Sie die Frage beantworten. Allerdings sind die Abschls-se in Ihrem Heimatland ot nicht mit deutschen Abschlssenvergleichbar oder heien anders. Deutsche Unternehmenknnen Ihre Bewerbung dann vielleicht schwer einschtzen.Fr Sie ist das eine Chance, zu punkten: Schauen Sie einachselber nach, ob Ihr Abschluss in Deutschland au Anerken-nung geprt werden kann oder auch geprt werden muss

    und welcher deutsche Reerenzberu in Frage kommt. Die Er-gebnisse schreiben Sie dann gleich in die Bewerbung.

    Das Vorstellungsgesprch

    Das Unternehmen fndet Ihre Bewerbung interessant und hatSie zu einem Gesprch eingeladen herzlichen Glckwunsch,Sie sind einen groen Schritt weiter. Das Vorstellungsgesprchbietet Ihnen und dem Unternehmen die Chance, sich kennenzu lernen. Meistens treen Sie dabei au eine Fhrungskrataus dem Personalwesen sowie aus der jeweiligen Fachabtei-lung. Ihnen werden vermutlich Fragen zu Ihrem Lebenslau,

    Ihren Erwartungen an den Job und dem Gehalt sowie zu Ih-ren Fhigkeiten und Interessen gestellt. Eventuell mchtendie Gesprchspartner auch sehen, wie gut Sie Deutsch oderEnglisch sprechen. Manche werden zudem ragen, warum Siein Deutschland arbeiten mchten und was Sie von Ihrem Le-ben in Deutschland erwarten. Au das Gesprch knnen Siesich gut vorbereiten: Inormieren Sie sich zum Beispiel vorherber das Unternehmen. Und bereiten Sie ein paar Antwortenzu Ihren Fhigkeiten, Strken und Schwchen vor. Lesen Siedar beispielsweise noch einmal Ihren Lebenslau durch undschreiben Sie zu jedem Punkt ein paar Stichworte au.

    berlegen Sie sich auch Fragen, die Sie Ihren Gesprchspart-nern stellen knnten. Damit zeigen Sie Interesse. Neben denInhalten des Gesprchs sind wie wahrscheinlich berallau der Welt ein paar Standards wichtig: Seien Sie pnktlich.Das Handy sollte in jedem Fall im Bewerbungsgesprch aus-gestellt werden. Und kommen Sie in angemessener Kleidung:Frauen in der Regel im Hosenanzug oder Kostm, Mnner imAnzug mit Hemd und Krawatte. Allerdings sind hier branchen-spezifsche Besonderheiten zu bercksichtigen.

    Sie wohnen nicht in Deutschland?

    In Deutschland werden Kosten r Bewerbungsgesprche inder Regel vom Unternehmen bernommen. Bewerben Sie sichaus dem Ausland, ragen Sie nach, ob auch hier alle Kostenerstattet werden. Fragen Sie in diesem Fall auch das Unter-nehmen, ob Sie das Vorstellungsgesprch auch am Teleonoder ber Videokonerenz per Internet hren knnen. Mchtedas Unternehmen Sie doch lieber persnlich kennen lernen:Klren Sie, ob Sie die Anreisekosten selber bezahlen mssenoder das Unternehmen die Kosten bernimmt.

    Nicht EU-Brger sollten zudem pren, welche Einreisebestim-mungen r sie gelten. Das Visum zur Jobsuche bietet Ihnen dieMglichkeit, r sechs Monate nach Deutschland zu kommen,um eine Arbeit zu suchen. Anallende Kosten mssen Sie selbsttragen.

    Das Assessment-Center

    Fr hhere Positionen etwa Jobs im Management hrenUnternehmen ot Assessment-Center durch. Dies ist eine be-sondere Art von Auswahlverahren. Bewerber bewltigen da-

    bei zusammen mit anderen Bewerbern bestimmte Augaben:Zum Beispiel knnen Diskussionen in der Gruppe, Rollenspie-le oder Prsentationen au Sie zukommen. Das Unternehmenmchte so herausfnden, wie Sie an Probleme herangehen,mit Stresssituationen umgehen und Ihre Sot Skills einsetzen.

    Zum Schluss: Die Entscheidung

    Nach einiger Zeit wird Sie das Unternehmen inormieren, obSie die Stelle bekommen. Manche Unternehmen werden Ihnendas nach wenigen Tagen mitteilen, andere erst nach Wochen.

    Will das Unternehmen Sie einstellen, dann schickt es Ihnennach der Zusage einen Arbeitsvertrag zu. Wenn dieser Ihnenzusagt, unterschreiben Sie ihn und schicken ihn zurck andas Unternehmen.

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    Vertrag gut durchlesen

    Mndliche Arbeitsvertrge sind in Deutschland absolut un-blich. Serise Arbeitgeber werden Ihnen daher immer einenschritlichen Vertrag zuschicken. Lesen Sie sich den Vertraggut durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Wenn Sie etwas nichtverstehen, kein Problem: Fragen Sie in der Personalabteilungoder beim Personalverantwortlichen des Unternehmensnach.

    Was in Ihrem Arbeitsvertrag stehen sollte

    Ihr Arbeitsvertrag sollte au jeden Fall olgende Inormationenenthalten:

    Name und Anschrit: Von Ihnen und vom Unternehmen.

    Vertragsbeginn: Ab welchem Datum sind Sie Mitarbeiterinbzw. Mitarbeiter des Unternehmens (also: Ab wann ist derVertrag gltig?).

    Beristung: Gilt Ihr Vertrag nur r eine bestimmte Zeit?

    Wann endet der Vertrag? Eine Beristung muss schritlichvereinbart werden, sonst gilt der Arbeitsvertrag als au un-bestimmte Zeit geschlossen.

    Probezeit: Wie lange dauert die Probezeit? Das ist die Zeit,in der Sie oder das Unternehmen den Vertrag relativ schnellwieder beenden knnen.

    Arbeitsort: Wo werden Sie arbeiten? Falls Sie an verschie-denen Orten arbeiten werden, sollte das im Vertrag stehen.Ttigkeitsbeschreibung: Was werden Ihre Augaben im Un-ternehmen sein?

    Ttigkeitsbeschreibung: Was werden Ihre Augaben im Un-ternehmen sein?

    Arbeitsentgelt: Wie viel Geld werden Sie r Ihre Arbeit be-kommen? Wird das Unternehmen Ihnen zustzlich zumnormalen Arbeitsentgelt Zuschlge oder Prmien zahlen,zum Beispiel an Weihnachten oder r Wochenendarbeit?Wann zahlt das Unternehmen das Arbeitsentgelt am Endeoder Anang des Monats? Beachten Sie: Es werden im Re-gelall Bruttovergtungen vereinbart. Von diesen Betrgenwerden noch Steuern und Abgaben r Sozialversicherun-

    gen wie Kranken-, Pege-, Renten- und Arbeitslosenversi-cherung abgezogen.

    Arbeitszeit: Wie lange mssen Sie pro Woche arbeiten?Urlaub: Wie viele Tage Erholungsurlaub knnen Sie pro Jahrnehmen?

    Kndigungsristen: Wie lange im Voraus mssen Sie oderdas Unternehmen mitteilen, dass das Arbeitsverhltnisdurch Kndigung beendet werden soll?

    Tarivertrge und Betriebsvereinbarungen: Ot gelten ne-ben dem Arbeitsvertrag noch besondere Regelungen. Arbeit-geberverbnde und Gewerkschaten haben zum Beispiel invielen Wirtschatszweigen Tarivertrge abgeschlossen.Tarivertrge knnen beispielsweise Arbeitsentgelte, Bonioder Urlaubsansprche regeln. Unternehmen knnen auchselber mit ihrem Betriebsrat als Interessenvertreter derMitarbeiter Vertrge abschlieen. Diese werden Betriebs-vereinbarungen genannt. Ob solche Vertrge r Sie gelten,knnen Sie beim Arbeitgeber erragen. Ein Hinweis daraukann auch in Ihrem Arbeitsvertrag stehen.

    BEWERBUNGSie haben sich beworben und eine Stellenzusage bekommen.Herzlichen Glckwunsch! Ihrer Karriere in Deutschland stehtnun nichts mehr im Weg. Sie mssen nur noch den Arbeits-vertrag unterschreiben. Dazu einige Tipps, worau Sie achtensollten.

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    Muss ich meinen Abschluss anerkennen lassen?

    Fr manche Abschlsse ist es hilreich, Qualifkationen an-erkennen zu lassen. Fr andere ist es eine echte Vorausset-zung, um in Deutschland arbeiten zu dren. Das hngt davonab, welchen Beru Sie haben:

    Reglementierte Berue: In Deutschland gibt es reglemen-tierte Berue. In diesen Beruen dren Deutsche und Per-sonen mit auslndischer Nationalitt nur dann arbeiten,wenn sie eine ganz bestimmte Qualifkation besitzen. Das

    gilt etwa r Berue wie rzte und Rechtsanwlte. Es giltauch r Meister im Handwerk, wenn sie als selbststndigeUnternehmer ttig sind. Wenn Sie in einem dieser reglemen-tierten Berue arbeiten mchten, dann brauchen Sie eineAnerkennung Ihres Berusabschlusses in Deutschland.

    Nicht-reglementierte Berue: Die meisten Berue sind nichtreglementiert. Um beispielsweise die Ttigkeit eines Be-triebswirtes, Inormatikers oder Bckers auszuben, brau-chen Sie keinen entsprechenden Berusabschluss. EineAnerkennung Ihres Abschlusses kann aber trotzdem helen

    selbst bei einer teilweisen Gleichwertigkeit. Denn Unter-nehmen wissen dann bei der Bewerbung, was Sie knnen damit hinterlassen Sie im Bewerbungsverahren einenguten Eindruck.

    Bitte beachten Sie: Wenn Sie aus einem Land auerhalb derEuropischen Union nach Deutschland zuwandern wollenund eine beruiche Qualifkation aus dem Ausland mitbrin-gen, die kein Hochschulabschluss ist, dann mssen Sie die-se zuerst anerkennen lassen, um in Deutschland arbeiten zudren. Die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Be-rusabschlusses bedeutet jedoch nicht, dass Sie in Deutsch-land auch eine Beschtigung aunehmen dren. Fr die Er-teilung eines Auenthaltstitels, der die Beschtigung erlaubt,

    gibt es bestimmte zustzliche Voraussetzungen: Mit demQuick-Check au www.make-it-in-germany.com knnen Sie IhreMglichkeiten pren, in Deutschland zu arbeiten und zu leben.

    Wie beantrage ich die Anerkennungmeines Abschlusses?

    Schritt 1: Zustndigkeit klren. Finden Sie zunchst heraus,bei welcher Behrde oder Kammer Sie den Antrag stellenknnen. Das hngt vor allem vom Beru und dem Ort Ihrer

    Arbeitsstelle ab. Fr bestimmte Berue sind zum Beispieldie Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Hand-werkskammern (HWK) zustndig. Am schnellsten fndenSie Ihren Ansprechpartner mit dem Anerkennungs-Finderunter www.anerkennung-in-deutschland.de (Deutsch, Eng-lisch).

    Schritt 2: Beratung. Sprechen Sie vor einem Antrag mit derzustndigen Stelle. Diese wird Ihnen alle notwendigen For-mulare geben und mit Ihnen gemeinsam den deutschenReerenzberu klren. Zudem wird Sie Ihnen sagen, welche

    Dokumente Sie r den Antrag bentigen.

    Sie wissen nicht, welche Stelle r Sie zustndig ist? Siemchten genaueres ber das Verahren wissen? AushrlicheInormationen zu den Verahren der beruichen Anerkennungsowie zu weiterhrenden Beratungsangeboten fnden Sieunter www.anerkennung-in-Deutschland.de. Daneben kannIhnen die teleonische Erstberatung des Bundesamtes rMigration und Flchtlinge helen. Die Hotline erreichen Siemontags bis reitags von 9 bis 15 Uhr unter olgender Teleon-nummer: 0049 (0) 30 - 1815 - 1111. In der Beratung erhaltenSie wahlweise au Deutsch oder Englisch erste Inormationenrund um die Anerkennung auslndischer Berusabschlssein Deutschland.

    ANERKENNUNG VON BERUFSABSCHLSSENVermutlich kennen nicht alle deutschen Unternehmen IhrenBerusabschluss. Das Unternehmen liest dann in Ihrer Be-werbung den Namen der Qualifkation. Aber es wei trotzdemnicht, ob Sie ausreichend r die Stelle qualifziert sind. Daherunser Tipp: Lassen Sie Ihren Abschluss anerkennen.

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    Schritt 3: Antrag vorbereiten. Fragen Sie die zustndigeStelle, welche Unterlagen Sie bersetzen lassen mssen.Fllen Sie die Antrags-Formulare aus und schicken Sie allesan die zustndige Stelle. Die zustndige Stelle wird dannIhre auslndische Berusqualifkation mit einem deutschenReerenzberu vergleichen. Sie prt dabei, ob wesentlicheUnterschiede zwischen Ihrem Berusabschluss und derdeutschen Berusqualifkation bestehen. Dabei kann auchIhre erworbene Beruspraxis bercksichtigt werden.

    Schritt 4: Bescheid erhalten. Nach der Bearbeitung Ihres

    Antrages erhalten Sie von der zustndigen Stelle einenoiziellen Bescheid. In dem Bescheid knnen Sie nachle-sen, ob Ihre auslndische Berusqualifkation gleichwertigoder hnlich zu deutschen Berusqualifkationen ist. Hatdie Behrde keine Gleichwertigkeit estgestellt, benenntsie Ihnen bei reglementierten Beruen konkrete Manah-men, mit denen sie die Unterschiede ausgleichen knnen.Bei nicht reglementierten Beruen werden im Bescheid dievorhandenen Qualifkationen sowie die Unterschiede zurdeutschen Reerenzqualifkation dargestellt; dies hilt Ih-nen und potenziellen Arbeitgebern, Ihre Qualifkation richtigeinzuschtzen.

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    Wer die Steuer berweist

    Einkommensteuer zahlen Sie au alle Einknte eines Kalen-derjahres bei Ihnen wird das wahrscheinlich vor allem derArbeitslohn sein. Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeit-nehmer r ein Unternehmen arbeiten, mssen Sie sich ersteinmal nicht um die Einkommensteuer kmmern. Denn: IhrArbeitgeber wird automatisch jeden Monat die Einkommen-steuer in Form der Lohnsteuer von Ihrem Bruttogehalt ab-ziehen und r Sie an das Finanzamt berweisen. Wie viel IhrArbeitgeber berweist und wie hoch Ihr Nettogehalt ist, kn-

    nen Sie jeden Monat au Ihrer Gehaltsabrechnung nachlesen.

    Wie hoch die Einkommenssteuer ist

    Fr alle Brger in Deutschland gilt ein Grundreibetrag. Bis zudiesem Betrag allen au Ihr Einkommen keine Steuern an.Dieser Freibetrag liegt derzeit bei 8.004 Euro jhrlich, wenn Sienicht verheiratet sind. Fr Verheiratete betrgt er 16.008 Euro.Au alle Einkommen, die darber liegen, zahlen Sie Einkom-mensteuer. Die Stze liegen zwischen 14 und 45 Prozent. Da-bei gilt: Je hher Ihr Einkommen, desto hher der Steuersatz.

    Den Spitzensteuersatz von 45 Prozent zahlt man allerdingserst r ein Einkommen ber 250.730 Euro im Jahr, wennman nicht verheiratet ist. Fr Verheiratete gilt der maximaleSteuersatz ab einem Einkommen von ber 501.460 Euro.

    Erleichterung r Familien undAlleinerziehende

    Der deutsche Staat mchte Ehepaare und Eltern von Kindernbesonders entlasten. Die Hhe der Einkommensteuer richtetsich daher nicht nur nach dem Einkommen. Auch die amili-re Situation wird bercksichtigt wer beispielsweise Kinder

    hat, zahlt weniger Steuern. Dazu werden alle Steuerzahler inunterschiedliche Lohnsteuerklassen eingeteilt:

    SteuerklasseI: Falls Sie ledig sind und keine Kinder haben,allen Sie in die Steuerklasse I. Gleiches gilt r dauerhatgetrennt lebende Verheiratete und Geschiedene.

    SteuerklasseII: Diese Klasse gilt r alleinstehende Allein-erziehende, die der Staat mit einem zustzlichen Freibetragentlastet.

    SteuerklasseIII: Verheiratete Arbeitnehmerinnen oder Ar-beitnehmer knnen diese Steuerklasse whlen, wenn einEhepartner nicht berusttig ist oder deutlich weniger ver-dient. Dadurch, dass der Partner in die Steuerklasse Veingeteilt wird, ist die Steuerbelastung geringer.

    SteuerklasseIV: Verdienen beide Ehepartner ungehr gleichviel, ist diese Steuerklasse gnstiger.

    SteuerklasseV: Diese Klasse steht nur verheirateten Arbeit-nehmerinnen oder Arbeitnehmern rei, deren (besser ver-

    dienender) Ehepartner die Steuerklasse III hat.

    Steuerklasse VI: Sie gilt r alle, die eine Lohnsteuerkarter ein zweites oder weiteres Dienstverhltnis bentigen.Hier ist die Steuerbelastung am hchsten.

    Die Einkommensteuererklrung

    Nach Ablau eines Kalenderjahres knnen Sie den Staat pr-en lassen, ob Sie zu viel Einkommensteuer gezahlt haben.Dazu geben Sie beim Finanzamt Ihre Einkommensteuer-erklrung ab. Mit Ihren Angaben zu den tatschlichen Ein-knten und fnanziellen Belastungen kann der Staat dann

    STEUERNDie wichtigste Steuer r Arbeitnehmer ist in Deutschland dieEinkommensteuer. Sptestens mit der ersten Gehaltsabrech-nung werden Sie Bekanntschat mit ihr machen. Wir erklrenIhnen, wonach sich die Hhe Ihrer Einkommensteuer berech-net und ob Sie einen Teil der Steuern zurckbekommen.

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    pren, ob Ihnen eine Rckerstattung zusteht. In aller Regellohnt es sich, das Formular zur Steuererklrung auszullen:Laut Daten des Statistischen Bundesamts haben neun vonzehn Steuerzahlern eine Rckzahlung erhalten. Im Durch-schnitt bekamen sie gut 800 Euro zurck.

    So machen Sie Ihre Einkommensteuererklrung

    Die Steuererklrungsormulare knnen Sie bei Ihrem Finanz-amt abholen oder von der Homepage Ihres Finanzamtesherunterladen und ausdrucken. Sie haben zudem die Mg-

    lichkeit, Ihre Steuererklrung online ber www.elster.de ab-zugeben. Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererkl-rung verpichtet sind, etwa weil Sie die SteuerkombinationIII/V gewhlt haben, muss diese bis Ende Mai beim Finanzamtsein. In der Steuererklrung geben Sie an, wie viel Sie im ver-gangenen Jahr verdient haben und wie viel EinkommensteuerIhr Arbeitgeber r Sie berwiesen hat. Diese Angaben wirdIhnen der Arbeitgeber zu Beginn eines jeden neuen Jahres ineiner Abrechnung nennen. Die Daten tragen Sie dann in IhrerSteuererklrung ein.

    Es gibt Kosten, die Ihre Steuerlast mindern. Auch diese geben

    Sie in der Einkommensteuererklrung an. Dazu gehren zumBeispiel:

    Ausgaben r einen berusbedingten UmzugKosten r BewerbungenFahrten zur ArbeitKosten r die private Altersvorsorge

    Wichtig ist bei vielen Ausgaben, dass Sie die Kosten durchKopien entsprechender Belege nachweisen und dass dieKosten zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des

    betreenden Jahres angeallen sind.

    Selber machen oder den Fachmann ragen?

    Ihre Einkommensteuererklrung knnen Sie auch durch einenSteuerberater oder kostengnstiger durch einen Lohnsteuer-hileverein erledigen lassen. Bei komplizierten Einkommens-verhltnissen kann das nicht nur Nerven schonen. Der Steu-erachmann arbeitet zwar nicht umsonst, kennt sich aber mitden vielen Vorschriten gut aus. Falls Sie die Steuererklrunglieber selbst in die Hand nehmen, beantwortet das Finanzamtoder die Hile- und FAQ-Funktion au der Internetseite von Els-ter, Ihre Fragen. Elster ist ein elektronisches Formular, mit

    dem Sie Ihre Steuererklrung online an das Finanzamt schi-cken knnen. Fr umassenderen Rat knnen Sie sich auchan einen Lohnsteuerhileverein wenden, der Sie kostengns-tig bert oder die Steuererklrung r Sie erstellt. Alternativsteht Ihnen die Mglichkeit oen, PC-Sotware zu kauen. DieProgramme leiten Sie dann durch die Steuererklrung, die Siezum Schluss nur noch ausdrucken mssen.

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    Was die Sozialversicherungen leisten

    Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspichtig arbei-ten, sind Sie in der Regel Mitglied in diesen n gesetzlichenVersicherungen:

    Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Kosten rArztbesuche sowie r viele Arzneimittel und Therapiema-nahmen.

    Die gesetzliche Pfegeversicherung bietet eine Grundsi-

    cherung r den Fall, dass Sie augrund von Krankheit dau-erhat au Pege angewiesen sind. Meistens betrit dasMenschen im hohen Alter.

    Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmern nachdem sie in Ruhestand ge-gangen sind eine Rente. Die Hhe der Rente bemisst sichgrob gesagt vor allem nach dem Einkommen und der An-zahl von Jahren, die man in Deutschland arbeitet.

    Die gesetzliche Unallversicherung trgt die Kosten r die

    medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung insArbeitsleben nach einem Arbeitsunall oder bei Berus-krankheiten.

    Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung stattet Arbeits-lose r eine bestimmte Zeit mit einem Einkommen aus,wenn sie in der Regel in den letzten zwei Jahren mindestensein Jahr lang versichert waren und wieder Arbeit suchen.Zudem untersttzt die Bundesagentur r Arbeit jeden, dereine Arbeit sucht, durch Beratungs- und Vermittlungsange-bote.

    Was die Sozialversicherungen kosten

    Fr die Mitgliedschat in den Sozialversicherungen zahlen Sieeinen esten Prozentsatz von Ihrem Arbeitseinkommen. IhrArbeitgeber zahlt ebenalls einen esten Anteil. Ein Beispiel:Fr die Mitgliedschat in der gesetzlichen Krankenversiche-rung allen derzeit 15,5 Prozent Ihres Arbeitseinkommens an davon zahlen Sie 8,2 Prozentpunkte und Ihr Arbeitgeber7,3 Prozentpunkte. Um die berweisung des Geldes mssenSie sich nicht kmmern. Ihr Arbeitgeber wird die Beitrge ralle n Sozialversicherungen direkt an die Versicherungen

    zahlen.

    Sonderall: Krankenversicherung

    In der Renten-, Pege-, Unall- und Arbeitslosenversicherungsind Sie als Arbeitnehmer automatisch Mitglied. VerschiedeneAnbieter gibt es nicht. Ein Sonderall ist die Krankenversiche-rung. Hier knnen Sie als gesetzlich Versicherter aus einerVielzahl von Versicherungen die Krankenkasse aussuchen,deren Leistungen Ihnen am besten zusagen. Der allgemeineBeitragssatz ist bei allen Krankenkassen der gleiche. Aller-dings verlangen einige Kassen noch einen Zusatzbeitrag.

    Krankenversicherung 15,5 8,2

    Beitragssatz desBruttoarbeitsentgelts

    davon:zahlt der Arbeitnehmer

    (in % des Bruttogehaltes)

    Unfallversicherungunterschiedlich,

    je nach Branchekostenlos

    Rentenversicherung 18,9 9,45

    Pflegeversicherung 1,95 - 2,2 1 - 1,2

    Arbeitslosenversicherung3 1,5

    Beitrge zur Sozialversicherung

    Quelle: Spitzenverbnde der Deutschen Sozialversicherung, Stand: Januar 2013 2013 Make-it-in-Germany.com

    SOZIALVERSICHERUNGDeutschland hat ein gut ausgebautes System der sozialenSicherung. Als sozialversicherungspichtig beschtigterArbeitnehmer sind Sie daher grundstzlich gegen die grtenRisiken abgesichert etwa bei Krankheit, Arbeitsunllen,Arbeitslosigkeit oder im Alter.

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    Meistens sind das 8 Euro pro Monat. Haben Sie sich r eineKrankenkasse entschieden, sagen Sie Ihrem Arbeitgeber Be-scheid. Der meldet Sie dann bei dieser Kasse an.

    Die Krankenversicherung ist noch in einer anderen Hinsichtein Sonderall: Ab einem bestimmtem Jahreseinkommen sindSie nicht verpichtet, Mitglied einer gesetzlichen Kranken-kasse zu sein. Sie mssen sich zwar versichern, knnen dannaber auch einer privaten Krankenkasse beitreten. Dies ist imJahr 2012 ab einem Jahreseinkommen von 50.850 Euro brut-to mglich. Da ein Wechsel von einer privaten zurck zu einer

    gesetzlichen Krankenkasse allerdings nicht ohne weiteresmglich ist, sollte dieser Schritt wohl berlegt erolgen.

    Sozialversicherungsausweis

    Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bekommen Sie einenSozialversicherungsausweis mit einer Sozialversicherungs-nummer zugeschickt. Die Nummer teilen Sie bitte Ihrem Ar-beitgeber mit. Bewahren Sie den Sozialversicherungsausweisgut au, da Sie die Nummer immer wieder brauchen werden.Sollten Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verlieren, kn-nen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Ersatz

    anordern.

    Rentenansprche mit in die Heimat nehmen

    Sie haben einige Zeit in Deutschland gearbeitet und wollenin Ihre rhere Heimat zurckkehren? In diesem Fall gibt esgrundstzlich zwei Mglichkeiten, Ihre Rentenansprche mit-zunehmen:

    Gehrt Ihr Heimatland zur EU oder dem Europischen Wirt-schatsraum (EWR) oder zur Schweiz, gehen Ihnen in

    Deutschland erworbene Ansprche aus der Sozialversiche-rung, zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung,nicht verloren: Ab Erreichen des Rentenalters kann Ihnen von

    jedem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, in dem Sie gearbeitet ha-ben, eine Rente nach den jeweiligen Voraussetzungen gezahltwerden. Haben Sie also zum Beispiel in zwei Lndern gearbei-tet, beziehen Sie grundstzlich auch von zwei Lndern Ren-tenzahlungen.

    Gleiches gilt, wenn Sie in einem der olgenden Staaten woh-nen, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkom-men abgeschlossen hat: Australien, Bosnien-Herzegowina,

    Chile, Israel, Japan, Kanada, Korea (Sd), Kroatien, Marokko,Mazedonien, Montenegro, Serbien, Trkei, Tunesien, USA. Indiesem Fall knnen Sie einen Rentenantrag auch bei Ihremheimischen Rentenversicherungstrger mit Hinweis au dieVersicherungszeiten in Deutschland stellen. Den Antrag leitetder Rentenversicherungstrger Ihres Heimatlandes dann andie Deutsche Rentenversicherung weiter.

    Aber auch, wenn Ihr Heimatland zu einem anderen Staat (Dritt-staat) gehrt, gehen Ihre Ansprche, die Sie durch Zahlung Ih-rer Beitrge erworben haben, nicht verloren. Ihnen steht nach

    Erllung der Wartezeit und der sonstigen Voraussetzungenunter Umstnden ein Rentenanspruch zu. Sie sollten in die-sem Fall den Antrag bei der deutschen Botschat oder einemKonsulat stellen, da hier Ihre Angaben direkt beglaubigt wer-den knnen. Von dort wird der Antrag nach Deutschland wei-tergeleitet. Zu beachten ist aber, dass r eine deutsche Renteimmer die deutschen Vorschriten zum Renteneintrittsaltergelten, nicht diejenigen Ihres Heimatlandes. Nheres erah-ren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.(http://www.deutsche-rentenversicherung.de)

    Unter Umstnden knnen Sie nach der Rckkehr in Ihr Hei-

    matland bei der Deutschen Rentenversicherung aber aucheinen Antrag au Rckerstattung Ihrer Beitrge stellen. Seitdem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspicht,also seit der Beendigung Ihres Arbeitsverhltnisses mit Ih-rem deutschen Arbeitgeber, mssen dabei mindestens 24Kalendermonate verstrichen sein. Dabei sollten Sie aber be-rcksichtigen, dass Ihnen von der Rentenversicherung dier Sie gezahlten Beitrge nur zur Hlte (nmlich ohne denArbeitgeberanteil) erstattet werden. Augrund der Beitragser-stattung lst sich dann das gesamte Versicherungsverhltnisau. Das heit, dass Ihnen spter auch kein Rentenanspruch

    mehr zusteht. Eine solche Beitragserstattung ist im brigennur mglich, wenn Sie nicht mehr zur reiwilligen Versiche-rung berechtigt sind. Nheres knnen Sie bei der DeutschenRentenversicherung erahren.

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    EU-Brger

    Als EU-Brgerin oder EU-Brger knnen Ihr Ehepartner undIhre Kinder ohne Einschrnkungen in Deutschland lebenund arbeiten. Eine spezielle Auenthaltserlaubnis mssen Sienicht beantragen.

    Brger aus Drittstaaten

    Freuen Sie sich au eine gemeinsame Zeit mit Ihrem Ehepart-

    ner und Ihren Kindern in Deutschland. Zwar gelten einige Vo-raussetzungen, um mit Ihrer Familie nach Deutschland ein-zureisen. Aber diese werden Sie als internationale Fachkratsicherlich erllen:

    Auenthaltstitel: Sie haben als Arbeitnehmer eine Auent-halts- oder Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue KarteEU r Deutschland.

    Wohnraum: Sie haben erolgreich eine Wohnung in Deutsch-land gemietet, die ausreichend Platz r Ihre Familie bietet.

    Geld: Sie vergen ber ausreichend fnanzielle Mittel, umr Ihre Familie zu sorgen.

    Volljhrigkeit:Ihr Ehepartner ist volljhrig, also mindestens18 Jahre alt.

    Muss meine Familie Deutsch knnen?

    Nicht unbedingt. Zwar gilt: Grundlegende Deutschkenntnis-se mssen die Ehepartner zwar in der Regel haben, um eineAuenthaltserlaubnis zu bekommen. Sie sollten sich also zumBeispiel au Deutsch vorstellen oder nach dem Weg ragen

    knnen. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. KeineDeutschkenntnisse bentigt Ihr Ehepartner r eine Auent-haltserlaubnis, wenn:

    Sie selbst Inhaber einer Blauen Karte EU sind.Sie selbst in Deutschland als Hochqualifzierte bzw. Hoch-qualifzierter oder Forscherin bzw. Forscher arbeiten.Ihr Ehepartner einen Hochschulabschluss hat.Sie Staatsangehriger Australiens, Israels, Japans, Kana-das, der Republik Korea, Neuseelands oder der VereinigtenStaaten von Amerika sind.

    Ihre Familie wird sich in Deutschland aber bestimmt amwohlsten hlen, wenn alle etwas Deutsch sprechen. Wie diesgelingen kann, erklren wir Ihnen im Ratgeberkapitel Sprach-kenntnisse.

    Mit Kindern nach Deutschland

    Natrlich knnen Sie auch Ihre Kinder nach Deutschlandmitbringen. Denn: Wenn Sie und Ihr Ehepartner eine Auent-haltserlaubnis r Deutschland haben oder Sie als Alleinerzie-

    hender das Sorgerecht haben, bekommen Ihre Kinder im Altervon bis zu 16 Jahren ebenalls eine Auenthaltserlaubnis. FrKinder ber 16 Jahren gelten spezielle Regeln. Diese erragenSie am besten in der deutschen Botschat Ihres Heimatlan-des oder in einer Auslnderbehrde in Deutschland.

    Wie Sie Ihre Familie nach Deutschland holen

    Schritt 1 in Ihrem Heimatland: Ihr Ehepartner und Ihre Kin-der gehen in Ihrem Heimatland in eine deutsche Botschatoder ein Konsulat. Dort beantragen Sie einen Auenthaltstitelr Deutschland, der durch den Familiennachzug begrndetist. Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit kann unter Um-

    CHANCEN FR FAMILIENANGEHRIGEVon hervorragenden Schulen bis zu vollen Fuballstadien amWochenende, von Freizeitparks bis zu spannenden Berus-perspektiven Deutschland hat Familien einiges zu bieten.Bringen Sie daher Ihren Ehepartner und Ihre Kinder einachmit nach Deutschland. Wir erklren Ihnen, wie es geht.

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    stnden einige Zeit dauern. Machen Sie sich daher rechtzeitigmit den r den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut undstellen Sie den Antrag rhzeitig.

    Schritt 2 in Deutschland: Wenn Ihre Familie in Deutschlandangekommen ist, melden Sie Ihre Familienmitglieder beimEinwohnermeldeamt und bei der zustndigen Auslnder-behrde an. Dar mssen Sie die Psse, Geburts- und Hei-ratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen sowieMietnachweise zusammenstellen. Fragen Sie bei der Behrdenach, welche weiteren Dokumente notwendig sind. Je nach

    Ihrer speziellen amiliren Situation knnen unterschiedlicheVoraussetzungen gelten.

    Chancen r Ihre Familie in Deutschland

    Natrlich kann Ihre Familie das Leben in Deutschland einachnur genieen. Daneben stehen ihnen aber auch verschiedeneOptionen oen:

    Arbeit: Wenn Ihnen eine Blaue Karte EU oder eine Auent-haltserlaubnis erteilt worden ist als

    Wissenschatlerin bzw. Wissenschatler oder Forscherinbzw. Forscher,

    Fhrungskrat oder Spezialistin bzw. Spezialist, IT-Fachkrat oder sonstige Fachkrat mit Hochschulaus-

    bildung,

    erhlt Ihr Ehepartner soort eine Auenthaltserlaubnis, die dieAunahme jeder Beschtigung erlaubt. Das gilt unabhngigdavon, ob Ihr Ehepartner zusammen mit Ihnen einreist oderspter nachzieht. Dies trit auch zu, wenn Sie nach einer Aus-bildung in Deutschland r die Weiterbeschtigung in Ihrem

    Beru eine Auenthaltserlaubnis erhalten und ihr Ehepartnernachzieht.

    Ist Ihnen aus anderen Grnden eine Auenthaltserlaubnis alsArbeitnehmer erteilt worden, dar Ihr Ehepartner sptestensnach zwei Jahren ehelicher Lebensgemeinschat in Deutsch-land uneingeschrnkt arbeiten. Wenn Ihr Ehepartner schonrher arbeiten mchte und ein Stellenangebot hat, sollte ersich an die zustndige Auslnderbehrde wenden, die dannmit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundes-agentur r Arbeit klrt, ob die Aunahme der Beschtigungerlaubt werden kann.Bildung: Ihre Kinder knnen in Deutschland aus einem brei-ten Spektrum von Schulen whlen. Darber hinaus stehen

    Ihrer Familie deutsche Fachhochschulen und Universittenoen zumindest, wenn sie ausreichend Deutsch sprechen.Allerdings gibt es inzwischen auch immer mehr englischspra-chige Studiengnge.

    Mglich ist auch, dass Familienmitglieder ein im Heimatlandbegonnenes Studium in Deutschland ortsetzen. Haben siebeispielsweise erste Abschlsse an einer Hochschule erwor-ben, knnen sie diese Abschlsse in Deutschland anerken-nen lassen. Anschlieend knnen Sie in Deutschland weiterstudieren, um hhere Abschlsse zu erwerben.

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    Sprechen Sie einach drau los

    Einkauen oder Arbeitsbesprechungen: Vieles in Ihrem Lebenfndet nach der Einreise au Deutsch statt. Sicher knnen Siebereits einige Wrter, zum Beispiel danke und bitte. Nut-zen Sie alle Wrter, die Sie schon kennen. Dann werden Siesehen: Deutsch ist gar nicht so schwer, wie manche sagen.Und viele Deutsche werden sich bestimmt reuen, wenn Sieein paar Wrter au Deutsch sprechen. Sollten Sie dann ein-mal nicht die richtigen Wrter kennen, sprechen Sie einachEnglisch. Das haben ast alle Deutschen in der Schule gelernt.

    Deutsch lernen leicht gemacht

    Am besten angen Sie schon in Ihrem Heimatland an, etwasDeutsch zu lernen. Viele Sprachschulen werden Sie unterstt-zen auch mit speziellen Kursen r das sptere Beruslebenin Deutschland. Der bekannteste Anbieter ist sicherlich dasGoethe-Institut, das ofzielle Kulturinstitut der Bundesrepub-lik Deutschland. In 92 Lndern der Welt bietet das Goethe-In-stitut Deutschkurse an vom Intensivkurs ber Angebote rWirtschatsdeutsch bis zum Deutschtraining beim Kochen.

    Wie einige weitere Institutionen bietet das Goethe-Institutzudem Online-Kurse mit Augaben und bungen, Foren zumDeutschlernen und Inormationen zu Chats.

    Apropos Chat: Machen Sie Deutsch schon vor dem Abug zueinem Teil Ihres Alltags. Lesen Sie Zeitung, sehen Sie ern undhren Sie Radio au Deutsch. Oder kleben Sie einach ein paarPost-its au Ihre Mbel oder andere Gegenstnde mit den je-weiligen deutschen Bezeichnungen. Vielleicht kennen Sie jasogar ein paar Deutsche, mit denen Sie schon ein bisschenber die Sprache und das Land reden knnen. All das wirdIhnen helen, die deutsche Alltagssprache schneller zu meis-tern. Au die Frage Sprechen Sie Deutsch? knnen Sie dannschon bald antworten: Ja, natrlich.

    Frdermglichkeiten

    Um die deutsche Sprache besser zu lernen, besteht die Mg-lichkeit, Frderungen beim Besuch eines Kurses zu erhalten.So knnen Sie zunchst Ihren Arbeitgeber ansprechen. Ist IhrUnternehmen so gro, dass es eine eigene Personalabteilung,hat, kann diese Ihnen vielleicht genauer raten, welche Sprach-kurse geeignet sein knnten und ob eine Frdermglichkeitdurch das Unternehmen besteht. Gnstige Sprachkurse fn-den Sie auch bei den Volkshochschulen. Daneben sind vor al-lem die Integrationskurse r Sie eine sehr gute Mglichkeit,

    die deutsche Sprache zu erlernen und dabei gleichzeitig diedeutsche Kultur nher kennenzulernen.

    Fakten zur deutschen Sprache

    Deutsch ist die meistgesprochene Sprache in Europa. 120 Mil-lionen Menschen bezeichnen Deutsch als ihre Muttersprache.Denn sie ist nicht nur Amtssprache in Deutschland, sondernauch in Belgien, Liechtenstein, Luxemburg, der Schweiz undsterreich. Als Minderheitensprache ist Deutsch ebenso inden EU-Mitgliedsstaaten Italien, in der Slowakei und Tschechien

    sowie Ungarn ofziell anerkannt. Auerhalb der EU kommenRussland und die zentralasiatischen Republiken Kirgisistansowie Kasachstan hinzu. Auerdem zhlt Deutsch zu denNationalsprachen Namibias. Deutsch verbindet also vieleMenschen weltweit.

    Und sollten Sie trotz aller Grammatik- und Vokabelbungennicht soort verstanden werden, muss das nicht an Ihnenliegen: In Deutschland werden regional zum Teil sehr unter-schiedliche Dialekte gesprochen.

    SPRACHKENNTNISSESprache ist immer auch ein Stck Heimat. Sprechen Sie Deutschund Sie werden sehen, wie schnell Sie in Deutschland zurecht-kommen. Ob vor oder nach der Einreise nach Deutschland, imInternet, in der Sprachschule oder beim Kochen mit deutschenFreunden: Es gibt viele Wege, Deutsch zu lernen.

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    Bundesagentur r ArbeitDie Bundesagentur r Arbeit ist als entlich-rechtliche

    Einrichtung in Deutschland unter anderem zustndig rdie Vermittlung von Arbeitskrten und stellt Deutsch-lands ofzielles Portal r die Stellensuche zur Vergung.(Deutsch, Englisch, Franzsisch, Italienisch, Russisch, Tr-kisch) http://jobboerse.arbeitsagentur.de/

    Auswrtiges AmtInormationen zu Zuwanderungsrecht und Visumverah-ren, zum Arbeiten und Leben in Deutschland und zu deut-schen Auslandsvertretungen fnden Sie au der Website desAuswrtigen Amts. (Deutsch, Englisch, Franzsisch, Portu-giesisch, Arabisch, Chinesisch)

    http://www.auswaertiges-amt.de

    Bundesministerium der FinanzenAu der Website des Bundesministeriums der Finanzenerahren Fachkrte mehr ber die deutschen Einkommen-steuertarie knnen mit dem interaktiven Steuerrechnerihre voraussichtliche Lohnsteuer abschtzen. (Deutsch)http://www.bundesfnanzministerium.de

    EURESDas europische Portal zur beruichen Mobilitt inor-

    miert ber die Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie dieAus- und Weiterbildung in vielen Lndern Europas, darunterauch Deutschland. In der Stellenbrse fnden Fachkrte Jo-bangebote deutscher Unternehmen. Betrieben wird EURESvon der Europischen Union. (u. a. Deutsch, Englisch, Fran-zsisch, Spanisch, Polnisch)https://ec.europa.eu/eures/

    Bundesamt r Migration und Flchtlinge (BAMF)Das Bundesamt r Migration und Flchtlinge untersttztunter anderem Zuwanderer beim Einleben in Deutschland.Die Website bietet Inormationen zur Anerkennung ausln-discher Abschlsse und Tipps zur Arbeitssuche in Deutsch-land. (Deutsch, Englisch, Russisch, Trkisch)http://www.bam.de

    Kompetenzzentrum FachkrtesicherungDas Kompetenzzentrum Fachkrtesicherung inormiert,

    in welchen Beruen Deutschland dringend Fachkrte be-ntigt. Das Projekt wird vom Bundesministerium r Wirt-schat und Technologie gerdert.http://www.kompetenzzentrum-achkraetesicherung.de/

    Anerkennung in DeutschlandDas Inormationsportal des Bundesministeriums r Bil-dung und Forschung erklrt, wie Fachkrte ihre im Auslanderworbenen beruichen Qualifkationen in Deutschland an-erkennen lassen knnen. (Deutsch, Englisch)http://www.anerkennung-in-deutschland.de

    Zentralstelle r auslndisches Bildungswesen (ZAB)Inormationen zur Anerkennung von Hochschul- undBerusabschlssen in Deutschland (Deutsch)http://www.kmk.org/zab/anerkennung-im-berulichen-bereich.html

    Deutsche SozialversicherungDie Website erklrt das deutsche System der sozialen Si-cherung, zum Beispiel die Kranken- und die Rentenversi-cherung. (Deutsch, Englisch, Franzsisch)http://www.deutsche-sozialversicherung.de

    Goethe-InstitutSprachkurse in 92 Lndern, Online-Kurse, kostenlosebungen sowie Inormationen ber Deutschland und sei-ne Kultur bietet das Goethe-Institut, das Kulturinstitut derBundesrepublik Deutschland. (Deutsch, Englisch)http://www.goethe.de/

    ANSPRECHPARTNERBei Fragen zum Thema Visa hilt Ihnen die r Sie zustndige Deutsche Auslandsvertretung weiter. Die Adressen der Deut-schen Auslandsvertretung in Ihrem Land fnden Sie au unserer Weltkarte Deutschland vor Ort www.make-it-in-germany.com/make-it/deutschland-vor-ort/.

    Fragen zur Arbeitssuche in Deutschland und Anregungen zum Willkommensportal knnen Sie uns gerne ber das Kontaktormularwww.make-it-in-germany.com/kontakt/ schicken.

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