RDG. TITLE | 2 Rotary Deutschland Gemeindienst e.V.
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RDG
TITLE | 2
Rotary Deutschland Gemeindienst e.V.
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Rolle Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. (RDG)
• als gemeinnütziger eingetragener Verein die einzige haftende, bundesweit agierende Rechtsperson für Rotary in Deutschland
• 52.000 Mitglieder ( nahezu alle Mitglieder der über 1.000 deutschen RC´s sind Mitglied)
• Entgegennahme von deutschen Spenden auch für TRF und Polio und Instrument für deren Steuerbefreiung
• Derzeit rund 9 Mio Euro Spendeneinnahmen jährlich• Spenden werden zu 100% eingesetzt. • RDG finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und
Erträgen der Wertpapieranlage
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Struktur von RDG
• Vertreterversammlung: 75 Vereinsmitglieder- amtierende Governor ( derzeit 15)- RDG Beiratsvorsitzender- 59 gewählte Vertreter
Beirat: 7 Personen- Vorsitzende/r des Governorrates, der unmittelbare Vorgänger und der Sprecher des amtierenden
Governors- 2 von TRF benannte Mitglieder- 2 sachkundige Mitglieder
Vorstand: 3 ehrenamtliche Mitglieder, davon 1 geschäftsführender Vorstand
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Das RDG Büro
• Derzeit 12 Mitarbeiter, davon- 2 Vollzeitkräfte- 7 Teilzeitkräfte zwischen 20 und 30 Stunden- 3 Kräfte auf Minijobbasis
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Aufgaben von RDG
• Beratung bei der Umsetzung der rotarischen Projekte vor und während der Projektphase
• Entgegennahme, Verwaltung und Anlage der Spenden• Führung der gemeinnützigen Kassen von RC´s ohne
eigenen Förderverein• Spendenverwaltung APF/Polio für alle deutschen RC´s• Auszahlung der Zuwendungen nach Prüfung der
Fördervoraussetzungen ( ca. 2.400 Projekte, sowohl Club als auch TRF – Projekte)
• Ausstellung von rund 25.000 Zuwendungsbestätigungen pro Jahr
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Aufgaben von RDG
• Einhaltung der fristgerechten Mittelverwendung• Koordinierung der Maßnahmen in
Katastrophenfällen• Beratung zu Projektzuschüssen ( BMZ, EU etc.)• Beratung / Betreuung bei Global Grants / Distrikt
Grants• Verwaltung PHFs• Statistiken• Ansprechpartner für viele Fragen der Rotarier zu
diversen Themen
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Verhältnis RDG zu TRF, The Rotary Foundation
• RDG ist 1 von 8 „Associate Foundations“ der TRF• RDG gibt es nur aus steuerrechtlichen Gründen:
Steuerbefreite Spenden müssen auf deutschen Konten eingehen und von Deutschland aus verausgabt werden
• Die Spenden für APF/Polio bleiben in Deutschland, bis RDG Gelder an von TRF oder Distrikten vorgeschlagene gemeinnützige Projekte auszahlt
• Die Anlagepolitik ist kurzfristig, da Spenden zeitnah ( 24 Monate) zugewendet werden müssen.
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Die Deutsche Rotarische Stiftung (DRS)
• Gegründet 2005; Deutsche Fassung des TRF Endowment Fund ( früher Permanent Fund)
• Vorstand in Personalunion mit RDG• Führt auch Treuhandstiftungen wie Deutsche
Rotarische Stiftung für den Int. Jugendaustausch und Orlandus Lassus; bevorzugt Zustiftungen ohne Zweckbindung
Keine eigenenen Projekte. Erträge gehen in TRF Projekte oder Distrikte (DDF). RDG trägt die Kosten der Stiftung
Ansprechpartnerin in Düsseldorf: Frau Judith Orf
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Ausbau DRS Deutsche Rotarische Stiftung
• Focus liegt auf Erbschaften und Großspenden• Wahloption, ob Verwaltung bei DRS oder TRF
erfolgen soll• Ab €25.000 kann der Zustifter die Erträge an
deutsche Projekte oder Projekte auf Distriktebene zuweisen
• Umsetzung des Ausbaus über Endowment-/ Major Donoradviser
• Seit 2013 zulässig: Verbrauchsstiftung und Stifterdarlehen