REBUS - hamburg.de · 3 Vorwort 5 1. Das Rahmenkonzept 1.1 Aufgabenstellung 7 1.2 Richtlinien für...

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REBUS – Regionale Beratungs- und Unterstützungsstellen in Hamburg BERICHT

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REBUS –Regionale Beratungs- und

Unterstützungsstellenin Hamburg

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Herausgeber:

Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Schule, Jugend und BerufsbildungAmt für SchuleHamburger Straße 31, 22083 Hamburg

Redaktion: Peter Pape, Amt für SchuleDr. Almut Köbberling, Institut für Lehrerfortbildungerarbeitet mit der REBUS-Konzeptgruppeverabschiedet von der Lenkungsgruppe REBUS am 25.1.2001

Kontakt: SIZ – SchulInformationsZentrumHamburger Straße 35, 22083 HamburgTelefon 0 40/4 28 63-19 30Telefax 0 40/4 28 63-40 35

Titel-Foto:Frank Behrend

Entwurf und Herstellung: GestaltungsKontor Lothar DegenDruck: reset.grafische MedienAuflage: 2.000Hamburg, Juli 2001

Impressum

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Vorwort 5

1. Das Rahmenkonzept

1.1 Aufgabenstellung 7

1.2 Richtlinien für die Arbeit der REBUS 81.2.1 Erfahrungsoffene Konzept- und Angebotsentwicklung 81.2.2 Leitlinien zur Gestaltung der Hilfen 81.2.3 Systemisches Grundverständnis der Aufgabenstellung 101.2.4 Basiskonzepte zur Gestaltung der Arbeit 10

1.3 Organisation und rechtliche Regelungen 12

2. Leitlinien und Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeit

2.1 Zum Stellenwert konzeptioneller Leitlinien in einem entwicklungsoffenen Programm 15

2.2 Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe 162.2.1 Erreichbarkeit der Dienststelle 162.2.2 Regelhafte Strukturen der Zusammenarbeit 162.2.3 Gestaltung der Zugänge zu REBUS 172.2.4 Gestaltung der Fallarbeit 172.2.5 Fallübergreifende Aufgaben 202.2.6 Dokumentation 20

2.3 Leistungsangebot 22 2.3.1 Diagnostik 222.3.2 Beratung 232.3.3 Förderung 242.3.4 Systembezogene Beratung und Unterstützung 272.3.5 Vernetzung und Arbeit im Schnittstellenbereich 28

2.4 Ergänzung der Kompetenzen im Team 332.4.1 Arbeitsprofile im multiprofessionellen Team 332.4.2 Strukturen und Regulative im Team 352.4.3 Leitung in REBUS 36

3. Qualifikationsstruktur und fortlaufende Weiterentwicklung

3.1 Geforderte Kompetenzen in REBUS 38

3.2 Fortbildungs- und Begleitstrukturen 40

3.3 Evaluation und fortlaufende Konzeptentwicklung 42

3.4 Gremien der Implementationsphase 43

Gliederung

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Hamburg hat zum 1. Oktober 2000 sein bisheriges System der Beratung,Unterstützung und Förderung bei schulischen Problemlagen völlig um-gestellt und flächendeckend 15 »Regionale Beratungs- und Unterstüt-zungsstellen« (REBUS) eingerichtet. In den REBUS werden die Auf-gaben und Dienstleistungen gebündelt und wahrgenommen, die bishervon der Schülerhilfe, den Schulen für Verhaltensgestörte, den Schul-stellen der schulischen Erziehungshilfe, den Psychologinnen und Psy-chologen der Gesamtschulen und einem Teil der Mitarbeiterinnen undMitarbeiter des Haus- und Krankenhausunterrichts bearbeitet wurden.

Mit dem vorliegenden Konzept werden die Leitlinien der Öffent-lichkeit vorgestellt, nach denen in den 15 regionalen Beratungsstellenund der zentralen Beratungseinheit Berufsschulen gearbeitet wird. Esbildet die Grundlage für die Tätigkeit der REBUS-Mitarbeiterinnen undMitarbeiter in den folgenden drei Jahren der Implementationsphase vonREBUS.

Da es sich beim REBUS-Vorhaben insgesamt um ein entwicklungs-offenes Konzept hinsichtlich Beratung, Förderung, Organisation undEinsatz der unterschiedlichen Professionen handelt, wird nach Ab-schluss der Implementationsphase über das endgültige REBUS-Kon-zept zu beraten sein. Daher wird die Konzeptentwicklung weiterhin begleitet durch Herrn Professor Schley (Systemberatung) und Frau Dr. Köbberling vom Institut für Lehrerbildung.

Die Leitideen des REBUS-Konzeptes sind:

1. Gemäß dem Integrationsauftrag des Hamburgischen Schulgesetzes § 3, Abs. 1: »Das Schulwesen ist so zu gestalten, dass die gemein-same Erziehung und das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen in größtmöglichem Ausmaß verwirklicht werden kön-nen. ...«, soll REBUS die schulische Integration der zu betreuendenSchülerinnen und Schüler unterstützen und befördern. Diese bleibengrundsätzlich ihrer Stammschule zugehörig. Hilfen von REBUS werden so integrativ wie möglich gestaltet: Unterrichtsintegrierteund -ergänzende Hilfen haben Vorrang vor Maßnahmen, die mit derHerauslösung aus der Lerngruppe verbunden sind. Allerdingsgehören auch unterrichtsersetzende Maßnahmen zum Förderange-bot von REBUS.

2. REBUS gibt Hilfen, wo die Kräfte der Beteiligten zur Bewältigungvon Problemlagen nicht ausreichen. Die Eigenkräfte sollen aber best-möglich aktiviert und genutzt werden. REBUS entwickelt Hilfean-

Vorwort

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gebote auf Zeit und trifft Vereinbarungen mit den Beteiligten im Sinne von Arbeitspartnerschaften.

3. Zur Steigerung der Wirksamkeit von Hilfeansätzen wird die Vernet-zung mit anderen Hilfen aktiv gesucht. Das regionale Angebot vonJugendhilfeträgern und anderen Einrichtungen wird in die Gestal-tung von Unterstützungsmaßnahmen einbezogen. Eine systemati-sche Verknüpfung der Arbeit von REBUS erfolgt insbesondere mitden Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der bezirklichen Jugend-ämter und Einrichtungen der Jugendhilfe, im Einzelfall mit der Ein-richtung »Hilfen zur Erziehung«. Um diese Vernetzung zu verste-tigen, werden Kontrakte zwischen der Jugendhilfe und dem Landes-betrieb Erziehung und Bildung (LEB) entwickelt und vereinbart.

Die vorliegende Konzeption wurde in den Jahren 1997 bis 1999 im Ver-lauf der zweijährigen Pilotphase von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternvon REBUS aus allen Berufsgruppen erarbeitet. Sie wurde mit der Wis-senschaftlichen Begleitung vom Institut für Schulentwicklung (Dort-mund), Herrn Professor Schley als Systemberater und Frau Dr. Köb-berling als Beraterin für den Bereich Konzeption und Teamentwicklungabgestimmt. Schließlich hat die Lenkungsgruppe, der auch die Leiterindes Amtes für Jugend, Frau Dr. Birtsch, angehört, der REBUS-Kon-zeption zugestimmt und sie damit in Kraft gesetzt. An dieser Stelle seiden Beteiligten für die außerordentlich intensive und ertragreiche Ent-wicklungs- und Forschungsarbeit ebenso gedankt, wie den REBUS-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf dieser Grundlage ihre Arbeitbegonnen haben.

Ich halte das REBUS-Konzept und die damit verbundene Organi-sationsform für ein sehr anspruchsvolles und erfolgversprechendes Vorhaben. Alle Beteiligten und davon Betroffenen bitte ich herzlich, in vertrauensvoller Kooperation – Kritik und Verbesserungsvorschlägeeingeschlossen – zum Gelingen beizutragen.

Peter DaschnerLandesschulrat

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1.1 Aufgabenstellung

Integrationsauftrag

Der Aufgabenbereich der REBUS ergibt sich aus dem Integrationsauf-trag des HmbSG § 3 Abs.1: »Das Schulwesen ist so zu gestalten, dassdie gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen von Kindernund Jugendlichen in größtmöglichem Ausmaß verwirklicht werden kön-nen. Diesem Grundsatz der Integration entsprechend sollen Formenäußerer Differenzierung ausschließlich der besseren Förderung der ein-zelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers dienen«.

REBUS unterstützen die Umsetzung dieses Auftrags, indem sie Hil-fen für Schülerinnen und Schüler anbieten, die aus bestehendenSchulangeboten herauszufallen drohen oder die mit herkömmlichenSchulangeboten nicht erreicht werden. Schülerinnen und Schüler, de-ren Eltern und Lehrkräfte erhalten Beratung und Unterstützung, wennProbleme im Lern- und Leistungsbereich, im sozialen Miteinander bzw.im Verhalten aus eigener Kraft heraus nicht mehr bewältigt werdenkönnen. Hilfen sollen rechtzeitig gegeben werden um Aussonderung zuvermeiden, und die Reintegration von Kindern und Jugendlichen, de-ren Schulbesuch gefährdet bzw. bereits abgebrochen ist, soll ermöglichtwerden.

Regionale Verantwortlichkeit der fachlichen Hilfen

REBUS sind die für eine Region zuständigen und verantwortlichen Ein-richtungen für die Koordinierung, Bereitstellung und Gewährleistungvon Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Schulpsychologische,pädagogische, sonderpädagogische und sozialpädagogische Beratungund Förderung werden integriert angeboten. Mit den unterschiedlichenKompetenzen der beteiligten Professionen wird ein fachlich profundesund differenziertes Angebot bereitgestellt, das geeignet ist, in komple-xen Problemlagen schnelle, koordinierte, flexibel abgestimmte und da-durch wirksame Hilfe zu geben. In Kenntnis der regionalen Bedingun-gen und in unmittelbarer Nähe zu den Schulen vor Ort wird es von REBUS aus möglich, ein auf die regionalen Bedarfe abgestimmtes Leistungsangebot zu entwickeln sowie verlässliche, schnell greifendeKooperationsbeziehungen aufzubauen.

Zugänglichkeit von fachlichen Hilfen

Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und deren Vertreter sowie Leh-

Hilfe durch

Beratung und

Unterstützung

Regionale

Leistungsangebote

1 Das Rahmenkonzept

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rerinnen und Lehrer aller Schulformen können sich an REBUS wen-den. Hilfen sollen schnell und unkompliziert zugänglich sein. Insbe-sondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern und deren Ver-treter sind Zugangsmöglichkeiten einfach zu gestalten. Lehrerinnenund Lehrer sollen frühzeitig Beratung in Anspruch nehmen können.Dadurch sollen problemverschärfende Entwicklungen vermieden unddie Integrationskraft der Schulen gestärkt werden. Weitergehende Hil-fen werden gewährt, wenn schulische Ressourcen zur Bewältigung nichtausreichen.

Effiziente Einzelfallhilfe und die damit verbundenen Fragen derSchulberatung bilden den Schwerpunkt der Arbeit der REBUS. Damitverknüpft sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die die Inte-grationskraft der Schulen stärken und langfristig präventive Wirkungenhaben können.

Status der REBUS

REBUS sind Organisationseinheiten einer Dienststelle des Amtes fürSchule, sie sind keine Schulen. Beratung und Unterstützung zielen aufdie Integration von Schülerinnen und Schülern. Diese bleiben ihrerStammschule zugehörig, und die Schule behält die Verantwortung fürdie Gestaltung des Bildungsangebots und die Bewertung der Lei-stungsentwicklungen. Mit den Eltern bzw. deren Vertretern wird eineenge und konsensorientierte Zusammenarbeit angestrebt.

1.2 Richtlinien für die Arbeit der REBUS

1.2.1 Erfahrungsoffene Konzept- und Angebotsentwicklung

Die Aufgabenstellung, ein fachlich differenziertes und integrativ wirk-sames Angebot von Hilfen zu entwickeln, das auf die verschiedenstenschulischen Problemlagen von Schülerinnen und Schülern wirksamantworten kann, fordert ein erfahrungsoffenes Entwicklungskonzept:Offenheit für regionale und individuelle Besonderheiten und ein hohesMaß an Flexibilität sind notwendig, um bedarfsgerechte Angebote ent-wickeln zu können und auf den Wandel von Problementwicklungenreagieren zu können: Veränderungen der regionalen Voraussetzungenund herausfordernder Problemstellungen, Veränderungen der schuli-schen Bedingungen sowie regionaler Hilfestrukturen müssen fortlau-fend aufgenommen und in die Entwicklung geeigneter Arbeitskonzep-te in REBUS aufgenommen werden.

Gleichzeitig ist die Wirkung der Arbeitsweisen der REBUS zu über-prüfen und die Resonanz derer, die Unterstützung suchen, ist in die Be-wertung und Weiterentwicklung der Arbeit einzubeziehen.

Angebots- und Arbeitsprofile der REBUS werden daher in Passungan regionale Voraussetzungen entwickelt, im Dialog mit den Beteilig-

Hilfen für Eltern,

Schülerinnen und

Schüler, Lehrerinnen

und Lehrer

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ten vor Ort reflektiert und fortlaufend bedarfs- und zielorientiert wei-terentwickelt.

Arbeitskonzepte der REBUS entstehen, bestätigen und verändernsich damit in fortlaufenden erfahrungsoffenen Entwicklungsprozessen.Der reflexive Dialog mit den Partnern der Arbeit in REBUS sowie diewiederkehrende kriteriengeleitete Selbstevaluation sind Bestandteil die-ser sich bedarfsorientiert weiterentwickelnden Arbeit.

Maßstäbe der Entwicklung werden durch konzeptionelle Vorgabengesetzt. Sie haben den Charakter von Leitlinien und Gestaltungsprin-zipien, die jedoch der situationsgerechten Ausgestaltung bedürfen. DasRahmenkonzept umfasst die zentralen Leitideen zur Gestaltung derHilfen, das zugrundeliegende Basisverständnis der Aufgabenstellung sowie grundlegende Arbeitskonzepte.

1.2.2 Leitlinien zur Gestaltung von Hilfen

Leitidee Integration

REBUS arbeiten unter der Leitidee, die schulische Integration der Schü-lerinnen und Schüler zu unterstützen und zu befördern. Diese bleibengrundsätzlich ihrer Stammschule zugehörig. Hilfen von REBUS wer-den so integrativ wie möglich gestaltet: Unterrichtsintegrierte und -ergänzende Hilfen haben Vorrang vor Maßnahmen, die mit der Her-auslösung aus der Lerngruppe verbunden sind.

Leitidee »Hilfe zur Selbsthilfe«

REBUS geben Hilfen, wo die Kräfte der Beteiligten zur Bewältigungvon Problemlagen nicht ausreichen. Diese sollen aber bestmöglich aktiviert und genutzt werden. REBUS entwickeln Hilfsangebote aufZeit und treffen Vereinbarungen mit den Beteiligten im Sinne von Arbeitspartnerschaften.

Leitidee Vernetzung

Zur Steigerung der Wirksamkeit von Hilfeansätzen wird die Vernetzungmit anderen Hilfen aktiv gesucht. Das regionale Angebot von Jugend-hilfeträgern und anderen Hilfe – Einrichtungen wird in die Gestaltungvon Unterstützungsmaßnahmen einbezogen. Eine systematische Ver-knüpfung der Arbeit von REBUS erfolgt insbesondere mit den All-gemeinen Sozialen Diensten der bezirklichen Jugendämter und Ein-richtungen der Jugendhilfe, im Einzelfall mit Hilfen zur Erziehung.

Die Vernetzung der Lösungsansätze mit Beiträgen anderer Einrich-tungen, insbesondere mit den örtlichen Jugendhilfeträgern, soll syste-matisch entwickelt werden und zur Erhöhung der Wirksamkeit allerHilfen beitragen.

Dialog mit allen

Beteiligten

10

1.2.3 Systemisches Grundverständnis der Aufgabenstellung

Die Entwicklung von Hilfeansätzen basiert auf einem systemischenVerständnis der Entstehung von schwierigen Problemlagen. Danachsind Ursachen von Schwierigkeiten nicht monokausal im Kind zu su-chen und nicht als linear verursacht zu verstehen. Vielmehr entstehensie in dem dynamischen Bedingungsgefüge der individuellen und bio-graphischen Voraussetzungen des Kindes, seines lebensweltlichen Um-felds und der schulischen Erfahrungswelt.

Die Schwierigkeiten eines Kindes oder Jugendlichen werden daherim Kontext seiner schulischen und außerschulischen Lebenssituationanalysiert, um komplexe Bedingungszusammenhänge zu verstehen undgeeignete Hilfeansätze entwickeln zu können. Unterstützungsangeboteerfolgen dementsprechend in einem kontextbezogenen Arbeitsansatz:Je nach Problemlage werden neben dem Schüler oder der Schülerin dieLehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler, Eltern, deren Vertreterund andere Bezugspersonen in die Arbeit einbezogen, und bei diesenkönnen auch Schwerpunkte der Problembearbeitung liegen.

Fortlaufende Diagnostik und Angebote zur Hilfe bleiben im Un-terstützungsprozess miteinander verbunden: Wirkungen von Lösungs-ansätzen werden fortlaufend analysiert, und diese wiederum werdendem dynamischen Entwicklungsgeschehen folgend in Abstimmung mitden am Einzelfall Beteiligten überprüft, revidiert und neu konzipiert.

1.2.4 Basiskonzepte zur Gestaltung der Arbeit

Schwierige schulische Problemlagen, die die Beteiligten nicht allein be-wältigen können, fordern vielfach differenzierte fachliche Kompetenzenund ebenso differenzierte Lösungsansätze. Diese sollen aufeinander ab-gestimmt, miteinander verzahnt und als prozessoffene Einheit gestaltetwerden, um bestmögliche Wirksamkeit zu erreichen. Ergänzung undKooperation im multiprofessionellen Team, die Integration unter-schiedlicher Arbeitsansätze und die Vernetzung mit anderen Hilfensind die grundlegenden Konzepte zur Bewältigung der oftmals kom-plexen Problemlagen.

Ergänzung im multiprofessionellen Team

Die fachlich unterschiedlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen undMitarbeiter sollen nicht isoliert eingesetzt werden, sondern so zusam-menwirken, dass ein optimaler Unterstützungsprozess erreicht wird.Unterschiedliche fachliche Perspektiven ergänzen sich in der Er-schließung von Problemlagen; fachliche Lösungsansätze werden je nachden Erfordernissen des Einzelfalls ausgewählt und im multiprofessio-nellen Zusammenwirken der Pädagogen, Psychologen und Sozial-

Betrachtung der

Lebensumwelt

und der schulischen

Erfahrungswelt

Zusammenarbeit

von Pädagogen,

Psychologen und

Sozialpädagogen

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pädagogen koordiniert und prozessbegleitend reflektiert. Die Bildungvon fallbezogenen oder auch fallübergreifend arbeitenden multiprofes-sionellen Subteams ermöglicht und sichert die differenzierte fachlicheArbeit in komplexen Problemlagen.

Diagnose, Beratung und Förderung

als integrierte Beiträge der Unterstützung

Dem systemischen Verständnis der mehrdimensionalen Bedingtheitvon schulischen Problemkonstellationen entsprechend werden Dia-gnose und Förderangebote von REBUS in aller Regel mit Beratungs-prozessen verzahnt.

Die Klärung der Problemlage im Sinne systemischer Diagnostik istBestandteil des Hilfeangebots von REBUS. Im Dialog mit den Betei-ligten werden weitergehende Hilfeansätze entwickelt. Beratung undFörderung verlaufen im Prozess der Unterstützung mit einander ver-zahnt: Beratung wird ergänzende Förderansätze insbesondere im Blickauf die Abstimmung der Arbeitsweisen aller Beteiligten in REBUS,Schule und Lebensumwelt begleiten und auf Hilfen zur Stabilisierungbzw. zur Reintegration der Schülerinnen oder Schüler gerichtet sein.Nach Abschluss von Fördermaßnahmen durch REBUS können Bera-tungsprozesse den Übergang zum unbegleiteten Schulbesuch unter-stützen.

Individualisierte Hilfen und deren flexible Gestaltung

im Verlauf der Arbeit

Hilfeangebote werden in jedem Fall diagnosegeleitet und damit je indi-viduell entwickelt. Dabei können verschiedene Lösungsansätze zumTragen kommen, bei denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit un-terschiedlichen Kompetenzen zusammenwirken. Im Verlauf des Unterstützungsprozesses werden die Maßnahmen von REBUS fort-laufend reflektiert und – sich verändernden Erfordernissen im dynami-schen Entwicklungsprozess folgend – variabel gestaltet bzw. revidiert.Möglichkeiten zu flexibler Kommunikation und Absprache im Teamsind Voraussetzung für die prozessorientierte Gestaltung der Unter-stützungsarbeit.

Vernetzung der Hilfen

Bestmögliche Wirksamkeit der Hilfen soll sodann durch zielgerichteteKooperation und Vernetzung mit allen Personen, die in der Arbeit miteinem Schüler oder einer Schülerin beteiligt sind, gewährleistet werden.REBUS sucht aktiv den Kontakt zu anderen Einrichtungen oder Maß-nahmeträgern, bemüht sich um ziel-orientierte Absprachen und ein koordiniertes Zusammenwirken. Einzelfallbezogene Handlungskon-zepte werden ziel- und ergebnisorientiert in Verbindung mit klarer Aufgabenteilung und festen Zeitrahmen zur Überprüfung der Zielerrei-

Klärungen im Sinne

systemischer

Diagnostik

Variable Gestaltung

der Maßnahmen

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chung formuliert. Der Aufbau von regionalen Netzwerken und einge-spielten Kooperationsbeziehungen schafft Voraussetzungen für einschnelles Zusammenwirken im Einzelfall und unterstützt die Entwick-lung von Hilfeangeboten, die der regionalen Bedarfslage entsprechen.

1.3 Organisation und rechtliche Regelungen

Organisationsstruktur der REBUS

Orientiert an den Schulkreisen des Schulaufsichtsbereichs für Grund-,Haupt- und Realschulen werden in Hamburg 15 regionale Beratungs-und Unterstützungsstellen eingerichtet. Für die Beratung und Unter-stützung der überregional arbeitenden Berufsschulen wird eine eigeneAbteilung an einer regionalen Stelle errichtet.REBUS sind Organisationseinheiten einer Dienststelle des Amtes fürSchule. Sie haben jeweils eine eigene Leitung und eine Leitungsvertre-tung. Alle REBUS unterstehen einer eigenen Fach- und Dienstaufsicht(S 12/5), die dem Amt für Schule, Abteilung Schulgestaltung (S 12) zu-geordnet ist. Für alle REBUS gibt es eine zentrale Verwaltungseinheit.In der Implementationsphase übernimmt ein Zentrales ProjektteamAufgaben der Beratung, Steuerung und Koordinierung aller Teilakti-vitäten der Projektentwicklung und -implementation. Die Lenkungs-gruppe übernimmt Aufgaben der ämterübergreifenden Steuerung undKoordination.

Stellenstruktur

REBUS sind regelhaft mit Schulpsychologen, Lehrkräften/Sonder-pädagogen und Sozialpädagogen sowie einer Verwaltungskraft ausge-stattet. Bei der Bemessung der Personalstellen werden die Anzahl derSchulen und deren Schülerzahl, sozialstrukturelle Merkmale und diepersonelle Ausstattung der Schulen berücksichtigt.Grundsätzlich sollen die drei Berufsgruppen der Fachkräfte mit jeweilszwei Mitgliedern vertreten sein.

Arbeitszeitregelung

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen undMitarbeiter wird einheitlich gemäß der zur Zeit gültigen allgemeinen Ar-beits- und Dienstzeitregelung für eine vollbeschäftigte Arbeitskraft (mitAnwesenheitspflicht, Kernarbeitszeit und Gleitzeitregelung) in Höhevon 38,5 Stunden pro Woche im Jahr berechnet. Für die besonderen An-forderungen in den REBUS werden diese 38,5 Wochenarbeitsstundenso verteilt, dass die regelmäßige Arbeitszeit während der Unterrichts-wochen und an 10 Ferienarbeitstagen 41,25 Stunden wöchentlich be-trägt. Dabei erfolgt die Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit in Ori-entierung an den Aufgaben der Dienststellen.

Dienststellen

mit eigener

Organisations-

struktur

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Der Erholungsurlaub wird grundsätzlich in den Schulferien genommen.Bis auf die 10 Ferienarbeitstage und den Erholungsurlaub sind die übri-gen Ferientage der Ausgleich für die erhöhte regelmäßige wöchentli-che Arbeitszeit und somit von der Arbeit freigestellt.

Werden die Beschäftigten in den Schulferien aufgrund eines Bedarfsan mehr als zehn Arbeitstagen dienstlich in Anspruch genommen, sowird der Ausgleich hierfür durch Freistellung von der Arbeit währendder Unterrichtswochen gewährt.

Weisungsgebundenheit und Verschwiegenheitspflicht

REBUS entwickeln Lösungshilfen auf der Grundlage von Problem-klärungen mit den Beteiligten. Sie handeln auf der Basis des REBUS-Konzepts und auf Weisung ihrer Fach- und Dienstaufsicht. Zu denSchulaufsichten werden kooperative Arbeitsbeziehungen hergestellt.

Ihren Klienten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RE-BUS gegenüber Dritten zur persönlichen Verschwiegenheit verpflich-tet. Im Interesse der Problemklärung und der Initiierung geeigneter Lö-sungshilfen bemühen sie sich problembezogen, das Einverständnis derBetroffenen zur Weitergabe und zum Einholen von Informationen zuerhalten.

Schulzugehörigkeit und Zeugnisse

REBUS sind keine Schulen. Schülerinnen und Schüler, die durch RE-BUS gefördert werden, bleiben ihrer Stammschule zugehörig. Wenn ausdem Beratungsprozess heraus neue Schulplätze gesucht werden, wer-den diese von der Schule bzw. der Schulaufsicht zugewiesen.

Die Schulen behalten die Verantwortung für die Gestaltung des Bil-dungsangebots und für die Bewertung der Leistungsentwicklungen. Beider Erstellung von Zeugnissen werden Leistungen, die im Zusammen-hang mit der Entwicklungsförderung durch REBUS erbracht wurden,berücksichtigt.

Einbeziehung der Eltern

In der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern wird eine konsensorien-tierte, enge Zusammenarbeit mit den Eltern angestrebt. Sie werdenüber ergänzende Fördermaßnahmen durch REBUS informiert; zuMaßnahmen mit vorübergehender Herauslösung aus der Lerngruppegeben sie schriftlich ihr Einverständnis.

Umgang mit Schulpflichtverletzungen

Bei anhaltenden Schulversäumnissen arbeiten die REBUS gemäß denRichtlinien zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen (Januar 2001,Mitteilungsblatt der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung). Sieübernehmen Beratungsaufgaben, wenn die Schulen sich nach vergebli-chen Bemühungen (frühestens nach 4, spätestens nach 7 Wochen,

Vertraulichkeit

und Unabhängigkeit

der Beratung

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während derer auch ein Hausbesuch stattfand) an REBUS wenden. Diepädagogischen Handlungsmöglichkeiten von REBUS werden in Ab-stimmung auf die konkrete Problemlage genutzt; in besonders schwie-rigen Einzelfällen können dazu schulersetzende Maßnahmen als Hil-fen zur Reintegration und die Einbeziehung von problemlösendenBeiträgen der Jugendhilfe gehören. Ebenso wird geklärt, ob eine be-handlungsbedürftige Krankheit zur Anwendung von § 19 V HmbSGführen muss.

Wird innerhalb von 3 Monaten keine deutliche Verbesserung desSchulbesuchs erzielt und wird dieser Schritt als sinnvoll eingeschätzt,wird die Schulverwaltung eingeschaltet, die über den Einsatz von ge-eigneten rechtlichen Maßnahmen ( Mittel des Verwaltungszwangs,Bußgeld, Strafverfahren) entscheidet. In besonderen Fällen und unterGenehmigung durch die Fach- und Dienstaufsicht der REBUS kanndiese Frist auf 7 Monate verlängert werden.

2 Leitlinien und Empfehlungen

zur Gestaltung der Arbeit

15

2.1. Zum Stellenwert konzeptioneller Leitlinien

in einem entwicklungsoffenen Programm

REBUS entwickeln ihr Profil in einem entwicklungsoffenen Prozess, indem sie sich einerseits an den Vorgaben des Rahmenkonzepts für alleREBUS und andererseits an den konkreten Strukturen und Bedarfenin ihrer Region orientieren. Um regionalen Besonderheiten und sichwandelnden Bedarfen gerecht werden zu können, müssen alle REBUSSpielraum in der konkreten Ausgestaltung ihrer Arbeit haben, und siemüssen selbst offen für Prozesse des Wandels und die flexible Anpas-sung ihrer Arbeit an veränderte Anforderungen sein.

Die wiederkehrende Auswertung und Reflexion von Erfahrungenverbunden mit der Bereitschaft, etablierte Arbeitsstrukturen neu zu be-denken und bei Bedarf umzugestalten, gehört allgemein zur Arbeit vonEinrichtungen, die sich an den Bedarfen ihrer Kunden orientieren undist auch Bestandteil der Arbeit in REBUS.

In dieser entwicklungsoffenen Grundsituation können konzeptio-nelle Konkretisierungen nicht im Sinne von normativen Gestaltungs-vorgaben und verbindlichen Handlungsanweisungen vorgenommenwerden. Nur bedingt können auch entwickelte Bausteine – z.B. des Lei-stungsangebots – als dauerhaft gültige Bestandteile der REBUS-Arbeitverstanden werden. Die Gefahr unproduktiver Erstarrung anstelle fle-xibler bedarfsgerechter Weiterentwicklung wäre groß. Ausgehend vomRahmenkonzept können aber Leitlinien im Sinne von konzeptgemäßenHandlungsmaximen formuliert werden. Sie dienen als Richtschnur undBewertungsmaßstab , wo wiederkehrend konkrete Entscheidungen getroffen und verantwortet werden müssen. Die folgenden Leitlinienhaben konzeptionelle Verbindlichkeit im Sinne von Denk-Standardsoder Denkrichtungen: Bei auftretenden Gestaltungsfragen sollen sie orientierend und handlungsleitend wirken; bei der Bewertung von praktischen Entwicklungen gelten sie als Maßstab für konzeptgerechteWeiterentwicklungen; sie können Interventionen gegen abweichendeArbeitsweisen rechtfertigen bzw. erforderlich machen. Gleichzeitig sind konkrete Entscheidungen und Lösungen jeweils fallbezogen vorzunehmen und im Kontext professioneller Gestaltungsspielräume zuverantworten.

Über konzept-konkretisierende Leitlinien hinaus werden im Folgendenauch Empfehlungen formuliert, die deren Umsetzung in Verfahrens-weisen vorschlagen.

Rahmenkonzept

und Leitlinien

als Richtschnur

und Bewertungs-

maßstab

16

Sie können nicht normativ bindend sein, haben aber einen hohenpragmatischen Wert in der konzeptorientierten Gestaltung der Arbeitin REBUS.

2.2 Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe

2.2.1 Erreichbarkeit der Dienststelle

Öffnungszeiten

Die Organisation der Arbeit von REBUS soll eine unmittelbare und un-komplizierte Erreichbarkeit von Hilfen gewährleisten. Die Kernzeit derÖffnung der Dienststellen liegt zwischen 8.00 und 16.00 Uhr. Darüberhinaus gehende Öffnungszeiten werden nach regionalen Bedarfen fest-gelegt und veröffentlicht. Die Sprechzeiten sollen auch für berufstätigeEltern einen unmittelbaren Zugang sichern. Zu besonderen Bedarfs-zeiten wie bei Zeugnisterminen oder anderen Krisenzeiten ist eine per-sonelle Präsenz in REBUS sicherzustellen. Die Erreichbarkeit in Feri-enzeiten ist durch angegebene Öffnungszeiten und Mittel der Büro-kommunikation zu gewährleisten.

Gestaltung der Arbeitszeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mit dem Arbeitsschwerpunkt einer möglichst integrativen und vernet-zenden Einzelfallarbeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derREBUS mit einem Anteil ihrer Arbeitszeit mit individuellen Terminab-sprachen außerhalb der Arbeitsstelle an verschiedenen Orten tätig.

Um gleichwohl das Ziel einer hohen Erreichbarkeit für Klienten/Kunden zu gewährleisten ist Transparenz in der individuellen Arbeits-zeitgestaltung bzw. Erreichbarkeit während der Dienstzeit gefordert.

Um neben der Vielzahl der individuell vereinbarten Arbeitstermineausreichend Zeit und Gelegenheit für kollegialen Austausch und Ko-operation im Team zu finden, ist die Präsenz in REBUS ein wichtigesPrinzip der Arbeitszeitgestaltung.

2.2.2 Regelhafte Strukturen der Zusammenarbeit

Kern der Zusammenarbeit im Gesamtteam sind wöchentliche Dienst-besprechungen. Sie dienen der Sichtung und Verteilung aktueller An-fragen, Klärungen und Aufgabenverteilungen. Auch systematische Fall-besprechungen und Aufgaben der fortlaufenden konzeptbezogenenEntwicklungsarbeit haben in Gesamtkonferenzen ihren regelhaften Ort.

Außerhalb der gemeinsamen Konferenzen bieten fallübergreifendeund fallbezogene Subteams Raum zur Reflexion und Beratung in derlaufenden Fallarbeit. Problembezogene Arbeitsgruppen arbeiten ankonzeptionellen Teilfragen.

Zugänglichkeit,

Erreichbarkeit

17

REBUS-übergreifend werden Fachgruppenkonferenzen sowie kon-zeptbezogene Arbeitsgruppen gebildet.

Regelhafte Strukturen der Zusammenarbeit mit Einrichtungen derJugendhilfe vereinbaren die REBUS mit den bezirklichen Jugendäm-tern auf der Basis von Leitlinien und eines Kontraktentwurfs der Len-kungsgruppe.

2.2.3 Gestaltung der Zugänge zu REBUS

Anlass für ein Tätigwerden von REBUS sind Problemkonstellationenmit Schülerinnen und Schülern bzw. mit Lerngruppen, die eine Schuleaus eigener Kraft nicht bewältigen kann. Anfragen werden telefonischoder im direkten Kontakt in REBUS aufgenommen und zur Klärungder weiteren Bearbeitung im Team vorgestellt.

Schülerinnen und Schüler, deren Eltern oder Vertreter sowie Lehr-kräfte der Schulen, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ju-gendhilfe und andere mit der Betreuung von Schülerinnen und Schülernbefasste Fachkräfte (z.B. Ärzte, Therapeuten) können sich zur Beratungdirekt an REBUS wenden. Schulen bzw. deren Schülerinnen undSchüler können weitergehende Hilfen erhalten, wenn die schulischenRessourcen zur Bewältigung nicht ausreichen. Dabei werden unter-schiedliche Bedingungen der personellen Ausstattung der Schulen, wiez.B. die Ausstattung von integrativen Regelschulen und Integrations-klassen, das Leistungsangebot von Schulsozialpädagogen in Grund-Haupt- und Realschulen und die Ausstattung von Gesamtschulenberücksichtigt.

Anliegen aus Schulen werden in der Regel nach Abklärung der schul-internen Möglichkeiten über die Beratungslehrkräfte bzw. Beratungs-dienste an REBUS gerichtet. Sie nehmen eine Verbindungsfunktionzwischen den innerschulischen Lösungsansätzen und dem Hilfeange-bot durch REBUS ein. Bei Eintreten in die Bearbeitung einer Proble-matik klärt REBUS mit den Lehrkräften, welche Maßnahmen zur Sta-bilisierung oder Problemlösung bereits über die Schule gelaufen sindoder noch intern entwickelt werden können.

Regelmäßige Treffen mit den Beratungslehrkräften unterstützen denAufbau einer verlässlichen Kooperation und integrativer Strukturen inden Schulen.

2.2.4 Gestaltung der Fallarbeit

Aufbau und Gestaltung von Arbeitsbündnissen

Unter dem Prinzip »Hilfe zur Selbsthilfe« erteilt REBUS zeitlich be-grenzte Unterstützung im Rahmen von Verabredungen, die zu Arbeits-partnerschaften führen. Vereinbarungen und der fortlaufende Dialogmit den Beteiligten bilden die Basis der Zusammenarbeit unter der Ziel-

Rolle der Beratungs-

lehrkräfte

18

orientierung der Reintegration und einer möglichst begrenzten Hilfevon außen. Demgemäß soll die Arbeit von REBUS konsensorientiertgestaltet werden und für die Beteiligten durchgehend transparent sein.

Die Arbeitsweise von REBUS ist auf Dialog und Kooperation ange-wiesen. Nur auf der Basis gelingender Kommunikation können Unter-stützungsangebote als Hilfe zur Selbsthilfe wirksam werden. Besondersin der Anfangsphase der Arbeit der Einrichtungen und bei jeder Auf-tragsklärung hat die Kontaktgestaltung einen zentralen Stellenwert, umzu tragfähigen Kontrakten und Arbeitsbündnissen zu kommen.

Problem- und Auftragsklärung

Anfragen um Unterstützung durch REBUS führen zunächst zu einerKlärung der Anliegen und der Problemlage. Bei komplexen Schwierig-keiten erfolgt eine systemische Problemklärung (Kind-Umfeld-Analyse).Dabei hat die Beachtung des schulischen Umfelds Vorrang vor außer-schulischen Bedingungszusammenhängen. Auf der Basis der Problem-diagnose werden dann mit den Beteiligten Ziele geklärt und Maßnah-men abgesprochen. Der Entwicklungsprozess wird fortlaufend mit denBeteiligten reflektiert; Änderungen in der Maßnahmengestaltung sollengemeinsam getragen werden.

Einbeziehen multiprofessioneller Kompetenz

Problemgerechte und wirksame Unterstützungsprozesse sollen in RE-BUS insbesondere durch das Zusammenwirken unterschiedlicherFachkompetenzen ermöglicht werden. Konzeptionelle Bestandteile der

Dialog und

Kooperation als

Arbeitsprinzip

Hören ➔ Fragen

AnliegenDaten

Zuständigkeit

Anfrage/Erstkontakte

Forschen

Diagnose

Abstimmen

■ Ergebnis– fokussieren– präsentieren

■ Handlungsplan– entwerfen– vorstellen

Angebotsplanung

Vereinbaren

■ Was?■ Wozu?■ Wer?■ Wann?■ Wo?■ Mit wem?

Maßnahmeplan(Beratung/Förderplan)

Familie

Lehrer/Schule Umfeld

Klasse

Kind

➡Team

Förderplan

➡Team

Berichterstatten

Maßnahmeplanung in REBUS:Von der Anfrage zur Vereinbarung

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Fallarbeit in REBUS sind daher

• die regelhafte Sichtung eingehender Unterstützungsanliegen aus denunterschiedlichen Perspektiven der verschiedenen Berufsgruppenheraus,

• die Ergänzung unterschiedlicher Kompetenzen im Verlauf der Pro-blemklärung und der Fallbearbeitung,

• regelmäßige Beratung und Reflexion der Fallarbeit im multiprofes-sionellen Subteam und in der Gesamtkonferenz.

In der bisherigen Praxis sind unterschiedliche Formen der professio-nellen Ergänzung in der Fallarbeit entwickelt worden. Sie werden jenach den Erfordernissen einer Problemlage und den Bedingungen imTeam flexibel gehandhabt.

Durchgehend ist jedoch sicherzustellen, dass – auch bei einer lau-fenden Fallbearbeitung durch nur eine Person – der reflektierende undergänzende Blick des Teams einbezogen wird.

Arbeitsabläufe in der Fallarbeit

Die Arbeitsabläufe der Bearbeitung von Hilfeersuchen haben sich in re-gelhafter Form wie folgt eingespielt:

• Anfragen werden zumeist telefonisch mit einem »Anfragebogen«aufgenommen und in der wöchentlichen Konferenz zur Bearbeitungvergeben.

• Unter Berücksichtigung der fachlichen Voraussetzungen, Interessenund zeitlichen Möglichkeiten werden Anfragen zur genaueren Pro-blemklärung an verantwortliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiterübergeben. Bei komplexen Problemlagen können auch von Beginnan zwei oder mehr Beschäftigte in die Problemklärung eingebundenwerden. In der Regel wird binnen einer Woche Kontakt zum Anfra-ger aufgenommen werden. In jedem Fall wird in einem Erstgesprächdie Dringlichkeit der Unterstützung geklärt. Ein Ansprechpartner inREBUS wird bestimmt, so dass weitere Kontakte schnell und un-mittelbar aufgenommen werden können. Kriseninterventionen fin-den vorrangig statt.

• Nach einer Kind-Umfeld-Analyse wird ein Handlungsplan entwor-fen; in Fällen komplexer Beratungs- und/oder Förderaufgaben wirddas weitere Vorgehen in der Konferenz bzw. im Sub- oder Fallteamberaten.

• Bei Förderbedarfen wird ein Förderplan mit zeitlicher Begrenzungerstellt und mit den Beteiligten abgestimmt; präzise Zielangaben undVerfahrensvorschläge ermöglichen ein abgestimmtes Vorgehen unddie Überprüfung von angestrebten Entwicklungen.

• Im Verlauf der Problembearbeitung können weitere Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter dauerhaft oder vorübergehend mit bestimmten Lö-sungsbeiträgen einbezogen werden. In jedem Fall wird die Gestaltung

Fallarbeit und

Teamverständnis

Das Erstgespräch

Die Kind-Umfeld-

Analyse und der

Handlungsplan

20

der Hilfen im Prozess der Arbeit den jeweils spezifischen Problem-lagen flexibel angepasst.

• Alle Unterstützungsmaßnahmen werden dokumentiert, so dass Un-terstützungsverläufe nachvollziehbar bleiben und evaluiert werdenkönnen; in einem Abschlussbericht werden sowohl Veränderungenin der Problematik als auch Empfehlungen zu weiterführenden Maß-nahmen festgehalten.

2.2.5 Fallübergreifende Aufgaben

Zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in REBUS-gehören auch fallübergreifende Aufgaben der Vernetzung und präven-tiv wirkende Arbeitsbeiträge. Dazu zählen insbesondere

• regelmäßige Konferenzen mit den Beratungslehrkräften und Bera-tungsdiensten der Schulen, die als Verbindungsglied zwischen denSchulen und REBUS wirken und ressourcenüberschreitende Unter-stützungsanliegen an REBUS vermitteln;

• die regelhafte Zusammenarbeit mit Schulsozialpädagogen in der Re-gion;

• Beiträge zur Erhöhung der integrativen Problemlösekompetenzender Schulen wie die Gestaltung von Konferenzen mit REBUS-spe-zifischer Thematik und entsprechend problemzentrierte Praxisbera-tung mit supervisorischen Anteilen für Lehrkräfte, Beratungs- undLeitungskräfte;

• nach Bedarf die Zusammenarbeit mit den ASD und dem JPD

• sowie die Beteiligung an Stadtteilkonferenzen und an Arbeitsge-meinschaften der bezirklichen Jugendämter (§78 AG).

2.2.6 Dokumentation

Alle Unterstützungsbeiträge von REBUS werden nach verbindlichenVorgaben dokumentiert, so dass fortlaufende Evaluation und Bericht-erstattung möglich sind.

Dokumentation

präventive Hilfen

21

Abläufe in der Fallarbeit

Anfrage

Auftragsklärung

Diagnostik

Zielformulierung

Maßnahmen

Reflexion

Schüler, Eltern, Lehrer, SL, VBL, Jugendhilfe-träger u.a.

Anfrager undREBUS

REBUS, Schule, Kind-Umfeld, Kooperations-partner u.a.

REBUS, Schule, Kind-Umfeld, Kooperations-partner u.a.

REBUS, Schule, Kind-Umfeld, Kooperations-partner u.a.

Auf den Schüler bezogene ProblemlagenLern- u. Leistungsbereich · Absentismus · ADS/HKS · psych. Krisen

Agression/Gewalt · Kontakt-Verhalten · Angst · KonflikteDelinquenz · Desintegrationsprozesse · u.a.

Familie/Umfeld-Problemlagenpsychisch belastete Familien · dissonanter Erziehungsstil

Vernachlässigung · Strukturelle Gegebenheiten · u.a.

Schulische ProblemlagenKlassenbezogene Beratung · Beratung

Konflikte mit und unter LehrernAusgrenzungsprozesse

durch Lehrer· u.a.

Fallverteilung(Konferenz, Erstgespräch)

Gespräche · BeobachtungAkten und Gutachten sichten

Hospitation · Testdiagnostik · u.a.

Absprachenmit allen Beteiligten

SchuleEigene Ressourcen:

Beratungslehrer, Beratungsdienst PLUS u.a.

und/oder:Vernetzung

ASD, EB, KiFaZ, Therapeuten, JPD, u.a.

und/oder:Beratung

Schüler, Lehrer, Beratungslehrer,Schulleiter, Eltern, u.a.

und/oder:Entwicklungsförderung

Unterrichtsbegleitend, Angebote in REBUS, UnterrichtsersetzendElemente spezieller. Therapiemeth., Entwickeln von Lern- und Arbeits-

methoden, Entwicklen von Problemlösungen, Motivationsaufbau, Entwickeln sozialer Kompetenzen u.a.

Zielüberprüfungen, ModifikationenFortsetzen/Beenden

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22

2.3. Leistungsangebot

REBUS entwickeln ihr Angebotsprofil in Abstimmung auf die spezifi-schen regionalen Strukturen und die entsprechenden Unterstützungs-bedarfe.

Problemklärung, Gestaltung von Beratung und Förderung, Vernet-zung mit anderen Hilfen und die Vermittlung in weiterführende Ein-richtungen sind Grundelemente des Leistungsangebots.

2.3.1 Diagnostik

Unterstützungsprozesse von REBUS werden auf der Grundlage einerdiagnostischen Klärung der Problemstruktur und der darin wirkendenBedingungszusammenhänge konzipiert, und die fortlaufende arbeits-begleitende Prozessdiagnostik geht steuernd in die Verlaufsgestaltungein.

Im Konzept der Kind-Umfeld-Diagnose wird der Mehrdimensiona-lität komplexer Problemkonstellationen und der darin wirkenden Be-dingungszusammenhänge Rechnung getragen: Die Erlebens-, Lei-stungs- und Entwicklungssituation von Schülerinnen und Schülern wirdin ihrem psycho-sozialen Kontext zu verstehen gesucht. Mit geeignetendiagnostischen Verfahren sollen die Bedingungsfaktoren, die ein Pro-blem bewirken, verstärken oder aufrechterhalten, ermittelt und in ihremZusammenspiel verstanden werden, um von hier aus aussichtsreicheLösungsansätze zu entwerfen. Dazu gehört auch die Ermittlung des so-zialen Netzwerks, das zur Bewältigung der Problematik beitragen kann.

Zur Erhellung komplexer psycho-sozialer Probleme ist das Einho-len von verschiedenen Sichtweisen ein wesentlicher Zugang: Kind,Schule und Eltern werden in die Problemklärung einbezogen; Berichteund aktuelle Sichtweisen von anderen beteiligten Beratern werden inden Klärungsprozess einbezogen.

Demgemäß stehen Klärungsgespräche mit den Beteiligten vielfach imMittelpunkt der Diagnostik. Untersuchungsberichte und Beobachtun-gen von anderer Seite werden ergänzend hinzugezogen, ebenso aktuel-le Beobachtungen aus Unterrichtsbesuchen, Hausbesuchen und in derdirekten Interaktion mit den Beratungskräften. Testverfahren und an-dere differenzierte psychologische oder – unter Hinzuziehung von wei-teren Fachdiensten – medizinische Untersuchungsverfahren werdenhypothesengeleitet, d.h. unter gezielten Klärungsanliegen eingesetzt.Dabei gilt grundsätzlich, dass der diagnostische Prozess gestaltet wirdmit dem Ziel schneller und wirksamer Hilfe; Abklärungen werden nurinsoweit vorgenommen, als diese zur Entwicklung von Lösungsansät-zen und zur Orientierung im Prozess erforderlich sind. Für die Betei-ligten wird auf Transparenz der diagnostischen Schritte und auf fort-laufende Rückmeldung im Verlauf des Klärungsprozesses geachtet.

Ermittlung von

Bedingungsfaktoren

für eine Problem-

konstellation

23

Abgesehen von Abklärungen der Problematik bei Hilfeersuchenübernimmt REBUS auch primär oder ausschließlich diagnostische Auf-gaben im Zusammenhang mit Fragen der Schullaufbahnberatung undmit der Erstellung von psychologischen Gutachten gemäß Vorgaben desHamburger Schulgesetzes, insbesondere nach § 49 HmbSG.

2.3.2 Beratung

Beratung erfolgt auf der Basis des Grundverständnisses, Hilfe zurSelbsthilfe in Problemsituationen und bei Entwicklungsvorhaben an-zubieten. Dabei charakterisiert Achtung der Freiheit und der Eigenver-antwortlichkeit des Ratsuchenden die Beratungshaltung: den Ratsu-chenden in seiner Selbststeuerung und in der Wahrnehmung seiner Res-sourcen zu stärken ist Anliegen im Beratungsprozess. Unterstützung beiZielklärungen, die gemeinsame Suche nach Lösungen und stützendeBegleitung in Veränderungsprozessen sind wesentliche Bestandteilevon Beratung. Hinweise oder Angebote sowie die Vermittlung von wei-terführenden Hilfen erfolgen auf dieser Basis des Sich-Beratens und derProzesssteuerung durch den Ratsuchenden. Ethische Grundregeln fürdie Beratungskräfte sind Berechenbarkeit, Aufrichtigkeit und Transpa-renz im eigenen Tun, Unabhängigkeit von Wünschen anderer und kritische Selbstreflexion insbesondere im Blick auf die Wahrung hin-reichender emotionaler Unabhängigkeit.

In REBUS wird Beratung in verschiedenen Zusammenhängen derProblemklärung und -bearbeitung angeboten:

• Beratung ist integrierter Bestandteil der Problemklärung im Dialogmit den Beteiligten.

• Einen hohen Stellenwert nehmen Aufgaben der Schullaufbahnbera-tung ein.

• Als weiterführender Hilfeansatz dient Beratung der Erarbeitung vonLösungsstrategien und der unterstützenden Begleitung in Verände-rungsprozessen.

• Beratungsprozesse mit Schülerinnen und Schülern können den Cha-rakter ziel- orientierter Förderung gewinnen und schulergänzendenFördermaßnahmen nach Förderplänen entsprechen.

• Schulergänzende Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schülerwerden verzahnt mit begleitenden Beratungsprozessen mit Lehr-kräften und Eltern, in denen es insbesondere um die Abstimmung derArbeitsweisen aller Beteiligten geht, unter der Zielrichtung der Sta-bilisierung der Schülerin oder des Schülers und seiner (Re-)Integra-tion.

• Nach Abschluss von Fördermaßnahmen durch REBUS und in derÜberleitung an neue Lernorte können Beratungsprozesse Bestand-teil der Unterstützung zum unbegleiteten Schulbesuch sein.

Schullaufbahn-

beratung und

psychologische

Gutachten

Beratung als Hilfe

zur Selbsthilfe

24

• In Problemsituationen, in denen unterschiedliche Sichtweisen mit-einander zu vermitteln oder Konflikte zu klären sind, sind spezifischeFormen der Beratung erforderlich: Konfliktmoderation sowie die In-itiierung und Moderation von Runden Tischen bzw. Kreisgesprächenmit allen Beteiligten sind wichtige Arbeitsformen in REBUS.

Beratung kann sich an verschiedene Personen richten, die an einer Pro-blematik beteiligt sind. Im Mittelpunkt steht die Bewältigung der schu-lischen Problematik: Beratung bezieht sich zunächst auf die Situationdes Schülers oder der Schülerin in der Schule. Dazu können Bera-tungsprozesse für Schülerinnen und Schüler selbst wie für deren Elternund Lehrkräfte wesentliche Klärungszugänge sein.

Darüber hinaus können auch weiter greifende Beratungsprozesse indiziert sein: Beratungs- und Klärungsarbeit mit Familien oder fami-lienersetzenden Bezugspersonen, mit Lehrerteams, Schulleitungen undSchulaufsicht sowie mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfekann zur Bewältigung eines Problems gefordert sein.

Die Beratung von unterschiedlichen Personen, die mit verschiedenenSichtweisen und Erfahrungen in einer Problematik verstrickt sind, for-dert von den Beratungskräften grundsätzlich die Haltung der Allpar-teilichkeit: Jede der involvierten Personen hat das Recht, in ihrer Sicht-weise und ihrer Not wahrgenommen zu werden und die von ihrbenötigte Unterstützung zu erfahren. Die Komplexität belasteter Be-ziehungen kann jedoch den einzelnen Mitarbeiter oder die einzelneMitarbeiterin in der Gestaltung der miteinander verwobenen Bera-tungsprozesse überfordern, und der Aufbau von vertrauensvollen Be-ratungsbeziehungen kann wesentlich erschwert sein. Die Aufteilung der Arbeitsstränge unter den Mitarbeitern und die reflektierte Ergän-zung im Team kann dann erforderlich sein und zu einer qualitativ verbesserten Arbeit führen.

2.3.3 Entwicklungsförderung durch REBUS

Ergänzende Förderung für Schülerinnen und Schüler wird von REBUSangeboten, wo diese zur Bewältigung der Problemlage eine direkte Ent-wicklungsförderung benötigen und die Schulen mit der Wahrnehmungder notwendigen Hilfen überfordert sind. REBUS gibt Hilfen zur Pro-blembewältigung, übernimmt aber nicht regelhafte Aufgaben schuli-scher Förderung.

Fördermaßnahmen werden diagnosegeleitet und unter dem Ziel derVermeidung von Aussonderung bzw. der Reintegration ergriffen. AlsHilfe zur Selbsthilfe werden sie unter spezifizierten Zielsetzungen füreinen begrenzten Zeitraum geplant.

Einbeziehung

verschiedener

Sichtweisen

und Erfahrungen

25

Arbeit mit Förderplänen und Förderkonferenzen

Es wird ein schriftlicher Förderplan erstellt, der die diagnostische Be-gründung enthält, konkrete Ziele sowie die vorgesehenen Fördermaß-nahmen formuliert und den Zeitraum festlegt, in dem diese verwirklichtwerden sollen.

In der Regel werden Förderpläne für einen Zeitraum von drei Mo-naten konzipiert und dann auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeithin überprüft.

Die für den jeweiligen Fall verantwortliche Fachkraft entwirft denFörderplan auf der Basis der vorausgegangenen diagnostischen Ab-klärung. Sie stimmt ihn mit den Personen ab, die mit seiner Umsetzungbefasst sein werden: den Lehrkräften der Schule, den Eltern oder Er-ziehungsberechtigten, ggf. Mitarbeitern der Jugendhilfe und des ASDund mit den Mitarbeiterinnen in REBUS, die mit dem Fall befasst sind.Diese Personen müssen in der Zielsetzung übereinstimmen, sich im Ver-lauf der Förderarbeit abstimmen, sie zielorientiert unterstützen, reflek-tieren und ggf. Veränderungen des Angebots entwickeln. Die an der För-derung Beteiligten oder das Subteam bilden die Förderkonferenz. DieUmsetzung von Förderplänen ist an die Zustimmung der Leitung ge-bunden.

Bei Fördermaßnahmen, die aufgrund zugespitzter Problemkonstel-lationen mit einer vorübergehenden Herauslösung aus der Lerngruppeverbunden sind, ist neben dem Förderplan die Zustimmung der Fach-und Dienstaufsicht (S12/5) gefordert.

In Einzelfällen, in denen für Schülerinnen und Schüler ein Schul-besuch vorübergehend nicht möglich ist, macht REBUS Förderange-bote, die auf die Reintegration in eine Lerngruppe gerichtet sind.

Gestaltung der Förderung

Förderung durch REBUS erfolgt weitestmöglich als integrative Förde-rung. Klassenintegrierte und schulintegrierte Maßnahmen haben Vor-rang vor schulergänzenden Maßnahmen und vor Maßnahmen mitvorübergehender Herauslösung aus der Lerngruppe.

Dabei gilt das Prinzip diagnosegeleiteten Handelns unter integrati-ver Zielsetzung: Förderkontexte werden zielorientiert, nach individuellbegründeten Förderplänen gestaltet.

Das Spektrum der Förderangebote, die je individuell entwickelt undgestaltet werden, ist groß. Häufig genutzte Angebotsgruppen sind:

• Entwicklungsförderung mit Elementen spezifischer Therapiemethoden

• Training sozialen Verhaltens

• Förderung von Lern- und Arbeitstechniken

• Wahrnehmungstraining

• Entspannungsübungen

Förderpläne und

Förderkonferenzen

Ansätze zu

integrativer

Förderung

26

• Training von Kulturtechniken

• Training von Techniken zur Alltagsbewältigung

• Elemente psychomotorischer Übungsbehandlung

• Elemente aus Arbeits- und Beschäftigungstherapie

• Aufmerksamkeits- und Konzentrationstraining

• Berufspraktika

Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler sind in der Regel ver-knüpft mit Beratungsprozessen für die Lehrkräfte sowie für Eltern, de-ren Vertreter oder andere in der Erziehung Beteiligte. Prozessbegleitendwerden die Maßnahmen unterschiedlicher Hilfeträger aufeinander ab-gestimmt. Die Durchführung von Absprachen mit allen Beteiligten wirdim regelmäßigen Kontakt gesichert.

Zu den Förderangeboten durch REBUS gehört auch die Beratungund Vermittlung in neue Lernkontexte hinein sowie die begleitende Un-terstützung im Übergang.

Förderkontexte für Kinder und Jugendliche in Krisen

In zugespitzten Problemkonstellationen und in Krisensituationen, wenndie Beteiligten an die Grenzen ihrer Bewältigungsmöglichkeiten gelangtsind, kann die vorübergehende Herausnahme aus der gegenwärtig über-fordernden Situation indiziert sein, um zu neuen konstruktiven Ver-haltensansätzen zu finden. Die Entscheidung wird begleitet von Maß-nahmen im Umfeld, die der Sicherung bzw. Herstellung von Bedingun-gen dienen, die eine Reintegration in die Lerngruppe ermöglichen. DerFörderprozess verläuft dann über mehrere Stufen der Vertrauensbil-dung und der Stärkung von Ressourcen zur Reintegration:

• Aufbau von Vertrauen im vertrauten Umfeld der Person oder im ent-lasteten Raum von REBUS

• Beziehungs- und Kontaktgestaltung zwischen Schülerin oder Schülerund Mentor bzw. Mentorin

• Aufbau von Wertschätzung des Schülers/der Schülerin für die eige-nen Ressourcen

• gezielte Entwicklungsförderung, u.U. gestaltet als schulische Förde-rung

• Anbahnen von Reintegration in eine Lerngruppe und die InstitutionSchule.

• Vorübergehende Herauslösung aus der Lerngruppe.

Die vorübergehende Herausnahme eines Schülers oder einer Schülerinaus der Lerngruppe kann im Einzelfall unumgänglich und die der Si-tuation angemessene Unterstützungsform sein. NiedrigschwelligereMaßnahmen müssen dann als nicht mehr erfolgversprechend einge-schätzt werden, was in der Regel vorausgegangene ambulante Förder-versuche voraussetzt.

Suche nach neuen

konstruktiven

Verhaltensansätzen

im Förderprozess

Vorübergehende

Herauslösung aus

der Lerngruppe

27

Eine solche Maßnahme kann nur im Einvernehmen mit der Stamm-schule, den Eltern oder Erziehungsberechtigten und der REBU-Stelleerfolgen. Vor der Herauslösung aus der Lerngruppe müssen auf der För-derkonferenz mit Eltern und Lehrkräften alternative Möglichkeiten derFörderung und ihre zu erwartenden Konsequenzen erörtert werden.

Bei einer Entscheidung für eine Herauslösung aus der Lerngruppemuss der Förderplan die Perspektive der Reintegration enthalten. Da-bei kann es insbesondere um die Vorbereitung, Vermittlung und Be-gleitung in eine neue Lernumgebung hinein gehen, wie in beruflichePraktika und in Maßnahmen der Berufsvorbereitung. Beratung,Klärung, vorbereitender Unterricht und Begleitung in die neue Lern-umgebung hinein sind dann Fördermaßnahmen durch REBUS.

Die Fach- und Dienstaufsicht (S12/5) muss der Entscheidung zurvorübergehenden Herauslösung aus einer Lerngruppe zustimmen. Istzwischen Eltern, Schule und REBUS ein Konsens über die Entschei-dung nicht zu erreichen, so vermittelt sie, informiert die Schulaufsichtund fällt die letzte Entscheidung.

Förderung in Gruppen

Nach Phasen der Einzelförderung oder auch parallel zu diesen könnenLernprozesse in Gruppen ein notwendiger Schritt auf dem Weg derReintegration in schulische Lernkontexte sein.

REBUS bildet Gruppen unter dem Aspekt der individuellen Lö-sungsentwicklung:

• eine differenzierte individuelle Diagnostik bildet die Basis für die ge-zielte Intervention;

• es werden möglichst integrative Formen der Gruppenerfahrung ge-sucht, wie z.B. Kleingruppen aus der Klassengemeinschaft oder in an-deren schulischen Konstellationen;

• wenn REBUS selbst Gruppen bildet, so werden diese als gezielte In-tervention für die jeweiligen Kinder eingerichtet;

• in der Regel gehen dann Phasen der Einzelförderung voraus;

• Beratungsprozesse begleiten die auf Reintegration gerichtete Förde-rung in der Gruppe.

Auf der Basis individueller Diagnostik und im Kontext individuellerFörderkonzepte bemühen sich REBUS um Formen angemessenerGruppenerfahrung. Ein festes Gruppenangebot halten sie nicht vor.

2.3.4 Systembezogene Beratung und Unterstützung

Der Schwerpunkt der Arbeit in REBUS liegt im Bereich der Einzelfall-hilfe. Über die damit verbundenen Beratungsprozesse und praktischenErfahrungen sind langfristig auch Auswirkungen auf Strukturen und Ar-beitsweisen in den Schulen zu erwarten, die den Umgang mit belaste-

Individuelle

Förderung in

Gruppen

28

ten Schülerinnen und Schülern erleichtern und eskalierende Problem-entwicklungen zu vermeiden helfen. Kompetenzen zum Umgang mitschwierigen Schülern werden wachsen, und Haltungen zum Auftrag derSchule sowie zum Angebot von Hilfen werden sich mit dem Aufbau derKooperationsbeziehungen weiterentwickeln. In der Zusammenarbeitzwischen Lehrkräften und Fachkräften aus REBUS zur Bewältigungkonkreter Problemsituationen kann sich ein Kompetenztransfer im Umgang mit Schülerinnen und Schülern in schwierigen Situationenentwickeln.

Klassenbezogene Beratung, die über den Einzelfall hinausgeht, Be-ratung für Lehrergruppen oder Teams, Sprechstunden und Praxisbera-tung mit supervisorischen Anteilen für Beratungskräfte in den Schulenund regelmäßige Konferenzen mit den Beratungslehrkräften in REBUStragen zur Stärkung der Problemlösekompetenzen in den Schulen bei.

Zur Unterstützung von integrativen Veränderungsprozessen werdendie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus REBUS auch problemzen-trierte Rückmeldung an die Schulen geben, wo wiederkehrende Pro-blemlagen auf Entwicklungsaufgaben hinweisen.

Rückkoppelung und Kooperation mit den Schulleitungen sind einwichtiger Bestandteil dieser systembezogenen Beratung. Informations-veranstaltungen, die Gestaltung von Konferenzen und Beratung mit su-pervisorischen Anteilen für Lehrergruppen zu Fragen der Bewältigungvon schülerbezogenen Problemlagen sind andere Formen der fallüber-geifenden, problemzentrierten Arbeit der REBUS.

2.3.5. Vernetzung und Arbeit im Schnittstellenbereich

Aufbau von regionalen Netzwerken

Effektive und zielgerechte Beratung und Förderung durch REBUS set-zen die genaue Kenntnis der stadtteilbezogenen Lebenzusammenhän-ge, eine hohe Präsenz in der Region und ein funktionierendes Netz vonKooperationsbeziehungen voraus. REBUS bemühen sich daher fort-laufend um genaue Kenntnis der sich wandelnden sozialen Strukturenund Probleme im Stadtteil, sind informiert über das aktuelle Angebotvon Hilfeeinrichtungen in der Region und sorgen für die Einbindung ih-rer Arbeit in die Strukturen vor Ort. Dazu gehört die regelhafte Beteili-gung von REBUS-Mitarbeitern an Stadtteilkonferenzen und Stadtteil-projekten, an Arbeitsgemeinschaften nach §78 KJHG und der regelhaf-te Kontakt zu den Kinder- und Familienhilfezentren.

In der Fallarbeit wird die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl vonEinrichtungen erforderlich. Dazu gehören Kindergärten und Tageshei-me, Ärzte, Therapeuten, Kureinrichtungen und Kliniken, eine Vielfaltvon Beratungsstellen, verschiedene Ämter, Träger und Einrichtungenoffener Jugendarbeit, Wohngruppen und Heime, Beratungsstellen fürAusländer und die Polizei.

Klassenbezogene

Beratung

Einbeziehung der

Schulleitungen

Zusammenarbeit

mit Einrichtungen

im Stadtteil

29

Hauptpartner in der Zusammenarbeit sind die Allgemeinen SozialenDienste (ASD), Jugendämter, Gesundheitsämter, der Jugendpsychiatri-sche Dienst (JPD), Kinder- und Familienzentren und andere regionaleHilfezentren.REBUS bemühen sich um den Aufbau verlässlicher Kooperationsbe-ziehungen, die ein schnelles und flexibles Zusammenarbeiten ermögli-chen. Als gemeinsames Basisverständnis ist aufzubauen, dass die Sor-ge um die Entwicklung der Kinder eine gemeinsame Aufgabe ist, zu derLösungen vor Ort im aktiven Zusammenwirken gesucht werden. Ins-besondere gilt es Mechanismen zu durchbrechen, in denen ein Weiter-reichen von Problemen unter Delegation von Verantwortlichkeit auf an-dere erfolgt.

REBUS

medizinische InstituteWilhelmstift, UKE, WOI

Allgemeine sozialeDienste ASD

ErziehungsberatungGesundheitsämter

Jugend-psychiatrischer

DienstJPD

SchulbehördeSchulaufsicht,

SIZ, HuK

Lehrkräfte

Kooperationsbeziehungen von REBUS

SchülerEltern

Regionale Einrichtungen

Tagesheime, Ärzte,Kinder- u. Familien-

zentren,Beratungsstellen

30

Abgrenzung von Leistungen angrenzender Hilfen

In der Vielzahl der Aufgabenstellungen, der Komplexität der Problem-lagen und der Vielfalt der Kooperationsbezüge ist für REBUS die Fo-kussierung auf den schulbezogenen Auftrag unter integrativer Zielset-zung und die Abgrenzung von anderen Hilfen eine wichtige Aufgabe derSelbstklärung. Unter geklärten Aufgabenabgrenzungen kann REBUSdie Grenzen der eigenen Leistungen transparent machen und weiter-gehende wirkungsvolle Hilfen vermitteln.

In diesem Sinne sind »Nicht-Zuständigkeiten von REBUS«

• Fördermaßnahmen in integrativen Regelschulen und in Integrationsklassen,

• Fördermaßnahmen für ausländische Schülerinnen und Schüler,

• Durchführung von Maßnahmen der LRS-Förderung (PLUS, AUL),

• Haus- und Krankenhausunterricht (CHuK),

• Therapeutische Förderung bei Teilleistungsstörungen,

• Übergang aus integrativen Regelklassen in die Sek I,

• Überprüfung auf Sonderschulbedürftigkeit mit Ausnahme schulpsychologischer Gutachten,

• Schulplatzvermittlung,

• Psychotherapien.

Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen mit dem Beratungszentrumfür Integration (BZI) und der Beratungsstelle für besondere Begabun-gen (BbB) sowie mit Maßnahmen der Drogenprävention, der Gewalt-prävention, Beratung bei sexuellem Missbrauch und Hilfen für psy-chisch Kranke werden im Amt für Schule erstellt.

Arbeit im Grenzbereich von Zuständigkeiten

und Wirkungsmöglichkeiten

Mit dem Aufgabenbereich von Hilfen zur Problembewältigung in Situationen drohender Ausgrenzung und drohenden Scheiterns ist dieArbeit von REBUS grundsätzlich in Grenzbereichen von unterschied-lichen Verantwortlichkeiten und begrenzten Bewältigungsmöglichkei-ten der Beteiligten angesiedelt. Der möglichst geklärte Umgang mit ei-genen Grenzen ist Voraussetzung für eine zielorientierte und ressour-cenbewusste Arbeit der REBUS. Personale Ressourcen der einzelnenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie die Wirkungsmöglich-keiten der REBUS als Institution müssen im Bewusstsein von Grenzengehandhabt werden, um verantwortlich handeln und notwendige wei-terführende Hilfen anregen zu können.

In der Vernetzung mit Hilfen von außen arbeitet REBUS im Ge-wahrsein von Auftragsgrenzen:

• REBUS bemühen sich aktiv um die Vernetzung von Hilfen und

»Nicht-Zuständig-

keiten« von REBUS

Schnittstellen

mit weiteren

Dienst- und

Beratungsstellen

Vernetzung

von Hilfen

31

sorgen für die Klärung von Verantwortlichkeiten, wo mehrere Hilfenzu koordinieren sind.

• Im Interesse des Kindes kann vorübergehend grenzüberschreitendeArbeit erforderlich sein, um zielorientiert Entwicklungsprozesse zuinitiieren (z.B. durch Arbeit mit Familien).

In Aufgabenbereichen, in denen sich Hilfen von REBUS z.B. mit Auf-gaben des ASD überschneiden, wird auf eine komplementäre Aufga-bengestaltung und klare Abgrenzungen der Leistungen im einzelnen geachtet.

Grenzen der Wirkungsmöglichkeiten von REBUS entstehen,

• wo Kooperationsmöglichkeiten mit Lehrkräften, Eltern, Jugendhil-femaßnahmen oder den Schülerinnen und Schülern selbst nicht auf-gebaut werden können,

• Maßnahmen von REBUS nicht greifen und keine zielführenden Per-spektiven bestehen,

• strukturelle Voraussetzungen für Integrationschancen fehlen, z.B.durch– Diskrepanzen zwischen Schule und sozial-kulturellem Umfeld– Lücken in der schulischen Angebotsstruktur (handlungsorien-

tierte Lernangebote für ältere Schülerinnen und Schüler, integra-tive Regelklassen flächendeckend und weiterführend im Se-kundarbereich, flächendeckendes Netz von Integrations-Klas-sen)

– Lücken in der externen Angebotsstruktur wie therapeutischeHeime, Kuren, Tageskliniken, Psychiatrie.

Im Grenzbereich wirkungsvoller Handlungsmöglichkeiten arbeiten REBUS mit dem Ziel, die eigenen Möglichkeiten weitestmöglich aus-zuschöpfen, unter folgenden Leitlinien:

• eigene Werteklärung: Bei widerstreitenden Werten handelt REBUSim Interesse des Kindes und seines Rechts auf Entwicklung (Schul-pflicht als Konzept seiner Umsetzung)

• Selbstklärung: REBUS arbeitet mit eigenem Lösungsansatz, nicht als Substitut für andere fehlende Strukturen.

• Systembewusstheit: Vorübergehende Überschreitung der Grenzenvon REBUS als schulbezogener Beratung und Unterstützung erfolgtim Bewusstsein der Grenzüberschreitung, z.B. in den familiärenRaum hinein.

• Aufbau von Kooperation: Zum Aufbau von Arbeitspartnerschaftenwird ein Minimalkonsens erarbeitet.

• Passung mit den Voraussetzungen des Klienten: REBUS setzt ent-wicklungsfördernde Arbeit am Ist-Stand der Schülerinnen und

Handlungs-

möglichkeiten

Leitlinien

von REBUS

32

Schüler an. Das kann Betreuung an außerschulischen Lernorten, hin-führend zu Schule, bedeuten.

• Aktives Vernetzen: REBUS stellt aktiv Abstimmungen und ver-bindliche Absprachen mit anderen Hilfen her.

• Arbeit in Schnittstellenbereichen: Ergänzung in komplementärenRollen und sich ergänzenden Beiträgen.

• Zielführende Interventionen: REBUS arbeitet hinführend zuSchritten der Integration, dem Kind Normalität ermöglichend. Dazuwerden Interventionen auf Zeit vorgesehen, Absprachen getroffen,die Umsetzung von vereinbarten Maßnahmen gesichert und über-prüft.

• Ergänzung und Überprüfung im Team sichert ein qualifiziertes undzielführendes Handeln.

• Grenzen des Beitrags von REBUS: Wo eine Entwicklungsperspek-tive durch Maßnahmen von REBUS nicht mehr erkennbar ist, wer-den andere zielführende Lösungen gesucht. Aufgabe der REBUS isthier, die Grenzsituation zu erkennen, zu definieren und adäquateHilfen zu vermitteln.

• Frühwarnsystem und Wächterfunktion: Wo adäquate Strukturen/Hilfen fehlen, macht REBUS auf dienstlichem Weg als dem adäqua-ten politischen Weg darauf aufmerksam.

33

2.4 Ergänzung der Kompetenzen im Team

2.4.1 Arbeitsprofile im multiprofessionellen Team

Symmetrische Rollengestaltung der Berufsgruppen

Mit den unterschiedlichen professionellen Zugängen aus Psychologie,Schul-, Sonder- und Sozialpädagogik arbeiten die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter in dem gemeinsamen Aufgabenfeld der REBUS zusammen.Auf der Basis gemeinsamer Grundqualifikationen und des systemischenAufgabenverständnisses sind die Überschneidungsbereiche in den Tätig-keiten der verschiedenen Berufsgruppen groß:

• Alle Professionen übernehmen Aufgaben in allen Bereichen der Ar-beit in REBUS, von Kurzberatung über Beratungsprozesse und Ent-wicklungsförderung bis zu Weitervermittlung und Vernetzung mit an-deren Hilfen.

• Aus allen Berufsgruppen heraus arbeiten die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter mit den verschiedenen beteiligten Personengruppen: denSchülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, Schulleitungen, Betreuern und koordinieren ihre Arbeit mit anderen Fachkräften.

• Auch übernehmen alle Fachkräfte fallweise die Federführung, ge-stalten Prozesse der Fallarbeit eigenständig und ziehen Kollegennach Bedarf hinzu.

Damit kennzeichnet eine symmetrische Rollengestaltung die Koopera-tionsbeziehungen im Team.

Aufgabenspezifischer Einsatz der Kompetenzen

Bei der Verteilung und Übernahme von Arbeitsaufgaben stehen die in-dividuellen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vordergrund; sie sind durch Ausbildung, Berufserfahrung und Zusatz-qualifikationen geprägt. Individuelle Kompetenzprofile und Arbeits-schwerpunkte stehen im Gesamtzusammenhang der beruflichen Bio-graphien und entwickeln sich in neuen Aufgabenzusammenhängenweiter.

In REBUS werden die unterschiedlichen Kompetenzen aller Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich genutzt, indem Entscheidun-gen zur Übernahme eines Falls jeweils von Fall zu Fall getroffen wer-den und Kompetenzen anderer Kollegen in der Beratung und Gestal-tung der Fallarbeit ergänzend hinzugezogen werden. Im Verlauf derFallarbeit können Teilaufgaben in kollegialer Verabredung an Kollegenübertragen werden, die hierfür spezifische Kompetenzen einbringenkönnen. Komplementäre Rollengestaltung kennzeichnet die Zusam-menarbeit der Fachkräfte innerhalb einer Fallbearbeitung.

Die Arbeitsprofile der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in REBUS-sind damit durch individuelle Kompetenzprofile geprägt und entwickelnsich weiter.

Individuelle

Kompetenzen der

Mitarbeiter nutzen

34

Die aufgabengerechte Ergänzung und Verknüpfung von spezifischenKompetenzen aus der Vielfalt der Qualifikationen der Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter kennzeichnet die effiziente Nutzung der Multiprofes-sionalität im Team.

Berufsgruppenspezifische Aufgabenschwerpunkte

Bei der breiten Basis übereinstimmender Tätigkeiten, dem Spektrumdifferenzierter individueller Kompetenzprofile und dem fortlaufendenKompetenzerwerb während der Arbeit in REBUS sind die Profile derunterschiedlichen Berufsgruppen in REBUS nicht scharf konturiert.

Berufsgruppenspezifische Akzente in der Wahrnehmung der Aufga-ben ergeben sich aber aus fachspezifischen Zugangsweisen und Berufs-erfahrungen, die als solche in ihrer Unterschiedlichkeit in REBUS auchbenötigt werden:

• Kompetenzen von Psychologen sind ausdrücklich gefordert bei dia-gnostischen Aufgaben und im Bereich psychologischer Beratung. Siesind zuständig für die Erstellung von Gutachten nach dem Schulge-setz und für schulpsychologische Hilfen an integrativen Regelschu-len und an Gesamtschulen.

• Kompetenzen von Lehrkräften sind ausdrücklich gefordert, wo me-thodisch-didaktische Beratung benötigt wird, wo Förderkonzepte zuerstellen sind, Unterricht zu gestalten oder die Reintegration in Un-terricht vorzubereiten ist.

• Kompetenzen von Sozialpädagogen sind ausdrücklich gefordert inden Bereichen psychosozialer Diagnose, sozialpädagogischer Bera-tung und Unterstützung, in Institutions- und Rechtskenntnissen so-wie Vernetzungserfahrungen und Casemanagement.

Schulpsychologische Hilfen für Gesamtschulen

Psychologen nehmen schulformspezifische Aufgaben an Gesamtschu-len wahr und verstehen sich dabei als Teil des REBUS-Teams. Sie arbeiten in diesem Aufgabengebiet im Schnittstellenbereich zwischenREBUS und den Beratungsdiensten der Gesamtschulen. Um sowohlden besonderen Aufgaben in den Gesamtschulen entsprechen zu kön-nen als auch die Einbindung in das REBUS-Konzept und das REBUS-Team zu gewährleisten, gelten folgende Leitlinien für die Gestaltung derArbeit:

• Psychologinnen oder Psychologen aus REBUS beraten den Bera-tungsdienst der Gesamtschulen. Eine Person aus REBUS ist festeKontaktperson für die Schule.

• Fälle, die die Möglichkeiten des Beratungsdienstes überfordern, wer-den an REBUS weitergeleitet.

• Ein Psychologe oder eine Psychologin übernimmt nicht mehr alszwei oder drei Gesamtschulen, so dass die Einbindung in andere Auf-

Kompetenzen

und Aufgaben-

zuordnung

35

gabenbereiche von REBUS erhalten bleibt. Gibt es weitere Gesamt-schulen in einer Region, so teilen sich zwei Psychologen aus REBUSdie Aufgabe der Kontaktstelle zu den Gesamtschulen.

2.4.2 Strukturen und Regulative im Team

Multiprofessionelle Ergänzung

als konzeptionell verpflichtende Aufgabe

Die Ergänzung der Kompetenzen im multiprofessionellen Team ist kon-zeptioneller Bestandteil der Arbeit in REBUS. Die Ergänzung der un-terschiedlichen fachlichen Zugänge und der vielfältigen Kompetenzengewährleistet die geforderte fachliche Differenziertheit der Hilfen unddient zugleich der Qualitätssicherung.

Sie muss sowohl als fortlaufende Reflexion der Aufgaben und Ar-beitsweisen aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven heraus ge-währleistet werden als auch in kooperativer Gestaltung der Fallarbeit.

Multiprofesssionelle Zusammenarbeit wird in verschiedenen Aufga-benbereichen und verschiedenen Arbeitsweisen realisiert:

• Sie findet bei der Sichtung und Verteilung von Fällen und im Rah-men von Fallkonferenzen statt.

• In regelhaft tagenden Subteams oder in fallspezifischen Arbeitsteamsfinden intensive Fallberatungen, Absprachen zu Förderplänen unddie systematische Reflexion der Arbeitsprozesse statt.

• Je nach Bedarf wird die Fallarbeit selbst multiprofessionell gestaltet,indem Personen verschiedener oder auch der gleichen Berufsgrup-pen mit unterschiedlichen Beiträgen zusammenarbeiten. Dabei set-zen sie parallel oder nacheinander ihre spezifischen Kompetenzen inabgestimmten Rollen und an unterschiedlichen Teilaufgaben zur Problembewältigung ein.

Im Übergang von der Einzelarbeit in unterschiedlichen Arbeitsfeldernzur Zusammenarbeit im Team wird besondere Aufmerksamkeit für denAufbau kooperativer Arbeitsstrukturen benötigt. Er wird durch externeBegleitung unterstützt. Wesentliche Anfangsschritte sind das Kennen-lernen der unterschiedlichen Arbeitsweisen der Mitarbeiterinnen undMitarbeiter und der Aufbau von Kommunikationsformen, die den offe-nen und reflexiven Umgang mit Unterschiedlichkeit ermöglichen.Strukturen der kooperativen Bearbeitung von Fällen sind ausdrücklichzu schaffen. Im Umgang mit Arbeitsdruck und begrenzten zeitlichenRessourcen ist zu bedenken, daß der Aufbau kooperativer Arbeitswei-sen der Qualitätssicherung dient, dass er als eigener Aufgabenbereichseine systematische Verortung in den Arbeitsabläufen finden muss undgerade im Aufbauprozess Zeit und Aufmerksamkeit beanspruchenmuss.

Unterschiedliche

fachliche Zugänge

nutzen

Gegenseitiges

Kennenlernen der

Arbeitsweisen

36

Verfahrensweisen

Regelhafte Kooperation und professionelle Ergänzung werden durchfolgende Verfahrensweisen unterstützt:

• Eine multiprofessionelle Fallsichtung ist zu gewährleisten, auchwenn die Bearbeitung z.T. einzeln übernommen wird.

• Planung und Gestaltung der Arbeit erfolgen konsensorientiert – un-ter ausdrücklicher Beachtung unterschiedlicher Sichtweisen.

• Verantwortlichkeiten müssen klar erkennbar sein – durch individu-elle Federführung oder als Teamverantwortung.

• Verläufe der Fallarbeit sollen im Team begleitet/reflektiert werden.In größeren REBUS werden stabile Subteams gebildet, in denen regelhafte und effektive Formen der Fallreflexion aufgebaut werden;in eher kleinen REBUS können entsprechende Reflexionsstrukturenauch im Gesamtteam entwickelt werden.

• Die Ergänzung der Kompetenzen ist im Prozess fortlaufender Selbst-evaluation als Qualitätskriterium zu beachten.

2.4.3 Leitung in REBUS

Das Konzept der multiprofessionellen Ergänzung im Team muss ergänztwerden durch geeignete Leitungsstrukturen. Schwerpunkte des Aufga-benprofils für Leitungskräfte in REBUS liegen im Aufbau und in der Organisation des Leistungsangebots der REBUS, in Aufgaben der Per-sonal- und Teamentwicklung und in der Vertretung der Arbeit von REBUS nach außen.

Die Teams benötigen Strukturen, Methoden, Verständnis und kon-struktive Kritik, um sich zu entwickeln. Aus der Rolle der Leitung heraus können Konfliktquellen erkannt, Entwicklungen angeregt undindividuell stärkende Rückkoppelungen vorgenommen werden. Lei-tungskräfte sind ständige Personal- und Teamentwickler, die zugleichaus der praktischen, im Team integrierten Arbeit heraus Anregungen zurentwicklungsorientierten Arbeit geben.Ihre Aufgabengebiete sind:

• Leitung einer REBUS,

• Umsetzung behördlicher Vorgaben und Gewährleistung der Einhal-tung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften,

• Gewährleistung der Vereinbarung und Einhaltung von Arbeitsstruk-turen und Arbeitsabläufen, die sich aus dem Arbeitsauftrag des REBUS-Konzepts ergeben,

• Entwicklung des Profils der REBU-Stelle,

• Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter in ihrer Arbeit, insbe-sondere bei der Entwicklung konstruktiver Teamprozesse,

• Gestaltung der Informationsflüsse im Inneren und nach außen,

• Darstellung der REBUS-Arbeit in den Schulen, in anderen Dienst-stellen (z.B. der Jugendhilfe) und gegenüber der Behörde,

Aufgabenzuschnitt

37

• Entwicklung und fortlaufende Weiterentwicklung der Vernetzungder REBUS-Arbeit mit anderen schulischen und außerschulischenHilfeangeboten in der Region,

• Wahrnehmung eigener Fallarbeit (u.a. im Team).

Gefordert ist ein kooperativer Leitungsstil,

• der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in selbstverantwortlichemund entwicklungsorientiertem Handeln stärkt und motiviert,

• zum Aufbau gemeinsam getragener Visionen und Konzepte beiträgt,

• der Entscheidungsprozesse im Team befördert und nach außen ver-tritt, und

• in dem zugleich Leitungsfunktionen und -aufgaben klar vertretenund umgesetzt werden.

Die Aufgaben erfordern

• kommunikative und soziale Kompetenz,

• Fähigkeit zur kooperativen Personalführung,

• Fähigkeit und Interesse an der Arbeit im Team und in der Gestaltungvon Teamprozessen,

• Innovationsbereitschaft, Interesse an Konzeptentwicklung und amAufbau neuer Arbeitsstrukturen,

• Organisations-, Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick,

• die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen,

• Kenntnisse in den Systemen von Schule und Jugendhilfe,

• Fachkenntnisse im Bereich von Pädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Psychologie und

• Erfahrung in der Gestaltung von Beratungsprozessen,

• gesellschafts- und bildungspolitische Entwicklungen wahrzunehmenund in die Tätigkeit einzubeziehen,

• Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbstreflexion,

• Lernbereitschaft sowie Bereitschaft zur kontinuierlichen tätigkeits-begleitenden Fortbildung,

• fachliche, pädagogische und organisatorische Fähigkeiten.

• Leitungskräfte benötigen gezielte konzeptbezogene Fortbildung imBlick auf die Aufgaben der Personal- und Teamentwicklung und ihrer Rollengestaltung.

Zur Wahrnehmung der beschriebenen Funktionen bleiben sie in dieFallarbeit einbezogen. Leitungsaufgaben werden im Umfang einer hal-ben Stelle übernommen. Eine klare Regelung der Leitungsvertretung(z.B. durch eine/n Stellvertreter/in) mit abgesprochenen Aufgabenver-teilungen eröffnet Spielräume für flexible Gestaltungen der Leitungs-funktion. Mitglieder aller Professionen können Leitungsfunktionenübernehmen.

Voraussetzungen

für das Leitungsamt

38

3.1 Geforderte Kompetenzen in REBUS

Merkmale des erfahrungsoffenen Entwicklungskonzepts

Die Arbeit in REBUS steht im Kontext gesellschaftlicher Entwicklun-gen und ist als fortlaufende kriteriengeleitete Gestaltungsaufgabe in einem erfahrungsoffenen Entwicklungskonzept zu verstehen. Gesamt-gesellschaftliche Entwicklungen spiegeln sich in zentralen Merkmalenund Werten des REBUS-Konzepts wider:

• Dezentralisierung durch Regionalisierung erhöht Gestaltungsmög-lichkeiten für die Menschen vor Ort.

• Service- und Dienstleistungsorientierung von Hilfeangeboten for-dert die Einstellung auf Kunden und macht Klärungsprozesse überAnliegen erforderlich.

• Wahrnehmung von individuellen und sozialen Wirklichkeiten wirdzur Basis des Handelns und fordert komplexe intuitive Wahrneh-mungsprozesse, die über die Reichweite diagnostischer Verfahrenhinausreichen.

• Interdisziplinarität und Teamarbeit sind Konzepte zur Bewältigungder geforderten Differenziertheit in komplexen Strukturen: Nichtdurch Expertentum einzelner für bestimmte Probleme, sonderndurch Ergänzung von Kompetenzen und Dialog werden komplexeProbleme lösbar.

• Eine Entkonturierung der Berufsrollen ist die Folge: Aufgabenfel-der formen die Arbeitsprofile und führen zu Unschärfen zwischen be-rufsgruppenspezifischen Profilen; die fortlaufende Ausjustierung vonUnterscheidung und Ergänzung wird notwendige Aufgabe.

• Die Aufgabengestaltung durch die Persönlichkeit rückt ins Blickfeld:Professionalität wird individuell gestaltet, das Konzept lebt durch diePerson. Dabei finden Ästhetik und Kontextfaktoren in der Gestal-tung von Arbeitsprozessen verstärkte Beachtung.

• Vernetzung der Hilfen setzt das Konzept der Teamarbeit in die Re-gion hinein fort und führt zum Konzept geteilter Verantwortlichkeit.

• Prozessoffenheit charakterisiert den gesamten Aufgabenbereich undfordert Offenlegung, Erklärung, Begründung des Handelns von allenBeteiligten.

Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In der beschriebenen offenen und komplexen Struktur des Aufgaben-felds benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in REBUS grund-

Interdisziplinarität

und Teamarbeit

3 Qualifikationsstruktur

und konzeptionelle Weiterentwicklung

39

legende personale Kompetenzen wie Orientierungskompetenz, wert-schätzende Akzeptanz und Bewältigungsstrategien für komplexe undbelastende Situationen und ein breites Spektrum von sozialen, fachli-chen und methodischen Kompetenzen. Dazu gehören insbesonderedifferenzierte Kompetenzen im Bereich der Kontaktgestaltung, der Gesprächsführung und der Entwicklungsförderung. Diese im Kontextunterschiedlicher sozialer Realitäten und theoretischer Bezugssystemezum Einsatz zu bringen, erfordert zudem strategische Kompetenzen.

Erforderliche Basiskompetenzen aller Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter sind

• Fähigkeiten zur Gestaltung vielfältiger Kontaktezu und mit unterschiedlichen Personengruppen,

• Konfliktfähigkeit,

• Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit,

• Bereitschaft zur Selbstreflexion,

• Bereitschaft zu vernetzender Arbeit,

• grundlegende Fachkenntnisse auf dem Stand der jeweiligen Fachdisziplin,

• Bereitschaft zu bedarfsgerechter Fortbildung,und offener Entwicklungsarbeit.

Zusammensetzung der Teams

Die regelhafte Besetzung der REBUS mit den drei Berufsgruppen, dieunterschiedliche professionelle Zugänge in der Arbeit einbringen, ge-währleistet grundsätzlich ein differenziertes Kompetenzprofil im Team.Aus jeder Berufsgruppe sollen zwei Mitglieder im Team vertreten sein,so dass auch der innerfachliche Dialog gesichert ist und multiprofes-sionelle Subteams gebildet werden können.

Grundsätzlich muss die Zusammensetzung der Teams auf die regio-nale Struktur abgestimmt werden und die Besetzung einzelner Stellenim Blick auf die Gesamtvoraussetzungen und -anforderungen im Teamvorgenommen werden.

Bei der Auswahl von Personen in ein REBUS-Team sind leitendePrinzipien, dass

• jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin in REBUS über die not-wendigen Basiskompetenzen verfügen muss und

• durch die Zusammensetzung des Teams ein breites Spektrum vonfachlichen und methodischen Kompetenzen gewährleistet wird.

Wünschenswert sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

• Berufserfahrung in Schule oder in psycho-sozialen Arbeitsfeldernund

• Zusatzqualifikationen im Bereich beraterischer und /oder therapeu-tischer Methoden.

Abstimmung

auf regionale

Struktur

40

Formale Voraussetzungen für die Arbeit in REBUS sind ein abge-schlossenes Studium der Psychologie bzw. der Sozialpädagogik undPädagogik (Diplom) oder eine abgeschlossene Lehrerausbildung (ersteund zweite Staatsprüfung für ein Lehramt).

Erwünschte fachliche Schwerpunkte sind

• für Psychologinnen und Psychologen: klinische oder pädagogische Psychologie,

• für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen: Beratung sowie Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,

• für Lehrerinnen und Lehrer: Lernbehinderten-, Verhaltensgestörten- oder Sprachbehinderten-pädagogik oder Praxiserfahrung mit schwierigen Kindern und Beratungskompetenzen.

Über die im Team vertretenen Kompetenzen hinaus können auch spe-zifische, eher punktuell benötigte Kompetenzbedarfe entstehen. Siewerden primär über den Aufbau von systematischer fachlicher Koope-ration (mit Therapeuten, Ärzten) und über ergänzende Hilfen auf Honorarbasis abgedeckt (Dolmetscher, problemspezifische Hilfen). Regionale Besonderheiten können jedoch auch die Einstellung be-stimmter weiterer Fachkräfte erforderlich machen ( z.B. Roma-Lehrer).

3.2 Fortbildungs- und Begleitstrukturen

Nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können alle in REBUS ge-forderten Kompetenzen mitbringen; der konzeptionelle Auftrag fordertzudem den Aufbau neuer Arbeitsweisen und den Erwerb entsprechen-der Kompetenzen, und auch der Wandel von Aufgabenstellungen machtfortlaufende Weiterbildung erforderlich; die Bereitschaft zu bedarfsge-rechter Fortbildung ist daher eine Voraussetzung für die Arbeit in REBUS.

Demgemäß müssen bedarfsgerechte Fortbildungs- und Begleitstruk-turen bereitgestellt werden. Dabei sind sowohl individuelle als auchteambezogene Entwicklungsbedarfe zu berücksichtigen.

Fortbildungsangebote

Individuelle Fortbildungsbedarfe, die sich u.U. aus verschiedenen Be-rufsgruppen heraus in unterschiedlicher Weise stellen, entstehen vor al-lem im Bereich fachlicher und methodischer Kompetenzen.

• Ein breiter und grundlegender Fortbildungsbedarf besteht in derStartphase der REBUS im Bereich der Gesprächsführung. Basis-kurse sind REBUS-übergreifend, evtl. auch für einzelne Teams, be-reitzustellen.

Schwerpunkt:

Fachliche und

methodische

Kompetenz

41

• Darüber hinaus müssen Kompetenzen in differenzierten Formen derGesprächsführung und Beratung erworben werden können, z.B. inKonfliktmoderation, Mediation oder in bestimmten Techniken derGesprächsführung. Bestehende Fortbildungsangebote müssen fürREBUS-Mitarbeiter zugänglich gemacht oder andere gezielt ent-wickelt werden.

• Einzelne REBUS-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter müssen zudemdie Gelegenheit haben sich fachlich und methodisch so weiterzubil-den, dass die Bedarfe in REBUS kompetent bearbeitet werden kön-nen. Dazu gehört problembezogene Weiterbildung (z.B. zum Absen-tismus oder in Grenzbereichen der Psychiatrie) wie auch die Weiter-entwicklung methodischer Kompetenzen (z.B. im diagnostischen Be-reich oder im Bereich von Angeboten zur Entwicklungsförderung).Fachtagungen und unterschiedliche Fortbildungsangebote sind hier-zu gezielt zu nutzen.

• Individuelle Weiterentwicklung in der Fallarbeit kann auch in derForm von Einzel- oder Gruppensupervision erfolgen. Ergänzend zuden Formen der kollegialen Beratung und Intervision im Team können bei entsprechendem Bedarf REBUS-übergreifend Ange-bote zur Gruppensupervision bereitgestellt werden.

Teamentwicklung und Praxisbegleitung

Systematische Qualifizierung für die Arbeit in REBUS ist im Bereichder Teamentwicklung und der Umsetzung der konzeptionellen Vorga-ben in eine stimmige Praxis erforderlich. Hierzu werden für alle REBUSentsprechende Begleitstrukturen vorgehalten:

• Der Aufbau von Teamarbeit und der Prozess der Teamentwicklungsoll systematisch durch gezielte Qualifizierungs-Module unterstütztwerden. Dazu können die Teams in einem vorgegebenen Rahmen ex-terne professionelle Begleitung hinzuziehen. Darüber hinaus könnenTeams in konkreten Krisen- oder Konfliktsituationen externe Unter-stützung zur Bearbeitung beantragen, um wieder arbeitsfähig zu werden.

• Die Umsetzung des konzeptionellen Rahmens in eine stimmige undeffiziente Praxis muss in Abstimmung auf die regionalen Vorausset-zungen und die spezifischen Voraussetzungen des Teams jeweils neugestaltet werden. Neue REBUS werden durch Praxisbegleitung und-beratung durch REBUS-erfahrene Kollegen und externe Modera-tion von Konferenzen und Arbeitssitzungen im Aufbau ihrer Arbeitkonzeptorientiert unterstützt. Professionelle Haltungen, Rollenver-ständnisse, Arbeitsabläufe, Methoden der multiprofessionellen Fall-arbeit u.a. sollen im reflexiven Dialog vermittelt, reflektiert und wei-terentwickelt werden. REBUS-übergreifend soll damit auch der Auf-bau einer differenzierten REBUS-Kultur auf der Basis der Leitliniendes gemeinsamen Grundkonzepts gefördert werden.

Gesprächsführung

und Beratung

Externe

professionelle

Begleitung

42

3.3 Evaluation und fortlaufende Konzeptentwicklung

Über die Aufbauphase hinaus bleibt die fortlaufende Evaluation und diebedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hilfeangebots systematischerAuftrag und Bestandteil der Arbeit in REBUS. In einer dreijährigen Im-plementationsphase werden Strukturen und Verfahren für die fortlau-fende Konzeptarbeit und die Evaluation der Arbeit entwickelt.

Dimensionen fortlaufender Evaluation

Die Dokumentation der laufenden Arbeit nach verbindlichen Vorgabenbildet eine empirische Basis für die kritische Reflexion der Arbeit derREBUS. In die Evaluation unter den Leitlinien des Konzepts sind ver-schiedene Dimensionen einzubeziehen:

• Intern ist die Gestaltung der Arbeitsabläufe und der Kooperation imTeam zielorientiert zu reflektieren.

• In Bezug auf die Bedarfe der Klienten ist das Angebot von Beratungund Unterstützung auszuwerten; dabei ist die Bewertung der Effizi-enz der Hilfen durch die Fachkräfte aus REBUS wie durch die Be-troffenen selbst einzubeziehen.

• Feedback zur Arbeitsweise der REBUS ist auch von den Schulen undvon wichtigen Arbeitspartnern im regionalen Netzwerk, insbeson-dere von Vertretern der Jugendhilfe, einzuholen, um in die dialogi-sche Reflexion der Arbeit einzutreten und gemeinsam an einer pro-duktiven Gestaltung der Kooperationsbeziehungen weiter zu arbei-ten. Wichtiges Ergebnis einer gemeinsamen Aufgabenreflexion kanndie Entwicklung von kooperativ gestalteten Hilfeangeboten sein.

Fortlaufende konzeptionelle Weiterentwicklung

REBUS-übergreifend sind die Erfahrungen der Teams aus unter-schiedlichen Regionen konzeptorientiert auszuwerten. Unterschiedli-che Arbeitsansätze oder Akzentsetzungen in verschiedenen REBUSkönnen für Anregungen genutzt werden, übergreifende fachliche Pro-bleme können identifiziert und gemeinsam weiterbearbeitet werden,und die Verständigung über gemeinsame Grundverständnisse und Leit-linien bleibt trotz regional unterschiedlicher Ausformungen der RE-BUS-Profile gewährleistet.

Wichtige Arbeitsformen für diese erfahrungsbezogene Weiterführungder REBUS-übergreifenden Konzeptentwicklung sind

• berufsgruppenspezifische Arbeitstreffen unter professionsbezogenenFragestellungen;

Evaluation im

Dialog mit den

Beteiligten

43

• themenzentrierte Arbeitsgruppen, die an Lösungsansätzen zu offe-nen bzw. schwierigen Problembereichen arbeiten;

• Evaluations-Workshops zu zentralen konzeptbezogenen Fragestel-lungen.

Anliegen und Fragestellungen für die REBUS-übergreifende Arbeitwerden im Kreis der REBUS-Leitungen eingebracht; ihre Bearbeitungwird über die REBUS-Beraterin am IfL koordiniert und organisiert. Alle Ergebnisse sind zu sichern und in alle regionalen REBUS zurück-zuspiegeln. Auf vier Ebenen soll so im komplexen Gesamtsystem der 15REBUS die gemeinsame Konzeptentwicklung fortgeführt werden, umAkzeptanz und Identifikation mit der Arbeit zu erzielen und wirkungs-volle Hilfen anbieten zu können:

• emotional- motivationale Gegebenheiten und Entwicklungen sindaufmerksam zu berücksichtigen, um möglichst entlastete, konstruk-tive Entwicklungsvoraussetzungen zu schaffen;

• auf sozial-partizipativer Ebene ist allen Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern die aktive Mitgestaltung zu ermöglichen;

• methodisch-aktional sind Arbeitsformen und Kooperationsstruktu-ren weiter zu entwickeln;

• auf inhaltlicher Ebene sind Problemstellungen zu analysieren undLösungsansätze zu entwickeln.

3.4 Gremien der Implementationsphase

Zur Koordination und Steuerung der Aufgaben in der Implementati-onsphase der REBUS wird eine Lenkungsgruppe und ein ZentralesProjektteam eingesetzt.

Die Lenkungsgruppe setzt sich zusammen aus den Leitungen desAmtes für Jugend (J) und des Amtes für Schule (S), einer Vertretung desAmtes für Berufliche Bildung und Weiterbildung (BW), der Projektlei-tung (S12) und der Fach- und Dienstaufsicht der REBUS (S12/5). Sieübernimmt die Aufgaben der ämterübergreifenden Koordination undSteuerung.

Das Zentrale Projektteam setzt sich zusammen aus

• Projektleitung (S12),

• der Fach- und Dienstaufsicht der REBUS (S12/5),

• der Referentin für Schulpsychologie (S-P),

• der Schulaufsicht für Sonderschulen (S 21/81),

• 2 REBUS-Leiter/-innen,

• der Vertretung des Amtes BW 27,

• der Vertretung des Amtes für Jugend (J 313),

Ziele gemeinsamer

Konzeptentwicklung

44

• der Vertretung eines bezirklichen Jugendamtes und

• der Prozess- und Systemberaterin des IfL (Dr. Köbberling).

Das Zentrale Projektteam hat Beratungs-, Steuerungs- und Koordinie-rungsfunktion. Es ist das zentrale Organ für den Informationsaustauschund die Verbindung aller Teilaktivitäten. Es nimmt seine Funktion infolgenden Aufgabenbereichen wahr:

• Vorbereitung von Entscheidungen grundsätzlicher Art

• Verbindung der Projektaufgaben mit der Linie

• Steuerung der organisatorischen und inhaltlichen Entwicklung

• Absprache und Festlegung der Aufgabenstellungen und Verantwortlichkeiten

• Bewertung von Evaluationsergebnissen

• Aktualisierung der Konzeptarbeit

• Klärung von Schnittstellenproblematiken

• Förderung von Absprachen zwischen den Dienststellen

• Unterstützung der Projektleitung und der Fach- und Dienstaufsicht der REBUS in der Aufgabenwahrnehmung.

Projektstruktur REBUS-Implementationsphase 2001 – 2003

REBUS 1mit

REBUS-BerufLeitung

REBUS 2

Leitung

REBUS 2

Leitung

REBUS 10

Leitung

REBUS 11

Leitung

REBUS 9

Leitung

REBUS 12

Leitung

REBUS 13

Leitung

REBUS 14

Leitung

REBUS 15

Leitung

S 12Projektleitung

Herr Pape

S 12/5REBUS-Leitung

Frau Plan-Hübner

Leitungskonferenz

Verwaltung

LenkungsgruppeS, J, S 12, S 12/5, BW 2

IfLProjektleitung

Frau Dr. Köbberling

Zentrales ProjektteamS 12 (Leitung), S 12/5

Frau Dr. Steinbach (S-P), Herr Hurling (S 21/81)Frau Eickenscheidt (BW 27)

Frau Spieker (J 313), Herr Asmuß (ASD-Nord)Frau Dr. Köbberling (IfL)

Frau Ackermann (REBUS Altona-L.)Herr Schmidt (REBUS Bergedorf-L.)

Frau Schubank (GHR Schule Westhoffstr.-L.)Herr Bachteler (GS Geschwister-Scholl-G-L.)

REBUS 4

Leitung

REBUS 5

Leitung

REBUS 6

Leitung

REBUS 7

Leitung

REBUS 8

Leitung