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GEWUSST ? Rechtsberatung 29 8. Oktober 2014 I Nr. 16 saldo 10 Fragen zu Rechnungen 1 Wann muss man eine Rechnung zahlen? Das Gesetz kennt keine be- stimmte Zahlungsfrist. Des- halb gilt in erster Linie, was per Vertrag abgemacht wur- de. Fehlt eine vertragliche Zahlungsfrist, gilt, was üb- lich ist – in der Schweiz sind das 30 Tage. 2 Hat man Anspruch auf Skonto bei Bezahlung in der gesetzten Frist? Nein. Das Gesetz kennt keinen Skontoabzug, also einen Rabatt auf die Forde- rung bei rechtzeitiger Be- gleichung der Schuld. Per Vertrag kann man aber einen Skontoabzug vereinbaren. 3 Darf man Schulden in Raten zahlen? Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlun- gen. Der Gläubiger muss also damit einverstanden sein. Ohne seine Genehmi- gung sind Schulden sofort und in vollem Umfang zu zahlen. 4 Läuft die Zahlungs- frist bei per Post zu- gestellten Rechnungen ab dem Zeitpunkt der Rechnungsausstellung oder des Empfangs? Sie läuft vom Zeitpunkt des Empfangs an. Anders ist es nur, wenn dies vertraglich so abgemacht wurde. 5 Muss das Geld am letzten Tag der Frist eingezahlt sein oder bereits auf dem Konto des Gläubigers liegen? Es kommt auf die Zahlungs- art an. Bei Bank- oder Post- überweisungen muss der geschuldete Betrag bei Ab- lauf der Frist auf dem Konto des Gläubigers eingegangen sein. Bei Einzahlung am Postschalter genügt es laut Bundesgericht, dass der Be- trag am letzten Tag der Frist am Schalter eingezahlt wird. 6 Muss Verzugszinsen zahlen, wer die Zah- lungsfrist verpasst? In der Regel nicht. Denn im Normalfall muss der Gläu- biger den Schuldner zuerst mahnen. Verzugszins ist dann erst ab Erhalt der Mahnung geschuldet. 7 Wie hoch ist der Ver- zugszins? Laut Gesetz dürfen Gläubi- ger 5 Prozent Verzugszins im Jahr verlangen. Vertraglich kann aber eine andere Zins- höhe vereinbart werden. 8 Kann der Gläubiger eine Mahngebühr ver- langen? Grundsätzlich nicht. Eine solche ist nur geschuldet, wenn dies vertraglich oder gesetzlich vorgesehen ist. So darf etwa die Billag laut Fern- meldegesetz beim Inkasso von Radio- und Fernsehge- bühren 5 Franken Gebühr pro Mahnung verlangen. 9 Wer muss die Kosten einer Inkassofirma zahlen, wenn ein Schuldner nicht zahlt? Derjenige, welcher der In- kassofirma den Auftrag gibt – also der Gläubiger. Diese Kosten dürfen laut Gesetz nicht auf den Schuldner ab- gewälzt werden. 10 Warum machen viele Inkassobüros dennoch einen Verzugsschaden geltend? Laut Gesetz darf ein Verzugs- schaden nur dann gefordert werden, wenn die Verzugs- zinsen nicht ausreichen, um den finanziellen Nachteil der zu späten Zahlung aus- zugleichen. Das ist zurzeit kaum denkbar. Denn Gläu- biger erhalten für Guthaben auf ihrem Bank- oder Post- konto kaum noch Zins. Des- halb sind sie mit einem Ver- zugszins von 5 Prozent sehr gut bedient. Rasmus Dwinger 1. Verfallen nicht- bezogene Ferien- tage Ende Jahr? a) Ja. b) Nur, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. c) Nein, erst nach fünf Jahren. 2. Wem gehört das Auto nach Ablauf der Leasingdauer? a) Der Leasinggesellschaft. b) Dem Leasingnehmer. c) Der Garage, die das Auto ausgehändigt hat. 3. Muss eine Erb- verzichtserklärung öffentlich beur- kundet werden? a) Ja. b) Nein, einfache Schrift- lichkeit genügt. c) Nein, die Erklärung kann auch mündlich erfolgen. 4. Haben Konsumen- ten bei Einkäufen auf Messen ein Rücktrittsrecht? a) Ja, innert Tagen. b) Ja, innert Tagen. c) Nein. Auflösung: 1c, 2a, 3a, 4c ISTOCK

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GEWuSST ?

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298. Oktober 2014 I Nr. 16 saldo

10 Fragen zu Rechnungen

1 Wann muss man eineRechnung zahlen?Das Gesetz kennt keine be-stimmte Zahlungsfrist. Des-halb gilt in erster Linie, wasper Vertrag abgemacht wur-de. Fehlt eine vertraglicheZahlungsfrist, gilt, was üb-lich ist – in der Schweiz sinddas 30 Tage. 

2 Hat man Anspruch aufSkonto bei Bezahlungin der gesetzten Frist?Nein. Das Gesetz kenntkeinen Skontoabzug, alsoeinen Rabatt auf die Forde-rung bei rechtzeitiger Be-gleichung der Schuld. PerVertrag kann man aber einenSkontoabzug vereinbaren.

3 Darf man Schuldenin Raten zahlen?Es gibt keinen gesetzlichenAnspruch auf Ratenzahlun-gen. Der Gläubiger mussalso damit einverstandensein. Ohne seine Genehmi-gung sind Schulden sofort

und in vollem Umfang zuzahlen. 

4 Läuft die Zahlungs -frist bei per Post zu -gestellten Rechnungenab dem Zeitpunkt derRechnungsausstellungoder des Empfangs?Sie läuft vom Zeitpunkt desEmpfangs an. Anders ist esnur, wenn dies vertraglichso abgemacht wurde.

5 Muss das Geld amletzten Tag der Fristeingezahlt sein oderbereits auf dem Kontodes Gläubigers liegen?Es kommt auf die Zahlungs-art an. Bei Bank- oder Post-überweisungen muss dergeschuldete Betrag bei Ab-lauf der Frist auf dem Kontodes Gläubigers eingegangensein. Bei Einzahlung amPostschalter genügt es lautBundesgericht, dass der Be-trag am letzten Tag der Fristam Schalter eingezahlt wird.

6 Muss Verzugs zinsenzahlen, wer die Zah -lungs frist verpasst? In der Regel nicht. Denn imNormalfall muss der Gläu-biger den Schuldner zuerstmahnen. Verzugszins istdann erst ab Erhalt derMahnung geschuldet.

7 Wie hoch ist der Ver -zugs zins?Laut Gesetz dürfen Gläubi-ger 5 Prozent Verzugszins imJahr verlangen. Vertraglichkann aber eine andere Zins-höhe vereinbart werden.

8 Kann der Gläubigereine Mahngebühr ver -lan gen?Grundsätzlich nicht. Einesolche ist nur geschuldet,wenn dies vertraglich odergesetzlich vorgesehen ist. Sodarf etwa die Billag laut Fern-meldegesetz beim Inkassovon Radio- und Fernsehge-bühren 5 Franken Gebührpro Mahnung verlangen.

9 Wer muss die Kosteneiner Inkassofirmazahlen, wenn einSchuldner nicht zahlt?Derjenige, welcher der In-kassofirma den Auftrag gibt– also der Gläubiger. DieseKosten dürfen laut Gesetznicht auf den Schuldner ab-gewälzt werden.

10 Warum machen vieleInkassobüros dennocheinen Verzugsschadengeltend?Laut Gesetz darf ein Verzugs-schaden nur dann gefordertwerden, wenn die Verzugs-zinsen nicht ausreichen, umden finanziellen Nachteilder zu späten Zahlung aus-zugleichen. Das ist zurzeitkaum denkbar. Denn Gläu-biger erhalten für Guthabenauf ihrem Bank- oder Post-konto kaum noch Zins. Des-halb sind sie mit einem Ver-zugszins von 5 Prozent sehrgut bedient.

Rasmus Dwinger

1. Verfallen nicht -bezogene Ferien-tage Ende Jahr?

a) Ja.b) Nur, wenn dies

vertraglich vereinbartwurde.

c) Nein, erst nach fünfJahren.

2. Wem gehört dasAuto nach Ablaufder Leasingdauer?

a) Der Leasinggesellschaft.b) Dem Leasingnehmer.c) Der Garage, die das

Auto ausgehändigt hat.

3. Muss eine Erb -verzichtserklärungöffentlich beur-kundet werden?

a) Ja.b) Nein, einfache Schrift-

lichkeit genügt.c) Nein, die Erklärung

kann auch mündlicherfolgen.

4. Haben Konsumen-ten bei Einkäufenauf Messen einRücktrittsrecht?

a) Ja, innert 7 Tagen.b) Ja, innert 14 Tagen.c) Nein.

Auflösung: 1c, 2a, 3a, 4c

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