Rechtsupdate 2017 - Community Camp Berlin #ccb17
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@thsch
Rechtsupdate 2017
Dr. Thomas Schwenke LL.M.
@thsch
Rechtsanwalt
Marketingrecht, Datenschutz,
AGB- & Vertragsrecht
Datenschutzbeauftragter
@thsch
Dr. Thomas Schwenke LL.M.
@thsch
Auf dem Laufenden bleiben?
Mit meinem Newsletter oder bei Twitter und bei Facebook, informiere ich Sie über aktuelle rechtliche Entwicklungen.
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drschwenke.de
facebook.com/raschwenke
rechtsbelehrung.com
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@tschwenke
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MailChimp &
Double-Opt-In
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https://us9.admin.mailchimp.com/lists/opt-in-status/
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#NetzDG
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Haftung für Links,
Embedding, Sharing
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Linking/Embedding/Sharing ist grundsätzlich erlaubt
Ist die verlinkte Webseite/ eingebetteter/ geteilter Inhalt ohne Willen des Urhebers online, ist eine Haftung möglich
Beil Links/Inhalten, die mit Gewinnerzielungsabsicht gesetzt/eingebettet/geteilt werden, sollen die Inhaber der verlinkten Quellen grundsätzlich gefragt werden, ob die Inhalte rechtlich in Ordnung sind (D.h. es besteht eine Pflicht zur Nachforschung). Nach aktueller Rechtsprechung aber nur, wenn dies zumutbar und mit Antworten zu rechnen ist. Die Tendenz dieser m.E. weltfremden Rechtsprechung geht also wieder Richtung Entspannung.
Bei privat gesetzten Links und eingebetteten/ geteilten Inhalten, entsteht die Haftung nur bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder wenn diese hätte bekannt sein müssen (z.B. bei Links auf Streaming-Portale mit aktuellen Kinofilmen.)
@thsch
Urteile:
EuGH, 21.10.2014 - C-348/13 (Framing ist erlaubt)
EuGH, 08.09.2016 - C-160/15 (Haftung für Links)
LG Hamburg, 18.11.2016 - 310 O 402/16 (Haftung für Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Webseiten)
BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16 (Einer Suchmaschine ist die Nachforschung unzumutbar)
LG Hamburg, 13.06.2017 - 310 O 117/17(Prüfungskriterien für die Zumutbarkeit der Nachforschung)
@thsch
Hinweis:
In der Folge #50 der Rechtsbelehrung
(Erscheint am 30.10.2017) werden wir uns
vertieft mit der Haftung für Links, Embedds und
Shares beschäftigen:
http://rechtsbelehrung.com
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Haftung für Facebook-
Seiten und Social-
Plugins
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Lesetipps:
Kurzzusammenfassung auf meiner
Facebook-Seite:
https://www.facebook.com/raschwenke/posts
/1420229064759942
Längere Fassung bei LTO vonvon Johannes
Marosi: „Müssen Facebook-Fanseiten jetzt
schließen?“
@thsch
Betriebsrat verbietet
Facebook-Seite
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Lesetipp in LTO von Prof. Dr. Michael
Fuhlrott: „Social-Media-Nutzung durch
Arbeitgeber Facebook-Auftritt nur mit Zustim-
mung des Betriebsrats“.
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Messenger Marketing
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Datenschutzhinweise: http://xyz.ccg/datenschutz
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Geschäftliche Nutzung zulässig?
Angaben für Geschäftsbriefe, Link zum
Impressum & Datenschutzerklärung.
Kein Upload von Kontaktdaten an WhatsApp.
Werbung zulässig, aber auf Widerruf hinweisen.
Schutz der Kundendaten (Identität prüfen).
Archivierungspflichten.
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Lesetipp:
„7 rechtliche Fragen, die Du beim Messenger
Marketing beachten solltest“ – Lesetipp bei
Socialmedia Doktor
Hörtipp:
„WhatsApp, Messenger und Abmahnungen“ im
Rechtsbelehrung-Podcast
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Chatbots
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Impressum
Datenschutzerklärung
Double-Opt-In bei Werbenachrichten
Informationspflichten E-Commerce
Auftragsverarbeitungsvertrag Bot-Anbieter
Haftung für Vertragsschlüsse und Fehler
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State of Influencer
Marketing
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OLG Celle, 08.06.2017 - 13 U 53/17 (Urteil zur unzureichender Kennzeichnung per Ad in einer Hashtag-Wolke
LG Hagen, 13.09.2017 - 23 O 30/17 (Influencer müssen Vorgaben für Werbetreibende beachten, z.B. Verbot der Nutzung des Begriffs „Detox“ nach der Health-Claim-Verordnung.)
Whitepaper: Risiken der Schleichwerbung –Rechtliche Grenzen bei Facebook und Instagram (nächstes Update folgt im November 2017)
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Stand: 24. Oktober 2017
© Präsentation: Dr. Thomas Schwenke, Paul-Lincke-Ufer
42/43, 10999 Berlin, https://drschwenke.de