Regionalplan Mittelthüringen · folgt verbal-argumentativ überwiegend auf der Basis einer...

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Mittelthüringen Landkreis Gotha Ilm-Kreis ERFURT WEIMAR Landkreis Sömmerda Landkreis Weimarer Land Regionalplan

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Mittelthüringen

LandkreisGotha

Ilm-Kreis

ERFURT WEIMAR

LandkreisSömmerda

Landkreis

WeimarerLand

Regionalplan

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Herausgeber:

Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen

Redaktion:

Regionale Planungsstelle Mittelthüringenbeim Thüringer LandesverwaltungsamtWeimarplatz 4, 99423 Weimar

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www.regionalplanung.thueringen.de

Regionalplan Mittelthüringen

Vorwort

Verfahrensübersicht

Einführung / Erläuterungen und Glossar

Bekanntgabe der Genehmigung

Regionalplan Mittelthüringen

Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

Rahmenbedingungen und Leitbilder Mittelthüringen

Umweltbericht

MittelthüringenRegionalplan

Regionale Planungsgemeinschaft MittelthüringenBeschluss-Nr. RPV 06/03/10 vom 23.06.2010,

geändert durch Beschluss Nr. RPV 11/03/11 vom 12.04.2011

Umweltberichtzum Regionalplan Mittelthüringen

Genehmigung durch dasThüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Bescheid vom 09.06.2011

Bekanntgabe der Genehmigung imThüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2011

vom 01.08.2011

INHALTSVERZEICHNIS I

1. Anlass und Rahmenbedingungen .......................................................................1 1.1 Hintergrund und Methodik der Umweltprüfung ...................................................................................1 1.1.1 Rechtsgrundlagen und Zweck der Umweltprüfung .............................................................................1 1.1.2 Inhalt und Methodik der Umweltprüfung .............................................................................................1 1.1.3 Datengrundlage und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informa-

tionen...................................................................................................................................................4 1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Regionalplanes Mittelthüringen bzgl. der Umweltprüfung /

Prüferfordernis.....................................................................................................................................5 1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung.....................................................................6 1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen..........................................................................6 1.2.3 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen ...................................7 1.2.4 Festlegungen zu Brachflächen und Konversion .................................................................................8 1.2.5 Trassenfreihaltung Straße...................................................................................................................9 1.2.6 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ....................................................................................................10 1.2.7 Vorranggebiete Windenergie ............................................................................................................10 1.2.8 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder .....................................................11 1.2.9 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung................................................................................12 1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe.......................................................................................12 1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes .........................................................................................14 2. Planrelevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes..............................15 2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ..........................................................................................16 2.1.1 Mensch..............................................................................................................................................16 2.1.2 Kultur- und sonstige Sachgüter.........................................................................................................17 2.2 Natur und Landschaft ........................................................................................................................18 2.2.1 Boden ................................................................................................................................................18 2.2.2 Wasser ..............................................................................................................................................19 2.2.3 Klima / Luft ........................................................................................................................................20 2.2.4 Biologische Vielfalt, Fauna, Flora......................................................................................................20 2.2.5 Landschaft.........................................................................................................................................22 2.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete ..............................................................23 2.4 Wechselwirkungen ............................................................................................................................24 2.5 Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Regionalplanes...........24 3. Erhebliche Umweltauswirkungen – Ermittlung und Bewertung .....................27 3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen ...........................................................................27 3.1.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ..........................................................................................27 3.1.2 Natur und Landschaft ........................................................................................................................28 3.1.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und EU-Vogelschutzgebiete (SPA) .........................................37 3.1.4 Wechselwirkungen ............................................................................................................................40 3.2 Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Um-

weltauswirkungen..............................................................................................................................42 3.2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter ..........................................................................................43 3.2.2 Natur und Landschaft ........................................................................................................................43 3.2.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und EU-Vogelschutzgebiete (SPA) .........................................44 3.2.4 Wechselwirkungen ............................................................................................................................44 4. Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)..........................................................45

5. Gesamtplanbetrachtung und allgemein verständliche Zusammenfas-sung .....................................................................................................................46

Anhang .............................................................................................................................49

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

II INHALTSVERZEICHNIS

TABELLEN Tab.1 Übersicht zu Festlegungstypen des Regionalplanes Mittelthüringen ohne weiteres Dar-

stellungs-/Prüferfordernis ...............................................................................................................5 Tab.2 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen .............6 Tab.3 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und

Gewerbeansiedlungen ...................................................................................................................8 Tab.4 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Straße ......................................................9 Tab.5 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Windenergie ................................................11 Tab.6 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flu-

tungspolder ..................................................................................................................................11 Tab.7 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung ...................12 Tab.8 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe ..........................13 Tab.9 Planrelevante Umweltziele...........................................................................................................14 Tab.10 Überblick zu den nicht mehr ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Nut-

zung von Windenergie aus dem Regionalen Raumordnungsplan 1999 .....................................26 Tab.11 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut

Mensch.........................................................................................................................................27 Tab.12 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Kultur-

und sonstige Sachgüter ...............................................................................................................28 Tab.13 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Boden........29 Tab.14 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Wasser ......31 Tab.15 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Biologi-

sche Vielfalt / Fauna / Flora .........................................................................................................34 Tab.16 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Klima /

Luft ...............................................................................................................................................35 Tab.17 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutzgut Land-

schaft............................................................................................................................................36 Tab.18 Überblick zur Gefährdungsabschätzung nach § 7 Abs. 7 Satz 4 ThürLPlG i.V.m. § 7

Abs. 6 ROG..................................................................................................................................38 Tab.19 Kumulierte Betroffenheit der Naturräume ....................................................................................42 Tab.20 Vorläufig ausgewählte Umweltleitindikatoren ..............................................................................45 Tab.21 Übersicht prüfpflichtiger regionalplanerischer Festlegungen.......................................................46

ABBILDUNGEN Abb.1 Umweltkompass: Schema zur Ermittlung der Erheblichkeit im Kontext von Festlegungs-

auswirkungen und Bedeutung / Sensibilität betroffener Gebiete...................................................2

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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1. Anlass und Rahmenbedingungen

1.1 Hintergrund und Methodik der Umweltprüfung

1.1.1 Rechtsgrundlagen und Zweck der Umweltprüfung Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürLPlG ist vorzusehen, dass bei der Aufstellung von Raumordnungsplä-nen eine Umweltprüfung durchgeführt wird. Sie erfolgt nach § 8 Abs. 4 ThürLPlG als nicht-selbst-ständiger Teil im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen. Diese wurde durch die Beschlussfassung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen am 15.06.2004 und die Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2004

Umweltbericht, Anhang 1 – noch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 ThürLPlG in der Fassung vom 18.12.2001 – eingeleitet. Mit dem Scoping-Termin am 30.06.2006 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden mit um-weltbezogenen Aufgabenbereich einschließlich der Umweltverbände nach § 8 Abs. 2 ThürLPlG si-chergestellt. Er diente der Festlegung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der in den Um-weltbericht aufzunehmenden Informationen, insbesondere der Vorstellung der Planabsichten, der bereits erkannten räumlichen Konfliktpotenziale und der gemeinsamen Festlegung schwerpunkt-mäßig zu prüfender Planinhalte, der Prüfmethoden und fachrelevanter raumbezogener Umweltzie-le Umweltbericht, Anhang 2. Die Überwachung (Monitoring) nach § 12 ThürLPlG beinhaltet Maßnahmen, die bei der Umsetzung des Regionalplanes dazu dienen, frühzeitig unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten Umweltbericht, 4. In der zusammenfassenden Erklärung zum Regionalplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 ThürLPlG wird dar-gelegt, wie Umwelterwägungen in den Regionalplan einbezogen wurden, in welcher Weise der Umweltbericht sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Abwägung berücksichtigt wurden und welche Gründe nach Abwägung mit den geprüften Planungsmöglichkei-ten für die Festlegungen des Regionalplanes entscheidungserheblich waren. Die obligatorisch nach § 7 Abs. 7 ThürLPlG durchzuführende Verträglichkeitsprüfung für Natura-2000-Gebiete – Fauna-Flora-Gebiete (FFH-Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete – wird mit der Umweltprüfung als Trägerverfahren zusammengeführt und in das Gesamtverfahren der Än-derung des Regionalplanes integriert. Im Sinne und dem Leitbild der Nachhaltigkeit folgend, wurden Umweltbelange in der Regionalpla-nung bislang bereits umfassend berücksichtigt, aber nicht systematisch dokumentiert. Ziel der Um-weltprüfung ist es nun, die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des Regionalplanes zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Umweltprüfung und ihre Dokumentation im Um-weltbericht ist ein kontinuierlicher Prozess, der unter Einbeziehung der verschiedenen Umweltbe-lange zu nachhaltigen Lösungen in der Entscheidungsfindung beitragen soll (Europäische Kommis-sion, Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung bestimmter Pläne und Programme, S. 27, 2003). Dies fördert zudem die Transparenz der planerischen Entscheidungen. Im Zuge der Abwägung von Anregungen und Bedenken zum Regionalplan ist der Umweltbericht zu berücksichtigen. Das Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung kann unter der Voraussetzung der erheblichen Beeinträchtigung die Unzulässigkeit einer geplanten Festlegung bedeuten. Auf-grund dieser unterschiedlichen Rechtswirkungen von Umweltprüfung und FFH-Verträglichkeitsprü-fung werden die Ergebnisse der jeweiligen Prüfung eigenständig nachvollziehbar dokumentiert. Der Umweltbericht zum Regionalplan kann auch als informative Grundlage zur Beurteilung von umweltrelevanten Planungen und Vorhaben, die im Rahmen der räumlichen und sachlichen Kon-kretisierung der Regionalplanfestlegungen in nachfolgenden Plan- und Genehmigungsverfahren ei-ner Umweltprüfung zu unterziehen sind, genutzt werden.

1.1.2 Inhalt und Methodik der Umweltprüfung Gegenstand der Umweltprüfung im Rahmen der Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen sind die normativen Bestandteile – Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Die Umweltprüfung wird entsprechend einer angemessenen Verhältnismäßigkeit auf die vom Regionalplan ausgehenden wesentlichen Wirkungen konzentriert. Wichtiges Kriterium ist der hinreichend konkret bestimmbare Bezug eines Planbestandteiles zu möglichen Umweltauswirkungen (Wirkeffekte, wie z.B. Flächen-inanspruchnahme etc.) die auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar und von Bedeutung sind. Beispielsweise sind es meist diejenigen verbindlichen regionalplanerischen Festlegungen, die

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den Rahmen für ein künftig zu genehmigendes UVP-pflichtiges Vorhaben (vgl. Art. 3 Abs. 2a Richt-linie 2001/42/EG) setzen Umweltbericht, 1.2. Der Umfang und Detaillierungsgrad wurde mit den Umweltbehörden i.S.v. § 8 Abs. 3 ThürLPlG frühzeitig abgestimmt Umweltbericht, 1.1.1. Betrachtungsraum für die Umweltprüfung ist in der Regel die Planungsregion Mittelthüringen, es sei denn, es muss mit relevanten Umweltauswirkungen gerechnet werden, die auch außerhalb der Planungsregion wirken. In diesem Fall werden festgestellte erhebliche Auswirkungen in die Um-weltprüfung einbezogen. Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung entspricht dem, was nach Umfang, Inhalt und Detaillie-rungsgrad des Regionalplanes angemessen gefordert werden kann und unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Wissensstandes auf der Ebene der Regionalplanung (Maßstab 1 : 100.000) er-kennbar und von Bedeutung ist. Informationen bereits vorliegender Umweltprüfungen (z.B. von Raumordnungsverfahren, Fachplanungen usw.) können zur Minimierung des Verwaltungsaufwan-des im Sinne einer Abschichtung nach § 8 Abs. 1 und 3 ThürLPlG genutzt werden bzw. beschränkt sich die Umweltprüfung des Regionalplanes in diesen Fällen auf zusätzliche oder andere erhebli-che Belange. Dazu gehören unter anderem die kumulierte Betrachtung im Zusammenhang mit al-len anderen regionalplanerischen Festlegungen und die Prüfung der aktuellen Schutzgebietskulis-se. Die Bestandsbeschreibung und -bewertung erfolgt schutzgutbezogen. Es werden in diesem Zu-sammenhang auch die vorhandenen Vorbelastungen betrachtet, denen hinsichtlich der Bewertung des Bestandes Relevanz zukommt. Des Weiteren werden die Gebiete mit besonderer Umweltrele-vanz in die Betrachtung einbezogen, die durch die Festlegungen des Regionalplanes Mittelthürin-gen erheblich beeinflusst werden können. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den Gebieten gemein-schaftlicher Bedeutung und den Europäischen Vogelschutzgebieten (Natura-2000-Gebiete) Um-weltbericht, 2. Die Ermittlung der voraussichtlichen Erheblichkeit von Umweltauswirkungen erfolgt im Kontext möglicher Festlegungsauswirkungen und der Bedeutung / Sensibilität des betroffenen Gebietes in Bezug auf den Erhalt eines hohen Umweltschutzniveaus (vgl. Abb.1). Abb.1 Umweltkompass: Schema zur Ermittlung der Erheblichkeit im Kontext von Fest-

legungsauswirkungen und Bedeutung / Sensibilität betroffener Gebiete

Den Bewertungsmaßstab bilden dafür die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen für die jeweiligen Schutzgüter festgelegten Umweltziele Umweltbericht, 1.3. Die schutzgutbezogene Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen des Regionalplanes er-folgt verbal-argumentativ überwiegend auf der Basis einer qualitativ zusammenfassenden Betrach-tung von Einzelbewertungen. Diese erfolgen über eine formalisierte Prüfabfolge, welche eine nach-vollziehbare und vergleichbare Dokumentation des Ermittlungsvorganges und der subsumierten Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen gestattet Umweltbericht, Anhang 3. Die Beurteilung der Erheblichkeit einer Einzelfestlegung hängt insbesondere davon ab, ▪ welchen Schutzwert die jeweils voraussichtlich betroffenen Schutzgüter hinsichtlich ihrer Funk-

tion und Bedeutung für den Erhalt eines hohen Umweltschutzniveaus haben, ▪ ob umweltbezogene Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung u.a. formaler Zielset-

zungen betroffen sind, ▪ welche Vorbelastungen vorhanden sind bzw.

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▪ inwieweit festgestellte Umweltauswirkungen durch Konkretisierung bzw. Anpassung des jeweili-gen Vorhabens auf den nachfolgenden Planungsebenen berücksichtigt werden können.

Ermittelt wird dies anhand der zu betrachtenden Schutzgüter (Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG i.V.m. § 2 Abs. 1 UVPG): ▪ Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, ▪ Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, ▪ Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie ▪ die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern, einschließlich weiterer regionalplanerisch relevanter Belange des Umweltschutzes. Methodisch erfolgt die Ermittlung möglicher Auswirkungen durch eine einfache Differenzierung der Umweltmerkmale hinsichtlich ihrer Funktion und Bedeutung. Dabei wird unterschieden in: ▪ Allgemeine Merkmale, die sich auf eine weitgehend intakte Umwelt ohne spezifische Standort-

ausprägungen beziehen. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist bei Gebieten mit allgemeinen Merkmalen nur bei einer großflächigen Beanspruchung anzunehmen.

▪ Besondere Merkmale, die auch durch weniger großräumige Vorhaben aufgrund ihrer spezifi-schen Bedeutung bzw. Sensibilität erheblich beeinträchtigt werden können Umweltbericht, Anhang 4.

Folgende Einstufungen sind für die Bewertung von einzelnen Festlegungen bezüglich möglicher Umweltauswirkungen vorgesehen: ▪ Umweltauswirkungen nicht relevant: Die möglichen Umweltauswirkungen auf Schutzgüter sind

bereits vorhanden bzw. sind sie festlegungsspezifisch nicht relevant (kein relevanter Wirkungs-pfad). Wechselwirkungen und Vorbelastungen verstärken die ermittelten Auswirkungen nicht. Zudem sind keine Schutzgebiete betroffen.

▪ Umweltauswirkungen vorhanden: Es sind Umweltauswirkungen auf Schutzgüter zu erwarten. Sie werden aber nicht als erheblich eingestuft oder ihre mögliche Erheblichkeit wird durch die Festlegung nicht präjudiziert und kann auf der nachfolgenden Ebene im Zuge der Vorhabens-konkretisierung weitgehend ausgeschlossen werden. Es besteht auf der Festlegungsfläche / Wirkzone bereits schutzgutbezogen eine beurteilungsrelevante Vorbelastung. Schutzgebiete sind zwar betroffen, aber ohne relevante Auswirkung auf die rechtlich festgesetzten Ziele der Gebiete.

▪ Umweltauswirkungen erheblich: Es sind Umweltauswirkungen auf Schutzgüter vorhanden und diese wurden als erheblich eingestuft. Sie sind nicht durch Vorbelastungen und nachgeordnete Berücksichtigung auf der Festlegungsfläche / Wirkzone ausräumbar. Relevante Auswirkungen auf Schutzgebiete hinsichtlich ihrer Ziele sind nicht auszuschließen.

Die Alternativenbetrachtung ist methodischer Bestandteil des planerischen Konzeptes. Durch Hin-weise zu methodischen Grundlagen der Ausweisung wird die Möglichkeit von Alternativen bzw. die Einbeziehung umweltbezogener Ausweisungskriterien aufgezeigt Umweltbericht, 1.2. Ander-weitige Planungsmöglichkeiten werden insoweit betrachtet, als sie unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereiches des Regionalplanes als vernünftige Alternative in Frage kommen. Die Betrachtung der einzelnen Festlegungen ist nicht die originäre Aufgabenstellung, sondern eine Hilfskonstruktion und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage zur Bewertung einzelner Teilräu-me und schutzgutbezogen auf den gesamten Regionalplan. Weitergehende Untersuchungen bzw. nicht geprüfte Sachverhalte obliegen den nachfolgenden Planungsebenen im Rahmen der Ab-schichtung. Auf dieser Grundlage wird eine verbale zusammenfassende Gesamteinschätzung schutzgutbezogen nach Naturraum und Festlegungstypen vorgenommen Umweltbericht, 3.1. Bestandteil der Ermittlung und Bewertung voraussichtlich erheblicher Auswirkungen ist auch die Darstellung positiv zu beurteilender Umweltfolgen Umweltbericht, 1.2, 3.2 und 5. Darüber hin-aus wird geprüft, welche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Regional-planes eintreten würde (Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG). So werden z.B. durch nicht mehr in den Regionalplan Mittelthüringen aufgenommene Festlegungen, von denen bei Verwirklichung des Re-gionalen Raumordnungsplanes Mittelthüringen 1999 erhebliche negative Umweltauswirkungen zu erwarten gewesen wären, vermieden Umweltbericht, 2.5 und 5. Abschließend werden im Rahmen der Umweltprüfung Möglichkeiten der Vermeidung, Verringerung bzw. Kompensation zu verbleibenden erheblichen negativen Umweltbeeinträchtigungen aufgezeigt

Umweltbericht, 3.2. In der Summe der im Umweltbericht aufgeführten Aspekte ergibt sich die Beurteilung der Auswir-kungen des Regionalplanes auf die Umwelt in Bezug auf die Sicherstellung eines hohen Umwelt-schutzniveaus (Art. 1 der Richtlinie 2001/42/EG) Umweltbericht, 5. Der Regionalplan Mittelthüringen muss in der Summe seiner Festlegungen und im Rahmen der Regelungsbefugnis sowie entsprechend des jeweiligen Konkretisierungsgrades die Erhaltungsziele

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oder Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogel-schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes nach § 7 Abs. 7 Satz 4 ThürLPlG i.V.m. § 7 Abs. 6 ROG berücksichtigen. Soweit diese erheblich beeinträchtigt werden können, sind die Vorschriften des § 34 BNatSchG (mit Ausnahme Abs. 1 Satz 1; siehe § 35 Abs. 1 Nr. 2) über die Zulässigkeit oder Durchführung von derartigen Eingriffen sowie die Einholung der Stellungnahme der Kommission anzuwenden. Im Rahmen der Entwurfserarbeitung geht es zunächst insbesondere um die Gefährdungsabschät-zung der regionalplanerischen Festlegungen bzgl. der Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 (FFH-Vorprüfung; Thüringer Ministerium für Naturschutz, Landwirtschaft und Umwelt (2005): Einführungserlass 21-60225-5, Hinweise zur Anwendung der §§ 26a bis 26c Thü-ringer Naturschutzgesetz (ThürNatG); Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3/2005). Zu beurteilen ist die Frage, ob eine erhebliche Beeinträchtigung offensichtlich ausgeschlossen werden kann oder nicht. Im Gegensatz zu einer FFH-Verträglichkeitsprüfung eines bestimmten Projektes ist zu berücksichti-gen, dass die regionalplanerischen Festlegungen keine konkreten Projektparameter beinhalten bzw. insbesondere Grundsätze der Raumordnung einen Gestaltungsspielraum für die nachfolgen-den Planungsebenen belassen. Eine Gefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn Lebensraum-typen und Lebensräume von Arten beeinträchtigt werden, sofern sie als Erhaltungsziel des Gebie-tes benannt wurden und wenn durch die Art der regionalplanerischen Festlegung in Verbindung mit dem derzeitigen Erhaltungszustand eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschossen ausge-schlossen werden kann. Die Vorprüfung erfolgt mittels eines formalisierten Prüfblattes in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde Umweltbericht, Anhang 3. Im Rahmen der Vorprüfung werden alle Natu-ra-2000-Gebiete Umweltbericht, 2.3 auf räumliche Überschneidungen mit Darstellungen des Regionalplanes untersucht, es sei denn für den Einzelfall liegen konkrete Informationen vor, die auf wichtige funktionale Zusammenhänge schließen lassen. Nach Analyse der verfügbaren Daten-grundlagen wird in einem Zwischenschritt die voraussichtliche Konfliktsituation bzgl. der möglichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele, Lebensräume und deren Erhaltungszustand und Arten be-wertet (Beurteilung der Konfliktsituation). Anschließend erfolgt im Rahmen der Koordinierung der verschiedenen Raumnutzungsansprüche eine planerische Konfliktmediation unter Einstellung der relevanten Belange. Das Ergebnis der Vorprüfung ist die zusammenfassende Feststellung, ob die regionalplanerischen Festlegungen zu erheblichen Beeinträchtigungen maßgeblicher Erhaltungsziele führen können o-der diese auszuschließen sind. Dieses Ergebnis wird in Umweltbericht, 3.1.3 der zuständigen Naturschutzbehörde zur Kenntnis gegeben. Unter Beachtung der naturschutzfachlichen Stellung-nahme wird entschieden, ob weitere Schritte notwendig sind (§ 34 Abs. 2 bis 5 BNatSchG).

1.1.3 Datengrundlage und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen Der generalisierte Betrachtungsmaßstab der Raumordnung und der fehlende unmittelbare Projekt-bezug regionalplanerischer Festlegungen erschweren eine einheitliche Handhabung aller zur Be-wertung der Umweltauswirkungen vorliegenden Umweltinformationen. Unter Beteiligung der umweltbezogenen Behörden und Verbände Umweltbericht, Anhang 2 wurden die Umweltinformationen bestimmt, die eine sachgerechte Beurteilung der wesentlichen Umweltaspekte und eine einheitliche methodische Vorgehensweise im Rahmen der Umweltprü-fung auf der Ebene des Regionalplanes gewährleisten. Zur Sicherung einer dem Zweck des Regio-nalplanes und dem Ziel der Umweltprüfung angemessenen Vorgehensweise wurden daher in ers-ter Linie die Umweltinformationen verwendet, die flächendeckend digital vorlagen und eine relevan-te Beurteilung der Schutzgüter ermöglichen. Zusätzlich wurde im Einzelfall auf bereits erstellte Unterlagen (z.B. bei Planverfahren mit Umwelt-verträglichkeitsprüfung) zur Beurteilung spezifischer Problemlagen zurückgegriffen. Darüber hinaus wurden sämtliche umweltbezogenen Hinweise aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gesichtet und in Abhängigkeit ihrer Bedeutung bzw. Relevanz für die Umweltprüfung in den Um-weltbericht eingestellt. Im Zuge der Abschichtung verbleibt ein Konkretisierungserfordernis für umweltbezogene Prüfun-gen im Rahmen nachfolgender Plan- und Genehmigungsverfahren (einschließlich nach § 26a-c ThürNatG). Auf Defizite in der Datenlage wird in den jeweiligen Abschnitten hingewiesen.

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1.2 Inhalt und wichtigste Ziele des Regionalplanes Mittelthüringen bzgl. der Umweltprüfung / Prüferfordernis Der Regionalplan Mittelthüringen ist gemäß der Leitvorstellung einer nachhaltigen Entwicklung (§ 1 ROG), den Grundsätzen der Raumordung (§ 2 ROG) und aus dem Landesentwicklungsplan zu entwickeln (§ 14 Abs. 1 ThürLPlG). Er legt als räumliche und sachliche Ausformung des Landes-entwicklungsplanes für die Planungsregion die räumliche und strukturelle Entwicklung durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest. Damit legt er den Rahmen für eine zusammenfassende, übergeordnete räumliche Entwicklung der Planungsregion Mittelthüringen fest und trägt durch die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zur Ordnung, Sicherung und Entwicklung der Raumfunktionen im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung in der Planungsregion bei. Er enthält insbesondere Festlegungen zu den Grundzügen der Siedlungsentwicklung und Zentralen Orten, soweit sie nicht durch den Landesentwicklungsplan festgelegt sind, der Sicherung und der Entwicklung des Freiraumes sowie zu regional bedeutsamen Infrastrukturtrassen und -standorten. Der Regionalplan enthält auch Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Fachplanungen. Gegenüber sonstigen öffentlichen Stellen, der Fachplanung und den Kommunen der Planungsregi-on nimmt der Regionalplan Mittelthüringen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen eine Rahmen setzende Koordinierungsfunktion wahr. Die Bauleitpläne und die Ergebnisse der von den Gemeinden der Planungsregion beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planungen sind dabei in der Abwägung zu berücksichtigen (Gegenstromprinzip). Aufgrund der Aussagen in Umweltbericht, 1.1 zu Scoping, relevanten Planinhalten, Abschich-tung und Alternativenbetrachtung wird auf die in Umweltbericht, 1.2.1 ff beschriebenen Inhalte des Regionalplanes ein Schwerpunkt in der Umweltprüfung gelegt. Näher betrachtet werden also insbesondere die Festlegungen, die der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus entgegen-stehen könnten. Bei den weiteren Inhalten des Regionalplanes kann davon ausgegangen werden, dass keine er-heblichen Umweltauswirkungen mit der regionalplanerischen Festlegung verbunden sind bzw. die für eine Abschätzung der Umweltauswirkungen notwendigen Basisdaten durch die fehlende kon-krete Lokalisierbarkeit nicht ermittelbar sind (Tab.1). Deren zum Teil positive Auswirkungen werden bei der Betrachtung einer Nichtdurchführung des Regionalplanes eingestellt Umweltbericht, 2.5 sowie in der Gesamtplanbetrachtung der Umweltauswirkungen des Regionalplanes Mittelthüringen berücksichtigt Umweltbericht, 5. Tab.1 Übersicht zu Festlegungstypen des Regionalplanes Mittelthüringen ohne weite-

res Darstellungs-/Prüferfordernis Kapitel Festlegungstypen Inhalte und Bewertung

1. Raumstruktur Grundsätze und Ziele zu: – Raumstrukturelle Entwick-

lung – Zentrale Orte – Entwicklungsachsen

– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischer Funktionszu-ordnung oder verbindliche Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen ohne konkrete Standortbindung

– keine direkt Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorha-ben, bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist bzw. sind mögliche Umweltauswirkungen durch fehlende Parameter / Lokalisierbarkeit nicht beurteilungs-adäquat ermittelbar (Abschichtung)

2. Siedlungsstruktur Grundsätze und Ziele zu: – Siedlungsentwicklung

– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischer Funktionszu-ordnung oder verbindliche Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen ohne konkrete Standortbindung

– keine Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorhaben, bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist bzw. sind mögliche Umweltauswirkungen durch fehlende Parameter / Lokalisierbarkeit nicht beurteilungsadäquat er-mittelbar (Abschichtung)

3. Infrastruktur Grundsätze und Ziele zu: – Soziale Infrastruktur

– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszu-ordnungen

– keine direkt Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorha-ben, bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist

4. Freiraumstruktur Grundsätze und Ziele zu: – Tourismus und Erholung

– allgemeine Vorgaben mit raumordnerischer Funktionszu-ordnung oder verbindliche Vorgaben mit raumordnerischen Funktionszuordnungen ohne konkrete Standortbindung

– keine direkt Rahmen setzende Wirkung für konkrete Vorha-ben, bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist bzw. sind mögliche Umweltauswirkungen durch fehlende Parameter / Lokalisierbarkeit nicht beurteilungs-adäquat ermittelbar (Abschichtung)

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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1.2.1 Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung Regionalplan, 2.1

– entfällt –

1.2.2 Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen Regionalplan, 2.2.1

Entsprechend dem Landesentwicklungsplan sind in den dort festgelegten fünf Standorträumen für Industriegroßflächen Andislebener Kreuz, Erfurter Kreuz, Hörsel, Sömmerda / Kölleda und Söm-merda / Rohrborn Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen von jeweils mehr als 100 ha Bruttofläche auszuweisen LEP, 3.3.4. Für den Standortraum Erfurter Kreuz ergibt sich dabei ein Potenzial von über 200 ha. Für den Standort Sömmerda / Kölleda ergibt sich nach Abwägung der aktuellen Flächennutzungskonflikte ein Potenzial von ca. 90 ha. Die fünf Vorranggebiete Großflä-chige Industrieansiedlungen (IG-1 bis IG-5) umfassen als raumordnerisches Ziel eine Fläche von ca. 802 ha. Durch die Festlegung der Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen werden diese von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten und für Ansiedlungen mit hoher strukturpolitischer und landesweiter Bedeutung vorgehalten und gesichert. Eine kleingliedrige Teilung soll bis zur Inan-spruchnahme durch eine solche Ansiedlung verhindert werden. Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkeffekte sind in Tab.2 dargestellt. Im Wesentlichen han-delt es sich um mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Flo-ra / Fauna durch Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Insbesondere können visuel-le Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken. Des Weiteren können Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen durch zerschneidende Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ Einfluss nehmen. Die Realisierung der Ausweisung geht einher mit Schadstoff-, Lärm- und Staub-immissionen und ihren Auswirkungen insbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Menschen. Tab.2 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Großflächige Industrieansied-

lungen Schutzgut

Wirkeffekte

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ter

Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) Visuelle Beeinträchtigung (VisB) Zerschneidung (ZS) Störung von Kaltluftbahnen (KaL) Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM)

Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt) Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen

Die voraussichtliche Wirkzone der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche hinaus-geht, wird für die Umweltprüfung pauschal durch einen Referenzwert für Immissionen (Thüringer Abstandserlass: Steinbruch mit Sprengarbeiten) und für visuelle Beeinträchtigungen (Gassner, E. / Winkelbrandt, A., UVP – Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung, 2005) festgelegt. Daraus folgend gelten vorbehaltlich eventuell notwendiger Einzelfallbetrachtun-gen folgende pauschal ermittelten Abstände: ▪ Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen – bis 300 m und ▪ visuelle Beeinträchtigung – bis 500 m. Die Vorgaben des LEP, 3.3.4 ergeben bezüglich der Festlegung von Vorranggebieten Großflä-chige Industrieansiedlungen im Regionalplan Mittelthüringen ein Ausweisungserfordernis. Die kon-kretisierten Festlegungen gehen in der Regel über die geforderte Mindestflächengröße des Lan-desentwicklungsplanes aus Gründen der räumlichen Konzentration bei sehr guten Eignungskrite-rien und des Konkretisierungsspielraumes für die nachfolgende Planungsebene hinaus.

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Die Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 bis IG-5 sind Bestandteil einer inten-siven landesweiten Voruntersuchung, die u.g. Kriterien beinhaltet. Daraus erfolgte eine Einstufung als geeignet bzw. bedingt geeignet. Diese Flächen wurden anhand der Belange Immissionsschutz, Wasserschutz und -wirtschaft nochmals für die Festlegung im Regionalplan Mittelthüringen konkre-tisiert: ▪ zusammenhängende, ebene Fläche größer 100 ha, ▪ verkehrsgünstige Lage (Straße, Schiene, Flughafen, GVZ, frei von Ortsdurchfahrten), ▪ Arbeitskräfteverfügbarkeit, ▪ räumliche Nähe zu einem Oberzentrum, ▪ Nähe zu Universitäten / Fachhochschulen, ▪ Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten und ▪ geringes Umweltkonfliktpotenzial. Da für die Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen nicht ausgeschlossen werden kann, dass später Betriebsbereiche angesiedelt werden, die in den Anwendungsbereich der Störfall-Ver-ordnung (12. BImSchV) fallen, müssen gegenüber schutzbedürftigen Gebieten bestimmte Schutz-abstände eingehalten werden. Die Berücksichtung angemessener Abstände soll dazu beitragen, die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen so weit wie möglich zu vermeiden. Die Störfall-Kommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dazu bei fehlender Detailkenntnis der gefährlichen Stoffe einen Abstand von 1.500 m empfohlen (Störfall-Kommission – Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit, Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rah-men der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG, 2005). Die Ausweisungsanforderungen zur Sicherung einer leistungsfähigen Verknüpfung des Vorranggebietes mit bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturen in Verbindung mit den vorhandenen, naturräumlichen und infrastrukturellen La-gebedingungen ermöglichten eine Berücksichtigung dieser Empfehlung nicht. In späteren Zulas-sungs- und Genehmigungsverfahren muss dem, bezogen auf konkretisierte Nutzungsregelungen, entsprechend durch sicherheitstechnische Maßnahmen Rechnung getragen werden. Zu prüfende Standortalternativen kommen aufgrund LEP, 3.3.4 nicht in Betracht.

1.2.3 Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansied-lungen

Regionalplan, 2.2.2 Die Möglichkeit, Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen zu be-stimmen, ergibt sich aus LEP, 3.3.6. Es werden vier Gebiete im Regionalplan ausgewiesen. Durch die Festlegung der Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlun-gen werden diese von entgegenstehenden Nutzungen freigehalten und für konkrete Ansiedlungen mit strukturpolitischer Bedeutung vorgehalten und gesichert. Eine kleingliedrige Teilung soll damit bis zur Inanspruchnahme durch eine solche Ansiedlung verhindert werden. Die mit der Festlegung der Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansied-lungen möglichen verbundenen Wirkeffekten werden in Tab.3 dargestellt. Im Wesentlichen handelt es sich um Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Flora / Fauna durch Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Durch die Festlegung können zudem visuelle Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken. Des Weiteren können sie durch zerschneidende Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ Einfluss nehmen. Die Realisierung der Auswei-sung geht einher mit Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen und ihren Auswirkungen insbeson-dere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Menschen. Da für die Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen nicht ausge-schlossen werden kann, dass später Betriebsbereiche angesiedelt werden, die in den Anwen-dungsbereich der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, müssen gegenüber schutzbedürftigen Gebieten bestimmte Schutzabstände eingehalten werden. Die Berücksichtung angemessener Ab-stände soll dazu beitragen, die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen so weit wie möglich zu vermeiden. Die Störfall-Kommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dazu bei fehlender Detailkenntnis der gefährlichen Stoffe einen Abstand von 1.500 m empfohlen (Störfall-Kommission – Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit, Em-pfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbe-dürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG, 2005). Die Aus-weisungsanforderungen zur Sicherung einer leistungsfähigen Verknüpfung des Vorranggebietes mit bestehenden Siedlungs- und Infrastrukturen in Verbindung mit den vorhandenen, naturräumli-chen und infrastrukturellen Lagebedingungen ermöglichten eine Berücksichtigung dieser Empfeh-lung nicht. In späteren Zulassungs- und Genehmigungsverfahren muss dem, bezogen auf konkreti-

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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sierte Nutzungsregelungen, entsprechend durch sicherheitstechnische Maßnahmen Rechnung ge-tragen werden. Tab.3 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Regional bedeutsame Indus-

trie- und Gewerbeansiedlungen Schutzgut

Wirkeffekte

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Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) Visuelle Beeinträchtigung (VisB) Zerschneidung (ZS) Störung von Kaltluftbahnen (KaL) Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM)

Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt) Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen

Als Orientierungswert wird in LEP, 3.3.6 eine zusammenhängende, ebene, als Industrie- und Gewerbegebiet nutzbare Fläche von mindestens 50 ha Bruttofläche angegeben. Es wurden acht mögliche Gebiete auf ihre folgenden Eigenschaften hin überprüft: ▪ Hangneigung und Erreichbarkeit der Autobahn, ▪ Erreichbarkeit von Ober- und Mittelzentren, ▪ Erreichbarkeit von Flugplätzen, ▪ Möglichkeit eines Gleisanschlusses, ▪ bestehende Umweltkonflikte (Naturschutz, Landschaftspflege, Wasserschutz und -wirtschaft,

Forstwirtschaft, Klima, Rohstoffabbau und Bodenschutz). Aus diesen Alternativen wurden die Standorte RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain, RIG-2 – Gotha Nord-ost, RIG-3 – Hörselgau Marktal und RIG-4 – Erfurt Bernauer Straße aufgrund ihrer guten Standort-eigenschaften, die sich aus der Zusammenschau ihrer Potentiale und Umweltkonflikte ergeben, ausgewählt.

1.2.4 Festlegungen zu Brachflächen und Konversion Regionalplan, 2.4

Ein Festlegungserfordernis für die Regelung der Nachnutzung regional bedeutsamer Konversions- und Brachflächen ergibt sich aus LEP, 3.4.2. Die regionale Bedeutsamkeit ist gegeben, wenn sie aufgrund ihrer Lage, ihrer Problemsituation oder ihres Nachnutzungspotenziales den sie umge-benden Teilraum prägen oder maßgeblich beeinflussen bzw. aufgrund ihrer potenziellen Nachnut-zung zukünftig maßgeblich prägen oder beeinflussen werden. Ihre Bestimmung erfolgt im Regio-nalplan nur textlich unter Bezug auf den jeweiligen Standort. Die bisherige Nutzung ist bzw. war überwiegend gewerblicher, aber auch militärischer Art und in je-dem Fall durch das Vorhandensein von Bebauung geprägt. Die regionalplanerischen Entwicklungs-optionen sehen ausschließlich Nachnutzungen vor, die keine über die ehemalige Nutzung und den bestehenden Zustand (Vorbelastung) hinausgehende Nutzungsintensivierung zur Folge hätte. Für über 50 % der Flächen wird eine freiräumliche Nachnutzung durch Rekultivierung und Renaturie-rung angestrebt. Für eine detaillierte Betrachtung fehlt eine hinreichende Konkretisierung der Festlegungen in Be-zug auf konkrete Vorhabensparameter, da es sich in diesem Fall nur um die Sicherung einer Ent-wicklungsoption handelt. Unter den genannten Voraussetzungen und der in Umweltbericht, 1.1.2 dargestellten Bewertungsmethodik kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund der vor-handenen Vorbelastungen die von der Festlegung ausgehenden Umweltwirkungen nicht relevant sind und ein weitergehendes Prüferfordernis hinsichtlich möglicher erheblicher Umweltauswirkun-gen auf der Ebene der Regionalplanung damit entbehrlich wird. Dieser Aspekt wird aber in der Ge-samtplanbetrachtung Umweltbericht, 5 nochmals aufgegriffen und im Zusammenhang der um-weltbezogenen Bilanzierung des gesamten Regionalplanes bewertet.

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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1.2.5 Trassenfreihaltung Straße Regionalplan, 3.1.2

Ein Festlegungserfordernis zur Trassenfreihaltung Straße ergibt sich aus LEP, 4.1.5, wobei die-ser Plansatz offen lässt, auf welche Weise die Festlegung zu erfolgen hat. Im Regionalplan werden daher zwei Methoden verfolgt: ▪ Kennzeichnung als Trassenlinie bzw. -korridor – aus Gründen der Lesbarkeit, der Anwendbar-

keit und des appellativen Charakters seitens der Regionalen Planungsgemeinschaft, bzw. ▪ rein textliche Festlegung – in Einzelfällen ausreichend, insbesondere wenn nicht zu erwarten

ist, dass konkurrierende Nutzungs- und Funktionsansprüche die Realisierung einer Maßnahme erschweren oder verhindern können oder weil vor allem bei Ortskernumfahrungen im regional-planerischen Maßstab ein den lokalen Gegebenheiten angemessener Detaillierungsgrad nicht erreichbar ist.

Durch die Festlegung zur Trassenfreihaltung Straße werden den Vorhaben entgegenstehende Nut-zungen vermieden und die Vorzugsvariante der Regionalen Planungsgemeinschaft zum Ausdruck gebracht. Die mit der Festlegung von Trassenlinien bzw. -korridoren verbundenen Wirkeffekte werden in Tab.4 dargestellt. Es handelt sich um Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna im Wesentlichen durch Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Durch die Festlegung können visuelle Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken. Des Weiteren können sie durch zerschneidende Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ Einfluss nehmen. Die Re-alisierung der Ausweisung geht einher mit Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen und ihren Auswirkungen insbesondere auf Flora / Fauna und Menschen. Positive Auswirkungen durch Trassenfreihaltungen Straße können bei Umsetzung der Festlegung durch Entlastungen für den Menschen durch geringere Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen in den betreffenden Ortskernen konstatiert werden. Die voraussichtliche Wirkzone der von der Festlegung ausgehenden Wirkungen wird entsprechend der in Umweltbericht, 1.1.2 dargestellten Methode wie folgt festgelegt: ▪ Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissionen – bis 300 m ▪ Visuelle Beeinträchtigung – bis 500 m Tab.4 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Trassenfreihaltung Straße

Schutzgut

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Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) Visuelle Beeinträchtigung (VisB) Zerschneidung (ZS) Störung von Kaltluftbahnen (KaL) Schadstoff-, Lärm- und Staubimmissionen (IM)

Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt) Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen

Die erfolgten Ausweisungen werden eine Flächeninanspruchnahme von ca. 135 ha nach sich zie-hen. Den Schwerpunkt bilden Ortsumfahrungen und Autobahnzubringer im Bereich der A 71. Räumliche Konzentrationen bilden sich zudem in den südlichen Bereichen der Landkreise Gotha und Ilm-Kreis, durch den Ausbau der B 7 Mönchenholzhausen über Weimar bis Umpferstedt und den Ausbau der B 4 Erfurt Richtung Nordthüringen. Die aus dem Bundesverkehrswegeplan 2003 übernommenen Maßnahmen beruhen auf Entschei-dungen der übergeordneten Planungsebene über den Bedarf eines Projektes gemäß § 1 Abs. 2 FStrAG (Netzverknüpfung, Ausbautyp und Investitionskosten). Eine Entscheidung über die Linien-führung ist mit dem Bundesverkehrswegeplan nicht gegeben, daher sind auf regionalplanerischer Ebene Trassenalternativen zu prüfen, sofern bislang keine landesplanerische Beurteilung aus ei-nem Raumordnungsverfahren vorliegt bzw. sich aus den näheren Umständen keine vernünftiger-weise in Betracht kommende Alternative zur dargestellten Festlegung ergibt.

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Bei Vorhaben, die bereits Ergebnis einer Landesplanerischen Beurteilung innerhalb eines Raum-ordnungsverfahrens sind, werden keine Trassenalternativen untersucht, weil eine ausführliche Al-ternativenprüfung bereits Gegenstand des Verfahrens war. Im Regionalplan werden Neu- und Ausbauten von Straßen festgelegt, die zum Teil nicht Gegen-stand eines Raumordnungsverfahrens waren und nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten sind. Diese Festlegungen werden als Grundsatz getroffen und sind daher auf nachfolgenden Pla-nungsebenen zu berücksichtigen. Hierfür wurden im Zuge der Planerarbeitung und Umweltprüfung mögliche Bedarfs- und Trassenvarianten geprüft. Als übergeordnete Planungsebene enthält der Bundesverkehrswegeplan bereits für einen Teil der Vorhaben eine Umweltrisikoeinschätzung bzw. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Diese Ergebnis-se werden in der Regel bei der Bewertung der Einzelvorhaben im Zuge der Umweltprüfung berück-sichtigt und anhand der aktuellen Datenlage überprüft.

1.2.6 Ver- und Entsorgungsinfrastruktur Regionalplan, 3.2

Die durch den Regionalplan auf der Basis der Vorgaben des LEP, 4.2 getroffenen Festlegungen zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur beinhalten außer bei Vorranggebieten Windenergie Um-weltbericht, 1.2.7 keine gebietskonkreten Vorgaben zum Ausbau der jeweiligen Infrastrukturnetze bzw. wurden Vorhaben mit Planfeststellung als Bestand nachrichtlich dargestellt. Für eine weitere Prüfung von Festlegungen zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur fehlt daher die hinreichende Konkretisierung, um verlässliche Aussagen über mögliche Umweltauswirkungen tref-fen zu können.

1.2.7 Vorranggebiete Windenergie Regionalplan, 3.2.2

Entsprechend dem Landesentwicklungsplan sind Vorranggebiete Windenergie auszuweisen, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben LEP, 4.2.8. Durch die Zielfestlegung mit Aus-schlusswirkung werden raumbedeutsame Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete gelenkt, die sich einerseits durch eine besondere Windhöffigkeit und andererseits durch minimierte Konflikte zum Freiraum und zum Siedlungsraum auszeichnen. Daher erübrigen sich Bedarfsalternativen im Sinne einer Nullvariante bzw. muss der Nutzung von Windenergie aufgrund der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB substanziell Raum verschafft werden. Durch Ausschluss- und Restriktionskriterien werden umfangreich konfliktrelevante Belange, ein-schließlich der Umweltbelange, in die Ausweisungsmethodik eingestellt. Trotzdem können im Ein-zelfall aufgrund der konkreten standörtlichen Situation erheblichen Umweltauswirkungen durch Windkraftanlagen nicht ausgeschlossen werden. Im Regionalplan Mittelthüringen werden insgesamt 12 Vorranggebiete Windenergie mit einer Flä-che von ca. 1.589 ha ausgewiesen. Dabei handelt es sich um bereits bestehende Standorte, die zum Teil erweitert werden bzw. es können dort Maßnahmen zum Repowering durchgeführt wer-den. Ca. 14 % der Flächen von Vorranggebieten unterliegen einer Höhenbeschränkung von 100 bzw. 120 m. Die Begründungen zu den nicht mehr enthaltenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten sind in Umweltbericht, 2.5 aufgelistet. Die mit der Ausweisung verbundenen Wirkungseffekte (Wirkfaktoren/Auswirkungen) sind in Tab.5 dargestellt. Es handelt es sich im Wesentlichen um: ▪ visuelle Beeinträchtigungen mit Wirkungen auf die Schutzgüter Landschaft, Kultur- und Sachgü-

ter und Mensch, ▪ Lärm- und Lichtimmissionen und ihren Folgewirkungen insbesondere auf Fauna und Menschen

sowie ▪ artenspezifische Gefährdungen der Avifauna. Die Prüfung der Gefährdung von Fledermäusen

wird auf die nachfolgende Planungs- und Genehmigungsebene abgeschichtet, da auf Ebene der Regionalplanung die Auswirkungen nur unzureichend eingeschätzt und wirkungsvolle Maß-nahmen zur Verringerung der diesbezüglichen Umweltauswirkungen zu einem späteren Zeit-punkt getroffen werden können (Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie / Bundesver-band WindEnergie e.V. / Vereinigung zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien e.V. (Hrsg.; 2008): Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, Dresden).

Positive Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft können sich bei Umsetzung der Festlegun-gen durch die klimaneutrale Energieerzeugung ergeben. Die voraussichtlichen Wirkzonen der Festlegung, die über die eigentliche Festlegungsfläche hi-nausgehen, wurden bereits innerhalb der Ausweisungsmethodik eingehend berücksichtigt Regi-onalplan, 3.2.2.

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Tab.5 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorranggebiete Windenergie Schutzgut

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Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) Verluste und Vertreibung von Avifauna (Avi) Visuelle Beeinträchtigung (VisB) Zerschneidung (ZS) Lärm- und Staubimmissionen (IM)

Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt) Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen

Die Ausweisungsmethodik zur Ermittlung von Vorranggebieten beinhaltet aufgrund der Wirkung der Gebiete als Eignungsgebiete in Verbindung mit der Forderung nach minimierten Konfliktwirkun-gen eine durchgehende Alternativenbetrachtung im Sinne einer schrittweisen Optimierung des Ge-samtstandortkonzeptes nach dem Ausschlussprinzip. Die Minimierung möglicher Konflikte durch das Ausschlussprinzip hat bei der Auswahl der Gebiete auch zur Folge, dass das verbleibende Po-tenzial für voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf die oben aufgeführten re-levanten Wirkeffekte vergleichsweise gering ist Regionalplan, 3.2.2.

1.2.8 Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder Regionalplan, 4.2.3

Das Festlegungserfordernis für Rückhaltebecken im Regionalplan Mittelthüringen ergibt sich aus LEP, 5.1.15. Zur Standortsicherung werden Rückhaltebecken in Bad Berka (Hungerbach) und

Pfiffelbach (Pfiffelbach) als Grundsatz ausgewiesen. Talsperren und Flutungspolder werden nicht ausgewiesen bzw. in die Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz integriert Regio-nalplan, 4.2.1 und 4.2.2. Durch die Festlegungen der Rückhaltebecken werden zur Standortsicherung auf der Fläche dem Vorhaben entgegenstehende Nutzungen vermieden. Tab.6 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken

und Flutungspolder Schutzgut

Wirkeffekte

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Flächeninanspruchnahme (Fl) Lebensraumentzug (LE) Visuelle Beeinträchtigung (VisB) Störung von Kaltluftbahnen (KaL) Veränderung des Wasserhaushaltes (WH)

Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt) Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen

Generell ist bei Vorhaben dieser Art mit folgenden Auswirkungen zu rechnen: ▪ auf die Schutzgüter Boden und Flora / Fauna im Wesentlichen durch lokale Flächeninanspruch-

nahme und den damit verbundenen Lebensraumentzug im Bereich der technischen Anlagen, ▪ visuelle Beeinträchtigungen können im Einzelfall (bei großen technisch wirkenden Bauwerken)

auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch wirken,

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

12

▪ durch die aufstauende Wirkung kann temporär oder dauerhaft eine Veränderung des Wasser-haushaltes und des Lebensraumzustandes eintreten.

Positive Auswirkungen für Kultur- und sonstige Sachgüter sowie für den Menschen ergeben sich durch das verringerte Überschwemmungsrisiko im Unterlauf der Flüsse / Bäche bei Umsetzung der genannten Festlegung. Die voraussichtliche Wirkzone bzgl. der Wirkeffekte, die über die eigentliche Festlegungsfläche hi-nausgehen, wird für die Umweltprüfung mit pauschalisierten – im Einzelfall zu prüfenden – Abstän-den von 500 m für visuelle Beeinträchtigung bestimmt. Die Prüfung der als Grundsatz ausgewiesenen Rückhaltebecken kann aufgrund fehlender Projekt-parameter (Flächengröße, Bauweise, Auswirkungen auf das Abflussregime der Gewässer) nur ein-geschränkt anhand des jeweiligen Standortes und dessen Lage erfolgen.

1.2.9 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, 4.4

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung werden gemäß LEP, 5.2.7 im Regionalplan Mit-telthüringen ausgewiesen. In den Gebieten wird der Aufforstung und Waldsukzession Vorrang bzw. ein besonderes Gewicht gegenüber anderen Raumnutzungen eingeräumt. Sie dienen der Arron-dierung bestehender Waldgebiete sowie der Waldrandgestaltung für stabile Bestände, der Verbin-dung / Vernetzung isolierter Waldflächen unter ökologischen und forstwirtschaftlichen Gesichts-punkten zur Schaffung eines Waldbiotopverbundes, der Sicherung eines ausreichenden Flächen-potenziales für die Waldmehrung, der Erhöhung des Waldanteiles in waldarmen Gebieten (Gemar-kungen mit einem Waldanteil unter 15 %), der Aufwertung des Landschaftsbildes in gehölzarmen Gebieten bzw. Gebieten, die arm an naturnahen Strukturen sind, der Verbesserung der Erholungs-funktionen der Landschaft, dem Sicht- und Lärmschutz für Siedlungen unter anderem an Verkehrs-wegen und Industrieanlagen, dem Erosionsschutz und Wasserrückhalt und der Bindung von CO2. Im Regionalplan Mittelthüringen werden 24 Vorrang- und 56 Vorbehaltsgebiete Waldmehrung mit einer Fläche von insgesamt ca. 2.000 ha ausgewiesen. Die damit verbundenen Wirkeffekte werden in Tab.7 dargestellt. Wald hat viele günstige Auswirkungen auf die Umwelt (unter anderem Boden, Flora / Fauna, Landschaft). Dennoch können im Einzelfall auch erheblich negative Umweltauswir-kungen möglich sein. Es handelt sich um eventuelle Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser durch Nutzungsumwandlung (z.B. Verringerung der Grundwasserneubildung) und Klima / Luft, Flo-ra / Fauna und Landschaft im Wesentlichen durch Verdrängungseffekte und Nutzungsumwand-lung. Eine wichtige Rolle spielt dabei die mögliche Störung von Kaltluftbahnen auch im Zusammen-hang mit der Wirkung auf den Menschen. Durch die Festlegung können visuelle Beeinträchtigun-gen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch sowie Kultur- und Sachgüter auswirken. Tab.7 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmeh-

rung Schutzgut

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Verdrängungseffekte (VDrä) Nutzungsumwandlung (NU) Visuelle Beeinträchtigung (VisB) Störung von Kaltluftbahnen (KaL)

Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt) Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen

Eine standardisierte Wirkzone fließt nicht mit in die Untersuchung ein, da Wirkungen von Wald-mehrung über die Festlegungsgrenzen hinaus auf regionalplanerischer Ebene eher spekulativen Charakter besitzen. Für klimatische Faktoren (erhebliche Störung des Kaltluftabflusses) und visuel-le Beeinträchtigungen (Störung wichtiger Sichtbeziehungen zu Denkmälern) erfolgt im Arbeitsmaß-stab eine einzelfallbezogene Untersuchung. Im Rahmen der parallel zur Änderung des Regionalplanes laufenden Forstlichen Rahmenplanung wurde ein Waldmehrungskonzept erarbeitet, welches den Intentionen des Landesentwicklungspla-

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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nes grundsätzlich entspricht LEP, 5.2.7. Bei der Ermittlung geeigneter raumbedeutsamer Gebie-te für den Regionalplan erfolgte unter anderem eine Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbe-hörde, so dass von einer naturschutzfachlichen Optimierung im Sinne struktureller Alternativüber-legungen ausgegangen werden kann.

1.2.10 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe Regionalplan, 4.5

Das Festlegungserfordernis für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe im Regionalplan Mittel-thüringen ergibt sich aus LEP, 5.3.1 und 5.3.3 in Umsetzung des § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG zur Schaffung von Voraussetzungen zur vorsorgenden Sicherung sowie der geordneten Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen. Im Regionalplan Mittelthüringen werden 52 Vorrang- und 50 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe mit einer Fläche von insgesamt ca. 4.889 ha ausgewiesen. Schwerpunkträume für die Sicherung des Kies-abbaues ergeben sich in der Gera-Unstrut-Niederung nördlich Erfurt, im Landkreis Gotha (Flussge-biet der Hörsel, nördlich und südlich Gotha, Ohra-Apfelstädt-Flusssystem), für den Abbau von Hart-gesteinen, die für die Herstellung von Schotter und Splitt geeignet sind, im Thüringer Wald, für den Abbau von Kalkstein im mittleren Teil des Ilm-Kreises und im Süden des Landkreises Weimarer Land. Darüber hinaus gibt es einzelne Festlegungen zur Sicherung der Gewinnung von Werk- und Dekorationssteinen aus Rät-Sandstein, Travertin und Rhyolith (insbesondere Seeberg, Tambach-Dietharz, Frankenhain, Weimar). Eine Ausschlusswirkung für den Abbau von oberflächennahen mineralischen Rohstoffen außerhalb dieser Gebiete ergibt sich aus den Festlegungen nicht. Ihre Ausweisung erfolgt mit dem Ziel, die für Wirtschaft und Bevölkerung notwendigen und bedeutsamen Rohstoffe unter Berücksichtigung anderer Raumnutzungsansprüche und bei möglichst geringer Entfernung zum Einsatzort bedarfs-gerecht verfügbar zu machen. Die mit der Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe verbundenen Wirkeffekte werden in Tab.8 dargestellt. Es handelt sich um Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Flora / Fauna und Kultur- und Sachgüter im Wesentlichen durch Flächeninanspruchnahme bzw. Lebensraumentzug. Durch die Festlegung können visuelle Beeinträchtigungen entstehen, die sich auf die Schutzgüter Landschaft und Mensch auswirken. Des Weiteren können sie durch zerschnei-dende Wirkung auf Lebensräume von Flora / Fauna bzw. die Schutzgüter Landschaft und Mensch negativ Einfluss nehmen. Die Realisierung der Festlegung geht einher mit Lärm- und Staubimmis-sionen und ihren Auswirkungen insbesondere auf Klima / Luft, Flora / Fauna und Mensch. Tab.8 Schutzgutbezogene Wirkeffekte – Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe

Schutzgut

Wirkeffekte

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Flächeninanspruchnahme (Fl) / Lebensraumentzug (LE) Veränderung des Wasserhaushaltes (WH) Visuelle Beeinträchtigung (VisB) Zerschneidung (ZS) Störung von Kaltluftbahnen (KaL) Lärm- und Staubimmissionen (IM)

Umweltauswirkungen in der Regel anzunehmen: zu berücksichtigendes Schutzgut (Untersuchungsschwerpunkt) Umweltauswirkungen im Einzelfall möglich: zu berücksichtigendes Schutzgut in der Regel keine erheblichen Umweltauswirkungen: Schutzgut nicht zu berücksichtigen

Die Auswirkungen auf Flora / Fauna und Landschaft müssen im Einzelfall nicht irreversibel sein. Dies gilt insbesondere für Gebiete in strukturarmen Landschaften, wenngleich die Funktionen der Primärbiotope zumeist nicht erreicht werden kann. Generell muss auf den temporären Charakter der Abbauflächen hingewiesen werden. So wird in den seltensten Fällen das gesamte ausgewiese-ne Vorranggebiet auf einmal in Anspruch genommen, sondern der Abbau und damit die Rekultivie-rung schreiten schrittweise voran, so dass entstehende Beeinträchtigungen insbesondere für die Schutzgüter Flora / Fauna und Landschaft zeitnah wieder ausgeglichen werden können.

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Die voraussichtliche Wirkzone bzgl. der Wirkeffekte, die über die eigentliche Festlegungsfläche hi-nausgehen, wird für die Umweltprüfung mit folgenden standardisierten und im Einzelfall zu prüfen-den Abständen bestimmt: ▪ Lärm-, und Staubimmissionen – bis 300 m ▪ Visuelle Beeinträchtigung – bis 500 m Eine allumfassende Prüfung von Bedarfsalternativen für den Abbau oberflächennaher minerali-scher Rohstoffe kann auf der Ebene des Regionalplanes nicht erfolgen. Gründe dafür sind die ge-ringe Verlässlichkeit von Verbrauchsprognosen in Abhängigkeit vor allem von der Bautätigkeit ei-nerseits und andererseits der unvollständige Kenntnisstand zur rohstoffgeologischen Bewertung al-ler Lagerstätten. Zudem unterliegt der Regionalplan Mittelthüringen dem Auftrag, mittelfristig für ei-ne bedarfsgerechte und möglichst verbrauchernahe Rohstoffgewinnung zu sorgen und langfristig die oberflächennahen mineralischen Rohstoffvorräte für die Versorgung zukünftiger Generationen zu sichern. Durch Substitution können diese Rohstoffe nicht in großem Maße ersetzt werden. Die mit dem Regionalplan vorgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe bilden ein abge-stimmtes Standortkonzept auf der Basis der regionalplanerisch gesicherte Vorrang- und Vorbe-haltsgebiete Rohstoffsicherung und -gewinnung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelthürin-gen 1999, der Rohstoffsicherungskonzeption für die Änderung des Regionalplanes Mittelthüringen (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2006), der in Abbau befindlichen und rechtlich genehmigten Abbaugebiete, der Ergebnisse von Raumordnungsverfahren / Landesplanerischen Abstimmungen, der nachgewiesenen Rohstoffgewinnungs- und Rohstoffsicherungsinteressen zur Gewährleistung von Planungssicherheit, der räumlichen Verteilung des Rohstoffpotenziales. Für Neuausweisungen und Erweiterungen wurden vernünftiger Weise in Betracht kommende Alter-nativen unter den Prämissen einer nachhaltigen Nutzung der Lagerstätten geprüft. Für Gebiete mit Bergbauberechtigungen nach Einigungsvertrag bzw. Bundesberggesetz kommen in der Regel kei-ne Nullvarianten zum Tragen.

1.3 Planrelevante Ziele des Umweltschutzes Damit die Festlegungen des Regionalplanes einschließlich der Standortalternativen bewertet und miteinander verglichen sowie im Sinne der Umweltvorsorge optimiert werden können, bedarf es ei-nes Zielsystemes, das schutzgutbezogen Bewertungsmaßstäbe für die Umweltprüfung festlegt (Abs. 2 Nr. 1b Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG). Deshalb werden auf der Grundlage einschlägiger Fachgesetze und des Landesentwicklungsplanes Thüringen 2004 Umweltziele dargestellt, die für den Regionalplan von Bedeutung sind. Diese wurden mit den relevanten Umweltbehörden abge-stimmt Umweltbericht, Anhang 2. Ziele des Umweltschutzes sind sämtliche Zielvorgaben, die auf eine Sicherung oder Verbesserung des Zustandes der Umwelt gerichtet sind. Dies sind insbesondere Aussagen, die für ein Schutzgut das zu erhaltende oder zu erreichende Niveau angeben und/oder Aussagen zu den hierfür erfor-derlichen Maßnahmen. Von Bedeutung sind Ziele des Umweltschutzes, wenn ihnen im Einzelfall eine sachliche Relevanz zukommt, sie daher für die Inhalte des Regionalplanes eine Rolle spielen können. Die Umweltprüfung wendet daher bestehende Umweltstandards als Prüfmaßstab an. Tab.9 Planrelevante Umweltziele Umweltziele Quellen

Schutzgutübergreifend

1. Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter; Erhalt einer großräumig, übergreifenden Freiraumstruktur

– § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 ROG – § 1 Abs. 1 ThürLPlG – § 1 Abs. 1 BNatSchG – § 1 ThürWaldG – § 1 WHG – LEP, 5.1.1

2. Schutz des Menschen, von Tieren und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonsti-gen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorbeugung des Entstehens schädlicher Umwelteinwirkun-gen

– § 1 Abs. 1 BImSchG – § 1 WHG – § 10 Abs. 4 KrW-/AbfG

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Umweltziele Quellen

Schutzgutbezogen

3. Sicherung der Böden, ihrer Funktion und ihrer Nutzbarkeit durch sparsame, schonende und nachhaltige Bewirtschaftung der Bodenressourcen; Renaturierung versiegelter Flächen

– § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 6 ROG – § 1a Abs. 2 BauGB – §§ 2, 7 und 17 Abs. 2 BBodSchG – § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG – LEP, 5.1.4

4. Schutz von naturnahen Oberflächengewässern und Grund-wasser in Struktur und Wasserqualität und Vermeidung von Beeinträchtigungen

– § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG – § 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG – §§ 1 und 6 WHG – § 25 ThürWG – Art. 4 EU-WRRL – LEP, 5.1.6 / 5.1.7

5. Vorbeugender Hochwasserschutz – § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG – § 6 Abs. 1 Nr. 6 WHG – LEP, 5.1.13 / 5.1.14

6. Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas; Schutz von Gebieten mit hoher Bedeutung für Klima und Luftreinhaltung

– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG – § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG – LEP, 5.1.8 / 5.1.9

7. Erhalt bedeutsamer Lebensräume / Schutzgebiete, inkl. Si-cherung des Biotopverbundes; dauerhafte Sicherung der bio-logischen Vielfalt; Erhalt der Waldflächen und deren Funktio-nalität

– § 2 Abs. 2 Nr. 2, 5 und 6 ROG – § 1 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 5 sowie

§§ 20 bis 36 BNatSchG – §§ 1 und 2 ThürWaldG – LEP, 5.1.10 / 5.1.11

8. Dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit so-wie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (histo-risch gewachsene Kulturlandschaft)

– § 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG – § 1 Abs. 4 BNatSchG – § 1 Abs. 3 ThürNatG – § 1 ThürWaldG – LEP, 5.1.12 / 5.2.3

9. Zerschneidung und Verbrauch der Landschaft sind so gering wie möglich zu halten

– § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG – § 1 Abs. 5 BNatSchG – LEP, 4.1.4 / 5.1.11

10. Schutz der Allgemeinheit und/oder der Nachbarschaft vor Geräuschen, Erschütterungen, Luftverunreinigungen und nicht ionisierender Strahlung sowie Minderung vorhandener Belastungen

– § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG – §§ 1, 41, 45 und 50 BImSchG

11. Berücksichtigung der Anforderungen an Freizeit- und Erho-lungsmöglichkeiten (ländlicher Räume)

– § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG

12. Erhalt und Schutz von Denkmälern und Sachgütern – §§ 1 und 7 ThürDSchG – LEP, 5.1.4

Die Ziele des Umweltschutzes finden Berücksichtigung bei der Festlegung von besonderen Um-weltmerkmalen im Sinne von Erheblichkeitskriterien und der Bewertung der Betroffenheit der ein-zelnen Schutzgüter. Durch ihre konkrete Verortung im Zuge der Einzelprüfungen Umweltbe-richt, 1.1.2 werden sie so zu einem regionalisierten Bewertungsmaßstab Umweltbericht, An-hang 4. Weiterhin bieten sie eine Beurteilungsgrundlage zur vorsorgenden Vermeidung und Min-derung von Beeinträchtigungen bei der Planung.

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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2. Planrelevante Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes Kapitel 2 beschreibt die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes und dessen voraus-sichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung für die Laufzeit des Regionalplanes Mittelthüringen nach Abs. 2 Nr. 2 a und b Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG sowie sämtliche derzeitigen, für den Re-gionalplan relevanten Umweltprobleme unter besonderer Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 beziehen. Die Darstellungen erfolgen deskriptiv im Wesentlichen auf der Grundlage von Veröffentlichungen des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt und der Thüringer Landes-anstalt für Umwelt und Geologie sowie des landschaftsrahmenplanerischen Fachgutachtens 1994 für Mittelthüringen mit Bezug zu den naturräumlichen Gegebenheiten.

2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter

2.1.1 Mensch Das Schutzgut wird durch die Siedlungsbereiche, die aus überörtlichem Blickwinkel in ihrer Ge-samtheit eine sog. Wohn- und Wohnumfeldfunktion besitzen, sowie durch erholungswirksame Teile des Freiraumes auf regionalplanerischer Ebene veranschaulicht. Darüber hinaus haben für das Schutzgut Mensch insbesondere die Wechselbeziehungen zu den Schutzgütern Klima / Luft und Landschaft eine besondere Bedeutung. Die Planungsregion Mittelthüringen hatte im Jahr 2008 einen Bevölkerungsstand von 681.596 Ein-wohnern bei einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 182 Einwohnern pro qkm. Siedlungs-schwerpunkte sind neben der Städteachse Gotha – Erfurt – Weimar die Städte Apolda, Arnstadt, Ilmenau und Sömmerda. Erfurt als Oberzentrum wird von einem gering ausgeprägten Verdich-tungsraum umgeben. Ansonsten ist die Region im Ländlichen Raum gelegen, der von Kleinstädten und ländlichen Gemeinden geprägt ist. Erholungswirksame Gebiete in der Region sind der Thüringer Wald und das Thüringer Schieferge-birge (Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, zum Teil Biosphärenreservat) sowie das Ilmtal, die Ho-he Schrecke / Finne / Schmücke und einzelne kleinere Gebiete (Fahnersche Höhe, Drei Gleichen, Erfurter Seen und Ettersberg). Kur- und Erholungsorte finden sich vor allem im Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge und vereinzelt aufgrund besonderer Vorkommen von Heilmitteln im Ilm-tal (Bad Sulza / Bad Berka). Wälder in der Nähe der Städte (Erfurt, Weimar, Gotha usw.) oder größeren Gemeinden, staatlich anerkannter Kur- und Erholungsorte sowie in siedlungsfernen Erholungsräumen insbesondere des Thüringer Waldes / Thüringer Schiefergebirges sind in der forstlichen Rahmenplanung als Erho-lungswald eingestuft. Luftverunreinigungen können direkt oder indirekt die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen. Die Belastung durch Luftverunreinigungen hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten geän-dert. In den 1970er und 1980er Jahren dominierten die smogrelevanten Schwefeldioxid- und Staubbelastungen. Durch den Rückgang der Emissionen aus Industrie, Energieerzeugung (Rück-gang der industriellen Produktion, neue Kraftwerkstechnologien usw.) und im Hausbrand nahm die Luftschadstoffbelastung ab (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 2004, S. 57). Im Gegenzug zur Verringerung z.B. der industriell bzw. energieträgerbedingten Schwefeldioxidemissionen nahm aber der verkehrsbedingten Emissionsanteil z.B. durch die Luft-schadstoffe wie Stickoxide und Partikelstaub zu. Dies hat zur Folge, dass insbesondere in den In-nenstädten und Verkehrsknotenpunkten Schadstoffbelastungen erreicht werden, die gesundheitlich nach wie vor bedenklich sind (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt 2004, S. 61). Diese Gefährdungen sind auch für die größeren Städte und Hauptverkehrsstraßen in Mittelthüringen anzunehmen. Laut Gesetz zur Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie sind unter anderem in Ballungsräu-men mit über 100.000 Einwohnern und an Hauptverkehrsstraßen die Lärmbelastung sowie die An-zahl der Betroffenen zu ermitteln und zu dokumentieren. Bei Bedarf müssen Aktionspläne mit ent-sprechenden Schutzmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Die potenziell betroffenen Ge-meinden hat die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 2005 landesweit in einer verein-fachten Voruntersuchung ermittelt. Die landesweiten Ergebnisse sind prinzipiell auf Mittelthüringen anwendbar. Danach sind in der Nacht ca. 170.000 Einwohner Thüringens von Straßenverkehrs-lärm über 55 dB(A) und bei Tag ca. 1,3 Mio. Einwohner betroffen. Durch Schienenverkehrslärm sind im gleichen Maße nachts ca. 74.000 und tags 60.500 Einwohner Thüringens betroffen.

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Die Untersuchungsergebnisse zeigen außerdem, dass (bezüglich des Anteiles der Bevölkerung): „Für die Überschreitung von über 65 dB(A) am Tag mit ca. 2 % und über 55 dB(A) in der Nacht mit ca. 4 % am häufigsten der Verkehr auf den Bundesfernstraßen verantwortlich ist, für die Über-schreitung von 55 dB(A) am Tag mit ca. 21 % und 45 dB(A) in der Nacht mit ca. 20 % am häufigs-ten der Verkehr auf den Gemeindestraßen verantwortlich ist, bei einer Betrachtung über alle Pegel-bereiche die Gemeindestraßen am häufigsten als dominanter Lärm-Verursacher auszumachen sind, am Tag mit 62 % und in der Nacht mit 48 %, die Betroffenheit durch Straßenverkehrslärm er-heblich größer als durch den Schienenverkehrslärm ist und der Schienenverkehrslärm nachts grö-ßer ist als tagsüber und Immissionen von 75 dB(A) auftreten“ (Thüringer Ministerium für Landwirt-schaft, Naturschutz und Umwelt 2004, S. 62 ff).

2.1.2 Kultur- und sonstige Sachgüter Der Begriff der Kulturgüter beschränkt die notwendige Betrachtung auf die räumlich wahrnehmba-ren, stofflichen, kulturhistorisch bedeutsamen Baudenkmäler bzw. schutzwürdige Bauwerke, ar-chäologische Bodendenkmäler, kulturhistorisch bedeutsame Landschaften und Landschaftsteile. Ebenso sollen unter dem Stichwort Sachgüter bauliche Anlagen betrachtet werden, deren mögli-cher Verlust bei Umsetzung regionalplanerischer Festlegungen zu umweltrelevanten Folgewirkun-gen, z.B. durch Abriss (Abfall) und Wiederherstellung (Ressourcenverbrauch) führen können. Die Planungsregion Mittelthüringen verfügt über einen großen und vielfältigen Bestand an Kultur-denkmalen. Zu diesen, die Landschaft und das Ortsbild prägenden Denkmalen gehören: ▪ historische Stadtkerne (mit gut erhaltenem historischen Stadtgrundriss, hoher Dichte und Quali-

tät historischer Bausubstanz, Stadtbild prägenden Bauten, zum Teil erhaltener Stadtbefesti-gung)

▪ neuzeitliche Stadterweiterungen (z.B. gründerzeitlicher Geschosswohnungsbau, Villenviertel, Gartenstadtsiedlungen u.a.)

▪ ländliche Siedlungsanlagen (z.B. zusammengesetzte Dörfer, Straßen-, Anger- Platzdörfer u.a.) ▪ Sakralbauten (z.B. Klosteranlagen, bedeutende Stadtpfarrkirchen, Dorfkirchen) ▪ Herrschaftsbauten (z.B. mittelalterliche Burgen, Residenzschlösser der ehemaligen Kleinstaa-

ten) ▪ profane öffentliche Bauten (z.B. Rathäuser, Gerichtsgebäude, Schulen, Theater, Kasernen,

Krankenhäuser, Kuranlagen, Sportanlagen) ▪ städtische Wohnbauten (z.B. Palais, Villen und Landhäuser, Etagenwohnhäuser, Siedlungsbau-

ten) ▪ Zeugnisse ländlichen Bauens (z.B. Güter, Drei-, Vierseithöfe, Häuslereien) ▪ Geschäfts- und Verwaltungsgebäude ▪ Bauten der Technik und des Verkehrs (z.B. Bergbau- und Industrieanlagen, Mühlen, Brücken,

Tunnel und Verkehrswege) ▪ Gartendenkmale (z.B. Parkanlagen, Landschafts- und Villengärten) ▪ Gedenkstätten ▪ archäologische Denkmale. Vorbelastungen für Kultur- und Sachgüter entstehen neben unmittelbarer Beanspruchung vor allem durch ▪ Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen (z.B. Erschütterungen und Immissionen durch

Verkehr oder Industrie) und ▪ ästhetische Beeinträchtigungen durch Silhouettenüberprägungen (Konkurrenz zur Solitärstel-

lung oder Ensemblewirkung). Hierbei handelt es sich oft um lang andauernde Prozesse, deren Wirkungen nicht sofort sichtbar werden, aber langfristig erhebliche Gefährdungen beinhalten können. Weitere Vorbelastungen für Kultur- und Sachgüter entstehen unter anderem durch Hochwasserer-eignisse. Großflächige Überschwemmungsgebiete, die auf der Grundlage eines Hochwasserereig-nisses mit einem Wiederkehrsintervall von 100 Jahren ermittelt wurden (HQ100), weisen die Auen der Flüsse Unstrut, Apfelstädt, Gera, Gramme, Ilm, Saale und Wipfra auf. Dabei werden 109 Orts-teile der Region überschwemmt (ca. 2 % der Siedlungsfläche (ATKIS®)). In überschwemmungsge-fährdeten Gebieten, die auf der Basis eines Hochwassers mit einem Wiederkehrsintervall von 200 Jahren abgegrenzt wurden (HQ200), liegen in Mittelthüringen 172 Ortsteile und damit ca. 14 % der Siedlungsfläche (ATKIS®).

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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2.2 Natur und Landschaft

2.2.1 Boden Boden erfüllt als ein wichtiges Naturgut eine Vielzahl von Funktionen und erbringt bedeutende Leistungen innerhalb des Naturhaushaltes und für den Menschen. Boden ist eine nicht erneuerba-re oder vermehrbare Ressource. Das Bundesbodenschutzgesetz beschreibt folgende wesentliche Funktionen dieser Naturkomponente: ▪ Natürliche Bodenfunktionen, ▪ Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und ▪ Nutzungsfunktionen. Im Rahmen des landschaftsrahmenplanerischen Fachgutachtens 1994 wurden insbesondere die Bodenfunktionen betrachtet, die zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der nachhaltigen Ressourcennutzung dienen: ▪ Lebensraumfunktion (Flora, Fauna, Mensch), ▪ Regelungsfunktion (Regulativ innerhalb ökosystemarer Prozesse) und ▪ Produktionsfunktion (Land- und Forstwirtschaft). Große Bereiche Mittelthüringens, insbesondere im Innerthüringer Ackerhügelland, weisen Böden mit hoher biotischer Ertragsfähigkeit auf. Böden mit hohen Nutzungseignungsklassen (Nutzungs-eignungsklasse kleiner 7) entsprechen 37 % der Regionsfläche. Im Muschelkalk und Buntsand-stein sowie im Thüringer Wald herrschen dagegen Böden mit geringer bis mittlerer Ertragsfähigkeit vor. Seltene Böden in der Planungsregion Mittelthüringen sind vor allem die Braunerderanker im Mu-schelkalkbereich. Schutzwürdige Bodenformen und ihre Standorte in Mittelthüringen sind: ▪ Braunerde über Kies (südöstlich Ohrdruf), ▪ Pseudogley (Teile des Truppenübungsplatz Ohrdruf), ▪ Schwarzgley (Flußauen), ▪ Auengley (Flußauen), ▪ Gleyrendzina (Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte), ▪ Anmoorgley (Waltershäuser Vorberge / Paulinzellaer Buntsandstein-Waldland), ▪ Anmoorgley (Übergangslagen zum Thüringer Wald / Tannrodaer Waldland), ▪ Moorgley (Moore im Thüringer Wald u.a.), ▪ Pararendzina (südöstlich Neumark), ▪ Löss-Schwarzerde über Muschelkalk (bei Kirchheim) und ▪ Kalkpelosol (südöstlich Ohrdruf). Vorbelastungen liegen in der Inanspruchnahme für Siedlungen und Verkehrsfläche. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche der Region beträgt 10,6 % (39.556 ha (2008)). Dabei konzentriert sich die Flächeninanspruchnahme auf die Städtekette bzw. die Nord-Süd-Achse Sömmerda – Erfurt – Arnstadt – Ilmenau und Apolda. Durch Rohstoffabbau kommt es zur Flächeninanspruchnahme von Boden. Für ca. 0,9 % der Regi-onsfläche lagen im Jahr 2007 Abbaugenehmigungen vor. Im Wesentlichen konzentriert sich der Rohstoffabbau im Muschelkalkbereich südlich Weimar sowie für Kies / Kiessand in den Bereichen von Gera und Unstrut sowie im Landkreis Gotha. Hartgestein wird im Thüringer Wald auf kleineren Einzelflächen abgebaut. Mit der zum Teil intensiven agrarischen Nutzung des Bodens (54 % der Regionsfläche) sind auch verschiedene Belastungsfaktoren verbunden, die mehr oder weniger unmittelbar nutzungsbedingt sind und auf das Schutzgut Boden wirken. Durch Regulierung des Wasserhaushaltes (Melioratio-nen), Stoffeinträge (z.B. mineralische Düngung) oder eine nur zeitweise oder geringe Bodenbede-ckung kann es zu ungewollten Stoffanreicherungen, -austrägen oder -verlagerungen kommen. Ei-ne übermäßige Anreicherung von z.B. Stickstoff im Boden erhöht auch die Gefahr des Austrages in Grund- und Oberflächenwasser. Schwerpunkte des Bodenabtrages sind die Einzugsgebiete der Ilm, Gramme, Lossa und Nesse. Hingegen ist der Bodenabtrag im Thüringer Wald wegen des ho-hen Waldanteiles gering einzuschätzen Der Umfang der Stickstoffanreicherungen im Boden hängt häufig nicht nur von der aktuellen Landbewirtschaftung ab, sondern ist Ergebnis hoher Stickstoff-Bilanzüberschüsse aus der Vergangenheit, die erst sukzessive abgebaut werden. Ergänzend sind Stickstoffeinträge z.B. aus Industrie und Verkehr zu nennen. Auch die standort- und fachgerechte Applikation der Stoffe, der natürliche Nährstoffgehalt des Bodens und andere Faktoren beeinflus-sen die jeweilige Gefährdung bzw. Belastung.

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2.2.2 Wasser Wasser ist als Bestandteil der unbelebten Umwelt gleichwohl ein lebensnotwendiges Naturgut und aufgrund seiner Variabilität und seiner engen Verknüpfung mit anderen Naturgütern dynamisch an den Kreislaufprozessen des Naturhaushaltes beteiligt. Neben den ökologischen Funktionen spielen die Nutzfunktionen eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit bzw. der Be-deutung dieses Naturgutes. Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes zielt auf den Erhalt folgender wesentlicher Funktionen: ▪ Ökologische Funktionen (biotische Lebensgrundlage, Sicherung der Leistungsfähigkeit des

Landschaftswasserhaushaltes und wassergeprägter Ökosysteme, Wasserreinhaltung / Selbst-regulation),

▪ Wasserrückhalt (Hochwasserschutz) und ▪ nachhaltige ortsnahe Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser). Weitere relevante Nutzungsfunktionen des Wassers sind die Erholungsfunktion sowie die Funktion als Energieträger und Transportmedium. Mittelthüringen ist im Vergleich zu anderen Regionen in weiten Teilen eine regenarme Region. Im langjährigen Mittel werden im Zentrum des Thüringer Beckens Niederschlagssummen von weniger als 480 mm pro Jahr gemessen. In Richtung der Randbereiche des Thüringer Beckens steigen die mittleren Niederschlagssummen pro Jahr auf Werte um etwa 720 mm. Durch die Gebietsverduns-tung bleiben im Thüringer Becken nur geringe Mengen für den Abfluss übrig. Als relativ niederschlagsreiches Gebiet ist der Thüringer Wald, insbesondere die Höhenlagen mit jährlichen durchschnittlichen Niederschlagsmengen bis zu 1.200 mm hervorzuheben. Die jährli-chen Gesamtabflussmengen erreichen im Thüringer Wald Werte bis zu 930 mm. Hier befinden sich deshalb auch die Trinkwassertalsperren der Region. Mittelthüringen liegt in den Fließgewässereinzugsgebieten der Elbe (Saale, Ilm, Unstrut) und We-ser (Hörsel, Nesse). Die Unstrut erhält ihre Hauptzuflüsse aus dem Thüringer Wald (Gera, Apfel-städt, Ohra und Wipfra). Sie hat ihr größtes Einzugsgebiet im Thüringer Becken und mündet in Sachsen-Anhalt in die Saale. Die Ilm durchfließt Buntsandstein-, Muschelkalk- und Keupergebiete und mündet linksseitig in die Saale. Hörsel und Nesse sind wichtige Zuflüsse der Werra. Die Fließ-gewässerdichte ist in der Region sehr unterschiedlich: ▪ hohe Fließgewässerdichte im silikatischen Mittelgebirge, ▪ mittlere Fließgewässerdichte in den Buntsandsteinhügelländern, ▪ geringe Fließgewässerdichte in den Muschelkalkplatten. Eine Reihe von Fließgewässern gilt als erheblich verändert. Dazu zählen die Gera (unterhalb der Mündung der Apfelstädt), Lossa, Scherkonde, Wipper und Helbe. Aufgrund von Talsperren gelten die Oberläufe von Wipfra, Ohra und Schmalwasser ebenfalls als erheblich verändert. Alle anderen Flüsse werden als natürliche Gewässer eingestuft (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Natur-schutz und Umwelt: Zustandsbericht Flüsse, Seen und Grundwasser 2004, Erfurt 2005). Signifikante Belastungen der Oberflächengewässer entstehen durch die punktuelle Einleitung von Abwässern aus kommunalen Kläranlagen der Siedlungen (größer 2.000 Einwohner) und industriel-len Kläranlagen (Nahrungsmittelbetrieb in Nohra) sowie durch diffusen Nährstoffeintrag von Phos-phor und Stickstoff aus der Landwirtschaft. Haupteintragswege für Stickstoff sind der Zustrom stickstoffhaltigen Grundwassers und Dränagezuflüsse. Phosphor gelangt vor allem über die Bo-denerosion und aus urbanen, versiegelten Flächen in die Gewässer. Erhöhte Nährstoffeinträge führen im Gewässer zu Eutrophierung. Sie sind für alle Oberflächengewässer der Planungsregion Mittelthüringen, deren Einzugsgebiet größere landwirtschaftliche Flächen beinhaltet, nachweisbar. Weiterhin können Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern Fließgewässerbiozönosen er-heblich schädigen. Signifikante Wasserentnahmen liegen durch das Wasserwerk Luisenthal (Ohra: 911 l/s) vor. Des Weiteren liegen erhebliche Belastungen durch Abflussregulierung und morpholo-gische Veränderungen vor, die vor allem die Durchwanderbarkeit der Gewässer für Fische und Kleintierlebewesen be- oder verhindern. Die Gera (unterhalb Erfurt), Helbe, Unstrut und Wipper gelten demnach als „stark bis vollständig verändert“. In den Klassen „unverändert“ bis „deutlich ver-ändert“ lassen sich Apfelstädt, Gera oberhalb Erfurts, Hörsel, Ilm und Nesse einordnen. Folgende Oberflächenwasserkörper werden in ihrer Zielerreichung nach EU-Wasserrahmenrichtli-nie bis 2015 als „unklar“ eingestuft: Mittlere Unstrut, Leina, Obere Hörsel, Untere Gera, Wipfra. Als „unwahrscheinlich“ werden eingestuft: Gramme, Ilm, Lossa, Mahlgera, Nesse, Untere Helbe-Stein-graben, Untere Wipper, Untere Unstrut, Roth, Weidbach. Für die Talsperren Schmalwasser und Heyda wird die Zielerreichung als „unklar“ und für die Talsperre Dachwig als „unwahrscheinlich“ eingeschätzt (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Zustandsbericht Flüsse, Seen und Grundwasser 2004, Erfurt 2005). Mittelthüringen hat Anteil an den drei Grundwasserräumen der Saale, Unstrut und Werra mit inho-mogenen hydrogeologischen Ausgangsbedingungen. Die Grundwasserneubildung ist zum Teil be-

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dingt durch höhere Niederschläge (s.o.) in den Mittelgebirgsbereichen und dem Buntsandstein-/ Muschelkalkgebirgsvorland höher als in den Tal- und Beckenlagen. Dies resultiert aber auch aus den bevorzugt in den Tal- und Beckenlagen häufig vorkommenden bindigen Deckschichten, z.B. Lößbildungen oder Auelehmböden, die einerseits dem Grundwasserleiter einen natürlichen Schutz gegenüber flächenhaft eindringenden Schadstoffen bieten, aber anderseits eine geringe Wasser-durchlässigkeit aufweisen. Die Bodenbedeckung spielt bei der möglichen Versauerung des neuge-bildeten Grundwassers ebenfalls eine wichtige Rolle. Besonders gefährdet sind Gebiete mit carbo-nat- und basenarmen Böden (Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge, Buntsandsteingebiete). Für die Grundwasserkörper in Mittelthüringen bestehen potenzielle Belastungen durch punktförmi-gen (Altlasten) und diffusen Eintrag hauptsächlich von Nitrat. Dadurch wird die Zielerreichung eines guten Zustandes des Grundwassers nach EU-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 beeinträchtigt. Für folgende Grundwasserkörper wird die Zielerreichung aufgrund der aktuellen Belastungen als „unklar / unwahrscheinlich“ eingeschätzt: westlicher Ettersberg, Gera-Unstrut-Aue, Ohrdrufer Mu-schelkalkplatte, Apoldaer Mulde, Muschelkalk der Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte (Thüringer Ministeri-um für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Zustandsbericht Flüsse, Seen und Grundwasser 2004, Erfurt 2005). Natürliche Seen sind in der Region sehr wenig vorhanden. Künstliche Gewässer sind in erster Linie die Talsperren Ohra, Heyda, Schmalwasser, landwirtschaftliche Speicher im Innerthüringer Acker-hügelland, Kiesseen in den Auenbereichen der Unstrut und nördlich von Erfurt sowie die Teichge-biete um Ilmenau und Waltershausen. Schwerpunkte der Trinkwassergewinnung und damit auch der rechtlichen Festlegung von Wasser-schutzgebieten liegen in Mittelthüringen im Bereich des Thüringer Waldes, der Muschelkalkplatten und des Tannrodaer Buntsandstein-Waldlandes.

2.2.3 Klima / Luft Das Klima erfasst die Gesamtheit aller atmosphärischen Elemente bzw. Wettermerkmale und be-schreibt damit die jeweiligen Erscheinungsformen der Atmosphäre. Es wirkt als dynamischer abioti-scher Bestandteil des Naturhaushaltes. Die Landschaftsstruktur und -nutzung beeinflussen die lo-kalen und regionalen Ausprägungen des Klimas. Die Luft ist das Medium der Atmosphäre und ein wesentlicher Umweltfaktor. Ihr Zustand und ihre Zusammensetzung bestimmen als unmittelbare Lebensgrundlage Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen. Maßgebliche Betrachtungsaspekte dieses Schutzgutes sind die klimaökologischen und lufthygieni-schen Regenerations- und Regulationsfunktionen, die ausgleichend auf das klimatische Wirkungs-gefüge wirken und Belastungserscheinungen entgegen wirken können. Für die Planungsregion Mittelthüringen ergibt sich aus der Datenauswertung folgende lufthygieni-sche Situation (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Umweltdaten 2009): ▪ Die Konzentrationen von Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid liegen sehr weit unter den gelten-

den Grenzwerten. ▪ Die Jahresmittelwerte von Stickstoffdioxid erreichten 2008 nicht den ab 2010 geltenden Grenz-

wert. ▪ In Mittelthüringen gibt es verbindliche Aktionspläne für die Städte Erfurt und Weimar. ▪ 2008 wurden bei Ozon aufgrund des schwachen Sommerwetters keine Überschreitungen des

Informationsschwellenwertes von 180 µg/m³ für 1-Stundenmittelwerte registriert. Bereiche, in denen bei entsprechenden austauscharmen Wetterlagen mit einer Konzentration von Luftschadstoffen zu rechnen ist, befinden sich in Mittelthüringen in den Siedlungsschwerpunkten der Tallagen. Betroffen sind hier insbesondere die Städte Erfurt, Weimar, Apolda und Ilmenau. Regional bedeutsame klimatische Kaltluftleitbahnen befinden sich im Wesentlichen in den größe-ren Tälern (Täler der Apfelstädt, Ilm, Hörsel und obere Gera). Ca. 22 % der Fläche Mittelthüringens sind Gebiete mit einer hohen und sehr hohen klimaökologischen Ausgleichsleistung (Kaltluftvolu-menstromdichte von mehr als 20 m³/m·s). Sie konzentrieren sich im Thüringer Wald und dem Vor-land, dem Truppenübungsplatz Ohrdruf und größeren Offenlandbereichen im Innerthüringer Acker-hügelland (Geonet 2002).

2.2.4 Biologische Vielfalt, Fauna, Flora Die biotische Komponente des Naturhaushaltes ist Grundlage und Ausdruck für die Art und den Zustand (Leistungsfähigkeit) eines Ökosystemes. Darin bilden Pflanzen und Tiere ein regenerati-ves, unmittelbares Naturgut, das als Lebensgrundlage des Menschen vielfältige Funktionen bein-haltet: ▪ Lebensraumfunktionen, ▪ Regulierungs- und Stabilisierungsfunktion (Stoffumsatz),

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▪ Ressourcen- bzw. Nutzungsfunktion (biologische „Rohstoffe“), ▪ Informations- und Erkenntnisfunktion (z.B. Bioindikator), ▪ Wohlfahrtsfunktion (z.B. Wald als Erholungsraum). Biologische Vielfalt sichert zukünftige Handlungsoptionen bei der Gestaltung und Nutzung der Um-welt. Sie entstand bzw. entsteht durch die jeweiligen natürlichen (naturräumlichen) Bedingungen in Abhängigkeit des jeweiligen Grades menschlicher Beeinflussung. Art und Intensität der Nutzung sind für die Art und die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften und damit für das Maß an Biologischer Vielfalt verantwortlich. Aufgrund der hohen naturräumlichen Vielfalt in Verbin-dung mit einer großklimatischen Übergangslage vom ozeanisch geprägten zum kontinental ge-prägten Klima besitzt die Planungsregion eine Vielzahl tier- und pflanzengeographischer Über-gangszonen, was sich in einer entsprechenden biologischen Vielfalt ausdrückt. Das Innerthüringer Ackerhügelland weist im Wesentlichen großflächige intensive landwirtschaftli-che Nutzung mit einzelnen Waldresten, Gebüschen und Windschutzhecken auf. Auf etwa 5 % der Fläche sind naturnahe Strukturen mit einer reicheren Arten- und Biotopausstattung verblieben, da-zu zählen die Drei Gleichen, Seeberg, Krahnberg und Boxberg, Hainaer Forst, Steigerwald und das Gebiet südlich von Kindelbrück sowie der Wald bei Schwansee (Subrosionssenke). Ebenfalls reicher strukturiert sind die Talauen mit Resten von Auengehölzen insbesondere an der unteren Ilm, Apfelstädt und Hörsel. In Verbindung mit dem Waldgebiet des Großen Ettersberg stellt das abwechslungsreiche Ackerhü-gelland nördlich von Weimar mit den Fließ- und Standgewässern (Ilmaue, landwirtschaftliche Spei-cher) ein bedeutendes Refugium für zahlreiche streng geschützte, stark gefährdete und vom Aus-sterben bedrohte Vogelarten dar. Naturnahe Auenlandschaften mit ausgeprägter Auedynamik sind nur noch in Resten vorhanden. Besondere Bedeutung hat die Aue der Unstrut im Raum Straußfurt / Sömmerda als Lebensraum vieler Arten. So sind die noch vorhandenen extensiven Grünlandbereiche der Auen wertvolle Le-bensräume für die Avifauna. Naturnahe Restwälder, oft als Bruchwälder (Erlenbrüche) ausgebildet, alte Flussarme und naturnah gewordene alte Mühlgräben zählen zu den charakteristischen Berei-chen dieser Naturräume. Von besonderer Bedeutung sind einige Sonderstandorte, wie z.B. die Kalkniedermoore Alperstedter und Haßlebener Ried sowie die Salzstellen in der Gera-Unstrut-Nie-derung. Umfangreiche Meliorationsmaßnahmen haben oft zu einer weitgehenden Entwässerung der natürlichen Feuchtgebiete geführt. Von den genannten Fließgewässerabschnitten abgesehen, sind die Fließgewässer in der Regel erheblich verändert. Ufergehölze fehlen fast völlig. Kennzeichnend für die Muschelkalkplatten und -bergländer ist der hohe Laub- und Mischwaldanteil in Verbindung mit Grünland, durchsetzt von Streuobstwiesen, Feldgehölzen und Hecken. Von be-sonderer Bedeutung im Muschelkalk sind die trockenen Gras- und Felsfluren (Kalktrocken- und -halbtrockenrasen), die durch langjährige extensive Weidewirtschaft entstanden sind und einer Vielzahl seltener Arten Lebensraum bieten. Im Kontakt mit diesen Biotopen stehen oft die an son-nenexponierten Steilhängen vorkommenden Trockenwälder (Kiefer) der Gebiete. Lebensräume he-rausragender Bedeutung im Muschelkalk sind der Truppenübungsplatz Ohrdruf als großräumiger Komplex von Trockenbiotopen und sekundären Feuchtbiotopen sowie die Muschelkalkplatten im Bereich Arnstadt / Plaue (Reinsberge), der Ettersberg und die Fahnersche Höhe. Der Anteil bewaldeter Flächen der Buntsandsteinhügelländer ist sehr unterschiedlich. Die vorhan-denen Wälder bestehen zum großen Teil aus Fichten-, Fichten-/Kiefern- oder Kiefernbeständen. Großflächige, unzerschnittene naturnahe Laubmischwälder sind nur im Nordosten der Region auf der Hohen Schrecke zu finden. Zu den wertvollen Lebensräumen zählen vor allem die Feuchtge-biete in ebenen und muldigen Hochflächenlagen des Buntsandsteinhügellandes und Streuobstbe-stände in Siedlungsnähe. Bedeutsam sind weiterhin die lokalen Vorkommen von Zwergstrauchhei-den und Sandmagerrasen sowie extensiv genutzte Ackerterrassen (z.B. in den Waltershäuser Vor-bergen und der Hohen Schrecke / Finne). Der Thüringer Wald zeichnet sich durch einen hohen Grad an Bewaldung aus. Vorherrschend sind kulturbestimmte Nadelwälder (Fichte). Naturnahe Laubmischwälder befinden sich nur im westli-chen Inselsberggebiet und Schneekopfgebiet. Herausragende Bedeutung hat das Biosphärenre-servat Vessertal – Thüringer Wald mit seinen naturnahen Laubwäldern, Bächen und Bergwiesen und die kleinflächigen faunistisch bedeutsamen Hochmoore (z.B. Saukopfmoor) des Thüringer Waldes. Weitere wertvolle Biotope sind die Felsbildungen und Blockschutthalden. Besonders cha-rakteristisch ist ein dichtes Fließgewässersystem in tief eingeschnittenen Gebirgstälern, welches in seinen meist wenig beeinträchtigten Bachauen Lebensräume für viele wertvolle Arten bietet. Hang- und Tallagen stehen vielerorts unter extensiver Grünlandnutzung. Die Zerschneidung als Vorbelastung der Landschaft durch Verkehrs-, Siedlungsbauten und die Zu-nahme des Verkehrs sind unter anderem Ursachen des Artenrückganges bzw. des mangelnden Genaustausches durch Verinselung einzelner Populationen. Besonders deutlich werden diese Pro-zesse in Mittelthüringen anhand der Leitarten Rothirsch und Wildkatze, deren Einstandsgebiete

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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verinselt sind bzw. deren Rückkehr verhindert wird. Ein Schwerpunktgebiet der Barrieren liegt für den Rothirsch bei Unterpörlitz – Ilmenau. Durch die A 71, Ortsverbindungsstraßen und die un-mittelbar südlich anschließende Stadt Ilmenau, werden Wanderbewegungen von Wildtieren, nicht nur des Rothirsches allein, weitgehend verhindert und der Biotopverbund gestört. Ein Schwer-punktgebiet für die Wildkatze liegt zwischen Dornburg und Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) mit er-heblichen Flächenanteilen in Mittelthüringen als Barriere in einem großräumigen, in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Biotopverbundkorridor, der das Thüringer Schiefergebirge im Süden über die Waldgebiete entlang des Saaletales bis Camburg und von dort weiter nordwestlich nach Bad Sulza bis Eckartsberga mit den Wäldern der Finne und Hohen Schrecke verbinden soll (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Pilotstudie Entschneidungskonzepte und Verbesserung von Wildtierkorridoren in ausgewählten Schwerpunkträumen in Thüringen, 2004). Der Biotopindex bezeichnet den Ausstattungsgrad einer Agrarlandschaft mit naturbetonten terrest-rischen Habitaten (Anteil an Kleinstrukturen). Für die Wiedererholung von terrestrischen Lebensge-meinschaften ist ein ausreichender Anteil solcher Kleinstrukturen notwendig. Mit wenigen Ausnah-men sind diese Anteile an Kleinstrukturen im Norden der Landkreise Gotha und Weimarer Land und im gesamten Landkreis Sömmerda nicht gegeben (Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft: Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen, 2006). Der Waldzustand in Thüringen hat sich entgegen dem langjährigen Trend in den Jahren 2003 und 2004 etwas verschlechtert. 24 % der Waldfläche weisen keine Schadmerkmale auf, 42 % gelten als schwach geschädigt und bei 34 % wurde eine deutliche Schädigung nachgewiesen. Die Ursa-chen liegen neben direkten Schäden gasförmiger Substanzen (SO2, NOX und O3) auch bei den Stickstoffeinträgen von benachbarten landwirtschaftlich genutzten Flächen, in der hohen Sulfatkon-zentrationen im Boden durch jahrzehntelange Sulfatschwefeleinträge und dem Witterungsverlauf (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Forstbericht 2004, S. 68 ff).

2.2.5 Landschaft Die Bedeutung von Landschaften als zu schützendes Gut resultiert aus dem Zusammenspiel natür-licher und anthropogener Landschaftsfaktoren. Dabei bildet die Synthese der bereits dargestellten Einzelfaktoren (Schutzgüter) eine wesentliche Grundlage. Hauptanliegen ist letztendlich der Erhalt der Individualität (Vielfalt und Eigenart) und Attraktivität (Schönheit und Heimatgefühl) gewachse-ner Kulturlandschaften als Basis ▪ einer abwechslungsreichen und lebenswerten Umwelt, ▪ der naturbezogenen Erholung und ▪ des Erhaltes kulturhistorischer Werte. Die Beurteilung einer Landschaft wird also auch von subjektiven Faktoren bestimmt. Da sich sozia-le und individuelle Gesichtspunkte nicht verallgemeinern lassen, können auf der Ebene der Regio-nalplanung in der Regel nur raumstrukturelle Merkmale (z.B. Naturraum, Nutzungsmuster, Schutz-gebiete/-bereiche) und das Merkmal Ruhe bzw. Störungsarmut (unzerschnittene, störungsarme Räume) als wesentliche Beurteilungskriterien einer Landschaft herangezogen werden. Maßgeblich finden diese Aspekte ihren Ausdruck in der Bewertung der Landschaftsbildqualität und der Erho-lungseignung von Landschaften. Als regional bedeutsame gewachsene Kulturlandschaften wurden auf der Basis geschützter bzw. schutzwürdiger Landschaftsräume (z.B. Naturpark, Landschaftsschutzgebiet usw.) und hoher Landschaftsbildqualitäten folgende Räume ermittelt: ▪ Thüringer Wald (Naturpark, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer

Wald), ▪ Ilmtal von Oettern und Kranichfeld (Landschaftsschutzgebiet), ▪ Fahnersche Höhe (Landschaftsschutzgebiet), ▪ Kyffhäuser (geplanter Naturpark), ▪ Drei Gleichen (Landschaftsschutzgebiet), ▪ Steigerwald (Landschaftsschutzgebiet), ▪ Finne (Landschaftsschutzgebiet). Zusätzlich besitzen diejenigen Räume eine Bedeutung, die durch ausgeprägte, erholungsrelevante Spezifika die Erholungseignung der Landschaft mitbestimmen (z.B. Ilmtal, Krahnberg / Boxberg / Seeberg). Die Ausweisung neuer Bauflächen für Gewerbe und Wohnen, der Neu- und Ausbau von Straßen, Elektroenergieleitungen und anderer Infrastruktur sowie der stetig wachsende Verkehr führen zum Verlust, zur Verkleinerung, zunehmenden Zerschneidung und Störung der Landschaft. Auch für das Naturerleben sind großflächig unzerschnitten störungsarme Räume wichtig. Sie stellen eine endliche Ressource dar, die kaum wieder hergestellt werden kann. Die voranschreitende Dezimie-rung der unzerschnittenen, störungsarmen Räume Regionalplan, 4.1 hat nicht nur Auswirkun-

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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gen auf das ökologische Freiraumsystem, sie reduziert zum Teil auch die Erholungsfunktion in der Landschaft. Mittelthüringen hat Anteil an acht Räumen mit mehr als 50 qkm, in der Summe liegen 8,9 % der Region darin. Im Einzelnen handelt es sich um die Räume ▪ Mittlerer Thüringer Wald zwischen Struth-Helmershof, Georgenthal und Oberhof (regionsüber-

greifend auf Südwestthüringen), ▪ Truppenübungsplatz Ohrdruf – Jonastal (größer 50 qkm), ▪ Hohe Schrecke (größer 50 qkm, regionsübergreifend) ▪ Bad Blankenburg – Rinnetal – Rottenbachtal – Kleinliebringen – Liechstedt (größer 50 qkm, re-

gionsübergreifend), ▪ Hainleite – Wipperdurchbruch (größer 50 qkm, regionsübergreifend), ▪ Ilmenau bis Neustadt am Rennsteig (größer 50 qkm, regionsübergreifend), ▪ Orlamünde – Reinstädter Grund – Großkochberg – Hexengrund – Neckeroda (größer 50 qkm,

regionsübergreifend), ▪ Östlicher Thüringer Wald zwischen Schmiedefeld a. R., Neustadt a. R. und Waldau (regions-

übergreifend auf Südwestthüringen). Die Bedeutung einer Landschaft als Erlebnisraum für landschaftsgebundene ruhige Erholung wird von einer Vielzahl zusammenwirkender und subjektiv wahrnehmbarer Faktoren bestimmt. Da sich soziale und individuelle Gesichtspunkte nicht verallgemeinern lassen, können nur raumstrukturelle Merkmale und das Merkmal Ruhe als wesentliche Beurteilungskriterien für Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer Landschaft herangezogen werden. Große Teile Mittelthüringens werden aufgrund der im Innerthüringer Ackerhügelland vorkommen-den ertragreichen Böden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Sie weisen im naturräumlichen Ver-gleich eine geringe durchschnittliche Landschaftsbildqualität auf. Strukturarme Agrarfluren in Ver-bindung mit relativ geringen Reliefbewegungen prägen hier die Landschaft. Aus diesem Grund sind bereits einzelne Landschaftselemente, die die strukturelle Vielfalt erhöhen, als besonders wertvoll einzuschätzen. Das betrifft vor allem Flurgehölze wie Baumreihen, Feldholzinseln, Restwaldflächen oder auch Gehölz bestandene Fließgewässerabschnitte. Landschaftliche Besonderheiten sind in diesem Naturraum die einzelnen Höhenrücken des Keupers und Muschelkalkes, die oft nur einer extensiven Nutzung unterliegen und das Landschaftsbild prägen und die Gewässerabschnitte mit hohem begleitendem Gehölzanteil (untere Ilm, Saale, untere Nesse). Landschaftsbild prägend und entsprechend wertvoll sind im Bereich der Muschelkalkplatten insbe-sondere die großflächigen Laub- und Mischwaldbestände (Ettersberg, Fahnersche Höhe, Reins-berge, nördliches Mittleres Ilmtal) sowie die markanten, abbrechenden Muschelkalkschichtstufen z.B. an Gera und Ilm. Auch großflächige Trockenstandorte in Verbindung mit einem hohen Gehölz-anteil müssen infolge ihres für die Muschelkalkplatten typischen Vorkommens als wertvoll betrach-tet werden. Die Bereiche des Buntsandsteines, wie Hohe Schrecke-Schmücke-Finne, Waltershäuser Vorber-ge, Paulinzellaer Buntsandstein-Waldland besitzen ein landschaftlich bedeutsames Relief. Hier sind insbesondere die Bereiche mit Mischwäldern und Bereiche mit häufig wechselnden, extensi-ven Nutzungsformen (Streuobstbestände, extensiv genutzte kleinräumige Ackerfluren) hinsichtlich ihrer Landschaftsbildqualität von hoher Bedeutung. Dagegen ist das Tannrodaer Buntsandstein-Waldland von kulturbestimmten Nadelwäldern geprägt. Die Landschaft des Thüringer Waldes ist durch starke Reliefbewegungen in Verbindung mit einem hohen Anteil an bewaldeten Bereichen gekennzeichnet. Ihre landschaftliche Qualität hinsichtlich landschaftsbezogener Erholung wird als hoch eingestuft. Besondere landschaftliche Merkmale stel-len die meist bewaldeten, engen Täler der Gebirgsbäche und -flüsse, die Bereiche mit großflächig naturnahen Waldbeständen sowie die Bergwiesen dar (Gebiet um den Inselsberg, Schneekopf und Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald). Vergleichsweise geringer ist die Qualität des Landschaftsbildes in Bereichen mit kulturbestimmten Nadelwäldern, z.B. zwischen Tambach-Diet-harz und Oberhof. Für die Auen und Niederungen trifft hinsichtlich der intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen in vielen Punkten das bereits für das Innerthüringer Ackerhügelland ausgeführte zu (Geraaue bis Ge-besee, Unterlauf von Lossa und Scherkonde). Darüber hinaus sind aus landschaftsästhetischer Sicht die zum Teil noch erhaltenen, durch extensive Grünlandnutzung sowie einen hohen Gewäs-ser begleitenden Gehölzanteil geprägten Auen der Fließgewässer (Riede) als wertvoll einzustufen.

2.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) sind Teil des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und dienen der Erhaltung des europäischen Naturerbes. Ziel ist es wildlebende Arten (Anhang II

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der FFH-Richtlinie), deren Lebensräume (Anhang I der FFH-Richtlinie) und die europaweite Ver-netzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Wiederherstel-lung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbrei-tungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Mittelthüringen hat Anteil an 61 gemeldeten Gebieten mit einer Flächenausdehnung von ca. 33.850 ha. Dies entspricht ca. 9,1 % der Regionsfläche, wobei sich die Gebiete im Wesentlichen in folgenden Bereichen konzentrieren: Steigerwald, Hohe Schrecke, Fahner Höhe, Schneekopf (Thü-ringer Wald), Auenbereiche des Innerthüringer Ackerhügellandes, Truppenübungsplatz Ohrdruf, Jonastal bei Arnstadt. Darüber hinaus sind SPA-Gebiete – in denen die besten und größten Vorkommen von europaweit gefährdeten Vogelarten brüten, rasten oder überwintern – der zweite Pfeiler von Natura 2000. Für Mittelthüringen wurde bislang ein Gebiet (Biosphärenreservat Vessertal – Thüringer Wald) mit ca. 1.620 ha gemeldet. Mit einer erneuten Meldung im März 2007 besitzen weitere 15 Gebiete mit ca. 73.000 ha und einem Regionsflächenanteil von 19,5 % den Status von gemeldeten SPA-Gebieten. Räumliche Schwerpunkte bilden das nördliche Weimarer Land, der Raum westlich von Erfurt mit der Fahnerschen Höhe, Hohe Schrecke, Truppenübungsplatz Ohrdruf sowie das Biosphärenreser-vat Vessertal – Thüringer Wald.

2.4 Wechselwirkungen Der Umweltzustand wird bereits schutzgutbezogen in Umweltbericht, 2.1 und 2.2 beschrieben. Aus der Beschreibung des Zustandes der einzelnen Schutzgüter geht bereits hervor, dass sie als Systemkomponenten des Natur- bzw. Landschaftshaushaltes einer wechselseitigen Beeinflussung unterliegen. Das bedeutet, dass eine Wirkung auf eine Komponente auch Wirkungen auf die ande-ren hervorrufen kann. Besonders deutlich wird dies bei einer Veränderung des Wasserhaushaltes eines Landschaftsraumes. Durch die komplexe Vernetzung des Wassers im Naturhaushalt und sei-ner großen Variabilität und Dynamik wirkt eine spürbare Veränderung der vorherrschenden Bedin-gungen mittelbar oder unmittelbar auch auf alle anderen Schutzgüter. Dies wird besonders in den unmittelbar vom Wasser beeinflussten Landschaftsteilen deutlich. Durch diese wechselseitige Be-einflussung wirken Beeinträchtigungsfaktoren meist nie singulär. Auch die von den verschiedenen Nutzungen ausgehenden Wirkungen sind vielfältiger Natur. In der Zusammenschau der schutzgut-bezogenen Betrachtung wurde ersichtlich, dass es Räume gibt, in denen bestimmte Nutzungen gleich mehrere Schutzgüter beeinflussen (z.B. Lärmimmissionen durch Verkehr), mehrere Nutzun-gen gleichzeitig auf ein oder mehrere Schutzgüter wirken (z.B. Stickstoffeinträge in den Boden und nachfolgend in das Grundwasser durch Landwirtschaft, Industrie, Verkehr) oder die naturräumliche Lage wechselseitige Beeinflussungen der Landschaftsfaktoren begünstigt (z.B. Tallagen). Daraus folgend ergeben sich räumliche wirkungskettenspezifische Schwerpunkte, die anthropogenen Nut-zungsschwerpunkten mit hoher Nutzungsintensität gleichkommen und bei denen Wechselwirkun-gen insbesondere in Bezug auf bestehende Umweltbeeinträchtigungen angenommen werden kön-nen. Ein hoher Grad an Zerschneidung, Versiegelung und Barrierewirkungen durch Siedlungs- und Ver-kehrsflächen und vor allem lineare Infrastruktur ergibt sich entlang der Städtekette, südlich Erfurt bis Arnstadt, im Raum Waltershausen bis Ohrdruf entlang der B 88 und im Raum Ilmenau und ent-lang der B 87 Weimar – Apolda bis zur Regionsgrenze sowie im Raum Sömmerda – Kölleda – Weißensee. Insbesondere nördlich der Städtekette Gotha – Erfurt – Weimar ist die Planungsregion durch inten-sive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Dies führt zu einem geringem Ausstattungsgrad der Ag-rarlandschaft mit naturbetonten terrestrischen Habitaten bei großflächiger Bewirtschaft und ver-mehrten diffusen Eintrag von Nährstoffen in die Oberflächengewässer.

2.5 Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh-rung des Regionalplanes Die Beurteilung der Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Re-gionalplanes beruht unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (ROG, ThürLPlG) und in Anbetracht der Aussagen des Landesentwicklungsplanes auf verallgemeinerten Annahmen. Dies resultiert aus dem Charakter und der Steuerungswirksamkeit des Regionalplanes als Rahmen setzende, zusammenfassende, übergeordnete räumliche Planung. Die weitere Entwicklung des derzeitigen Umweltzustandes würde sich bei Nichtdurchführung des Regionalplanes auf der Basis der Regelungen des seit 1999 verbindlichen Regionalen Raumord-nungsplanes Mittelthüringen vollziehen. Die darin getroffenen Festlegungen konnten etwa nicht

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das fortschreitende Umweltrecht und neue Erkenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels, gutachterliche Fachbeiträge, die dynamisch wachsende Bedeutung regenerativer Energien, die Folgen des demographischen Wandels und Auswirkungen auf die Infrastruktur berücksichtigen. Die Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung müsste sich bei der Nichtdurchführung des Regional-planes an den Maßgaben des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelthüringen 1999 orientieren. Dieser ist in seinen Festlegungen noch stark vom Nachholbedarf im Ausbau und der Modernisie-rung der Siedlungs- und Infrastruktur des ersten Jahrzehntes nach der Wiedervereinigung geprägt. Zwar wird der Schwerpunkt der Entwicklung klar auf das Zentrale-Orte-Konzept im Sinne einer effi-zienten und umweltverträglichen Raumnutzung orientiert, aber konkrete Vorgaben zur Begrenzung des Siedlungs- und Verkehrsflächenwachstums existieren z.B. nicht. Es wird auch mit dem Regionalplan einen weiteren Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche so-wie an technischer Infrastruktur geben können. Damit verbunden ist zumindest quantitativ ein Ver-lust an Freiraum durch Versiegelung bzw. Flächeninanspruchnahme und insofern eine Beeinträch-tigung des derzeitigen Umweltzustandes. Ein gleichwertiger Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrs-fläche wäre je nach kommunaler Entwicklungsabsicht aber auch bei Fortgeltung des Regionalen Raumordnungsplanes möglich, mit dem Unterschied, dass dessen Steuerungsinstrumente vor dem Hintergrund anderer gesamtgesellschaftlicher Rahmenbedingungen andere Entwicklungsoptionen verfolgten und in Verbindung mit offener gestalteten freiraumstrukturellen Festlegungen (s.o.) eine negative Entwicklung hinsichtlich der möglichen Qualität und des Umfanges des beanspruchten Freiraumes ermöglichen würden. Als Folge könnte unter anderem mehr Verkehr in der Fläche, ein-schließlich der in Umweltbericht, 2.1.1 bereits dargestellten, damit einhergehenden Umweltbe-lastungen entstehen. Bei Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen und Regional bedeutsamen Gewerbe- und Industrieansiedlungen handelt es sich um erstmalige Ausweisungen. Im Regionalen Raumord-nungsplan 1999 bestehen nur nachrichtliche Übernahmen größerer Gebiete der kommunalen Bau-leitplanung. Der Regionale Raumordnungsplan Mittelthüringen 1999 setzt räumliche Rahmenbedingungen, die insbesondere bei der Sicherung von Freiraumfunktionen überwiegend auf das Instrument der Vor-behaltsgebiete zurückgreifen bzw. bestimmte Freiraumfunktionen nur nachrichtlich darstellen (z.B. Hochwasserschutz). Daraus folgt, dass für die nachhaltige Regionalentwicklung bedeutsame über-örtliche Umweltbelange im Rahmen der Abwägung überwunden werden könnten. Die Wahrschein-lichkeit, dass sich der Umweltzustand bezogen auf diesen Aspekt eher negativ verändert, ist dem-zufolge bei der Nichtdurchführung des Regionalplanes höher als bei seiner Durchführung, da die Steuerungswirkung in Bezug auf die Sicherung herausragende Freiraumfunktionen umfassender erfolgt, als dies beim Regionalen Raumordnungsplan der Fall war. Durch eine die aktuellen Höhen von Windenergieanlagen berücksichtigende Ausweisungsmethodik und einen Mindestabstand von 5 km zwischen festgesetzten Vorranggebieten Windenergie können gegenüber dem Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen 1999 tendenziell geringere Um-weltauswirkungen konstatiert werden. Insgesamt zehn Flächen zur Nutzung von Windenergie des Regionalen Raumordnungsplanes werden nicht mehr ausgewiesen (siehe Tab.10). Die dort zum Teil realisierten Anlagen bleiben aber im Zuge des Bestandsschutzes erhalten. Weitere fünf Stand-orte des Regionalen Raumordnungsplanes konnten durch kleinräumige Beachtung von Schutzab-ständen auch hinsichtlich der Wirkung auf den Menschen (Siedlung, Wohnumfeld, Erholungseig-nung der Landschaft) eine Verbesserung erfahren. Dem gegenüber stehen, bei Einhaltung der an-gewandten Ausschluss- und Restriktionskriterien, Beibehaltungen und Erweiterungen von beste-henden Vorranggebieten Windenergie sowie die Aufnahme eines bestehenden Standortes, der bis-lang nicht Inhalt des Regionalen Raumordnungsplanes 1999 war. Im Regionalplan Mittelthüringen werden gegenüber dem bisherigen Regionalen Raumordnungs-plan nach Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Nutzungen ca. 900 ha weniger Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung ausgewiesen. Der Regionalplan beinhaltet ca. 18 % mehr Fläche für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe, bei einem höheren Anteil von Vorbehaltsgebieten. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf Veränderungen durch abgeschlossene Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren, Rohstoff-gewinnungs- und Rohstoffsicherungsinteressen zur Gewährleistung von Planungssicherheit und dem nun langfristigen Sicherungsauftrag aus dem Landesentwicklungsplan.

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Tab.10 Überblick zu den nicht mehr ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Nutzung von Windenergie aus dem Regionalen Raumordnungsplan 1999

Gründe, aus denen die Gebiete nicht erneut ausgewiesen wurden …

… Natur- und LandschaftsbildschutzVorrang- / Vorbe-haltsgebiete zur

Nutzung von Windenergie (Regionaler

Raumordnungs-plan 1999)

Negative Landespla-

nerische Beurteilung allg.

v.a. Land-

schaftsbild

v.a. Vogel-schutz

… geringer Abstand

zur Siedlung

… kein 5-km-Mindest

abstand zu besser ge-eignetem

Gebiet

… sonstige Gründe

Vorranggebiet Nr.6 – Kleinbrembach, südwestlich (bebaut)

(teilweise)

Belange des Denkmalschut-zes

Vorranggebiet Nr.7 – Hottelstedt, süd-westlich (bebaut)

ethische Gründe

Vorranggebiet Nr.8 – Wormstedt, west-lich (bebaut)

Vorbehaltsgebiet Nr. 1 – Goldbach, südwestlich

Vorbehaltsgebiet Nr.2 – Metebach, östlich

Vorbehaltsgebiet Nr.3 – Trügleben, nördlich (bebaut)

Vorbehaltsgebiet Nr.5 – Ottenhausen, südwestlich (be-baut)

Zuschnitt des Gesamtstand-ortes

Vorbehaltsgebiet Nr.6 – Hottelstedt, nordwestlich

ethische Gründe

Vorbehaltsgebiet Nr.7 – Frienstedt, südlich

zu erwartende Nutzungskonflik-te mit Luftverkehr stehen einer Ausweisung ent-gegen

Vorbehaltsgebiet Nr.12 – Stadtilm, nördlich

Vorbehaltsgebiet Nr.13 – Großhett-stedt, nordwestlich

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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3. Erhebliche Umweltauswirkungen – Ermittlung und Be-wertung Kapitel 3 beschreibt schutzgutbezogen die relevanten Auswirkungen des Regionalplanes auf die Umwelt. Grundlage dafür ist die in Umweltbericht, 1.1.2 beschriebene Methodik in Verbindung mit dem in Umweltbericht, 1.2 festgelegten Prüfansatz für die festlegungsbezogenen Einzelprü-fung. Dargestellt werden Umweltauswirkungen auf die entsprechenden Schutzgüter, die nach der Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen aller vertieft geprüften regionalplanerischen Festlegungen als erheblich bewertet wurden bzw. die im Zusammenspiel mit bereits geplanten Maßnahmen oder anderen Inhalten des Regionalplanes zu erheblichen Wechselwirkungen führen.

3.1 Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen

3.1.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter

Mensch Der Mensch soll vor schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere vor Geräuschen, Erschütte-rungen, Luftverunreinigungen und nicht ionisierender Strahlung geschützt werden, und dem Ent-stehen schädlicher Umwelteinwirkungen soll vorgebeugt werden. Immissionsbelastungen sollen re-duziert und eine dauerhaft gute Luftqualität gesichert werden. Bei Planungen und Maßnahmen sol-len die Anforderungen an Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten der Bevölkerung berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben für das Schutzgut Mensch insbesondere die Wechselbeziehungen zu den Schutzgütern Klima / Luft und Landschaft eine besondere Bedeutung Umweltbericht, 1.3. Um das Schutzgut Mensch auf regionalplanerischer Ebene sachgerecht behandeln zu können, wird die Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch Schadstoff-, Lärm-, Licht- und Staubim-missionen, visuelle Beeinträchtigung und Schadstoffeintrag anhand der Größe einzelner Gebiete und durch Siedlungsgebiete mit Wohnfunktion und Gebiete mit besonderer Erholungseignung vor-genommen Umweltbericht, Anhang 4. Für die in Tab.11 aufgelisteten vier Festlegungen zur Trassenfreihaltung Straße erbringen auf regi-onalplanerischer Ebene Hinweise zu erheblichen Auswirkungen auf den Menschen durch Immissi-onen (Lärm, Schadstoffe, Staub etc.). Dabei erfolgt die Trassierung innerhalb bebauter Ortslagen. Dies trifft insbesondere für die Ortslage Gräfenroda (Brücke über nördlichen Ortsteil), Ortslage Bad Sulza und den Ortsteil Jesuborn sowie für die Ortslage Gotha zu. Die möglichen Belastungen für den Menschen sind dabei ins Verhältnis der entlastenden Wirkungen im Ortsinnenbereich zu set-zen. Auf nachfolgenden Planungsebenen sind im Einzelfall detaillierte Festlegungen für alle Pla-nungen im Rahmen der Einhaltung von Grenzwerten der entsprechenden Verordnungen zum Im-missionsschutz zu beachten. Diese stellen generell sicher, dass die in der Verordnung genannten Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Für die anderen Festlegungen wird angenommen, dass bereits die regionalplanerisch vorgegebenen Trassen bzw. Trassenkorridore hinreichenden Konkretisierungsspielraum belassen, um beispielsweise Grenzwerte des Immissionsschutzes ein-zuhalten oder aber das Minimierungsmaßnahmen existieren. Tab.11 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutz-

gut Mensch Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Siedlungen

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G] Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Bad Sulza (L 1060) [G] Trassenfreihaltung Straße B 88 Pennewitz – Ilmenau (A 71-Ost) [Z] Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Gotha (B 247 / B 7) [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]

Gebiete mit besonderer Erholungseignung

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]

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In der pauschal geprüften Wirkzone des Vorbehaltsgebietes Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg liegen Teile der Wohnbebauung, die durch Lärm, Erschütterungen und Staubbelastung betroffen sein können. Im Rahmen der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren muss dies berücksichtigt werden. Gebiete mit besonderer Erholungseignung werden durch zwei Festlegungen des Regionalplanes betroffen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um kleinräumige Gebiete, die sich bislang durch Ruhe und geringe visuelle Vorbelastungen auszeichnen. In Umweltbericht, 3.2 wird zudem auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kom-pensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen.

Kultur- und sonstige Sachgüter Kultur- und sonstige Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen von schädlichen Umwelteinwirkungen ist vorzubeugen. Kulturdenkmale sollen als Quel-len und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher Entwicklung geschützt und er-halten werden Umweltbericht, 1.3. Als Datengrundlage zur Ermittlung erheblicher Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter stehen ein Gutachten zum Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen im Kontext zu Windenergiean-lagen sowie die Siedlungsbereiche in Mittelthüringen zur Verfügung. Zusätzliche Daten stehen nach derzeitiger Lage nicht zur Verfügung. Das Vorranggebiet W-1 – Wangenheim bis Ballstädt nimmt einen bedeutenden Anteil der Aussicht von Schloss Friedensstein in Gotha über die historische Altstadt ein (nördliche Richtung). Das Vor-ranggebiet liegt zwar nicht innerhalb des empfohlenen Umgebungsschutzbereiches des Denkma-les von 7,5 km (50-fache Anlagenhöhe), die Beeinträchtigung durch die bestehenden Windenergie-anlagen muss nach Inaugenscheinnahme aber trotzdem als erheblich gewertet werden. Der Um-gebungsschutz der Kirche in Wechmar ist durch das Vorranggebiet Windenergie W-2 – Schwab-hausen erheblich gestört. Dies ergibt sich auf der Sichtachse zwischen Wandersleben und Wech-mar entlang der L 2147. Der Umgebungsschutz der Kirche in Mechterstädt ist durch das Vorrang-gebiet Windenergie W-12 – Teutleben erheblich gestört. Dies ergibt sich insbesondere auf der Sichtachse von der A 4 über Mechterstädt hinweg zum neu ausgewiesenen Standort. Beide Vor-ranggebiete liegen innerhalb eines empfohlenen Umgebungsschutzbereiches von 4,5 km (30-fache Anlagenhöhe). Bei Umsetzung der festgelegten Ortskernumfahrungen ist eine umweltrelevante Inanspruchnahme von Sachgütern nicht auszuschließen. Weitere erhebliche Auswirkungen der regionalplanerischen Festlegungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter können derzeit nicht festgestellt werden. Tab.12 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutz-

gut Kultur- und sonstige Sachgüter Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Kulturdenkmale/-ensemble

Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt [Z] Vorranggebiet Windenergie W-2 – Schwabhausen [Z] Vorranggebiet Windenergie W-12 – Teutleben [Z]

3.1.2 Natur und Landschaft

Boden Boden ist vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und schädlichen Umwelteinwirkungen auf das Schutzgut sind vorzubeugen. Darüber hinaus ist der Boden in seiner Funktion und Nutz-barkeit durch sparsame, schonende und nachhaltige Bewirtschaftung zu schützen und versiegelte Flächen sind zu renaturieren Umweltbericht, 1.3. Um das Schutzgut Boden auf regionalplanerischer Ebene sachgerecht behandeln zu können, wird die Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und Schadstoff-eintrag anhand der Größe einzelner Gebiete und durch die Betroffenheit schutzwürdiger Böden (selten, naturnah) und (nährstoffreicher) Böden mit hoher Nutzungseignung vorgenommen Um-weltbericht, Anhang 4. Allein aufgrund ihrer Größe sind 22 Vorranggebiete / Ziele und 9 Vorbehaltsgebiete in der Einzel-bewertung als erheblich einzustufen, da sie bislang nicht in erheblichem Ausmaß vorbelastete Flä-chen betreffen (Tab.13). Insgesamt kommt es dadurch zu einer Flächeninanspruchnahme von ca. 5.425 ha. Gemessen an der Regionsfläche, die weder Siedlungs- und Verkehrsfläche noch Abbau-

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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land ist (2004 ca. 334.000 ha; ca. 89 %), sind die Auswirkungen des Gesamtplanes diesbezüglich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle anzusetzen. Die Festlegungen des Regionalplanes Mittelthüringen treffen auf ca. 1.695 ha Böden mit hoher Nutzungseignungsklasse. Dies entspricht ca. 1,2 % derartiger in Mittelthüringen vorkommenden Böden und ist in der Gesamteinschätzung auf Ebene des Regionalplanes als nicht erheblich zu be-werten. Diesbezügliche Umweltauswirkungen treffen zwar überwiegend den Naturraum Innerthü-ringer Ackerhügelland, aufgrund seiner Größe und der Verbreitung von nährstoffreichen Böden ist auch auf dieser Betrachtungsebene nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Eine Konzentration von Umweltauswirkungen trifft allerdings für den Erfurter Norden durch zahlrei-che Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe und ein Vorranggebiet Regional bedeutsame Indus-trie- und Gewerbeansiedlungen zu. Mögliche Alternativen zum gewählten Standortkonzept zur Rohstoffsicherung liegen – bei Wahrung des Auftrages einer langfristigen Sicherung der Rohstoffe – in den folgenden Szenarien, ohne dass eine Minderung der gesamten Umweltauswirkungen zu erwarten ist: ▪ Es erfolgt die Verlagerung der Vorrang- und Vorbehaltsausweisungen auf andere Kieslagerstät-

ten (z.B. Gera-Unstrut-Niederung, Geraaue nördlich Arnstadt, nördlich und südlich Gotha, Ohra-Apfelstädt-Flusssystem). Diese werden allerdings bereits entweder bergbaulich genutzt, weisen andere erhebliche Vorbelastungen auf (Infrastruktur) oder würden erhebliche Umweltauswirkun-gen auf die Schutzgüter Wasser, Flora / Fauna bzw. Mensch haben.

Oder: ▪ Es erfolgt eine erhebliche Substitution von Kies durch Kalkgestein. Bei tendenziell weniger Flä-

cheninanspruchnahme durch höhere Mächtigkeiten des Kalkgesteines würden aber empfindli-che Naturräume, wie die Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte, Walterhäuser Vorberge, Hohe Schrecke – Schmücke – Finne u.a. bei den Schutzgütern Flora / Fauna, Landschaft und Mensch in erhebli-chem Maß betroffen sein. Eine vollumfängliche Substitution wäre allerdings aufgrund der unter-schiedlichen Materialeigenschaften nicht möglich.

Schutzwürdige Böden werden durch das Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain in Anspruch genommen. Hier betrifft es Schwarzgley-Böden auf ca. 35 ha (Lehm, tonig; h1g; Anteil am Standort: ca. 30 %). Gemessen an der Gesamtfläche dieser Nass-standorte in der Region wird dadurch ein Anteil von unter 2 % betroffen sein. Daher sind diese Um-weltauswirkungen unterhalb der Erheblichkeitsschwelle anzusetzen. In Betracht zu ziehende Alter-nativen existieren mit ähnlich guten Standorteigenschaften für dieses Vorranggebiet nicht Um-weltbericht, 1.2.3. Die benannten Vorbehaltsgebiete unterliegen in nachfolgenden Verfahren der Abwägung, so dass die abgeschätzten Umweltauswirkungen nicht in dieser Weise eintreten müssen. Auf nachfolgen-den Planungsebenen sind im Einzelfall detaillierte Festlegungen im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 6 und 7 ThürNatG möglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt ohne eine Vorwegnahme von Ergebnissen einer solchen Betrachtung. In Umweltbericht, 3.2 und 5 wird zudem auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen. Ein Verzicht auf Festlegungen des Regionalplanes Mittelthüringen insbesondere zu Vorranggebie-ten Rohstoffe und der Trassenlinie im Sinne einer Nichtdurchführung des Regionalplanes, würde die tatsächliche Umweltsituation nicht wesentlich ändern, da diese Ausweisungen auf Berechtigun-gen des Bergrechtes bzw. des Bundesverkehrswegeplanes beruhen bzw. zum Teil bestehende Abbaugebiete wiedergeben. Tab.13 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutz-

gut Boden Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Größe von Festlegungen

Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 – Erfurter Kreuz [Z] Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z] Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-3 – Sömmerda / Kölleda [Z] Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-4 – Sömmerda / Rohrborn [Z] Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-5 – Hörsel (Waltershausen / Hörselgau) [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 – Gotha Nordost [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-3 – Hörselgau Marktal [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Erfurt Bernauer Straße [Z]

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Vorranggebiet Rohstoffe H-2 – Gräfenhain [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-1 – Gotha, nördlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-8 – Wechmar, südöstlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-12 – Rudisleben [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-16 – Stotternheim, südlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-18 – Stotternheim, östlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-19 – Stotternheim, nördlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-20 – Alperstedt, südwestlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-22 – Elxleben, östlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe T-1 – Gotha-Ost [Z] Vorranggebiet Rohstoffe T-3 – Gispersleben Süd [Z] Vorranggebiet Rohstoffe T-4 – Gispersleben Nord [Z] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal, Kienberg [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-1 – Gotha, nördlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-5 – Wölfis, südwestlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-27 – Gangloffsömmern, nordwestlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-18 – Mittelhausen, östlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-19 – Mittelhausen, nördlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-21 – Elxleben, nordöstlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-28 – Vehra / Haßleben, südlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-23 – Scherndorf [G]

Böden mit hoher Nutzungseignungsklasse

Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 – Erfurter Kreuz [Z] Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z] Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-4 – Sömmerda / Rohrborn [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 – Gotha Nordost [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-1 – Gotha, nördlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-8 – Wechmar, südöstlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-12 – Rudisleben [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-14 – Erfurt, Schwerborner Straße Süd[Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-15 – Erfurt, Schwerborner Straße Nord[Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-16 – Stotternheim, südlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-17 – Stotternheim, südöstlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-18 – Stotternheim, östlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-19 – Stotternheim, nördlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-20 – Alperstedt, südwestlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-21 – Riethnordhausen, nördlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-22 – Elxleben, östlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-23 – Vehra / Haßleben [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-24 – Leubingen, südwestlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe K-1 – Travertin, Burgtonna [Z] Vorranggebiet Rohstoffe T-1 – Gotha-Ost [Z] Vorranggebiet Rohstoffe T-3 – Gispersleben Süd [Z] Vorranggebiet Rohstoffe T-4 – Gispersleben Nord [Z] Vorranggebiet Rohstoffe T-5 – Reisdorf [Z] Vorranggebiet Rohstoffe T-6 – Rohrborn [Z] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-1 – Gotha, nördlich [G]

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-11 – Rudisleben, nordöstlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-17 – Stotternheim, östlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-18 – Mittelhausen, östlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-19 – Mittelhausen, nördlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-20 – Elxleben, östlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-21 – Elxleben, nordöstlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-28 – Vehra / Haßleben, südlich [G]

Schutzwürdige Böden

Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain [Z]

Wasser Naturnahe Oberflächengewässer und Grundwasser sind in Struktur und Wasserqualität zu schüt-zen und negative Beeinträchtigungen zu vermeiden. Zudem sind Überschwemmungsbereiche und überschwemmungsgefährdete Bereiche in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhal-ten Umweltbericht, 1.3. Um das Schutzgut Wasser auf regionalplanerischer Ebene sachgerecht behandeln zu können, wird die Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch Flächeninanspruchnahme und damit verbun-dener Veränderungen des Wasserhaushaltes anhand der Größe einzelner Gebiete und durch die Betroffenheit von Überschwemmungsbereichen (HQ100), überschwemmungsgefährdeten Berei-chen (HQ200) und Wasserschutzgebieten vorgenommen. Allein aufgrund ihrer Größe geben neun Vorranggebiete Hinweise auf erhebliche Umweltauswir-kungen, da sie unter anderem die Grundwasserneubildung großflächig verändern und den Ober-flächenabfluss beschleunigen können (Tab.14). Allerdings können für die gesamten betroffenen Oberflächen- und Grundwasserkörper dadurch keine erheblichen Belastungen prognostiziert wer-den. Wie in Umweltbericht, 1.2.2 und 1.2.3 dargestellt, existieren keine regionalplanerischen Alternativen, um diese Umweltauswirkungen zu vermindern. Die Trassenlinie der Ortsumfahrung Straußfurt und die Trassenkorridore der Ortsumfahrungen Sömmerda und Gotha sowie die Verbindung zwischen Leubingen und Griefstedt liegen im Über-schwemmungsbereich der Unstrut bzw. der Nesse. Neben der rein flächenmäßigen Betroffenheit sind insbesondere die möglichen Wirkungen auf das Abflussverhalten z.B. durch Staueffekte in die Vorhabenskonkretisierung einzubeziehen. Weitere fünf Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe und ein Vorranggebiet Regional bedeutsa-me Industrie- und Gewerbeansiedlungen liegen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen – die in der Regel alle 200 Jahre überschwemmt werden – der Flussabschnitte der Gera nördlich Erfurt und der Unstrut im Bereich Sömmerda mit einem signifikanten Flächenanteil. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können in der Verringerung der Retentionswirkung der betroffenen Ge-biete, der Abfluss verzögernden Wirkung von Betriebseinrichtungen und Lagerplätzen sowie dem Einbringen von schädlichen Betriebsstoffen etc. im Überschwemmungsfall liegen. Diese möglichen Auswirkungen können jedoch erst auf nachfolgenden Planungsebenen untersucht werden. Durch die Neutrassierung der B 88 zwischen Pennewitz und der A 71 / Autobahnanschlussstelle Ilmenau-Ost werden Wasserschutzgebiete der Schutzzone II nach derzeitiger Datenlage auf ca. 1,8 km geschnitten bzw. tangiert (Jesuborn, Pennewitz). Weitere Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe sowie ein Trassenkorridor liegen in der Schutzzone III (zusammen 270 ha). In diesen Fällen besteht durch die Flächeninanspruchnahme die Möglichkeit, dass schützende Deckschich-ten abgetragen werden können. Zum Teil handelt es sich um Gebiete, in denen derzeit bereits ab-gebaut wird. Tab.14 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutz-

gut Wasser Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Größe von Festlegungen

Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 – Erfurter Kreuz [Z] Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z] Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-3 – Sömmerda / Kölleda [Z] Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-4 – Sömmerda / Rohrborn [Z]

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-5 – Hörsel (Waltershausen / Hörselgau) [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 – Gotha Nordost [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-3 – Hörselgau Marktal [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Erfurt Bernauer Straße [Z]

Überschwemmungsbereiche (HQ100)

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Straußfurt [Z] Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Sömmerda [G] Trassenfreihaltung Straße Verbindung Leubingen – Griefstedt [G] Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Gotha (B 247 / B 7), Teilstück Westhausen / Warza [G]

Überschwemmungsgefährdete Bereiche (HQ200)

Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Erfurt Bernauer Straße [Z]Vorranggebiet Rohstoffe KIS-22 – Elxleben, östlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-24 – Leubingen, südwestlich [Z] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-19 – Mittelhausen, nördlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-21 – Elxleben, nordöstlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-23 – Scherndorf [G]

Wasserschutzgebiete (Schutzzonen II)

Trassenfreihaltung Straße B 88 Pennewitz – Ilmenau-Ost (Anschlussstelle A 71) [Z]

Wasserschutzgebiete (Schutzzonen III)

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G] Vorranggebiet Rohstoffe KIS-11 – Bittstädt, südwestlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe K-2 – Plaue, nordwestlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe K-4 – Hohenfelden (Katzenberg) [Z] Vorranggebiet Rohstoffe S-1 – Neuroda, südlich [Z] Vorranggebiet Rohstoffe S-3 – Tannroda [Z] Vorranggebiet Rohstoffe S-4 – Schwarza [Z] Vorranggebiet Rohstoffe H-2 – Gräfenhain [Z] Vorranggebiet Rohstoffe WD-2 – Quarzporphyr Frankenhain [Z] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-3 – Plaue, nordwestlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain, nördlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe s-1 – Neuroda [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe s-3 – Tannroda [G]

Die beschriebenen Umweltauswirkungen sind auf nachfolgenden Planungsebenen durch Maßnah-men der Verringerung und Kompensation, z.B. Regenrückhaltebecken, Vermeidung von Abfluss behindernden Bauwerken und Verkehrsregelungen veränderbar. Diese liegen aber außerhalb der Regelungsbefugnis des Regionalplanes und können daher nicht berücksichtigt werden. In Um-weltbericht, 3.2 und 5 wird auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen.

Biologische Vielfalt / Fauna / Flora Die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Regenerations-fähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die dauerhafte Sicherung der biologi-schen Vielfalt sowie der Erhalt einer großräumig, übergreifenden Freiraumstruktur bzw. des Bio-topverbundes und der Erhalt der Waldflächen und deren Funktionalität sind übergeordnete Um-weltziele Umweltbericht, 1.3. Zur sachgerechten Bewertung möglicher Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes (ins-besondere Flächeninanspruchnahme, Lebensraumentzug) werden für das Schutzgut Biologische Vielfalt / Fauna / Flora folgende besondere Umweltmerkmale herangezogen:

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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▪ Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturpark) und deren Planungen,

▪ sonstige Gebiete mit besonderer artenschutzrelevanter Bedeutung (z.B. Wiesenbrüter-Kulisse, Naturschutzgroßprojekte des Bundes) und

▪ Waldgebiete mit herausragenden Umweltfunktionen. Umweltauswirkungen des Regionalplanes auf Gebiete der Natura-2000-Kulisse (FFH / SPA) wer-den aufgrund der unterschiedlichen Rechtswirkung in Umweltbericht, 3.1.3 behandelt. Durch die Erweiterung der Vorranggebiete Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt, W-6 – Eckolstädt und W-7 – Roldisleben / Olbersleben ergeben sich ebenfalls signifikante Umweltauswir-kungen durch Lebensraumentzug und Verluste bzw. Vertreibung von Avifauna, die aufgrund des Zuschnittes des Gebietes und der Größe der Erweiterung für den Einzelstandort erheblich erschei-nen. Das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 liegt im Naturschutzgebiet Seeberg (Anteil betroffener Fläche ca. 8 %). Die Waldbiotopkartierung zeigt im betroffenen Gebiet vor allem kulturbestimmte Kiefern-misch-, Roteichen- und Lärchenwälder, kulturbestimmte Fichtenwälder (Anteil der Fichte mehr als 90 %), Birken-Pionierwald sowie aufgelassenes Grasland. In den betroffenen Gebieten sind beson-ders geschützte Weichtier- und Amphibienarten (eventuell Schmale Windelschnecke, Kammmolch) nach bisherigem Kenntnisstand mit hoher Wahrscheinlichkeit vorhanden. Deren Lebensraum und Population im Gesamtgebiet darf durch einen Abbau im Vorbehaltsgebiet nicht gefährdet werden. Die Art und Weise des Abbaues kann für die Folgenutzung Lebensraum für diese Arten schaffen. Darüber ist nur in nachfolgenden Verfahren zu entscheiden, da dies nicht der Regelungskompe-tenz und dem Konkretisierungsgrad des Regionalplanes entspricht. Nach § 36a Abs. 1 Nr. 2 ThürNatG ist eine Befreiung von Verboten und Geboten des Naturschutz-gebietes möglich, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohles die Befreiung erfordern. Diese liegen nach bisherigem Kenntnisstand in der Argumentation der Standortgebundenheit des Werk- und Dekorationssteines (nach eingehender Prüfung der Abbauwürdigkeit) in Verbindung mit der herausragenden Bedeutung des Sandsteines für die Bau- und Denkmalpflege (materialgerechte Restaurierung historischer Bauwerke, Fortsetzung der kulturellen Tradition einer landschaftstypi-schen Architektur) vor. Insgesamt sieben Vorbehaltsgebiete Rohstoffe liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und Naturparkes Thüringer Wald ohne räumliche Konzentration und betreffen einen Flächenanteil von weniger 0,1 %. Sie sind damit auf Ebene des Regionalplanes als unerheblich bezüglich ihrer Umweltauswirkungen zu werten. Für einen möglichen späteren Abbau sind in diesen Fällen aller-dings Befreiungen nach § 36a ThürNatG notwendig (Tab.15). Bereits in Abbau befindliche Vor-ranggebiete und deren Erweiterungsstandorte in Form von Vorbehaltsgebieten wurden auch auf-grund ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark, des bereits stattfindenden Rohstoffab-baues und der zum Teil vorliegenden Befreiungen als nicht erheblich bzgl. ihrer Umweltauswirkun-gen auf die Biologische Vielfalt / Fauna / Flora bewertet. Durch die Lage des Rückhaltebeckens Bad Berka (Hungerbach) innerhalb des Landschaftsschutz-gebietes Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld besteht je nach Vorhabensgestaltung ein arten- und biotopschutzrechtliches Konfliktpotenzial. Wald mit herausragenden Umweltfunktionen wird durch die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes wd-1 – Sandstein Seeberg betroffen. Die besondere Umweltfunktion des Waldes besteht im kon-kreten Fall im Lebensraum für besonders geschützte Weichtier- und Amphibienarten Umweltbe-richt, 3.1.3, der durch Flächeninanspruchnahme reduziert werden kann. Der Trassenkorridor für die Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) schneidet auf einer Länge von ca. 3 km ein Wiesenbrütergebiet. Diese Festlegung ist Bestandteil des weite-ren Bedarfes im Bundesverkehrswegeplan und verfügt über ein abgeschlossenes Raumordnungs-verfahren. Dabei wurden vielfältige Varianten untersucht und Minderungsmaßnahmen als Maßga-ben formuliert. Dazu gehört unter anderem die möglichst enge Linienführung entlang der Ortslage Crawinkel unter Berücksichtigung des Schutzgutes Mensch und die weitgehende Trassenführung auf der bestehenden B 88. Der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Fried-richroda) schneidet auf ca. 700 m ein Wiesenbrütergebiet. Dabei ist die Trassenführung bereits weitgehend im abgeschlossenen Raumordnungsverfahren optimiert worden. Flächeninanspruch-nahme und Immissionen können in beiden Fällen zum Verlust von Lebensraum für Wiesenbrüter führen. Die Trassenfreihaltung für die Ortsumfahrung Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) liegt teilweise in der Planungsregion Mittelthüringen und schneidet einen geplanten Wildtierkorridor für die Leitart Wild-katze. In nachfolgenden Verfahren können die damit verbundenen Trennwirkungen durch Einrich-ten entsprechender Wildzäune in Kombination mit einer Grünbrücke berücksichtigt bzw. bei der Umsetzung der Maßnahme reduziert werden.

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Die in Tab.15 aufgeführten Vorbehaltsgebiete und Grundsätze sind in den nachfolgenden Pla-nungsverfahren einer Abwägung zugänglich. Im Einzelfall sind auch detaillierte Festlegungen unter anderem im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 6 und 7 ThürNatG möglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt ohne eine Vorwegnahme von Ergebnissen einer solchen Betrachtung. Es wird zudem auf die Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation erhebli-cher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen Umweltbericht, 3.2 und 5. Tab.15 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutz-

gut Biologische Vielfalt / Fauna / Flora Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Größe von Festlegungen

Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt [Z] Vorranggebiet Windenergie W-6 – Eckolstädt [Z] Vorranggebiet Windenergie W-7 – Roldisleben / Olbersleben [Z]

(Teilweise) Lage im Naturschutzgebiet

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]

Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain, nördlich [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-1 – Tabarz (Leuchtenburg) [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal, Kienberg [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-4 – Möhrenbach [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-5 – Neustadt-Rotkopf, Erweiterung [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-3 – Sandstein Georgenthal, südwestlich [G]

Lage im Landschaftsschutzgebiet

Rückhaltebecken Bad Berka (Hungerbach) [G]

Wald mit herausragenden Umweltfunktionen

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]

Wiesenbrütergebiete

Trassenfreihaltung Straße Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda) [G] Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]

Betroffenheit von Wildtierkorridoren

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Eckartsberga (Sachsen-Anhalt) [G]

Durch die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergaben sich Hinweise auf mögliche arten-schutzrechtliche Konflikte im Sinne des § 44 BNatSchG. Dies betrifft das Vorranggebiet Großflä-chige Industrieansiedlungen IG-2, die Trassenfreihaltung der Verbindung Leubingen – Griefstedt und das Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-2 durch bedeutsame Vorkommen des international besonders geschützten Feldhamsters. Die regionalpla-nerische Festlegung als Ziel der Raumordnung belässt den nachfolgenden Planungsebenen einen hinreichenden Konkretisierungsspielraum. Zudem sind Minimierungsmöglichkeiten erst durch spä-tere konkrete Planungen leistbar. Für die Ortsumfahrung Gotha im Zuge der B 247 / B 7 wurden für das nördliche Teilstück um West-hausen / Warza ebenfalls artenschutzrechtliche Konflikte mit Bezug auf den Feldhamster ermittelt und die Trassenführung bereits an den Rand des Kernverbreitungsgebietes verlegt. In nachfolgen-den Verfahren soll die Trasse zusätzlich optimiert werden und Schutz- und Vermeidungsmaßnah-men geplant werden (Leiteinrichtungen und Durchlässe). Für das Vorranggebiet Windenergie W-9 – Schwerborn / Kerspleben können die Empfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu Abstandsregelungen für Windenergieanla-gen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfind-licher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten nicht eingehalten wer-den. Der empfohlene Abstand für den Rotmilan wird um ca. 600 m bei einem nördlich des beste-henden Standortes liegenden Horstes unterschritten.

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Klima / Luft Beeinträchtigungen des Klimas sollen vermieden werden und Gebiete mit hoher Bedeutung für Kli-ma und Luftreinhaltung sollen erhalten werden Umweltbericht, 1.3. Folgende Umweltmerkmale stehen als Prüfkriterium für das Schutzgut Klima / Luft zur Verfügung: Gebiete mit hoher klimaöko-logischer Ausgleichsleistung (Gebiete mit einer Kaltluftvolumenstromdichte von mehr als 20 m³/m·s) und Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse (Windge-schwindigkeit größer 1,1 m/s). Insgesamt liegen Anteile bzw. Gesamtflächen von zwei Vorranggebieten Großflächige Industriean-siedlungen und Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen mit ca. 220 ha in Ge-bieten mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung. Aufgrund ihrer Lage auch innerhalb regio-naler Kaltluftleitbahnen und im Zusammenhang mit den von diesen Räumen abhängigen Siedlun-gen kann jedoch eingeschätzt werden, dass die Umweltauswirkungen aufgrund der Flächeninan-spruchnahme und Barrierewirkung auf das Schutzgut Klima / Luft nicht erheblich sein werden. Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse werden durch regionalpla-nerische Festlegungen nicht in erheblichem Maße beeinflusst. In Umweltbericht, 3.2 wird auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensati-on erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen. Tab.16 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutz-

gut Klima / Luft Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Gebiete mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung

Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z] Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf / Gräfenhain [Z]

Landschaft Als relevante Umweltziele werden in Umweltbericht, 1.3 die Erhaltung bedeutsamer Lebens-räume / Schutzgebiete, inkl. Sicherung des Biotopverbundes und die dauerhafte Sicherung der bio-logischen Vielfalt herausgearbeitet. Darüber hinaus ist die dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Ei-genart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft (historisch gewachse-ne Kulturlandschaft) von hoher Bedeutung. Zerschneidung und Verbrauch der Landschaft sind so gering wie möglich zu halten. Bei der Betrachtung der Landschaft als Schutzgut stehen die Aspekte Erholung und Landschafts-bild im Vordergrund. Aufgrund des Konkretisierungsgrades des Regionalplanes (Projektparameter, Maßstab) konnten die Aspekte des Landschaftshaushaltes nicht berücksichtigt werden bzw. wur-den bereits in die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die anderen Schutzgüter bzw. der Wechselwirkungen mit aufgenommen. Als besondere Umweltmerkmale stehen folgende Prüfkrite-rien zur Verfügung: ▪ Landschaftsschutzgebiet, Biosphärenreservat, Naturpark sowie konkrete Planungen (im Sinne

gewachsener Kulturlandschaft), ▪ Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes, ▪ Unzerschnittene, störungsarme Räume (größer 50 qkm). Durch die Erweiterung der Standorte Wangenheim bis Ballstädt, Roldisleben / Olbersleben und Eckolstädt ergeben sich signifikante Umweltauswirkungen durch Zerschneidung und visuelle Be-einträchtigungen, die aufgrund des Zuschnittes der Gebiete und der Größe der Erweiterung erheb-lich gegenüber den derzeit bestehenden Anlagen erscheinen. Gleiches muss für den neu ausge-wiesenen Standort Teutleben festgestellt werden. Hier ergeben sich die Umweltauswirkungen auf-grund bislang nicht vorhandener Vorbelastungen und durch die Größe des Gebietes. Bei den ver-bleibenden Standorten muss durch bestehende Windenergieanlagen bzw. weitere signifikante vi-suelle Störungen eine erhebliche Vorbelastung konstatiert werden. Im Rahmen des sog. Repowe-ring ist in den heute bestehenden und durch den Regionalplan festgelegten Vorranggebieten die Errichtung höherer Anlagen möglich. Für eine zukünftige Gesamthöhe von 150 m wurden die Aus-wirkungen auf das Landschaftsbild ermittelt und bewertet und im Falle von erheblichen Auswirkun-gen Höhenbeschränkungen festgelegt Regionalplan 3.2.2 / Umweltbericht, 3.2. Die Gesamtbelastung für das Landschaftsbild durch Vorranggebiete Windenergie auf teilräumlicher und regionaler Ebene liegt unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, da durch die Ausweisungsmetho-dik (umfangreiche Restriktionsflächen und in der Regel 5 km Minimalabstand der Standorte) si-chergestellt werden kann, dass eine Optimierung der umweltrelevanten Auswirkungen erreicht wur-de. Wird ein 5-km-Abstand – ausgehend von den festgelegten Vorranggebieten Windenergie – be-trachtet, so entstehen in Zusammenhang mit bestehenden Windenergieanlagen, die nicht mehr als

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Standorte ausgewiesen sind, erhebliche kumulative Wirkungen auf das Landschaftsbild. Dies ist für die Vorranggebiete W-6 – Eckolstädt, W-8 – Dielsdorf, W-10 – Wundersleben und W-11 – Gang-loffsömmern festzustellen. Die nicht mehr ausgewiesenen Gebiete unterliegen dem Bestands-schutz und werden je nach Genehmigungszeitpunkt und -dauer noch einige Jahre existieren (Ot-tenhausen, Teilflächen von Kleinbrembach im Westen, Wormstedt). In der Umweltprüfung wurde auch die Summationswirkung durch die regionsübergreifend mit Nord-thüringen ausgewiesenen Standorte Gangloffsömmern und Wangenheim bis Ballstädt berücksich-tigt. Die Umweltauswirkungen auf die gewachsene Kulturlandschaft können insgesamt als unerheblich eingestuft werden. Einerseits liegen bei einer Vielzahl von Vorranggebieten bestehende Nutzungen vor, die als Vorbelastung eingestuft werden. Für Vorbehaltsgebiete Rohstoffe, die als Erweite-rungsstandorte bestehender Standorte vorgesehen sind, müssen ebenfalls erhebliche Vorbelastun-gen bezüglich ihres Veränderungspotenziales gegenüber den Elementen der Kulturlandschaft in die Bewertung eingestellt werden. Ausnahmen bilden das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Fran-kenhain (nördlich), welches im Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald liegt. Des Weiteren liegen der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda) sowie die Vorbe-haltsgebiete Rohstoffe h-2 – Luisenthal (Kienberg), h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) und h-4 – Möhren-bach (südlich) im Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturpark Thüringer Wald. Zudem liegt das ge-plante Rückhaltebecken Bad Berka am Hungerbach im Landschaftsschutzgebiet Ilmtal von Oettern bis Kranichfeld. Welche Umweltauswirkungen damit konkret verbunden sein können, ist stark ab-hängig von der notwendigen Staufläche und der Art der Bauweise. Diese können erst in nachfol-genden Planungs- und Genehmigungsverfahren festgestellt werden. Mögliche erhebliche Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden für die Trassenkorridore der Ortsumfahrungen Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain im Zuge der B 88 festgestellt. Hier wirkt ins-besondere die Querung des Tales der Wilden Gera mit einem größeren Brückenbauwerk negativ auf das Landschaftsbild. Der Trassenkorridor für die Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrich-roda) schneidet den Höhenzug der Hardt zwischen Waltershausen und Wahlwinkel. Für den jewei-ligen Naturraum und auf Regionsebene bleiben die Auswirkungen auf das Landschaftsbild jedoch unterhalb der Erheblichkeitsschwelle. Die genannten Trassen sind Ergebnis von Raumordnungs-verfahren und Inhalt des Bundesverkehrswegeplanes, daher wird davon ausgegangen, dass Um-weltauswirkungen bereits minimiert sind bzw. auch eine Nullvariante im Regionalplan die vorher-sehbaren Umweltauswirkungen nicht verändern würde. Die benannten Vorbehaltsgebiete bzw. Grundsätze der Raumordnung sind in nachfolgenden Verfahren einer Abwägung zugänglich. Unzerschnittene, störungsarme Räume größer 50 qkm werden durch Festlegungen des Regional-planes Mittelthüringen nicht nachteilig berührt. Tab.17 Hinweise auf erhebliche Auswirkungen der Einzelfestlegungen auf das Schutz-

gut Landschaft Festlegung ([Z]iel / [G]rundsatz)

Größe von Festlegungen

Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ballstädt [Z] Vorranggebiet Windenergie W-6 – Eckolstädt [Z] Vorranggebiet Windenergie W-7 – Roldisleben / Olbersleben [Z] Vorranggebiet Windenergie W-12 – Teutleben [Z]

Lage im Landschaftsschutzgebiet

Rückhaltebecken Bad Berka (Hungerbach) [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain, nördlich [G]

Lage im Landschaftsschutzgebiet / Naturpark

Trassenfreihaltung Straße Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda) [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal (Kienberg) [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-3 – Neustadt (Ilmsenberg) [G] Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-4 – Möhrenbach [G]

Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G] Trassenfreihaltung Straße Spange L 1025 / B 88 (Friedrichroda) [G]

Im Einzelfall sind detaillierte Festlegungen z.B. im Rahmen der Eingriffsregelung nach §§ 6 und 7 ThürNatG möglich. Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt ohne eine Vorwegnahme von

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

37

Ergebnissen einer solchen Betrachtung. In Umweltbericht, 3.2 wird zudem auf Möglichkeiten der Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalplanes verwiesen.

3.1.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und EU-Vogelschutzgebiete (SPA) Die Prüfung der möglichen Erheblichkeit von festlegungsbezogenen Auswirkungen auf die Natura-2000-Gebiete in Mittelthüringen erfolgt auf der Grundlage des § 7 Abs. 7 Satz 4 ThürLPlG i.V.m. § 7 Abs. 6 ROG, des aktuellen Sachstandes bzgl. anzunehmender genereller Auswirkungen der je-weiligen Festlegungen und einer ersten, abschätzenden Beurteilung der Oberen Naturschutzbe-hörde (Thüringer Landesverwaltungsamt) hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen von festgeleg-ten Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete (FFH-Verträglichkeit) einschließlich des Hinweises auf weitere Prüferfordernisse. Im Ergebnis wurden weitere Prüfschritte, z.B. durch Vorortbegehungen oder vertiefende Materialre-cherche im Rahmen der Planwirkungen und einer entsprechenden Verhältnismäßigkeit des diesbe-züglichen Prüfaufwandes abgeleitet und durchgeführt. Durch die entsprechende Berücksichtigung der festgestellten möglichen Auswirkungen auf die Na-tura-2000-Gebiete wird von der Unerheblichkeit des Regionalplanes ausgegangen und die Durch-führung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung im eigentlichen Sinne für nicht notwendig erachtet. Die-se Feststellung bezieht sich ausdrücklich nur auf die auf dieser Maßstabsebene grob ermittelbaren Auswirkungen und entbindet nicht von weiteren Prüfungen auf nachfolgenden Ebenen. Geprüft wurden unter Berücksichtigung der Aussagen in Umweltbericht, 1.2 alle Festlegungen, bei denen aufgrund ihrer unmittelbaren räumlichen Nähe bzw. der vollständigen oder teilweisen La-ge in Natura-2000-Gebieten die Möglichkeit von erheblichen Auswirkungen prinzipiell als möglich anzunehmen ist. Dies trifft für den Regionalplan Mittelthüringen für folgende Festlegungen zu: ▪ Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen Umweltbericht, 1.2.2, ▪ Vorranggebieten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen Umweltbe-

richt, 1.2.3, ▪ Trassenfreihaltung Straße Umweltbericht, 1.2.5, ▪ Vorranggebieten Windenergie Umweltbericht, 1.2.7, ▪ Standorten für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder Umweltbericht, 1.2.8, ▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung Umweltbericht, 1.2.9 und ▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffe Umweltbericht, 1.2.10. Für Festlegungen zur Steuerung der Siedlungsflächen Umweltbericht, 1.2.1, zu Brachflächen und Konversion Umweltbericht, 1.2.4 und zur Ver- und Entsorgungsinfrastruktur Umweltbe-richt, 1.2.6 fehlen aufgrund der mangelnden räumlichen Konkretisierung bzw. der mit der Festle-gung verbundenen Entwicklungsoption die Relevanz für notwendigerweise durchzuführende Prüf-schritte zur Feststellung einer Betroffenheit bzw. der Verträglichkeit mit der Natura-2000-Gebiets-kulisse. Die FFH-Vorprüfung Umweltbericht, 1.1.2 kommt bezüglich der FFH-Gebiete zu dem Ergebnis, dass für 15 der geprüften Festlegungen (siehe Tab.18) fast ausschließlich indirekte Auswirkungen auf Lebensraumtypen durch Flächeninanspruchnahme außerhalb der FFH-Gebiete möglich sind. Für das FFH-Gebiet Hohe Schrecke – Finne kann durch die Ausweisung des Vorbehaltsgebietes Rohstoffe k-8 – Schafau II eine direkte Inanspruchnahme innerhalb des FFH-Gebietes erfolgen. Ebenso stellt es sich mit der Trassenfreihaltung für die Ortsumfahrung Eckartsberga im FFH-Ge-biet Finne-Hänge bei Auerstedt und dem Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg im FFH-Gebiet Seeberg – Sieblebener Teich dar. Die Ausweisungen des Regionalplanes sind aller-dings als Vorbehaltsgebiete festgelegt und belassen für nachfolgende Planungs- und Genehmi-gungsverfahren entsprechend großen Ermessensspielraum, um die Vereinbarkeit mit den Erhal-tungszielen der FFH-Gebiete gegebenenfalls dann sicherzustellen, wenn die entsprechenden Pro-jektparameter näher bekannt sind. Die Entscheidungen sind keine regionalplanerischen Letztent-scheidungen. Für die vier Ziele der Raumordnung wurde entweder die Unerheblichkeit in laufenden oder abgeschlossenen Planungs- und Genehmigungsverfahren festgestellt oder die Verträglich-keitsprüfung kann erst in diesen Verfahren festgestellt werden und es ist abschätzbar, das entspre-chende Minimierungsmaßnahmen greifen können. Bezüglich der SPA-Gebiete wurde für 19 regionalplanerische Ausweisungen ein funktionaler Zu-sammenhang mit SPA-Gebieten festgestellt. Sie stellen mit Ausnahme von sechs Festlegungen Vorbehaltsgebiete außerhalb der Gebiete dar und belassen für nachfolgende Planungs- und Ge-nehmigungsverfahren entsprechend großen Ermessensspielraum, um die Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen der SPA-Gebieten gegebenenfalls dann sicherzustellen, wenn die entsprechen-den Projektparameter näher bekannt sind. Für die Ziele der Raumordnung wird davon ausgegan-

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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gen, dass in nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Minimierungsmaßnah-men die Vereinbarkeit mir den Erhaltungszielen der SPA-Gebiete hergestellt werden kann. Für die restlichen in Tab.18 nicht genannten regionalplanerischen Festlegungen ergaben sich in der Vorprüfung keine Hinweise auf funktionale Zusammenhänge mit FFH-Gebieten oder eventuell erhebliche Beeinträchtigungen der Gebietes bzw. wurden die damit verbundenen Projekte bereits in anderen Verfahren geprüft und ihre Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen festgestellt. Mit dem Ergebnis der FFH-Vorprüfung wird die Verträglichkeit mit den jeweiligen Erhaltungszielen der FFH-/SPA-Gebiete mit Bezug zur Regelungsbefugnis und dem Konkretisierungsgrad des Regi-onalplanes sichergestellt. Im Rahmen der für nachfolgende Planungsebenen eingeräumten Ermes-sensspielräume (sachlich-räumliche Konkretisierung) ist diese Verträglichkeitsbeurteilung ein-schließlich der Betrachtung möglicher Minimierungsmaßnahmen in Abhängigkeit von den gewähl-ten Projektparametern neu zu beurteilen. Auf erkennbare Minimierungspotenziale wird unabhängig von der Erheblichkeitsbeurteilung im Sinne des Vorsorgegedankens bereits an dieser Stelle hinge-wiesen. Tab.18 Überblick zur Gefährdungsabschätzung nach § 7 Abs. 7 Satz 4 ThürLPlG i.V.m.

§ 7 Abs. 6 ROG FFH-/SPA-Gebiet (Nr., Bezeichnung)

Festlegung im Regionalplan ([Z]iel / [G]rundsatz)

Lage zum/im FFH-/SPA-Gebiet / vorläufiges Prüfergebnis auf Ebene des Regionalplanes / ggf. Verfahrensstand bzw. Minimierungspotenzial

FFH-Gebiete

4734-320 Hohe Schrecke – Finne

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-8 – Schafau II [G]

Festlegung liegt innerhalb des FFH-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswir-kungen durch FIächeninanspruchnahme; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

4835-307 Finne-Hänge bei Auerstedt

Trassenfreihaltung Straße Ortsumgehung Eckartsberga [G]

Festlegung liegt teilweise innerhalb des FFH-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswirkungen durch FIächeninanspruchnahme und Immissionen; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeits-prüfung im nachfolgenden Verfahren)

Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-3 – Sömmerda / Kölleda [Z]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen durch Änderung der Wasserführung in Menge, Qualität und Stetig-keit; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nach-folgenden Verfahren)

4833-302 Monna und Gräben bei Leubingen

Trassenfreihaltung Straße Verbindung Leubingen – Griefstedt [G]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen durch hydrologische Veränderungen; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren); es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-20 – Elxleben, östlich [G]

4931-302 Gräben im Großes Ried Vorbehaltsgebiet Rohstoffe

kis-21 – Elxleben, nordöstlich [G]

Festlegungen liegen außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Aus-wirkungen durch Veränderungen des Wasserhaushaltes auf Erhaltungszie-le; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Ver-träglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

4932-302 Luisenhall

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-19 – Mittelhausen, nördlich [G]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen durch Veränderungen des Wasserhaushaltes auf Erhaltungsziele; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträg-lichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

5030-301 Seeberg – Sieblebe-ner Teich

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg [G]

Festlegung liegt mit einem kleinen Flächenanteil im FFH-Gebiet; mögliche (in)direkte Auswirkungen durch FIächeninanspruchnahme, Veränderung des Wasserhaushaltes und Immissionen; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

5030-302 Apfelstädtaue zwi-schen Wechmar und Neudietendorf

Vorranggebiet Rohstoffe KIS-7 – Wechmar, nordöstlich [Z]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen durch komplexe hydrologische Situation; Verfahren zum Rahmen-betriebsplan mit Verträglichkeitsprüfung laufend (offene Sachverhalte bzgl. FFH wurden geklärt)

5034-302 Ilmtal zwischen Bad Berka und Weimar mit Buchfarter Wald

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-4 – Travertin Ehringsdorf, südlich [G]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Be-einträchtigung durch Einfluss auf Wasserhaushalt bzw. durch Immissionen (z.B. Staub) es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhal-ten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-8 – Bittstädt, südwestlich [G]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen auf Teilbereiche im Nordwesten durch Immissionen (Staub); es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (z.B. Puffer)

5130-302 Truppenübungsplatz Ohrdruf / Jonastal

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-3 – Plaue, nordwestlich [G]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen durch Immissionen; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten; Verträglichkeitsprüfung auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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FFH-/SPA-Gebiet (Nr., Bezeichnung)

Festlegung im Regionalplan ([Z]iel / [G]rundsatz)

Lage zum/im FFH-/SPA-Gebiet / vorläufiges Prüfergebnis auf Ebene des Regionalplanes / ggf. Verfahrensstand bzw. Minimierungspotenzial

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal, Kienberg [G]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen durch Veränderungen des Wasserhaushaltes, Zerschneidung und Immissionen; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen er-halten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-5 – Wölfis, südwestlich [G]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen durch Veränderungen der Hydrologie; es bleibt Ermessensspiel-raum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nach-folgenden Verfahren)

5230-303 Erlebachwiesen bei Wölfis

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen durch Veränderungen des Wasserhaushaltes und Immissionen (Staub, Schadstoffe); es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebe-nen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]

Mögliche (in)direkte Auswirkungen durch FIächeninanspruchnahme und Im-missionen werden bislang als unerheblich eingeschätzt; erhebliches Mini-mierungspotenzial durch Brückenbauwerk existiert; es bleibt Ermessens-spielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

5230-305 Wilde Gera bis Plaue und Reichenbach

Vorranggebiet Rohstoffe WD-2 – Quarzporphyr Fran-kenhain [Z]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen je nach Abbauumfang und -fortschritt auf hydrologische Gegeben-heiten; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

5332-301 Pennewitzer Teiche – Unteres Wohlrose-tal

Trassenfreihaltung Straße Neutrassierung B 88 Penne-witz – Ilmenau (A 71-Ost) [Z]

Festlegung liegt außerhalb des FFH-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswir-kungen durch FIächeninanspruchnahme, Verstärkung der Zerschneidungs- und Immissionswirkungen; Minimierungsmöglichkeiten in der Feintrassie-rung existieren (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

SPA-Gebiete

10 Hohe Schrecke – Finne

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-8 – Schafau II [G]

Festlegung liegt innerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswir-kungen durch FIächeninanspruchnahme; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

15 Gera-Unstrut-Niede-rung um Straußfurt

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-19 – Mittelhausen, nördlich [G]

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-20 – Elxleben, östlich [G]

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-21 – Elxleben, nordöstlich [G]

Festlegungen liegen außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Aus-wirkungen durch Flächeninanspruchnahme eines Nahrungsraumes; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglich-keitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-28 – Vehra / Haßleben, südlich [G]

Festlegung liegt im SPA-Gebiet; mögliche indirekte Auswirkungen durch Flächeninanspruchnahme eines Nahrungsraumes und Veränderungen der hydrologischen Situation im „Haßlebener Ried“; es bleibt Ermessensspiel-raum für nachfolgende Ebenen erhalten (Prüfung im nachfolgenden Verfah-ren)

Vorranggebiet Windenergie W-11 – Gangloffsömmern [Z]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes (mehr als 1 km entfernt); be-stehender Standort, Teil eines grenzübergreifenden Standortes mit Nordthü-ringen; die Empfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutz-warten zu Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störemp-findlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelar-ten werden minimal unterschritten; mögliche indirekte Auswirkungen auf Er-haltungsziele (unter anderem Rotmilan, Kranich) auch bei einer Nichtaus-weisung des W-11 nicht auszuschließen (verbleibender Standort in Nordthü-ringen); Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (weitere Verträglichkeitsprü-fung im nachfolgenden Verfahren)

16 Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe

Trassenfreihaltung Straße B 176 Andisleben – Bad Langensalza [G]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswir-kungen durch FIächeninanspruchnahme in Abhängigkeit der Ausbaurich-tung und durch Immissionen; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgen-de Ebenen erhalten; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimierungs-möglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglich-keitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Gotha (B 247 / B 7), Teilstück Westhausen / Warza [G]

Festlegung liegt im SPA-Gebiet; mögliche (in)direkte Auswirkungen auf Er-haltungsziele durch Lebensraumentzug; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebene erhalten; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der vor-handenen Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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FFH-/SPA-Gebiet (Nr., Bezeichnung)

Festlegung im Regionalplan ([Z]iel / [G]rundsatz)

Lage zum/im FFH-/SPA-Gebiet / vorläufiges Prüfergebnis auf Ebene des Regionalplanes / ggf. Verfahrensstand bzw. Minimierungspotenzial

Vorranggebiet Windenergie W-1 – Wangenheim bis Ball-städt [Z]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes (mehr als 1 km entfernt; Rot-milanhorste ca. 2 km entfernt); teilweise bestehender Standort; die Empfeh-lungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu Ab-standsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten werden für ei-nen kleinen Teil des Gebietes unterschritten; mögliche indirekte Auswirkun-gen auf Erhaltungsziele (u.a. Rotmilan) nicht auszuschließen; Verträglich-keitsprüfung und Prüfung der Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Re-gionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Ver-fahren)

Vorranggebiet Windenergie W-8 – Dielsdorf [Z]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes (direkt angrenzend; nächster Rotmilanhorst in mehr als ca. 1,2 km Entfernung); bestehender Standort; die Empfehlungen der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zu Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu avifaunistisch bedeutsa-men Vogellebensräumen sowie Brutplätzen besonders störempfindlicher oder durch Windenergieanlagen besonders gefährdeter Vogelarten werden unterschritten; mögliche indirekte Auswirkungen auf Erhaltungsziele (u.a. Rotmilan) nicht auszuschließen; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der vorhandenen Minimierungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Buttelstedt (B 85) [G]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen auf Erhaltungsziele durch Immissionen und Veränderungen des Wasserhaushaltes; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

17 Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg

Rückhaltebecken Pfiffelbach (Pfiffelbach) [G]

Festlegung liegt innerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswir-kungen durch FIächeninanspruchnahme; Verträglichkeitsprüfung auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgen-den Verfahren), Umweltauswirkungen stark von der konkreten Vorhabens-umsetzung abhängig

29 Ohrdrufer Muschel-kalkplatte

Trassenfreihaltung Straße Ortsumfahrung Crawinkel, Gräfenroda, Frankenhain (B 88) [G]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen auf Erhaltungsziele durch Immissionen und Veränderungen des Wasserhaushaltes; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe kis-5 – Wölfis, südwestlich [G]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen durch Veränderungen des Wasserhaushaltes (Verkleinerung der Gebietsfläche gegenüber 1. Entwurf); es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-9 – Frankenhain, nördlich [G]

Festlegung liegt zum Teil im SPA-Gebiet; mögliche Auswirkungen auf Erhal-tungsziele durch Lebensraumverluste; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe k-3 – Plaue, nordwestlich [G]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele durch Lebensraumverlust; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe h-2 – Luisenthal, Kienberg [G]

Festlegung liegt zum Teil im SPA-Gebiet; mögliche (in)direkte Auswirkun-gen durch FIächeninanspruchnahme und Immissionen auf Erhaltungsziele; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträg-lichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-4 – Ehringsdorf, südlich [G]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche indirekte Auswir-kungen auf Erhaltungsziele durch Veränderungen des Wasserhaushaltes und Immissionen auf Erhaltungsziele; es bleibt Ermessensspielraum für nachfolgende Ebenen erhalten (Verträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren)

34 Langer Berg – Bunt-sandstein-Waldland um Paulinzella

Trassenfreihaltung Straße Neutrassierung B 88 Penne-witz – Ilmenau (A 71-Ost) [Z]

Festlegung liegt außerhalb des SPA-Gebietes; mögliche (in)direkte Auswir-kungen durch FIächeninanspruchnahme, Verstärkung der Zerschneidungs- und Immissionswirkungen; Verträglichkeitsprüfung und Prüfung der Minimie-rungsmöglichkeiten auf Ebene der Regionalplanung nicht möglich (Verträg-lichkeitsprüfung im nachfolgenden Verfahren); Minimierungsmöglichkeiten in der Feintrassierung existieren

3.1.4 Wechselwirkungen Die Betrachtung der Wechselwirkungen umfasst die Wirkungen die durch Wechselbeziehungen der Umweltfaktoren (Schutzgüter) neben der primären Wirkung auf ein Schutzgut auch sekundäre Wirkungen bei anderen Schutzgütern hervorrufen und die durch Interaktion oder Kausalwirkungen von Belastungsfaktoren zu einer verstärkten Belastungswirkung auf ein oder mehrere Schutzgüter führen können (kumulative Wirkungen). Durch die festlegungstypenübergreifende Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ist bereits der Teil möglicher Wechselwirkungen erfasst worden, der sich auf ein Schutzgut bezieht Umweltbericht, 3.1.1 ff.

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

41

Die Grundlage für eine Schutzgut übergreifende Auswirkungsanalyse bildet die Betrachtung von Wirkpfaden über mehrere Schutzgüter. Die Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Umweltfaktoren werden insbesondere dann beurteilungsrelevant, wenn sie durch die Art der Fest-legung standortbezogen Wirkungsketten über mehrer Schutzgüter erwarten lassen oder wenn mehrere Belastungsfaktoren teilräumlich wirkungsverstärkend in Erscheinung treten könnten (Kom-plexwirkungen). Betrachtet werden nur nahe liegende und planrelevante Wirkungsbeziehungen, die sich etwa aus Analogieschlüssen ableiten lassen (z.B. Veränderung des Wasserhaushaltes durch die Beseitigung der Deckschichten von oberflächenahen Grundwasserleitern, lokalklimati-sche Beeinflussung bei großflächiger Flächeninanspruchnahme des Bodens, räumliche Konzentra-tion von Festlegungen, die Einfluss auf verschiedene oder gleiche Umweltfaktoren haben können usw.). Auf der Grundlage der in Umweltbericht, 1.2 aufgeführten Wirkungspfade ist bei folgenden Festlegungen mit wechselwirkungsrelevanten Folgewirkungen zu rechnen. Bei den in Umwelt-bericht, 3.1.1 genannten Vorranggebieten Großflächige Industrieansiedlungen und Vorranggebie-ten Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen kann aufgrund ihrer Größe mit Schutzgut übergreifenden Folgewirkungen durch Flächeninanspruchnahme des Bodens in Verbin-dung mit Wirkungen auf den Wasserhaushalt gerechnet werden. Bei folgenden Vorranggebieten ist zusätzlich mit relevanten Wirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft zu rechnen, da sie in Gebieten mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung liegen: ▪ Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-2 – Andislebener Kreuz [Z] und ▪ Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-1 – Ohrdruf /

Gräfenhain [Z]. Durch die Flächeninanspruchnahme des Bodens in Verbindung mit der Inanspruchnahme über-schwemmungsgefährdeter Bereiche sind relevante Wechselwirkungen für folgende Festlegungen zu erwarten, diese liegen zudem alle im Naturraum Gera-Unstrut-Niederung: ▪ Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-19 – Mittelhausen, nördlich [G], ▪ Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-21 – Elxleben, nordöstlich [G], ▪ Vorbehaltsgebiet Rohstoffe KIS-23 – Scherndorf [G], ▪ Vorranggebiet Rohstoffe KIS-22 – Elxleben, östlich [Z]. ▪ Vorranggebiet Rohstoffe KIS-24 – Leubingen, südwestlich [Z], ▪ Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen RIG-4 – Erfurt, Ber-

nauer Straße [Z]. Durch die Lage der Vorbehaltsgebiete Rohstoffe h 2 – Luisenthal (Kienberg) [G], h 4 – Möhrenbach (südlich) [G] und k-9 – Frankenhain (nördlich) [G] im Landschaftsschutzgebiete und Naturpark Thü-ringer Wald ist mit relevanten schutzgutübergreifenden Wirkungen auf Flora / Fauna und Land-schaft zu rechnen. Durch die Lage des Vorbehaltsgebiets Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg im Naturschutzgebiet Seeberg kann auch mit relevanten Wirkungen auf Gebiete mit besonderer Erholungseignung ge-rechnet werden. Aus Tab.19 wird ersichtlich, dass in Naturraumeinheiten, an denen Mittelthüringen einen relativ kleinen Anteil hat, wie Waltershäuser Vorberge, Saale-Sandsteinplatte und Hainich – Dün – Hain-leite, keine signifikanten Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die Naturräume Hohe Schrecke – Schmücke – Finne, Tannrodaer Waldland und Paulinzellaer Buntsandstein – Waldland werden jeweils mit einem Flächenanteil von unter 1 % durch regional-planerische Festlegungen mit eventuellen negativen Umweltauswirkungen belegt. Dazu gehören geringe Flächenanteile für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe und Waldmehrung sowie im letztgenannten auch für Trassenfreihaltung Straße. Im Naturraum Fahnersche Höhe wird ein geringer Flächenanteil für Vorrang- und Vorbehaltsgebie-te Waldmehrung gesichert. Im Thüringer Wald wird ein Anteil von unter 1 % mit relevanten Festlegungen, hier insbesondere Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe, ausgewiesen. Eine Konzentration der Festlegungen ist nicht zu beobachten, zudem befindet sich der überwiegende Teil der Festlegungen bereits in Nut-zung. Für die Naturräume Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte, Innerthüringer Ackerhügelland und Gera-Unstrut-Niederung kann eine höhere Betroffenheit mit regionalplanerischen Festlegungen anhand der ab-soluten Flächengröße konstatiert werden, die sich jedoch in der Regel bei Einbeziehung der Natur-raumgröße zum Teil relativieren. Lediglich für die Gera-Unstrut-Niederung ist eine signifikante Be-troffenheit insbesondere durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe festzustellen. Im Inner-thüringer Ackerhügelland ergeben sich Schwerpunkte auch im Zusammenhang mit bestehenden Siedlungsschwerpunkten der Region nördlich von Erfurt, im Raum zwischen Gotha, Ohrdruf und Waltershausen sowie um Arnstadt durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe und zum Teil

Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

42

durch Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen sowie Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen. Tab.19 Kumulierte Betroffenheit der Naturräume

Betroffenheit …

durch Vorrang-/Vorbehaltsgebiete … (in %)

Naturraum gesamt (ca.

in ha)

gesamt(in %) Wald-

mehrung Wind-

energie Rohstoffe Trassenfrei-

haltung Straße

Großfl. Indus-trieansiedlun-

gen / Reg. bed. Ind. - u. Gew.-ansiedlungen

Thüringer Wald 474 0,9 – – 0,9 – –

Hohe Schrecke – Schmü-cke – Finne 26 0,5 0,2 – 0,3 – –

Waltershäuser Vorberge 2 < 0,1 – – – < 0,1 –

Tannrodaer Waldland 22 0,4 – – 0,4 – –

Paulinzellaer Buntsand-stein – Waldland 67 0,6 – – 0,5 0,1 –

Saale-Sandsteinplatte – – – – – – –

Hainich – Dün – Hainleite – – – – – – –

Fahnersche Höhe – – – – – – –

Ettersberg 114 2,9 2,9 – – – –

Ilm-Saale-Ohrdrufer Platte 1.623 2,0 1,2 0,1 0,7 < 0,1 –

Innerthüringer Ackerhü-gelland 6.753 3,5 0,7 0,8 1,6 – 0,4

Gera-Unstrut-Niederung 1.225 8,7 – – 7,1 < 0,1 1,5

Unstrutaue Mühlhausen – Bad Langensalza – – – – – – –

Weißenfelser Lößplatten – – – – – – –

3.2 Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen Alle durch den Regionalplan getroffenen Festlegungen, die nachteilige Auswirkungen auf die Um-welt haben könnten, sind auf der Ebene der konkreten Projektgenehmigung in der Regel einer Um-weltverträglichkeitsprüfung und/oder in diesem Zusammenhang auch der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu unterziehen (s.o.). Damit ist die nochmalige Auseinandersetzung mit den Um-weltauswirkungen des Vorhabens verbunden und zusätzlich die Verpflichtung gegeben, maßnah-mekonkret nachzuweisen, dass keine wesentliche Verschlechterung der Umweltsituation (insbe-sondere der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes) eintritt. Insofern sind durch gesetzliche Vorgaben für den Einzelfall Regelungen getroffen, die für den Regelfall der Festlegun-gen eine Umweltverträglichkeit bzw. nur unwesentliche Beeinträchtigung des Umweltzustandes si-chern (siehe auch Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Umweltprüfung in der Regio-nalplanung – Arbeitshilfe zur Umsetzung des § 7 Abs. 5-10 ROG, E-Paper der ARL Nr. 1, 2007, S. 23). Ziel sollte es in jedem Fall sein, mögliche Vorhaben bzw. nachfolgende Planungen so zu gestalten bzw. die Kompensationsmaßnahmen so zu steuern, dass die in Umweltbericht, 3.1 festgestell-te, relevante ▪ mögliche Betroffenheit besonderer Umweltmerkmale im Rahmen der sachlichen und räumli-

chen Konkretisierung der Festlegungen des Regionalplanes und im Rahmen des jeweiligen Er-messensspielraumes z.B. auch durch die begleitende Landschaftsplanung wenn möglich ver-mieden oder zumindest eine wesentliche Beeinträchtigung verhindert wird,

▪ großflächige Inanspruchnahme besonders hinsichtlich der vermeidbaren Wirkungen, etwa durch die strukturelle Einbindung des Gebietes in die umgebende Landschaft (z.B. Schonung Landschaftsbild, Einbindung in den lokalen Biotopverbund und in den lokalen Wasserhaushalt), eine raumrelevante Verschlechterung des Umweltzustandes verhindert oder

▪ mögliche Kumulationswirkung besonders in den vorbelasteten Räumen durch z.B. integrierte landschaftsplanerische oder städtebauliche Planungskonzepte vermieden wird.

Durch den Regionalplan werden ferner Vorkehrungen für eine Entwicklung getroffen, die ein hohes Umweltschutzniveau im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG sichern. Das heißt, über die Einzelfallbe-

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trachtung hinaus wird gesamträumlich eine nachhaltige Entwicklung angestrebt, die voraussetzt, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen wurden. Der Regionalplan Mittel-thüringen enthält daher Festlegungen, die geeignet sind, mögliche erhebliche negative Umweltaus-wirkungen, die durch die Umsetzung des Regionalplanes entstehen könnten, zu verhindern, zu verringern oder die Voraussetzungen dafür zu schaffen, mögliche negativen Folgen zu kompensie-ren (Abs. 2 Nr. 2 c Anlage zu § 8 Abs. 1 ThürLPlG). Außerdem werden durch die Ausweisung von Gebieten, die der Sicherung von Freiraumfunktionen dienen, besonders umweltsensible Bereiche vor einer Inanspruchnahme geschützt. Zu den regionalplanerischen Festlegungen, von denen die Umwelt entlastende bzw. schützende Wirkungen ausgehen können, zählen: ▪ Brachflächenentwicklung Regionalplan, 2.4, ▪ Siedlungszäsuren Regionalplan, 2.5, ▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Regionalplan, 4.1, ▪ Sicherung unzerschnittener, störungsarmer Räume Regionalplan, G 4-3, ▪ Fließgewässer- und Auenrevitalisierung Regionalplan, G 4-4, ▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Regionalplan, 4.2, ▪ Sicherung von Böden mit hoher Nutzungseignung Regionalplan, 4.3, ▪ Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, 4.4, ▪ Folgenutzungen für den Rohstoffabbau Regionalplan, 4.5.3. Zusätzlich wurden im Prozess der Planaufstellung für die prüfpflichtigen Inhalte des Regionalpla-nes Standortkonzepte und Alternativen gewählt, die möglichst wenig oder keine negativen Umwelt-auswirkungen entfalten. Dabei wurden im Einzelfall Streichungen bzw. Änderungen von Festlegun-gen mit voraussichtlich erheblich negativer Wirkung vorgenommen. Damit wird dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Umweltauswirkungen Rechnung getragen.

3.2.1 Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter Zu den in Umweltbericht, 3.1.1 festgestellten möglichen erheblichen Auswirkungen gibt es auf regionalplanerischer Ebene keine signifikanten Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation, da wirkungsvolle Maßnahmen außerhalb der Regelungsbefugnis des Regionalpla-nes liegen (s.o.). Eine Ausnahme besteht für die festgestellten Auswirkungen auf Gebiete mit besonderer Erholungs-eignung durch das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 – Sandstein Seeberg. Dies wird näher in

Umweltbericht, 3.2.2 erläutert. Das Vorranggebiet Windenergie W-6 – Eckolstädt wird in der südlichen Teilfläche auf 120 m Ge-samthöhe begrenzt, um die durch Schattenwurf entstehenden Immissionen für die Ortslage Eckol-städt zu beschränken. Berücksichtigt wurde dabei im Vergleich zu anderen Gebieten die Nähe zur westlichen Ortslage. Aus Gründen des Denkmalschutzes für das Schloss Friedensstein (ein-schließlich Park und Orangerie) wird das Vorranggebiet Windenergie W-3 in seiner Höhe auf 100 m begrenzt Regionalplan, 3.2.2. Die mit den Trassenfreihaltungen Straße verbundenen, positiv zu bewertende Entlastungseffekte (Lärm, Schadstoffe) der Ortskerne werden im Zuge der Gesamtplanbetrachtung berücksichtigt

Umweltbericht, 5, da im Rahmen des Regionalplanes keine signifikanten Maßnahmen zur Ver-hinderung, Verringerung und Vermeidung der negativ betroffenen Siedlungsteile getroffen werden können. Dies bleibt den nachfolgenden Planungsebenen überlassen.

3.2.2 Natur und Landschaft Folgende festlegungsbezogene Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltauswirkungen ergeben sich auf regionalplanerischer Ebene: Die Umsetzung der Spange zwischen L 1025 und B 88 (Friedrichroda) als Grundsatz der Raum-ordnung steht unter dem Vorbehalt, dass sie nur bei verkehrlicher Notwendigkeit erfolgen soll und wenn die naturschutzfachlichen Konflikte ausgeräumt werden können Regionalplan, G 3-14. Für die Umsetzung der Vorranggebiete Windenenergie wird in Regionalplan, 3.2.2 ein Grund-satz der Raumordnung zur einheitlichen Gestaltung der Anlagengruppen formuliert. Damit kann er-reicht werden, dass die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaft verringert werden, weil die Standorte ein insgesamt ästhetisch ruhigeres Gesamterscheinungsbild vermitteln. Zusätzlich werden die Vorranggebiete W-2 – Schwabhausen, W-3 – Tüttleben und W-4 – Möbisburg in ihrer Höhe auf 100 m Gesamthöhe begrenzt, um Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verringern (W-2: Blickbeziehungen zwischen Seeberg und Thüringer Wald, W-3: Blickbeziehungen zwischen Fahnerscher Höhe und Seeberg und W-4: Blick von der Wachsenburg bzw. vom Steiger). Für das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 wird in Regionalplan, 4.5 festgelegt, dass nur jene Bereiche in Anspruch genommen werden sollen, welche den qualitativ hochwertigsten Werk- und

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Dekorationsstein und die geringsten negativen Umweltauswirkungen aufweisen. Damit wird dem hohen naturschutzfachlichen Wert, der hohen Landschaftsbildqualität und der Erholungseignung des Seeberges in Verbindung mit den Interessen einer materialgerechte Restaurierung von Kultur-denkmalen Rechnung getragen.

3.2.3 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und EU-Vogelschutzgebiete (SPA) Obwohl Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation Aufgabe weiterer Prüf-schritte sind, erscheint es sinnvoll, bereits im Rahmen der Gefährdungsabschätzung positive Wir-kungen des Regionalplanes aufzuzeigen: Die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung wirken möglichen Beeinträchtigungen von Er-haltungszielen unabhängig vom Grad der Erheblichkeit entgegen und tragen gleichzeitig zu einer Verbesserung der Habitatausstattung und damit der spezifischen Lebensraumqualität dieses Rau-mes bei. In den kleinflächigen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Waldmehrung Regionalplan, 4.4, die in den Vogelschutzgebieten (SPA) Ackerhügelland westlich Erfurt mit Fahnerscher Höhe und Ackerhügelland nördlich Weimar mit Ettersberg liegen, wird sich die Brutplatzsituation für den zahlreich vorkommenden und geschützten Rotmilan langfristig bessern. Nördlich der Ortslagen E-schenbergen, Vippachedelhausen sowie zwischen Klein- und Großobringen werden Vorkommen des relativ häufigen Neuntöters tangiert. Diese in Thüringen nicht auf der Roten Liste stehende Vo-gelart des Anhanges I der EG-Vogelschutzrichtlinie wird durch die Waldmehrung und Sukzession im ersten Jahrzehnt ebenfalls begünstigt werden. Für das Vorranggebiet Windenergie W-2 – Schwabhausen wird eine Beschränkung der Anlagen-höhen auf 100 m als Ziel der Raumordnung festgelegt, weil dieses Gebiet innerhalb einer Pufferzo-ne von 1,5 km zu SPA-Gebieten liegt. Damit kann die Gefährdung relevanter Vogelarten reduziert werden Regionalplan, 3.2.2. Generell existieren im Rahmen der Zulassungsverfahren durch die Wahl der Projektparameter Möglichkeiten, die Erhaltungsziele zu sichern. Ausdrücklichen Niederschlag in den Festlegungen des Regionalplanes hat dies für das Vorbehaltsgebiet Rohstoffe wd-1 gefunden. Hier wird in Re-gionalplan, 4.5 festgelegt, dass nur jene Bereiche in Anspruch genommen werden sollen, welche den qualitativ hochwertigsten Werk- und Dekorationsstein und die geringsten negativen Umwelt-auswirkungen aufweisen. In Umweltbericht, 3.1.3 erfolgen Hinweise auf die notwendige Ab-schichtung von Prüfungen zu möglichen Minimierungsmaßnahmen im Sinne einer mehrstufigen Prüfung Umweltbericht, 1.1.2, die auf der Ebene der Regionalplanung aufgrund der fehlenden konkreten Projektparameter nicht möglich sind.

3.2.4 Wechselwirkungen Für die in Umweltbericht, 3.1.4 genannten Schwerpunkte der regionalplanerischen Festlegun-gen in der Gera-Unstrut-Niederung und im Innerthüringer Ackerhügelland, die insbesondere durch großflächigen Rohstoffabbau sowie Industrie und Gewerbe belastet werden, greifen besondere Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung und Kompensation erheblicher negativer Umweltaus-wirkungen. In der Gera-Unstrut-Niederung wird der überwiegende Teil des Naturraumes mit Festle-gungen zum Hochwasserschutz bzw. zur Freiraumsicherung belegt, welche bedeutende Potenzia-le zur Sicherung der Freiräume offenlassen oder die Renaturierung von Teilen des Naturraumes zulassen. Durch die Festlegungen zur Rekultivierung und Folgenutzung von Rohstoffabbau wird ei-ne sinnvolle Eingliederung des jeweils auslaufenden Rohstoffabbaues in die Umgebung gesichert. Sie können dazu beitragen, den Naturraum in seinen ökologischen Funktionen zu verbessern. Das Innerthüringer Ackerhügelland ist durch anthropogene Nutzung bereits stark überprägt (intensive Landwirtschaft, Siedlungsschwerpunkt der Planungsregion Mittelthüringen Umweltbericht, 2.4). Insbesondere mit Festlegungen zur Freiraumsicherung, Waldmehrung sowie Rekultivierung und Folgenutzung von Rohstoffabbau kann in diesem Naturraum trotz negativ wirkender regionalplane-rischer Ausweisungen auch eine Verbesserung des ökologischen Zustandes eintreten.

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4. Überwachungsmaßnahmen (Monitoring) Die Überwachung der prognostizierten erheblichen Umweltauswirkungen des Regionalplanes bei der Verwirklichung ist vor allem erforderlich, um frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkun-gen zu ermitteln und somit in der Lage zu sein, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Unter Verwirklichung wird in erster Linie die Umsetzung und Konkretisierung von regionalplanerischen Festlegungen durch nachfolgende Planungen und Maßnahmen verstanden. Gegenstand der Umweltüberwachung sind erhebliche bei der Umweltprüfung nicht ermittelte bzw. erkannte / erkennbare und daher nicht berücksichtigte Umweltauswirkungen. Als unvorhergesehe-ne Umweltauswirkungen im Sinne des § 12 ThürLPlG kommen daher nur signifikante Veränderun-gen der Schutzgüter in Frage, mit denen man aufgrund vorliegender Informationen nicht oder nicht in der entsprechenden Intensität gerechnet hat. Werden dabei signifikante Umweltbeeinträchtigun-gen erkannt, ist deren Ursache (Verursacher) zu ermitteln. Schwierigkeiten bei der Feststellung von Veränderungen und ihren Ursachen sind häufig auf den nicht eindeutig zu verortenden Verur-sacher zurückzuführen. Die plausible Herleitung von Ursache-Wirkungs-Beziehungen wird gerade auf Ebene der Regionalplanung auch im Zusammenspiel der Festlegungswirkungen daher nur grob modellhaft zu leisten sein. Basisjahr dieser Betrachtungen sollte das Jahr des In-Kraft-Tretens des Regionalplanes sein. Der Betrachtungszeitraum soll eine Jahresdekade umfassen, eine Kon-trolle der Entwicklung soll spätestens im Rahmen der Planüberprüfung nach § 14 Abs. 7 ThürLPlG erfolgen. Prinzipiell kann das Monitoring in zwei Stufen erfolgen. In der ersten Stufe werden nachfolgende Planungen auf eine konforme Umsetzung und darauf geprüft, inwieweit die in der Umweltprüfung prognostizierten Umweltauswirkungen eingetroffen sind. Dabei kann auf Daten des Raumord-nungskatasters der Oberen Landesplanungsbehörde zurückgegriffen werden bzw. kann dies im Zuge der Beteiligungsverfahren z.B. bei Raumordnungsverfahren geschehen. In der zweiten Stufe wird auf vorhandene Instrumente der Umweltbeobachtung und auf die Ver-wendung von Umweltleitindikatoren zurückgegriffen, die durch die Regionalplanung durch unmittel-bare Vorgaben oder dem Setzen von wesentlichen Rahmenbedingungen signifikant beeinflussbar sind (vgl. Tab.20). Im Rahmen des festgelegten Änderungsturnus des Regionalplanes soll seine Wirksamkeit hinsicht-lich des Erhaltes eines guten Umweltzustandes einschließlich der Rahmen setzenden Sicherungs-absichten evaluiert werden. Die Ergebnisse sollen dargestellt und bei Bedarf Schlussfolgerungen für die Änderung des Regionalplanes gezogen werden. Das Monitoring bezüglich der Umweltauswirkungen auf FFH-/SPA-Gebiete kann an das Gebiets-management der Naturschutzbehörde gekoppelt werden. Tab.20 Vorläufig ausgewählte Umweltleitindikatoren

Indikator Umweltziele(gem. Tab.9)

Regionalplanerische Festlegung – beschrieben jeweils in …

Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche; Anteil an der Regi-onsfläche in % 1, 3, 9 Umweltbericht, 1.2.1 – 1.2.5

Gesamtfläche der unzerschnittenen, störungsarmen Räume größer 50 qkm in % 1, 7, 8, 9 Umweltbericht, 1.2.1 – 1.2.5

Gesamtfläche schutzwürdiger Böden (selten, naturnah) 1, 3 Umweltbericht, 1.2.1 – 1.2.5 Gesamtfläche nährstoffreicher Böden (Nutzungseignungsklasse kleiner 7) 1, 3 Umweltbericht, 1.2.1 – 1.2.5

Flächenanteil der Gebiete mit Rohstoffabbau an der Regionsfläche in % 1, 3, 4, 8, 10 Umweltbericht, 1.2.10

Flächenanteil des erweiterten Retentionsraumes (HQ200) in % 1, 2, 5 Umweltbericht, 1.2.1 – 1.2.10 Anteil klimaökologischer Ausgleichsräume in % 1, 2, 6 Umweltbericht, 1.2.1 – 1.2.5 Waldanteil in % der Regionsfläche 1, 2, 3, 6, 7, 8 Umweltbericht, 1.2.1 – 1.2.10

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5. Gesamtplanbetrachtung und allgemein verständliche Zu-sammenfassung Im Rahmen der Änderung des Regionalplanes wurde eine Umweltprüfung auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürLPlG durchgeführt. Ziel der Umweltprüfung ist es, die voraussichtlich er-heblichen Umweltauswirkungen des Regionalplanes zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Im Unterschied zur Berücksichtigung der Umweltbelange im bisherigen Regionalen Raumord-nungsplan Mittelthüringen mündet dies nunmehr in eine eigenständige Dokumentation. Dabei ent-hält der Umweltbericht die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes, der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die bei der Durchführung und Nichtdurchführung des Regionalplanes entstehen sowie ggf. vernünftige Alternativen. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird in der Ge-samtabwägung zum Regionalplan berücksichtigt. Das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung bezüg-lich der Gebiete des Europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 muss beachtet werden. D.h. unter der Voraussetzung der erheblichen Beeinträchtigung kann es nach Abschluss der Prüfung die Unzulässigkeit einer geplanten Festlegung bedeuten. Die Festlegung des Untersuchungsrahmens einschließlich relevanter Umweltziele (als Bewer-tungsmaßstab) für die Umweltprüfung erfolgte unter Beteiligung der umweltbezogenen Behörden (Scoping). Maßgebend waren dabei die Reglegungsbefugnis und der Konkretisierungsgrad des Regionalplans sowie die festgestellte, für eine einheitliche methodische Vorgehensweise geeignete Datenlage Umweltbericht, Anhang 2 und 4. Von den vorgesehenen regionalplanerischen Festlegungen für Raumnutzungen und -funktionen wurden sieben Kategorien identifiziert, bei denen erhebliche negative Umweltauswirkungen nicht auszuschließen sind. Geprüft wurden insgesamt ca. 265 einzelne Festlegungen und ihre Alternati-ven, die sich wie folgt auf die verschiedenen prüfpflichtigen Raumnutzungskategorien verteilen: Tab.21 Übersicht prüfpflichtiger regionalplanerischer Festlegungen

Festlegung Verweis auf Regionalplan

Anzahl der Einzelprüfungen

Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen Regionalplan, 2.2 6

Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen Regionalplan, 2.2.2 8

Trassenfreihaltung Straße Regionalplan, 3.1.2 31

Vorranggebiete Windenergie Regionalplan, 3.2.2 20

Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder Regionalplan, 4.2.3 4

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Regionalplan, 4.4 81

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Rohstoffe Regionalplan, 4.5 115

Geprüft wurden die möglichen Auswirkungen auf die Umweltaspekte (synonym: Schutzgüter) Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Boden, Wasser, Klima / Luft, Biologische Vielfalt / Fauna / Flora, Landschaft und deren Wechselwirkungen. Dabei stellt die Umweltprüfung gemäß dem allge-meinen Stand der Technik unter anderem auf eine größenabhängige allgemeine funktionale Wir-kung der Festlegung ab. Zusätzlich werden die o.g. Aspekte durch über 30 Typen von Gebieten mit besonderer Umweltrelevanz, wie Naturschutzgebiete, Bereiche mit nährstoffreichen Böden, Was-serschutzgebiete etc. Umweltbericht, Anhang 4, die unter dem Aspekt der Umweltvorsorge wertvoll und gegen Nutzungsänderungen empfindlich sind, repräsentiert. Die Umweltprüfung muss sich mit den erheblichen Umweltauswirkungen beschäftigen. Um diese aus der Vielzahl möglicher Auswirkungen selektieren zu können, wurden für jeden Umweltaspekt, ausgehend von bekannten Zielen des Umweltschutzes, sog. Erheblichkeitsschwellen definiert. Die-se erlauben die Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen auf Ebene des Regionalpla-nes. Eine Besonderheit der Umweltprüfung besteht darin, dass auf regionalplanerischer Ebene oft-mals die konkreten Ausmaße der möglichen Projekte fehlen bzw. konkrete Maßnahmen zur Ver-hinderung und Verringerung von Umweltauswirkungen noch nicht einbezogen werden können. Aus überörtlicher Sicht wird festgestellt, dass für die Mehrzahl der geplanten Raumnutzungen keine als erheblich zu bewertenden Umweltauswirkungen prognostiziert werden. Damit wird allerdings eine detaillierte Umweltprüfung auf der örtlichen Ebene, etwa im Zuge der Bauleitplanung oder Planfest-stellung, nicht vorweggenommen. Diese kann wegen der dann bekannten genauen Ausmaße von Projekten gegebenenfalls zu anderen Ergebnissen führen. Zudem sind in weiteren Verfahren Maß-nahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Umweltauswirkungen vorgesehen, denen auf re-gionalplanerischen Ebene nicht vorgegriffen werden kann.

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Die Analyse des aktuellen Umweltzustandes zeigt für die Planungsregion Mittelthüringen aus-nahmslos mehr oder weniger vom Menschen beeinflusste Naturräume auf. Neben einer Vielzahl naturnaher Bereiche, die zum Teil naturschutzfachlich geschützt sind, existieren großflächige Ge-biete mit erheblichen Belastungssituationen für die Umwelt. Ein hoher Grad an Zerschneidung, Versiegelung und Barrierewirkungen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen und vor allem lineare Infrastruktur ergibt sich entlang der Städtekette, südlich von Erfurt bis Arnstadt, im Raum Walters-hausen bis Ohrdruf entlang der B 88, im Raum Ilmenau und entlang der B 87 Weimar – Apolda bis zur Regionsgrenze sowie im Raum Sömmerda – Kölleda – Weißensee. Insbesondere nördlich der Städtekette Gotha – Erfurt – Weimar ist die Planungsregion durch inten-sive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Dies führt zu einem geringem Ausstattungsgrad der Agrarlandschaft mit naturbetonten terrestrischen Habitaten bei großflächiger Bewirtschaft und ver-mehrten diffusen Eintrag von Nährstoffen in die Oberflächengewässer. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei einer Umsetzung der durch den Regionalplan ermög-lichten Vorhaben sowohl negative als auch positive Umweltauswirkungen entstehen können. Ne-gative Umweltauswirkungen können insbesondere in folgenden Fällen festgestellt werden: Für den Menschen können erhebliche Umweltauswirkungen durch Lärm, Staub und Schadstoffe nur lokal in Verbindung mit der Schaffung von Ortsumfahrungen festgestellt werden. Diese unterlie-gen bei der späteren Umsetzung den Grenzwerten des Immissionsschutzes, so dass dabei mit der Minimierung der im Umweltbericht prognostizierten Auswirkungen gerechnet werden kann. Gebiete mit besonderer Erholungseignung werden in einer geringen Fallzahl betroffen, dazu werden zum Teil in Regionalplan, 4.5 Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen getroffen. Erhebliche Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter konnten nicht ermittelt werden. Der Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche sowie an Abbauflächen durch Rohstoff kann auf regionaler Ebene als unerheblich bezeichnet werden. Die Siedlungsentwicklung wird grundsätzlich auf die Zentralen Orte konzentriert. Böden mit hoher Nutzungseignung werden insbesondere im Erfurter Norden durch Festlegungen zum Rohstoffabbau und an fünf Standorten durch großflächi-ge Industrie- und Gewerbegebiete betroffen sein. Überschwemmungsgefährdete Bereiche werden durch Festlegungen zum Rohstoffabbau in der Gera-Unstrut-Niederung zwischen Erfurt und Sömmerda betroffen sein. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft wurden auf regionaler Ebene als nicht er-heblich eingeschätzt. Sie wurden aber bei der Betrachtung von Wechselwirkungen berücksichtigt. Wenige regionalplanerische Festlegungen liegen in Natur- und Landschaftsschutzgebieten bzw. im Naturpark Thüringer Wald. Dabei handelt es sich um Vorbehaltsgebiete, die der späteren Abwä-gung unterliegen, bzw. wurden in Regionalplan, 4.5 entsprechende Plansätze zur Minderung der eventuellen Umweltauswirkungen aufgenommen. Wechselwirkungen und Wirkpfade über mehrere Schutzgüter können vor allem durch einige groß-flächige Gebietsfestlegungen entstehen. Diese stehen auch im Kontext mit Konzentrationen regio-nalplanerischer Festlegungen. Zusammen mit bestehenden Siedlungsschwerpunkten im Innerthü-ringer Ackerhügelland, vor allem im Raum nördlich von Erfurt, zwischen Gotha, Ohrdruf und Wal-tershausen sowie um Arnstadt lässt sich dies beobachten. Auf Ebene der Naturräume scheint in Mittelthüringen die Gera-Unstrut-Niederung einer erhöhten Belastung ausgesetzt zu sein. Diese Wirkungen können allerdings durch intensive Freiraum sichernde Festlegungen und Plansätze zur Nachnutzung von Rohstoffabbauflächen verringert werden. Die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura-2000-Gebiete kann nach Überprüfung der Festlegungen auf der Ebene des Regionalplanes festgestellt werden. Positive Umweltauswirkungen können insbesondere in folgenden Fällen festgestellt werden: Die im Regionalplan Mittelthüringen ausgewiesenen Regional bedeutsamen Konversions- und Brachflächen Regionalplan, 2.4 sollen überwiegend eine freiräumliche Nachnutzung erfahren. Dies betrifft ein Flächenpotenzial von ca. 145 ha für freiräumliche Nachnutzung, wie Landwirtschaft oder Renaturierung, und für ca. 120 ha in Teilen eine solche Nutzung. Damit können ökologische Bodenfunktionen wiederhergestellt werden bzw. gegenüber dem bisherigen Zustand verbessert werden. Zudem werden die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild ver-bessert. Nach Umsetzung der im Regionalplan festgelegten Ortsumfahrungen Regionalplan, 3.1.2 wer-den signifikante Reduktionen beim Durchgangsverkehr erwartet, die eine erhebliche Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastungen der ansässigen Bevölkerung zur Folge haben. Damit kann in diesen Siedlungen eine deutliche Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldqualität prognostiziert werden. Die Nutzung von Windenergie als regenerative Energiequelle leistet einen Beitrag zur klimaneutra-len Energieerzeugung. Die Festlegungen in Regionalplan, 3.2.2 schaffen die Grundlage für ei-ne geordnete Nutzung dieser Energieform, indem gleichzeitig Plansätze formuliert werden, die be-

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reits auf Ebene der Regionalplanung darauf hinwirken, erheblich negative Umweltauswirkungen der Vorranggebiete Windenergie zu kompensieren bzw. zu verringern. Die Ausweisungen des Regionalplanes zu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz

Regionalplan, 4.2 dienen dem Schutz der Siedlungsbereiche durch Freihaltung der noch vor-handenen Flächen für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt (Retention) sowie was-serwirtschaftliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Ebenso schützen auch die Regenrück-haltebecken Kultur- und sonstige Sachgüter vor Hochwasserereignissen Regionalplan, 4.2.3. Mit der Festlegung dieser Gebiete ist auch der Erhalt wichtiger ökologischer und erholungswirksa-mer Freiraumfunktionen verbunden, welche aus der besonderen Bedeutung der Auen als wichtiges Strukturelement für einen funktionsfähigen Naturhaushalt und eine ökologisch leistungsfähige Kul-turlandschaft resultieren. Sie besitzen neben der Hochwasserschutzfunktion auch eine herausra-gende Bedeutung als Element des ökologischen Freiraumverbundes und Potenzial zur Renaturie-rung. Weiterhin werden im Regionalplan Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung unter anderem für den Immissions- und Sichtschutz gegenüber Autobahnen und Straßen festgelegt Regional-plan, 4.4. Sie verbessern damit die Wohn- und Wohnumfeldqualität. Dies betrifft insbesondere die Gemeinden Nesse-Apfelstädt (Ortsteil Apfelstädt), Mellingen (Ortsteil Köttendorf), Magdala (Ortsteil Maina) und Erfurt (Ortsteil Salomonsborn). Diese Gebiete können zudem bei Umsetzung einen Beitrag zur Bindung von Kohlendioxid in der Biosphäre (Verringerung des Treibhauseffektes) sowie zum Wasserrückhalt in der Fläche leisten. Sie übernehmen darüber hinaus die Funktion eines Frischluftproduzenten und tragen zum klimaökologischen Ausgleich bei. Darüber hinaus dient der überwiegende Teil der Waldmehrung der Verbesserung des Biotopverbundes bzw. der Schaffung von ökologischen Trittsteinen sowie der Strukturanreicherung in waldarmen Gebieten. Die in Regionalplan, 4.5 festgelegten Plansätze zur Rekultivierung und Folgenutzung von Roh-stoffabbauflächen stellen sicher, dass die Gebiete überwiegend einer freiräumlichen Nutzung zu Gute kommen und damit die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild auf-gewertet werden sowie die Erholungseignung der vom Rohstoffabbau betroffenen Gebiet verbes-sert wird. Gegenüber dem Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen 1999 verfolgt der Regionalplan zudem eine wesentlich umfangreichere Sicherung des Freiraumes. Beispielsweise wird die Sied-lungsentwicklung im Wesentlichen auf Zentrale Orte gelenkt, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz werden erstmals ausgewiesen. Damit werden in Bezug auf die Umwelt positiv wirkende Instrumente deutlich verstärkt, was bei einer Planverwirklichung ein höheres Umwelt-schutzniveau sicherstellt, als dies bei der weiteren Gültigkeit des Regionalen Raumordnungsplanes der Fall wäre. In der Summe der Umweltauswirkungen regionalplanerischer Festlegungen und bei Umsetzung der im Umweltbericht aufgezeigten Maßnahmen (Vermeidung, Kompensation, Monitoring) ist da-von auszugehen, dass dem Ziel – ein hohes Umweltschutzniveau zu sichern – Rechnung getra-gen werden kann. Somit kann der Regionalplan einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Ent-wicklung Mittelthüringens leisten. Um frühzeitig negative Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln, die im Rahmen der Umweltprü-fung nicht ermittelt werden konnten, werden im Umweltbericht geeignete Instrumente der Umwelt-beobachtung aufgezeigt. Damit wird gewährleistet, dass in relevanten Fällen geeignete Mittel zur Gegensteuerung angewandt werden können Umweltbericht, 4.

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Anhang Anhang 1 Veröffentlichung der Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger .........................................50 Anhang 2 Scoping-Termin – Einladungsschreiben und Protokoll ................................................................52 Anhang 3 Prüfformular (Muster) ...................................................................................................................66 Anhang 4 Übersicht besonderer Umweltfaktoren zur Abschätzung der erheblichen Umweltauswir-

kungen auf Ebene der Regionalplanung......................................................................................67 Anhang 5 Prüfschema / Bewertungsmodell Umweltauswirkungen..............................................................68 Anhang 6 Literaturverzeichnis ......................................................................................................................69

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Anhang 1 Veröffentlichung der Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger

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Anhang 2 Scoping-Termin – Einladungsschreiben und Protokoll

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Anhang 3 Prüfformular (Muster)

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Anhang 4 Übersicht besonderer Umweltfaktoren zur Abschätzung der erhebli-chen Umweltauswirkungen auf Ebene der Regionalplanung

Schutzgut / Merkmal Quelle / Untersetzung

Boden Schutzwürdige Böden (selten, naturnah, empfindlich)

– Daten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie – Moore – Nassstandorte – Seltene Böden

Nährstoffreiche Böden – Daten der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft – Nutzungseignungsklassen 4 bis 6

Wasser Wasserschutzgebiete – Daten des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Obere Was-

serbehörde) – Schutzzonen I und II von Trinkwasserschutzzonen – Heilquellen

Überschwemmungsgebiete (HQ100) Überschwemmungsgefährdete Bereiche (HQ200)

– Daten des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Obere Was-serbehörde)

Klima / Luft Gebiete mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleis-tung

– Daten TMBV – Gebiete mit einer Kaltluftvolumenstromdichte von mehr als

20 m³/m·s Bereiche mit hoher klimaökologischer Wirksamkeit der Kaltluftabflüsse

– Daten TMBV – Windgeschwindigkeiten höher als 1,1 m/s

Biologische Vielfalt / Fauna / Flora Naturschutzrechtlich gesicherte Schutzgebiete – Daten des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Obere Natur-

schutzbehörde) – FFH-Gebiete – SPA-Gebiete (Stand 02/2007) – Naturpark – Landschaftsschutzgebiete – Naturschutzgebiete – Biosphärenreservat

Schutzgebiete in Planung – prioritäre Naturschutzgebiete – Landschaftsschutzgebiete – Naturpark

Sonstige Gebiete mit besonderer artenschutzrele-vanter Bedeutung

– Wiesenbrüter-Kulisse – Naturschutzgroßprojekte des Bundes

Waldgebiete mit herausragenden Umweltfunktionen – Daten der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fische-rei

Landschaft Gewachsene Kulturlandschaft – Daten des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Obere Natur-

schutzbehörde) – Biosphärenreservate – Landschaftsschutzgebiete und Planungen – Naturpark und Planungen

Gebiete mit hoher Qualität des Landschaftsbildes – eigene Daten aus Gutachten Unzerschnittene, störungsarme Räume (Räume größer als 50 qkm)

– Daten der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Mensch Siedlungsgebiete mit Wohnfunktion – ATKIS® und kommunale Planungen Gebiete mit besonderer Erholungseignung – eigene Daten aus Gutachten Kultur- / Sachgüter Kulturdenkmale /-ensembles – eigene Daten aus Gutachten

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Anhang 5 Prüfschema / Bewertungsmodell Umweltauswirkungen

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Anhang 6 Literaturverzeichnis Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg., 2007): Umweltprüfung in der Regionalplanung – Arbeitshilfe

zur Umsetzung des § 7 Abs. 5-10 ROG, E-Paper der ARL Nr.1; Hannover Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (2006): Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturen, Braun-

schweig Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnen (2003): Grundlagen für die Zukunft der Mobilität in Deutschland – Bun-

desverkehrswegeplan 2003, Bonn Döpel Landschaftsplanung (2006): Untersuchung zur Windenergienutzung in Mittelthüringen unter besonderer Berück-

sichtigung des Landschaftsbildes und der Windressourcen; Gutachten im Auftrag der Regionalen Planungsge-meinschaft Mittelthüringen, Göttingen

Europäische Kommission (2003): Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung bestimmter Pläne und Pro-gramme, Luxemburg

Gassner, E. / Winkelbrandt, A. (2005): UVP – Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung, Heidelberg

Gassner, E. / Winkelbrandt, A. (2006): UVPG – Kommentar; Heidelberg GEO-NET Umweltplanung und GIS-Consulting GbR (2002): GIS-basierte Aufbereitung der Modellergebnisse zur Kalt-

luftsimulation für die Nutzung im Rahmen der Landes- und Regionalplanung in Thüringen; Gutachten im Auftrag der Thüringer Staatskanzlei (Abt. Raumordnung und Landesplanung), Hannover

Planungsgruppe Ökologie + Umwelt / Ingenieurbüro für Planung und Umwelt Erfurt (1994): Fachgutachten zum Land-schaftsrahmenplan Mittelthüringen, Gutachten im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Rottenburg / Erfurt

RoosGrün (2009): Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen im Kontext zu Windenergieanlagen in Mittelthüringen, Gut-achten im Auftrag der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, Denstedt

Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie / Bundesverband WindEnergie e.V. / Vereinigung zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien e.V. (Hrsg.; 2008): Fledermäuse und Windenergieanlagen in Sachsen 2006, Dresden

Störfall-Kommission – Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit (2005): Empfehlungen für Abstände zwischen Be-triebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImSchG, o.O.

Thüringer Innenministerium (1999): Regionaler Raumordnungsplan Mittelthüringen, in: Sonderdruck 2/1999 des Thürin-ger Staatsanzeigers als Beilage zu 40/1999, Erfurt

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft (2004a): Entwicklung eines Informationssystems zur Bereitstellung von Parame-tern für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der Regionalen Raumordnungspläne Thüringens (Bericht), Unter Mitarbeit von Gullich, P. / Wurlitzer, J. / Winterot, Ch. / Werner, D., Jena

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft (2004b): Kennzeichnung der standörtlichen Nutzungseignung, Unter Mitarbeit von Gullich, P. / Werner, D. / Winterot, Ch., Jena

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2004a): Die Naturräume Thüringens, Naturschutzreport Heft 21, Jena Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2004b): Pilotstudie Entschneidungskonzepte und Verbesserung von

Wildtierkorridoren in ausgewählten Schwerpunkträumen in Thüringen, Jena Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2005a): Die Datenbank „Raumrelevante Umweltdaten Thüringen“

(RUTH), in: Fachstandpunkte der TLUG, Jena Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2009): Umweltdaten 2009, Jena Thüringer Landesverwaltungsamt (2006): Luftreinhalteplanung – Aktionsplan zur Reduzierung der Feinstaubbelastung

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Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen

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Umweltbericht zum Regionalplan Mittelthüringen