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190 Register

AAbgesonderte BefriedigungVom Insolvenzverfahren losgelöste Befriedigung

eines Gläubigers, der wegen einer persönlichen

Forderung gegen den Schuldner durch ein

dingliches Recht an einem zur Insolvenzmasse

gehörenden Gegenstand gesichert ist (§§ 165

ff. InsO) S. 90

ABl. EGAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

S. 26

AbschlussprüfungHandels- und steuerrechtliche Rechnungsle-

gung (155 InsO) S. 66

AbsonderungGläubiger, der wegen einer persönlichen Forde-

rung gegen den Schuldner durch ein dingliches

Recht an einem zur Insolvenzmasse gehören-

den Gegenstand gesichert ist, kann eine vom

Insolvenzverfahren abgesonderte Befriedigungverlangen (§§ 165 ff. InsO) S. 5, 86, 90

AbtretungVertrag, durch den der bisherige Gläubiger eineForderung auf einen neuen Gläubiger überträgt(§398 BGB) S. 10, 87, 147

AGAktiengesellschaft ist eine handelsrechtlicheKapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersön-

lichkeit, für deren Verbindlichkeiten den Gläu-

bigern lediglich das Gesellschaftsvermögen

haftet und ein in Aktien zerlegtes Grundkapital

hat S. 25

AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen S. 77

AktGAktiengesetz S. 25, 123

AktivaAlle Rechte, Forderungen und Rechtsverhält-

nisse, die auf Geld gehen oder einen geldwer-

ten Inhalt haben S. 22, 162

AktivlegitimationRechtsinhaber nach materiellem Recht kann

die Forderung geltend machen S. 12

AkzessorietätAbhängigkeit eines Sicherungsrechtes von der

gesicherten Forderung (Akzessorietät der Hypo-

thek, Bürgschaft) S. 57, 168

AmtsgerichtUnterste Instanz der ordentlichen Gerichte,

zuständig für Streitwerte bis 5.000,– Euro

S. 19

AnalogieFüllen einer Gesetzeslücke mit Hilfe der ent-

sprechenden Anwendung einer gleichgelager-

ten Norm S. 59, 63, 94

AnderkontoKonto, das jemand im eigenen Namen treu-

händerisch für einen anderen unterhält und

verfügungsbefugt ist S. 25

AnfGGesetz über die Anfechtung von Rechtshand-

lungen des Schuldners außerhalb des Insol-

venzverfahrens S. 105 ff.

AnfechtungSchutz vor Vermögensverschiebungen durch

den Schuldner S. 5, 68, 71, 106

Register 191

AnhängigkeitEinreichung der Klageschrift bei Gericht

S.118

AnspruchsgrundlageRechtsnorm, die einen Anspruch zuspricht

S. 8, 175

AnwaltSelbständiges Organ der Rechtspflege

S.14, 119, 146

AnwartschaftRein tatsächliche Aussicht auf einen künftigen

Rechtserwerb S. 50, 57

AOAbgabenordnung S. 132

ArrestSicherung künftiger Vollstreckungsmaßnahmen

S. 70

AufenthaltsortLebensmittelpunkt einer Prozesspartei S. 19

AuflassungsvormerkungSicherung des Anspruches auf Einräumung,

Aufhebung oder inhaltliche Änderung eines

Grundstücksrechtes oder dessen Rang durchEintragung einer Vormerkung im Grundbuch(§883 BGB) S. 109, 125

Aufschiebende BedingungWirkung des Rechtsgeschäftes erst mit Eintrittder Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) S. 50

AufrechnungRechtsgeschäft, bei dem zwei sich Gegenüber-

stehende Forderung wechselseitig getilgt wer-den (§§ 387 ff. BGB) S. 95

AuftragUnentgeltliche Besorgung eines übertragenen

geschäfts (§ 662 BGB) S. 61

AussonderungAnspruch auf Herausgabe außerhalb des Insol-

venzverfahrens durch die Feststellung, dass ein

Gegenstand im Besitz des Schuldners nicht zur

Insolvenzmasse gehört (§ 47 InsO) S. 5, 85

BBankrottZahlungsunfähigkeit des Schuldners gegenüber

seinen Gläubigern S. 123

BargeschäftAnfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes, bei

dem eine Leistung des Schuldners unmittelbar

eine gleichwertige Gegenleistung in sein Ver-

mögen gelangt (§ 142 InsO) S. 82

BauträgervertragGeschäftsbesorgungsvertrag eigener Art mit

Werkvertragscharakter, in dem der Baubetreuersich verpflichtet, für den Bauherrn neben derErrichtung des Hauses auch die organisatori-

sche und finanzielle Abwicklung vorzunehmen

S. 59

BerichtsterminGläubigerversammlung, in der auf Grundlage

eines Berichtes des Insolvenzverwalters über

den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird(§29 Abs. 1 Nr. 1 InsO) S. 34

BerufungRechtsmittel, das gegen das Urteil der ersten

Instanz gegeben ist S. 103

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BeschlagnahmePfändung eines Gegenstandes in Form staatli-

chen Hoheitsaktes durch Vollstreckungsorgan

S. 37

BestreitenEntgegengesetzte Darstellung des Sachverhal-

tes durch eine Partei S. 102

BetriebsübergangÜbernahme eines Betriebes oder Betriebsteils

durch Rechtsgeschäft S. 160

Bewegliche SachenKörperliche Gegenstände, die nicht Grundstü-

cke oder Häuser sind (§ 90 BGB) S. 28,

49, 59, 90

Beweis des ersten AnscheinsEine Form des Indizienbeweises auf der

Grundlage von Erfahrungssätzen S. 79

BeweislastAufgabe einer Prozesspartei, die Tatsachen zu

beweisen, die ihr Vorbringen tragen S. 51,

81

BGBBürgerliches Gesetzbuch S. 40, 48, 76, 79,165

BGB-GesellschaftGesellschaft des bürgerlichen Rechts ist eineauf Vertrag beruhende Vereinigung von Perso-nen zur Förderung eines von ihnen gemeinsa-

men verfolgten Zwecks (§ 705 BGB) siehe

auch GbR S. 165

BilanzEin das Vermögen und die Schulden gegen-

überstellender Abschluss S. 126

BriefhypothekRegelfall der Hypothek, die durch Einigung und

Übergabe des Hypothekenbriefes übertragen

wird (§ 1116 BGB) S. 49

BuchführungFührung der Handelsbücher und Bilanzen

S.126

BuchhypothekHypothek, bei der die Erteilung eines Hypothe-

kenbriefes ausgeschlossen ist (§ 1116 BGB)

S. 49

BürgschaftVertrag, durch den sich der Bürge gegenüber

dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der

Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen

(§765 BGB) S. 57, 168

BundesanzeigerVom Bundesjustizministerium herausgegebe-

nes Bekanntmachungsblatt S. 37

Bundesgerichtshof / BGHOberster Gerichtshof des Bundes für das Ge-

biet der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Revisi-

onsinstanz) S. 54, 57

BürgschaftVertrag, durch den sich der Bürge gegenüber

dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der

Verbindlichkeiten eines Dritten (Schuldner)einzustehen, § 765 BGB S. 57, 117, 168

Register 193

CComputerProgrammgesteuerte, elektronische Rechen-

anlage S. 178

DDauerschuldverhältnisSchuldverhältnis, dessen Rechte und Pflichten

über einen längeren Zeitraum bestehen (vgl.

Dienstvertrag, Mietvertrag) S. 31, 56, 59

DeklaratorischFeststellung oder Klarstellung des Bestehens

eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses

S.52, 163

DifferenzgeschäftAbschluss eines Lieferungsvertrages mit der

Absicht, bei Fälligkeit nicht zu liefern, sondernnur den Unterschied zwischen dem verein-

barten und dem Marktspreis zu erhalten

S.125

DritterEin am Prozess unbeteiligter S. 69

DrittschuldnerDer Schuldner eines Schuldners S. 94

DrittwiderspruchsklageProzessuale Gestaltungsklage eines berechtig-

ten Dritten zwecks Angriffs einer einzelnen Voll-

streckungsmaßnahme (§ 771 ZPO) S. 85,

107, 151

Drohende ZahlungsunfähigkeitSchuldner ist voraussichtlich nicht in der Lage,

Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen S. 21

DuldungDas wissentliche und widerspruchslose Ge-

schehenlassen eines bestimmten Vorganges

S. 109

DurchsuchungDer Gerichtsvollzieher ist berechtigt, die Woh-

nung des Schuldners zu durchsuchen (§ 758

ZPO) S. 38

EEGEuropäische Gemeinschaft S. 26

EGInsOEinführungsgesetz zur Insolvenzordnung

S. 31

EhegatteHat ein Zeugnisverweigerungsrecht im Rechts-

streit seines Ehegatten (§ 383 ZPO) S. 41

EhesachenVerfahren auf Scheidung, Aufhebung oder

Nichtigerklärung, Feststellung des Bestehens

oder Nichtbestehens einer Ehe (§§ 622, 632

ZPO) S. 48

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Eidesstattliche (Offenbarungs-) Versiche-rungDer Schuldner hat auf Antrag des Gläubigers

ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, wenn

eine Pfändung nicht zur vollständigen Befriedi-

gung der Forderung führt (§ 889 ZPO)

S.111

Eidesstattliche VersicherungTatsachenerklärung zur Glaubhaftmachung vor

allem beim vorläufigen Rechtsschutz (§ 294

ZPO) S. 152

EigentumUmfassendes Recht zur rechtlichen und tat-

sächlichen Nutzung einer Sache (§§ 903 ff.

BGB) S. 85

EigentümergrundschuldGrundschuld, die dem Eigentümer des belaste-

ten Grundstückes zusteht, wodurch Identität

zwischen Gläubiger und Eigentümer des haf-

tenden Grundstückes besteht (§ 1196 BGB)

S. 70

EigentumsvorbehaltLiegt vor, wenn die Eigentumsübertragung bei

einer beweglichen Sache unter der aufschie-

benden Bedingung vollständiger Kaufpreiszah-

lung erfolgt (§ 449 Abs. 1 BGB) S. 57, 59

EinredenGegenrechte, die die Durchsetzbarkeit des

Rechts eines anderen hindern, ohne das Recht

selbst zu beseitigen S. 69

Einstweilige VerfügungEine vorläufige Anordnung des Gerichts, die der

Sicherung eines Anspruches oder des Rechts-

friedens dient (§§ 935, 940 ZPO) S. 70, 86

EintragungNiederlegung eines rechtserheblichen Umstan-

des in einem öffentlichen Register (z.B. Grund-

buch, Handelsregister) S. 50

EinwendungenVorschriften, die einen Anspruch nie zum Ent-

stehen kommen lassen oder nachträglich ver-

nichten S. 33

EinwilligungZuvor erteilte Zustimmung (§ 183 BGB)

S.161

EndurteilEndgültige Entscheidung über die Klage oder

ein Rechtsmittel S. 63

ErbeDie Person, auf die mit dem Tod des Erblassers

sein Vermögen als Ganzes übergeht (§§ 1922

Abs. 1 BGB) S. 39

ErbengemeinschaftMehrere Erben steht der gesamte Nachlass

gemeinschaftlich zur gesamten Hand zu

(§2032 Abs. 1 BGB) S. 39

ErinnerungRechtsbehelf gegen Maßnahmen des Rechts-

pflegers oder Urkundsbeamten oder Gerichts-

vollziehers (§ 766 ZPO) S. 11 ff., 29, 33

Erledigung der HauptsacheVerfahren wird durch ein Ereignis nach Eintritt

der Rechtshängigkeit gegenstandslos (§ 91 a

ZPO) S. 119

EröffnungsbeschlussEröffnung des Insolvenzverfahrens auf Antrag

eines Gläubigers oder des Schuldners durch

das Insolvenzgericht (§ 27 InsO) S. 5, 34,

101

Register 195

EröffnungsgrundVoraussetzung für die Eröffnung des Insolvenz-

verfahrens sind Zahlungsunfähigkeit oder Über-

schuldung (§§ 16 ff. InsO) S. 20

EröffnungsvermerkEintragung im Grundbuch über die Eröffnung

des Insolvenzverfahrens (§ 32 InsO) S. 50

ex nuncRechtliche Wirkung nur für die Zukunft

S. 106

ex tuncRechtliche Wirkung seit der Vergangenheit

S. 106

FFälligkeitZeitpunkt, von dem an der Gläubiger vom

Schuldner die Erbringung der geschuldeten

Leistung verlangen darf (§ 271 Abs. 1 BGB)

S. 21

FalllösungMethodisches Vorgehen zur Klärung rechtlicherProblemstellungen S. 8, 175

FeststellungsklageAntrag auf Feststellung des Bestehens oderNichtbestehens eines Rechts oder Rechtsver-hältnisses (§ 56 ZPO) S. 33, 102

FeststellungsurteilEine Feststellungsklage stattgebendes und alle

klageabweisenden Urteile S. 103

FinanztermingeschäftKaufvertrag über Waren oder Wertpapiere, die

einen Börsenpreis haben S. 58

FirmaName des Kaufmannes, unter dem er sein Ge-

schäft betreibt (§ 17 Abs. 1 HGB) S. 34

FixgeschäftRechtsgeschäft, bei dem die vereinbarte Leis-

tung zu einem genau bestimmten Zeitpunkt

oder innerhalb einer genau bestimmten Frist zu

erbringen ist, wobei der zur Leistung bestimm-

ten Zeit so wesentliche Bedeutung zukommt,

dass eine Erbringung nach Verstreichen der

Frist für den Gläubiger keinen Wert mehr hat

S. 58

ForderungsaufstellungGläubiger haben ihre Forderungen innerhalb

einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter

anzumelden (§ 28 InsO) S. 42

Formelles RechtVerfahrensrecht S. 4

FragestellungZu beurteilende Problematik des Sachverhaltes

S. 8, 175

Funktionale ZuständigkeitWelches Rechtspflegeorgan in ein und demsel-

ben Rechtsstreit tätig zu werden hat S. 19

GGBOGrundbuchordnung S. 121

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GbRGesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff.

BGB) siehe BGB-Gesellschaft S. 164

GegennormVorschrift, die einen möglichen Anspruch ver-

nichten oder verhindern kann S. 175

GemeinschuldnerFrühere Bezeichnung des Schuldners, über

dessen Vermögen das Konkursverfahren eröff-

net wurde S. 64

GenehmigungNachträgliche Zustimmung des Berechtigten

(§184 BGB) S. 103

GerichtsbarkeitAusübung der Rechtspflege (Gerichtshoheit)

S. 31

GerichtskostenGebühren und Auslagen, die einem gerichtli-

chen Verfahren anfallen (Gerichtskostengesetz)

S. 24

GerichtsstandPflicht, eine Streitsache vor das Gericht eines

bestimmten Bezirkes zu bringen S. 19

GerichtsvollzieherPerson, die Vollstreckungsmaßnahmen hoheit-lich durchführt S. 29, 37

GesamtschuldEine Schuld, die mehrere in der Weise schul-den, dass jeder die ganze Leistung zu bewirkenverpflichtet ist (§ 421 BGB) S. 100

Gesamtvollstreckungsordnunggalt im Gebiet der ehemaligen DDR bis zum

Inkrafttreten der Insolvenzordnung S. 2

GeschäftsbesorgungsvertragEntgeltliche oder unentgeltliche Ausführung

selbstständiger Tätigkeiten für einen anderen

(§§662, 675 BGB) S. 158

GeschäftsfähigkeitFähigkeit, Willenserklärung wirksam abzugeben

und entgegenzunehmen (§§ 104 ff. BGB)

S. 48

GeschäftsführerGesetzlicher Vertreter einer GmbH (§ 35 Abs.

1 GmbHG) S. 42, 131

GesellschafterMitglied einer Gesellschaft, das aufgrund eines

Gesellschaftsvertrages bestimmte Rechte und

Pflichten hat S. 67

Gesetzlicher VertreterPerson, deren Vertretungsmacht sich aus dem

Gesetz ergibt und nicht erst bevollmächtigt

werden muss S. 18

GGGrundgesetz S. 167

GläubigerDerjenige, dem ein Anspruch gegen einen an-deren zusteht S. 2 ff., 13

GläubigerausschussOrgan der Insolvenzgläubiger; persönlicheGläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung desInsolvenzverfahrens begründeten Vermögens-

anspruch gegen den Schuldner haben. S. 2

GläubigerversammlungOrgan der Insolvenzgläubiger, durch das diese

ihre gemeinschaftlichen Interessen vertreten

S. 2, 65

Register 197

GlaubhaftmachungBeweisführung, die dem Gericht einen geringe-

ren Grad von Wahrscheinlichkeit vermitteln soll

als der volle Beweis (§ 294 ZPO) S. 19, 22,

117

GlobalzessionAbtretung sämtlicher bestehender und künfti-

ger Forderungen des Schuldners, soweit sie

hinreichend abgrenzbar sind S. 164, 168

GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung S. 25

GmbH & Co. KGKommanditgesellschaft, deren meist einzig

vollhaftender Gesellschafter eine GmbH ist

S. 22

GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit be-

schränkter Haftung S. 67

Good willGesamtheit aller tatsächlichen Verhältnisse

und Beziehungen, insbesondere zu anderen

Kaufleuten und Kunden eines kaufmännischen

Unternehmens, die den Wert des Betriebes

durch den Substanzwert hinaus beeinflussen

S. 22

GrundbuchEin vom Grundbuchamt (Amtsgericht) zugeführ-

tes öffentliches Register, in dem alle Grundstü-

cke des Amtsgerichtsbezirkes und die sie be-treffenden Rechtsverhältnisse aufgenommenwerden S. 52, 59

GrundbuchamtTeilung des Amtsgerichts, dem die Führung des

Grundbuches obliegt S. 50

GrundschuldBelastung eines Grundstückes in der Weise,

dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die

Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme

aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1191 ff.

BGB) S. 48, 70, 81

GütergemeinschaftGrundsätzlich ist das gesamte vorhandene

Vermögen der Eheleute gemeinschaftliches

Vermögen beider Ehegatten (§§ 415 ff. BGB)

S. 41

GutachtenstilFormulierungsstil, bei dem das Ergebnis einer

rechtlichen Bewertung erst am Ende festge-

stellt wird S. 8, 15, 177

Gutgläubiger ErwerbEigentumserwerb vom Nichtberechtigten, wenn

der Erwerber nicht bösgläubig ist oder der Ge-

genstand dem Berechtigten abhanden ge-

kommen ist ( §§ 929 ff. BGB) S. 48

GVGGerichtsverfassungsgesetz S. 180

HHandelsbücherJeder Kaufmann ist verpflichtet nach den

Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung

Handelsbücher zu führen, aus denen sich die

Geschäftsvorfälle lückenlos ergeben (§ 243HGB) S. 123

198 Register

HandelsgeschäftJedes Geschäft eines Kaufmannes, das zum

Betrieb seines Handelsgewerbes gehört (§ 343

Abs. 1 HGB) S. 126

HandelsgesellschaftPersonengesellschaften des Handelsrechts

(oHG, KG) sowie Kapitalgesellschaften (GmbH,

AG) S. 18

HandelsrechtSonderrecht für Kaufleute, geregelt im HGB; im

weiteren Sinne gehört auch das Gesellschafts-

recht dazu S. 123, 161

HandelsregisterÖffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht, das

über die Verhältnisse der Kaufleute und Han-

delsgesellschaften Auskunft gibt S. 19, 161

HauptniederlassungNiederlassung von der aus das gesamte Unter-

nehmen geleitet wird S. 19

HerausgabeÜbertragung des unmittelbaren Besitzes an

einer Sache S. 170

HerausgabetitelUrteilsmäßige Feststellung des Bestehens des

Herausgabeanspruches S. 37

HGBHandelsgesetzbuch S. 66

HypothekBelastung eines Grundstückes in der Weise,dass gegenüber demjenigen, zu dessen Guns-ten die Belastung erfolgt, wegen einer be-

stimmten Forderung das Grundstück haftet

(§ 1113 BGB) S. 90, 168

IInkongruente DeckungGläubiger hat auf Sicherung oder Befriedigung

keinen Anspruch S. 77

InnenverhältnisBeziehung zwischen Rechtsanwalt und Man-

dant S. 85

InsolvenzVerfahren zur gleichmäßigen Befriedigung aller

Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners

S. 2

InsolvenzanfechtungRechtshandlungen, die vor der Eröffnung des

Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden und

die die Gläubiger benachteiligen, kann der In-

solvenzverwalter anfechten (§§ 129 ff. InsO)

S. 68, 71

InsolvenzfähigkeitEin Insolvenzverfahren kann über das Vermö-

gen jeder natürlichen und juristischen Person

des Privatrechtes wie über einen Nachlass unddas Gesamt einer Gütergemeinschaft eröffnetwerden S. 4, 20

InsolvenzgerichtAmtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldnerseinen allgemeinen Gerichtsstand oder seinegewerbliche Niederlassung hat S. 19, 65

InsolvenzgläubigerPersönliche Gläubiger, die einen zur Zeit der

Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründetenVermögensanspruch gegen den Schuldner ha-

ben S. 5, 12, 99

Register 199

InsolvenzmasseGesamtes Vermögen des Schuldners zum Zeit-

punkt der Eröffnung des Verfahrens S. 64

InsOInsolvenzverordnung S. 6

InsolvenzplanVon der Insolvenzordnung abweichende Rege-

lung der Absonderungsberechtigten und Insol-

venzgläubiger S. 3, 5, 119

InsolvenzschuldnerBezeichnung des Schuldners nach Eröffnung

des Insolvenzverfahrens (§ 80 InsO) S. 48

InsolvenztabelleJede angemeldete Forderung ist vom Insol-

venzverwalter in eine Tabelle einzutragen

(§175 InsO) S. 67, 101

InsolvenzverwalterOrgan zur Durchführung eines Insolvenzverfah-

rens S. 2 ff., 64

JJahresabschlussTeil der Handelsbücher, der für ein Geschäfts-jahr die Jahresabschlussbilanz umfasst S. 23

Juristische PersonVereinigung (Verein, Stiftung, GmbH, Aktienge-

sellschaft usw.) mit eigener Rechtsfähigkeit S. 22

JustizverwaltungsaktAnordnungen, Verfügungen und sonstige Maß-

nahmen von Justizbehörden auf dem Gebiet

des Bürgerlichen Recht, des Zivilprozesses, der

Freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Straf-

rechtspflege, der mit dem Antrag auf gerichtli-

che Entscheidung nach §§ 23 ff. EGGVG an-

gefochten werden kann S. 65

KKapitalersetzende DarlehenWird in der Krise der Gesellschaft anstelle der

notwendigen Zuführung von Eigenkapital ein

Darlehen gegeben, kann der Gesellschafter

seinen Rückgewähranspruch im Insolvenzver-

fahren über das Vermögen einer GmbH nur als

nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend ma-

chen S. 108

KaufmannKaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe be-

treibt. S. 126

KG a.A.Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Ka-

pitalgesellschaft, die rechtlich als eine beson-

dere Art der Aktiengesellschaft ausgestaltet ist S. 25, 67

KlageänderungKläger ändert seinen Antrag oder stützt seinenAnspruch auf einen anderen Grund (§§ 263 ff.ZPO) S. 119

Klage auf vorzugsweise BefriedigungBevorrechtigte Befriedigung einer Forderung

aus dem gepfändeten Gegenstand vor dem

200 Register

vollstreckenden Gläubiger (§ 805 ZPO)

S. 90

KlageerhebungEinreichung der Klage beim zuständigen Ge-

richt (§ 253 ZPO) S. 69

KlagerücknahmeProzessbeendigung durch einseitige Erklärung

des Klägers S. 119

KOKonkursordnung war die Vorläuferin der Insol-

venzordnung S. 31

Körperschaft des öffentlichen RechtsVerbandsförmig organisierte juristische Person

des öffentlichen Rechts, die wesentlich auf

Mitgliedschaft der ihr zugehörigen Personen

aufgebaut ist S. 26

KommanditgesellschaftHandelsrechtliche Personengesellschaft, die

sich von der oHG allein dadurch unterscheidet,

dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haf-

tung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern

auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist

S. 18

KommanditistBeschränkt haftender Gesellschafter einer

Kommanditgesellschaft S. 100

KomplementärUnbeschränkt haftender Gesellschafter einer

Kommanditgesellschaft S. 100

Kongruente DeckungGläubiger hatte Anspruch auf Sicherung oder

Befriedigung S. 75

KonkursordnungRegelung des gerichtlichen Verfahrens, in dem

durch Vollstreckung in das gesamte Vermögen

des Gemeinschuldners alle persönlichen Gläu-

biger anteilig befriedigt werden sollten

S.68, 76

KostenerstattungsanspruchAnspruch einer Partei gegen den Verfahrens-

gegner, die ihr entstandenen Prozesskosten zu

ersetzen S. 63

KündigungsschutzklageKlage beim Arbeitsgericht auf Feststellung der

Unwirksamkeit einer Kündigung des Arbeit-

gebers S. 63

LLadungAufforderung, zu einem bestimmten gerichtli-

chen Termin zu erscheinen S. 152

LandgerichtOrdentliches Gericht, das im Aufbau zwischen

dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht

steht S. 19

LeasingvertragMietvertrag, bei dem der Leasinggeber demLeasingnehmer gegen Entgelt eine Sache zumGebrauch überlässt und der Leasingnehmer die

Gefahr für Instandhaltung, Untergang und Be-

schädigung trägt S. 60

LiegenschaftsrechtGrundstücksrecht S. 48

LiquidationAbwicklung und Auflösung einer Gesellschaft

S. 120

Register 201

LiquidationswertZu erwartender Erlös bei Auflösung der Gesell-

schaft, der bei Veräußerung oder Entnahme

eines Wirtschaftsgutes zu versteuern ist

S. 22

LohnpfändungStaatliche Beschlagnahme des Arbeitsein-

kommens in gesetzlich vorgesehenem Umfang

(§850 ZPO) S. 147

MMassearmutInsolvenzmasse reicht nicht aus, um die Kos-

ten des Verfahrens zu decken (§ 207 InsO)

S. 3, 117

MassegläubigerGläubiger, deren Ansprüche durch das Verfah-

ren selbst veranlasst werden, die vorweg vor

den Insolvenzgläubigern zu befriedigen sind

(§53 InsO) S. 5, 97

MasseverbindlichkeitenEntstehen durch Handlungen des Insolvenzver-walters, gegenseitigen Verträgen und Verbind-lichkeiten aus einer ungerechtfertigten Berei-

cherung der Masse S. 24, 31, 39, 55, 65

MasseunzulänglichkeitMasse reicht nicht aus, um die fälligen sonsti-

gen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen

S. 24

Materielles RechtNormen, die die rechtlichen Beziehungen zwi-

schen den Rechtssubjekten, unabhängig von

einem evtl. gerichtlichen Verfahren, ordnen

und bestimmen S. 4

MiteigentümerDas Eigentum an einer Sache steht mehreren

Personen zu S. 109

MobiliarvollstreckungZwangsvollstreckung in das bewegliche Vermö-

gen S. 2

MoratoriumZahlungsaufschub S. 157

NNachlassinsolvenzDient der Absonderung des Nachlasses von

dem Eigenvermögen des Erben und der Be-

schränkung der Erbenhaftung (§§ 315 ff. InsO)

S. 40

NachlassverwalterNachlasspflegschaft zwecks Befriedigung der

Nachlassgläubiger S. 39

NichtigkeitDie für und gegen alle wirkende Unwirksamkeit

eines Rechtsgeschäftes oder einer Prozess-

handlung S. 166

NichtigkeitsklageWiederaufnahme eines Zivilprozesses bei be-

sonders bezeichneten Verfahrensverstößen

(§579 ZPO) S. 102

Nichtrechtsfähiger VereinVerein, der nicht im Vereinsregister eingetragen

ist und deshalb nicht rechtsfähig ist, aber an-

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sonsten wie ein rechtsfähiger Verein behandelt

wird (§ 54 BGB) S. 20

NötigungStrafdelikt gegen die Willensbildungs- und

Willensbetätigungsfreiheit des Einzelnen

(§240 StGB) S. 128

OObliegenheitObliegenheiten begründen weder Verpflich-

tungen noch Ansprüche, Einhaltung im eigenen

Interesse S. 151

Offene HandelsgesellschaftGesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb ei-

nes Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Firma gerichtet ist und bei der alle Gesellschaf-

ter den Gesellschaftsgläubigern gegenüber un-

beschränkt haften S. 23

OHG Offene Handelsgesellschaft

PParteiDerjenige, von dem oder gegen den bei Gericht

Rechtsschutz gewährt wird (Kläger oder Be-

klagter) S. 54, 64

ParteifähigkeitFähigkeit, in einem Rechtsstreit Partei zu sein;

deckt sich mit der Rechtsfähigkeit (§ 50 ZPO)

S. 11, 20

ParteiwechselNeue Partei tritt an Stelle einer ausscheiden-

den Partei in den Rechtsstreit ein S. 118

PassivaDie jemandem obliegenden Verpflichtungen

und Schulden S. 22, 162

PassivlegitimationStellung als richtiger Beklagter S. 12

Persönlicher ArrestSicherung künftiger Zwangsvollstreckungsmaß-

nahmen durch Zugriff auf den Schuldner selbst

(§918 ZPO) S. 70

PfändbarkeitUmfang der möglichen Forderungspfändung

S. 33

PfändungStaatliche Beschlagnahme zum Zweck der Be-

friedigung einer Geldforderung des Gläubigers

(§808 ZPO) S. 11, 13

Pfändungs- und ÜberweisungsbeschlussBeschluss des Vollstreckungsgerichts zur Be-schlagnahme von Forderungen und anderenRechten ( §§ 829, 857 ZPO) S. 185

PfändungspfandrechtDer Gläubiger erwirbt durch die Pfändung einPfandrecht an dem beschlagnahmten Gegens-tand (§ 804 ZPO) S. 13, 77, 187

PfandrechtRecht, eine bewegliche Sache zur Erfüllungeiner Verbindlichkeit zu verwerten (§ 804 ZPO)

S. 77, 81, 86, 92, 168

Register 203

PfändungStaatliche Beschlagnahme eines Gegenstan-

des zum Zweck der Befriedigung eines Gläubi-

gers wegen dessen Geldforderung S. 78,

186

PflichtteilsanspruchGesetzlicher Anspruch naher Angehöriger, die

vom Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge

ausgeschlossen werden (§ 2303 BGB)

S. 40

Pool-GesellschaftZusammenschluss von Gläubigern zwecks Er-

haltung des in die Insolvenz geratenen Betrie-

bes S. 78, 164

PostsperreAnordnung des Insolvenzgerichts, das be-

stimmte oder alle Postsendungen für den

Schuldner dem Verwalter zuzuleiten sind (§ 99

InsO) S. 26

PrivatrechtRechtsnormen, die die Beziehungen privater

Personen zueinander regeln (Zivilrecht) S.

129

ProzessfähigkeitFähigkeit, Prozesshandlungen selbst oderdurch bestellte Vertreter wirksam vorzunehmenoder entgegenzunehmen S. 12, 48

ProzessführungsbefugnisRecht, einen Prozess als richtige Partei im ei-genen Namen zu führen S. 62, 118

ProzesshandlungJede prozessgestaltende Betätigung einer Par-tei oder des Gerichts sowie Dritter S. 203

ProzesskostenhilfeVollständige oder teilweise Befreiung einer

minderbemittelten Partei von den Prozesskos-

ten (§§ 114 ff. ZPO) S. 25, 146

ProzessstandschaftBefugnis, im eigenen Namen einen Prozess

über ein fremdes Recht zu führen (§ 265 ZPO)

S. 48

ProzessvergleichVereinbarung, die vor einem Gericht in einem

Rechtsstreit zu dessen voller oder teilweiser

Erledigung abgeschlossen wird S. 37

ProzessvollmachtDie auf Prozesshandlung oder Rechtsgeschäft

beruhende Vertretungsmacht im Prozess

(§§78 ff. ZPO) S. 119

PrüfungsterminGläubigerversammlung, in der die angemelde-

ten Forderungen geprüft werden (§ 29 Abs. 1

Nr. 2 InsO) S. 67, 101, 144

RRechtliches GehörEiner gerichtlichen Entscheidung dürfen nursolche Tatsachen und Beweisergebnissezugrunde gelegt werden, zu denen die Beteilig-

ten Stellung nehmen konnten S. 29

RechtsbehelfJedes von der Rechtsordnung zugelassene Ge-

such, eine gerichtliche Entscheidung anzufech-

ten (Oberbegriff). Förmliche und formlose Ge-

suche, über die im gleichen Rechtszug ent-

204 Register

schieden wird (Einspruch, Widerspruch, Erinne-

rung) S. 33

RechtsfähigkeitFähigkeit, selbständiger Träger von Rechten

und Pflichten zu sein S. 18

RechtsfolgeRechtliche Konsequenz, die gegeben ist, wenn

durch Subsumtion ermittelt wurde, dass die

tatsächlichen Gegebenheiten den Tatbestands-

voraussetzungen entsprechen S. 8

RechtshängigkeitZustellung der Klage beim Beklagten durch das

Gericht S. 111

RechtspflegerBeamter des gehobenen Dienstes bestimmte

Aufgaben der Rechtspflege selbständig wahr-

zunehmen S. 18

RechtsschutzbedürfnisBerechtigtes Interesse eines in seinen Rechten

Beeinträchtigten, ein Gericht in Anspruch zu

nehmen S. 12, 19

RechtsverhinderndEine Einwendung ist rechtsverhindernd, wennsie ein Recht nie zur Entstehung kommen ließ

S. 8

RechtsvernichtendEine Einwendung ist rechtsvernichtend, wenn

das Recht zwar zur Entstehung gekommen ist,

dann aber durch die Einwendung wieder ver-nichtet wird S. 8

RestitutionsklageWiederaufnahmeverfahren gegen ein rechts-kräftiges Zivilurteil aufgrund abschließend gere-

gelter Gründe (§ 580 ZPO) S. 102

RestschuldbefreiungFührt das Insolvenzverfahren nicht zur vollen

Befriedigung der Gläubiger, kann ein Schuld-

ner, der eine natürliche Person ist, unter be-

stimmten Voraussetzungen von dem im Insol-

venzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten

befreit werden (§ 286 InsO) S. 4, 5, 145

RevisionRechtsmittel gegen Berufungsurteil, das nur

auf eine Rechtsverletzung gestützt werden

kann (§ 545 ZPO) S. 19

RichterOrgan der Rechtspflege, das über Rechtsstrei-

tigkeiten entscheidet S. 19

RPflGRechtspflegergesetz S. 12, 18, 102, 118

RückschlagsperreSicherungsrecht des Gläubigers ist nach Eröff-

nung des Insolvenzverfahrens unwirksam, wenn

er es im letzten Monat vor dem Antrag auf Er-

öffnung des Verfahrens erlangt hat (§ 88 InsO)

S. 13, 51, 78, 138, 187

SSachliche ZuständigkeitKlärt die Frage, welches erstinstanzliche Ge-

richt nach der Art der Angelegenheit zuständigist S. 19

SachverhaltDas konkrete tatsächliche Geschehen, das

durch die Subsumtion rechtliche bewertet wird S. 8

Register 205

SachverständigengutachtenDer vom Gericht beauftragte Sachverständige

hat seine Begutachtung regelmäßig schriftlich

zu erstellen (§ 411 ZPO) S. 24

SachverständigerPersonen besonderer Sachkunde, die für das

Gericht Tatsachen und Erfahrungssätze beur-

teilen oder feststellen sollen S. 24

SanierungNeue Geldmittel werden der Gesellschaft als

Eigenkapital zugeführt S. 120, 158

SchadensersatzAnspruch auf Ausgleich eines Schadens, den

eine Person durch eine andere Person erlitten

hat ( §§ 717, 893, 945, ZPO) S. 32, 53,

61, 83, 98, 132

ScheidungAuflösung einer gescheiterten Ehe durch Urteil

(§1564 BGB) S. 48

ScheidungsverbundIn Familiensachen soll über die Scheidung

möglichst nur dann entschieden werden, wenn

auch die Folgesachen geregelt sind (§ 623

ZPO). Einheitliche Entscheidung des Familien-

gerichts über den Scheidungsantrag, den Ver-sorgungsausgleich und weiterer geltend ge-machter Folgesachen S. 48

SchlussterminGläubigerversammlung zwecks Erteilung derZustimmung zur Schlussverteilung (§ 197InsO) S. 103

SchuldenbereinigungsplanVorschlag des Schuldners, wie unter Berück-

sichtigung der beiderseitigen Interessen undVerhältnisse eine angemessene Schuldenbe-

reinigung herbeigeführt werden kann (§ 305

InsO) S. 3, 136

SchuldrechtsreformUmgestaltung des Schuldrechtes durch das

Schuldrechtmodernisierungsgesetz zum

01.01.2002 S. 53

Schwacher InsolvenzverwalterInsolvenzverwalter ohne Verwaltungs- und

Verfügungsbefugnis S. 5

Schwacher VerwalterGericht bestimmt die Pflichten des vorläufigen

Insolvenzverwalters, wobei dem Schuldner kein

allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird

S. 32

SequesterHinterlegung einer Sache bei einem Verwahrer

im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes

(§938 ZPO) S. 31

SGBSozialgesetzbuch fasst die wichtigsten Sozial-

gesetze und die sich hieraus ergebenden sozi-

alen Rechte zusammen S. 32, 56, 61, 129

Sicherheitsleistungsoll den Schuldner vor Schäden schützen und

den Gläubiger in die Lage versetzen, aus einem

noch nicht rechtskräftigen Urteil die Zwangs-

vollstreckung zu betreiben (§ 717 ZPO) S.111

SicherungshypothekDas Recht des Hypothekengläubigers bestimmtsich allein nach der zugrunde liegenden Forde-rung (§ 1184 BGB) S. 52, 90, 168

SicherungsmaßnahmenHat das Insolvenzgericht zu treffen, um bis zur

Entscheidung über den Antrag eine den Gläu-biger nachteilige Veränderung der Vermögens-

lage des Schuldners zu verhindern (§ 21 InsO)

S. 26

419 Register

SicherungsübereignungEigentumsübertragung mit der Abrede, die zur

Sicherung übereignete Sache nur bei Nichter-

füllung der gesicherten Forderung zu verwerten

S. 81, 86, 125

SicherungszessionAbtretung nur zu Sicherungszwecken ist nach

außen eine Vollabtretung. Im Innenverhältnis

zwischen Zedent und Zessionar ist der neue

Gläubiger nur eingeschränkt zur Verwertung der

Forderung nach dem Inhalt der getroffenen

Vereinbarung berechtigt S. 61, 86

Sofortige BeschwerdeUnterart der einfachen Beschwerde in den vom

Gesetz besonders bezeichneten Fällen (§ 577

ZPO) S. 23, 33, 102

SolidargemeinschaftPrinzip der Solidarität, wonach die Sozialver-

sicherten wechselseitig miteinander verbunden

sind S. 129

SozialversicherungGesetzliche Zwangsversicherung S. 129

Starker InsolvenzverwalterInsolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfü-

gungsbefugnis S. 30

Starker VerwalterZu allen Rechtshandlungen ermächtigter Insol-

venzverwalter S. 5

StatthaftigkeitRechtsbehelf gegen eine Entscheidung muss

vom Gesetz überhaupt vorgesehen sein

S. 11

StGBStrafgesetzbuch S. 123

Stille ReserveDifferenz zwischen Buchwert und Teilwert bei

Veräußerung S. 22

StrafrechtTeil des öffentlichen Rechts, das Strafen für

bestimmtes Verhalten vorsieht S. 123

StreitgegenstandDer im Rechtsstreit geltend gemachte An-

spruch S. 70

StammkapitalStammeinlagen der Gesellschafter S. 130

StundungHinausschieben der Fälligkeit einer Leistung

S. 121

SubsumtionUnterordnung eines Sachverhaltes unter eine

Rechtsnorm. Dabei ist zu prüfen, ob die Fakten

die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen

S.8, 15, 175 ff.

SukzessivlieferungsvertragEinheitlicher Vertrag, durch den der eine Teil

zur Lieferung einer bestimmten Warenmenge in

Raten, der andere regelmäßig zu entsprechen-den Ratenzahlungen sich verpflichtet S. 56

TTatbestandBestandteil des Urteils, der den Tatsachenvor-

trag und die Anträge der Parteien enthält

S. 75

Register 207

TestamentsvollstreckerVom Erblasser zur Fürsorge des Nachlasses

eingesetzter Bevollmächtigter S. 39

TitelVollstreckungsfähiger Inhalt einer gerichtlichen

Entscheidung, Vergleiches oder notariellen Ver-

trages S. 37

TitulierungErstellung des Vollstreckungstitels (Urteil, Ver-

gleich) S. 2

TreuhänderHat die volle Rechtstellung eines Eigentümers,

wobei er im Innenverhältnis starken Beschrän-

kungen unterworfen ist S. 4, 78, 85, 144

UÜberschuldungVermögen des Schuldners deckt nicht mehr

dessen bestehende Verbindlichkeiten (§ 19

Abs. 2 InsO) S. 5, 18, 22

Umkehr der BeweislastAufbürdung der Beweislast auf den grundsätz-lich nicht Beweisbelasteten (Beweisvereitelung,Produzentenhaftung) S. 78

UnpfändbarkeitDer Schuldner wird in bestimmtem Umfang aussozialen Gründen hinsichtlich bestimmter Ge-genstände, die der Zwangsvollstreckung unter-

liegen, geschützt (§ 811 Abs. 1 ZPO) S. 33,

111

UnterlassenNichtvornahme einer bestimmten Handlung

S. 72

UntersuchungsgrundsatzDas Gericht hat die für die Entscheidung des

Rechtsstreites erheblichen Tatsachen von Amts

wegen zu ermitteln S. 23

UrkundsbeweisBeweisführung durch Vorlage von Urkunden

(§§415 ff. ZPO) S. 23

UrteilGerichtliche Entscheidung (§ 300 ZPO)

S.100

UrteilsstilBeurteilung eines rechtlichen Problems, begin-

nend mit dem Ergebnis (Urteil). Darauf folgt die

Begründung S. 15

VVerbraucherinsolvenzverfahrenVereinfachte Art der Abwicklung akuter Liquidi-tätsprobleme natürlicher Personen, die nur

eine geringfügige selbstständige wirtschaftliche

Tätigkeit ausgeübt hat S. 3, 5, 137

Vereinfachtes InsolvenzverfahrenFortsetzung des Insolvenzverfahrens nach Er-

hebung von Einwendungen gegen den Schul-

denbereinigungsplan (§§ 311 ff. InsO) S. 4,

136 f., 141

208 Register

VerfügungsbefugnisFähigkeit, über einen bestimmten Gegenstand

eine wirksame Verfügung zu treffen S. 27,

30, 48, 64, 118

VerfügungsverbotGesetzliches Veräußerungsverbot im öffentli-

chen Interesse S. 26

VergleichGegenseitiger Vertrag, durch den Streit der

Parteien im Wege gegenseitigen Nachgebens

beseitigt wird S. 156

VerkehrswertGemeiner Wert eines Grundstückes, der vom

Gutachterausschuss ermittelt wird S. 109

Verlängerter EigentumsvorbehaltVorbehaltskäufer darf die Sache im

gewöhnlichen Geschäftsgang veräußern,

überträgt aber sicherungshalber Eigentum am

Erlös oder neu erstellter Sache S. 163

VermächtnisZuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils

im Wege der Verfügung von Todes wegen durch

den Erblasser (§ 1939 BGB) S. 39

VerstrickungFolge einer staatlichen Beschlagnahme, wo-

durch die Verfügungsmacht des Staates über

den beschlagnahmten Gegenstand begründetwird S. 37

Verwaltungs- und VerfügungsbefugnisRecht des Schuldners bis zur Eröffnung desInsolvenzverfahrens über sein Vermögen selbstzu bestimmen S. 27, 30, 48, 64

VollmachtDurch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungs-macht (§ 166 Abs. 2 BGB, § 80 ZPO)

S.119

VollstreckungserinnerungRechtsbehelf in der Zwangsvollstreckung, der

sich gegen die Art und Weise des Verfahrens

der Vollstreckungsorgane richtet (§ 766 ZPO)

S. 11, 15, 29

VollstreckungsgegenklageVerfahren, das sich gegen den im Urteil festge-

stellten Anspruch beim Prozessgericht richtet

(§767 ZPO) S. 33, 102 f.

VollstreckungsgerichtAmtsgericht, das funktional zuständig für be-

stimmte Maßnahmen als Vollstreckungsorgan

ist und über die Vollstreckungserinnerung ent-

scheidet (§ 764 ZPO) S. 12, 91

VollstreckungsschutzGewährt das Prozessgericht, damit die Zwangs-

vollstreckung ganz und untersagt oder be-

schränkt wird (§§ 712, 765 a, 813 a, b ZPO).

Dient der Vermeidung von Härten, die mit den

guten Sitten nicht vereinbar sind (§ 765 a

ZPO) S. 25

VollstreckungstitelUrteil, Prozessvergleich oder vollstreckbare Ur-

kunde (§§ 704, 722 f., 928, 936, 794 ZPO)

S. 122

VollstreckungsverbotNach Eröffnung der Insolvenz ist eine Einzel-zwangsvollstreckungsmaßnahme unzulässig S. 11, 28, 51

Von Amts wegenVerpflichtung eines Gerichtes von sich aus tätigzu werden, also unabhängig vom Antrag einesBeteiligten S. 23

VorgesellschaftStadium einer Gesellschaft in Gründung nachAbschluss des Gesellschaftsvertrages S. 20

Register 209

Vorläufiger RechtsschutzVorläufige Sicherung von Ansprüchen oder Si-

cherung des Rechtsfriedens (§§ 916 ff. ZPO)

S. 70, 86

Vorläufiger InsolvenzverwalterBestellung eines Verwalters vor Eröffnung des

Verfahrens (§ 21 InsO) S. 26, 30

VormerkungSicherung des schuldrechtlichen Anspruches

auf Einräumung, Aufhebung oder inhaltliche

Änderung eines Grundstückrechtes oder des-

sen Rang durch Eintragung im Grundbuch

(§883 BGB) S. 52, 58

WWegfall der GeschäftsgrundlageNichteintreten eines Umstandes, den zumin-

dest eine Partei bei Vertragsabschluss voraus-

gesetzt hat, was im Einzelfall nach Treu und

Glauben eine Änderung oder Nichtigkeit des

Vertrages zur Folge hat S. 167

WerkvertragVertrag, bei dem sich der Unternehmer zurHerstellung eines bestimmten Werkes und derBesteller zur Zahlung einer Vergütung (Werk-

lohn) verpflichtet (§ 631 BGB) S. 181

WiederauflebensklauselRestschuldbefreiung kann auf Antrag eines

Insolvenzgläubigers auch nachträglich noch

widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen

für sie nicht vorgelegen haben (§ 303 InsO) S. 169

WiederaufnahmeEin rechtskräftig beendetes Verfahren kann nur

unter bestimmten Voraussetzungen wieder

aufgenommen und neu durchgeführt werden

(§§578 ff. ZPO) S. 102

Wiederkehrende LeistungenFällig werdende Leistungen, die in gewissen

Zeitabschnitten aus demselben Schuldverhält-

nis fällig werden (§ 258 ZPO) S. 56

WiederkehrschuldverhältnisLieferverträge auf Gas, Wasser Strom u.ä für

Kleinabnehmer S. 56

WillenserklärungÄußerung eines auf die Herbeiführung einer

bestimmten Rechtswirkung gerichteten Willens

S. 176

WohlverhaltensperiodeSchuldner nutzt sechs Jahre seine Arbeitskraft

und führt aus Erlösen den pfändbaren Teil ab

S. 149

ZZahlungsunfähigkeitSchuldner kann nicht mehr seine fälligen Zah-

lungsverpflichtungen erfüllen S. 3, 4, 18,

20, 123

ZedentBisheriger Gläubiger der von ihm abgetretenen

Forderung S. 94

210 Register

ZentralbankEuropäisches Zentralbanksystem zur Wahrung

der Preisstabilität und Unterstützung der allge-

meinen Wirtschaftspolitik S. 93

ZessionarNeuer Gläubiger, der eine Forderung übertra-

gen erhalten hat im Wege der Abtretung

S. 94

ZivilgerichtsbarkeitZivilgerichte, die zur ordentlichen Gerichtsbar-

keit gehören (§§ 12, 13 GVG) S. 2

ZivilrechtPrivatrecht S. 2

ZPOZivilprozessordnung als Verfahrensordnung der

ordentlichen Gerichtsbarkeit in bürgerlichen

Rechtsstreitigkeiten S. 2, 20

ZubehörBewegliche Sache, die ohne Bestandteil der

Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen

Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt ist

(§97 BGB) S. 90

Zug um ZugErbringung der einen Leistung nur bei Leistung

der anderen S. 71

Zulässigkeit der KlageNotwendige Voraussetzung für die Ingangset-

zung eines Rechtsstreites. Das zuständige

Gericht wird durch das im Rechtszug zunächsthöhere Gericht bestimmt (§ 36 ZPO) S.180, 185

ZurückbehaltungsrechtSchuldner hat aus demselben rechtlichen Ver-

hältnis, auf den seine Verpflichtung beruht,einen fälligen Gegenanspruch, weshalb er

grundsätzlich die geschuldete Gegenleistung

verweigern kann, bis die ihm zustehende Leis-

tung bewirkt wird (§ 273 BGB) S. 56, 58,

92

ZustellungÜbermittlung eines Schriftstückes an eine be-

stimmte Person in gesetzlicher Form (§§ 166

ff. ZPO) S. 118

ZustimmungEinverständniserklärung zu dem von einem an-

deren vorgenommenen Rechtsgeschäft (§ 182

BGB) S. 24

ZVGGesetz über die Zwangsversteigerung und die

Zwangsverwaltung S. 61, 70

ZwangshypothekSicherungshypothek, die auf Antrag des Gläu-

bigers im Wege der Zwangsvollstreckung in das

Grundbuch eingetragen wird (§§ 866 f. ZPO)

S. 52

ZwangsverwaltungFührt zur Beschlagnahme des Grundstückes

und aller Gegenstände hierbei, auf die sich die

Hypothek erstreckt (§ 148 ZVG) S. 61, 90

ZwangsvollstreckungVerwirklicht Leistungs- und Haftungsansprüche

durch staatlichen Zwang S. 12, 118, 186

Druck und Bindung: Strauss GmbH, Mörlenbach