Reise- und Zahlungsbedingungen der BigXtra Touristik · PDF file2 3. Bezahlung 3.1 Nach Erhalt...

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    1. Abschluss des Reisevertrages2. Befrderungsbeschrnkungen fr schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten3. Bezahlung4. Leistungen und Nebenabreden5. Rcktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen6. Rcktritt durch BigXtra7. Preis- und Leistungsnderungen, eingeschrnkte Leistungen, nicht in Anspruch genommene Leistungen8. MitwirkungspflichtendesReisenden9. Reiseversicherungen10. Gewhrleistung, Mngelanzeige und Kndigung, Schadenminderung, Anspruchsanmeldung, Verjhrungsverkrzung11. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle12. Haftungsbeschrnkung13. Hinweis zur Haftungsbeschrnkung im internationalen Luftverkehr14. Hinweis ber die Unfallhaftung von Befrderern von Reisenden auf See 15. Abtretungsverbot16. Pass-, Visa-, Gesundheitsbestimmungen, Informationen zum Luftfahrtunternehmen17. Allgemeine Bestimmungen

    Reise- und Zahlungsbedingungen der BigXtra Touristik GmbH (im folgenden BigXtra)

    1. Abschluss des Reisevertrages

    1.1 Mit schriftlicher, elektronischer, mndlicher oder fernmndlicher Anmeldung bietet der Anmelder der BigXtra nach Magabe der die Reiseleistung bestimmenden Reiseausschreibung den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich fr 1 Woche an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schrift-lichen Reisebesttigung/Rechnung (in Form eines Prints oder einer pdf-Datei) der BigXtra beim An-melder (an der vom Anmelder angegebenen Postanschrift oder E-Mail-Adresse) zustande. Reisemitt-ler und Dritte sind nicht berechtigt, Reisebesttigungen im Namen von BigXtra zu erklren.

    1.2 Weicht der Inhalt der Reisebesttigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von BigXtra vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrcklich oder schlssig etwa durch Leistung der Anzahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklrt.

    2. Befrderungsbeschrnkungen fr schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten

    Bitte haben Sie Verstndnis dafr, dass aus Sicherheitsgrnden und bedingt durch die eingeschrnkte medizinische Versorgung auf einem Schiff folgende Befrderungsbeschrnkungen gelten:Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschaftswochebefinden, mssen eine rztliche Reisefhigkeitsbesttigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschafts-woche wird die Befrderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befrdert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt fr Kinder zum Zeitpunkt der Einschiffung ein Mindestalter von zwlf Monaten. Auf die blichen Befrderungsbeschrnkungen bei Flugreisen wird hingewiesen.

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    3. Bezahlung

    3.1 Nach Erhalt der schriftlichen Reisebesttigung der BigXtra sowie Zugang eines Sicherungsschei-nes (vgl. Ziffer 3.4.) wird soweit sich aus der Leistungsbeschreibung der konkret gebuchten Reise keine abweichenden Konditionen ergeben eine Anzahlung in Hhe von 20% bzw. bei Pauschalrei-seleistungen mit der Kennzeichnung XBig (Paketierung) iHv 35% des Reisepreises zzgl. evtl. Versi-cherungsprmien (vgl. Ziffer 9.) sofort fllig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne noch-malige Aufforderung fllig. BigXtra behlt sich vor, abhngig von Buchungsdatum oder Reiseart die Reisebuchung in der Ausschreibung von der Bezahlung per Kreditkarte abhngig zu machen.

    3.2 Befindet sich der Reisende mit der An- und/oder Restzahlung in Verzug und leistet trotz nochma-liger Aufforderung und Nachfrist keine Zahlung, ist BigXtra berechtigt, vom Reisevertrag zurckzutre-ten und Schadensersatz gem Ziffer 5.2. zu verlangen.

    3.3 Soweit im Rahmen der Reisebesttigung nicht abweichend festgelegt, knnen smtliche Zah-lungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an BigXtra geleistet werden.

    3.4 Die an BigXtra geleisteten Zahlungen sind gem. 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungs-schein wird mit der Reisebesttigung/Rechnung bersandt.

    3.5 MMit Buchung erklrt der Reisende sein Einverstndnis zur Margenbesteuerung nach 25 UStG. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedrfen der schriftlichen Besttigung durch BigXtra.

    4. Leistungen und Nebenabreden

    4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung gltigen Leistungsbeschreibung (z.B. Katalog, Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebesttigung von BigXtra. Leistungsbeschrei-bungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von Leistungstrgern wie Hotels sind fr BigXtra nicht verbindlich.

    4.2 Im Falle altersabhngiger Reisepreisermigungen ist fr die Einhaltung der Altersgrenze der Tag des Reisebeginns mageblich. Kosten, welche auf eine Falschauskunft des Reisenden zurckzufhren sind, fallen diesem zur Last.

    4.3 Reisemittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu besttigen bzw. von derReiseausschreibung und -besttigung abweichende Zusicherungen im Namen der BigXtra zu geben. Soweit eine ausdrckliche Besttigung auf der Reisebesttigung von BigXtra nicht erfolgt, sind Wn-sche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, fr dessen Erbringung eine Gewhrleistung nicht bernommen werden kann.

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    5. Rcktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen

    5.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurckzutreten. Schriftform unter Angabe der Buchungsnummer wird empfohlen. Mageblich ist der Zugang der Rcktrittserkl-rung bei BigXtra.

    5.2 Im Falle des Rcktritts vor Reisebeginn durch den Reisenden ist BigXtra berechtigt, unter Be-rcksichtigung der gewhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewhnlich mglichen Erwerbs eine angemessene Entschdigung (Stornogebhr) zu verlangen. BigXtra bedient sich hierzu soweit nicht abweichend vereinbart - der pauschalen Berech-nung der Entschdigung wie folgt:

    Nur-Flugtickets, Flugreisen mit Linienbefrderung, Schiffsreisen (ohne Nilkreuzfahrt), XBig (Paketierung):bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 35%,bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%,bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 70%,bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 85%,bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 90%,am Tag des Reisebeginns 95% des Gesamtreisepreises.

    Fr alle nicht von obiger Staffel umfassten Reisen gilt:bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%,bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%,bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%,bis zum 10. Tag vor Reisebeginn 55%,bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 75%,bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 80%,bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 85%,am Tag des Reisebeginns 95% des Gesamtreisepreises.

    5.3 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass BigXtra kein oder nur ein wesentlich gerin-gerer Schaden als die geforderte pauschale Entschdigung entstanden ist.

    5.4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rcktrittskosten-Versicherung, welche die Stornoge-bhren im Rahmen der Versicherungsbedingungen bernehmen kann.

    5.5 Bei Stornierung sind bereits ausgehndigte Linienbefrderungsscheine, Hotelvoucher, Bahntickets oder hnliches an BigXtra unverzglich zurckzugeben. Fr den Fall der nicht unverzglichen Rckga-be behlt sich BigXtra vor, die hieraus bedingten Mehrkosten an den Reisenden weiterzubelasten.

    5.6 Umbuchungen im Sinne nachtrglicher nderungen gebuchter Reiseleistungen sind in der Regel nicht mglich. Die Mglichkeit des Rcktritts vor Reisebeginn bleibt dem Reisenden unbenommen.

    5.7 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden, wird ein Bearbeitungsentgelt von 30, pro Person berechnet. Gleiches gilt fr eine nachtrglich erforderlich werdende Korrektur oder Ergnzung des Namens, die auf eine Falschangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die

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    nachtrgliche nderung des Namens des Reisenden zurckzufhren ist. Der Nachweis, dass BigXtra keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch den Personenwechsel oder die Korrektur / Ergnzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstellung von Linienflugtickets) werden an den Reisenden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet.

    5.8 Sollte der Zeitraum zwischen Buchung bzw. Zahlungseingang und Abreise nicht ausreichen, um einen rechtzeitigen Zugang der Reiseunterlagen beim Reisenden durch postalischen Versand zu ge-whrleisten und ist dies fr die Durchfhrung der Reise erforderlich, ist BigXtra berechtigt, an ausge-whlten Flughfen eine Hinterlegung von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen zu veranlassen. Das hierfr durch BigXtra berechnete Bearbeitungsentgelt in Hhe von 15, pro Ticket bzw. Reiseunter-lage hat der Reisende zu tragen. Der Nachweis, dass BigXtra keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten.

    6. Rcktritt durch BigXtra

    6.1 BigXtra ist berechtigt, vom Reisevertrag bis 30 Tage vor Reiseantritt zurckzutreten, wenn eine ausdrcklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und in der Leistungsbe-schreibung und der Reisebesttigung auf die Anzahl der Mindestteilnehmer und die Frist ausdrcklich hingewiesen wurde.

    6.2 Der Reisepreis wird nach Rcktritt unverzglich rckerstattet, sofern der Reisende nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

    7. Preis- und Leistungsnderungen, eingeschrnkte Leistungen, nicht in Anspruch genommene Leistungen

    7.1 BigXtra behlt sich vor, vor Vertragsschluss eine nderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklren. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Grnden der Erhhung der Befrderungskosten, der Abgaben fr bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafen-gebhren erfolgen oder wenn die gewnschte Reise nur durch den Einkauf zustzlicher Kontingente nach Verffentlichung der Ausschreibung verfgbar ist.

    7.2. BigXtra behl