Restaurant−Betriebsordnung -...

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Betriebsordnung für Max Mustermann vom 14/10/12 Restaurant-Betriebsordnung ALBERT SYSTEMGASTRO. Restaurant 60402 OPELSTRAßE 1 78467 KONSTANZ 1. Arbeitszeit 1.1 Die Arbeitszeit ist aus dem Dienstplan ersichtlich und wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen festgelegt. 1.2 Rechtzeitig vor Schichtbeginn (laut Dienstplan) meldet sich der Mitarbeiter umgezogen beim Schichtführer, stempelt ein und übernimmt seine Schicht. 1.3 Pausen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Schichtführer festgelegt. 1.4 Beim Verlassen des Arbeitsplatzes während der Schicht muss der Schichtführer vorher informiert werden. 1.5 Auf Anordnung des Schichtführers ist der Mitarbeiter verpflichtet, Mehrarbeit nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu leisten. 1.6 Der Aufenthalt in den Diensträumen des Restaurants ist nur während der Arbeitszeit gestattet. 1.7 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich rechtzeitig selbst über seinen Dienstplan zu informieren. 1.8 Das Abändern oder Hinzufügen sowie Tauschen der Arbeitszeit untereinander ist nur nach Rücksprache und Genehmigung des Restaurant-Managements gestattet. 2. Arbeitskleidung Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter die Arbeitskleidung (außer Schuhen, mit Kopfbedeckung, Namensschild) zur Verfügung. Diese ist während der Arbeitszeit im Restaurantbetrieb zu tragen. 3. Sauberkeit 3.1 Der Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass der Aufenthaltsraum, die Umkleideräume und die Personaltoilette sowie der Arbeitsplatz in einem sauberen und ordentlichen Zustand verlassen werden. 3.2 Vor Dienstbeginn sowie nach jeder Arbeitsunterbrechung hat der Mitarbeiter, entsprechend den lebensmittelrechtlichen/hygienerechtlichen Bestimmungen, seine Hände zu reinigen und zu desinfizieren. 3.3 Das Tragen eines Vollbartes ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Seite 1 von 3

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Betriebsordnung für Max Mustermann vom 14/10/12

Restaurant−Betriebsordnung

ALBERT SYSTEMGASTRO.Restaurant 60402OPELSTRAßE 1

78467 KONSTANZ

1. Arbeitszeit

1.1 Die Arbeitszeit ist aus dem Dienstplan ersichtlich und wird in Übereinstimmung mit dengesetzlichen und tariflichen Bestimmungen festgelegt.

1.2 Rechtzeitig vor Schichtbeginn (laut Dienstplan) meldet sich der Mitarbeiter umgezogen beimSchichtführer, stempelt ein und übernimmt seine Schicht.

1.3 Pausen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Schichtführer festgelegt.

1.4 Beim Verlassen des Arbeitsplatzes während der Schicht muss der Schichtführer vorherinformiert werden.

1.5 Auf Anordnung des Schichtführers ist der Mitarbeiter verpflichtet, Mehrarbeit nach dengesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu leisten.

1.6 Der Aufenthalt in den Diensträumen des Restaurants ist nur während der Arbeitszeit gestattet.

1.7 Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich rechtzeitig selbst über seinen Dienstplan zu informieren.

1.8 Das Abändern oder Hinzufügen sowie Tauschen der Arbeitszeit untereinander ist nur nachRücksprache und Genehmigung des Restaurant−Managements gestattet.

2. Arbeitskleidung

Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter die Arbeitskleidung (außer Schuhen, mit Kopfbedeckung,Namensschild) zur Verfügung. Diese ist während der Arbeitszeit im Restaurantbetrieb zu tragen.

3. Sauberkeit

3.1 Der Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass der Aufenthaltsraum, die Umkleideräume und diePersonaltoilette sowie der Arbeitsplatz in einem sauberen und ordentlichen Zustand verlassenwerden.

3.2 Vor Dienstbeginn sowie nach jeder Arbeitsunterbrechung hat der Mitarbeiter, entsprechend denlebensmittelrechtlichen/hygienerechtlichen Bestimmungen, seine Hände zu reinigen und zudesinfizieren.

3.3 Das Tragen eines Vollbartes ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

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Betriebsordnung für Max Mustermann vom 14/10/12

4. Arbeitssicherheit

4.1 Nach erfolgter Belehrung über die Unfallverhütungsvorschriften ist jeder Mitarbeiter verpflichtet,die Unfallverhütungsnachweise zu unterschreiben und die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.

4.2 Ein Arbeitsunfall/Arbeitswegeunfall ist dem Restaurant Manager umgehend mitzuteilen.

4.3 Offenes langes Haar muss aus Sicherheitsgründen an allen Stationen zurückgesteckt odergebunden werden.

4.4 Besondere Vorsicht ist im Umgang mit heißem Fett geboten. Beim Fettfiltern oder Fettwechselnmuss jeder Mitarbeiter die dafür vorgesehene Sicherheitsausrüstung tragen.

4.5 Eine Beschäftigung unter Einfluß von Alkohol und/oder Drogen ist nicht gestattet.

5. Arbeitsunfähigkeit

Der Arbeitnehmer hat jede Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit durchärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu belegen und diese der zuständigen betrieblichenStelle vorzulegen. Spätestens bis zum Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn derArbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtlicheDauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.

6. Urlaub

6 . 1 D e r U r l a u b i s t n a c h B e g i n n d e s K a l e n d e r j a h r e s o d e r n a c h B e g i n n d e sBeschäftigungsverhältnisses schriftlich zu beantragen.

6.2 Der Urlaub gilt als genehmigt, wenn der Urlaubsantrag vom Restaurantleiter unterschrieben istund der Mitarbeiter das gegengezeichnete Original erhalten hat.

7. Personalessen

7.1 Die Gewährung des Personalessens gilt nur für den jeweiligen Mitarbeiter und Arbeitstag unddarf nicht auf Andere (Bekannte, etc.) übertragen werden.

7.2 Über den Verzehr ist ein Nachweis zu führen, den jeder Mitarbeiter durch seine Unterschriftbestätigt.

7.3 Jeglicher Alkoholgenuß während der Arbeitszeit ist verboten.

8. Sonstiges

8.1 Für den Verlust von Geld oder sonstigen Wertgegenständen des Mitarbeiters wird vomArbeitgeber keine Haftung übernommen.

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Betriebsordnung für Max Mustermann vom 14/10/12

Diese Betr iebsordnung wird durch die Unterschri f t des Mitarbeiters anerkannt. EineZuwiderhandlung gegen die Betriebsordnung und die in den Paragraphen aufgeführten Richtlinienwird als Verstoß gegen die Treuepflichten des Arbeitnehmers betrachtet und kann eine Abmahnungbeziehungsweise bei schweren Verstößen eine fristlose oder fristgerechte Kündigung nach sichziehen.

Die Unterzeichner erklären, diese Betriebsordnung sorgfältig gelesen und freiwillig unterschriebenzu haben.

KONSTANZ, den 14.10.12

_____________________________________________STEFFEN HÖLLIGE

Arbeitgeber

_____________________________________________Max Mustermann

Arbeitnehmer

©McDonald's Deutschland Inc. 12/2007

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