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Breakfast Briefing Retail Neues zur Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben: „Was ist nach dem LEP Bayern noch erlaubt?Einladung.

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Breakfast BriefingRetail

Neues zur Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben:

„Was ist nach dem LEP Bayern noch erlaubt?“

Einladung.

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Neues zur Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben: „Was ist nach dem LEP Bayern noch erlaubt?“

Zwei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ansiedlung von Nahversorgern sorgen in der Planungs- und Genehmigungspraxis derzeit für erhebliche Schwierigkeiten bis hin zu einem vollständigen Stillstand der Planung in manchen Gemeinden.

Der BayVGH hatte in seinen Entscheidungen von Dezember 2016 und Februar 2017 auf Klagen von Nachbargemeinden hin Bebauungspläne für unwirksam erklärt, mit denen jeweils ein Lebensmittelvollsortimenter und ein separater Getränke-markt realisiert werden sollten. Nach Auffassung des Gerichts lag in beiden Fällen eine unzulässige sog. Agglomeration vor, bei der man die Verkaufsflächen der getrennten Märkte hätte addieren müssen und die damit die landesplanerisch gelten-den Verkaufsflächengrößen überschritten.

Im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Landesentwick-lungsprogramms (LEP) Bayern von 2013 wird diese Thematik nun aufgegriffen und eine neue Regelung zur Agglomeration getroffen. Was gilt nun derzeit und ab Inkrafttreten des fort-geschriebenen LEP Bayern für die Planung und Genehmigung von Einzelhandelsprojekten in Bayern? Wie viele Märkte in wel-cher Größe sind zulässig?

Diese und weitere Fragen wollen wir mit Ihnen bei unserem Breakfast Briefing erörtern. GSK STOCKMANN und BBE Han-delsberatung laden Sie dazu herzlich ein.

> Dienstag, 12. September 2017

> 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr

> GSK Stockmann Karl-Scharnagl-Ring 8 80539 München

Es diskutieren mit Ihnen:

Jörg Malek

Expansionsleiter Region Süd, REWE

Karl-Heinz Roth

Erster Bürgermeister, Gemeinde Spiegelau

Sebastian Schels

Geschäftsführer, Ratisbona Projektentwicklung

Es moderieren:

Markus Wotruba und Dr. Mark Butt

Referenten

Dr. Mark ButtRechtsanwalt, PartnerGSK Stockmann, MünchenTel.: +49 89 288174-0 [email protected]

Markus Wotruba Leiter Standortforschung BBE Handelsberatung GmbH, MünchenTel.: +49 89 55118-0 [email protected]

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www.gsk.de GSK. Der Unterschied.

Überblick über das Programmab 09.00ab 09.15

ab 09.45 Uhr >

ab 10.15

11.00

VeranstaltungsortGSK Stockmann Karl-Scharnagl-Ring 8 80539 München

Anmeldungen erbitten wir bis 5. September 2017 per E-Mail unter [email protected].

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bettina Müller unter +49 89 288174-0 gern zur Verfügung.

Da nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, bitten wir um Verständnis, dass die Teilnahme unter dem Vorbehalt der Bestätigung Ihrer Anmeldung steht.

Anreise GSK Stockmann in MünchenFür Ihre individuelle Online-Routenplanung zum Münchener GSK-Büro klicken Sie bitte hier.

Frühstück, Get-togetherVortrag Dr. Mark Butt:Neue Rechtsprechung und Änderung des LEP Bayern zur Agglomeration von EinzelhandelsbetriebenVortrag Markus Wotruba:Agglomerationen von Einzelhandelsbetrieben aus Gutachtersicht Diskussion und Erfahrungsaustauschmit Jörg Malek, Karl-Heinz Roth und Sebastian SchelsEnde der Veranstaltung

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