Riester-Förderung Seit 2008 Sonderausgabenabzugbis zu 2100 Grundzulage154 Kinderzulage je...

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Riester-Förderung Riester-Förderung Seit 2008 Sonderausgabenabzug bis zu 2100 Grundzulage 154 Kinderzulage je Kind 185/300 1) Mindesteigenbeitrag 4% 2) höchstens 2100 3) mindestens aber 60 Angaben in Euro; jährliche Werte 1) für ab 2008 geborene Kinder 2) des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen 3) inklusive Zulagen

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Riester-Förderung

Riester-Förderung Seit 2008

Sonderausgabenabzug bis zu 2100

Grundzulage 154

Kinderzulage je Kind 185/3001)

Mindesteigenbeitrag 4 %2)

höchstens 21003)

mindestens aber 60

Angaben in Euro; jährliche Werte 1) für ab 2008 geborene Kinder

2) des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen 3) inklusive Zulagen

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Riesterverträge

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Rentenansprüche bei HDI GerlingBeispiel eines ledigen Mannes

Eintrittsalter 25 35 45 50Beginn der Rente 67. LJ 67. LJ 67. LJ 66. LJAltersrente in EUR 1.627,92 € 1.240,32 € 852,72 € 620,16 €

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Entsendung VersetzungGesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Pflicht Gesetzliche Krankenversicherung – Freiwillig

alternativ: Private KV über Büro Dr. Walter und Anwartschaftsversicherung in der GKV

Pflegeversicherung: Gesetzl. KV Gesetzliche KVRente: Deutsche Rentenversicherung (DRV) Pflicht HDI-Gerling (im HA wieder DRV)

Berufsunfähigkeitsvers. Versorgungswerk der AEMRehabilitation: Versorgungswerk der AEM

Arbeitslosenversicherung: Gesetzlich Versorgungswerk der AEMUnfallversicherung: private + berufliche UV bei der Bruderhilfe

Unfallversicherung: private + berufliche UV bei der Bruderhilfe

Haftpflichtversicherung: Büro Dr. Walter Haftpflichtversicherung: Büro Dr. WalterRückholversicherung: Allianz Rückholversicherung: AllianzAuslandsreise-KV für Drittländer: Büro Dr. Walter Auslandsreise-KV für Drittländer: Büro Dr. WalterSonstige Versicherungen: Elektronik, Auto im Ausl.:Wycliffe-eigene Versicherungen Dallas

Sonstige Versicherungen: Elektronik, Auto im Ausl.:Wycliffe-eigene Versicherungen Dallas

Versicherungen bei Entsendung und Versetzung

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Nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte

Seit 2005 wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte neu geregelt.Sog. Leibrenten (DRV oder private Rentenversicherungen) werden bei Leistungsbezug mehr und mehr der Besteuerung unterworfen (Tabelle).Der steuerfreie Anteil wird je nach Rentenbeginn auf Dauer festgelegt.In 2014 ist eine Jahresrente bis rund 14.000 Euro steuerfrei.

Lebenslange Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen werden mit dem Ertragsanteil (bei 65 Jahren 18%, bei 67 Jahren 17%) versteuert.

Bei Kapitalauszahlung wird von der Versicherung eine Abgeltungssteuer von 25% auf die Erträge einbehalten.

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Der Besteuerungsanteil für Renten (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Bstb. a, aa EStG)

Jahr des Renten- beginns Besteuerungsanteil Jahr des Renten- beginns Besteuerungsanteil Jahr des Renten- beginns Besteuerungsanteil

bis 2005 50 % 2017 74 % 2029 89 %

ab 2006 52 % 2018 76 % 2030 90 %

2007 54 % 2019 78 % 2031 91 %

2008 56 % 2020 80 % 2032 92 %

2009 58 % 2021 81 % 2033 93 %

2010 60 % 2022 82 % 2034 94 %

2011 62 % 2023 83 % 2035 95 %

2012 64 % 2024 84 % 2036 96 %

2013 66 % 2025 85 % 2037 97 %

2014 68 % 2026 86 % 2038 98 %

2015 70 % 2027 87 % 2039 99 %

2016...

72 %...

2028...

88 %...

2040...

100 %...

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Steuerpflicht richtet sich nach dem Wohnsitz

Wohnsitzerklärung Ich, _________________________________ bisher wohnhaft in _______________________________________________________ erkläre hiermit, dass ich ab meiner Ausreise ins Ausland ab:___________________________ meinen bisherigen Wohnsitz im Sinne der untenstehenden Definition in Deutschlando aufgebe.o beibehalte. Abgabenordnung § 8:Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.Anwendungserlass zur AO zu § 8:Mit Wohnung sind die objektiv zum Wohnen geeigneten Wohnräume gemeint. Es genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit im Sinne des Bewertungsrechts. Der Steuerpflichtige muss die Wohnung innehaben, d.h. er muss tatsächlich über sie verfügen können und sie als Bleibe nicht nur vorübergehend benutzen. Es genügt, dass die Wohnung z.B. über Jahre hinweg jährlich regelmäßig zweimal zu bestimmten Zeiten über einige Wochen benutzt wird.Wer eine Wohnung von vornherein in der Absicht nimmt, sie nur vorübergehend (weniger als sechs Monate) beizubehalten und zu benutzen, begründet dort keinen Wohnsitz.

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Europäische Krankenversichertenkarte

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