ROBA-OstLM PreislisteN2020 NEU...15566 Schöneiche 030 • 64 90 32 82 Werk Marienberg Carlstraße...

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ROBA PREISLISTE Transportbeton Betonförderung 01.01.2020 Leipzig • Merseburg OST

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ROBA

PREISLISTE

Transportbeton • Betonförderung

01.01.2020Leipzig • MerseburgOST

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

2Preise Stand 01.01.2020 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

STANDORTE

Werke Region Berlin

Werke Region Ost

Werke Region Erzgebirge • Freiberg • Annaberg • Marienberg

Werk NeuköllnNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin030 • 68 39 28 66

Werk FreibergFuchsmühlenweg 5b09599 Freiberg03731 • 21 10 23

Werk DresdenWalther Str. 2601067 Dresden0351 • 86 73 514

Werk ChemnitzSaydaer Str. 1109125 Chemnitz0371 • 84 26 725

Werk SenftenbergGüterbahnhofstraße01968 Senftenberg03573 • 79 51 93

Werk LeipzigBrahestraße 904347 Leipzig0341 • 24 50 10

Werk MerseburgBeunaer Str. 4a 06217 Merseburg03461 • 54 15 11

Werk SchönefeldBerliner Chaussee 2812529 Schönefeld030 • 63 31 18 915

Werk AnnabergTalstraße 5309488 Schönfeld 03733 • 52 905

Werk SchöneicheWerner-von-Siemens Str. 915566 Schöneiche030 • 64 90 32 82

Werk MarienbergCarlstraße 35b09496 Marienberg03735 • 69 020

10

13

15

13

4

4

9

9

9

2

14

38

14

4

Dresden

Senftenberg

LeipzigMerseburg

Annaberg

95101

101

173

FreibergChemnitz

Marienberg174

Schönefeld

Neukölln

SchöneicheBERLIN

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3 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

Ihr Ansprechpartner Region Freiberg • Chemnitz Ihr Ansprechpartner Region Annaberg • Marienberg

Mike LercheTalstraße 5309488 Schönfeld

Telefon 03733 678 33 60Fax 03733 678 33 61Mobil 0170 56 06 487Email [email protected]

Sven MaatzSaydaer Straße 1109125 Chemnitz

Telefon 0371 84 26 725Fax 0371 85 31 27Mobil 0172 44 65 217Email [email protected]

IHRE ANSPRECHPARTNER

Ihre Ansprechpartnerin Region Dresden, Senftenberg

Maike TureckyWalther Straße 2601067 Dresden

Telefon 0351 86 73 514Fax 0351 86 73 520Mobil 0175 43 21 777Email [email protected]

Ihre Ansprechpartner Region Leipzig • Merseburg

Klaus GolombekBrahe Straße 904347 Leipzig

Karsten HagenBeunaer Str. 4a06217 Merseburg

Telefon 0341 24 50 112Fax 0341 23 12 129Mobil 0173 35 99 158Email [email protected]

Telefon 03461 54 15 11Fax 03461 54 15 14Mobil 0170 58 84 016Email [email protected]

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

4Preise Stand 01.01.2020 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

IHRE ANSPRECHPARTNER

Ihr Ansprechpartner Region Berlin

Thomas HartmannNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Telefon 030 68 39 28 44Fax 030 68 39 28 77Mobil 0160 98 93 76 05Email [email protected]

Christian TornowNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Telefon 030 68 39 28 10Fax 030 68 39 28 77Mobil 0171 56 98 97 9Email [email protected]

Disposition - Region Berlin

Stefan OberländerNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Telefon 030 68 39 28 33Fax 030 68 39 28 43Mobil 0173 35 99 156Email [email protected]

Dipl.-Ing. Stefan DamsNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Dipl.-Kfm. Philipp PènèNeuköllnische Allee 1-312057 Berlin

Email [email protected] Email [email protected]

Geschäftsführung

Ihr Ansprechpartner Region Berlin

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5 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

Gern nehmen wir ihre Bestellung von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr 48h vor Lieferung entgegen.

Notwendige Angaben zur Bestellung von Transportbeton:

1. Firma/ Kundennummer, Name und Telefonnummer des Bestellers

2. Genaue Bezeichnung und Lage der Baustelle bzw. des Einbauortes

3. Betonierbeginn (Datum/Uhrzeit)

4. Abnahmegeschwindigkeit (m³/h)

5. Einsatz einer Autobetonpumpe (Mastgröße)

6. Besonderheiten beim Einbau ( z.B. Rohr- oder Kübelentladung)

7. Auswahl der richtigen Betonsorte: • Besondere Eignung ( z.B. für Bohrpfähle, Unterwasserbeton, Hallenboden u.a.) • Festigkeitsklasse • Expositionsklassen • Konsistenzklasse • Größtkorn • Festigkeitsentwicklung • Art der Verwendung (unbewehrter Beton, Stahlbeton, Spannbeton)

Für die richtige Auswahl der Betonsorte ist allein der Besteller verantwortlich! Er hat sich von der Richtigkeit der Lieferung vor der Entladung zu überzeugen.

Qualität

Die Herstellung, Lieferung und Überwachung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige Vorschriften werden gesondert aufgeführt.

Die verwendeten Gesteinskörnungen entsprechen der DIN EN 12620 und DIN 1045-2 A3- Änderung Anhang U und erfüllen die Forderung der ZTV-Ing. Aus technischen Gründen können wir für unsere Betone keine Farbgleichheit gewährleisten (auch nicht für Sichtbeton).

Sonderbetone

Auf Wunsch können auch andere Rezepturen und Sonderbetone auf Anfrage geliefert werden. Hierfür sind vor der Lieferung Erstprüfungen erforderlich, die gesondert berechnet werden.

Preise

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich für 1 m³ normal verdichteten Beton +/- 3 % Einwaagetoleranz und werden an frei erreichbare Bau- und Entladestellem in einem Umkreis von 15 km geliefert. Für Transportentfernungen über 15 km werden Zuschläge nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

Die aufgeführten Zuschläge und Zusatzleistungen sind, wie unsere Transporte und Pumpleistungen nicht skontierbar!

BETONBESTELLUNG EINFACH GEMACHT

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

6Preise Stand 01.01.2020 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

PREISLISTE BETON

unbewehrte Bauteilein nicht betonangreifender Umgebung

bewehrte Gründungs- und InnenbauteileBauteile unter Wasser

bewehrte Bauteile in offenen Gebäuden und Feuchträumen

bewehrte Außenbauteile

bewehrte Außenbauteilebei chemisch schwachem Angriff, mit hohem Wassereindring-widerstand

Außenbauteile bei chemisch mäßigem Angriff (SO4

2- ≤ 600 mg/l)

Außenbauteilebei chemisch starken Angriff (SO4

2- ≤ 600 mg/l), Frostangriff bei mäßiger Wassersättigung mit Taumittel

1 Lieferung auf Anfrage

geeignet für Expositionsklassen

Bewehrungs- korrosion

Karb

ona-

tis

ieru

ng

Chlo

rid

Mee

rwas

ser

Fros

tang

riff

chem

isch

er

Angr

iff

Vers

chle

iß-

Angr

iff

mittlere Festigkeitsentwicklung

Sorten- nummer

Sorten- nummer

Sorten- nummer

€ / m3 € / m3 € / m3

schnelle Festigkeitsentwicklung

langsame Festigkeitsentwicklung

Feuc

htig

keits

-kl

asse

Kons

iste

nz-

klas

se

Größ

t-ko

rn

Beton- korrosion

Beton- festigkeits-

klasse

Preise frei Baustelle -netto 1

Normalbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2

X0

XC1/2

XC3

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XD1

XD2

XD3

XS1

XS2

XS3

XF1

XF1

XF1

XF1

XF2/3

XF2/3

XA1

XA1

XA1

XA2

XA3

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

C 8/10

C1steif

C1steif

C1steif

C1steif

C1steif

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

32168

110 130 00 97,-110 120 00 99,-110 110 00 101,-

110 330 00 100,-110 320 00 102,-110 310 00 104,-

120 130 00 99,-120 120 00 101,-120 110 00 103,-

120 330 00 102,-120 320 00 104,-120 310 00 106,-

130 130 00 101,-130 120 00 103,-130 110 00 105,-140 130 00 103,-140 120 00 105,-140 110 00 107,-

153 130 00 107,-153 120 00 109,-153 110 00 111,-

131 330 00 104,-131 320 00 106,-131 310 00 108,-

142 330 00 105,-142 320 00 107,-142 310 00 109,-

153 330 09 106,-153 320 09 108,-153 310 09 110,-

153 330 00 107,-153 320 00 109,-153 310 00 111,-

165 330 00 110,-165 320 00 112,-165 310 00 114,-

178 332 00 117,-178 322 00 119,-178 312 00 121,-

188 332 00 119,-188 322 00 121,-188 312 00 123,-

198 332 00 121,-198 322 00 123,-198 312 00 125,-

177 332 00 116,-177 322 00 118,-177 312 00 120,-

165 332 00 113,-165 322 00 115,-165 312 00 117,-

165 334 00 112,-165 324 00 114,-165 314 00 116,-

153 332 00 110,-153 322 00 112,-153 312 00 114,-

153 334 00 109,-153 324 00 111,-153 314 00 113,-

153 332 09 109,-153 322 09 111,-153 312 09 113,-

153 334 09 108,-153 324 09 110,-153 314 09 112,-

142 332 00 108,-142 322 00 110,-142 312 00 112,-

142 334 00 107,-142 324 00 109,-142 314 00 111,-

131 332 00 107,-131 322 00 109,-131 312 00 111,-

131 334 00 106,-131 324 00 108,-131 314 00 110,-

32168

32168

32168

32168

32168

32168

32168

32168

32168

32168

32168

32168

32168

32168

32168

C 12/15

C 16/20

C 20/25

C 25/30

C 25/30

C 30/37

C 35/45

C 35/45

C 40/50

C 45/55

C 16/20

C 20/25

C 25/30

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

7Preise Stand 01.01.2020 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

vertikale Bauteileim Sprühnebel und Spritzwasserbereich von Verkehrsflächen

ohne TaumittelangriffSO4

2- ≤ 600mg/l

XM2bei zusätzlicher Oberflächenbehandlung

XM2bei zusätzlicher Oberflächenbehandlung

starke Verschleiß- beanspruchung

mit TaumittelangriffSO4

2- ≤ 600mg/l

taumittelbehandelte Verkehrsflächen

Beanspruchungs-klasse 1drückendes und nicht-drückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser

geeignet für Expositionsklassen

Bewehrungs- korrosion

Karb

ona-

tis

ieru

ng

Chlo

rid

Mee

rwas

ser

Fros

tang

riff

chem

isch

er

Angr

iff

Vers

chle

iß-

Angr

iff

mittlere Festigkeitsentwicklung

Sorten- nummer

Sorten- nummer

Sorten- nummer

€ / m3 € / m3 € / m3

schnelle Festigkeitsentwicklung

langsame Festigkeitsentwicklung

Feuc

htig

keits

-kl

asse

Kons

iste

nz-

klas

se

Größ

t-ko

rn

Beton- korrosion

Beton- festigkeits-

klasse

Preise frei Baustelle -netto

Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (hWe) gemäß DAfStb-Richtlinie (WU-Richtlinie)

Beton mit hohem Verschleißwiderstand

Beton für Industriefußböden

FD-Beton gemäß DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“

Beton mit Frost- und Tausalzwiderstand (LP-Beton) nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XD1

XD2

XD2

XD3

XD3

XD3

XD1

XD1

XD1

XD3

XF1 XA1

XA1

XA2

XA2

XA3

XA3

XA3

XA1

XA1

XA1

XA1

XA3 XM2

XM1

XM1

XM1

XM1

XM1

XM2

XM2

XM2

XS1

XS2

XS2

XS3

XS3

XS3

XS1

XS1

XS1

XS3

XF2/3

XF2/3

XF2/3

XF2/3

XF2/3

XF1

XF1

XF1

XF1

XF4

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

153 330 05 109,-153 320 05 111,-153 310 05 113,-

153 332 05 112,-153 322 05 114,-153 312 05 116,-

153 334 05 111,-153 324 05 113,-153 314 05 115,-

154 231 00 111,-154 221 00 113,-

165 331 06 114,-165 321 06 116,-

165 330 07 113,-165 320 07 115,-

153 231 07 109,-153 221 07 111,-

165 231 07 112,-165 221 07 114,-

153 331 07 110,-153 321 07 112,-

165 331 07 113,-165 321 07 115,-

153 831 07 114,-153 821 07 116,-

165 831 07 117,-165 821 07 119,-

165 333 06 117,-165 323 06 119,-

165 332 07 116,-165 322 07 118,-

153 233 07 112,-153 223 07 114,-

165 233 07 115,-165 223 07 117,-

153 333 07 113,-153 323 07 115,-

165 333 07 116,-165 323 07 118,-

153 833 07 117,-153 823 07 119,-

165 833 07 120,-165 823 07 122,-

177 333 06 118,-177 323 06 120,-

177 332 07 119,-177 322 07 121,-

178 332 07 120,-178 322 07 122,-

178 333 06 119,-178 323 06 121,-

165 335 06 116,-165 325 06 118,-

165 334 07 115,-165 324 07 117,-

153 235 07 111,-153 225 07 113,-

165 235 07 114,-165 225 07 116,-

153 335 07 112,-153 325 07 114,-

165 335 07 115,-165 325 07 117,-

153 835 07 116,-153 825 07 118,-

165 835 07 119,-165 825 07 121,-

177 335 06 117,-177 325 06 119,-

177 334 07 118,-177 324 07 120,-

178 334 07 119,-178 324 07 121,-

178 335 06 118,-178 325 06 120,-

154 331 00 112,-154 321 00 114,-

154 233 00 114,-154 223 00 116,-

169 233 07 121,-169 223 07 123,-

154 333 00 115,-154 323 00 117,-

169 333 07 122,-169 323 07 124,-

32168

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

3216

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F2plastisch

F2plastisch

F2plastisch

F2plastisch

4sehr weich

4sehr weich

C 25/30

C 25/30

C 35/45

C 35/45

C 35/45

C 35/45

C 30/37

C 30/37

C 25/30

C 30/37

XC4 XF4 WA169 333 06 121,-169 323 06 123,-

3216

F3weichC 30/37

C 30/37

1 Lieferung auf Anfrage

PREISLISTE BETON

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

8Preise Stand 01.01.2020 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

XD2

XD2

XD3

XD2

XD2

XD3

XD3

XD1

XD2

XS2

XS2

XS3

XS1

XS2

XS3

XS1

XS1

XS2

F2plastisch

F5fließfähig

Außenbauteilebei chemisch schwachem Angriff

Außenbauteilebei chemisch schwachem Angriff SO4

2- ≤ 600 mg/l

Außenbauteilebei chemisch starkem Angriff SO4

2- ≤ 600 mg/l

Kappenbeton

SO42- ≤ 1500 mg/l

SO42- ≤ 3000 mg/l

SO42- ≤ 6000 mg/l

Lieferung auf Anfrage

geeignet für Expositionsklassen

Bewehrungs- korrosion

Karb

ona-

tis

ieru

ng

Chlo

rid

Mee

rwas

ser

Fros

tang

riff

chem

isch

er

Angr

iff

Vers

chle

iß-

Angr

iff

mittlere Festigkeitsentwicklung

Sorten- nummer

Sorten- nummer

Sorten- nummer

€ / m3 € / m3 € / m3

schnelle Festigkeitsentwicklung

langsame Festigkeitsentwicklung

Feuc

htig

keits

-kl

asse

Kons

iste

nz-

klas

se

Größ

t-ko

rn

Beton- korrosion

Beton- festigkeits-

klasse

Preise frei Baustelle -netto

Sulfatbeständiger Beton 1

Straßenbeton nach ZTV-Beton StB 07

Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 1

Beton ZTV-ING (abweichend von DIN EN 206-1 und DIN 1045-2)

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC3

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XC4

XF3

XF 2/3

XF 2/3

XF 2/3

XF 2/3

XF 2/3

XF4

XF1

XF1

XF1

XA2

XA2

XA3

XA2

XA2

XA3

XA1

XA1

XA1

XA2

XA1

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

WA

173 332 00 116,-173 322 00 118,-173 312 00 120,-

167 334 00 113,-167 324 00 115,-167 314 00 117,-

177 334 00 115,-177 324 00 117,-177 314 00 119,-

177 336 00 122,-177 326 00 124,-177 316 00 126,-

178 336 00 123,-178 326 00 125,-178 316 00 127,-

167 331 04 113,-167 321 04 115,-167 311 04 117,-

159 231 04 114,-159 221 04 116,-

159 233 04 117,-159 223 04 119,-

167 333 04 116,-167 323 04 118,-167 313 04 120,-

177 333 04 117,-177 323 04 119,-177 313 04 121,-

142 530 08 109,-142 520 08 111,-

153 530 08 112,-153 520 08 114,-

165 530 08 115,-165 520 08 117,-

142 532 08 112,-142 522 08 114,-

153 532 08 115,-153 522 08 117,-

165 532 08 118,-165 522 08 120,-

177 533 08 121,-177 523 08 123,-

142 534 08 111,-142 524 08 113,-

153 534 08 114,-153 524 08 116,-

165 534 08 117,-165 524 08 119,-

178 333 04 118,-178 323 04 120,-178 313 04 122,-

167 335 04 115,-167 325 04 117,-167 315 04 119,-

177 335 04 116,-177 325 04 118,-177 315 04 120,-

178 335 04 117,-178 325 04 119,-178 315 04 121,-

153 331 04 111,-153 321 04 113,-153 311 04 115,-

153 333 04 114,-153 323 04 116,-153 313 04 118,-

153 335 04 113,-153 325 04 115,-153 315 04 117,-

32168

32168

32168

32168

32168

32168

3216

3216

3216

3216

32168

3216

32168

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

F3weich

C 30/37

C 35/45

C 35/45

C 35/45

C 30/37

C 35/45

C 20/25

C 25/30

C 30/37

C 35/45

C 35/45

C 25/30

C 25/30

1 Lieferung auf Anfrage

PREISLISTE BETON

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

9Preise Stand 01.01.2020 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

SKM

Poren-Leichtbeton 1

Sandmischung

Sand-Kies-Mischung

Hydraulisch gebundene Tragschicht ZTV-B StB 07

Dämmer

Dränbeton

für die Anwendung in Gebäuden

PLB 1,6PLB 1,4PLB 1,2

Sandmischung

für Heizflächen

Einkehrmischung mit Mehrzement

Zement

Rüttelbeton

Feinkornmischung

Vergußmasse

SKM 600 zum Verlegen

HGT 7 unter AsphaltHGT 15 unter Beton

Dämmer zur Schutzrohr- und Hohlraumverfüllung

Dränbeton

Verwendungszweck

Bezeichnung

Bezeichnung

Verwendungszweck

Bezeichnung

Bezeichnung

Bezeichnung

Art des Bindemittels

Art des Bindemittels

Druckfestigkeit

Druckfestigkeit

Zementgehalt

Zementgehalt

Druckfestigkeit

Druckfestigkeit

Konsistenz

Konsistenz

Konsistenz

Konsistenz

Konsistenz

Konsistenz

Größt- korn

Größt- korn

Größt- korn

Größt- korn

Größt- korn

Größt- korn

Bezeichnung

Bezeichnung

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

Artikelnummer

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

€ / m3

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

Preise frei Baustelle -netto

PREISLISTE FÜR SONDERPRODUKTE 1

SKM

SM 20SM 30

FKM 20

FKM 30

VGM 600

SM 30

SKM

erdfeucht

450±30

erdfeucht

steif

fließfähig

erdfeucht

fließfähig

600 kg/m3

600 kg/m3

1 N/mm2

erdfeuchtplastischerdfeuchtplastisch

plastisch

trocken

erdfeucht

203040

1600 kg/m3

1400 kg/m3

1200 kg/m3

20 N/mm2

30 N/mm2

10 N/mm2

15 N/mm2

25 N/mm2

5 N/mm2

4 N/mm2

3 N/mm2

20 N/mm2

30 N/mm2

2030

20

8

2

2

32168

32168

3216

2

8

3232

2

8

8

8

2

8

920 100 54 105,- 920 100 62 107,- 920 100 72 109,-

971 600 00 121,- 971 400 00 126,- 971 200 00 131,-

920 100 82 105,- 920 100 83 107,-

952 300 00 109,- 952 200 00 111,- 952 100 00 113,- 953 300 00 111,- 953 200 00 113,- 953 100 00 115,- 955 300 00 115,- 955 200 00 117,-

920 100 87 133,-

920 100 89 131,-

930 100 31 96,- 930 100 32 98,-

940 100 42 111,-

920 100 52 105,- 920 100 53 110,- 920 100 61 107,- 920 100 65 112,-

920 100 56 110,- 920 100 63 112,-

920 106 14 110,-

920 100 55 106,-

Anpumpmischung

Anpumpmischung

BezeichnungArtikelnummerArtikelnummerArtikelnummer

langsame Festigkeitsentwicklungschnelle Festigkeitsentwicklungmittlere Festigkeitsentwicklung

€ / m3€ / m3€ / m3

Preise frei Baustelle -netto

920 100 29 133,-920 100 28 133,-920 100 27 123,-

1 Lieferung auf Anfrage

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

10Preise Stand 01.01.2020 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE

Arbeitszeiten

Änderung von Abrufen

Entladezeit/Wartezeiten

Rückbeton/Entsorgung

Soll-/Ist-Ausdruck

Für Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit, (Montag bis Freitag von 7-16 Uhr) berechnen wir folgende Zuschläge:

Bestelländerungen sind wenigstens 48 Stunden, in der normalen Arbeitszeit Montag bis Freitag 8 bis 14 Uhr vor den vereinbarten Lieferterminen bekanntzugeben. Andernfalls berechnen wir für die Vorhaltung unserer Anlagen und Logistik

Montag bis Freitag von 16-20 Uhr

Samstag von 6-12 Uhr Lieferung nach Verfügbarkeit auf Anfrage

sowie pauschal pro Tour/Lieferschein

Vorhaltung je Mischanlage

Vorhaltung je Fahrmischer

Bei Entladezeiten/Wartezeiten von mehr als 5 min/m3 berechnen wir einen Zuschlag von

Für die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Beton berechnen wir zusätzlich zum vereinbarten Lieferpreis unseren Aufwand, mindestens jedoch

Wird ein Lieferschein mit Soll/Ist-Ausdruck gewünscht, so berechnen wir diesen mit

9,00 €/m3

12,00 €/m3

70,00 €

460,00 €/h

90,00 €/h

1,50 €/min

90,00 €/m3

8,00 €/Lfs.

auf Anfrage

Grundlage für die Berechnung der vorgenannten Zuschläge ist ein Mindestumsatz von 22m3/h, gerechnet ab Beginn der bezuschlagten Zeit.

Die Berechnung erfolgt bei Verschiebungen* je angefangener Stunde und Abbestellung für die gesamte geplante Produktionszeit.

* Vorbehaltlich der Bestätigung unserer Lieferbereitschaft

Lieferzusage Bestellungen führen wir nur im Rahmen unserer Kapazitäten aus. Bei verspäteten Abrufen oder Abrufänderungen erfolgt eine Belieferung nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und bedürfen daher einer gesonderten Lieferzusage.Lieferungen an Sonn- und Feiertagen oder Nachtarbeit sind nur nach Vereinbarung und Voranmeldung möglich Eventuelle Genehmigungen sind bauseits einzuholen.

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

11Preise Stand 01.01.2020 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE

Bei Lieferung von vorgewärmten Beton nach Norm berechnen wir in Abhängigkeit der Außentemperatur um 6 Uhr des Liefertages zusätzlich zum Saisonzuschlag

Maßgebend für den ganztägig zum Ansatz kommenden Aufpreis sind die Lufttemperaturen die an der nächstgelegenen amtlichen Wettermessstelle um 6 Uhr ermittelt wurden.Lieferungen bei Temperaturen unter 0°C behalten wir uns vor.

Mindermengen

Betonzusatzmittel

Saisonzuschlag

Rohrentladung

Energie- und Logistik

Laborleistungen

Maut

CO2 - Abgabe

Warmbeton

Unseren Preisen liegt eine Mindestabnahmemenge je Lieferung von 7,5 m3 zugrunde. Bei kleineren Mengen müssen wir einen Aufpreis für die zusätzlichen Frachtkosten zu der an 7,5 m3 fehlenden Menge berechnen

Für auf Kundenwunsch dosiert zugegebene Betonzusatzmittel wird ein individueller Preis berechnet.Bei Zugabe von kundeneigenen Zusatzmitteln und Zusatzstoffen (z.B. Stahl- oder Kunststofffasern) erlischt unsere Gewährleistung.

Auf Nachfrage

Aufgrund der Erweiterung der gesetzlichen Mautgebühr berechnen wir

Nach gesetzlicher Vorgabe / Index CO2 - Emission

Verzögerer (VZ) pro m3

Veränderung der Übergabekonsistenz durch Zugabe von Fließmittel (FM)

von 5°C bis 0°C

unter 0°C bis -5°C

Nachsendung von Lieferscheinen

je Abholung 1,0 m3

Für die erhöhten Vorhalte- und Betriebskosten unserer Transportbetonwer-ke während der kalten Jahreszeit berechnen wir in der Zeit vom 15.11. bis zum 15.03. des Folgejahres einen saisonbedingten Zuschlag in Höhe von

Bei Entladung mittels Schüttrohr berechnen wir pauschal je Fahrzeug und Einsatz

17,00 €/m3

2,00 €/h

2,50 €/l

5,00 €/m3

8,00 €/m3

10,00 €/Lfs.

8,00 €

4,00 €/m3

35,00 €

2,00 €/m3

2,00 €/m3

Preis auf Anfrage

Produktions- und Verwaltungsgebühr <_

Aufwendungen für eine nachhaltige Produktion und Transport

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ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

12Preise Stand 01.01.2020 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

MIETPREISLISTE BETONPUMPEN

FBP* bis 4m3 (inkl. Grundpreis) nicht rabattierfähig € pauschal 275,00 - - - bis 10 m3 € pauschal 300,00 400,00 520,00 670,00 bis 20 m3 € pauschal 330,00 430,00 550,00 690,00 bis 30 m3 € pauschal 375,00 475,00 580,00 720,00 bis 100 m3 €/m3 12,25 15,25 19,00 23,50 bis 200 m3 €/m3 11,50 14,25 17,75 22,00 bis 300 m3 €/m3 11,00 13,50 16,75 21,00 über 300 m3 €/m3 10,50 13,00 16,00 20,00 Mindestfördermenge pro Stunde1

(bei Unterschreitung erfolgt Abrechnung nach Stundensatz) m³/h 18,00 18,00 20,00 25,00 Stundenmietsatz €/Std 165,00 220,00 275,00 350,00 Sonderleistungen und Zuschläge (nicht rabattierfähig)

1 Standortwechsel (nur bei Abrechnung nach m3) € / Stück 80,00 100,00 120,00 150,00 2 Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit (nur nach vorheriger Absprache möglich, nicht rabattfähig) € pauschal 250,00 300,00 400,00 500,003 Vergebliche Anfahrt oder Abbestellung am Einsatztag € pauschal 300,00 450,00 600,00 800,004 Schwerlastgenehmigungszuschlag € pauschal - - - 100,005 Beistellung einer Reservepumpe € / Stunde 150,00 200,00 250,00 320,00

Mietbedingungen: A. Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und AufstellungsortB. Bereitstellung der erforderlichen Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohr- oder Schlauchleitungen. Andernfalls verlängert sich die Einsatzzeit entsprechend.C. Bereitstellung von ausreichend Zement und eines Behälters zur Herstellung einer Schmiermischung.D. Möglichkeit zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitungen sowie zur Ablagerung der Betonreste auf der Baustelle.E. Baustellenbesichtigungen durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos. Andernfalls werden 50,00 € pro Stunde berechnet.G. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260kg/m³ ab C16/20 Mindestbinde- mittelgehalt für Rohr u. Schlauchleitungen 350 kg/m³ ab C 25/30 XC4/XF1, DN 65 nur 16mm Größtkorn.H. Bei eventuellen Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrsbedingte Verspätungen oder Defekte etc., werden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.I. Gestellung eines Einweisers für Rangiervorgänge am Einsatzort des Betonfördergerätes.J. Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich daher rein Netto und sind sofort fällig.K. Es können ausschließlich Bestellungen bearbeitet werden, die über unsere Dispo erfolgen.

Jeder Mieter wird gebetenbei der Bestellung abzugeben: 1. Anschrift 5. Erforderliche Mastgröße 2. Baustellenbezeichnung 6 Bauteil (z.B. Fundament oder Decke) 3. Betonmenge, Sorte und Konsistenz 7. gewünschter Pumpbeginn und Dauer 4. Lieferant des Betons 8. Reinigungsmöglichkeit

1 Weicht die tatsächlich gepumpte Menge um mehr als 20%, mindestens aber um 20m3 von der bestellten Menge ab, berechtigt dies zum Abruch der Betonage oder zur Erhebung eines Zuschlages von 25% auf die Gesamtleistung. Bei Abrechnung im m3-Satz werden Wartezeiten auf Restbestellungen gesondert im Stundensatz berechnet.2 Wenn vom bestellten Pumpbeginn bis Pumpende die Mindestfördermenge nicht erreicht wird, erfolgt die Abrechnung zum Stundensatz, mindestens aber zum Kubikmeterpreis. Berechnet wird dann die Zeit vom bestellten Pumpbeginn bis Pumpende zzgl. einer Rüstzeit von 1 Std. bis M 36 und 1,5 Std. ab M 42. Die Rüstezeit dient dem Auf- und Abbau, sowie dem Reinigen der Betonpumpe. Bei Schlauchverlängerungen kann sich die Rüstzeit entsprechend Aufwand verlängern

6 Früh- und Spätzuschlag 4:00-6:00 und 18:00-20:00 Uhr (gilt ab Beginn und bis Ende der Rüstzeit) €/Std 50,007 Samstagszuschlag (nur nach vorheriger Absprache/mind. 200,-€) €/Std 50,008 Einsätze Sonn-/Feiertage & Nachts 20:00-4:00 Uhr auf Anfrage9 Gestellung eines 2. Maschinisten €/Std 90,0010 Personalwechsel (falls Arbeitszeiteinhaltung nötig/pro Arbeiter) €/pauschal 120,0011 Reinigungspool zum Verbleib €/pauschal 50,0012 Zuschlag Stahlfaser-, Schwer- und hochfester Beton ab C 55/67 €/m³ 4,0013 An- und Abtransport zusätzl. Rohrleitung und Rundverteiler €/Std 120,0014 Rohr- und Schlauchleitungen €/lfm 6,0015 Reduzierung (notwendig bei jedem Schlaucheinsatz) €/Stck 30,0016 Betonabsperrventil (nicht bei allen Betonpumpen verfügbar) €/Einsatz 30,0017 mechanischer Rundverteiler RV 10 €/m³ 2,5018 mechanischer Rundverteiler RV 12 €/m³ 2,6019 mechanischer Rundverteiler RV15 €/m³ 2,7020 hydraulischer Verteilermast HVM 18/3 €/m³ 3,0021 Krantraverse €/Einsatz 30,00

bis M 24|SP|FBP1 bis 36 m bis 42 m bis 52 m

Grundpreis €/Einsatz 165,00 220,00 275,00 350,00

Mindestrechnungsbetrag einschl. Grundpreis, zzgl. Sonderleistungen €/Einsatz 465,00 620,00 795,00 1020,00

Nutzungspreis1 Berechnung zuzüglich zum Grundpreis

Je Pumpentyp

Für alle Pumpen

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13 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

ROBA OstTransportbeton • Betonförderung

Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost; Innenbauteile ohne Bewehrung

Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden); Beton, der ständig in Wasser getaucht ist Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene Hallen, Innen räume mit hoher Luftfeuchtigkeit z. B. in gewerb lichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feucht räumen von Hallenbädern und in Viehställen Außenbauteile mit direkter Beregnung Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrs flächen; Einzelgaragen Solebäder; Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbe anspruchung; Fahrbahndecken; direkt befahrene Parkdecks Außenbauteile in Küstennähe Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen Kaimauern in Hafenanlagen Außenbauteile

Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; Überwiegend horizontale Bauteile im Spritzwas serbereich von taumittelbehandelten Verkehrs flächen; Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter

Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen; Bauteile in betonangreifenden Böden Industrieabwasseranlagen mit chemisch angrei fenden Abwässern; Futtertische der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder stahlrollenbereifte Gabelstapler; Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z. B. Tosbecken

X0 XC1

XC2 XC3

XC4 XD1 XD2 XD3 XS1

XS2 XS3 XF1

XF2

XF3 XF4 XA1 XA2 XA3 XM1

XM2 XM3

Für Beton ohne Bewehrung trocken oder ständig nass nass, selten trocken mäßige Feuchte

wechselnd nass und trocken mäßige Feuchte nass, selten trocken wechselnd nass und trocken salzhaltige Luft, aber kein unmittelbarer Kontakt mit Meerwasser unter Wasser Tidebereiche, Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche mäßige Wassersättigung, ohne Taumittel mäßige Wassersättigung, mit Taumittel hohe Wassersättigung, ohne Taumittel hohe Wassersättigung, mit Taumittel chemisch schwach angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Ta b. 2 chemisch mäßig angreifende Um gebung nach DIN FB 100, Tab. 2 und Meeresbauwerke chemisch stark angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Tab. 2 mäßige Verschleiß- beanspruchung starke Verschleiß- beanspruchung sehr starke Verschleiß- beanspru chung

Klassen bezeichnung

Beschreibung der Umgebung

Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen Mindestdruck- festigkeitsklassen

C 8/10

C 16/20

C 16/20 C 20/25

C 25/30 C 30/37 • C 25/30 (LP)C 35/45b,c • C 30/37 (LP)C 35/45b,h • C 30/37 (LP)h C 30/37b • C 25/30 (LP) C 35/45b,c • C 30/37 (LP)C 35/45b • C 30/37 (LP)

C 25/30 C 35/45b,c • C 25/30 (LP)

C 35/45b,c • C 25/30 (LP)

C 30/37 (LP) C 25/30

C 35/45b,c,f • C 30/37 (LP)f

C 35/45b,e,f • C 30/37 (LP)e,f C 30/37b • C 25/30 (LP)

C 35/45b,d • C 30/37 (LP) C 35/45b,g • C 30/37 (LP)

• Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko

• 1. Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung

• 2. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser

• 3. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser

• 4. Frostangriff mit und ohne Taumittel

• 5. Betonkorrosion durch chemischen Angriff

• 6. Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung

BETONTECHNISCHE HINWEISE

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14 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

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a Nur für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes Metall. b Bei Verwendung von Luftporenbeton, z.B. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. In diesem Fall darf Fußnote „c“ nicht angewendet werden.c Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Beton (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druck- festigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestig- keitsklasse ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. In diesem Fall darf die Fußnote „b“ nicht angewendet werden.d Bei C 30/37 mit w/z ≤ 0,55 Oberflächenbehandlung erforderlich z.B. Vakuumieren und Flügelglätten des Betons.

e Bei - chemischem Angriff der Expositionsklasse XA3 oder stärker, - hoher Fließgeschwindigkeit von Wasser und Mitwirkung von Chemikalien, sind Schutzmaßnahmen für den Beton - wie Schutz- schichten oder dauerhafte Bekleidungen erforderlich, wenn nicht ein Gutachten eine andere Lösung vorschlägt.f Bei Nichtangabe der Sulfatbeständigkeit sind die Expositionsklassen XA2 und XA3 hinsichtlich des Sulfatangriffs aus Grundwasser bis 600mg/l geeignet.g Nur mit bauseits aufgebrahten Hartstoffen nach DIN 1100.h Bei direkt befahrenen Parkdecks Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z.B. rissüberbrückende Beschichtungen, s.a. DAfStb Heft 526).

Industriebau

bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und FrostXC4, XF1

mäßiger chemischer AngriffXC4, XD2, XF3, XA2

Industrieboden stark beanspruchtstark chemischXD3, XA3, XM*

BohrpfahlXC4, XF1, (XA1)

Sauberkeitsschicht Fundament unbewehrtX0

bewehrt, stark bean- sprucht, TausalzXD3, XF4, XM*

unbewehrt, Industrie- fläche, Tausalz XF4

bewehrt innen und außen, wechelnd nass, trocken und Frost, schwacher chemi-scher Angriff, Chloridangriff XC4, XD1, XF1 (XA1)

BEISPIEL FÜR DIE VERWENDUNG DES BETONS

BETONTECHNISCHE HINWEISE

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15 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.www.roba-beton.de

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bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und FrostXC4, XF1

bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und FrostXC4, XF1

wechselnd nass und FrostXC4, XF1, XA1

KappenbetonXC4, XD3, XF4

BohrpfahlXC4, XF1, (XA1)

(XA...) - wenn erforderlich, muss Betonkorrosion durch chemischen Angriff berücksichtigt werden.

SchallschutzwandXC4, XD2, XF3

SprühnebelXC4, XD1, XF2

Brücken- pfeiler

Überbau

Pfahlkopf

Kanalsohle

WasserwechelzoneXC4, XD2, XF3 (XA2)

bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2

bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt XC2

Sauberkeitsschicht Fundament unbe-wehrtX0

Estrichbewehrt innen trockenXC1

wechselnd Nässe und Frost(WU-Richtlinie) XC4, XF1 (XA1)

Hochbau

Ingenieurbau 1

BEISPIEL FÜR DIE VERWENDUNG DES BETONS

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Fahrmischer-Betonpumpe - PUMI M24 /M25

Abmaße und Lasten für 4-Achs-Mischfahrzeuge

Füllmenge der Trommel 4,5 m3 Beton

FahrzeugmaßeLänge 9,10 mHöhe 3,95 mBreite 2,70 mGesamtgewicht 32,00 tLeergewicht 14,90 t

Achslast voll8,0 t

Achslast voll8,0 t

Achslast voll9,5 t

Achslast voll9,5 t

• Reichhöhe 23,80 m• Reichweite 20,00 m

• Reichtiefe 12,40 m• Ausfalthöhe 6,90 m

• Fahrzeughöhe 4,00 m• Fahrzeuglänge 9,54 m

• Abstützbreite vorn 4,00 m• Abstützbreite hinten 2,30 m

• Stützdruck vorn 160 kn• Stützdruck hinten 110 kn

1 2 3 4

technische Daten Pumi M24

* Technische Angaben ohne Gewähr.

TECHNISCHE DATEN

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1. Geltung der Bedingungen1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich verein-bart werden.1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Auftragsbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbe-dingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot, Vertragsschluss und Vollmacht2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schrift-form. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.2.2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB, so gilt die den Lieferschein unterzeichnende Person uns gegenüber als zur Abnahme der Lieferungen und Leistungen und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadt seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für Mehraufwendungen oder Folgekosten zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben.

3. Preise3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftrags- bestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatz-steuer maßgebend. Bei Mengenmehrungen oder –minderungen erfolgt eine Preisanpassung gemäß der vereinbarten Einheitspreise.3.2. Nach Vertragsschluss sind für unsere Lieferungen und Leistungen Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die für uns unvorhersehbar waren und nach Vertrags-schluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Für Aufträge, die nicht ausdrücklich feste Preise beinhalten, gilt der am Tage der Lieferung/Leistung gültige Listenpreis.3.3. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Zement, Kies, Sand, Energie, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.S.d. HGB, die inner-halb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldver-hältnissen erbracht werden sollen.3.4. Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk (ohne Transport- und Nebenkosten). Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 3.5. Werden Preise für Lieferungen frei Bestimmungsort vereinbart, gelten diese unter der Voraussetzung voller Ausnutzung der Ladekapazitäten und zügiger Entladung (m³ längstens in 6 Min.). Bei Nichtauslastung der Ladekapazitäten und/oder Überschreitung zügiger Entladezeiten (m³ längstens in 6 Min.) trägt der Käufer die zusätzlichen Fracht- und/oder Stillstandskosten und haftet für aus der Verzögerung folgende Schäden.3.6. Für die Anlieferung durch LKW ist eine Zufahrtsstraße Voraussetzung, die mit einem LKW von 40 t Gewicht befahren werden kann. Ist eine solche Zufahrtsstraße nicht vorhanden oder nicht befahrbar, hat der Käufer die daduch entstehenen Mehrkosten zu tragen.

3.7. Zuschläge für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich einer Preisab-sprache vereinbart und bleiben vorbehalten.

4. Gewichts-und MengenermittlungGewicht und Menge unterliegen den zulässigen Toleranzen. Als maßgebend für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns mit amtlich geprüften Waagen ermittelte Gewicht bzw. die hieraus folgende Menge. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts-und Mengenermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Gewicht oder Menge der Ware muß sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor der Entladung gerügt werden. Verspätete Rügen sind unbeachtlich.

5. Zahlung5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Überschreitet der Kunde das Ziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes laut BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrent zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen. Zahlungen für Fracht sind ohne Abzug sofort fällig.5.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wurde.5.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – also insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder der Kunde seine Zahlungen einstellt -, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld sofort fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.5.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

6. Liefer- und Leistungszeit6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.6.2. Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unver-bindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; wobei unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt ist.6.3. Der Kunde kann uns im Falle des Verzuges schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertrags- gegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung/Leistung ist in den Fällen der Ziffer 6.3. ausgeschlossen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

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6.4. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haften wir gleich-wohl nach Maßgabe der Ziffern 6.2. und 6.3., es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre.6.5. Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 6.2., Satz 3; Ziffer 6.3. sowie Ziffer 6.4. dieses Abschnitts.6.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunter- nehmern oder deren Nachunternehmern eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6.7. Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.6.8. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

7. GefahrübergangDie Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Mischwerk verlassen hat. Im Zweifel ist das auf dem Lieferschein vermerkte Übergabedatum ausschlaggebend. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über

8. Mängelansprüche8.1. Für die richtige Auswahl der Betonsorte- und menge ist allein der Käufer verantwortlich.8.2. Die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes erfolgt nach den Allgemeinen Technischen Vorschriften - und soweit solche bestehen - Zusätzliche Technischen Vorschriften. Angaben in unseren jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Vertragsinhalt soweit sie in den Zusätzlichen Technischen Vorschriften als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand man-gelfrei ist, wobei in jedem Fall Grenzwerte um Toleranzen abweichen dürfen.8.3. In Abweichung von der gesetzlichen Frist für Mängelansprüche leisten wir längstens für einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand frei von Mängels ist und die eventuell vereinbarte Beschaffenheit hat, soweit sich nicht zwingend aus dem Gesetz ein längerer Zeitraum für Mängelansprüche ergibt, oder wir eine Garantie über- nommen haben. Die Frist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (vgl. Ziffer 7.).8.4. Der Kunde hat Mängel nach deren Feststellung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme (Herstellung eines Probewürfels) voraus. Die Probeentnahme ist uns frühzeitig anzuzeigen und findet, soweit dies von uns erwünscht ist, in Gegenwart unseres Beauftragten statt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsgemäß hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- oder fristgerichter Rüge gilt der Beton als geeignet. 8.5. Ist der Vertragsgegenstand fehlerhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger Mängelansprüche Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/

-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatz-lieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich zu dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen.8.6. Mängelansprüche entfallen, wenn der Käufer oder eine von ihm bevoll-mächtigte Person unseren Beton mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt.8.7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Mängelan- sprüche für die Vertragsgegenstände und schließen sonstige Mängel- ansprüche jeglicher Art aus.

9. FremdüberwachungBeauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten Bauaufsichtbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebs- stunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen.

10. Haftung10.1. Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie schuldhaft verursacht haben.10.2. Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungs- gehilfen beruhen oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz10.3. Unsere Haftung ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir die Pflicht- verletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten haben. Eine weitergehende Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist bei nicht vertragswesentlichen Pflichten ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in der Lage sind, Deckung für den eingetretenen Schaden im Rahmen bestehender Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherungen zu erhalten.10.4. Sollte aus statischen Gründen eine Fasernzugabe (z.B. Stahl oder Kunststoff) in den Beton eingebracht werden, erfolgt diese Fasernzugabe ausschließlich entsprechend der Kundenvorgaben (Art und Menge der Fasern). Eine Haftung für fehlende statische Eigenschaften und hieraus folgende Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.10.5. Werden vom Kunden oder Dritten an den Liefergegenständen unsach- gemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

11. Umfassender Eigentumsvorbehalt11.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus der Geschäfts- beziehung gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.11.2. Der von uns gelieferte Beton bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.11.3. Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

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Stand: 01.03.2018

Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.11.4. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache; unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Allein- eigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungs- hypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstücke seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten.11.5. Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vor-behaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die Abtretung offen zu legen.11.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden - soweit sie sich in seinem Besitz befinden - auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte; der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvoll- streckung Mitteilung zu machen; er ist außerdem verpflichtet, den Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen.11.7. Machen Drittschuldner eine Abtretung davon abhängig, dass die gesamte dem Kunden aus einem Bauvertrag zustehende Forderung abge-treten werden muss, so tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die ihm zustehende Forderung in vollem Umfange an uns ab. Neben den vor- stehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Dritt- schuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen.11.8. Hat der Abnehmer oder Auftraggeber des Käufers mit diesem zu den „zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

im Straßen- und Brückenbau (ZVB – StB)“ oder diesen entsprechenden Be-dingungen anderer Auftraggeber der öffentlichen Hand einen Vertrag ge-schlossen, so gilt in teilweiser Abänderung der vorstehenden Bedingungen: Der in 10.5. vereinbarte Forderungsübergang erstreckt sich auf alle Forderungen des Käufers aus dem Vertrag und seinen Nachträgen mit seinem Abnehmer oder Auftraggeber, zu dessen Erfüllung der Käufer über die Vorbehaltsware verfügt hat, ohne Rücksicht auf die Höhe unserer Kaufpreisansprüche. Hievon ausgenommen ist die in den Forderungen des Käufers enthaltene Umsatzsteuer.

12. Konzern-VerrechnungsklauselWir sind berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art – gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die diesem gegen uns und gegen mit uns verbundenen Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen.

13. Sonstige Bestimmungen13.1. Soweit gesetzlich zulässig ist unser Sitz ausschließlicher Gerichts-stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.13.2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechts- beziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 1 AngebotEin Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wor-den oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich.

§ 2 Pflichten des VermietersWir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Abtransport; bei Meinungsverschiedenheit über die Mietzeit ist die Tachoscheibe unseres Fahrzeuges maßgebend.Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die

Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits- störungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind.Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON BETONFÖRDERGERÄTEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

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Stand: 01.03.2018

Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, so-weit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Die Haftung für von uns zu vertretende Sach- und Personenschäden ist jedoch dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Haftpflicht- versicherung beschränkt, die Euro 1,0 Mio. je Schadenfall beträgt.

§ 3 Pflichten des MietersDer Mieter ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu entrichten, die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.Der Mieter hat alle für die Inbetriebnahme und den Gebrauch der Mietsache erforderlichen Maßnahmen zu treffen; er hat etwa erforderliche behördliche Genehmigungen für die Inbetriebnahme der Mietsache am Aufstellungsort, ins-besondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, rechtzeitig zu erwirken. Er hat dafür zu sorgen, daß das für den Transport der vermieteten Sache ein-gesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfahrweg voraus. Insbesondere ist der Mieter dafür verantwortlich, daß die Bodenverhältnisse am Aufstellungsort sowie den Zufahrtswegen den auftretenden Bodendrücken und sonstigen Beanspruchungen gewachsen sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, daß Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges stand- halten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Der Stand-ort der Betonpumpe sowie die Einbaufläche muß vom Mieter so abgesichert sein, daß Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder ähnlichem geschädigt werden können.Der Mieter hat für uns kostenlos einen Wasseranschluß am Aufstellungsort bereitzuhalten, der eine Wasserentnahme in einem für Betrieb und Reinigung von Pumpe und Rohrleitungen erforderlichen Umfang ermöglicht, er hat ferner das erforderliche Personal bereitzuhalten, das für den nach Anleitung durch unseren Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache aus-reicht. Außerdem hat er in ausreichendem Umfang Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen, sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzustellen.Für die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteile und Kanalisation, ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.Der Mieter hat dafür einzustehen, daß der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sache geeignet ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/ oder unvoll- ständiger Angaben bei Abruf.Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungs- gemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten.

§ 4 SicherungsrechteDer Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch der künftig entstehenden, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechts-grund, haben, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderungen im einzelnen nachzuweisen und seinem Vertragspartner die Abtretung mit der Aufforderung bekanntzugeben, bis zur Höhe der in Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen.Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner des Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungs-gemäß nachkommt.

Für den Fall, daß der Mieter an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren.Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen.Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Miet-zins zuzüglich 20%. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert unsere gesamten Forderungen nach Abs. 1 um 20% übersteigt.

§ 5 Mietzins und ZahlungsbedingungenErhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuld- verhältnissen erbracht werden soll.Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anläßlich der Absprache des Mietzinses vereinbart.Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Wenn nach dem Abschluß des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegen- leistung gefährdet wird, z.B. der Mieter seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Mieters eine wesentliche Ver- schlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.Ist der Mieter „Kaufmann“ im Sinne des HGB, kommt er Verzug, wenn er auf eine Mahnung nach Fälligkeit der Rechnung keine Zahlung leistet oder wenn er nicht zu einem vereinbarten kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt leistet. Die gesetzliche Verzugsregelung bleibt unberührt.Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Verein-barung entgegengenommen. Gerät der Mieter in Verzug, so beanspruchen wir Verzugszinsen sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, daß der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, der Mieter verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist.

§ 6 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort für die Gewährleistung des Gebrauchs der vermieteten Sache ist deren Aufstellungsort, für die Zahlung des Mietzinses der Sitz unserer Verwaltung.Gerichtsstand für alle aus dem Vertragverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren ist der Sitz der Gesellschaft., nach unserer Wahl auch der Sitz unserer zuständigen Niederlassung.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON BETONFÖRDERGERÄTEN

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