Rundschreiben 8/2013 Themen...Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser GKinD e.V. Tannenstraße 15...
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GKinD Geschäftsstelle (Postanschrift): Tannenstr. 15, D-57290 Neunkirchen Büro Berlin: Chausseestr. 128/129, D-10115 Berlin
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft AG Köln, Kto. 1 116 100, BLZ 370 205 00 Amtsgericht Siegen, VR 2192
Vorstandsvorsitzender: Andreas Wachtel, Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln Geschäftsführer: Jochen Scheel www.GKinD.de
Dokumentname Autor Fon Fax E-Mail Datum
08-2013.docx Jochen Scheel 030.60984280 030.60984283 [email protected] 29.10.2013
Rundschreiben 8/2013
Themen
1. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen 1 DRG-Update 1 PKMS-Update 2 Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klinischen Alltag 2 „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl 3 Fachtagung „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“ 3
2. Überweisungsverbot für ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und ermächtigte Ärzte durch die Hintertür? 3
3. Arbeitsgruppe Gesundheit für die Koalitionsverhandlungen 4 4. Fokus-Artikel zur Frühgeborenensterblichkeit 6
Liebe Mitglieder,
die „DRG-Routine“ setzt sich fort. Wie bereits im letzten Rundschreiben berichtet, liegt der Fall-
pauschalenkatalog 2014 inzwischen vor. Auch die neuen Prozeduren- und Diagnosenkataloge sind
mittlerweile veröffentlicht. Grund genug, erneut unsere beliebten Seminare zum DRG-Update und
PKMS-Update Anfang 2014 anzukündigen.
1. Terminankündigungen GKinD-Veranstaltungen
DRG-Update
Den Termin für das nächste DRG-Update möchten wir hiermit ankündigen. Dieses wird von
Frau Dr. Nicola Lutterbüse und Herrn Dr. Martin Meyer durchgeführt und wiederum durch ei-
nen Block „Medizinischer Dienst und Prüfung“ ergänzt. Bitte melden Sie sich bis zum Ende
Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. GKinD e.V. Tannenstraße 15 57290 Neunkirchen
GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 2
diesen Jahres mit dem beigefügten Anmeldeformular an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und
Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.
Datum: 23. Januar 2014
Uhrzeit: 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ort: Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof
Referenten: Frau Dr. Nicola Lutterbüse, Herr Dr. Martin Meyer
Kontakt: GKinD e.V.
Fon (030) 60984281
Fax (030) 60984283
Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage 1.
PKMS-Update
Ebenfalls bieten wir im nächsten Jahr ein PKMS-Update an. Hierzu bitten wir die Teilnehmer
wieder, ihre eigenen Praxiserfahrungen mit einzubringen und im Vorfeld evtl. MDK-
Erfahrungen zur Verfügung zu stellen, damit diese für die Veranstaltung vorbereitet werden
können.
Datum: 28. Januar 2014
Uhrzeit: 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ort: Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof
Referenten: Frau Dr. Nicola Lutterbüse
Kontakt: GKinD e.V. Christiane Schneider
Fon (030) 60984281
Fax (030) 60984283
Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage 2.
Fachtagung 2014: Kindermedizin zwischen Recht und Realität - Auswirkungen auf den klini-
schen Alltag
Datum: 22. und 23. Mai 2014
Ort: Eisenach, STEIGENBERGER Hotel Thüringer Hof
Schwerpunktthemen werden neben den Berichten zur Arbeit der GKinD der G-BA-Beschluss
Früh- und Reifgeborene, ein Modellprojekt sektorenübergreifendes Case-Management, Prü-
fungsschwerpunkte und Auffälligkeiten bei MDK-Prüfungen in Kinderkliniken/-abteilungen
sowie Ethikkommission in der Kinderklinik sein.
Das Programm finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.
GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 3
„Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ nach der Wahl
Datum: 30. November 2013
Siehe dazu unser Sonderrundschreiben 2/2013 vom 27.06.2013 sowie die letzten Rund-
schreiben. Wir haben bereits einige Rückmeldungen erhalten. Machen Sie mit! In der Anlage 3
finden Sie noch einmal das Teilnahmeformular.
Fachtagung „Dauerbeatmete Kinder und Jugendliche“
Datum: 13. November 2013
Ort: Siegen, Medien- und Kulturzentrum LYZ
Das Programm nebst Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage: www.GKinD.de .
2. Überweisungsverbot für ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen und ermächtigte Ärzte
durch die Hintertür?
Zu diesem Thema hatten wir in Rundschreiben 7/2013 erstmals berichtet. Inzwischen gibt es
weitere Veröffentlichungen dazu.
Laut Meldung des Deutschen Ärzteblatts vom 28.10.2013 betrifft lt. Klarstellung der Kassen-
ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die neue Überweisungsregelung im Bundesmantelvertrag-
Ärzte, die am 1. Oktober in Kraft trat, nur Einrichtungen und Ärzte, die neu zur ambulanten
Versorgung zugelassen werden.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft zielt darauf ab, dass für bestehende Ermächti-
gungen Bestandsschutz besteht.
Die Landeskrankenhausgesellschaften haben dazu folgendes mitgeteilt:
„Auswirkungen auf bereits bestehende Ermächtigungen
Fraglich ist jedoch, ob sich diese Regelung auch auf bereits bestehende Ermächtigungen aus-
wirkt. Kassenärztliche Vereinigungen, die bereits nach alter Rechtslage davon ausge-
gangen sind, dass ermächtigte Ärzte und Einrichtungen keine Überweisungen ausstellen
durften, könnten jetzt die Auffassung vertreten, dass eine Überweisung nur mit entspre-
chender Aufnahme der von der Überweisungsbefugnis umfassten Leistungen in die Ermächti-
gung möglich ist.
Einer solchen Auffassung ist jedoch entgegenzuhalten, dass eine Rückwirkung der neu-
en Vorgaben des § 24 Abs. 2 Satz 4 BMV-Ä für bereits bestehende Ermächtigungen ausdrück-
lich hätte geregelt werden müssen. Eine solche Regelung ist jedoch im BMV-Ä nicht getroffen
worden. Aus Bestandsschutzgründen dürfte es nicht möglich sein, bestehende Ermächtigun-
gen, die nach den seinerzeit gültigen Voraussetzungen wirksam erteilt worden sind, ohne
ausdrückliche Regelung nachträglich einzuschränken. An den Voraussetzungen der Ermächti-
gungserteilung hat sich durch die neue Regelung in § 24 Abs. 2 Satz 4 BMV-Ä nichts geän-
dert, so dass bestehende Ermächtigungen mit allen Rechten und Pflichten, d.h. auch mit einer
vollumfänglichen Überweisungsbefugnis, nach wie vor Gültigkeit haben. Die vollumfängliche
Überweisungsbefugnis kann bei bestehenden Ermächtigungen nicht nachträglich einge-
schränkt werden, indem darauf verwiesen wird, eine Überweisung sei nicht zulässig, da
die Ermächtigung dies nicht explizit vorsehe. Die Prüfung, in deren Folge die von der Über-
GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 4
weisungsbefugnis umfassten Leistungen in der Ermächtigung festzulegen sind, kann bei wirk-
sam erteilten Ermächtigungen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden.
Als beispielsweise durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zum 01.01.2007 als
Gründungsvoraussetzung für MVZ die Abgabe einer selbstschuldnerischen Bürgschaftserklä-
rung eingeführt wurde, vertraten Kassenärztliche Vereinigungen ebenfalls die Auffas-
sung, dies gelte auch für bereits bestehende MVZ. Dazu hatte damals das SG Marburg ent-
schieden, dass eine Rückwirkung der Verpflichtung zur Abgabe einer selbstschuldneri-
schen Bürgschaftserklärung für vor dem 01.01.2007 gegründete MVZ nur angenommen wer-
den könne, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich geregelt hätte. Werde bei einer
Neuregelung an Sachverhalte angeknüpft, die in die Vergangenheit zurückreichen, müsse
dem Vertrauen Rechnung getragen werden, das die Betroffenen in den Fortbestand der über-
kommenden Ordnung setzten. Es müsse zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des
Einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit eine
Abwägung vorgenommen werden, die in einer möglichst schonenden Übergangsregelung ih-
ren Niederschlag - 4 -zu finden habe (vgl. SG Marburg, Urteil vom 12.12.2007, S 12 KA
395/07, bestätigt durch LSG Hessen, Urteil vom 04.11.2009, L 4 KA 10/08, rechtskräftig).
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Zulassungsausschüsse ihrerseits auf ermächtigte
Ärzte und Einrichtungen zukommen müssen, um eine entsprechende Überweisungsbe-
fugnis in die Ermächtigung aufzunehmen. Sollte dies angestrebt werden, darf aber aus Be-
standsschutzgründen keine nachträgliche Einschränkung der bestehenden Ermächtigung
vorgenommen werden, so dass die bisherige vollumfängliche Überweisungsbefugnis wei-
terhin bestehen bleiben muss. Sollte dies in Abrede gestellt werden, kann das Bestehen der
vollumfänglichen Überweisungsbefugnis auch anhand des Beschlusses des SG Dresden vom
14.03.2012 (S 18 KA 237/11 ER; rechtskräftig) begründet werden.“
Wir überlassen es Ihrer Entscheidung, ob Sie dieser Rechtsauffassung der Krankenhausgesell-
schaften folgen und auf Bestandsschutz vertrauen oder „auf Nummer Sicher gehen“. Die Kanz-
lei Seufert Rechtsanwälte, München, hatte empfohlen (s. Rundschreiben 7/2013), alle Ermäch-
tigungsbescheide daraufhin überprüfen, ob bereits spezielle Überweisungsbefugnisse im Er-
mächtigungsbescheid des Zulassungsausschusses enthalten sind. Falls dies nicht der Fall ist,
wird dringend geraten, rein vorsorglich an den zuständigen Zulassungsausschuss heranzutre-
ten und – mit Verweis die neue Regelung - die Aufnahme einer umfassenden Überweisungs-
befugnis schriftlich zu beantragen.
Wenn Ermächtigungen neu oder wegen ablaufender Befristung erneut zu beantragen sind,
sollte ein entsprechender Antrag/Verlängerungsantrag um einen Antrag auf Erteilung einer
umfassenden Überweisungsbefugnis ergänzt werden.
3. Arbeitsgruppe Gesundheit für die Koalitionsverhandlungen
Die Arbeitsgruppe Gesundheit für die Koalitionsverhandlungen soll sich am 29.10.2013 zum
ersten Mal treffen. Sie besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern. Den Vorsitz haben Jens Spahn
für die CDU (in der letzten Legislaturperiode gesundheitspolitischer Sprecher der Unions-
Fraktion), NRW, und Prof. Dr. Karl Lauterbach, NRW, für die SPD inne. Die Bundesländer neh-
men eine starke Rolle ein. Sie sind mit 9 Mitgliedern vertreten.
GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 5
Die weiteren Mitglieder i.E.:
Alheit, Kristin SPD Ministerin für Soziales, Gesundheit,
Familie und Gleichstellung
Schleswig-
Holstein
Baaske, Günter SPD Minister für Arbeit, Soziales, Frauen
und Familie
Brandenburg
Clauß, Christine CDU Staatsministerin für Gesundheit Sachsen
Demirbürken-Wegner,
Emine
CDU Staatssekretärin (StS) in der Senats-
verwaltung für Gesundheit und So-
ziales
Berlin
Huml, Melanie CSU Staatsministerium für Gesundheit und
Pflege
Bayern
Hüppe, Hubert CDU MdB, Beauftragter der Bundesregie-
rung für die Belange behinderter
Menschen
NRW
Laumann, Karl-Josef CDU Fraktionsvorsitzender der CDU Frak-
tion im Landtag NRW
NRW
Mattheis, Hildegard SPD MdB Baden-
Württemberg
Michalk, Maria Ludwiga CDU MdB Sachsen
Prüfer-Storcks, Cornelia SPD Senatorin für Gesundheit und Ver-
braucherschutz
Hamburg
Reimann, Dr. Carola SPD MdB, Vorsitzende des Ausschusses
für Gesundheit in der 17. Legislatur-
periode
Niedersachsen
Schierack, Prof. Dr. Michael CDU CDU-Landesvorsitzender Brandenburg
Schweitzer, Alexander SPD Minister für Soziales, Arbeit, Gesund-
heit und Demografie
Rheinland-
Pfalz,
Singhammer, Johannes CSU MdB, Vizepräsident des Deutschen
Bundestages, gesundheitspolitischer
Sprecher der CSU-Landesgruppe in
der 17. Legislaturperiode
Bayern
Stracke, Stephan CSU MdB Bayern
GKinD-Rundschreiben 8/2013, Seite 6
4. Fokus-Artikel zur Frühgeborenensterblichkeit
In Rundschreiben 7/2013 hatten wir zu einem Fokus-Artikel zur Frühgeborenensterblichkeit
berichtet und Zweifel an der Grundaussage angemeldet.
Unter der Überschrift „Neonatale Sterblichkeit im deutschlandweiten Vergleich“ finden Sie auf
Seite 448 des Ärzteblattes Baden-Württemberg, Ausgabe 10/2013, einen Artikel, der sich
ebenfalls kritisch mit den Aussagen des Fokus-Berichtes auseinandersetzt:
http://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/archiv/2013/Aerzteblatt_Baden-
Wuerttemberg_10-2013.pdf
Jochen Scheel
Geschäftsführer
Anlage 1
zum GKinD-Rundschreiben 8/2013
Bitte zurücksenden, gerne per Fax: (030) 60984283
Bei Rückfragen: Fon 030.60984281, E-Mail [email protected]
GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser
und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.
Tannenstr. 15
57290 Neunkirchen
Anmeldung „DRG-Update“ am 23. Januar 2014
Sehr geehrte Frau Schneider,
hiermit melde ich mich verbindlich zum DRG-Update am 23. Januar 2014 von 11.00 Uhr bis
16.00 Uhr im Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof an.
Die Kosten betragen 320,00 € für Mitglieder inklusive Mehrwertsteuer bei einer Mindestteil-
nehmerzahl von 10 Personen.
Mir ist bekannt, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist und Anmeldungen nach Eingangs-
datum berücksichtigt werden.
Name, Vorname Teilnehmer/in Krankenhaus
PLZ Ort Straße
Telefon Telefax E-Mail
Datum, Stempel, Unterschrift
Anlage 2
zum GKinD-Rundschreiben 8/2013
Bitte zurücksenden, gerne per Fax: (030) 60984283
Bei Rückfragen: Fon 030.60984281, E-Mail [email protected]
GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser
und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.
Tannenstr. 15
57290 Neunkirchen
Anmeldung „PKMS-Update“ am 28. Januar 2014
Sehr geehrte Frau Schneider,
hiermit melde ich mich verbindlich zum PKMS-Update am 28. Januar 2014 von 12.00 Uhr bis
16.00 Uhr im Cosmopolitan (Veranstaltungszentrum) im Frankfurter Hauptbahnhof an.
Die Kosten betragen 120,00 € für Mitglieder inklusive Mehrwertsteuer.
Mir ist bekannt, dass dieses Treffen nur bei ausreichend hoher Teilnehmerzahl stattfindet
und die Teilnehmerzahl begrenzt ist und Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt
werden.
Name, Vorname Teilnehmer/in Krankenhaus
PLZ Ort Straße
Telefon Telefax E-Mail
Datum, Stempel, Unterschrift
Anlage 3
zum GKinD-Rundschreiben 8/2013
Bitte zurücksenden, gerne per Fax: (030) 60984283
Bei Rückfragen: Fon 030.60984281, E-Mail [email protected]
GKinD Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser
und Kinderabteilungen in Deutschland e.V.
Tannenstr. 15
57290 Neunkirchen
Teilnahme an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am
30.11.2013
Ja, wir wollen an der Aktion „Gesundheitspolitischer Frühschoppen“ am 30.11.2013
teilnehmen.
Bitte senden Sie Unterlagen, Hinweise, Pressetexte etc. an folgende/n Ansprechpartner/in:
Name Ansprechpartner/in Krankenhaus
PLZ Ort Straße
Telefon Telefax E-Mail
Datum, Stempel, Unterschrift