Ärzteblatt Sachsen-Anhalt - Heft 11/2019

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SACHSEN- ANHALT Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt | 30. Jahrgang | www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de 15 Prof. Sabine C. Herpertz hält die 5. „Erxleben Lecture“ der Universitätsmedizin Halle im Rahmen der feierlichen Urkundenübergabe 2019 Park des Dankens, Erinnerns und Hoffens in Halle (Saale) wird zum bundesweiten Begegnungsort 26 Fehlbildungsmonitoring: Keine erhöhte Anzahl an Handfehlbildungen in Sachsen-Anhalt 18 Fortbildungstag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in Halle: Digitalisierung im Gesundheitswesen 14 11

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SACHSEN-ANHALT

Offizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt | 30. Jahrgang | www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de

15 Prof. Sabine C. Herpertz hält die 5. „Erxleben Lecture“ der Universitätsmedizin Halle im Rahmen der feierlichen Urkundenübergabe

2019

Park des Dankens, Erinnerns und Hoffens in Halle (Saale) wird zum bundesweiten Begegnungsort

26Fehlbildungsmonitoring:Keine erhöhte Anzahl an Handfehlbildungen in Sachsen-Anhalt

18Fortbildungstag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in Halle: Digitalisierung im Gesundheitswesen

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2 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Inhalt

Inhalt

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Inhaltsverzeichnis

5 Was Mauerfall, Notfallversorgung und ein Dreibein verbindet

Editorial

38 Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle: Eine gute Dokumentation schützt

bei Aufklärungsrügen 40 Arzthaftpflicht: Patientensicherheit in der Urologie

Recht aktuell

47 Anmeldung zum Kurs „Spezielle Schmerztherapie“ Teil 2 48 Übersicht Fort- und Weiterbildungen 49 Fort- und Weiterbildungskurse für Ärztinnen und Ärzte 53 Veranstaltungen für Assistenzpersonal

Ärztliche Fortbildung

6 Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt 6 Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse 10 Das Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen

Fachangestellten“ informiert 12 Elektronischer Arztausweis 14 28. Fortbildungstag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Mitteilungen der Kammer

Aktuelle Themen 31 Pommes für die Grippeschutzimpfung? Neuer

Influenza-Saisonbericht erschienen 32 Tätigkeitsberichte der Transplantationszentren für 2018

veröffentlicht: Patienten finden gezielt Berichte für jedes Organ nach Zentrum

Medizinischer Fachartikel 34

Minimal-invasive Versorgung von Bauchwandbrüchen Aktuelle Trends aus der Hernienchirurgie

Dr. med. Ralf Michael Wilke

34

15 Prof. Dr. Sabine C. Herpertz hält die 5. „Erxleben Lecture“ der Universitätsmedizin Halle

17 Dienstagskolloquium „Medizin – Ethik – Recht“ 18 Keine erhöhte Anzahl an Handfehlbildungen in Sachsen-Anhalt

20

22 5. Anhalter Herz-Kreislauf-Tag in Wittenberg 23 Einsatz von ehrenamtlichen Dolmetscher*innen im medizinischen Bereich 24 QR-Code: Die schnelle Informationsmöglichkeit 25 Schmerzkonferenz im Universitätsklinikum Magdeburg 25 Prof. Malfertheiner wird für sein Lebenswerk geehrt 26 Park des Dankens, Erinnerns und Hoffens in Halle (Saale) wird zum bundesweiten Begegnungsort 28 1. Ethiktag am Universitätsklinikum Halle 29 Ausschreibung der Vertragsarztsitze 30 Interdisziplinäres Symposium Gefäßanomalien

Neues aus dem Kammerbereich

20Schmeckt‘s denn noch, das Leben? Ernährung und Medikamente im Alter

43 Sophie Seemann: Verschwundene Krankheiten 44 Einladung zur Weihnachtsfeier 45 Geburtstage im November 54 Impressum

Varia

2019Körperschaft des öffentlichen Rechts/www.aeksa.de

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Ihre Aufgaben:Die fachärztliche Patientenversorgung in den Kliniken für Geriatrie und Palliativmedizin sowie die Fachärztliche Diagnostik des jeweiligen Fachgebietes. Darüber hinaus übernehmen Sie interne und externe Konsiliartätigkeiten.

Profi l / Anforderungen:Wir suchen Fachärzte der Fachgebiete Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie oder Orthopädie/Unfallchirurgie mit dem Interesse an der Versorgung alter Menschen mit dem Ziel des Erbs der Zusatzbezeichnungen Geriatrie und Palliativmedizin.

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Editorial

Editorial

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Dass die Grenzöffnung vor nunmehr 30 Jahren für uns alle persönlich und für unseren Beruf tiefgreifende Verände-rungen gebracht hat, ist unbestritten. Unbestritten ist auch, dass einiges von dem, was in den ersten Jahren nach dem Mauerfall aus dem DDR Gesundheitssystem nicht über-nommen wurde, inzwischen (zumeist unter einem anderen Namen) neu erfunden wurde … oder wird.

Die gemeinsame ambulante Versorgung mehrerer Fachrich-tungen in den Polikliniken wird heute in Praxisgemein-schaften und großen MVZ realisiert, aus dem SV-Buch soll eine Gesundheitskarte werden, aus der Gemeindeschwester wurde eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis und die SMH-Notfallversorgung wird gerade in Berlin neu erfunden.

Und genau an dieser Stelle kommt das eingangs erwähnte Dreibein ins Spiel. Haben Sie einmal versucht, eine Bank mit zwei Beinen sicher und fest aufzustellen? Das geht nur, werden Sie sagen, wenn die beiden Beine sehr fest im Boden verankert sind. Wackelt nur ein Bein, so wackelt die ganze Bank. So ist es auch mit den beiden Säulen unserer Notfall-versorgung. Im Fundament der ambulanten und der statio-nären Notfallversorgung wackelt es schon lange. Alle Bemü-hungen, den Patienten auf der jeweils richtigen Seite der Bank zum Sitzen zu bewegen, in das für ihn notwendige Versorgungssystem zu lenken, haben nicht den gewünschten Effekt gebracht. Ein Teil unserer Notfallpatienten ist inzwi-schen so lange und so oft zwischen den beiden Versorgungs-pfeilern gewechselt, dass der Unterbau dieses so nicht mehr verkraftet. Unsere Bank wackelt mehr denn je. Nun haben die Berliner Baumeister im Bundesgesundheitsministerium erkannt, dass eine Bank sehr viel stabiler steht, wenn sie nicht zwei oder vier (bei Letzterem kann es nämlich auch wieder kippeln), sondern drei Beine hat. Auch auf einem unebenen Untergrund kann so ein einigermaßen stabiler Stand gewähr-leistet werden. Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung soll es richten. Unser drittes Bein heißt „Integrierte Notfall-versorgung“. Der derzeit intensiv diskutierte Gesetzesent-wurf beschreibt vier Elemente: die Schaffung gemeinsamer Notfallleitstellen, den Aufbau Integrierter Notfallzentren, die Aufwertung des Rettungsdienstes als Leistungsbereich der

gesetzlichen Krankenversicherung und eine Ausweitung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Zentrum der Versorgung sollen zukünftig Integrierte Notfallzentren; kurz INZ, stehen. Die INZ sollen als eigenständige Einheit zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor eine indikationsgerechtere Versorgung von Notfallpatienten verschiedener Schweregrade ermöglichen. Sie sollen rund um die Uhr an allen Tagen der Woche verfügbar sein und gemeinsam von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenhäusern eingerichtet und betrieben werden.

Irgendwie entdecken wir hier 30 Jahre nach der Wende auch ein paar gute alte Bekannte wieder. Das Prinzip der SMH mit zentraler Notrufnummer 115 und den beiden Bereichen DHD und DMH, also dem Dringenden Hausbesuchsdienst und dem, was wir heute Notarztdienst nennen, wird jetzt durch eine direkte Verzahnung des Rettungsdienstes (112) und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116, 117) und den Zentralen Notaufnahmen zu neuem Leben wiedererwachen. Ein gemeinsamer Indikationskatalog soll helfen, die Patienten in die jeweils notwendige Versorgungsstruktur zu lenken.

Das alles erscheint sinnvoll und hat bessere Erfolgsaussichten als alle bisherigen Steuerungsversuche. ABER… unser Bundesgesundheitsminister – oder besser seine Mitarbeiter, denn der Entwurf enthält sicherlich nicht zufällig noch den Vermerk „Nicht mit der Hausleitung abgestimmt“ – will mit diesem Gesetz auch gleich den KV-Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung aufheben und den Ländern übertragen. Die Konsequenzen erscheinen unüberschaubar. Ist es notwendig, dass zur Erlangung der anderen Ziele gleich der Sicherstellungsauftrag in Frage gestellt werden muss? Dies muss angezweifelt werden; ebenso wie die Vorstellung, dass unsere Landesregierung sich selbst um die Sicherstel-lung im Land kümmern möchte. Als letzte Instanz bleibt der Bundesrat, denn ohne eine Zustimmung der Länder und ohne eine Änderung des Grundgesetzes werden wesentliche Teile des Gesetzes nicht umsetzbar sein. Fortsetzung folgt.

apl. Prof. Dr. Uwe EbmeyerVizepräsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Was Mauerfall, Notfallversorgung und ein Dreibein verbindet

Prof. Dr. Uwe Ebmeyer

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

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Monatlich möchten wir an dieser Stelle die Ärztinnen und Ärzte benennen, die erfolgreich ihre Facharztprüfung an der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abgelegt haben.

Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-AnhaltTelefonische Sprechzeiten der Abteilung Weiterbildung: Mo. bis Do. 10 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr

Im Monat September konnten wir folgende Ärztinnen und Ärzte zum Erwerb des Facharztes beglückwünschen:

Facharzt für AllgemeinmedizinAnna-Maria Luci, Halle (Saale)Ina Wagenknecht, Halle (Saale)

Facharzt für AllgemeinchirurgieClaudia Hain, BornaStefan Hertwig, Halle (Saale)

Facharzt für Hals-Nasen-OhrenheilkundeOrwa Khasky, HalberstadtDr. med. Claudia Molkenthin, Magdeburg

Facharzt für Innere MedizinGrit Mittelstraß, Bernburg (Saale)Claudia Vesterling, Lutherstadt Wittenberg

Facharzt für Innere Medizin und AngiologieStephanie Stone, Halle (Saale)

Facharzt für Innere Medizin und GeriatrieFares Al Ktifan, Quedlinburg

Facharzt für Kinder- und JugendmedizinRuxandra-Carmen Cazan, HalberstadtAndrea Markowsky, LeipzigDr. med. Annika Steinmetz, Halle (Saale)

Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und InfektionsepidemiologieDr. med. Lukas Bechmann, Magdeburg

Facharzt für Physikalische und Rehabilitative MedizinAfag Ali-Zada, Naumburg (Saale)

Facharzt für Psychiatrie und PsychotherapieThekla Haase, MagdeburgDr. Biol. Hum. Manfred Nilius, MagdeburgDaniela Pörtl, Weißenfels

Neu erteilte Weiterbildungsbefugnisse gemäß der Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt (siehe auch im Internet unter www.aeksa.de)

Facharztbezeichnungen:

AllgemeinmedizinDr. med. Gisela FreuerEigeneinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-AnhaltDr. Albert Steinert Platz 139615 Seehausen (Altmark)6 Monate ambulante hausärztliche Versorgung und 12 Monate internistische Patientenversorgung werden als Weiterbildung anerkannt

Dipl.-Med. Gabriela GüntherDipl.-Med. Matthias GüntherGemeinschaftspraxisGoethestraße 306249 Mücheln (Geiseltal)18 Monate im Verbund werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Tobias KrößnerGemeinschaftspraxisSchlosslatz 406467 Hoym12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Anja MersiowskiEigeneinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-AnhaltDr. Albert Steinert Platz 139615 Seehausen (Altmark)12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Stefan MöckelArztpraxis Hauptstraße 4306242 Krumpa18 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dipl.-Med. Sabine OttoArztpraxisSchönebecker Straße 11-1339104 Magdeburg6 Monate ambulante hausärztliche Versorgung und 12 Monate internistische Patientenversorgung werden als Weiterbildung anerkannt Silvana RichterArztpraxisErnst-Thälmann-Straße 1806686 Lützen6 Monate ambulante hausärztliche Versorgung und 12 Monate internistische Patientenversorgung werden als Weiterbildung anerkannt

Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

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Annette SingerArztpraxis Albert-Einstein-Straße 306122 Halle (Saale)18 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Dipl.-Med. Klaus-Ronald WendtArztpraxisKunstbergstraße 8 a06295 Lutherstadt Eisleben12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

GefäßchirurgieDr. med. Torsten KohlstockAMEOS Klinikum SchönebeckKlinik für GefäßchirurgieKöthener Straße 1339218 Schönebeck (Elbe)24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Jens May, Dr. med. Rüdiger Löwenthal, Petra Tetzner, Dr. med. Thomas Birkigt und Karen-Ulrike Krams und 48 Monate Gefäßchirurgie werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Andreas ZabelAsklepios Klinik WeißenfelsKlinik für Gefäß- und ThoraxchirurgieNaumburger Straße 7606667 Weißenfels24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. Andreas Hellweger, Dr. med. Ralf Michael Wilke, Dipl.-Med. Jörg Reumann, Dr. med. Petra Wegermann und Dr. med. Ingo Böttcher und 36 Monate Gefäßchirurgie werden als Weiterbildung anerkannt

Orthopädie und UnfallchirurgieGesa BenthienJohanniter-Zentren für Medizinische Versorgung in der Altmark GmbHPraxis für ChirurgieWiesenweg 239317 Elbe-Parey6 Monate Basisweiterbildung Chirurgie und 6 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Enrico KahlAMEOS Klinikum AscherslebenKlinik für Orthopädie, Unfall- und WiederherstellungschirurgieEislebener Straße 7 a06449 Aschersleben24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dipl.-Med. Holger Kiuntke, Dr. med. Norbert Beier, Dr. med. Stephan Rudolph, Dr. med. Monika Mingramm und Michael Flach und36 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie im Verbund mit Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Lohmann werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Senat KrasniciJohanniter-Krankenhaus Genthin-Stendal GmbHKlinik für Unfall- und WiederherstellungschirurgieWendstraße 3139576 Stendal24 Monate Basisweiterbildung Chirurgie im Verbund mit Dr. med. André Benthien, apl. Prof. Dr. med. habil. Jörg Fahlke, Dipl.-Med. Kai-Stephan Friedrichs, Michael Gückel und Dr. med. Jens Rau und 48 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie im Verbund mit Dr. med. André Benthien und Dipl.-Med. Bernd Petzka werden als Weiterbildung anerkannt

HumangenetikProf. Dr. med. Martin ZenkerOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Medizinische FakultätInstitut für HumangenetikLeipziger Straße 4439120 Magdeburg60 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Prof. Dr. med. Martin Zenker Dr. med. Petra MuschkeDr. med. Ina SchanzeMVZ Universitätsklinikum Magdeburg gGmbHFachbereich HumangenetikLeipziger Straße 4439120 Magdeburg60 Monate im Verbund mit

dem Institut für Humangenetik an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg/Medizinische Fakultät als Weiterbildung anerkannt

Innere Medizin und GeriatrieLjuba RauchHELIOS Klinik Lutherstadt EislebenKlinik für GeriatrieHohetorstraße 2506295 Lutherstadt Eisleben36 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin im Verbund mit Dr. med. Gerd-Wilm Schute, Krum Petrov und Dr. med. Astrid Müller und 36 Monate Innere Medizin und Geriatrie einschließlich 6 Monate internistische Intensivmedizin im Verbund mit Dipl.-Med. Andreas Porsche werden als Weiterbildung anerkannt

Innere Medizin und Kardiologieapl. Prof. Dr. med. habil. Klaus EmpenStädtisches Klinikum DessauKlinik für Innere Medizin IIAuenweg 3806847 Dessau-Roßlau36 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin im Verbund mit Dipl.-Med. Jörg Dahlenburg, Dr. med. Axel Florschütz und Prof. Dr. med. habil. Mathias Plauth und 36 Monate Innere Medizin und Kardiologie einschließlich 6 Monate internistische Intensivmedizin im Verbund mit Anja Lüdike werden als Weiterbildung anerkannt

Dr. med. Burcin ÖzüyamanAsklepios Klinik WeißenfelsKlinik für KardiologieNaumburger Straße 7606667 Weißenfels36 Monate Basisweiterbildung Innere Medizin im Verbund mit Dr. med. Angelika Knispel, apl. Prof. Dr. med. habil. Thoralf Lange und Dr. med. Sebastian Rostoski und 36 Monate Innere Medizin und Kardiologie einschließlich 6 Monate internistische Intensivmedizin werden als Weiterbildung anerkannt

Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

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Dr. med. Stefan RossaAltmark-Klinikum gGmbH Krankenhaus SalzwedelKlinik für KardiologieBrunnenstraße 129410 Salzwedel18 Monate Innere Medizin und Kardiologie werden als Weiterbildung anerkannt

NuklearmedizinDr. med. Simone SchenkeMVZ Universitätsklinikum Magdeburg gGmbHLeipziger Straße 4439120 Magdeburg48 Monate im Verbund mit Prof. Dr. med. habil. Michael Kreißl und Dr. med. Thekla Wallbaum werden als Weiterbildung anerkannt

StrahlentherapieDr. med. Gunnar LohmDr. med. Evelyn WeinstrauchJohanniter-Krankenhaus Genthin-Stendal GmbHKlinik für StrahlentherapieWendstraße 3139576 Stendal 60 Monate im Verbund werden als Weiterbildung anerkannt Dr. med. Gunnar LohmDr. med. Evelyn WeinstrauchJohanniter-Zentren für Medizinische Versorgung in der ALTMARK GmbHPraxis für StrahlentherapieWendstraße 3139576 Stendal60 Monate im Verbund werden als Weiterbildung anerkannt

Schwerpunktbezeichnung:

NeonatologieDr. med. Roland HaaseKrankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle/Saale GmbHKlinik für Kinder- und JugendmedizinMauerstraße 506110 Halle (Saale)36 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Zusatzbezeichnungen:

GeriatrieSilva BülowDipl.-Med. Birgit PoleyJohanniter-Krankenhaus Genthin-Stendal GmbHKlinik für Innere MedizinWendstraße 3139576 Stendal18 Monate im Verbund werden als Weiterbildung anerkannt

HandchirurgieDr. med. Mattias KaiserKlinikum Magdeburg gGmbHKlinik für Plastische, Ästhetische und HandchirurgieBirkenallee 3439130 Magdeburg12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Plastische und Ästhetische Operationenapl. Prof. Dr. med. habil. Christiane MotschHarzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbHKlinik für Dermatologie und AllergologieHautkrebszentrum HarzDitfurter Weg 2406484 Quedlinburg12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt Spezielle SchmerztherapieDr. med. Holger BaustArztpraxis OT GutenbergSennewitzer Straße 706193 Petersberg12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Annette StaudteCarl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbHKlinik für Orthopädie und UnfallchirurgieWeiße Mauer 5206217 Merseburg12 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Spezielle UnfallchirurgieDr. med. Enrico KahlAMEOS Klinikum AscherslebenKlinik für Orthopädie, Unfall- und WiederherstellungschirurgieEislebener Straße 7 a06449 Aschersleben24 Monate werden als Weiterbildung anerkannt

Erloschene Weiterbildungsbefugnisse:

Für die Unterstützung der Kammer-arbeit im Rahmen der Weiterbildung möchten wir nachfolgenden Ärzten herzlich danken:

• Dr. med. Christoph Beck, HELIOS Klinik Jerichower Land GmbH, Befugnis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe endete am 31.08.2019

• Wolfgang Grimm, Gemeinschaftspraxis in Erxleben, Befugnis für Allgemeinmedizin endete am 30.06.2019

• Prof. Dr. med. Guido Arno Matschuck, AMEOS Klinikum Halberstadt GmbH, Befugnis für Innere Medizin und Kardiologie endete am 31.08.2019

• Dr. med. Stefan Rosocha, Städtisches Klinikum Dessau, Befugnis für Innere Medizin und Kardiologie endete am 05.08.2019

• Dr. med. Stephan Ruhla, Evangelisches Krankenhaus Paul-Gerhardt-Stift Lutherstadt Wittenberg, Befugnis für Innere Medizin endete am 30.06.2019

• Dr. med. Volker Schlegel, Gemeinschaftspraxis in Teuchern, Befugnisse für Innere Medizin und Pneumologie, Allergologie und Schlafmedizin endeten am 30.06.2019

Neu zugelassene Weiterbildungsstätten:

Eigeneinrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-AnhaltDr. Albert Steinert Platz 139615 Seehausen (Altmark) zugelassen für Allgemeinmedizin

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Mitteilungen der Kammer

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Herbstsitzung der Kammerversammlung

Johanniter-Zentren für Medizinische Versorgung in der Altmark GmbHPraxis für ChirurgieWiesenweg 239317 Elbe-Parey

zugelassen für Orthopädie und Unfallchirurgie

Klinikum Magdeburg gGmbHKlinik für Plastische, Ästhetische und HandchirurgieBirkenallee 3439130 Magdeburg

zugelassen für Handchirurgie

Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbHKlinik für Dermatologie und AllergologieHautkrebszentrum HarzDitfurter Weg 2406484 Quedlinburg

zugelassen für Plastische und Ästhetische Operationen

Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbHKlinik für Orthopädie und UnfallchirurgieWeiße Mauer 5206217 Merseburg

zugelassen für Spezielle Schmerztherapie

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Am 13. Dezember 2019 ist Redaktions-/Anzeigenschluss für die Doppelausgabe Januar/Februar des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt. Das Heft erscheint am 1. Februar 2020.

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Am Samstag, 19. Oktober 2019, fand die 9. Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt (VII. Wahlperiode 2016 – 2021) statt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die November-Ausgabe des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt schon im Druck. Der Bericht über die Kammerversammlung folgt daher in der Dezember-Ausgabe des Ärzteblattes, die am 30. November 2019 erscheint.

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Herbstsitzung der Kammerversammlung am 3. November 2018

Mitteilungen der Kammer

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Das Referat „Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten“ informiert:

Der Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt – Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters

Der Berufsbildungsausschuss ist für die Belange und die Sicherung der Qualität der MFA-Ausbildung zuständig. In wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung ist der Berufsbildungsausschuss anzuhören und zu informieren. In der ersten konstituierenden Sitzung der neuen Legislatur-periode am 25.09.2019 wählte der Ausschuss aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Nach zwei Jahren wird gewechselt, so sieht es die Geschäftsord-nung des Berufsbildungsausschusses vor. Der stellvertretende Vorsitzende übernimmt den Vorsitz und der Vorsitzende wird der Stellvertreter.

Frau Dipl.-Ing.-Ök. Schmidt, Hauptgeschäftsführerin der Ärz-tekammer Sachsen-Anhalt, leitete im Auftrag von Frau Dr. Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die Wahl. Für das geleistete Engagement in der bis-herigen Legislaturperiode dankte sie der Vorsitzenden, Frau Dr. Krause, und der stellvertretenden Vorsitzenden, Frau Sander, sowie den Mitgliedern des Berufsbildungsausschusses.

Für die neue Legislaturperiode vom 01.07.2019 bis 30.06.2023 wurden für die Funktion des Vorsitzenden und des Stellver-treters:• Dr. med. Cornelia Krause – Beauftragte der Arbeitgeber• Uta Jahnke – Beauftragte der Arbeitnehmergewählt. Frau Dr. Krause übernimmt für zwei Jahre die Funk-

tion der Vorsitzenden und Frau Jahnke nimmt den Vorsitz stellvertretend wahr. Nach zwei Jahren wechselt der Vorsitz auf die Beauftragte der Arbeitnehmer und die Stellvertretung auf die Beauftragte der Arbeitgeber.

Die Ärztekammer ist die zuständige Stelle für die Errichtung des Berufsbildungsausschusses. Er setzt sich aus Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Lehrkräften an berufsbildenden Schulen und deren Stellvertreter zusammen. Die Sitzungen des Berufsbildungsausschusses finden einmal pro Jahr in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt.

Die Mitglieder und Stellvertreter des Berufsbildungsausschusses in der Legislaturperiode 01.07.2019 – 30.06.2023

Beauftragte der Arbeitgeber – MitgliederDr. med. Peter BurgerDr. med. Cornelia KrauseWilmar MüllerKatharina PolterHenrik StraubHans-Georg Vitzthum

Beauftragte der Arbeitgeber – StellvertreterDr. med. Thomas-Olaf Bittner

Beauftragte der Lehrkräfte – MitgliederSylke GürkeAnnett NitschkeHans-Eckehard Sonntag

Dipl.-Ing.-Ök. Gisela Schmidt (beide Fotos r.), Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, dankt Frau Dr. med. Krause (linkes Bild l.) und Frau Sander (rechtes Bild l.), Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende in der bisherigen Legislaturperiode Fo

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Mitteilungen der Kammer

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Geertje WankCornelia Warneke

Beauftragte der Lehrkräfte – StellvertreterDoris Harnisch

Beauftragte der Arbeitnehmer – MitgliederIngrid GerlachChristin GöselJutta HartmannUta JahnkeErika Sander

Beauftragte der Arbeitnehmer – StellvertreterSusanne GellerSabine Radtke

Die Abschlussprüfung Winter 2019/2020

Die Abschlussprüfung der Auszubildenden und Umschüler gliedert sich in eine schriftliche bzw. praktische Prüfung und findet zu folgenden Terminen in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt statt:• Schriftliche Prüfung 07.12.2019• Praktische Prüfung 13.01.2020 – 27.01.2020

Der genaue Termin der praktischen Prüfung wird den Auszu-bildenden und Umschülern am Tag der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt • im Fach Behandlungsassistenz (120 Minuten)• im Fach Betriebsorganisation und -verwaltung (120 Minuten)• im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten).

Die praktische Prüfung findet ca. vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung vor einem Prüfungsausschuss statt und

umfasst 70 Minuten. Der Prüfling absolviert eine komplexe Prüfungsaufgabe in 55 Minuten und hat ein anschließendes Fachgespräch (15 Minuten). Die feierliche Zeugnisübergabe für die Abschlussprüfung findet am Mittwoch, 05.02.2020, um 15.00 Uhr, in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, statt. Die Einladung für die Freisprechung erhalten die Prüfungsteilnehmer und Lehrer am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung und die Mitglieder der Prüfungsausschüsse am Tag der praktischen Prüfung.

Anmeldung zur Zwischenprüfung 2020

Die Zwischenprüfung findet am 17.03.2020 statt. Die Anmel-dung der Auszubildenden und Umschüler muss bis zum 15.01.2020 erfolgt sein. Alle in Frage kommenden Auszubil-denden und Umschüler werden durch die Mitarbeiterinnen des MFA-Referates der Ärztekammer informiert.

Berufsfindungs- und Studienmesse 2019

Zum ersten Mal nahm die Ärztekammer Sachsen-Anhalt an der Berufsfindungs- und Studienmesse am 07.09.2019 in der Agentur für Arbeit in Halberstadt teil. Am Messestand stellte das Referat den Ausbildungsberuf Medizinische/r Fach-angestellte/r vor. In den zahlreichen Gesprächen hatten nicht nur Schüler, Lehrer und Eltern Nachfragen zum Beruf, sondern auch Interessenten, die bereits Berufserfahrung vorweisen können. Sie möchten umlernen und interessieren sich für den Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r.

Zuwendungen für Auszubildende

Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt informiert im September 2019, dass zum 1. Februar 2019 die neuen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von auswärtig beschulten Auszubildenden des Landes Sachsen-Anhalt (Berufsschulrichtlinie – RabAz) in Kraft getreten (RdErl. des MB vom 1.2.2019 – 22-81626) sind.

Die Richtlinien wurden im SVBl. LSA Nr. 6/2019, S.99/ff veröffentlicht. Die Berufsbildenden Schulen wurden vom Landesschulamt darüber informiert.

Bei Bedarf können die entsprechenden Vordrucke – das Antragsformular und die beiden Anlagen zur Bestätigung der Berufsbildenden Schulen bzw. der Unterbringung – im Internet heruntergeladen werden unter:

https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/service/formulare-fuer-auszubildende/

Gratulation zur Wahl – Frau Dr. med. Krause (l.), neue Vorsitzen-de und Frau Jahnke (r.), neue stellvertretende Vorsitzende des Be-rufsbildungsausschusses

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Mitteilungen der Kammer

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Rückblick

Bereits Mitte der 90er Jahre wurde die Idee des elektronischen Arztausweises geboren, der neben der reinen Sicht-ausweisfunktion auch elektronische Funktionen bereitstellen soll.

Anfang der 2000er Jahre war es die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die eine Einführung bis Anfang 2006 forderte. Zehn Jahre nach dem geplanten Einführungstermin trat das Gesetz für sichere digitale Kommu-nikation und Anwendungen im Ge- sundheitswesen (E-Health-Gesetz) in Kraft. Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wollte mit dem Gesetz „den Fortschritt im Gesundheitswesen vorantreiben“.

Neben der bundesweiten und flächen-deckenden Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) in Arztpraxen und Krankenhäusern bis Mitte 2018 wurde die schrittweise Einführung von Anwen-dungen geregelt, die den Einsatz eines elektronischen Arztausweises voraus-setzten.

Funktionen und AnwendungenVoraussichtlich im Jahr 2020 ist nun damit zu rechnen, dass das Schreiben des Notfalldatensatzes und des Medi-kationsplanes auf die elektronische Gesundheitskarte der Patienten zur Verfügung stehen wird.

Nach 25 Jahren hätte dann der elektro-nische Arztausweis seine ersten prakti-schen Anwendungen im ärztlichen Alltag.

Dazu werden die folgenden elektroni-schen Funktionen des elektronischen Arztausweises genutzt:

• Authentifikation Gegenüber Computersystemen kann

sich der Inhaber ausweisen und so Zugriff erhalten, wenn es vom Computersystem unterstützt wird.

• Verschlüsselung Der Absender kann seine Daten

digital unlesbar machen, sodass ein Versand über öffentliche Netze wie das Internet erfolgen kann. Das Verfahren stellt sicher, dass nur der Empfänger die Daten lesen kann.

• Elektronische Unterschrift Digitale Schriftstücke jeder Art

können elektronisch und rechtsver-bindlich unterschrieben werden. Das Ausdrucken und die händische Unterschrift entfallen.

• Zugriff auf die Daten der elektroni-sche Gesundheitskarte

Die auf einer elektronischen Gesund-heitskarte gespeicherten medizini-schen Daten sollen nur von Ärzten, Apothekern, Zahnärzten und ande-ren „health professionals“ gelesen werden können. Dazu ist ein Health Professional Card (eHBA) in der jeweiligen Ausprägung erforderlich. Bei den Ärzten ist es der elektroni-sche Arztausweis.

Nebenbei erfüllt der elektronische Arztausweis auch die klassische Sicht-ausweisfunktion.

Herausgabe und AnbieterDie Herausgabe des elektronischen Arztausweises regelt das Gesetz über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt und überträgt die Aufgabe der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.In Abstimmung mit den anderen deut-schen Ärztekammern wurde ein

Rahmenvertragsmodell erarbeitet. Jeder Anbieter, der die technischen Anforderungen gegenüber der Gesell-schaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) nach-weisen und die Anforderungen des Rahmenvertrages gegenüber der Bundesärztekammer erfüllen kann, darf elektronische Arztausweise produ-zieren.

Seit dem Jahr 2016 können die Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt elektronische Arztausweise der Firma Medisign beziehen. Dabei handelt es sich um einen Vorläuferaus-weis, der bis auf den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte alle weiteren Funktionen unterstützt.

Ende August 2019 wurde mit T-Systems der zweite Hersteller für den Erwerb von elektronischen Arztausweisen frei-geschaltet. Dieser Ausweis unterstützt alle spezifizierten Funktionen.

Mit der Bundesdruckerei und ATOS stehen zwei weitere Anbieter in den Startlöchern. Sie stehen vor dem Abschluss der Zulassungsverfahren.

Beantragung

Voraussetzung für die Beantragung ist ein Zugang zum Portal für Kammermit-glieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Liegt noch kein Zugang vor, dann kann unter folgendem Link die Registrierung erfolgen: https://webportal.aeksa.de/public/registrieren2/

Im Menü „Meine Daten“ steht der Punkt „eArztausweis beantragen“ zur Verfügung. Nach erfolgreichem Abgleich der in der Ärztekammer gespeicherten Personendaten mit denen des Personalausweises und der

Elektronischer ArztausweisErste Fachanwendungen starten 2020

Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

13Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Abfrage nach der Weitergabe der Produktionsinformation an die KV Sachsen-Anhalt, werden in zufälliger Reihenfolge die Anbieter aufgelistet. Internetverknüpfungen hinter den Anbietern führen direkt zu den Ange-botsseiten. Dort stehen Informationen zu den aktuellen Konditionen der zuge-lassenen Anbieter (Medisign, T-Systems Stand August 2019) zur Verfügung.

Der gewünschte Anbieter muss ausge-wählt und mit „Weiter“ die Bearbeitung fortgesetzt werden. Im Hintergrund wird ein Antrag in der Ärztekammer Sachsen-Anhalt erstellt und die Stamm-daten an den gewählten Anbieter über-tragen. Bei T-Systems erfolgt eine direkte Weiterleitung zum vorbefüllten Antrag. Bei Medisign wird der Antrag mit einem Zeitversatz von ca. 10 Minuten als Mitteilung im Portal für Kammermitglieder bereitgestellt.

Ist man im vorbefüllten Antrag beim Anbieter, dann müssen dort Informati-onen ergänzt werden. Nach der

Vervollständigung des Antrages muss dieser ausgedruckt und ein Identifikati-onsverfahren durchgeführt werden. Beide Anbieter bieten das PostIdent-Verfahren an. Medisign bietet zusätz-lich das Apo-Ident an, das für Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärzte-bank zur Verfügung steht. Details werden im Antragsprozess bei den Anbietern mitgeteilt.

Die Antragsunterlagen werden je nach Verfahren an die Ärztekammer Sachsen-Anhalt oder direkt an den Anbieter gesendet. Das ergibt sich aus den ausgedruckten Formularen. Nach Prüfung der Unterlagen und der Ertei-lung der Produktionsfreigabe durch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt als Herausgeber, werden die elektroni-schen Arztausweise produziert und dem Kammermitglied zugestellt.

Abteilung Informatik

Telematik-ID

Grundsätzlich sollte bei der Beauftragung eines elektroni-schen Arztausweises auf die Änderung der Telematik-ID ver-zichtet werden.

Warum?Elektronischen Arztausweisen können Berechtigungen, wie z. B. der Zugriff auf eine Patientenakte, zugewiesen werden. Da der elek-tronische Arztausweis nur eine begrenzte Gültigkeit von fünf Jahren hat, verfallen die erteilten Berechtigungen mit dem Ablauf des elektronischen Arztauswei-ses. Die Telematik-ID ist das arzt-ausweisübergreifende Bindeglied zwischen elektronischen Arzt-ausweisen eines Inhabers. Erteilte Berechtigungen können mit Folgeausweisen weiterverwendet werden, wenn die Telematik-ID nicht erneuert wird.

06108 Halle, Telefon: 0345 691 93-0 E-Mail: [email protected]

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Mitteilungen der Kammer

Mitteilungen der Kammer

14 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Wie gehen Ärzte mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen um? Dieser Frage widmete sich der 28. Fortbildungstag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 28. September 2019 in Halle (Saale). Dabei wurde in drei Vorträgen zu unterschied-lichen Themen referiert.

Ein klinisches Krebsregister ist der posi-tiven Seite bei der Erhebung von Gesund-heitsdaten zuzurechnen. Dr. rer. nat. Thomas Trantzschel – Leiter Koordinierungsstelle, Klinische Krebsre-gister Sachsen-Anhalt gGmbH, referierte im 1. Vortrag zum Thema „Klinische Krebsregistrierung – warum das denn?“ Das Gesetz über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt ist seit Beginn 2018 in Kraft. Der Vortrag gab einen Überblick zu den Zielen der klinischen Krebsregistrierung, dem aktuellen Stand und den damit verbundenen Regeln zur Meldung und Registrierung. Außerdem wurde eine Perspektive zur zukünftigen Entwicklung und möglichen Nutzung der

Daten aufgezeigt. Informationen zum Klinischen Krebsregister finden Sie unter: https://www.kkr-lsa.de/

Ein weiteres wichtiges Thema des aktu-ellen Fortbildungstages war die Fernbe-handlung. Patrick Weidinger – Rechtsan-walt der Deutschen Ärzteversicherung – ging in seinem Vortrag auf die „Fernbe-handlung – die Zukunft der Medizin? Bestandsaufnahme, Ausblick und kriti-sche Betrachtung“ ein. Die Zukunft hat gerade erst begonnen: Durch Berufsord-nungen gestattete ausschließliche Fern-behandlungen, etablierte TeleDoc’s der Krankenkassen und der Krankenversi-cherungen, com-putergenerierte Diag-nosen und Behandlungen, digitale Doku-mentationen und Abrechnungen. Diese Technisierung bietet große Chancen, aber auch Risiken, die es zu beherrschen gilt. In der Dezember-Ausgabe des Ärzte-blattes Sachsen-Anhalt wird zu diesem Thema eine Zusammenfassung von Herrn Weidinger folgen.

Roboter und roboterähnliche Lösungen sind längst im medizinischen Alltag angekommen. Dr. med. Dietrich Stoevesandt – Leiter des Dorothea Erxleben Lernzentrums, Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg – gab abschließend interessante Einblicke in das Thema „Roboter in Medizin und Pflege – Gegenwart oder Zukunft?“. Während in der industriellen Fertigung Roboter seit Jahrzehnten einen hohen Stellenwert haben, sind sie im Einsatz am Patienten bisher nur vereinzelt anzutreffen.

Mittelfristig will sich Sachsen-Anhalt als Region für innovative Gesundheitsver-sorgung etablieren. Als einen ersten Schritt in diese Richtung wurden bereits bestehende Anwendungen vorgestellt und mögliche Einsatzfelder der Zukunft diskutiert und kritisch hinterfragt. Dabei kam auch Thea, ein humanoider Roboter der Pepperfamilie, zu Wort.

28. Fortbildungstag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt in HalleDigitalisierung im Gesundheitswesen

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Neues aus dem Kammerbereich

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Am 5. Oktober sind in feierlichem Rahmen die Urkunden an Promoven-dinnen und Promovenden, Habilitan-dinnen und Habilitanden sowie goldene Doktorjubilare der Medizini-schen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) vergeben worden. Fünf Doktorarbeiten, die mit dem Gesamtprädikat „summa cum laude“ abgeschlossen wurden, sind von Prorektorin Prof. Dr. Johanna Mierendorff zudem mit Luther-Urkunden der Universität Halle ausge-zeichnet worden.

Der Festvortrag, die „Erxleben Lecture“, war Programmbestandteil des akade-mischen Festaktes in der Aula des Löwengebäudes der MLU. In diesem Jahr hielt diesen Prof. Dr. Sabine C. Herpertz von der Universitätsmedizin Heidelberg, die zuvor von der Präsi-

dentin der Ärztekammer Sachsen-An-halt, Dr. Simone Heinemann-Meerz, kurz vorgestellt wurde.

Herpertz sprach zum Thema „Himmel-hoch jauchzend – zu Tode betrübt: Beiträge aus der Psychopathologie und Neurobiologie zum Verständnis der Borderline-Persönlichkeitsstörung“.

Herpertz ist promovierte Ärztin und wurde in Psychiatrie und Psychothe-rapie habilitiert. Seit 2009 ist sie Lehr-stuhlinhaberin für Allgemeine Psychia-trie am Universitätsklinikum Heidel-berg, Ärztliche Direktorin der gleichna-migen Klinik und geschäftsführende Direktorin des Zentrums für Psychoso-ziale Medizin.

Ihre neurologische und neurowissen-schaftliche Forschung und die Verän-

derungen, die sie dabei bei Betroffenen gefunden hat, waren Gegenstand des Vortrags. „Das ist mein Hauptfor-schungsgebiet. Ich bin bereits sehr früh in Kontakt mit emotional instabilen Patienten gekommen und mein Anliegen war und ist es, sie besser

Prof. Dr. Sabine C. Herpertz hält die 5. „Erxleben Lecture“ der Universitätsmedizin Halle im Rahmen der feierlichen Urkundenübergabe 2019

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5. „Erxleben Lecture“ in der Aula des Löwengebäudes der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Prof. Dr. Sabine C. Herpertz

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16 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

verstehen zu können – gerade, weil sie auf andere oft schwierig, manipulativ und aggressiv wirken“, sagte Herpertz.

Sie habe sich sehr gefreut, dass sie als Referentin für die „Erxleben Lecture“ eingeladen worden sei. „Es gibt zwar seit etwa 20 Jahren positivere Entwick-lungen für Wissenschaftlerinnen, aber Frauen sind in den ‚großen klinischen Fächern‘ nach wie vor Ausnahmen. Deswegen müssen Frauen speziell gefördert werden, insbesondere auch dahingehend, dass sie ihren eigenen akademischen Karriereweg gehen können“, sagt Herpertz. Eine Veranstal-tung wie die „Erxleben Lecture“ stelle

Frauen aus der Wissenschaft in den Mittelpunkt, zeige damit Rollenvor-bilder und mache anderen Frauen Mut. Und sie habe, verriet sie, auch einen persönlichen Bezug, der ein wenig an Dorothea Erxleben, die erste promo-vierte Ärztin Deutschlands, erinnere: Herpertz‘ Mutter sei direkt nach dem Zweiten Weltkrieg die einzige Medizin-studentin in Marburg gewesen und habe es sicher nicht leicht gehabt. Deshalb sei sie dafür dankbar und schätze es sehr wert, was Frauen über die Jahrhunderte und Jahrzehnte für andere Frauen erreicht haben.

„Es scheint, dass Gleichstellung auch in den höheren Etagen langsam ankommt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat beispielsweise nun erstmals seit ihrer Gründung eine Präsidentin. Unsere ‚Erxleben Lecture‘ trägt ihren Teil dazu bei, die Sichtbarkeit von Frauen in der Wissenschaft zu erhöhen und die Bandbreite der Forschungsge-biete aufzuzeigen, in denen Frauen erfolgreich sind“, sagte der Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. Michael Gekle.

Die Festveranstaltung zur Urkunden-verleihung bestand neben der Lecture aus einer musikalischen Einleitung sowie der Begrüßung der Festgemein-

schaft und einer kurzen Einführung vom Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Dr. med. Michael Gekle. Danach hielt die Prorektorin für Personalent-wicklung und Struktur der Universität Halle, Prof. Dr. phil. Johanna Mieren-dorff, ein Grußwort.

Nach der „Erxleben Lecture“ und einem musikalischen Intermezzo erfolgte die Übergabe der Urkunden zunächst an fünf Goldene Doktorjubi-lare, danach an neun Habilitandinnen und Habilitanden und als Abschluss an die Doktorandinnen und Doktoranden, diesmal 95, wovon jedoch einige nicht persönlich anwesend sein konnten. Die Veranstaltung endete dann ebenfalls musikalisch.

Die Erxleben Lecture wurde 2015 anlässlich des 300. Geburtstages Doro-thea Erxlebens, die 1754 in Halle als erste Ärztin Deutschlands promoviert wurde, von der Medizinischen Fakultät Halle und der Ärztekammer Sachsen-Anhalt unter Schirmherrschaft von Nobelpreisträgerin Prof. Dr. Christiane Nüsslein-Volhard ins Leben gerufen. Die erste Lecture hielt Prof. Dr. Elke Lütjen-Drecoll.

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v. l.: Dr. Simone-Heinemann-Meerz, Prof. Dr. Sabine C. Herpertz und Prof. Dr. med. Michael Gekle

v. l.: Prof. Dr. Sabine C. Herpertz und Dr. Simone Heinemann-Meerz

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Interdisziplinäres Wissenschaftliches Zentrum

MEDIZIN - ETHIK - RECHT

Wintersemester 2019/2020

Dozentenbibliothek Öffentliches Recht (Juridicum) Universitätsplatz 5, 06108 Halle (Saale) 14.15 - 15.45 Uhr

29.10.2019, Hallischer Saal, Universitätsring 5 -Dr. Vera Rieckmann Fraunhofer-lZI, Außenstelle Molekulare Wirkstoffbiochemie und Therapieentwicklung Halle (Saale) Dr. Fabienne Ferrara Preclinics GmbH, Potsdam Zentrum für Haus- und Nutztierforschung - Behring Campus Eystrup Tierversuche in der biomedizinischen Forschung

05.11.2019 - Prof. Dr. Stefan Huster Universität Bochum - Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie Die NIPD im Versorgungssystem. Ethische und rechtliche Fragen

19.11.2019 - Prof. Dr. Patrick Michl Universitätsklinikum Halle (Saale) -Klinik und Poliklinik für Innere Medizin Entwicklung und Grenzfragen in der onkologischen Systemtherapie - zwischen Präzisionsmedizin, demographischem Wandel und ökonomischen Zwängen

03.12.2019 - Prof. Dr. Gunnar Duttge Universität Göttingen - Institut für Kriminalwissenschaften/ Zentrum für Medizinrecht Für und Wider einer Impfpflicht zur Prävention gegen Masern

14.01.2020 - Prof. Dr. Robert Nuscheler Universität Augsburg - Lehrstuhl Finanzwirtschaft Sinn und Unsinn der Gesundheitsprävention aus Sicht eines Ökonomen

28.01.2020 - Prof. Dr. Mascha Binder Universitätsklinikum Halle (Saale) -Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin Zugangshürden zu moderner Krebsdiagnostik und -therapie in Deutschland

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Die Veranstaltungen sind

mit 2 Fortbildungspunkten

zertifiziert.

Neues aus dem Kammerbereich

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18 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Kommen Kinder mit Fehlbildungen zur Welt oder führen diese sogar zu einer vorzeitigen Beendigung der Schwan-gerschaft, ist das ein großer Schicksals-schlag für die Betroffenen. Jeder Einzel-fall ist tragisch und stellt Familien vor ganz spezielle Herausforderungen. Aktuelle Medienberichte, wonach in Nordrhein-Westfalen vermeintlich ver-mehrt Handfehlbildungen aufgetreten sind, verunsichern. Die aktuellen Zahlen der Fehlbildungsepidemiologie aus Sachsen-Anhalt können beruhigen.

Das Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt erfasst und analysiert angebo-rene Fehlbildungen und Anomalien bei Neugeborenen im Bundesland Sachsen-Anhalt in multidisziplinärer Zusammenarbeit mit den Geburts- und Kinderkliniken und den Einrichtungen der prä- und postnatalen Diagnostik. Nur dank der kontinuierlichen Förde-rung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt seit 1995 und der enga-gierten Mitarbeit jedes einzelnen Einsenders ist diese landesweite inter-disziplinäre Datenerfassung zu angebo-renen Fehlbildungen möglich. Die Institution agiert eigenständig und ist der Medizinischen Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg angegliedert.

Mit den erhobenen Daten vertritt das Fehlbildungsmonitoring die Bundesre-publik Deutschland im WHO-verbun-denen weltweiten Netzwerk Internati-

onal Clearinghouse of Birth Defects Surveillance and Research (ICBDSR, www.icbdsr.org) und im europäischen Netzwerk für populationsbezogene Fehlbildungserfassung EUROCAT (European Surveillance of Congenital Anomalies, https://eu-rd-platform.jrc.ec.europa.eu/eurocat).

Derzeit erfolgt die epidemiologische Analyse der Daten von 17.617 Schwan-gerschaften für den Geburtsjahrgang 2018 für das Bundesland Sachsen-Anhalt. Von angeborenen Fehlbil-dungen waren im Jahr 2018 rund 4 % aller Geborenen betroffen. Trotz der pränatalen Diagnostik ist nicht immer vor der Geburt das Vorliegen einer großen Fehlbildung bekannt. Die tatsächliche Rate der Entwicklungsstö-rungen wird oft unterschätzt. Sie ist höher, da nicht alle Schwangerschaften mit Entwicklungsstörungen bzw. Fehl-bildungen der Feten ausgetragen werden bzw. der Defekt zum Geburts-zeitpunkt noch nicht erkennbar ist.

Generell ist weltweit das Organsystem Herz-Kreislauf am häufigsten von Fehl-

bildungen betroffen. Unsere Darstel-lung zeigt dies ebenfalls für Sachsen-Anhalt.

Die Organsystembeteiligung bei Kin-dern/Feten mit großen Fehlbildungen (gruppiert) ist in Abbildung 1 darge-stellt. Es ist ersichtlich, dass über die Jahre die prozentuale Verteilung in den Diagnosegruppen annähernd konstant blieb.

Ausgangspunkt für die hier erfolgende Vorabveröffentlichung der Daten zu Reduktionsfehlbildungen der Extremi-täten (Fehlbildungen von Hand, Arm, Bein und/oder Fuß) ist das große mediale Interesse am Thema Geburten von Babys mit Handdeformitäten. Angeborene Fehlbildungen generell, und auch konkret Fehlbildungen der Hände, Arme, Füße und/oder Beine, treten immer wieder mit schwankender Häufigkeit auf (siehe Grafik).

2018 wurde eine Reduktionsfehlbil-dung der Extremitäten in Sachsen-Anhalt bei einem Kind/Fet pro 1.602 Geburten beobachtet. Im Vergleich

Keine erhöhte Anzahl an Handfehlbildungen in Sachsen-Anhalt

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Organsystembeteiligung bei Kindern/Feten mit großen Fehlbildungen (gruppiert)

Genitale Gesichtsspalten Verdauungstrakt ZNS Niere/HAS Muskel/Skelett Herz-Kreislauf

Abb. 1: Organsystembeteiligung bei Kindern/Feten mit großen Fehlbildungen (gruppiert) im Zeitraum 2008-2017 G

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19Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

zum Bezugszeitraum ab 2000 zeigt sich ein rückläufiger Trend in der Region. Die Grafik zeigt die natürlichen Schwankungen der Häufigkeiten in den einzelnen Jahren und den sich daraus ergebenden Durchschnittswert. Die Auswertung der aktuellen Daten gibt keinen Anlass für eine örtliche oder zeitlich auffällige, ungewöhnliche Häu-fung der Extremitätenfehlbildungen in Sachsen-Anhalt.

Unsere Erfahrungen mit der kontinuier-lichen Fehlbildungserfassung unter-streichen die Bedeutung eines solchen Registers. Erst so sind Aussagen zu aktuell auftretenden Phänomenen der scheinbaren Häufung und deren Einordnung im zeitlichen Trend möglich.

Mit Hilfe mathematischer Modelle lassen sich Häufungen auf Grundlage von Basisdaten berechnen. Für weitere Analysen ist eine fachkompetente Evaluierung der Einzelfälle nötig. Ursa-chen für angeborene Fehlbildungen sind multifaktoriell. Es sind nicht nur Gendefekte, Infektionen, Arzneimittel, chemische Noxen, mechanische Ein-wirkungen und/oder entwicklungsphy-

siologische Defizite als Ursache möglich. In 50 % der Fälle bleibt trotz der Möglichkeiten der modernen Medizin der Auslöser unbekannt.

Häufungen von Fehlbildungen in Sachsen-Anhalt konnten im Zusam-menhang mit der verbesserten Pränatal-diagnostik (z. B. bei Herzfehlbildungen) und dem gestiegenen Mutteralter (z. B. Chromosomenaberrationen) in den Vorjahren festgestellt werden. Es handelt sich dabei um nicht direkt beeinflussbare Risikofaktoren.

Allerdings konnte durch das Register eine Häufung von Sartanfetopathien festgestellt und eine entsprechende Warnung veranlasst werden.

Generell gilt es, bekannte Risikofak-toren zu minimieren. So sollten weiterhin präventive Maßnahmen zum Verzicht auf Alkohol, Drogen und/oder Nikotin in der Schwangerschaft unter-stützt werden. Auch die rechtzeitige Einnahme von Folsäure (bereits ab Kinderwunsch) stellt eine bedeutende Präventionsmaßnahme dar, die noch immer nicht vollständig umgesetzt ist.Eine für die Bundesrepublik Deutsch-

land einmalige Zusammenarbeit mit allen beteiligten Ärzten, medizinischem Fachpersonal und Wissenschaftlern auf Bundeslandebene ist hier in Sachsen-Anhalt herausragend und ermöglicht erst diese systematische Fehlbildungs-erfassung und -analyse. Die aktuellen Daten für das Geburtsjahr 2018 werden im Rahmen des Einsendertreffens am 09.11.2019 vorgestellt und der Jahres-bericht erscheint anschließend in bewährter Form. Kurzfristige Anmel-dungen zum Einsendertreffen sind unter [email protected] möglich.

Verfasser: Andrea Köhn

Korrespondenzadresse:Dr. med. A. RißmannFehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt*Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-UniversitätLeipziger Straße 44, Haus 3939120 MagdeburgTel.: 0391/67-14174E-Mail: [email protected]

*gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018Prävalenz 9,0 9,9 5,6 10,0 10,3 4,6 5,3 11,4 8,9 6,4 5,7 9,4 14,1 8,3 11,0 7,4 6,6 8,9 6,2ØPrävalenz 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4 8,4

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* Geborene = Lebendgeborene + Totgeborene + induzierte Aborte nach pränataler Diagnose + Spontanaborte ab der 16. Schwangerschaftswoche

Reduktionsdefekte der oberen und/oder unteren Extremitäten 2000-2018 Sachsen-Anhalt

Abb. 2: Darstellung der Häufigkeit (Prävalenz pro Jahr) und der durchschnittlichen Häufigkeit (ØPrävalenz 2000-2018) der Reduktionsfehlbildungen von oberer und/oder unterer Extremität im Zeitraum 2000-2018 in Sachsen-Anhalt

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Am Mittwoch, den 11. September 2019, fand auf dem Campus der Medizini-schen Fakultät eine Fortbildungsveran-staltung des Klinischen Ethikkomitees (KEK) der Universitätsmedizin Magde-burg in Kooperation mit der HNO-Universitätsklinik statt.

Die einleitenden Worte sprach Prof. Dr. Eva Brinkschulte (Geschichte, Ethik und Theorie der Medizin), Vorsitzende des KEKs. Brinkschulte skizzierte aktuelle Herausforderungen und Konflikte in der medizinischen Versorgung von alten Menschen. Sie ging dabei auf ethische Aspekte ein. Derzeit sei jede fünfte Person in Deutschland älter als 65 Jahre, Tendenz steigend. Es sei ethisch geboten, die Erhaltung der Selbststän-digkeit, Autonomie und Teilhabe im hohen Alter zu fördern. Doch gerade daran scheitere es oft. Etwa ein Drittel der älteren Patientinnen und Patienten beklage, dass ihm vorbeugende oder

rehabilitative Maßnahmen vorenthalten würden. Dies sei nicht allein ein struk-turelles, sondern auch ein professio-nelles Problem: „Altersdiskriminierung findet zuerst in den Köpfen der Ärzte statt“, so Prof. Dieter Hirsch, Gründer der Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter. Da keine genauen Regeln exis-tieren, wann bestimmte Therapien bei älteren Menschen nicht mehr vorge-nommen werden, liege die letzte Entscheidung darüber allein bei den Ärzten. Letztere ließen sich wiederum zu oft vom Lebensalter statt von der tatsächlichen gesundheitlichen Konsti-tution der Patienten leiten.

Als nächstes folgte der Vortrag von Dr. Cornelia Schwemmle, Oberärztin an der Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Lei-terin des Arbeitsbereiches Phoniatrie, Pädaudiologie und klinische Audio-logie. Schwemmle verdeutlichte mit-

hilfe von animierten Bildern, dass das Schlucken an sich ein hochkomplexer Vorgang ist, bei dem etwa fünfzig Muskelfunktionsgruppen beteiligt sind. Es sei daher kaum verwunderlich, dass die Ursachen für Schluckstörungen sehr unterschiedlich sein können und eine individuelle Herangehensweise in der Therapie notwendig machten. Altersbe-dingte Veränderungen des Schluckens (Presbyphagie) sind dabei unter anderem die verlangsamte Schluckre-flex-Triggerung, eine veränderte Sensi-bilität von Rachen und Schlund sowie der verringerte Geschmacks- und Geruchssinn. Hinzu kommt oftmals ein reduziertes Durstempfinden. Studien belegen, dass bei etwa 16 Prozent aller 70- bis 79-Jährigen, sowie bei einem Drittel aller über 80-Jährigen sympto-matische Schluckbeschwerden vor-liegen. Bei der Diagnostik gelte es, so Schwemmle, zunächst einmal im Gespräch zu klären, seit wann und in

Schmeckt‘s denn noch, das Leben? Ernährung und Medikamente im Alter

v. l. n. r.: Die Referentinnen Dr. Cornelia Schwemmle (HNO-Uniklinik), Prof. Dr. Eva Brinkschulte (KEK-Vorsitzende), Dr. Ursula Wolf (Uniklinik Halle), Silke Zur (Bildung ZUR Gesundheit), Anna Urbach (Leiterin KEK-Geschäftsstelle) und Franziska Gerstberger (KEK-Sekretariat)

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21Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

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welcher Situation die Schluckbe-schwerden auftreten und ob ein fort-schreitender Verlauf beobachtet werden konnte. Weiterhin sollte man Betroffene nach dem vermuteten Grund ihrer Beschwerden sowie nach ihren Bewältigungsstrategien fragen. Hierbei können Angehörige wertvolle Zusatzin-formationen über das bisherige Essver-halten, bestimmte Essensrituale etc. liefern.

Mithilfe der Funktionellen endoskopi-schen Evaluation des Schluckens (FEES) beurteilt anschließend eine Ärztin/ein Arzt den Schluckakt mittels Verabrei-chung von Nahrung und Flüssigkeit verschiedener Konsistenz. In der Therapie der Dysphagie gelte es zunächst, den Respekt vor der größt-möglichen Patientenautonomie zu wahren. Die Betroffenen und nach Möglichkeit auch deren Angehörige und Pflegende sollten von Anbeginn in den Entscheidungsprozess miteinbe-zogen werden. Empfehlungen sollten möglichst aus dem tagesaktuellen Kontext heraus und vor dem Hinter-grund bereits bestehender chronischer Leiden gegeben werden. Sätze, wie: „Sie bringen den Patienten um, wenn Sie ihm etwas geben!“, seien hingegen wenig hilfreich und verängstigten die Pflegenden nur unnötig. An einem Beispiel aus ihrer Praxis konnte Schwemmle zeigen, wie selbst bei einer

älteren, demenzerkrankten Patientin mit einer plötzlichen, schweren oralen Schluckstörung infolge einer Zungen-dyskinesie eine PEG-Sonde verhindert werden konnte. Für die erfolgte zeitin-tensive Therapie sei jedoch eine gute Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Logopäden, Pflegenden und Angehö-rigen erforderlich gewesen sowie die Bereitschaft aller, kreativ nach individu-ellen Lösungen zu suchen.

Praktische Tipps, wie man einer Mangel- oder Fehlernährung im Alter vorbeugen kann, folgten im Interview mit Silke Zur. Die Ernährungsthera-peutin lenkte die Aufmerksamkeit des Publikums auf kritische Nährstoffe, deren Bedarf alters-, krankheits- oder medikationsbedingt erhöht sein kann. Speziell hierfür entwickelte Produkte und Hilfsmittel konnten in der anschlie-ßenden Firmenausstellung begutachtet werden.

Zum Schluss referierte die Internistin Dr. Ursula Wolf über die Gefahren der Polypharmazie im Alter. In fast allen Fällen seien die verordneten Medika-mente nicht an der meistkonsumie-renden älteren Patientengruppe geprüft worden. Zudem könne man die Risiken bei mehr als drei gleichzeitig verab-reichten Medikamenten kaum noch überblicken. Stattdessen würden die durch Polypharmazie hervorgerufenen

Symptome oftmals dem Alter und der bestehenden Multimorbidität ange-rechnet. Es sei daher dringend geboten, alle an der Medikation Beteiligten für das Thema zu sensibilisieren und den interprofessionellen Austausch zu för-dern – so geschehen im landesweiten Fortbildungsprojekt SAPREMO, wel-ches Wolf vom Universitätsklinikum Halle aus leitete.

Die Veranstaltung stieß auf reges Inter-esse im auffallend nahezu ausschließ-lich weiblichen Auditorium. Beruflich Pflegende, pflegende Angehörige, Be- troffene, Ehrenamtliche, Sozialarbeite-rinnen und ärztliche Kolleginnen und Kollegen lobten die Auswahl der Themen.

Die Videoaufzeichnungen und Folien der Vorträge können abgerufen werden unter: www.get.ovgu.de

Korrespondenzadresse:Prof. Dr. Eva BrinkschulteAnna UrbachKlinisches Ethikkomitee (KEK)c/o Geschichte, Ethik und Theorie der MedizinOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg Medizinische Fakultät Leipziger Str. 44, 39120 MagdeburgTel.: 0391/6724340E-Mail: [email protected]

Schlemmerpause mit Firmenausstellung

Neues aus dem Kammerbereich

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22 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

In den Worten „gelebtes Heart Team“ steckt für den Ärztlichen Direktor des MEDICLIN Herzzentrums Coswig, PD Dr. med. Harald Hausmann, so viel Bedeutung: „Die Bündelung der ver-schiedenen Expertisen aller zum Heart Team gehörenden Fachdisziplinen ist die entscheidende Grundlage für den Behandlungserfolg der häufig sehr komplexen Krankheitsbilder“. Damit meint der Experte Erkrankungen wie die Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstö-rungen, Herzinfarkte oder die koronare Herzkrankheit. Diese zählen alle zu den Herz-Kreislauf-Erkrankungen – der häufigsten Todesursache in Deutsch-land. „Unser Herz ist im Vergleich zum gesamten Körper zwar nur ein kleiner Muskel, dennoch ist er mit seiner Funk-tion entscheidend – unser Leben hängt davon ab“, so Hausmann weiter.

Umso wichtiger ist es für ihn und sein Team vom MEDICLIN Herzzentrum Coswig, dass Patienten mit Herzerkran-

kungen durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Kliniken in der Region Wittenberg und Coswig eine optimale Versorgung erhalten.

Diese Thematik stand gemeinsam mit den damit verbundenen wissenschaftli-chen Möglichkeiten sowie der Würdi-gung der einzelnen Funktionsbereiche der Heart Teams im Fokus des Pro-gramms des 5. Anhalter Herz-Kreislauf-Tages. Dieser hatte vom 13. bis 14. Sep-tember zusammen mit dem 8. Coswiger Pflegetag in Wittenberg stattgefunden.

Am Freitag, den 13. September, bot der 8. Coswiger Pflegetag Vorträge aus dem Bereich der Pflege und Therapie sowie zwei praxisorientierte Pflegeworkshops, bevor am Abend die offizielle Eröffnung mit Festvorträgen im großen Hörsaal der Leucorea Wittenberg begangen wurde. Diese Gelegenheit nutzte der neue Chefarzt der Kardiologie und Angiologie des MEDICLIN Herzzentrums Coswig,

Dr. Robert R. Flieger, um über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen Kardio-logie, Herzchirurgie, Anästhesie und Kardiotechnik im Heart Team der modernen Herzmedizin zu sprechen. Der 50-Jährige nahm dabei die Zuhö-renden mit auf die Reise zum Ursprung der Herzoperationen. Prof. Dr. Claudia Schmidtke, Patientenbeauftragte der Bundesregierung und Mitglied des Bundestages, berichtete über die aktu-elle Gesetzgebung im Gesundheits-wesen der Bundesregierung. Der Abend fand seinen Ausklang bei einem gesel-ligen Beisammensein aller Teilnehmer.

Am Samstag nahmen die Gäste an wissenschaftlichen Referaten und Diskussionen mit renommierten Exper-tinnen und Experten unter dem über-greifenden Motto „Quo vadis – Heart Team“ teil. Die Vorträge und Work-shops zu Themen wie beispielsweise elektrophysiologischen Untersuchun-

Über 400 Teilnehmer am 5. Anhalter Herz-Kreislauf-Tag in Wittenberg

Auditorium des 8. Coswiger Pflegetages und Herr Dr. Adrian Bauer am Rednerpult, Leiter der Kardiotechnik im Mediclin Herzzentrum Coswig und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiotechnik

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Neues aus dem Kammerbereich

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gen, minimalinvasiven Operations-techniken oder Wundversorgung nach Operationen fanden in angenehmer Atmosphäre statt und waren sehr gut besucht.

Mit über 400 Teilnehmern aus dem Umland, aber auch entfernteren Regi-onen, war die interdisziplinär ausge-richtete Veranstaltung ein großer Erfolg. Viele Besucher hatten die letzte Veran-staltung vor zwei Jahren zum Anlass genommen, auch in diesem Jahr diese Weiterbildungsmöglichkeit zu nutzen. Der nächste Herz-Kreislauf-Tag wird, gemäß des Zwei-Jahres-Turnus, im Jahr 2021 stattfinden.

| Pi MEDICLIN

v. l. n. r.: Dr. med. Robert R. Flieger, Chefarzt der Kardiologie und Angiologie im Mediclin Herzzentrum Coswig, Frau Prof. Dr. med. Claudia Schmidtke, MdB, Beauftragte der Bundesregierung für Patientenangelegenheiten, Priv. Doz. Dr. med. Harald Hausmann, Ärztlicher Direktor und Chefarzt der Herz- und Gefäßchirurgie des Mediclin Herzzent-rum Coswig, Herr Volker Hippler, Vorstandsvorsitzender der Mediclin AG

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Das Projekt „SiSA – Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt“ hilft Migrant*innen in Sachsen-Anhalt dabei, sich zu verstän-digen. Dabei gibt es die Möglichkeiten telefonischer und persönlich beglei-tender Verdolmetschung. Die Überset-zung soll dabei mehr als eine wörtliche Wiedergabe des Gesagten sein. Das Ziel ist eine kultursensible Vermittlung zwischen den Gesprächspartner*innen.

Dieses Angebot wird unterbreitet in ganz Sachsen-Anhalt. Allein in diesem Jahr (Stand 06.09.2019) hat „SiSA“ über 1.300 Anfragen für telefonisches und begleitendes Dolmetschen sowie schriftliches Übersetzen bearbeitet. Der Anteil aus dem medizinischen Bereich beträgt konstant fast ein Drittel aller Anfragen. Häufig haben Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse nur die Möglichkeit sich medizinisch versorgen zu lassen, wenn sie selbst eine*n Dolmetscher*in mitbringen.

Diese verantwortungsvolle Aufgabe wird im Projekt SiSA von einem kleinen Team von Hauptamtlichen und über 300 Ehrenamtlichen umgesetzt, die über Datenschutz und grundlegende Prinzipien der Sprachmittlung informiert wurden.

Insbesondere in Krankenhäusern und bei Ärzt*innen sollten Termine besser geplant und somit die mitunter sehr langen Wartezeiten verkürzt werden. Hierfür ist es hilfreich, im Vorhinein zu wissen, ob der Termin gedolmetscht werden soll. Dies kann bei der Verein-barung mit der Patientin oder dem Pati-enten schon erfragt werden. Falls Sie selbst Patient*innen erwarten, mit denen die Verständigung maßgeblich einge-schränkt ist, können Sie bei unserer Hotline im Vorfeld auch Dolmet-scher*innen anfragen. Bitte informieren Sie uns mindestens 3 Werktage vor dem Termin unter Tel.: 0345/213 893 99.

Da wir mit Ehrenamtlichen arbeiten und keine Haftung für die vollständige Korrektheit übernehmen können, fallen Gespräche zur OP-Vorbereitung sowie in psychiatrischen und psychothera-peutischen Settings nicht in unseren Übersetzungsbereich. Das Projekt wird gefördert vom Mi- nisterium für Arbeit, Soziales und Inte-gration des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Evangelischen Kirche Mittel-deutschland.

Kontakt:Ulrike Wunderlich Projektleiterin „SiSA – Sprachmittlung in Sachsen-Anhalt“Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e. V. Bernburger Str. 25a06108 Halle (Saale)Tel: 0345/21 38 93 90E-Mail: [email protected]

Einsatz von ehrenamtlichen Dolmetscher*innen im medizinischen Bereich

Neues aus dem Kammerbereich

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40 Jahre Intensivmedizin in Hettstedt „Mit ihrem breiten Leistungsspektrum, dem hoch qualifizierten und fürsorgli-chen Personal sowie der modernen tech-nischen Ausstattung stellt die Intensivsta-tion eine der wichtigen Stationen in der Helios Klinik Hettstedt dar, in welcher

nun seit 40 Jahren das Wohlergehen der schwerkranken Pati-

enten im Vordergrund steht“, berichtet Mario Schulter, Klinik-geschäftsführer der Helios Klinik Hettstedt, und gratuliert dem Team der Intensivmedizin herzlich zum Jubiläum ...

| Pi HeliosWeitere Informationen finden Sie unter: www.t1p.de/hettstedt

6. Hallenser Wirbelsäulensymposium, 22. November 2019:Belastung und Belastbarkeit der Wirbelsäule

Die Veranstaltung wird ausgerichtet vom Universitätsklinikum Halle unter der Leitung von Prof. Karl-Stefan Delank und richtet sich interprofessionell an Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Thera-peuten und Sportwissenschaftler.

Gemeinsam mit ausgewiesenen Referenten werden die

verschiedenen Aspekte der „Belastung und Belastbarkeit der Wirbelsäule“ diskutiert und die notwendigen Konsequenzen für die konservativen und operativen Behandlungsstrategien abgeleitet.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.hallenser-wssymposium.de

Premiere in der Helios Klinik Köthen zum Weltherztag – „Dem Patienten die Ängste nehmen“

Der Weltherztag wurde im Jahre 2000 von der World Heart Federation in Zusammenarbeit mit der Weltgesund-heitsorganisation (WHO) ins Leben gerufen, um auf die Präventionsmöglich-keiten gegen Herz-Kreislauf-Erkran-

kungen, Herzinfarkt und Schlaganfall aufmerksam zu machen.Anlass genug für Prof. Dr. med. Guido A. Matschuck, den

neuen Chefarzt der Klinik für Kardiologie in der Helios Klinik Köthen, am Sonntag eine Premiere zu feiern und Interes-sierten faszinierende Einblicke in die Welt der Medizin zu gewähren ...

| Pi HeliosWeitere Informationen finden Sie unter: www.t1p.de/weltherztag

Die Schmerzambulanz der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie des Universitätsklinikums Magdeburg A.ö.R. lädt zur folgenden interdisziplinären Schmerzkonferenz ein:

2.12.2019 Dr. P. Hass, Universitätsklinik für Strahlentherapie „Die Möglichkeiten der Strahlentherapie im Rahmen schmerztherapeutischer Konzepte“ Ort: Schmerzambulanz/Hs. 39 | Zeit: 15.00 UhrKo

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Anmeldung erwünscht: Sr. Hella, SchmerzambulanzTel.: 0391/6713350, Fax: 0391/6713971

Die Konferenz wird von der Ärztekammer Sachsen-Anhalt für die Erlangung des Fortbildungszertifikates mit 3 Punkten gewertet.

QR-Code | Die schnelle Informationsmöglichkeit für Sie!

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25Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Der langjährige Magdeburger Unikli-nikdirektor Prof. Dr. Peter Malfertheiner wurde als erster Deutscher vom euro-päischen Dachverband der Gastroente-rologen UEG (United European Gastro-enterology) für sein Lebenswerk geehrt. Am 21. Oktober 2019 erhielt er die Auszeichnung vor Tausenden Teilneh-merinnen und Teilnehmern im Rahmen einer Wissenschaftsmesse in Barce-lona.

Der Magen-Darm-Facharzt, der bis zu seinem Ruhestand vor drei Jahren die Klinik für Gastroenterologie, Hepato-logie und Infektiologie an der Universi-tätsmedizin Magdeburg leitete, wurde vor allem für seine wissenschaftlichen

Verdienste rund um das Magenbakte-rium Helicobacter pylori gewürdigt. Er war unter anderem Gründer und Präsi-dent der Europäischen Helicobacter Studiengruppe. Diese konnte entschei-dende Beiträge dazu leisten, dass besagtes Bakterium in seiner Rolle als Risikofaktor für Magengeschwüre und -krebs erkannt wurde und erfolgreich behandelt wird. „Seine Forschung zu H. pylori machte ihn zu einem der weltweit führenden Experten auf diesem Gebiet“, heißt es in der Begrün-dung für die Auszeichnung des heute 68-Jährigen.

Zudem hebt die UEG hervor, dass er zahlreiche internationale Fortbildungs- und Forschungsnetzwerke aufbaute und unter seiner Leitung der Magde-burger Standort zu einer international anerkannten Einrichtung für Magen- und Darmerkrankungen wuchs.

Prof. Malfertheiner, der dank seines Renommees sogar schon den Magen der Gletschermumie Ötzi untersuchen durfte, lebt heute bevorzugt in seiner Heimat Südtirol und ist noch immer wissenschaftlich aktiv. An der Ludwig-Maximilians-Universität München koordiniert er aktuell eine Reihe von Forschungsprojekten. Zudem analy-siert er Ergebnisse einer großen Studie aus seiner Magdeburger Zeit zum Mikrobiom, seinem zweiten For-schungsschwerpunkt. Ziel ist es, über die Modulation von Darmkeimen das Altern gesünder und autonomer zu gestalten.

Auf seine alte Wirkungsstätte, an die ihn die Otto-von-Guericke-Universität 1995 berufen hatte, werde Prof. Malfertheiner bis heute ständig ange-sprochen, sagt er. „In Magdeburg ist schließlich das Entscheidende ent-standen, was ich erreicht habe.“ Die Auszeichnung für sein Lebenswerk, berichtet er weiter, sei nicht nur für ihn von Bedeutung. „Sie ist auch eine Moti-vation für all die hochmotivierten Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftler, die im Laufe der Jahre in Magdeburg mit mir zusammengear-beitet und wesentliche Beiträge geleistet haben.“

Über United European Gastroenterology

Dem Dachverband UEG gehören 28 Gesellschaften aus ganz Europa an, die sich mit dem Verdauungs-trakt beschäftigen. Bei seinem Jahreskongress in Barcelona wurden mehr als 15.000 Teilneh-merinnen und Teilnehmer aus aller Welt erwartet.

| Pi Universitätsmedizin Magdeburg

Ehemaliger Klinikdirektor für Lebenswerk geehrt

Europäische Gastroenterologen zeichnen Prof. Malfertheiner aus

Prof. Dr. Peter Malfertheiner

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26 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Erstmals zentrale Veranstaltung zum Dank an die Organspender

Park des Dankens, Erinnerns und Hoffens in Halle (Saale) wird zum bundesweiten BegegnungsortRund 150 Menschen aus ganz Deutsch-land kamen am 30. September 2019 in Halle (Saale) zusammen, um gemeinsam den Organspendern zu gedenken und ihnen – sowie stellvertretend ihren Ange-hörigen – zu danken. Gemeinsam treten Organempfänger, die dank eines gespen-deten Organs weiterleben, mit Wartelis-tenpatienten, Medizinern und Politikern, für eine größere gesellschaftliche Würdi-gung der Organspender ein.

Dr. Heidemarie Willer vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, die bei dieser überregionalen Festveranstaltung die Ehrung der verstorbenen Organspender vornahm, betonte: „Diese Veranstaltung ist ein wichtiger Schritt zu einem wert-schätzenden Umgang mit Organspen-dern und ihren Familien. Jeder Organ-spender ermöglicht schwerkranken Pati-

enten auf der Warteliste die Chance auf ein neues Leben. Diese Entscheidung verdient unser aller Anerkennung für das größte Geschenk, das ein Verstorbener nach seinem Tod weitergeben kann. Bäume sind Zeichen des Lebens. Genau in dieser Tradition steht der Park. Jeder Baum, der hier in Halle gepflanzt wird, erinnert an einen Menschen, der sein eigenes Leben verlor, aber ein anderes rettete.“

Auch Dr. med. Axel Rahmel, Medizini-scher Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), hob in seiner Ehrung den notwendigen gesell-schaftlichen Richtungswechsel hin zu einer Kultur der Organspende hervor: „Ziel sollte es sein, dass die Spender und ihre Angehörigen eine größere Würdi-gung erfahren, die unser gesellschaftliches Prinzip der Solidarität widerspiegelt.“

Die Basis für eine größere Wertschätzung wurde durch das am 1. April 2019 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) sowie den begleitenden gemeinschaftlichen Initia-tivplan geschaffen. Damit wurde für die Angehörigenbetreuung durch die DSO ein klarer Rahmen gesetzt. Mit der nun erstmals stattfindenden bundesweiten Veranstaltung zur Würdigung von Organ-spendern verankert der Initiativplan den „Park des Dankens, des Erinnerns und des Hoffens“ in Halle (Saale) als Begegnungs-stätte für alle, die das Thema Organ-spende in gewisser Weise verbindet: Organempfänger, die große Dankbarkeit gegenüber ihren Spendern empfinden, Angehörige, die sich an geliebte Menschen erinnern, sowie Patienten, die auf eine lebensverlängernde Transplanta-tion hoffen.

Festvortrag von Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel im Stadthaus Halle

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27Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Dr. Bernd Wiegand, Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale), unterstrich Symbolcharakter und Entwicklungspers-pektive des Parks: „Seit über zehn Jahren werden hier gemeinsam Bäume gepflanzt zur Erinnerung an die verstorbenen Organspender. Mit jedem Jahr ist er ein Stück gewachsen und wird mit dem heutigen Tag zu einer bundesweiten Stätte der Begegnung. Der Park als prägendes Areal eines innerstädtischen Entwicklungsgebietes wird sein Gesicht weiter wandeln, und als gestalterischer Akzent Teil eines Ortes der Bildung, Kultur und Erholung werden.“

Der Ehrung der Organspender ging der Festvortrag von Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel von der Universität in Bayreuth voraus. Der Transplantationsmediziner, Ethiker, Philosoph und Ökonom setzt sich ebenfalls für eine größere öffentliche Wertschätzung der Organspender ein: „Der zentrale Aspekt innerhalb der Trans-plantationsmedizin ist das existentielle Beziehungsmoment, in dem Menschen zusammengeführt werden, die sich nicht kennen: Diejenigen, die nach ihrem Tod bereit sind, anderen Menschen in ihrer Not zu helfen und diejenigen, denen dadurch ein neues Leben geschenkt wird. Für die Angehörigen kann diese Liebe, die durch eine Organspende an andere hilfs-bedürftige Menschen weitergegeben wurde, ein Weg sein, ihre Trauer zu bewältigen. In diesem Sinne bilden wir

heute hier eine Brücke der Erinnerungs-kultur.“

Gabriele Schweigler vom Netzwerk Spenderfamilien weiß aus eigener Erfah-rung, dass Angehörige aus ihrem persön-lichen Umfeld bei einer Organspende nicht immer nur Unterstützung bekommen, sondern sich manchmal sogar noch rechtfertigen müssen. Sie ist eine von fünf Angehörigen, die auf der Veranstaltung sprechen und erinnert an ihre verstorbene Freundin: „Heute bin ich stolz auf Dich, dass Du drei Menschen das Leben gerettet hast. Und so haben mich die Zustimmung zur Organspende und die zurückgelassene Wärme stark gemacht.“ Sie mahnte aber auch, dass es längst überfällig sei, einen Organspender als Lebensretter zu würdigen und öffent-lich zu ehren.

Die Organempfänger fassten ihre tiefe Dankbarkeit in Worte. Bianca Twupack, die erst vor wenigen Monaten ein neues Herz erhielt, wandte sich an den ihr unbe-kannten Organspender: „Ich bin dankbar, da mir durch das neue Herz die Möglich-keit gegeben wurde, in mir Zukunftspläne reifen zu lassen. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass wir beide gemeinsam ein ganz neues Herz erwachsen lassen können."

Torsten Fietzeck hingegen wartet noch auf ein neues Herz und sprach über seine

Wünsche: „Ich hoffe, dass ich nach meiner Transplantation wieder aktiver am Leben teilnehmen kann, dass ich mit meiner Lebensgefährtin noch bei vielen Feiern tanzen werde und wir dann viel-leicht endlich gemeinsam einen Tanzkurs besuchen.“

Im Anschluss an die Festveranstaltung fanden im Park des Dankens, des Erin-nerns und des Hoffens gemeinsame Baumpflanzungen statt. Wie die Organ-spende steht der Baum gleichzeitig für das Leben und den Tod und verbindet damit symbolisch alle von der Organspende betroffenen Menschen. Dazu erklärte Dr. med. Christa Wachsmuth, Geschäfts-führende Ärztin der DSO-Region Ost: „Es war schon lange der Wunsch von Ange-hörigen, Organempfängern und Patien-tenverbänden, den Park als bundesweiten Ort des Erinnerns an die Organspender einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“

Dem bundesweiten Netzwerk Spender-familien, einem Zusammenschluss von Angehörigen und Freunden von Organ-spendern, wurde zudem im Rahmen der Veranstaltung von der BARMER ein Scheck in Höhe von 5.000 Euro über-reicht. Der Betrag war bei einem Spen-denlauf in Kiel zum Tag der Organspende am 1. Juni 2019 zusammengekommen.

| Pi und Fotos: DSO

Gemeinsames Danken, Erinnern und Hoffen von Transplantierten und Angehörigen von Organspendern und Wartelistenpatienten

Baumpflanzungen im Park des Dankens, des Erinnerns und des Hoffens

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28 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

1. Ethiktag am Universitätsklinikum Halle stellt Aufgaben und Forschung der Klinischen Ethik vor

Klinische Ethikkomitees und Ethikfall-beratungen sind Bestandteil des Versor-gungsangebotes in vielen Krankenhäu-sern. Im Unterschied zur Ethikfallbera-tung, die auf Anfrage bei einem ethi-schen Problem durchgeführt wird, erfolgt bei der Klinischen Ethik eine fest terminierte Kontaktaufnahme.

Am Universitätsklinikum Halle (Saale) werden derzeit ergänzende, zielgerich-tete Angebote der Integrierten Klini-schen Ethik getestet. Exemplarisch für die neuen Formen der Ethikberatung am UKH stehen die wöchentlichen ethischen Fallbesprechungen im Anschluss an die klinische Visite auf der Intensivstation. Die Teilnahme an der wöchentlichen Fallberatung in der Palliativmedizin sowie an M&M-Konfe-renzen sind weitere Beispiele für die Integration ethischer Reflexion in bestehende Strukturen und Prozesse der Patientenversorgung.

Inhalte und Methoden der Klinischen Ethik am UKH sind auch Gegenstand des 1. Ethiktags am UKH am 21. No- vember 2019. „Dabei wird es am Vormittag zunächst einen internen Workshop-Teil geben, aber am Nach-mittag finden im Hörsaal 4 auch zwei Vorträge statt, die öffentlich sind. Der erste von 13 bis 14.30 Uhr behandelt Fälle aus der Klinischen Ethik, wozu ich moderieren werde. Danach referiert ab 15 Uhr Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann von der Ruhr-Universität Bochum zum Thema ‚Der schwerkranke Patient zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge‘. Und weil es dazu sicherlich einigen Bedarf an Austausch und

Diskussion gibt, schließt sich daran noch eine Podiumsdiskussion an“, erläutert Prof. Dr. Jan Schildmann. Er ist Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Medizini-schen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Leiter des Bereichs Klinische Ethik am Univer-sitätsklinikum Halle (Saale).

Ein speziell für Patienten und Angehö-rige eingerichtetes Angebot der Klini-schen Ethik in Halle ist zudem die strukturierte Beratung zur Erstellung von Patientenverfügungen nach dem international etablierten Konzept des „Advance Care Planning“. Ziel ist die Erstellung von Patientenverfügungen, die im klinischen Alltag besser interpre-tiert werden können.

Die praktische Tätigkeit in der Klini-schen Ethik wird außerdem von verschiedenen Forschungsaktivitäten ergänzt. Angesichts des bislang unzu-reichenden evidenzbasierten Wissens zur Effektivität von Ethikfallberatung stellt die Entwicklung und Implemen-tierung eines kontinuierlichen Evaluati-onsprozesses einen Schwerpunkt dar.

13.00-14.30 Uhr Fälle aus der Klinischen Ethik Moderation: Prof. Dr. Jan Schildmann

15.00-17.00 „Ich kann doch meine Mutter nicht sterben lassen!“ Der schwerkranke Patient zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge. Referent: Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann, Ruhr-Universität Bochum

Anmeldung: Tel: 0345 557 3550E-Mail: [email protected]/klinische-ethik

Autor:Prof. Dr. Jan SchildmannDirektor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Leiter des Bereichs Klinische Ethik am Universitätsklinikum Halle (Saale) (Foto: Fotostelle UKH)

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29Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Fachgebiet: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: HarzReg.-Nr.: 2310

Fachgebiet: Hausärztliche PraxisPraxisform: PraxisgemeinschaftPraxisort: Magdeburg

Fachgebiet: Frauenheilkunde und GeburtshilfePraxisform: PraxisgemeinschaftPraxisort: Magdeburg

Fachgebiet: Augenheilkunde*Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: Mansfeld-Südharz

Fachgebiet: UrologiePraxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: Burgenlandkreis

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: Mansfeld-SüdharzReg

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPraxisort: MagdeburgReg.-Nr.: 2316

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPraxisort: Lutherstadt WittenbergReg.-Nr.: 2317

Fachgebiet: Kinder- und Jugendpsychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: Lutherstadt WittenbergReg.-Nr.: 2318

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: HarzReg.-Nr.: 2319

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: Dessau-RoßlauReg.-Nr.: 2320

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPraxisort: HalleReg.-Nr.: 2321

Fachgebiet: Kinder- und Jugendpsychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: SangerhausenReg.-Nr.: 2322

Fachgebiet: Kinder- und JugendmedizinPraxisform: EinzelpraxisPraxisort: Magdeburg

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie*Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: Mansfeld-SüdharzReg.-Nr.: 2324

Fachgebiet: Haut- und GeschlechtskrankheitenPraxisform: EinzelpraxisPraxisort: Schönebeck

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: BördeReg.-rau.: 2326

Fachgebiet: Neurologie/Psychiatrie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPraxisort: Genthin

Fachgebiet: Psychologische Psychotherapie* (halber Versorgungsauftrag)Praxisform: EinzelpraxisPlanungsbereich: SalzwedelReg.-Nr.: 2328

Die Kassenärztliche Vereinigung schreibt folgende Vertragsarztsitze aus:

Bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-AnhaltAbt.: ZulassungswesenPostfach 1664, 39006 Magdeburg

Die Ausschreibung endet am 02.12.2019. Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte eben-falls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen.

* Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt hat im Rahmen dieser Ausschreibung ein besonderes Versorgungsbedürfnis definiert: Aufnahme von mindestens 5 Patienten pro Woche auf Zuweisung der Terminservicestelle. Die Erfüllung dieses Versorgungsbedürfnisses stellt ein Auswahlkriterium dar.

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Masterclass Gefäßanomalien

Interdisziplinäres Symposium Gefäßanomalien2. Jahrestagung der DiGGefa am 29./30.11.2019 in Göttingen

Nach dem erfolgreichen Auftakt in 2018 im Universitätsklinikum Halle (Saale) finden auch dieses Jahr eine Masterclass und ein Symposium zum Thema „Gefäß-anomalien“ statt. Die diesjährige Veran-staltung findet in Kooperation mit der Universitätsmedizin Göttingen, Prof. Dr. René Müller-Wille, statt.

In der Masterclasss wird Ihnen profundes Wissen über Diagnostik und Therapie von Gefäßanomalien durch anerkannte Experten aus verschiedenen Fachrich-

tungen vermittelt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Masterclass am Freitag den 29. November 2019 ist mit 9 CME-Punk-ten zertifiziert.

Im Rahmen des wissenschaftlichen Sym-posiums werden verschiedene Aspekte aus dem Gebiet der Gefäßanomalien vorgestellt und interdisziplinär diskutiert. Auch in diesem Jahr ist es uns gelungen, namhafte Referenten zu gewinnen und ein interessantes Programm zusammen-zustellen.

Das Symposium am Samstag, den 30. November 2019 ist mit 7 Fortbil-dungspunkten zertifiziert.

Die Deutsche interdisziplinäre Gesell-schaft für Gefäßanomalien (DiGGefa) ist ein gemeinnütziger Verein, dem Experten aus aktuell 10 verschiedenen Fachdiszip-linen angehören, die sich der Diagnostik, Differentialdiagnostik und Behandlung von Gefäßanomalien widmen. Die DiGGefa hat das Compendium Gefäß-anomalien www.compgefa.de herausge-geben, eine breit angelegte medizinische Wissensdatenbank zum Thema Gefäß-anomalien, die frei zugänglich ist.

Weitere Informationen und das Pro-gramm zum Download finden Sie unter www.diggefa.de

Prof. Dr. René Müller-WilleInstitut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie Universitätsmedizin Göttingen Gründungsmitglied der DiGGefaWissenschaftliche Leitung am 30.11.2019

Prof. Dr. Dr. med. Walter WohlgemuthUniversitätsklinik und Poliklinik für RadiologieUniversitätsklinikum Halle (Saale)Gründer und erster Vorsitzender der DiGGefa Wissenschaftliche Leitung am 29.11.2019

Freitag, 29.11.20199.00 - 11.15 Uhr Grundlagen Gefäßanomalien Vorsitz: Prof. Dr. René Müller-Wille

11.15 - 12.15 Uhr Vaskuläre Tumoren Vorsitz Dr. Kai-Martin Thoms

13.00 - 14.00 Uhr Kapilläre Malformationen und Teleangiektasien Vorsitz: Prof. Dr. Maliha Sadick

14.00 - 15.00 Uhr Lymphatische Malformationen Vorsitz: PD Dr. Gunther Felmerer

15.30 - 16.30 Uhr Venöse Malformationen Vorsitz: Dr. Lutz Meyer

16.30 - 17.30 Uhr Arteriovenöse Malformationen Vorsitz: Prof. Dr. Dr. Walter A. Wohlgemuth

Samstag, 30.11.201910.00 - 10.45 Uhr Begrüßung und Einführung

10.45 - 11.45 Uhr Infantiles Hämangiom Vorsitz: Dr. Dieter Hüseman, Dr. Friedrich Kapp

11.45 - 12.30 Uhr Semimaligne und maligne Gefäßtumoren Vorsitz: Prof. Dr. Philipp Ströbel, Dr. Kai-Martin Thoms

13.15 - 14.15 Uhr Gefäßmalformationen im Kopf-/Hals-Bereich Vorsitz: Prof. Dr. Dirk Beutner, Prof. Dr. René Chapot

14.15 - 15.15 Uhr Anomalien des Lymphgefäßsystems Vorsitz: Dr. Lutz Meyer, Prof. Dr. Jörg Wilting

15.30 - 16.15 Uhr Neues aus der Forschung Vorsitz: Prof. Dr. Joachim Lotz, Prof. Dr. Moritz Wildgruber

16.15 - 16.45 Uhr Frequently Asked Questions Vorsitz: PD Dr. Letterio Barbera, Dr. Adam Stepniewski

16.45 Uhr Highlight Vortrag: Elektroporation von slow-flow Gefäßmalformationen Prof. Dr. Dr. Walter A. Wohlgemuth

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Aktuelle Themen

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31Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Pommes für die Grippeschutzimpfung?Neuer Influenza-Saisonbericht erschienen

In der Grippewelle 2017/18 sind geschätzt 25.100 Menschen in Deutschland durch Influenza gestorben. „Das ist die höchste Zahl an Todesfällen in den vergangenen 30 Jahren“, betont Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. So viele Todesfälle bei einer Grippewelle sind sehr selten, es gibt auch Saisons mit wenigen hundert Todesfällen. Die wichtigste Schutz-maßnahme ist trotz der von Saison zu Saison unterschiedlichen Wirksamkeit die Impfung. „Es gibt keine andere Impfung in Deutschland, mit der sich mehr Leben retten lässt“, unterstreicht RKI-Präsident Wieler. Neben der Impfung werden gründliches Hände-waschen mit Seife und Abstandhalten zu Erkrankten empfohlen.

Die Mortalitätsschätzung ist im neuen Influenza-Saisonbericht enthalten. Der Saisonbericht beleuchtet detailliert den Verlauf der vorangegangenen – mode-raten – Grippesaison 2018/19. Die Schätzung der bundesweiten Zahl der Influenza-assoziierten Todesfälle ist generell um ein Jahr verzögert, da die Daten nicht früher zur Verfügung stehen. Eine zentrale Größe bei der Beurteilung der Krankheitslast ist auch die Zahl der Arztbesuche, die der Influ-enza zugeschrieben werden. Für die Saison 2018/19 sind das rund 3,8 Milli-onen Arztbesuche. Die geringste Zahl gab es mit rund 800.000 in der Saison 2013/14, den höchsten Wert in der ungewöhnlich starken Grippewelle 2017/18 mit neun Millionen.

Influenzaviren können bereits über-tragen werden, bevor Symptome auftreten. Eine Influenza ist oft durch einen plötzlichen Erkrankungsbeginn

mit Fieber, Muskel- oder Kopf-schmerzen gekennzeichnet. Häufig kommt etwas später ein trockener Reiz-husten dazu. Allerdings erkranken längst nicht alle Infizierten so typisch. Insbesondere ältere Erkrankte bekommen häufig kein Fieber. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippe-Impfung für alle Personen ab 60 Jahren, für chronisch Kranke aller Altersstufen, für Schwangere und für Medizin- und Pflegepersonal. Infoma-terialien für die verschiedenen Ziel-gruppen der gemeinsam von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem RKI durch-geführten Grippe-Kampagne sind bei der BZgA abrufbar (www.impfen-info.de). Weitere Informationen zur Grippe-Impfung finden sich auf den Internet-seiten des RKI (www.rki.de/influenza-impfung).

Die Impfung des medizinischen Perso-nals dient dem individuellen Schutz vor einer Erkrankung, reduziert aber auch die Weiterverbreitung des Influenza-Virus im Krankenhaus. Bisherige Daten weisen auf den immer noch zu geringen Impfschutz des Gesundheitspersonals hin. Im Rahmen der OKaPII-Studie (Onlinebefragung von Krankenhaus-Personal zur Influenza-Impfung) erhebt das RKI jährlich die Influenza-Impfquoten von Klinikpersonal sowie Gründe für die Impfung oder für die nicht erfolgte Inanspruchnahme. Ziel ist es, das Influenza-Impfverhalten besser zu verstehen und zeitliche Entwicklungen abzubilden.

Interessierte Kliniken können sich unter www.rki.de/okapii-studie informieren und zur Teilnahme anmelden. Kliniken erhalten nach Abschluss jeder Erhe-

bung einen individuellen Ergebnisbe-richt, der helfen kann, eigene Maßnahmen zur Impfquotensteigerung zu planen oder zu evaluieren. Eine Ideensammlung erfolgreicher klinikin-terner Aktivitäten wird in den nächsten Wochen auf der OKaPII-Seite veröf-fentlicht.

Etwas Besonderes hatte sich auch das (nicht bei OKaPII registrierte) St. Fran-ziskus-Hospital in Münster einfallen lassen. Wer sich gegen Influenza impfen ließ, erhielt einen Gutschein für eine Portion Pommes in der Cafeteria. Jedes Team mit einer Impfquote von 100 % bekam einen Gutschein für ein gemeinsames Frühstück. Der Erfolg: die Impfquote verdoppelte sich, in der Ärzteschaft lag sie nach der Aktion bei über 90 Prozent. Die hohe Steigerungs-rate führt die Klinik aber auch zurück auf das intensive „aufsuchende Impfen“ in allen Arbeitsbereichen des Hospitals und die Erinnerung an den schweren Verlauf der vorangegangenen Grippe-saison 2017/2018 mit vielen Influenza-Patientinnen und -Patienten und einem hohen Krankenstand unter den Mitar-beitenden.

Weitere Informationen unter:

www.rki.de/influenza

www.rki.de/influenza-impfung

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Aktuelle Themen

Aktuelle Themen

32 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

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Tätigkeitsberichte der Transplantationszentren für 2018 veröffentlicht

Patienten finden gezielt Berichte für jedes Organ nach Zentrum

In 2018 haben 21 Transplantationszentren insgesamt 877 Lebern transplantiert. Darunter waren 24 Leber-Nieren-, 3 Leber-Pankreas-Dünndarm und jeweils 2 Lungen-Leber- und Leber-Pankreas-Transplantationen.

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Lebertransplantation: Grafiken zum Tätigkeitsbericht 2018 nach § 11 Abs. 5 TPG 8

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In 2018 haben 21 Transplantationszentren insgesamt 877 Lebern transplantiert. Darunter waren 24 Leber-Nieren-, 3 Leber-Pankreas-Dünndarm und jeweils 2 Lungen-Leber- und Leber-Pankreas-Transplantationen.

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Lebertransplantationen Deutschland 2011 - 2018Anzahl inkl. Kombinationen

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Lebertransplantation: Grafiken zum Tätigkeitsbericht 2018 nach § 11 Abs. 5 TPG 8

Bundesweit wurden in Deutschland im Jahr 2018 insgesamt 3.959 Organe in rund 50 Transplantationszentren über-tragen. Gleichzeitig warteten etwa 9400 Patienten im letzten Jahr in Deutschland auf eine Transplantation. Um einen Überblick über die Entwicklung der Wartelisten, der Organtransplantationen und deren Ergebnisse in Deutschland zu geben, veröffentlicht die Deutsche Stif-tung Organtransplantation (DSO) die Tätigkeitsberichte aller deutschen Trans-plantationszentren für das Jahr 2018 auf ihrer Homepage www.dso.de unter „Statistiken und Berichte“.Für jedes Transplantationszentrum wird pro dort übertragenem Organ, d. h. Herz, Lunge, Leber, Pankreas und Niere,

ein separater Tätigkeitsbericht ange-boten. In ergänzenden Grafiken werden die Zahlen für jedes Zentrum über den Verlauf der letzten acht Jahre dargestellt bzw. zu den bundesweiten Ergebnissen in Relation gesetzt. Darüber hinaus bietet die DSO-Homepage die Möglichkeit, unabhängig vom jeweiligen Transplanta-tionszentrum gezielt die bundesweiten Daten für jedes einzelne Organ auszu-wählen. Außerdem zeigen diese bundes-weiten Grafiken auch die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssiche-rung.Durch die verschiedenen Auswahlmög-lichkeiten können die Patienten schnell und einfach auf die Daten zugreifen, die für sie von Interesse sind.

HintergrundDie DSO erstellt jährlich die Tätigkeits-berichte der Transplantationszentren auf Basis des Transplantationsgesetzes (TPG, § 11 Abs. 5 TPG). Die Daten der externen vergleichenden Qualitätssi-cherung sind ein Auszug aus der Bundesauswertung des IQTIG.

Link zu den Berichten: https://t1p.de/berichte

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Aktuelle Themen

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33Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

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In 2018 haben 37 Transplantationszentren insgesamt 2.291 Nieren transplantiert. Darunter waren 84 Nieren-Pankreas-, 24 Leber-Nieren- und 4 Herz-Nieren-Transplantationen.

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Nierentransplantationen Deutschland 2011 - 2018Anzahl inkl. Kombinationen

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Nierentransplantation: Grafiken zum Tätigkeitsbericht 2018 nach § 11 Abs. 5 TPG 8

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In 2018 haben 21 Transplantationszentren insgesamt 95 Pankreata transplantiert. Darunter waren 84 Nieren-Pankreas-, 2 Leber-Pankreas-, 3 Leber-Pankreas-Dünndarm- und 6 isolierte Pankreas-Transplantationen.

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Pankreastransplantationen Alle Pankreaszentren 2018Anzahl inkl. Kombinationen

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Pankreastransplantationen Deutschland 2011 - 2018Anzahl inkl. Kombinationen

Pankreastransplantation: Grafiken zum Tätigkeitsbericht 2018 nach § 11 Abs. 5 TPG 7

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Medizinischer Fachartikel

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34 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Wilke, R.1

1 Klinik für Allgemein-, Viszeralchirurgie und Proktologie Asklepios Klinikum Weißenfels

Minimal-invasive Versorgung von Bauchwandbrüchen Aktuelle Trends aus der Hernienchirurgie

Dr. med. Ralf Michael Wilke

Einleitung

Die Hernie ist eine der häufigsten Erkrankungen im klini-schen Alltag, sowohl in der Praxis, wie auch im Krankenhaus. Das Erkennen, die Operationsindikation als auch die opera-tive Versorgung der Leistenhernie lässt sich einfach nachvoll-ziehen. Weitaus schwieriger gestaltet sich dies bei der Bauch-wandhernie. Nicht nur, dass die Patienten über erhebliche Komorbiditäten verfügen, auch ist die Erhebung des Befundes und die Ableitung der Notwendigkeit einer Operation für jeden Arzt schwierig abzuschätzen. Hinzu kommt, dass viele Patienten einem sich wandelnden Lifestyle unterliegen, mit dem Wunsch einer funktionell und kosmetisch anspre-chenden Optik. Auch junge Patienten haben zunehmend den Anspruch, störende Defekte der Bauchdecke möglichst schonend versorgt zu wissen.

Lange Zeit wurde das Portfolio in der Versorgung von Bauch-wandhernien übersichtlich gehalten. Hierbei werden offene und minimal-invasive Verfahren unterschieden. Während bei der laparoskopischen Operation die Bruchlücke immer mit einem Netz von intraabdominell abgedeckt wird, spielt bei der offenen Reparation die Netzlage eine übergeordnete Rolle. Unterschieden werden die Onlay-, Sublay-, und IPOM-Positionen. Bei der Onlaytechnik wird die Bruchlücke verschlossen und großflächig ein Kunststoffnetz auf die präpa-rierte Externusaponeurose genäht. Die IPOM-Methode arbeitet genau andersherum. Hier wird ein Netz zur Verstär-kung in die Bauchhöhle gebracht und die Bruchlücke darüber verschlossen. Das Sublayrepair setzt eine Separation der Rektusloge voraus, das Netz liegt dann zwischen Rektus-scheide und Rektusmuskulatur. Befürworter der offenen

Techniken favorisierten die Sublayreparation und glänzten mit niedrigen Rezidivraten. Jedoch produziert dieses Verfahren viele Wundinfekte, die nur durch eine optimierte Patienten-selektion zu minimieren sind. Dem gegenüber stehen die Anhänger der laparoskopischen Hernienversorgung. Was sich komplex und modern anhört, basiert auf einer einfachen Idee. Von intraperitoneal wird ein großes Netz in die Bauchhöhle eingebracht und alle vorhandenen Lücken somit überdeckt (IPOM= intraperitoneales Onlay Mesh). Die Befürworter sind begeistert von den geringen Komplikationsereignissen und implantieren im großen Maße Netze in beachtlicher Größe, auch bei moderaten Defekten, in die Bauchhöhle ein. Entgegen der offenen Technik werden die Bruchlücken hierbei nicht verschlossen. Man hofft, dass das eingebrachte Netz schnell mit dem Bauchfell verwächst und somit das weitere Fortschreiten der Hernien unterbindet. Die Hernie kann der Patient weiterhin sehen und fühlen, jedoch besteht keine Einklemmungsgefahr mehr. Dank neuerer Daten des deut-schen Hernien-Registers (Herniamed) besteht mittlerweile Klarheit, welche Vor- und Nachteile die Techniken im Vergleich bei der Routineversorgung haben. Somit bleiben beide Verfahren feste Bestandteile in der Hernienchirurgie (1).

Geschuldet der zunehmenden Spezialisierung in der Chi-rurgie, drängen neue minimal-invasive Verfahren auf den Markt, die alle das Ziel einer schonenden Rekonstruktion unter optimalen kosmetischen Aspekten anstreben. Damit verbunden ist eine Vielzahl an Verfahrensnamen, die für unterschiedliche Ansätze und Indikationen in der Versorgung von Bauchdeckenhernien stehen. Ziel dieser Arbeit ist es, einen ersten Überblick, hinsichtlich der Anwendbarkeit im Klinikalltag zu umreißen. Fo

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Medizinischer Fachartikel

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Standardmethoden

Viel wurde in den vergangenen Jahren über die besten Operationstechniken zur Versorgung von Bauchdeckenher-nien diskutiert und publiziert. Im Vordergrund stehen wich-tige Therapieziele, wie die Verbesserung der Lebensqualität, Symptomfreiheit, dauerhafte Wiederherstellung der Morpho-logie und Funktion der Bauchdecke samt entsprechender Kosmetik. Diese Ziele müssen mit den allgemeinen chirurgi-schen Kriterien einer möglichst geringen postoperativen Komplikationsrate und dem langjährigen, rezidivfreien Inter-vall in Einklang gebracht werden. Allgemeiner Konsens ist die unterstützende Unterfütterung mit Kunststoffmaterialien, neuerdings auch mit resorbierbaren Biomaterialien, die sich in Narbengewebe umwandeln sollen.

Wie eingangs beschrieben, begründen zwei Grundtechniken die heutige Hernienchirurgie der Bauchwand. Von den vielen offenen Techniken ist das retromuskuläre Sublay die Methode der Wahl im Hinblick auf Rezidivfreiheit und physiologische Rekonstruktion (2). Im Zuge der Vereinfachung vieler opera-tiver Techniken und dem allgemeinen minimal-invasiven Trend hatte die IPOM-Reparation zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie beinhaltet keine Rekonstruktion der Bauch-decke, vielmehr erfolgt eine alleinige Überbrückung des Defektes mit einem möglichst großen, intraperitoneal gele-genen, speziell geschichteten Kunstoffnetz (3). Vorteil dieser Methode war weniger die morphologische Rekonstruktion als vielmehr die geringe perioperative Morbidität, die zu einer weiten Verbreitung der Methode geführt hatte. Auch wenn die Rezidivraten mit denen der konventionellen Methoden vergleichbar sind, so profitierten hierbei eher die Patienten mit dem vorrangigen Ziel der alleinigen Symptombehebung einer Hernie. Dazu gibt es exzellente Daten: Bestes Beispiel ist die Versorgung von parastomalen Hernien (4). Großer Nachteil ist der intraperitoneale Kontakt des Netzes mit den Organen und die größtenteils schmerzhafte Fixation der Netze durch alle Bauchdeckenschichten hindurch. Wird das endoskopische Risiko gescheut, kann mittels offenen Bauch-schnittes auf die gleiche Art ein Netz in die Bachhöhle implantiert werden, man spricht hierbei vom „offenen IPOM“. Auch wenn es eher im Stillen geschieht, diese Methode genießt große Beliebtheit. Allerdings sind die Daten nach wie vor schlechter als die der konkurrierenden Verfahren, was der Anwendungsfreude keinen Abbruch tut. Ca. 12 % aller Narbenhernienversorgungen finden nach Register-Erhebungen mit dem offenen IPOM-Verfahren statt, sodass trotz aller Bedenken dies als etabliertes Verfahren anzusehen ist. Ist nur eine schnelle Hernienversorgung ohne Rekonstruktionsanspruch erforderlich, so kann diese Methode in der Tat eine gute Alternative sein (5).

Jüngere, körperlich aktive und gesunde Patienten profitieren jedoch mehr von dem Prinzip der Wiederherstellung der Anatomie und dem funktionellen Erhalt der Bauchwand (6). Bietet diese Patientengruppe eine versorgungspflichtige Hernie, so sollten sowohl die morphologische, nerven- und

gefäßschonende Rekonstruktion als auch die extraperito-neale Netzimplantation als Verstärkung der geschaffenen Reparation im Vordergrund stehen. Jedoch haben bislang die konventionellen Methoden nach wie vor den Nachteil der höheren Wundkomplikationsrate (7). Mittlerweile ist auch untersucht, welche Patientengruppen vorrangig problemati-sche Verläufe bieten. Bei Patienten mit einem erhöhten kardiopulmonalen Risikoprofil, einem schlecht eingestellten Diabetes mellitus (HbA1C > 8 %), massiver Adipositas (BMI > 50 kg/m²) oder bei starken Rauchern sollte die Indi-kation zur Hernienversorgung neu überdacht werden (8, 9). Ist eine Operation unausweichlich oder nicht aufzuschieben, gilt es, ein risikoadjustiertes Verfahren und eine optimierte postoperative Überwachung zu wählen. Patienten außerhalb des oben genannten Risikospektrums haben Anspruch auf eine funktionelle Rekonstruktion der Bauchwand. Insbeson-dere die großen Herniendefekte sind bekanntermaßen aufwendig und risikoträchtig zu versorgen. Oberstes Prinzip ist der spannungsfreie Verschluss der Aponeurose entlang der Mittellinie, um dem intraabdominellen Druck im Alltag Stand zu halten.

Versorgung großer Hernien: Komponentenseparationen

Eines der älteren Verfahren ist die Versorgung nach Ramirez, bei der eine Inzision des lateralen Faszienblattes zu einem Verschieben der Bauchwandschichten führt (Abb. 1, S. 36) (10). Jedoch ist das Weichteiltrauma so erheblich, dass der Eingriff meistens mit erheblichen Wundkomplikationen behaftet ist.

Elegant ist die laparoskopische vordere Komponentensepa-ration mit Durchtrennung der Externusaponeurose (11). Die geschaffene Strecke zum spannungsfreien Verschluss ist vergleichbar mit der offenen Technik, geht jedoch mit einer deutlich geringeren Schädigung des Weichteilmantels einher (Abb. 2, S. 36).

Im Zuge der Einführung neuer Techniken ist eine neue, aber anspruchsvollere Separation von Bauchwandschichten eingeführt worden. Zur allgemeinen Erklärung: Die Bauch-wand besteht aus zweierlei anatomischen Bereichen, die voneinander funktionell getrennt sind. Zum einen gibt es den mittleren Rektusmuskel und dessen Logen. Hier finden sich die meisten Hernien. Haben diese eine beträchtliche Größe erreicht, so dass sich die Faszien nicht mehr schließen lassen, so wird auf die lateralen Muskellogen ausgewichen, die vorrangig für die Rotation des Rumpfes verantwortlich sind. Die Eröffnung dieser Schichten erlaubt bei dem späteren Verschluss mehr Spielraum beim Faszienverschluss.

Kein Hernienkongress kommt heute mehr ohne die Nennung der äußerst erfolgreichen und propagierten, posterioren Komponentenseparation nach Novitsky und Rosen aus (12). Sie beginnt mit der Separation des hinteren Rektusscheiden-Fo

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Medizinischer Fachartikel

Medizinischer Fachartikel

36 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

blattes analog zu der Sublayreparation. Unter Schonung der gesamten nervalen Versorgung wird diese zum Übergang in die laterale Bauchwand inzidiert und somit wird ein weites Verschieben der Schichten möglich (Abb. 3, S. 37). Zusätz-lich zu dem Verschluss der Aponeurose wird noch ein weites Kunststoffnetz zur Sicherung und Verstärkung der peritone-alen Schichten eingebracht.

Infizierte Herniendefekte

Eine Problemgruppe sind Patienten, bei denen eine chroni-sche Infektsituation besteht. Insbesondere abgelaufene Wund- und Abdominalinfekte führen zur Bildung einer mangelhaften Kollagensynthese mit der Folge großer Hernien. Auch stehen Chirurgen häufig vor dem Problem, bei Pati-enten mit offenem Abdomen, nach ausgestandener Sepsis, adäquat einen definitiven Abdominalverschluss zu voll-

ziehen. In Kombination mit einem resorbierbaren „biosyn-thetischen“ Netz ist die moderne Technik der Komponenten-separationen immer eine gute Alternative, komplexe Verläufe abschließend zu behandeln (13). Auch wenn dieses Vorgehen kostenintensiv und nicht ubiquitär verfügbar sein sollte, so haben sich aus diesen Studiendaten wichtige generelle Punkte in der Hernienchirurgie herauskristallisiert: 1.) Die Rezidivraten steigen dramatisch an, sollte der Faszien-

verschluss nicht gelingen.2.) Falls Rezidive beobachtet wurden, dann traten diese

innerhalb eines Jahres auf und selten später. 3.) Persistierende Wundinfekte begünstigen das frühe Herni-

enrezidiv im hohen Maße.

Alternative zu den herkömmlichen Techniken: Die MILOS-Methode

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die traditionellen Techniken entweder mit großen Inzisionen (Sublay) oder mit dem Mangel der eigentlichen Defektbehebung (laparoskopi-sches IPOM) auskommen müssen. Aus diesem Umstand sind neue Techniken entstanden, um die Vorteile der beiden Verfahren zu bündeln. Eine minimal invasive Variante ist die MILOS-Methode (minimally open sublay). Die Vorzüge der MILOS-Technik sind der kleine Zugangsweg, das minimale Weichteiltrauma mit anatomiegerechter Rekonstruktion und die extraperitoneale Netzlage (14). Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, auch größere Hernien anatomiegerecht zu versorgen, ohne den Zugangsweg nennenswert zu erweitern und gleichzeitig auch eine Komponentenseparation durch-zuführen (15).

Das Prinzip dieser Methode steht für das gering gehaltene subkutane Weichteiltrauma. Sie ist einfach zu erlernen und jede Minimierung des oberflächlichen Zugangsweges stellt eine Verbesserung für den Patienten dar. Eine komplett endo-skopische Variante ist die „E-MILOS“-Methode, auf die später zurückgekommen werden soll.

Aber was macht nun dieses Vorgehen zu einem besseren Verfahren als die etablierten Methoden? Nun, zum einen ist es die kleine Inzision, durch die erste offene präpatorische Schritte vorgenommen werden um später die Operation endoskopisch zu komplementieren. Je nach Befund besteht noch die Möglichkeit, zu einer der traditionellen Techniken zu wechseln. Die endoskopische Präparation unter bester Sicht auf großen Monitoren ermöglicht, anatomisch korrekt, unter bestmöglicher Schonung, die Gefäß- und Nervenver-sorgung der Bauchdecke zu schonen (Abb. 4, S. 37). Ein weiterer Punkt, in dem sich dieses Verfahren von anderen minimal-invasiven Verfahren unterscheidet ist der Anspruch einer korrekten Rekonstruktion. Große Defekte führen häufig zu einer insuffizienten Bauchdeckenfunktion. Chronischen Rückenschmerzen und Körperfehlstellungen sind häufig beschriebene Leiden. Der Verschluss der Rektusscheide als Fo

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Abb. 1: Separation nach Ramirez mit Eröffnung des lateralen Kompartiments

Abb. 2: Laparoskopische anteriore Komponentenseparation

Medizinischer Fachartikel

Medizinischer Fachartikel

37Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

auch der Aponeurose mit Einbringen eines Kunststoffnetzes zwischen die beiden Strukturen hinter den Rektusmuskel bietet die zurzeit beste Stabilisierung von Bauchdeckenher-nien. Im Gegensatz zu anderen minimal-invasiven Techniken braucht es hierfür kein extra beschichtetes Netz, da alles streng extraperitoneal stattfindet. Große Hernien können ohne größeren Aufwand, mittels posteriorer Komponenten-separation versorgt werden (15). Prinzipiell kann die Mehr-zahl der Hernien, die bislang in Sublay- oder IPOM-Technik operiert wurden, auch in MILOS-Technik versorgt werden.

Viele vorgestellte minimal-invasive Techniken basieren auf einer großflächigen, extraperitonealen Augmentation kleiner bis mittlerer Hernien. Die totale endoskopische E-MILOS-Methode basiert auf einer kompletten Separation des Perito-neums und des hinteren Rektusscheidenblattes (16). Diese Technik erlaubt, kleine wie große Hernien in minimal-inva-siver Technik zu versorgen. Wir benutzen hierzu ein Single-Port-System, um unter Gasinsufflation die Operation fortzu-führen. Die eingebrachten Netze werden regelhaft nicht fixiert (Abb. 5).

Ausblick

Mit Einzug der neuen Techniken ist auch die Indikation zur Hernienoperation niederschwelliger geworden. Dies ist am Beispiel der Rektusdiastase eindrücklich zu beobachten. Der Ermessenspielraum der lange Zeit obsoleten Versorgung dieser Identität führte zu einer eigenen Klassifikation (16). Trotz der vielen neuen Techniken, die alle das Prinzip der Verstärkung der Mittellinie beinhalten, sollte die Indikation nach klaren Entscheidungskriterien gestellt werden.

Artikel mit Literatur hier abrufbar: www.t1p.de/mf-11-19

Korrespondenzanschrift:Dr. med. Ralf Michael WilkeKlinik für Allgemein-, Viszeralchirurgie und ProktologieAsklepios Klinikum WeißenfelsNaumburger Straße 7606667 Weißenfels Tel.:03443/40-1710 E-Mail: [email protected]

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Abb. 3: Endoskopische hintere Komponentenseparation mit Eingehen in die hintere Loge

Abb. 4: Laparoskopische Sicht bei minimal offenem Zugang mit Schonung und Darstellung aller nervalen Strukturen

Abb. 5: Situs und Netzeinlage beim E-MILOS. Zu sehen ist das hintere Rektusscheidenblatt mit Pertitoneum, das Netz und cranial die Rektusmuskulatur

Recht aktuell

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Aus der Fallsammlung der Norddeutschen Schlichtungsstelle

Eine gute Dokumentation schützt bei Aufklärungsrügen

Kasuistik

In einem Schlichtungsverfahren waren die Behandlungen und Untersuchungen durch einen niedergelassenen Facharzt für Chirurgie (im Weiteren Chirurg genannt) und einen Facharzt für Chir-urgie mit Zusatzbezeichnung Handchi-rurgie (im Weiteren als Handchirurg bezeichnet) zu prüfen.

Ein 55-jähriger Patient hatte sich anderthalb Jahre vor der Konsultation des niedergelassenen Chirurgen mehr-fach an der rechten Hand verletzt. Wegen der anhaltenden Schmerzen im rechten Handgelenk stellte er sich in der Praxis vor. Klinisch fand sich eine schmerzhafte Bewegungseinschrän-kung des geschwollenen rechten Handgelenks. In den Röntgenauf-nahmen wurde ein Zusammenbruch der vorderen Handwurzelreihe nach-gewiesen, dessen Ursache in einer veralteten Ruptur (Riss) der Bandverbin-dung zwischen dem Kahnbein und dem Mondbein zu finden war (SLAC-wrist im Stadium III mit statischer Insta-bilität). Die speichenseitige Radiusge-lenkfläche war posttraumatisch dege-nerativ verändert. Die gegenüberlie-gende Gelenkfläche des Mondbeines in der Speiche sowie die Gelenkflächen zwischen der vorderen und der hinteren Handwurzelreihe waren unauffällig.

Der niedergelassene Chirurg stellte den Patienten mit den Röntgenbildern beim Handchirurgen im Krankenhaus vor. Dort wurde dem Patienten die Entfer-nung der körpernahen Handwurzel-reihe (Proximal Row Carpectomie) empfohlen. Er entschied sich für den Eingriff, bei dem zusätzlich wegen eines neurologisch und klinisch gesi-

cherten Karpaltunnelsyndroms das Karpaldach gespalten und eine Hand-gelenkdenervation durchgeführt wur- de.

Mögliche Komplikationen und Grenzen des geplanten Eingriffs sowie alterna-tive Methoden wurden ausweislich der zeitnah erstellten ärztlichen Dokumen-tation besprochen. So wurde ein indivi-dualisierter Formularaufklärungsbogen verwendet, in dem darauf hingewiesen wurde, dass ein Erfolg der Operation nicht zugesichert werden könne. Zusätzlich war in der Krankenakte dokumentiert, dass dem Patienten die konservativen und operativen Behand-lungsmöglichkeiten erläutert worden waren, er eine Handgelenksversteifung jedoch ablehnte und die „Rettungsope-ration“ wünschte.

Die postoperativen Röntgenaufnahmen zeigten eine achsengerechte Stellung der verbliebenen Handwurzelknochen. Nach störungsfreier Wundheilung er- folgten physiotherapeutische Maß-nahmen. Trotzdem bestehen weiterhin Beschwerden im rechten Handgelenk.

Beanstandung der ärztlichen Maßnahmen

Der Patient bemängelt, dass ihm im Gespräch vor dem Eingriff von den Ärzten eine einwandfreie Wiederher-stellung des Handgelenkes versichert worden sei. Auch über Risiken sei nicht gesprochen worden. Er bezweifelt, ob die Operation in dieser Form hätte durchgeführt werden dürfen. Die Schmerzen und die Schwellung des rechten Handgelenks seien nach der

Operation noch stärker als zuvor. Er müsse ständig und regelmäßig wegen der belastungsabhängigen Schmerzen Medikamente einnehmen.

Stellungnahme des Facharztes für Chirurgie

Der niedergelassene Chirurg weist darauf hin, dass er den Patienten konsi-liarisch beim Handchirurgen vorgestellt habe. Dieser hätte die operative Therapie aufgezeigt, den Operations-termin mit dem Patienten vereinbart und den Eingriff durchgeführt. Der Chirurg betont, dass er lediglich die Vor- und Nachbehandlung nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend den Empfehlungen des Handchirurgen durchgeführt habe.

Stellungnahme des Facharztes für Chirurgie und Handchirurgie

Der Handchirurg aus der Klinik weist darauf hin, dass dem Patienten vor dem Eingriff weder Beschwerdefreiheit noch Normalisierung der Handgelenkfunkti-onen in Aussicht gestellt worden sei. Um eine komplette Versteifung des rechten Handgelenkes zu vermeiden beziehungsweise hinauszuzögern, sei die Entfernung der vorderen Handwur-zelreihe vorgeschlagen und nach Einverständniserklärung des Patienten komplikationslos durchgeführt worden. Ein schuldhaftes Geschehen sei nicht ersichtlich. Der Vorwurf einer fehler-haften Behandlung sei kategorisch zurückzuweisen.

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39Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Gutachten

Der von uns beauftragte Gutachter, Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie, Plastische Chirurgie mit Zusatzbezeich-nung Handchirurgie, kam zu folgenden Kernaussagen: Seinerzeit sei weder durch den Chirurgen noch durch den Handchirurgen gegen geltende Stan-dards verstoßen worden. Es sei nicht fehlerhaft gehandelt worden. Die durchgeführten Diagnostikmaß-nahmen durch den Chirurgen seien ausreichend gewesen. Es hätten Indika-tionen für operative Eingriffe am rechten Handgelenk bestanden und diese seien durch den Handchirurgen fachgerecht durchgeführt worden. Die Nachbehandlung durch den Chirurgen sei korrekt gewesen. Die verbliebenen Beschwerden und Funktionsbeein-trächtigungen am rechten Handgelenk sprächen nicht für eine fehlerhafte Primärversorgung.

Die unfallbedingte Zerstörung der Handwurzelknochen habe zu der Rettungsoperation mit dem Ziel einer Verbesserung der Funktion und der Vermeidung einer massiven Verschlech-terung der Situation geführt. Eine voll-ständige Wiederherstellung von Struk-tur und schmerzfreien Funktionen wäre nicht zu erreichen gewesen. Vielmehr seien die aufgetretenen Gesundheits-beeinträchtigungen bei der Schwere der posttraumatischen Zerstörung der Handwurzel typisch und auch bei sorg-fältigstem Vorgehen nicht immer zu vermeiden.

Die Alternative zur Entfernung der körpernahen Handwurzelreihe wäre eine komplette Handgelenkversteifung gewesen, mit dem Nachteil des Verlustes der Handgelenkbeweglich-keit. Nun sei immerhin eine Restbe-weglichkeit nach Entfernung der körpernahen Handwurzelreihe bei eingeschränkter Schmerzfreiheit das Ergebnis.

Ohne die operativen Therapiemaß-nahmen wäre mit einer zunehmenden Verschlechterung und weitgehender Gebrauchsunfähigkeit der rechten Hand zu rechnen gewesen.

Bewertung der Haftungsfrage

Die Schlichtungsstelle schloss sich dem Gutachten im Ergebnis an: Ärztliche Fehler in der Behandlung waren nicht festzustellen. Es bestand wegen einer chronischen Gefügestörung der proxi-malen Handwurzelreihe durch eine veraltete Ruptur der Bandverbindung zwischen dem Kahnbein und dem Mondbein (SL-Band-Ruptur), die zu einem Zusammenbruch der Handwur-zelknochen geführt hatte, eine Indika-tion für eine „Rettungsoperation“ des rechten Handgelenks.

Zur Prophylaxe beziehungsweise Verzögerung von weiteren Langzeit-schäden, zum Erhalt der verbliebenen Restbeweglichkeit im Handgelenk und zur Vermeidung einer Totalversteifung war bei intaktem Mediokarpalgelenk und intraoperativ arthrosefrei nachge-wiesener Fossa lunata (grubenförmige Mulde in der Speichengelenkfläche) die Proximal Row Carpectomie (Entfer-nung der körpernahen Handwurzel-reihe) angezeigt.

Die Eingriffe wurden fachgerecht durchgeführt und die Nachbehandlung erfolgte korrekt. Die Aufklärungsrüge war nach Aktenlage nicht begründet. Der Vorwurf, es sei über die Risiken der Eingriffe nicht ausreichend aufgeklärt und ein Erfolg zugesichert worden, ist nach Aktenlage durch den unterschrie-benen Aufklärungsbogen und der zusätzlichen Eintragungen über Gespräche in der Krankenakte wider-legt.

Fazit

Gerade bei Behandlungsmaßnahmen, die darauf abzielen, den Status quo zu sichern und bei denen es keine Aussicht auf Heilung gibt, ist im Aufklärungsge-spräch dies deutlich darzustellen und auch zeitnah zu dokumentieren (§ 630f BGB). Die Tatsache, dass der Gesetz-geber ausdrücklich die Aufklärung als zu dokumentieren benennt, zeigt den Stellenwert, den er ihr zubilligt. Selbst-

verständlich kann vor Gericht durch Partei- und Zeugenvernehmung ver-sucht werden, den Sachverhalt zu klären, die höchstrichterliche Recht-sprechung hat aber folgenden Grund-satz entwickelt:

Bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen zeitnahen Dokumentation können die in den Krankenunterlagen niederge-legten Umstände und Vorgänge im Allgemeinen als richtig zugrunde gelegt werden, auch wenn ihre Richtigkeit bestritten ist.

Neben der Tatsache, dass man in Gesprächen mit dem Patienten auch nach Jahren sicherer auftreten kann, wird durch eine angemessene Doku-mentation ein Rechtsstreit möglicher-weise verhindert. Die Mehrheit der Rechtsanwälte würde ihrer Mandant-schaft davon abraten zu klagen, wenn lediglich die Aufklärung gerügt wird und eine zeitnahe ordnungsgemäße Dokumentation vorliegt.

Verfasser:Dr. med. Michael SchönbergerFacharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie, Handchirurgie, SkelettradiologieÄrztliches Mitglied der Schlichtungsstelle

Christine WohlersRechtsanwältin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern

Professor Dr. med. Walter Schaffartzik Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern

Literatur: beim Verfasser

Schlichtungsstelle fürArzthaftpflichtfragen der norddeutschen ÄrztekammernHans-Böckler-Allee 3, 30173 HannoverTel.: 0511/35 39 39-10 oder -12www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de

Weitere Kasuistiken:www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/fallsammlung

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ArzthaftpflichtPatientensicherheit in der Urologie

Iatrogene Schäden in der Urologie sind oft einer überschaubaren Anzahl von Grunderkrankungen zuzuordnen. Dies ist die ideale Voraussetzung einer Schadenprophylaxe durch Sensibilisierung. Sind die Potentiale ständig präsent, kann die mangelnde Aufmerksamkeit in einer Behand-lungssituation und damit die häufigste Fehlerquelle eliminiert werden.

I. Schadenhäufigkeit

In der jährlichen Pressekonferenz der Bundesärztekammer zur statistischen Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen findet sich die Urologie in der am 03. April 2019 veröffentlichten Fallstatistik aller Fach-gebiete in der Niederlassung auf Platz 8 (61 Fälle) und im Krankenhausbereich auf Platz 7 (178 Fälle). Damit gehört die Urologie nicht zu den besonders expo-nierten „Schadennestern“. Dies zeigt sich auch darin, dass sich in dieser Statistik unter den am häufigsten fehl-behandelten Krankheiten keine typi-scherweise der Urologie zuzuord-nenden Erkrankungen finden. Auf Versichererseite kennt man im Fachge-biet der Urologie aber durchaus hohe Einzelfallzahlungen und vor allem auch sich oft ähnelnde Sachverhalte.

II. Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die wesentlichen Haftungsgrundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetz-buch („Patientenrechtegesetz“) und in der Rechtsprechung. Um Haftungs-fallen zu erkennen empfiehlt sich die Beantwortung folgender Fragen:

1. Entsprach meine Behandlung dem aktuellen fachlichen Standard? Was würde ein medizinischer Sachver-ständiger zu meiner Diagnose und meinen Maßnahmen sagen?

2. War die Grundlage meiner Diagnose eine vollständige Befunderhebung?

3. Habe ich sämtliche Befunde gesi-chert?

4. Habe ich dem Patienten in verständ-licher Weise alle für die Behandlung wesentlichen Umstände erläutert?

5. Habe ich vor medizinischen Maß-nahmen, insbesondere vor Eingriffen, die Einwilligung des Patienten einge-holt?

6. Habe ich den Patienten über sämt-liche, für die Einwilligung maßgebli-chen Umstände mündlich, recht-zeitig und verständlich aufgeklärt?

7. Habe ich in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung alles so dokumentiert, dass ein Sach-verständiger den Behandlungsverlauf vollständig nachvollziehen und ein Richter keine Zweifel an der Patien-tenaufklärung haben kann?

8. Habe ich sogenannte beherrschbare Risiken wie Hygienemängel elimi-niert?

III. Aus Sachverständigen-gutachten

Juristen entscheiden nicht über medizi-nische Aspekte, sondern lediglich über rechtliche Rahmenbedingungen und Rechtsfolgen. Hierzu als Beispiel ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2017 (VI ZR 529/16): Der Kläger wurde in dem von der Beklagten zu 2 betriebenen Kranken-haus von dem Beklagten zu 1 wegen eines Prostata-Karzinoms unter Ver-wendung eines Hochfrequenzgeräts (Elektrokauter) operiert. Am Folgetag

wurde beim Kläger eine Rötung mit schmerzhafter Blasenbildung auf beiden Gesäßhälften festgestellt (Verbrennung Stadium 2a mit einer Größe von 20 mal 40 cm). In der Folge musste bei nekrotisierendem Entzün-dungsgeschehen 2/3 des Musculus gluteus maximus rechts entfernt und ein Anus praeter gelegt werden. Der Kläger macht unter Vorlage eines Aufsatzes geltend, dass seine Lagerung und/oder die Durchführung der Opera-tion mit dem Hochfrequenzgerät fehlerhaft gewesen sei. Der Bundesge-richtshof kritisiert die unterinstanzli-chen Klageabweisungen, weil sie sich nicht fachlich (unter Bezugnahme auf Sachverständigengutachten) mit diesen Ausführungen des Klägers auseinander-gesetzt haben.

Die medizinische Einschätzung ist also ausschließlich den medizinischen Sachverständigen vorbehalten. Deshalb soll an dieser Stelle aus einer Auswahl solcher Gutachten zitiert werden:

Hodentorsiona. Dadurch, dass der Beklagte eine

Hodentorsion nicht in Betracht gezogen hat, verhinderte er notfall-mäßige Maßnahmen. Dieses Verhalten ist als grob fehlerhaft zu bewerten. Es ist nicht vertretbar, bei einem 12-jährigen Jungen, der „einen Ball zwischen die Beine“ bekommen hat und über Leistenschmerzen klagt, ohne Klärung einer Hodentorsion die Diagnose „Prellung/WV bei persis-tierenden Beschwerden“ zu stellen und lediglich Kühlung zu empfehlen.

b. Der Hoden hätte mit hoher Wahr-scheinlichkeit gerettet werden können. Immerhin hatte sich der Junge unmittelbar nach seinem Fahr-radunfall mit Schmerzen im Hoden-bereich in der Praxis des Anspruch-gegners vorgestellt. Das Abwarten

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einer Schwellung oder Blaufärbung ist ein nicht mehr verständliches Fehlverhalten. Eine Hodentorsion kann innerhalb weniger Stunden zu einer irreversiblen Infarzierung führen und ist immer ein Notfall.

c. Der 15-jährige Patient hatte seit den frühen Morgenstunden krampfende Schmerzen im Unterbauch sowie Schweißausbrüche und Übelkeit. Die Diagnose nach Palpation „evtl. Tumor oder Zyste, Torsion, aber auch Gastroenteritis möglich“ hätte zu einer notfallmäßigen Klärung einer Hodentorsion führen müssen, zumal gerade die morgendlichen Be- schwerden zu den typischen Symp-tomen gehören und für die Rettung des Hodens allenfalls fünf Zeit-stunden zur Verfügung standen“.

Prostatakarzinoma. Nach ordnungsgemäßer Erörterung

der Bedeutung eines PSA-Tests hatte der 52-jährige Patient sich für diesen entschieden. Danach war es aller-dings ein entscheidender Fehler, bei Werten von 44 ng/ml und 52 ng/ml sechs Monate später von einer granu-lomatösen Prostatitis auszugehen und keine Biopsie zu veranlassen.

b. Ein PSA-Wert von über 60 ng/ml verhindert keine weitere Differerenti-aldiagnostik, priorisiert aber den Ausschluss eines Prostatakarzinoms.

c. Es ist ein kaum noch nachzuvollzie-hender Behandlungsfehler, eine bioptische Prostatakontrolle zu vergessen. Der auffällige PSA-Wert von 20,3 ng/ml hatte zwar zu einer Stanze geführt. Das pathologische Ergebnis einer Prostatitis rückte für den Urologen dann in den Mittel-punkt, obwohl wegen einer Epithel-hyperplasie und Neoplasie die biop-tische Kontrolle empfohlen worden war. Dabei exkulpiert auch nicht, dass bei weiteren Patientenkontakten neue Themen wie Erektionsstö-rungen eine Rolle spielten.

d. Ein PSA-Wert, der über fast fünf Jahre kontinuierlich ansteigt, ist auch dann Anlass für die Empfehlung einer Gewebeuntersuchung, wenn sich diese Entwicklung „nur“ im einstel-ligen Bereich über 4,0 ng/ml abspielt.

e. Eine Lymphadenektomie ist im

Hinblick auf die Schädigung von Nachbarstrukturen ein sehr an- spruchsvoller Eingriff, der zudem erhebliche Risiken wie das Risiko einer Lymphozele, eines Lymphö-dems oder einer Thrombose birgt. Deshalb kommt neben einer strengen Indikationsstellung auch der Patien-

tenaufklärung eine besondere Be- deutung zu

f. Ein Patient, bei dem nach diagnosti-ziertem Prostatakrebs eine medika-mentöse Hormontherapie begonnen wird, kann vom behandelnden Urologen keinen Schadensersatz verlangen, wenn er in der Folge einer

Auch Sachverständige können haften!Medizinische Sachverhalte werden nicht durch Juristen, sondern durch medizinische Sachverständige validiert. Dies haben auch Richter zu beachten. Sie dürfen einen Sachverständigen nicht durch eigene, ver-meintlich medizinischen Kenntnisse ersetzen. So muss ein Richter ein gerichtliches Sachverständigengutachten einholen, wenn ein im Wege des Urkundsbeweises verwertetes Gutachten (hier: aus einem voran-gegangenen Verfahren einer ärztlichen Schlichtungsstelle) nicht alle Fragen beantwortet. Und: Bei der Einstufung eines ärztlichen Fehlver-haltens als „grob“ muss diese wertende Entscheidung des Tatrichters in vollem Umfang durch die vom ärztlichen Sachverständigen mitgeteil-ten Fakten getragen werden und sich auf die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens durch den Sachverständigen stützen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2018 – VI ZR 285/17).

Sind Analyse und Bewertung durch den Sachverständigen falsch, kann es zu einem Fehlurteil kommen. Und dieses wiederum ist dann mögli-cherweise Anlass für Schadenersatzansprüche gegen den Sachverstän-digen. Grundlage ist dann § 839 BGB. Es heißt dort: „Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. … Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwen-den.“ Diese Vorschrift gilt sowohl für den beeidigten als auch für den nicht beeidigten, gerichtlichen Sachverständigen.

In einem solchen Fall wird regelmäßig zu prüfen sein, ob eine grobe Fahrlässigkeit des Sachverständigen vorliegt. In folgenden exempla-rischen Fällen ist das grundsätzlich möglich: Der Auftrag wird ohne die für den Fall notwendige, grundlegende Fachkenntnis angenom-men, Fragen des Gerichts werden auf der Grundlage nicht als solche kenntlich gemachter Hypothesen beantwortet, die Notwendigkeit einer Untersuchung wird ignoriert, die ärztliche Dokumentation wird nicht vollständig berücksichtigt oder die medizinische Einschätzung ist falsch bzw. entspricht – ohne dass dies angesprochen wird – nicht der allgemeinen Lehrmeinung.

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bei der Behandlung auftretenden Niereninsuffizienz dialysepflichtig wird und es keinen nachweisbaren medizinischen Zusammenhang zwischen medikamentöser Behand-lung und der Nierenerkrankung gibt (Urteil des OLG Hamm vom 10.12.2013, Az. 26 U 62/13 auf der Grundlage eines Sachverständigen-gutachtens).

g. Ich hätte mich für ein offenes Vorgehen entschieden. Aufgrund des außergewöhnlich großen Prostatavo-lumens war von einer atypisch langen Operationsdauer und damit dem erhöhten Risikos eines TUR-Syn-droms auszugehen. Zumindest hätte dies mit dem Patienten im Auf-klärungsgespräch erörtert werden müssen.

Vasektomiea. Unmittelbar nach dem Eingriff ist die

Zeugungsfähigkeit nicht aufgehoben. Der Patient behauptet, er sei vom Gegenteil ausgegangen. Dem steht die Aussage des Arztes entgegen, dass der ungeschützte Geschlechts-verkehr erst hätte stattfinden sollen im Anschluss an eine durch drei Nachuntersuchungen des Ejakulats gesicherte Spermienfreiheit. In der Behandlungsdokumentation finden sich keinerlei Hinweise auf ein solches Aufklärungsgespräch. Als Sachverständiger kann ich zur recht-lichen Beweislage nichts sagen. Allerdings erscheint es mir sehr unty-pisch, dass zum Aufklärungsgespräch nichts festgehalten ist.

b. Der Patient muss darüber informiert werden, dass die unterbrochenen Samenwege wieder zusammen-wachsen können. Dies muss der Patient wissen, bevor er sich zu diesem Eingriff entscheidet. Dass ein solcher Hinweis erfolgt ist, der nach Vortrag des Patienten zu zusätz-lichen Verhütungsmaßnahmen ge- führt hätte, ergibt sich aus den ärztli-chen Unterlagen nicht.

c. Es kann durchaus sein, dass die Durchtrennung der Samenleiter miss-lungen war. Denn das entnommene Material ist nicht untersucht und somit nicht als Samenleiter verifiziert worden.

Induratio penis plasticaGerade bei diesem Eingriff sind hohe Anforderungen nicht nur an die Indika-tion, sondern auch an die Patientenauf-klärung zu stellen. Die Antipoden, die der Arzt berücksichtigen muss, sind die hohe Komplikationsrate auf der einen und die besondere psychische Kompo-nente der Erwartungshaltung auf der anderen Seite. Insofern bestand mit der Aussage, dass der Eingriff „keine große Sache“ sei, die hohe Wahrscheinlichkeit eines unzufriedenen und wohl auch klagebereiten Patienten.

Circumcisiona. Entzündung (nicht aufgeklärt)b. Eichel verletzt (technischer Fehler)c. Wundheilungsstörung (nicht aufgeklärt)

HarnblasenkarzinomEs exkulpiert den Kollegen nicht, dass er glaubte, die persistierenden Blutbei-mengungen hätten ihre Ursache in der vergrößerten Prostata. Die anderthalb-jährige Makrohämaturie bei einem 60-jährigen Patienten war Anlass für eine zytologische Untersuchung bzw. Zystoskopie.

NierenkarzinomDer Patient hat nun einmal mit „Schmerzen im unteren Rücken“ einen Urologen aufgesucht. Es entspricht nicht der ärztlichen Sorgfalt, den Patienten dann ohne Befunderhebung zunächst einmal zum Orthopäden zu schicken.

Auswahl weiterer Themena. Spermatozelenoperation: Hodenver-

letzung war vermeidbar b. Leistenhernieoperation: Fehlende

Aufklärung über Rezidivherniec. Blasenhalsoperation: Aufklärungs-

fehler Schließmuskelverletzungd. Cystektomie, Neoblase, Harnstau-

ungsniere zu spät erkannt, Nieren-versagen

e. Akutes Abdomen: Patient mit „o. B.“ entlassen, ohne weitere Diagnostik anzuraten

f. Entnahme der einzigen gesunden Niere entgegen intraoperativem Schnellschnittergebnis „aus eigener Erfahrung, wie Malignität ausschaut“

g. Penisverlust nach primärem Lasern von Conylomata accuminata

IV. Zusammenfassung

Fazit dieser aus der juristischen Tages-arbeit wohl repräsentativen Ausschnitts-betrachtung: In Diagnostik und Behandlung immer den sichersten Weg gehen, den Patienten in der Aufklärung „mitnehmen“ und die Dokumentation so führen, dass Zweifel an Maßnahmen und Hinweisen erst gar nicht aufkommen können!

Autor:Rechtsanwalt Patrick WeidingerDeutsche Ä[email protected]

Buchrezension

43VariaÄrzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Der Titel stellt meist nur den ersten, verkürzten Hinweis auf den Inhalt oder den Charakter eines Buches dar, soll wohl ein Signal an den Flaneur vor der Bücher-auslage sein. Dann aber ist die weiterfüh-rende Differenzierung erforderlich. In diesem Falle hieße das: Sind die hier genannten Krankheiten wirklich verschwunden? Hat es sie überhaupt gegeben? Kann man die Diagnosen heute noch rückblickend nachvollziehen?

Die Kinderärztin Sophie Seemann legt eine Liste von zwanzig Krankheitsnamen vor, geordnet nach dem deutschen Alphabet. Darin folgen die Pocken der Phosphornekrose, die Trichinose der Sulfo-nalvergiftung etc. Diese unter kausalen Aspekten indiskutable Reihung weist auf den subjektiven Charakter des Buches hin. Er drückt sich auch in den einzelnen Beiträgen aus. Einleitend wird von der Autorin den sachlichen Erörterungen in jedem Kapitel ein von ihr formulierter fikti-onaler Text, eine erzählende Beschreibung der Krankheitssituation vorangestellt, deren Quelle nicht immer transparent wird. Sie malt damit aber gedanklich ein Bild für die emotionale Einstimmung des Lesers. Das ist allemal eine interessante Verbindung zwischen den Leidenden und der um sie bemühten Heilkunde der ferneren oder näheren Vergangenheit und schafft menschliche Nähe.

Vor dem Hintergrund seiner naturwissen-schaftlichen Weltsicht wird sich der inter-essierte Leser in dieser Systematik eine eigene Ordnung schaffen, in der das Alphabet nicht die tragende Rolle spielt. Wenn man also die in diesem Buch aufge-

führten Krankheiten unter kausalen Gesichtspunkten sortiert, kommt man zu gewissen Kategorien. Da wären solche Krankheiten, die man nach Aufdeckung ihrer Ursachen durch effiziente und über-zeugende Impfprogramme wirksam ausrotten konnte, sodass man sie in entwi-ckelten Ländern heute nur noch in der Medizinhistorie feststellt, z. B. die Diph-terie und die Pocken. Da wären solche zu nennen, deren Ursachen durch die Elimi-nierung toxischer Substanzen aus dem Produktionsprozess wegfielen, die ihren Grund also in der massiven Exposition giftiger Stoffe im Arbeitsprozess hatten. Hier wären z. B. die Quecksilbervergiftung der Spiegelmacher und die Kiefernekrosen bei der Herstellung von Zündhölzern mittels weißem Phosphor einzuordnen. Dazu gehören auch die, wenn auch lokal begrenzten oder sozial limitierten Mangel-zustände in der Ernährung, z. B. der chro-nische Jodmangel mit der Folge des ende-mischen Kretinismus oder die furchtbare infizierte Nekrose der Gesichtsweichteile Noma bei chronischem Nahrungsmangel und Immundefizit. Auch die Lepra, der biblische und mittelalterliche Aussatz, tritt in Europa nicht mehr wesentlich in Erschei-nung, da sie medikamentös behandelbar ist. Eine früher unabdingbare, lebenslange Quarantäne mit Verstoßung in die Asozi-altät muss nicht mehr eingerichtet werden.

Man könnte diese Klassifikationen allein schon anhand des Buches weiter fort-setzen. Hier interessiert jedoch nur das Herangehen der Autorin. Sie gesteht ein, dass das Auswahlprinzip der von ihr vorge-stellten Krankheiten von persönlichem Interesse geleitet, also in keiner Weise

unter medizinischen oder anderweitig-wissenschaftlichen Gesichtspunkten re- präsentativ ist. Man kann der Autorin jedoch nicht unterstellen, dass sie nicht ausreichend recherchieren wollte. Das umfangreiche Literatur- und Quellenver-zeichnis spricht für ihr Engagement. Illus-trationen sind in angepasster Anzahl vorhanden. Kein Lehrbuch eben, mehr ein Lesebuch. Die Lektüre mag besonders Freunden der belletristischen Literatur helfen, früher häufigere, heute vielleicht schon ausgestorbene Diagnosen in Romanen, Novellen und alten Büchern zu verstehen, dem Leben näher vielleicht als das Googeln, z. B. die Chlorose oder die Neurasthenie. Das Kapitel der Missbil-dungen durch nicht ausreichend getestete Wirkstoffe könnte angesichts des relativ offenen schwarzen Medikamentenmarktes noch spannende Aussichten offerieren. Dem Contergan-Skandal widmet sie den ihm gebührenden Raum. Dass allerdings die durch Phosphor ausgelöste Kiefernek-rose mit Schließung der verbotenen Werk-stätten verschwunden sei – dem kann man nicht ohne Weiteres zustimmen. Sie ist durch die Hintertür über die Assoziation mit Bisphosphonaten wieder eine klinische Tatsache.

Einige der aufgeführten Krankheiten bleiben ein Geheimnis, der Alpenstich, der Englische Schweiß, die Haffkrankheit. Den Cellohoden allerdings darf man getrost bzw. nachweislich dem innerberuflichen Mobbing der befrackten Musikergilde zuordnen.

F.T.A. Erle, Magdeburg(gelesen im September 2019)

Sophie Seemann

Verschwundene KrankheitenKulturverlag Kadmos Berlin 2019, ISBN 978-3- 86599-300-7, gebunden mit Schutzumschlag, Großoktav-Format, 29 Abbildungen, 271 Seiten, 27,85 €

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Allen Leserinnen und Lesern, die im November

Geburtstag haben, gratulieren wir recht herzlich!

Die Geburtstage finden Sie in der gedruckten Ausgabe des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt.

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Kooperationsveranstaltung der Sächsischen Landesärztekammer mit der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Kurs zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ Teil 2 (FP 40)nach den Richtlinien zur (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer

Termin: 20.04. – 24.04.2020

Ort: Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig

Anmeldung/Auskunft: Sächsische Landesärztekammer; Referat Fortbildung, Frau Schmidt Tel.: 0351/8267-321, Fax: -322, E-Mail: [email protected]

Gebühren: 400,00 EUR für Mitglieder der Sächsischen Landesärztekammer 440,00 EUR für Nichtmitglieder

Das Anmeldeformular zu dieser Veranstaltung finden Sie unter: www.t1p.de/schmerztherapie

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Geburtstag haben, gratulieren wir recht herzlich!

Die Geburtstage finden Sie in der gedruckten Ausgabe des Ärzteblattes Sachsen-Anhalt.

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Ärztliche Fortbildung

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Veranstaltungsinformationen der Abteilung Fortbildung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und ÄrzteAktualisierung der FK im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (RöV alt)

23.11.201928.03.2020

ausgebuchtMagdeburg

Strukturierte curriculare Fortbildung „Krankenhaushygiene“, Modul IV (Bauliche und technische Hygiene, 32 h)

25. – 29.11.2019 Halle (Saale), Universität

Update Notfallmedizin 30.11.201906.06.202028.11.2020

Magdeburg

Klinische Transfusionsmedizin: „Qualifizierung für Transfusions-beauftragte/Transfusionsverantwortliche/Leiter Blutdepot“ (16 h)

23. – 24.01.2020 Magdeburg

Gemeinsame Fortbildungen der ÄK und der KV Sachsen-AnhaltThema: „Betrachtungen zum selbstbestimmten Lebensende – eine Gratwanderung für den Arzt und den Patienten?“Thema: „Digitale Kommunikation im ärztlichen Alltag“Thema: „Fast vergessene Kinderkrankheiten – Die NEUE „alte“ Gefahr auf dem Vormarsch “

29.01.2020

10.06.202014.10.2020

Magdeburg

Halle (Saale)Dessau-Roßlau

Weiterbildungskurs: „Psychosomatische Grundversorgung/ Verbale Interventionen“ (50 h)

30. – 31.01.202025. – 28.03.202015. – 19.06.2020

Block 1, Halle (Saale)Block 2, MallorcaWochenkurs, Halle (Saale)

„Letzte Hilfe Kurs“ (Basiswissen: Wie begleitet man einen Menschen am Lebensende und wo kann man sich Hilfe holen?)

05.02.2020 Magdeburg

Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ (24 h) 27. – 29.02.2020 Neugattersleben

Weiterbildungskurs: „Psychosomatische Grundversorgung/ Verbale Interventionen“, Fachrichtung (Gynäkologie) Frauenheilkunde und Geburtshilfe (50 h)

06. – 07.03.202015. – 16.05.202026. – 27.06.2020

Teil 1, MagdeburgTeil 2, MagdeburgTeil 3, Magdeburg

Ärztliche Leichenschau 28.03.202013.06.202007.11.2020

MagdeburgUniversität

Notfallseminar für niedergelassene Ärzte mit interaktiver und praktischer Fallbesprechung sowie praktischen Übungen

01.04.2020 Magdeburg

Interaktiver Langzeit-EKG-Kurs als Blended Learning-Angebot(16 h Präsenz + Online-Teil)

24. – 25.04.2020 Magdeburg

Update Impfen 06.05.2020 Magdeburg

Weiterbildungskurs: „Psychosomatische Grundversorgung/ Verbale Interventionen“, alle Fachrichtungen (50 h)

08. – 09.05.202003. – 04.07.202025. – 26.09.2020

Teil 1, MagdeburgTeil 2, MagdeburgTeil 3, Magdeburg

Weitere Informationen (Anmeldeformulare, Gebühren etc.) finden Sie auf der Website: www.aeksa.de, im Kapitel Arzt > Fortbildung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Fortbildung.

Veranstaltungen für Assistenzpersonal„Die Mitwirkung beim Impfmanagement in der ärztlichen Praxis“ 22.01.2020 Magdeburg

Notfallseminar für Praxispersonal mit interaktiver und praktischer Fallbesprechung

25.04.202021.11.2020

Magdeburg

Qualitätsmanagement in der Praxis – Ausbildungsbeauftragte für MFA (Fortbildungsreihe 20 Stunden = 4 Termine)

13.05.202017.06.202016.09.202028.10.2020

Magdeburg

Fortbildungsveranstaltung für MFA von Durchgangsärzten:Thema: „Verfahren und Abrechnung ärztlicher Leistungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung“

30.09.2020 Magdeburg

Weitere Informationen (Anmeldeformulare, Gebühren etc.) finden Sie auf der Website: www.aeksa.de, im Kapitel Arzt > Fortbildung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Fortbildung.

Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung 49

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Fort- und Weiterbildungskurse für Ärztinnen und ÄrzteStrukturierte curriculare Fortbildung: „Hygienebeauftragter Arzt“, Modul IV (32 h) (Bauliche und technische Hygiene) FP 32

Termin 25. – 29. November 2019

Beginn/Ende 09.00 – ca. 18.00 Uhr

Veranstaltungsort Universitätsklinikum Halle (Saale)

Teilnahmegebühr 500,00 Euro

Anmeldefrist 2 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen (zum Download) und Pausenverpflegung.

Update Notfallmedizin FP 8

Termin Samstag, 30. November 2019Samstag, 06. Juni 2020Samstag, 28. November 2020

Beginn/Ende 09.00 – 16.30 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 150,00 Euro

Anmeldefrist 2 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391/6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Klinische Transfusionsmedizin: „Qualifizierung für Transfusionsbeauftragte/Transfusionsverantwortliche/Leiter Blutdepot“ (16 h) FP 16

Termin 23. – 24. Januar 2020

Beginn/Ende Donnerstag: 09.30 – 18.00 UhrFreitag: 09.30 – 17.15 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 220,00 Euro

Anmeldefrist 09. Januar 2020

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Gemeinsame Fortbildung der Ärztekammer und der KV Sachsen-AnhaltThema: „Betrachtungen zum selbstbestimmten Lebensende – eine Gratwanderung für den Arzt und den Patienten?“

FP 4

Termin Mittwoch, 29. Januar 2020

Veranstaltungsort Magdeburg

Beginn/Ende 16.00 – 19.00 Uhr

Teilnahmegebühr keine

Anmeldefrist 22. Januar 2020

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Sie erhalten keine schriftliche Anmeldebestätigung!

Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung50

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Weiterbildungskurs: Psychosomatische Grundversorgung/Verbale Interventionen (50 h) FP 50

Termine 30. – 31. Januar 2020 (Block 1)25. – 28. März 2020 (Block 2)15. – 19. Juni 2020 (Wochenkurs)

Veranstaltungsort Halle (Saale) Block 1Mallorca Block 2Halle (Saale) Wochenkurs

Diakoniekrankenhaus Halle (Saale); Psychotherapie/PsychosomatikMühlweg 7, 06114 Halle; Leitung: Herr Dr. med. Thilo Hoffmann

Ansprechpartner Sekretariat Dr. Hoffmann: Tel.: 0345 778-7109, Fax: 0345 778-6326

„Letzte Hilfe Kurs“ – Wie begleitet man einen Menschen am Lebensendeund wo kann man sich Hilfe holen? FP 4

Termin Mittwoch, 5. Februar 2020

Beginn/Ende 16.00 – 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 30,00 Euro

Anmeldefrist 24. Januar 2020

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Pausenverpflegung.

Curriculum: „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ (24 h) FP 26

Termin 27. – 29. Februar 2020

Beginn/Ende 09.00 – ca. 17.00 Uhr

Veranstaltungsort AKZENT Hotel Acamed ResortBrumbyer Str. 5, 06429 Nienburg/OT Neugattersleben

Teilnahmegebühr 350,00 Euro

Anmeldefrist 3 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391/6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen (zum Download) und Pausenverpflegung. Hotelzimmer sind bitte selbst zu buchen!

Weiterbildungskurs: Psychosomatische Grundversorgung/Verbale Interventionen (50 h)Fachrichtung Frauenheilkunde und Geburtshilfe (gemäß Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt)

FP 50

Termine 06. – 07. März 2020 Teil 115. – 16. Mai 2020 Teil 226. – 27. Juni 2020 Teil 3 (nur zusammen buchbar)

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 500,00 Euro

Anmeldefrist 3 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung 51

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (RöV alt) FP 9

Termin Samstag, 28. März 2020

Beginn/Ende 09.00 – 17.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 90,00 Euro

Anmeldefrist 3 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Ärztliche Leichenschau FP 5

Termine Samstag, 28. März 2020Samstag, 13. Juni 2020Samstag, 07. November 2020

Beginn/Ende 09.00 – 13.00 Uhr

Veranstaltungsort Universitätsklinikum Magdeburg, Haus 28 Institut für Rechtsmedizin (Eingang Fermersleber Weg)

Teilnahmegebühr 80,00 Euro

Anmeldefrist 2 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391 6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Notfallseminar für niedergelassene Ärzte mit interaktiver und praktischer Fallbesprechung sowie praktischen Übungen FP 5

Termin Mittwoch, 01. April 2020

Beginn/Ende 15.00 – ca. 18.30 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 80,00 Euro

Anmeldefrist 3 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391 6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Interaktiver Langzeit-EKG-Kurs als Blended Learning-Angebot (16 h) FP 23 C+12 K

Termin 24. – 25. April 2020

Beginn/Ende Fr. 13.00 Uhr / Sa. 17.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 300,00 Euro

Anmeldefrist 15. April 2020

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V, durch die KV anerkannt. Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen zum Download, Online-Teil und Pausenverpflegung. Die Teilnehmer-Zahl ist begrenzt!

Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung52

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Update Impfen FP 5

Termin Mittwoch, 06. Mai 2020

Beginn/Ende 15.00 – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 50,00 Euro

Anmeldefrist 29. April 2020

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel. 0391 6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Weiterbildungskurs: Psychosomatische Grundversorgung/Verbale Interventionen (50 h)alle Fachrichtungen (gemäß Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt)

FP 50

Termine 08. – 09. Mai 2020 Teil 103. – 04. Juli 2020 Teil 225. – 26. September 2020 Teil 3 (nur zusammen buchbar)

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 500,00 Euro

Anmeldefrist 3 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel.: 0391/6054-7730)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Gemeinsame Fortbildung der Ärztekammer und der KV Sachsen-AnhaltThema: „Digitale Kommunikation im ärztlichen Alltag“ FP 4

Termin Mittwoch, 10. Juni 2020

Beginn/Ende 16.00 – 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Halle (Saale), Heidemensa

Teilnahmegebühr keine

Anmeldefrist 03. Juni 2020

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel. 0391 6054-7730)

Bemerkungen Sie erhalten keine schriftliche Anmeldebestätigung!

Gemeinsame Fortbildung der Ärztekammer und der KV Sachsen-AnhaltThema: „Fast vergessene Kinderkrankheiten – Die NEUE „alte“ Gefahr auf dem Vormarsch“ FP 4

Termin Mittwoch, 14. Oktober 2020

Beginn/Ende 16.00 – 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Dessau, Bauhaus

Teilnahmegebühr keine

Anmeldefrist 07. Oktober 2020

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel. 0391 6054-7730)

Bemerkungen Sie erhalten keine schriftliche Anmeldebestätigung!

Ärztliche Fortbildung

Ärztliche Fortbildung 53

Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Die Mitwirkung beim Impfmanagement in der ärztlichen Praxis

Termin Mittwoch, 22. Januar 2020

Beginn/Ende 15.00 – ca. 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 45,00 Euro

Anmeldefrist 15. Januar 2020

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Notfallseminar für Praxispersonal mit interaktiver und praktischer Fallbesprechung

Termine Samstag, 25. April 2020Samstag, 21. November 2020

Beginn/Ende 14.30 – 18.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 65,00 Euro

Anmeldefrist 2 Wochen vor der Veranstaltung

Ansprechpartner Frau Bauer (Tel.: 0391/6054-7760)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung.

Fortbildungsreihe für ausbildende Praxen: Qualitätsmanagement in der Praxis – Ausbildungsbeauftragte für MFA (20 h)

Termine Mittwoch, 13. Mai 2020Mittwoch, 17. Juni 2020Mittwoch, 16. September 2020Mittwoch, 28. Oktober 2020

Beginn/Ende 14.00 – 19.00 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 320,00 Euro (80,00 Euro pro Veranstaltung)

Anmeldefrist 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Ansprechpartner Frau Belicke (Tel.: 0391/6054-7720)

Bemerkungen Die Gebühr beinhaltet Kursunterlagen und Pausenverpflegung pro ausgewiesener Veranstaltung.

Fortbildungsveranstaltung für MFA von Durchgangsärzten: Verfahren und Abrechnung ärztlicher Leistungen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

Termine Mittwoch, 30. September 2020

Beginn/Ende 14.00 – 17.30 Uhr

Veranstaltungsort Magdeburg

Teilnahmegebühr 40,00 Euro

Anmeldefrist 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Ansprechpartner Frau Stahl (Tel. 0391 6054-7730)

Bemerkungen Informationen zur Veranstaltung unter www.aeksa.de > MFA > Fortbildungen

Veranstaltungen für Assistenzpersonal

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54 Ärzteblatt Sachsen-Anhalt 30 (2019) 11

Ärzteblatt Sachsen-AnhaltOffizielles Mitteilungsblatt der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Herausgeber: Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Telefon (03 91) 60 54-6 Telefax (03 91) 60 54-7000 E-Mail: [email protected]

Redaktion: Fremmer, N. Heinemann-Meerz, S., Dr., Chefredakteurin (v.i.S.P.) Belicke, M. (verantwortlich f. d. Fortbildungsteil)

Redaktionsbeirat: Bosselmann, H.-P., Dr. Brandstädter, W., Prof. Dr. Büdke, M., Dr. Krause, W.-R., Dr. Meyer, F., Prof. Dr. Schöning, R., Dr.

Anschrift der Redaktion: Doctor-Eisenbart-Ring 2 39120 Magdeburg Telefon (03 91) 60 54-78 00 Telefax (03 91) 60 54-78 50 E-Mail: [email protected]

Anzeigenannahme und -verwaltung Müller Marketing GmbH – Agentur für Marketing und Kommunikation Dürerstraße 2 39112 Magdeburg Telefon (03 91) 53 23 227 Telefax (03 91) 53 23 233 Anzeigenleitung: Jana Müller z. Z. Anzeigenpreisliste Nr. 19 vom 01.01.2019 E-Mail: [email protected]

Herstellung: dreihochdrei – Agentur für Mediendesign Dürerstraße 2 39112 Magdeburg Telefon (03 91) 53 23 232 Telefax (03 91) 53 23 233

Zuschriften redaktioneller Art bitten wir nur an die Redaktion zu richten.Für drucktechnische Fehler kann die Redaktion keine Verantwortung übernehmen.

Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Dies gilt insbesondere auch für die digitale Verbrei-tung (Online-Ausgabe) im Internet.Die Redaktion behält sich Änderungen redaktioneller Art vor.Die Autoren verpflichten sich, urheberrechtlich geschütztes Material (Textzitate, Statis-tiken, Abbildungen, Fotografien usw.), das sie in ihrem Beitrag verwenden, als solches kenntlich zu machen und die zitierte Quelle anzugeben. Weiter verpflichten sie sich, von den Urheberrechteinhabern die Abdruckerlaubnis (auch für die Online-Ausgabe) einzuholen und entsprechende Nachforschungen anzustellen, soweit dies wirtschaft-lich vertretbar ist.Für den Inhalt namentlich gekennzeichneter Beiträge sind allein die Autoren verant-wortlich. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers statthaft.

Anzeigen und Fremdbeilagen stellen ausschließlich die Meinung der dort erkennbaren Auftraggeber dar.

Die Zeitschrift erscheint monatlich, jeweils zum ersten Samstag des Monats, 10 x im Jahr.Bezugsgebühr jährlich 48,00, ermäßigter Preis für Studenten 36,00; Einzelpreis 5,00.Bestellungen werden von der Redaktion entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.

Für die Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist der Bezugspreis mit dem Mit-gliedsbeitrag abgegolten.

Diese Zeitschrift wurde auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt.ISSN 0938-9261

Impressum

UPDATE Innere Medizin 2019/ 20

www.harzklinikum.com8 FP

1. Februar 2020 | 9.30 – 17 UhrZertifiziert für das Fortbildungsdiplom

KOMPAKT! Was ist neu und relevant? · Gastroenterologie · Hämatologie / Onkologie · Angiologie / Hämostaseologie · Pneumologie · Nephrologie · Endokrinologie / Diabetologie · Kardiologie · Rheumatologie

Ärztliches Denken – ärztliche Denkfehler!

VeranstaltungsortHarzklinikum Dorothea Christiane Erxleben Klinikum Wernigerode – Konferenzsaal Haus FIlsenburger Straße 15 | 38855 Wernigerode

Anmeldung / Auskunft · Telefon (0 39 43) 61 - 12 61 · Telefax (0 39 43) 61 - 12 92 · E-Mail: [email protected]

Kurzfristige Anmeldung am Veranstaltungstag möglichKostenfreie Parkmöglichkeit am Klinikum

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