santésuisse · CEO der Schulthess Klinik 10 Ambulante Chirurgie: «Joint Venture» zwischen...

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Das Magazin der Schweizer Krankenversicherer info santésuisse Ambulante Versorgungsplanung 4 – 5/17

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Das Magazin der Schweizer Krankenversicherer

info santésuisse

Ambulante Versorgungsplanung

4 – 5/17

InhaltNR. 4 – 5, SEPTEMBER 2017. Erscheint sechsmal jährlich

ABONNEMENTSPREIS Fr. 54.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.−

HERAUSGEBER santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, verantwortlich: Dr. Sandra Kobelt (SKO), Leiterin Politik und Kommunikation, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn

REDAKTION Paul Rhyn, Leitung (PRH), Susanne Steffen (SST), Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 41, E-Mail: [email protected]

AUTOREN DIESER NUMMER Inge Bohmüller, Projektleiterin Lehrgänge Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung; Nationalrat Heinz Brand, Verwaltungsratspräsident santésuissse; Christophe Kaempf, Mediensprecher Suisse romande

ANZEIGENVERKAUF: Pomcanys Marketing AG, Frau Tina Bickel, Aargauerstrasse 250, 8048 Zürich, Tel. 044 496 10 22, [email protected]

ABONNEMENTSVERWALTUNG Tel. 032 625 42 85, Fax 032 625 41 51www.santesuisse.chTitelbild: PrismaISSN 1660-7228

4 AmbulanteVersorgungsplanung:WievieleÄrztebrauchtdasLand?

8 «EinAmbulatoriumfürdenKantonZürichgenügt»:DieVisionvonAndreaRytz,CEOderSchulthessKlinik

10 AmbulanteChirurgie:«JointVenture»zwischenPrivatpraxisundKantonsspital

17 NachfolgelösungZulassungsstopp:«Lückenhaftundunausgewogen»

18 Prämienberechnung2018:BundesratverlangtvorauseilendenGehorsam

19 TARMED-AnpassungendurchdenBundesrat:Der«SchussvordenBug»vonganzoben

21 StigmatisierteInteressenvertretung:EinMaulkorbzulastenderPrämienzahler

22 Zahnpflegeversicherung:UnnötigesObligatorium

24 AmbulanteBehandlungskosten:SpezialärzteundSpitalambulatoriengewinnenanBoden,Hausärzteverlieren

28 BerufsprüfungKrankenversicherungsfachleute:«Prüfungbestanden»

Rubriken

12 AufeinenBlick

14 ImGespräch

26 Postansantésuisse

27 GrafikdesMonats

Seite 10

InSurseefunktionierteinSchulterschlussderbesonderenArt.DasLuzernerKantonsspitalnutztfürgewisseausgewählteEingriffedieInfrastruktureineraufambulanteChirurgiespezialisiertenPrivatpraxis.

Seite 8

DiemeistenSpitalambulatorienkönnenihrenBetriebnichtkostendeckendführen.DieVisionvonAndreaRytz,CEOderZürcherSchulthessKlinik:EinzentralesOperationszentrumfürambulanteWahleingriffe,dasdenBedarfdesgesamtenKantonsabdeckt.

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Diesantésuisse-VersorgungsstudiezeigtdaseindrücklichePotenzial,dasinderkoordiniertenSchaffungüberkantonalerVersorgungsregionenliegt.

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Verena NoldDirektorin santésuisse

Verantwortung, sosagtderDuden, ist «dieVerpflichtung,da-

fürzusorgen,dassalleseinengutenVerlaufnimmt,dasjeweils

NotwendigeundRichtigegetanwirdundmöglichstkeinScha-

denentsteht».EineVerpflichtung,vordersichvieleKantonein

SachenGesundheitspolitikderzeitdrücken.Oderaber,siever-

wechselnVerantwortungmitAktivismus.

BeispielkantonaleListenvonzwingendambulantdurchzufüh-

rendenOperationen:SiesindbekanntlichimTrend.Gleichzei-

tigentziehtsichdasGrosderKantonederDiskussion–und

derVerantwortung–sichandenambulantenKostenzubetei-

ligen.BeispielZulassungsstopp:FreudigesJavondenStänden

zurkantonalenFestlegungeiner jeweiligenÄrzte-Obergrenze.

AbergleichzeitigHandbietenzueinerüberkantonalenVersor-

gungsplanung,diediesenNamenauchtatsächlichverdient?Nein

danke,schliesslichhabenwireinenkantonalenVersorgungsauf-

trag. Jüngstes Beispiel: Von denKrankenversicherern verlan-

gen,dassdieseihrePrämienfür2018aufhypothetischenKos-

teneinsparungenberechnen?Gerne,dashebtdieStimmungin

derBevölkerung.

AndieserStelledeshalbdiedringendeBitte:LiebeKantone–so

ihreuchdennangesprochenfühlt–stellteuchderVerantwor-

tungnachDuden;tutpunktoGesundheitspolitikdasNotwen-

digeundRichtige.Sonstkönnteesplötzlichpassieren,dassder

traditionell denKrankenversicherern vorbehaltene «Schwarze

Peter»inBezugaufexplodierendePrämienplötzlichaufeurem

Tischlandet.

Ver | ant | wor | tung, die> Substantiv, feminin

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Der statutarische Teil einer Generalversammlung steht in der Regel nicht im Ruf, die Gemüter nachhaltig zu bewegen. Dass die GV der santésuisse-Gruppe trotzdem Gesprächsstoff bietet, dafür sorgt jeweils das Rahmen-programm mit Fokus auf ein aktuelles gesundheitspoliti-sches Thema. Dieses Jahr im Zentrum der Diskussion: Die Frage nach der optimalen ambulanten Versorgungspla-nung für die Schweiz.

DieErkenntnisistnichtneu:DieambulantemedizinischeBedarfs-undVersorgungsplanungentlangderKantonsgren-zenmachtmeistwenigSinn.Zukostspieligsind26vollaus-

gebautekantonaleGesamtversorgungen;zuwenigausge-lastetdieteurenInfrastrukturen.Unddochgehtdasunko-ordiniertekantonaleVersorgungs-Wettrüstenmunterweiter,imambulantenwieimstationärenBereich.Oderwiesanté-suisse-PräsidentHeinzBrandesinseinemEinstiegsreferatformulierte:«DerKantönligeistverhinderteinenachhaltigeBedarfsplanung.ErführtzuÜberkapazitätenunddamitzuunnötigenundfalschenBehandlungen.DieZechedafürbe-zahlendiePrämienzahler».EtwasmoderatereTöneschlugdannMichaelJordian,ZentralsekretärderGesundheitsdi-rektorenkonferenz.Fürihn«liegtdieZukunftineinemop-timiertenFöderalismus».

Ambulante Versorgungsplanung

Wie viele Ärzte braucht das Land?

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sANALYSE DER PATIENTENSTRÖME SPEZIALÄRZTLICHE VERSORGUNG GANZE SCHWEIZ

Die spezialärztliche Versorgung erfolgt heute schon vorwiegend in Zentren. Die Pfeile in unterschiedlicher Farbe stellen jeweils die zwei grössten «Netto-Patientenabflüsse» pro Kanton dar.

Pfeile: Netto-Abfluss (in 1000 Pat.)

Ströme unter 575 nicht dargestellt.

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Wie sieht sie aus, die optimale ambulante Versorgungsplanung? Auf dem Podium diskutieren unter der Leitung von Paul Rhyn Prof. Daniel H. Scheidegger, SAMW; der Glarner Regierungsrat Dr. Rolf Widmer sowie fmCh Generalsekretär Dr. med. Markus Trutmann (von links).

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Erstmals datengestützte Analyse der PatientenströmeWasbisdatofüreinenachhaltigePlanunggefehlthat,sinddatengestützteGrundlagen,diedasPlädoyerfüreinesinn-volle,überkantonaleBedarfs-undVersorgungsplanungme-dizinischerLeistungenschlüssiguntermauern.Wiesonstlässtsichfeststellen,woeswievieleundwelcheÄrztinnenundÄrztebraucht?WoeineZulassungsbeschränkungnötigist?OderobdieStereotypezutrifft,wonachwirinderSchweizzuwenigHausärzteundzuvieleSpezialistenhaben?UmdiediesbezüglicheDiskussionzuversachlichen,hatsanté-suissemitUnterstützungdesBeratungsunternehmensPoly-nomicseineVersorgungsstudieerarbeitet,alsdatengestützteEntscheidungsgrundlagefüreineoptimalenationaleVersor-gungsplanung.UnddamiterstmalseineGrundlagegeschaf-fen,diebeiderambulantenVersorgungsplanungauchdenspitalambulantenBereichmiteinbezieht.

Grundversorgung: Nah am Wohn- oder ArbeitsortBestätigthatdieStudiedasBedürfnisderBevölkerung,diemedizinischeGrundversorgunggeografischinderNähezuhaben. Entweder möglichst nah amWohnort, oder – alsKonsequenzderzunehmendenMobilität–amArbeits-oderFerienort.MitwenigenAusnahmeninderOst-undZent-ralschweizverlaufendieVersorgungsregionensomitmehroderwenigerentlangderKantonsgrenzen.DieAuswertungderDatenzeigt,dassfüreineoptimalePlanungderVersor-gungsklasse1(sieheKasten)21Versorgungsregionennötigwären.Siezeigtauch,dassdieNähezustädtischenZent-rendenPatientenstrombeeinflusst:Ost-Aargauerinnenund-AargauerlassensichvermehrtinZürichbehandeln.OderPatientenausderbaselländlichenRegionhabenihrenGrund-versorgerimKantonBasel-Stadt.

Spezialärzte: kantonsübergreifende VersorgungsplanungBereitsnichtmehrengandieKantonsgrenzenhaltensichdiePatientenströmebeimGangzumSpezialistenabderVer-sorgungsklasse2.SowerdenfürdenBesuchbeispielsweisebeimAugenarztoderGynäkologenlängereundweitereAn-fahrtswegedurchausinKaufgenommen.FüreineoptimaleVersorgungsplanungdieserDisziplinendrängtsichalsoeinekantonsübergreifendeBetrachtungderVersorgungsstruktu-renauf.DieStudiegehtvonnurnoch17statt26Versor-gungsregionenaus.WeitetmandieFacharztgruppenaufBe-reichewieRadiologie,Kardiologie,ChirurgieoderRheuma-tologieaus–siegehörenzurVersorgungsklasse3–sowür-den14Versorgungsregionenvollaufgenügen.

Zentrumsversorgung gehört koordiniertVollständigobsoletwirdder«Kantönligeist»spätestensbeiderVersorgungsklasse4;denFacharztgruppenmitüberre-gionalerVersorgung.UntersuchtmandiesePatientenströme,wirdraschersichtlich,dassdieBedürfnissederSchweizerBevölkerungmitgeradeeinmalsechsVersorgungsregionenoptimalabgedecktwerdenkönnten.Sogarnochstärkerkon-zentrierenliessesichdasAngebotdersehrseltenenFach-arztgruppenmitZentrumsversorgung(Versorgungsklasse5),alsobeispielsweiseKinderchirurgie,Radio-OnkologieundStrahlentherapieoderNuklearmedizin.Indiesenhochspe-zialisiertenBereichenwürden fürdieganzeSchweizdreiVersorgungszentren–einesproSprachregion–genügen.

Ambulante Grundversorgung: Notwendigkeit ist da, Auftrag fehltVergleichtmandieDatenderPatientenströmemitdenjeni-gendergeografischenÄrztedichteproFacharztgruppe,so

Die fachärztlichen Bedürfnisse der Versorgungsklasse 4 liessen sich für die gesamte Schweiz in sechs Versorgungsregionen abdecken.

FACHARZTGRUPPEN MIT

ÜBERREGIONALER VERSORGUNG

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ergebensichauchAntwortenaufdievieldiskutierteFragederÜber-oderUnterversorgung.GeradeinderGrundver-sorgungwerdenhierderzeitoftwidersprüchlicheSignaleausgesendet.Während reihenweise klassischeHausarzt-praxenihreTürenwegenunlösbarenNachfolgeproblemenschliessenmüssen,schiessenAmbulatorienwiePilzeausdemBoden.MehrundmehrSpitälerrüstenihreNotfallin-frastrukturzuregionalenambulantenVersorgungszentrenmitmodernsterInfrastrukturauf.NichtseltenzumMissfal-lenderlokalenÄrzteschaft,welchedasneuePraxisangebotderSpitäleralsunfaireKonkurrenzempfindet,mitdersienichtmithaltenkann.Faktist,Spitalambulatorienüberneh-meneinenwachsendenTeilderLastanderGrundversor-gung.DessensindsichauchdiekantonalenGesundheits-direktionenbewusst.ImGegensatzzurvomBundverlang-tenSpitalplanung,habendieKantonejedoch«dejure»kei-nenAuftragzurambulantenVersorgungsplanung,«defacto»aberjederzeitdieMöglichkeit,mittelsZulassungssteuerungkorrigierendeinzugreifen–sosiedieseMöglichkeitnut-zenwollen.AllerdingshältsichdieMotivation,sichauchindiesemBereichzuexponieren,beidenmeistenKanto-neninGrenzen.Zumal–bedingtdurchdieunterschiedli-cheFinanzierungvonambulantenundstationärenmedizi-nischenLeistungen–seitensderKantonekeinefinanziel-lenAnreizebestehen,diePlanungderambulantenGrund-versorgungzügigandieHandzunehmen.Schongarnichtdieüberregionale.

Versorgungsstudie als ChanceDiesantésuisse-VersorgungsstudiezeigtdaseindrücklichePotenzial,das inderkoordiniertenSchaffungüberkanto-nalerVersorgungsregionen liegt. Sie zeigt, dassKantons-grenzen als Planungsgrösse ausgedient haben und eineraufFacharztgruppenundVersorgungsklassenbasierendenregionalen Planung Platzmachenmüssen. Zudem ist eszwingend,dassdieKantonedasstetigwachsendeAnge-botderspitalambulantenVersorgunginihreVersorgungs-planungeinbeziehen,zumalmitderjetztvorliegendenStu-diedafürerstmalseinedatenbasierteGrundlagederPati-entenströmevorliegt.HelfenwürdeaucheineDefinitionderoptimalenÄrztedichtedurchdenBund,mitRichtwer-tenoderBandbreitenproVersorgungsregionundFacharzt-gruppe.MitBlickindieZukunftkönntedasheissen,dassderVertragszwangbiszumErreichenderoptimalenÄrzte-dichtebestehenbleibtundbeiderenErreichensukzessivegelockertwerdenkönnte.DieVorteileeinersolchenEntwicklungliegenaufderHand:EinekantonsübergreifendeVersorgungsplanungund-steu-erungbedeutetefürunserGesundheitssystemeinenmassi-venEffizienzgewinnundKosteneinsparungeninMillionen-höhe.UndfürdiePatientinnenundPatientenmehrSicher-heit dankoptimalerBehandlungsqualität.Was jetzt nochfehlt, istderpolitischeWillealleramSystemBeteiligten,sichandieUmsetzungzuwagen.DieZeitdafüristreif–unddrängt.NichtzuletztimHinblickaufdieNachfolgelö-sungdesZulassungsstopps.(SST)

Methodik und Versorgungsklassen

Mittels einer Spezialauswertung aus dem Daten-pool der SASIS AG sind schweizweit die Patien-tenströme für die Grund- und Spezialarztversor-gung untersucht und fünf Versorgungsklassen gebildet worden:

Versorgungsklasse 1Grundversorgung: Allgemeine innere Medizin, Praktischer Arzt/Ärztin, Kinder- und Jugendmedizin

Versorgungsklasse 2Spezialisten mit wohnortnaher Versorgung: Psy-chiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie und Ge-burtshilfe, Ophthalmologie

Versorgungsklasse 3Facharztgruppen mit regionaler Versorgung: Der-matologie und Venerologie, Radiologie, Oto-Rhino-Laryngologie, orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Rheu-matologie, Kardiologie, Gastroenterologie, Chirur-gie, Urologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, Pneumologie, Anäs-thesiologie

Versorgungsklasse 4Facharztgruppen mit überregionaler Versorgung: Medizinische Onkologie, Endokrinologie und Dia-betologie, Angiologie, Allergologie und klinische Immunologie, physikalische Medizin und Rehabili-tation, Hämatologie, Nephrologie, Neurochirurgie

Versorgungsklasse 5Sehr seltene Facharztgruppen mit Zentrumsversor-gung: Handchirurgie, Infektiologie, Kinderchirur-gie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radio-Onkologie und Strahlentherapie.

Die vorhandenen Ressourcen – Arzt ambulant sowie Spital ambulant – sind auf der Basis der Zahlstellenregister-Nummer (ZSR) sowie dem Taxpunktvolumen zu Vollzeitäquivalenten umge-rechnet worden. Die Ärztedichte eines Kantons wurde in Vollzeitäquivalenten berechnet.

Eine Zusammenfassung der Studie ist abrufbar unter www.santesuisse.ch > Communiqués > Generalversammlung von santésuisse

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PodiumsdiskussionWas halten Leistungserbringer und Behördenvertreter von der Forderung der Versicherer nach einer vermehrten kantonsübergreifenden Bedarfs- und Versorgungsplanung? Unter der Leitung von Paul Rhyn, Leiter Kommunikation und Publizistik bei santésuisse, diskutierten zum Thema Dr. Rolf Widmer, Vorsteher des Departements Finanzen und Gesundheit, Kanton Glarus; Prof. em. Dr. Daniel Scheidegger, Präsident der Schweizerischen Akademie der Medizini-schen Wissenschaften, SAMW sowie Dr. med. Markus Trutmann, Generalsekretär des Verbands der chirurgisch und invasiv tätigen Ärzte, fmCh.

 Es braucht Versorgungsregionen über kantonale Grenzen hinweg. Um dahin zu kommen, müssen wir uns zusammenraufen. Schliesslich sind es unsere Steuergelder, die ohne diese Koordination zum Fenster hinaus geworfen werden. 

Prof. Daniel H. Scheidegger, SAMW

 Für die Zentralisierung der spezialärztlichen Versorgung braucht es im Grunde genommen keine zusätzliche Planung; der Trend entwickelt sich nämlich längst in genau diese Richtung. 

Dr. med. Markus Trutmann, fmCh

 Wer zahlt, befiehlt. Wenn sich die Kantone an der Finanzierung der ambulanten Versorgung beteiligen sollen, müssen sie diese auch steuern können. 

Regierungsrat Dr. Rolf Widmer

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Die meisten Spitalambulatorien können ihren Betrieb nicht kostendeckend führen. Statt nach höheren Tarifen zu rufen, sollten die Spitäler viel enger zusammenar-beiten und ihr ambulantes Angebot zumindest bei den Wahleingriffen radikal umgestalten, meint Andrea Rytz, CEO der Schulthess Klinik.

ImambulantenBereicherarbeitendieSchweizerAkutspitä-lerJahrfürJahreinenVerlust.Gemässden«KennzahlenderSchweizerSpitäler»desBAGresultiertefür2015einMinusvon472MillionenFranken.Wennnurdievonderobliga-torischenKrankenpflegeversicherung vergüteten Behand-lungskostenberücksichtigtwerden,beträgtdasDefizitgar724MillionenFranken.AndreaRytz,CEOderauforthopä-discheEingriffespezialisiertenSchulthessKlinik,isteben-fallsmitdieserSituationkonfrontiert.Siestelltnüchternfest:«Egalwiewirrechnen,liegtunserKostendeckungsgradimambulantenBereichbeihöchstens85Prozent.»FürdieListedesKantonsZürich,diefürbestimmteEingriffedieVerla-gerung vom stationären in den ambulanten Bereich ver-langt,hatsiedennochVerständnis.«DieDurchsetzungdesGrundsatzesambulantvorstationärgehtinOrdnung,wenndieVerlagerungmedizinischgerechtfertigtist.»Auflängere

Ambulante Angebote der Spitäler

«Ein einziges Ambulatorium für den Kanton Zürich genügt»

SichtistesfürdieSteuer-undPrämienzahlernichtakzepta-bel,wennderstationäreBereichdenambulantenquersub-ventioniert.AndreaRytzruftdennochnichtnachhöherenambulantenTarifen,sondernsuchtnacheinernachhaltigenLösung.HandlungsbedarfsiehtsievorallembeidenSpitä-lernselber:«DieambulantenBehandlungensindbeiweitemnochnichtoptimalorganisiert.Wirsindzuwenigschnell,esgibtnochzuvieleWartezeiten.WennfürambulanteEin-griffegewissestationäreInfrastrukturen,zumBeispielOpe-rationssäle,mitgenutztwerden,sindFriktionenunvermeid-lich.»IhreVisionisteine«ambulanteSpur»,dievollständigebetriebliche Trennung des ambulantenBereichs von denstationärenProzessen.

«Im Wettbewerb müssen wir Geld verdienen, aber wir brauchen Leitplanken»

UndnocheineandereRechnunghatdasTeamvonAndreaRytzgemacht:«InderaktuellenOrganisationdesSpitalbe-triebskommenwirschlichtnichtaufgenügendambulanteFälle,ummitdenjetzigenPreisendesTARMEDdieKosten

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Ab dem 1. Januar 2018 dürfen Meniskusopera-tionen im Kanton Zürich ausser in Ausnahmefäl-len nur noch ambulant durchgeführt werden.

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zudecken.»DieseFeststellunglässtaufhorchen,verfügtdochdieSchulthessKlinikdurchdieSpezialisierungaufdieOrtho-pädieunddenhohenAnteilvonplanbarenWahleingriffenbereitsübereinebessereAusgangslagealsAllgemeinspitäler.

Mehrere Spitäler – ein AmbulatoriumUmdiebetrieblicheSeitezuoptimieren,schlägtAndreaRytzdeshalbeinenvisionärenSchrittvor.Siesagt:«EinOperati-onszentrumfürambulanteWahleingriffekanndenganzenKantonZürichabdecken.DieChirurgendereinzelnenSpi-tälerkönntendiesesAmbulatoriumfürdieWahleingriffeih-rerPatientennutzen.»AlsVorteiledieser«ambulantenSpur»siehtAndreaRytzdieverbesserteAuslastungderInfrastruk-turundoptimalebetrieblicheAbläufedurchdieLoslösungvom stationären Spitalbetrieb. Auch beim Personal ortet

Zur Beseitigung von Fehlanreizen bei der Vergütung von ambulanten Leistungen werden verschiedene Modelle von Pau-schalen für ambulante Eingriffe diskutiert. Im Herbst 2016 haben santésuisse und die fmCh Tarifunion dem Bundesamt für Ge-sundheit (BAG) gemeinsam kalkulierte Pau-schalen für die Fachgebiete Augenheil-kunde und Kardiologie unterbreitet. Einen anderen Ansatz verfolgen die «One-Day-DRG»-, beziehungsweise «Zero-Night»-Pauschalen, die vom Spitalverband H+ im

Frühling 2017 vorgeschlagen wurden. Be-stimmte ambulante und spitalambulante Eingriffe sollen mit dem stationären Swiss-DRG-System hinterlegt werden. Die bei-den Ansätze unterscheiden sich in der Zu-sammensetzung der Finanzierung. Die von santésuisse und fmCh entwickelten Pau-schalen bündeln Einzelleistungen in der Ta-rifstruktur des Ärztetarifs TARMED und sind vollständig prämienfinanziert. Die «Zero-Night»-Pauschalen sollen hingegen mit ei-nem Vergütungsteiler wie die stationären

Fallpauschalen von den Kantonen und der Krankenversicherung finanziert werden. Pauschalen können einen Beitrag zur Ver-ringerung von Fehlanreizen leisten. Da sie aber nur auf einen kleinen Ausschnitt der Behandlungen angewendet werden kön-nen, sind sie kein Allheilmittel. Das Be-ratungsunternehmen PwC hat in einem Diskussionspapier die Zero-Night-DRG ana-lysiert. Der Bericht ist online verfügbar auf:

www.pwc.ch/gesundheitswesen --> Zero Night DRG

AndreaRytzOptimierungspotenzial: «FürdieQualitätderEingriffe istderOperateurunddie Infrastrukturentschei-dend,derOrtistnichtwichtig.BeimOperationsteammussder«Grade-Skill-Mix»stimmen.BeiambulantenWahleingrif-fenbrauchteskeinehochbezahltenOperationsassistentin-nen,gutausgebildeteFachangestellteGesundheitsindge-nausoinderLagezuassistieren.»

Zusammenarbeit der Spitäler verbessernUnter dem Eindruck der laufend steigenden Prämien istAndreaRytzüberzeugt, dassdie Leistungserbringer ihrenBeitragzurKostendämpfungleistenmüssen.VielPotenzialliegtihrerMeinungnachbeiderengerenZusammenarbeitderSpitäler:«WennzumBeispielbeimEinkaufvonImplanta-tennichtjederfürsichschaut,könntenMillioneneingespartwerden.»UmeffektivdieKostenzusenken,hegtAndreaRytzdeshalbauchSympathienfürambulantePauschalen:«WirkennenheutediegenaueStrukturvonTages-DRG-Pau-schalennochnicht,abermitambulantenPauschalenkönn-tengewisseFehlanreizekorrigiertwerden.»IhrerForderungnachvermehrterZusammenarbeitderSpi-tälerlebtdieSchulthessKlinikbereitsnach.«Wirsindein-gebundenindenGesundheits-ClusterLenggamZürichberg,zudemnebenweiterenInstitutionendasKinderspitalZü-rich,dieUniversitätsklinikBalgristunddieKlinikHirslan-dengehören.»EinSynergieprojektwurdesoebeneingeleitet,umdiebestmöglichegemeinsameNutzungvonInfrastruk-turenfürVersorgung,LehreundForschungzudefinieren.BeiderFörderungderZusammenarbeiterhofftsichAndreaRytzaucheinvermehrtesEngagementderGesundheitsdi-rektionen:«DieKantonealsSpitalplanerkönnendieAkteurezusammenbringen.SiekönnenauchimambulantenBereichImpulsegebenundhabenaufgrundihrerDatendieÜber-sicht».ÜberhauptsolledieRollederKantonevielstärkeraufdasSetzenvonLeitplankenausgerichtetsein.(PRH)

Pauschalen für ambulante Behandlungen

Viele Wege führen nach Rom

Andrea Rytz, CEO der Schulthess Klinik: «Im ambulanten Bereich steckt noch viel Optimierungspotenzial.»

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Dass ein Kantonsspital die Infra-struktur einer auf ambulante Chirurgie spezialisierten Privatpraxis nutzt, ist selten. Im luzernischen Sursee funktioniert genau dieser Schulterschluss. In der «DS Praxis», dem regionalen ambulanten Zentrum für Hand- und Plastische Chirurgie von Dr. med. Daniel Stäuble, operiert einmal pro Woche ein Ärzteteam des Luzerner Kan-tonsspitals (LUKS). Stäuble und sein Team wiederum nutzen die Anästhesiekompetenz des LUKS für ihre privatärztlichen Eingriffe. Ein Pioniermodell mit Zukunft.

Die Kooperation zwischen der Pri-vatpraxisunddemLUKSamStandortSurseewirdbereits anderEingangs-tür deutlich:Gleich neben demDS-Praxis-Logofindet sich dasjenige desKantonsspitals Luzerns,mit demZu-satz«OPZentrumBuchenhof».DanielStäuble, bis 1999 selberOberarzt fürChirurgieamLUKS,erläutert infosan-tésuisse,wie diese doch eher unge-wöhnliche Zusammenarbeit zustandegekommenistundfunktioniert.

«Shared resources» als Praxismodell«Als Facharzt der Hand- und Mikro-chirurgie sowie der rekonstruktivenChirurgiebenötige icheineOP-Infra-struktur,diedenhohen–undteuren–AnforderungenderOperationskatego-rieIentspricht.BeimPlanenderneuenPraxisräumlichkeitenhabeichdeshalbmitdenVerantwortlichendesLUKSinSurseeKontaktaufgenommen,umdieMöglichkeiten einer Zusammenarbeitauszuloten.DortbinichaufoffeneOh-rengestossen.DieKooperationist2015zustandegekommenundseitherstehtbeimirjeweilsaneinemTaginderWo-cheeinÄrzteteamdes LUKS imOPsundführtaufeigeneRechnungausge-wählteEingriffe – vor allemVarizen-operationen–aus».Die Auslagerung der eher zeitinten-sivenKrampfaderoperationen erlaubtes dem LUKS, seine platzmässig be-schränkteOperationskapazitätfüran-dereEingriffezunutzen.DanielStäubleund seinÄrzteteamwiederumhabendieMöglichkeit,fürkomplizierteOpe-

rationen,beispielsweisebeischwerenHandverletzungenoderinderProthe-tik, die technische Infrastruktur derOperationssäleimKantonsspitalzunut-zen.«Die‹Werkstatt›desLUKSistausge-zeichnetbestückt;diesebeiBedarfnut-zenzukönnen,erspartmirkostspieligeInvestitionenfürseltengenutzteGeräteundwirktsich–fürbeidePartner–po-sitivaufdieKostenstrukturundWirt-schaftlichkeitaus».

Ambulant vor stationär? Der differenzierte Blick des ChirurgenDaniel Stäuble führt, zusammen mitzwei Facharztpartnern, pro Jahr ca.1200ambulanteEingriffedurch.DazukommenvonMaibisSeptemberjedeWoche sechs bis acht Varizenopera-tionendurch dasOP-TeamdesKan-tonsspitalsSursee.ImHinblickaufdieseitMitteJahrimKantonLuzernein-geführte Liste von Eingriffen,welcheaus Kostengründen zwingend ambu-lantdurchzuführensind,stelltsichna-türlichdieFrage,wiesichdieneueVer-ordnungaufdasPatientenvolumenaus-wirkenwird.Sorgtderregierungsrätli-cheEntscheidfürsteigendeFallzahlenundboomendeGeschäfteindenchirur-gischenAmbulatorien?DanielStäuble

winktab:«Kaum,dennüber90ProzentderEingriffeaufdieserListewerdeninderRegelseitJahrenambulantdurch-geführt,eingrossesKostensparpoten-zialisthiernichtzuerwarten.Hingegenfindeichesgelindegesagtbeunruhi-gend,dassnichtmehrderverantwort-licheArzt,sonderneinepolitischeBe-hördedarüberentscheidet,inwelcherFormeinoperativerEingriffdurchzu-führenist.DasdarfnichtseinundisteineRationierungamfalschenOrt,dieinjedemFallzulastenderPatientenge-henwird.Zudemsindkontraproduk-tiveAuswirkungenderneuenVerord-nungabsehbar:SchätzteinArztdasPa-tientenrisikofüreinenzwingendambu-lantdurchzuführendenEingriffalszuhochein–wasjenachIndikationim-merwieder vorkommt–wirdernö-tigenfalls dieHauptdiagnose ändern,um ohne zusätzlichen administrati-venAufwanddennochstationärope-rierenzukönnen.Konkretwirddannaus dem 85-jährigen alleinstehendenPatientenmit leichtenHerzbeschwer-den,dernacheinerambulantdurch-geführten Leistenbruchoperation kei-nesfalls direkt nachHause geschicktwerdensollte,einstationärerFallmitder DRG-Zuweisung ‹CoronareHerz-

Ambulante Chirurgie: «Joint-Venture» zwischen Privatpraxis und Kantonsspital

Ein Pioniermodell, das Schule machen könnte

Die Operationsinfrastruktur (Klasse l) teilt sich das DS-Ärzteteam mit Chirurgen und Anästhesisten des Kantonsspitals Luzern, Standort Sursee.

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krankheit›,demauchnochderLeisten-bruchoperiertwird.Kostenwerdenda-mitkeinegespart,imGegenteil».

Gleicher Lohn für gleiche Leistung Mit dieserKritik stelltDaniel StäubledenGrundsatz«ambulantvorstationär»keineswegsperseinFrage.Erplädiertjedochdafür,dieseEntscheidungdembehandelndenArztzuüberlassen,weileresist,deramEndedesTagesdieVer-antwortungträgt.WasStäublehingegenklarbemängelt,sindeinerseitsdieun-terschiedlicheFinanzierungvonambu-lantenundstationärenLeistungen–dieKantonebeteiligensichnurandensta-tionären Spitalkosten – und anderer-seits diewegen der bundesrätlichen«Guillotinierung» des TARMED-Tarifeserst recht unsachgerechte ambulanteAbgeltung.Beides führezufinanziel-lenFehlanreizen, für Leistungserbrin-ger und Leistungsträger gleichermas-sen–alsoauchfürdieKantone.Ent-sprechendredetderChirurghierdennauchKlartext:«Esgibtkeinenersichtli-chenGrund,weshalbeineambulanteKarpaltunneloperationimSpitalmitei-nem höheren Taxpunktwert vergütetwird,alsdergleicheEingriff,durchge-führtimprivatenAmbulatorium.Voral-lem,wennmanberücksichtigt,dassdieambulanteChirurgieinderPrivatpraxisvondenOperateureneinüberdurch-schnittlichesMassanEigenverantwor-tung, Berufserfahrung und Fachkom-petenzvoraussetzt,umbesteQualitätzu liefern.Gleicher Lohn für gleicheLeistung,obambulantoderstationär,istVoraussetzung, umdenheute be-

stehendenFehlanreizendenRiegelzuschieben».

Harmonisierte Taxpunktwerte und MaterialpauschalenDaniel Stäuble sieht inder vermehr-tenKooperationzwischenSpitalundPrivatambulatorien, kombiniert mitsachgerechtenTarifenundeinemFi-nanzierungsmodell, das Fehlanreizeverhindert, denn auch ein wesent-lichgrösseresEinsparpotenzialalsmit–schlimmstenfalls26verschiedenen–kantonalen Listenmit zwingend am-bulant durchzuführenden Eingriffen.«Wasnebenschweizweitharmonisier-ten Taxpunktwerten ebenfalls nochdringend nötig ist, sindVerbrauchs-materialpauschalen füralleambulan-tenStandardeingriffe.Damitliessesichnochmals vielGeld sparen, und dieadministrativeRechnungskontrolleder

So funktioniert die Leistungsverrechnung

Die ambulanten medizinischen Leistungen von «DS Praxis» und LUKS werden nach dem Einzelleistungstarif TARMED verrechnet. Operiert ein Team des Kantonsspitals in den Räumlichkeiten der Privatpraxis, so verrechnet das LUKS die Arztleistungen (AL), wäh-rend die «DS-Praxis» die technischen Leistungen (TL) in Rechnung stellt, also Praxisper-sonal, Geräte und Infrastruktur. Operieren die DS-Praxis-Ärzte in den Räumlichkeiten des Kantonsspitals, funktioniert das Modell umgekehrt.

Eine spezielle Regelung gilt für den Fachbereich Anästhesie: Diese Kompetenz kauft die «DS Praxis» als Gesamtpaket beim LUKS ein, also auch für die eigenen Eingriffe. In der Praxis sind somit für alle grösseren Operationen ein Anästhesiearzt sowie eine Pflege-fachperson Anästhesie des Kantonsspitals vor Ort; mit dem Vorteil, dass dadurch alle Anästhesiearten inklusive der Vollnarkose durchgeführt werden können. Die Verrech-nung von AL und TL erfolgt über die Praxissoftware. Quartalsweise findet eine Rückver-gütung an das LUKS statt.

Krankenversichererwürde stark ver-einfacht.Hilfreichwären ausserdemzeitlich limitierteNachbetreuungspa-ketefürPatienten,diezwarnichtglei-chentagswiedernachHausekönnen,jedochindenTagennachderOpera-tionkeineswegseineteureSpitalinfra-strukturbenötigen.»AllesinallemistDanielStäubleüber-zeugt,dassvermehrteKooperationenzwischen privaten Ambulatorien undSpitalpraxenpunktoWirtschaftlichkeitundKosteneinsparpotenzialzukunfts-tauglicheModellesind.Egal,wiediese«JointVentures» imDetailausgestaltetwerden.ErweitertemandieseZusam-menarbeitsmodelle noch, beispiels-weisemit einem sinnvollenHotelle-rie- respektiveNachbetreuungsange-bot,liessesichdasPotenzialvon«am-bulantvorstationär»nochvieleffektivernutzen.(SST)

Das Ärzteteam der «DS Praxis» in Sursee (von links nach rechts): Dr. med. Daniel Stäuble, Dr. med. Salomé Bruneau, med. pract. Kemal Esen.

info santésuisse 12|4–5/17

Auf einen Blick

Geht es nach der Nidwaldner Gesund-heitsdirektion, soll das Waldhotel «Healthy Living», seines Zeichens Teil des neuen «Bürgenstock Resort Lake Lucerne», Aufnahme in die Spital-liste des Kantons finden. Konkret soll das dortige Rehabilitationsangebot künftig durch die Grundversicherung bezahlt werden. Eine für santésuisse nicht nachvollziehbare Planung, für die im Endeffekt die Prämienzahlenden die Zeche bezahlen.

Zugegeben,dieLageistfantastisch,dieAussichtatemberaubend.UnddasAnge-bot fürmuskuloskelettale, internistisch-onkologische sowie psychosomatisch-sozialmedizinische Rehabilitation zwei-felsohnevonhöchsterQualität.Undden-nochstelltsichdieFrage,warumdasneueResortvomKantonNidwaldenfürdieseBehandlungeneinenLeistungsauftragbe-kommensoll.Denndierehabilitativesta-tionäreVersorgungderNidwaldnerBe-völkerungistmitbewährten–allerdingsausserkantonalen – Leistungserbringernheuteschonsichergestellt.

Nachvollziehbar aber unvernünftigImPlanungsbericht2015–2030zurSpital-versorgungimKantonNidwaldenbegrün-det dieGesundheitsdirektion ihre PlänezumAusbauderSpitallistemitdemArgu-ment,derBevölkerungaufdemBürgen-stockneueinwohnortnahes,innerkanto-nalesLeistungsangebotbietenzukönnen.Soweitdurchausnachvollziehbar.DasPro-blem:EssindEntscheidungenwiediese,welche eine effektive, bedarfsgerechteüberkantonale Angebotsplanung verun-möglichen.Undes sindEntscheidungenwiediese,diemitverantwortlichdafürsind,dassdieKostenunseresGesundheitssys-temsausdemRuderlaufen,obwohlGe-gensteuer sehrwohlmöglichwäre. Zu-malimgleichenPlanungsberichtzulesenist:«DieAnalysezurstationärenRehabili-tationzeigtauf,dassderzeitfürdieNid-waldnerBevölkerungeingenügendesaus-serkantonalesLeistungsangebotzurVerfü-gungsteht».

Schweigen und bezahlen?DenKrankenversicherernsindim«FallNid-walden» dieHände gebunden; genauso

wiebeiden25übrigenkantonalenSpital-planungeninderSchweiz.DerGrund:SiekönnensichzwarandenjeweiligenVer-nehmlassungen zu den Planungsberich-tenbeteiligenundentsprechendäussern,habenjedochkeineBeschwerdelegitima-tion,wennnichtinihremSinneentschie-denwird.Dasheisst,dieVersichererkön-nenbeiderkantonalenSpitalplanungnichtmitreden, sind jedochverpflichtet, jedenneuenLeistungserbringerzuakzeptieren,demderKantondieErlaubnisgibt,zulas-tenderobligatorischenGrundversicherung(OKP)abzurechnen.Einemehralsunbe-friedigendeSituation:ZumeinenführtdieZunahmevonLeistungserbringernerfah-rungsgemäss zuMehrkosten, zumande-rensinddieVersicherervonderkantona-lenSpitalplanungjeweilsdirektbetroffen.

Beschwerdelegitimation für KrankenversichererSeitlangemforderndieKrankenversiche-rer deshalb die Mitsprache und Mitbe-stimmungbeiderFestlegungderkanto-nalenSpital- undPflegeheimlisten.Kon-kret sollen imKrankenversicherungsge-setzGrundlagengeschaffenwerden,diedenVersicherern gegenBeschlüsse vonKantonsregierungenbetreffenddieZulas-sung von Spitälern zur Leistungserbrin-gungzulastenderOKPeineBeschwerde-legitimationeinräumen.DennnursosinddieseinderLage,ihreMitverantwortungfüreinkostengünstigesGesundheitswesenzuübernehmenundimFallevonrechts-verletzendenkantonalenSpital-undPfle-geheimplanungsentscheidenkorrigierendeinzugreifen. Eine kürzlich eingereichte,breit abgestützte Parlamentarische Initia-tive(17.460,HeinzBrand,SVP)stelltnunsicher,dassdasThemainBundesbernaufdieAgendakommt.EinBeschwerderechtzugunstenderKrankenversichererwürdedieMitspracheundTransparenzbeiderSpital- und Pflegeheimplanung fördern,ohnedabeidieprägendeRollederKan-toneaufdiesemGebietinFragezustel-len.(SST)

Kassenpflichtige Rehabilitation auf dem Bürgenstock

Standortmarketing zulasten der Prämienzahler?

Rehabilitation mit Aussicht aber wenig Weitsicht: Das Bürgenstock Resort soll auf die Nidwaldner Spitalliste.

info santésuisse 13|4–5/17

Auf einen Blick

Das Problem ist erkannt, die Situation unbefriedigend: Beziehen Versicherte ihre verordneten Medikamente für den Eigengebrauch im Ausland – in der Regel zu massiv günstigeren Preisen als in der Schweiz – dürfen ihnen diese von ihrer Krankenversicherung im Rahmen der obligatorischen Grund-versicherung (OKP) nicht vergütet werden. Was läuft hier falsch?

Die Antwort findet sich im Kranken-versicherungsgesetz(KVGArt.34)undder entsprechendenVerordnung (KVV,

Art.36).Dasdortverankerte«Territoriali-tätsprinzip»verbietetesdenVersicherern,dieKostenfürimAuslandgekaufteMe-dikamentezuübernehmen.Auchdannnicht,wenndasRezeptvoneineman-erkanntenLeistungserbringerausgestelltist.Tunsieestrotzdem,werdensievonderAufsichtsbehördeultimativzurEin-haltungdergesetzlichenBestimmungenaufgefordert.

Kostenbewusstsein wird bestraftBesondersinsGewichtfälltdieseRege-lungunteranderembeidenäusserstwirk-

Vergütung von im Ausland gekauften Medikamenten

Kann man das «Territorialitätsprinzip» abschaffen?

samen, jedoch exorbitant teurenMedi-kamenten zurBehandlungderVirusin-fektion Hepatitis-C. Eine dreimonatigeBehandlungmitMedikamentenausderSchweizkostet,jenachMedikamenten-kombination,zwischenrund31000undknapp 75000 Franken. Bemühen sichdiePatientenumeinärztlichverordne-tes,ausländischesLizenzprodukt,belau-fensichdieBehandlungskostenaufge-radeeinmal 1500Franken!DereinzigeSchönheitsfehlerandieserdurchaus le-galen Beschaffungspraxis ist die Tatsa-che,dassderPatientfürdieseKostensel-beraufkommenmuss,währendihmdieteureBehandlungzuSchweizerPreisen–imFallevonHepatitis-C-MedikamentensinddieZulassunglimitiertunddieAb-gabebeschränkt–vonderOKPvergütetwird.EinefürPatienten,Leistungserbrin-gerwieVersicherermehralsunbefriedi-gendeSituation.

Territorialitätsprinzip widerspricht dem Gesetzesauftrag santésuissekämpftseitlangemgegendie-seskostentreibendeParadoxundunter-stützteinenentsprechendenparlamenta-rischenVorstoss.DerVerbandforderteinerascheGesetzes-undVerordnungsanpas-sungzurAufhebungoderzumindestLo-ckerungdesTerritorialitätsprinzips.Ärzt-lich verordnete, von den VersichertenfreiwilligimAuslandbeschaffteMedika-mente–patentgeschütztewieGenerika–sollenkünftigunterklar formuliertenBedingungenausderGrundversicherungvergütetwerdenkönnen.Expertengehendavonaus,dasssichdamitjährlichmeh-rere100MillionenFrankeneinsparenlies-sen.Ganzabgesehendavon,dassderGe-setzgebermitdieserMassnahmeendlichdenimKrankenversicherungsgesetzun-missverständlichformuliertenAuftrager-füllte,dervondenVertragspartnernunddenzuständigenBehörden«einequalita-tivhochstehendeundzweckmässigege-sundheitliche Versorgung zumöglichstgünstigenKosten»verlangt.(SST)

Ärztlich verordnete, von den Versicherten freiwillig im Ausland beschaffte Medikamente, sollen künftig aus der Grundversicherung vergütet werden können.

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info santésuisse 14|4–5/17

Anfang Juli hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Steuerung des ambulanten medizinischen Angebots vorgestellt; der Nachfol-gelösung zum «Zulassungsstopp». Die Kantone sollen mit der neuen Regelung ein wirksames Instrument für eine nachhaltige Angebots- und Versorgungsplanung in die Hand bekommen. Was halten die kanto-nalen Gesundheitsdirektionen vom bundesrätlichen Lösungsansatz? infosantésuisse hat nachgefragt.

Man hat ihnmit Spannung erwartet,denVorschlag des Bundesrates,wiedie Ärztezulassung in derGrundver-sorgungkünftiggeregeltwerdensoll.Seit Anfang Juli liegt dieser nun aufdemTischundhatauchgleichkontro-verseDiskussionenausgelöst.WährendsantésuissedengewähltenLösungsan-satzfürmutlosundwenigtauglichhält,umdieausuferndenGesundheitskos-tenimambulantenBereicheinzudäm-menundallfälligeÜber-respektiveUn-terversorgungenwirksamanzugehen,istmanbeiderSchweizerischenKon-ferenzderkantonalenGesundheitsdi-rektorinnenund-direktoren(GDK)imGrundsatzmitdemnuneingeschlage-nenWegmitgewissenVorbehaltenzu-frieden.Warumdemsoist,hatGDK-ZentralsekretärMichaelJordiimInter-viewdargelegt.

«Entscheidend ist, dass es keinen bedingungslosen Anspruch mehr auf eine Zulassung gibt.»

Herr Jordi, ist nach Ansicht der GDK in der unendlichen Geschichte der «Zulassungsbeschränkung» nun der Befreiungsschlag gelungen?Michael Jordi: Als einen Befreiungs-schlagwürdeichdiejetztvorliegendeLösungnichtbezeichnen,sicheraberalsrealistischesundtauglichesModellmitZukunft.FürdieGDKsinddabeizweiDingeausschlaggebend:Zumei-nen,dassdieheutegültigebefristeteRe-gelungnahtlosdurcheinwirksamesIn-strumentabgelöstwird.Zumanderen,

dassimGegensatzzurheutigenRege-lungkeinArztmehreinenbedingungs-losenAnspruchaufeineZulassunghat.DafürsollenverschärfteVoraussetzun-genfürdieärztlicheBerufsausübung,dieEinführungvonPraxisjahrensowieeineganzeReiheverbindlicherzusätzli-cherQualitätskriteriensorgen.Daszen-traleElementfürunsistdieMöglich-keitderkantonalenBehörden,dieZu-lassungzuverweigern,wenniment-sprechendenFachgebiet–egalobinPrivatpraxenoderSpitalambulatorien–eineÜberversorgungodereinmassiverKostenanstiegfestgestelltwerden.Alsoauchdann,wenndieantragstellendePersonalleBedingungenpunktoQua-lifikationundQualitäterfüllt.GeradeGrenzkantonewie das Tessin, Basel-Stadt oderGenf bekämenmit dieserneuen Regelung eine griffige Hand-habe,umdieüberdurchschnittlichvie-len Anträge ausländischer Fachärztewirksamzu«dosieren».Auchdeshalb,weilesdas«Überlaufbecken»Spitalam-bulatoriennichtmehrgäbe.

Das Bundesamt für Gesundheit hat Mitte März verlauten lassen, dass in der Zulassungsfrage die teilweise von den Krankenversicherern gefor-derten Modelle «Differenzierte Arzt-tarife» oder «Lockerung des Ver-tragszwangs» kaum mehrheitsfähig seien und man sich deshalb in erster Linie auf ein verfeinertes Modell zur Zulassungssteuerung konzentriere. Teilt die GDK diese Meinung?AufjedenFall,besonderswasdiePreis-differenzierung anbelangt. Denn so-wohl«Bonus»wie«Malus»einessolchenSystemsmüsstenjaderartausgestaltetsein,dass siedasvomKrankenversi-cherungsgesetzzuRechtverlangteKri-teriumderWirtschaftlichkeitnichtmehrerfüllenwürden.UmwirklicheAnreizeauszulösen,müsstendiePreisdifferen-zengegenüberheuteschlichtzuhochsein. Ausserdem:Wer würde bestim-men, wo die jeweiligen Tarifgrenzenverlaufen?Auch eine substanzielle LockerungdesVertragszwangsmitBestimmungs-kompetenzbeidenKrankenversiche-rernistnachAnsichtderGDKderzeitpolitisch chancenlos respektive beim

Stimmvolknichtmehrheitsfähig.DieshatauchdaswuchtigeVolks-NeinzurManaged-Care-Vorlageim2012bewie-sen.OdereinigeJahrezuvordieAbleh-nungdesVerfassungsartikels«fürQua-litätundWirtschaftlichkeitinderKran-kenversicherung».

«Eine substanzielle Lockerung des Vertragszwangs mit Bestimmungskompetenz bei den Krankenversicherern ist nach Ansicht der GDK derzeit politisch chancenlos.»

Genügt die Zulassungsbeschränkung, um die Mengenausweitung in der ambulanten Versorgung wirksam einzudämmen?Natürlichnicht.AberichhabeMüheda-mit,dassder–nichtzuletztauchsozio-demografischbedingten–Mengenaus-weitungimambulantenBereichderzeitvonallenSeitender«SchwarzePeter»zugespieltwird.Dasistnichtgerecht-fertigt,denndieEntwicklung«ambulantvorstationär»istdurchauswünschens-wert, kostensparend undmeist auchimSinnederPatienten.ProblematischisthingegenderanhaltendeTrendzurkostspieligen Überversorgung, wennoftzuvieleundunnötigeLeistungenerbracht werden. Dies haben auchviele ärztliche Fachgesellschaften er-kanntundentwickelnunterdemTitel«choosingwisely» Behandlungsrichtli-nien.Dasmussnunnoch verbreitertunddurchgesetztwerden.Undesbe-steht dieGefahr der Fehlversorgung,wennEingriffestationärdurchgeführtwerden,obschoneineambulanteBe-handlung angezeigtwäre. Auch hiersinddieKantone–undnunauchderBund–aktivgeworden.

Also sind kantonale Listen mit zwin-gend ambulant durchzuführenden Eingriffen auch nicht der richtige Lö-sungsansatz?Grundsätzlich sindwir derMeinung,dassderEntscheid,obeinEingriffam-bulant oder stationär erfolgt,medizi-

Nachfolgelösung «Zulassungsstopp»

«Kein Befreiungsschlag, aber ein realistisches Modell»

info santésuisse 15|4–5/17

Im Gespräch

nischzubegründenistundnichtmitdem Blick auf das Preisetikett. Dasliesse sich realisieren, wenn sowohlimambulantenwieimstationärenBe-reich nach Pauschalen abgerechnetwürdeundklareLeistungsaufträgebe-stünden; als zusätzliches Steuerungs-instrumentderöffentlichenHandundalsVoraussetzung,umeineKostenbe-teiligung derKantone an den ambu-lantenmedizinischenLeistungender-einsternsthaftdiskutierenzukönnen.EinAnsatzkönntedieEinführungei-ner «one-day-DRG» sein, einer Spital-pauschaleohneÜbernachtung.

Der bundesrätliche Vorschlag sieht vor, dass die Kantone überkantonal für jede Region die optimale Ärzte- respektive Versorgungsdichte festle-gen. Eine realistische Erwartung im

Hinblick auf den herrschenden «Kan-tönligeist», der unser Gesundheits-system nach wie vor fest im Griff hält?Natürlichsindregionaleundüberkan-tonale Versorgungsplanungen wün-schenswertunddurchausimSinnederGDK.Undesistunbestritten,dasssichmit vermehrten Kooperationen zwi-schen den einzelnenKantonenKos-ten einsparen lassen. Allerdings gehtbeiderleidigen«Kantönligeist-Diskus-sion»jeweilsvergessen,dassjederKan-tonperVerfassungdazuverpflichtetist,diemedizinischeVersorgungseinerBe-völkerungzuregeln,zufinanzierenundsicherzustellen.Kommthinzu,dassdiefreieArzt-undSpitalwahleinesinnvolleVersorgungsplanung erschweren.DerPatient lässt sichdortbehandeln,woerwill.Andersausgedrückt:Wahlfrei-

heitundPlanungspflichtbeissensich.DiekantonalePlanungskompetenzistheutedaseinzigedemokratischlegiti-mierteInstrument,daszueinerMen-genbeschränkung dermedizinischenKosten führen kann – ausser, manpropagiertdievölligeVertragsfreiheit.DannwiederumlägedieMachtbeidenKrankenversicherern.AberdaswürdeunserGesundheitssystemordnungspo-litischaufdenKopfstellenundwäreeineFahrtinsUngewisse.

«Die kantonale Planungskompetenz ist heute das einzige demokratisch legitimierte Instrument, das zu einer Mengenbeschränkung der medizinischen Kosten führen kann».

Seit Jahren Stein des Anstosses ist für die Krankenversicherer die fehlende Qualitätstransparenz in der ambu-lanten Versorgung. Diese ist zwar gesetzlich verankert, praktisch je-doch inexistent. Ändern die im Kon-zept des Bundesrates jetzt vorgese-henen zusätzlichen, verbindlichen Qualitätskriterien etwas an dieser unbefriedigenden Situation?DasKonzept sieht vor, für neuewiefürbereitszugelasseneÄrztinnenundÄrzteverbindlicheQualitätsprogrammezuentwickeln.Dasheisst,diesemüss-tensichbeispielsweiseanProgrammenzur Verbesserung der Leistungsquali-tätbeteiligen,anFehlermeldesystemenoderanDatenlieferungen,derenAna-lyse Rückschlüsse auf die Leistungs-qualität erlauben. Eswäre Sache derVersicherer,dieEinhaltungdieserVer-pflichtungen administrativ zu über-prüfen.UndauchdieSanktionenwä-renklar:WerdievomBundfestgeleg-tenQualitätsvorgabennichterfüllt,be-kommtkeineZulassung.SorgenmachtmireinzigdieTatsache,dassdieQua-litätsbestimmungendieVorlage kom-plexermachen,wassichentsprechendnegativaufihreErfolgschancenauswir-kenkönnte.(SST)

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Für Michael Jordi, Zentralsekretär der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Nachfolgelösung zum Zulassungsstopp ein durchaus taugliches Modell im Hinblick auf eine effektive Versorgungsplanung.

info santésuisse 16|4–5/17

Der «Kantönligeist» geht um – und verhindert eine nachhaltige Bedarfsplanung.

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Anders als die kantonalen Gesundheitsdirektoren, ist santésuisse enttäuscht vom Vorschlag des Bundesrates, wie dieser Ärztezulassungen künftig steuern will. Statt der erwarteten und oft zitierten «Gesamtschau», liegt heute eine Vorlage auf dem Tisch, die einem Rückschritt gleichkommt. Den Preis dafür bezahlen die Prämien- und Steuerzahler.

Über Jahrzehnte hat das Parlament vomBundesrat eineVorlagefürdiedefinitivegesetzlicheVerankerungderZu-lassungssteuerungfürÄrztegefordert.AuchdieimletztenJahr«unwiderruflichletzteVerlängerung»derbefristetenZu-lassungssteuerungwarandiesenAuftraggeknüpft.Darausgeworden ist nichts: Die Vernehmlassungsvorschläge desEidgenössischen Departements des Innern (EDI) ignorie-rendieForderungendesParlaments.WederwurdenÄrz-tedichte-BandbreitennacheinzelnenKategorienerarbeitetnochVorschlägeeingebracht,wiebeieinerÜberversorgungeineLockerungdesVertragszwangsoderallenfallsdifferen-zierteTaxpunktwerteeingeführtwerdenkönnten.Auchfeh-lendieHinweiseaufdieEinbettungderVorlageindenGe-samtkontextdesZukunftstrendsder«Ambulantisierung»unddamitauchzurFinanzierung.

Wer NICHT zahlt, befiehltDieVorschlägedesEDIsehenvor,dassjederKantonnacheigenenPartikularinteressennachGutdünkenseineeigeneÄrzte-Obergrenzefestlegenkann.EinefinanzielleMitverant-wortungderKantonefürdieFolgendieserEntscheideisthingegennichtvorgesehen.ImambulantenBereichwürdedamitdasbereitsheutebestehendeUngleichgewichtzwi-schenKompetenzundfinanziellerVerantwortungnochmalsverschärft:DieKantoneregelnzwardieZulassungderLeis-tungserbringer,beteiligensichindesseninkeinerWeiseandenübermässigsteigendenKostenderambulantenLeistun-gen.UnbefriedigendsinddieVorschlägeauchhinsichtlichderüberkantonalenVersorgungsplanung:WieohneVorga-

Nachfolgelösung Zulassungsstopp

«Lückenhaft und unausgewogen»

«Auftrag nicht erfüllt», so lautet das Verdikt von Nationalrat und santésuisse-Verwaltungsratspräsident Heinz Brand zur vorgeschlagenen Nachfolgelösung des Zulassungsstopps.

benundSanktionsmöglichkeitendesBundeseineeffektiveKoordinationzwischendenKantonenstattfindensoll,istausderVorlagenichtersichtlich.WederlassensichaufdieseArtÜberkapazitäten,Strukturerhaltungsmassnahmenundunge-nügendeQualität,zumBeispielinfolgezugeringerFallzah-len,vermeiden,nochführtdieszumvomParlamentgefor-dertenQualitäts-undPreiswettbewerb.

«Gesamtschau» fehltBeiderAltersvorsorgesprichtdasEDIgernevonderNot-wendigkeiteiner«Gesamtschau».AufgrundderKostenent-wicklungimGesundheitswesenwäregenaudiesauchbeider vorliegendenVorlage nötig:Die Vorschlägemüsstenumfassendundausgewogensein,siemüsstendielegitimenInteressen der Prämienzahler, derKantone und der Leis-tungserbringerberücksichtigenundfairausbalancieren.Dashiesse,dassneueKompetenzenderKantonebeiderZulas-sungssteuerungmiteinerentsprechendenfinanziellenMit-verantwortungeinhergehenmüssten.EinStichwortisthierdieeinheitlicheFinanzierungvonstationärenundambulan-tenLeistungen.AllfälligeambulanteOperationslistenmüss-tenzudemdurchdenBunddefiniertwerden,da26kanto-naleAlleingängenichtzielführendsindundzudemdiePa-tientinnenundPatientenungleichbehandeltwürden.Wei-termüsstendierealenVersorgungsregionenberücksichtigtwerden,damiteineoptimaleinterkantonalePlanungdiePro-blemedersystematischenÜberversorgungangehtunddasWettrüstenderSpitäler inetlichenKantonenzulastenderPrämien-undSteuerzahlereinEndehat.AlldiessindFor-derungen,dievonderFragederZulassungssteuerungnichtgetrenntwerdenkönnen.

Effizienz- und Qualitätsziele verfehltAufgrunddesmedizinischenFortschrittesunddersoziode-mographischenEntwicklungistein«billigeres»Gesundheits-wesennichtrealistisch.ZugunstenderPrämienzahlermussjedocheinbesseresPreis-undLeistungsverhältnisdievorher-sehbareKonsequenzjedesneuenGesetzessein.Einezwin-gendeForderung,welchediebundesrätlicheVorlageleidermitnichtenerfüllt.DasGegenteilmussbefürchtetwerden.

HEINZ BRAND

info santésuisse 17|4–5/17

info santésuisse 18|4–5/17

Der Bundesrat erwartet als Folge der revidierten TARMED-Tarifstruktur Einsparungen in der Höhe von rund 470 Millionen Franken. Und er verlangt von den Krankenversicherern, diese Einsparungen bereits in der Prämienberechnung 2018 zu berücksichtigen. Nur: Prä-mienberechnungen auf der Basis geschätzter, künftiger Einsparungen sind ein Spiel mit dem Feuer und haben in der Vergangenheit bereits zu Flächenbränden geführt.

470Millionen Franken, so hoch beziffert der Bundesratdie jährlichen Einsparungen im Zusammenhangmit denTARMED-Anpassungen,dieper1.Januar2018inKrafttre-tenwerden; dies entspreche rund 1,5 Prämienprozenten.Soweitsoerfreulich.DasBundesamtfürGesundheit(BAG)gehtnunallerdingseinenSchrittweiterundverlangtvondenKrankenversicherern, ihre Prämientarife für das Jahr2018bereitsunterBerücksichtigungdieserhypothetischenKosteneinsparungenzuberechnen.DasProblem:DievomBundesratprognostiziertenKosteneinsparungensindderzeitnichtmehralseine–vonsantésuisseangezweifelte–An-nahme.Wedersinddie470MillionenanEinsparungenbe-reitsrealisiert,nochlässtsichabschätzen,wievielvomPrin-zipHoffnungindieserZahlsteckt.

Aufruf zu unseriösem Wirtschaften?FaktischverlangtdieAufsichtsbehördevondenKranken-versicherern,dassdieseihrePrämienfürdasJahr2018um1,5Prozentzutiefansetzen.Dasistnichtnurproblematisch,sondernauchwiderrechtlich:DasKrankenversicherungsauf-sichtsgesetzverlangtnämlichvondenVersicherern,diePrä-mienindirekterAnlehnungandieKostenzuberechnen.EinegesetzlicheGrundlage,geschätzte,künftigeKostenein-sparungenbeiderPrämienberechnungzuberücksichtigen,existiertnicht.ZuRecht,dendieFolgensindabsehbar:Wer-

Prämienberechnung 2018: Bundesrat verlangt vorauseilenden Gehorsam

Ein Déjà-vu der unerfreulichen Art

Die Vergangenheit hat es gezeigt: Poli-tisch motivierte Ein-griffe in die Prämien- festlegung sind nicht nachhaltig. Die Zeche bezahlen jeweils die Prämien-zahler.

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Kosten (Nettoleistungen + VK)

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DAS ZWEISCHNEIDIGE SCHWERT DER VERORDNETEN PRÄMIENSENKUNG

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2008:Bundesrat erzwingt

Prämiensenkungmittels Abbau der Reserven

PrämienentwicklungFolgejahre

PrämienentwicklungFolgejahre

2001:Bundesrat erzwingt

Prämiensenkungmittels Abbau der Reserven

dendiePrämienfür2018zutiefbemessen,zahlendieVer-sichertenimFolgejahrdenPreisdafür.

Aus der Vergangenheit nichts gelerntDerBlickindieVergangenheitzeigt:EsistnichtdasersteMal,dassderBundesratohnesolideBasiseineSenkungderKrankenversicherungsprämienerzwingenwill.Im2001ver-ordneteRuthDreifussdenVersichererneinenmassivenAb-bauihrerReserven,umdiePrämienkünstlichtiefzuhalten.DasResultat:SubstanziellePrämienanstiegeindenFolgejah-ren,weildieRelationzwischenKostenundPrämienindieSchieflagegeriet(sieheGrafik).IndieselbeTrickkistegriffnurwenigeJahrespäterPascalCouchepin.DieVersicherermusstendamalsihreReservenbiszurSchmerzgrenze–unddarüberhinaus–abbauenundschriebenroteZahlen,wäh-rendsichdieVersichertenübereinenmoderatenPrämienan-stiegfreuten.DerBlickaufdieGrafikzeigt,dassdieFreudevonkurzerDauerwar;ab2010setztendieKrankenversiche-rungsprämienzueinemweiterenHöhenflugan.

Black-Box AbrechnungsverhaltensantésuissestehtdemEingriffdesBundesratsindieTARMED-Tarifstrukturgrundsätzlichpositivgegenüber.ErwarnötigundistüberweiteStreckenhinwegsachgerecht.Nichtnach-vollziehbarfürdenVerbandisthingegen,dassvondenKran-kenversicherernnunquasivorauseilenderGehorsamverlangtwird,ohneabzuwarten,wiehochdieEinsparungenmitdemrevidiertenArzttariftatsächlichausfallenwerden.Undohnezuwissen,welchenEinflussdieneueTarifstrukturaufdasAbrechnungsverhaltenderLeistungserbringerhabenwird.DennimmerhinhatdieVergangenheitgezeigt,dassdasPo-tenzialan«Kompensations-Kreativität»durchausvorhandenist.DasNachsehendürftenalsoauchdiesesMaldiePrämi-enzahlerhaben.(SST)

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Nachdem sich die Tarifpartner jahrelang nicht auf eine Gesamtrevision des ambulanten Arzttarifs einigen konnten, hat der Bundesrat von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht und seinerseits – für die Leistungser-bringer durchaus schmerzhafte – Anpassungen vorge-nommen. Während die Krankenversicherer dem Eingriff grundsätzlich positiv gegenüberstehen, sorgt er beim Gros der Ärzteschaft für rote Köpfe.

SeltenhateineVernehmlassungausdemEidgenössischenDepartement des Innern (EDI) so viel medialen StaubaufgewirbeltwiediejetztvonhöchsterStelleverordneteTARMED-Anpassung,mitwelcherderBundproJahrrund470Millionen Franken anGesundheitskosten einsparenwill.Sosollen,unteranderem,ärztlicheLeistungennichtmehrnachderDauerderWeiterbildungbewertetwerden.OderderalsFacharzt tätigeRadiologedarf fürCT-undMRI-UntersuchungenkünftigkeineZeitmehrinRechnungstellen,weilerbeiderUntersuchungnichtanwesendist.PräzisiertundlimitiertwerdensollenzudemTarifpositio-nen,dieinAbwesenheitdesPatientenabgerechnetwer-den.Die«Notfall-Inkonvenienz-Pauschale»wirdfüralljeneEinrichtungenderambulantenVersorgunggestrichen,dieihrAngebotexplizitaufNotfälleausgerichtethaben.AuchsollendiverseHandlungsleistungeninZeitleistungenum-gewandeltwerden.«Sonicht!»,lautetdennauchdasVerdiktvielerspezialärzt-licherDisziplinen, die Lohneinbussen von dreissig Pro-zentundmehrprognostizierenundüberzeugtsind,dasssie ihre Praxis künftig nichtmehr betriebswirtschaftlichführenkönnen.

Verordnet und linear Sovielstehtfest:OhnedasbundesrätlicheMachtwortwäreeinEingriffdieserTragweiteunterdenTarifpartnernnichtmöglichgewesen;zufestgefahrenwarendieVerhandlungs-positionen.Entsprechendwertetsantésuissedienunverord-neteLösungalsgrundsätzlichpositiv.GleichzeitigistsichderVerbandbewusst,dassdie insAugegefasstenlinea-renTarifkürzungenfürgewisseFacharztdisziplinendurch-auseinschneidendsind.Hingegenisteszwingend,dassbisdatoübertarifierteLeistungen–unddavongibtesimheutegültigenTARMEDviele–nunendlichdermedizi-nisch-technischenRealitätangepasstwerden.

Einzelleistungstarif als SackgasseObmitderneuenTarifstrukturdievomBundesratange-strebten470MillionenFrankenproJahranGesundheits-kosteneingespartwerdenkönnen,wirdsichallerdingserstnochzeigenmüssen.DennungeachtetderTatsache,dassmitdemTarifeingriffvieleKritikpunktedesheutigenTarif-werksausdemWeggeräumtwurden,bleibtderTARMEDeinEinzelleistungstarif.EinTarifwerk,dasfalscheAnreize

TARMED-Anpassungen durch den Bundesrat

Der «Schuss vor den Bug» von ganz oben

punktoEffizienz,QualitätundAbrechnungsverhaltensetzt.Konkretbefürchtetsantésuisse,dassdasangestrebteEin-sparpotenzialdurch«kreativeKompensationsmassnahmen»undeinerneuerlichenMengenausweitungraschzunichte-gemachtwird.

santésuisse fordert Monitoring des TarifeingriffssantésuisseverlangtdeshalbeinumfassendesMonitoringderbundesrätlichenTarifstrukturmitanschliessenderVali-dierung.DiesesMonitoringsollinsbesonderedokumentie-ren,wieundobdiebundesrätlichenAbrechnungsvorgabendurchdieLeistungserbringertatsächlicheingehaltenwur-den.DieAnordnungvonSparmassnahmenbringtwenig,wenndieseeinfachdurchandereTarifpositionenoderan-dereAbrechnungsmethodenumgangenwerden.DieKom-petenzfüreinsolchesMonitoringergibtsichimplizitausArt.43Abs.5und.Abs.5bisKVG.Erstgestütztaufeinsol-chesMonitoringkönnenseriöseAussagenzudenKosten-folgengemachtwerden.SolltendieSparvorgabenmitdenangeordnetenMassnahmenverfehltwerden,fordertsanté-suissedesWeiteren,dassimFolgejahrzusätzlicheKompen-sationsmassnahmenzurErfüllungderSparzieleangeord-netwerden.NuraufdieseWeisekannsichergestelltwer-den,dasseinenachhaltigeundwirksameReduktionderKostenerzieltwerdenkann.(SST)

Die vom Bundesrat verordnete TARMED-Anpassung ist von den Tarifpartnern als «Schuss vor den Bug» zu verstehen.

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Eine Volksinitiative soll unser Gesundheitssystem retten, indem sie den Mitgliedern der eidgenössischen Räte ver-bietet, in Führungs- und Aufsichtsgremien von Kranken-versicherern Einsitz zu nehmen: Ein inkonsequentes und unschweizerisches Vorhaben.

Steigende Gesundheitskosten? Blockierte Reformen imGe-sundheitswesen?BaldnichtmehrbezahlbareKrankenversi-cherungsprämien?MitzweiVolksinitiativenwollendieStaats-rätePierre-YvesMaillard(Waadt)undMauroPoggia(Genf)diesenProblemenzuLeiberücken.InersterLinie,indemsieaufdiejenigenimSystemzielen,diesämtlicheRechnungenbezahlenmüssen:dieKrankenversicherer.Initiativeeinsver-langt,dassdieKantoneAusgleichskassenschaffenkönnen;versehenmit denKompetenzen, dieVersicherungsprämienfestzulegen,TarifverträgeauszuhandelnundüberdieBewirt-schaftungderReservenzubestimmen–wirhabeniminfo-santésuisse3/2017darüberberichtet.InitiativezweiwilldasGesundheitssystemretten,indemun-serenNational-undStänderätenuntersagtwird,inAufsichts-oderLeitungsorganenvonKrankenkassenoderderenVerbän-dentätigzusein.Esgehenichtan,dasssichPolitikerinnenundPolitikervonprämienfinanziertenVersicherernfürderengesundheitspolitischeAnliegeneinspannenundbezahlenlies-sen.Genauso,wieesVerwaltungsrätenvonFirmenmiteinemöffentlichemAuftragwiePostoderSBBauchnichtgestattetsei,einMandatimBundesparlamentzubekleiden.

Gute und schlechte Interessen?DassdieKrankenversichererfürjeglichesUngemachrundumunserGesundheitswesenihrenKopfhinhaltenmüssen,istnichtneu.ObwohldieMär,wonachdieVersichererdiestetigstei-gendenGesundheitskostenzuverantwortenhätten,demein-fachstenFaktencheckmitoffiziellenZahlendesBundesamtsfürGesundheit(BAG)nichtstandhält.Hartnäckigunderwie-senermassenfalschistauchdieBehauptung,eineübermäch-tige,vondenVersicherernbezahlte«Kassenlobby»lenkeimBundeshausdieGeschickederSchweizerGesundheitspolitik.EinBlickinsRegisterderInteressenbindungenunsererPar-lamentarierzeigt,dassdieLeistungserbringerimBundeshausaufrunddreimalmehrLobbyistenzählenkönnen,alsdiesdieKrankenversicherertun.

Stigmatisierte Interessenvertretung

Ein Maulkorb zulasten der Prämienzahler

Stigmatisierte Interessenvertretung

Ein Maulkorb zulasten der Prämienzahler

Wirklichstörendistaber,dassdiebeidenWestschweizerRe-gierungsrätemit ihrer Initiative gewissermassen alsGesin-nungs-Polizeibestimmenwollen,welches«gute»undwelches«schlechte»Interessensind.Folgtmannämlichderregierungs-rätlichenLogik,soistesdurchausehrenhaft,dasseinParlamen-tarierdieAnliegenvonSpitälern,Ärzten,PflegeinstitutionenoderMedikamentenherstellernvertritt;ungeachtetderTatsa-che,dassebendiesedieVerursachervon95Prozentallerprä-mienfinanziertenGesundheitskostensind.SetztsicheinNati-onal-oderStänderathingegenfürdieBelangederKranken-versichererein–unddamitdirektwieindirektfürdieInter-essenvonmehralsachtMillionenVersicherten–soistdiesanrüchigundgehörtverboten.

Legitime InteressenbindungenUnserMilizparlamentbasiertaufderIdee,dassseineMitglie-derzusätzlichzuihrerRatstätigkeitinderRegeleinerbezahl-tenArbeitnachgehen.DiesmachteinenTeilderVielfaltunse-respolitischenSystemsausundsorgtdafür,dassunserePoliti-kerinnenundPolitikerihreBodenhaftungsowiedieNähezuVolkundFaktennichtverlieren.Esistalsodurchauslegitim,dassdie246BundesparlamentarierinBernnichtalleindieIn-teressenihrerKantonsbevölkerungoderihrerParteivertreten,sondernauchdiejenigenvonBranchenundWirtschaftszwei-gen,indenensietätigsindoderdenensienahestehen.DabeisindEnergiewirtschaft,LandwirtschaftundMaschinenindustriegenausovertretenwiePharmaunternehmen,Konsumentenor-ganisationenoderebenKrankenversicherer.Undfürdiezwin-gendnötigeTransparenzrundumdasThemaLobbyingsorgtdas«RegisterderInteressenbindungen»unterwww.admin.ch.

Acht Millionen Versicherte ohne Interessenvertretung?DieKrankenversicherervertretendieInteressenvonmehralsachtMillionenVersicherten.IhreExponentenvomProzessderMeinungsbildunginnerhalbdesParlamentsauszuschliessen–ihnensozusageneinenMaulkorbzuverpassen–wärefahr-lässig;dennsiesinddieSpezialistenundkennensichausimkomplexenRäderwerkderGesundheitspolitik.SieverfügenüberdiezwingendnötigefachlicheKompetenz,umimSinnederVersichertenReformvorschlägeanzustossen,dasKosten-wachstumeinzudämmenoderdieQualitätstransparenzindierichtigenBahnenzulenken.(SST)

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Zahnpflegeversicherung

Unnötiges Obligatorium

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In mehreren Westschweizer Kan-tonen sind von linken Kreisen Volksinitiativen für eine obliga-torische Zahnpflegeversicherung lanciert worden oder befinden sich in Ausarbeitung. Ein unnötiges Anliegen, hat sich doch das aktuelle, auf Selbstverantwortung gestützte System, bewährt.

JährlichwerdeninderSchweizgutvierMilliardenFrankenfürZahnbehandlun-genausgegeben.Diesentsprichtetwasüber500FrankenproPersonundJahr.Davonfallenknapp90ProzentaufPri-vathaushalte,vierProzentaufPrivatver-sicherungenundsechsProzentaufdieSozialversicherungen(UVG,KVG,Er-gänzungsleistungenderAHV/IV).ZurErinnerung: Zahnbehandlungen un-terliegen–mitwenigenAusnahmen–nichtderobligatorischenKrankenpfle-geversicherung.

IndenKantonenWaadt,Genf,Neuen-burg,Wallis und Tessin sind politischlinkeKreisederAnsicht,diegegenwär-tigeDeckungdurchdieSozialversiche-rungenseinichtausreichendundlancier-tenInitiativenzurSchaffungvonobliga-torischenZahnpflegeversicherungenaufKantonsebene.Diese befinden sich inunterschiedlichenEntwicklungsstadien.

Kostspielige Initiative für den Kanton WaadtImKantonWaadtbeispielsweisehabenLinksparteienundGewerkschaften imJuli 2014 eineVolksinitiative «zurVer-gütung von Zahnbehandlungskosten»eingereicht.Die Initianten forderndieSchaffung einer öffentlichenVersiche-rungzurÜbernahmeallerZahnbehand-lungskosten–ausgenommenreinästhe-tischeEingriffe – unddie EinrichtungregionalerZahnkliniken. IhrerAnsichtnach bietet das aktuelle System kei-

nenausreichendenZugangzuZahnbe-handlungen,insbesonderefüreinkom-mensschwache Bevölkerungsgruppen.Eine flächendeckende obligatorischeDeckungderKostenentsprechenddemLeistungskatalogwürde zwischen 150und300MillionenFrankenkosten,unddiesalleinfürdenKantonWaadt.Finan-ziertwerdensolldiesmitLohnabzügenanalogzurAHVsowieüberdiekanto-naleGesundheitspolitik,alsomitSteu-ergeldern.

Gegenvorschlag des RegierungsratsDerWaadtländerRegierungsrathatei-nenGegenvorschlagzurInitiativeaus-gearbeitet.DiesersiehtgezielteMass-nahmenvor,zumBeispieleinebesserePräventionanSchulen,dieVergütungvon50ProzentderZahnbehandlungs-kosten (ohne Kieferorthopädie) bis18 Jahre oder die finanzielle Unter-stützungfürErwachsene,wennderen

Die Zahngesundheit in der Schweiz beruht auf Selbstverantwortung und gehört weltweit zu den besten. Ein Versicherungsobligatorium ist nicht zielführend; einkommensschwache Bevölkerungsgruppen können gezielte Unterstützungsmassnahmen in Anspruch nehmen.

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ZahnarztkostendreiProzentdesjähr-lichenEinkommensübersteigen–bismaximal 5000 Franken pro Jahr. BeiAnnahme desGegenvorschlagswür-densichdiegeschätztenKostenauf38MillionenFrankenbelaufen,finanziertmitLohnabzügenvonhöchstens0,06Prozent,einerkantonalenSüssgeträn-kesteuervonbiszu30RappenproLi-tersowieüberdieaktuellefinanzielleBeteiligungderGemeinden.ÜberdieInitiativeunddenallfälligenGegenvor-schlag–diesermussnochdurchdasParlament–wirddasVolkfrühestens2018abstimmen.

Genf zieht nachImKantonGenfhatdieParteiderAr-beiteineähnlicheInitiativelanciert,dieallerdingsvomRegierungsratundvomGrossenRatabgelehntwird.MitderBe-gründung,dassderenUmsetzungbiszu200MillionenFrankenkostenkönnte,die–sodieBerechnungendesDepar-tements für Arbeit, Soziales undGe-sundheitdesKantonsGenf–jeetwazurHälfte durch Lohnbeiträge respektiveSteuernfinanziertwerdenmüsste.Aufeine obligatorischeDeckung für alle

könnemangutverzichten,findetderGenferRegierungsrat,schliesslichbe-stündenbereitsspezifischeLeistungenzur Unterstützung der Einkommens-schwächsten.SohabederKantonGenfimJahr2016gut15MillionenFrankenfürZahnbehandlungenvonPersoneninfinanziellschwierigerLageaufgewen-det.WieimKantonWaadt,siehtsichwohlamEndeauchdieGenferRegie-rungveranlasst,einenGegenvorschlagauszuarbeiten.DasletzteWortwirdsoodersodasStimmvolkhaben.

Keine Notwendigkeit für ein VersicherungsobligatoriumDie Befürworter einer obligatorischenZahnversicherungführenan,dassmitdem aktuellen System zu vieleMen-schenaufgrundfehlenderfinanziellerMittelaufZahnbehandlungenverzich-tenmüssten.Allerdings:GemässBun-desamtfürStatistikbetrugderAnteilderSchweizerBevölkerungohneZahnbe-handlungim2015wenigerals2,7Pro-zent,verglichenmit4,1ProzentinderEU(Quelle:GemeinschaftsstatistiküberEinkommenund LebensbedingungenEU-SILC).EinedurchdasInstitutMIS

TrendimAuftragdesWaadtländerDe-partementsfürGesundheitundSozialesdurchgeführteStudiehatzudemerge-ben,dassinderWaadtachtvonzehnKinder gegen Zahnschäden (mindes-tensKaries)privatversichertsind.DieseZahlenbelegen,dassdieSchweiznichtnurübereingutfunktionierendesSystemverfügt,sonderndassfürEin-kommensschwachegezielteMassnah-menzurUnterstützungvorhandensind.AusdiesemGrundsinddieBefürwor-tereinesliberalenGesundheitswesensgegen eine obligatorische Zahnpfle-geversicherung,sobeispielsweisedieSchweizerischeZahnärzte-GesellschaftSSO,einigeVersichererundsantésuisse.DieZahngesundheitinderSchweizisteinederbestenweltweit.SieberuhtaufSelbstverantwortungundhatsichbe-währt. Ein Versicherungsobligatoriumist folglichunnötig.DessenFinanzie-rungüberweitereLohnabzügewürdedieWirtschaftbelastenundwegendesnötigenadministrativenAufwandswohlzueinerKostenexplosionimzahnme-dizinischenBereichführen.

CHRISTOPHE KAEMPF

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info santésuisse 24|4–5/17

Patientinnen und Patienten suchen immer häufiger die teureren Spe-zialärzte und Spitalambulatorien auf. Die Grundversorgung durch die Hausärzte wankt. Die Folgen dieses Trends schlagen sich in der Kosten-entwicklung nieder.

Offensichtlichmacht der gesellschaftli-cheTrenddesjederzeitigenunduneinge-schränktenZugriffsaufLeistungenauchvor denArztbehandlungen nichtHalt.

DassdiePatientinnenundPatientenbeieinernochsounbedeutendengesund-heitlichenBeeinträchtigung sofort zumArztoderinsSpitalambulatoriumgehen,wirdzumStandard.NichtmehrgefragtsindGeduldzumAuskurierenvonWeh-wehchenoderdasWartenaufeinenTer-minbeimHausarzt.DieLeistungserbrin-gerhabensichdenverändertenPatien-tenbedürfnissenmit neuenKonzeptenwieWalk-in-Praxen,Bahnhof-Permanen-cenundÄrztezentrenangepasst.

Hausärzte verlieren «Marktanteile»AusdenZahlendesSASIS-Datenpoolgehthervor,dassdieZahlderKon-sultationenproPersonbeidenSpe-zialärztenundSpitalambulatorienstär-kerzunimmtalsbeidenGrundversor-gern(Grafik1).FürdieKostenentwicklungistdieserTrendeinbedeutenderTreiber,weileine Konsultation beim Spezialistenmit198FrankenoderimSpitalambu-latoriumfür276Frankendeutlichteu-

Zunahme der ambulanten Behandlungskosten

Spezialärzte und Spitalambulatorien gewinnen an Boden, Hausärzte verlieren

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GRAFIK 1: ANZAHL KONSULTATIONEN PRO PERSON

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GRAFIK 2: SPITAL AMBULANT – ANZAHL KONSULTATIONENUND KOSTEN PRO KONSULTATION (INDEX 2012 = 100)

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Anzahl KonsultationenKosten pro Konsultation

Spezialärzte und Spitalambulatorien werden vermehrt genutzt.

Im spitalambulan-ten Bereich nehmen die Konsultationen stark zu.

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GRAFIK 3: ÄRZTE – ANZAHL KONSULTATIONEN UNDKOSTEN PRO KONSULTATION (INDEX 2012 = 100)

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Kosten pro Konsultation Anzahl Konsultationen

reristalseinBesuchbeimHausarzt,derdurchschnittlich99Frankenkostet.DassdieSpitälerihreambulantenAn-gebotehochgefahrenhaben,zeigtdieindexierteDarstellung der Entwick-lungderAnzahlKonsultationenundder Kosten pro Konsultation (Gra-fik 2).Während die Zahl der Kon-sultationen rasant ansteigt, sind dieKostenproKonsultationleichtrück-läufig.DieseEntwicklungdeutetda-raufhin,dassdieSpitalambulatorien

zunehmendGrundversorgeraufgabenübernehmen.BeidenÄrztenunterscheidetsichderVerlaufzudenSpitalambulatoriendeut-lich(Grafik3).ImVergleichzudenSpi-talambulatorienhabendieKonsultatio-nenwenigerstarkzugenommen.Ange-stiegensindhingegendieKostenproKonsultation.VerantwortlichdafürsindverschiedeneAbrechnungspositionen,unter anderemdiePosition «ärztlicheLeistunginAbwesenheitdesPatienten».

Die Menge macht’s ausSowohlimspitalambulantenBereichalsauchbeidenArzttarifensinddieTax-punktwerte,alsodiePreise,stagnierendbisrückläufig(Grafik4).EssindsomitkeinePreiseffektevorhanden,diezumKostenanstiegbeitragenkönnten.Viel-mehrsindesdieMengenausweitungen,dasheisstvorallemdiestarksteigendeZahlvonteurenKonsultationenimSpi-taloderbeimSpezialarzt,diezumKos-tenanstiegführen.(PRH)

Die Preisent-wicklung für ambulante Arzt- und Spitalleistungen ist nicht verant-wortlich für den Kostenanstieg.

Bei den Ärzten sind Anzahl der Konsultationen und Kosten pro Konsultation angestiegen.

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GRAFIK 4: TAXPUNKTWERTENTWICKLUNG (INDEX 2012 = 100)

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Spital ambulant Arzt

26|4–5/17info santésuisse

Post an santésuisse

Das Frustpotenzial rund um die Kran-kenversicherung ist naturgemäss gross. Auch in einem Land, dessen Bürger immer wieder betonen, dass sie punkto Gesundheitssystem im Grunde genommen mit niemandem tauschen möchten. Besonders viel Post von Versicherten gibt es jeweils im Herbst, wenn diese ihrem Ärger über steigende Kosten und Prämien Luft verschaffen.

santésuissebekommt fast täglichPostvonBürgerinnenundBürgern,diezumThemaKrankenversicherungFragenha-benodersichihrenFrustvonderSeeleschreiben.Dann zumBeispiel,wennihrVersicherereinebestimmteLeistungodereinteuresMedikamentnichtver-gütenwill.SpeziellvielBürgerpostbe-kommtderVerbandimmerdann,wenndie Prämienprognosen für das kom-mende Jahr für negative Schlagzeilensorgen.DieReaktionenderVersicher-tenaufdieunablässigsteigendenKos-tenreichenjeweilsvonerzürntüberver-zweifeltbishinzugehässig.Dassdabeider«SchwarzePeter»inderRegeldenKrankenversicherern zugespieltwird,hatlängstTradition.DabeikönntemehrWissenumdasFunktionierenunseresGesundheitssystemsundseinerZusam-menhängemancheTatsacheineinet-wasanderesLichtrücken.

Der Frust der Prämienzahler

«Wann macht ihr endlich etwas?»

Die von santésuisse neu ge-schaffene Website ist Wegwei-ser und Wissensplattform zum Thema Krankenversicherung. Die Internet-Plattform bietet wertvolles Systemwissen rund um unser Gesundheitswesen und erläutert unter anderem die Rolle der Krankenversicherer.

«Ich achte auf meine Gesundheit, verhalte mich selbstverantwortlich, lebe mit einer hohen Franchise und bezahle dennoch jedes Jahr höhere Prämien, weil andere das System un-nötig belasten, indem sie wegen je-dem ‹Boboli› in den Spitalnotfall ren-nen. Wann macht ihr endlich etwas gegen diese Systemschmarotzer?»

DerFrustistverständlich,dieUrsacheje-dochimSinnedesErfinders.Dieobliga-torischeKrankenpflegeversicherung ba-siert auf demGrundsatz der SolidaritätzwischenGesunden und Kranken, zwi-schenjüngerenundälterenMenschenso-wie gut undweniger gut verdienendenVersicherten.DieStatistikzeigt:Biszum61.LebensjahrwerdenmehrPrämienbe-zahltalsLeistungenbezogen;abdem62.Altersjahristesumgekehrt.Eigenverant-wortunglohntsichdennoch:TiefeFran-chisenundalternativeVersicherungsmo-dellehelfenbeimPrämiensparen.

«Ich bin Rentnerin und weiss bald nicht mehr, wie ich meine Kranken-versicherungsprämie bezahlen soll. Ich fordere Sie deshalb auf, eine Ak-tion zu starten, wie das Gesund-heitswesen für alle Teile der Bevöl-kerung wieder bezahlbar wird.»

Esgibtsienicht,dieAktionzurKosten-undinderFolgezurPrämiensenkung.Aberesgibtwirkungsvolle Lösungsansätze. Bei-spielsweise die Lockerung des Vertrags-zwangs,dasAusdünnendesLeistungska-talogsinderGrundversicherungoderdieForderung,dasssichdieKantonekünftignichtnurandenstationären,sondernauchandenambulantenGesundheitskostenbe-teiligenunddiesewoimmermöglichnachPauschalenberechnetwerden.EntscheidenüberkünftigeReformenwirddasParlament–undallenfallsdereinstdasStimmvolk.

«Jedem Kanton sein High-Tech-Spital, jeder Region ihr Kompetenzzentrum. Und das in unserer kleinräumigen Schweiz – das kostet Millionen! Und wir Prämien- und Steuerzahler sind die Dummen. Wann schieben die Krankenversicherer diesem Infrastruk-tur-Wettrüsten endlich den Riegel?»

HierzuintervenierenliegtnichtinderKompetenzderKrankversicherer.EssinddieKantone,dieperVerfassungverpflichtetsind,diemedizinischeVer-sorgungihrerBevölkerungzuregeln,zufinanzierenundsicherzustellen.Al-lerdings:EsgibtkeinGesetz,dasdenKantonen sinnvolle und kostenspa-rende überkantonale Kooperationenverbietet.Wasesdazubrauchtistpoli-tischerWille,fürkantonsübergreifendeLösungenHandzubieten.

«Ständig höhere Prämien sind das eine. Wenn dabei aber gleichzeitig die Behandlungs-qualität immer schlechter wird, so lupfts mir als Patient langsam den Hut. Am Montag operiert, am Mittwoch entlassen und am Donnerstag wegen Blutungen wieder im Spital. So weit sind wir heute.»

DieTendenzzumöglichstkurzenSpi-talaufenthalten ist nicht per se eineFragederQualität,sondernberuhtpri-märaufdemmedizinischenFortschritt.InderRegelentsprechenkurzeHospi-talisierungenzudemdenBedürfnissender Patientinnen und Patienten. FürdieKrankenversichererstehtdiewirk-same,zweckmässigeundwirtschaftli-che Behandlungsqualität imVorder-grundunddiese liegt inderVerant-wortung der jeweiligen Leistungser-bringer.WannjemandausdemSpitalentlassenwird,bestimmtalsonichtderKrankenversicherer,sondernentschei-denArztundPatientgemeinsam.(SST)

info santésuisse 27|4–5/17

Grafik des Monats

Es sind jährlich rund 1,4 Milliarden Franken, die derzeit für Laborunter-suchungen zulasten der obligatori-schen Krankenpflegeversicherung verrechnet werden. Tendenz stei-gend. Das Dilemma: Einerseits trägt die immer präzisere Labordiagnostik zur Behandlungseffizienz bei. Ande-rerseits verführen die technischen Fortschritte dazu, das System mit übertriebenen oder unnötigen Ana-lysen auszureizen.

Zwischen2012und2016sinddieüberdie Grundversicherung (OKP) abge-rechnetenLaborkostenum38Prozentgestiegen.Konkretverursachtenmedi-zinischeAnalysen,durchgeführtinPri-vat-undArztlaboratorien,proJahrKos-tenvon rund1,4MilliardenFranken.ÜberdieGründedieserrasantenEnt-wicklunglässtsichaufgrundfehlenderIndividualdatengrösstenteilsnurspe-kulieren. Zumal KostensteigerungenaufgrundvonTariferhöhungenwegfal-len,weildielabormedizinischenAna-lysennacheinem«Amtstarif»abgerech-netwerden.Dasheisst,diePreisefürdieinderAnalysenliste(AL)alsPflicht-leistungaufgeführtenundsomitverre-chenbarenLeistungensindbehördlichfestgelegtund2009letztmalseinerRe-visionunterzogenworden.

Mehr Patienten und höhere Analysekosten pro KonsultationExpertenführendenüberdurchschnitt-lichhohenKostenanstiegimBereichder Labordiagnostik denn auch pri-märaufeineMengenausweitungzu-rück–inzweierleiHinsicht:Einerseitswerdenvorallemaussoziodemogra-fischenGründenimmermehrLabor-analysennötig,andererseitskommendanktechnischemundmedizinischemFortschritt ständig neue Leistungenauf dieAnalysenliste undwerden –innerhalb der Limitation – folglichauchverordnet.Dieszeigtnichtzu-letztdieTatsache,dassdieLaborkos-ten,dievonÄrztenmiteigenerPra-xisproKonsultation verordnetwer-den,indenvergangenenvierJahrenum satte 24 Prozent gestiegen sind,aufheuteFr.26.90.

Nicht nötig, aber Teil des PaketsDerTrendzumehrmedizinischerLa-bordiagnostik –mit entsprechendenKostenfolgen – zeigt sich auch beidenOKP-Leistungen, die durchpri-vateAuftragslaboratorienabgerechnetwerden.SogehendieFachleutedavonaus,dassunteranderemderTrendzusogenannten«Blockanalysen»einigesanMehrkosten verursacht:Diemo-derneLabordiagnostikermöglichtmit

wenigMehraufwandumfassendezu-sätzlicheAnalyseergebnisse.StattEin-zelanalysen,zumBeispieldieBestim-mung desHämoglobin-Wertes, ent-scheidetsichderArztoftfüreineBlut-status-Blockanalyse.Das heisst, dasAuftragslabor liefert im selbenAuf-waschauchnochdieWertefürLeu-kozyten,ErythrozytenoderHämato-krit.AberauchgenetischeAnalysen–dank ihnen sollenNebenwirkungenbeibestimmtenTherapienvermiedenoderzumindestreduziertwerden–be-lastendieOKP.GenausowiedieZu-nahmenicht-invasiverpränatalerge-netischerTests.

Der vermutete «DRG-Effekt»WeitervermutendieFachleute,dassdiestarksteigendenLaborkostenineinemgewissenGradauchaufeinen«DRG-Effekt»zurückzuführensind:ObschondienotwendigenLaboranalysenindenakutstationärenSpitalpauschaleneinta-rifiertsind,werdendieseteilweiseam-bulant abgerechnet.Oder,die Labor-Diagnostikleistungenwerden im vor-odernachgelagertenBereicherbrachtundsomitebenfallsseparatverrechnet.AllerdingsfehlendenKrankenversiche-rernauchhierkonkretedatengestützteFakten,umkorrigierendeingreifenzukönnen.(SST)

Kontinuierlich steigende Laborkosten

Die Diagnostik geht ins Geld

Die Tendenz zu im-mer mehr und im-mer teureren Labo-ranalysen belastet die obligatorische Krankenpflegever-sicherung jährlich um rund 1,4 Milliar-den Franken.

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Berufsprüfung Krankenversicherungsfachleute

«Prüfung bestanden!»

Nach eineinhalb intensiven Weiter-bildungsjahren gibt es wohl kein erlösenderes Verdikt als dasjenige «Prüfung bestanden». Über ihren Erfolg freuen dürfen sich 43 Absol-ventinnen und Absolventen der Berufsprüfung «Krankenversiche-rungsfachleute». Und mit ihnen die gesamte Branche, deren Reservoir an bestens ausgebildeten Fachkräf-ten erneut gewachsen ist.

«Wererntenwill,musserstdenSamenstreuen»:ÜbertragenaufdieWeltderKrankenversicherung bedeutet dies,dassesimInteresse–undinderVer-antwortung–derBrancheliegt,fürgutausgebildeteFach-undFührungskräftezu sorgen. Insbesondere imHinblickaufdiezunehmendeKomplexitätun-seresGesundheits-undSozialversiche-rungssystemssindausgewieseneFach-leutewichtigeErfolgsfaktoren.DassdieÜbergabedereidgenössischenFachausweise für Krankenversiche-rungsfachleuteausderganzenSchweizjeweilsvorSolothurnseinzigartigerKu-lissestattfindet,hatgutenGrund:SeitJahrenintensivinderAus-undWeiter-bildungvonFach-undFührungskräftenengagiert,hatsantésuissevomStaatsse-

Daniel Wyler, der Präsident der Prüfungskommission, gratuliert den Rangersten (von links): Jasmin Speck, SWICA St. Gallen; Ramona Schär, CSS Schlieren; Nadine Brandenberger, Helsana Zürich; Daniela Zgraggen, Atupri Lausanne. Auf dem Bild fehlt Beat Bubendorf, Suva Basel.

Begleitete die Gäste der Abschlussfeier stil- und klangvoll durch den Nachmittag: Das Solothurner Trio «i Solettisti».

kretariatfürBildung,ForschungundIn-novation(SBFI)denAuftrag,dieseBe-rufsprüfungdurchzuführen.Einewür-dige Abschlussfeier in der Ambassa-dorenstadtistsomitEhrensache.EndeAugust2017wareswiedersoweit:ImLandhaus durften 43 Krankenversi-cherungsfachleute ihren Fachausweis«Krankenversicherungsfachfrau/-mann»entgegennehmen.DemPrüfungserfolgvorausgegangensindeineinhalbJahreberufsbegleitendeWeiterbildung,wel-chedieKursteilnehmendennichtnurbefähigt,anspruchsvolleLeistungsfällezubearbeiten,sonderndieVersicherteninallenBelangenderKranken-undSo-zialversicherungkompetentzuberaten.

Spezialisten mit DurchblickDanielWyler,PräsidentderPrüfungs-kommission,hieltseineRedegekonntwitzig und zweisprachig inDeutschundFranzösisch.ErnahmdarinBezugaufdenDalaiLama,welcheranderheutigenZeitver-misst,dasseskaummehrMenschengibt, die in unterschiedlichenBerei-chen gleichzeitig den vollenDurch-blickhaben.Nun,eigentlicheUniver-salgenies, das seien wohl auch dieneuenFachausweisInhaberinnenund

Inhabernicht,soWyler.AberinjedemFallausgewieseneSpezialisten,dieimkomplexenGefüge unseresGesund-heitssystems mit Ehrgeiz, AusdauerundLeidenschaftdenDurchblickan-streben.

43-mal attestierte FachkompetenzAuchfürIngeBohmüller,LehrgangundPrüfungsleiterinderhöherenBerufsbil-dung,istdieFachausweisübergabeim-merwiedereinbesondererMoment:«DiePrüfungsanforderungensindhochunddieVorbereitungistintensiv–füralleBeteiligten.Umsobemerkenswer-teristdieTatsache,dassdieBrancheauchdieses Jahrwiederummehralsvierzig bestens ausgebildete Berufs-fachleutehervorgebrachthat,vonde-renKnow-howVersichererwieVersi-chertegleichermassenprofitierenwer-den». Alain-Gérard Scherwey, LeiterBildungbei santésuisse, forderte sei-nerseitsdieerfolgreichenPrüfungsab-solventenauf,ihrenunattestierteFach-kompetenzindenBerufsalltageinzu-bringen.UndsichkeinesfallsaufdenLorbeerenauszuruhen:«UnsereBran-cheistständiginBewegung,dieVer-sicherungsprozessewerdenmit jederGesetzesanpassung komplexer. Hier

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«And the winners are …»

Rang 1 (Schlussnote 5)Nadine Brandenberger, Helsana Zürich; Beat Bubendorf, SUVA Basel; Ramona Schär, CSS Schlieren; Jasmin Speck, SWICA St. Gallen; Daniela Zgraggen, Atupri Lausanne

Rang 2 (Schlussnote 4,9)Sandra Burgherr, Concordia Luzern; Susanne Jost, Gemeinsame Einrichtung KVG; Franziska Kaufmann, CSS Luzern; Nadja Pfister, ÖKK Winterthur

Dicht gefolgt vonArbene Bardhi, CSS Schlieren; Alexandra Beeler, CSS Luzern; Valdrin Berisha, Groupe Mutuel Sion; Diana Brescianini, KPT Bern; Eveline Bürge, Sanitas Winterthur; Isabel Burkhard, Concordia Zürich; Silvia Costantini, KPT Bern; Sven Dohnalek, SWICA Baden; Sascha Dubach, Visana Biel; Samantha Forster, SWICA Winterthur; Franziska Geiger, Helsana St. Gallen; Marianne Héritier, CSS Lausanne; Michael Hirschi, Visana Bern; Martial Jäger, Groupe Mutuel Sion; Vanessa Knöpfel, Sanitas Zürich; Doris Leuzinger; Glarner Krankenversicherung; Rita Mayer, Atupri Zürich; Male Sore Memeti, Visana Zürich; Michaela Möllendorf, CSS Schlieren; Mélanie Montandon, Assura Mont sur Lausanne; Tamara Nussbaum, SLKK Zürich; Serena Pangione, CSS Luzern; Seline Peytregnet, SWICA Winterthur; Lara Pochon, Groupe Mutuel Villars sur Glâne; Imanol Rodriguez Ruiz, Visana Bern; Lea Röthlisberger, Gemeinsame Einrichtung KVG Solothurn; Bashkim Sulja, Groupe Mutuel Martigny; Robine Schärli, Concordia Luzern; Sarah Spirig, Helsana St. Gallen; Eliane Tanner, Agrisano Brugg; Giovanni Tamburrino, Groupe Mutuel Sion; Léa Verilli, Assura Mont-sur-Lausanne; Emilie Weber, Assura Mont-sur-Lausanne; Samira Zulic, ÖKK Landquart

Gastreferent und Wüstenläufer Jens Vieler begeistert seine Zuhörenden. Unglaublich, zu welchen Extremleistungen Körper und Geist fähig sind.

Tolle Leistung der Zweitplatzierten. Daniel Wyler freut sich mit (von links) Susanne Jost, Gemeinsame Einrichtung KVG Solothurn; Franziska Kaufmann, CSS Luzern; Sandra Burgherr, Concordia Luzern. Auf dem Bild fehlt Nadja Pfister, ÖKK Winterthur.

fachlichamBallzubleiben,sichkon-tinuierlichweiterzuentwickeln,gehörtzudenHerausforderungen,denenSiesichpermanentstellenmüssen».

Abstecher ins Death ValleyEinerHerausforderung ganz andererArtstelltesichGastreferentundWüs-tenläuferJensVieler.Ineinemmitreis-sendenVortragberichteteerübersei-nenwahrgewordenenTraum,denle-gendären «Badwater» Ultramarathonzulaufen,derihnüber217KilometerdurchdaslebensfeindlicheDeathVal-ley führte. Und obwohlwahrschein-lichdieMehrheitder frischgekürtenFachausweis-Inhaberinnenund-Inha-berihreAusbildungs-,Lern-undins-besondere ihre Prüfungszeit rückbli-ckenddurchausmiteinemMarathonvergleichenwürde–Durchhalteparo-len inbegriffen– sowarendiese tiefbeeindrucktvondersportlichenundmentalen Leistung dieses Ausnah-mesportlers. Und vomCharisma desWüstenläufers,derseinenZuhörendenvorAugenführte,wozueinMenschfä-higist,wennKörperundGeistimEin-klangsind.

INGE BOHMÜLLER

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Ausschreibungder Eidg. Berufsprüfung für die/den Krankenversicherungs-Fachfrau / Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis 2018

santésuisse führt die Eidg. Berufsprüfung für die/den Krankenversicherungs-Fachfrau/Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis wie folgt durch:

Ort: Olten und Lausanne

Daten: schriftliche Prüfung: Montag, 14. Mai 2018 mündliche Prüfungen: Dienstag, 15. Mai 2018 Mittwoch, 16. Mai 2018

Zulassung: Prüfung nach Prüfungsordnung 2016

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

a) über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kauffrau / Kaufmann der Branche santésuisse verfügt und eine zweieinhalbjährige Berufspraxis in der Krankenversicherung nach KVG nachweist;

oder

b) über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis einer dreijährigen Grundbil-dung oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. anerkanntes Diplom ei-ner Handelsmittelschule, eidgenössische Matura) verfügt und eine Be-rufspraxis von dreieinhalb Jahren nach Abschluss der Lehr- oder Studi-enzeit nachweist, wovon mindestens zwei Jahre in der Krankenversi-cherung nach KVG absolviert sein müssen.

Prüfungsgebühr: CHF 1050.–, zahlbar nach schriftlichem Zulassungsentscheid

Anmeldung: auf besonderem Formular, erhältlich bei santésuisse, Abteilung Bildung, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 41, Fax 032 625 41 51, E-Mail: [email protected]

Der Anmeldung beizufügen sind:

a) eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis

b) Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise und Arbeitszeugnisse

c) Angabe der Prüfungssprache

d) Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto

Anmeldeschluss: Montag, 8. Januar 2018 (Poststempel)

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungskommission. Kandidatinnen/Kandidaten werden darüber schriftlich informiert. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat der Abteilung Bildung von santésuisse.

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3 Fragen – 6 Antworten: Teilnehmende geben Auskunft zum Kursbesuch

Ariana Centorbi Sachbearbeiterin, ÖKK Krankenversicherung

Heinz Roth Leiter Unfallversicherung Schweizerischer Versicherungsverband

Wie sind Sie auf den Basiskurs Sozialversicherungen Schweiz von santésuisse aufmerksam geworden?Den Basiskurs von santésuisse habe ich auf der Website entdeckt. Die-ser hat gleich meine Neugier geweckt und somit habe ich mich dazu entschlossen, mich anzumelden.

Welche Erwartungen hatten Sie an den Kurs? Hatten Sie spezifische Fragen und sind diese beantwortet worden?Meine Erwartungshaltung bestand darin, mehr über unser Sozialversi-cherungssystem zu erfahren und mein Grundwissen zu erweitern. Genau dies ist auch geschehen. Dies dank meiner und der Fragen der Teilneh-menden, welche genau beantwortet wurden. Wie immer waren die Re-ferierenden sehr kompetent.

Wie beeinflusst der Kursbesuch Ihr Verhalten im künftigen Arbeitsalltag?Aus privater Hinsicht ist der erste Kurstag der Sozialversicherungen in der Schweiz von grossem Nutzen. Aus beruflicher Sicht ebenso; wo-bei hier auch noch der sehr hilfreiche Teil des UVG am zweiten Kurs-tag hinzu kommt. Das Kursmaterial ist ebenfalls ein wichtiger Beglei-ter im Berufsalltag.

Wie sind Sie auf den Basiskurs Sozialversicherungen Schweiz von santésuisse aufmerksam geworden?Auf den Basiskurs bin ich via Google aufmerksam geworden: http://www.santesuisse.ch/de/details/content/basiskurs_sozialversicherungen_schweiz/

Welche Erwartungen hatten Sie an den Kurs? Hatten Sie spezifische Fragen und sind diese beantwortet worden?Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit beim Schweizerischen Versiche-rungsverband (SVV) lag bisher in den Bereichen Arbeitssicherheit, Ge-sundheitsschutz sowie Prävention von Unfällen im Freizeitbereich. Der Basiskurs Sozialversicherungen von santésuisse ist ideal, um in kurzer Zeit die relevanten aktuellen Informationen zum Gesamtsystem der so-zialen Sicherheit der Schweiz zu erhalten. Dieser Überblick erleichtert den Einstieg in die Details des komplexen Systems der historisch ge-wachsenen Teilbereiche des Sozialversicherungsrechts.

Wie beeinflusst der Kursbesuch Ihr Verhalten im künftigen Arbeitsalltag?Die Kursunterlagen dienen mir, neben dem Skriptum Sozialversiche-rungsrecht von Prof. Gabriela Riemer-Kafka, als Übersicht zum Ge-samtsystem des Sozialversicherungsrechts.

Wichtige Informationen zum Kurs

BeschreibungDieser Kurs ist ideal für Personen, die sich solide Grundlagen im Bereich der schweizerischen Sozialversiche rungen verschaffen wollen. Einen spe-zifischen Fokus legen wir auf den Bereich der Unfallversicherungsge-setzgebung. Sie erhalten praxisrelevante Antworten zu Sozialversicherungs-fragen, welche sowohl für Ihren Berufsalltag (Krankenversicherung / Spital) wie auch für Sie privat von Relevanz sind.

Termine26. – 27. Oktober in Solothurn Kursdaten 2018 bereits online.

Kursbroschüre, Preise und Anmeldunghttps://bildung.santesuisse.ch/de/uebersicht https://www.santesuisse.ch/de/bildung/fachausbildungen/

Basiskurs Sozialversicherungen Schweiz

14. Schweizerischer Kongress für Gesundheitsökonomie und Gesundheitswissenschaften& ZUKUNFTSFORUM GESUNDHEIT

Freitag | 3. November 2017 | 09.00 – 16.00 Uhr | Inselspital, Universitätsspital Bern

14e Congrès Suisse pour l‘économie de la santé et les sciences de la santé& FORUM D‘AVENIR SANTÉ

Vendredi | 3 novembre 2017 | 9h à 16h | Inselspital, Hôpital universitaire de Berne

Plenum | Plénum

Prof. Dr. iur. Regina E. Aebi-Müller | PD Dr. med. Peter Berchtold | Dr. Tom FoleyProf. Dr. med. Thomas Rosemann | Dr. Kristine Sorensen

Parallelveranstaltungen | Événements parallèles

Prof. Dr. iur. Regina E. Aebi-Müller | Prof. Dr. oec. HSG Oliver BendelProf. Dr. oec. publ. Stefan Boes | Dr. med. Monika Brodmann MäderDr. med. Johannes Brühwiler | Claudia Galli, Lic. phil. | Dr. phil. Bettina SchwindDr. rer. pol. Stefan Spycher

Vorveranstaltung: Expertentalk zur Lage des Gesundheitssystems SchweizDonnerstag | 2. November 2017 | 17.00 – 19.00 | Widder Hotel | Zürich

Événement préliminaire: Débat d’experts sur l‘état du système de santé suisseLundi | 30 octobre 2017 | 17h à 19h | Hôtel Alpha Palmiers | Lausanne

Realisation | RéalisationKünzi Beratungen | Schachenstrasse 21 | Postfach 201 | 4702 Oensingen T 062 396 10 49 | F 062 396 24 10 | [email protected] | www.skgg.ch

Anmeldung

Inscription:

www.skgg.ch

Frühbucherrabatt

Remise pour

les inscriptions

anticipées

Entscheidfindung und Umsetzung.Shared Decision Making und verwandte Konzepte im Gesundheitssystem.

La prise d‘une décision et sa réalisation.«Shared Decision Making» et ses approches apparentées au sein du système de santé.

SAGG/SAHEPatronatPatronage

Der Kongress ist ein Fortbildungsengagementvon MSD und Vifor Pharma

Le congrès est un engagement de formationde MSD et Vifor Pharma