Schalltechnische Untersuchung - Bezirksregierung Detmold · anlage der Deutschen Bahn AG (Strecke...

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Auftraggeber(in): Kreis Herford Der Landrat Immobilienmanagement – Baumanagement Amtshausstraße 3 32051 Herford Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Fr Tel.: (0 52 06) 70 55-10 Tel.: (0 52 06) 70 55-0 Mail: [email protected] oder Fax: (0 52 06) 70 55-99 Web: www.akus-online.de Ort/Datum: Bielefeld, den 15.05.2014 Auftragsnummer: VEK-14 1097 01 (Digitale Version - PDF) Kunden-Nr.: 33 763 Berichtsumfang: 12 Seiten Text, 3 Anlagen Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung einer Querung der K 40 über die Bahnstrecke 2992 in Rödinghausen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße 536 33739 Bielefeld-Jöllenbeck Tel. 0 52 06 / 7055-0 Fax. 0 52 06 / 7055-99 www.akus-online.de [email protected] Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

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Auftraggeber(in): Kreis Herford

Der Landrat

Immobilienmanagement – Baumanagement

Amtshausstraße 3

32051 Herford

Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Fr

Tel.: (0 52 06) 70 55-10

Tel.: (0 52 06) 70 55-0

Mail: [email protected]

oder

Fax: (0 52 06) 70 55-99

Web: www.akus-online.de

Ort/Datum: Bielefeld, den 15.05.2014

Auftragsnummer: VEK-14 1097 01

(Digitale Version - PDF)

Kunden-Nr.: 33 763

Berichtsumfang: 12 Seiten Text, 3 Anlagen

Schalltechnische Untersuchung

im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung

einer Querung der K 40 über die Bahnstrecke 2992

in Rödinghausen

AKUS GmbH • Jöllenbecker Straße 536 • 33739 Bielefeld-Jöllenbeck Tel. 0 52 06 / 7055-0 • Fax. 0 52 06 / 7055-99 • www.akus-online.de • [email protected]

Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich • Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

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Inhaltsverzeichnis

Text: Seite

1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3

2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 5

3. Geräusch-Emissionen 6

4. Geräusch-lmmissionen 8

5. Zusammenfassung 11

Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Akustisches Computermodell: Lageplan

Anlage 3: Geräusch-Immissionen / Tag und Nacht / 1.OG

Die vorliegende Untersuchung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

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1. Allgemeines und Aufgabenstellung

Der Kreis Herford beabsichtigt, die Querung der Kreisstraße K 40 in Rödinghausen über die dortige Gleis-

anlage der Deutschen Bahn AG (Strecke 2992) zukünftig mittels einer Brücke auf die Landesstraße L 546

"Osnabrücker Straße" zu führen. Dazu wird der „Studieker Weg“ teilweise verlagert und die „Osnabrücker

Straße“ ausgebaut.

Anlage 1 stellt farbig hervorgehoben den neuen Verlauf der in Rede stehenden Straßen dar.

Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ermittelt die vom zukünftigen KFZ-Verkehr auf den bau-

lich veränderten Straßenabschnitten ausgehenden und auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusch-

Immissionen.

Im Zusammenhang mit dem Neubau oder der Änderung von Verkehrswegen stellt sich regelmäßig die

Frage nach dem Anspruch auf Schallschutz für die angrenzende Nachbarschaft.

Grundlage für die Ermittlung des Anspruches auf Schallschutz ist die Verkehrslärmschutzverordnung

(16. BImSchV, Zitat in Kapitel 2). Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist in §1 geregelt:

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von

Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege).

(2) Die Änderung ist wesentlich, wenn

1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr

oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird

oder

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2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden

Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens

70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird.

Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg

ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht

durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten.

Die Maßnahmen stellen nach unserer Auffassung einen Neubau dar und fallen somit in den Regelungs-

bereich der 16. BImSchV.

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2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen

/ 1/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen"

Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau

Ausgabe 1990

/ 2/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des

Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990,

Bundesgesetzblatt, S. 1036 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes

vom 19.09.2006 (BGBl. 1, S. 2146)

/ 3/ Vor-Entwurfsplanung Querung der K40, 1 Schäferweg

über die Bahnstrecke 2992

Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH, Enger - Stand: 31.03.2014

/ 4/ 24. BImSchV Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des

Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24. BImSchV)

vom 12. Februar 1997

Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1997, Teil I, Nr. 8, S. 172

/ 5/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO)

in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch

Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548 ff)

/ 7/ VLärmSchR 97 "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen

in der Baulast des Bundes"

Ausgabe 1997 - Verkehrsblatt-Dokument-Nr. B 6151,

Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Dortmund

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3. Geräusch-Emissionen

Auf die Geräusch-Belastung durch KFZ-Verkehr haben die folgenden Parameter den wesentlichen Einfluss:

• Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV)

in KFZ/24 h als Jahresmittelwert,

• LKW-Anteil (p) in %, tags und nachts,

• Geschwindigkeit (v) in km/h der KFZ,

• Straßenoberfläche (DStrO) in dB(A), gemäß Tabelle 4 / 1/,

• Steigung (DStg) in dB(A), gemäß / 1/ (wird vom EDV-Programm automatisch

aus den Daten für die Topografie ermittelt),

• ggf. Zuschläge (K) für lichtzeichengeregelte Kreuzungen

oder Einmündungen, gemäß / 1/.

Die Verkehrsdaten für die in Rede stehenden Straßenabschnitte wurden uns von der Bockermann Fritze

IngenieurConsult GmbH zur Verfügung gestellt.

Nachfolgend nun die Daten:

• Kreisstraße K 40 „Schäferweg“:

DTV: 2.769 KFZ/24 h,

p: 8,5 %,

v: 50/70 km/h - je nach Abschnitt,

DStrO: 0 dB(A).

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• „Studieker Weg“:

DTV: 1.500 KFZ/24 h,

p: 3,0 %,

v: 50 km/h,

DStrO: 0 dB(A).

• Landesstraße L 546 „Osnabrücker Straße“:

DTV: 4.205 KFZ/24 h,

p: 4,9 %,

v: 70 km/h,

DStrO: 0 dB(A).

Gemäß / 1/ werden aus den vorgenannten Daten die Emissionspegel Lm,E der Verkehrswege berechnet.

Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel, der sich in 25 m Abstand von der Mitte der nächst-

gelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau bei ungehinderter Schallausbreitung ergibt.

Tabelle 1: Emissionspegel Lm,E

Straße

Lm,E tagsüber in dB(A)

Lm,E nachts

in dB(A)

Kreisstraße K 40 „Schäferweg“ - v = 50 km/h 57,5 48,8

Kreisstraße K 40 „Schäferweg“ – v = 70 km/h 59,6 50,9

Studieker Weg 52,5 45,1

Landesstraße L 546 „Osnabrücker Straße“ 60,2 51,4

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4. Geräusch-Immissionen

Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberech-

nungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung,

Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse

gemäß den Vorgaben der RLS–90 / 1/.

Verwendet wird das Programm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt, Dortmund. LIMA ist ein – auch

bei den Landesumweltämtern und dem Bundes-Verkehrsministerium – anerkanntes Schallausbreitungs-

berechnungsprogramm, das sich insbesondere durch die Bewältigung schalltechnisch komplexer Situa-

tionen auszeichnet.

Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen werden in grafischer Form in Anlage 3 für die kritischste

Geschossebene 1. OG dargestellt.

Anlage 2 zeigt einen Plot des akustischen Computermodells in Draufsicht.

Zunächst zu den Geräusch-Immissions-Grenzwerten:

Die Wohnhäuser im Bereich " Alte Siedlung" (siehe Anlagen 1 und 2) liegen - nach Auskunft der Gemeinde

Rödinghausen - im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Sie haben - laut Auskunft der Gemein-

de - den Charakter eines allgemeinen Wohngebietes.

Für diese Immissionsorte ergeben sich gemäß / 2/ folgende Immissionsgrenzwerte:

59/49 dB(A) tags/nachts.

Die übrigen Wohngebäude befinden sich im Außenbereich, für den regelmäßig folgende Grenzwerte in

Ansatz gebracht werden:

64/54 dB(A) tags/nachts.

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Aus den in Anlage 3 grafisch dokumentieren Ergebnissen der Schallausbreitungsberechnungen geht hervor,

dass diese Grenzwerte an nahezu allen Wohnhäusern eingehalten werden. Lediglich am in Anlage 2 mit

I1A/I1B bezeichneten Wohnhaus „Osnabrücker Straße 577“ ist für den Beurteilungszeitraum Nacht eine

Grenzwert-Überschreitung festzustellen.

Für dieses Gebäude werden nachfolgend die Ergebnisse unserer Schallausbreitungsberechnungen auch

numerisch dargestellt.

Diese im Verfahren anzuwendenden numerischen Ergebnisse können – ebenso wie die Feststellung, ob

grundsätzlicher Anspruch auf Schallschutz besteht – der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden.

Tabelle 2: Beurteilungspegel für die am stärksten belasteten Fassadenseiten

(gemäß / 1/ gerundet); Immissionsgrenzwerte; grundsätzlicher Anspruch auf Schallschutz

Immissionsorte Beurteilungspegel

in dB(A)

Immissionsgrenzwert

in dB(A)

Anspruch auf

Schallschutz1)

tags nachts tags nachts ja nein

I1A, EG

I1A; 1.OG

I1A, 2. OG

59

60

61

50

51

52 64 54

X

X

X

I1B, EG

I1B; 1.OG

I1B; 2.OG

64

64

63

55

55

55

X

X

X

Vor dem Hintergrund der dargestellten Ergebnisse stellen wir fest, dass an der Nordost-Fassade des Ge-

bäudes der Nacht-Grenzwerte überschritten wird und dort somit ein Anspruch auf Schallschutz besteht,

sofern sich dort Schlafräume befinden.

---------------------- 1) Anspruch auf Schallschutz, sofern hier Aufenthaltsräume für Menschen vorhanden sind.

Dieser Sachverhalt ist vom Kreis Herford zu klären.

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Es stellt sich nun die Frage, ob dieser Schallschutz aktiver (Wall / Wand) oder passiver (z.B. Schallschutz-

fenster) Natur sein soll.

Diese Frage wird im Verfahren zu klären sein. Nach unseren Erfahrungen aus vergleichbaren Verfahren wird

aktiver Schallschutz für vereinzelt stehende Häuser auf Grund des hohen Aufwandes i.d.R. als unverhältnis-

mäßig gewertet.

Sollte das Verfahren jedoch aktiven Schallschutz vorsehen, werden wir diesen – ohne Zusatzkosten –

dimensionieren.

Im Falle eines nicht möglichen (oder nicht ausreichenden) aktiven Schallschutzes verbliebe bei dem be-

troffenen Eigentümer ein grundsätzlicher Anspruch auf passiven Schallschutz.

Diesbezüglich wäre dann zu prüfen, ob die vorhandene Substanz der Gebäude-Außenhaut ausreicht, um

den Anforderungen der 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzverordnung) / 4/ zu genügen.

Im negativen Fall wäre der entsprechende passive Schallschutz zu dimensionieren und zu entschädigen.

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5. Zusammenfassung

Der Kreis Herford beabsichtigt, die Querung der Kreisstraße K 40 in Rödinghausen über die dortige Gleis-

anlage der Deutschen Bahn AG (Strecke 2992) zukünftig mittels einer Brücke auf die Landesstraße L 546

"Osnabrücker Straße" zu führen. Dazu wird der „Studieker Weg“ teilweise verlagert und die „Osnabrücker

Straße“ ausgebaut.

Die vorliegende schalltechnische Untersuchung prognostiziert auf der Basis vorgegebener KFZ-Belastungs-

daten die vom zukünftigen Fahrzeugverkehr ausgehenden Geräusch-Immissionen.

Die in Anlage 3 grafisch dokumentierten Ergebnisse geben einen Überblick über die zukünftige Geräusch-

Immissionssituation.

Konkrete Detailergebnisse für den am stärksten belasteten Immissionsort können der Tabelle 2 des vorheri-

gen Kapitels entnommen werden.

In dieser Tabelle wird auch festgestellt, ob dem Grundsatz nach Anspruch auf Schallschutz besteht. Dieser

Anspruch besteht an der Nordost-Fassade des betroffenen Gebäudes.

Es wird - vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – im Verfahren zu klären sein, ob

dieser Schallschutz aktiver (Wand/Wall) oder passiver (z.B. Schallschutzfenster) Natur sein soll.

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Im Falle von aktivem Schallschutz werden wir diesen – ohne Zusatzkosten – dimensionieren.

Es bleibt bei Anspruchsvoraussetzung auf passiven Schallschutz einer weiteren Untersuchung vorbehalten,

das Maß des Schallschutzes festzustellen.

gez.

Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf

(Digitale Version – ohne Unterschrift gültig)

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Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke)Übersicht

Anlage 1VEK-14 1097 01

15.05.2014

Maßstab ca.

1: 5000

Geobasisdaten Land NRW, Bonn 2014http:/www.geobasis.nrw.de

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Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke)Lageplan

Anlage 2VEK-14 1097 01

Studieker Weg

K40 - v = 70 km/h

K40 - v = 50 km/h

Osnabrücker Straße

15.05.2014

Maßstab ca.

1: 2500

Alte Siedlung

Ostkilverweg

Bahnstrecke 2992

Bundesautobahn A30

Studieker Weg

Schä

ferw

eg -

K40

Osnabrücker Straße - L546

Osnabrücker Straße - L546

I1AI1B557

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Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke)

Geräusch-Immissionen / Tag / 1. OG M 1:2500

15.05.2014

Anlage 3, Blatt 1

VEK-14 1097 01

Flächen gleicher Klassen

des Beurteilungspegels

<= 35 dB(A)

<= 40 dB(A)

<= 45 dB(A)

<= 50 dB(A)

<= 55 dB(A)

<= 60 dB(A)

<= 65 dB(A)

<= 70 dB(A)

<= 75 dB(A)

<= 80 dB(A)

> 80 dB(A)

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Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke)

Geräusch-Immissionen / Nacht / 1. OG M 1:2500

15.05.2014

Anlage 3, Blatt 2

VEK-14 1097 01

Flächen gleicher Klassen

des Beurteilungspegels

<= 35 dB(A)

<= 40 dB(A)

<= 45 dB(A)

<= 50 dB(A)

<= 55 dB(A)

<= 60 dB(A)

<= 65 dB(A)

<= 70 dB(A)

<= 75 dB(A)

<= 80 dB(A)

> 80 dB(A)