Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

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Messstelle nach § 26 BImSchG GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbH Lortzingstraße 1 30177 Hannover [email protected] Tel.: 0511/220688-0 Fax: 0511/220688-99 www.gta-akustik.de Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 137 D, 1.Änderung „Gewerbegebiet Bantorf – Nord“ Hannover, 19.02.2014 Auftraggeber: Stadt Barsinghausen Postfach 11 41 30881 Barsinghausen Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Tel.: (0511) 220688-0 [email protected] Projekt-Nr.: B901312 Umfang: 33 Seiten Text, 7 Seiten Anlagen

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Messstelle nach § 26 BImSchG

GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbH

Lortzingstraße 1 30177 Hannover [email protected]

Tel.: 0511/220688-0 Fax: 0511/220688-99 www.gta-akustik.de

Schalltechnische Untersuchung

zum Bebauungsplan Nr. 137 D, 1.Änderung „Gewerbegebiet Bantorf – Nord“

Hannover, 19.02.2014

Auftraggeber: Stadt Barsinghausen

Postfach 11 41

30881 Barsinghausen

Bearbeitung: Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer

Tel.: (0511) 220688-0

[email protected]

Projekt-Nr.: B901312

Umfang: 33 Seiten Text, 7 Seiten Anlagen

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 2 von 33

Inhaltsverzeichnis

Textteil Seite

1 Allgemeines und Aufgabenstellung 4

2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 5

2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur 5

2.2 Verwendete Unterlagen 7

2.3 Beurteilungsgrundlagen 7

2.4 Untersuchte Immissionsorte 13

3 Ermittlung von Geräuschemissionen – Quellen außerhalb und innerhalb des

Plangebiets 13

3.1 Parkplätze 14

3.2 Pkw-Fahrgassen 16

3.3 Mögliche Maximalpegel auf Parkplätzen 18

3.4 Lkw-Fahrverkehr 18

3.5 Ladegeräusche von Innenrampen 21

3.6 Rollgeräusche auf dem Wagenboden 22

3.7 Ortsfeste Aggregate im Freien 22

3.8 Abstrahlungen von Hallen / Außenbauteilen 23

3.9 Straßenverkehrslärm der BAB A 2 24

4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 25

4.1 Allgemeines zum Verfahren – Emissionskontingente 25

4.2 Allgemeines zum Verfahren – Anlagengeräusche des Vorhabens 25

4.3 Allgemeines zum Verfahren – Verkehrslärm 26

4.4 Ergebnisse 26

4.5 Beurteilung 27

4.6 Planinduzierter Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen 30

5 Zusammenfassung 33

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Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Übersichtsplan mit Lage der Immissionsorte und der Emissi-

onskontingente

Anlage 2.1 Darstellung des schalltechnischen Modells

1. Bauabschnitt

Anlage 2.2 Ergebnisse zu Anlage 2.1

Anlage 3.1 Darstellung des schalltechnischen Modells

2. Bauabschnitt

Anlage 3.2 Ergebnisse zu Anlage 3.1

Anlage 4.1 Geräuschimmissionen, flächenhaft

Verkehrslärm der BAB A 2, Beurteilungszeit Tag

Anlage 4.2 Geräuschimmissionen, flächenhaft

maßgeblicher Außenlärmpegel gem. DIN 4109

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 4 von 33

1 Allgemeines und Aufgabenstellung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 D beabsichtigt die Stadt Barsinghau-

sen, das Planrecht in einem Teilbereich des bestehenden Bebauungsplans zu ändern, um

die konkret geplante Ansiedlung eines Unternehmens der Kosmetikindustrie zu ermögli-

chen.

Formal betrachtet weist der für den Änderungsbereich aufzustellende Bebauungsplan ein

Gewerbegebiet (GE gemäß BauNVO [3]) aus. Der bestehende Bebauungsplan setzt in

diesem Bereich bereits Emissionskontingente und zusätzlich Richtungssektoren mit

Zusatzkontingenten fest. Um eine Umsetzbarkeit der Planung zu ermöglichen, soll in

dieser schalltechnischen Untersuchung anhand der derzeit vorliegenden Planung geprüft

werden, ob der geplante Betrieb unter schalltechnischen Gesichtspunkten mit den Fest-

setzungen des derzeit bestehenden Bebauungsplans verträglich ist und welche weiterge-

henden Anforderungen gegebenenfalls hieraus für die 1. Änderung abgeleitet werden

müssen.

Darüber hinaus soll mit Blick auf schutzbedürftige Nutzungen im Plangebiet der Verkehrs-

lärm der am Plangebiet vorbeiführenden BAB A 2 ermittelt und beurteilt werden.

In Abschnitt 2 dieser Untersuchung werden zunächst die für die Beurteilung der Ge-

räuschimmissionen des Projekts relevanten Verordnungen, Vorschriften und Normen

aufgeführt und auszugsweise zitiert. Daran anschließend werden in Abschnitt 3 die

verwendeten Emissionsansätze einzelner Geräuschquellen sowie die relevanten Häufig-

keiten und Einwirkzeiten aufgeführt. Abschnitt 4 erläutert die Berechnungsverfahren der

Geräuschimmissionen, d. h die Verknüpfung der in Abschnitt 3 dargestellten quellseitigen

Emissions-Kennwerte mit den immissionsseitigen Beurteilungspegeln an den jeweils zu

betrachtenden Immissionsorten. Abschnitt 4 schließt mit der Beurteilung der ermittelten

Beurteilungspegel und diskutiert gegebenenfalls daraus resultierende Maßnahmen.

Die Ermittlung der maßgeblichen Beurteilungspegel erfolgt auf Grundlage der DIN 18005

[6] in Verbindung mit den für jede Lärmart einschlägigen Vorschriften, d. h. der TA Lärm

[4], den RLS-90 [5].

Die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen erfolgt auf der Grundlage von

Beiblatt 1 zur DIN 18005 [7] sowie der DIN 45691 unter Beachtung der TA Lärm. Dabei

wird im Zusammenhang mit einer Beurteilung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 der Begriff

des Orientierungswerts, bei einer Beurteilung auf Grundlage der TA Lärm der Begriff des

Immissionsrichtwerts verwendet. In den Fällen, wo Orientierungswert und Immissions-

richtwert betragsmäßig übereinstimmen, können beide Begriffe synonym verwendet

werden.

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 5 von 33

2 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen

2.1 Vorschriften, Regelwerke und Literatur

Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Unterla-

gen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien bezüglich der Messung, Berech-

nung und Beurteilung der schalltechnischen Größen zugrunde gelegt:

[1] BImSchG ”Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen

u. ä. Vorgänge”

(Bundes-Immissionsschutzgesetz)

in der derzeit gültigen Fassung

[2] Baugesetzbuch ”Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch

Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)

geändert worden ist”

[3] BauNVO ”Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke”

(Baunutzungsverordnung - BauNVO)

in der derzeit gültigen Fassung

[4] TA Lärm ”Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm”

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-

Immissionsschutzgesetz vom 26.08.1998

Gem.Min.Bl. Nr. 26

[5] RLS-90 ”Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen”

Ausgabe 1990

[6] DIN 18005-1 ”Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und

Hinweise für die Planung”

Ausgabe Juli 2002

[7] Beiblatt 1 ”Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren –

zu DIN 18005-1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche

Planung”

Ausgabe Mai 1987

[8] DIN ISO 9613-2 ”Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im

Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren”

Ausgabe Oktober 1999

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 6 von 33

[9] DIN EN 12354-4 ”Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften

von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften;

Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie”

Ausgabe April 2001

[10] DIN 4109 ”Schallschutz im Hochbau;

Anforderungen und Nachweise”

Ausgabe November 1989

[11] VDI 2719 ”Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrich-

tungen”

Ausgabe August 1987

[12] 24. BImSchV ”Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des

Bundes- Immissionsschutzgesetzes”

(Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung)

vom 04. Februar 1997

[13] Lkw-Geräusche ”Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf

Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern

und Speditionen”

Technischer Bericht

Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192, 1995

[14] Lkw-Geräusche II ”Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und

Entladung von Lkw”

Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen

Essen, 2000

[15] Parkplatzlärmstudie ”Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus

Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von

Parkhäusern und Tiefgaragen”

Bayerisches Landesamt für Umweltschutz [Hrsg.]

6. Auflage, Augsburg, 2007

[16] VLärmSchR 97 ”Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfern-

straßen in der Baulast des Bundes”

Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997

Bundesminister für Verkehr

[17] Lober ”Schallimmissionsprognose für die Änderung und Erweite-

rung des Bebauungsplans Nr. 137 D „Gewerbegebiet

Bantorf-Nord“ der Stadt Barsinghausen”

Projekt Nr. 2384, Dr. T. Lober vom 06.10.2008

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2.2 Verwendete Unterlagen

• ALK Daten im Format dxf,

• Vorentwurf zum Bebauungsplan,

• Schalltechnische Untersuchung [17],

• Angaben der Stadt Barsinghausen zur DTV der BAB A 2,

• Auszug auf dem Flächennutzungsplan der Stadt Bad Nenndorf für den Ortsteil

Waltringhausen,

• Entwurfsplanung des Ansiedlungsvorhabens vom 07.11.2013,

• Angaben des Kosmetikherstellers zu den Pkw- und Lkw-Anzahlen,

• Angaben des planenden Architekten zu den Schallleistungspegeln der Anlagen auf den

Dächern und zu den Wand-/Dachaufbauten der Außenbauteile.

2.3 Beurteilungsgrundlagen

Bauleitplanung

Grundlage für eine schalltechnische Beurteilung von städtebaulichen Planungen bildet im

Allgemeinen die DIN 18005. Neben Hinweisen zur Ermittlung der maßgeblichen Immissi-

onspegel unterschiedlicher Lärmarten in den Abschnitten 2 bis 6 der Norm enthält Bei-

blatt 1 Orientierungswerte als Anhaltswerte für eine schalltechnische Beurteilung. Die

richtliniengerecht und je nach Lärmart auf unterschiedliche Weise ermittelten Immissi-

onspegel (Beurteilungspegel) werden zur Beurteilung mit den Orientierungswerten

verglichen. Eine mögliche Überschreitung der Orientierungswerte kann ein Indiz für das

Vorliegen „schädlicher Umwelteinwirkungen“ im Sinne des BImSchG sein. Der Begriff

Orientierungswert zeigt, dass bei städtebaulichen Planungen keine strenge Grenze für die

Beurteilungspegel der jeweiligen Lärmart existieren soll, sondern das Vorliegen „schädli-

cher Umwelteinwirkungen“ im Zusammenhang mit den nach § 1 BauGB [2] geforderten

„gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen“ von weitaus mehr Faktoren abhängig sein

kann. Dieser Sichtweise entspricht auch die ständige Rechtsprechung (vgl. hierzu z. B.

die Urteile BVerwG 4CN 2.06 v. 22.03.2007 oder OVG NRW, 7D89/06.NE v. 28.06.2007).

Beiblatt 1 zu DIN 18005 enthält die folgenden Orientierungswerte, welche zwischen den

einzelnen Gebietsarten der BauNVO differenzieren:

»a) …

b) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Camping-

platzgebieten

tags 55 dB(A) nachts 45 dB(A) bzw. 40 dB(A)

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e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)

tags 60 dB(A) nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A)

f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)

tags 65 dB(A) nachts 55 dB(A) bzw. 50 dB(A)

Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und

Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.

Demzufolge ist der höhere Nachtwert für den Einfluss von Verkehrslärm zu berücksich-

tigen.«

Bei Geräuscheinwirkungen unterschiedlicher Geräuschquellen ist gemäß Beiblatt 1 zur

DIN 18005 Folgendes zu beachten:

»Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, In-

dustrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der

Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit

den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.«

Die Möglichkeiten der Emission von Geräuschen auf gewerblich oder industriell genutzten

Flächen sind durch die zu berücksichtigenden Schutzbedürftigkeiten der umliegenden

Bauflächen gegebenenfalls begrenzt. Diese Begrenzung kann sich zunächst aus den in

Beiblatt 1 der DIN 18005 angegebenen Orientierungswerten ergeben. Darüber hinaus

muss eine Angebotsplanung die dort planungsrechtlich zulässige Nutzung im Fall des

konkreten Einzelvorhabens tatsächlich auch ermöglichen. Für das gewerbliche oder

industrielle Einzelvorhaben sind bei der Genehmigung die Regelungen der TA Lärm

bindend. Dies bedeutet, dass bereits auf der Ebene der Bauleitplanung diese späteren

gegebenenfalls erforderlichen Anforderungen an den Schallimmissionsschutz untersucht

werden müssen. Neben den Orientierungswerten sind demzufolge auch die Immissions-

richtwerte der TA Lärm zu beachten.

Anlagengeräusche

Die TA Lärm nennt in Abschnitt 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte abhängig

von der Gebietsart, in der sich der betreffende Immissionsort befindet:

»Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte au-

ßerhalb von Gebäuden

b) in Gewerbegebieten

tags 65 dB(A) nachts 50 dB(A)

c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

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tags 60 dB(A) nachts 45 dB(A)

d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

tags 55 dB(A) nachts 40 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um

nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.«

Nachfolgend sind die Teile der TA Lärm zitiert, deren Inhalte in dieser Untersuchung von

Bedeutung sind. Zunächst sind unter 6.4 die Mittelungszeiten der Schalldruckpegel

definiert:

6.4 Beurteilungszeiten

»Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende

Zeiten:

1. tags 06:00 – 22:00 Uhr

2. nachts 22:00 – 06:00 Uhr

Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 gelten während des Tages

für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist

die volle Nachtstunde (z. B. 01:00 bis 02:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspe-

gel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.«

6.5 Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

»Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Er-

mittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen

Zuschlag zu berücksichtigen:

1. an Werktagen 06:00 – 07:00 Uhr, 20:00 – 22:00 Uhr,

2. an Sonn- und Feiertagen 06:00 – 09:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr,

20:00 – 22:00 Uhr.

Der Zuschlag beträgt 6 dB.

Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen

der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schäd-

lichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist.«

6.7 Gemengelagen

»Wenn gewerblich, industriell oder hinsichtlich ihrer Geräuschauswirkungen vergleich-

bar genutzte und zum Wohnen dienende Gebiete aneinandergrenzen (Gemengelage),

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können die für die zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte

auf einen geeigneten Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskatego-

rien geltenden Werte erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur

Rücksichtnahme erforderlich ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Misch-

gebiete sollen dabei nicht überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand

der Lärmminderungstechnik eingehalten wird. Für die Höhe des Zwischenwertes nach

Absatz 1 ist die konkrete Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebietes maßgeblich. We-

sentliche Kriterien sind die Prägung des Einwirkungsgebiets durch den Umfang der

Wohnbebauung einerseits und durch Gewerbe- und Industriebetriebe andererseits, die

Ortsüblichkeit eines Geräusches und die Frage, welche der unverträglichen Nutzungen

zuerst verwirklicht wurde. Liegt ein Gebiet mit erhöhter Schutzwürdigkeit nur in einer

Richtung zur Anlage, so ist dem durch die Anordnung der Anlage auf dem Betriebs-

grundstück und die Nutzung von Abschirmungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen.«

In den nachfolgend zitierten Abschnitten der TA Lärm werden einzelne Begriffe festge-

legt.

2.2 Einwirkungsbereich einer Anlage

»Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage aus-

gehenden Geräusche

a) einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für

diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt,

oder

b) Geräuschspitzen verursachen, die den für deren Beurteilung maßgebenden Im-

missionsrichtwert erreichen.«

2.3 Maßgeblicher Immissionsort

»Maßgeblicher Immissionsort ist der nach Nummer A.1.3 des Anhangs zu ermittelnde

Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissions-

richtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die Geräuschbeur-

teilung nach dieser Technischen Anleitung vorgenommen wird. Wenn im Einwirkungs-

bereich der Anlage auf Grund der Vorbelastung zu erwarten ist, dass die Immissions-

richtwerte nach Nummer 6 an einem anderen Ort durch die Zusatzbelastung über-

schritten werden, so ist auch der Ort, an dem die Gesamtbelastung den maßgebenden

Immissionsrichtwert nach Nummer 6 am höchsten übersteigt, als zusätzlicher maß-

geblicher Immissionsort festzulegen.«

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2.4 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung; Fremdgeräusche

»Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von allen Anla-

gen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Beitrag der zu beurteilenden

Anlage. Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch

die zu beurteilende Anlage voraussichtlich (bei geplanten Anlagen) oder tatsächlich

(bei bestehenden Anlagen) hervorgerufen wird. Gesamtbelastung im Sinne dieser

Technischen Anleitung ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen

hervorgerufen wird, für die diese Technische Anleitung gilt. Fremdgeräusche sind alle

Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen.«

Die folgenden Abschnitte definieren die relevanten Schallpegel:

2.8 Kurzzeitige Geräuschspitzen

»Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne dieser Technischen Anleitung sind durch Ein-

zelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestim-

mungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch

den Maximalpegel LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t) beschrieben.«

2.9 Taktmaximalpegel LAFT(t), Taktmaximal-Mittelungspegel LAFTeq

»Der Taktmaximalpegel LAFT(t) ist der Maximalwert des Schalldruckpegels LAF(t) wäh-

rend der zugehörigen Taktzeit T; die Taktzeit beträgt 5 Sekunden. Der Taktmaximal-

Mittelungspegel LAFTeq ist der nach DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, aus den Taktmaxi-

malpegeln gebildete Mittelungspegel. Er wird zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche

verwendet. Zu diesem Zweck wird die Differenz LAFTeq- LAeq als Zuschlag für Impuls-

haltigkeit definiert.«

7.4 Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen

»Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die

in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden

Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagen-

geräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen.

Sonstige Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der

Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen

Verkehrsflächen gelten die Absätze 2 bis 4. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs

auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem

Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch

Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit

- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht

rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 12 von 33

- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und

- die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)

erstmals oder weitergehend überschritten werden.

Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu

berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-

90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr

der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79. Die

Richtlinien sind zu beziehen von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-

kehrswesen, Alfred- Schütte-Allee 10, 50679 Köln.«

Im Anhang der TA Lärm werden die technischen Rahmenbedingungen zur Ermittlung des

Beurteilungspegels genauer beschrieben:

A.1.3 Maßgeblicher Immissionsort

»Die maßgeblichen Immissionsorte nach Nummer 2.3 liegen

a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des

vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN

4109, Ausgabe November 1989;

b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutz-

bedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Flä-

che, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räu-

men erstellt werden dürfen;

….«

DIN 45691, Geräuschkontingentierung

Erläuterung zur Anwendung im Genehmigungsverfahren: Um die Zulässigkeit eines

Vorhabens auf Flächen mit festgesetzten Emissionskontingenten zu überprüfen, werden

die gemäß den zum Zeitpunkt der Genehmigung einschlägigen Vorschriften ermittelten

Beurteilungspegel des Vorhabens mit den Immissionskontingenten der beanspruchten

Emissionskontingente gemäß Gleichung (6) der DIN 45691 verglichen. Hierbei werden

richtungsabhängig gegebenenfalls Zusatzkontingente berücksichtigt. Gemäß Abschnitt 5,

zweiter Satz der DIN 45691 sollen dabei die Beurteilungspegel unter Berücksichtigung

der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung ermittelt werden. Da

es sich beim Immissionskontingent um einen Anteil am Immissionsrichtwert handelt und

eine etwaige Vorbelastung mit berücksichtigt wurde, ist bei einer Beurteilung des Be-

triebs anhand des Planrechts der Geräuschimmissionsschutz im Sinne der TA Lärm

automatisch gegeben. Insbesondere folgt aus dieser Systematik, dass der jeweilige

Immissionsrichtwert an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung durch die

Geräuschimmissionen des fraglichen Betriebes unterschritten wird.

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Das Verfahren der DIN 45691 bezieht sich nur auf Mittelungspegel innerhalb der jeweili-

gen Beurteilungszeit. Weitergehende Beurteilungskriterien von Geräuschen bleiben von

diesem Verfahren unberührt. Die Mittelungspegel sind in allgemeinen Wohngebieten

weiterhin einschließlich des Ruhezeitenzuschlags zu ermitteln.

2.4 Untersuchte Immissionsorte

Gemäß der Definition des Immissionsorte im Anhang der TA Lärm sind die folgenden

Immissionsorte 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines möglichen Aufenthaltsraumes im

Sinne der DIN 4109 gewählt worden. Die Immissionsorte und deren Schutzbedürftigkeit

sind dabei größtenteils der Untersuchung [17] entnommen.

• IP 01: Wassermühlenstraße 5, 1.OG, (WA)

• IP 02: Alter Brückenweg 26, 1.OG, (MD)

• IP 03: Im Poos, 1.OG, (MI)

• IP 04: An der Windmühle 23, 2.OG, (MI)

• IP 05: An der Windmühle 8, 1.OG, (MI)

• IP 06: Hüttenweg, 1.OG, DG, (MI)

• IP 07: An der Windmühle 4, 1.OG, (MI)

• IP 08: Königseiche 2, 1.OG, (Gemengelage)

• IP 09: Königseiche 6, 1.OG, (Gemengelage)

• IP 10: Königseiche 20, 1.OG, (Gemengelage)

• IP 11: Königseiche 23, 1.OG, (MI)

• IP 12: Waltringhausen, 1.OG, (WA)

• IP 13: Am goldenen Eck, 1.OG (WA)

Die Lage kann ebenfalls der Anlage 1 zu dieser schalltechnischen Untersuchung entnom-

men werden.

3 Ermittlung von Geräuschemissionen – Quellen außerhalb und innerhalb des Plangebiets

Auf den in Anlage 1 dargestellten Flächen ist geplant, einen Kosmetikhersteller anzusie-

deln. Das Vorhaben soll in zwei Bauabschnitten realisiert werden. Der Gebäudekomplex

lässt sich schalltechnisch bzgl. der Geräuschentwicklung im Innern in die Bereiche Pro-

duktion und Hochregallager unterteilen. Die Außenbauteile des Hochregallagers sollen als

Sandwichkonstruktion, die des Produktionsbereichs massiv in Porenbeton oder gegebe-

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 14 von 33

nenfalls in Stahlbeton ausgeführt werden. Im ersten Bauabschnitt ist ein Mitarbeiterpark-

platz mit 132 Stellplätzen geplant. Im zweiten Bauabschnitt sollen zwei weitere Parkplät-

ze mit 148 und 380 Stellplätzen hinzukommen. Es sind 12 Andockstationen für Lkw

geplant. Auf den Dächern der Produktionsgebäude der einzelnen Bauabschnitte können

jeweils bis zu 4 Rückkühler angeordnet werden.

Der Kosmetikhersteller machte zu den einzelnen Fahrverkehren die folgenden Angaben:

Erster Bauabschnitt:

• 182 Pkw für den 3-Schicht-Betrieb im 1. BA,

• 41 Lkw zwischen 06:00 und 12:00 Uhr,

• 7 Lkw zwischen 12:00 und 20:00 Uhr,

• 7 Lkw zwischen 20:00 und 06:00 Uhr.

Endausbau:

• 315 Pkw für den 3-Schicht-Betrieb im 2. BA,

• 77 Lkw zwischen 06:00 und 12:00 Uhr,

• 17 Lkw zwischen 12:00 und 20:00 Uhr,

• 16 Lkw zwischen 20:00 und 06:00 Uhr.

Für die ungünstigste Nachtstunde (1 volle Stunde) wird angenommen, dass beim 1. BA 4

Lkw und im Endausbau 8 Lkw (also jeweils ca. 50 % der angegebenen Lkw) anzusetzen

sind.

3.1 Parkplätze

Die Berechnung der Geräuschemissionen von Parkplätzen erfolgt nach dem Verfahren der

etablierten Parkplatzlärmstudie [15]. Diese Studie beschreibt mit dem zusammengefass-

ten Verfahren die Emissionen von Parkplätzen wie folgt:

�� = ��� + �� + � + �� + �� �� + 10 ∙ ���B ∙ N� �����

Dabei sind:

�� = Emissionskennwert des Parkplatzes;

��� = 63 dB(A) = Schallleistungspegel für einen Pkw-Parkvorgang je Stunde;

�� = Zuschlag für die Parkplatzart (nach Tabelle 34 der Studie);

� = Zuschlag für die Impulshaltigkeit (nach Tabelle 34 der Studie);

�� = 2,5 lg (f B - 9); KD beschreibt den sog. Durchfahrtanteil, d. h. den Anteil an den

Gesamtemissionen des Parkplatzes, welcher von den die Fahrgassen durchfahren-

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 15 von 33

den Pkw erzeugt wird. Bei Omnibushaltestellen und Parkplätzen mit weniger als 10

Stellplätzen kann KD entfallen.

� = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße;

� = Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze, Netto-Verkaufsfläche...);

� = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Einheit der Bezugsgröße und Stunde);

� ∙ � = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche;

�� �� = Zuschlag für die Oberfläche der Fahrgassen;

Der Zuschlag �� �� beträgt für unterschiedliche Oberflächen der Fahrgassen:

• 0 dB(A) für asphaltierte Oberflächen

• 1,0 dB(A) bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm

Gemäß den Angaben der Parkplatzlärmstudie zu Zuschlägen für verschiedene Parkplatz-

typen wird hier von der Parkplatzart

• Besucher- und Mitarbeiterparkplätze mit den Zuschlägen �� = 0 dB und � = 4 dB

(alle Zuschläge in dB) ausgegangen.

Für den Sonderfall, dass sich das Verkehrsaufkommen in den Fahrgassen einigermaßen

genau abschätzen lässt (Parkplatz 1. BA), kann nach Abschnitt 8.2.2 der Studie das

getrennte Verfahren angewandt werden. Hierbei werden die Emissionen der Fahrgassen

und der eigentlichen Parkvorgänge getrennt schalltechnisch modelliert. Der Emissionsan-

satz der Parkvorgänge vereinfacht sich zu

�� = ��� + �� + � + 10 ∙ ���B ∙ N������

Die Emissionen der Fahrwege werden davon getrennt ermittelt (vgl. 3.3).

Unter den genannten Randbedingungen ergibt sich bei unterschiedlichen Parkplätzen ein

auf einen Vorgang je Stunde bezogener Emissionskennwert des Parkplatzes von

��,� = 67,0����� (132 Stellplätze, ohne Fahrweg, Erschließung über Asphaltstraße)

��,� = 73,4����� (148 Stellplätze, Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm)

Durch Vollauslastung dieser beiden Parkplätze sind alle Pkw im schalltechnisch ungüns-

tigsten Fall im Osten der Baukörper geparkt.

Bei 182 Pkw und 3-Schicht-Betrieb ergeben sich im Mittel 60,67 Pkw je Schicht. Im

Endausbau kommen dann 315-182 = 133 Pkw, also 44,33 je Schicht hinzu. Gemäß den

Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszugehen:

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 16 von 33

Tabelle 1: Zu berücksichtigende Häufigkeiten auf dem Pkw-Parkplatz (132 Stellplätze)

Bezeichnung Häufigkeit je Stunde Zeit von Zeit bis

Pkw-Parkvorgang 60,67 05:00 06:00

Pkw-Parkvorgang 60,67 06:00 07:00

Pkw-Parkvorgang 60,67 13:00 14:00

Pkw-Parkvorgang 60,67 14:00 15:00

Pkw-Parkvorgang 60,67 21:00 22:00

Pkw-Parkvorgang 60,67 22:00 23:00

Tabelle 2: Zu berücksichtigende Häufigkeiten auf dem Pkw-Parkplatz (148 Stellplätze)

Bezeichnung Häufigkeit je Stunde Zeit von Zeit bis

Pkw-Parkvorgang 44,33 05:00 06:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 06:00 07:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 13:00 14:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 14:00 15:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 21:00 22:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 22:00 23:00

Dabei gilt: 1 Parkvorgang = 1 Einparkvorgang oder 1 Ausparkvorgang.

Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde

bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmo-

dell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von ℎ& = 0,5 m über Park-

platzoberfläche berücksichtigt.

3.2 Pkw-Fahrgassen

Die Emissionen der Fahrwege werden aus dem Kennwert Lm,E der RLS-90 und dem in der

Parkplatzlärmstudie angegebenen Zusammenhang

��',�( = �),* + 19��

ermittelt. Dabei bezeichnet LW‘,1h den auf 1 m Fahrweg bezogenen Schallleistungspegel

für einen Vorgang je Stunde.

Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu:

�),* = �)�,-�

+ ./ + .� �� + .� 0 + .*.

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 17 von 33

Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels Lm(25) für

unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche

Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für

Spiegelschallquellen.

Geht man auf Betriebsgrundstücken von einer Geschwindigkeit von 30 km/h aus, so

erhält man auf ebener Asphaltstrecke für 1 Pkw je Stunde

�),* = 28,5�����

und gemäß Abschnitt 7.1.3 der Parkplatzlärmstudie

��',�( = 47,5�����

je Meter Fahrweg.

Für die Zuschläge für unterschiedliche Fahrbahnarten der Fahrwege gilt gemäß Parkplatz-

lärmstudie anstatt .� ��

• �� �� = 1,5 dB bei Betonsteinpflaster mit Fugen > 3 mm

Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszuge-

hen:

Tabelle 3: Zu berücksichtigende Häufigkeiten auf dem Fahrweg zum Pkw-Parkplatz (148

Stellplätze)

Bezeichnung Häufigkeit je Stunde Zeit von Zeit bis

Pkw-Parkvorgang 44,33 05:00 06:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 06:00 07:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 13:00 14:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 14:00 15:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 21:00 22:00

Pkw-Parkvorgang 44,33 22:00 23:00

Dabei gilt: 1 Bewegung = 1 Abfahrt oder 1 Ankunft.

Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde

bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmo-

dell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von ℎ& = 0,5 m über Fahr-

wegoberfläche berücksichtigt.

Page 18: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 18 von 33

3.3 Mögliche Maximalpegel auf Parkplätzen

Der Parkplatzlärmstudie sind ebenfalls Angaben zu den zu erwartenden Maximalpegeln

kurzzeitiger Einzelereignisse zu entnehmen. In der Tabelle 35 sind für einen Abstand von

7,5 m verschiedene Pegelwerte angegeben:

beschleunigte

Abfahrt bzw.

Vorbeifahrt

Türenschließen

Heck- bzw.

Kofferraum-

klappen schließen

Druckluft-

geräusch

Pkw 67 72 74

Lkw 79 73 78

alle Pegelwerte in dB(A)

Um die jeweiligen Schallleistungspegel zu erhalten, müssen die genannten Werte um das

Abstandsmaß korrigiert werden, d. h. die Schallleistungspegel liegen um rd. 25,5 dB über

den angegeben Werten.

3.4 Lkw-Fahrverkehr

Der in einer Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie zu Lkw

und Ladegeräuschen [14] auf ein Wegelement von einem Meter bezogene Schallleis-

tungspegel Lw‘ einer Lkw-Bewegung je Stunde wird zu

großer Lkw (Antriebsleistung > 105 KW): ��' = 63,0�����

je 1 m Fahrweg angesetzt.

Für Rangierfahrten eines Lkw kann zur Berücksichtigung höherer Motordrehzahlen bei

Kenntnis des Fahrwegs laut oben zitierter Studie ein 3-5 dB(A) höherer Wert zugrunde-

gelegt werden. Ansonsten wird im Folgenden gemäß [14] ein Schallleistungspegel von

�� = 99,0�����

für die Dauer des Rangiervorgangs angesetzt. Als typische Dauer eines Rangiervorgangs

können bis zu 2 Minuten angesetzt werden. Für den auf eine Stunde bezogenen Schall-

leistungspegel je Vorgang erhält man somit

��,� = 84,2�����.

Für Kühlaggregate eines Lkw sind in eigenen Messungen Schallleistungspegel von

�� = 78,0 − 85,0�����

ermittelt worden. Sicherheitshalber soll im Folgenden von

�� = 97,0�����

ausgegangen werden.

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Projekt-Nr.: B901312, Seite 19 von 33

Für den Parkvorgang eines LKW wird gem. o. g. Parkplatzlärmstudie [15] ein Schallleis-

tungspegel von:

��,� = 77,0�����

für eine Bewegung pro Stunde (zzgl. Impulszuschlag von 3 dB(A)) angesetzt.

Gemäß den Angaben des zukünftigen Betreibers ist von folgenden Häufigkeiten auszuge-

hen:

Tabelle 4: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge (1. BA)

Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis

Anfahrten großer Lkw 41 Lkw / 6 h = 6,9 Lkw / h 06:00 11:00

Abfahrten großer Lkw 41 Lkw / 6 h = 6,9 Lkw / h 06:00 11:00

Rangieren großer Lkw 41 Lkw / 6 h = 6,9 Lkw / h 06:00 11:00

Anfahrten großer Lkw 7 Lkw / 8 h = 0,88 Lkw / h 12:00 20:00

Abfahrten großer Lkw 7 Lkw / 8 h = 0,88 Lkw / h 12:00 20:00

Rangieren großer Lkw 7 Lkw / 8 h = 0,88 Lkw / h 12:00 20:00

Anfahrten großer Lkw 7 Lkw / 10 h = 0,7 Lkw / h 20:00 22:00

Abfahrten großer Lkw 7 Lkw / 10 h = 0,7 Lkw / h 20:00 22:00

Rangieren großer Lkw 7 Lkw / 10 h = 0,7 Lkw / h 20:00 22:00

Anfahrten großer Lkw 4 / h ungünstigste Nachtstunde

Abfahrten großer Lkw 4 / h ungünstigste Nachtstunde

Rangieren großer Lkw 4 / h ungünstigste Nachtstunde

Kühlaggregat 1 06:00 07:00

Kühlaggregat 1 ungünstigste Nachtstunde

Tabelle 5: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge (Endausbau)

Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis

Anfahrten großer Lkw 77 Lkw / 6 h = 12,83 Lkw / h 06:00 11:00

Abfahrten großer Lkw 77 Lkw / 6 h = 12,83 Lkw / h 06:00 11:00

Rangieren großer Lkw 77 Lkw / 6 h = 12,83 Lkw / h 06:00 11:00

Anfahrten großer Lkw 17 Lkw / 8 h = 2,125 Lkw / h 12:00 20:00

Abfahrten großer Lkw 17 Lkw / 8 h = 2,125 Lkw / h 12:00 20:00

Rangieren großer Lkw 17 Lkw / 8 h = 2,125 Lkw / h 12:00 20:00

Anfahrten großer Lkw 16 Lkw / 10 h = 1,6 Lkw / h 20:00 22:00

Page 20: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 20 von 33

Abfahrten großer Lkw 16 Lkw / 10 h = 1,6 Lkw / h 20:00 22:00

Rangieren großer Lkw 16 Lkw / 10 h = 1,6 Lkw / h 20:00 22:00

Anfahrten großer Lkw 8 / h ungünstigste Nachtstunde

Abfahrten großer Lkw 8 / h ungünstigste Nachtstunde

Rangieren großer Lkw 8 / h ungünstigste Nachtstunde

Kühlaggregat 1 06:00 07:00

Kühlaggregat 1 ungünstigste Nachtstunde

Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde

bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmo-

dell berücksichtigt. Für die Emissionen wird eine Quellhöhe von ℎ& = 1,0 m über Fahr-

wegoberfläche berücksichtigt.

Für eine richtlinienkonforme Ermittlung der Geräusche sind ebenfalls regelmäßig auftre-

tenden Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse zu betrachten.

Mögliche Maximalpegel bei Lkw-Parkvorgängen

In der Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie über Lkw und

Ladegeräusche [13] wird als Maximalpegel bei einem Lkw-Parkvorgang (Öffnen des

Ventils am Druckluftsystem)

��)67 = 115,0�����

angegeben.

Mögliche Maximalpegel bei Lkw-Abfahrten

Der Parkplatzlärmstudie [15] sind ebenfalls Angaben zu den zu erwartenden Maximalpe-

geln kurzzeitiger Einzelereignisse von Lkw zu entnehmen. In der Tabelle 35 sind für einen

Abstand von 7,5 m verschiedene Pegelwerte angegeben:

beschleunigte

Abfahrt bzw.

Vorbeifahrt

Türenschließen

Heck- bzw.

Kofferraum-

klappenschließen

Druckluft-

geräusch

Lkw 79 73 78

alle Pegelwerte in dB(A)

Um die jeweiligen Schallleistungspegel zu erhalten, müssen die genannten Werte um das

Abstandsmaß korrigiert werden, d. h. die Schallleistungspegel liegen um rd. 25,5 dB über

den angegeben Werten, d. h. für die „beschleunigte Abfahrt“ erhält man rd.

��,)67 = 105,0�����

Page 21: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 21 von 33

3.5 Ladegeräusche von Innenrampen

In der Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie über Lkw und

Ladegeräusche [13] sind für die Be- bzw. Entladung an Innenrampen mit integrierter

Überladebrücke und Torrandabdichtung folgende Schallleistungspegel angegeben:

Be-/Entladung mit Kleinstapler:

��89:,�( = 70,0�����.

Die aufgeführten Kennwerte wurden auf ein Ereignis je Stunde bezogen. Um den auf eine

Stunde bezogenen Schallleistungspegel des gesamten Ladevorgangs zu erhalten, müssen

die entsprechenden Häufigkeiten berücksichtigt werden. Für einen vollständigen Lade-

vorgang von bis zu 25 Einfahrten mit einem Hubwagen in den Auflieger und bis zu 25

Ausfahrten ergibt sich für einen vollständigen Ladevorgang für die Geräuschemissionen

der Ladevorgänge:

Be-/Entladung mit Kleinstapler:

��89:,�( = 87,0�����.

Tabelle 6: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge (1. BA)

Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis

Andockstationen 41 Lkw / 6 h = 6,9 Lkw / h 06:00 11:00

Andockstationen 7 Lkw / 8 h = 0,88 Lkw / h 12:00 20:00

Andockstationen 7 Lkw / 10 h = 0,7 Lkw / h 20:00 22:00

Andockstationen 4 / h ungünstigste Nachtstunde

Tabelle 7: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge (Endausbau)

Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis

Andockstationen 77 Lkw / 6 h = 12,83 Lkw / h 06:00 11:00

Andockstationen 17 Lkw / 8 h = 2,125 Lkw / h 12:00 20:00

Andockstationen 16 Lkw / 10 h = 1,6 Lkw / h 20:00 22:00

Andockstationen 8 / h ungünstigste Nachtstunde

Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde

bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmo-

dell berücksichtigt.

Page 22: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 22 von 33

3.6 Rollgeräusche auf dem Wagenboden

In der Untersuchung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie über Lkw und

Ladegeräusche [13] wird für die Ladegeräusche im Innern eines Lkw bei Verwendung

einer Innenrampe (Rollgeräusche auf dem Wagenboden) ein zeitlich gemittelter Schall-

leistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde von

��89:,�( = 75,0�����

angegeben. In der genannten Studie werden im Mittel 50 Ereignisse (25 Ein- und 25

Ausfahrten aus dem Auflieger) innerhalb des Ladezeitraums angesetzt. Man erhält damit

für einen vollständigen Ladevorgang je Stunde

��89:,�( = 92,0�����.

Tabelle 8: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge (1. BA)

Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis

Andockstationen 41 Lkw / 6 h = 6,9 Lkw / h 06:00 11:00

Andockstationen 7 Lkw / 8 h = 0,88 Lkw / h 12:00 20:00

Andockstationen 7 Lkw / 10 h = 0,7 Lkw / h 20:00 22:00

Andockstationen 4 / h ungünstigste Nachtstunde

Tabelle 9: Zu berücksichtigende Häufigkeiten der Einzelvorgänge (Endausbau)

Bezeichnung Häufigkeit Zeit von Zeit bis

Andockstationen 77 Lkw / 6 h = 12,83 Lkw / h 06:00 11:00

Andockstationen 17 Lkw / 8 h = 2,125 Lkw / h 12:00 20:00

Andockstationen 16 Lkw / 10 h = 1,6 Lkw / h 20:00 22:00

Andockstationen 8 / h ungünstigste Nachtstunde

Die genannten Häufigkeiten werden mit den beschriebenen, auf einen Vorgang je Stunde

bezogenen Emissionsansätzen der Einzelvorgänge im schalltechnischen Berechnungsmo-

dell berücksichtigt. Die Schallabstrahlung wird über die schalltechnisch modellierten

senkrechten Seitenflächen des Aufliegers simuliert.

3.7 Ortsfeste Aggregate im Freien

Nach Angaben des Auftraggebers ist für den Betrieb eines Aggregats im Freien (z. B.

Verflüssiger, Rückkühler,..) mit einem Schallleistungspegel aller Aggregate von

Page 23: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 23 von 33

�� = 85,0�����

je Aggregat zu rechnen.

Für den ersten Bauabschnitt sind vier Aggregate in unbestimmter Lage auf dem Dach des

Produktionsgebäudes berücksichtigt worden. Im Endausbau sind dann weitere 12 Aggre-

gate geplant.

3.8 Abstrahlungen von Hallen / Außenbauteilen

Die Ermittlung der Emissionen von Gebäuden und deren Öffnungen geschieht gemäß DIN

EN 12354-4 [9]. Für die Produktionshallen wird von einem Innenpegel �; von

�; = 80,0�����

ausgegangen. Dieser Pegel berücksichtigt den Sachverhalt, dass im Produktionsbereich

aus Sicht des Arbeitsschutzes keine erhöhten Anforderungen zu stellen sind. Für das

Hochregallager wird der Innenpegel mit

�; = 70,0�����

abgeschätzt. Aus den frequenzabhängigen Innenpegeln wird der von den Außenbauteilen

abgestrahlte flächenbezogene Schallleistungsbeurteilungspegel ermittelt. Mit <= = 3 für

Industriebauten (Tabelle B.1 der DIN EN 12354-4) und bei Berücksichtigung einzelner

Frequenzbereiche ist

��'' = L? − R' − CB.

Dabei ist R’ das frequenzabhängige Bau-Schalldämm-Maß des betrachteten schallab-

strahlenden Bauteils.

Als Wand- und Dachaufbau des Hochregallagers ist nach Angaben des planenden Archi-

tekten von Sandwichpanelen auszugehen. Diese sind mit PUR-Schaum ausgeschäumt.

Das bewertete Schalldämm-Maß dieser Elemente kann mit RC > 25 dB abgeschätzt

werden. Der Produktionsbereich wird in Porenbeton oder Stahlbeton mit einem bewerte-

ten Schalldämm-Maß von mindestens RC > 45 dB ausgeführt. Damit ergeben sich die

folgenden Emissionskennwerte der schallabstrahlenden Außenbauteile:

Tabelle 10: Emissionskennwerte der Außenbauteile

Bezeichnung des Bauteils D′� ��''

Wand Hochregallager 25 42,6 dB(A)

Dach Hochregallager 25 42,6 dB(A)

Wand Produktion 45 29,8 dB(A)

Dach Produktion 45 29,8 dB(A)

Page 24: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 24 von 33

3.9 Straßenverkehrslärm der BAB A 2

Gemäß Gleichung 6 der RLS-90 bestimmt sich der Emissionspegel zu:

�),* = �)�,-�

+ ./ + .� �� + .� 0 + .*.

Dabei bezeichnen die einzelnen Summanden die Korrektur des Mittelungspegels �)�,-� für

unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten, die Korrektur für unterschiedliche

Straßenoberflächen, den Zuschlag für Steigungen und Gefälle sowie eine Korrektur für

Spiegelschallquellen. Der Mittelungspegel �)�,-�

wird aus der stündlichen Verkehrsstärke M

in Kfz/h und dem mittleren Lkw-Anteil p in % für Lkw mit einem zGG. von mehr als 2,8 t

errechnet. Je nach Eingangsdaten kann der genannte Kennwert auch nach Tabelle 3 der

RLS-90 aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke und dem maßgebenden Lkw-

Anteil berechnet werden. Die genannten Verkehrsstärken sind Jahresmittelwerte.

Gemäß den Angaben des Auftraggebers ist von folgenden Verkehrsmengen auszugehen:

Tabelle 11: Gesamtverkehr und Lkw-Anteile (M und p gem. RLS-90) für das Jahr 2025

Bezeichnung MT (Tag) pT (Tag) MN (Nacht) pN (Nacht)

BAB A 2 5641 18,7 % 1767 41,8 %

Mit diesen mittleren stündlichen Verkehrsstärken erhält man die folgenden Emissionspe-

gel:

Tabelle 12: Emissionspegel

Bezeichnung �),*,860 �),*,F6G

BAB A 2 80,1 dB(A) 76,7 dB(A)

Dabei wurde im vorliegenden Fall keine Korrektur für die Fahrbahnoberfläche

(.� �� = 0 dB) sowie kein Steigungszuschlag (.� 0 = 0 dB) und keine Korrektur für Mehr-

fachreflexionen (.* = 0 dB) in Ansatz gebracht. Für die Geschwindigkeiten wurden

richtliniengerecht 130 km/h für Pkw und 80 km/h für Lkw angesetzt.

Page 25: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 25 von 33

4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen

4.1 Allgemeines zum Verfahren – Emissionskontingente

Die Ausbreitungsrechnung zur Ermittlung der Immissionskontingente aus den Emissions-

kontingenten erfolgt gemäß DIN 45691. Dabei wird ausschließlich die geometrische

Dämpfung auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt. Insbesondere wird dabei kein

Raumwinkelmaß verwendet.

4.2 Allgemeines zum Verfahren – Anlagengeräusche des Vorhabens

Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den

örtlichen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Gelän-

de- und Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik

frequenzabhängig in Oktaven durchgeführt, die durch die TA Lärm [4] und durch die dort

zitierte DIN ISO 9613-2 [8] beschrieben wird (Geräuschimmissionsprognose nach A.2.3

TA Lärm). Dabei werden für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden

Geräuschquellen verursachten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von

Entfernung, Luftabsorption, Witterungs- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf.

die Abschirmung durch vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet

werden. Die Summe aller dieser Dämpfungen wird mit � bezeichnet. Berücksichtigt man

noch die Richtwirkungskorrektur .H , die sich aus dem Richtwirkungsmaß einer Punkt-

schallquelle . und dem Richtwirkungsmaß bei Abstrahlung in einen Raumwinkel I von

weniger als 4 J sterad (vgl „Raumwinkelmaß“ K0 der VDI 2714) ergibt, so lässt sich die

Ausbreitungsrechnung, d. h. der Zusammenhang zwischen immissionsseitigem Pegel und

quellseitigem Schallleistungspegel, wie folgt darstellen:

�K8�.L� = �� + .H − �

Die bei der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigten Hindernisse (z. B. Gebäude,

Hallen auf den Nachbargrundstücken) sind in den Plänen der Anlage grau dargestellt. Die

abschirmend wirkenden Gebäude in der Nachbarschaft sind gemäß DIN 45691 Abschnitt

5 zu berücksichtigen, da die zum Zeitpunkt der Genehmigung herrschenden Schallaus-

breitungsverhältnisse berücksichtigt werden sollen. Insbesondere kann davon ausgegan-

gen werden, dass die erst vor wenigen Jahren errichteten Nachbargebäude mittelfristig

bestehen bleiben und in absehbarer Zeit nicht abgängig werden.

Im Bereich schallharter Flächen ist für den Bodeneffekt G = 0,1 (fast vollständig schall-

harter Boden) angesetzt worden.

Für die Ausbreitungsrechnung wird die 1. Reflexion je Ausbreitungsweg berücksichtigt.

Die Reflexionseigenschaften der Gebäudefassaden werden durch einen Absorptionsver-

lust von 1 dB(A) charakterisiert. Dabei wird die Reflexion an der Fassade, für die der

Page 26: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 26 von 33

Beurteilungspegel Lr berechnet werden soll, entsprechend der Definition des Immissions-

orts 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, nicht berücksichtigt.

Die Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt sicherheitshalber für diese im Rahmen der

Bauleitplanung erfolgte Machbarkeitsstudie eine Mitwindsituation. Es wird davon ausge-

gangen, dass die Geräusche der Anlage keine ausgeprägten Einzeltöne enthalten, die an

den Immissionsorten wahrzunehmen sind. Daher ist der Zuschlag für die Berücksichti-

gung der Tonhaltigkeit KT = 0 dB(A) zu setzen. Ein Zuschlag für eine ggf. vorhandene

Impulshaltigkeit der Geräusche wird nicht separat angesetzt, sondern wird als im Emissi-

onsansatz enthalten angesehen. Die ermittelten Immissionspegel an den Immissionsor-

ten beschreiben damit die Beurteilungspegel Lr nach der TA Lärm.

Zur Ermittlung der Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse wird programmintern für

jeden Immissionsort die jeweils für den Maximalpegel maßgebliche Schallquelle automa-

tisiert ermittelt und der jeweilige maximale Schallleistungspegel ausgewertet.

Der Ruhezeitenzuschlag wird bei der Berechnung von Geräuschimmissionen an Immissi-

onsorten in allgemeinen Wohngebieten automatisch programmintern vergeben. Im

vorliegenden Fall wird dieser Ruhezeitenzuschlag sicherheitshalber ebenfalls bei den als

„Gemengelage“ eingestuften Immissionsorten berücksichtigt.

Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mit dem Programmsystem IMMI 2013 der Firma

Wölfel.

4.3 Allgemeines zum Verfahren – Verkehrslärm

Ausgehend von den in Abschnitt 3 ermittelten Geräuschemissionspegeln sowie den

örtlichen Verhältnissen wird auf der Grundlage eines digitalen dreidimensionalen Gelän-

de- und Hindernismodells eine Schallausbreitungsrechnung nach den Regeln der Technik

durchgeführt, die durch die RLS-90 [5] beschrieben werden. In diesen Richtlinien werden

für jeden Immissionsort die von den zu berücksichtigenden Geräuschquellen verursach-

ten Immissionsschallpegel ermittelt, wobei die Einflüsse von Entfernung, Luftabsorption,

Meteorologie- und Bodendämpfung sowie Reflexionen und ggf. die Abschirmung durch

vorgelagerte Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg beachtet werden.

Die Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt dabei freie Schallausbreitung. Als Quell-

höhe der Verkehrslärmquellen wird richtliniengerecht ℎ& = 0,5 m über Gelände verwen-

det.

4.4 Ergebnisse

In den Tabellen der Anlage 2.2 und 3.2 sind die Ergebnisse der Schallimmissionsberech-

nungen der Anlagengeräusche durch den geplanten Betrieb angegeben. Dabei ist zu allen

Page 27: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 27 von 33

in den Plänen der Anlage dargestellten Immissionsorten das jeweilige Geschoss, der

maßgebliche Immissionsrichtwert, das Immissionskontingent, der Beurteilungspegel

sowie die Differenz zum Immissionskontingent jeweils für den Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)

und die Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr) angegeben. Zusätzlich sind die Maximalpegel kurz-

zeitiger Einzelereignisse angegeben und die Beurteilungspegel mit den Immissionsricht-

werten verglichen worden.

In Anlage 4 sind die Ergebnisse der flächenhaften Berechnungen zum Verkehrslärm

dargestellt.

4.5 Beurteilung

Ausweisung eines Gewerbegebiets

Inhalt der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 D ist die Ausweisung eines Gewer-

begebiets. Diese Ausweisung ist unabhängig von konkreten Ansiedlungsvorhaben und

ermöglich prinzipiell die Ansiedlung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

Da die Ausweisung gewerblich zu nutzender Flächen potenziell die Ansiedlung Geräusche

verursachender Betriebe ermöglicht, muss auf Ebene der Bauleitplanung untersucht

werden, in wie weit gegebenenfalls Emissionsbeschränkungen festgesetzt werden müs-

sen, um eine Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der

nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung durch die Summe aller erheblich belästi-

genden Gewerbebetriebe innerhalb und außerhalb des Plangebiets sicherzustellen.

Diese Untersuchung ist bereits bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans

erfolgt. Im Ergebnis ist eine Emissionskontingentierung erarbeitet worden. Diese stellt

den Geräuschimmissionsschutz der Nachbarschaft bei vollständiger Nutzung aller Flächen

des Gewerbegebiets sicher. Auch die Flächen des Bereichs der 1. Änderung sind bereits

hinsichtlich ihres Emissionsverhaltens kontingentiert. Diese Emissionskontingentierung

der Flächen des Bereichs der 1. Änderung kann für das anstehende Bauleitplanverfahren

übernommen werden. Dies gilt zunächst auch für die Richtungssektoren mit Zusatzkon-

tingenten. In wie weit diese Zusatzkontingente für ein konkretes Vorhaben im Bereich

der 1. Änderung erforderlich werden, wird weiter unten diskutiert.

Verkehrslärm im Plangebiet

Die in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässigen Betriebsleiterwohnungen sollen im

vorliegenden Fall ausgeschlossen werden. Mit Blick auf zulässige Büronutzungen im

Plangebiet muss der Schutz der ausschließlich am Tage genutzten Büroräume vor dem

Verkehrslärm der BAB A 2 diskutiert werden. Der Anlage 4.1 ist zu entnehmen, dass die

Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005 am Tage um bis zu 11 dB(A) über-

schritten werden können. Am Tage liegen in einem Streifen parallel zur BAB A 2 im

Westen des Plangebiets Beurteilungspegel von bis zu 76 dB(A) vor. Im Osten sind Pegel

von rd. 69 dB(A) am Tage errechnet worden.

Page 28: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 28 von 33

Es ist aus der aktuellen Rechtsprechung bekannt, dass neben einer schalltechnischen

Beurteilung auf Grundlage einschlägiger Regelwerke gegebenenfalls die Möglichkeit der

Überschreitung der „Schwelle zur Gesundheitsgefahr“ zu diskutieren ist. Diese liegt nach

Auffassung der Gerichte für zum Wohnen genutzte Gebiete zwischen 70 und 75 dB(A) am

Tage. Inwieweit diese Werte auch für (i. d. R. 8-stündige) Büronutzungen anzusetzen

sind, muss an dieser Stelle offen bleiben. Für Büroräume in ausreichendem Abstand bzw.

an den der BAB A 2 abgewandten Fassaden kann jedoch davon ausgegangen werden,

dass der auf 16 Stunden bezogene Wert von 75 dB(A) unterschritten wird.

Aktive Schallschutzmaßnahmen (Vollschutzvariante)

Um zunächst die Frage zu beantworten, welche aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form

von Schallschutzwänden oder -wällen erforderlich wären, um den gebietsbezogenen

Immissionsschutz zu gewährleisten (vgl. hierzu z. B. HessVGHUrteil 4C694 10N vom

29.03.2012), ist die Wirkung einer Schallschutzwand entlang der BAB A 2 rechnerisch

untersucht worden. Es stellte sich heraus, dass zur Einhaltung des Orientierungswerts für

Gewerbegebiete in Höhe des Erdgeschosses am Tage auf rd. der Hälfte des Plangebiets

eine ca. 9 m hohe Schallschutzwand erforderlich wäre.

Passive Schallschutzmaßnahmen

Auf die rechnerisch ermittelten bereichsweisen Überschreitungen der Orientierungswerte

des Beiblatts 1 zur DIN 18005 kann nach Untersuchung und Abwägung von Möglichkeiten

zur aktiven Reduzierung der Immissionen durch Verkehrslärm im Plangebiet ggf. mit

passiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz von Büroräumen reagiert werden. Dabei

wird durch Festlegung der schalltechnischen Anforderungen an die Außenbauteile von

Gebäuden auf einen ausreichenden Schutz von Aufenthaltsräumen bei geschlossenen

Fenstern abgestellt.

Als erste Maßnahme ist nach Auffassung der Gerichte auf die sog. architektonische

Selbsthilfe abzustellen. Setzt sich ein Vorhaben Lärmimmissionen aus, muss es sich in

zumutbarer Weise selbst schützen. Primär wäre als erste geeignete Maßnahme zum

Schutz von Büroräumen deren Anordnung an der lärmabgewandten Gebäudeseite zu

nennen. Hierdurch lassen sich bei offener Bebauung 5 dB(A), bei geschlossener Bebau-

ung 10 dB(A) Pegelminderung erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Immissi-

onsschutz im Fall von Verkehrslärm auch durch Festsetzung passiver Schallschutzmaß-

nahmen (näheres hierzu weiter unten im Text), also Vorgaben für die erforderlichen

Schalldämm-Maße der Außenbauteile, sichergestellt werden.

Hinweis: Auch bei Überschreitungen am Rand eines Plangebiets von mehr als 10 dB(A)

kann gemäß eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 4 CN 2.06 vom

22.03.2007) auf aktive Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden, wenn besondere

städtebauliche Gründe dies erfordern.

Page 29: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 29 von 33

Baulicher Schallschutz

Anforderungen an den baulichen Schallschutz werden in der DIN 4109 [10], der VDI

2719 [11] und der 24. BImSchV [12] beschrieben. Die VDI 2719 und die 24. BImSchV

geben dabei Rechenverfahren an, mit deren Hilfe bei vorgegebenem Immissionspegel vor

dem Fenster und einem angestrebten Innenpegel das erforderliche bewertete Bau-

Schalldämm-Maß der Außenbauteile abgeschätzt werden kann.

Ausgangswert für die Bemessung passiver Schallschutzmaßnahmen im Fall von Verkehrs-

lärm ist der um 3 dB erhöhte Außenlärmpegel vor dem Fenster. In der DIN 4109 wird

dieser Wert maßgeblicher Außenlärmpegel genannt.

Die DIN 4109 enthält ebenfalls Angaben zu erforderlichen Bau-Schalldämm-Maßen von

Außenbauteilen. Diese Norm klassifiziert den maßgeblichen Außenlärmpegel in Bereiche

mit einer Spanne von 5 dB. Diese Bereiche werden Lärmpegelbereiche genannt. Für

unterschiedliche Arten von Aufenthaltsräumen werden dann je Lärmpegelbereich Anga-

ben zu den erforderlichen bewerteten Bau-Schalldämm-Maßen gemacht. Eine Berücksich-

tigung unterschiedlicher Raumgrößen und Fensterflächenanteile ist pauschal möglich.

Diese Vorgehensweise ist allgemein gehalten und berücksichtigt nicht explizit bestimmte

einzuhaltende Innenpegel. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des maßgeblichen

Außenlärmpegels auf den während der Tageszeit vorliegenden Mittelungspegel abgestellt.

Eine differenzierte Unterscheidung zwischen Tageszeit und Nachtzeit findet nicht statt.

Bei den in Tabelle 8 der DIN 4109 ausgewiesenen Bau-Schalldämm-Maßen ist zu beach-

ten, dass sich diese auf den eingebauten Zustand beziehen. Bei einem lt. DIN 4109

anzusetzenden Vorhaltemaß von 2 dB sind somit Fenster mit einem um 2 dB höheren

Schalldämm-Maß erforderlich. Das Vorhaltemaß soll dabei die durch den Einbau eines

Fensters entstehenden Toleranzen abdecken. Die entstehenden Fugen werden zwar

luftdicht verschlossen, aus akustischer Sicht verringern Dichtstoffe allerdings die Schall-

transmission wesentlich schlechter als die Fensterkonstruktion. In der Summe reduziert

sich das mittlere Schalldämm-Maß der Fensterkonstruktion. Diese Verringerung der

Schalldämmwirkung des Fensters im einbauten Zustand wird in der DIN 4109 mit 2 dB

angegeben.

Ergebnisse:

In Anlage 4.2 werden die Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 angegeben. Diese werden,

wie oben erläutert aus dem Beurteilungspegel zur Tageszeit zuzüglich 3 dB ermittelt und

als Isophonen dargestellt.

Raumbelüftung

Bei Einhaltung der jeweiligen Orientierungswerte wird in der DIN 18005 offenbar davon

ausgegangen, dass auch bei geöffneten Fenstern im Inneren von Gebäuden ein ausrei-

chender Schallschutz besteht. Soll im Falle von Überschreitungen der Orientierungswerte

des Beiblatts 1 zu DIN 18005 der Schallimmissionsschutz durch passive Schallschutz-

Page 30: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 30 von 33

maßnahmen sichergestellt werden, so wird auf einen ausreichenden Schutz der Büro-

räume im Innern von Gebäuden abgestellt. Dieser ist ggf. schon bei geschlossenen

Fenstern, ohne die Umsetzung besonderer schalltechnischer Anforderungen an die

Außenbauteile gegeben. Allerdings muss dann eine ausreichende Belüftung der Aufent-

haltsräume sichergestellt sein. Am Tage kann davon ausgegangen werden, dass eine

kurzzeitige Stoßlüftung über die Fenster dem allgemeinen Nutzerverhalten entspricht.

Diese Art der Lüftung ist ebenso aus energetischen wie raumhygienischen Gründen

ratsam. Von einer übermäßigen Geräuschbelastung bzw. Störung während der Lüftungs-

phasen bei Überschreitung der jeweiligen Orientierungswerte ist nicht auszugehen, da

eine ausreichende Ruhe durch Schließen der Fenster jederzeit wieder hergestellt werden

kann.

Im Fall der Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen sind bei Überschreitung

der Orientierungswerte bei Neubaumaßnahmen oder baulichen Veränderungen bestehen-

der Gebäude passive Schallschutzmaßnahmen bei Aufenthaltsräumen vorzusehen.

Bei der Angabe von Lärmpegelbereichen zur Beschreibung des Umfangs passiver Schall-

schutzmaßnahmen für schützenswerte Nutzungen innerhalb von Gewerbe-/Industrie-

gebieten mit mehreren Betrieben ist gem. DIN 4109 der Tag-Immissionsrichtwert als

maßgeblicher Außenlärmpegel anzusetzen. Dieser wäre den maßgeblichen Außenlärmpe-

geln durch Verkehrslärm energetisch zu überlagern. Rein rechnerisch ergäbe sich hier-

durch allerdings nur eine Erhöhung der maßgeblichen Außenlärmpegel von weniger als

1 dB(A).

4.6 Planinduzierter Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen

Eine planbedingte Lärmzunahme von Verkehrslärm ist mit Bezugnahme auf die aktuelle

Rechtsprechung (vgl. z. B. OVG NRW 7 aD 76/02.NE v. 07.10.2004 und OVG NRW

7 D 89/06.NE v. 28.06.2007) in ihren Auswirkungen auf die schutzbedürftige Bebauung

außerhalb des Plangebiets gesondert zu untersuchen. Bei der Beurteilung kann zunächst

auf die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN 18005 abgestellt werden. Eine Über-

schreitung hat allerdings nicht zwangsläufig das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen

zur Folge (vgl. OVG NRW 7 D 89/06.NE v. 28.06.2007). Als obere Grenze der Zumutbar-

keit wird nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 4N6.88

BRS 50 Nr. 25 v. 18.12.1999 und BVerwG, 25.06.1982, 8C 15/80) und des OVG NRW

(7a D 91/01 NE v. 08.04.2002) der Bereich der ehemaligen Lärmsanierungsgrenzwerte

(70/60 dB(A) Tag/Nacht für Wohngebiete, bis 75/65 dB(A) für Gewerbegebiete) angese-

hen. Eine Überschreitung dieser Werte ist demnach städtebaulich besonders zu würdigen.

Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch der Punkt 7.4 der für Einzelgenehmigungsverfahren

gewerblicher Anlagen anzuwendenden TA Lärm. Voraussetzung ist eine Nichtvermischung

der anlagenbezogenen Verkehre mit dem Straßenverkehr. Demnach ist zunächst die

rechnerische Prüfung der Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen durch anlagenbezoge-

Page 31: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 31 von 33

ne Verkehre auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Hierzu werden die zu erwartenden

Verkehrslärmpegel ohne das Vorhaben mit denen einschließlich des Vorhabens vergli-

chen. Der Verweis in Punkt 7.4 auf die RLS-90 bedeutet, dass das auslösende Kriterium

bereits bei einer Pegelerhöhung von 2,1 dB(A) (gem. RLS-90 aufgerundet 3 dB(A))

gegeben ist. Gemäß Punkt 7.4 ist somit bei einer Steigerung um mehr als 2,1 dB(A) zu

überprüfen, ob der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV überschritten wird. Ist dies

der Fall, sollen soweit möglich organisatorische Maßnahmen zur Verringerung der Ge-

räuschbelastung ergriffen werden. Dies gilt nicht in Gewerbe- und Industriegebieten.

Es kann ohne expliziten Nachweis davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen

(geringen) durch das Plangebiet erzeugten Verkehre die bestehende Verkehrslärmsituati-

on an der B 65 nicht verändern werden.

Ansiedlung eines Betriebes zur Herstellung von Naturkosmetik

Da das konkrete Ansiedlungsvorhaben eines Betriebs zur Produktion von Kosmetik die

anstehende Bauleitplanung initiiert hat, ist die Realisierbarkeit des Vorhabens mit dem

zukünftigen Planrecht unter schalltechnischen Gesichtspunkten geprüft worden.

Hierzu ist das für Betriebe in Emissionskontingenten anzuwendende Verfahren der

DIN 45691 angewandt worden. Dabei wurde vorausgesetzt, dass die bisherigen Festset-

zungen für den aktuellen Bebauungsplan übernommen werden. Die Teilflächen der

Emissionskontingente des zukünftigen Betriebsgrundstücks sind einer Ausbreitungsrech-

nung unterzogen worden. Hieraus ergeben sich die in den Tabellen der genannten Anla-

gen dargestellten Immissionskontingente (LIK). Je nach Lage des Immissionsorts ist das

für den betreffenden Richtungssektor geltende Zusatzkontingent der Festsetzungen des

derzeit bestehenden Bebauungsplans (L zus.) ermittelt worden. Dies wurde dann zum

Immissionskontingent addiert. Diese Summe bildet den Beurteilungsmaßstab der Ge-

räuschimmissionen des geplanten Ansiedlungsvorhabens. Die Beurteilungspegel (Lr)

müssen diesen Beurteilungsmaßstab unterschreiten. Dann ist das Planrecht erfüllt.

Den in Anlage 2.2 für den ersten Bauabschnitt und Anlage 3.2 für den zweiten Bauab-

schnitt dargestellten Berechnungsergebnissen ist zu entnehmen, dass bei beiden Bauab-

schnitten das Planrecht an allen Immissionsorten am Tage erfüllt wird. Nachts wird es

allerdings an einigen Immissionsorten nicht erfüllt. Die ermittelten Beurteilungspegel sind

aber so gering, dass das Vorhaben zulassungsfähig ist, obwohl das Planrecht nicht erfüllt

werden kann. Dies lässt die DIN 45691 in Abschnitt 5 (Anwendung im Genehmigungsver-

fahren) ausdrücklich zu:

»Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungs-

plans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen

Immissionsorten um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze).«

Dieses Kriterium ist für beide Bauabschnitte erfüllt (vgl. unterste Tabelle in den Anlagen

2.2 und 3.2).

Page 32: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 32 von 33

Wie Anlage 3.2 zu entnehmen ist, wird dieses Kriterium am Immissionsort 01 und am

Immissionsort 06 nachts nahezu exakt erfüllt. Das bedeutet, dass die in Abschnitt 3

beschriebenen Häufigkeiten an Fahrverkehren, die Bauschalldämm-Maße der Außenbau-

teile und Schallleistungspegel der Lüfter die obere Grenze des Möglichen zur Nachtzeit

darstellen. Insbesondere sind somit 8 Lkw in der ungünstigsten Nachtstunde (1 zusam-

menhängende Stunde als beurteilungsrelevanter Zeitabschnitt) möglich. In der gesamten

Nachtzeit wären somit 64 Lkw zulässig. Am Tage kann aus der Reserve von rd. 12 dB(A)

zu dem aufgrund des Planrechts Möglichen geschlossen werden, dass rechnerisch das 16-

fache möglich wäre. Legt man, wie angesprochen die Relevanzgrenze dieser Überlegung

zugrunde, wären noch umfangreichere Fahrverkehre möglich.

Aus dieser Analyse kann geschlossen werden, dass der geplante Betrieb am Tage die

richtungsabhängigen Zusatzkontingente nicht benötigt. Nachts würde ein Verzicht auf die

Zusatzkontingente an einigen Immissionsorten zusätzlich Abweichungen vom Planrecht

zur Folge haben. Da aber hier die Relevanzgrenze als Beurteilungsgrundlage herangezo-

gen werden kann, ist diese weitergehende Abweichung vom Planrecht bei Verzicht auf die

Zusatzkontingente nur formaler Natur. An der zu erwartenden und zulässigen Geräusch-

situation würde somit ein Verzicht auf Zusatzkontingente nichts ändern.

Anzumerken wäre an dieser Stelle noch, dass bei den ermittelten Geräuschimmissionen

alle untersuchten Immissionsorte außerhalb des in Abschnitt 2.2 der TA Lärm definierten

Einwirkungsbereichs der Anlage liegen. Streng genommen könnte die Ermittlung der

Beurteilungspegel auf Grundlage der TA Lärm auch so interpretiert werden, dass im

vorliegenden Fall nachgewiesen wurde, dass kein maßgeblicher Immissionsort existiert.

Punkt 7.4 der TA Lärm ist in Abschnitt 4.6 erläutert.

Page 33: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Projekt-Nr.: B901312, Seite 33 von 33

5 Zusammenfassung

In dieser Untersuchung ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets durch die 1. Änderung

des Bebauungsplans Nr. 137 D schalltechnisch untersucht worden. Hinsichtlich der

möglichen Emissionen des Plangebiets ist auf den bereits bestehenden und zu überpla-

nenden Bebauungsplan verwiesen worden. Für ein konkretes Ansiedlungsvorhaben ist

gezeigt worden, dass die zu erwartenden Geräuschimmissionen unterhalb der

Relevanzgrenze der DIN 45691 liegen. Das hinsichtlich des Geräuschimmissionsschutzes

für diese Teilflächen geltende Planrecht spielt bei der Beurteilung somit keine Rolle.

Das Plangebiet ist stark vom Verkehrslärm der BAB A 2 betroffen. Hier sind Maßnahmen

zum passiven Schallschutz zum Schutz von Büroräumen vor Verkehrslärm zu beachten.

GTA mbH im Rahmen der Qualitätssicherung gelesen:

Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Kai Schirmer Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper

© 2014 GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbH Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden.

Page 34: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Bebauungsplan 137 D, 1. ÄnderungSchalltechnische Untersuchung

529400529200529000528800528600528400528200528000

529400529200529000528800528600528400528200528000

5799

000

5798

800

5798

600

5798

400

5798

200

5798

000

5797

800

5797

600

57990005798800

57986005798400

57982005798000

57978005797600

7

Lave

rastr

asse

11

13

Bund

esau

toba

hn

BAB

2

4

Zwischen den Beeken

Kronskamp

Vor dem Steine

Werbeturm

Regenrueckhaltebecken

GE 3 60/45 dB(A)

GE 2 60/45 dB(A)

IP 01

IP 02

IP 03IP 04

IP 05IP 06

IP 07

IP 08

IP 09IP 10IP 11

IP 13

IP 12

0 500 mM 1:10000

Projekt: Bebauungsplan Nr. 137 D "Gewerbegebiet Bantorf-Nord"

1. Änderung

der Stadt Barsinghausen

Darstellung: Übersicht

mit Lage der Immissionsorte

und der Teilflächen des B-Plans

Projekt-Nr.: B901312

Datum: 06.01.2014

Anlage: 1

IMMI 2013

Page 35: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Bebauungsplan 137 D, 1. ÄnderungSchalltechnische Untersuchung

Lave

rastr

asse

11

Bund

esau

toba

hn

BAB

2

Vor dem Steine

Regenrueckhaltebecken

Pkw-Stellplätze

Lkw-Fahrweg

Rangieren

Kühlaggregat

Auflieger

Überladebr.+Torrandabd.Lüfter

Hochregallager

Produktion

0 250 mM 1:3500

Projekt: Bebauungsplan Nr. 137 D "Gewerbegebiet Bantorf-Nord"

1. Änderung

der Stadt Barsinghausen

Darstellung: Schalltechnisches Modell

mit Lage der Quellen

1. Bauabschnitt

Projekt-Nr.: B901312

Datum: 06.01.2014

Anlage: 2.1

IMMI 2013

Page 36: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Verträglichkeit der Geräuschimmissionen mit den Emissionskontingenten - 1. Bauabschnitt

Immissionsort IRW LIK,T Lzus. LIK,T Lr,Tag Diff. IRW LIK,N Lzus. LIK,N Lr,Nacht Diff.

IP 01 1.OG 55 39,5 0 39,5 21,4 -18,1 40 24,5 0 24,5 21,3 -3,2

IP 02 1.OG 60 37,7 3 40,7 16,5 -24,2 45 22,7 3 25,7 18,0 -7,7

IP 03 1.OG 60 38,6 0 38,6 19,7 -18,9 45 23,6 0 23,6 22,5 -1,1

IP 04 1.OG 60 38,4 0 38,4 19,9 -18,5 45 23,4 1 24,4 23,2 -1,2

IP 05 1.OG 60 38,1 1 39,1 23,6 -15,5 45 23,1 2 25,1 25,2 0,1

IP 06 1.OG 60 38,1 2 40,1 23,6 -16,5 45 23,1 2 25,1 28,0 2,9

IP 07 1.OG 60 38,7 1 39,7 19,6 -20,1 45 23,7 1 24,7 22,4 -2,3

IP 08 1.OG 57 39,2 0 39,2 20,8 -18,4 42 24,2 0 24,2 21,5 -2,7

IP 09 1.OG 57 38,7 1 39,7 20,3 -19,4 42 23,7 1 24,7 21,0 -3,7

IP 10 1.OG 58 37,9 3 40,9 18,9 -22,0 42 22,9 3 25,9 19,8 -6,1

IP 11 1.OG 60 37,6 6 43,6 17,1 -26,5 45 22,6 6 28,6 20,4 -8,2

IP 12 1.OG 55 40,8 6 46,8 23,2 -23,6 40 25,8 6 31,8 23,2 -8,6

IP 13 1.OG 55 37,3 0 37,3 18,7 -18,6 40 22,3 0 22,3 19,4 -2,9

Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse

Immissionsort IRW+30 Diff. IRW+20 Diff.

IP 01 1.OG 85 -49,5 60 -24,5

IP 02 1.OG 90 -58,8 65 -33,8

IP 03 1.OG 90 -51,6 65 -26,6

IP 04 1.OG 90 -51,6 65 -26,6

IP 05 1.OG 90 -42,5 65 -17,5

IP 06 1.OG 90 -43,2 65 -18,2

IP 07 1.OG 90 -51,7 65 -26,7

IP 08 1.OG 87 -49,0 62 -24,0

IP 09 1.OG 87 -49,8 62 -24,8

IP 10 1.OG 88 -54,1 62 -28,1

IP 11 1.OG 90 -55,5 65 -30,5

IP 12 1.OG 85 -47,4 60 -22,4

IP 13 1.OG 85 -49,4 60 -24,4

LIK = Immissionskontingent in dB(A)

Lr = Beurteilungspegel in dB(A)

Lmax = Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse in dB(A)

IRW = Immissionsrichtwert bzw. Planwert in dB(A)

Immissionsort IRW Lr,Tag Diff. IRW Lr,Nacht Diff.

IP 01 1.OG 55 21,4 -33,6 40 21,3 -18,7

IP 02 1.OG 60 16,5 -43,5 45 18,0 -27,0

IP 03 1.OG 60 19,7 -40,3 45 22,5 -22,5

IP 04 1.OG 60 19,9 -40,1 45 23,2 -21,8

IP 05 1.OG 60 23,6 -36,4 45 25,2 -19,8

IP 06 1.OG 60 23,6 -36,4 45 28,0 -17,0

IP 07 1.OG 60 19,6 -40,4 45 22,4 -22,6

IP 08 1.OG 57 20,8 -36,2 42 21,5 -20,5

IP 09 1.OG 57 20,3 -36,7 42 21,0 -21,0

IP 10 1.OG 58 18,9 -39,1 42 19,8 -22,2

IP 11 1.OG 60 17,1 -42,9 45 20,4 -24,6

IP 12 1.OG 55 23,2 -31,8 40 23,2 -16,8

IP 13 1.OG 55 18,7 -36,3 40 19,4 -20,6

37,6 37,6

35,6 35,6

37,2 37,2

33,9 33,9

34,5 34,5

46,8 46,8

38,3 38,3

38,0 38,0

38,4 38,4

38,4 38,4

47,5 47,5

35,5

Lmax,Tag Lmax,Nacht

35,5

31,2 31,2

Projekt-Nr.: B901312Ansiedlung eines Kosmetikherstellers

Verträglichkeit mit Planrecht Anlage 2.2

Page 37: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Bebauungsplan 137 D, 1. ÄnderungSchalltechnische Untersuchung

Lave

rastr

asse

11

Bund

esau

toba

hn

BAB

2

Vor dem Steine

Regenrueckhaltebecken

Rangieren

Lkw-Fahrweg

Kühlaggregat

Auflieger

Überladebr.+Torrandabd.

Produktion

Lüfter

Hochregallager

Lüfter

Lüfter

Pkw-Stellplätze

Pkw-Stellplätze

Pkw-Stellplätze

Produktion

Produktion

Hochregallager

Hochregallager

Pkw-Fahrweg

Lüfter

0 250 mM 1:3500

Projekt: Bebauungsplan Nr. 137 D "Gewerbegebiet Bantorf-Nord"

1. Änderung

der Stadt Barsinghausen

Darstellung: Schalltechnisches Modell

mit Lage der Quellen

2. Bauabschnitt

Projekt-Nr.: B901312

Datum: 06.01.2014

Anlage: 3.1

IMMI 2013

Page 38: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Verträglichkeit der Geräuschimmissionen mit den Emissionskontingenten - 2. Bauabschnitt

Immissionsort IRW LIK,T Lzus. LIK,T Lr,Tag Diff. IRW LIK,N Lzus. LIK,N Lr,Nacht Diff.

IP 01 1.OG 55 39,5 0 39,5 25,5 -14,0 40 24,5 0 24,5 24,7 0,2

IP 02 1.OG 60 37,7 3 40,7 20,2 -20,5 45 22,7 3 25,7 21,2 -4,5

IP 03 1.OG 60 38,6 0 38,6 23,5 -15,1 45 23,6 0 23,6 25,4 1,8

IP 04 1.OG 60 38,4 0 38,4 24,0 -14,4 45 23,4 1 24,4 26,1 1,7

IP 05 1.OG 60 38,1 1 39,1 27,2 -11,9 45 23,1 2 25,1 28,6 3,5

IP 06 1.OG 60 38,1 2 40,1 26,6 -13,5 45 23,1 2 25,1 29,8 4,7

IP 07 1.OG 60 38,7 1 39,7 23,5 -16,2 45 23,7 1 24,7 25,5 0,8

IP 08 1.OG 57 39,2 0 39,2 24,8 -14,4 42 24,2 0 24,2 24,6 0,4

IP 09 1.OG 57 38,7 1 39,7 24,1 -15,6 42 23,7 1 24,7 23,9 -0,8

IP 10 1.OG 58 37,9 3 40,9 22,7 -18,2 42 22,9 3 25,9 22,6 -3,3

IP 11 1.OG 60 37,6 6 43,6 20,7 -22,9 45 22,6 6 28,6 22,8 -5,8

IP 12 1.OG 55 40,8 6 46,8 23,9 -22,9 40 25,8 6 31,8 22,9 -8,9

IP 13 1.OG 55 37,3 0 37,3 22,5 -14,8 40 22,3 0 22,3 22,3 0,0

Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse

Immissionsort IRW+30 Diff. IRW+20 Diff.

IP 01 1.OG 85 -47,2 60 -22,2

IP 02 1.OG 90 -58,8 65 -33,8

IP 03 1.OG 90 -51,6 65 -26,6

IP 04 1.OG 90 -51,6 65 -26,6

IP 05 1.OG 90 -42,5 65 -17,5

IP 06 1.OG 90 -43,2 65 -18,2

IP 07 1.OG 90 -51,8 65 -26,8

IP 08 1.OG 87 -49,0 62 -24,0

IP 09 1.OG 87 -49,7 62 -24,7

IP 10 1.OG 88 -54,0 62 -28,0

IP 11 1.OG 90 -55,5 65 -30,5

IP 12 1.OG 85 -51,9 60 -26,9

IP 13 1.OG 85 -49,4 60 -24,4

LIK = Immissionskontingent in dB(A)

Lr = Beurteilungspegel in dB(A)

Lmax = Maximalpegel kurzzeitiger Einzelereignisse in dB(A)

IRW = Immissionsrichtwert bzw. Planwert in dB(A)

Immissionsort IRW Lr,Tag Diff. IRW Lr,Nacht Diff.

IP 01 1.OG 55 25,5 -29,5 40 24,7 -15,3

IP 02 1.OG 60 20,2 -39,8 45 21,2 -23,8

IP 03 1.OG 60 23,5 -36,5 45 25,4 -19,6

IP 04 1.OG 60 24,0 -36,0 45 26,1 -18,9

IP 05 1.OG 60 27,2 -32,8 45 28,6 -16,4

IP 06 1.OG 60 26,6 -33,4 45 29,8 -15,2

IP 07 1.OG 60 23,5 -36,5 45 25,5 -19,5

IP 08 1.OG 57 24,8 -32,2 42 24,6 -17,4

IP 09 1.OG 57 24,1 -32,9 42 23,9 -18,1

IP 10 1.OG 58 22,7 -35,3 42 22,6 -19,4

IP 11 1.OG 60 20,7 -39,3 45 22,8 -22,2

IP 12 1.OG 55 23,9 -31,1 40 22,9 -17,1

IP 13 1.OG 55 22,5 -32,5 40 22,3 -17,7

37,8

Lmax,Tag Lmax,Nacht

37,8

31,2 31,2

38,4 38,4

38,4 38,4

47,5 47,5

46,8 46,8

38,2 38,2

38,0 38,0

33,1 33,1

35,6 35,6

37,3 37,3

34,0 34,0

34,5 34,5

Projekt-Nr.: B901312Ansiedlung eines Kosmetikherstellers

Verträglichkeit mit Planrecht Anlage 3.2

Page 39: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Bebauungsplan 137 D, 1. ÄnderungSchalltechnische Untersuchung

Lave

rastr

asse

11

Bund

esau

toba

hn

BAB

2

Vor dem Steine

Regenrueckhaltebecken

0 250 mM 1:3500

Projekt: Bebauungsplan Nr. 137 D "Gewerbegebiet Bantorf-Nord" 1. Änderung

der Stadt Barsinghausen

Darstellung: Verkehrslärm

im Plangebiet, 4 m ü. GOK

- Tag -

Projekt-Nr.: B901312

Datum: 13.01.2014

Anlage: 4.1

Werktag (6h-22h)PegeldB(A)

>..-35>35-40>40-45>45-50>50-55>55-60>60-65>65-70>70-75>75-80>80-..

IMMI 2013

Page 40: Schalltechnische Untersuchung - Barsinghausen

Bebauungsplan 137 D, 1. ÄnderungSchalltechnische Untersuchung

Lave

rastr

asse

11

Bund

esau

toba

hn

BAB

2

Vor dem Steine

Regenrueckhaltebecken

0 250 mM 1:3500

Projekt: Bebauungsplan Nr. 137 D "Gewerbegebiet Bantorf-Nord" 1. Änderung

der Stadt Barsinghausen

Darstellung: Verkehrslärm

im Plangebiet

-maßgeblicher Außenlärmpegel / Lärmpegelbereiche-

Projekt-Nr.: B901312

Datum: 13.01.2014

Anlage: 4.2

Werktag (6h-22h)DIN 4109 (+3dB)Lärmpegelbereiche

I -55 dB(A)

II 56-60 dB(A)

III 61-65 dB(A)

IV 66-70 dB(A)

V 71-75 dB(A)

VI 76-80 dB(A)

VII >80 dB(A)

IMMI 2013