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Betriebswirtschaftslehre

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BetriebswirtschaftslehreGrundlagen

5., erweiterte Auflage

von

em. o. Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Reinbert Schauer

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detailliertebibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

1. Auflage, Wien 20062. Auflage, Wien 20093. Auflage, Wien 20114. Auflage, Wien 20135. Auflage, Wien 2016

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung,der Übersetzung, des Nachdrucks und der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege, durch Foto -kopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben,

auch bei nur auszugsweiser Verwertung, dem Verlag vorbehalten.

ISBN: 978-3-7073-3508-8 (print)ISBN: 978-3-7094-0825-4 (EPub, pdf)

Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in diesem Fachbuch trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder des Verlages ausgeschlossen ist.

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 5. Auflage ........................................................................................................................ 9Vorwort zur 1. Auflage ........................................................................................................................ 10

1 Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft ............................................................................ 111.1 Wissenschaftliche Grundlagen ................................................................................................. 111.2 Allgemeine Zielsetzungen für betriebliche Aktivitäten ........................................................... 171.3 Betriebswirtschaftliche Aufgaben (Funktionen) ...................................................................... 191.4 Gliederung der Betriebswirtschaftslehre.................................................................................. 211.5 Gliederung der Betriebe ........................................................................................................... 231.6 Betriebswirtschaftliche Forschungsmethoden ......................................................................... 271.7 Zur Geschichte der Betriebswirtschaftslehre ........................................................................... 30

2 Das Unternehmen als produktives soziales System .................................................................... 322.1 Systemtheoretische Grundlagen............................................................................................... 322.2 Unternehmen als zweckorientierte Systeme ............................................................................ 322.3 Unternehmen als offene Systeme............................................................................................. 332.4 Unternehmen als produktive Systeme ..................................................................................... 352.5 Unternehmen als komplexe dynamische Systeme................................................................... 352.6 Unternehmen als soziale Systeme............................................................................................ 362.7 Das Unternehmen als Koalition ............................................................................................... 38

3 Der betriebliche Wertekreislauf .................................................................................................... 403.1 Der Umsatzprozess................................................................................................................... 403.2 Die betriebliche Wertschöpfung............................................................................................... 43

4 Konstitutive Rahmenentscheidungen ........................................................................................... 494.1 Grundsätzliche Überlegungen.................................................................................................. 494.2 Die Wahl der Rechtsform......................................................................................................... 49

4.2.1 Mögliche Rechtsformen................................................................................................ 494.2.2 Wichtige Bestimmungsgründe für die Wahl der Rechtsform....................................... 54

4.2.2.1 Unternehmensrechtliche Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte ............. 544.2.2.2 Haftungsverhältnisse ....................................................................................... 554.2.2.3 Beteiligung am Unternehmensergebnis........................................................... 554.2.2.4 Buchführungs- und Publizitätsvorschriften..................................................... 564.2.2.5 Finanzierungsmöglichkeiten............................................................................ 574.2.2.6 Steuerbelastung des Unternehmens................................................................. 57

4.3 Die Standortwahl...................................................................................................................... 584.4 Die Unternehmensverfassung .................................................................................................. 594.5 Der Business Plan .................................................................................................................... 63

4.5.1 Zwecksetzungen............................................................................................................ 634.5.2 Bestandteile................................................................................................................... 64

5 Die Unternehmensführung ............................................................................................................ 685.1 Träger von Führungsentscheidungen ....................................................................................... 685.2 Die Zielbildung ........................................................................................................................ 705.3 Die Planung.............................................................................................................................. 73

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5.4 Operative und strategische Unternehmensführung.................................................................. 745.5 Die Organisation ...................................................................................................................... 775.6 Das Personalmanagement ........................................................................................................ 835.7 Die Überwachung..................................................................................................................... 865.8 Das Controlling ........................................................................................................................ 87

6 Die Finanzwirtschaft ...................................................................................................................... 896.1 Grundlagen ............................................................................................................................... 896.2 Finanzierungsformen................................................................................................................ 936.3 Die Finanzplanung ................................................................................................................... 956.4 Liquiditätspolitik ...................................................................................................................... 986.5 Die optimale Finanzierung....................................................................................................... 996.6 Investitionspolitik..................................................................................................................... 1036.7 Finanzwirtschaftliche Aspekte der Unternehmensbesteuerung ............................................... 108

7 Die Produktionswirtschaft ............................................................................................................. 1117.1 Planung des Leistungsprogramms ........................................................................................... 1117.2 Beschaffung.............................................................................................................................. 112

7.2.1 Grundlagen.................................................................................................................... 1127.2.2 Beschaffungsplanung.................................................................................................... 1137.2.3 Beschaffungspolitik ...................................................................................................... 116

7.3 Leistungserstellung (Produktion) ............................................................................................. 1167.3.1 Grundlagen.................................................................................................................... 1167.3.2 Sachleistungsproduktion ............................................................................................... 1177.3.3 Dienstleistungsproduktion ............................................................................................ 1217.3.4 Qualitätssicherung......................................................................................................... 125

7.4 Grundlagen der Produktions- und Kostentheorie .................................................................... 128

8 Die Leistungsverwertung/Marketing............................................................................................ 1348.1 Grundlagen ............................................................................................................................... 1348.2 Der Marketingprozess .............................................................................................................. 1368.3 Die Absatzplanung ................................................................................................................... 1378.4 Die Marktforschung ................................................................................................................. 1388.5 Das absatzpolitische Instrumentarium (Marketing-Mix)......................................................... 142

8.5.1 Produktpolitik ............................................................................................................... 1428.5.2 Preispolitik .................................................................................................................... 1448.5.3 Distributionspolitik ....................................................................................................... 1488.5.4 Kommunikationspolitik ................................................................................................ 1518.5.5 Die optimale Kombination der Marketing-Instrumente ............................................... 155

9 Die Informationswirtschaft ........................................................................................................... 1579.1 Die betriebliche Verwaltung..................................................................................................... 1579.2 Informationsmanagement......................................................................................................... 1599.3 Wissensmanagement ................................................................................................................ 160

10 Das betriebliche Rechnungswesen ................................................................................................ 16310.1 Die Aufgaben des Rechnungswesens....................................................................................... 16310.2 Das Rechnungswesen als Planungs- und Steuerungsinstrument ............................................. 166

6 Inhaltsverzeichnis

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10.2.1 Ermittlungsrechnungen ................................................................................................. 16610.2.2 Entscheidungsrechnungen............................................................................................. 16910.2.3 Das Rechnungswesen als Steuerungsinstrument (Controlling).................................... 172

10.3 Das Grundmodell eines Integrierten Rechnungswesens (FBE-System; 3-Komponenten-Rechnungswesen)..................................................................................................................... 174

10.4 Der Jahresabschluss ................................................................................................................. 17710.4.1 Bilanz ............................................................................................................................ 17910.4.2 Gewinn- und Verlustrechnung ...................................................................................... 18010.4.3 Anhang und Lagebericht............................................................................................... 18210.4.4 Geldflussrechnung ........................................................................................................ 18310.4.5 Konzernrechnungslegung ............................................................................................. 18310.4.6 International Financial Reporting Standards (IFRS) .................................................... 184

10.5 Kosten- und Leistungsrechnung............................................................................................... 18510.5.1 Zielsetzungen ................................................................................................................ 18510.5.2 Grundlegende Verfahren ............................................................................................... 18610.5.3 Ermittlung von Kosten und Leistungen........................................................................ 18810.5.4 Kostenartenrechnung .................................................................................................... 18810.5.5 Kostenstellenrechnung.................................................................................................. 19010.5.6 Kostenträgerrechnung (Leistungsrechnung)................................................................. 19110.5.7 Weitere Formen der Kosten- und Leistungsrechnung .................................................. 19210.5.8 Leitlinien für das Kosten- und Leistungsmanagement................................................. 193

10.6.Kennzahlen und Kennzahlensysteme....................................................................................... 19310.6.1 Kennzahlen als Informationsinstrument ....................................................................... 19310.6.2 Arten von Kennzahlen .................................................................................................. 19410.6.3 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen................................................................................ 19410.6.4 Leistungswirtschaftliche Kennzahlen ........................................................................... 19710.6.5 Kennzahlensysteme....................................................................................................... 199

Wiederholungsfragen .......................................................................................................................... 203

Lösungen der Richtig-/Falsch-Fragen ............................................................................................... 221

Abkürzungsverzeichnis ....................................................................................................................... 227

Der Autor .............................................................................................................................................. 229

Stichwortverzeichnis............................................................................................................................ 231

Inhaltsverzeichnis 7

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Vorwort zur 5. Auflage

Das vorliegende Werk hat sich als Grundlagen-Lehrbuch für die Studieneingangsphase in den wirtschafts-wissenschaftlichen Studiengängen, aber auch als Einführung in die Betriebswirtschaftslehre in den rechts-wissenschaftlichen sowie technisch-naturwissenschaftlichen Studien bewährt und kann nun in aktualisier-ter und in Kapitel 10 (Rechnungswesen) erweiterter Form neu aufgelegt werden. Dabei wurden die durchdas Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) notwendigen Änderungen, die ab 2016 Gel-tung haben, eingearbeitet und der Abschnitt über Kennzahlen und Kennzahlensysteme neu eingefügt.

Die Konzeption des Buches wurde beibehalten, um weiterhin als Basis-Lehrbuch für das Multimedia-Stu-dium in den Rechtswissenschaften und in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie für diversee-Learning-Module, die in der Zwischenzeit entwickelt wurden, dienen zu können. Zur Überprüfung deserworbenen Wissens dienen im Anhang für jedes Kapitel des Buches Wiederholungsfragen mit Lösungs-hinweisen und eine Reihe von Richtig-/Falsch-Fragen mit den zutreffenden Antworten. Zur Vertiefungsteht die 27. Auflage des betriebswirtschaftlichen Standardwerks „Lechner/Egger/Schauer, Einführung indie Allgemeine Betriebswirtschaftslehre“ zur Verfügung.

Im Mai 2016 Reinbert Schauer

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Vorwort zur 1. Auflage

Aus der Neugestaltung universitärer Studiengänge, aus der Vielzahl von fächerübergreifenden Fachhoch-schulstudien sowie generell aus dem Bestreben, einzelwirtschaftliches Grundwissen auch an Studierendenicht wirtschaftswissen schaftlicher Studienrichtungen (z. B. Juristen, Techniker, Ärzte) zu vermitteln, ent-stand der Bedarf nach einer überschaubar gehaltenen Einführung in betriebswirtschaftliche Grundlagen.Das seit 25 Jahren in Österreich bewährte Standardwerk „Lechner/Egger/Schauer, Einführung in die All-gemeine Betriebswirtschaftslehre“ (publiziert im gleichen Verlag) hat im Laufe der Zeit einen beträchtli-chen Umfang angenommen und erscheint für die erwähnte Zielgruppe nunmehr als zu anspruchsvoll.

Die Einführung des interfakultären Studiums „Wirtschaftsjurist“ an der Johannes Kepler Universität Linzmit Beginn des Wintersemesters 2006/2007, aber auch die Neukonzeption von Universitätslehrgängengaben den unmittelbaren Anlass für dieses Grundlagen-Lehrbuch. Als Vertiefungsliteratur wird auf dieebenfalls im Herbst erscheinende 23. Auflage des „Lechner/Egger/Schauer“ verwiesen.

Das Buch muss sich auf die für ein Grundlagenwerk notwendigsten Wissenselemente beschränken, wobeidiese Auswahl naturgemäß subjektiv ist. Auch die Zitierweise beschränkt sich auf ein Mindestmaß, aus-führlichere Quellennachweise können der angegebenen Vertiefungsliteratur entnommen werden. Die am1. Jänner 2007 in Kraft tretenden unternehmensrechtlichen Neuerungen wurden bereits berücksichtigt.

Die „Betriebswirtschaftslehre – Grundlagen“ richtet sich an Studierende der Wirtschaftswissenschaften,des Wirtschaftsingenieurwesens, der Rechtswissenschaften sowie an andere nicht ökonomische Studien-gänge, soll aber auch den an systematischen Zusammenhängen interessierten Praktikern nützliche Diensteleisten.

Der Verfasser ist einer Reihe von Personen dankbar, die durch verschiedene Hilfestellungen zum Entste-hen dieses Buches beitrugen: em. o. Univ.Prof. Dr. Dr. h.c. Anton Egger, Univ.Prof. Dr. Norbert Kailer,a.Univ.Prof. Dr. René C. Andeßner, Mag. Sandra Stötzer und Ing. Barbara Lehner.

Im Juli 2006 Reinbert Schauer

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1 Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft

1.1 Wissenschaftliche Grundlagen

Als Wissenschaft wird ein dynamisches System von allgemein gültigen Aussagenüber reale Sachverhalte verstanden, wobei versucht wird, diese Sachverhalte inihren Beziehungen zwischen Ursache und Wirkung (Kausalbeziehungen) zu ergrün-den und zu erklären. Ein System besteht aus verschiedenen Elementen, diebestimmte Eigenschaften aufweisen und zueinander in geordneten Beziehungen ste-hen. Die Erklärung und Prognose von Sachverhalten im Rahmen eines Aussagen-systems wird auch als Theorie bezeichnet.

Von wissenschaftlichen Aussagen erwartet man, dass sie laufend auf ihre Richtig-keit überprüft werden. Wissenschaft ist daher auch als ein Prozess anzusehen, der inder Regel von zunächst schwach abgesicherten Aussagen (Hypothesen) zu in derFolge stärker überprüften Aussagen bis hin zu wissenschaftlichen Gesetzen (nomo-logischen Hypothesen) führt (Karl Popper).

Schließlich kann Wissenschaft als Institution gesehen werden, sie umfasst dann allePersonen und Einrichtungen, die wissenschaftlich tätig sind (z. B. Wissenschaftler,Universitäten, andere Forschungseinrichtungen).

Abbildung 1-1: Interpretationen von Wissenschaft

Die Betriebswirtschaftslehre ist (neben der Volkswirtschaftslehre) eine selbständi-ge Wissenschaft im Rahmen der Wirtschaftswissenschaften (siehe Abbildung 1-2).Sie hat den Betrieb mit seinem Aufbau und mit seinen einzelwirtschaftlichen Vor-gängen (Prozessen) zum Untersuchungsgegenstand. Im Mittelpunkt stehen die wirt-schaftlichen Sachverhalte von Leistungserstellung und Leistungsabgabe bzw. derLeistungsinanspruchnahme in diesen Wirtschaftseinheiten. Sie können nicht isoliertbetrachtet werden, deshalb fließen in die Analysen auch juristische, soziologische,technische und andere Komponenten insoweit ein, als sie zur Erklärung betriebli-cher Entscheidungsprozesse beitragen.

Die Volkswirtschaftslehre (Nationalökonomie, Politische Ökonomie) untersucht inerster Linie die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge der von den einzelnenWirtschaftsteilnehmern (Wirtschaftssubjekten) ausgehenden Aktivitäten. Aus derübergeordneten Perspektive einer Wirtschaftsregion, eines Staates oder Staatenver-bandes sollen das Wesen der Wirtschaft aus ganzheitlicher Sicht erkannt und ihreStrukturen und Abläufe gestaltet werden.

11

Wissenschaft

Betriebswirtschafts-lehre

Volkswirtschaftslehre

Wissenschaft

als Prozess als Ergebnis als Institution

Erarbeiten von Aussagen Aussagensystem (z. B. BWL) Wissenschaftseinrichtung

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Als gemeinsames Untersuchungsgebiet (Phänomen) aller Wirtschaftswissenschaf-ten ist die Wirtschaft anzusehen. Mit diesem Begriff ist jenes Feld menschlicherAktivitäten angesprochen, das der Erfüllung menschlicher Bedürfnisse und Wün-sche dient. Die menschlichen Bedürfnisse können an sich als unbegrenzt angesehenwerden, die zu ihrer Erfüllung geeigneten Güter sind jedoch in der Regel nur inbegrenztem Ausmaß verfügbar. Diese Güterknappheit ergibt ein Spannungsfeldzwischen Bedarf und Deckungsmöglichkeit. Der Mensch beginnt zu wirtschaften,wenn er die verfügbaren Mittel so einzusetzen trachtet, dass ein möglichst hohesMaß an Bedürfnisbefriedigung erreicht wird. Er disponiert über die Güter, die ausseiner Situation heraus knapp, aber verfügbar und übertragbar sind und einegewünschte Eignung zur Erfüllung seiner Wünsche aufweisen. Insofern handelt essich um Wirtschaftsgüter. Freie Güter brauchen hingegen nicht bewirtschaftet zuwerden, da sie in beliebiger Menge zur Verfügung stehen. Diese Klassifizierung istallerdings an räumliche, zeitliche und situative Verhältnisse gebunden. Ein Gut(z. B. Luft oder Wasser) kann an einem Ort oder zu einer bestimmten Zeit ein frei-es Gut sein, bei geänderten Verhältnissen aber beschränkt verfügbar sein und damitzu einem Wirtschaftsgut von hohem Wert werden.

Abbildung 1-2: Betriebswirtschaftslehre im System der Wissenschaften

Die Realwissenschaften beschäftigen sich mit real fassbaren, der Beobachtungzugänglichen Sachverhalten. Die Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich mit derrealen Erscheinung „Betrieb (Unternehmen)“. Dabei bedient sie sich häufig auchder Erkenntnisse der Formalwissenschaften (auch: Idealwissenschaften), derenUntersuchungsbereich die Bildung und Verknüpfung von Aussagen sowie das Zie-hen von Schlüssen ist (z. B. Mathematik, Logik). Innerhalb der Realwissenschaftenist zwischen Geistes- und Naturwissenschaften zu unterscheiden. Die Geisteswis-senschaften untersuchen die vielfältigen Bereiche des geistigen bzw. kulturellenLebens (sie werden oftmals auch Kulturwissenschaften genannt). Wichtige Bereichesind die Sozialwissenschaften (auch: Gesellschaftswissenschaften), zu welchen diePolitikwissenschaften, die Soziologie oder die Rechtswissenschaften zählen, unddie Wirtschaftswissenschaften.

Als Betrieb ist eine organisierte (Wirtschafts-)Einheit zu verstehen, in der inArbeitsteiligkeit unter Beachtung von Marktchancen und -risiken (Wagnissen;wagender Vermögenseinsatz) verfügbare Ressourcen (Personen und Sachmittel) zur

12 Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft

Wirtschaft

Betrieb

Wissenschaften

Formalwissenschaften(z. B. Mathematik, Logik, Philosophie) Realwissenschaften

Naturwissenschaften(z. B. Physik, Chemie, Ingenieurwiss.) Geisteswissenschaften

Sozialwissenschaften Wirtschaftswissenschaften

Rechtswissenschaften Soziologie u. a. Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre

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Erstellung von Leistungen (Sach- oder Dienstleistungen) eingesetzt werden, dieandere nachfragen und somit auf dem Markt verwertet werden können (Fremdleis-tungsbetriebe). Erfolgt die Leistungserstellung für den Eigenbedarf, spricht man vonEigenleistungsbetrieben (oder Konsumtionsbetrieben, privaten Haushalten).

Betriebe entstehen nicht von selbst, sie werden gegründet, sie wachsen, sie passensich an veränderte Umweltbedingungen an, schließen sich mit anderen Betriebenzusammen oder sie schrumpfen und beenden schließlich freiwillig durch Liquidati-on oder zwangsläufig im Wege des Konkurses (Insolvenz) ihre Tätigkeit. Diese Ent-wicklung der Betriebe wird vom Menschen gestaltet und gesteuert (soziales Sys-tem). Hiezu bedarf es dauerhafter Regelungen und einer Ordnung. Es muss eineOrganisation geschaffen werden, die die Betriebsstruktur (Aufbauorganisation)und den Ablauf der Leistungsprozesse in diesem Rahmen (Ablauforganisation) fest-legt.

In der Praxis werden in Ergänzung zum Begriff „Betrieb“ vielfach, oft in synony-mer Anwendung, die Begriffe „Unternehmen“ und „Unternehmung“ gebraucht. AlsUnternehmen wird im Sinne der betriebswirtschaftlichen Unternehmenstheorie(Leopold Illetschko) ein Feld einzelwirtschaftlicher Aktivitäten im Sinne einer funk-tionalen (aufgabenbezogenen) Analyse verstanden. In rechtlicher Sicht ist ein Unter-nehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätig-keit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 Unternehmensgesetzbuch –UGB). Als Unternehmung ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine spezifischeBetriebsform in einem marktorientierten (kapitalorientierten) Wirtschaftssystem zuverstehen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Abbildung 1-3: Untersuchungsobjekte der Betriebswirtschaftslehre

In der Praxis sind vielfach auch die Bezeichnungen Firma, Geschäft, Werk und Fabriküblich. Firma ist ein juristischer Begriff und bezeichnet den Namen, unter dem einUnternehmer seinen Betrieb führt. Als Geschäft wird entweder ein Handelsbetrieboder der kaufmännische Bereich eines Industriebetriebes angesehen. Werk undFabrik kennzeichnen im technischen Sinne Stätten der Leistungserstellung.

Im Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen und ihrer Erfüllung ist ein Entschei-dungsprozess über die Herstellung (Produktion) und den Verbrauch von Gütern

Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft 13

Unternehmen Unternehmung

Firma Geschäft

Wertschöpfungs -prozess

Wirtschaftswissenschaften:- Betriebswirtschaftslehre- Volkswirtschaftslehre

Betrieb:- Organisationseinheit- wagender Vermögenseinsatz- Erstellung von Leistungen- Verwertung am Markt

Koordination von:

- Personen und

- Sachmitteln zur

- Leistungserstellung und

- Leistungsverwertung

Aufbauorganisation (Struktur)Ablauforganisation (Prozess)

UnternehmenUnternehmung

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eingebettet. Daraus leitet sich der betriebliche Wertschöpfungsprozess ab: Betrie-be (Unternehmen) stellen Güter und Dienstleistungen für andere Wirtschaftssubjek-te her. Hiezu brauchen sie andere Güter und Dienste, die sie als Vorleistungen vomBeschaffungsmarkt beziehen, und sie verwerten die erstellten Leistungen auf demAbsatzmarkt (siehe im Detail Kapitel 3: Der betriebliche Wertekreislauf). Die Dif-ferenz zwischen dem Gegenwert, den die Unternehmen aus der Leistungsverwer-tung auf dem Absatzmarkt erzielen, und dem Wert der benötigten Vorleistungen,wird als Wertschöpfung bezeichnet.

Als Wirtschaftsgüter sind anzusehen:

1. Materielle Güter (Sachgüter) und immaterielle Güter (Arbeitsleistung des Men-schen, Dienste, Rechte, Lizenzen).

2. Realgüter (materielle und immaterielle Güter) sowie Nominalgüter (Geld oderAnrechte auf Geld).

3. Konsumgüter (zur direkten Bedürfnisbefriedigung) und Produktionsgüter (zurindirekten Bedürfniserfüllung, indem Güter für nachgelagerte Produktionspro-zesse bereitgestellt werden).

4. Inputgüter (Einsatzgüter für Produktionsprozesse, wie Rohstoffe oder mensch-liche Arbeit) und Outputgüter (Ergebnisse des Produktionsprozesses).

5. Gebrauchsgüter (wie Maschinen, Anlagen usw., die für die Produktion genutztwerden) und Verbrauchsgüter (wie Materialien und Energie, die im Produk -tionsprozess aufgebraucht werden).

6. Individualgüter (Güter, die gegen Entgelt an einzelne Leistungsabnehmer abge-geben werden; es gilt das Marktausschlussprinzip, das Gut steht anderen nichtzur Verfügung) und Kollektivgüter (sachpolitisch erwünschte Zustände, wieinnere und äußere Sicherheit, Bildung, Gesundheit, soziale Wohlfahrt, die einerPersonengemeinschaft als Ganzes zugute kommen).

Bei der Entscheidung über den Gütereinsatz (Mitteleinsatz) zur Bedürfnisbefriedi-gung ist das menschliche Handeln wie bei jeder auf bestimmte Zwecke ausgerichte-ten Tätigkeit am allgemeinen Vernunftsprinzip (Rationalprinzip) ausgerichtet.

Dieses Handlungsprinzip lässt zwei Alternativen offen:

1. Ein vorgegebenes, bekanntes Ergebnis (Ziel) ist mit dem geringstmöglichen Mit-teleinsatz zu erreichen (Minimalprinzip).

2. Mit verfügbaren, gegebenen Mitteln ist ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen(Maximalprinzip).

Im Bereich des Wirtschaftens sind für „Einsatz“ und „Ergebnis“ wirtschaftlicheGrößen anzusetzen. Als Einsatzgrößen kommen Mengen an Produktionsfaktoren,Aufwand oder Kosten (bewertete Produktionsfaktoren) in Frage, Ergebnisgrößensind Leistungsmengen, Erträge, Nutzenelemente.

Die wirtschaftsbezogene Auslegung des Rationalprinzips wird als ökonomischesPrinzip bezeichnet. Es verlangt, dass ein möglichst günstiges Verhältnis (eine opti-male Relation) zwischen den ökonomischen Einsatz- und Ergebnisgrößen anzustre-ben ist. Damit soll eine Handlungsempfehlung abgegeben werden, wie das Problemder Güterknappheit auf der einen Seite und der über den verfügbaren Güterbestand

14 Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft

Wirtschaftsgüter

Rationalprinzip

Ökonomisches Prinzip

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hinausgehenden Bedürfnisse auf der anderen Seite einer Lösung zugeführt werdenkann. Die Verwirklichung des ökonomischen Prinzips hängt auch wesentlich vomverfügbaren Wissen (vom Stand an Informationen) und von der Risikoneigung zurÜberwindung des persönlichen Unsicherheitsproblems ab.

In marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen wird unter Beachtung staatlicherRahmenbedingungen dem freien Spiel der Marktkräfte der Vorzug gegeben. Auf denMärkten kommt es zum Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, der Aus-gleich erfolgt dezentral über die Preisbildung. Die einzelne Wirtschaftseinheit trägtdabei das Wagnis des Gelingens dieses Austausches. Die Märkte sind insofern alsBindeglieder in einer arbeitsteiligen Wirtschaft anzusehen.

In planwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen werden die genannten Fragestellun-gen von zentralen Planungsinstanzen beantwortet, die die Planung und Koordinie-rung aller Wirtschaftsaktivitäten wahrzunehmen haben. Dabei entsteht die Schwie-rigkeit, die Bedürfnisse der einzelnen Wirtschaftssubjekte zu erkennen und ausrei-chend erfüllen zu können.

Unabhängig vom jeweiligen Wirtschaftssystem kennzeichnen die betrieblicheTätigkeit nach Erich Gutenberg drei (wirtschafts-)systemindifferente Tatbestände:

1. Die Leistungserstellung erfolgt durch eine zielgerichtete Kombination von Pro-duktionsfaktoren (menschliche Arbeit, Gebrauchsgüter, Verbrauchsgüter; dieGebrauchsgüter werden auch als Anlagen oder Betriebsmittel bezeichnet, dieVerbrauchsgüter auch als Werkstoffe).

2. Jede Leistungserstellung unterliegt dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit (ökono-misches Prinzip).

3. Jeder Betrieb muss in der Lage sein, seine fälligen Schulden jederzeit ohnewesentliche Störung des Betriebsablaufes abstatten zu können (Prinzip desfinanziellen Gleichgewichts).

Bei den Produktionsfaktoren ist zu beachten, dass für die Betriebswirtschaftslehredie Frage der (ein- oder mehrmaligen) Disponierbarkeit im Vordergrund steht(daher: Arbeit, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter), während in der Volkswirtschafts-lehre für die Gliederung die Frage der Herkunft und Erneuerbarkeit ausschlagge-bend ist (Arbeit, Grund und Boden, Kapital). Beim Faktor „menschliche Arbeit“unterscheidet die Betriebswirtschaftslehre weiters zwischen dispositiven (lenken-den, leitenden) und ausführenden Tätigkeiten.

Zusätzlich ist der Betrieb durch (wirtschafts-)systembezogene Tatbeständegekennzeichnet. Der spezielle Betriebstyp in marktwirtschaftlichen Systemen wirdals Unternehmung bezeichnet. Er ist gekennzeichnet durch

1. die Möglichkeit zur Selbstbestimmung des Wirtschaftsplanes (Autonomieprin-zip);

2. das Streben nach möglichst hohem Gewinn unter Beachtung des Marktrisikos,um auf Dauer bestehen zu können (erwerbswirtschaftliches Prinzip);

3. das Prinzip des Privateigentums und des daraus abgeleiteten Anspruchs aufAlleinbestimmung.

Der Unternehmung steht der planwirtschaftlich orientierte Betrieb gegenüber. Erist gekennzeichnet durch

Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft 15

Marktwirtschaft

Planwirtschaft

Betriebsmerkmale

Produktionsfaktoren

Unternehmung

Planwirtschaftlich orientierter Betrieb

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1. die Einbindung in einen zentralen (Volks-)Wirtschaftsplan (Organprinzip), indem die Art der Leistung und damit der Wirtschaftsplan für den Betrieb festge-legt werden;

2. das Streben nach bestmöglicher Erfüllung dieses Planes (Prinzip der Planerfül-lung);

3. das Prinzip des Gemeineigentums und des daraus abgeleiteten Anspruchs derMitglieder des Gemeinwesens auf Mitbestimmung.

Es ist anzumerken, dass die Nichteinhaltung des Prinzips des finanziellen Gleichge-wichts für die erwerbswirtschaftliche (marktwirtschaftliche) Unternehmung exis-tenzvernichtend sein kann. Beim plandeterminierten Betrieb hat die zentrale Pla-nungsinstanz für das finanzielle Gleichgewicht zu sorgen, der Betrieb kann nurdurch eine Entscheidung der planerstellenden Zentralinstanz beendet werden.

Betriebstypen dieser Art sind nicht allein in den planwirtschaftlich (von Zentralver-waltungen) dominierten Staaten, sondern auch in den Systemen der sozialen Markt-wirtschaft zu finden, in denen der Staat infrastrukturelle Vorleistungen für die Funk-tionsfähigkeit der Märkte, aber auch Leistungen zur Funktionsfähigkeit des gesell-schaftlichen Systems erbringt (gemischtwirtschaftliches System). Es handelt sichdann bei diesen Betrieben um öffentliche Unternehmen (öffentliche Betriebe),soweit sie marktfähige Individualgüter erstellen, und um öffentliche Verwaltungen(Verwaltungsbetriebe). Diese produzieren Kollektivgüter und gewährleisten damitsachpolitisch erwünschte Zustände, wie z. B. innere und äußere Sicherheit, Bildung,soziale Wohlfahrt. Sie werden deshalb gerne als Gewährleistungsbetriebe be -zeichnet. Öffentliche Unternehmen und Verwaltungen werden als Organe derGesamtwirtschaft vom Staat (Bund, Länder, Gemeinden, andere Selbstverwaltungs-körper) getragen und sollen den gesellschaftlichen Bedarf nach bestimmten Gütern(z. B. öffentliche Straßen) und Dienstleistungen (z. B. Altersversorgung) befriedi-gen.

Betriebe, die vorrangig ein bestimmtes Leistungsprogramm zu erfüllen haben undkeine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen, werden auch als Nonprofit-Organisa-tionen (NPO) bezeichnet. Entsprechend ihrer Trägerschaft werden sie in staatlicheNPO (Verwaltungsbetriebe, öffentliche Unternehmen), halbstaatliche NPO (Kam-mern und Sozialversicherungsanstalten mit Pflichtmitgliedschaft als Selbstverwal-tungskörper) und private NPO (mit wirtschaftlichen, soziokulturellen, politischenund karitativen Zielsetzungen) untergliedert.

Wirtschaftliche NPO (z. B. Industriellenvereinigung) erbringen ihren Mitgliederngegenüber zunächst zahlreiche Dienstleistungen, wie Informationsvermittlung,Beratung oder Schulung mit dem Zweck, deren wirtschaftliche Tätigkeit unmittel-bar zu fördern und zu verbessern. Neben dieser einzelwirtschaftlichen Funktionerfüllen sie weiters eine gesellschaftlich-politische Funktion, indem sie die Interes-senwahrnehmung für ihre Mitglieder im politischen Willensbildungsprozess besor-gen. Zu den karitativen NPO zählen Hilfsorganisationen für Kranke, Betagte,Behinderte, Süchtige usw. Soziokulturelle NPO umfassen alle Arten von Vereinenzur Förderung kultureller, sportlicher und gesellschaftlicher Interessen. Als politi-sche NPO werden politische Parteien und Gruppierungen, Umweltschutzorganisa-tionen, Bürgerinitiativen bezeichnet.

16 Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft

Öffentliche Unternehmen

Gewährleistungs -betriebe

Nonprofit-Organisationen

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Generell ist zwischen Fremdleistungs-NPO (karitative Hilfsorganisationen) undEigenleistungs-NPO (z. B. Kammern) zu unterscheiden. Dieser auch als „DritterSektor“ (neben Staat und Markt) bezeichnete Bereich gewinnt in der heute erkenn-baren Tendenz zur dienstleistungsorientierten Gesellschaft zunehmend an Bedeu-tung und wird vielfach als Korrektiv zu Staats- und Marktversagen interpretiert.

1.2 Allgemeine Zielsetzungen für betriebliche Aktivitäten

Für die wirtschaftliche Tätigkeit in Betrieben sind folgende grundsätzliche Orientie-rungen prägend (siehe Abbildung 1-4):

Abbildung 1-4: Zielsetzungen des Wirtschaftens (Begriffsbeziehungen)

1. Erwerbswirtschaftliche Orientierung: Sie bietet die Möglichkeit, das Wirt-schaftsprogramm auf der Grundlage einer gegebenen Marktsituation selbstbestimmen zu können. Durch Ausnützen der Marktchancen und unter Bedacht-nahme auf das Marktrisiko wird Gewinnerzielung angestrebt. Das Leistungs-programm hat sich den Möglichkeiten der Gewinnerzielung unterzuordnen(Dominanz der Formalziele vor den Sachzielen). Dies erfordert die Freiheit inder Bestimmung des Leistungsprogrammes und in der Bestimmung des Stand -ortes.

2. Bedarfswirtschaftliche Orientierung: Für das Wirtschaftsprogramm ist in ersterLinie die Abdeckung eines vorhandenen Bedarfs an Leistungen ausschlaggebend(z. B. bei öffentlichen Krankenhäusern). Dabei ist das finanzielle Gleichgewichtzu beachten, die Erzielung eines Überschusses (Gewinnes) ist dabei nachrangig.Gegebenenfalls hat der Träger des Unternehmens (z. B. Gebietskörperschaft) fürdie Substanzerhaltung im Wege von Verlustabdeckungen (Eigenkapitalzufuhren)zu sorgen.

3. Förderwirtschaftliche Orientierung: Bei Wirtschaftsverbänden und Genossen-schaften steht die Förderung der Mitgliederinteressen im Vordergrund. Diese

Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft 17

Dritter Sektor

Zielsetzungen

Erwerbswirtschaft

Bedarfswirtschaft

Förderwirtschaft

privatwirtschaftlich gemeinwirtschaftlich

im Interesse der privaten Träger tätig im Interesse eines Gemeinwesens (im öffentlichen Interesse) tätig; Verbot der Gewinnausschüttung an Einzelpersonen

erwerbs-wirtschaftlich

förder-wirtschaftlich

bedarfs-wirtschaftlich

Rentabilitätsstreben im Vordergrund; Bedarfsdeckung nur Mittel zum Zweck

Formalzieldominanz (F > S)

Förderung der Erwerbswirtschaft oder der Haushaltswirtschaft der Mitglieder

Deckung eines vorhandenen Bedarfes, Leistungs- oder Versorgungsauftrages

Sachzieldominanz ( S > F)

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können im wirtschaftlichen Bereich (z. B. Beschaffungs- oder Absatzsicherung),aber auch im außerwirtschaftlichen (metaökonomischen) Bereich (z. B. gesell-schaftliche oder kulturelle Bildung) liegen.

4. Privatwirtschaftliche Orientierung: Der Betrieb wird im Interesse seiner priva-ten Träger (Eigentümer) tätig.

5. Gemeinwirtschaftliche Orientierung: Der Betrieb wird im öffentlichen Interes-se bzw. im Interesse eines Gemeinwesens (und damit einer den Einzelpersonenübergeordneten Personengesamtheit) tätig. Dieses Interesse kann von Bund,Ländern und Gemeinden, aber auch von Selbstverwaltungskörpern (z. B. Kam-mern), Arbeitnehmervertretungen (z. B. Gewerkschaften), kirchlichen Organisa-tionen (z. B. Ordensgemeinschaften) und anderen gesellschaftlichen Institutio-nen (z. B. politischen Parteien) ausgehen.

Diese grundsätzlichen Orientierungen lassen sich in zwei Dimensionen gegenüber-stellen:

a) Erwerbswirtschaftliche – bedarfswirtschaftliche – förderwirtschaftlicheOrientierung: Den auf Gewinn ausgerichteten erwerbswirtschaftlichen Unternehmen stehen dieprimär nicht auf Gewinn ausgerichteten bedarfswirtschaftlichen und förderwirt-schaftlichen Unternehmen (NPO) gegenüber.

b) Privatwirtschaftliche – gemeinwirtschaftliche Orientierung:Das Interesse des Trägers von betrieblichen Aktivitäten ist ausschlaggebend. Ineiner funktionalen Sichtweise wird Gemeinwirtschaft als das Verhalten wirt-schaftender Einheiten bezeichnet, deren Tätigkeit auf die dauernde Versorgungder Menschen mit Gütern und Diensten ausgerichtet ist und dabei nicht vom Zieleiner Gewinn- und Vermögensmehrung für Einzelpersonen bestimmt ist. Viel-mehr ist das wirtschaftliche Interesse einer Personengemeinschaft als Ganzes zubeachten.

Zwischen diesen begrifflichen Dimensionen bestehen an sich vielfältige Verknüp-fungsmöglichkeiten. Unternehmen im Privateigentum werden zwar in der Regelerwerbswirtschaftlich orientiert sein und damit privatwirtschaftliche Interessen ver-folgen. Dem Subsidiaritätsgedanken folgend sollten öffentliche Unternehmen pri-mär dort tätig werden, wo private Wirtschaftssubjekte nicht oder nicht in ausrei-chendem Ausmaß vertreten sind. Sie werden daher primär bedarfswirtschaftlicheZielsetzungen (z. B. Deckung des Bedarfes an flächendeckender Gesundheitsver-sorgung) zu verfolgen haben und damit gemeinwirtschaftlichen Interessen ver-pflichtet sein. Es ist jedoch umgekehrt durchaus realistisch, wenn öffentliche Unter-nehmen erwerbswirtschaftliche Zielsetzungen verfolgen (z. B. im Industriebereichoder im Luftverkehr) oder private Unternehmen bedarfswirtschaftlichen Zielsetzun-gen Vorrang einräumen (z. B. Nahversorgung in Randgebieten aus sozialen Bindun-gen heraus).

Abbildung 1-5 zeigt eine Typologie der Wirtschaftssubjekte. Daraus wird deutlich,dass sich Wesensunterschiede zwischen privaten und öffentlichen Betrieben nur ausden Zielsetzungen (aus dem Sinn der Unternehmen) und den Leistungsformen, nichtjedoch aus dem Eigentum (der Trägerschaft) heraus ergeben.

18 Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft

Privatwirtschaft

Gemeinwirtschaft

Subsidiarität

Typologie der Wirtschaftssubjekte

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Abbildung 1-5: Betriebstypologie

1.3 Betriebswirtschaftliche Aufgaben (Funktionen)

Dem betrieblichen Wertschöpfungsprozess folgend sind zunächst die leistungswirt-schaftlichen Aufgabenbereiche (Funktionen) von Beschaffung, Produktion undAbsatz von Bedeutung.

Die für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Produktionsfaktoren werdenauf verschiedenen Beschaffungsmärkten beschafft: die Arbeitskräfte auf demArbeitsmarkt, die benötigten Anlagen (Gebrauchsgüter, Betriebsmittel) auf demInvestitionsgütermarkt und die Verbrauchsgüter auf den entsprechenden(Teil)Beschaffungsmärkten (z. B. Energiemarkt, Transportmarkt). Die beschafftenGüter sind die Voraussetzung für die Produktion und damit für den betrieblichenTransformationsprozess, in dem aus den Einsatzgütern (Input) andere Güter (Out-put) erstellt werden. Der Erfolg eines Unternehmens hängt davon ab, inwieweit dieerstellten Güter auf den verschiedenen Absatzmärkten (z. B. Inlandsmärkte, Aus-landsmärkte) abgesetzt werden können und dabei ein Ertrag erzielbar ist, der höherals der Wert der eingesetzten Input-Güter (Ertrag höher als Kosten) ist.

In einer marktorientierten Wirtschaftsordnung bilden in der Regel die Absatzmög-lichkeiten den Ausgangspunkt der unternehmerischen Entscheidungen, an denensich die vorgelagerten Beschaffungs- und Produktionsmöglichkeiten auszurichtenhaben. Deshalb kommt dem Marketing eine bedeutsame Rolle zu. Als Marketingwird eine Konzeption der Unternehmensführung verstanden, die alle betrieblichenAktivitäten im Interesse der Erreichung der Unternehmensziele konsequent auf diegegenwärtigen und zukünftigen Erfordernisse der Märkte ausrichtet. BeschränkteBeschaffungsmöglichkeiten oder Produktionskapazitäten können kurz- bis mittel-fristig eine andere Orientierung als an den Absatzmöglichkeiten erforderlich

Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft 19

Funktionen

BeschaffungProduktionAbsatz

Marketing

Staatliche (öffentliche) Verwaltungen und nicht-staatliche Ver-waltungen (z.B. Kirchen)

Private und öffentliche Vereine/Verbände, z.B. Kammern

Private und öffentliche Unternehmen

Ein- oder Mehrper-sonenhaushalte

Eigentum (Träger)

AbgabenUmlagenUmsatzerlöseEinkommenÖkonomische Selb-ständigkeit durch

Nicht marktfähige kollektive Güter; überwiegendunentgeltlicher Absatz

Teils kollektive Güter, teils marktfähige Güter; Abgabe vielfach unentgeltlich

Marktfähige Güter; Absatz gegen Entgelt

EigenleistungArt der Leistungsabgabe

Bedarfsdeckung der Allgemeinheit oder großer Teile davon

Deckung des Leistungsbedarfes von Gruppen; Wahr-nehmung der Interessen der Gruppenmitglieder

Erwerbsstreben für Eigentümer und Manager; Leistungs-maximierung bei Kostendeckung;Nutzenstiftung

Individuelle Wohlfahrt durch(a) Einkommens-

erzielung(b) Selbstwertgefühl

Zielsetzungen

Kollektive Fremd-bedarfsdeckung

Bedarfsdeckung für Mitglieder

Individuelle Fremd-bedarfsdeckung

EigenbedarfsdeckungLeistungsprogramm

VerwaltungVerbandUnternehmenPrivater HaushaltWirtschafts-

subjekte

Merkmale

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machen, bedürfen aber langfristig eines Interessenausgleichs (sog. „Ausgleichsge-setz der Planung“).

Die leistungswirtschaftlichen Funktionen der Beschaffung, der Produktion und derPlanung werden in einer zweiten Betrachtungsebene (siehe Abbildung 1-6) konkre-tisiert durch den Material- und Produktfluss durch das Unternehmen (Input –Throughput – Output), der Entscheidungen über die Lagerhaltung und die innerbe-triebliche wie außerbetriebliche Transportorganisation erforderlich macht. Sie wer-den in der Regel als betriebswirtschaftliche Logistik zusammengefasst. Den Mate-rial- und Produktfluss begleitet zeitgleich oder eine gewisse Zeitspanne im Vorausein Informationsstrom, der Dispositionen über einen möglichst kontinuierlichenGüter- und Warenfluss ermöglichen soll. Dem Güterstrom gegenläufig ist der Stroman Zahlungsmitteln, der aus der Leistungsverwertung auf den Absatzmärktenstammt und die Wiederbeschaffung der benötigten Produktionsfaktoren ermögli-chen soll. Die Mittelaufbringung aus dem Wertschöpfungsprozess sowie von außendurch die Bereitstellung von Eigen- und Fremdkapital wird als Finanzierungbezeichnet, die Mittelverwendung als Investition. Als wichtigste Fragestellungenkönnen dabei die Ermittlung des für den Wertschöpfungsprozess benötigten Kapi-talbedarfes, die langfristige Gestaltung der Zahlungsströme und die kurzfristigeSicherung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bezeichnet werden.

Abbildung 1-6: Betriebliche Funktionsbereiche

Neben den betrieblichen Aufgabenbereichen der ersten Ebene (Beschaffung, Pro-duktion und Absatz) und der zweiten Ebene (Finanzierung und Investition, Logis-tik), die je nach Leistungsart bzw. Prozessgestaltung sehr spezifisch ausgestaltetwerden können, sind in einer dritten Betrachtungsebene die sich auf das gesamteUnternehmen erstreckenden Aufgabenbereiche der Unternehmensführung, derbetriebswirtschaftlichen Überwachung (Kontrolle und Revision) sowie der betrieb-lichen Informationswirtschaft (Verwaltung) von Bedeutung.

Werden in Unternehmen Produkte neu entwickelt, so tritt zu den betrieblichen Funk-tionen der Beschaffung und Produktion noch jene der Forschung und Entwicklung

20 Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft

Logistik Finanzierung

Investition

Forschung und Entwicklung

Beschaffung Produktion Absatz

Finanzierung und Investition Logistik

Unternehmensführung

Überwachung (Kontrolle und Revision)

Informationswirtschaft (Verwaltung)

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hinzu. Dabei ist zwischen Grundlagenforschung und angewandter Forschung zuunterscheiden. Gerade im Bereich der Forschung und Entwicklung kooperieren dieUnternehmen häufig mit staatlichen oder privaten Forschungseinrichtungen.

Als Unternehmensführung (Management) sind alle Aufgaben der Steuerung undLenkung eines Unternehmens anzusehen. Der arbeitsteilige Leistungsprozess imUnternehmen setzt ein Mindestmaß an einheitlichem bzw. geordnetem Handelnvoraus und bedingt die Orientierung an gemeinsamen Zielvorstellungen. Diebetriebliche Koordination wird durch die Zuordnung von Teilaufgaben und Teilver-antwortlichkeiten, durch verschiedenste Planungen und Verhaltensnormierungen,durch persönliche Anweisungen und die Beachtung gemeinsamer Wertvorstellungenzu erreichen versucht. Als Kernaufgaben der Unternehmensführung werden Pla-nung, Organisation (der Planumsetzung durch Aufgabendelegation) und Kontrolle(des Erreichten im Vergleich zu den Planvorstellungen) angesehen. Diese Aufgabenbedingen einen permanenten Prozess des Lenkens und Steuerns, der auch als Con-trolling („to control“) bezeichnet wird und eine strategische (die gesamthafte Unter-nehmensentwicklung betreffend) und operative Dimension (die einzelnen betriebli-chen Aktivitäten betreffend) aufweist. Das Wort „Management“ wird auch in insti-tutioneller Weise gebraucht, man bezeichnet damit alle Personen und Personengrup-pen, die Management-Aufgaben wahrnehmen.

Die betriebswirtschaftliche Überwachung setzt sich aus der in den Leistungspro-zess eingebetteten Kontrolle (z. B. Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungsvorgängen)und der außerhalb des Leistungsprozesses wahrgenommenen Revision (Prüfung)zusammen. Die interne Revision hat die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit der in denLeistungsprozess eingebetteten Kontrollmaßnahmen zu überprüfen und darüber derUnternehmensführung zu berichten. Die externe Revision wird von unabhängigenPrüfern außerhalb des Leistungsprozesses projektbezogen wahrgenommen (z. B.Prüfung des Jahresabschlusses durch Wirtschaftsprüfer).

Der Informationswirtschaft (der betrieblichen Verwaltung) kommt eine besonde-re Bedeutung als Bindeglied zwischen der Unternehmensführung, der operativenUnternehmensebene und der betrieblichen Umwelt zu. Ihr Aufgabenbereich bestehtin der Erfassung, Speicherung, Auswahl und Bereitstellung von betrieblichen Infor-mationen, die für Lenkung und Steuerung der betrieblichen Aktivitäten im Hinblickauf die Erreichung der vorgegebenen Unternehmensziele benötigt werden. Zu denwichtigsten Verwaltungsbereichen gehören das betriebliche Rechnungswesen unddas darauf aufbauende (operative) Controlling.

1.4 Gliederung der Betriebswirtschaftslehre

Mit der Gliederung der Betriebswirtschaftslehre wird bezweckt, das Fach in seinengroßen Untersuchungsbereichen abzustecken, um zu tragfähigen Grundlagen für dieErforschung einzelwirtschaftlicher Tatbestände und Vorgänge zu gelangen (sieheAbbildung 1-7).

In der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre steht die Beschreibung und Erklä-rung von betrieblichen Sachverhalten im Vordergrund, die allen Betrieben eigensind, und zwar unabhängig von ihrer Wirtschaftszweigzugehörigkeit, ihrer Rechts-form und ihrer Eigentümerschaft.

Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft 21

Unternehmensführung Controlling

Überwachung Kontrolle Revision

Informationswirtschaft

Allgemeine Betriebs-wirtschaftslehre

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22 Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft

Besondere Betriebs-wirtschaftslehren

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Wirtschaftszweiglehren (InstitutionelleBetriebswirtschaftslehren)

Industriebetriebslehre Handelsbetriebslehre Bankbetriebslehre Fremdenverkehrsbetriebslehre Transportbetriebslehre Handwerksbetriebslehre Versicherungsbetriebslehre Verwaltungsbetriebslehre Krankenhausbetriebslehre usw.

Funktionale Betriebswirtschaftslehren

Unternehmensführung Investition und Finanzierung Beschaffungswirtschaft Produktion und Logistikmanagement Marketing Controlling Organisation Personalmanagement Informationswirtschaft Rechnungswesen

Sonderformen

Unternehmensgründung und -entwicklungBWL der Klein- und MittelbetriebeBetriebswirtschaftliche SteuerlehreBetriebswirtschaftliche Prüfungslehre (Revi-

sions- und Treuhandwesen)Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (BWL

der öffentlichen Verwaltungen und deröffentlichen Unternehmen)

Betriebswirtschaftslehre von Verbänden(Verbandsbetriebslehre)

BWL der GenossenschaftenNonprofit-Management

Betriebswirtschaftliche Techniken

BuchführungstechnikenFinanzmathematikOrganisationstechnikenPlanungs- und Entscheidungstechniken

Abbildung 1-7: Gliederung der Betriebswirtschaftslehre

Die Besonderen Betriebswirtschaftslehren haben die betrieblichen Sachverhaltezum Gegenstand, die sich aus den spezifischen Problemstellungen in einzelnenWirtschaftszweigen (Wirtschaftszweiglehren; auch: Spezielle oder InstitutionelleBetriebswirtschaftslehren) oder in einzelnen Betriebsabläufen und betrieblichenFunktionen (Funktionale Betriebswirtschaftslehren) ergeben.

Daneben haben sich im Laufe der Zeit Spezielle Betriebswirtschaftslehren (Sonder-formen) entwickelt, die die Besonderheiten von Betrieben durch die Verschieden-heit in der Betriebsgröße (z. B. Betriebswirtschaftslehre der Klein- und Mittelbetrie-

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be), in der Rechtsform (z. B. Genossenschaftsbetriebslehre) oder durch Unterschie-de im Eigentum und die daraus abgeleitete Entscheidungsmacht (z. B. ÖffentlicheBetriebswirtschaftslehre) sowie in Bezug auf die Phasen der Unternehmensentwick-lung (z. B. Unternehmensgründung und -entwicklung) oder hinsichtlich der Steuer-gestaltung sowie externer und interner Formen der Überwachung (Revision undKontrolle) behandeln.

Neben Speziellen und Funktionalen Betriebswirtschaftslehren gehören auchBetriebswirtschaftliche Techniken zum Untersuchungsbereich der Betriebswirt-schaftslehre: Buchführungstechniken, Finanzmathematik, Organisationstechniken,Planungs- und Entscheidungstechniken usw. Mit ihrer Hilfe werden entscheidungs-relevante Daten erarbeitet und verarbeitet.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Untersuchungsfeldern der Betriebswirt-schaftslehre zeigt Abbildung 1-8 auf. Es ist einsichtig, dass eine institutionelle Betrach-tung ohne Berücksichtigung funktionaler Gesichtspunkte ebenso wenig sinnvollerscheint wie eine funktionale Darstellung ohne Einschluss institutioneller Aspekte.

Abbildung 1-8: Untersuchungsbereiche der Betriebswirtschaftslehre

1.5 Gliederung der Betriebe

Mit der Gliederung der Betriebe wird bezweckt, einzelwirtschaftliche Sachverhalteverschiedenster Ausprägung hervorzuheben, um damit auf arteigene Probleme zuverweisen oder praktischen Anliegen Rechnung zu tragen, die erst durch diese Her-vorhebung ausreichend umrissen werden. In der Regel werden die Betriebe

• nach Wirtschaftszweigen

• nach der Betriebsgröße

• nach der Art der Leistungen oder

• nach vorherrschenden Produktionsfaktoren

gegliedert.

Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft 23

Betriebswirtschaft -liche Techniken

Information und Rechnungswesen

Überwachung(Kontrolle)

Leistungsverwertung

Leistungserstellung

Investition und Finanzierung

Unternehmensführung

Gewerbe usw.TransportBankenHandelIndustrieInstitutionell

Funktionell

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftliche Techniken

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Bei der Gliederung nach Wirtschaftszweigen wird in der Regel zwischen Industrie-betrieben, Handelsbetrieben, Gewerbebetrieben (Handwerksbetrieben), Bankbetrie-ben, Fremdenverkehrsbetrieben, Transportbetrieben, Krankenhausbetrieben, Versor-gungsbetrieben usw. unterschieden. Die Wirtschaftskammer Österreich sieht eineGliederung in sieben Sparten vor: Gewerbe und Handwerk, Industrie, Handel, Bankund Versicherung, Transport und Verkehr, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Infor-mation und Consulting (siehe Tabelle 1-1).

Die Zahl der aktiven Kammermitglieder (auf Basis der erteilten Gewerbeberechti-gungen; ruhende Gewerbeberechtigungen werden nicht mitgezählt) betrug Ende2015 492.485. Bei Gewerbeberechtigungen, die in mehr als eine Sparte fallen,besteht eine Mitgliedschaft in jeder betroffenen Sparte, sodass es zu Mehrfachzäh-lungen kommt. Die Zahl der aktiven Spartenmitglieder betrug Ende 2015 587.082.Die Kammermitgliedschaft erstreckte sich Ende 2015 auf insgesamt 482.802 Unter-nehmen, davon entfielen 335.267 (das sind 69,44 %) auf sog. Ein-Personen-Unter-nehmen (EPU), das sind Einzelunternehmen und Gesellschaften mit beschränkterHaftung (GmbH) der gewerblichen Wirtschaft ohne unselbständig Beschäftigte.Unternehmen mit mindestens einem unselbständigen Beschäftigten werden als sog.„Arbeitgeberunternehmen“ bezeichnet.

Quelle: WKÖ Beschäftigungsstatistik in der Kammersystematik; Dezember 2015

Tabelle 1-1: Unternehmen in der Spartengliederung der Wirtschaftskammer Österreich

Sowohl nach der Zahl der Unternehmen wie auch nach der Zahl der unselbständigBeschäftigten (die Zahlenangaben beziehen sich auf Ende Dezember 2015) ist dieSparte „Gewerbe und Handwerk“ als die größte Sparte anzusehen. In rund206.000 Unternehmen arbeiten rund 605.000 unselbständig Beschäftigte. Gewerbe-und Handwerksbetriebe decken einen überwiegend individuell ausgerichtetenBedarf. Auf Grund ihrer eher kleinen Betriebsgröße, der fachlichen Qualifikationder dort tätigen Personen und der damit verbundenen großen Flexibilität können sieauch sehr speziellen Bedürfnissen entsprechen.

Die Sparte „Industrie“ zählt rund 4.400 Unternehmen mit 412.300 Beschäftigten.Hauptmerkmal der Industriebetriebe ist die Erstellung marktfähiger Güter, deren

Sparte Unternehmendavon

Arbeitgeber-unternehmer

UnselbständigBeschäftigte

Gewerbe und Handwerk 206.138 52.676 605.104

Industrie 4.371 3.121 412.293

Handel 106.831 34.008 480.736

Bank und Versicherung 917 821 101.777

Transport und Verkehr 21.249 9.349 194.959

Tourismus u. Freizeitwirtschaft 62.984 29.158 206.931

Information und Consulting 80.312 18.402 183.751

Gesamt 482.802 147.535 2,239.551

24 Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft

Wirtschaftszweige

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Herstellungsprozess durch die überwiegende Anwendung maschineller Hilfsmittelin weitgehender Arbeitsteilung (z. B. Fertigungsstraßen) geprägt ist. Die Vielfalt derUnternehmen führt zu einer Unterteilung in Bergbau und verarbeitende Industrie,die ihrerseits in Grundstoff- und Produktionsgüterindustrien sowie Nahrungs- undGenussmittelindustrien weiter unterteilt wird.

Der Sparte „Handel“ werden rund 106.800 Unternehmen mit 480.700 Beschäftig-ten zugeordnet. Handelsbetriebe (Groß- und Einzelhandel) stellen die Verbindungzwischen Produzenten und Konsumenten von Wirtschaftsgütern dar. Zwar kann dieVerbindung zum Letztverbraucher auch vom Produzenten organisiert werden(Direktvertrieb), doch verlangt eine differenzierte und räumlich weit gestreuteNachfrage ein hoch entwickeltes System von Unternehmen, die sich auf die Erbrin-gung von Handelsleistungen und damit auf die Konsumnäherung (Annäherung anden Letztverbraucher) spezialisiert haben.

Transportbetriebe (Verkehrsbetriebe) erbringen Dienstleistungen, die der Raum-und Zeitüberbrückung dienen. Transportobjekte sind Personen, Sachgüter undNachrichten. Der Nachrichtenübermittlung kommt eine immer wichtigere Bedeu-tung zu. Die Sparte „Transport und Verkehr“ umfasst 21.200 Unternehmen mit195.000 Beschäftigten.

Ähnlich bedeutsam sind die Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitbranche(Reisen, Unterhaltung, Sport). Die Sparte „Tourismus und Freizeitwirtschaft“umfasst 63.000 Unternehmen mit 260.900 Beschäftigten.

Die Sparte „Information und Consulting“ (Nutzung von Informations- und Kom-munikationstechnologien, Unternehmensberatung) ist ähnlich groß und wies 201580.300 Unternehmen mit 183.800 Beschäftigten aus.

Von der Zahl der Unternehmen her klein, von der Zahl der Beschäftigten jedochbedeutend ist schließlich die Sparte „Bank und Versicherung“ (900 Unternehmenmit 101.800 Beschäftigten), die wesentliche Dienstleistungen im Zahlungsverkehr,im Kreditwesen, im Wertpapiergeschäft sowie im Bereich der Risikovorsorgeerbringt.

Zu berücksichtigen ist, dass knapp 70 % der Unternehmen als Ein-Personen-Unternehmen einzustufen sind. Ihr Anteil ist mit 77,1 % in der Sparte „Informati-on und Consulting“ am größten, gefolgt von den Sparten „Gewerbe und Handwerk“mit 74,4 % und „Handel“ mit 68,2 %.

Die beiden Sparten Gewerbe und Handwerk sowie Industrie werden in der Regel zuden Produktionsbetrieben (sekundärer Sektor der Wirtschaft) gezählt, obwohlauch in diesem Bereich der Erbringung von Dienstleistungen (Serviceleistungen)ein immer stärkeres Gewicht beigemessen wird. Die Unternehmen der übrigen fünfSparten werden dem Dienstleistungssektor (tertiären Sektor der Wirtschaft) zuge-ordnet. Er umfasst somit 56 % der Unternehmen und 53 % der Beschäftigten.

Neben den von der Wirtschaftskammer Österreich vertretenen Unternehmen sindweiters die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen sowie die Freien Beru-fe (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Ärzte, Notare, Apotheker) vonBedeutung.

Die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft 25

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