Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und ... · Anleitung fr das interne Audit wurde...

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Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit

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  • Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit

  • Die vorliegenden Prüflisten für das interne System- und Complianceaudit wurden erstmals im Band 2 der Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, „Occupational Health- and Risk-Managementsystem, System-und Complianceaudit“ veröffentlicht. Die in diesem Band ebenfalls veröffentlichte Anleitung für das interne Audit wurde nach Revision des OHRIS-Systemkonzepts OHRIS:2018 in die im Juni 2018 veröffentlichte Schrift Das OHRIS-Gesamtkonzept“ als Teil E übernommen. Die Prüflisten werden regelmäßig aktuali-siert und stehen daher ausschließlich als Download-Version – Textdatei und Daten-bankanwendung - zur Verfügung.

    Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) Winzererstraße 9, 80797 München

    Internet: www.stmas.bayern.de

    E-Mail: [email protected]

    © StMAS, alle Rechte vorbehalten

    mailto:[email protected]:www.stmas.bayern.de

  • OHRIS: Prüflisten System- und

    Complianceaudit

    Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

  • OHRIS: Prüflisten System- und Complianceaudit

    Als Hilfe zur Durchführung der internen Audits stehen, wie im Teil E der Schrift „Das OHRIS-Gesamtkonzept“ ausführlich dargestellt, Prüflisten, differenziert nach einem System-teil und einem Complianceteil, zur Verfügung. Diese Listen werden regelmäßig an Änderun-gen, beispielsweise der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, angepasst und stehen daher ausschließlich als Download-Version (Textdatei und als Datenbankanwendung) zur Verfü-gung. Den Stand der Prüflisten enthält das unten angeführte Änderungsprotokoll. Um die Prüflisten änderungsfreundlich zu gestalten, wurde auf eine Seitennummerierung verzichtet, da durch die modulare Gliederung der Listen ein schnelles Auffinden von Prüffragen sicher-gestellt ist.

    Die für die Durchführung des Systemaudits entwickelten Prüflisten ermöglichen es den Un-ternehmen, das Arbeitsschutzmanagementsystem und seine Systemelemente auf ihre Funkti-onsfähigkeit als Instrument zur Realisierung ihres Unternehmenszieles „Prävention und kon-tinuierliche Verbesserung im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit“ zu überprüfen, zu bewerten und notwendige Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Da die Systemelemente von OHRIS:2018 in ihrer Struktur mit den Systemelementen der ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 kompatibel sind, kann mit Hilfe der Prüfliste des Systemaudits auch die Wir-kungsweise und Funktionsfähigkeit eines integrierten Managementsystems bewertet werden.

    Mit den für den Complianceteil des Audits entwickelten Prüflisten sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, ein internes, eigenverantwortliches und umfassendes Audit zur Überprüfung der Einhaltung des für sie geltenden Vorschriften- und Regelwerks im Arbeits-schutz und in der Anlagensicherheit durchzuführen und systematisch zu dokumentieren. Mit den Prüflisten wird den Unternehmen eine eigenverantwortliche und durch die Dokumentati-on reproduzierbare Prüfung des eingeführten Arbeitsschutzmanagementsystems ermöglicht.

    Auf der Grundlage des gesamten für das Audit veröffentlichten Prüflistenwerkes kann sich jedes Unternehmen die für sein Unternehmen einschlägigen Fragen zusammenstellen und erhält so eine betriebsbezogen maßgeschneiderte Prüfliste. Die Datenbankanwendung ermög-licht es dem Unternehmen zusätzlich, die Ergebnisse der Auditierung zu überwachen und Mängellisten nach Prioritäten zu erstellen.

  • Änderungsprotokolle:

    27. Änderungsbericht, Stand 01.04.2019:

    Die nachstehenden Texte wurden geändert bzw. neu aufgenommen, teilweise lediglich redak-tionell. Sie sind auf dem Bildschirm durch roten Kursivdruck kenntlich gemacht und betref-fen Aussagen und Fragen in den folgenden Abschnitten:

    C 6.10; D 1.4; D 1.9; D 10.5; D 16.1; D 16.4; D 16.5; D 16.6; D 16.7; E 17.3; „Anhang:

    Abkürzungen“;

  • Verzeichnis der Module A bis G

    ID Module / Prüfbereiche

    A Organisation

    A 1 - Unternehmenspolitik, Leitlinien, Ziele A 2 - Zuständigkeiten, Aufgaben, Pflichten A 3 - Ressourcen A 4 - Dokumentation

    B Prozesse

    B 1 - Vorschriften- und Regelwerk, weitere Verpflichtungen B 2 - Gefährdungsermittlung und Gefährdungsminimierung, umfassende Prävention,

    Notfälle B 3 - Verfahrens- und Arbeitsanweisungen B 4 - Prüf- und Regelkreise

    C Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

    C 1 - Räume, Wege, Einrichtungen allgemein C 2 - Besondere Räume C 3 - Erste Hilfe C 4 - Brandschutz und Notfallmaßnahmen C 5 - Schutz vor sonstigen Gesundheitsgefahren C 6 - Arbeitsplätze C 7 - Baustellen

    D Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen

    D 1 - Dampfkesselanlagen D 2 - Druckbehälter D 3 - Ortsbewegliche Druckgeräte (Druckgasbehälter) D 4 - Füllanlagen D 5 - Rohrleitungen D 6 - Gashochdruckleitungen D 7 - Aufzugsanlagen D 8 - Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen D 9 - Acetylenanlagen D 10 - Anlagen für brennbare Flüssigkeiten D 11 - Aufgehoben (Getränkeschankanlagen) D 12 - Technische Arbeitsmittel allgemein D 13 - Maschinen allgemein D 14 - Maschinen zum Heben und Tragen von Lasten und Personen D 15 - Flurförderzeuge D 16 - Bildschirmgeräte D 17 - Schweißgeräte, Schneidgeräte D 18 - Einrichtungen zum Beleuchten, Beheizen, Kühlen, Be- und Entlüften D 19 - Schussapparate D 20 - Schutzausrüstungen D 21 - Bestimmte Schutzmittel D 22 - Medizinprodukte

  • ID Module / Prüfbereiche

    E Gefährliche Stoffe und Emissionen

    E 1 - Chemische Gefahrstoffe allgemein E 2 - Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe E 3 - Dieselmotoremissionen E 4 - Wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe E 5 - Krebserzeugender Holzstaub E 6 - Azofarbstoffe E 7 - Pyrolyseprodukte aus organischen Materialien E 8 - Asbest E 9 - Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern E 10 - Ammoniumnitrat E 11 - Blei E 12 - Begasungen E 13 - Gewerbliche Schädlingsbekämpfung E 14 - Explosionsgefährliche und andere instabile Stoffe E 15 - Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen E 16 - Gentechnik E 17 - Störfallvorbeugung und -begrenzung allgemein E 18 - Anlagen mit erhöhter Gefährdung E 19 - Beförderung gefährlicher Güter

    F Physikalische Einwirkungen

    F 1 - Lärm F 2 - Vibrationen F 3 - Laserstrahlen F 4 - Röntgenstrahlen allgemein F 5 - Röntgenstrahlen im medizinischen Bereich F 6 - Röntgenstrahlen im technischen Bereich F 7 - Radioaktive Stoffe

    G Sozialer Arbeitsschutz

    G 1 - Arbeitszeitgestaltung G 2 - Beschäftigung von Jugendlichen G 3 - Beschäftigung von Frauen G 4 - Beschäftigung von behinderten Personen G 5 - Heimarbeit G 6 - Leiharbeit G 7 - Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr G 8 - Gemeinschaftsunterkünfte

  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe A: Organisation ID

    A 1

    Modul:

    Unternehmenspolitik, Leitlinien, Ziele

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    A 1.1 Das OHRIS wurde eingeführt und wird angewendet als alleiniges Managementsystem parallel neben einem Managementsystem für Qualität, Umwelt o. a. als integriertes Managementsystem für Arbeitsschutz, Qualität, Umwelt o. a.

    A 1.2 Unternehmensleitlinien für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit sind von der Unternehmensleitung -... schriftlich festgelegt -... im Unternehmen in Kraft gesetzt -... durch Aushang o. ä. allen Beschäftigten bekannt gemacht beinhalten -... die allgemeine Verpflichtung der Führungskräfte und der Beschäftigten zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und

    zur Anlagensicherheit -... die Verpflichtung zur Ermittlung, Beseitigung und Minimierung von Gefährdungen und zur Verbesserung der Si-

    cherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz A 1.3 Die Unternehmensleitlinien für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit sind

    den Führungskräften den Beschäftigten den Fremdfirmen und ihren Beschäftigten bekannt und werden von diesen beachtet

    A 1.4 Ziele und Zielvereinbarungen zum Arbeitsschutz und zur Anlagensicherheit wurden von der Unternehmensleitung und den Führungskräften entwickelt und festgelegt mit den Führungskräften festgelegt und getroffen mit den Beschäftigten festgelegt und getroffen von den Führungskräften erreicht von den Beschäftigten erreicht aktualisiert soweit sie nicht erreicht wurden modifiziert oder neu festgelegt

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    A 1.5 Im Rahmen des Moduls A 1 “Unternehmenspolitik, Leitlinien, Ziele” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. ........................................................................................................................................................... ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. ...........................................................................................................................................................

    - 2 -

  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe A: Organisation ID

    A 2

    Modul:

    Zuständigkeiten, Aufgaben, Pflichten

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    A 2.1 Im Unternehmen sind die Organisationsbereiche/-einheiten durch schriftliche Zuweisung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten festgelegt und dokumentiert durch schriftliche Zuweisung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten voneinander abgegrenzt in einem Organigramm festgelegt

    A 2.2 Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit wurden für alle Organisationsbereiche/-einheiten eindeutig und schriftlich festgelegt den Führungskräften der Organisationsbereiche/-einheiten schriftlich übertragen durch Bestätigung mit Unterschrift von den jeweiligen Führungskräften übernommen

    A 2.3 Die Führungskräfte haben in ihrem Zuständigkeits-, Aufgaben- und Verantwortungsbereich die ihnen übertra-genen Aufgaben erfüllt im Sinne der Unternehmensleitlinien (vgl. A 1.2) der zu den Leitlinien erlassenen Zielvorgaben und Zielvereinbarungen (vgl. A 1.4) einer erfolgreichen Prävention im Arbeitsschutz (Gefährdungsermittlung, -beseitigung oder -minimierung, vgl. B 2)

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    A 2.4 Für Aufgaben im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit wurden folgende Beauftragte bestellt Fachkraft für Arbeitssicherheit - ...unternehmens- bzw. betriebsintern - ...extern überbetrieblicher Dienst Betriebsarzt - ...unternehmens- bzw. betriebsintern - ...extern (Facharzt für Arbeitsmedizin, Facharzt mit Zusatz Betriebsmedizin) überbetrieblicher Dienst Sicherheitsbeauftragte Beauftragter für Erste Hilfe Beauftragter für Brandbekämpfung Gefahrgutbeauftragter Strahlenschutzbeauftragter Koordinator für den Einsatz von Fremdfirmen Koordinator für den Einsatz bei Fremdfirmen Koordinator für Baustellen (insbesondere bei Baufirmen) ..............................................................................................................................................................

    A 2.5 Die Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit sind schriftlich festgelegt sind dem jeweiligen Beauftragten schriftlich übertragen wurden mit Bestätigung durch Unterschrift von dem jeweiligen Beauftragten übernommen

    A 2.6 Die Beauftragten haben die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllt im Sinne der Unternehmensleitlinien der zu den Leitlinien erlassenen Zielvorgaben und Zielvereinbarungen einer erfolgreichen Prävention im Arbeitsschutz (Gefährdungsermittlung, -beseitigung oder -minimierung)

    A 2.7 Zur wirksamen Anwendung und Weiterentwicklung des (integrierten) Arbeitsschutzmanagementsystems wurde ein Systembeauftragter bestellt wurden die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Systembeauftragten schriftlich festgelegt und diesem übertragen

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    A 2.8 Im Unternehmen ist ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet

    A 2.9 Im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems wurden Expertenzirkel oder Arbeitskreise für - .............................................................................................................................................................. - ................................................................................................................................................................ - ................................................................................................................................................................ eingesetzt

    A 2.10 Die im Arbeitsschutz festgelegten Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten beinhalten Festlegungen für eine optimale Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Führungskräften zwischen den Führungskräften und den Beauftragten zwischen den Führungskräften, den Beauftragten und den Beschäftigten

    A 2.11 Eine Arbeitnehmervertretung ist im Unternehmen eingerichtet wird unter Beachtung ihrer gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte an den Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems beteiligt wirkt an der Einführung und bei der Anwendung des Arbeitsschutzmanagementsystems aktiv, durch eigene Vorschläge unterstützend mit

    A 2.12 Im Rahmen des Moduls A 2 “Zuständigkeiten, Aufgaben, Pflichten” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ................................................................................................................................................................ ergänzende Feststellungen getroffen - ............................................................................................................................................................... - ............................................................................................................................................................... - ..............................................................................................................................................................

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe A: Organisation ID

    A 3

    Modul:

    Ressourcen

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    A 3.1 Die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems sind geschaffen durch die Bereitstellung von geeignetem, in Managementsystemen fachkundigem Personal den dafür erforderlichen Arbeitszeiten der Führungskräfte den dafür erforderlichen Bearbeitungs- und Einsatzzeiten der Beauftragten (vgl. A 2.4) Zeiten für die Information und Unterweisung der Beschäftigten Informationen, z.B. als Ausdruck oder in elektronischer Form

    A 3.2 Die materiellen Voraussetzungen für die Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems sind geschaffen durch die Bereitstellung von Finanzmitteln, z.B. zur Durchführung der im Rahmen des Managementsystems erforderlichen Maßnahmen, insbesonde-re - ...zur Beschaffung der erforderlichen Geräte, Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen

    u. a. - ...zur Beschaffung der notwendigen Informationen (Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz1 u.a.) - ...zur Finanzierung externer Berater - ...zur Beschaffung von Hilfsmitteln und Räumlichkeiten, z.B. Computer, Besprechungsraum

    A 3.3 Im Rahmen des Moduls A 3 “Ressourcen” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. ........................................................................................................................................................... ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. ...........................................................................................................................................................

    1 Unter dem Begriff „Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz“ sind staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Rechtsvorschriften der Unfallversicherungsträ-ger, Normen, Technische Regeln und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse im Arbeitsschutz zu verstehen

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe A: Organisation ID

    A 4

    Modul:

    Dokumentation

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    A 4.1 Durch die Dokumentation werden erfasst die Beschreibung des Arbeitsschutzmanagementsystems im Handbuch (für große, evtl. auch mittlere Unternehmen vollständig, für kleine Unternehmen in reduziertem Umfang erforderlich) die Verfahrensanweisungen als übergeordnete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für die Durchführung von Verfah-ren, Prozessen und anderen betrieblichen Abläufen die Arbeitsanweisungen als konkrete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für einzelne Tätigkeiten, Arbeiten die Prüfberichte und Prüfbescheinigungen von Sachverständigen, Sachkundigen, anderen Prüfinstitutionen usw. Aufzeichnungen über -... die Ermittlung und Aktualisierung des betriebsbezogenen Vorschriften- und Regelwerks und der sonstigen Vorga-

    ben im Arbeitsschutz -... die Durchführung der Gefährdungsanalysen -... die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen -... die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten -... die turnusmäßigen Übungen zur Abwehr von Betriebsstörungen und Notfällen -... die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung, Überwachung“ (vgl. Abschnitt A Nr. 9) einschließlich der

    Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen -... die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Auditierung“ (vgl. Abschnitt A Nr. 11) einschließlich der Korrektur und

    Verbesserungsmaßnahmen -... die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Bewertung “ (vgl. Abschnitt A Nr.10)

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    A 4.2 Als Mindestinhalt der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und sonstigen Anweisungen sowie der Aufzeichnun-gen sind festgelegt Kurzbezeichnung bzw. Gegenstand der Anweisung/Aufzeichnung das Erstelldatum bzw. das Datum der Revision der Anweisung/Aufzeichnung der Name des Erstellers der Anweisung/Aufzeichnung die Freigabeerteilung der Anweisung durch die Führungskraft oder durch einen dazu Beauftragten der Verteiler und Vorgaben für die Lenkung der Anweisungen/Aufzeichnungen ..............................................................................................................................................................

    A 4.3 Zur Gewährleistung einer effektiven und aktuellen Dokumentation wurden für Anweisungen und Aufzeichnun-gen folgende Regelungen getroffen ........................................................................................................................................................... regelmäßige Prüfung auf Gültigkeit bzw. Aktualität systematische Lenkung und Bereitstellung (Verteilung) bei den betroffenen Stellen systematische und rückverfolgbare Aufbewahrung gültiger Anweisungen/Aufzeichnungen Archivierung nach gesetzlichen oder betrieblich vorgegebenen Fristen, soweit die Anweisungen/Aufzeichnungen ungül-tig geworden oder nicht mehr anzuwenden sind ..............................................................................................................................................................

    A 4.4 Die für die Dokumentation getroffenen Regelungen werden eingehalten

    A 4.5 Im Rahmen des Moduls A4 “Dokumentation” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe B: Prozesse ID

    B 1

    Modul:

    Vorschriften- und Regelwerk, Weitere Verpflichtungen

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    B 1.1 Das betriebsbezogene Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz wird von zentraler Stelle im Unternehmen ermittelt und laufend aktualisiert durch die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich selbst ermittelt und aktuali-siert den Führungskräften zur Information und Einhaltung und zur Information der Beschäftigten übermittelt in einem Verzeichnis geführt und an geeigneter Stelle zur Einsicht bereitgehalten den Beschäftigten - soweit sie ihre Tätigkeit betreffen - bei der Einstellung verpflichtend zur Kenntnis gebracht den Beschäftigten bei neuen, ihre Tätigkeit betreffenden Vorschriften verpflichtend zur Kenntnis gebracht in die Verfahrens- und Arbeitsanweisungen inhaltlich übernommen und dort laufend aktualisiert

    B 1.2 Weitere Vorgaben im Arbeitsschutz werden im Unternehmen ermittelt den Führungskräften zur Information und Einhaltung und zur Information der Beschäftigten übermittelt in einem Verzeichnis geführt und an geeigneter Stelle zur Einsicht bereitgehalten den Beschäftigten - soweit sie von den Vorgaben betroffen sind - verpflichtend zur Kenntnis gebracht

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe B: Prozesse ID

    B 2

    Modul:

    Gefährdungsermittlung und Gefährdungsminimierung, umfassende Prävention, Notfälle

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    B 2.1 Alle Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsplätze und Tätigkeiten, durch die oder an denen Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können, werden im Hinblick auf mögliche Gefährdungen und Risiken unter Beteiligung der Führungskräfte systematisch erfasst werden in einer aktualisierten Übersicht dokumentiert

    B 2.2 Für alle Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte und Arbeitsplätze werden mögliche Gefährdungen und Risiken für Beschäftigte und Dritte durch eine Gefährdungsanalyse unter Berücksichtigung des Vorschriften- und Regelwerks und weiterer Vorgaben im Arbeitsschutz von den Führungskräften in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich, soweit erfor-derlich unter Beteiligung der Beauftragten (vgl. A 2.4), ermittelt, analysiert und bewertet den jeweils betroffenen Beschäftigten zur Kenntnis gebracht in Form von Aufzeichnungen dokumentiert und archiviert durch Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen beseitigt oder im notwendigen Umfang minimiert (vgl. B 2.5)

    B 2.3 Die Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen und Risiken für Beschäftigte und Dritte erstrecken sich auch auf die Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten, Schadensfälle, Betriebsstörungen und arbeitsbedingte Erkrankun-gen Planung z.B. von Anlagen, Einrichtungen, Prozessen Beschaffung z.B. von Arbeitsstoffen, Gemischen, Anlagen, Maschinen, Geräten, Räumlichkeiten, Einrichtungen, Schutzmitteln Errichtung, Inbetriebnahme, Wartung und Außerbetriebnahme, z.B. von Prozessen, Anlagen, Maschinen, Geräten, Räumlichkeiten, Einrichtungen Inanspruchnahme von Dienstleistungen und die Beschäftigung von Fremdfirmen

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 2.4 Die Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen und Risiken für Beschäftigte erstrecken sich weiterhin auf körperliche Belastungen psychische Belastungen die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen die Leistungsfähigkeit von älteren Beschäftigten die Leistungsfähigkeit weiterer, besonders schutzbedürftiger Personengruppen

    B 2.5 Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der ermittelten Gefährdungen und Risiken unter besonderer Berücksichtigung arbeitsmedizinischer und ergonomischer Anforderungen werden zentral durch die Unternehmens-/ Betriebsleitung veranlasst liegen im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Führungskräfte und werden von diesen veranlasst erfolgen unter Mitwirkung der Beauftragten (vgl. A 2.4) zielen auf Verbesserungen technischer Art zielen auf Verbesserungen organisatorischer Art (Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation im Arbeitsschutz) beziehen auch das Verhalten der Beschäftigten mit ein beziehen auch Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen und Beanspruchungen mit ein werden durch Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, sonstige Anweisungen sowie durch Schulung und Unterweisung vorgegeben werden in ihrer Durchführung und Wirksamkeit von den Führungskräften überwacht werden dokumentiert

    B 2.6 Die sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen erfolgt durch die regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze und Arbeitsräume durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unter Beteiligung - ...Führungskräfte - ...des Betriebsarztes der jeweiligen - ...des Betriebsrats erfolgt durch die Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an allen sicherheits- und gefährdungs-relevanten Ana-lysen, Beratungen, Entscheidungen, Planungen usw.

    - 11 -

  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 2.7 Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind für das Unternehmen ermittelt werden konsequent eingehalten

    B 2.8 Die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten und die arbeitsmedizinische Prävention umfassen die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen (Untersuchungen nach den „Be-rufsgenossenschaftlichen Grundsätzen“) und deren Dokumentation erfolgen durch die regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze durch den Betriebsarzt unter Beteiligung - ...der jeweiligen Führungskräfte - ...der Fachkraft für Arbeitssicherheit - ...des Betriebsrats erfolgen durch Besichtigung und Bewertung einzelner Arbeitsplätze bei arbeitsmedizinischen Problemsituationen, ins-besondere bei schutzbedürftigen Personengruppen werden auf der Grundlage der Gesundheitskartei des Betriebsarztes für die Beschäftigten - ...durch die Unternehmensleitung - ...durch den Betriebsarzt - ...durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit - ...durch die Führungskräfte für ihren Verantwortungsbereich festgelegt, durchgeführt und überwacht

    B 2.9 Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten des Betriebsarztes für die Betreuung der Beschäftigten sind für das Unternehmen ermittelt werden konsequent eingehalten

    B 2.10 Im Rahmen der Prävention wurden folgende gezielte Aktions- und Schwerpunktprogramme zur Förderung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

    - 12 -

  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 2.11 Mögliche Betriebsstörungen und Notfälle werden präventiv durch die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, gemeinsam mit den Beauftrag-ten ermittelt und dokumentiert werden durch die Planung und Festlegung von vorsorglichen Abwehrmaßnahmen verhindert oder in ihren Auswirkun-gen begrenzt werden in Notfallplänen beschrieben, die den - ...Beschäftigten bekannt gegeben werden - ...betriebsinternen oder externen Rettungsdiensten bekannt gegeben und für diese bereitgehalten werden werden durch regelmäßige Übungen der Abwehrmaßnahmen anhand der Notfallpläne mit - ...den Beschäftigten - ...den betriebsinternen und externen Rettungsdiensten - ...in ihren Auswirkungen begrenzt

    B 2.12 Die Führungskräfte und die Beschäftigten sind über die Bedeutung und die Grundzüge des Arbeitsschutzmanagementsystems informiert kennen die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderlichen eigenen Befugnisse und ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz haben die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderliche Eignung und fachliche Qualifikation im Arbeitsschutz werden regelmäßig - ...über mögliche Gefährdungen und Risiken - ...über die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen - ...über die notwendigen arbeitsschutzbezogenen Verhaltensweisen an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen werden zu den in einem Schulungsplan ermittelten und festgelegten Themen im Arbeitsschutz geschult bestätigen die Teilnahme und Kenntnisnahme der Unterweisungen und der Schulungsmaßnahmen kennen und nutzen die Möglichkeiten - ...im Rahmen des Vorschlagswesens den Arbeitsschutz zu verbessern - ...aufgrund von Mängelmeldungen Korrekturmaßnahmen im Arbeitsschutz zu veranlassen

    - 13 -

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    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 2.13 Die Beschäftigten von Fremdfirmen kennen die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderlichen eigenen Befugnisse und ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz haben die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderliche Eignung und fachliche Qualifikation im Arbeitsschutz werden - sofern zeitlich erforderlich auch wiederkehrend -- ...über mögliche Gefährdungen und Risiken - ...über die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen - ...über die notwendigen arbeitsschutzbezogenen Verhaltensweisen an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen kennen und nutzen auch die Möglichkeiten durch Mängelmeldungen Korrekturmaßnahmen im Arbeitsschutz zu veran-lassen

    B 2.14 Im Rahmen des Moduls B 2 “Gefährdungsermittlung und Gefährdungsminimierung, umfassende Prävention, Notfälle” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe B: Prozesse ID

    B 3

    Modul

    Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    B 3.1 Schriftliche Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und sonstige Anweisungen wurden erlassen für die laufende Ermittlung des aktuellen, für das Unternehmen geltenden Vorschriften- und Regelwerks und anderer Vor-gaben im Arbeitsschutz das Zusammenwirken der Führungskräfte (Linienfunktionen) mit den Beauftragten (vgl. A 2.4) im Arbeitsschutz die Gefährdungs- und Risikoermittlung (Gefährdungsanalyse) und die Gefährdungs- und Risikominimierung für Pro-zesse, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche, Tätigkeiten usw. die Ermittlung und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen und sonstigen arbeitsmedizinischen Präventivmaßnah-men die Ermittlung und Abwehr von Betriebsstörungen und Notfällen die Beschaffung von Arbeitsstoffen und Gemischen die Beschaffung von Anlagen, Maschinen, Geräten die Vergabe von Dienstleistungen oder für die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Fremdfirmen die Durchführung von Aufträgen bei anderen Unternehmen die Vorgehensweise bei der Planung von Anlagen, Maschinen, Räumlichkeiten den Prüf- und Regelkreis „Überprüfung, Überwachung“ (vgl. B 4.2 und B 4.3) den Prüf- und Regelkreis „Auditierung“ (vgl. B 4.4 und B 4.5) den Prüf- und Regelkreis „Bewertung“ (vgl. B 4.6) die Dokumentation, d. h. für Aufbau, Inhalt und Lenkung (Verteilung) von Dokumenten und Aufzeichnungen ..............................................................................................................................................................

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 3.2 Die schriftlichen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und sonstigen Anweisungen werden gegen Unterschrift an die von den Anweisungen betroffenen Führungskräfte und Beschäftigten ausgehändigt von den Führungskräften selbst im Zusammenwirken mit den Beauftragten turnusmäßig oder Anlass bezogen auf In-halt, Anwendbarkeit und Aktualität überprüft, bewertet und ggf. verbessert von der Unternehmensleitung im Zusammenwirken mit den Führungskräften und Beauftragten turnusmäßig oder An-lass bezogen auf Inhalt, Anwendbarkeit und Aktualität überprüft, bewertet und ggf. verbessert

    B 3.3 Im Rahmen des Moduls B 3 “Verfahrens- und Arbeitsanweisungen” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

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  • OHRIS – Audit Systemteil

    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe B: Prozesse ID

    B 4

    Modul

    Prüf- und Regelkreise

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    B 4.1 Im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems wurde ein Prüf- und Regelkreis „Überprüfung, Überwachung“ ein Prüf- und Regelkreis „Auditierung“ ein Prüf- und Regelkreis „Bewertung“ unter Beteiligung der Führungskräfte und der Beauftragten geplant und eingeführt

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 4.2 Im Rahmen des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung, Überwachung“ sind verbindliche Wartungs- und Prüfpläne für Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsstoffe, Arbeitsräume und Arbeitsbereiche erstellt überprüfen die Beschäftigten selbst regelmäßig ihren Arbeitsplatz und ihre unmittelbare Arbeitsumgebung überprüfen und überwachen die Führungskräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich regelmäßig - ...die Prozesse, Verfahren, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten auf Einhal-

    tung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz - ...die Einhaltung der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen - ...die Einhaltung der Prüf- und Wartungspläne führen die Führungskräfte zusammen mit den Beauftragten und dem Betriebsrat regelmäßig Betriebsbegehungen zum Arbeitsschutz durch werden die aus der Überprüfung und Überwachung und aus den Betriebsbegehungen ermittelten und abgeleiteten - ...technischen Maßnahmen - ...organisatorischen Maßnahmen - ...verhaltensorientierten Maßnahmen - ...zur Behebung der Mängel und zur Verbesserung von den jeweiligen Führungskräften konsequent und - ...so rasch wie möglich veranlasst und durchgeführt werden die Ergebnisse der Überprüfung und Überwachung und der Betriebsbegehungen durch die Führungskräfte und die Beschäftigten sowie die daraus abgeleiteten Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen dokumentiert werden Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten, Schadensfälle, Betriebsstörungen, erkennbare gesundheit-liche Belastungen und die eingeleiteten Maßnahmen an eine zentrale Stelle berichtet und dokumentiert

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 4.3 Im Rahmen des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung, Überwachung“ beobachtet der Systembeauftragte regelmäßig die Einhaltung der für das Arbeitsschutzmanagementsystem getroffenen Festlegungen im Hinblick auf - ...die organisatorischen Regelungen - ...die managementbezogenen Abläufe und Anforderungen - ...das Verhalten der Führungskräfte und der Beschäftigten, soweit es sich auf die Effizienz des Arbeitsschutzmanage-

    mentsystems auswirkt nimmt der Systembeauftragte sein Vortragsrecht bei der Unternehmensleitung wahr werden Maßnahmen zur Mängelbehebung und zur Verbesserung des Arbeitsschutzmanagementsystems durch den Sys-tembeauftragten abgeleitet, umgesetzt und dokumentiert erstellt der Systembeauftragte jährlich einen Bericht über die Leistungen und die Wirksamkeit des Arbeitsschutzmana-gementsystems

    B 4.4 Im Rahmen des Prüf- und Regelkreises „Auditierung“ werden in einem Zeitraum von ......... Jahr(en) (mindestens alle 3 Jahre) - ...die Umsetzung der unternehmerischen Leitlinien im Arbeitsschutz - ...die Umsetzung der Ziele und Zielvorgaben - ...das Managementsystem und die im Rahmen des Managementsystems getroffenen organisatorischen Regelungen

    anhand dieser Prüfliste OHRIS-Audit (Systemteil) - ...die Erfüllung und Einhaltung des Vorschriften- und Regelwerks und der weitergehenden betrieblichen Vorgaben im

    Arbeitsschutz anhand der Prüfliste OHRIS-Audit (Complianceteil) überprüft

    - 19 -

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    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 4.5 Das System- und Complianceaudit wird von fachkundigem Personal, in Sonderheit von den Beauftragten .................................................................................................................. unter Beteiligung der jeweiligen Führungskräfte geplant und vorbereitet wird - ...vom Unternehmer - ...von betriebsinternem, betriebsteilunabhängigem Personal - ...von externen Auditoren - ...von ...................................................................................................................................................... - ...unter Beteiligung von ......................................................................................................................................................

    durchgeführt wird - ...anhand der Prüflisten des OHRIS-Audits (System- und Complianceteil) - ...in einem zusammenfassenden Auditbericht

    dokumentiert

    - 20 -

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 4.6 Die Bewertung des Arbeitsschutzmanagementsystems wird jährlich vom Unternehmer oder seinem Vertreter durchgeführt erfolgt auf Grundlage des Berichts des Systembeauftragten erfolgt auf der Grundlage der festgelegten und erreichten Ziele im Arbeitsschutz und Häufigkeiten erfolgt auf der Grundlage der statistischen Auswertung der Arbeitsschutzindikatoren, insbesondere der Zahlen - ...der Unfälle - ...der Beinahe-Unfälle - ...der Berufskrankheiten - ...der sonstigen arbeitsbedingten Erkrankungen - ...der Schadensfälle, Betriebsstörungen und Grenzwertüberschreitungen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises „Überprüfung, Überwachung“ und des Prüf- und Regelkreises „Auditierung“ erfolgt auf der Grundlage der Ursachenanalyse der Unfälle, Beinahe-Unfälle, arbeitsbedingten Erkrankungen, Scha-densfälle usw. erfolgt auf der Grundlage des Verhaltens der Führungskräfte und der Beschäftigten berücksichtigt die Effizienz des Arbeitsschutzmanagementsystems mit seinen getroffenen Festlegungen

    B 4.7 Das Ergebnis der jeweils zuletzt durchgeführten Bewertung des Arbeitsschutzmanagementsystems erfordert Korrekturen und Verbesserungsmaßnahmen in folgenden Bereichen - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - ..............................................................................................................................................................

    - 21 -

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 4.8 Die aufgrund der Bewertung erforderlichen Maßnahmen sind festgelegt (wo?) wurden den Führungskräften zur Kenntnis gebracht wurden durchgeführt

    B 4.9 Im Rahmen des Moduls B 4 “Prüf- und Regelkreise” wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. - .............................................................................................................................................................. ergänzende Feststellungen getroffen - .............................................................................................................................................................. - .................................................................................................................................

    - .................................................................................................................................

    - 22 -

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Zusammenfassung:

    ID Modul: B Anmerkungen Erle-digt

    B 4.10 Aufgrund der Ergebnisse des OHRIS-Audits (Systemteil) sind die Korrektur und Anpassung der unternehmerischen Leitlinien, Ziele und Zielvereinbarungen erforderlich folgende Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen - ...bei der Zuweisung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten an Führungskräfte, Beschäftigte und Beauftragte - ...im Zusammenwirken der Führungskräfte untereinander im Hinblick auf den Arbeitsschutz - ...im Zusammenwirken der Führungskräfte und der Beauftragten im Hinblick auf den Arbeitsschutz - ...bei der Erstellung und Lenkung (Verteilung) des Managementhandbuchs, der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen

    oder der Aufzeichnungen - ...bei der Durchführung der Gefährdungsanalysen und der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Risiken

    für Beschäftigte und Dritte - ...bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung und Gefährdungsminimierung - ...bei der Planung, Festlegung und Übung von Notfallmaßnahmen - ...bei der Beschaffung von Arbeitsstoffen, Gemischen, Anlagen, Maschinen, Geräten, Räumlichkeiten, Einrichtungen,

    Schutzmitteln - ...bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen - ...bei der Beschäftigung von Fremdfirmenpersonal - ...bei der Übernahme von Aufträgen bei Fremdfirmen - ...bei der Durchführung von Tätigkeiten bei Fremdfirmen - ...bei der Ermittlung und Aktualisierung des betriebsbezogenen Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz - ...bei der Information, Unterweisung und Fortbildung der Beschäftigten einschließlich der Beschäftigten von Fremd-

    firmen - .......................................................................................................................................................... - .......................................................................................................................................................... erforderlich

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze ID

    C 1

    Modul: Arbeitsstätten

    Räume, Wege, Einrichtungen allgemein

    Rechtsquellen (Fundstellen) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Vorschriften der Unfallversicherungsträger

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    C 1.1 Bestehen im Unternehmen Arbeitsstätten, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen?

    VStättV BayBO ArbStättV

    C 1.2 Wurde der Prüfbereich F 1 "Lärm" schon behandelt? C 1.3 Wurde der Prüfbereich F 2 "Vibrationen" schon behandelt? C 1.4 Wurde die Modulgruppe E "Gefährliche Stoffe und Emissionen" schon

    behandelt?

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Erle-digt

    C 1.5 Welche Maßnahmen sind zur Gestaltung der Arbeitsstätten nach der Ar-beitsstättenverordnung und den Arbeitsstätten-Richtlinien getroffen und wie werden diese erforderlichenfalls überwacht? Ausreichende Grundfläche der Arbeitsräume ArbStättV § 6 (1), Anh. Nr. 1.2 Ausreichende Raumabmessungen (z.B. lichte Raumhöhe, Luftraum) ArbStättV § 6 (1), Anh. Nr. 1.2 Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (technische Raumlüftung) und gesundheit-lich zuträgliche Atemluft (lüftungstechnische Anlage) Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

    ArbStättV § 5 ASR A3.6

    Gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 3.5 (1) ASR A3.5

    Ausreichend Tageslicht, geeignete Beleuchtungseinrichtungen, Sicherheitsbe-leuchtung

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 3.4 ASR A3.4, A3.4/3

    Bruchsichere Glaswände und durchtrittsichere begehbare Dächer ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 1.5 (3) und (4) ASR A1.6, A2.1

    Schutz vor unmittelbarer Sonneneinstrahlung an Fenstern und Oberlichtern ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 3.5 (2)

    Lage, Anzahl, Ausführung und Abmessungen von Türen und Toren nach Art und Nutzung der Räume

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 1.7 (1) ASR A1.7

    Sicherung kraftbetätigter Türen und Tore (Quetsch- und Scherstellen, Herabfal-len)

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 1.7 (5) und (7) ASR A1.7

    Schutzeinrichtungen vor Absturz (an Verkehrswegen, Arbeitsplätzen, Wand-oder Bodenöffnungen) und herabfallenden Gegenständen

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 2.1 ASR A2.1

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Schutz vor Lärm ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 3.7

    Lage und Abmessungen der Verkehrswege ArbStättV § §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 1.8 ASR A1.8

    Sicherung der Fahrtreppen und Fahrsteige (Quetsch- und Scherstellen) ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 1.9 ASR A1.8

    Haltevorrichtungen an Austrittstellen von Steigleitern und Steigeisengängen ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 1.11 (b) ASR A1.8

    Ausreichende Abmessungen und Abgänge von Laderampen und Schutz vor Absturz

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. Nr. 1.10 ASR A1.8 ASR A2.1

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Erle-digt

    C 1.6 Welche Kennzeichnungen sind an Einrichtungen und Anlagenteilen vor-handen, und wie wird gewährleistet, dass sie regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft werden? Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1),

    Anh. Nr. 1.3 (1), 2.3 ASR A1.3

    Kennzeichnung von Gefäßen und Leitungen mit Angaben zum Inhalt und Ge-fahrenhinweisen

    ASR A1.3

    C 1.7 Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Rettungswege und Notausgänge ihren Zweck erfüllen? Anordnung, Abmessung, Ausführung der Rettungswege entsprechend der Nut-zung, Einrichtung und Grundfläche der Räume (z.B. Aufschlagrichtung der Türen in Fluchtrichtung)

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), 4 (4), Anh. Nr. 1.3 (1), 2.3

    Kennzeichnung der Rettungswege Freihalten von Rettungswegen und Notausgängen

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Erle-digt

    C 1.8 Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten einge-halten und die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Prüfungsergebnis-se getroffen werden? Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung (in regelmäßigen Abständen) ArbStättV § 4 (3) Prüfung der Sicherheitseinrichtung zur Verhütung oder Beseitigung von Gefah-ren (z.B. Absaugeinrichtungen) (in regelmäßigen Abständen) Prüfung der Signalanlagen, Notaggregate, Notschalter (in regelmäßigen Abstän-den) Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen mit Luftreinigung (in regelmäßigen Abständen) Prüfung der raumlufttechnischen Anlagen (in regelmäßigen Abständen) Prüfung der Feuerlöscheinrichtungen (in regelmäßigen Abständen) Prüfung der Feuerlöscher (in regelmäßigen Abständen) Außerbetriebsetzung der Einrichtungen bei Beeinträchtigung der Sicherheit ArbStättV § 4 (1)

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze ID

    C 2

    Modul: Arbeitsstätten

    Besondere Räume

    Rechtsquellen (Fundstellen) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Vorschriften der Unfallversicherungsträger

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    C 2.1 Sind Räume vorhanden, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen? ArbStättV C 2.2 Ist ein Pausenraum erforderlich und mit welchen Maßnahmen werden die

    Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt? Einhaltung der Raumabmessungen (ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum)

    ArbStättV § 6 (3) u. (6), Anh. Nr. 4.2 (1) a, ASR A4.2

    Ausreichende Grundfläche entsprechend der Benutzerzahl ArbStättV § 6 (3) u. (6), Anh. Nr. 4.2 (1) a, ASR A4.2

    Ausstattung mit ausreichender Anzahl an Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne

    ArbStättV § 6 (3), Anh. Nr. 4.2 (1) b, ASR A4.2

    Schutz der Nichtraucher (z.B. getrennte Pausenräume, technische Raumlüftung) Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Be-reiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

    ArbStättV § 5

    Schutz vor Lärm (Berücksichtigung der Geräusche der Betriebseinrichtungen und der von außen auf den Raum einwirkenden Geräusche)

    ArbStättV § 6 (3), Anh. Nr. 4.2 (1) a, u. c,

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Erle-digt

    C 2.3 Welche Räume stehen den Beschäftigten zur Verfügung und mit welchen Maßnahmen werden die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt? Geeignete Umkleideräume (ausreichende Raumabmessungen für ungehindertes Umkleiden, Ausstattung mit geeigneten Einrichtungen zur Kleideraufbewahrung und Sitzgelegenheiten)

    ArbStättV § 6 (2, 6), Anh. 4.1 (3) ASR A4.1

    Kleiderschränke mit abschließbarem Fach zur Aufbewahrung persönlicher Wertgegenstände

    ArbStättV § 6 (2), Anh. 4.1 (3) b,

    Waschräume (ausreichende Raumabmessungen für ungehindertes Reinigen) ArbStättV §6 (2), Anh. 4.1 (2) u. (4) ASR A4.1

    Waschgelegenheiten in der Nähe der Arbeitsplätze (fließendes Wasser, Bereit-stellung von Mitteln zum Reinigen/ggf. zum Desinfizieren und Abtrocknen der Hände)

    ArbStättV § 6 (2), Anh. 4.1 (2) ASR A4.1

    Toilettenräume (ausreichende Zahl von Toiletten und Handwaschbecken) ArbStättV § 6 (2, 6), Anh. 4.1 (1) ASR A4.1

    Berücksichtigung der Lage der einzelnen Räume zueinander ArbStättV § 6, Anh. 4.1 (1) Getrennte Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Frauen und Männer oder Ermöglichung der getrennten Nutzung

    ArbStättV § 6 (2, 6)

    C 2.4 Welche weiteren Räume sind aufgrund betrieblicher Umstände erforderlich und mit welchen Maßnahmen werden die Anforderungen des Arbeitsschut-zes erfüllt? Bereitschaftsräume (ausreichende Raumabmessungen, dem Zweck entsprechend ausgestattet)

    ArbStättV § 6 (3, 6) , Anh. 4.2 (2) ASR A4.2

    Räume für Schwangere und stillende Mütter (ausreichende Raumabmessungen, zum Hinlegen und Ausruhen geeignete Ausstattung)

    ArbStättV § 6 (3, 6) ASR A4.2 Nr. 6

    Unterkünfte für Beschäftigte wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe und die Abgelegenheit des Arbeitsplatzes dies erfordern und ein anderweitiger Aus-gleich vom Arbeitgeber nicht geschaffen ist.

    ArbStättV § 6 (5, 6) , Anh. 4.4 ASR A4.4

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze ID

    C 3

    Modul: Arbeitsstätten

    Erste Hilfe

    Rechtsquellen (Fundstellen) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Vorschriften der Unfallversicherungsträger

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    C 3.1 Mit welchen Mitteln und Einrichtungen wird die Leistung von Erster Hilfe sichergestellt? Bereithaltung von Erste-Hilfe-Material (Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der Ersten Hilfe die-nen), z.B. in einem Verbandkasten nach DIN

    ArbStättV § 4 (5), Anh. 4.3 (3) ASR A4.3 DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) (01/2009) §§ 24, 25 Bereithaltung von Einrichtungen zur Ersten Hilfe (technische Hilfsmittel zur

    Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit, wie Notduschen, Löschdecken, Rettungsringe, Rettungsleinen, Sprungtücher, Schneidgeräte, Atemgeräte, Mel-deeinrichtungen und Rettungstransportmittel) Kennzeichnung der Aufbewahrungsstellen von Erste-Hilfe-Material und Ein-richtungen zur Ersten Hilfe (Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen)

    ArbStättV Anh. 4.3 (1, 3) ASR A4.3

    Ausreichend bemessener und ausgestatteter Erste-Hilfe-Raum oder vergleichba-re Einrichtung

    ArbStättV § 6 (4, 6, ), Anh. 4.3 (2) ASR A4.3

    Bekanntmachung der Stellen zur Hilfeleistung (Notruf, Ersthelfer, Betriebssani-täter, Ärzte für Erste Hilfe)

    ArbSchG § 10

    Aushängen von Anleitungen zur Ersten Hilfe bei Unfällen C 3.2 Sind ausreichend Ersthelfer bzw. ggf. Betriebssanitäter ausgebildet und

    anwesend? ArbSchG § 10, DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) (01/2009) §§ 26, 27

    - 31 -

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze ID

    C 4

    Modul: Arbeitsstätten

    Brandschutz und Notfallmaßnahmen

    Rechtsquellen (Fundstellen) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Vorschriften der Unfallversicherungsträger

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    C 4.1 Wurde der Prüfbereich C 1 "Räume, Wege, Einrichtungen allgemein" schon behandelt?

    C 4.2 Wurde der Prüfbereich C 3 "Erste Hilfe“ schon behandelt? C 4.3 Welche Feuerlöscheinrichtungen sind aufgrund der Brandgefährlichkeit in

    der Arbeitsstätte installiert und wie wird deren Funktionsfähigkeit und Anwendbarkeit sichergestellt? Tragbare Feuerlöscher, Prüfung in regelmäßigen Abständen (mindestens alle zwei Jahre, durch einen Sachkundigen)

    ArbStättV § 4 (3), Anh. 2.2 ASR A2.2

    Ortsfeste Löscheinrichtungen (Sprinkleranlage, Kohlendioxid-Löschanlage, halbstationäre Löscheinrichtung), Prüfung in regelmäßigen Abständen (mindes-tens jährlich)

    ArbStättV § 4 (3), Anh. 2.2 ASR A2.2

    Brandmelder und Alarmanlagen, Prüfung in regelmäßigen Abständen (mindes-tens jährlich) Freihalten der Verkehrswege bzw. Zufahrtswege und Sicherheitseinrichtungen ArbStättV § 4 (3) Unterweisung der Beschäftigten für den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer)

    ArbSchG § 10 ASR A2.2 Nr. 6.2

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    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Erle-digt

    C 4.4 Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um Bränden vorzubeugen bzw. deren Auswirkungen einzuschränken? Installation von Warneinrichtungen bei selbsttätig wirkenden ortsfesten Feuerlö-scheinrichtungen

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anhang 2.2 (3)

    Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Türen und Tore, die einen Brandab-schluss bilden

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anhang 2.3 (2)

    Vorhandensein gefährlicher Arbeitsstoffe an Arbeitsplätzen nur in solcher Men-ge, wie es der Fortgang der Arbeit erfordert

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) (01/2009)

    Regelmäßige und gefahrlose Entfernung von entzündlichen Abfällen und Rück-ständen

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) (01/2009)

    Kennzeichnung der Bereiche mit erhöhter Brandlast ArbSchG §§ 3 (1), 4 Vermeidung von Zündquellen in feuergefährdeten Bereichen Verwendung dichtschließender und nicht brennbarer Behälter für öl- oder fettge-tränkte Faserstoffe

    C 4.5 Welche betriebsspezifischen Notfallausrüstungen sind vorhanden? Spezielle Dekontaminationsmittel ArbSchG §§ 3, 4 Gefahrgutausrüstung Besondere Löschmittel

    C 4.6 Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde unverzüglich die erforderli-chen Anzeigen erhält? Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer, bei tödli-chem Unfall oder bei Unfall mit mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit (Anzei-ge an Unfallversicherungsträger, Durchschrift an zuständige Behörde)

    SGB VII § 193 (1), (7)

    C 4.7 Sind Maßnahmen zur Evakuierung getroffen? ArbSchG § 10

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    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze ID

    C 5

    Modul: Arbeitsstätten

    Schutz vor sonstigen Gesundheitsgefahren

    Rechtsquellen (Fundstellen) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Vorschriften der Unfallversicherungsträger

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    C 5.1 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um der Gefährdung durch elektri-schen Strom vorzubeugen? Errichtung und Instandsetzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nur durch Elektrofachkräfte

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) TRBS 1203

    Installation von Schutzeinrichtungen gegen gefährliche Berührungsspannungen (Fehlerstromschutzschalter) Regelmäßige Kontrolle der elektrischen Betriebsmittel auf Beschädigungen Isolierung zum Schutz vor gefährlichen Körperströmen an elektrischen Prüf-ständen (Isoliermatten) Verwendung elektrischer Geräte in engen Räumen aus Metall nur mit Schutz-kleinspannung oder Schutztrennung Kennzeichnung der Stromkreise in den elektrischen Verteileranlagen Verschließen der Schaltschränke und elektrischen Betriebsräume Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger Umgehende Beseitigung festgestellter Mängel ArbStättV § 4(1)

    DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) (01/2009)

    Außerbetriebsetzung des Arbeitsmittels

    C 5.2 Welche Vorkehrungen verhindern das zufällige Berühren heißer Oberflä-chen im Arbeits- und Verkehrsbereich Isoliermaterial an Arbeitsmitteln oder Einrichtungen (z.B. Umwicklung, Be-schichtung)

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1),

    Zusätzliche Verdeckungen an Arbeitsmitteln oder Einrichtungen

    - 34 -

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    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Erle-digt

    C 5.3 Welche unzuträglichen Einwirkungen bestehen und welche Maßnahmen werden getroffen? Vermeidung mechanischer Schwingungen (z.B. Auswahl vibrationsarmer Ar-beitsverfahren, Einsatz von Maschinen, die konstruktiv so gestaltet sind, dass keine Vibrationen auftreten, Einsatz von vibrationsdämpfenden Elementen, Beschaffung vibrationsarmer Arbeitsmittel)

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1),

    Vermeidung spürbarer elektrostatischer Aufladungen ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Vermeidung unzuträglicher Gerüche (z.B. aus Sanitärräumen keine Abluft in andere Räume)

    ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1),

    Vermeidung von Zugluft (z.B. Luftschleier, Schutzschirme) ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1), Anh. 3.6 (3)

    - 35 -

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    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze ID

    C 6

    Modul: Arbeitsplätze

    Arbeitsplätze

    Rechtsquellen (Fundstellen) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Vorschriften der Unfallversicherungsträger

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    C 6.1 Wird an Arbeitsplätzen gearbeitet, die der Arbeitsstättenverordnung unter-liegen?

    ArbStättV

    C 6.2 Wurde der Prüfbereich C 1 "Räume, Wege, Einrichtungen allgemein" schon behandelt?

    C 6.3 Wurde der Prüfbereich F 1 "Lärm" schon behandelt? C 6.4 Wurde der Prüfbereich F 2 "Vibrationen" schon behandelt? C 6.5 Wurde die Modulgruppe E "Gefährliche Stoffe und Emissionen" schon

    behandelt? C 6.6 Wurde der Prüfbereich D 16 "Bildschirmgeräte" schon behandelt? C 6.7 C 6.8

    Wurde der Prüfbereich D 20 "Schutzausrüstungen" schon behandelt? Wurde der Prüfbereich D 21 "Bestimmte Schutzmittel" schon behandelt?

    C 6.9 Wie ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen sichergestellt? Freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1),

    Anh. 3.1 (1) Reduzierung der körperlichen Belastung der Beschäftigten bei manueller Hand-habung von Lasten (z.B. Änderung von Bewegungsabläufen, Einsatz von Hilfs-mitteln)

    LasthandhabV § 2

    Beachtung von Umgebungseinflüssen auf die Beschäftigten ArbSchG §§ 3, 4 Anpassung der Arbeitsplatzeinrichtungen an die Größe des Beschäftigten (anth-ropometrische Betrachtung des Arbeitsplatzes)

    - 36 -

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    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: Arbeitsplätze Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Erle-le-digt

    C 6.10 Welche organisatorischen Maßnahmen sind getroffen, um an Telearbeits-plätzen die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen über-prüfen und nachweisen zu können? Vertragliche Verankerung des Zutrittsrechts des Arbeitgebers zu den Telear-beitsräumen und -plätzen in den Privatwohnungen der Telearbeitnehmer/innen

    ArbSchG § 3 (1) Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung Vertragliche Verankerung des Zutrittsrechts der Sicherheitsfachkraft und des

    Betriebsarztes zu den Telearbeitsräumen und -plätzen in den Privatwohnungen der Telearbeitnehmer/innen Wahrnehmung der Kontrollbefugnisse durch den Arbeitgeber oder seinen Be-vollmächtigten Gesundheitliche Betreuung und Überwachung der Telearbeitnehmer/innen vor Aufnahme der Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie beim Auftreten von Sehbeschwerden angemessene Unter-suchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person, augenärztliche Untersuchung

    BildscharbV § 6

    ArbMedVV, Anhang, Teil 4, (2) Nr. 1 DGUV Grundsatz 350-001 (bisher: BGG 904) (2014), AMR Nr. 14.1

    Bereithaltung von Aufzeichnungen über die Überprüfung der Einhaltung arbeits-schutzrechtlicher Bestimmungen (zur Einsichtnahme durch die Aufsichtsbehör-de)

    ArbSchG § 3 (1)

    C 6.11 Ist eine Beschäftigung an ortsgebundenen Arbeitsplätzen im Freien be-triebstechnisch erforderlich und wie ist sichergestellt, dass diese der Ar-beitsstättenverordnung genügen? Schutz vor Witterungseinflüssen ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1),

    Anh. 5.1 Vermeidung unzuträglicher Einwirkungen, z.B. Lärm, Gefahrstoffe Sichere Begehbarkeit von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen Vorhandensein von Sitzgelegenheiten Beheizbarkeit der Arbeitsplätze in der Zeit vom 1. November bis 31. März ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1),

    Anh. 5.1

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    ID Modul: Arbeitsplätze Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Erle-le-digt

    C 6.12 Welche Maßnahmen sind bei gefährlicher Alleinarbeit (Einzelarbeitsplätze) getroffen, um durch sofortige Einflussnahme einer zweiten Person weitere Folgen eines Unfalls abzuwenden? Arbeitsplatz ist in Ruf- oder Sichtweite zu anderen Arbeitsplätzen eingerichtet ArbStättV §§ 3 (1), 3a (1),

    Anh. 2.1, 3.2, 5.2 (4) c; Arbeitsplatz wird durch Kontrollgänge in kurzen Abständen beaufsichtigt Einrichtung eines zeitlich abgestimmten Meldesystems Einsatz eines Signalgebers, der beim Verunglücken des Beschäftigten Alarm auslöst, durch den Hilfspersonen herbeigerufen werden können

    C 6.13 Welche Anforderungen zum sicheren Arbeiten in engen Räumen werden eingehalten? „Enger Raum“: Raum ohne natürlichen Luftabzug und zugleich mit einem Luft-volumen unter 100 m³ oder einer Abmessung (L, B, H, Durchmesser) unter 2 m Leitung der Arbeiten durch den Unternehmer bzw. durch einen Vorgesetzten, dem die Leitung dieser Arbeiten vom Unternehmer schriftlich übertragen wurde

    ArbSchG §§ 3, 4

    Ermittlung der vorhandenen oder zu erwartenden Gefahren Auswahl der entsprechenden Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte Benennung eines Aufsichtsführenden Schriftliche Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen Auswahl geeigneter Beschäftigter Unterweisung

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    Version 1.26 (Stand 01.04.2019)

    Auditor: ..............................................

    Organisations-einheit: ...............................................

    Datum: ...............................................

    Bewertungsmaßstab (Spalte B)

    Anforderungen Mängel A 0 nicht relevant M 1 Priorität 1

    A 1 überdurchschnittlich erfüllt M 2 Priorität 2

    A 2 erfüllt / ja M 3 Priorität 3

    A 3 nicht erfüllt / nein

    Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze ID

    C 7

    Modul: Baustellen

    Baustellen

    Rechtsquellen (Fundstellen) Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, Vorschriften der Unfallversicherungsträger

    B Anmerkungen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine

    Erle-digt

    C 7.1 Werden Beschäftigte auf Baustellen eingesetzt? C 7.2 Wurde der Prüfbereich F 1 "Lärm" schon behandelt? C 7.3 Wurde der Prüfbereich F 2 "Vibrationen" schon behandelt? C 7.4 Wurde der Prüfbereich E 8 "Asbest" schon behandelt? C 7.5 Wurde der Prüfbereich D 14 "Maschinen zum Heben von Lasten und Per-

    sonen" schon behandelt? C 7.6 Wurde der Prüfbereich D 21 "Bestimmte Schutzmittel" schon behandelt? C 7.7 Wurde der Prüfbereich G 6 "Leiharbeit" schon behandelt? C 7.8 Welche organisatorischen