Schutz, Aufgaben und Techniken · 3 VORWORT Das Merkblatt für das Bundesheer (MBl.BH) —Schutz,...

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Bundesministerium für Landesverteidigung GZ 32 065/45-3.4/02 VersNr. 7610-01019-0902 MBlNr. 1001.28 Merkblatt für das Bundesheer Schutz, Aufgaben und Techniken Jgerschule SAALFELDEN, September 2002 BMLV R XXX

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Bundesministerium für LandesverteidigungGZ 32 065/45-3.4/02

VersNr. 7610-01019-0902 MBlNr. 1001.28

Merkblattfür das

Bundesheer

Schutz,Aufgaben und Techniken

Jägerschule

SAALFELDEN, September 2002BMLV R XXX

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Ich genehmige das

Merkblattfür das

Bundesheer

Schutz,Aufgaben und Techniken

Das Merkblatt für das Bundesheer �Schutz, Aufgaben und Techniken�tritt mit dem Tag der Ausgabe in Kraft.

WIEN, 20. September 2002

Für den Bundesminister:

(DORNER, Bgdr)

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VORWORT

Das Merkblatt für das Bundesheer (MBl.BH) �Schutz, Aufgabenund Techniken� deckt die Erfordernisse, die sich für alle Truppen so-wohl im Inland im Rahmen des Schutzes, als auch im Ausland beiFriedensunterstützenden Einsätzen ergeben, ab.

Die Beherrschung der erforderlichen Techniken ist Voraussetzung,um sowohl abhaltend als auch deeskalierend zu wirken.

In diesem Merkblatt sind nur jene Verfahren und jenes Verhaltenangeführt, welche nicht in anderen Dienstvorschriften behandelt wer-den.

Kenntnis und Anwendung der Inhalte dieses Merkblattes sind daherAufgabe der Kommandanten aller Waffengattungen vom Truppen-kommandanten abwärts.

Derzeit gültige Vorschriften mit anderslautendem Inhalt werdendiesem Merkblatt angepasst.

Die konkrete Umsetzung in der Ausbildung wird durch Ausbil-dungsrichtlinien gesondert angeordnet.

Für die Zeit des Erfahrungsgewinnes wird dieses Merkblatt bis aufEbene der Einheit verteilt. Nach Einarbeitung entsprechender Erkennt-nisse ist die Verteilung bis auf Ebene der Gruppenkommandanten vor-gesehen bzw. erfolgt die Einarbeitung dieser Inhalte in die Führungs-vorschriften.

Sprachliche GleichbehandlungDie in diesem Merkblatt verwendeten personenbezogenen Ausdrückebetreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Män-ner gleichermaßen (BGBl. I Nr. 30/1998, Art. 3 Z 10, ab 1. 1. 1998).

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ZUORDNUNG

Funktionsausstattung:� Grundausstattung: keine Zuordnung� Zusatzausstattung: keine Zuordnung

Kommandoausstattung:� KdoLaSK 15 Stk.je BrigKdo 10 Stk.je MilKdo 5 Stk.je R- und BKdo 5 Stk.je KdoEinh 2 Stk.je TÜPlKdo 1 Stk.je BetrVersSt und BetrSta 1 Stk.� KdoLuSK 10 Stk.� KdoLuAufkl 5 Stk.je GschwKdo 3 Stk.� KdoLRÜ 5 Stk.je RadWkst, RadStat und RadB 2 Stk.� KdoIE 15 Stk.� KdoIE (AuslE) 65 Stk.� KdoSEK 5 Stk.� JaKdoSdEStb 5 Stk.� KdoFüU 5 Stk.� KdoEU 5 Stk.je HZA, HVA und HMunA 3 Stk.

Ausbildungsausstattung:� LVAk 50 Stk.� TherMilAk 500 Stk.� HUAk 200 Stk.� JgS 100 Stk.� PzTS 50 Stk.� JaKdo 50 Stk.je weitere Waffen und Fach-

schule 15 Stk.je Rgt und Baon (FOrg) 25 Stk.je FlR, RadStat und RadB 10 Stk.� KdoIE 50 Stk.je LKp 30 Stk.je AusbKp und LKp/MSP 10 Stk.

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BERICHTIGUNGSBLATTlfd.Nr. Berichtigungserlass Datum der

Durchführung

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INHALTSVERZEICHNISSeite

A. Allgemeines .................................................................................. 13I. Formen der Bedrohung ....................................................... 13II. Rechtliche Grundlagen........................................................ 17

1. Allgemeine Bestimmungen ......................................... 172. Verhalten gegenüber Festgenommenen

und/oder Kriegsgefangenen......................................... 18

B. Eigenschutz .................................................................................. 21I. Allgemeines ........................................................................ 21II. Wachdienst.......................................................................... 22

1. Allgemeines................................................................. 222. Posten .......................................................................... 223. Streifen ........................................................................ 254. Wachbereitschaft ......................................................... 265. Bedeckung................................................................... 26

III. Alarmstellungen.................................................................. 27IV. Sicherung ............................................................................ 28

1. Allgemeines................................................................. 282. Sicherung von örtlich eingesetzten Truppen ............... 293. Personen- und Fahrzeugkontrolle................................ 374. Alarmstellungen .......................................................... 49

V. Schutz vor elektronischer Aufklärung ................................ 521. Allgemeines................................................................. 522. Bedrohung ................................................................... 523. Gegenmaßnahmen ....................................................... 53

C. Schutz ........................................................................................... 57I. Allgemeines ........................................................................ 57II. Schutz von Räumen ............................................................ 59

1. Allgemeines................................................................. 592. Grundsätze................................................................... 593. Gefechtstechniken ....................................................... 62

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III. Schutz von Verkehrswegen................................................. 65IV. Schutz von Objekten ........................................................... 67

1. Allgemeines................................................................. 672. Formen des militärischen Objektschutzes ................... 743. Durchführung des militärischen

Objektschutzes............................................................. 85V. Schutz von Grenzabschnitten gegen Infiltration ................. 89

1. Allgemeines................................................................. 892. Durchführung .............................................................. 90

VI. Schutz von Transporten ...................................................... 931. Allgemeines................................................................. 932. Grundsätze................................................................... 943. Ausrüstung, Ausstattung ............................................. 984. Durchführung .............................................................. 98

VII. Schutz von Personen und Organisationen......................... 1091. Allgemeines............................................................... 1092. Schutz von Einzelpersonen ....................................... 1093. Schutz von Organisationen und

Personengruppen ....................................................... 110VIII. Stationärer Kontrollpunkt.................................................. 114

1. Allgemeines............................................................... 1142. Grundsätze................................................................. 1143. Ausbau und Ausstattung von stationären

Kontrollpunkten......................................................... 1164. Durchführung ............................................................ 119

IX. Temporärer Kontrollpunkt ................................................ 1241. Allgemeines............................................................... 1242. Grundsätze................................................................. 1273. Aufbau und Ausstattung von temporären

Kontrollpunkten......................................................... 1284. Durchführung ............................................................ 1295. Sonderformen des temporären Kontrollpunktes........ 133

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X. Reserven im Schutz........................................................... 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Anforderungen an Reserven...................................... 135

D. Aufklärung ................................................................................. 135I. Allgemeines ...................................................................... 135II. Spähtrupp .......................................................................... 135III. Gesprächsaufklärung......................................................... 135

1. Allgemeines............................................................... 1352. Durchführung ............................................................ 135

IV. Beobachtungspunkt........................................................... 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Grundsätze................................................................. 1353. Ausbau und Ausstattung von

Beobachtungspunkten ............................................... 1354. Durchführung ............................................................ 135

V. Patrouille ........................................................................... 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Grundsätze................................................................. 1353. Ausrüstung, Ausstattung ........................................... 1354. Durchführung ............................................................ 135

VI. Untersuchung von Vorfällen............................................. 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Durchführung ............................................................ 135

VII. Elektronische Aufklärung ................................................. 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Führung ..................................................................... 1353. Einsatz elektronischer Aufklärung ............................ 1354. Schutz vor elektronischer Aufklärung....................... 135

VIII. Luftaufklärung .................................................................. 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Führungs- und Einsatzgrundsätze/taktische

Verfahren................................................................... 135IX. Satellitenaufklärung .......................................................... 135

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E. Ordnungsdienst ......................................................................... 135I. Grundsätze ........................................................................ 135

1. Allgemeines............................................................... 1352. Führung ..................................................................... 1353. Ausrüstung................................................................. 1354. Einsatzmöglichkeiten ................................................ 1355. Zusammenarbeit mit anderen Einsatzkräften ............ 1356. Beweissicherung........................................................ 135

II. Beherrschen von Demonstrationen und Aufruhr .............. 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Grundsätze................................................................. 1353. Ausrüstung/Ausstattung ............................................ 1354. Durchführung ............................................................ 135

III. Durchsuchung von Objekten............................................. 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Grundsätze................................................................. 1353. Ausrüstung................................................................. 1354. Durchführung ............................................................ 135

F. Gegenjagd .................................................................................. 135I. Allgemeines ...................................................................... 135II. Abriegeln und Säubern...................................................... 135

1. Allgemeines............................................................... 1352. Durchführung von Säuberungen................................ 135

III. Freikämpfen von Objekten................................................ 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Durchführung ............................................................ 135

G. Besondere Gefährdungen ......................................................... 135I. Minen ................................................................................ 135

1. Allgemeines............................................................... 1352. Arten von Minen ....................................................... 1353. Verhaltensregeln bei Auftreffen auf Minen und

versteckte Ladungen.................................................. 135

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II. Behelfsmäßige Spreng- und Brandvorrichtungen............. 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Verhaltensregeln zur Minderung der

Gefährdung................................................................ 1353. Verhaltensregeln bei konkreter Bedrohung............... 1354. Verhalten beim Auffinden......................................... 135� eine Minenmeldung absetzen (s. ............................... 135

III. Heckenschützen ................................................................ 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Kampfweise von Heckenschützen............................. 1353. Vorbeugende Maßnahmen gegen

Heckenschützen......................................................... 1354. Bekämpfung von Heckenschützen ............................ 135

IV. Geiselnahme und Geiselhaft ............................................. 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Geiselnehmer............................................................. 1353. Geiselnahme .............................................................. 1354. Geiselbefreiung (Spezialkräfte)................................. 135

H. Maßnahmen zur Verstärkung der Schutzwirkung ................ 135I. Bauliche, technische und elektronische Maßnahmen ....... 135II. Schutzbauten mit Sandsäcken und Hilfsmaterialien ......... 135

1. Schutzwirkung........................................................... 1352. Behelfsmäßige Schutzmaterialien ............................. 135

III. Besondere Schutzmaterialien............................................ 135

J. Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und zivilenBehörden .................................................................................... 135I. Zusammenarbeit mit der Bevölkerung.............................. 135

1. Allgemeines............................................................... 1352. Verhalten gegenüber der Bevölkerung...................... 135

II. Zusammenarbeit mit zivilen Behörden ............................. 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Maßnahmen zur Sicherstellung der

Zusammenarbeit ........................................................ 135

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III. Öffentlichkeitsarbeit.......................................................... 1351. Allgemeines............................................................... 1352. Verhaltensregeln für den direkten Kontakt mit

Medienvertretern ....................................................... 135

K. Psychologischer Kampf............................................................. 135

Beilagen:Beilage I: Begriffsbestimmungen ......................................... 135Beilage II: Einsatz von Diensthunden.................................... 135Beilage III: Objektschutzblatt (Muster)................................... 135Beilage IV: Anhaltezettel ........................................................ 135Beilage V: Gedächtnisprotokoll ............................................. 135Beilage VI: Minenmeldung ..................................................... 135

Sichwortverzeichnis

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A. ALLGEMEINES

I. Formen der Bedrohung

Neben dem Einsatz konventioneller militärischer Kräfte kom-men auch andere Formen der Gewaltanwendung zur Durchsetzung vonZielen in Betracht.

Insbesondere sind Ziele solcher Gewaltanwendung:� Einzelpersonen mit hoher Öffentlichkeitswirkung oder mit nach-

haltiger Wirkung auf gesamtstaatliche oder regionale Entschei-dungsprozesse wie Politiker, Führungspersönlichkeiten aus derWirtschaft und der öffentlichen Verwaltung sowie Angehörige derSicherheitsexekutive und des Militärs,

� Personenansammlungen; Anschläge auf diese dienen der Verunsi-cherung der Bevölkerung, setzen das Ansehen des staatlichen Si-cherheitsapparates herab und werden somit als Mittel der psycholo-gischen Kampfführung eingesetzt,

� Anlagen verschiedenster Art, je nach politischer oder militäri-scher Zielsetzung, zB� Versorgungsanlagen für die Bevölkerung (Energie-, Lebensmit-

tel- und Wasserversorgung, Gesundheitswesen usw.),� Einrichtungen der politischen Führung und Verwaltung (Regie-

rungssitze, Gebäude von Verwaltungsbehörden, Dienststellender Sicherheitsexekutive, Rechenzentren, sonstige öffentlicheDienststellen),

� Anlagen und Einrichtungen des Kommunikations- und Informa-tionswesens (Rundfunkanstalten, Sendeanlagen, Relaisstellen,Pressehäuser, Druckereien),

� militärische Anlagen und Einrichtungen (Kommanden, Kaser-nen, Lager, Kommunikationsanlagen, Kampfinfrastruktur, Flug-plätze usw.),

� Anlagen und Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (Ver-kehrs- und Transporteinrichtungen, Brücken und Tunnels, Ei-

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senbahnanlagen, Flugverkehrsanlagen usw.), vor allem dann,wenn ihre handstreichartige Inbesitznahme für einen nachfol-genden konventionellen Angriff von Bedeutung ist.

Die Kampfführung bei dieser Gewaltanwendung ist gekenn-zeichnet durch� genaue Aufklärung des Angriffszieles und eine sorgfältige Ausspä-

hung vor der Aktion,� Einschleusen der Kräfte auf legalem Weg oder Infiltration über

Land, Luft oder Wasser unter Ausnutzung ziviler Transportmittelund mit Unterstützung durch Sympathisanten oder Agenten,

� straffe Führung und Organisation,� unkonventionelle und rücksichtslose Kampfweise,� das Prinzip �zuschlagen und ausweichen�,� hohe Mobilität,� die häufige Missachtung der Grundsätze und Bestimmungen gel-

tenden Rechts und des Humanitären Völkerrechts,� die Nutzung modernster Technologie, insbesondere bei Waffen,

Führungs-, Aufklärungs- und Kampfmitteln sowie durch� örtlich und zeitlich überraschende Kampferöffnung, rascher plan-

mäßiger Verlauf der Aktion und rasches Absetzen der Kräfte (außerSelbstmordattentäter).

Die Auswahl der Angriffsziele erfolgt oft nach dem Grad der er-zielbaren Öffentlichkeitswirksamkeit. Weitere Beurteilungsfaktorensind:� Wichtigkeit des Zieles,� Gefährlichkeit,� Verwundbarkeit,� Ersatz- und Instandsetzungsmöglichkeit und -dauer,� moralische Wirkung auf den Feind/Gegner und die Bevölkerung.

Vor allem Anlagen, die den Staat als solchen oder die Lebensart derBevölkerung verkörpern (zB hohe Verwaltungseinrichtungen, Anlagenfür Elektrizitätsversorgung und Telekommunikation, Verkehrseinrich-

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tungen), aber auch wirtschaftliche Einrichtungen (zB Fremdenver-kehrseinrichtungen und globale Firmen) können ein bevorzugtes An-griffsziel sein.

Aktionen sind:� Brand- und Bombenanschläge in verschiedenen Formen (zB Fahr-

zeuge, Flugzeuge oder Eisenbahnzüge als Bomben, Briefbomben),� Attentate,� Entführungen,� Erpressungen und Geiselnahmen,� Überfälle und Hinterhalte.

Agitation und Propaganda, verbunden mit der Durchführung vonDemonstrationen, dienen der psychologischen Kampfführung (zBFlugblätter, schwer entfernbare Symbole an exponierten Stellen).

Die Schwergewichtsbildung erfolgt weniger durch einen konzent-rierten Einsatz von Kräften, sondern vielmehr durch gleichzeitige An-griffe gegen mehrere, häufig gleichartige Ziele mit einheitlicher Aus-wirkung.

Die Bewaffnung und Ausrüstung hängt vom Umfang an Unter-stützung und vom Stand einer logistischen Basis im Inland ab und um-fasst in der Regel� leichte Infanteriewaffen, einschließlich Granatwerfer,� Lenkwaffen,� Minen,� Sprengstoffe sowie� ABC-Kampfmittel.

Dabei ist immer davon auszugehen, dass die Bewaffnung und Aus-rüstung dem modernsten Stand der Technik entspricht. Die Verwen-dung perfider Kampfmittel und -methoden ist zu erwarten (zB Giftgas,Krankheitserreger, Sprengfallen).

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Die Versorgung erfolgt� über langfristig vorbereitete, verdeckte Versorgungspunkte,� aus der Luft,� durch Einschmuggeln aus dem Ausland oder� aus dem Lande durch Sympathisanten oder Abpressung.

Der Beschaffungskriminalität kommt, vor allem in der Anfangspha-se einer von innen ausgehenden Subversion, hohe Bedeutung zu.

Die Verbindung wird unter Ausnützung moderner Kommunikati-onsmittel (Mobiltelefon, Internet, Anrufbeantworter) sowie überKurzwellenfunkgeräte, aber auch über Kontaktpunkte und Tote Brief-kästen gehalten.

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II. Rechtliche Grundlagen

1. Allgemeine Bestimmungen

Im Inland richten sich die Befugnisse der Soldaten bei einemEinsatz nach den in ÖSTERREICH geltenden Rechtsvorschriften.

Die Richtlinien, die das Verhalten der Truppe und die Anwendungvon Gewalt und Zwangsmaßnahmen einschließlich des Waffen-gebrauchs im Einsatzraum regeln, werden im Einsatzbefehl umgesetzt.

Beim Auslandseinsatz gelten� das Stationierungsabkommen (Status of Forces Agreement = SO-

FA),� die Einsatzrichtlinien (Rules of Engagement = ROE) und� die Einsatzabläufe (Standing Operating Procedures = SOP).

Diese Grundlagen sind ebenenbezogen in klaren Befehlen den ein-gesetzten Soldaten bekanntzugeben (in der Regel in Form einer Falt-karte). Ihre Einhaltung ist streng zu überwachen.

Generell werden jene �Zwangsbefugnisse� genehmigt, die bei be-gründetem Verdacht folgendes verlangen:� Kontrolle von Zivil- und Militärpersonen (zB Aufforderung zur

Ausweisleistung, Identitätsfeststellung),� Durchsuchen von Personen und Sachen,� Wegweiserecht (Platzverbot),� Überprüfen von Fahrzeugen, Gebäuden, Liegenschaften usw.,� vorläufige Festnahme von Personen,� vorläufige Sicherstellung von Sachen,� vorübergehende Nutzung von Gebäuden und Liegenschaften.

Deren Durchsetzung durch� unmittelbare Zwangsgewalt,� Mittel zur Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt,

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� Waffengebrauch und� lebensgefährlichen Waffengebrauchist festzulegen.

Diese Befugnisse (�Zwangsbefugnisse�) sind im gesamten Einsatz-raum anzuwenden, wenn Zivilpersonen, zivile Fahrzeuge, Gebäudeusw. im Schutzbereich bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungenkontrolliert werden sollen.

Der Kommandant der eingesetzten Kräfte hat seinen Soldaten dieBefugnisse genau zu befehlen, die erforderliche Schulung zu veranlas-sen und eine genaue Einweisung seiner Soldaten durchzuführen.

2. Verhalten gegenüber Festgenommenen und/oderKriegsgefangenen

Festgenommene oder Gefangengenommene sind zu entwaffnenund zu durchsuchen. Offiziere und Mannschaft bzw. Anführer undMitkämpfer sind sofort zu trennen.

Mit solchen Personen sind Debatten zu vermeiden. Es ist energischund bestimmt aufzutreten. Sprachbarrieren sind durch den Einsatz vonsprachkundigen Soldaten oder durch eine eindeutige Zeichensprachezu vermindern.

Kriegsgefangenen sind alle persönlichen Gegenstände, sofern sienicht der Flucht dienen, sowie Gegenstände für den Selbstschutz zubelassen.

Zivilpersonen können alle Gegenstände, ausgenommen die Beklei-dung, abgenommen werden. Über die abgenommenen Gegenstände istein Protokoll anzulegen.

Kampfmittel und waffenähnliche Gegenstände sind abzunehmen,zu sammeln und abzuführen.

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Alle mitgeführten Karten und Schriftstücke sind sicherzustellen.Kriegsgefangenen sind Ausweise und Schriftstücke persönlichen In-halts zu belassen. Sichergestellte Unterlagen mit militärischem oderverdächtigem Inhalt sind auf schnellstem Wege dem vorgesetztenKommando zu übermitteln.

Das vorgesetzte Kommando der eingesetzten Kräfte hat nach denergangenen Aufträgen und Richtlinien festzulegen, was mit Gefange-nen bzw. Festgenommenen zu geschehen hat.

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B. EIGENSCHUTZ

I. Allgemeines

Der Eigenschutz beinhaltet� den Wachdienst in Kasernen und sonstigen militärischen Bereichen

sowie� die Sicherung, die jede Truppe im In- und Ausland in jeder Lage

selbstständig durchzuführen hat.

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II. Wachdienst

1. Allgemeines

Der Wachdienst in Kasernen und sonstigen militärischen Liegen-schaften wird durchgeführt� ohne konkrete Bedrohung gemäß der DVBH �Wachdienst� zum

Schutz und zur Sicherung von Personen, Sachen und Objekten,� bei konkreter Bedrohung gemäß den nachstehenden Bestimmun-

gen zur Erhöhung der militärischen Sicherheit.Der Wachdienst ohne konkrete Bedrohung ist daher durch die nach-

stehenden Regelungen nicht betroffen.

2. Posten

Posten versehen im Rahmen des Wachdienstes bei konkreter Be-drohung und einer befohlenen Erhöhung der militärischen SicherheitDienst als Kontrolltrupp� bei Zufahrten zu militärischen Liegenschaften und� vor oder in militärischen Objekten.

Der Kontrolltrupp bei Zufahrten zu militärischen Liegenschaf-ten in der Stärke von mindestens� 1 Kontrollposten (s. RdNr. 67) und� 2 Sicherungsposten (s. RdNr. 68)führt Personen- und Fahrzeugkontrollen nach den Bestimmungen derRdNr. 69 bis 77 bzw. 81 bis 91 und den jeweiligen Verhältnissen an-gepasst, durch.

Die dazu notwendigen baulichen Maßnahmen (und sei es vorerstnur behelfsmäßig) wie� Schleusen für Personen, die eine Einzelkontrolle ermöglichen,� die Zufahrt (s. Abb. 1) so, dass jeweils nur 1 Fahrzeug im Kontroll-

raum steht,

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� die Errichtung oder Anlage des Kontrollraumes so, dass dieser derSicht von außen und damit auch einer Wirkung mit Flachfeuer ent-zogen ist und dass die Arbeit des Kontrollpostens immer durch Si-cherungsposten aus einer Deckung überwacht werden kann,

� die Zu- und Ausfahrt so, dass ein rasches �Durchpreschen� unmög-lich ist und

� die Beleuchtung, Ampeln, Schnellsperren usw. je nach den örtli-chen Gegebenheitensind sicherzustellen.

elektr. Tor

Zufahrt

Wach-gebäude

PIPI

K

Nagel-band

Kontrollraumnach Möglich-keit sichtgedeckt

Abb. 1: Zufahrt zu militärischen Liegenschaften(Beispiel)

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Die Bewaffnung und Ausrüstung des Kontrollpostens bestehtgrundsätzlich aus:� Pistole,� Schließmittel (zB Handschellen, Kabelbinder),� Pfefferspray,� Elektroschocker,� Distanzstock,� beleuchtete Winkerkelle,� Sturmgewehr (im Wachlokal verfügbar).

Bei Bedarf befindet sich am Mann:� Kampfhelm,� ABC-Individualschutzausrüstung,� Kugelschutzweste (Splitterschutzweste).

Die Bewaffnung und Ausrüstung des Sicherungspostens bestehtaus dem Sturmgewehr.

Bei Bedarf befindet sich am Mann:� Kampfhelm,� ABC-Individualschutzausrüstung,� Kugelschutzweste (Splitterschutzweste).

An Zusatzausrüstung ist bei der Wache im Allgemeinen vorzuse-hen:� Metalldetektoren (Handsonden, Rahmendetektoren, Röntgengeräte),� Suchspiegel (beleuchtet), um die Fahrzeugunterseite zu kontrollieren,� C-Kampfstoffwarngerät,� Kampfstoffnachweispapier,� Strahlenspür- und Messgerät,� Nachtsichtgeräte,� Nagelbänder (-bretter),� sonstige Ausstattung je nach den örtlichen Erfordernissen (zB Me-

gaphon).

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Der Kontrolltrupp führt die Überprüfung der Zutrittsberechtigungvor oder in militärischen Objekten in der Stärke von mindestens� 1 Kontrollposten und� 1 Sicherungspostengemäß RdNr. 67 und 68 durch.

Die Bewaffnung und Ausrüstung für den Kontrolltrupp vor oderin militärischen Objekten ist je nach Lage und Auftrag sinngemäß derRdNr. 26 festzulegen.

3. Streifen

Streifen werden im Rahmen des Wachdienstes in Kasernen undsonstigen militärischen Liegenschaften als bewegliches Element zurKontrolle und Überwachung des gesamten zu bewachenden Raumeseingesetzt.

Sie haben folgende Aufgaben:� Personenkontrolle,� Durchführen von Kontrollen gemäß Dienstanweisung (zB Muniti-

onsbunker, Garagen, Objekte, Zäune),� Verbindungsaufnahme mit Posten.

Streifen bestehen bei konkreter Bedrohung und einer befohlenenErhöhung der militärischen Sicherheit immer aus mindestens 3 Solda-ten. Sie bewegen sich gefechtsmäßig unter gegenseitiger Sicherung.Ziel muss sein, dass mögliche Angreifer nur mit hohem Risiko für sichselbst die gesamte Streife gleichzeitig ausschalten können.

Der Abstand richtet sich daher nach den örtlichen Verhältnissenund den Sichtverhältnissen.

Die Bewaffnung und Ausrüstung der Streife besteht aus:� Kampfanzug 1 mit Sturmgewehr mit taktischer Beleuchtung (Weiß-

licht),� 1 Funksprechgerät für jeden Soldaten der Streife,

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� Schließmittel (zB Handschellen, Kabelbinder),� Nachtsichtgeräten (bei Bedarf).

Der Streifenweg richtet sich nach den jeweils konkret zu überprü-fenden Objekten (zB Gebäude, Kraftfahrzeuge, Tore). Er ist ohne er-kennbares Schema zu begehen.

4. Wachbereitschaft

Die Wachbereitschaft besteht aus jenen Soldaten der Wache, dienicht als Posten, Streife oder Bedeckung Wachdienst versehen.

Deren Aufgaben sind vor allem� Sicherstellen der Ablöse sowie� unverzügliche Verstärkung von Posten oder Streifen und� Bildung von Bedeckungen.

5. Bedeckung

Bedeckungen versehen ihren Wachdienst durch Bewachung vonPersonen und Sachen bei Transporten.

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III. Alarmstellungen

Für den Fall, dass eine Kaserne oder eine militärische Anlage amBoden angegriffen wird, müssen Alarmstellungen zumindest für das�Stammpersonal� im jeweils erforderlichen Umfang vorbereitet sein.

Die Lage und der Ausbau der Alarmstellungen richtet sich nach denjeweiligen örtlichen Verhältnissen.

Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind durch den jeweils ver-antwortlichen Kommandanten zu befehlen.

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IV. Sicherung

1. Allgemeines

Die Sicherung umfasst alle Maßnahmen, welche von jeder Truppein jeder Lage selbstständig zum unmittelbaren eigenen Schutz durchzu-führen sind, um� eine Einwirkung auf die Eigenen durch den Feind zu verhindern

und� bei Feindauftreten die erforderliche Zeit zum Herstellen der Ge-

fechtsbereitschaft zu schaffen.

Die Sicherung einer örtlich eingesetzten Truppe besteht� immer aus einer Inneren Sicherung im unmittelbaren Nahbereich

(zB Nahsicherung) und� je nach örtlichen Erfordernissen aus einer Äußeren Sicherung mit

entsprechend vorgeschobenen Teilen.Gefechtsvorposten als Teil der Sicherung werden in diesem Merk-

blatt nicht behandelt.

Die Innere Sicherung erfolgt durch� Posten und Streifen,� Errichten von Schnellsperren,� vorbereitete Alarmstellungen und� technische Hilfsmittel (zB Leuchtknallkörper, Sensoren).

Die Äußere Sicherung erfolgt durch� Kontrollpunkte,� Aufklärung (stehende Spähtrupps und Verbindungsspähtrupps) und� technische Hilfsmittel (zB Gefechtsfeldaufklärungssystem).

Eine Truppe in der Bewegung sichert sich durch eine� Innere Sicherung (Nahsicherung):

� Marschgliederung/Gefechtsform,

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� Zuweisung von Beobachtungsbereichen (auch Luftspäher) undeine

� Äußere Sicherung:� Aufklärung,� Einsatz von Marschsicherungen (Spitze, Nachspitze, Seitensi-

cherung),� Überwachung gefährlicher Geländepunkte durch überschlagen-

des oder raupenartiges Vorgehen von Kräften.

2. Sicherung von örtlich eingesetzten Truppen

Unter örtlich eingesetzter Truppe ist jede Truppe zu verstehen,die sich� in einem Verfügungsraum (Unterziehraum),� in einer Einrichtung (zB Kaserne, Feldlager [Camp], Fernmelde-,

Versorgungseinrichtung),� in einem Gefechtsstand oder� in einer Stellung usw.befindet.

Von einer in Stellung befindlichen Truppe sind die nachstehendenBestimmungen nur insoweit anzuwenden, als sie der Lage entsprechenund nicht bereits Teil ihres Auftrages sind.

Sanitätseinrichtungen sind durch Maßnahmen zur Feststellung jederAnnäherung, zum Anhalten und Einweisen von Personen und Fahr-zeugen sowie zur Sicherung der Einrichtung vor subversiven Kräftenzu sichern.

Posten werden, ihrem Auftrag entsprechend, bezeichnet als:� Sicherungsposten zur Überwachung eines befohlenen Bereiches,� Kontrollposten (im Rahmen des Kontrolltrupps) zur Personen- und

Fahrzeugkontrolle,� Beobachtungsposten zur Beobachtung eines befohlenen Bereiches,� Luftspäher zur Luftraumbeobachtung,

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� Alarmposten zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Pos-ten und der zu sichernden Truppe,

� Horchposten zur Überwachung eines befohlenen Bereiches in derNacht oder bei schlechter Sicht, meist vor der eigenen Stellung ein-gesetzt,

� ABC-Warn- und Alarmposten zur ABC-Beobachtung.Die Luftraumbeobachtung und ABC-Beobachtung kann jedem

Posten auch zusätzlich befohlen werden.

Streifen werden zur Überwachung des Objektbereiches (Innere Si-cherung) eingesetzt.

Verbindungsspähtrupps werden zur Überwachung des Zwischen-geländes (Äußere Sicherung) eingesetzt.

Stehende Spähtrupps überwachen aus Stellungen das Zwischen-gelände (Äußere Sicherung).

Kontrolltrupps erfüllen Aufgaben gemäß RdNr. 290 und 313.Alle zur Sicherung eingesetzten Teile haben den Auftrag, auffällige

und/oder verdächtige Beobachtungen zu melden und erforderlichen-falls die eigene Truppe zu alarmieren.

Posten sind je nach Auftrag zusätzlich mit� Feldstecher,� Nachtsichtgerät,� Grabenspiegel,� Fernmeldemittel,� Bussole,� Meldeblock,� Taschenlampe,� durchsichtigen Plastiksäcken (nur Kontrollposten),� Einweghandschuhen,� Handgranaten und

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� leichten Panzerabwehrwaffen usw.auszurüsten.

Bei einem Kontrolltrupp ist der Kontrollposten als Kommandanteinzuteilen.

Posten sind in das Gelände einzuweisen (Geländetaufe) und erhal-ten einen Postenauftrag.

Dieser ist nach dem Befehlsschema im jeweils notwendigen Um-fang zu erteilen.

Beispiel für einen Postenauftrag (Kontrolltrupp):

Inhalt Beispiel1. Lage,2. Auftrag:

�Lage und Auftrag unverändert.

3. Durchführung:� Absicht:

� geplante Ein-satzführung:

� Aufträge:

Unsere Gruppe betreibt einen stationären Kontroll-punkt an der Brücke, um den Zutritt und die Zufahrtdurch Unbefugte zum Kraftwerk zu verhindern.Der Kontrolltrupp führt hier (im Gelände gezeigt)die Personen- und Fahrzeugkontrolle durch; dieStellungen der Gruppe befinden sich � (im Geländegezeigt); die Ablöse erfolgt zu allen geraden Stun-den über �; bei unklaren Situationen oder besonde-ren Vorkommnissen bin ich sofort zu alarmieren.Kpl HUBER, Kontrollposten und Kommandant desKontrolltrupps; Gfr MAIER, Sicherungsposten 1,Gfr MÜLLER, Sicherungsposten 2; Stellungen hier(im Gelände gezeigt); Schnellsperren werden durchdie Gruppe errichtet; Kontrolle ab sofort; Normab-lauf.

4. Einsatzunterstüt-zung:

Zusatzgerät für den Kontrolltrupp in 30 Minuten.

5. Führungsunterstüt-zung:

Verbindung vom Kontrollposten zur Gruppe und zuden Sicherungsposten über Funk, Frequenz �,Deckname �;Losungswort: FEIERTAG;ich befinde mich im Gefechtsfahrzeug.�

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Bei der Festlegung des Bereiches für den Kontrolltrupp (s. Abb. 2)ist zu beachten, dass� der (die) Sicherungsposten den Kontrollposten in jeder Phase der

Kontrolle sichern kann (können),� der Kontrollbereich für die Personen- und Fahrzeugkontrolle im

Feuerbereich der Sicherungsposten liegt,� vom Kontrollbereich aus die (das) zu sichernde Truppe (Objekt)

möglichst nicht eingesehen und durch Feuer bekämpft werdenkann,

� der Kontrollbereich von der zu sichernden Truppe so weit entferntist, dass bei Feindauftreten die erforderliche Zeit zum Herstellender Gefechtsbereitschaft gegeben ist und

� die Verbindung zwischen dem Kontroll- und Sicherungsposten si-chergestellt ist.

AAnnnnäähheerurunngg

K

K

S

2

Abb. 2: Festlegung des Bereiches für denKontrolltrupp

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Die befohlenen Stellungen sind immer als Kampfdeckungen aus-zubauen.

Die Kampfdeckungen des Kontrolltrupps sind so auszubauen,dass sie rasch verlassen werden können.

Mit Schnellsperren sind Personen oder Fahrzeuge zum Halten zuzwingen oder Bewegungslinien zu sperren. Sie sind so zu errichten,dass sie nicht zu früh, aber zum Anhalten rechtzeitig erkannt und nichtoder nur unter eigener Kontrolle umgangen oder umfahren werdenkönnen.

Zum Verlangsamen von Fahrzeugen können gefüllte Behältnisse o-der Fässer, Betonfertigteile, große Steine, Steinkörbe, Balken, Pan-zerigel, Baumstämme usw. verwendet werden (s. Abb. 3). Als Sofort-maßnahme können auch Lastkraftwagen oder gepanzerte Fahrzeugeeingesetzt werden.

K

Abb. 3: Sperre aus Fässern und Drahtrollen

Sperren, die der Personen- und Fahrzeugkontrolle dienen, sind inder Nacht oder bei schlechter Sicht mit rotem Licht zu kennzeichnen,welches bei Bedarf einzuschalten ist. Hiefür sind Taschenlampen mitRotfilter bzw. Lampen mit rotem Glas oder roter Folie geeignet.

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Die Ablöse der Posten erfolgt spätestens nach 2 Stunden, bei Ü-bermüdung oder extremen Witterungsverhältnissen in kürzeren Zeitab-ständen.

Posten sind so abzulösen, dass der durchzuführende Auftrag nichtunterbrochen und die Stellung nicht verraten werden (lautlos, ver-deckt).

In der Nacht oder bei schlechter Sicht kann ein Ändern der Pos-tenaufstellung notwendig sein, um Bewegungen im Zwischengeländeleichter überwachen zu können.

Die Nachtaufstellung ist vom Kommandanten bei Tag zu erkundenund rechtzeitig zu befehlen. Sie ist nach Einbruch der Dämmerungbzw. bei schlechter Sicht zu beziehen. Eine Unterbrechung der Siche-rung darf dadurch nicht eintreten.

Verbindungsspähtrupps sind beweglich (Fuß- und Motspähtrupp)eingesetzte Soldaten (mindestens 4 Soldaten bzw. 2 Gefechtsfahr-zeuge) zur Überwachung von Geländeteilen zwischen besetzten Punk-ten, wenn Posten hiefür nicht ausreichen.

Sie haben folgende Aufgaben:� Kontrolle von bestimmten Punkten, gegebenenfalls von Personen

und Fahrzeugen, die im zu überwachenden Gelände angetroffenwerden,

� Verbindungsaufnahme mit Posten, stehenden Spähtrupps und Kon-trollpunkten.Die Verbindungsaufnahme mit stehenden Spähtrupps ist so durch-

zuführen, dass diese nicht verraten werden.

Verbindungsspähtrupps wird ein Bewegungsstreifen befohlen. DerWeg ist häufig zu wechseln (s. Abb. 4) oder zumindest zu ändern undin unregelmäßigen Zeitabständen zu begehen bzw. zu befahren. Ermuss auch den Posten, stehenden Spähtrupps und den Soldaten vonKontrollpunkten, die von den Verbindungsspähtrupps angelaufen wer-den, bekannt sein.

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Der Verbindungsspähtrupp bewegt sich gefechtsmäßig unter gegen-seitiger Sicherung. Der Abstand richtet sich dabei nach den örtlichenVerhältnissen und den Sichtbedingungen.

Sie bewegen sich in unregelmäßigem Tempo mit unerwartetenRichtungsänderungen, verhalten sich möglichst geräuschlos, bleibenoft stehen und horchen.

In der Nacht, bei schlechter Sicht oder in unübersichtlichem Ge-lände halten sie bei der Annäherung an Posten, stehende Spähtrupps(ohne diese zu verraten) oder Kontrollpunkte in ausreichender Entfer-nung an und geben sich zu erkennen.

Verbindungsspähtrupps dürfen vom befohlenen Bewegungsstreifennur abweichen, um verdächtige Personen oder Fahrzeuge, die in den zusichernden Bereich eindringen wollen oder sich bereits dort befinden,zu stellen und zu kontrollieren.

Das Abweichen vom Bewegungsstreifen ist sofort zu melden.

Die Verbindung zwischen allen zur Sicherung eingesetzten Teilenund der zu sichernden Truppe ist mit Fernmeldemitteln zu halten.

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Vfg

Vbdg

Vbdg

KOof

Vbdg

Legende:1. Weg des VSpäTrp2.3.

Weg des VSpäTrpWeg des VSpäTrp

KOof

Abb. 4: Wege des Verbindungsspähtrupps

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3. Personen- und Fahrzeugkontrolle

Allgemeines

Der Kontrolltrupp führt die Personen- und Fahrzeugkontrolle beiallen Anlassfällen nach dem gleichen Schema durch.

Der Kontrolltrupp besteht zumindest aus 3 Mann:� 1 Kontrollposten und� 2 Sicherungsposten.

Er muss bei seinen Tätigkeiten immer bestimmt auftreten, ruhigund misstrauisch sein.

Die Personen- und Fahrzeugkontrolle umfasst:� das Stellen der Personen (zu Fuß) oder Anhalten der Fahrzeuge,� die Kontrolle der Ausweispapiere, für Kraftfahrzeuge auch der

Fahrzeugpapiere,� erforderlichenfalls das Durchsuchen der Personen und Fahrzeuge

und� das Abfertigen oder Abweisen von Personen und Fahrzeugen bzw.

das Abführen und Übergeben von verdächtigen Personen.Grundsätzlich werden Personen und Fahrzeuge nur bei konkreten

Verdachtsmomenten (s. RdNr. 70) oder auf Befehl durchsucht. Aus-weise und/oder sonstige erforderliche Dokumente sind immer zu kon-trollieren. Frauen dürfen grundsätzlich nur durch weibliches Personaloder mit Metalldetektoren durchsucht werden.

Nicht eigene Militärpersonen sind immer zu durchsuchen.

Der Kontrollposten verlässt seine Stellung nur zum Durchführenvon Kontrollen. Er hat besonders darauf zu achten, dass er sich nie indie Schusslinie der (des) Sicherungsposten(s) begibt.

Der Kontrollposten� tritt energisch auf und lässt sich von zu kontrollierenden Personen

nicht einschüchtern,

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� lässt niemanden zu nahe an sich herantreten,� lässt die gestellte Person gegebenenfalls die Waffe, Oberbeklei-

dung, das Gerät usw. so ablegen, dass diese für die Dauer der Kon-trolle keinen Zugriff darauf hat,

� lässt zur eigenen Sicherheit Ausweise auf einem gekennzeichnetenPlatz ablegen,

� kontrolliert niemals mehrere Personen gleichzeitig und� ist bei unbekannten Personen (auch Soldaten) bei entsprechender

Bedrohungslage immer darauf gefasst, dass es sich um subversiveKräfte handeln könnte.

Die Sicherungsposten überwachen den Kontrollvorgang mit gela-dener und gesicherter Waffe so, dass sie erforderlichenfalls auf die ge-stellten Personen bzw. das angehaltene Fahrzeug das Feuer eröffnenkönnen. Bei Bedarf verlassen sie die Stellung und überwachen inPirschhaltung die Tätigkeiten des Kontrollpostens. Dabei vermeidensie, dass der Kontrollposten in ihre Schusslinie gerät (s. Abb. 5).

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1 S

Abb. 5: Überwachen des Kontrollvorganges

Personenkontrolle

Die Personenkontrolle ist wie folgt durchzuführen:� der Kontrollposten hält Personen durch Anruf oder Zeichen in sei-

nem Kontrollbereich an; Streifen stellen zu überprüfende Personen,� der Kontrollposten fordert in Pirschhaltung (bei Ausstattung mit

Pistole bleibt die Waffe im Holster) zur Ausweisleistung auf,

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� die Sicherungsposten überwachen den Kontrollvorgang,� der Kontrollposten gibt sein Sturmgewehr in die Trageweise �auf

dem Rücken� und überprüft den (die) Ausweis(e); treten keine Ver-dachtsmomente auf, gibt er den Weg frei,

� versuchen Anzuhaltende zu fliehen oder sich der Kontrolle zu ent-ziehen, ist gemäß Befehl vorzugehen; fehlen derartige Regelungen,sind diese einzuholen,

� besteht die Gefahr von Selbstmordanschlägen, sind verdächtigePersonen aufzufordern, in angemessener Entfernung von den Pos-ten, Gepäck, Überbekleidung usw. abzulegen.

Unterstützende technische Hilfsmittel bei Personenkontrollensind:� Metalldetektor-Handsonde,� Metalldetektor-Rahmen,� Röntgengerät (Dauerstrahler mit Monitor).

Personen sind verdächtig, wenn zB� das im Ausweis befindliche Foto nicht mit der gestellten Person ü-

bereinstimmt,� Fragen betreffend Weg, Ziel, Auftrag, Bezugsperson usw. nicht ein-

deutig beantwortet werden können,� Ausbuchtungen an der Bekleidung auf versteckte Gegenstände

schließen lassen,� ein scheinbar eigener Soldat untypische Bekleidung, Ausrüstung o-

der Bewaffnung trägt oder das Losungswort nicht kennt oder� sie sich auf andere Weise (Nervosität, Ablenkungsversuche usw.)

verdächtig verhalten.

Treten vor, während oder nach der Kontrolle Verdachtsmomenteauf, wird auf das Kommando des Kontrollpostens:

�Durchsuchung!�die Durchsuchung eingeleitet.

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Sind Verdächtige erkennbar bewaffnet, geht der Kontrolltrupp mitgesicherter Waffe in Anschlag, beobachtet über die Optik, lässtKampfmittel sofort ablegen und trennt die Verdächtigen davon.

Der Sicherungsposten 2 übernimmt die Bewachung der zu durchsu-chenden Person(en). Dazu lässt er sie in �Linie zu 1 Glied� mit demRücken zu ihm und im Nacken verschränkten Armen aufstellen.

Der Kontrollposten befiehlt die erste Person unter Sicherung desSicherungspostens 1 zu sich. Er befiehlt oder zeigt:� umdrehen,� Arme im Nacken verschränken,� Beine auseinander.

Der Kontrollposten durchsucht die Person durch Abstreifen (s. Abb.6) und lässt störende Oberbekleidung ablegen.

Besonderes Augenmerk ist auf� Oberbekleidung und Kopfbedeckung,� Ärmel und Achselhöhlen,� Hosen- und Rocktaschen,� Hosengürtel und die Beinbekleidung (besonders im Schritt) und� Schuhwerkzu richten.

Abb. 6: Durchsuchen von Personen

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Gefundene Gegenstände wie zB� Ausweise,� Taschenmesser,� Karten, Bussolen sowie� Schriftstücke, Skizzen oder Fotos militärischen Inhaltes

sind dem Verdächtigen abzunehmen und in einem durchsichtigenPlastiksack zu verwahren.

Sind mehrere Personen zu durchsuchen, nimmt die jeweils durch-suchte Person wieder Aufstellung in der Linie mit Blickrichtung zumSicherungsposten 2.

Diese Durchsuchung wird an allen verdächtigen Personen durchge-führt.

Werden bei der Durchsuchung Schusswaffen, Munition, Spreng-stoff, Explosivkörper oder andere gefährliche Gegenstände (zBKampfmesser, Schlagring) gefunden, ist wie folgt vorzugehen:1. der Kontrollposten alarmiert mit

�Kampfmittel!�die Sicherungsposten,

2. die Sicherungsposten gehen mit gesicherter Waffe in Anschlag (beiBedarf Anschlag kniend),

3. der Kontrollposten stellt bei einer abgenommenen Schusswaffe dieSicherheit her und legt alle Waffen in einem geschützten Bereich(zB Kampfdeckung, Mannschaftstransportpanzer) ab; beim Auf-finden von Explosivstoffen lässt der Kontrollposten das Kampf-mittel durch den Träger in einer sicheren Entfernung oder an ei-nem dafür vorbereiteten Platz (zB Versagermulde, Kampfmittel-behälter [UXO-Box]) ablegen und

4. der Kontrolltrupp führt die Durchsuchung weiter durch.

Leisten Verdächtige bei der Durchsuchung Widerstand, ist wiefolgt vorzugehen:1. Abmahnung und Androhung der Gewaltanwendung; bei weiterem

Widerstand:

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2. Anwendung von physischer Gewalt (Verdächtigen zu Boden zwin-gen), erforderlichenfalls Verstärkung herbeirufen,

3. Anlegen von Schließmitteln (zB Handschellen),4. Durchsuchung weiter durchführen.

Nach Beendigung der Durchsuchung aller Personen und Überprü-fung der abgenommenen Gegenstände beurteilt der Kommandant (zBdes Kontrollpunktes, des Kontrolltrupps, der Streife), ob eine vorläu-fige Festnahme erforderlich ist.

Im Zweifelsfall sind Verdächtige so lange festzuhalten, bis durchvorgesetzte Stellen eine eindeutige Klärung erfolgt ist.

Personen, bei denen Kampfmittel gefunden werden und/oder dieWiderstand leisten, sind immer festzunehmen. Festgenommene sindzu übergeben.

Die Verfahrensweise mit abgenommenen Gegenständen ist generellim Befehlswege zu regeln.

Explosivstoffe werden durch Kampfmittelbeseitiger entsorgt oderals Beweis bzw. zur Auswertung sichergestellt.

Das Abführen von Personen hat je nach deren Anzahl durch min-destens 2 Soldaten zu erfolgen.

Ein Soldat folgt im Abstand von etwa 4 Schritten (in der Nacht oderbei schlechter Sicht den Sichtverhältnissen entsprechend) dem (den)Verdächtigen mit feuerbereiter Waffe in Pirschhaltung. Ein weitererSoldat überwacht den (die) Verdächtigen auf der die Flucht begünsti-genden Seite.

Vor dem Abführen sind die Verdächtigen unter Androhung desWaffengebrauches mit den Worten:

�Bei Fluchtversuch wird geschossen�zu warnen und aufzufordern� die Hände im Nacken zu verschränken,

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� in der gezeigten Richtung vorauszugehen (mehrere Verdächtigehintereinander) und

� das Sprechen zu unterlassen.Bei Bedarf ist eine mögliche Flucht durch Schließmittel zu er-

schweren.

Befragungen sind an Orten durchzuführen, die keine Erkenntnisseüber sensible Objekte wie zB Gefechtsstände, Unterkünfte oder Fern-meldezentralen gewinnen lassen.

Fahrzeugkontrolle

Die Fahrzeugkontrolle ist wie folgt durchzuführen:� sich nähernde Fahrzeuge werden durch den Kontrollposten mittels

Zeichen (Handzeichen, Winkerkelle) oder durch bauliche Maßnah-men (zB Schranken) angehalten,

� der Kontrollposten fordert in Pirschhaltung (bei Ausstattung mitPistole bleibt die Waffe im Holster) zur Ausweisleistung auf (in derNacht oder bei schlechter Sicht ist die Innenbeleuchtung einzu-schalten),

� die Sicherungsposten überwachen die Kontrolle,� der Kontrollposten gibt sein Sturmgewehr in die Trageweise �auf

dem Rücken� und überprüft den (die) Ausweis(e); treten keine Ver-dachtsmomente auf (s. RdNr. 72), gibt er den Weg frei,

� versucht ein Fahrzeug durchzubrechen oder sich der Kontrolle zuentziehen, ist auf dieses (Reifen, Motor) das Feuer zu eröffnen,wenn nicht im Befehlswege etwas anderes angeordnet wurde.

Ist ein Fahrzeug oder dessen (deren) Insasse(n) verdächtig, leitetder Kontrollposten mit dem Kommando:

�Durchsuchung!�eine Durchsuchung ein.

Die Durchsuchung erfolgt je nach räumlichen Gegebenheiten vorOrt oder in einem Kontrollraum (s. Abb. 7).

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Abb. 7: Kontrollraum1 Fahrbahnschwellen

Der Sicherungsposten 2 überwacht mit der Waffe in Pirschhaltungdas Fahrzeug und dessen (deren) Insasse(n) von vorne.

Der Sicherungsposten 1 überwacht mit der Waffe in Pirschhaltungdas Fahrzeug von der Seite und die Insassen auf der Rückbank bzw.Ladefläche (s. Abb. 8).

Der Kontrollposten befiehlt (mündlich oder durch Zeichen):� �Motor abstellen,� Scheinwerfer aus,� einzeln nacheinander aussteigen,� Kraftfahrer alle Türen, Planen, Stauräume � öffnen�.

Das Durchsuchen der Personen ist vor dem Durchsuchen des Fahr-zeugs gemäß der RdNr. 109 bis 115 durchzuführen.

Der Sicherungsposten 2 bewacht die durchsuchten Personen.

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Abb. 8: Überwachung der Fahrzeuge

Hilfsmittel bei der Durchsuchung von Fahrzeugen können sein:� Sprengstoff- und Suchtgifthund,� Suchspiegel verschiedener Größe,� Metalldetektor (Handsonde) für Gepäckstücke,� CO2-Sonde,� Endoskop, � Sondierstab.

Bauliche Hilfsmittel können sein:� Montagegruben,� Rampen.

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Der Kontrollposten und der Sicherungsposten 1 durchsuchen unterEinbindung des Kraftfahrers� die Fahrzeug-Außenseite,� den Kofferraum/Laderaum,� den Fahrgastraum,� den Motorraum und� die Fahrzeug-Unterseite.

Der Kraftfahrer öffnet auf Befehl alle Fächer, Gepäckstücke, dasLadegut usw.

Das Ladegut (auch Massengüter) ist bei Verdacht bzw. stichpro-benartig abzuladen.

Bei der Fahrzeug-Außenseite sind zu überprüfen:� die Außenflächen (Sichtkontrolle),� die Stoßstangen,� der Kraftstofftank,� die Radkappen,� die Dachaufbauten/Dachgalerien.

Bei Lastkraftwagen sind zusätzlich zu überprüfen:� der Druckluftbehälter der Bremsanlage,� die Staufächer (zB Batteriekasten),� der zweite Kraftstofftank.

Verdachtsmomente sind:� sichtbare Veränderungen, die vom allgemeinen Betriebszweck her

nicht erklärbar sind, zB� frische Lack- und Farbausbesserungen (zB überspritzte Dich-

tungen),� Unebenheiten im Karosserieblech (zB Klebe- und Kittstellen,

Verschweißungen, Überlappungen, Vernietungen);� das Fahrzeug wirkt trotz Entladung oder verhältnismäßig geringer

Ladung schwer beladen oder überladen; erkennbar ist das an� einer tiefliegenden Front- oder Heckpartie und an stark einge-

drückten Reifenflanken sowie an

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� einem unterschiedlichen Bodenabstand der Kotflügelausschnittean einer Achse (eventuell Bodenfreiheit messen).

Beim Kofferraum/Laderaum sind zu überprüfen:� die Ladung,� das Gepäck (Koffer, Taschen),� Pakete,� der Werkzeugkasten,� der Verbandskasten,� Reservekanister,� das Reserverad und der Unterbringungsort,� das Heckleuchten-Fassungsgehäuse,� der Kofferraumdeckel,� der Kofferraumboden,� die Kofferraumseitenwände.

Beim Fahrgastraum sind zu überprüfen:� die Sitze (auch darunter), Sitzlehnen und Kopfstützen,� das Handschuhfach,� die Mittelkonsole,� der Boden (unter den Fußmatten oder Teppich),� der Dachraum,� die Seitenverkleidungen,� die Armaturenverkleidung,� die Türenverkleidungen,� die Hutablage,� Gegenstände und das Gepäck im Fahrgastraum (Taschen, Pakete).

Verdachtsmomente sind:� frische Montagespuren, zB

� verkratzte Verschraubungen,� nicht richtig sitzende Verspannungen und Polsterbezüge.

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Beim Motorraum sind zu überprüfen:� der Kühlergrill und die Ausgleichsbehälter,� der Luftfilterkasten mit den Ansaugrohren,� Heizungs- und Schlauchleitungen,� der Behälter der Scheibenwaschanlage,� die Batterie,� das Frontscheinwerfer-Fassungsgehäuse,� der Sicherungskasten,� die Motorhaube.

Bei Lastkraftwagen ist zusätzlich das Führerhaus abzuklappen (beiallen Lastkraftwagen mit Unterflurmotor möglich).

Verdachtsmomente sind:� zwischen, an oder unter Motorteilen befestigte Gegenstände,� Anzeichen für einen kürzlich erfolgten Einbau von Teilen.

Bei der Fahrzeug-Unterseite sind zu überprüfen:� Spoiler,� die Ölwanne,� die Auspuffanlage,� das Fahrgestell,� die Radkästen,� die Felgen-Innenseiten,� der Motorraum.

Verdachtsmomente sind bei besonders dick aufgetragenem Unter-bodenschutz gegeben (im Zweifelsfall stellenweise abkratzen).

Erscheint ein Fahrzeug trotz Durchsuchung weiterhin als verdächtigund reichen die eigenen Mittel für eine genauere Kontrolle nicht aus,ist es durch den Kraftfahrer unter Bewachung an einen für die Detail-durchsuchung vorbereiteten Ort zu bringen.

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4. Alarmstellungen

Alarmstellungen sind als Ergänzung für die Sicherung von solchenTruppen, die nicht schon auf Grund ihres Auftrages zur Verteidigungaus Stellungen eingesetzt werden, für alle Soldaten zu errichten undbei Feindbedrohung zu beziehen.

Die Wahl der Alarmstellungen ist abhängig von der Lage des zusichernden Raumes oder Objektes sowie von der Geländebeschaffen-heit (übersichtlich, unübersichtlich).

Handelt es sich um einen von der Truppe genützten bedeckten Ge-ländeteil (zB Gehöftgruppe, Waldstück), der von übersichtlichem Ge-lände umgeben ist, sind die Alarmstellungen im Randbereich des be-deckten Geländeteiles zu wählen (s. Abb. 9).

Befindet sich der genützte Geländeteil (Objekt) in einem insgesamtunübersichtlichen Gelände (Ortschaft, Wald), ist dieser unmittelbar fürdie Alarmstellungen zu nützen, um den Zusammenhang zu wahren (s.Abb. 10).

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S

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Abb. 9: Alarmstellungen und Nahsicherung imRandbereich eines bedeckten Geländeteiles

(Beispiel)1 Streifenweg 3 Sicherungsposten2 Behelfsunterkünfte 4 Alarmstellungen

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B

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S S

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Abb. 10: Alarmstellung und Nahsicherung inbedecktem Gelände(Beispiel im Wald)

1 Streifenweg 4 Sicherungsposten2 Beobachtungsposten abgesetzt3 Sicherungsposten in Alarm-

stellung einbezogen5 Behelfsunterkünfte6 Alarmstellungen

Die Alarmstellungen sind so festzulegen, dass die Rundumvertei-digung gewährleistet ist. Aus den Alarmstellungen wird verteidigt.

Die Alarmstellungen sind als Kampfdeckungen auszubauen, wobeider zu erreichende Ausbauzustand von der Lage, der verfügbaren Zeitund verfügbaren Truppe abhängig ist. Zur Verstärkung sind Schnell-sperren außerhalb der Handgranatenwurfweite zu errichten.

Jedem Soldaten ist für seine Alarmstellung ein Kampfauftrag zuerteilen. Das Beziehen der Alarmstellungen ist bei Tag und in derNacht zu üben.

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V. Schutz vor elektronischer Aufklärung

1. Allgemeines

Mit der Anwendung des elektronischen Kampfes ist immer zurechnen. Jede Truppe hat daher auch elektronische Schutzmaßnahmenzu ergreifen. Die elektronischen Schutzmaßnahmen umfassen fernmel-detaktische, betriebliche und technische Schutzmaßnahmen.

2. Bedrohung

Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik sindoft ein wichtiges Ziel von Terror und Sabotage. Daneben ist mit demAbhören von Nachrichten zu rechnen.

Dies kann das� Abhören von Schallwellen mit Wanzen und Richtmikrofonen,� Abhören elektromagnetischer Abstrahlungen von Funk, Mobiltele-

fonen und Schnurlostelefonen,� Abhören von Niederfrequenzsignalen von militärischen und zivilen

Fernsprechverbindungen sowie das� Eindringen in den Datenverkehr der militärischen und zivilen

Netzwerkeumfassen.

Daneben ist auch mit einer zeitweiligen Störung von Funkverbin-dungen und Mobiltelefonen zu rechnen. Dies kann auch allein wegenÜberlastung der Netze eintreten.

Mit Täuschung muss immer gerechnet werden. Dabei werden ge-zielt falsche Nachrichteninhalte übermittelt, um die Truppe zu falschenReaktionen zu verleiten oder ein falsches Lagebild zu vermitteln.

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Elektromagnetische Abstrahlungen von Funkgeräten oder Mo-biltelefonen können unter bestimmten Voraussetzungen gepeilt wer-den.

3. Gegenmaßnahmen

Allgemeine Gegenmaßnahmen

Gefechtsstände sind möglichst in ortsfesten Einrichtungen (zB Ka-sernen, Lager) festzulegen, weil dort die Ausnutzung vorhandenerFernmeldesysteme (zB Heeresfernmeldesystem) und die Sicherungvon Fernmeldeeinrichtungen am besten möglich ist.

Ist im Einsatzraum keine Kaserne verfügbar, ist der Gefechtsstandso zu wählen, dass eine Heranholung von Leitungen über größere Ent-fernungen, die Notwendigkeit des Absetzens von Sende- und Emp-fangseinrichtungen sowie die Notwendigkeit von Relaisstellen mög-lichst gering gehalten wird.

Der Platz für Fernmeldeeinrichtungen ist so festzulegen, dass dieSicherung wenig Kräfte erfordert. Die dadurch meist geringere Auflo-ckerung ist bewusst in Kauf zu nehmen, weil der Schutz vor der Wir-kung schwerer Waffen im Einsatz zur Sicherung und zum Schutz hin-ter dem Schutz vor Terror und Sabotage zurücktritt.

Die Räumlichkeiten des Gefechtsstandes sind vor Bezug mög-lichst von allen Dekorationsgegenständen, zivilen Verpackungen undGebinden, fremden Kleidungsstücken sowie zivilen elektrischen Ge-räten freizumachen, um das Anbringen versteckter Abhöreinrichtungenzu erschweren. Fenster sind zur Verringerung von Schallabstrahlungenmöglichst mit Decken zu verhängen, Türen nach Möglichkeit behelfs-mäßig zu polstern.

Drahtverbindungen sind so auszubauen, dass die Leitungsführungeinfach überwacht werden kann. Fernmeldeeinrichtungen sind naheheranzuhalten, durchgehend zu sichern und streng gegen unbefugtenZutritt abzuschirmen.

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Wird der Gefechtsstand in einer Kaserne eingerichtet, sind zusätz-lich die ortsfesten Fernmeldeeinrichtungen zu überwachen (Neben-stellenanlagen, Richtverbindungsantennen, Serverräume, EDV-Netz-verteiler, Kabelverteiler, Stromversorgungseinrichtungen). Dabei istmit den territorial zuständigen Leitern des Fernmeldebetriebes zusam-menzuarbeiten.

Fernmeldeschutzmaßnahmen

Im Einsatz zur Sicherung und zum Schutz wechseln oft längerePhasen relativer Ruhe mit sehr raschen Lageentwicklungen. Die Fern-meldeschutzmaßnahmen haben daher die sichere und rasche Verfüg-barkeit der Verbindungen im Anlassfall zu gewährleisten. Dagegenmuss in den Phasen der relativen Ruhe vermehrt von Meldern und per-sönlicher Verbindungsaufnahme Gebrauch gemacht werden, um dieVerbindungen nicht frühzeitig zu enttarnen.

In den Phasen relativer Ruhe ist schwergewichtsmäßig das Hee-resfernmeldesystem IFMIN einschließlich verlegter oder örtlich vor-handener lokaler Netzwerke zu nutzen.

Bei Funkverbindungen sollte so lange wie möglich Funkstilleaufrecht erhalten werden.

Die Verbindungen sind, wo immer möglich, zu überlagern.

Lassen sich die über Verbindungsmittel durchgegebenen Informa-tionen nicht logisch in das Lagebild einordnen, sind diese mittels an-derer Verbindungsmittel hinsichtlich der Echtheit zu überprüfen.

Bewegliche Befehlsstellen führen im Anlassfall über Funk. Dabeibeziehen sie Hohe Punkte und funken mit möglichst geringer Abstrah-lung und geringer Funkfeldlänge. Eine einheitliche Frequenz im örtli-chen Bereich ist meist zweckmäßig.

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In bestimmten Fällen kann der Gegner durch eine gezielte Funk-täuschung über eigene Absichten irregeführt werden. Dies trifft vor al-lem bei einer geplanten Säuberung von Geländeteilen oder beim Frei-kämpfen von Objekten zu.

Eine Funktäuschung bedarf der Genehmigung der unteren takti-schen Führung und ist unverzüglich zu melden.

Betriebliche Schutzmaßnahmen

Die Funk- und Schlüsselunterlagen sind auch in Phasen relativerRuhe häufig zu wechseln.

Werden Nachrichteninhalte über Mobiltelefon durchgegeben, sinddiese zu verschleiern. Dabei werden Informationen unter Verwendungbestimmter persönlich vereinbarter, scheinbar belangloser Sätze oderSchlüsselwörter weitergegeben. Auf Grund der einfachen Abhörbarkeitvon Mobiltelefonen sind die verwendeten Sätze und Schlüsselwörterhäufig zu wechseln.

Auf Grund des geringeren Zeitdruckes in Phasen relativer Ruhesind Informationen nach Möglichkeit mit Codetabellen über dieSprechtafel hinaus zu verschlüsseln. Die Codes können beispielsweiseOrts-, Zeit-, Personen-, taktische und versorgungsmäßige Angabenenthalten und eignen sich für Kurzübertragungen.

Die Arbeitsplätze verlegter lokaler Netzwerke sind auch imSchichtdienst nur mit Kadersoldaten zu besetzen. Stehen diese nicht inausreichender Anzahl zur Verfügung, ist der Arbeitsplatz während derRuhephase des Kadersoldaten abzuschalten und die Safecard durch denInhaber persönlich zu verwahren.

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Technische Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaßnahmen umfassen nur auf der unteren tak-tischen Ebene eine automatische Verschlüsselung oder ein Frequenz-sprung- und Bandspreizverfahren. Sind solche Geräte nur einge-schränkt verfügbar, sind sie schwergewichtsmäßig einzusetzen.

Diese Verbindungsmittel sind für die Weitergabe von Nachrichtenmit mittelfristiger Auswirkung zu verwenden.

Für Anordnungen, die langfristige Vorhaben zum Inhalt haben, sindFunkgeräte und Fernsprecher nur bei hoher Schlüsselsicherheit zuverwenden.

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C. SCHUTZ

I. Allgemeines

Zweck des Schutzes ist es, Bedrohungen frühzeitig zu erkennenund ihr Wirksamwerden zu verhindern.

Insbesondere die Nutzung eines Raumes zum Sammeln von Kräf-ten, zur Vorbereitung von Aktionen und als Rückzugs- und Ausweich-gebiet ist zu unterbinden.

Gefährdungen aus diesen Räumen heraus müssen daher frühzeitigaufgeklärt und Maßnahmen dagegen getroffen werden.

Diese Räume sind unter Anwendung der in weiterer Folge ange-führten Verfahren zu schützen.

Räume werden gegen subversive Kräfte nur in Ausnahmefällenverteidigt. Hiezu müssen die Kräfte in der Regel verstärkt werden.

Der Schutz von Räumen ist Voraussetzung und Ergänzung für denwirksamen Schutz von Objekten, Transporten und anvertrauten Perso-nen.

Die eingesetzten Kräfte sichern sich im Raum gegen subversiveKräfte grundsätzlich selbst. Bei deutlich erhöhter Gefährdung durchsubversive Kräfte können Spezialkräfte (Jagdkommandokräfte) einge-setzt werden.

Spezialkräfte kämpfen raumübergreifend und über Verantwor-tungsbereiche hinweg und arbeiten dabei eng mit anderen Kräften imRaum zusammen.

Die Truppe hat beim Setzen von Maßnahmen gegen subversiveKräfte zu berücksichtigen:� das Verhalten und die Kampfgewohnheiten subversiver Kräfte pas-

sen in kein Schema,

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� subversive Kräfte� sind in der Regel zahlenmäßig unterlegen, dürfen aber aufgrund

ihrer modernen Bewaffnung und Ausrüstung nicht unterschätztwerden,

� können zu jeder Zeit und an jedem Ort zuschlagen,� sind bei allen Witterungs- und Geländebedingungen hoch be-

weglich,� haben aufgrund der eingehenden Aufklärung vor einer Aktion

meist den Vorteil der besseren Gelände- und Ortskenntnis und� stützen sich zumeist auf ein gründlich vorbereitetes logistisches

Netzwerk ab.

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II. Schutz von Räumen

1. Allgemeines

Der Schutz von Räumen hat den Zweck, Bedrohungen frühzeitigzu erkennen und die von ihnen ausgehende Gefahr durch geeigneteMaßnahmen auszuschalten oder zu begrenzen. Dies erfolgt durch Ü-berwachung.

Die Maßnahmen zum Schutz eines Raumes schließen bei Bedarfden Schutz von Objekten, Transporten und gegebenenfalls von anver-trauten Personen mit ein und sind mit diesen zu koordinieren.

Die Voraussetzung für die Beherrschung eines Raumes in seinergesamten Dimension sind genaue Kenntnisse der Örtlichkeiten und desGeländes sowie der Infrastruktur und der Bevölkerung.

2. Grundsätze

Zum Schutz von Räumen sind besonders infanteristische Kampf-truppen geeignet. Unabhängig davon haben alle Truppen Aufgaben desSchutzes im infanteristischen Einsatz wahrzunehmen. Dazu sind sieentsprechend den Erfordernissen des infanteristischen Kampfes imWege der Truppeneinteilung zu organisieren. Sie sind in Abhängigkeitvon der jeweiligen Bedrohung erforderlichenfalls durch Kampfunter-stützungstruppen zu verstärken.

Diese Truppen müssen in ihrer Einsatzgliederung über eine Grund-befähigung zum Kampf gegen subversive Kräfte verfügen. Sie sind fürden Schutz des zugewiesenen Raumes in jeder Hinsicht verantwortlichund stimmen den Einsatz der Kräfte mit anderen im Raum befindlichenTruppenteilen ab.

Steigt die Gefährdung im Verantwortungsbereich der eingesetztenKräfte so, dass diese ihren Hauptauftrag nicht mehr ausführen können,sind frühzeitig Spezialkräfte anzufordern.

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Für die Größe des zu schützenden Raumes gibt es keine Normen.Geringe Kräfte im Verhältnis zur Größe des Raumes sind die Regel.

Die Einsatzkräfte müssen deshalb hochbeweglich � in Teilen luft-beweglich � sein, über leistungsstarke Führungsmittel verfügen undausreichende Reserven bereithalten.

Die lückenlose Überwachung eines Raumes ist die Ausnahme. DieNachrichtengewinnung und Aufklärung, besonders durch elektroni-sche, signalerfassende und Gesprächsaufklärung hat deshalb eine be-sondere Bedeutung. Die Aufklärung bildet die entscheidende Voraus-setzung dafür, den Mangel an Kräften durch Schwergewichtsbildungzur richtigen Zeit am richtigen Ort auszugleichen.

Der Mangel an eigenen Kräften ist durch Maßnahmen der Täu-schung zu verschleiern.

Um den Raum in seiner Gesamtheit beherrschen zu können, ist ervollständig und genau aufzuklären und zu erkunden. Mit Sicherheits-kräften, Behörden und der Bevölkerung muss eng zusammengearbeitetwerden. Sie können durch Informationen die potentielle Gefahr für dieTruppe verringern. Dies gilt insbesondere für das Minenrisiko.

Insbesondere bei Friedensunterstützenden Einsätzen ist die Ver-trauenswürdigkeit der Behörden und der Bevölkerung stets zu beurtei-len.

Im Plan der Durchführung für den Schutz des Raumes legt derKommandant die Grundzüge der Einsatzführung fest. Darin weist er inder Regel den Einheiten eigene Räume zu, in denen sie die Verant-wortung tragen und selbstständig agieren. Die Einheiten halten eigeneReserven bereit (s. Abb. 11).

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Sch

StbKp/JgB40

1/JgB40

1/JgB40

1/JgB40

Stb

Kp/

JgB

40

3/JgB40

3/Jg

B40

3/Jg

B40sK

p/Jg

B40

2/Jg

B40

sKp/JgB40

sKp/JgB

40

2/JgB40

3/Jg

B40

Abb. 11: Zuweisung von Räumen

Bei ungünstigem Gelände oder großen Räumen ist die Errichtungvon Stützpunkten (zB Beobachtungspunkte, Kontrollpunkte) untereinheitlicher Führung meist zweckmäßiger. Dies ermöglicht einen fle-xiblen und lageangepassten Ansatz der Kräfte aus den einzelnen Stütz-punkten und das Bereithalten starker Reserven. Die Einheiten bildendann keine eigenen Reserven (s. Abb. 12).

Mischformen zwischen dem Zuweisen von Räumen und dem Er-richten von Stützpunkten sind möglich.

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Sch

StbKp/JgB4

0

3/JgB402/JgB40

1/JgB40

sKp/JgB40

Abb. 12: Einrichten von Stützpunkten

3. Gefechtstechniken

Ständige Nachrichtengewinnung und Aufklärung sind für eindetailliertes und aktuelles Lagebild unabdingbar. Stützpunkte, Späh-trupps, Patrouillen und Streifen, Luftaufklärung usw. stellen Bewe-gungen, mögliche Stellungen, Verstecke oder Unterschlupfe subversi-ver Kräfte oder allgemeine Lageänderungen fest.

Abhängig von der Lage und der Bedrohung gewinnen die einge-setzten Kräfte ihre Informationen auch durch Gesprächsaufklärung.Grundsätzlich sind alle Auffälligkeiten und Veränderungen im Ver-halten der Bevölkerung � auch vermeintlich belanglose � zu melden.

Für den Schutz des Raumes sind wichtige Geländeteile durch ste-hende Spähtrupps oder Beobachtungspunkte zu überwachen. Sie müs-sen über eine hinreichende Durchhaltefähigkeit verfügen und sind ge-gebenenfalls mit Kräften für die elektronische Kampfführung zu ver-stärken.

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Stützpunkte sind an taktisch günstigen Geländepunkten einzu-richten, die es ermöglichen, auch mit geringem Kräfteaufwand wich-tige Teile eines Raumes dauerhaft unter Kontrolle zu halten. Dies sindinsbesondere Verkehrslinien und Verkehrsknotenpunkte, Wohngebieteund gewerbliche/industrielle Infrastruktur, auf deren Nutzung subver-sive Kräfte in der Regel angewiesen sind oder die sie als ihre Angriffs-ziele festlegen.

Stützpunkte haben neben ihrem taktischen auch jenen Zweck, sub-versiven Kräften und der Bevölkerung die Präsenz der eigenen Truppezu verdeutlichen. Dieser offene Einsatz ist immer durch Aufklärung(zB stehende Spähtrupps, Gefechtsfeldaufklärungssysteme) zu ergän-zen.

Die Stärke und Zusammensetzung der Kräfte ist abhängig vomGrad der Bedrohung und der Ausdehnung des zu kontrollierendenRaumes. Stützpunkte dienen auch als Basis für Patrouillen und Reser-ven. Transporte und Marschgruppen müssen die Möglichkeit haben,sich für die Durchführung von Rasten und Technischen Halten anStützpunkten anzulehnen.

Stationäre Einrichtungen sind in der Regel nach kurzer Zeit auf-geklärt.

Durch einen stationären Einsatz allein ist der Schutz des Raumesnicht zu gewährleisten. Insbesondere große Räume sind nur durch ei-nen überwiegend beweglichen Einsatz der Kräfte zu schützen.

Zu den beweglichen Verfahren gehört der Einsatz von Spähtruppsund Patrouillen. Diese müssen über eine robuste Durchhalte- undDurchsetzungsfähigkeit verfügen und handeln � wenn nötig auch überlängere Zeit � selbstständig in befohlenen Bewegungsstreifen. ZurSteigerung ihrer Wirksamkeit können diese Kräfte durch Kräfte für dieelektronische Kampfführung verstärkt werden.

Spähtrupps und Patrouillen überwachen und kontrollieren die Be-wegungen aller Kräfte und der Bevölkerung und melden alle Ereig-

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nisse und Vorkommnisse, die für den Schutz des Raumes von Bedeu-tung sein können.

Reserven dienen als bewegliche Elemente insbesondere zurSchwergewichtsbildung (zB temporäre Kontrollpunkte).

Aufklärungsergebnisse, Feststellungen oder Vermutungen undAnnahmen müssen eindeutig bestätigt sein, um für das weitere Vorge-hen der Einsatzkräfte die notwendige Informationssicherheit zu ge-währleisten.

Hiezu können Spähtrupps und Patrouillen begrenzte Durchsuchun-gen, Beschlagnahmen und die vorläufige Festnahme von verdächtigenPersonen durchführen. Dabei ist im Inland grundsätzlich mit der Si-cherheitsexekutive zusammenzuarbeiten.

Eskaliert die Gefährdung durch subversive Kräfte so, dass derSchutz des Raumes durch die Einsatzbataillone nicht mehr sicherzu-stellen ist, können diese durch Spezialkräfte unterstützt werdeneinzusetzen.

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III. Schutz von Verkehrswegen

Die Einsatzkräfte sind oft auf wenige leistungsfähige Marsch-, Ver-bindungs- und Versorgungsstraßen angewiesen. Der Schutz von Ver-kehrswegen ist daher auch Teil des Schutzes von Räumen.

Eine lückenlose Überwachung von Verkehrswegen ist nur mit sehrgroßem Kräfteaufwand durchführbar.

Besonders entscheidende oder gefährdete Abschnitte sind mitKontroll- oder Stützpunkten zu schützen und mit Spähtrupps und Pa-trouillen zu überwachen.

Die Überwachung größerer Abschnitte muss durch den Einsatz vonHubschraubern und technischen Mitteln ergänzt werden.

Dabei kommt es darauf an, neben wenigen stationären Einrichtun-gen zu ständig wechselnden Zeiten Patrouillen und temporäre Kon-trollpunkte an ständig wechselnden Orten bzw. Streckenabschnitteneinzusetzen.

MERKE: Ein schablonenhafter Einsatz ist zu vermeiden.

Bei Bedarf sind pioniertechnische/bauliche Veränderung derVerkehrswege an besonders kritischen Stellen durchzuführen, wie� Verstärkung der Marschstrecke durch bauliche Maßnahmen (zB

Kanaldeckel gegen Öffnen sichern, Zugang zur Kanalisation durchGitter verwehren),

� Veränderung von besonders kritischen Stellen mit pioniertechni-schen Mitteln (zB Verlegung der Streckenführung durch Bau vonUmgehungsstraßen um Ortschaften) sowie

� Bau oder Verstärkung von Brücken.

Objekte mit wichtigen Funktionen für die Nutzung von Verkehrs-linien, wie zB Bahnhöfe, Häfen, Schleusen, Tunnels, Brücken undwichtige Versorgungseinrichtungen für Verkehrswege, wie Um-

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spannstationen oder Kommunikationszentralen, sind nach denGrundsätzen des Objektschutzes zu schützen.

Der Einsatz von Kräften zum Schutz von Verkehrswegen musseng mit dem Einsatz von anderen im Objektschutz oder zur Bedeckungvon Transporten eingesetzten Kräften abgestimmt werden. Nur dannkönnen sich diese Kräfte wirkungsvoll ergänzen.

Luftbeweglich bereitgehaltene Reserven ermöglichen eine schnelleReaktion bei Angriffen subversiver Kräfte.

Beim Schutz von Verkehrswegen ist die Anzahl der eingesetztenKräfte abhängig von� der Übersichtlichkeit des Geländes,� der Anzahl, Bedeutung und Verwundbarkeit der im Straßenverlauf

befindlichen Schutzobjekte (zB Brücken) und� den Formen des Schutzes.

Das Gelände zwischen den einzelnen Objektbereichen im Verlaufdes Verkehrsweges ist laufend zu überwachen.

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IV. Schutz von Objekten

1. Allgemeines

Der Schutz von Objekten hat den Zweck, diese vor Zerstörung,Beschädigung oder anderen Beeinträchtigungen sowie vor Inbesitz-nahme durch einen Gegner zu bewahren und ihre Nutzbarkeit zu er-halten.

Schutzobjekte können sein:� Einrichtungen des öffentlichen Lebens (zB Parlament, Gerichte,

Bezirkshauptmannschaften usw.),� Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (zB Bahnhöfe, Flugplätze,

Häfen, Tunnels usw.),� Einrichtungen der Energieversorgung (Kraftwerke, Umspannwerke,

Raffinerien usw.),� Kommunikationseinrichtungen (zB Sendestationen),� Flüchtlingslager.

Der personelle und materielle Aufwand für den Schutz von Ob-jekten wird bestimmt vom Grad der Gefährdung, der vorhandenen Inf-rastruktur, der Intensität der Nutzung und der Lage im Gelände. Nachdiesen Kriterien bemessen sich die erforderlichen Kräfte und Mittel.

Beim militärischen Objektschutz wird den eingesetzten Kräften (inder Regel Einheiten) ein Schutzbereich befohlen. Dieser umfasst dasGelände in der näheren Umgebung der (des) Schutzobjekte(s).

Der Schutzbereich ist durch leicht ins Gelände übertragbare Gren-zen eindeutig festzulegen (s. Abb. 13) und bildet den Verantwortungs-bereich der eingesetzten Kräfte.

Innerhalb des Schutzbereiches erfüllen die eingesetzten Kräfte aufsich allein gestellt ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Verteidi-gung und des Angriffes unter Anwendung von Erkundung, Aufklä-rung, Sicherung, Be- und Überwachung.

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In den meisten Fällen sind die an einem Schutzobjekt eingesetztenKräfte nicht angelehnt. Der Schutzbereich liegt innerhalb eines Ver-antwortungsbereiches eines Kommandos der mittleren oder oberentaktischen Führung.

Wird beim militärischen Objektschutz die Bewachung oder dieVerteidigung eines Schutzobjektes angeordnet, hat der Kommandantder eingesetzten Kräfte in jedem Fall die Objektbereiche zu befehlen(s. Abb. 13). Bei Schutzobjekten, die lediglich überwacht werden sol-len, ist kein Objektbereich festzulegen.

Der Objektbereich ist jener um das Schutzobjekt festgelegte Be-reich (s. Abb. 13), der, wenn das Schutzobjekt verteidigt wird, in eige-ner Hand bleiben muss, um die Inbesitznahme des Schutzobjektesdurch den Feind zu verhindern.

Der Objektbereich hat sich auf jene Geländeteile um das Schutzob-jekt zu erstrecken, von denen aus eine unmittelbare Feindeinwirkungmit infanteristischen Flachfeuerwaffen auf das Schutzobjekt möglichist.

Innerhalb des Objektbereiches sind die Stellungen am, im oder ab-gesetzt vom Schutzobjekt so zu wählen, dass die für die Verteidigungdes Schutzobjektes wichtigen Geländeteile besetzt sind und der ge-samte Objektbereich durch eigenes Feuer beherrscht wird.

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Objektbereich

Schutzobjekt

Sch Schutzbereich

Abb. 13: schematische Darstellung von Schutzbereich,Objektbereich und Schutzobjekt

Die Stärke der eingesetzten Kräfte hängt von der Bedeutung undder Ausdehnung des Schutzobjektes ab. Bei der Bewachung oder Ver-teidigung eines größeren oder mehrerer kleiner Objekte, die in einerfunktionalen Einheit räumlich eng beieinander liegen, ist der geschlos-sene Einsatz von kompaniestarken Kräften vorzusehen (s. Abb. 14).

VfgRes

I II

III

Sch

Abb. 14: schematische Darstellung für dengeschlossenen Einsatz kompaniestarker Kräfte

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Liegt ein Schutzobjekt innerhalb des Schutzbereiches so weit vonanderen Schutzobjekten entfernt, dass ein gemeinsamer Objektbereichnicht mehr zur Gänze mit Feuer beherrscht werden kann, ist der ge-teilte Einsatz der kompaniestarken Kräfte erforderlich (s. Abb. 15).

VfgRes

II

III

I

Sch

Abb. 15: schematische Darstellung für den geteiltenEinsatz der kompaniestarken Kräfte

(1 Zug mit eigenem Objektbereich)

Der geteilte Einsatz kompaniestarker Kräfte ist auch dann vorzu-sehen, wenn mehrere Objektbereiche für die Schutzobjekte innerhalbeines Schutzbereiches erforderlich sind. Der Einheitskommandantwählt seinen Gefechtsstand und den Platz der Reserve im Zwischen-gelände oder bei einem Schutzobjekt so, dass rasche Reaktionen in dieObjektbereiche der Züge gewährleistet sind (s. Abb. 16).

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VfgRes

II

III

I

Sch

Abb. 16: schematische Darstellung für den geteiltenEinsatz der kompaniestarken Kräfte

Liegt ein kleineres Schutzobjekt von anderen so weit entfernt, dassdas Zwischengelände nicht mehr zu überwachen und die unmittelbareEinflussnahme durch den Einheitskommandanten nicht mehr gegebenist, ist der abgetrennte Einsatz vorzusehen. In diesem Fall erhält einZug einen eigenen Schutzbereich und kann im Wege der Truppenein-teilung einem anderen Kommando unterstellt werden.

In diesem Fall hat der Zugskommandant die Aufgaben des Ein-heitskommandanten sinngemäß wahrzunehmen, sofern dies nicht ge-sondert befohlen wird. Den Objektbereich legt der Zugskommandantfest (s. Abb. 17).

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VfgRes

II

I

III (-)

Sch

Sch

Abb. 17: schematische Darstellung für denabgetrennten Einsatz eines Zuges

Der Gefechtsstand der Einheit soll möglichst zentral liegen, umauf alle Schutzobjekte einwirken zu können. Er wird daher grundsätz-lich bei der Reserve und nicht bei den im Schwergewicht eingesetztenKräften sein.

Der Zugsgefechtsstand ist dort einzurichten, wo die Verbindung zuden Gruppen und die Einflussnahme auf das �Kernstück� des Schutz-objektes jederzeit gegeben ist.

Im Allgemeinen werden der Kommando- und Versorgungsgrup-pe der Einheit keine Schutzaufträge befohlen. Der Platz der Versor-gungsgruppe ist in der Regel in Anlehnung an die Kommandogruppefestzulegen.

Die Züge sind grundsätzlich geschlossen einzusetzen. Mitunterwird aber eine Teilung der Züge zur Reservenbildung nicht zu umge-hen sein.

Der Zug kann für die Bewachung und Verteidigung eines Schutz-objektes oder die Überwachung mehrerer Schutzobjekte eingesetzt

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werden. Seine Aufgaben führt er in jedem Fall aus einem vorbereitetenStützpunkt durch.

Die Gruppen errichten Gruppennester. Die Gruppenunterständewerden unter Ausnützung der baulichen Möglichkeiten des Schutzob-jektes innerhalb der Gruppennester oder möglichst nahe zu diesen ge-wählt, um ein rasches und verdecktes Beziehen der Kampfdeckungenzu ermöglichen.

Die eingesetzten Kräfte führen selbstständig laufend die Ge-fechtsaufklärung und Sicherung durch. Um ein möglichst vollstän-diges Lagebild zu erhalten, nützen die eingesetzten Kräfte jene Dienst-stellen und Personen innerhalb des Schutzbereiches, die den zur Auf-tragserfüllung erforderlichen Informationsstand verbessern können.

Eine über den zugewiesenen Schutzbereich hinausreichende Auf-klärung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des vorgesetzten Kom-mandos durchzuführen.

In jedem Schutzbereich ist eine Reserve zu bilden.Hiezu ist durch eine Kompanie im Allgemeinen 1 Zug so bereit zu

halten, dass dieser zu den wichtigsten und gefährdetsten Objekten denkürzesten Anmarschweg hat. Diese Reserve ist motorisiert und mög-lichst splittergeschützt zu halten.

Die Reserve eines abgetrennten Zuges hat im Regelfall Gruppen-stärke aufzuweisen.

Ist eine zentrale Reserve im Schutzbereich nicht zweckmäßig, sindmehrere örtliche Reserven meist in der Stärke eines Halbzuges oderZugsreserven vorzusehen.

Beim geschlossenen Einsatz der Einheit bilden die Züge keine Re-serven.

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Der Kommandant der Reserve hat die Erkundung für die vorge-sehene Unterstützung der einzelnen Züge durchzuführen sowie Gegen-stöße zu diesen vorzubereiten.

Nur eine aktive und bewegliche Einsatzführung bringt wie über-all, auch beim militärischen Objektschutz, den gewünschten Erfolg.Abwartendes Verharren im oder am Schutzobjekt ist daher zu vermei-den.

Es kann zweckmäßig sein, dass Teile der eingesetzten Kräfte zumKampf aus dem Hinterhalt innerhalb des Schutzbereiches eingesetztwerden. Der vorher aufgeklärte Feind ist dann noch außerhalb desObjektbereiches zu vernichten.

Ein aufgeklärter Feind, der weiter zum Objektbereich vordringt,kann unter Ausnützung des Überraschungsmomentes durch einen ent-schlossen geführten Angriff � noch bevor er seine Waffen gegen dasSchutzobjekt zum Einsatz bringen kann � vernichtet werden.

Ein Gegenstoß wird dann durchgeführt, wenn ein in die eigenenStellungen im Objektbereich eingedrungener Feind zu werfen oder einbereits in das Schutzobjekt eingedrungener Feind zu vernichten ist.

2. Formen des militärischen Objektschutzes

Allgemeines

Der militärische Objektschutz erfolgt je nach Intensität der Be-drohung, nach der Verwundbarkeit der Schutzobjekte sowie der Ver-fügbarkeit und Stärke der eigenen Kräfte durch� Überwachung,� Bewachung oder� Verteidigung.

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Die Form des Schutzes ist im Befehl an den Kommandanten dereingesetzten Kräfte eindeutig zu regeln. Fehlt dieser Auftrag, ist erdurch Rückfragen einzuholen. Unter Zeitdruck oder bei unterbroche-nen Verbindungen handelt der Kommandant der eingesetzten Kräftezunächst nach eigenem Entschluss.

Durch die Anordnung der Form des Schutzes wird somit auch dieNachhaltigkeit, mit welcher der Schutz sichergestellt werden soll, fest-gelegt. Die Anzahl der Schutzobjekte, die Entfernung zwischen einzel-nen Objekten und die durch die Übersichtlichkeit des Geländes be-stimmte Ausdehnung des Schutzbereiches können zudem unterschied-liche Formen des Schutzes innerhalb eines Schutzbereiches erforder-lich machen.

Eine Lageänderung kann dazu zwingen, die Form des Schutzesden zwischenzeitlich veränderten Verhältnissen anzupassen.

Eine Bewachung eines Schutzobjektes muss zB in eine Verteidi-gung übergeführt werden, wenn ein eindeutiges Aufklärungsergebnisüber feindliche Vorbereitungen für die Zerstörung des Schutzobjektesvorliegt.

Die folgenden angeführten Werte gelten als Anhalt. Sie sind beson-ders stark vom Gelände abhängig.

Kompaniestarke Kräfte sind im Allgemeinen befähigt zur� Überwachung eines Schutzbereiches mit darin liegenden Schutz-

objekten bis etwa 6 000 × 6 000 m (36 km²) Ausdehnung bei über-sichtlichen Geländeverhältnissen, bei unübersichtlichem Geländebis zu 16 km²,

� Bewachung eines größeren Schutzobjektes mit einer Ausdehnungbis zu etwa 1 000 × 1 000 m oder von 2 bis 3 kleineren Schutzob-jekten mit je einer Ausdehnung bis zu etwa 500 × 500 m, wobei dieSchutzobjekte nicht weiter als etwa 1 500 m entfernt liegen dürfenund zur

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� Verteidigung eines Schutzobjektes mit einer Ausdehnung bis zuetwa 500 × 500 m.

Ein abgetrennt eingesetzter Zug ist im Allgemeinen befähigt zur� Überwachung eines Raumes mit darin liegenden Schutzobjekten bis

zu 3 000 × 3 000 m (9 km²) Ausdehnung, abhängig von der Über-sichtlichkeit des Geländes,

� Bewachung eines Schutzobjektes mit einer Ausdehnung bis zu500 × 500 m und zur

� Verteidigung eines Schutzobjektes mit einer Ausdehnung bis zu200 × 200 m.

Bei größeren Schutzobjekten und dem Einsatz mehrerer Einhei-ten an einem einzelnen Schutzobjekt führt das jeweils vorgesetzteKommando im Schutzbereich.

Verfügen Schutzobjekte (zB Einsatzzentralen, Gefechtsstände, Ver-sorgungseinrichtungen, Kasernen) über militärisches Betriebsperso-nal, ist grundsätzlich der jeweilige Kommandant der militärischen Ein-richtung gleichzeitig auch Objektkommandant.

Militärisches Betriebspersonal ist nach den Aufträgen des Objekt-kommandanten einzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sie nurzu jenen Aufgaben für die Einsatzführung eingeplant werden, die ihrermilitärischen Ausbildung entsprechen. Bei Alarmierung hat sich dasBetriebspersonal als Reserve zur Verfügung zu halten und kann in derRegel zur Verteidigung eingesetzte oder abriegelnde Kräfte verstärken.

Ziviles Betriebspersonal, das für die technische Funktionsfähigkeitoder Sicherheit (zB Werkschutz) eines Objektes verantwortlich ist, istnach den Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts nicht für die Einsatz-führung einzusetzen.

Im Allgemeinen werden dem Kommandanten der eingesetztenKräfte bei der Befehlsausgabe Objektschutzblätter (s. Beilage III) für

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die einzelnen Schutzobjekte übergeben. Objektschutzblätter enthaltenalle wesentlichen Angaben, die für den Schutz eines Objektes erfor-derlich sind, um der am Schutzobjekt einzusetzenden Truppe in kurzerZeit ein möglichst vollständiges Bild über das Schutzobjekt und die zutreffenden Maßnahmen zu vermitteln.

Objektschutzblätter werden für den Raumschutz im Zuge der frie-densmäßigen Vorbereitungen erstellt und liegen bei den Militärkom-manden und Sicherheitsdirektionen der Bundesländer (in WIEN: Bun-despolizeidirektion) sowie allenfalls bei sonstigen Dienststellen (zB E-nergieversorgungsunternehmen) auf.

Objektschutzblätter erleichtern dem Kommandanten der eingesetz-ten Kräfte das Führungsverfahren, können aber die Lagebeurteilung fürden konkreten Einsatz nicht ersetzen. Gibt es keine Objektschutzblät-ter, sind diese im Zuge der Einsatzvorbereitung zu erstellen.

Da sie als Anhalt und Richtschnur zu werten sind, schränken sieden Handlungsspielraum des Kommandanten der eingesetzten Kräftenicht ein.

Überwachung von Schutzobjekten

Das Ziel der Überwachung ist, durch laufende Kontrolle derSchutzobjekte mittels unregelmäßiger Spähtrupptätigkeit Feindaktio-nen so früh zu erkennen, dass eigene Reserven rechtzeitig herangeführtund damit die beabsichtigte Feindaktion verhindert werden kann.

Die Aufgabe der zur Überwachung eingesetzten Kräfte ist, beab-sichtigte Feindaktionen frühzeitig zu erkennen und zu beeinflussen, umdem Feind den Zugriff auf ein Schutzobjekt bis zum Eintreffen vonVerstärkungen zu verwehren.

Die Überwachung eines Schutzbereiches bedeutet, die Schutzob-jekte und das Zwischengelände, insbesondere das Angelände um dieSchutzobjekte, zu beobachten bzw. aufzuklären, um Gefahren für die

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Schutzobjekte rechtzeitig zu erkennen, dadurch feindliche Maßnahmenzu erschweren und Zeit für vorbereitete Gegenmaßnahmen zu gewin-nen.

Eine Überwachung ist anzuordnen, wenn das Schutzobjekt� auf Grund seiner begrenzten Bedeutung keine Bewachung erfor-

dert,� auf Grund seiner Bauweise erst nach längerer Vorbereitungszeit

durch den Feind zerstört werden kann oder� nicht durch Betriebspersonal besetzt ist.

Sind Schutzobjekte mit Betriebspersonal besetzt, können dadurcheigene Alarmierungsmaßnahmen erleichtert werden.

Zur Überwachung mehrerer Schutzobjekte und des Zwischen-geländes innerhalb eines Schutzbereiches werden kompaniestarkeKräfte im Allgemeinen im geteilten Einsatz, meist mit 3 Zügen zurÜberwachung und 1 Zug als Reserve eingesetzt (s. Abb. 18). In Aus-nahmefällen kann der Einsatz aller 4 Züge zur Überwachung � beiVerzicht auf eine zentrale Reserve unter Bildung örtlicher Reserven �erforderlich sein.

Grundsätzlich ist eine zentrale Reserve nicht zur Überwachung ein-zusetzen.

Die Züge führen ihre Aufträge zur Überwachung im Schutzbereichaus vorbereiteten Stützpunkten durch. Objektbereiche sind nicht fest-zulegen.

Die Überwachung des Schutzbereiches kann durch� stehende Spähtrupps,� temporäre Kontrollpunkte an wichtigen Annäherungslinien,� Beobachtungsposten an den zu überwachenden Objekten,� motorisierte und fußbewegliche Spähtrupps sowie� Patrouillenerfolgen.

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Abb. 18: schematische Darstellung für dieÜberwachung von Schutzobjekten bei geteiltem

Einsatz der eingesetzten Kräfte

Bewachung von Schutzobjekten

Das Ziel der Bewachung ist, dem Feind eine Inbesitznahme, Läh-mung oder Zerstörung eines Schutzobjektes zu verwehren.

Schwächere Feindangriffe werden durch die Bewachung abge-wehrt. Bei überlegenem Feind ist das Schutzobjekt so lange zu halten,bis eigene Reserven wirksam werden können, um den Feind abzuweh-ren oder zu vernichten.

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Die Aufgabe der eingesetzten Kräfte in Kompaniestärke wird imAllgemeinen die Bewachung eines größeren oder mehrerer kleinererSchutzobjekte samt den darin befindlichen Personen und Sachen sein,wobei die Anzahl und die Lage der Schutzobjekte den Schutzbereichbestimmen.

Die Bewachung eines Schutzobjektes verlangt schwächere Kom-mando- oder subversive Kräfte zu vernichten, um die Funktionsfähig-keit des Schutzobjektes � soweit dieses nicht durch Angriffe aus derLuft oder durch den Beschuss weitreichender Waffen beeinträchtigtwird � sicherzustellen.

Dies schließt mit ein, dass bei Anschlägen oder Angriffen auchstärkerer Feindkräfte das Schutzobjekt mit den verfügbaren eigenenTeilen so lange verteidigt, zumindest aber der Angreifer so lange ge-bunden wird, bis eigene Verstärkungen und Gegenmaßnahmen wirk-sam werden.

Eine Bewachung ist anzuordnen, wenn das Schutzobjekt� keine entscheidende Bedeutung für die eigene oder feindliche

Einsatzführung aufweist, aber auf Grund seiner Verwundbarkeit ei-nes dauernden Schutzes bedarf,

� durch Betriebspersonal besetzt und eine Personen- und Fahrzeug-kontrolle durchzuführen ist oder

� ein Internierungs- oder Kriegsgefangenenlager ist.

Für die Bewachung eines Schutzobjektes ist mindestens 1 Zug vor-zusehen (s. Abb. 19).

Die Bewachung selbst wird durch� Kontrolltrupps,� Posten und� Streifendurchgeführt (s. RdNr. 30 bis 33 und 44 bis 59).

Im Allgemeinen sind nicht mehr als 1 Drittel eines Zuges für denDienst als Posten heranzuziehen.

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Grundsätzlich werden 3 Züge zur Bewachung und 1 Zug als Re-serve eingesetzt. Sind mehrere Schutzobjekte zu bewachen, hängt esvon der Entfernung der Schutzobjekte zueinander und den Einsatz-möglichkeiten der Reserve ab, ob die Reserve in oder bei einemSchutzobjekt eingesetzt werden kann, oder ob sie im Zwischengeländebereit gehalten werden muss. Danach richtet sich auch der Platz desGefechtsstandes der Einheit.

III

Sch

KOof

KOstat

zum KpGefStd

Abb. 19: schematische Darstellung der Bewachungeines Schutzobjektes durch einen Zug

Die Kräfte führen ihre Aufträge stets aus vorbereiteten Stützpunk-ten durch, die im Bereich der (des) Schutzobjekte(s) oder in Anleh-nung zu diesen(m) zu errichten sind. Den im Objektbereich eingesetz-ten Kräften und Reserven wird dadurch die Verteidigung des Schutz-objektes gegen feindliche Angriffe ermöglicht.

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Neben der unmittelbaren Bewachung der Schutzobjekte haben inKompaniestärke eingesetzte Kräfte den zugewiesenen Schutzbereichso zu überwachen, dass feindliche Aktionen möglichst frühzeitig er-kannt werden.

Die zur Bewachung von Schutzobjekten eingesetzte Truppe hat anden Hauptbewegungslinien Kräfte zur Sicherung außerhalb der Ob-jektbereiche vorzuschieben (zB stationäre Kontrollpunkte).

Der Kommandant der eingesetzten Kräfte hat mit den in denSchutzobjekten tätigen Kommandanten bzw. Leitern des militärischenoder zivilen Betriebspersonals alle dem Schutz dienenden Maßnahmenabzusprechen. Falls betriebseigene Sicherheitsanlagen vorhanden sind,hat der Kommandant der eingesetzten Kräfte diese für seine Maßnah-men zu nützen.

Die Regelungen für das Betreten und Verlassen des Schutzobjektesdurch das Betriebspersonal sind in der Absprache eindeutig festzule-gen.

Für die Durchführung der entsprechenden Personen- und Fahrzeug-kontrollen ist ausschließlich die eingesetzte Truppe verantwortlich.

Verteidigung von Schutzobjekten

Das Ziel der Verteidigung ist, das (die) Schutzobjekt(e) gegenAngriffe durch Erdfeind zu halten, um die Funktionsfähigkeit der (des)Schutzobjekte(s) zu gewährleisten und möglichst starke Feindteile zuvernichten.

Die Aufgabe der eingesetzten Kräfte wird im Allgemeinen dieVerteidigung eines einzelnen Schutzobjektes sein, wobei dessen Größedie Ausdehnung des Schutzbereiches mitbestimmt (s. Abb. 20).

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Sch

KOstat

KOstat

IKO

of

ResVfg

IIIII

Abb. 20: schematische Darstellung der Verteidigungeines Schutzobjektes durch kompaniestarke Kräfte

Eine Verteidigung von vornherein ist anzuordnen, wenn dasSchutzobjekt� von der Führung eine hohe Wertigkeit zuerkannt erhielt oder� eine hohe Bedeutung für die eigene bzw. für die feindliche Einsatz-

führung aufweist.

Die Verteidigung aus Stellungen ist die stärkste Form des Schut-zes.

Die Verteidigung eines Schutzobjektes bedeutet, ab Beginn des mi-litärischen Einsatzes die Stützpunkte im Objektbereich so stark auszu-bauen, dass Angriffe eingesickerter, luftgelandeter oder gepanzerterFahrzeuge, auch überlegener Feindkräfte zur Inbesitznahme, Lähmungoder Zerstörung des Schutzobjektes (soweit dies nicht durch Beschuss

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aus der Luft oder durch weitreichende Waffen erfolgt) abgewehrt wer-den können.

In bestimmten Fällen können zum Schutz vor Angriffen aus derLuft zusätzlich Fliegerabwehrkräfte am Schutzobjekt eingesetzt wer-den.

Werden Fliegerabwehrkräfte unterstellt oder auf Zusammenarbeitangewiesen, hat deren Raumbedarf Vorrang.

Im Allgemeinen hat der Kommandant der eingesetzten Kräfte umdas Schutzobjekt 1 Kompaniestützpunkt oder � sofern das Schutzob-jekt aus mehreren Einzelobjekten besteht � mehrere Stützpunkte einzu-richten.

Innerhalb der (des) Stützpunkte(s) haben die Gruppennester am o-der im Schutzobjekt so zu liegen, dass der Objektbereich lückenlosdurch Feuer beherrscht werden kann. Der Einsatz von Teilen der Ein-heit in Stützpunkten oder stationären Kontrollpunkten kann zur Be-herrschung des Angeländes und der Annäherungsmöglichkeiten zumSchutzobjekt erforderlich sein.

Der Dienst in der Stellung ist so zu regeln, dass nicht mehr als 1Drittel der zur Verteidigung eingesetzten Teile gleichzeitig zur Siche-rung und Aufklärung herangezogen wird.

Die gepanzerten Fahrzeuge sind so in die Verteidigung einzubin-den, dass sie bei Bedarf aus Stellungen weitreichend Feindkräfte be-kämpfen können.

Nicht benötigte Fahrzeuge (ungehärtet) der Einheiten sind nachMöglichkeit im oder nahe dem Schutzobjekt gedeckt abzustellen unddürfen den Kampf nicht behindern.

Zur Verteidigung werden grundsätzlich bis zu 3 Züge und 1 Zugals Reserve eingesetzt.

Der Platz der Reserve ist so zu wählen, dass

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� innerhalb des Schutzobjektes das Kernstück zusätzlich geschütztwerden kann,

� günstige Stellen zum Abriegeln eines Feindeinbruches ausgenutztund

� jederzeit Gegenstöße in die Objektbereiche der Züge geführt wer-den können.

Ist der Feind in das Schutzobjekt eingebrochen, riegeln die Zügezunächst aus ihren Stellungen durch Feuer selbstständig ab.

Der Gegenstoß wird vom Kommandanten der eingesetzten Kräfteder Reserve befohlen.

Hat der Zugskommandant eine Reserve verfügbar und kann er einSchwächemoment des Feindes ausnützen, hat er aus eigenem Ent-schluss den Gegenstoß zu führen.

Zusätzlich zur Verteidigung des Schutzobjektes haben die einge-setzten Kräfte den zugewiesenen Schutzbereich durch Aufklärung zuüberwachen, um feindliche Angriffe möglichst frühzeitig zu erkennen.An den Rand des Schutzbereiches sind stehende Spähtrupps zur Siche-rung vorzuschieben.

3. Durchführung des militärischen Objektschutzes

Bei allen Formen des militärischen Objektschutzes sind grund-sätzlich Maßnahmen zur Geländeverstärkung vorzusehen.

Solche Maßnahmen sind:� Ausbau von Kampf- und Schutzdeckungen,� Errichtung von Beobachtungsstellungen,� Errichtung von Sperren,� Verwendung technischer Hilfsmittel zur Überwachung des Gelän-

des sowie für die Warnung und Alarmierung (s. RdNr. 206).

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Durch Geländeverstärkungsmaßnahmen werden die Abwehrfä-higkeit der eingesetzten Kräfte erhöht, die Wirkung überraschend auf-tretenden Feindes gemindert und eigene Verluste verringert.

Der Ausbau und die Ausführung der Kampf- und Schutzdeckun-gen richten sich nach der im Auftrag enthaltenen Form des Schutzesund haben nach den Bestimmungen der DVBH �Stellungsausbau� zuerfolgen.

Von der Eigenart des Schutzobjektes und der Feindlage hängt es ab,ob Kampfdeckungen im Boden oder über dem Boden (zB Sandsäcke)zu errichten sind. Bei der Bewachung und Überwachung kann auch dieErrichtung von Wachtürmen oder Hochständen zweckmäßig sein. Inunmittelbarer Nähe davon sind immer Alarmstellungen zu errichten.

Technische Hilfsmittel zur Überwachung des Geländes (zB zivileSicherheitsanlagen), zur Warnung und Alarmierung ermöglichen es,Kräfte zu sparen und einen Kräftemangel teilweise auszugleichen.

Nachtsichtgeräte, Scheinwerfer und Sensoren erleichtern die Ü-berwachung in der Nacht oder bei schlechter Sicht. Zur Abwehr vonFeindangriffen in der Nacht oder bei schlechter Sicht sind alle zumAusleuchten verfügbaren Mittel in den gefährdetsten Geländeab-schnitten bereitzustellen.

Die Verwendung von Sicht-, Leucht- und Blendmitteln ist vorzuse-hen.

Mit Sperren (zB Drahtsperren) wird die Annäherung an und dasEindringen in die Schutzobjekte erschwert und die Einsatzführung er-leichtert.

Für die Verteidigung von Schutzobjekten und die Sicherung vonstationären Kontrollpunkten und stehenden Spähtrupps sind Richt-splitterladungen vorzusehen. Nagelbänder oder Ähnliches sind zumStoppen durchgebrochener Fahrzeuge einzusetzen.

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Im Schutzbereich der eingesetzten Kräfte ist auch mit dem Auf-treten gepanzerter oder sonstiger gefährlicher Fahrzeuge zu rechnen.Der Kommandant der eingesetzten Kräfte hat daher die Bekämpfungdieser Fahrzeuge vorzubereiten. Dazu sind� Panzerabwehrtrupps einzusetzen,� die Züge mit leichten Panzerabwehrrohren auszustatten und Pan-

zernahbekämpfungstrupps einzuteilen sowie� an den als gefährdet beurteilten Stellen Panzerminen zu verlegen.

Für alle im Zusammenhang mit der Verteidigung stehenden Maß-nahmen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der AVI �Die Füh-rung des Bataillons und der Kompanie�, der DVBH �Der Jägerzug�sowie der DVBH �Die Jägergruppe�, sinngemäß.

Die Aufklärung erfolgt sinngemäß der DVBH �Der Jägerzug� so-wie der DVBH �Die Jägergruppe�.

Für die Beobachtung � als selbstständige Aufgabe der an denSchutzobjekten oder als Reserve eingesetzten Teile � sind Beobach-tungsposten einzusetzen.

Der Einsatz von Aufklärungsspähtrupps im Schutzbereich ist aus-schließlich durch den Kommandanten der eingesetzten Kräfte zu be-fehlen. Sie sind � ausgenommen bei der Überwachung � hauptsächlichzu Fuß einzusetzen.

In bestimmten Lagen kann es erforderlich sein, dass Spähtruppsnicht kampflos ausweichen, sondern den erkannten Feind zu behindernoder zu vernichten haben.

Für die Sicherung und für das Verhalten der Posten sind die Be-stimmungen der RdNr. 37 bis 49 anzuwenden.

Durch Kontrollpunkte (stationär und/oder temporär) am Rand oderaußerhalb des Objektbereiches an Annäherungslinien soll unbefugten

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Personen die Beobachtung, der Zugang oder die ungehinderte Zufahrtzum Schutzobjekt verwehrt werden.

Innerhalb der Objektbereiche sind Streifen einzusetzen.

Eine regelmäßige Ablöse und vorgeplante Aufgabenwechsel ver-hindern ein Absinken der Aufmerksamkeit der Soldaten. Der Wechselzwischen Posten- und Streifendienst, Dienst in der Stellung, Reserveoder Spähtrupp usw. hilft mit, die Ortskenntnisse der eingesetztenTruppe zu verbessern.

Im Winter, bei Kälte und Nässe sind alle Maßnahmen zu treffen,welche die Einsatzfähigkeit der Soldaten erhalten. Hiezu gehören unteranderem� Möglichkeiten zum Aufwärmen und Trocknen,� häufigere Ablösen,� Vorbeugen gegen Erfrierungen,� Schutz der Waffen vor Witterungseinflüssen und� Trockenhalten der Kampfdeckungen.

Die Fliegerabwehr aller Truppen hat nach den Bestimmungen derDVBH �Allgemeiner Gefechtsdienst� zu erfolgen.

Hinsichtlich der ABC-Individualschutzmaßnahmen gelten dieBestimmungen der DVBH �Allgemeiner Gefechtsdienst�.

Zusätzlich können bei besonders wichtigen Schutzobjekten Dienst-hundeführer mit Diensthunden auf Zusammenarbeit angewiesen wer-den.

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V. Schutz von Grenzabschnitten gegen Infiltration

1. Allgemeines

Vor dem Einsatz von militärischen Kräften zum Schutz vonGrenzabschnitten gegen Infiltration ist damit zu rechnen, dass Per-sonen legal oder illegal in den Einsatzraum eingereist sind und dort seitlängerem unauffällig leben (Schläfer).

Während des Einsatzes von militärischen Kräften zum Schutz vonGrenzabschnitten gegen Infiltration ist damit zu rechnen, dass Perso-nen� trotz strengster Grenzkontrollen legal in den Einsatzraum, auch un-

ter Ausnützung von Flüchtlingsbewegungen, einreisen oder� illegal in den Einsatzraum einsickern,um Sabotageanschläge oder Attentate im Land durchzuführen und/odervon dort aus gegen Drittländer vorzubereiten. Sie können zu diesemZwecke mit im Lande lebenden Personen zusammenarbeiten.

Der Schutz von Grenzabschnitten gegen Infiltration richtet sich ge-gen jene Personengruppen, die während des Einsatzes von militäri-schen Kräften legal oder illegal in den Einsatzraum gelangen wollen.

Personen, die sich bereits legal oder illegal im Einsatzraum aufhal-ten; werden ihre Aufträge unter Nutzung ihrer bisher gewonnenenKenntnisse und Verbindungen alleine oder mit anderen gemeinsamdurchführen. Sie halten sich meist im Schutze Gleichgesinnter auf undkommen daher als Anlaufstellen und logistische Basis für später legaloder illegal Eingereiste in Frage.

Für die Auftragserfüllung werden, vornehmlich angelehnt anStädte und Ortschaften, Depots (Waffen, Munition, Spreng- undZündmittel, sonstiges erforderliches militärisches Gerät und Ausrüs-tung) eingerichtet. Diese befinden sich meist nicht am Wohnort, son-dern gut getarnt und unauffällig erreichbar. Zur Ausrüstung gehören

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auch Kommunikationsmittel. Die Verfügbarkeit von Kraftfahrzeugenist anzunehmen.

Die Verhinderung der legalen Einreise subversiver Kämpfer istprimär Sache der Sicherheitsexekutive. Bei zu geringer Stärke der Si-cherheitsexekutive oder deren Fehlen werden deren Aufgaben teil-weise oder ganz durch militärische Kräfte gemäß Befehl oder StandingOperating Procedures (SOP) usw. übernommen.

Beim illegalen Eindringen wird aus einem im Nachbarland gele-genen Verfügungsraum unter allfälliger Mitnahme von Bewaffnung,Munition, Spreng- und Zündmitteln, meist truppweise, die Grenze ü-berschritten und ein Sammelraum bezogen. Dieses Beziehen wird nachMöglichkeit, um ein rasches Vorwärtskommen zu gewährleisten unddie Kampfkraft zu erhalten, entlang von Bewegungslinien durch-geführt.

Falls dies nicht möglich ist, wird vorübergehend in freies Geländeunter Anlehnung an markante Geländeteile (Hochspannungsleitungen,Waldschneisen, Trassen usw.) ausgewichen. Von Truppen besetzteGeländeabschnitte werden möglichst umgangen.

2. Durchführung

Zum Schutz vor Infiltrationen können geringe Kräfte (auch moto-risiert oder mechanisiert) in einer Sicherungslinie zur Kenntlichma-chung der Grenze demonstrativ eingesetzt werden.

Dies erfolgt in Form von Patrouillen und Beobachtungspunkten.

Dahinter befinden sich an beobachtungsgünstigen Punkten zur Ü-berwachung von Bewegungslinien und Ortschaften stehende Späh-trupps oder Spezialkräfte, die durch verdeckten Bezug, Stellungs-wechsel und Tarnmaßnahmen unerkannt bleiben sollen. Im Zwischen-gelände werden Verbindungsspähtrupps eingesetzt.

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Diese Aufklärungskräfte leiten im Bedarfsfall herangeführte Re-serven in günstige Aufgriffsorte.

Geländeaufschließung, Fernmeldeverbindung und entsprechendeBewegungsfähigkeit sind für ein reibungsloses Zusammenwirken allerTeile notwendig.

Nach dem Besetzen von Auffanglinien in günstigen Geländeab-schnitten und durch das Heranführen von weiteren Kräften seitlich o-der in den Rücken (auch Spezialkräfte) der Infiltranten werden diesegestellt, durchsucht und gefangen genommen.

Sofern Infiltranten nicht unverzüglich gestellt werden können, istmit diesen Fühlung zu halten (zB Übergabe an nächste Eigene), um sienach dem Heranführen von Reserven gefangen zu nehmen.

Die Infiltranten sind in einem für die Säuberung günstigen Gelän-deteil einzuschließen. Nach Möglichkeit hat dies abseits von bewohn-tem Gebiet zu erfolgen, um Auswirkungen eines Waffeneinsatzes undeventuelle Übergriffe (zB Geiselnahmen) auf die eigene Bevölkerungzu vermeiden. Die Säuberung ist grundsätzlich bei Tageslicht durchzu-führen, sofern keine Nachtsichtgeräte für jeden beteiligten Soldaten zurVerfügung stehen. (s. RdNr. 592 bis 614).

Die eigenen eingesetzten Kräfte sind örtlich und zeitlich für einelückenlose Überwachung zu verstärken, wenn auf Grund der Lagebe-urteilung in bestimmten Räumen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit In-filtrationsversuchen zu rechnen ist. Wegen der Auswirkung auf andereBereiche kann eine derartige Truppenverdichtung jedoch meist nurzeitlich begrenzt aufrechterhalten werden.

Die zur Verfügung stehenden Beobachtungs- und Überwa-chungsgeräte (zB Wärmebild-, Nachtsichtgeräte, Gefechtsfeldradar,Sensoren, Hubschrauber, Drohnen) sind schwergewichtsmäßig zurVerdichtung der Überwachung einzusetzen. Auch die Reserven sindmit Beobachtungs- und Überwachungsgeräten auszustatten.

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Da Infiltranten mit Schwergewicht in der Nacht oder bei schlechterSicht einzusickern versuchen, ist auf akustische Aufklärung (Senso-ren, Horchposten) besonderes Augenmerk zu legen.

Der Einsatz von Kräften in der Tiefe (einschließlich Elemente fürdie Führung, Unterstützung und Versorgung) ist in Räumen vorzuse-hen, die für die Infiltranten als Bewegungslinien, Sammelräume, Ver-fügungsräume usw. von Bedeutung sind.

Geeignete Sammelräume und Verfügungsräume sind zu überwa-chen, um die planmäßige Vorbereitung von Aktionen zu verhindern o-der zumindest zu stören.

Das Stellen und Abfertigen von Infiltranten ist unter besondererBeachtung des versteckten Führens von Waffen und Kampfmitteln(Selbstmordattentäter) durchzuführen.

Zur Sicherstellung der eigenen Bewegung (Reserven) sind kritischePunkte (Brücken, Durchlässe, Engstellen usw.) auf mögliche Deponie-rung von Sprengstoff und vorbereitete Aktionen aufzuklären. Die Ü-berwachung von kritischen Punkten im Einsatzraum ist einzuplanen.

Durch den ständigen Wechsel von Fahrtstrecken und Patrouillen-wegen, Änderung der Aufstellung und der Ablösezeiten, ist die Auf-klärung der eigenen Kräfte zu erschweren.

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VI. Schutz von Transporten

1. Allgemeines

Der Schutz von Transporten ist erforderlich, um Personen oderGüter sicher von einem Ort zu einem anderen zu bringen.

Er beinhaltet� den Schutz der Marschstrecke,� die Überwachung bzw. Aufklärung entlang der Marschstrecke,� das Bereithalten von Reserven und� den Einsatz der Bedeckung.

Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn keine sicherenTransportwege oder Versorgungsstraßen zur Verfügung stehen.

Der Schutz der Marschstrecke erfolgt sinngemäß der RdNr. 134bis 140.

Die Überwachung bzw. Aufklärung entlang der gesamtenMarschstrecke ist vorgestaffelt durchzuführen (s. RdNr. 135).

Die Aufklärung aus der Luft erfolgt durch Hubschrauber, insbeson-dere durch Kampfhubschrauber.

Zwischen dem Transportkommandanten und dem Luftfahrzeug iststets Verbindung zu halten.

Die Luftfahrzeugbesatzung hat aus der Luft Besonderheiten an derMarschstrecke und erkannten Feind zu melden. Letzterer ist nachMöglichkeit sofort zu bekämpfen.

Das Bereithalten von Reserven (nach Möglichkeit luftbeweglich)erfolgt durch die übergeordnete Führungsebene.

Die Bedeckung ist eine bei Transporten zur Bewachung und/oderSicherung von Personen und/oder Sachen eingesetzte Truppe.Solche Sachen können Güter wie zB� Waffen und Munition,

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� Betriebsmittel,� Ausrüstung,� Verpflegung,� Baumaterial,� Hilfsgüter (zB Medikamente),� Geld oder� Kulturgütersein.

2. Grundsätze

Beim Schutz eines Transportes sind ein Kampf oder Auseinander-setzungen nach Möglichkeiten zu vermeiden, der Schutz des Trans-portes hat Vorrang.

Besondere Vorkommnisse (zB Demonstration, Hindernisse an derMarschstrecke) sind sofort zu melden.

Während der Durchführung des Transportes hat der Transport-kommandant ständig mit dem übergeordneten Kommando Verbin-dung zu halten. Dazu ist erforderlichenfalls ein Luftfahrzeug als Relaisoder eine Verbindung über Satellitentelefon einzurichten. Weiters isteine Verbindung zwischen dem Transport und allen die Verkehrsver-bindung sichernden Truppen einzurichten (Straßenfrequenz).

Maßnahmen zur Aufklärung und Erkundung sowie zur Vorberei-tung bzw. zur Veränderung der Marschstraßen müssen von der imRaum führenden Führungsebene (Bataillon, Brigade) getroffen wer-den.

Im Einzelnen sind zu erkunden:� möglichst mehrere Marschstraßen und Ausweichstraßen (zB bei

Unfall, Sperren oder Demonstrationen),� Umgehungsmöglichkeiten von gefährlichen Geländeteilen wie zB

Ortschaften, Engstellen, Brücken, Tunnel,� Leistungsfähigkeit von Straßen, Brücken und Tunnel,

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� Kontrollpunkte, Rastplätze, Übernahme-/Übergabeplätze,� kritische Geländepunkte nach dem Grad der Bedrohung und� minengefährdete Straßenabschnitte.

Die Informationsgewinnung ist auch durch Befragung der Bevölke-rung entlang der Marschstraßen, durch Patrouillen und die Auswertungder Erfahrungen der Kommandanten vorhergegangener Transportemöglich.

Möglichkeiten für Hinterhalte sind dabei für alle Straßen, Zufahrtenauf die Marschstraße, Engstellen usw. zu beurteilen.

Die Marschbewegungen sind grundsätzlich nur bei Tag durchzu-führen, weil dies die Durchführung des Marsches erleichtert und einNachtmarsch die eigenen Kräfte zu sehr gefährden oder behindernkann. Außerdem wird dem Gegner die Möglichkeit des Handelns imSchutze der Dunkelheit verwehrt.

Bei einmaligen Transporten ist das Anlegen von ausgebauten Ü-berwachungs- und Sicherungsposten meist zu aufwendig. Diese Auf-gaben sind durch bewegliche Kräfte zu erfüllen, welche die Aufgabender äußeren Sicherung übernehmen. Sie sind dem Transportkomman-danten zu unterstellen.

Für die Übernahme/Übergabe von Transporten und für Rastensind grundsätzlich Stützpunkte eigener Kräfte zu verwenden.

Ist dies nicht möglich, sind entsprechende Räume zu erkunden undmöglichst vorzubereiten. Nach dem Eintreffen des Transportes ist derRaum von den Bedeckungskräften zu sichern. Bei entsprechender Be-drohung ist der Raum unmittelbar vor Eintreffen des Transportes durchvorgestaffelte, bewegliche Kräfte aufzuklären und zu sichern.

In der Umgebung des Ablaufpunktes und an Gelände- bzw. Stra-ßenabschnitten, die als Schwach- oder Gefahrenstellen erkannt wur-den, sind durch das im Raum führende Kommando verkehrsfreieRäume für den ruhenden und/oder fließenden Verkehr sowie ver-

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kehrslenkende Maßnahmen (zB Militärpolizei, Posten, Schranken, an-dere Hindernisse, Verkehrsschilder) vorzusehen.

Eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei und Gendarmerie istbei Inlandseinsätzen zweckmäßig. Gleiches gilt bei Auslandseinsätzenfür die örtlichen Sicherheitskräfte, wenn von ihrer Verlässlichkeit aus-gegangen werden kann und die Geheimhaltung nichts gegenteiliges er-fordert.

Grundsätzlich ist ein ständiger Wechsel der Marschstraßen, soweites im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit, der zu überwinden-den Entfernung und der Stärke/Verfügbarkeit der Bedeckungskräftemöglich ist, anzustreben.

Die Überwachung der Marschstrecke ist� beweglich

� durch Patrouillen auf (gepanzerten) Fahrzeugen,� aus der Luft (Flugzeug, Hubschrauber, Drohne);

� stationär durch� Überwachung kritischer Stellen mit stehenden Spähtrupps

und/oder Sensoren,� Kontrollpunkte im Bereich der Marschstrecke, aber auch in der

Umgebung und an Zufahrtsstraßendurchzuführen.

Durch den Einsatz von vorgestaffelten Kräften, welche nicht nurentlang der Marschstrecke aufklären, sondern an kritischen Stellenzeitlich begrenzt in Stellung gehen, ist die Straße zu überwachen undbei Bedarf weiträumig abzusperren.

Durch die Bereitstellung von Sicherungskräften durch Verbände,die in dem Raum andere Aufgaben wahrnehmen oder für den entspre-chenden Raum verantwortlich sind, sind besonders gefährdete Stre-ckenabschnitte zu überwachen.

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Bei Bedarf sind pioniertechnische/bauliche Veränderungen an derMarschstrecke an besonders kritischen Stellen durchzuführen, wie� Verstärkung der Marschstrecke durch bauliche Maßnahmen (zB

Kanaldeckel gegen Öffnen sichern, Zugang zur Kanalisation durchGitter verwehren),

� Veränderung von besonders kritischen Stellen mit pioniertechni-schen Mitteln (zB Verlegung der Streckenführung durch Bau vonUmgehungsstraßen um Ortschaften) bzw.

� Bau oder Verstärkung von Brücken.

Zur Vorbereitung und Organisation eines Transportes sind fol-gende Maßnahmen erforderlich:� militärische Sicherheit und Geheimhaltung, insbesondere Weiter-

gabe von wichtigen Informationen (Marschweg, genaue Abmarsch-zeit usw.) erst kurz vor der Abfahrt,

� Bereitstellung von Unterstützungskräften, je nach Lage und Auf-trag:� Sanitätskräfte,� Wartungstrupps,� Bergetrupps,� Kampfmittelbeseitiger,� Militärpolizei/Militärstreife,� Beobachter (Artillerie/Granatwerfer),� Pionierkräfte,� ABC-Abwehrfachdienste,� Räumkräfte mit Räumgerät für Schnee, Steinschlag, Hindernisse.

Während der Durchführung des Transportes hat die nächsthöhereFührungsebene folgende Maßnahmen zu treffen:� vorgestaffelt überschlagend luftbewegliche Kräfte zur Sicherung

besonders kritischer Geländeteile einsetzen,� abrufbare Luftnahunterstützung sicherstellen,� Artillerie/Granatwerfer gefechtsbereit entlang der Marschstraße (zB

in den Stützpunkten) bereithalten.

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3. Ausrüstung, Ausstattung

Für die Ausstattung der Fahrzeuge ist zu beachten:� 2 unabhängige Verbindungen zum vorgesetzten Kommando (zB

Funk und Mobiltelefon),� Ausstattung aller Fahrzeuge der Bedeckung mit

� Nebelmitteln (zB HC-Nebelhandgranaten), um ein Ausweichenzu erleichtern und eventuell Heckenschützen die direkte Sichtund Wirkung auf die Fahrzeuge und Besatzung zu erschweren,

� Leuchtpistolen und Rauchkörpern,� Kartenmaterial und� nach Möglichkeit GPS.

Die Versorgungsselbstständigkeit für mindestens 24 Stunden ist si-cherzustellen.

4. Durchführung

Allgemeines

Der Schutz der Marschstrecke, die Überwachung bzw. Aufklärungentlang der Marschstrecke und das Bereithalten von Reserven erfolgendurch das im Raum, in dem der Transport durchgeführt wird, führendeKommando (s. RdNr. 134 bis 140).

Die Stärke der Bedeckung richtet sich nach der Gefährdung vorOrt und der Bedeutung der zu transportierenden Personen/Güter.

Der Kommandant der Bedeckung ist der Kommandant des ge-samten Transportes.

Die Bedeckung ist wie folgt zu gliedern (s. Abb. 21):� immer:

� Sicherungskräfte vor, bei und nach den zu schützenden Fahrzeugen;

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� lageabhängig:� Aufklärungs-/Erkundungsteile im Zuge der Marschstrecke,� Spitze und� Nachspitze/Reserve.

Nachspitze/Reserve

Sicherungskräftevor, bei und nach den

zu schützenden Fahrzeugen

Spitze

FahrtrichtungFahrtrichtung

Abb. 21: Gliederung der Bedeckung

Bei niedriger Bedrohung wird für 3 bis 5 Fahrzeuge ein Halbzugeingesetzt. 2 gepanzerte Fahrzeuge sichern die Kolonne (s. Abb. 22).

FahrtrichtungFahrtrichtung

Abb. 22: Halbzug als Bedeckung

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Bei erhöhter Gefahr wird mindestens 1 Zug eingesetzt. Dabeiwerden 2 gepanzerte Fahrzeuge als Sicherung wie beim gesichertenMotmarsch eingesetzt (s. Abb. 23).

FahrtrichtungFahrtrichtung

AbstandAbstand3 – 5 Minuten3 – 5 Minuten

Abb. 23: Zug als Bedeckung

Bei größeren Transporten oder solchen mit einem hohen Sicher-heitserfordernis sind bis zu kompaniestarke Kräfte als Bedeckungeinzusetzen. Dabei übernimmt zumindest ein Halbzug die Spitze, etwa3 Minuten dahinter folgt die Masse des Transportes (s. Abb. 24). Die-sen Teilen nachgestaffelt sichert eine halb- oder zugsstarke Nachspitzeden Transport nach hinten ab.

Die Nachspitze unterstützt im Anlassfall die Transportkräfte als Re-serve.

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Nachspitze/Reserve

Spitze

FahrtrichtungFahrtrichtung

AbstandAbstandetwa 1 Minuteetwa 1 Minute

AbstandAbstandetwa 3 Minutenetwa 3 MinutenTransport

Abb. 24: kompaniestarke Kräfte als Bedeckung

Vorbereitung der Bedeckung

Die Bedeckung bereitet lagebedingt vor:� Standardsituationen und das Verhalten in Bedrohungslagen nach

Möglichkeit vorüben,� alle Soldaten über die Lage und Lageänderungen informieren,� Funkverbindung zu allen Fahrzeugen herstellen,� möglichst viele Fahrzeuge mit einem aufgebauten Maschinenge-

wehr ausrüsten,� vor dem Antritt der Fahrt das Verhalten bei Vorkommnissen anord-

nen, insbesondere für zivile Fahrzeuglenker im Transport, wie� das grundsätzliche Verhalten bei Standardsituationen (Abrei-

ßen/Marschunterbrechungen), Kraftfahrzeugausfall, Sperren,Minen, Durchfahren von Wohngebieten, Beschuss durch He-ckenschützen, Hinterhalt) befehlen und

� einen eigenständigen Fahrerwechsel innerhalb der Besatzungenunterbinden (Lenk- und Ruhezeiten beachten);

� die Ladung gegen Sicht abdecken, um Gelegenheitsdiebstähle zuvermeiden (bei sensibler Ladung unter Umständen Fahrzeuge mit�Scheinbeladung� einsetzen),

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� Sperrmaterial wie Bandstacheldraht und Stachelbandrollen mitfüh-ren,

� mindestens 1 Fahrzeug mit Räumschild (lageabhängig) ausstattenbzw. einen Radlader auf einem Tieflader mitführen, um Hinder-nisse beiseite schieben zu können,

� Wurfanker und Seile mitführen, um Barrikaden, Sperren usw. aus-einanderziehen zu können,

� bei zivilen Fahrzeugen einen militärischen Fahrzeugkommandanteneinteilen,

� an der Fahrzeugaußenseite angebrachte, diebstahlgefährdete Ge-genstände (Gerät/Ausrüstung/Bordwerkzeug) entfernen oder mitDraht sichern,

� die von außen zugänglichen Staufächer abschließen,� ungepanzerte Fahrzeuge mit Sandsäcken unter anderem gegen Mi-

nengefahr (Fahrzeugböden) verstärken, notfalls die Ladung (zBMehlsäcke) so verteilen, dass die Schutzwirkung ausgenutzt wird,

� nicht benötigte Aufstiegshilfen auf dem Fahrzeug mit Bandstachel-draht sperren und Bandstacheldraht an den Seitenwänden anbrin-gen, um das Entern der Fahrzeuge zu verhindern,

� vor allen Öffnungen und den Scheiben Maschendraht zum Schutzvor Steinen und Brandflaschen anbringen,

� Distanzstöcke oder Ähnliches zur Abwehr enternder Personen be-reithalten,

� Feuerlöschgerät bereithalten,� Bolzenschneider bereithalten (für Demonstranten, die sich anket-

ten).Zivile Lenker sind besonders zu belehren und einzuweisen.

Übernahme und Verhalten während des Transportes

Ein Transport ist an einem Übernahmepunkt zu übernehmen (s.Abb. 25).

Der Übernahmepunkt ist vorgestaffelt zu überwachen, wenn es sichnicht um einen durch eigene Kräfte besetzten Raum handelt.

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Danach wird die Bewegungslinie zur Übernahme des Transportesdurch gepanzerte Fahrzeuge gesperrt und gemeinsam mit abgesessenenKräften gesichert.

S

S

S

SS

S

Abb. 25: Übernahmepunkt(rot = Zivilverkehr)

Anschließend ist die Bedeckung folgendermaßen in die Kolonneeinzugliedern (s. Abb. 26):� ein gepanzertes Fahrzeug übernimmt die Spitze,� dahinter gliedert sich der Transportkommandant ein, danach� der Transport und mindestens 1 weiteres gepanzertes Fahrzeug, das

den Transport überwacht,� das letzte gepanzerte Fahrzeug direkt hinter den zu schützenden

Fahrzeugen verhindert ein Überholen des Transportes.

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Abb. 26: Eingliederung der Bedeckung(rot = Zivilverkehr)

Gerät trotzdem ein ziviles Fahrzeug in die Transportkolonne, istdieses durch enges Auffahren zum Verlassen der Kolonne zu zwingen.

Während des Transportes sind folgende Punkte einzuhalten:� alle funktaktischen Maßnahmen strikt beachten,� regelmäßig Standortmeldungen (Meldepunkte) durchgeben,� möglichst viele Soldaten haben sich im Inneren gepanzerter Fahr-

zeuge aufzuhalten, außer wenn die Lage eine Demonstration der ei-genen Stärke erfordert,

� pro Fahrzeug ist mindestens 1 Sicherungsposten/Beobachter mit ei-nem genau befohlenen Sicherungs-/Beobachtungsbereich (zivileFahrzeuge sind hiezu mit einem Soldaten zu besetzen) einzuteilen,

� bei jedem Halt sind zusätzliche Beobachter einzuteilen; die Gelän-depunkte bzw. Gebäude, von denen aus Heckenschützen besondersgut auf den Transport wirken können, überwachen,

� bei einer Gefährdung oder einer erzwungenen geringen Fahrge-schwindigkeit (zB Ortsdurchfahrten) kann zur Demonstration derStärke und zum unmittelbaren Schutz der Transportfahrzeuge mitabgesessener Sicherung vorgegangen werden; Hausöffnungen,Dachluken usw. sind vom Fahrzeug aus zu überwachen,

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� die Türen, Luken usw. gegen ein Öffnen von außen absichern-/schließen (zum Schutz vor einem Eindringen von Kräften in Fahr-zeuge, Abwehr von Geiselnahmen),

� in Ortschaften liegen gebliebene Fahrzeuge sofort abschleppen,weitere Maßnahmen (zB Fehlersuche) erst außerhalb von Ort-schaften durchführen (außer, wenn die Bevölkerung eindeutigfriedlich eingestellt ist),

� niemals neben parkenden Fahrzeugen, über Straßenschächten (Ka-nalgitter) und wenn möglich nicht in der Nähe von Gebäuden undMenschenansammlungen anhalten.

Ein Marschhalt ist grundsätzlich an eigene Stützpunkte angelehntdurchzuführen.

Ist dies nicht möglich, ist der Marschhalt abseits der Bewegungsli-nie auf einem Parkplatz oder auf einer Nebenstraße durchzuführen. Ersoll so kurz wie möglich sein.

Die Sicherung übernehmen die gepanzerten Fahrzeuge (s. Abb. 27).Bei erhöhter Gefahr übernehmen zusätzlich abgesessene Kräfte

die Sicherung (s. Abb. 28).Beim Eingliedern in den Fließverkehr blockiert das letzte gepan-

zerte Fahrzeug die Fahrspur, bis sich die Kolonne wieder in den Fließ-verkehr eingegliedert hat und schließt anschließend wieder auf (s Abb.29).

Bei einem ausnahmsweisen Halt auf der Hauptbewegungslinieerfolgt die Verkehrsregelung im Einbahnsystem (s. Abb. 30).

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Abb. 27: Marschhalt(rot = Zivilverkehr)

Abb. 28: Marschhalt bei erhöhter Gefahr(rot = Zivilverkehr)

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Abb. 29: Eingliedern in den Fließverkehr(rot = Zivilverkehr)

Abb. 30: Halt auf der Hauptbewegungslinie(rot = Zivilverkehr)

Wird der Transport durch� Blockaden,� Unfälle oder� Demonstrationenverlangsamt oder zum Stehen gebracht, ist die Gefechtsbereitschaftzu erhöhen (s. Abb. 31).

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Hiezu fahren auf Befehl des Transportkommandanten alle Fahrzeu-ge eng auf. Alle Soldaten, ausgenommen Bordschützen und Kraft-fahrer, sitzen ab. Die abgesessenen Kräfte sichern den Transport undverhindern den Zugriff durch Unbefugte.

Abb. 31: Erhöhte Gefechtsbereitschaft(rot = Zivilpersonen)

Die Übergabe des Transportes erfolgt sinngemäß der RdNr. 265.

Nachbereitung der Bedeckung

Nach Beendigung des Einsatzes als Bedeckung sind nach derRückmeldung� ein Bericht zu verfassen (Inhalt: wer, wann, was, wie, wo), der

durch Skizzen, Fotos usw. zu ergänzen ist und� die Materialerhaltung durchzuführen.

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VII. Schutz von Personen und Organisationen

1. Allgemeines

Der Schutz von anvertrauten Personen ist eine humanitäre Aufga-be und dient der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der öf-fentlichen Sicherheit und Ordnung sowohl im Raumschutz als auch beiFriedensunterstützenden Einsätzen. Anvertraute Personen sind Einzel-personen, Personengruppen oder Bevölkerungsgruppen. Für die Ge-währung von Schutz ist ihre Nationalität ohne Belang.

Der Schutzauftrag wird entweder konkret erteilt oder kann sichunter humanitären Aspekten aus einer Lageentwicklung ergeben.

Schutzaufträge sind durch alle Waffengattungen zu erfüllen. Dermilitärische Personenschutz ist hingegen eine Aufgabe für Spezial-kräfte und die Militärstreife/Militärpolizei und wird in diesem Merk-blatt nicht behandelt.

2. Schutz von Einzelpersonen

Der Personenschutz wird grundsätzlich von Spezialkräften desBundesheeres oder des Bundesministeriums für Inneres wahrgenom-men. Bei diesen Einzelpersonen kann es sich um hochrangige Politiker(zB Bundespräsident, Bundeskanzler, Minister, Abgeordnete), hoch-rangige Vertreter der Verwaltung oder um hohe militärische Komman-danten handeln.

Reichen die Spezialkräfte zum Schutz von Einzelpersonen nichtaus, werden bei entsprechender Gefährdung auch andere Kräfte fürdiese Aufgabe herangezogen. Dabei ist der Schutz von Einzelpersonenbis auf Widerruf rund um die Uhr durchgeführt.

Hiezu werden Kräfte in Gruppenstärke eingesetzt. Diese nehmenbeim Aufenthalt der zu schützenden Person außerhalb der Wohn- undAmtsräume die Gefechtsform Schützenigel ein und schützen die Per-son, die sich in der Mitte befindet.

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Der Kommandant der Schutzgruppe hält sich unmittelbar bei der zuschützenden Person auf.

Der Schutz der Person in Wohn- und Amtsräumen erfolgt durchKontrolltrupps� beim Hauseingang und� vor dem Eingang bzw. erforderlichenfalls auch im Aufenthalts-

raum.Gegenstände (zB Pakete, Briefe) und Nahrungsmittel, die in den

Aufenthaltsraum gebracht werden, sind zu kontrollieren.Der Schutz militärischer Kommandanten erfolgt analog dem Schutz

von Einzelpersonen.Für den Schutz von Einzelpersonen bei Marschbewegungen gelten

die Grundsätze des gesicherten Marsches.

3. Schutz von Organisationen und Personengruppen

Schutz von Organisationen

Nichtstaatliche Organisationen, zB Hilfsorganisationen, die imVerantwortungsbereich der österreichischen Einsatzkräfte humanitäreHilfe leisten, haben Anspruch auf Schutz, wenn die Bedrohungslagedies erfordert und wenn entsprechende Vereinbarungen mit der jewei-ligen Organisation getroffen wurden.

Sie unterliegen nicht der Weisungsbefugnis der Einsatzkräfte.Kann in Bezug auf die konkrete Durchführung des Schutzes kein

Einvernehmen mit der Hilfsorganisation hergestellt werden, ist derSchutzauftrag im konkreten Fall abzubrechen.

Die Zusammenarbeit mit Organisationen erfolgt meist über Ver-bindungselemente, die auf Dauer oder zeitlich begrenzt eingerichtetwerden. Für Organisationen, die auf strikte Neutralität bedacht sindund eine offizielle Zusammenarbeit nicht wünschen, ist es zweckmä-ßig, Anlaufstellen einzurichten, an die sie sich im Notfall wenden kön-nen.

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Schutz von zivilen Hilfskräften

Werden zivile Hilfskräfte für Dienstleistungen bei der Truppeverwendet, haben sie Anspruch auf einen angemessenen Schutz ihrerpersönlichen Sicherheit bei dieser Tätigkeit.

Potenziell sind sie vor allem durch subversive Kräfte gefährdet, diesich das Beschäftigungsverhältnis � oft durch Erpressung � für ihreZwecke nutzbar machen.

Zivile Hilfskräfte sind aber auch eine Gefahrenquelle für die eigeneTruppe, wenn sie konspirativ mit subversiven Kräften zusammenar-beiten oder dazu gezwungen werden.

Vor der Inanspruchnahme eines Schutzes ist eine Sicherheits-überprüfung durchzuführen. Zivile Hilfskräfte dürfen keine Informati-onen erhalten, die bei der Weitergabe nachteilige Auswirkungen füreigene Kräfte haben könnten. Dies schließt zB den Einsatz an vernetz-ten Bildschirmarbeitsplätzen aus.

Vor der Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis sind sie über Sicher-heitsauflagen zur Herstellung und Erhaltung der militärischen Si-cherheit zu belehren. Bei Verstößen gegen die Auflage ist das Be-schäftigungsverhältnis zu beenden. Die Aufsicht über die Einhaltungder Auflage obliegt dem unmittelbaren Bedarfsträger. Er meldet Ver-stöße und Erkenntnisse an den zuständigen Sicherheitsbeauftragten.

Schutz von Flüchtlingen und Vertriebenen (Schutzzonen)

Die Rechtsgrundlage für den Schutz von Flüchtlingen ist dieGENFer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 und das Protokollüber die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967. Die GENFerFlüchtlingskonvention regelt die Rechte und Pflichten eines anerkann-ten Flüchtlings in seinem Aufnahmeland und definiert völkerrechtlichverbindlich den Begriff Flüchtling.

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Durch Flüchtlingsbewegungen und bestehende Flüchtlingslagerentsteht potenziell die Gefahr von Spannungen mit der Bevölkerungdes Aufnahmelandes. Flüchtlinge sind zu schützen. Die Betreuung undgegebenenfalls Rückführung in ihre Heimatorte liegt in der Regel inder Verantwortung des UNHCR.

Werden Kräfte als Bedeckung für Flüchtlingstransporteeingesetzt, erfolgt dies nach den Bestimmungen der RdNr. 259 bis 271.

Zur Gewährleistung der Sicherheit von Flüchtlingslagern nachaußen sind die Grundsätze des Objektschutzes anzuwenden (s. RdNr.141 bis 144).

Die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung innerhalb einesFlüchtlingslagers ist durch eine Lagerordnung zu regeln und durch ei-nen Lagerordnungsdienst durchzusetzen.

Informationen von Flüchtlingen aus dem Krisengebiet sind für dieeigene Nachrichtengewinnung zu nutzen.

Die Schutzzone ist eine Zone, die bei Bedarf eingerichtet werdenkann, um die Bevölkerung, Flüchtlinge und Vertriebene aus Kampf-handlungen herauszuhalten.

Sie ist durch die eingesetzte Truppe zu verteidigen.

Schutz von Bevölkerungsgruppen

Der Schutz von Bevölkerungsgruppen in ihren angestammten Le-bensräumen kann sowohl im Raumschutz als auch bei InternationalenEinsätzen Teil des Auftrages sein. Der Zusammenhalt und die meistethnische oder religiöse Homogenität solcher Gruppierungen ist zurespektieren, vorhandene formelle und informelle Führungsstrukturensind zu berücksichtigen.

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Die Entscheidung über die Art und den Umfang der Schutzgaran-tien, die Grenzen der Schutzzonen und die in ihr wirksame Rechtsord-nung ist in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bevölkerungsteilenund der zuständigen zivilen Verwaltung zu treffen.

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VIII. Stationärer Kontrollpunkt

1. Allgemeines

Der stationäre Kontrollpunkt ist eine auf Sperren, Kampfdeckun-gen und bauliche Maßnahmen abgestützte ständige Einrichtung zur Ü-berwachung einer Bewegungslinie oder Zufahrt zu einem Schutzob-jekt, der grundsätzlich von Kräften in mindestens Gruppenstärke be-trieben wird.

Der Zweck eines stationären Kontrollpunktes ist:� die Überwachung der Bewegungen im eigenen Verantwortungsbe-

reich im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen (zB Aufklä-rung, temporäre Kontrollpunkte, Patrouillen),

� Personen und Fahrzeugkontrolle, besonders hinsichtlich Waffenund sonstige gefährliche Gegenstände (zB Explosivstoffe, chemi-sche Kampfstoffe, Schmuggelware),

� die Demonstration der Präsenz gegenüber der Bevölkerung undsonstiger Kräfte im Raum,

� Anlaufstelle für die Bevölkerung, Behörden und zivile Organisatio-nen,

� Kontaktpunkt für eigene Kräfte.Zur Ergänzung des Kontrollpunktes (zB bei gezielter Personensu-

che) werden bei Bedarf oder auf Befehl Kräfte (mindestens in Grup-penstärke) vorwärts des Kontrollpunktes verdeckt eingesetzt, dieflüchtende oder umdrehende Personen und/oder Fahrzeuge stellen.Diese Personen sind immer als Verdächtige zu behandeln.

2. Grundsätze

Stationäre Kontrollpunkte werden grundsätzlich gut sichtbarund als solche markiert angelegt. Das Gelände ist dabei so zu wählen,dass der stationäre Kontrollpunkt einerseits nicht örtlich umfahrenwerden kann, andererseits aber genügend Raum für einen gediegenen

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Ausbau zur Verfügung steht. Die vorhandene Infrastruktur ist dabeiimmer so weit wie möglich auszunützen. Die Sicherung und die Ver-teidigung des stationären Kontrollpunktes muss mit den verfügbarenKräften möglich sein.

Zusätzlich muss der stationäre Kontrollpunkt das Anhalten, Wen-den und Durchsuchen von Kraftfahrzeugen jeder Art erlauben.

Eine überlagerte Verbindung vom stationären Kontrollpunkt zumvorgesetzten Kommando muss gegeben sein.

Beim stationären Kontrollpunkt ist davon auszugehen, dass seinVorhandensein und seine Lage sehr rasch allgemein bekannt sein wird.Dennoch ist er grundsätzlich so festzulegen, dass er von weitreichen-dem Flachfeuer nicht erfasst werden kann.

Der stationäre Kontrollpunkt verfügt über� Einrichtungen, die ein Verlangsamen (zB gefüllte Fässer, Panzer-

igel) oder Blockieren (zB Nagelband, schweres Fahrzeug) des Ver-kehrs ermöglichen,

� einen nach Möglichkeit getrennten Kontrollbereich für Personenund Fahrzeuge, der den restlichen Verkehr auf der Bewegungslinienicht beeinträchtigt (je nach Auftrag und Geländemöglichkeiten istein zweiter Kontrollbereich einzurichten),

� Hilfsmittel zur Kontrolle des Verkehrs bei Tag und Nacht,� ab Halbzugsstärke einen Gefechtsstand,� Unterkünfte bei einem längeren Einsatz,� Mittel, um bei Bedarf eine Straßensperre errichten zu können,� Kampf- und Schutzdeckungen für die Kontrollpunktbesatzung,� Behälter für ein sicheres Hinterlegen von Kampfmitteln und Muni-

tion (zB UXO-Box) sowie� einen vorbereiteten Hubschrauberlandeplatz im Nahbereich.

Der stationäre Kontrollpunkt ist grundsätzlich zur Rundumvertei-digung einzurichten.

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3. Ausbau und Ausstattung von stationärenKontrollpunkten

Der gesamte stationäre Kontrollpunkt ist mit Drahtsperren undnach Möglichkeit mit einem Erdwall zu umgeben, alle Zugänge müs-sen sich durch vorbereitete Sperren rasch schließen lassen und sindständig zu sichern. Technische Hilfsmittel wie Alarmminen und/oderSensoren erleichtern die Sicherung nach außen und sind immer einzu-bauen.

Der Bewuchs und störende Bebauung im Umkreis von etwa 50 m(Handgranatenwurfweite) um den stationären Kontrollpunkt sind, wonotwendig und möglich, zu entfernen, um die Beobachtungsmöglich-keiten zu verbessern und damit die Gefahr von Überraschungen zu mi-nimieren.

Der Kontrollraum ist von der Bewegungslinie baulich so abzu-trennen, dass ein Flachfeuerschutz gegeben ist (zB Steinkörbe, Sand-sackwälle). Dies dient einerseits dem Schutz des Kontrolltrupps gegenWirkung von außen, andererseits verhindert es die Gefährdung Unbe-teiligter bei einem Feuergefecht innerhalb des Kontrollbereiches. DieÜberwachung durch die Innere Sicherung muss möglich sein (s. Abb.32).

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Abb. 32: bauliche Trennung des Kontrollraumes1 Fahrbahnschwellen

Der Gefechtsstand des stationären Kontrollpunktes ist in diesemintegriert.

Handelt es sich dabei um einen Hochbau, muss er über Stellungenim oder im Nahbereich des Gebäudes zur Rundumverteidigung verfü-gen. Gebäude innerhalb des Kontrollpunktes, die von der Truppe ge-nutzt werden, sind zum Schutz mit Drahtsperren so zu sichern, dassnur ein schmaler Zugang frei bleibt. Die Stellungen, Fenster und Zu-gänge müssen zum Schutz vor Handgranaten mit Maschendraht oderSchutzglas versehen werden. Die Beobachtung und Waffenwirkungdarf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die genutzten Gebäude sindso auszubauen und/oder zu verstärken, dass sie Schutz gegen Beschussbis zum Kaliber 14,5 mm (schweres Maschinengewehr) bieten. DieDurchführung des Ausbaues hat nach den Bestimmungen der DVBH�Stellungsausbau� zu erfolgen.

Am stationären Kontrollpunkt müssen für alle dort eingesetztenSoldaten Alarmstellungen ausgebaut werden. Ist die Besatzung mitGefechtsfahrzeugen ausgestattet, sind für diese Stellungen vorzuberei-ten.

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Aus den Alarmstellungen muss eine gegenseitige Unterstützungund die Verbindung untereinander möglich sein. Sie sollen höher alsdie Straße liegen und das Beziehen soll gedeckt erfolgen können. Ausder Masse der Stellungen muss eine gute Wirkung auf die Straßen-sperre möglich sein. Aber auch die Abwehr von Angriffen von außenmuss möglich sein.

Beim Einbau von Scheinwerfern ist darauf zu achten, dass die eige-nen Stellungen nicht geblendet werden.

Wird der Kontrollpunkt über längere Zeit von der selben Besatzungbetrieben, sind Unterkünfte für alle Soldaten zu errichten.

Als Unterkünfte können dienen:� Gebäude,� Container,� Zelte.

Bei Bedarf ist die Beheizung der Dienst- und Schlafräume sicherzu-stellen. Darüber hinaus sind sanitäre Anlagen und die Versorgung mitStrom vorzusehen.

Zur Errichtung bzw. zum Betrieb eines stationären Kontroll-punktes werden benötigt:� Baumaschinen und Baumaterial,� Sperrmaterial,� Verkehrsschilder,� Warnwesten für Verkehrsregler,� beleuchtete Suchspiegel,� Ferngläser und Nachtsichtgeräte,� Metalldetektoren,� Lichtquellen und Scheinwerfer für die Nacht und bei schlechter

Sicht,� Notstromaggregate,� Verbindungsmittel,� Foto-/Videoausrüstung,� notwendige Formulare und Schreibutensilien,

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� durchsichtige Plastiksäcke für sichergestellte Gegenstände,� Dienstanweisung (zB SOP oder Taschenkarte),� zusätzliche Waffen und Munition,� sonstige Versorgungsgüter (zB Trinkwasser, Verpflegung und Sa-

nitätsmaterial), sodass der stationäre Kontrollpunkt mindestens 48Stunden autark ist,

� persönliche Ausrüstung der Soldaten im vollen Umfang.

4. Durchführung

Abhängig von der Lage und vom Auftrag werden gruppen-, halb-zugs- oder zugsstarke Kräfte in einem stationären Kontrollpunkt ein-gesetzt. Sollte es die Lage erfordern, sind die jeweiligen Kräfte durchden Einsatz von Reserven (s. RdNr. 338 bis 340) zu verstärken und derKontrollpunkt zu verteidigen.

Zur Unterstützung können� die Militärpolizei/Militärstreife,� die Sicherheitsexekutive,� Kampfmittelbeseitiger,� Diensthunde und� zur Demonstration der eigenen Stärke fallweise einzelne Kampf-

panzereingesetzt werden.

Die Tätigkeiten der einzelnen Elemente bei der Kontrolle des Per-sonen- und Fahrzeugverkehrs sind bei einseitigen und beidseitigenKontrollpunkten gleich.

Unterschiede ergeben sich im Ausbau des Kontrollbereiches, dadieser beim beidseitigen Kontrollpunkt so angelegt sein muss, dassFahrzeuge in beiden Richtungen im Anlassfall gleichzeitig kontrolliertwerden können.

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Unabhängig von der Stärke sind immer Teile zur� Äußeren Sicherung,� Inneren Sicherung,� Kontrolle und� Verbindungeinzusetzen (s. Abb. 33).

Bei Bedarf sind Teile für die Verkehrsregelung einzuteilen. Diesesind zu sichern.

K

K

� � � �

� �

InnereSicherung= Kontroll-bereich

ÄußereSicherung

Abb. 33: Prinzipskizze eines stationärenKontrollpunktes

1 Fahrbahnschwellen 2 Sandsäcke/Steinkörbe

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Die Äußere Sicherung (s. Abb. 34) hat folgende Aufgaben:� Beobachtung und Sicherung mit Schwergewicht entlang der Haupt-

bewegungslinie,� Überwachung des Vorgeländes,� Beobachtung gefährlicher Geländeteile.

Sie hält ständig Verbindung zum Kommandanten (Lagemeldungenüber eigene Transporte, Unfälle, verdächtige Fahrzeuge und Personenusw.).

KOof

S

Abb. 34: Überwachung des Vorgeländes als Teil deräußeren Sicherung

Die Innere Sicherung (s. Abb. 35) hat folgende Aufgaben:� Überwachung des Kontrollbereiches,� Sicherung der/des Kontrolltrupps,� Verhinderung des Zutrittes Unbefugter in den/die Kontrollräume

während der Kontrollen.

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K

InnereSicherung

Abb. 35: Innere Sicherung

Der Kontrolltrupp führt die Personen- und Fahrzeugkontrolle so-wie bei Bedarf die Durchsuchung durch (s. RdNr. 69 bis 91).

Der Kommandant des jeweiligen Kontrolltrupps befindet sich vor-wiegend bei diesem und unterstützt bei Bedarf.

Der Alarmposten hält Verbindung mit� dem Kontrolltrupp,� der Inneren Sicherung,� der Äußeren Sicherung,� dem Gefechtsstand und� den ruhenden Teilen.

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Der Verkehrsregler� lässt auf Befehl Fahrzeuge in den Kontrollraum einfahren (s. Abb.

36),� schleust eigene Transporte durch und� schließt auf Befehl bzw. auf das Kommando des Kontrollpostens:

�Kampfmittel!�die vorbereitete Sperre.

K

Abb. 36: Verhalten des Verkehrsreglers

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IX. Temporärer Kontrollpunkt

1. Allgemeines

Der temporäre Kontrollpunkt ist eine auf grundsätzlich gepan-zerte Fahrzeuge abgestützte, zeitlich begrenzte Einrichtung zur überra-schenden Personen- und Fahrzeugkontrolle.

Dadurch soll vor allem die Bewegungsfreiheit von subversivenKräften eingeschränkt bzw. gestört werden.

Der Zweck des temporären Kontrollpunktes ist eine� Kontrolle des Personen- und Fahrzeugverkehrs in einem bestimm-

tem Raum oder in mehreren Räumen gleichzeitig (Planquadratak-tion) aus einem konkreten Anlass (zB Fahndung nach Waffen-schmugglern, subversiven Kräften),

� Absicherung anderer Aktionen,� zeitlich befristete, überraschende Überwachung der Bewegungen

im eigenen Verantwortungsbereich im Zusammenwirken mit ande-ren Maßnahmen (zB Aufklärung, stationäre Kontrollpunkte, Pa-trouillen),

� überraschende Kontrolle von Personen und Fahrzeugen besondershinsichtlich Waffen und sonstiger gefährlicher Gegenstände (zBExplosivstoffe, chemische Kampfstoffe, Schmuggelware etc.) und

� Demonstration der Präsenz gegenüber der Bevölkerung und sonsti-ger Kräfte im Raum.Zur Ergänzung des Kontrollpunktes (zB bei gezielter Personensu-

che) werden bei Bedarf oder auf Befehl Kräfte (mindestens in Grup-penstärke) vorwärts des Kontrollpunktes eingesetzt, die flüchtende o-der umdrehende Personen und/oder Fahrzeuge stellen. Diese Personensind immer als Verdächtige zu behandeln.

Besonders effektiv ist der zeitgleiche Einsatz von temporären Kon-trollpunkten an allen Bewegungslinien, die in oder aus einem be-stimmten Raum führen (Planquadrataktion). Dabei muss durch das

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führende Kommando sichergestellt werden, dass alle Kontrollpunktegleichzeitig eingerichtet werden und ihre Arbeit aufnehmen, auchwenn sie räumlich weit getrennt sind.

Bei der Durchführung ist auf Geheimhaltung und Täuschung großerWert zu legen.

Sind Kontrollen an einer stark befahrenen Straße oder an einer Au-tobahn durchzuführen, sind Kontrollpunkte breitgefächert (s. Abb. 37)oder tiefgestaffelt (s. Abb. 38) einzurichten.

Zur Vermeidung von Doppelkontrollen können bereits kontrollierteFahrzeuge auf eine vom durchführenden Kommando befohlenen Wei-se gekennzeichnet werden (zB durch Aufkleber).

Breitgefächerte Kontrollpunkte bedürfen eines entsprechendenStraßennetzes und einer entsprechenden Anzahl von Verkerhrsrege-lungstrupps.

Bei tiefgestaffelten Kontrollpunkten kann eine große Anzahl vonFahrzeugen kontrolliert werden, ohne dass übermäßige Staus entste-hen. Eine gut sichtbare Kennzeichnung der kontrollierten Fahrzeuge isthiebei unbedingt erforderlich.

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KOtemp

KOtemp

KOtempAnmerkung:

alle temporären Kontrollpunkte werdengleichzeitig eingerichtet

KOtemp

Fahrzeuge aus dieserRichtung werden kontrolliert

Abb. 37: breitgefächerte Kontrollpunkte(Beispiel)

KOtemp KO

temp

KOtempKO

temp

KOtemp

Anmerkung:alle temporären Kontrollpunkte werdengleichzeitig eingerichtet

Fahrzeuge aus dieserRichtung werden kontrolliert

Abb. 38: tiefgestaffelte Kontrollpunkte(Beispiel)

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2. Grundsätze

Der Überraschungseffekt eines beweglichen Kontrollpunkts istnur für etwa 30 Minuten gegeben.

Die Dauer bei einer anlassbezogenen Kontrolle ist abhängig vonder Erfüllung des Auftrages, wie zB die Festnahme eines Verdächti-gen.

Grundsätzlich ist bei jeder Kontrolle Überraschung anzustreben.Daher ist ein ständiger Wechsel von Ort und Zeit notwendig.

Der Ort für die Kontrolle ist so zu wählen, dass Fahrzeuge überra-schend auf den Kontrollpunkt auffahren und die Funkverbindungzum vorgesetzten Kommando sichergestellt ist (kein �Funkschatten�).

Der temporäre Kontrollpunkt soll� der Sicht und weitreichendem Flachfeuer entzogen sein,� keine Umfahrungsmöglichkeit bieten und� die Personen und Fahrzeugkontrolle

� abseits der Straße (zB Ausweiche, Parkplatz) und� bei Minengefahr auf einem befestigten Untergrund

ermöglichen.

Der Verkehr wird grundsätzlich im Einbahnsystem abgewickelt (s.Abb. 39). Befindet sich ein Fahrzeug im Kontrollraum, wird je nachBedrohung oder Anlass der Verkehr angehalten oder fließt auf Befehldes Kommandanten einseitig weiter.

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Fließverkehr wird angehalten

Verkehr fließt einseitig weiter

K S

K

S

K S

KS

Abb. 39: Personen- und Fahrzeugkontrolle(Beispiel)

(rot = Zivilverkehr)

3. Aufbau und Ausstattung von temporärenKontrollpunkten

Die Verlangsamung des Verkehrs ist durch Sperrmittel (zB Sta-chelbandrollen, Fahrbahnschwellen, tragbare �Fahrzeugigel�) oderschräg gestellte Fahrzeuge sicherzustellen.

Zur Errichtung und zum Betrieb eines temporären Kontrollpunk-tes werden benötigt:

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� beleuchtete Winkerkellen (mindestens 2 Stück),� beleuchteter Suchspiegel,� Warnwesten für Verkehrsregler,� Metalldetektor,� Sperrmaterial (zB Nagelband),� Ferngläser und Nachtsichtgeräte,� Lichtquellen für die Nacht und bei schlechter Sicht,� Verbindungsmittel zur Sicherstellung der Verbindung zwischen

dem Kommandanten des Kontrollpunktes und den Verkehrsreglern,� Foto-/Videoausrüstung,� notwendige Formulare und Schreibutensilien,� durchsichtige Plastiksäcke,� sonstige Versorgungsgüter (zB Trinkwasser, Verpflegung und Sa-

nitätsmaterial),� persönliche Ausrüstung der Soldaten im notwendigen Umfang.

4. Durchführung

Die Stärke der eingesetzten Kräfte richtet sich nach der zu erwar-tenden Bedrohung.

Im Normfall werden halbzugsstarke Kräfte, die mit splitterge-schützten Fahrzeugen ausgestattet sind, eingesetzt.

Der Halbzug wird in Teile für die� Äußere Sicherung, einschließlich der Verkehrsregelung und Au-

ßenbeobachtung,� Innere Sicherung und die� Kontrollegegliedert (s. Abb. 40).

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InnereInnereSicherungSicherung

ÄußereÄußereSicherungSicherung

K

K

S

S

SS SS

BB

SS

Abb. 40: Einsatz eines Halbzuges(rot = Zivilverkehr)

Die Äußere Sicherung führt durch:� die Beobachtung und Sicherung mit Schwergewicht entlang der

Bewegungslinie,� die Verkehrsregelung auf Befehl des Kommandanten,� die Überwachung des Vorgeländes und� die Beobachtung gefährlicher Geländeteile.

Sie hält ständig Verbindung zum Kommandanten.

Der Außenbeobachter wird abgesetzt vom Kontrollpunkt, meistflankierend, eingesetzt und sichert den Kontrollpunkt.

Hiezu werden meist Scharfschützen oder Maschinengewehrtruppsverwendet.

Der Außenbeobachter wird bei Minengefahr nicht eingesetzt.

Die Innere Sicherung führt durch:� die Überwachung des Kontrollbereiches,� die Sicherung des Kontrolltrupps und

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verhindert den Zutritt Unbefugter in den Kontrollraum während derKontrolle.

Der Kontrolltrupp führt die Personen- und Fahrzeugkontrolle so-wie bei Bedarf die Durchsuchung durch (s. RdNr. 69 bis 91).

Der Kommandant des temporären Kontrollpunktes befindet sichvorwiegend beim Kontrolltrupp und unterstützt diesen bei Bedarf.

Der Verkehrsregler� wählt seinen Platz so, dass anzuhaltende Fahrzeuge rechtzeitig vor

der Sperre zum Anhalten gebracht werden können,� lässt auf Befehl Fahrzeuge in den Kontrollbereich einfahren,� schleust eigene Transporte durch und� schließt auf Kommando des Kontrollpostens:

�Kampfmittel!�die vorbereitete Sperre.

Zur Unterstützung von temporären Kontrollpunkten können� die Militärpolizei/Militärstreife,� die Sicherheitsexekutive,� Kampfmittelbeseitiger und� Diensthundeeingesetzt werden.

Das Beziehen und Einrichten des Kontrollpunktes wird wie folgtdurchgeführt (s. Abb. 41):� auf Befehl fährt das erste (gepanzerte) Fahrzeug auf den anderen

Fahrstreifen und sperrt diesen für den Gegenverkehr,� je 1 Verkehrsregler sitzt vom ersten und zweiten (gepanzerten)

Fahrzeug ab und hält den Verkehr an,� die restlichen Soldaten sitzen ab und das zweite (gepanzerte) Fahr-

zeug wendet,� danach wird der Kontrollpunkt errichtet und durch Soldaten vom

Fahrzeug aus gesichert.

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das 1. gepanzerte Fahrzeug fährt auf die linke Spurund sperrt sie für den Gegenverkehr

je 1 Verkehrsregler sitzt abund hält den Verkehr an

die restlichen Soldaten sitzen abund das 2. gepanzerte Fahrzeug wendet

KK

der Kontrollraum wirdvon den Fzg aus gesichert

Abb. 41: Beziehen und Einrichten des Kontrollpunktes(Beispiel)

(rot = Zivilverkehr)

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5. Sonderformen des temporären Kontrollpunktes

Sonderformen des temporären Kontrollpunktes sind� das Stellen eines Fahrzeuges aus der Bewegung,� die Straßensperre und� die Kontrolle an einer Straßenkreuzung.

Das Stellen eines Fahrzeuges aus der Bewegung wird wie folgtdurchgeführt:� auf Befehl überholt das erste gepanzerte Fahrzeug bzw. ein bereit-

gehaltenes schnelles Räderfahrzeug das Zielfahrzeug und hält es an,� bei einem entgegenkommenden Zielfahrzeug blockiert das zweite

gepanzerte Fahrzeug die Straße,� je nach Bedrohung und Verkehrsaufkommen wird der fließende

Verkehr durch die Verkehrsregler vorbeigeleitet oder die Straßewird für die Dauer der Kontrolle gesperrt (s. Abb. 42).

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K S

K

K

Zielfahrzeugwird erkannt

das 1. gepanzerte Fahrzeug überholtund hält das Zielfahrzeug an

Fließverkehr wird durchVerkehrsregler weitergeleitet

die

bei erhöhter Bedrohung:Straßensperre

STSTOPOP

STSTOPOP

SK

Abb. 42: Stellen eines Fahrzeuges aus der Bewegung(rot = Zivilverkehr)

Das Ziel der Straßensperre ist, den Fußgänger- und Fahrzeugver-kehr auf ein für die jeweilige Situation notwendiges Maß zu beschrän-ken. Mit der Straßensperre besteht die Möglichkeit, jede Bewegung in

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oder aus einem Raum zu blockieren oder durch teilweise Öffnung dieDurchflussrate zu regulieren.

Dazu werden� Stachelbandrollen,� Nagelbänder oder� gepanzerte Fahrzeugeals Sperre verwendet (s. Abb. 43).

Abb. 43: Straßensperre(Beispiel)

(rot = Zivilverkehr)

Für die Kontrolle an einer Straßenkreuzung werden mindestenszugsstarke Kräfte eingesetzt. Je einmündender Straße wird ein Kon-trollraum errichtet.

Von besonderer Bedeutung ist die Verkehrsregelung durch denKommandanten. Das Kommandantenfahrzeug kann zum Zwecke derStraßensperre mit laufendem Motor bereitgehalten werden (s. Abb.44).

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K

Abb. 44: Kontrolle an einer Straßenkreuzung(Beispiel)

(rot = Zivilverkehr)

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X. Reserven im Schutz

1. Allgemeines

Auf Grund des auf allen Ebenen meist großen Verantwortungsbe-reiches und der unklaren und vielen Möglichkeiten, die der subversivkämpfende Gegner besitzt, kommt der Schwergewichts- und Reser-venbildung im Schutz besondere Bedeutung zu.

Die Größe eines Raumes und die tatsächlich verfügbaren Kräfteverlangen eine entsprechende Schwergewichtsbildung sowie dasrichtige Verhältnis zwischen den eingesetzten und frei verfügbarenKräften. Mit den Reserven ist auf Grund einer sorgfältigen Aufklärungund/oder aufgrund von Informationen aus der Bevölkerung der Kampfgegen subversive Kräfte aktiv zu führen.

2. Anforderungen an Reserven

Reserven müssen über eine sehr hohe Mobilität und Durchset-zungsfähigkeit verfügen. Sie sind nach Möglichkeit mit splitterge-schützten Fahrzeugen auszustatten, die trotzdem über sehr hohe Be-weglichkeit verfügen.

Reserven müssen aber auch im Lufttransport verlegt werden kön-nen.

Bei der Festlegung des Platzes einer Reserve ist dies zu berück-sichtigen.

Da subversive Kräfte meist nur in kleinen Gruppen auftreten, nurkurz zuschlagen und sich dann wieder rasch absetzten, ist grundsätz-lich der Bildung von mehreren kleinen örtlichen Reserven der Vor-zug gegenüber großen zentralen Reserven zu geben.

Das Zusammenführen mehrerer kleiner Reserven für einen ge-schlossenen Einsatz ist vorzubereiten.

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Reserven müssen sich auf alle zur Verfügung stehenden Kampf-mittel abstützen können. Die dafür notwendigen Vorbereitungen undAbsprachen sind immer durchzuführen (zB Steilfeuer- und Luftunter-stützung).

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D. AUFKLÄRUNG

I. Allgemeines

Die Aufklärung hat den Zweck, dem Kommandanten Erkenntnisseüber den Ort, die Stärke, Gliederung und Bewaffnung des potentiellenFeindes, seine mutmaßlichen Absichten sowie über das Verhalten unddie Stimmungslage in der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.

Sie schließt immer die Erkundung des Geländes mit ein und ist dieentscheidende Grundlage für die Durchführung des Raumschutzes.

Aufklärung findet bei Tag und Nacht statt. Neben den durch dieAufklärung gewonnenen Ergebnissen dienen alle weiteren Erkennt-nisse, die zB durch Beobachtung und Befragung erzielt wurden, derVervollständigung des Lagebildes.

Im Einsatz erhält die Truppe zusätzliche Aufklärungsergebnisse,die durch zuständige Stabsstellen, die Sicherheitsexekutive und zivileBehörden zur Verfügung gestellt werden.

Die eingesetzte Truppe führt die Aufklärung in ihrem Verantwor-tungsbereich durch, abhängig von der Lage und dem Auftrag in Formvon� Fußspähtrupps,� Motspähtrupps,� kampfkräftige Aufklärung,� stehende Spähtrupps,� Patrouillen,� Beobachtungspunkten,� Gesprächsaufklärung (gegebenenfalls),� Verbindung zu zivilen Stellen,� Untersuchung von Vorfällen und� technischer/elektronischer Aufklärung.

Im Allgemeinen werden die verschiedenen Formen nebeneinanderangewendet.

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Grundsätzlich können Spähtrupps verstärkt werden durch� Pioniere,� Kampfmittelbeseitiger,� Fernmeldekräfte,� Dolmetscher/Sprachmittler (bei Bedarf) und� gegebenenfalls durch Kampfpanzer, Artilleriebeobachter, ABC-

Abwehrfachdienste.

Die Aufklärungskräfte müssen mit Führungsmitteln so ausgestat-tet werden, dass sie die Verbindung zum vorgesetzten Kommando,auch bei großer Aufklärungstiefe, immer sicher halten können.

Die Aufklärung und Erkundung des Einsatzraumes ist so frühwie möglich durchzuführen, um vor Einsatzbeginn alle Erkenntnisseüber die Gruppierungen im Raum und das Gelände verfügbar zu haben(Aufklärungsplan).

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II. Spähtrupp

Für Fuß- und Motspähtrupps sind die Bestimmungen der DVBH�Die Jägergruppe� und �Der Jägerzug� sinngemäß anzuwenden.

Der stehende Spähtrupp dient der Ergänzung und Verdichtung derBeobachtungs- und Kontrollpunkte.

Die Aufgabe von stehenden Spähtrupps ist das Beobachten undMelden von� verdächtigen Bewegungen zur Umgehung von besetzten Punkten,� Annäherungen an Schutzobjekte und deren Beobachtung durch Un-

befugte,� wiederholtem Auftreten von gleichen Personen und/oder Fahrzeu-

gen und� sonstigen ungewöhnlichen oder verdächtig erscheinenden Beo-

bachtungen.

Für die Durchführung von stehenden Spähtrupps sind die Be-stimmungen der DVBH �Die Jägergruppe� und �Der Jägerzug� sinn-gemäß anzuwenden.

Für Spähtrupps gilt der Grundsatz:Viel sehen, ohne selbst gesehen zu werden.

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III. Gesprächsaufklärung

1. Allgemeines

Die Gesprächsaufklärung ist die Kontaktaufnahme und das Haltenbestehender Kontakte mit der Bevölkerung und/oder mit Vertretern derKonfliktparteien. Dabei wird immer versucht möglichst viel in Erfah-rung zu bringen, was die eigene Auftragserfüllung erleichtert oder ü-berhaupt erst ermöglicht.

Voraussetzung für die Gesprächsaufklärung ist ein Zustand relativerRuhe.

Gesprächsaufklärung ohne guten Kontakt � zumindest zu Teilen derBevölkerung und/oder zu Konfliktparteien � bringt keine brauchbarenErgebnisse. Daher ist alles zu unterlassen, was unnötig gute Kontaktestört oder zerstört und alles, was lagebedingt möglich ist, zu unterneh-men, um Kontakte herzustellen oder zu verbessern.

Ein zumindest teilweises Beherrschen der Landessprache erleichtertdie Gesprächsaufklärung wesentlich.

2. Durchführung

Bei der Durchführung der Gesprächsaufklärung sind nachstehendeRichtlinien zu beachten:� je nach Lage ist die Kontaktaufnahme mit der Bevölkerung, aber

auch mit Vertretern der Konfliktparteien, zu suchen,� örtliche Gebräuche müssen akzeptiert werden; die Kenntnis dieser

Gebräuche ist Voraussetzung für ein brauchbares Gesprächsklimaund für die Qualität der Ergebnisse eines Gesprächs,

� nicht mit der �Tür ins Haus� fallen; wie im Sport braucht auch eingutes Gespräch eine Aufwärmphase,

� es kann über alles gesprochen werden, allerdings dürfen keine per-sönlichen Daten, auch zum Schutz der eigenen Angehörigen, wei-tergegeben werden,

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� während des Gesprächs ist darauf zu achten, dass keine örtlichenBräuche verletzt werden (zB wer darf wen ansprechen oder sogarberühren),

� während des ganzen Gesprächs muss klar sein, dass die Soldatendie Autorität im Land vertreten, was keinesfalls zu Überheblichkeitführen darf,

� sehr oft besitzen Vertreter lokaler Konfliktparteien, aber auch Ver-treter von Bevölkerungsgruppen, ein sehr ausgeprägtes Gefühl fürEhre; wenn es gelingt sie auf diese Ehre zu verpflichten, kann vielerreicht werden; eigene Zusagen müssen dann aber auch im vollenUmfang eingehalten werden,

� auch wenn man selbst eine völlig andere Weltanschauung vertritt,muss vermieden werden, Vorurteile spüren zu lassen; aus den ge-zeigten Gefühlen der moralischen Überlegenheit heraus lässt sichschwer ein gutes Gesprächsklima aufbauen;

� versprochen werden darf nur das, was auch sicher eingehalten wer-den kann; Versprechungen, für die der jeweilige Gesprächsführerkeine Ermächtigung hat, darf er nicht geben; ein nicht gehaltenesVersprechen untergräbt das Vertrauen und ist sehr schwer wiedergut zu machen,

� kleine, ortsübliche Geschenke dürfen angenommen werden; eineNichtannahme könnte eine Beleidigung darstellen; zu beachten istaber, dass die Grenze zur Bestechung nie überschritten wird; dieAnnahme eines Geschenkes ist immer dem Vorgesetzten zu mel-den,

� am Ende eines jeden Gesprächs soll der Termin für das nächsteTreffen vereinbart werden; einmal hergestellte Kontakte sollen ge-pflegt werden, auch wenn nicht immer und bei jedem Gespräch so-fort verwertbare Ergebnisse erzielt werden.

Die Ergebnisse der Gesprächsaufklärung sind an den S2-Dienstweiterzuleiten.

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IV. Beobachtungspunkt

1. Allgemeines

Beobachten und Melden sind wesentliche Aufgaben beim Einsatzjeder Truppe. Nur auf Grund der präzisen und unverzüglichen Mel-dung aller Beobachtungen kann sich die Führung ein aktuelles Lage-bild verschaffen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.

Beobachtungspunkte haben folgenden Zweck:� Aktivitäten im Einsatzraum, entlang von Verkehrswegen, in Wohn-

gebieten, an Grenzabschnitten und im Luftraum feststellen,� Infiltration oder Schmuggel entgegenwirken,� Präsenz gegenüber der Bevölkerung, den Konfliktparteien oder den

sonstigen (subversiven) Kräften im Raum zeigen.Wichtig dabei ist das enge Zusammenwirken der Beobachtungs-

punkte mit allen anderen eingesetzten Kräften.

Beobachtungspunkte werden unterschieden in:� stationäre Beobachtungspunkte; diese sind für einen langfristigen

Einsatz vorgesehen; sie verfügen daher über eine entsprechendeInfrastruktur,

� temporäre Beobachtungspunkte; diese sind für einen zeitlich be-grenzten Einsatz vorgesehen; sie lassen sich schnell errichten undbenötigen wenig Personal und Material für den Aufbau und denBetrieb.

2. Grundsätze

Für die Errichtung von Beobachtungspunkten gilt folgenderGrundsatz:

Viel sehen und gesehen werden.

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Beobachtungspunkte können daher gut sichtbar und als solche ge-kennzeichnet angelegt und nach Möglichkeit und Auftrag� auf überhöhtem und nach allen Seiten offenem Gelände und� an zentralen Plätzen im verbauten Gebieterrichtet werden.

Der Schutz gegen Flach- und Steilfeuer ist vorzusehen und eineRundumverteidigung vorzubereiten.

Eine überlagerte Verbindung vom Beobachtungspunkt zum vor-gesetzten Kommando muss gegeben sein.

3. Ausbau und Ausstattung vonBeobachtungspunkten

Stationärer Beobachtungspunkt

Der gesamte stationäre Beobachtungspunkt ist mit Drahtsperrenund nach Möglichkeit mit einem Erdwall oder etwas Ähnlichem zuumgeben. Alle Zugänge müssen sich durch vorbereitete Sperren raschschließen lassen und sind ständig zu sichern. Technische Hilfsmittelwie Alarmminen und/oder Sensoren erleichtern die Sicherung nach au-ßen und sind immer einzubauen.

Der Bewuchs und störende Bebauung im Umkreis von etwa 50 m(Handgranatenwurfweite) um den stationären Beobachtungspunkt sind,wo notwendig und möglich, zu entfernen. Dadurch werden die Beo-bachtungsmöglichkeiten verbessert und die Gefahr von Überraschun-gen minimiert.

Ein idealer stationärer Beobachtungspunkt verfügt über (s. Abb.45):� Beobachtungsturm,� Beleuchtungsturm,� Kampfdeckungen,

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� Schutzraum,� Unterkunft,� Sanitäreinrichtungen,� Lagermöglichkeit für Betriebsmittel und Munition,� Kraftfahrzeugabstellplatz,� Notausgang,� Flaggenmast,� Hubschrauberlandeplatz,� Abfallbehälter.

Unt

erku

nft

Wache

Beobachtungs-turm

BetrMMun

Erdwall

Schranken

Schutzraum(unterirdisch)

Not-ausgang

Beleuchtungs-turm

Abf

all

Abb. 45: stationärer Beobachtungspunkt(Beispiel)

Temporärer Beobachtungspunkt

Für den Aufbau eines temporären Beobachtungspunktes gibt eskeine Normen. Ein Schutz vor Witterungseinflüssen ist anzustreben.

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Ausstattung des Beobachtungspunktes

Zur Ausstattung eines Beobachtungspunktes können gehören:� Ferngläser und Nachtsichtgeräte,� Wärmebildgeräte,� Gefechtsfeldaufklärungssystem (GEFAS),� Flagge und Kennzeichnungsmaterial,� Funkgerät,� Feldfernsprecher,� Fernmeldeunterlagen,� Foto-/Videoausrüstung,� erforderliche Formulare und Schreibutensilien,� zusätzliches Sanitätsmaterial.

4. Durchführung

Abhängig von der Lage und dem Auftrag werden bis halbzugs-starke Kräfte in Beobachtungspunkten eingesetzt. Sollte es die Lageerfordern, sind die jeweiligen Kräfte zu verstärken und ist der Beo-bachtungspunkt zu verteidigen.

Unabhängig von der Stärke sind immer Teile zur� Beobachtung und� Sicherungeinzusetzen.

Stationäre Beobachtungspunkte sind mindestens mit gruppen-starken Kräften zu besetzen.

Temporäre Beobachtungspunkte sind mit mindestens 3 Soldatenzu besetzen. und werden meist im Zuge von Patrouillen (Fuß- oderMotpatrouillen) auf Befehl bezogen.

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V. Patrouille

1. Allgemeines

Zur Demonstration der Präsenz und zur Verdichtung des Lagebil-des sind neben stationären Maßnahmen (Beobachtungs-punkte/Kontrollpunkte) auch bewegliche Einsätze erforderlich. Diesewerden von Patrouillen durchgeführt.

Der Zweck der Patrouille ist� die Demonstration der Präsenz,� die Überwachung von

� Geländeabschnitten,� Verkehrswegen und� sichttoten Räumen stationär eingesetzter Kräfte;

� die Informationsgewinnung, auch durch Gesprächsaufklärung,� die Untersuchung und Überprüfung von Vorfällen und Meldungen,� das Halten der Verbindung zu eigenen, stationär eingesetzten Kräf-

ten und� bei Bedarf die Errichtung von temporären Beobachtungs- und

Kontrollpunkten.

Man unterscheidet zwischen� Mot-/Mechpatrouillen,� Fußpatrouillen,� Luftpatrouillen und� Bootspatrouillen.

Die Mot-/Mechpatrouille� wird weiträumig eingesetzt,� besitzt weitreichende Fernmeldemittel und� bietet einen erhöhten Schutz für die Besatzung und eine gute Über-

sichtsmöglichkeit.

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Die Fußpatrouille� ermöglicht den unmittelbaren Kontakt zur Bevölkerung,� wird räumlich begrenzt, auch im schwierigen Gelände, eingesetzt,� besitzt eingeschränkte Verbindungsmittel,� ist äußeren Witterungseinflüssen und feindlicher Waffenwirkung

im besonderen Maße ausgesetzt und� ist langsam, kann aber genau beobachten.

Die Luftpatrouille� ermöglicht die rasche Überwachung

� des gesamten Einsatzraumes,� von besonderen Vorkommnissen (zB Demonstrationen, Men-

schen- und Fahrzeugansammlungen) und� hält Verbindung zu isolierten stationär eingesetzten eigenen Teilen.

Die Bootspatrouille� ermöglicht die Überwachung von Gewässern und� hält Verbindung zu isolierten stationär eingesetzten eigenen Teilen

(zB Inseln).

2. Grundsätze

Die Hauptaufgabe der Patrouille ist immer das Beobachten, Über-wachen und Melden.

Die Patrouille� geht offen und für alle erkennbar vor (die Erkennungszeichen der

eingesetzten Truppe müssen sichtbar sein),� demonstriert Wachsamkeit und Professionalismus,� meldet an festgelegten Punkten bzw. zu festgelegten Zeiten,� notiert und meldet Beobachtungen und Vorkommnisse (zB Ab-

kommensverletzungen bei Friedensunterstützenden Einsätzen).Der festgelegte Patrouillenweg darf nur mit Genehmigung verlas-

sen werden.

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Der Einsatz von Patrouillen ist nach Möglichkeit und Erfordernisdurch Feuer zu überwachen (zB Granatwerfer, Artillerie, Luftfahrzeu-ge, Panzer).

3. Ausrüstung, Ausstattung

Im Rahmen von Mot-/Mechpatrouillen ist die Ausrüstung zur Er-richtung eines temporären Kontrollpunktes mitzuführen (s. RdNr. 322).

Die Versorgungsselbstständigkeit ist für 24 Stunden sicherzu-stellen.

4. Durchführung

Die Stärke von Patrouillen ist abhängig von der Lage sowie der Artund der Dauer des Auftrages.

Bei weiträumigen Patrouillen ist der Einsatz vor allem mit gepan-zerten Fahrzeugen in Halbzugsstärke zweckmäßig.

Bei Bedarf können eingegliedert werden:� ortskundige Führer,� Kampfmittelbeseitiger,� Verbindungsoffiziere,� Sprachmittler/Dolmetscher,� Notarztwagen,� Militärpolizei/Militärstreife,� Diensthunde usw.

Aktuelle Informationen sind einzuholen über� die Lage

� anderer eigener Kräfte im Raum und� der Konfliktparteien;

� das Verhalten der Bevölkerung,� gleichzeitig eingesetzte weitere Patrouillen,� das Wetter,

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� die Befahrbarkeit der Bewegungslinien,� mögliche Gefahren wie Minen, Hindernisse sowie deren Umge-

hungsmöglichkeiten,� den Platz eigener Beobachtungs- und Kontrollpunkte und� Versorgungsmöglichkeiten.

Die Einsatzbereitschaft von Mannschaft und Gerät ist vor Antrittder Patrouille zu überprüfen.

Die Mot-/Mechpatrouille bewegt sich nach den Grundsätzen desgesicherten Motmarsches.

Die grundsätzliche Fahrweise bei mehreren Fahrzeugen ist die ge-schlossene Fahrweise. Der Fahrzeugabstand beträgt in der Regel 50 m.

Bei entsprechender Lageentwicklung und der Annäherung an ge-fährliche Geländeteile wird raupenartig oder überschlagend vorgegan-gen. Beobachtungshalte zum Beobachten in den nächsten Geländeab-schnitt unterstützen als zusätzliche Sicherungsmaßnahme.

Die Fußpatrouille bewegt sich je nach Stärke in den Gefechtsfor-men (s. Abb. 46):� V-Form� Y-Form oder� X-Form.

Die Einbindung eines eigenen Fahrzeuges in die Gefechtsform istmöglich (s. Abb. 47).

Mar

schr

icht

ung

Mar

schr

icht

ung

X-FormV-Form Y-Form

Abb. 46: Gefechtsformen der Fußpatrouille

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MarschrichtungMarschrichtung

Gruppe

Halbzug

Abb. 47: Einbindung der eigenen Fahrzeugein die Gefechtsform

Die Rundumbeobachtung und -sicherung ist durchzuführen.

Im Anlassfall erfolgt die Personen- und Fahrzeugkontrolle ge-mäß RdNr. 69 bis 91.

In der Nacht oder bei schlechter Sicht� legt die Patrouille in kurzen Abständen Beobachtungs- und Horch-

halte ein und� sind auf Befehl die Flagge und die Kennzeichnung zu beleuchten.

Bei Auftreffen auf Minen ist gemäß RdNr. 646 vorzugehen.

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Nach Beendigung der Patrouille ist nach der Rückmeldung� eine Nachbesprechung mit allen an der Patrouille Beteiligten

durchzuführen,� ein Patrouillenbericht zu verfassen (Inhalt: wer, wann, was, wie,

wo), der durch Skizzen, Fotos usw. zu ergänzen ist und� die Materialerhaltung durchzuführen.

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VI. Untersuchung von Vorfällen

1. Allgemeines

Vorfälle verschiedenster Art (zB Diebstahl, Körperverletzung,Raub, Mord) werden durch die Sicherheitsexekutive untersucht.

Fehlen in einem Einsatzraum solche Exekutivorgane, müssen dieseAufgaben durch Soldaten, insbesondere durch die Militärpolizei,wahrgenommen werden.

Die planmäßige Untersuchung von Vorfällen ist, wenn sie durchSoldaten durchgeführt wird, Aufgabe von besonders geschultem Per-sonal.

Ein Mindestmaß an Kenntnissen darüber müssen alle Komman-danten besitzen. Im Ausnahmefall hat jeder am Ort des Geschehenserste Maßnahmen zu setzen (zB Verkehrsunfall).

2. Durchführung

Im Rahmen der Untersuchung sind folgende Maßnahmen durchzu-führen:� den Unfallort/Ort des Geschehens absichern und absperren,� das Ereignis dem vorgesetzten Kommando melden, bei Bedarf Un-

terstützung anfordern,� Verletzten Erste Hilfe leisten,� sicherstellen, dass keine Spuren verwischt oder beseitigt werden,� auf Minengefahr achten,� fotografieren/filmen und/oder Skizzen anfertigen,� Zeugen feststellen und trennen (zum Erhalt unabhängiger Aussa-

gen), dabei sind� die Personalien festzuhalten und� nach Möglichkeit erste Befragungen durchzuführen;

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� strikte Unparteilichkeit wahren,� den/die Täter feststellen und festhalten.

Ist die Lage am Ort des Geschehens unklar und/oder unsicher undreichen die eigenen Kräfte nicht aus, ist zunächst nur aus sicherer Ent-fernung zu beobachten, zu melden und der Raum abzusichern.

Weitere Maßnahmen setzt das vorgesetzte Kommando.

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VII. Elektronische Aufklärung

1. Allgemeines

Die elektronische Aufklärung kann auf taktischer und gefechts-technischer Ebene erfolgen.

Je nach Führungsebene und Eigenart des Gerätes erfolgt der Ein-satz mit Luftfahrzeugen, fahrzeuggestützt oder als Ausrüstung abge-sessener infanteristischer Kräfte sowie mobil oder stationär, passiv o-der aktiv.

Durch elektronische Aufklärung können Ziele entdeckt, erkanntund identifiziert werden. Im Raumschutz werden solche Ziele meistEinzelpersonen oder Personengruppen sein, deren Absicht und Statusnicht von vorne herein klar sind.

Eine Identifizierung mit elektronischer Aufklärung allein wird nurin Ausnahmefällen möglich sein. Durch die Führung ist daher das Zu-sammenwirken der elektronischen Aufklärung mit den örtlich einge-setzten Truppen und deren Aufklärung sicherzustellen.

2. Führung

Neben truppeneigenen elektronischen Aufklärungsmitteln kann e-lektronische Aufklärung durch übergeordnete Kommanden im Füh-rungsbereich unterstellter Truppen eingesetzt werden oder Elementeder elektronischen Aufklärung werden den Truppen unterstellt. In allenFällen ist das Zusammenwirken mit den örtlich eingesetzten Kräftensicherzustellen, um� durch die Auswertung verschiedener Aufklärungsergebnisse zu ei-

nem möglichst klaren Lagebild zu kommen,

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� Gefechtshandlungen in enger Abstimmung mit der elektronischenAufklärung und einem möglichst detaillierten und aktuellen Lage-bild durchführen zu können und

� eine Gefährdung eigener Kräfte zu verhindern.

Durch den Einsatz verschiedener Aufklärungsmittel können die je-weils technisch oder organisatorisch bedingten Schwächen der einzel-nen Systeme ausgeglichen werden.

Das Zusammenwirken muss durch Absprachen, Austausch vonAufklärungsergebnissen, Fernmeldeverbindungen und eventuelle Ver-bindungsdienste sichergestellt werden. Bei Gefechtshandlungen wirdes oft zweckmäßig sein eine einheitliche, örtliche Raumfrequenz fest-zulegen. Bei der Sicherung übergeordneter Elemente der elektroni-schen Aufklärung muss die Nahsicherung dieser Elemente mit den ört-lich eingesetzten Kräften zusammenwirken. Versorgungsmäßige An-weisungen an örtlich eingesetzte Kräfte werden oft zweckmäßig sein.

Das Zusammenwirken von Kräften mit der elektronischen Aufklä-rung gliedert sich in folgende Phasen:1. Entdeckung und Erkennung möglicher Ziele mit weitreichenden

Systemen oder Sensoren; dafür eignen sich vor allem das Gefechts-feldradar, Sensoren (in sichttoten Räumen) und luftbewegliche e-lektronische Aufklärung,

2. Versuch einer ersten Identifizierung mit Wärmebildgeräten größe-rer Reichweite und Alarmierung von Kräften,

3. Heranführen der Kräfte unter Weiterführung des Versuchs der Iden-tifizierung,

4. Einsatz der Kräfte im engen Zusammenwirken mit der elektroni-schen Aufklärung,

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5. endgültige Identifizierung durch die eingesetzten Kräfte mit trup-peneigenen elektronischen Aufklärungsmitteln oder persönlichdurch �interpersonelle Kontaktaufnahme�,

6. Gefechtshandlung oder Durchführung entsprechender Maßnahmen.

3. Einsatz elektronischer Aufklärung

Auf taktischer Ebene kommen vor allem folgende Systeme zumEinsatz:� Gefechtsfeldradar,� optronische Geräte,� Sensoren,� Aufklärungsdrohnen,� elektronische Aufklärung aus der Luft,� elektronische Fernmeldeaufklärung.

Das Gefechtsfeldradar ist ein Gerät, das boden- oder fahrzeugge-stützt zur Aufklärung von Personen (bis 10 km) und Fahrzeugen (bis15 km) eingesetzt werden kann. Es benötigt quasioptische Sicht zumAufklärungsziel und kann dichteres Blattwerk nicht durchdringen.Schneefall und Regen führen dagegen zu keiner wesentlichen Herab-setzung der Wirkung. Die aufzuklärenden Ziele müssen sich jedochmit mehr als 1 km/h bewegen, um erkannt zu werden. Durch starkenWind verursachte Bewegungen von Baumkronen können zu Fehlim-pulsen führen.

Das Gefechtfeldradar kann die Richtung und Entfernung zu einementdeckten Ziel mit der Genauigkeit von etwa ±1 Strich und ±10 m an-geben. Eine Unterscheidung zwischen einer Einzelperson und einerPersonengruppe ist ab etwa 5 km möglich. Bestimmte Bewegungscha-rakteristiken lassen auch eine frühere Erkennung zu. Eine mögliche a-kustische Auswertung der Radarimpulse kann zusätzlich Hinweise aufdie Art des erkannten Zieles geben. Die Identifizierung der Ziele wirddagegen meist nicht möglich sein. Daher ist ein Einsatz gemeinsam mit

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Wärmebildgeräten oder Restlichtverstärkern größerer Reichweite an-zustreben.

Das Gefechtsfeldradar eignet sich daher vor allem für die Überwa-chung weiträumiger, offener Geländeabschnitte gegen Infiltration. Da-bei ist das Gefechtsfeldradar auf überhöhten Punkten einzusetzen. Daes allerdings aktiv abstrahlt, ist seine Aufklärung auch im Raumschutzwahrscheinlich. Durch einen beweglichen Einsatz oder zumindest häu-figen Stellungswechsel kann auch ein räumlich oder zeitlich schwer-gewichtsmäßiger Einsatz erfolgen.

Gefechtsfeldradartrupps können kleinen Verbänden in Schwerge-wichtsräumen unterstellt werden.

Optronische Geräte umfassen nach dem Wirkungsprinzip Wär-mebildgeräte, Restlichtverstärker oder Infrarotgeräte. Je nach Geräte-klasse sind folgende Sichtweiten gegeben:� Wärmebildgeräte/groß mit etwa 5 km Sichtweite, meist fahrzeugge-

stützt mit Monitor,� Wärmebildgeräte/klein mit etwa 3 km Sichtweite, auch handgehal-

ten einsetzbar, teilweise auch mit Monitor,� Nachtsichtferngläser auf Restlichtbasis mit etwa 300 m Sichtweite,� Nachtsichtbrillen auf Restlichtbasis mit etwa 200 m Sichtweite,� Waffenoptronik (meist von Lenkwaffen) mit einer für elektronische

Aufklärung nutzbaren Sichtweite von etwa 2 000 m.Die derzeit im Bundesheer eingesetzten Geräte sind passiv. Wär-

mebildgeräte/groß wirken günstig mit Gefechtfeldradar zusammen.Wärmebildgeräte/klein sowie Nachtsichtferngläser und -brillen er-möglichen den eingesetzten Kräften die Identifizierung der Ziele undden gezielten Einsatz der Waffen.

Bei Gefechtshandlungen wird es oft nicht möglich sein, alle örtlicheingesetzten Soldaten mit derartigen Geräten auszustatten. Ist nur einGerät verfügbar, können die Kräfte nur mit Hilfe der optronischenMittel herangeführt, frühzeitig in Stellung gebracht und im Zusam-

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menwirken mit Leuchtmitteln eingesetzt werden. Beim Säubern vonWaldgebieten ist jedoch für jeden beteiligten Soldaten 1 Gerät erfor-derlich. Ein Stoß ohne Ausleuchten ist nur möglich, wenn alle dabeieingesetzten Soldaten einschließlich der Feuerunterstützung mit ent-sprechenden Geräten ausgestattet sind.

Ein optronisches Gerät wird entweder von höheren Führungsebenenin Verbindung mit anderen elektronischen Aufklärungsmitteln inSchwergewichtsräumen eingesetzt, Verbänden unterstellt oder ist Teilder Ausstattung für bestimmte Einsätze.

Der Einsatz bestimmter Sensoren (zB Bewegungsmelder) erfolgtam zweckmäßigsten in sichttoten Räumen, tiefgestaffelt entlang beur-teilter Annäherungsmöglichkeiten und Bewegungslinien oder an sen-siblen Punkten von Objekten. Eine Überwachung von größeren Räu-men ist auf Grund der schwierigen Interpretation der Signale und derVielzahl der Umwelteinflüsse (Tiere, Niederschläge) nur schwer mög-lich. Durch den Einsatz von Sensoren kann insbesondere beim Schutzvon Objekten eine wesentliche Einsparung an Kräften erreicht werden.

Der Einsatz von Sensoren erfordert vor allem in der Auswertunggroße Erfahrung. Daher werden Sensoren in der Regel von eigenen E-lementen eingesetzt. Diese können kleinen Verbänden oder auch Ein-heiten unterstellt werden.

Behelfsmäßig können Sensoren unter Verwendung handelsüblicherBewegungsmelder und Lichtschranken auf unterster Ebene Kräfte spa-ren.

Aufklärungsdrohnen sind unbemannte Flugkörper mit verschie-denen elektronischen Aufklärungssensoren. Sie haben eine Reichweitevon etwa 100 km und fliegen entlang einer vorgegebenen Route oderwerden gesteuert. Sie übermitteln die Aufklärungsergebnisse entwederwährend des Fluges oder speichern diese für eine Auswertung nach ih-rer Rückkehr. Die Charakteristik möglicher Aufklärungsziele imRaumschutz, die Menge an Aufklärungsdaten und der Zeitbedarf bis

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zur Auswertung lassen jedoch lediglich einen Einsatz beim Schutz vonwenig bevölkerten, weitläufigen, offenen oder gebirgigen Grenzab-schnitten gegen Infiltration erfolgreich scheinen. Daneben könnenDrohnen gezielt zur örtlichen Aufklärung bei Verdachtsmomenten ein-gesetzt werden.

Bei der elektronischen Aufklärung aus der Luft kommen grund-sätzlich die gleichen Aufklärungsmittel zum Einsatz wie bei der bo-dengebundenen elektronischen Aufklärung. Auf taktischer und ge-fechtstechnischer Ebene sind dabei vor allem Hubschrauber zweckmä-ßig. Der Nachteil des Hubschraubers ist die große Erkennbarkeit fürden Gegner.

Elektronische Aufklärung aus der Luft kann daher im Allgemeinennur� der Überwachung offener, vor allem gebirgiger Räume gegen Infilt-

ration dienen,� mit eingesetzten Kampftruppen bei der Säuberung von Geländetei-

len und bei Einsätzen gegen erkannte Feindgruppierungen zusam-menwirken,

� zur Gegenjagd oder Verfolgung eingesetzt werden und� im Rahmen des Schutzes von Bewegungslinien und Transporten

neuralgische Punkte abseits von stark besiedelten Räumen aufklä-ren.

In jedem Fall ist eine Funkverbindung zu den örtlich eingesetztenTruppen zwingend erforderlich, um das Zusammenwirken sicherzu-stellen.

Elektronische Aufklärung aus der Luft wird in der Regel auf derEbene der Brigade und darüber eingesetzt und kann für bestimmteAufgaben zeitlich begrenzt kleinen Verbänden unterstellt werden.

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Die elektronische Fernmeldeaufklärung wird auf höheren Füh-rungsebenen durchgeführt. Die Ergebnisse werden den kleinen Ver-bänden im Wege der vorgesetzten Kommanden verfügbar gemacht.

4. Schutz vor elektronischer Aufklärung

Der Schutz vor elektronischer Aufklärung wird vor allem durchTarnung, Aufenthalt in Gebäuden und funktaktische Maßnahmen er-reicht.

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VIII. Luftaufklärung

1. Allgemeines

Luftaufklärung ist das Beschaffen von Lage- und Geländeinfor-mationen unter Verwendung von luftgestützten Sensoren. Sie kann a-ber auch durch Augenaufklärung erfolgen.

Nach dem Grundsatz der Ökonomie der Kräfte sind Luftaufklä-rungsteile dort einzusetzen, wo die Aufklärungs- und Überwachungs-aufgaben durch Bodenkräfte nicht oder nur unzureichend erfüllt wer-den können.

Luftaufklärungskräfte und -mittel unterstützen den Einsatzdurch:� Erstellung von Planungs- und Führungsgrundlagen im Rahmen der

Einsatzvorbereitung,� Aufklärung von Räumen, Zonen, Linien und Objekten,� Überwachung des Einsatzraumes (vor allem Kommunikationslinien

sowie das Angelände von Schutzobjekten),� Koordination und/oder Leitung (TACON) des Einsatzes sowie des

Einsatzes von Reserven am Boden oder aus der Luft.

Die Luftaufklärung und Überwachung aus der Luft dient der� Lageaufklärung,� Zielaufklärung,� Wirkungsaufklärung sowie der� Einsatzleitung.

Als Träger für Luftaufklärungseinsätze dienen� Satelliten,� unbemannte Luftfahrzeuge (UAV � Unmanned Aerial Vehicles),� Düsenluftfahrzeuge,� Flächenflugzeuge oder� Hubschrauber.

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Am besten geeignet wegen ihrer langen Verweildauer über demEinsatzraum sind unbemannte Luftfahrzeuge mit direkter Datenüber-tragung zur Bodenstation und zum Bedarfsträger.

Die Aufklärung erfolgt durch� Augenaufklärung,� Bildaufklärung, (wahlweise Video oder Infrarot [IR]) bei Tag und

in der Nacht sowie� Radar.

Luftaufklärungskräfte können auch zur bewaffneten Aufklärungeingesetzt werden.

Die Auswertung erfolgt entweder� unmittelbar während des Fluges durch die Besatzung (Pilot o-

der/und Operator),� am Boden durch eine mobile Luftaufklärungseinsatzstelle nach dem

Entwickeln und Auswerten des Filmes oder des TV/IR-Videoban-des oder

� direkt durch Auswertung der Echtzeitdatenübermittlung entwederbei der mobilen Luftaufklärungseinsatzstelle oder beim Bedarfsträ-ger.Die Übermittlung des TV/IR-Bildes ist durch Datalink in Echtzeit

sowohl zur Bodenauswertestelle als auch direkt zum führenden Kom-mando möglich.

Die lieferbaren Produkte der Luftaufklärung sind:� In-Flight Report unmittelbar in Echtzeit; eine mündliche Lagemel-

dung ohne detaillierte Auswertung,� Erstauswertemeldung; eine erste Auswertung gemäß der Anforde-

rung schriftlich etwa 45 Minuten nach der Landung,� Detailauswertemeldung; eine genaue Auswertung gemäß Anforde-

rung mit oder ohne Beilagen.

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Beilagen können sein:� Senkrechtluftbilder als Planungs- und Führungsgrundlagen,� ausgewertete, beschriftete Bilder,� Videobänder oder� elektronische Medien.

Die Ergebnisse werden entweder� direkt durch ein Führungsinformationssystem,� durch Fax oder fernmündlich bzw.� durch Melder (Bilder, Videokassetten usw.) zum Bedarfträger ü-

bermittelt.

2. Führungs- und Einsatzgrundsätze/taktischeVerfahren

Luftaufklärungskräfte können sowohl passiv, für reine Aufklä-rungs-/Überwachungseinsätze, als auch aktiv, für direkte Zusammen-arbeit mit Bodenkräften oder luftbeweglichen Reserven, eingesetztwerden.

Die Zusammenarbeit mit anderen Fliegerkräften und mit Boden-kräften erfordert ein festgelegtes Verfahren und koordinierende Maß-nahmen.

Die wesentlichen Tätigkeiten im Rahmen des Führungsverfahrenssind:� rechtzeitige Anforderung der Luftaufklärung (Normverfahren),� bei Bedarf Aufnahme eines Verbindungselementes Luftaufklärung

und Einbindung in das Führungsverfahren (EO/EUO LuAufkl) desführenden Kommandos; durch das Verbindungselement kann eineoptimale Beratung des Kommandanten und die fachdienstliche Füh-rung der Luftaufklärungselemente sichergestellt werden (Einsatz-planung/Tasking gemäß der Verfahren der Luftstreitkräfte),

� im Rahmen der Raumordnung ist der Standort der mobilen Einsatz-stelle Luftaufklärung festzulegen,

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� Absprachen/Aufnahme der mobilen Luftaufklärungseinsatzstelle,� die Vorgaben der Luftraumordnung sind bei der Einsatzplanung zu

berücksichtigen bzw. ist rechtzeitig der Bedarf an bestimmten Luft-räumen anzufordern; die grundsätzlichen Regelungen für die Flug-einsätze sind in der 24 Stunden gültigen Air Tasking Order (ATO)und der Air Space Coordination Order (ACO) festgelegt.

Koordinierende Maßnahmen für einen konkreten Einsatz sind:� genaue Beschreibung der geforderten Leistung (taktische Aufga-

benstellung, Zielgruppen, Einsatzraum, Zeiten usw.),� Koordinierung des Einsatzes mit anderen Luftfahrzeugen im

Einsatzraum,� Koordinierung mit der Fliegerabwehr und der Artillerie hinsichtlich

der Festlegung von Decknamen und Frequenzen,� Flugsicherungsfrequenz/Raumfrequenz,� taktische Führungsfrequenz Boden (Luftfahrzeugkommandant,

Bodenteile/Fliegerleittrupp),� taktischer Führungskreis Boden,� Feuerleitkreis,� taktische Führungsfrequenz Luft (zB Luftaufklärung�Transport-

hubschrauber�luftbewegliche Reserve),� Frequenz für Aufklärungsmeldungen/Datalink�In-Flight Report.

Folgende taktische Aufgabenstellungen werden für Luftaufklä-rungsteile unterschieden:� � klärt auf �

das Ziel/der Raum werden durch den Sensor einmal zu einem be-stimmten Zeitpunkt gedeckt,TOT: Time over Target ±3 Minuten Sollanforderung,der geforderte Raum wird durch einen Sensor gedeckt und auf Da-tenträger vollständig aufgezeichnet,

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� � überwacht �das Ziel/der Raum wird in einem geforderten Zeitraum nach be-stimmten Kriterien überwacht; eine mehrfache Deckung des gefor-derten Raumes ist möglich,der Raum wird durch Sensor/Auge nach einem bestimmten Profilgedeckt und nur bestimmte Eckpunkte auf Datenträger gespeichert;bei �Kontakt� werden Daten auf Datenträger gespeichert, der Flugjedoch weiter fortgesetzt,

� � hält Fühlung �das Luftfahrzeug hält Kontakt mit dem Ziel; das erwartete Ziel istklar zu definieren, um so ein taktisch richtiges Resultat zu erhalten;Prioritäten, Zeiten, Räume und erwartete Ziele sind klar zu definie-ren; das Verfahren zum Lösen vom Feind ist vorgeplant festzulegenbzw. durch die Einsatzkommandanten zu befehlen (Ende nachRaum, Zeit oder zu einem Zeitpunkt, der die sichere Rückkehr ein-schließlich Reserve zum Stützpunkt sicherstellt),

� � weist ein �nach einem festgelegten Verfahren werden Bodenteile oder andereLuftfahrzeuge in den Raum eingewiesen bzw. eine Zielansprachedurchgeführt,

� � führt/leitet �der Einsatz wird durch den festgelegten Kommandanten von Borddes Luftaufklärungs-Luftfahrzeuges geführt/geleitet.

Die Zusammenarbeit mit Bodenteilen vor Ort wird wie folgtdurchgeführt:� der Anflug in den Zielraum erfolgt gemäß der Anforderung und den

aus der Luftraumkoordination resultierenden Vorgaben,� Kontaktaufnahme des Luftfahrzeuges mit dem Bodenkommandan-

ten am IP (Initial Point) auf der taktischen Frequenz,� erstes Briefing durch den Bodenkommandanten, Einweisung in die

momentane Lage, eventuelle Änderungen gegenüber der Flugvor-bereitung, Detaillierung des Auftrages,

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� Weiterflug bis zum CP (Contact Point), Zieleinweisung, Detailein-weisung, Beginn des taktischen Überwachungsverfahrens des Luft-fahrzeuges,

� Meldung Kontakt mit Zielansprache,� weiteres Verfahren gemäß Auftrag, zB

� hält Fühlung mit dem Ziel und weist Bodenteile ein,� nimmt Bodenkommandant/Bodenteile auf (wenn gefordert),� Entscheidung, ob passiver Sensoreinsatz oder aktive Zielaus-

leuchtung mit Suchscheinwerfer oder Täuschung des Zielesdurch �falsche Suchbewegung� des Suchscheinwerfers beigleichzeitiger Sensordeckung des Zieles;

� Fortsetzung des Überwachungsfluges,� Entscheidung durch den Missionskommandanten,� Meldung Überflug Entlasspunkt,� wenn gefordert, Absetzen eines In-Flight Reportes an das führende

Bodenkommando beim Meldepunkt,� nach Landung Erstellen einer Einsatzmeldung.

Die Zusammenarbeit zwischen Luftaufklärungskräften und Luft-transportkräften zum Einsatz von Reserven erfolgt entweder durchEingliederung in den Lufttransportverband mit einer entsprechendenVorstaffelung oder den selbstständigen Einsatz des Aufklärungsele-mentes und Kontaktaufnahme und Einweisung vor Ort.

Der Einsatz ist durch einen Einsatzbefehl im Detail zu regeln. DasVerfahren entspricht der Zusammenarbeit mit Bodenkräften und denGrundsätzen der Durchführung einer Luftlandung oder eines Luft-transportes.

Aufgabenstellungen können dabei sein:� Landezonenaufklärung,� Flugwegaufklärung oder� Zielzuweisung.

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IX. Satellitenaufklärung

Satellitenaufklärung ist das Beschaffen von Lage- und Geländein-formationen unter Verwendung von satellitengestützten Sensoren.

Es werden gleiche Sensoren wie in der Luftaufklärung verwendet,die jedoch für die Verwendung aus dem Weltraum optimiert sind.

Aufklärungssatelliten können geostationär oder einer Umlaufbahnfolgend positioniert werden. In beiden Fällen ergeben sich Einschrän-kungen bezüglich des von der Aufklärung erfassten Gebietes, sowohlin Raum als auch in Zeit.

Satellitenaufklärung wird daher längerfristig geplant und kontinu-ierlich durchgeführt.

Satellitenaufklärung kann auch durch das Ankaufen von Dienstlei-tungen kommerziell betriebener Satelliten durchgeführt werden.

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E. ORDNUNGSDIENST

I. Grundsätze

1. Allgemeines

Soldaten dürfen zum Ordnungsdienst nur eingesetzt werden, wennsie die dazu erforderliche Ausbildung aufweisen und über die notwen-dige Ausrüstung verfügen.

Alle Handlungen müssen unter Beachtung der Bestimmungen desVölkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften erfolgen (Recht-mäßigkeit). Unter mehreren möglichen und erlaubten Maßnahmen dür-fen nur diejenigen angewandt werden, welche die Allgemeinheit undden Einzelnen am wenigsten beeinträchtigen (Angemessenheit). EineMaßnahme hat dann zu unterbleiben, wenn der durch sie zu erwartendeSchaden gegenüber dem beabsichtigten Zweck unverhältnismäßighoch ist (Verhältnismäßigkeit).

Zur Verhinderung oder Beendigung eines rechtswidrigen Verhal-tens können Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges angewandtwerden. Zwang ist nicht mehr anzuwenden, wenn der Zweck erfüllt ist.

Die Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges umfassen den Einsatz� körperlicher Gewalt,� von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt (s. RdNr. 435) und� von Waffen.

Beim Einsatz zum Ordnungsdienst gegen Personen, die passivenWiderstand leisten, kommen in erster Linie körperliche Gewalt undHilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz. Körperliche Gewaltist die einfachste Art des unmittelbaren Zwanges. Der Soldat wendetsie vornehmlich durch Techniken der waffenlosen Selbstverteidigung,

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gewaltsames Festhalten und Entwinden gefährlicher Gegenstände so-wie durch Wegtragen von Demonstranten an.

Reicht die körperliche Gewalt nicht aus, wendet der Soldat Hilfs-mittel der körperlichen Gewalt an. Diese sind im Wesentlichen� das Schutzschild,� Sperrgitter,� Fahrzeuge (als Sperre oder Verfolgungsmittel) und� Fesseln.

Soldaten dürfen nur die dienstlich zugewiesene Ausrüstung undBewaffnung verwenden.

Den Einsatz von Hieb- und Schusswaffen sowie Reizstoffen (Aus-nahme Notwehr und Nothilfe) befiehlt der militärische Einsatzleiter.

Lageabhängig können Soldaten Personen festnehmen und bei Er-fordernis durch Anwendung von unmittelbarem Zwang fesseln. Diefestgenommenen Personen sind der Sicherheitsexekutive zu überge-ben. In Friedensunterstützenden Einsätzen wird die Vorgangsweise be-fohlen.

Grundsätzlich muss das Auftreten der Soldaten zwar bestimmt, a-ber beruhigend und deeskalierend sein.

Sind Personen durch die Anwendung unmittelbaren Zwanges ver-letzt worden,� ist den Verletzten Erste Hilfe zu leisten; sodann sind diese einer

ärztlichen Hilfe zuzuführen,� sind am Ort des Vorfalls nach Möglichkeit keine Veränderungen

vorzunehmen und� sind unverzüglich der militärische Einsatzleiter zu verständigen, bei

einem Einsatz im Inland auch die nächsterreichbare Exekutivdienst-stelle.

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Der Erfolg beim Einsatz zum Ordnungsdienst hängt meist von ei-ner gründlichen Vorbereitung ab. Hiezu ist Aufklärung, Erkundungund Observation unerlässlich. Aufklärung und Observation werden oftauch von anderen Einsatzorganisationen in Zivil durchgeführt. JederKommandant ist aber verpflichtet, selbstständig Aufklärung zu betrei-ben, wenn Erkenntnisse für einen bestimmten Einsatz gewonnen wer-den müssen.

2. Führung

Als militärischer Einsatzleiter ist ein Offizier einzuteilen.

Der Kommandant der Formation (s. RdNr. 492), des Durchsu-chungskommandos und der Außensicherung ist ein Offizier oder einerfahrener Unteroffizier mit der Ausbildung zum Zugskommandanten.Kommandanten der einzelnen Elemente sind Unteroffiziere.

Der Kommandant der Reserve ist je nach ihrer Stärke ein Offizieroder Unteroffizier.

Im Befehl für den Einsatz sind insbesondere zu regeln:� die Verantwortlichkeiten,� die Gliederung der Kräfte,� das Verhalten gegenüber Gewalttätigen,� der Ablauf einer vorläufigen Festnahme,� die Kennzeichnung und Erkennungsmerkmale,� die Verbindung und Zeichengebung,� Funkbefehle (Kurzformen),� der Platz der Reserve und der Sanitätskräfte,� die Sammelstelle für Festgenommene.

Der Befehl für den Einsatz wird zweckmäßigerweise als Gesamtbe-fehl an alle eingesetzten Kräften gegeben.

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Befehle während des Einsatzes werden grundsätzlich über Funkerteilt, müssen jedoch auch mit Hilfe eines Handmegaphons gegebenwerden können.

Dem eingeteilten Kommandanten muss es möglich sein, von hintenseine Kräfte gezielt anzusprechen. Dazu ist eine Kennzeichnung, zBmit taktischen Zeichen am hinteren Schutzhelm-/Kampfhelmrand,sinnvoll. Findet der Einsatz in der Nacht oder bei schlechter Sicht statt,sind selbstleuchtende oder reflektierende Kennzeichnungen zu ver-wenden.

Für Einsätze bei gewaltbereiten oder gewaltsamen Demonstrationenmuss die Funkausstattung für den Schutzhelm zur Verfügung stehen.

Zwischen dem militärischen Einsatzleiter und folgenden Teilenmuss Funkverbindung bestehen:� ziviler Einsatzleiter,� Kommandant der

� Hauptkräfte,� Beobachtungstrupps,� Verhandlungstrupps,� Waffentrupps (zB Scharfschützen),� Äußeren- und Inneren Sicherung,� Spezialkräfte,� Unterstützungsteile (zB Kampfmittelbeseitiger, Sanitätselemen-

te) und der� Reserve.

3. Ausrüstung

Für Einsätze zum Ordnungsdienst sind die eingesetzten Soldatenbedrohungsabhängig mit einer geeigneten Schutzausrüstungauszustatten (s. Abb. 48). Diese umfasst bei Bedarf:� Einsatzanzug (flammhemmend),

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� Brandschutzhaube,� Helm mit Augen- und Nackenschutz (Anti-Riot-Helm),� Funkausstattung für den Helm,� Schlag- und Stichschutzausrüstung, bestehend aus:

� Schutzweste,� Bein- und Armschutzprotektoren,� Unterleibschützer,� Einsatzhandschuhe;

� Schutzschild,� Distanzstock,� ballistische Einschübe für die Schutzweste.

Abb. 48: Schutzausrüstung fürEinsätze zum Ordnungsdienst

Wenn mit dem Einsatz von Reizstoffen zu rechnen ist, wird dieABC-Schutzmaske mitgeführt.

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Der Helm verfügt über einen Augen- und Nackenschutz sowie eineintegrierte Funkausstattung. Diese gewährleistet eine sichere, nicht oh-ne weiteres mithörbare Verbindung zu allen eingesetzten Soldaten.

Die Schlag- und Stichschutzausrüstung soll insbesondere dannschützen, wenn Gewalttätige nahe an die Einsatzkräfte herankommen.

Das Schutzschild dient zur Abwehr von Wurf- oder Schleuderge-schoßen, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen sowie zum Abdrängen von Per-sonen.

Das Schutzschild wird mit dem linken Arm getragen. Dabei um-fasst die linke Hand den Haltegriff. Der linke Unterarm liegt in derArmspange.

Der obere Rand des Schutzschildes wird in Höhe des Stirnrandesdes Schutzhelmes gehalten.

Durch den Einsatz des Distanzstockes ist zu verhindern, dass De-monstranten den Schutzschild an dessen seitlichen Kanten fassen unddrehen, da sich dadurch die Armspange öffnet und der Unterarm desTrägers freigegeben wird.

Schusswaffen sind gegen Wegnahme oder Entreißen durch Anbin-den zu sichern.

Zu den zusätzlichen Einsatzmitteln zählen grundsätzlich:� technisches Absperrgerät (zB Absperrgitter, Nagelbretter, Nagel-

bänder),� Räumgerät (zB Räumfahrzeug),� Waffen und Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (zB Diensthunde,

Pfefferspray, Nichtletale Munition, Reizstoffe),� Wasserwerfer,� Netzwerfer,� Boden-, Luft- und Wasserfahrzeuge,

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� Fernmeldemittel,� Verkehrsregelungsgerät (zB Hinweisschilder),� Beleuchtungsmittel,� Löschmittel.

Der militärische Einsatzleiter befiehlt die Art und den Umfang derAusrüstung. Dabei berücksichtigt er die Bedrohungslage und die Ri-siken einer Eskalation.

Bei einem Einsatz im Zusammenhang mit gewalttätigen oder ge-waltbereiten Personen, insbesondere im Ausland, ist stets von einerBedrohungslage auszugehen, welche die gesamte Ausstattung erfor-dert.

4. Einsatzmöglichkeiten

Soldaten werden vor allem eingesetzt� zur Beherrschung von Menschenansammlungen,� im Zuge von Durchsuchungen von Objekten und� zum Schutz von Personen.

Auf Grund der Vielzahl von Bedrohungs- und Einsatzmöglichkei-ten kommt einer fundierten Ausbildung größte Bedeutung zu. Jedereingesetzte Soldat muss die Bedeutung seiner Handlungsweisen erken-nen.

5. Zusammenarbeit mit anderen Einsatzkräften

Bei Einsätzen im Zuge einer Assistenz führt den Gesamteinsatz dieanfordernde zivile Stelle.

Bei Einsätzen im Zuge des Eigenschutzes führt immer der militäri-sche Kommandant.

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Die Zusammenarbeit kann mit folgenden zivilen Einsatzkräftenerforderlich sein:� Gendarmerie, Polizei,� UN-Zivilpolizei,� Hilfs- und Rettungsorganisationen (zB Feuerwehr, Rotes Kreuz,

nichtstaatliche Organisationen),� Behördenvertreter und� private Wach- und Sicherungsdienste.

Die Zusammenarbeit kann mit folgenden militärischen Einsatz-kräften erforderlich sein:� Spezialkräfte,� Militärpolizei/Militärstreife,� Fliegerkräfte,� gepanzerte Kräfte,� Pionierkräfte,� ABC-Abwehrfachdienste,� Heerespsychologischer Dienst und� Sanitätskräfte.

6. Beweissicherung

Zur Beweissicherung wird ein Beweissicherungstrupp eingesetzt.Grundsätzlich ist dies eine Aufgabe der Militärpolizei/Militärstreife.Bei Bedarf unterstützt die eingesetzte Truppe.

Der Beweissicherungstrupp hat seine Arbeit so weit vom Einsatzortentfernt durchzuführen, dass er nicht in Auseinandersetzungen hinein-gezogen werden kann.

Die Beweissicherung hat den Zweck� Tatsachen/Abläufe vollständig festzuhalten und darzustellen,� Verdächtige und Zeugen zu identifizieren und

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� alle be- und entlastenden personellen und materiellen Beweismittel,die zur rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes erforderlichsind, festzustellen.

Für die Beweissicherung sollte folgende Ausstattung zur Verfü-gung stehen:� Digitalkamera,� Videokamera,� tragbares Tonaufnahmegerät,� Diktiergerät,� Aufnahmeformulare (zB Gedächtnisprotokoll; s. Beilage V).

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II. Beherrschen von Demonstrationen und Aufruhr

1. Allgemeines

Soldaten werden in besonderen Fällen zur Beherrschung von� Demonstrationen und� Aufruhreingesetzt.

Der Zweck eines solchen Einsatzes kann sein� das Überschreiten bestimmter Linien zu verhindern,� Objekte/Einsatzräume abzuriegeln und zu schützen,� beabsichtige Ausschreitungen im Ansatz zu begrenzen,� einen Zeitgewinn für eigene Maßnahmen zu schaffen und� Menschenansammlungen aufzulösen.

Von Demonstration/Versammlung wird dann gesprochen, wennsich Personen zusammenfinden, um durch gemeinsames Wirken undmit gemeinsamen Zielen, durch öffentlichkeits- und medienwirksameAktionen Sympathie oder Antipathie für bestimmte Personen und/oderMaßnahmen zu zeigen.

Demonstrationen können angemeldet sein oder spontan entstehen.Auch wenn sich die Masse der Demonstrationsteilnehmer friedlichverhält, ist mit dem Auftreten von gewaltbereiten Teilnehmern zurechnen.

Demonstrationen richten sich nicht gegen die eigentlichen Verursa-cher, sondern meistens gegen Symbole oder deren Vertreter.

In ÖSTERREICH ist die Durchführung von Demonstrationen ver-fassungsmäßig durch das Versammlungsrecht verankert. Sie ist an dieEinhaltung folgender Vorgaben gebunden:� Anmeldung,� Einhaltung der Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen,

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� Befolgung von Anweisungen der Sicherheitsexekutive und derOrdnungskräfte.

Im Ausland gelten für die Durchführung von Demonstrationen diejeweiligen Einsatzbestimmungen und die gesetzlichen Bestimmungendes Einsatzlandes.

Unter Aufruhr versteht man die Teilnahme an einer öffentlichenZusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften Widerstand gegen dieStaatsgewalt geleistet wird, wie zB� gewalttätige Ausschreitungen bei Demonstrationen,� Gewaltanwendung gegen Ordnungskräfte,� Massenschlägereien und� Plünderungen.

Bei einer Menschenansammlung wirken gruppendynamische Pro-zesse wie� Reizüberflutung (Lärm),� Anonymisierung (die Masse macht gleich und stark),� Änderung des persönlichen Wesens (�Fußballplatzsyndrom�) und� Bildung von Rädelsführern.

Der Einsatz von Ordnungskräften bei Demonstrationen wirktnicht automatisch deeskalierend. Diese werden meist als Gegner be-trachtet, gegen den sich sofort die Aggression richtet. Ein Fehlverhal-ten einzelner Ordnungskräfte wird als Vergehen der gesamten Grup-pierung gewertet.

Menschenansammlungen können� friedlicher Natur sein, dabei sind gewalttätige Aktionen der Ver-

sammlungsteilnehmer nicht zu erwarten (zB Kulturveranstaltun-gen),

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� gewaltbereiter Natur sein, dabei sind Ausschreitungen bei Eintrittbestimmter Umstände möglich (zB politische Veranstaltungen) o-der

� gewalttätiger Natur sein, dabei ist die Anwendung von Gewalt mitSicherheit oder großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten.Der Übergang erfolgt häufig fließend.Werden Soldaten zur Beherrschung oder Auflösung einer Men-

schenansammlung eingesetzt, haben sie immer die Ausrüstung gemäßRdNr. 449 mitzuführen.

2. Grundsätze

Verhaltensgrundsätze

Als Grundsatz gilt:Was die Friedlichkeit von Menschenansammlungen stärkt,

schwächt die Unfriedlichen und Gewaltbereiten.

Verhaltensgrundsätze sind� Sachlichkeit,� Geduld,� Konsequenz,� Toleranz und� Besonnenheit.

Sachlichkeit bedeutet, sich auf keine Diskussionen mit Demonst-ranten einzulassen.

Unter Geduld versteht man abwartendes passives Verhalten derSoldaten (je länger sich nichts tut, desto höher ist die Wahrscheinlich-keit, dass es zu keiner Eskalation kommt).

Konsequenz bedeutet, dass Aufgaben gewissenhaft, ernst und ge-nau erfüllt werden (Professionalität).

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Toleranz verlangt �über den Dingen zu stehen� und Schmähungensowie Beschimpfungen gelassen zu ertragen.

Besonnenheit bedeutet, ruhig und mit Übersicht zu agieren und dieeigene Aufgabe im Auge zu behalten.

Einsatzgrundsätze

Einsatzgrundsätze sind:� kein Einsatz ohne Aufklärung,� ständige Beobachtung während und nach einem Einsatz,� Deeskalierung,� keine Aktion, nur Reaktion gegenüber der Masse.

Bei der Aufklärung ist das Hauptaugenmerk zu richten auf:� Anzahl der Demonstranten,� Alter und Geschlecht,� Anlass und Grund,� Ziel/Route der Demonstration,� Stimmung der Menschenansammlung,� Anführer,� mitgeführte gefährliche Gegenstände,� Anwesenheit von Medienvertretern,� vermummte Teilnehmer.

Zur ständigen Beobachtung werden Beobachtungstrupps einge-setzt.

Eine Deeskalierung wird durch vorgestaffelte Verhandlungstrupps(zB Offiziere, Sicherheitsexekutive) und ein vorläufig verdecktes Be-reithalten der Einsatzkräfte erreicht.

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3. Ausrüstung/Ausstattung

Für das Beherrschen von Demonstrationen und Aufruhr sind dieeingesetzten Soldaten mit einer geeigneten Schutzausrüstung (s.RdNr. 449) und zusätzlichen Einsatzmitteln (s. RdNr. 457) auszustat-ten.

4. Durchführung

Zum Beherrschen von Demonstrationen werden folgende Ele-mente eingesetzt (s. Abb. 49):� Beobachtungstrupps,� Verhandlungstrupps,� Hauptkräfte, bestehend aus:

� Formationen,� Fängertrupps,� Löschtrupps,� Räumtrupps,� Diensthunden,� Sanitätstrupps;

� bewegliche Reserve,� Waffentrupps,� Unterstützungsteile, bestehend aus:

� Wasserwerfer,� Kampfmittelbeseitiger,� Notarztwagen,� Räumfahrzeug(e),� Militärpolizei/Militärstreife,� Sicherheitsexekutive (gegebenenfalls);

� Beweissicherungstrupps.

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Abb. 49: Kräfteeinsatz bei Demonstrationen

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Beobachtungstrupps beobachten die Demonstration und meldenVeränderungen an den Einsatzleiter. Dazu können sie die Demonstra-tion �begleiten� oder an Übersichtspunkten (zB hohe Gebäude) einge-setzt sein.

Verhandlungstrupps bestehen im Auslandseinsatz aus Offizierenmit Dolmetschern und Vertretern der Sicherheitsexekutive, im Assis-tenzeinsatz ebenso aus Vertretern der Sicherheitsexekutive. Verhand-lungstrupps sollten vor den Sperren eingesetzt sein. Ihre Aufgabe istes, die Demonstrationsanführer zu erkennen, mit ihnen Kontakt aufzu-nehmen und ihre Absichten herauszufinden.

Agiert der Verhandlungstrupp vorwärts der Formation, ist er stän-dig zu beobachten und durch die Waffentrupps zu überwachen.

Hauptkräfte werden zur Aufrechterhaltung der Unverletzlichkeiteines bestimmten Raumes eingesetzt. Sie werden zumindest in Halb-zugsstärke in Kette postiert.

Die Hauptkräfte können die Formationsarten� Kette,� Keil und� Igeleinnehmen (s. Abb. 50).

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KetteKette

KeilKeil IgelIgel

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VIPVIP

Abb. 50: Formationsarten

Die am häufigsten verwendete Formationsart ist die Kette. Sie wirdangewandt, um die Demonstranten am Überschreiten bestimmter Stel-len zu hindern. Dazu können auch mehrere Ketten tiefgestaffelt einge-setzt werden.

Die Formationsart Keil wird zum Durchbrechen von Demonstran-tenketten angewandt, um zB Rädelsführer zu ergreifen oder eigeneSoldaten aus der Menschenansammlung zu befreien bzw. zu bergen.

Die Formationsart Igel wird zum Schutz gefährdeter Personen ein-gesetzt.

Zum Ergreifen von Provokateuren unmittelbar vor der Kette oderdurchgebrochener Personen werden Fängertrupps in der Stärke 1:1gebildet.

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Unmittelbar hinter dieser Formation werden die restlichen Zügeaußerhalb der Wurfweite in Blöcken bereitgehalten.

Bei gewalttätigen Demonstrationen muss mit dem Einsatz von py-rotechnischen Mitteln (zB Feuerwerkskörper, Brandflaschen, Rauch-sätze) gerechnet werden. Zur Brandbekämpfung werden außerhalb derWurfweite Löschtrupps in der Stärke 1:1 verfügbar gehalten.

Bei Demonstrationen und Aufruhr können Hindernisse (zB Tonnen,Steine, Holzstangen) den Einsatz eigener Kräfte behindern bzw. er-schweren. Zum Entfernen kleinerer Hindernisse werden außerhalb derWurfweite Räumtrupps in der Stärke von mindestens 1:1 bereit-gehalten.

Zum Ergreifen von Provokateuren und Gewalttätern unmittelbarvor der Kette oder von durchgebrochenen Personen werden direkthinter den Fängertrupps Diensthunde bereitgehalten. Diensthunde sindnicht geeignet, Personen aus einer Menschenansammlung zu ergreifen.

Um verletzte Soldaten der Formation oder Demonstranten so raschwie möglich zu versorgen, sind Sanitätstrupps (Notarzt) außerhalbder Wurfweite bereitzuhalten.

In einer Entfernung von etwa 100 m hinter den Hauptkräften (ge-ländeabhängig) muss eine Reserve möglichst sichtgedeckt bereit-gehalten werden. Diese muss annähernd dieselbe Stärke haben wie dieHauptkräfte. Ihre Hauptaufgabe ist die Verstärkung der Hauptkräfte.Eine weitere Aufgabe besteht darin, in der Tiefe abzuriegeln, um einmögliches Abbrechen des Einsatzes der Hauptkräfte zu unterstützen.

Mindestens 1 weitere bewegliche Reserve muss für den Einsatzgegen mögliche Umgehungen der Hauptkräfte gebildet werden.

Die Reserven sind mit der gleichen Ausrüstung wie die Hauptkräfteauszustatten.

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An günstigen Geländeteilen (zB Dächer, Terrassen, Hügel) sindWaffentrupps (zB Scharfschützentrupps, Maschinengewehrtrupps)einzusetzen.

Die Aufgabe von Scharfschützentrupps ist es, auf Befehl desEinsatzleiters Rädelsführer, Waffenträger und sonstige Personen, wel-che die eigenen Kräfte lebensgefährlich bedrohen, zu bekämpfen.

Die Aufgabe von Maschinengewehrtrupps ist es, auf Befehl desEinsatzleiters durch Abgabe von Warnschüssen Stärke zu demonstrie-ren bzw. durch Feuer abzuriegeln.

MERKE: Mit Maschinengewehren darf nie in die Menschen-menge geschossen werden. Funktionsfähige Maschi-nengewehre dürfen nie in die Hände von Demonst-ranten fallen.

Der Einsatz der Waffentrupps muss unerkannt bleiben und ist im-mer vorzusehen.

Unterstützungsteile gemäß RdNr. 488 müssen nahe (wenn mög-lich hinter den Hauptkräften) bereitgehalten werden, dürfen aber denEinsatz der Hauptkräfte und der Reserven nicht behindern. Je nach La-geentwicklung werden diese auf Befehl des Einsatzleiters zum Einsatzgebracht.

Bei jedem Demonstrationseinsatz sind ein� Verhandlungspunkt und ein� Austauschpunktfestzulegen.

Der Verhandlungspunkt liegt hinter den Hauptkräften, muss vor-bereitet sein und dient dem Verhandlungstrupp zum Verhandeln mitRädelsführern. Gelingt es nicht, Rädelsführer dazu zu bewegen, Ver-handlungen am vorbereiteten Punkt zu führen, führt der Verhand-lungstrupp die Verhandlungen vor Ort (innerhalb der Demonstranten).

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Der Austauschpunkt muss festgelegt sein und darf nicht im Sicht-bereich der Demonstranten liegen. Dort werden aufgegriffene De-monstranten der Sicherheitsexekutive übergeben.

Einsatz der Formation

Vor dem Einsatz als Formation sind Schusswaffen gegen das Ent-reißen zu sichern. Sturmgewehre sind auf dem Rücken zu tragen undzu fixieren.

Die Munition soll grundsätzlich getrennt von der Waffe am Mannmitgeführt werden.

Die ABC-Schutzmaske ist vor dem Einsatz als Formation um denHals zu hängen.

Persönliche Gegenstände sind auf Grund der Verletzungsgefahrnicht mitzunehmen bzw. zu entfernen (zB Halsketten, Ringe). Die Uni-formtaschen sind zu entleeren.

Die Befehle des Formationskommandanten können auch durch einHandmegaphon gegeben werden (Lärmpegel).

Der Aufmarsch (s. Abb. 51) erfolgt in Reihe oder Zweierreihe imSchritt oder im Laufschritt. Der Formationskommandant zählt laut ein,die Formation wiederholt laut und schlägt dabei bei jedem linkenSchritt mit dem Distanzstock auf den Schutzschild. Der Schutzschildwird in der linken Hand senkrecht getragen, der Distanzstock in derrechten Hand hinter dem Schutzschild, damit er von der Menschenan-sammlung nicht erkennbar ist (s. Abb. 52).

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Le endeg :F

R

FängerRäumer

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R

F

F

F

F

F

R

Abb. 51: Organisation des Aufmarsches

Abb. 52: Trageweise des Schutzschildes und desDistanzstockes beim Aufmarsch

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Erreicht der erste Soldat der Formation den befohlenen Aufstel-lungsplatz (zB Straßenrand, Gebäude, Kfz, Anschlusspunkt), gehtbzw. läuft die Formation eng auf und marschiert bzw. läuft so lange amStand, bis der Formationskommandant �Halt!� kommandiert. Nachdem Kommando: �Links um!� und �Schließen!� stellen die Soldatendie Schutzschilder vorne ab und schließen die Lücken, indem sie dieSchutzschilder überlappen.

Die Gruppenkommandanten nehmen hinter ihrer Gruppe Aufstel-lung und gewährleisten durch direkte Kontaktnahme den Zusammen-halt ihres Elementes. Der Lösch-, Räum- und Sanitätstrupp nehmenselbstständig ihre Aufstellungsplätze (außerhalb der Wurfweite) ein (s.Abb. 53).

F F F FF F

Dienst-hunde

Dienst-hunde

RR

Le endeg :F

R

FängerRäumer

8 – 108 – 10SchritteSchritte

etwa 20etwa 20SchritteSchritte

WWurfweiteurfweite

Abb. 53: Aufstellung der Formationsart Kette

Auf das Kommando des Formationskommandanten: �Schließen!�beziehen die Diensthundeführer selbstständig ihre befohlenen Auf-stellungsplätze hinter den Fängertrupps.

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Wo immer möglich, sind offene Flanken durch Anlehnung derKettenformation an Geländehindernisse oder Bebauung zu vermeiden.Ein Einsatz zwischen Hindernissen ist zu vermeiden, da in so einemFalle die Kette dem Druck der Masse nicht standhalten kann.

Wenn es das Gelände erlaubt, wird die Formationsart Kette bogen-förmig (s. Abb. 54) in die Richtung der Demonstranten eingesetzt (tra-gendes Prinzip der statischen Eigenschaften eines Bogens).

Je tiefer in einer Engstelle eine Kette eingesetzt wird, umso leichterlässt sie sich wegschieben.

Abb. 54: Formationsart Kette bogenförmig

Je nach Eskalation der Demonstration gibt der Formationskomman-dant folgende Kommandos:� �Schild hoch!�,� �Schild tief!�,� �Brandsatz!�,

Diese Kommandos lösen bestimmte Trageweisen des Schutzschil-des aus.

Die Trageweise �Schild hoch� ist gegen stürmende Personen oderPersonen, die Schlagmittel mitführen, die beste Art des Schutzes dereigenen Soldaten. Dabei ist zu beachten, dass der Schutzschild am Ge-sichtsschutz des Schutzhelmes anliegt und zwischen den Schutzschil-dern keine Lücken bleiben (s. Abb. 55).

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Wenn Personen die Schutzschilde an den Kanten erfassen, ist diesdurch Einsatz des Distanzstockes zu verhindern.

Abb. 55: Trageweise �Schild hoch�

Die Trageweise �Schild tief� (s. Abb. 56) dient der Deeskalationder Situation, ist aber auch der beste Schutz gegen rollende Gegens-tände (zB Pflastersteine, brennende Autoreifen).

Abb. 56: Trageweise �Schild tief�

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Die Trageweise �Brandsatz� wird zum Schutz vor geworfenen o-der geschleuderten Gegenständen, wie Steinen, Flaschen, Molotow-cocktails, Farbbeutel oder Stahlkugeln sowie zum Schutz vor Leucht-und Signalmunition befohlen.

Dabei geht die Kette in Linie zu 2 Gliedern über. Das erste Gliednimmt die Trageweise �Schild tief� ein, kniet nieder und das zweiteGlied überlappt ihre Schutzschilder oberhalb schräg nach hinten (s.Abb. 57).

Abb. 57: Trageweise �Brandsatz�

Um nach starkem Druck der Menschenansammlung eine bestimmteLinie wieder einzunehmen, wird �Schritt vor!� kommandiert. DieFormation wiederholt laut �Schritt� und auf �vor� geht jeder Soldat ei-nen halben Schritt nach vor. Die Folgekommandos durch den Formati-onskommandanten lauten nur mehr �Schritt!� und die Formation wie-derholt laut �vor� und bewegt sich.

Auf das Kommando: �Schritt rück!� ist sinngemäß zu handeln.

Das Kommando �Abbruch!� wird bei zu starkem Druck der Men-schenmasse gegeben oder wenn der Einsatz beendet ist. Das Abbre-

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chen muss schmal und tief erfolgen (�Reißverschlussprinzip�; s. Abb.58).

Zum Abbrechen können auch festgelegte Zeichen befohlen werden(zB Pfiff(e) mit der Trillerpfeife).

Kdt marschiertKdt marschiertals Letzterals Letzter

Abb. 58: Tätigkeiten auf das Kommando: �Abbruch!�

Beim Einsatz in der Formationsart Keil ist zu beachten, dass hin-ter jedem Schutzschildträger ein unterstützender Soldat ohne Schutz-schild eingeteilt ist. Dieser ist verantwortlich, dass keine Lücken ent-stehen und die Formationsart Keil beibehalten wird.

Je breiter der Keil gebildet wird, um so mehr wirkt er schiebendund weniger trennend.

Am Ende der Keilschenkel sind Reserven mitzuführen, um denKeil bei Bedarf verlängern zu können. Der Formationskommandantbefindet sich in der Mitte, unmittelbar hinter der Spitze (s. Abb. 59).

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Res Res

DemonstrantenDemonstranten

Abb. 59: Formationsart Keil

Zur Schaffung einer Gasse durch eine Menschenansammlung teiltsich der Keil nach dem Öffnen der Gasse zum Offenhalten in 2 paral-lele Ketten (s. Abb. 60).

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Res

Res

Res

Abb. 60: Schaffen und Offenhalten einer Gasse

Beim Einsatz in der Formationsart Igel ist zu beachten, dass hinterjedem Schutzschildträger ein unterstützender Soldat ohne Schutzschildeingeteilt ist. Dieser ist verantwortlich, dass keine Lücken entstehenund die Formationsart Igel beibehalten wird (s. Abb. 61).

VIPVIP

Abb. 61: Formationsart Igel

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Einsatz von gepanzerten Fahrzeugen

Der Einsatz von gepanzerten Fahrzeugen kann im Zusammen-hang mit gewalttätigen Demonstrationen zweckmäßig sein.

Diese können in den Formationsarten� Elefantenreihe,� Elefantenkette oder� Elefantenigeleingesetzt werden (s. Abb. 62).

ElefantenketteElefantenkette

ElefantenreiheElefantenreihe ElefantenigelElefantenigel

Abb. 62: Elefantenformation

Bei allen Elefantenformationen ist die Zusammenarbeit zwischenden Soldaten und den gepanzerten Fahrzeugen intensiv zu üben.

Elefantenformationen können mit nicht verbundenen oder mitStahlseilen und Stachelbandrollen verbundenen gepanzerten Fahrzeu-gen gebildet werden.

Werden miteinander verbundene gepanzerte Fahrzeuge eingesetzt,sind diese vor ihrem Einsatz dementsprechend in der Tiefe vorzube-reiten.

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BEACHTE: Das Fahren mit den verbundenen gepanzerten Fahr-zeugen bedarf einer intensiven Ausbildung.

Zwischen dem Formationskommandanten und den Fahrern/Fahr-zeugkommandanten muss eine Verbindung bestehen.

Die Elefantenreihe dient zum schnellen Abriegeln. Mit ihr kanneine große Tiefe oder Breite erzielt werden. Ein Drücken gegen eineMenschenansammlung ist nicht möglich.

Die Elefantenkette dient dazu, im Zusammenwirken mit Soldateneine breitere Kettenformation zu erreichen. Das Drücken gegen eineMenschenansammlung ist möglich, auch bei alleinigem Einsatz dergepanzerten Fahrzeuge.

Der Elefantenigel ist zur Verstärkung des Schutzes gefährdeterPersonen einsetzbar.

Einsatz provisorischer Wasserwerfer

Bei angemeldeten Demonstrationen können die verantwortlichenKommandanten oder kann der militärische Einsatzleiter Abwehrmaß-nahmen vorbereiten. Dabei eignen sich Wasserwerfer als Hilfsmittelkörperlicher Gewalt besonders zur Abwehr von Sitzblockaden oderAnsammlungen vor Kasernen.

Die Soldaten verfügen grundsätzlich über keine speziellen Wasser-werfer. Tanklöschfahrzeuge der ABC-Abwehrzüge und Feuerwehrenkönnen ersatzweise dafür verwendet werden.

Darüber hinaus kann behelfsmäßig Wasser aus festen Anschlüssenoder Tankfahrzeugen übernommen, gegebenenfalls mit Feuerlösch-pumpen der Druck erhöht und das Wasser durch Schläuche zu denStrahlrohren geleitet werden.

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Der Einsatz der behelfsmäßigen Wasserwerfer ist jedoch mit er-heblicher Verletzungsgefahr verbunden. Daher sind nachfolgende Si-cherheitsbestimmungen zu beachten:� der Sicherheitsabstand vom Strahlrohr zu den Demonstranten muss

mindestens 10 m betragen,� der Wasserstrahl darf nicht auf den Kopf, sondern nur auf die Beine

und den Unterleib gerichtet werden, (Gefahr von Augen-, Gesichts-und Halswirbelsäulenverletzungen),

� bei festem Untergrund muss der Wasserstrahl zuerst vor die Perso-nen auf den Boden gerichtet werden; dabei ist zu berücksichtigen,dass Schmutz und Steinchen mitgerissen werden oder das Unter-grundmaterial aufbricht,

� der Einsatz darf nur durch besonders ausgebildete und eingewie-sene Soldaten erfolgen; der Einsatz von Feuerwehrangehörigen istnicht vorzusehen (rechtlicher Status als Einsatzorgan fehlt),

� die Bedienungsmannschaft ist gegen Angriffe zu schützen, um zuverhindern, dass das Rohrende frei wird und zu schlagen beginnt(Posten mit Schutzschild),

� am Hydranten oder an der Pumpe ist zur sofortigen Unterbrechungder Wasserzufuhr ein Bediener einzuteilen, der Verbindung zumStrahlrohrbediener haben muss.Behelfsmäßige Wasserwerfer dürfen nur dann zum Einsatz kom-

men, wenn andere Mittel keinen Erfolg versprechen.

Lautsprecheraufrufe

Die Gestaltung von Durchsagen oder Aufrufen hängt wesentlichvon der konkreten Situation ab, für die der Aufruf gedacht ist. EinigeGrundregeln sind jedoch bei allen Lautsprecherdurchsagen zu beach-ten:� eine Nachricht muss in kurzer Fassung übermittelt werden,� der Empfänger muss den Inhalt wahrnehmen (hören), verstehen und

behalten können.

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Der Sprecher muss die Durchsage entsprechend gestalten und for-mulieren. Erforderlichenfalls ist die Durchsage von einem Dolmet-scher/Sprachmittler durchzuführen.

Bei Lautsprecherdurchsagen kann der Absender (Sprecher) nichtfeststellen, ob und wie seine Nachricht verstanden wurde. Um Ver-ständnisfehler zu vermeiden, sollte der Lautsprecheraufruf enthalten:� Absender (wer spricht),� Adressat (an wen wendet sich die Durchsage),� Sachverhalt (was soll getan/unterlassen werden, worüber wird in-

formiert),� Begründung (Notwendigkeit des Handelns erklären) und� Wiederholung der Durchsage.

Beispiel:Elemente Beispiel

Anrede � �Achtung, Achtung, hier spricht dasBundesheer,

Sachverhalt � Sie haben die Zufahrt zur Kaserne blo-ckiert,

Auswirkung auf/fürdie Zielgruppe

� verlassen Sie bitte die Kasernenzufahrtund treten Sie auf die Grünflächen zu-rück,

gewünschtes Verhal-ten

� bitte leisten Sie unseren AnweisungenFolge und zwingen Sie uns nicht, gewalt-sam die Zufahrt zu räumen.Ich wiederhole ��

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Bei Lautsprecherdurchsagen sind folgende Grundsätze zu beach-ten:� Sprache: ruhig, langsam und mit tiefer Stimme spre-

chen,� Satzbau/Wortwahl: kurze, präzise und eindeutige Sätze bilden,

Zeitwörter und keine Fachausdrücke ver-wenden,

� Begründung: den Eindruck von Willkür vermeiden,� Argumentation: wenn möglich, keine Verbote, sondern kon-

krete Handlungsanweisungen und positiveAufforderungen geben,

� Länge des Aufrufes: den Aufruf so kurz wie möglich halten, ermuss von den Empfängern vollständig ge-hört, verstanden und behalten werden.

Eine Wiederholung des Aufrufes ist durchzuführen. Nach demersten Aufruf geben die eingesetzten Kräfte eine Rückmeldung überdie Verständlichkeit.

Die Wirkung einer Durchsage hängt auch davon ab, wie emp-fänglich die Zielgruppe für eine Beeinflussung ist. Ist ihre emotionaleBeteiligung an einer Aktion gering (Besucher, zufällig Anwesende,Neugierige), sind Personen grundsätzlich kooperationsbereiter. Beimanchen Einsätzen kann die Stimmungslage jedoch so angeheizt sein,dass Vorurteile und Feindbilder bereits ausgeprägt sind.

Vor allem Feindbilder erschweren die Wirksamkeit von Durchsa-gen. Sie dienen der Menschenansammlung als gemeinsame Orientie-rungspunkte, Einigung, Emotionalisierung und Selbsterhöhung.

Ordnungsorgane werden häufig als Feindbilder genutzt, um dieDemonstrationsteilnehmer zur Solidarisierung mit Gesetzesübertreternzu bewegen.

Ziel ist es dabei, die Ordnungsorgane zu Handlungen zu provozie-ren, die den Solidarisierungsprozess beschleunigen.

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In diesen Fällen muss man den Lautsprecheraufruf unter 2 Ge-sichtspunkten gestalten:1. rechtlich: als notwendige Androhung von Maßnahmen gegen die

Demonstranten,2. psychologisch: zum Erreichen der Mitläufer, der Unentschlossenen

und der Neutralen, um diese von gewaltbereiten Personen zu tren-nen.

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III. Durchsuchung von Objekten

1. Allgemeines

Durchsuchungen von Objekten werden auf Befehl zur Aufrecht-erhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung durchgeführt.

Durchsuchungen von Objekten erfolgen� routinemäßig oder� anlassbezogen.

Unter routinemäßigen Durchsuchungen von Objekten verstehtman stichprobenartige Kontrollen ohne konkrete Verdachtsmomente.

Anlassbezogene Durchsuchungen von Objekten erfolgen aufGrund konkreter Verdachtsmomente (zB Hinweise aus der Bevölke-rung, Aufklärungsergebnisse von Seiten der S 2, der Sicherheitsexeku-tive oder aufgrund eigener Patrouillentätigkeit).

Die Einsatzleitung kann entweder durch� das Militär oder� die Sicherheitsexekutivegestellt werden.

Findet die Durchsuchung von Objekten unter Leitung der Sicher-heitsexekutive statt, herrschen ähnliche Führungsverhältnisse wie imSicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz. Der Auftrag erfolgt durchden Einsatzleiter der Sicherheitsexekutive an den militärischen Kom-mandanten. Alle Befehle an die eingesetzten Soldaten werden aus-schließlich vom militärischen Kommandanten erteilt (kein �Hineinbe-fehlen� von zivilen Kommandanten).

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Der Zweck von Durchsuchungen von Objekten ist:� das Sicherstellen von

� Kampfmitteln,� illegaler Ausrüstung (zB Abhöranlagen/Scanner) und/oder� Diebes- und Schmuggelgut;

� Kontrolle von Personen,� Aufstöbern von

� feindlichen Soldaten,� Kriminellen oder� Kriegsverbrechern.

Grundsätzlich muss jede Einheit bzw. Teileinheit in der Lage sein,Durchsuchungen von Objekten mit den oben genannten Zielsetzungendurchzuführen. In besonderen Lagen, insbesondere bei der Festnahmevon Kriegsverbrechern und Kriminellen, werden Spezialkräfte (zBSondereinheiten der Polizei, Jagdkommandokräfte) eingesetzt.

2. Grundsätze

Bei der Durchsuchung von Objekten sind folgende Grundsätzeeinzuhalten:� Kommandantenaufklärung,� Überraschung,� Sicherung,� Demonstration von Stärke,� Verhältnismäßigkeit,� Bereithalten einer Reserve.

Ist das Zielobjekt (zB einzelnes Haus, Gehöftgruppe, Straßenzug,Orts-/Stadtteil, Ortschaft) und das Angelände nicht durch routinemäßi-ge Patrouillentätigkeit im Detail bekannt, ist eine eingehende Kom-mandantenaufklärung unverzichtbar.

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Die Überraschung wird durch� unerkannte Aufklärung,� Wahl des richtigen Zeitpunktes und� rasches Beziehen der Sicherungenerzielt.

Ein günstiger Zeitpunkt für eine Durchsuchung von Objekten sinddie frühen Morgenstunden. Auf Grund der Lichtverhältnisse und desgeringen Verkehrsaufkommens kann das Beziehen der Sicherungenrasch, friktionslos und unerkannt erfolgen. Darüber hinaus ist dieWahrscheinlichkeit, dass sich alle Bewohner des Zielobjektes noch zuHause befinden, sehr hoch.

Durch ein rasches Beziehen der Sicherungen kann zwar nicht ver-hindert werden, dass allfällige Kampfmittel im Zielobjekt von den Be-wohnern noch versteckt werden, das Fliehen von Verdächtigen und dasVerbringen von Waffen außer Haus kann jedoch unterbunden werden.

Die Sicherung erfolgt immer der Lage angepasst durch die ÄußereSicherung und Innere Sicherung.

Je nach beurteilter Bedrohung ist die Äußere Sicherung (zB Gefahrsubversiver Aktionen, Demonstrationen) oder die Innere Sicherunggegen das Zielobjekt selbst (zB Fluchtgefahr, Bewohner vermutlichgewaltbereit) stärker zu halten.

Bei der Durchführung von Durchsuchungen von Objekten ist Stärkeund der Wille zur Durchsetzung des Auftrages zu demonstrieren, je-doch nicht unnotwendige Gewalt anzuwenden.

Jede beabsichtigte feindliche Handlung muss aufgrund der Anzahlder eingesetzten Soldaten, Waffen und des Gerätes als sinnlos erschei-nen (�jeder Widerstand ist zwecklos�).

Unter Verhältnismäßigkeit versteht man ein der Lage angepasstes,konsequentes Vorgehen. Es wird nur unbedingt erforderliche Gewaltangewendet. Unnötige Gewalt erzeugt nur Angst/Aggression und zeugtvon Unprofessionalität. Es werden ohne zwingenden Grund zB keine

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Türen aufgebrochen und Einrichtungsgegenstände zerstört, aber �Jederund Alles� konsequent durchsucht.

Die zur Durchsuchung von Objekten eingesetzten Kräfte sind im-mer so stark zu halten, dass eine Reserve gebildet werden kann. Siedient zB dazu, fliehende Verdächtige zu stellen oder zusätzliche Ob-jekte rasch durchsuchen zu können.

Über die im Zuge einer Durchsuchung von Objekten sichergestell-ten/beschlagnahmten Gegenstände wird dem Besitzer eine Bestäti-gung ausgestellt.

3. Ausrüstung

Die Ausrüstung für eine Durchsuchung von Objekten besteht aus� lichtstarken Lampen,� Handschuhen,� Metalldetektoren,� Kameras,� beleuchten Spiegeln unterschiedlicher Größe,� Endoskop und� Werkzeug (zB Brecheisen zum gewaltsamen Öffnen von Türen).

4. Durchführung

Allgemeines

Die Stärke der eingesetzten Kräfte ist abhängig von� der Größe/Ausdehnung des Zielobjektes (zB einzelstehendes Haus,

Fabrik in bebautem Gebiet, Häuserzeile),� dem Angelände (zB offen, verbaut, bedeckt) und� der zu erwartenden Bedrohung (zB Suche nach bewaffneten Ver-

dächtigen, Demonstranten).

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Die Mindeststärke, um alle notwendigen Elemente für eine Durch-suchung von Objekten stellen zu können, ist ein Zug.

Die für eine Durchsuchung von Objekten eingesetzten Kräfte glie-dern sich in� Äußere Sicherung,� Innere Sicherung,� Durchsuchungselement, erforderlichenfalls mit Dokumentations-

trupp� Unterstützungsteile und� Reserve (s. Abb. 63).

KOtemp

KOtemp

S

SSCH

S

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S

S

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Innere SicherungInnere Sicherung

Äußere SicherungÄußere Sicherung

NAW

MPDurch-Durch-suchungssuchungselementelement

Unterstützungs-Unterstützungs-teileteile

Res

Abb. 63: Kräftebedarf für eine Durchsuchung vonObjekten

Die Äußere Sicherung sichert die Durchsuchung durch� Abriegelung des Zielobjektes zur Verhinderung

� des Zutritts Unbefugter und� des Entkommens Verdächtiger sowie

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� Überwachung des Vorgeländes, beispielsweise durch den Einsatzvon� temporären Kontrollpunkten,� temporären Beobachtungspunkten,� stehenden Spähtrupps, Scharfschützen und� Sicherungs- und Alarmposten.

Die Innere Sicherung� überwacht das abgeriegelte Gelände (zB angrenzende Gebäude)

und das Zielobjekt (zB Türen, Fenster),� verhindert das Verschieben von Personen im abgeriegelten Gelände

und� sichert die Annäherung des Durchsuchungselementes, beispielswei-

se durch den Einsatz von� mindestens gruppenstarken Kräften und� Scharfschützen.

Das Durchsuchungselement führt die Durchsuchung von Personenund Gebäuden im Zielobjekt durch.

Mögliche Unterstützungselemente sind� die Sicherheitsexekutive und/oder die Militärpolizei,� Kampfmittelbeseitiger,� Diensthunde und� ein Notarzt mit einem Notarztwagen.

Die Sicherheitsexekutive und/oder die Militärpolizei können dieDurchsuchung von Objekten durch� rechtliche Beratung (zB Türe aufbrechen ja/nein),� Beistellung von Spezialgerät mit Bedienung� Durchsuchung des Zielobjektes und� Festnahme Verdächtigerunterstützen.

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Kampfmittelbeseitiger unterstützen die Durchsuchung von Ob-jekten durch ein� Überprüfen des Angeländes und möglicher Verstecke (zB Brun-

nen),� Überprüfen verdächtiger Gegenstände (zB Munitionskisten),� Durchsuchen des Zielobjektes und� Sicherstellen von Kampfmitteln.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der bewohnteund offensichtlich ständig benutzte Teil eines Anwesens frei von Mi-nen und Sprengfallen ist. Offensichtlich unbenutzte Teile sind erstnach einer Überprüfung durch die Kampfmittelbeseitiger zu betreten.Aufgefundene Kampfmittel (zB Handgranaten, Zünder) werden nichtberührt, den Kampfmittelbeseitigern gemeldet und von diesen sicher-gestellt.

Die Möglichkeit, dass die Bewohner eines Zielobjektes in ihremGebäude versteckte Waffen mit Sprengfallen absichern, kann zwarnicht völlig ausgeschlossen werden, ist aber unwahrscheinlich.

Anders ist die Lage hingegen bei möglichen Verstecken außerhalbdes Hauses mit einigem Abstand zu den bewohnten Gebäuden zu be-urteilen (zB Brunnen, Holzschuppen am angrenzenden Feld). Dort sinddie Kampfmittelbeseitiger bei der Durchsuchung immer beizuziehen.

Diensthunde sind das mit Abstand effizienteste Mittel zum Auf-finden von versteckten Personen, Kampf- und Suchtmitteln. Sie solltenimmer angefordert und eingesetzt werden.

Vor ihrem Einsatz muss das Zielobjekt von den Bewohnern ge-räumt werden.

Die Anwesenheit eines ausgebildeten Notarztes mit einem Not-arztwagen ist bei einem Einsatz von Kampfmittelbeseitigern zwin-gend erforderlich. Er ist für die ärztliche Erstversorgung sowie denAbtransport von Verletzten und Verwundeten verantwortlich.

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Vorbereitung der Durchsuchung von Objekten

Bei der Vorbereitung der Durchsuchung von Objekten sind fol-gende Teilbereiche aufzuklären bzw. zu erkunden:� Annäherungsmöglichkeiten,� Identifikation des Zielobjektes und dessen Lage,� Details des Zielobjektes,� Beobachtungsmöglichkeiten,� Abriegelungsmöglichkeiten,� Kfz-Abstellplatz,� Hubschrauberlandeplatz.

Die Aufklärung der Annäherungsmöglichkeiten beinhaltet in ers-ter Linie die Erkundung des Anmarschweges hinsichtlich der Befahr-barkeit mit allen an der Durchsuchung von Objekten beteiligten Fahr-zeugen (zB Straßenzustand, Engstellen, Tragfähigkeit von Brücken,Furtmöglichkeiten, Kfz-Abstellplätze) sowie mögliche Ausweichrou-ten.

Die Identifikation des Zielobjektes und dessen genaue Lage stel-len oft auf Grund mangelnder Informationen das größte Problem dar.Mögliche Informationsquellen sind die Sicherheitsexekutive, der Bür-germeister, die Einwohner und im Ausland der Dolmet-scher/Sprachmittler.

BEACHTE: Bei der Einholung von Informationen aus der Bevöl-kerung ist die Gefahr einer Warnung der Bewohnerdes Zielobjektes gegeben.

Die Aufklärung der Details des Zielobjektes erfolgt in erster Liniedurch Beobachtung, wenn möglich unerkannt, von einem Übersichts-punkt aus. Ist dies nicht möglich, erfolgt diese im Zuge der normalenPatrouillentätigkeit.

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In dichtverbautem Gebiet wird sich die Aufklärung auf das ein- biszweimalige Vorbeifahren oder -marschieren im Zuge einer Mot- oderFußpatrouille beschränken, um zumindest alle Annäherungs- sowieAbsetzmöglichkeiten aufzuklären und den Einsatz der Äußeren Siche-rung festlegen zu können.

Darüber hinaus sind im Detail aufzuklären bzw. zu erkunden:� die genaue Anzahl der zu durchsuchenden Gebäude/Nebengebäude,� Flucht-/Absetzmöglichkeiten der Bewohner (zB Keller, Kanäle,

Dächer, Mauerdurchbrüche),� vermutlich minenfreies/-gefährdetes Gelände,� Einsatzmöglichkeiten der Inneren Sicherung.

Bei Bedarf sind Beobachtungsmöglichkeiten an Übersichtspunk-ten in minenfreien Geländeteilen zu erkunden, von denen aus Späh-trupps unerkannt in Richtung� des Zielobjektes selbst,� möglicher Fluchtwege und� einer möglichen Bedrohung der Eigenen (zB Annäherungslinien)beobachten können.

Der Kfz-Abstellplatz mit den dort befindlichen Unterstützungs-elementen ist, abhängig von der Bedrohungslage, so nahe als möglicham Zielobjekt festzulegen, um diese im Bedarfsfall rasch verfügbar zuhaben. Ist ein Schusswechsel möglich, ist der Kfz-Abstellplatz flach-feuergeschützt festzulegen.

Bei einer ausnahmsweisen Festlegung des Kfz-Abstellplatzes au-ßerhalb der Äußeren Sicherung sind entsprechende Kräfte nicht nur zurBewachung, sondern auch zum Offenhalten der Bewegungslinie vondiesem zum Zielobjekt vorzusehen. Anderenfalls könnte im Falle einerBlockade (zB Demonstration, Ansammlung von Schaulustigen) derEinsatz der Unterstützungsteile nicht oder nur verspätet erfolgen.

Ist eine Blockade der Sanitätsbergeachse möglich bzw. wahr-scheinlich, ist für den Abtransport von Verwundeten ein Hubschrauber

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vorzusehen. Der Hubschrauberlandeplatz ist in einem minenfreienGelände festzulegen. Bei einer unklaren Minenlage ist für diesen einentsprechend großes Stück (etwa 50 bis 100 m, abhängig vom einge-setzten Hubschraubertyp) einer befestigten Bewegungslinie vorzuse-hen und abzusperren.

Die Aufklärungsergebnisse müssen sofort in Form von Fotos miteiner Sofortbild-, bzw. Digitalkamera und/oder Übersichts- und Detail-skizze festgehalten werden. Diese dienen als Grundlage für die Beur-teilung der Lage und die Befehlsgebung.

An der Befehlsausgabe nehmen alle Kommandanten der an derDurchsuchung von Objekten beteiligten militärischen und zivilen Ele-mente teil.

Die grafische Unterstützung der mündlichen Befehlsausgabe (zBSkizzen, Fotos) ist anzustreben.

Ablauf der Durchsuchung von Objekten

Das Zielobjekt wird abgeriegelt. Angrenzende Gebäude, Annähe-rungsmöglichkeiten und das Vorgelände werden überwacht.

Handelt es sich beim Zielobjekt um mehrere Häuser (Ortsteil) odereinen ganzen Straßenzug, gelten die folgenden Bestimmungen für alleBauwerke, die das Zielobjekt bilden. Dabei ist besonders darauf zuachten, dass Bewegungen und das Verschieben von Personen zwischenden Bauten möglichst unterbunden werden.

Die Sicherung/Unterstützung in Richtung des Zielobjektes wird si-chergestellt und nach erfolgter Verbindungsaufnahme mit den Bewoh-nern wird das Zielobjekt durchsucht.

Die Durchführung der Durchsuchung von Objekten umfasst fol-gende Phasen:1. Einnahme der Truppeneinteilung,2. Beziehen des Verfügungsraumes,

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3. Anmarsch,4. Beziehen der Sicherungen,5. Durchsuchung,6. Rückmarsch und Nachbereitung.

Die Einnahme der Truppeneinteilung und der Marschfolge er-folgt nach Möglichkeit geschützt in stationären Einrichtungen. UmZeit zu sparen, können am Marschweg zum Zielobjekt dislozierte Teile(zB Militärpolizei, Sicherheitsexekutive) im Zuge eines kurzenMarschhaltes an festgelegten Kontaktpunkten (zB Polizeistation, Kon-trollpunkt) eingegliedert werden.

Besteht Zeitdruck, wird während der Kommandantenaufklärung dieMarschbereitschaft hergestellt und ein nahe am Zielobjekt liegenderVerfügungsraum bezogen. Die eventuell notwendige Aufnahme un-terstellter Teile im Verfügungsraum ist durch Einweiser sicherzustel-len.

Der Anmarsch erfolgt über Meldepunkte. Dadurch kann die Bewe-gung der einzelnen Elemente überwacht und koordiniert werden. DieAbstände sind dabei so zu wählen, dass einerseits die Sicherung wäh-rend des Marsches gewährleistet ist und andererseits beim Beziehender Äußeren und Inneren Sicherung kein Zeitverzug auftritt.

Das Beziehen der Sicherungen erfolgt grundsätzlich in folgenderReihenfolge:1. Spähtrupps (bei Bedarf vorgestaffelt),2. Äußere Sicherung,3. Innere Sicherung.

Die Durchsuchung beginnt mit der Verbindungsaufnahme.Der Kommandant nimmt bei Bedarf mit Unterstützung durch einen

Sprachmittler und unter Sicherung eines Soldaten Verbindung mit denHausbewohnern auf. Er erklärt den Zweck sowie den Ablauf der

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Durchsuchung und das erwartete Verhalten der Bewohner. Durch Be-fragung wird die Anzahl der Bewohner und deren derzeitiger Aufent-haltsort festgestellt. Befinden sich zum Zeitpunkt der Durchsuchungnicht alle Personen im Zielobjekt, wird dies mit den Personaldaten derÄußeren Sicherung gemeldet.

Treffen diese Personen auf die Äußere Sicherung, sind diese fest-zuhalten und zu melden.

Danach werden die Bewohner unverzüglich vor dem Gebäude (imAusnahmefall in einem Zimmer) versammelt, die Eingangstür zumGebäude gesichert und durch das Durchsuchungselement gemäß RdNr.69 bis 75 durchsucht.

Das Sammeln und die Durchsuchung der Bewohner vor dem Ge-bäude ist auf Grund der leichteren Überwachung (Innere Sicherung)und der geringeren Platzprobleme anzustreben.

Nach der Durchsuchung der Personen werden diese bewacht, wobei� die Bewohner sich an einem übersichtlichen Platz (die Hände sicht-

bar) befinden,� der Abstand vom Sicherungsposten zu den Durchsuchten immer

mehr als 2 Armlängen beträgt und� sich alle Soldaten freundlich und beruhigend, besonders gegenüber

Kindern, verhalten.

Die Durchsuchung des Zielobjektes erfolgt in der Reihenfolge1. Personensuche und2. Suche nach verdächtigen Gegenständen (zB Waffen, Sprengstoff).

Die Suche nach allenfalls versteckten Personen soll den Spezialis-ten (Diensthund, Sicherheitsexekutive, Militärpolizei) ein sicheres Um-feld für deren Suche nach verdächtigen Gegenständen schaffen.

Das Durchsuchungselement dringt auf Befehl durch die bereits ge-sicherte Eingangstür ein und sichert in Richtung einer möglichen Be-drohung (zB Türen, Stiegenauf- und -abgänge, Schränke; s. Abb. 64).

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Der Kommandant verschafft sich einen Überblick über die Räum-lichkeiten. Das Durchsuchungselement verhält sich ruhig, um mögli-che Geräuschquellen festzustellen.

SI

SM

BB

Le endeg :SichererSI

SM

BB BesitzerSprachmittler

SI

SI

SI SI

SI

SI

Abb. 64: Eindringen in ein Gebäude

Im Anschluss wird das Gebäude Raum für Raum und Stockwerkfür Stockwerk unter ständiger Sicherung in Richtung einer möglichenBedrohung durchsucht. Der Kommandant führt durch Einzelbefehle.

Hiebei geht der jeweilige Hausbesitzer oder Hausmeister vorausund öffnet die Türen sowie mögliche Personenverstecke (zB Schränke,Stauräume unter Stiegen). Während der Hausbesitzer oder Hausmeisterdie Tür öffnet, stehen die Teile des Durchsuchungselementes seitlichder Tür (zB Zimmer, Schrank), um einer möglichen Waffenwirkungdurch die Türöffnung zu entgehen.

Betritt der Hausbesitzer oder Hausmeister einen Raum, folgen un-mittelbar hinter ihm Teile des Durchsuchungselementes und sichern inRichtung einer möglichen Bedrohung (s. Abb. 65).

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SI

SM

BB

Le endeg :SichererSI BB Besitzer

SM Sprachmittler

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Kasten

durchsuchter RaumS

I

SI

SI

Abb. 65: Vorgehen im Gebäude

Nicht mehr benötigte Soldaten werden zur Sicherung in eine neuemögliche Bedrohungsrichtung eingesetzt. Der Hausbesitzer oderHausmeister wird ständig bewacht.

BEACHTE: Das Vorgehen wird mit Einzelbefehlen geregelt undhat geordnet und systematisch zu erfolgen. EineMassierung von Soldaten auf engstem Raum ist zuvermeiden.

Versteckte Personen sind nach dem Stellen zu schließen und inweiterer Folge zu durchsuchen.

Sind keine oder nicht ausreichend Spezialisten verfügbar, erfolgtdie Suche nach verdächtigen Gegenständen durch die eingesetztenSoldaten.

Das Durchsuchungselement durchsucht das Gebäude im Beiseindes Hausbesitzers oder Hausmeisters wiederum Raum für Raum und

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Stockwerk für Stockwerk. Die einzelnen Räume werden systematischund konsequent von der Türe aus im oder gegen den Uhrzeigersinndurchsucht, wobei� der Gruppenkommandant den Ablauf organisiert und die Zimmer

zuweist,� verdächtige Gegenstände durch den Hausbesitzer oder Hausmeister

selbst in die Hand genommen oder geöffnet werden, die Durchsu-chung jedoch durch die Soldaten erfolgt,

� im Zuge der Durchsuchung aufgefundene Waffen sichergestellt unddie notwendigen Daten mittels Protokoll festgehalten und

� aufgefundene Kampfmittel nicht berührt, den Kampfmittelbeseiti-gern gemeldet und von diesen sichergestellt, protokolliert und ent-sorgt werden.

BEACHTE: Es besteht meist kein Zeitdruck. Gründlichkeit gehtvor Schnelligkeit.

Sammeln und Durchsuchen der Bewohner im Gebäude

Grundsätzlich ist auf Grund der Platzverhältnisse (räumliche Enge,Unübersichtlichkeit) das Sammeln und Durchsuchen der Bewohner vordem Gebäude durchzuführen.

Nachstehende Faktoren können in Ausnahmefällen ein Sammelnund Durchsuchen im Gebäude erzwingen:� die Lage (zB Bedrohung der Bewohner durch andere Bevölke-

rungsgruppen),� das Gelände begünstigt die Flucht,� der Zustand der Bewohner (zB Verwundete, bettlägerige Kranke),� die Witterung.

Die Durchsuchung ist wie folgt durchzuführen:� der Kommandant befiehlt dem Hausbesitzer oder Hausmeister bei

der Verbindungsaufnahme (s. RdNr. 582), dass sich unverzüglich

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sämtliche Bewohner in einem Raum unmittelbar neben der Ein-gangstüre zu versammeln haben,

� der Sicherungsposten des Kommandanten überwacht diesen Vor-gang durch die geöffnete Tür,

� das Eindringen erfolgt gemäß RdNr. 584,� mindestens 1 Soldat bewacht die Bewohner (s. Abb. 66).

SI

SM

Le endeg :SichererSI

SM

BB BesitzerSprachmittler

SI

SISI

SI SI

BB

SI

Abb. 66: Bewachung der Bewohner

� das Durchsuchungselement durchsucht� den Hausbesitzer oder Hausmeister auf Waffen,� einen Raum im Beisein des Hausbesitzers oder Hausmeisters auf

Personen und verdächtige Gegenstände (s. RdNr. 583 und 584),� anschließend alle Personen (Frauen und Kinder nur mit Metall-

detektor) einzeln nacheinander und bringt diese in den bereitsauf Kampfmittel überprüften Raum (s. Abb. 67).

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SI

SM

BB

Le endeg :F Kontrollierender

SichererSI

SM

BBK Besitzer

Sprachmittler

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SI SI

durchsuchte Person

K

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Abb. 67: Durchsuchung der Bewohner

Die weitere Durchsuchung des Gebäudes erfolgt in der Reihenfolge1. Durchsuchung nach Personen,2. Durchsuchung nach verdächtigen Gegenständen gemäß RdNr. 583

und 584.

Rückmarsch und Nachbereitung

Nach Abschluss der Durchsuchung von Objekten erfolgt der geord-nete Abmarsch in umgekehrter Reihenfolge, beginnend mit demDurchsuchungselement.

Nach der Rückkehr erfolgt� die Übergabe von Gefangengenommenen/Festgenommenen und� beschlagnahmter Gegenstände

an die zuständige Stelle,� Erstellung der erforderlichen Berichte,� Nachbereitung durch

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� eine Nachbesprechung und� die Durchführung der Materialerhaltung.

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F. GEGENJAGD

I. Allgemeines

Verdeckt kämpfende Feindteile sind durch konventionelle Einsatz-führung schwer zu fassen. Im Kampf gegen solche Kräfte kommt esdaher darauf an, durch ein Netz verdeckter Beobachtungsstellen undalle anderen als geeignet erscheinenden Maßnahmen den Gegner auf-zuklären.

Der eigentliche aktive Kampf gegen subversive Kräfte wird meistvon Spezialkräften (zB Militärpolizei, Einsatzkommandos der Sicher-heitsexekutive) geführt.

Für den Kampf gegen subversive Kräfte muss jede Truppe folgen-de Maßnahmen durchführen:� Informationsgewinnung durch Aufklärung, besonders durch Ge-

sprächsaufklärung,� konsequente Durchführung der Sicherung im jeweiligen Verant-

wortungsbereich,� Festnahme und Befragung von verdächtigen Personen.

Diese Maßnahmen sind immer ohne besonderen Befehl durchzu-führen. Besonders wichtig ist, dass alle verdächtigen oder ungewöhnli-chen Beobachtungen gemeldet werden. Damit wird ein wichtiger Bei-trag zum Erstellen eines aktuellen Lagebildes geleistet, welches einewesentliche Voraussetzung für einen aktiven Kampf gegen subversiveKräfte darstellt.

Kampftruppen werden zum� Abriegeln und Säubern sowie� Freikämpfen von Objektenmeist in Zusammenarbeit mit Spezialkräften eingesetzt.

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II. Abriegeln und Säubern

1. Allgemeines

Das Abriegeln und Säubern dient dem Aufspüren von feindlichenKräften. Dabei ist davon auszugehen, dass sich diese Kräfte in unüber-sichtlichem Gelände verbergen, um� Aktionen aus diesen Räumen heraus durchzuführen,� Versorgungstätigkeiten durchzuführen,� Zeit bis zur nächsten Aktion verstreichen zu lassen,� die Verbindung mit vorgesetzten, benachbarten oder sympathisie-

renden Elementen herzustellen oder� neue Aktionen vorzubereiten.

Dabei sind sowohl bewaldetes als auch bebautes Gebiet für solcheFeindaktivitäten nutzbar. Letzteres umso mehr, wenn der Feind übersympathisierende Gruppen und konspirative Zellen im jeweiligenEinsatzraum verfügt.

Wenn eine Gefangennahme unvermeidlich erscheint, ist mit rück-sichtsloser Gegenwehr bis hin zur Geiselnahme und Ermordung derGeiseln, im Extremfall auch mit anschließendem Selbstmord zu rech-nen.

Die Säuberung ist so durchzuführen, dass ein Ausweichen desFeindes durch vorgestaffelte verdeckte Aufklärung und rasche Ein-schließung des Raumes möglichst verhindert wird, um die Vorausset-zungen für die Zerschlagung des Feindes zu schaffen.

Besonders bei Friedensunterstützenden Einsätzen ist die Minenge-fahr entsprechend zu berücksichtigen.

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2. Durchführung von Säuberungen

Die Säuberungskräfte sind einzuteilen in� Aufklärungskräfte (zB Nachrichtenoffiziere, militärische/zivile

Nachrichtendienste, zivile Sicherheitsbehörden, Spezialkräfte, Ge-fechtsfeldradar, Verbindungsleute aus der Bevölkerung, Fernmel-deaufklärungsteile),

� Treiberkräfte (zB Jäger, Aufklärer),� Vorstehkräfte (zB Spezialkräfte, Aufklärer, Jäger),� Reserven (zB Spezialkräfte, Aufklärer, Jäger, Diensthundeführer),� Kräfte zur Überwachung offener Abschnitte im eingeschlossenen

Raum (zB Scharfschützen, Maschinengewehre, schwere Waffen,mittlere Granatwerfer, bewaffnete Hubschrauber, Aufklärer),

� Kräfte zur Überwachung außerhalb des eingeschlossenen Raumes(zB Militärpolizei, Aufklärer, Jäger),

� Versorgungskräfte (zB Sanitätshubschrauber, Notfalltrupp) und� Unterstützungskräfte (zB Granatwerfer, Fliegerabwehr).

Vorbereitung

Für die Vorbereitung von Säuberungen ist es zweckmäßig, mög-liche Sympathisanten im zu säubernden Raum in direkter Zusammen-arbeit mit der örtlichen Sicherheitsexekutive, militärischen/zivilenNachrichtendiensten und eventuellen Verbindungsleuten, auch unterEinsatz von Nachrichtenoffizieren, zu erkennen.

MERKE: Die Zusammenarbeit mit der Sicherheitsexekutive istim Inland immer anzustreben, bei Friedensunterstüt-zenden Einsätzen nur, wenn die Verlässlichkeit der-selben gegeben ist.

Mit Gefechtsfeldradar, Hubschraubern und Kampffahrzeugen kön-nen offene Geländeteile überwacht werden.

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Mit Fernmeldeaufklärung können Funkabstrahlungen aufgeklärtund bei Verdachtsmomenten Gespräche und Telefonate abgehört wer-den.

Durch ein rasches motorisiertes Einfließen der Säuberungskräfte,wenn möglich aus mehreren Richtungen, werden die subversivenKräfte eingeschlossen. Mit motorisierten Kräften zunächst nicht ein-schließbare Räume sind mit bewaffneten Hubschraubern abzuriegeln.

Treiben im eingeschlossenen Raum

Das Treiben erfolgt entweder in Form des Kesseltreibens oder desVorstehtreibens.

Beim Kesseltreiben wird der Ring so lange enger gezogen, bis aufGrund der zu erwartenden gegenseitigen Gefährdung das gewonneneGelände gehalten und der erkannte Gegner durch bereitgehalteneKräfte� vernichtet,� ausgeschaltet oder� gefangen genommenwird.

Beim Vorstehtreiben durchkämmen die Treiberkräfte im einge-schlossenen Raum in derart breiter Formation, dass der gesamte un-übersichtliche Geländeteil abgedeckt ist. Übersichtliche Geländeteilein den Flanken der Treiberkräfte werden mit Scharfschützen, Maschi-nengewehren, schweren Waffen oder motorisierten Spähtrupps kräfte-sparend mit Feuer und Bewegung überwacht. Mit Vorstehkräften wirdin einer Auffanglinie abgeriegelt.

Brechen die getriebenen subversiven Kräfte in diese übersichtlichenGeländeteile aus, werden sie durch Feuer gebunden und durch Reser-ven gestellt.

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Übersichtliche Geländeteile können auch mit Aufklärungskräften,technischen Hilfsmitteln oder bewaffneten Hubschraubern überwachtwerden.

Von der Zugsebene aufwärts sind kleine örtliche Reservenbereitzuhalten, die ausbrechenden Feind vernichten. Wird ein sich ab-setzender Feind erkannt, ist er mit Feuer zu bekämpfen. Ein Nachsto-ßen hat zu unterbleiben, um nicht in das Feuer eigener Vorstehkräfteoder Hinterhalte der subversiven Kräfte zu geraten. Der Einsatz vonDiensthunden für die Verfolgung ist anzustreben.

Für die räumliche Ausdehnung der Treiberkräfte und die Stärkeder Reserven gelten folgende Anhalte:

Breite der Treiberkräfte(Abstand zwischen den Schützen 8 bis 10 m)

Stärke derReserven

Zg 200 bis 250 m(3 Gruppen entwickelt vorne) 2 Trupps

Kp 500 bis 700 m(3 Züge entwickelt vorne)* 2 Gruppen

Baon 1 600 bis 2 000 m(3 Kompanien entwickelt vorne)* 1 Zug

*Anmerkung:Auch aus schweren Waffenteilen können Treiberkräfte gebildet werden, wenn dieschweren Waffen nicht zur Überwachung des einzuschließenden Raumes oder fürUnterstützungsaufgaben benötigt werden.

Ein besonderes Problem stellt die Beibehaltung der Seitenabständeund der Seitenrichtung in unübersichtlichem Gelände dar. Das Zurück-hängen von Teilen kann zur Gefährdung Eigener führen und sollte da-her möglichst vermieden werden. Der Verringerung der Seitenab-stände, beispielsweise durch �Zusammenrutschen� an einem Hang,kann durch die Ausgabe einer Bussolenzahl an alle Kommandantenentgegengewirkt werden.

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Erfordern einzelne Objekte (zB Häuser) oder besonders unüber-sichtliche Bodenbedeckung (zB Dickicht) einen besonderen Zeitauf-wand für die Durchsuchung, so ist das Vorgehen in der ganzen Liniezu verlangsamen.

Beim Säubern herrscht kein Zeitdruck. Gründlichkeit und Sicher-heit haben Priorität. Anzustreben ist eine Vorrückgeschwindigkeit von1 km/h.

Die Vorstehkräfte sind in Riegelstellungen in� Geländebrücken (s. Beilage I),� der Nähe möglicher Unterschlüpfe von Sympathisanten und in� einer Auffanglinieeinzusetzen. Dabei muss es eine klare Befehlsgebung bezüglich derFeuerbereiche, Feuereröffnung und Feuerverteilung geben, um Ver-luste durch eigenes Feuer zu vermeiden (zB L-förmiger Hinterhalt).

Als Vorstehkräfte eingesetzte Spezialkräfte können vorgestaffelt in� Engstellen im Infanteriegelände oder in� Riegelstellungen nahe von möglichen Unterschlupfen von Sympa-

thisanteneinsickern.

Die Auffanglinie ist eine Linie im Gelände (zB Bewegungslinie,Gewässer) in der das Aussickern von subversiven Kräften verhindertwerden muss. Sie muss möglichst kräftesparend, lückenlos und ständigdurch� stehende Spähtrupps und� technische Hilfsmittelüberwacht werden.

Werden subversive Kräfte an der Auffanglinie erkannt, sind siedurch bereitgehaltene Reserven zu stellen und bei einem Ausbruchver-such zu vernichten (s. Abb. 68).

Gewässer können zusätzlich mit Booten überwacht werden. DerEinsatz von Steilfeuer muss jederzeit gewährleistet sein.

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VVorstehkräfteorstehkräfte

ResTTreiberkräftereiberkräfte

Abb. 68: schematischer Ablauf des Säuberns

Ausschalten erkannter feindlicher Kräfte

Werden im Zuge der Säuberung feindliche Kräfte erkannt, so wer-den sie zur Aufgabe aufgefordert. Leisten diese der Aufforderung nichtFolge und gelingt es ihnen trotz Bekämpfung mit Flachfeuer, das Ge-fecht abzubrechen und sich in einem schützenden Raum (zB Dickicht,Objekt) festzusetzen, so ist gegen diese gemäß RdNr. 619 bis 629 vor-zugehen.

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Haben die feindlichen Kräfte in einem Objekt Zuflucht gesucht, istein Ausbruchsversuch mit allen Mitteln zu verhindern. Es sind solangeVerhandlungen zu führen, bis sich die subversiven Kräfte ergeben, umdie Durchführung nachrichtendienstlicher Befragungen zu ermögli-chen. Führen die Verhandlungen zu keinen Erfolg, wird vom vorge-setzten Kommando die weitere Vorgangsweise befohlen.

Nehmen die feindlichen Kräfte Geiseln, sind Spezialkräfte zu derenBefreiung einzusetzen.

Überwachung außerhalb des eingeschlossenen Raumes

Gelingt es den feindlichen Kräfte, unbemerkt aus dem eingeschlos-senen Raum auszusickern oder entgehen diese knapp der Einschlie-ßung, sind als begleitende Maßnahme in den umliegenden RäumenPersonen und Fahrzeuge zu kontrollieren.

Dies kann durch die Sicherheitsexekutive oder durch die Militärpo-lizei erfolgen. Sind solche Kräfte nicht verfügbar, wird hiezu die eige-ne Truppe eingesetzt.

Der eingeschlossene Raum und seine Umgebung sind mit Flieger-abwehrwaffen abzudecken und mit Luftfahrzeugen zu überwachen,falls ein Ausfliegen der feindlichen Kräfte mit Hubschraubern alsmöglich beurteilt wird.

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III. Freikämpfen von Objekten

1. Allgemeines

Beim Freikämpfen von Objekten ist davon auszugehen, dass sichfeindliche Kräfte bis maximal Gruppenstärke kurz-, mittel- oder lang-fristig in Objekten festsetzen, um diese� unbrauchbar zu machen oder zu zerstören,� als Operationsbasis oder Führungszentrale für nachrichtendienstli-

che oder militärische Aufklärung zu nutzen,� für die Versorgung durch Sympathisanten und Verschwörern zu

nutzen, um neue Aktionen vorzubereiten, Zeit zu gewinnen oder umsich der drohenden Gefangennahme im Zuge von Gegenmaßnah-men zu entziehen, wobei auch Geiselnahmen möglich sind.

Erkennt der Feind die Absicht das Objekt freizukämpfen, ist mitdem Versuch des verdeckten Aussickerns, mit Ausbruchversuchen so-wie mit rücksichtsloser Gegenwehr bis hin zur Ermordung etwaigerGeiseln und anschließendem Selbstmord zu rechnen.

Die eigene Absicht muss es sein, das Objekt so freizukämpfen,dass der Feind möglichst überrascht wird und dadurch Sabotageakte,Gegenwehr oder Geiselaktionen verhindert werden.

2. Durchführung

Die Kräfte für das Freikämpfen von Objekten sind einzuteilen in:� Aufklärungskräfte (zB Nachrichtenoffiziere, militärische/zivile

Nachrichtendienste, zivile Sicherheitsbehörden, Spezialkräfte, Ge-fechtsfeldradar, Verbindungsleute aus der Bevölkerung, Fernmel-deaufklärungsteile),

� Abriegelungskräfte (zB Aufklärer, Jäger, Militärpolizei, Diensthun-deführer),

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� Stoßkräfte (zB Spezialkräfte, Pionierteile sowie Aufklärer oder Jä-ger, wenn keine Geiselaktionen zu erwarten sind),

� Unterstützungskräfte (zB Granatwerfer für das Ausleuchten,Scharfschützen, ABC-Abwehrfachdienste, Spezialfeuerwehren jenach Sabotagemöglichkeiten, Rettungs- und Bergeteile),

� Reserven,� Versorgungskräfte (zB Sanitätshubschrauber, Notfalltrupp, Rotes

Kreuz).

Bei der Vorbereitung des Freikämpfens von Objekten kommt esdarauf an, zunächst möglichst genaue Informationen über das Objektselbst sowie über die Art und Anzahl der darin befindlichen subversi-ven Kräfte, sonstige Personen und etwaige Geiseln zu bekommen. Diesgeschieht durch die Verbindungsaufnahme mit militärischen/zivilenNachrichtendiensten, zivilen Sicherheitsbehörden und Verbindungs-leuten. Daneben können Fernmeldeaufklärungskräfte Gespräche, Tele-fonate und Funkabstrahlungen abhören.

Ein Ausbruch der subversiven Kräfte ist zu verhindern.

Haben die subversiven Kräfte Geiseln, sind erforderlichenfalls un-ter Einsatz geschulter Personen Verhandlungen zum Zwecke des Zeit-und des Informationsgewinnes zu führen.

Hat der subversive Feind das geplante Freikämpfen des Objektesvermutlich noch nicht erkannt und herrscht kein Zeitdruck, ist das Ob-jekt über längere Zeit mit Spezialkräften zu überwachen, um Informa-tionen über Sympathisanten und konspirative Personen zu gewinnen.

Ist eine verdeckte Aufklärung des Objektes nicht mehr zweckmä-ßig, weil� Zeitdruck herrscht und das Gebäude daher umgehend freizukämp-

fen ist,

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� das Objekt bereits längere Zeit verdeckt überwacht wurde und da-her keine neuen Informationen zu erwarten sind oder

� die subversiven Kräfte das beabsichtigte Freikämpfen erkannt ha-ben (eventuell verbunden mit Geiselnahme),

ist das Objekt einzuschließen.Dies erfolgt durch den Einsatz einer Inneren und Äußeren Siche-

rung sinngemäß der RdNr. 40 und 41. Nach Möglichkeit sind umlie-gende Wohnungen und Objekte zu räumen, um Kollateralschäden zuvermeiden.

Die Innere Sicherung überwacht, abgesehen vom Zielobjekt, ins-besondere jene angrenzenden Objekte, von denen aus auf die Annähe-rung des Stoßteils und die Einbruchstelle gewirkt werden kann.

Die Äußere Sicherung dient vor allem der Abschirmung gegen-über Personen, die nicht unmittelbar in das Freikämpfen eingebundensind (zB Angehörige von Geiseln, Journalisten, Anrainer, Schaulus-tige). Sie verhindert auch ein Aussickern der subversiven Kräfte durchKontrollen an den Bewegungslinien.

Beim Stoß kommt es besonders darauf an, dass� die Stoßkräfte unbemerkt möglichst dicht an die subversiven Kräfte

herankommen,� die subversiven Kräfte an einem Ausweichen innerhalb des Objek-

tes durch Fenster, Nebenräume usw. gehindert werden,� der Stoß nach einer unmittelbar zuvor erfolgten Berge- oder Räu-

mungssprengung oder sonstigen Ablenkung möglichst schlagartigerfolgt, um die subversiven Kräfte an einer Gegenwehr und Ver-wirklichung eventueller Sabotageabsichten zu hindern,

� die subversiven Kräfte zur Durchführung nachrichtendienstlicherBefragungen möglichst lebend gefangen genommen werden könnenund

� eventuell anwesende Geiseln dabei möglichst unversehrt bleiben.

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Grundsätzlich wird diese Aufgabe von Spezialkräften wahrgenom-men. Wurden keine Geiseln genommen, kann diese Aufgabe auch vonJägern und Aufklärern nach den Grundsätzen des Ortskampfes bewäl-tigt werden. Besteht jedoch die Gefahr der Verwirklichung einer Sa-botageabsicht, ist der Einsatz von Spezialkräften vorzuziehen.

Besteht weder eine Sabotagemöglichkeit, noch sind Geiseln vor-handen, sind Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, dass sich diesubversiven Kräfte ergeben, um eine nachrichtendienstliche Befragungzu ermöglichen. Führen die Verhandlungen über längere Zeit zu kei-nem Ergebnis, ist zu stürmen.

Nach der Überwältigung der subversiven Kräfte ist das Objekt aufdas Vorhandensein weiterer Personen zu durchsuchen und bis zur be-endeten Spurensicherung zu bewachen.

Die subversiven Kräfte sind nachrichtendienstlich zu befragen. Da-nach ist mit ihnen, entsprechend ihrem Status (zB Kombattant, Zivil-person), zu verfahren.

Detailinformationen an die Medien bedürfen der Genehmigungdurch das operativ führende Kommando.

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G. BESONDERE GEFÄHRDUNGEN

I. Minen

1. Allgemeines

Minen werden als preisgünstiges, wirksames Kampfmittel in gro-ßen Mengen in Krisen- oder Kriegsgebieten eingesetzt. Die Verlegungvon Minen der unterschiedlichsten Art ist die Regel. Eine einheitlicheDokumentation über angelegte Minen/Minensperren liegt meist nichtauf. In Ortschaften und Objekten jeder Art können Minen als Spreng-fallen oder versteckte Ladungen (Booby Trap) angebracht sein.

MERKE: Es ist immer davon auszugehen, dass die Konflikt-parteien der Minenkonvention nicht beigetreten sindoder sich nicht an diese halten.

Minen können auftreten:� in taktischen Minensperren, die meist von regulären Streitkräf-

ten/Milizen angelegt und dokumentiert sind,� in Sicherungsminensperren, welche von Stellungstruppen zurück-

gelassen und abweichend vom geltenden Völkerrecht nicht doku-mentiert sind,

� als Störminensperren in Umgehungsmöglichkeiten, die auf Straßen,Furten, usw., in der Regel abweichend vom geltenden Völkerrecht,nicht gekennzeichnet und nicht dokumentiert sind,

� als versteckte Ladungen,� im Bereich militärischer Liegenschaften,� an ehemaligen Kontrollstellen, Gefechtsabschnitten oder in Verfü-

gungsräumen,� als Streuminen.

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Bei Minengefahr ist zu beachten:� der Einsatz ist auf einer Karte mit eingezeichneten Gefahrenzonen

zu planen; Fahrstrecken und Patrouillenwege sind nur in ,,sicheren�Bereichen festzulegen,

� nicht überprüftes Gelände oder Wälder sind in der Regel nicht zubetreten,

� das Benutzen von Abkürzungen auf nicht überprüften Wegen istuntersagt,

� Straßenränder und Straßengräben dürfen weder befahren noch darfdort angehalten werden (besondere Vorsicht bei der Deckungssucheunter Beschuss).

2. Arten von Minen

Nach dem Einsatzzweck werden Minen unterschieden in:� Panzerminen,� Infanterieminen/Schützenminen,� Spezialminen wie

� Seeminen/Landungsabwehrminen,� Signalminen,� Minen gegen Luftfahrzeuge,� Panzerabwehrrichtminen und� Beobachtungsminen (meist in Form von behelfsmäßigen

Spreng- und Brandvorrichtungen [s. RdNr. 649], die willkürlichausgelöst werden).

Der Einsatz von Panzerminen richtet sich hauptsächlich gegen ge-panzerte Gefechtsfahrzeuge. Sie wirken entweder unmittelbar auf dieRäder, Kette oder auf die gesamte Fahrzeugbreite.

Der Einsatz von Infanterieminen/Schützenminen richtet sich ge-gen Personen (Druckminen, Splitterminen, Springminen).

Der Einsatz von Anti-Personen-Minen durch österreichische Sol-daten ist verboten.

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Seeminen/Landungsabwehrminen (Boden-, Treib- oder Anker-minen) werden zur Verminung von Flussufern und Flüssen, aber auchzum Verminen von Seeküsten und anderen Wasserhindernissen einge-setzt.

Signalminen geben ein Leucht-, Pfeif- oder Rauchsignal bzw. eineKombination dieser Signale ab. Sie dienen zum Sichern von Zugängen,Pfaden, Wegen und von wichtigen Objekten sowie zur Gefechtsfeld-beleuchtung (Leuchtminen).

Minen gegen Luftfahrzeuge werden vor allem gegen Hubschrau-ber in möglichen Schweberäumen und im Bereich von Luftlandezoneneingesetzt. Sie werden meist durch Geräuscherkennung ausgelöst.

Panzerabwehrrichtminen sind gerichtete Geschoße, die durchSensoren ausgelöst werden (Erschütterung, Geräusch, Magnetfeld).

Der Zünder ist ein Hauptteil jeder Mine. Weltweit existieren un-zählige Zündertypen, die auf verschiedene Arten ausgelöst werdenkönnen. Für ein richtiges Verhalten ist vor allem das Auslöse- oderAnsprechverhalten von Interesse.

Minen können ausgelöst werden durch� mechanische,� chemische oder� elektronischeZünder.

Mechanische und chemische Zünder werden ausgelöst durch� Druck,� Zug,� Entlastung oder� Knick.

Die Auslösung kann in allen Fällen auch mit Verzögerung erfolgen.

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Elektronische Zünder werden ausgelöst durch� Magnetfeldveränderung,� Erschütterung,� Licht,� Temperaturunterschiede,� Beschleunigung,� Funkwellen oder� Geräusche.

3. Verhaltensregeln bei Auftreffen auf Minen undversteckte Ladungen

Die Aufklärung von Minen wird häufig dadurch erschwert, dassdie Minen durch Überwachsen, Sand oder Schnee nicht zu entdeckensind. Die Lage von Minen kann durch Witterungseinflüsse (zB ergie-bige Regenfälle) in kurzer Zeit stark verändert werden. Eine große An-zahl von Minentypen lassen sich durch herkömmliche Minensuchge-räte (Metalldetektoren) nicht aufspüren.

Hinweise auf das Vorhandensein von Minen können sein:� auffälliger Bodenbewuchs (zB hellere Flecken als das Umfeld),� herumliegende Schutzkappen von Minen und Zündern,� Verpackungsmaterial (zB Holz- oder Kartonkisten),� auffällige Drähte, Leitungen, Schnüre oder eingeschlagene Holz-

pflöcke,� Trichter bereits detonierter Minen,� verstümmeltes Wild,� zurückgelassene Warntafeln oder andere Markierungen, (zB Stein-

haufen, Trassierband, Tücher).

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Bei erkannter Minengefahr sind folgende Verhaltensregelneinzuhalten:� nur bereits begangene und befahrene Wege nutzen,� in der Spur (Fußtritt) des Vordermannes gehen,� in der Spur des vorderen Fahrzeuges fahren.

VORSICHT: Geräumte Straßen und Wege können am nächstenTag wieder vermint sein.

Bei Auftreffen auf Minen sind folgende Verhaltensregeln einzu-halten:� sofort anhalten (stehen bleiben),� ,,Hände weg� von Minen und versteckten Ladungen; das Räumen

von Minen und versteckten Ladungen darf nur durch Kampfmittel-räumkräfte der Pioniertruppe oder Kampfmittelbeseitigungskräfte(EOD) erfolgen,

� die Lage der Minen feststellen und markieren,� den Gefahrenbereich markieren und an den Gefechtsstand melden

(s. Beilage V),� von beschädigten Fahrzeugen nach hinten absitzen und in der Fahr-

zeugspur zurückgehen,� nachts im Fahrzeug verbleiben und dieses erst bei Tageslicht ver-

lassen,� Verwundete nur auf einem absolut sicheren Weg bergen.

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II. Behelfsmäßige Spreng- und Brandvorrichtungen

1. Allgemeines

Behelfsmäßige Spreng- und Brandvorrichtungen können vonsubversiven Kräften im gesamten Einsatzgebiet ausgebracht werden,um� die Truppe zu stören,� die Bevölkerung zu beunruhigen,� durch Konfliktparteien genutzte militärische Anlagen, Einrichtun-

gen und Objekte zu zerstören oder� deren Betrieb und Nutzung nachhaltig zu lähmen.

Behelfsmäßige Spreng- und Brandvorrichtungen sind Vorrichtun-gen, die in der Regel nicht nach militärischen Standards hergestellt undeingesetzt werden. Sie können je nach verfolgter Absicht Wirkladun-gen aus Spreng-, Brand- oder sonstigen Stoffen enthalten.

Die Zündung erfolgt in der Regel über selbst gefertigte Zündsyste-me, die sensor-, zeit-, druck- oder funkabhängig ausgelöst werdenkönnen bzw. über Kombination dieser Techniken.

Behelfsmäßige Spreng- und Brandvorrichtungen können in jederdenkbaren Form und allen Gegenständen des Dienstbetriebes/alltägli-chen Lebens ausgebracht werden, (zB Briefe, Bücher, Taschen, Tele-fone, Feuerlöscher, Kraftfahrzeuge).

2. Verhaltensregeln zur Minderung der Gefährdung

Die Verhaltensregeln zur Minderung der Gefährdung durchSpreng- und Brandvorrichtungen sind:� Vermeiden von Routineabläufen, damit sich der Gegner nicht auf

ständig wiederkehrende Handlungsabläufe einstellen kann,� Übersichtlichkeit und Ordnung erschweren dem Gegner das An-

bringen von zusätzlichen Gegenständen,

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� regelmäßiges Überprüfen des Arbeitsbereiches auf unbekannte oderverdächtige Gegenstände.

3. Verhaltensregeln bei konkreter Bedrohung

Bei konkreter Bedrohung (zB Bombendrohung) oder nach einembekannten Einsatz von behelfsmäßigen Spreng- und Brandvorrichtun-gen sind alle zu besonderer Wachsamkeit und zur Beobachtung ihrerUmgebung verpflichtet.

Jede Änderung im oder am Umfeld, in Räumen, Gebäuden odersonstigen Objekten ist unverzüglich dem verantwortlichen Komman-danten zu melden.

Gegenstände dürfen nicht abgestellt werden, ohne den Kameraden,der dort eingesetzt ist, zu informieren.

4. Verhalten beim Auffinden

Beim Auffinden von Spreng- und Brandvorrichtungen sind folgen-de Verhaltensregeln einzuhalten:� verdächtige Gegenstände nicht berühren oder in ihrer Lage verän-

dern,� auf Verkabelung, Kontaktdrähte und Ähnliches achten,� nur bereits begangene Wege zurückgehen,� Schutzmaßnahmen einleiten (zB Räumen von Gebäuden oder An-

bringen von splitter- oder brandhemmenden Materialien),� eine Minenmeldung absetzen (s. Beilage VI),� ortskundiges Personal zur Einweisung für die Kampfmittelbeseiti-

gungstrupps bereithalten.

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III. Heckenschützen

1. Allgemeines

Bei Heckenschützen handelt es sich im Gegensatz zu ausgebilde-ten Scharfschützen regulärer Truppen im Regelfall um gewaltbereiteund gefährliche Gegner, die fanatisch kämpfen. Sie sind häufig reli-giös, politisch oder auch kriminell motiviert. Sie treten einzeln oder inkleinen Trupps auf.

Heckenschützen gelten im Sinne der GENFer Konvention alsNichtkombattanten. Sie genießen daher auch nicht den Schutz diesesAbkommens.

Das Ziel des Heckenschützen ist, dem zumeist verhassten GegnerSchaden zuzufügen.

Zum Angriffsziel von Heckenschützen kann prinzipiell jeder wer-den. Oft werden diese sogar gezielt auf Frauen und Kinder schießen,um den psychologischen Druck zu erhöhen.

2. Kampfweise von Heckenschützen

Das Verhalten von Heckenschützen ist geprägt durch:� Überraschung,� heimtückisches, rücksichtsloses Vorgehen,� Meiden des offenen Kampfes,� absichtliche Gefährdung von Unbeteiligten, speziell von Frauen

und Kindern,� Einsatzführung unter Bruch des humanitären Völkerrechts.

Verbautes, bewohntes Gebiet bietet Heckenschützen viele Vorteile.Zum Einen treten laufend mögliche Ziele auf, zum Anderen bietet derurbane Raum die besten Möglichkeiten für ein Untertauchen. Zusätz-lich wird neben dem direkten Schaden auch eine große psychologische

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Wirkung erzielt, wenn es nicht gelingt, Heckenschützen rasch ausfin-dig und unschädlich zu machen. Je länger Heckenschützen ihr Unwe-sen treiben können, desto übermächtiger wird das Gefühl der Ohn-macht der davon Betroffenen sein.

Das Auftreten von Heckenschützen im offenen, unbebauten Gelän-de wird nur in Ausnahmefällen erfolgen.

3. Vorbeugende Maßnahmen gegen Heckenschützen

Da es sehr schwer bis unmöglich ist, den Einsatz von Heckenschüt-zen im Voraus zu beurteilen, sind auch vorausschauende Maßnahmensehr schwer zu ergreifen.

Je besser der Kontakt zur Bevölkerung im Raum und die eigeneAufklärung funktionieren, desto eher besteht die Möglichkeit, gegensolche Kräfte aktiv zu werden.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Heckenschützen können sein:� Tragen der persönlichen Schutzausrüstung,� unnotwendiges Aufgeben des Schutzes des eigenen Gefechtsfahr-

zeuges vermeiden,� Verstärken von Kraftfahrzeugen mit behelfsmäßigen Mitteln,� Anbringen von Sichtschutz bei stationären Einrichtungen,� in der Bewegung besonderes Augenmerk auf Fenster, Türen usw.

richten.

4. Bekämpfung von Heckenschützen

Die Bekämpfung von Heckenschützen wird meistens deswegensehr schwierig sein, weil diese den Schutz der Bevölkerung im Raumfür ihre Zwecke ausnützen. Beim eigenen Waffeneinsatz ist daher im-mer darauf zu achten, dass nicht unbeteiligte Zivilpersonen zu Schadenkommen.

Für den aktiven Kampf gegen Heckenschützen werden im Normal-fall Spezialkräfte eingesetzt. Besonders geeignet sind dabei Scharf-

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schützen, speziell solche, die mit ihren Waffen auch Ziele hinter De-ckungen, zB Mauern, wirkungsvoll bekämpfen können.

Heckenschützen ist mit allen Mitteln entgegenzutreten. Gefangenesind der vorgesetzten Dienststelle zu übergeben, welche die strafge-richtliche Verfolgung veranlasst.

Der Einsatz von technischen Mitteln wie IR-Sensoren zur Auffin-dung von Heckenschützen ist anzustreben.

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IV. Geiselnahme und Geiselhaft

1. Allgemeines

Geiselsituationen stellen eine außergewöhnliche Belastungssitua-tion dar. Sie sind als traumatische Ereignisse zu betrachten.

Weil Geiselnahmen in unserem bekannten Umfeld so selten auftre-ten, beschäftigt sich auch kaum jemand mit dieser Materie. Eine Gei-selnahme stellt für die Betroffenen vor allem im ersten Moment einestarke Belastung dar.

Befindet man sich einmal in einer Geiselsituation, so muss man dieunterschiedlichen Gefühle und Eindrücke kennen. Die Erfahrung einestotalen Kontrollverlustes, das völlige Unvermögen, die eigene Situa-tion mitgestalten zu können, die totale Willkür sowie das unmittelbareAusgeliefertsein werden als äußerst bedrohlich erlebt. Unter solchenUmständen geht das innere Gleichgewicht schnell verloren.

Es sind unterschiedliche Situationen denkbar, die vom Opfer alsForm einer Geiselnahme empfunden werden können. Die Spannweiteerstreckt sich von einer erzwungenen Anhaltung über eine mehr oderweniger gewaltsame Behinderung des Verlassens eines Ortes bis hinzu Vorfällen wie Überfall, Entwaffnung und Verschleppung. Eine mi-litärische Kriegsgefangenschaft fällt ebenfalls in diesen Bereich.

Die Motive für eine Geiselnahme von Soldaten können vielfältigsein, wie zB� Demonstration von Macht und Stärke,� Demonstration von Unabhängigkeit,� Unzufriedenheit mit einem politischen Übereinkommen,� Demütigung der Regierung und Behörden,� Demonstration der Machtlosigkeit von staatlichen Institutionen,� materieller Gewinn,� Freipressen von Festgehaltenen.

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In den meisten Fällen sind Geiseln persönlich nicht gefährdet. Inder Regel geht es dem Täter nicht um die Person der Geisel an sich.Vielmehr möchte er mit ihrer Hilfe eine bestimmte Zielgruppe zu ei-nem von ihm gewünschten Verhalten zwingen. Eine Geisel ist also einMittel zum Zweck. Wenn sich Geiseln richtig verhalten, so kommensie meist auch unversehrt wieder frei.

Um in Ausnahmesituationen wie Geiselhaft trotz aller widrigenUmstände dennoch kontrolliert und handlungsfähig zu bleiben, sindAusbildungen in Form von theoretischen Unterrichten oder praktischenÜbungen notwendig. Es ist entlastend, wenn man weiß, wie verschie-dene Typen von Geiselnehmern, Behörden und militärische Vorge-setzte oder zur Befreiung eingesetzte Spezialeinatzkräfte denken undwie sie wahrscheinlich handeln.

2. Geiselnehmer

Alle Menschen haben ein bestimmtes Motiv für ihr Verhalten. Die-ser Grundsatz gilt auch für Geiselnehmer. Oft kann kein einzelnes undisoliertes Motiv für ihre Verhaltensweisen angeführt werden. Häufigsteht aber ein Hauptmotiv im Vordergrund.

Nach diesem Hauptmotiv kann man Geiselnehmer in 2 Kategorieneinteilen:� ideologisch motiviert oder� kriminell motiviert.

Ideologisch motivierte Geiselnehmer werden hauptsächlich vonpolitischen oder religiösen Motiven geleitet. Sie suchen die Öffentlich-keit, um ein Anliegen zu artikulieren.

Ein politisches Anliegen wäre die Änderung des vorherrschendengesellschaftlichen Systems.

Ein religiöses Anliegen ist beispielsweise die Überwindung vonMissständen wie Armut, soziale Spannungen und Korruption durch ei-ne Besinnung auf die Fundamente des Glaubens.

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Im Gegensatz zu ideologisch motivierten Tätern, die mit ihren Ak-tionen Aufmerksamkeit erregen und eine Botschaft verkünden möch-ten, haben kriminell motivierte Geiselnehmer hauptsächlich eine fi-nanzielle Zielsetzung. Durch Geiselnahmen oder Entführungen wollensie Lösegeld erpressen. Dabei scheuen sie die Öffentlichkeit. Sie wol-len unerkannt und unentdeckt bleiben, um das Lösegeld in Ruhe aus-geben zu können.

Bei kriminell motivierten Geiselnehmern unterscheidet man solche,die� planmäßig Geiseln nehmen, zB zum Zwecke von Erpressung,� unplanmäßig Geiseln nehmen, zB um im Zuge eines misslungenen

Verbrechens den Erfolg ihres Entkommens zu erhöhen.

Eine reinrassige Ausprägung ist oft nicht feststellbar. Ideologischmotivierte Terroristen begehen häufig kriminelle Akte wie Drogen-und Waffenschmuggel oder Raubüberfälle, um sich Geld für ihre Akti-onen zu beschaffen. Kriminell motivierte Verbrecher versuchen oft,durch Unterstützung einzelner Abgeordneter oder Gründung eigenerParteien politischen Einfluss zu erlangen, um ungestörter ihren Ma-chenschaften nachgehen zu können.

3. Geiselnahme

Aus der Sicht des Opfers lässt sich eine Geiselnahme in 4 Phaseneinteilen:1. Zugriffsphase,2. Transportphase,3. Festhaltephase,4. Beendigungsphase.

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Zugriffsphase

Die Zugriffsphase bricht in der Regel völlig überraschend über dasOpfer herein. Die Geiselnehmer versuchen ihre Opfer zu überraschenund durch Zurschaustellung von Waffen und Gewaltandrohung einzu-schüchtern, um jede Gegenwehr im Keim zu ersticken.

Diese ersten Minuten einer Geiselnahme bergen eine große Gefähr-dung für das Opfer. Der Täter befindet sich selbst im Stress, er mussversuchen, die Situation unter Kontrolle zu bringen und wird mit hoherWahrscheinlichkeit alles ausschalten, was er als Bedrohung für sichinterpretiert. Wenn sich für die Geisel nicht in den allerersten turbu-lenten Momenten der Zugriffsphase eine Gelegenheit zur Flucht ergibt,so muss sie sich sofort dem Geiselnehmer unterordnen und alles un-terlassen, was dieser als Gefahr interpretieren könnte.

Solche deeskalierenden Maßnahmen sind beispielsweise� das Senken der Waffen,� eine aggressionslose Stimme,� das Vermeiden von

� aggressiven Bewegungen mit der geballten Faust oder� anderen heftigen Bewegungen.Insgesamt soll dem Geiselnehmer das Gefühl vermittelt werden,

dass er die Situation kontrolliert.Die Geisel muss in der Zugriffsphase den heftig auftretenden

Schreck überwinden, sich neu orientieren und die Situation akzeptie-ren. Entspannungstechniken oder Atemregulierungsübungen erleich-tern diesen Prozess.

Transportphase

Wenn die Geisel nicht zu einem vorbereiteten Versteck gebrachtwird, sondern am ersten Tatort verbleibt, so entfällt die Transport-phase. Es kann auch der Fall eintreten, dass die Lage mobil wird unddie Geisel zu mehreren Verstecken gebracht wird.

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Auch in der Transportphase gilt der Grundsatz, dass die Geisel dieSituation deeskalieren muss, das bedeutet:� aggressive Bewegungen vermeiden,� Blickkontakt in die Augen der Geiselnehmer unterlassen,� Diskussionen und Wortwechsel mit den Geiselnehmern vermeiden.

Noch immer ist der Täter hoch erregt und unsicher. Es besteht im-mer noch die akute Gefahr, dass er bei aggressiv erlebten Verhaltens-weisen mit Gewaltanwendung reagiert. Um Überreaktionen zu vermei-den, muss die Geisel weiterhin deeskalierend auf den Täter einwirken.

Die Geisel selbst wird ihre Lage mehr und mehr überdenken undsich dabei bewusst werden, dass sie tatsächlich ein Opfer geworden ist.Je schneller diese Erkenntnis auftritt und akzeptiert wird, umso eherkommt es zu einer adäquaten Neuorientierung und zu einem Einfügenin die aktuelle Rolle.

Festhaltephase

Die Dauer der Festhaltephase kann von einigen Minuten bis zuwesentlich längeren Zeitspannen dauern.

In der Festhaltephase kann sich der Geiselnehmer zum ersten Malein wenig entspannen, weil seine Aktion erfolgreich verlaufen ist. DasOpfer muss sich nach wie vor um eine Deeskalierung der Situationbemühen. Im Gegensatz zu den ersten beiden Phasen kann sie aber nunaktiv zu einer Stabilisierung der Lage beitragen durch� weitere Unterordnung,� Vermeiden von Widerspruch und Widerstand sowie� harmlose Selbstdarstellung.

Gleichzeitig müssen die körperliche Verfassung und das Selbst-wertgefühl der Geisel gestärkt werden durch� Annahme von Nahrung und Getränken,� regelmäßige sportliche Übungen (auch isometrische Übungen),� Strukturierung des Tagesablaufs,� mentale Beschäftigung (zB lesen, auswendig lernen usw.),

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� Einprägen von Details der Entführung (Anzahl, physische Merk-male, persönliche Gewohnheiten der Täter, Umgebungsmerkmalewie Richtung und Entfernung vom Ort der Geiselnahme, markanteGeräusche oder Gerüche).

Je länger die Festhaltephase andauert, umso stärker treten psycho-logische Wechselwirkungen zwischen dem Täter und dem Opfer auf.Es lassen sich vor allem 3 Phänomene beschreiben:� Stockholm-Syndrom: eine Solidarisierung der Geiseln mit dem

Geiselnehmer. Es treten folgende Symptome auf:� positive Gefühle des Geiselnehmers gegenüber der Geisel,� positive Gefühle der Geisel gegenüber dem Geiselnehmer und� negative Gefühle der Geisel gegenüber Behörden und der Poli-

zei.Durch Maßnahmen wie� Vergegenwärtigen der kriminellen Vorgehensweise der Täter,� Festhalten an der eigenen Überzeugung und� Glaube an das eigene Wertesystemmuss eine Solidarisierung mit den Geiselnehmern verhindert wer-den.

� Tötungshemmung: je näher der Täter die Geisel erlebt (d.h. jeähnlicher sich Täter und Opfer in Dimensionen wie Hautfarbe, Na-tionalität, Alter, politischer Gesinnung, sportlichen Interessen,usw.), umso schwerer fällt es ihm, sie zu töten.Eine große Tötungshemmung wird erzielt durch� Zustimmung zu Aussagen der Geiselnehmer,� Vermeiden von Widerspruch bei politischen/religiösen Ansich-

ten der Täter,� Präsentieren ähnlicher Hobbies wie der Geiselnehmer und� Verringern der ideologischen Distanz.

� Psychogener Tod: wenn ein Opfer davon überzeugt ist, dass esvöllig und uneingeschränkt der Willkür des Geiselnehmers ausge-liefert ist, verliert es den Wunsch zu leben. Die Erfahrung von to-

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taler Hilflosigkeit und das Gefühl, durch keinen eigenen Willensaktzu einer Änderung seines Schicksals beitragen zu können, führt da-zu, dass sich das Opfer einfach aufgibt. Es bleibt apathisch liegenund stirbt ohne äußere Krankheitsanzeichen.Dieses Phänomen wird verhindert durch Aufrechterhaltung vonSelbstdisziplin und Gestaltung jener Bereiche, wo noch Kontroll-ausübung möglich ist. Das sind beispielsweise:� regelmäßige Körperhygiene,� regelmäßige körperliche Betätigung,� geistige Beschäftigung (zB lesen, Tagebuch schreiben, im Ge-

danken ein Haus bauen),� einen strengen Tagesablauf festlegen,� die Anwendung von Atemübungen oder Entspannungstechni-

ken.

Beendigungsphase

Die Geiselnahme kann beendet werden durch� Aufgabe des Täters oder� einen gewaltsamen Zugriff.

Gibt der Geiselnehmer auf oder hat er sein Ziel erreicht, so verläuftdie Beendigung in aller Stille. Erfolgt hingegen ein gewaltsamerZugriff durch Spezialkräfte, so herrschen Hektik, Lärm und Lebensge-fahr.

Neigt sich die Festhaltephase ihrem Ende zu, so steigt der Erre-gungsgrad des Geiselnehmers. Für die Geisel gilt analog zur Zugriffs-phase, dass sie jeden Anschein von Bedrohung durch� Unterordnung,� Unterlassen von aggressiven Worten oder Gebärden sowie� Vermeiden von direktem Blickkontaktvermeiden muss.

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4. Geiselbefreiung (Spezialkräfte)

Bei einer gewaltsamen Geiselbefreiung muss der Täter überrum-pelt werden. Der Zugriff erfolgt in der Regel auch für die Geisel völligüberraschend.

Wenn der Täter überwältigt und unschädlich gemacht wurde, er-folgt die Evakuierung der Geiseln. Da der Täter und die Opfer für dieeindringenden Spezialkräfte oft nicht eindeutig zu unterscheiden sind,werden sie vorerst gleich behandelt.

Die Geiseln haben dabei folgendes zu beachten:� den Aufenthalt neben Türen und Fenstern meiden,� beim Anblick der Spezialkräfte nicht erschrecken,� beim Eindringen der Spezialkräfte ruckartige Bewegungen vermei-

den,� nichts in den Händen halten, was als Waffe missverstanden werden

könnte,� jeden Versuch zur Unterstützung der Spezialkräfte unterlassen,� den Anweisungen der Spezialkräfte befolgen,� sich notfalls auch fesseln und die Augen verbinden lassen.

Auch wenn die Geiselhaft zu Ende ist, kann es in der Folge zu psy-chologischen Auswirkungen auf das Opfer kommen. Erinnerungenund Träume von der überstandenen Gefahr können noch längere Zeitnachwirken. Für diesen Fall bieten Truppenpsychologen Hilfestellungan.

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H. MASSNAHMEN ZUR VERSTÄRKUNG DERSCHUTZWIRKUNG

I. Bauliche, technische und elektronische Maßnahmen

Bauliche, technische und elektronische Maßnahmen sollen denunberechtigten Zutritt und den Angriff auf Objekte verhindern bzw. er-schweren.

Schwerpunkte baulicher, technischer und elektronischer Absiche-rung sind� das Kernstück des jeweiligen Objektes,� die Sicherung der Torbereiche einschließlich von Vorkehrungen

gegen das Durchbrechen mit Fahrzeugen,� die Absicherung der Umfriedung bzw. Einzäunung gegen Eindrin-

gen, einschließlich des Anbringens von Warntafeln, bei Bedarf inder jeweiligen Landessprache,

� der Schutz der an der Außengrenze der Liegenschaft liegenden Ge-bäudeteile gegen Eindringen und Einwerfen sowie

� die Absicherung der Lagerorte für Waffen, Munition, IT-Ausstat-tung sowie sonstiges sicherheitsempfindliches Gerät und Marketen-derwaren gegen Diebstahl.

In Abhängigkeit von der Bebauung und der Topographie sindgrundsätzlich mehrfach gesicherte und tiefgestaffelte Ein- und Aus-gangsschleusen getrennt für den Fahrzeug- und Personenverkehr ein-zurichten. Sie sind dem Objekt in der Regel etwa 200 m vorzulagern.

Für Schwertransporte sind gegebenenfalls besondere Ein- undAusgänge zu schaffen.

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Grundsätzlich sind für die Sicherungskräfte im Vorfeld und in derTiefe des Objektes ausgebaute Stellungen vorzusehen, aus denen dasObjekt verteidigt werden kann.

Wachtürme sind mit Splitterschutz zu versehen und müssen gedeckterreichbar sein.

Entlang der Streifenwege sind Kampfdeckungen so anzulegen,dass sie den Streifen aus diesen ein gedecktes Beobachten entlang desZaunes und in das Vorgelände ermöglichen. Sie können mit feldmäßi-gen Mitteln, aus Schutzwall- oder Schutzplattensystemen oder als Teilvon Infrastrukturmaßnahmen hergestellt werden. Die Belange der Ab-sicherung und der Verteidigung einer Liegenschaft sind abzustimmen.

An Maueröffnungen, wie zB Fenstern und Eingängen, ist einWurfschutz anzubringen. Fensterscheiben sind gegen Splitterwirkungzusätzlich mit einer Schutzfolie zu versehen.

Für Munition, Kampfmittel und verdächtige Gegenstände aller Artsind im notwendigen Umfang an befohlenen Plätzen Ablageorte einzu-richten (zB UXO-Box).

Der überwiegende Teil der baulichen und technischen Absicherungmuss durch den Einsatz pioniertechnischer Mittel von der Truppeselbst durchgeführt werden.

Der Schutz von Objekten wird durch den Einsatz von technischenMitteln qualitativ verbessert und ermöglicht die Freisetzung von Si-cherungskräften für andere Aufgaben.

Diese Geräte verbessern und ergänzen die herkömmlichen Schutz-maßnahmen durch effektivere Flächen- und Linienüberwachung desAußenbereiches von Objekten.

Technische Mittel sind zB:� Alarmminen,� Videoüberwachungssysteme,� Wärmebildgeräte,� Gefechtsfeldradar,

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� Sensoren,� Suchscheinwerfer.

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II. Schutzbauten mit Sandsäcken undHilfsmaterialien

1. Schutzwirkung

Die Schutzwirkung verschiedener Materialien ist in der DVBH�Allgemeiner Gefechtsdienst (AGD)� beschrieben.

Für den Bau von Stellungen gelten die Bestimmungen des DBBH�Stellungsausbau�.

2. Behelfsmäßige Schutzmaterialien

Aus Autoreifen und leeren Fässern (zB 200 l) sowie Verpackungs-material von Munition, die mit Sand, Schotter oder Erde gefüllt wer-den, lassen sich mit vergleichsweise geringem Aufwand sehr gute be-helfsmäßige Deckungen herstellen.

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III. Besondere Schutzmaterialien

Unter besonderen Schutzmaterialien kann alles fallen, was dieTruppe, zu schützende Personen oder Objekte vor der jeweils zu er-wartenden Waffen- oder Kampfmittelwirkung schützt. Beispielhaftwerden hier� das Schutzplattensystem,� zusammengelegte Drahtkörbe und� Betonplattenbeschrieben.

Beim Schutzplattensystem handelt es sich um vorgefertigte Plattenaus speziellen Werkstoffen, die rasch und mit wenig Personalaufwandaufgebaut werden können. Die Schutzwirkung ist sehr hoch und lässtsich beliebig verändern, indem mehr oder weniger Platten hintereinan-der montiert werden.

Durch den Einsatz von Schutzplatten lässt sich oft der Aufwand zurVerhinderung einer Zerstörung von besonders sensiblen Objekten (zBeines Trafos oder Umspannwerkes) drastisch reduzieren.

Zusammenlegbare Drahtkörbe können am gewünschten Ort auf-gestellt und auseinandergezogen werden. Danach müssen sie nur nochmit Füllmaterial (Steine, Schotter), das vor Ort entnommen wird, ge-füllt werden.

Der Vorteil dieser Drahtkörbe liegt im geringen Gewicht und Vo-lumen sowie der raschen Herstellung von Stellungen, wenn zum Auf-füllen entsprechende Baumaschinen zur Verfügung stehen.

Betonplatten haben eine sehr hohe Schutzwirkung. Ihr Nachteilliegt im sehr hohen Gewicht und Volumen. Sie sind ohne entsprechen-de technische Hilfsmittel (Autokräne) nicht einsetzbar. Für besonderssensible Objekte sind diese wie die Schutzplatten einsetzbar.

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J. ZUSAMMENARBEIT MIT DERBEVÖLKERUNG UND ZIVILEN BEHÖRDEN

I. Zusammenarbeit mit der Bevölkerung

1. Allgemeines

Der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung kommt beim Einsatzim Rahmen von Sicherung und Schutz und bei Friedensunterstützen-den Einsätzen besondere Bedeutung zu. In kaum einer anderenEinsatzart hängen Erfolg oder Misserfolg so sehr von der Mitarbeit derBevölkerung ab wie hier. Eines der wichtigsten Ziele der Komman-danten und Soldaten aller Ebenen muss es daher sein, ein positives,von gegenseitigem Vertrauen geprägtes Verhältnis zur Bevölkerungaufzubauen.

2. Verhalten gegenüber der Bevölkerung

Einerseits ist die Bevölkerung ein wichtiger Partner im Kampf ge-gen subversiven Feind, andererseits nützt dieser Feind den Schutz, dendicht bewohntes Gebiet bietet, aus.

Alle Soldaten müssen daher auch immer damit rechnen, dass genauder Zivilist, mit dem er gerade ein Gespräch führt, ein Angehöriger dersubversiven Kräfte ist. Eine gesunde Portion Misstrauen und Vorsichtsind daher immer angebracht. Das darf aber keinesfalls dazu führen,dass die Bevölkerung pauschal als feindlich eingestuft wird.

Informationen aus der Bevölkerung sind grundsätzlich ernst zunehmen. Die Quelle ist immer auf Zuverlässigkeit und Seriosität zu ü-berprüfen. Die Bevölkerung ist zu ermutigen, alle verdächtigen oderauch nur aus der Norm fallenden Beobachtungen zu melden. Dazu sindfür die Bevölkerung leicht zu erreichende Verbindungsstellen einzu-richten, die allgemein bekannt und rund um die Uhr besetzt sein müs-sen (zB stationäre Beobachtungs- oder Kontrollpunkte).

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Im Zuge der Einsatzführung gegen die subversiven Kräfte ist immerdarauf zu achten, dass der gewohnte Alltag nicht mehr als absolut not-wendig eingeschränkt wird. Wann immer möglich, sind der Bevölke-rung Einschränkungen, zumindest im Nachhinein, logisch und ver-ständlich zu erklären, damit das Vertrauen erhalten bleibt. Die Bevöl-kerung darf nicht den Eindruck erhalten, in einem besetzten Land zuleben.

Die Einhaltung der nachstehend angeführten Regelungen durch alleSoldaten ist für einen guten Kontakt zur Bevölkerung hilfreich und fürdie Auftragserfüllung notwendig:� jeder Soldat in Uniform symbolisiert für die Bevölkerung das Bun-

desheer bzw. die Friedenstruppe; er wird nicht als Privatperson,sondern als Teil einer staatstragenden bzw. internationalen Organi-sation wahrgenommen; dies erfordert ein entsprechendes militäri-sches Verhalten und Erscheinungsbild des Soldaten,

� vorgegebene Verhaltensregeln sind genau einzuhalten,� grundsätzlich ist jede Person unter Wahrung der Menschenrechte

mit Achtung und Höflichkeit zu behandeln; dies darf jedoch nichtdie Bestimmtheit im Auftreten und die Erfüllung des Auftrages be-einträchtigen; falls der Soldat die Befugnis hat, der BevölkerungAnweisungen zu geben, sind diese klar und deutlich zu erteilen, so-dass kein Zweifel an der Autorität des Soldaten aufkommt,

� für die Bevölkerung ist das Gefühl, beschützt zu werden, sehrwichtig; der Soldat soll daher beruhigend auftreten und Sicherheitvermitteln,

� die Waffe symbolisiert die Macht zu töten, aber auch Schutz; daherist bei der Trageweise der Waffe, Wahl der Anschlagsart und derStellung immer zu überlegen, welcher Eindruck dadurch bei derBevölkerung entsteht,

� erkennt der Soldat das Ausbrechen von Panik und Fluchtverhalten,ist dies zu melden; in der Folge sind die Leute zu beruhigen oder,wenn möglich, panische Reaktionen unter Kontrolle zu halten,

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� erkennt der Soldat, dass Gerüchte im Umlauf sind, hat er den Inhaltdieser Gerüchte durch Befragung zu erfassen und zu melden,

� jeder Soldat muss im Rahmen der Befehlsgebung erfahren, in wel-chen Teilen der Bevölkerung am ehesten eine Unterstützung vonsubversiven Kräften möglich ist; erkennt der Soldat, dass Personenmöglicherweise in einem Zusammenhang mit subversiven Kräftenstehen, ist dies zu melden; er versucht im Gespräch vorsichtig mehrzu erfragen, ohne dabei eigene Informationen preiszugeben.

MERKE: Der Auftrag zum Aufbau oder das Erhalten einesguten Verhältnisses zur Bevölkerung darf nie zurSorglosigkeit verleiten.

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II. Zusammenarbeit mit zivilen Behörden

1. Allgemeines

Der Zusammenarbeit mit zivilen Behörden kommt beim Einsatzim Rahmen von Sicherung und Schutz oder bei Friedensunterstützen-den Einsätzen besondere Bedeutung zu.

Wenn auch die Staatsgewalt des Gastgeberlandes die Friedensun-terstützenden Einsätze unterstützt, kann es vorkommen, dass lokaleBehörden andere Zielsetzungen verfolgen.

Das Ziel der Zusammenarbeit muss immer sein, gegenseitig raschaktuelle Informationen auszutauschen und geplante Maßnahmen abzu-stimmen. Zusätzlich sind die gegenseitigen Unterstützungsmöglich-keiten abzusprechen und alle Maßnahmen für ein reibungsloses Zu-sammenarbeiten zu setzen. Dazu kann zB das Austauschen von Ver-bindungsleuten genauso zählen wie die Festlegung gemeinsam zu nut-zender Frequenzen.

2. Maßnahmen zur Sicherstellung derZusammenarbeit

Als Maßnahmen zur Sicherstellung der Zusammenarbeit sindinsbesondere erforderlich:� die im eigenen Verantwortungsbereich befindlichen zivilen Behör-

den und Organe erheben und evident halten,� den persönlichen Kontakt auf allen Ebenen halten,� regelmäßiger Informationsaustausch bei wichtigen aktuellen Ereig-

nissen.

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III. Öffentlichkeitsarbeit

1. Allgemeines

Kernelemente erfolgreicher Öffentlichkeitsarbeit sind die Erhal-tung der Glaubwürdigkeit sowie der Aufbau von Vertrauen und Ak-zeptanz.

Subversive Angriffe eines Gegners sind erfolgreich, wenn sie dieBevölkerung verunsichern, Panik erzeugen und das Vertrauen in denStaat und seine Einrichtungen (zB das Bundesheer und die Sicherheits-exekutive) zerstören. Daher ist die Zusammenarbeit des Bundesheeresmit der Bevölkerung und den Medien mitentscheidend für den Erfolgbeim Einsatz.

Durch professionelles Verhalten der Soldaten und sachliche,rechtzeitige Information müssen der Bevölkerung und den Medien Ru-he und Sicherheit vermittelt werden. Die Öffentlichkeit soll das Bun-desheer als professionelle Organisation erleben, die den Auftrag zu-verlässig und kompetent erfüllt. Die Entstehung und Verbreitung vonGerüchten muss möglichst verhindert werden. Im Falle plötzlich auf-tretender, öffentlichkeitswirksamer Krisen kommt es darauf an, Me-dienvertreter unverzüglich über die Lage zu informieren, ohne zu spe-kulieren, vorzugreifen oder zu werten. Die Zusammenarbeit mit derBevölkerung und den Medien orientiert sich immer an der Wahrheit.

Primäre Aufgabe des Journalisten ist es, für ein Medium (zB Zei-tung oder Fernsehen) aktuell und faktenorientiert über ein Ereignis zuberichten. Er versucht dabei die Erwartungen seiner Leser, Hörer oderSeher � oft auch im ideologischen Sinn � zu erfüllen. Die Themenaus-wahl für eine Berichterstattung erfolgt vor allem nach den Kriterien� Aktualität,� räumliche Nähe,� Auftreten prominenter Persönlichkeiten,� außergewöhnliche Umstände,

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� Bedeutsamkeit eines Ereignisses,� Konflikt,� Krise und� Betroffenheit.

Erhält ein Journalist unzureichende, falsche oder keine Informatio-nen durch das Bundesheer, informiert er sich selbstständig. MangelndeVersorgung der Medienvertreter mit aktuellen, faktenorientierten In-formationen kann daher eine falsche Berichterstattung bewirken.

Das Ziel der Zusammenarbeit mit Medien ist daher, die Medien-vertreter als Partner zu gewinnen und ihnen nach Möglichkeit ausrei-chende Informationen über den Einsatz zur Verfügung zu stellen, ohnedadurch die Erfüllung des Auftrages zu gefährden.

Die Zusammenarbeit mit den Medien umfasst grundsätzlich dieBereitstellung von Informationen, die Auskunftsleistung und die Be-gleitung von Medienvertretern. Sie erfolgt ausschließlich auf Grundder geltenden Regelungen für die militärische Öffentlichkeitsarbeit.

Für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Medien und der Be-völkerung ist eine aktuelle, faktenorientierte und rechtzeitige Informa-tion für die Truppe (Truppeninformation) wichtig. Sie verhindert dieEntstehung von Gerüchten, Verunsicherung und Demoralisierung. Eskommt daher darauf an, dass gesicherte Informationen und Verhaltens-anweisungen zeitgerecht zu jedem Soldaten gelangen.

Im Zuge des Raumschutzes oder bei FriedensunterstützendenEinsätzen kann es auch notwendig werden, einen Gegner durch ge-zielte Kommunikationsmaßnahmen (zB Lautsprecheraufrufe oderPlakate) unter Druck zu setzen. In diesem Fall ist eine enge Abstim-mung mit der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um dieGlaubwürdigkeit und das Vertrauen in der Öffentlichkeit zu erhalten.

Die Kommunikation mit den Medien und der Bevölkerung sowiedie Truppeninformation sind Führungsaufgaben. Sie liegen unteil-

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bar in der Verantwortung der Kommandanten. Dies gilt insbesonderefür den Bataillons- und Brigadekommandanten. Im Raumschutz oderbei Friedensunterstützenden Einsätzen, wo Verbände in größerenRäumen eingesetzt sind, ist die Verfügbarkeit von qualifiziertem Per-sonal für die Öffentlichkeitsarbeit nicht immer sichergestellt. Daherkann das Kontakthalten mit den Medien und der Bevölkerung auchdurch Kompanie- und Zugskommandanten erfolgen.

Jeder Kommandant verkörpert � bezogen auf seine Führungsver-antwortung � in der Öffentlichkeit das Bundesheer. Sein Verhalten undseine Aussagen prägen das Image des Bundesheeres. Sein Verhalten istGrundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Medien undder Bevölkerung. Das persönliche Gespräch des Kommandanten hatPriorität vor anderen Kommunikationsmaßnahmen.

Im Einsatz wird grundsätzlich eine Informations- und Pressestelle(IPSt; international: Press and Information Centre [PIC]) gebildet, beider die Journalisten betreut und akkreditiert (= beglaubigt, registriert)werden.

Im Rahmen der Akkreditierung erhalten die Journalisten einenAusweis, der ihre Berichterstattung im Einsatzraum erleichtert. Akkre-ditierte Medienvertreter werden grundsätzlich bzw. nach Möglichkeitbei der Berichterstattung durch Personal der Informations- und Presse-stelle begleitet (Begleitoffizier bzw. Begleitunteroffizier).

Journalisten können sich in ÖSTERREICH grundsätzlich frei be-wegen. Ein Abweisen bzw. Wegweisen von Medienvertretern ist nurmöglich� bei einem militärischen Sperrgebiet,� bei einer militärischen Liegenschaft,� im Rahmen des Militärbefugnisrechtes oder� im Rahmen des Wachdienstes.

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2. Verhaltensregeln für den direkten Kontakt mitMedienvertretern

Erscheint ein Journalist unerwartet bei einem Soldaten, hat dieserunverzüglich das Auftreten des Medienvertreters seinem Komman-danten zu melden.

Der im Raum verfügbare Kommandant (zB Zugskommandant) hatdann folgende Aufgaben:� unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Journalisten,� überprüfen, ob der Medienvertreter bereits akkreditiert wurde

(Vorweisen des Ausweises der Informations- und Pressestelle),� wenn keine Akkreditierung erfolgte, sind der Name, das Medium,

die Erreichbarkeit (Mobiltelefon) und der Zweck der Anwesenheitzu erheben,

� die erhobenen Daten unverzüglich an die Informations- und Presse-stelle sowie an den Kommandanten melden,

� den Journalisten darauf hinweisen, dass eine Berichterstattung oderein Interview erst nach Akkreditierung bei der Informations- undPressestelle möglich ist.

Der Soldat und der vor Ort führende Kommandant müssen folgendeVerhaltensregeln beachten:� militärische Einrichtungen, Gegenstände, Unterlagen und Maßnah-

men, die der Geheimhaltung bzw. der Verschwiegenheitspflichtunterliegen, sind der Berichterstattung zu entziehen,

� nach Möglichkeit ist zu beobachten, wohin sich der Journalist be-wegt; Ortsveränderungen sind zu melden,

� Interviews vor der laufenden Kamera oder vor einem eingeschalte-ten Mikrofon sind höflich, aber bestimmt abzulehnen, solange keingeschultes Begleitpersonal anwesend ist,

� Fragen aller Art sind erst nach dem Eintreffen von geschultem Be-gleitpersonal zu beantworten; provozierende Fragen sind nachMöglichkeit zu ignorieren.

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Wenn ein akkreditierter Medienvertreter mit Begleitpersonalzum Zwecke der Berichterstattung erscheint, hat der Soldat folgendeVerhaltensregeln zu beachten:� kurz vor dem Interview ist im Rahmen eines Gespräches zu klären,

welche Fragen gestellt werden; dabei unterstützt bei Bedarf der Be-gleitoffizier den Soldaten,

� bei Video- und Fernsehinterviews wird nicht in die Kamera, son-dern zum Journalisten geblickt,

� bevor eine Aussage erfolgt, muss deren Auswirkung in der Öffent-lichkeit abgeschätzt werden; dabei kommt es auf das Verantwor-tungsgefühl und die Sensibilität des Soldaten an,

� eine effektive Information erfordert eine einfache, klare und sach-orientierte Darstellung; Fremdwörter sind zu vermeiden; militäri-sche Begriffe, Zeichen und Abkürzungen sind zu erläutern; dieAussagen sind kurz zu halten,

� die Informationen sollten die 7 �W� einer Nachricht (wer, was,wann, wo, wie, warum, welche Quelle) enthalten; häufig sindQuellen geheim zu halten,� wenn eine Quelle geheim zu halten ist, so ist dies dem Journa-

listen � nur dann, wenn er danach fragt � in etwa mit den Wor-ten �dazu kann ich keine Aussagen machen�, mitzuteilen;

� Sprachregelungen, die durch vorgesetzte Kommanden vorgegebenwurden, sind genau einzuhalten,

� der Soldat darf nur über jene Aufgabe bzw. Tätigkeit berichten, dieer selbst durchführt oder für die er verantwortlich ist; Fragen, die ü-ber diese Kompetenzen hinausgehen, sind unter Hinweis auf diefehlende Zuständigkeit nicht zu beantworten,

� Aussagen gegenüber Medienvertretern sollen sach- und faktenori-entiert sein; Wertungen und Vermutungen sind zu vermeiden; per-sönliche Gefühle können zum Ausdruck kommen,

� der Soldat darf über Vorkommnisse, die Gegenstand einer gerichtli-chen Untersuchung oder einer Untersuchung durch Sicherheitsbe-hörden sind, keine Aussagen machen; in diesem Fall ist auf die In-formations- und Pressestelle zu verweisen,

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� der Soldat darf keine Fragen beantworten, die mit einer Gefährdungder öffentlichen Sicherheit, des Lebens oder der Gesundheit vonMenschen im Zusammenhang stehen; in diesem Fall ist auf die In-formations- und Pressestelle zu verweisen,

� der Soldat darf grundsätzlich keine Aussagen zu laufenden und ge-planten militärischen Maßnahmen, insbesondere über Zahlen-, Zeit-und Stärkenangaben machen; Ausnahmen genehmigt die Informati-ons- und Pressestelle,

� bei Unfällen oder Kampfhandlungen mit Todesfällen oder schwerenVerletzungen sind keine Namen und Daten von beteiligten Perso-nen zu nennen.

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K. PSYCHOLOGISCHER KAMPF

Subversive Angriffe sind erfolgreich, wenn sie die Bevölkerungverunsichern, Panik erzeugen und das Vertrauen in den Staat und seineEinrichtungen, wie zB das Bundesheer und die Sicherheitsexekutive,stören.

Neben der Zusammenarbeit mit Medien und der Bevölkerung kannes notwendig sein, den Gegner durch gezielte Information (Maßnah-men der geistig-psychologischen Unterstützung bzw. Maßnahmen despsychologischen Kampfes [International: PSYOP = Psychological O-perations]) unter Druck zu setzen oder eine bestimmte Wirkung zu er-reichen. Dadurch kann ein Aufgeben des Gegners beschleunigt wer-den. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Aufenthalts-ort, die Stärke und Aktionen des Gegners nicht genau bekannt sind.

Maßnahmen dieser Art können auch zur Information der Bevölke-rung in bestimmten Lagen oder bei Ausfall anderer Medien (zB Aus-fall eines Radiosenders) verwendet werden.

Sollte der Feind über spezielle Kommunikationsmöglichkeiten ver-fügen (zB Radiosender, der in den Einsatzraum hineinsendet) und da-durch die Bevölkerung verunsichern, können geistig-psychologischeGegenmaßnahmen zielgerichtet in bestimmten Räumen zur Verbrei-tung offizieller, gesicherter Informationen erfolgen. Damit kann einerVerunsicherung der Bevölkerung Einhalt geboten werden. Ferner kannso der Kommandant im Einsatzraum die Bevölkerung direkt anspre-chen und deren Unterstützung für den Einsatz des Bundesheeres för-dern.

Informationsmaßnahmen dieser Art können auch zum Schutz dereigenen Truppe vor Gerüchten und Desinformation verwendet werden.

Maßnahmen der geistig-psychologischen Unterstützung basierengrundsätzlich auf der Wahrheit.

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Oberstes Ziel ist dabei die Erhaltung der Glaubwürdigkeit des Bun-desheeres bzw. der eingesetzten Soldaten.Zur Information können� Lautsprecherdurchsagen (s. auch RdNr. 534 bis 540),� Flugblätter,� Plakate,� der Rundfunk oder das Fernsehen,� Videokassetten mit Kurzfilmen, Audiokassetten,� CD-ROM oder� das Internetverwendet werden.

Informationsmaßnahmen dieser Art werden grundsätzlich nichtdurch die Truppe umgesetzt bzw. produziert. Sollten Ausnahmen ge-nehmigt sein, sind alle Maßnahmen vor der Verbreitung an das Mili-tärkommando vorzulegen und mit den Maßnahmen der Öffentlich-keitsarbeit zeitlich, örtlich, inhaltlich und hinsichtlich der Zielgruppeabzustimmen.

Die Truppe kann zur Verbreitung/Verteilung von Informationeingesetzt werden, zB:� Verteilen von Flugblättern, CD und Videokassetten,� Anbringen von Plakaten,� Durchführen vorgegebener Lautsprecherdurchsagen (Ausnahme),� mündliche Weitergabe von Botschaften.

Erkennt ein Soldat Informationsmaßnahmen, die möglicherweise voneinem Gegner ausgehen, stellt er die Information sicher (zB Flugblatt),meldet dies unverzüglich (Ort, Zeit, Art der Maßnahme, Inhalt, Quelle)und übermittelt anschließend das sichergestellte Informationsmittel anseinen Kommandanten. Dieses ist auf dem Dienstweg weiterzuleiten.

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Ferner ist möglichst präzise zu melden, ob und welche Wirkung diegegnerische Informationsmaßnahme bei der Bevölkerung oder bei derTruppe zeigt (zB Weitergabe unbestätigter Gerüchte).

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BEILAGE I

Begriffsbestimmungen(die englischen Bezeichnungen sind in Klammer angeführt)

Beobachtungspunkt (observation post)ist ein ständig oder temporär besetzter Ort zur Beobachtung und De-monstration von Präsenz.

Gegenjagd (search and attack mission)ist der aktive Kampf gegen subversive Kräfte.

Geländebrücke (�)ist ein schmaler Streifen Infanteriegelände, der größere bedeckte Ge-ländeteile miteinander verbindet.

Gesprächsaufklärung (human intelligence)ist das Herstellen und Halten des Kontaktes zur Bevölkerung und zuVertretern von Behörden und Organen, um ein aktuelles Lagebild zuerhalten.

Heckenschütze (sniper)ist ein Nichtkombattant, der aus dem Hinterhalt auf die Bevölkerungschießt.

Kontrollbereich (control sector)ist der im Rahmen der Personen- und Fahrzeugkontrolle durch die In-nere Sicherung überwachte Bereich und kann mehrere Kontrollräumebeinhalten.

Kontrollpunkt (control point)ist ein ständig oder temporär besetzter Ort zur Kontrolle des Personen-und Fahrzeugverkehrs.

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Kontrollraum (checkpoint)ist der Platz, in dem durch den Kontrolltrupp die Personen- und Fahr-zeugkontrolle durchgeführt wird.

Kontrolltrupp (guard)ist eine zur Durchführung der Personen- und Fahrzeugkontrolle einge-setzte Truppe.

Patrouille (patrol)ist eine beweglich eingesetzte Truppe zur Aufklärung und Demonstra-tion von Präsenz in einem festgelegten Raum, die offen vorgeht.

Säuberung (mopping up, clearing of enemy)ist der Einsatz der Truppe mit dem Zweck, alle Feindkräfte in einembestimmten Raum zu vernichten. Säuberungsmaßnahmen erfolgen vorallem in Form von Vorsteh- und Kesseltreiben.

Schutz (area and object security)ist eine Einsatzart mit dem Zweck, wichtige Objekte, Verkehrswege,Räume und Personen vor einem überraschenden Zugriff durch offen o-der verdeckt vorgehende Feindkräfte oder zivile Störer zu bewahren.

Sicherung (security operation)ist eine ständige Aufgabe der Truppe mit dem Zweck, eigene Kräfteund Mittel sowie Räume und Objekte gegen überraschende Angriffedes Feindes bzw. Zugriff Unbefugter zu bewahren, um ihnen genügendZeit für Gegenmaßnahmen zu schaffen.

Spezialkräfte (special operation forces)sind für besondere Aufträge ausgebildete, ausgerüstete, organisierteund gegliederte reguläre militärische Kräfte, die im Zentrum Jagd-kampf zusammengefasst sind und ihre Aufträge von der militärstrate-gischen Führung erhalten. Dazu gehören:

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� Gewinnen von Schlüsselinformationen in Krisen- und Konfliktge-bieten für die strategische und operative Führungsebene sowie de-ren gesicherte, verzugsarme und schwer aufklärbare Übermittlung,

� Schutz eigener Kräfte auf Distanz und Schutz von Personen in be-sonderer Lage,

� Rettung und Evakuierung eigener Staatsbürger und/oder Angehöri-ger von festgelegten Drittländern aus bedrohter Lage,

� Abwehr terroristischer Bedrohung, Kampf gegen subversive Kräftesowie verdeckte Operationen im Aufgabenbereich der Streitkräfteund

� Kampfeinsätze in der Tiefe des Feindes, einschließlich der Läh-mung oder Zerstörung wichtiger Objekte.

Stützpunkt (position, strong point [in der Verteidigung])ist eine Stellungsform infanteristisch eingesetzter Einheiten oder Teil-einheiten zur Verteidigung oder von Kräften mit besonderer Zweckbe-stimmung, mit vorbereiteter Rundumverteidigung ohne unmittelbarenAnschluss zu Nachbarn.

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BEILAGE II

Einsatz von Diensthunden

1. Allgemeines

Der Militärhund dient in der Regel als Hilfsmittel bei der Durchfüh-rung von Wach- und Sicherungsaufgaben. Dieser kann jedoch bei Be-darf und entsprechender Ausbildung auch zu anderen besonderen Ver-wendungen herangezogen werden.

Da die Sicherung und der Schutz sowie FriedensunterstützendeEinsätze oft in enger Zusammenarbeit mit Behörden und Exekutiv-dienststellen geführt werden, die ebenfalls über Hunde verfügen, wer-den diese und auch die Militärhunde in weiterer Folge als Diensthun-de bezeichnet.

2. Einsatz

Der Einsatz von Diensthunden erfolgt immer im Team, Diensthun-deführer mit dem Diensthund gemeinsam.

Der scharfe Einsatz eines Diensthundes gegen Personen gilt alsWaffengebrauch nach dem Militärbefugnisgesetz.

Diensthundeeinsätze werden mit dem Bedarfsträger abgestimmt.Der Einsatz erfolgt vorbeugend oder zum Zwecke der Anwendung er-forderlicher Gewalt.

3. Verwendung der Diensthunde

Diensthunde dienen auch der Schwergewichtsbildung, da sie durchihre Ausbildung und die dem Menschen überlegenen Sinnesleistungenzur Erfüllung eines militärischen Auftrages beitragen können.

Diensthunde werden zu Schutz-, Suchtgift-, Sprengstoffhunden o-der für besondere Verwendungszwecke ausgebildet.

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Ein Diensthund kann nur für einen der oben angeführten Zweckeverwendet werden. Lediglich der vorbeugende und abschreckende Ein-satz im Wach- und Sicherungsdienst ist möglich.

Die Zusammenarbeit mit Diensthunden der Sicherheitsexekutive istanlassbezogen abzusprechen.

Schutzhunde melden herankommende oder versteckte Personen,stellen und verbellen ruhig stehende Personen, stellen auf Befehl flie-hende Personen und wehren Angriffe auf den Hundeführer auch ohneBefehl ab.

Suchtgifthunde dienen zum Aufspüren von Suchtgift in Behältnis-sen, Räumen oder Fahrzeugen.

Sprengstoffhunde dienen zum Verweisen (Aufspüren) von Explo-sivstoffen in Behältnissen, Räumen oder Fahrzeugen. Der Einsatz hatgrundsätzlich im Zusammenwirken mit Kampfmittelbeseitigern zu er-folgen.

Sprengstoffhunde sind keine Minensuchhunde.Nach entsprechender Ausbildung können Diensthunde für beson-

dere Verwendungszwecke eingesetzt werden.Diese können unter anderem sein:� Minensuchhunde,� Fährtenhunde (zB für Gegenjagd),� Leichensuchhunde,� Hunde für Sonderaufgaben (zB Zugriff, Anti-Terror-Kommando-

unternehmen).

4. Einsatz bei Sicherung und Schutz

Beim Einsatz von Diensthunden ist immer auf die Leistungsfä-higkeit und den artgerechten Einsatz Rücksicht zu nehmen. DieEinsatzplanung hat im Zusammenwirken mit dem AufsichtshabendenDiensthundeführer zu erfolgen.

Im Rahmen des Wachdienstes kann die Effizienz von Posten undStreifen durch den Einsatz von Diensthunden erhöht werden.

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Beim Schutz ergeben sich besondere Einsatzmöglichkeiten vonDiensthunden im Rahmen des Schutzes von Objekten und bei Kon-trollpunkten.

Einsätze zum Ordnungsdienst, wie zB das Beherrschen von De-monstrationen und Aufruhr sowie Durchsuchung von Objekten, kön-nen durch den Einsatz von Diensthunden unterstützt werden.

Für Säuberungen und zum Freikämpfen von Objekten sind speziellausgebildete Diensthunde erforderlich.

Gefährdungen durch Explosivstoffe und Minen kann durch dengezielten Einsatz von Sprengstoffhunden sowie Minensuchhunden be-gegnet werden.

Jeder erfolgreiche Hundeeinsatz bedarf der Beurteilung, Vorberei-tung, Planung und Koordinierung durch das Fachpersonal im Zusam-menwirken mit dem militärischen Kommandanten.

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BEILAGE III

Objektschutzblatt (Muster)

für das Schutzobjekt(Allgemeine Bezeichnung)

Postadresse

Eigentümer/BetreiberAnschrift

Tel.Nr./Fax-Nr.

Anm.: Name, Adresse und Kommunikationsmittel des Objektschutzverantwortlichen sind der�Ressourcendatei� in der �Organisationseinheit� des Eigentümers/Betreibers zu entnehmen!

1. Objektbezeichnung

2. Objektangaben mit Einzelheiten

Genaue Beschreibung des Objektes

Genaue Ortsangabe (Umgrenzung)

Anschlüsse❐ Wasser ❐ Gas ❐ Strom ❐ Telefon❐ Kanal ❐ Fernwärme ❐ Daten-

leitungen❐ Telekabel

❐ Sonstiges: ...................

❐ Sonstiges: ...................

❐ Sonstiges: ...................

❐ Sonstiges: ...................

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Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Straßen, Wege zum Objekt

Produktion im Schutzobjekt

Detaillierte Baubeschreibung des Objektes (der Objekte)(Stahlbeton, Ziegelwände, etc.)

Sicherheitsmaßnahmen-/bestimmungen im Hinblick auf besondere Gefahren

Aktive und passive Schutzmaßnahmen, technische Warn- undAlarmierungseinrichtungen(Fernsehüberwachung, Beleuchtung, etc.)

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3. Bedeutung des Objektes und Auswirkungen der Zerstörung

Verwundbare Teile des Objektes, �Kernstücke�, kritische Stellen

Detailangaben über jene Stellen des Objektes, die von Bedeutung sind und/oder zur Gefahrwerden können(Strom- und Gasversorgung, Lagerung gefährlicher Güter, etc.)

Annäherungsmöglichkeiten am Objekt und Schwachstellen im Objekt(Begehbare Schächte über Kanalisation, Fernwärme; Kellerräume, Garageneinfahrten, Aufzüge, Heiz-schächte, Flachdächer, Balkone, Dachböden; dünne Mauern � Gasbetonwände)

Gefahrenstellen in der Umgebung des Objektes(Tankstellen, Gasleitungen, Kellereinfahrten, etc.)

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4. Nächstgelegenes Krankenhaus, ev. Sanitätsraum

5. Treffpunkte

Treffpunkt 1 der Einsatzkräfte(vom Objektbetreiber festzulegen)

Treffpunkt 2 der Einsatzkräfte(von den Einsatzkräften festzulegen)

6. Vorhandene und durch Einsatzkräfte benützbare zivile Infrastruktur (Kräfte,Geräte, Material)

Unterkünfte(genaue Angaben über Größe und Benützbarkeit für Einsatzkräfte)

Garagen, Lager, Abstellplätze(genaue Angaben über Größe)

Sonstiges

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7. Erforderliche Kräfte, Geräte und Material

Eigentümer/Betreiber

Sicherheits-di-rektion

(bei alleinigemAssistenzeinsatz)

Sicherheits-di-rektion

(bei Assitenzein-satz mit MilKdo)

Militär-kommando

Kräfte

Kfz

SB/BS-Rollenund Sperrmittel

Sandsäcke

ElektrischeGeräte

Zusätzliche(erforderliche)WaffenScheinwerfer,Beleuchtungs-mittelSonstiges

8. Unterlagen, Bilder, Pläne, Skizzen

Art, nähere Beschreibung Beilage Nr.:

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Eigentümer/Betreiber

Sicherheits-direktion

Militär-kommando

Name desErstellers(in Blockschrift)Funktion

Datum derErstellung

Unterschrift

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BEILAGE IV

Anhaltezettel

Name und Anschrift des Festgenommenen:

Ort und Zeit der Festnahme:

Festnahmegrund/Tatbestand:

Abgenommene Gegenstände/Wertsachen:

Festnahme wurde durchgeführt von:

Der Festgenommene wird überstellt nach:

Der Festgenommene wird überstellt von:

Gefährlichkeit des Festgenommenen: ja / nein

Medikamentenabhängigkeit: ja / nein

Sonstiges:

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BEILAGE V

Gedächtnisprotokoll(Anhalt)

I. Situation vor dem Einschreiten

� genaue Ortsangabe,� Entfernung zu den/dem Beschuldigten,� Datum, Uhrzeit,� Wetter-, Boden-, Sichtverhältnisse,� Anzahl der Beschuldigten,� Aktionen,� Umfeld (Anzahl und Verhalten),� Lautsprecherdurchsagen (Uhrzeit, Inhalt, Anzahl der Durchsagen),� Hörbarkeit der Durchsagen,� Reaktion auf die Durchsagen,� Beobachtungsdauer,� Skizze (bei Bedarf Rückseite oder eigenes Blatt).

II. Verhalten des/der Beschuldigten

� Beschreibung der Straftaten/Ordnungswidrigkeiten,� besonderes Verhalten vor der Festnahme,� besonderes Verhalten bei der Festnahme,� besonderes Verhalten bei der Durchsuchung,� besonderes Verhalten beim Transport zur Gefangenensammelstelle,� Auffälligkeiten in Bezug auf Alkohol/Drogen,� körperlicher Zustand.

290

III. Beschreibung des/der Beschuldigten

� Alter,� Größe,� Gestalt (schlank, kräftig, dick, untersetzt, athletisch),� Haarfarbe,� Augenfarbe,� Stimme/Sprechweise,� Mundart/Sprache,� sonstige Merkmale (zB Narben, Tätowierungen, Gehbehinderun-

gen),� Kleidung,

� Oberbekleidung,� Hose/Rock,� Schuhe,� Kopfbedeckung,� besondere Merkmale an der Kleidung;

� mitgeführte Gegenstände.

IV. Getroffene Maßnahmen

� Ort,� Zeit,� Festnahme:

� angedroht ja/nein� erklärt ja/nein� durchgeführt ja/nein

� Gewahrsam,� angedroht ja/nein� durchgeführt ja/nein

� unmittelbarer Zwang,� angedroht ja/nein (wenn nein, warum?)� durchgeführt ja/nein

291

� genaue Angaben über die Art und Weise des unmittelbarenZwanges;

� Fesselung,� angedroht ja/nein (wenn nein, warum?)� durchgeführt ja/nein

� Durchsuchung,� durchgeführt ja/nein� Uhrzeit,� Ort;

� Sicherstellung,� durchgeführt ja/nein,

� Beschlagnahme: ja/nein,� Verletzungen: ja/nein,

� wenn ja, genaue Angaben über Art und Zustandekommen,

V. Weitere Angaben/weiteres Vorgehen

� Übergabe,� an (Name, Funktion),� am/um,� Ort;

� Freilassung,� am/um,� Ort,� Begründung,

� Art der Beweissicherung,� Ergänzungen.

293

BEILAGE VI

Minenmeldung

Meldeschema

Wer: Name, DGrd, Funktion,Wann: Datum-/Zeitgruppe,Was: Anzahl, Art, Form, Farbe, Beschriftung, Drähte, Verlegeart,Wie: Art der Kennzeichnung/Markierung,Wo: Ortsangabe (Beschreibung) oder Koordinatenmeldung.

Beispiel

Wer: HUBER, Wm, PatKdtWann: 281130Ajan02,Was: 2 PzMi, rund mit Knickstab, olivgrün, TM � (weitere Buch-

staben nicht lesbar), offen verlegt,Wie: Markierung durch 50 cm hohen Pflock, am oberen Ende um-

wickelt mit Heeresverband,Wo: nördliche Ortsausfahrt WESTENDORF, zwischen Straßenrand

und letztem Haus.

STICHWORTVERZEICHNIS

Die Zahlen bezeichnen jene Randnummern der Dienstvorschrift, in de-nen der Gegenstand behandelt ist. Die Randnummer der Fundstelle, inder das Stichwort definiert oder erläutert ist, ist fett hervorgehoben.

A

Abführen von Personen 96Abhören von Nachrichten 97Ablauf der

� Durchsuchung von Objekten576

Ablöse 216� der Posten 59

Abriegeln und Säubern 593akkreditierte Medienvertreter

710Akkreditierung 710akustische Aufklärung 233Alarmposten 310Alarmstellungen 93

� Festlegung 95� in einer Kaserne 37� Wahl der 94

Angriffsziele� Auswahl der 4

Anhaltezettel Beilage IVAuffanglinie 611Auffinden

� von Spreng- und Brandvor-richtungen� Verhaltensregeln 652

Aufgabe� von stehenden Spähtrupps

348Aufklärung 341

� bei Demonstrationen 484� bei der Verteidigung eines

Schutzobjektes 201� beim Ordnungsdienst 484

� des Einsatzraumes 345� durch die eingesetzte Truppe

343� Luftaufklärung 416� von Minen 644

Aufklärungsdrohnen 405Aufklärungsergebnisse 132

� bei der Durchsuchung vonObjekten 574

� Zusätzliche 342Aufklärungskräfte 228

� Ausstattung 344Aufklärungssatelliten 428Aufklärungsspähtrupp 212Aufmarsch 513Aufruhr 472Auftreffen auf Minen 647Ausrüstung

� der Streife 33� des Kontrollpostens 26� für den Kontrolltrupp 30� für eine Durchsuchung von

Objekten 556� im Ordnungsdienst 458

Äußere Sicherung 41� Aufgaben 307� bei der Durchsuchung von

Objekten 559 551� beim Freikämpfen von Ob-

jekten 626� beim temporären Kontroll-

punkt 325� einer Truppe in Bewegung

42

Ausstattung� eines temporären Beobach-

tungspunktes 364� für die Beweissicherung 466

Austauschpunkt 507Auswertung der Luftaufklärung

417

B

Bedeckung 242 36� für Flüchtlingstransporte 283� Gliederung 261� Nachbereitung 271� Stärke

� bei erhöhter Gefahr 263� bei größeren Transporten

263� bei niedriger Bedrohung

262� Vorbereitung 264

Befehlsausgabe� für die Durchsuchung von

Objekten 575Befragung von Personen 98Befugnisse der Soldaten

� beim Auslandseinsatz 12� im Inland 11

Begleitoffizier 710Begleitunteroffizier 710Begriffsbestimmungen Beilage IBehelfsmäßige Schutzmaterialien

689Behelfsmäßige Spreng- und

Brandvorrichtungen 648Beherrschen von

Demonstrationen 467� Kräfte 488

Bekämpfung� von Heckenschützen 659

Beobachten und Melden 354

Beobachtungspunkt 355� Kräfte 365

Beobachtungstrupp 489Bereich

� für den Kontrolltrupp 54Bereitstellung von

Sicherungskräften 252beschlagnahmte Gegenstände

� bei der Durchsuchung vonObjekten 555

Betonplatten 693Bewachung

� von Schutzobjekten 183� Stärke 187

Bewaffnung und Ausrüstung� der Streife 33� eines Kontrollpostens 26� für den Kontrolltrupp 30

Bewegliche Befehlsstellen 109Bewegungsstreifen

� des Verbindungsspähtrupps62

Beweissicherungstrupp 464Bombendrohung

� Verhaltensregeln 651Bootspatrouille 374Brandbekämpfung 498Brandsatz 520Breitgefächerte Kontrollpunkte

314

C

chemische Zünder 642

D

Deeskalierung 486Demonstration 469

Demonstrationen s. auchOrdnungsdienst� Aufklärung 484� Deeskalierung 486

Dienst in der Stellung 198Diensthunde Beilage II

� bei der Durchsuchung vonObjekten 565

� bei Säuberungen 606� im Ordnungsdienst 500

Diensthundeführer 515Distanzstock 455Drahtkörbe

� Zusammenlegbare 692Drahtverbindungen

� Ausbau 103Durchführung

� der Durchsuchung von Ob-jekten 577

� der Fahrzeugkontrolle 82� der Gesprächsaufklärung

352� der Personenkontrolle 70� der Säuberung 596� des Transportes 255� von stehender Spähtrupps

349Durchsuchung

� Abführen von Personen 79� Beendigung 77� der Bewohner 586� eines Fahrzeuges 83� Fahrgastraum 89� Fahrzeug-Außenseite 87� Fahrzeug-Unterseite 91� Fund einer Schusswaffe 75� Fund von Explosivstoffen 78� gefundene Gegenstände 74� Hilfsmittel 85� Kofferraum/Laderaum 88

� Motorraum 90� von Personen 84

Durchsuchung von Objekten 541� Ablauf der 576� Anmarsch 580� Annäherungsmöglichkeiten

568� Aufklärung

� des Zielobjektes 570� Aufklärungsergebnisse 574� Ausrüstung 556� Äußere Sicherung 559� Befehlsausgabe 575� beschlagnahmte Gegenstände

555� Beziehen der Sicherungen

581� Diensthunde 565� Durchführung 587 577� Durchsuchungselement 561� Einsatzleitung 544� Grundsätze 548� Hubschrauberlandeplatz 573� Innere Sicherung 560� Kampfmittelbeseitiger 564� Kfz-Abstellplatz 572� Kommandantenaufklärung

549� Kräfte 558� Nachbereitung 588� Notarzt 566� Reihenfolge 583� Reserve 558� Rückmarsch 588� Sammeln und Durchsuchen

der Bewohner 586� Sicherheitsexekutive 545� Sicherung 551� Stärke der eingesetzten

Kräfte 557

� Suche nach verdächtigen Ge-genständen 585

� Suche nach versteckten Per-sonen 584

� Truppeneinteilung 578� Unterstützungselemente 562� Verbindungsaufnahme 582� Verfügungsraum 579� Vorbereitung 567� Zielobjekt 569� Zweck 546

E

Eigenschutz 21Einsatz

� von gepanzerten Fahrzeugen� beim Ordnungsdienst

527� von Kräften in der Tiefe 234� von Ordnungskräften bei

Demonstrationen 474� von Reizstoffen 450� von Spähtrupps und Pa-

trouillen 131� von vorgestaffelten Kräften

251Einsatzgrundsätze

� beim Ordnungsdienst 483Einsatzmöglichkeiten

� beim Ordnungsdienst 459Elefantenformation 528Elefantenigel 531Elefantenkette 530Elefantenreihe 529elektronische Aufklärung 391

� aus der Luft 409 406� Führung 394� Systeme 398� von Zielen 393

� Zusammenwirken von Kräf-ten 397 396

elektronischeFernmeldeaufklärung 410

elektronische Zünder 643elektronischer Kampf 96Ergebnisse der

Gesprächsaufklärung 353Evakuierung der Geiseln 678

F

Fahrzeugkontrolle� Durchführung 82

Fängertrupp 496Feindaktivitäten

� bei der Gegenjagd 594Fernmeldeaufklärung 601Fernmeldeschutzmaßnahmen:

105Festgenommene 15Festlegung des

� Bereiches für den Kontroll-trupp 54

Fliegerabwehrkräfte 196Flüchtlingsbewegungen 282Flüchtlingslager 284Flüchtlingstransporte 283Formationsarten

� beim Ordnungsdienst 492Freikämpfen von Objekten 616

� Äußere Sicherung 626� Geiseln 622� Innere Sicherung 625� Kräfteeinteilung 619� Stoß 627� verdeckte Aufklärung 624� Verhalten nach 629� Verhandlungen 628� Vorbereitung 620

Führungsmittel� für Aufklärungskräfte 344

Funk- und Schlüsselunterlagen111

Funkausstattung� für den Schutzhelm 447

Funkstille 107Funktäuschung 110Funkverbindung 448 408Fußpatrouille 382 372

G

Gedächtnisprotokoll Beilage VGefährdung durch Spreng- und

Brandvorrichtungen� Verhaltensregeln 650

Gefangengenommene 15Gefechtsfeldradar 600 400 399Gefechtsstand

� im Objektschutz 151� in einer Kaserne 104� Räumlichkeiten 102

Gefechtsstände 101Gegenjagd 589

� Feindaktivitäten 594� Maßnahmen 590

Geiselbefreiung 678Geiselhaft 661

� Ende der 679Geiseln

� beim Freikämpfen von Ob-jekten 622

� Evakuierung 678Geiselnahme 660

� Beendigung 675� deeskalierende Maßnahmen

673 671� Festhaltephase 673� Motive 662� Phänomene 674

� Phasen 670� psychogener Tod 674� Tötungshemmung 674� Transportphase 672� Zugriffsphase 671

Geiselnehmer 665Geländeverstärkungsmaßnahmen

203gepanzerte Fahrzeuge 527Gesprächsaufklärung 351

� Durchführung 352� Ergebnisse 353

Gewaltanwendung� Aktionen 5� Kampfführung 3� Ziele 2

H

Hauptkräfte� beim Ordnungsdienst 491

Hausdurchsuchung s.Durchsuchung von Objekten

Heckenschütze 653� Bekämpfung 659� Verhalten des 656� vorbeugende Maßnahmen

658� Ziel des 655

Hilfsmittel� bei der Durchsuchung von

Fahrzeugen 85� der körperlichen Gewalt 435

Hubschrauberlandeplatz� bei der Durchsuchung von

Objekten 573

I

Igel 526 495Infanterieminen 635Infiltranten 229Informations- und Pressestelle

710Innere Sicherung 40

� Aufgaben 308� bei der Durchsuchung von

Objekten 560 551� beim Freikämpfen von Ob-

jekten 625� beim temporären Kontroll-

punkt 327� einer Truppe in Bewegung

42

K

Kampf- und Schutzdeckungen� Ausbau 204

Kampfdeckungen� des Kontrolltrupps 56

Kampfmittelbeseitiger� bei der Durchsuchung von

Objekten 564Keil 523 494Kennzeichnung

� der Kräfte beim Ordnungs-dienst 446

Kesseltreiben 604Kette 493

� bogenförmig 516Kfz-Abstellplatz

� bei der Durchsuchung vonObjekten 572

Kommandant� der Bedeckung 260� der eingesetzten Kräfte 197� der Schutzobjekte 191

Kommandantenaufklärung� bei der Durchsuchung von

Objekten 549Kommandos beim

Ordnungsdienst 517Kommunikationsmaßnahmen

707Kontrolle an einer

Straßenkreuzung 335Kontrollposten

� Bewaffnung und Ausrüstung26

� Durchsuchung 86� Verhalten 68� Zusatzausrüstung 28

Kontrollpunkt� stationärer 290 289� temporärer 313 312

Kontrolltrupp 309 51� Bewaffnung und Ausrüstung

30� Festlegung des Bereiches 54� Kampfdeckungen 56� Stärke

� bei mil Liegenschaften24

� bei mil Objekten 29� bei Personen- und

Fahrzeugkontrolle 66Kontrolltrupp 49Kräfte

� in Beobachtungspunkten 365� in stationären Beobachtungs-

punkten 366� in temporären Beobachtungs-

punkten 367� zum Beherrschen von De-

monstrationen 488Kriegsgefangene 17Kurzwellenfunkgeräte 113

L

Landungsabwehrminen 636Lautsprecherdurchsagen 536

� Grundsätze 537Löschtrupp 498Luftaufklärung 415 414 412

� Auswertung 417� Einsatzbefehl 426� Führungsverfahren 421� koordinierende Maßnahmen

422� taktische Aufgabenstellungen

423Luftaufklärung 418Luftaufklärungskräfte 419 413Luftpatrouille 373

M

Marschbewegungen 246Marschhalt 268Marschstrecke

� Veränderung der 253 245Maßnahmen

� bei der Gegenjagd 590� des unmittelbaren Zwanges

433 432� für den Schutz 118� zur Sicherstellung der Zu-

sammenarbeit 701Mechanische Zünder 642Medienvertreter 706 704 703

� Abweisen von 711� akkredidierte 710

Menschenansammlungen 475Militärhund s. DiensthundMinen 630

� Auslösung 641� gegen Luftfahrzeuge 638

� Hinweise auf das Vorhanden-sein 645

Minenarten 633Minenaufklärung 644Minengefahr 646 632Minenmeldung

� Meldeschema Beilage VIMinenzünder 640Mobiltelefon 112Mot-/Mechpatrouille 381 371

� Ausrüstung 377

N

Nachbereitung� der Bedeckung 271� der Durchsuchung von Ob-

jekten 588� einer Patrouille 387

Nachrichtengewinnung undAufklärung 126

Notarzt 566

O

Objekt� mit wichtigen Funktionen

137Objektbereich 146 145Objektkommandant 172Objektschutz 165 145 137

� abgetrennt eingesetzter Zug170

� Durchführung 202� kompaniestarke Kräfte 169� Kontrollpunkte 214� Lageänderung 168� Reserve 158

Objektschutzblatt Beilage III174

Öffentlichkeitsarbeit 702

Optronische Geräte 401Ordnungsdienst

� Art und Umfang der Ausrüs-tung 458

� Aufklärung 484� Aufmarsch 513� Aufstellungsplatz 514� Auftreten der Soldaten 438� Ausrüstung 449 436� Austauschpunkt 507� Befehl beim Einsatz 445

444� Beobachtungstrupps 489� Beweissicherung

� Ausstattung 466� Beweissicherungstrupp 464� Brandbekämpfung 498� Deeskalierung 486� Diensthunde 500� Diensthundeführer 515� Einsatz

� von gepanzertenFahrzeugen 527

� von pyrotechnischenMitteln 498

� von Soldaten 430� Einsatzgrundsätze 483� Einsatzmöglichkeiten 460

459� Elefantenformationen 528� Elefantenigel 531� Elefantenkette 530� Elefantenreihe 529� Erfolg 440� Fängertrupp 496� Festnahme 437� Formationsarten 492� Führung 461� Funkverbindung 448� Grundsätze 431

� Hauptkräfte 491� Igel 526 495� Keil 523 494� Kennzeichnung der Kräfte

446� Kette 493

� bogenförmig 516� Kommando 517

� Abbruch 522� Schritt vor/rück 521

� Lautsprecherdurchsagen 534� Grundsätze 537

� Löschtrupp 498� Personen, die passiven Wi-

derstand leisten 434� Räumtrupp 499� Reserve 524 502� Schaffung einer Gasse 525� Schutzausrüstung 449� Sicherheitsbestimmungen

� beim Einsatz vonWasserwerfern 533

� Trageweise� des Schildes 518 bis 520

� Unterstützungsteile 504� Verhaltensgrundsätze 477� Verhandlungspunkt 506� Verhandlungstrupps 490� Waffentrupp 503� Wasserwerfer 532� Zusammenarbeit mit

� zivilen Einsatzkräften462

� Zusammenarbeit mit militäri-schen Einsatzkräften 463

� zusätzliche Einsatzmittel 457Ordnungskräfte 474Organisation

� eines Transportes 254örtlich eingesetzte Truppe 43

P

Panzerabwehrrichtminen 639Patrouille 368

� Grundsätze 376� Nachbereitung 387� Stärke 379

Personen- und Fahrzeugkontrolle67 65

Personenkontrolle� Durchführung 70� technische Hilfsmittel 71

Personenschutz 274Plan der Durchführung

� für den Schutz des Raumes125

Platz für Fernmeldeeinrichtungen101

Posten 45 23� bauliche Maßnahmen 25� Zusatzausrüstung 50

Postenablöse 59Postenaufstellung

� Ändern der 60Postenauftrag 52Psychologischer Kampf 715

� Informationsmaßnahmen719

R

Rast 247Raum

� Beherrschen eines 124räumliche Ausdehnung

� der Treiberkräfte 607Räumtrupp 499Reserven

� Anforderung 338� bei Säuberungen 606

Reservenbildung 336

Richtlinien für� das Verhalten der Truppe 11� Gefangene/Festgenommene

20Rückmarsch

� nach der Durchsuchung vonObjekten 588

Rundumverteidigung 95

S

Sanitätstrupp 501Satellitenaufklärung 429 427Säuberung 593

� Auffanglinie 611� Durchführung 596� feindliche Kräfte 612� Reserven 606� Seitenabstände 608� Spezialkräfte 610� Überwachung des einge-

schlossenen Raumes 614� Vorbereitung 599� Zeitaufwand 609� Zuflucht von feindlichen

Kräften 613Säuberungskräfte

� Einteilung 598Seeminen 636Seitenabstände

� bei Säuberungen 608Sensoren 404Sicherheitsauflagen

� beim Schutz von Personen280

Sicherheitsbestimmungen� beim Einsatz von Wasserwer-

fern 533Sicherheitsüberprüfung

� beim Schutz von Personen279

Sicherung 38� einer Truppe in der Bewe-

gung 42Sicherungsposten 86 83 69Signalminen 637Spähtrupp

� Verstärkung 343Sperren 207

� Kennzeichnung bei Nacht 58Spezialkräfte 117

� bei Säuberungen 610� beim Schutz von Grenzab-

schnitten 228� beim Schutz von Räumen

133� Gegenjagd 589� Geiselbefreiung 678� zum Schutz von Einzelperso-

nen 275Spreng- und Brandvorrichtungen

� Behelfsmäßige 648Systeme elektronischer

Aufkläreung 398

SCH

Schild� hoch 518� tief 519

Schnellsperren 57Schutz

� der Marschstrecke 258� eines Transportes 243� Größe des zu schützenden

Raumes 122� Stärke und Zusammenset-

zung der Kräfte 129� Überwachung bzw. Aufklä-

rung 240

� von Bevölkerungsgruppen287

� von Einzelpersonen 274� von Flüchtlingen 281� von Grenzabschnitten gegen

Infiltration 221� von Objekten 141

� geteilter Einsatz 149� personeller und

materieller Aufwand 142� von Organisationen 276� von Personen 272

� Schutzauftrag 273� Sicherheitsauflagen 280� Sicherheitsüberprüfung

279� Zusammenarbeit mit� Organisationen 277

� von Räumen� Grundsätze 120� Zweck 119

� von Transporten 238� Ausstattung der

Fahrzeuge 256� vorbereitende

Maßnahmen 245� von Verkehrswegen 134

� Anzahl der Kräfte 140� Einsatz von Kräften 138

� von zivilen Hilfskräften 278� vor elektronischer Aufklä-

rung 411� vor Infiltrationen 227� wichtige Geländeteile 127� Zusammenarbeit

� mit der Bevölkerung 694� mit zivilen Behörden 699

� Zweck 116

Schutzauftrag� beim Schutz von Personen

273Schutzausrüstung

� beim Ordnungsdienst 449Schutzbereich 208 143Schützenminen 635Schutzmaßnahmen

� technische 115Schutzmaterialien

� behelfsmäßige 689� besondere 690

Schutzobjekt� abgetrennter Einsatz 150� Anordnung

� der Bewachung 186� der Verteidigung 194

� Aufklärung 201� Einbruch des Feindes 200� Kommandant 191� Stärke

� für Verteidigung 199� Stärke der eingesetzten

Kräfte 147Schutzplattensystem 691Schutzschild 453Schutzwirkung

� Verstärkung der 680 � 693Schutzzone 286Schwergewichtsbildung 337

ST

Stärke� der Bedeckung 259� der Bewachung 187� von Patrouillen 379

stationärer Beobachtungspunkt356� Aufbau 360� Ausstattung 362

� Kräfte 366stationärer Kontrollpunkt 289

� Alarmstellungen 300� Ausstattung 296 294� Durchführung 303� Einrichtungen für den Betrieb

302� Gefechtsstand 299� Grundsätze 291� Unterkünfte 301

stehender Spähtrupp 347 48� Aufgabe 348� Durchführung 349

Stellen eines Fahrzeuges 333Stellen und Abfertigen.von

Infiltranten 235Stockholm-Syndrom 674Störung von Funkverbindungen

98Stoß 627Straßensperre 334Streife 31

� Bewaffnung und Ausrüstung33

� Stärke 32Streifenweg 34Stützpunkt 188 128 125

T

Täuschung 99technische Hilfsmittel

� bei den Personenkontrollen71

� zur Geländeüberwachung205

technische Schutzmaßnahmen115

temporärer Beobachtungspunkt356� Aufbau 363

� Ausstattung 364� Kräfte 367

temporärer Kontrollpunkt 312� Äußere Sicherung 325� Ausstattung 322� Beziehen und einrichten 331� Innere Sicherung 327� Kontrolltrupp 328� Ort für die Kontrolle 318� Sonderformen 332� Stärke der eingesetzten

Kräfte 323� Stellen eines Fahrzeuges 333� Verkehrsregler 329

tiefgestaffelte Kontrollpunkte 314Transport

� Übernahme/Übergabe 247Treiben 603Treiberkräfte

� räumliche Ausdehnung 607Truppeneinteilung

� Durchsuchung von Objekten578

U

Übernahme/Übergabe vonTransporten 265 247

Übernahmepunkt 265Überwachung

� Anordnung 179� aus der Luft 414� der Marschstrecke 250� des Schutzbereiches 182

178� in der Nacht/bei schlechter

Sicht 206� von Schutzobjekten 181 176� von Verkehrswegen 135

unmittelbarer Zwang 439

Untersuchung von Vorfällen 389� Maßnahmen 390

V

Veränderung der Marschstrecke253 245

Veränderung der Verkehrswege136

Verbindung 244� zur Nahsicherung eingesetz-

ter Teile 64Verbindungsaufnahme

� bei Durchsuchung von Ob-jekten 582

Verbindungsspähtrupp 61 47� Bewegungsstreifen 62

verdächtige Personen 72Verdachtsmomente 72verdeckte Aufklärung 624Verfügungsraum

� bei Durchsuchung von Ob-jekten 579

Verhalten� nach dem Freikämpfen 629� von Heckenschützen 656

Verhalten der Truppe� Richtlinien 11

Verhaltensgrundsätze beimOrdnungsdienst 477

Verhaltensregeln� bei Bombenbedrohung 651� bei Minengefahr 646� beim Auffinden von Spreng-

und Brandvorrichtungen652

� beim Auftreffen auf Minen647

� für den direkten Kontakt mitMedienvertretern 712 - 714

� zur Minderung der Gefähr-dung durch Spreng- undBrandvorrichtungen 650

Verhandlungen� beim Freikämpfen von Ob-

jekten 628Verhandlungspunkt 506Verhandlungstrupps 490Verkehrsregler 311Verkehrswege

� Veränderung der 136Versammlung 469verschlüsseln von Informationen

113Verstärkung

� der Schutzwirkung 680 �693

� von Spähtrupps 343Verteidigung

� aus Stellungen 195� von Schutzobjekten 192

� Stärke 199Vorbereitung

� der Bedeckung 264� des Freikämpfens von Ob-

jekten 620� eines Transportes 254� von Säuberungen 599

Vorbeugende Maßnahmen� gegen Heckenschützen 658

Vorfälle 388Vorstehkräfte 610Vorstehtreiben 605

W

Wachbereitschaft 35Wachdienst 23 22Waffengebrauch

� Androhung des 80� mit Diensthunden� Richtlinien 11� Zwangsbefugnisse 13

Waffentrupp 503Wahl der

� Alarmstellungen 94Wasserwerfer 532

� Sicherheitsbestimmungen533

Z

Zeitaufwand� bei Säuberungen 609

Zivilpersonen� Gefangene 18

Zusammenarbeit� Maßnahmen 701� mit der Bevölkerung 694

� Regeln für die 698� mit Medien 705� mit zivilen Behörden 699

Zusatzausrüstung� für Kontrollposten 28� für Posten 50

Zwangsbefugnisse 13