Schutzrechte Vortrag im Rahmen run-Initiative der HS Niederrhein 15. November 2010 Patentanwalt...

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Schutzrechte Schutzrechte Vortrag im Rahmen Vortrag im Rahmen run-Initiative der HS Niederrhein run-Initiative der HS Niederrhein 15. November 2010 15. November 2010 Patentanwalt Patentanwalt Dipl.-Phys. Joachim Bonsmann Dipl.-Phys. Joachim Bonsmann BONSMANN & BONSMANN Patentanwälte BONSMANN & BONSMANN Patentanwälte

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SchutzrechteSchutzrechte

Vortrag im RahmenVortrag im Rahmenrun-Initiative der HS Niederrheinrun-Initiative der HS Niederrhein

15. November 201015. November 2010

PatentanwaltPatentanwaltDipl.-Phys. Joachim BonsmannDipl.-Phys. Joachim Bonsmann

BONSMANN & BONSMANN BONSMANN & BONSMANN PatentanwältePatentanwälte

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Allgemeine NachahmungsfreiheitAllgemeine Nachahmungsfreiheit

Schutzinteresse an geistiger Leistung

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PatenttheorienPatenttheorien

EigentumstheorieEigentumstheorie BelohnungstheorieBelohnungstheorie AnspornungstheorieAnspornungstheorie VeröffentlichungstheorieVeröffentlichungstheorie

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Gewerbliche Schutzrechte:Gewerbliche Schutzrechte:

zeitlich begrenztezeitlich begrenzte

an Inhaber gebundenean Inhaber gebundene territorial eingeschränkteterritorial eingeschränkte

auf Inhalt bezogeneauf Inhalt bezogene

Verbietungsrechte Verbietungsrechte

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Arten gewerblicher SchutzrechteArten gewerblicher Schutzrechte

TECHNIK Patent,

Gebrauchsmuster

KENNZEICHEN Marke,

Unternehmenskennzeichen,Werktitel

DESIGN Geschmacksmuster

(Urheberrecht)

(WETTBEWERBSRECHT UWG, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)

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Patent: VoraussetzungenPatent: Voraussetzungen

§ 1 Absatz 1 Patentgesetz: Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

Neu = Nicht aus Stand der Technik bekannt.Stand der Technik ist alles, was vor dem Anmeldetag oder Prioritätstag veröffentlicht wurde (auch eigene Veröffentlichungen!); GEHEIMHALTUNG beachten ZÜGIG ANMELDEN

erfinderisch = "nicht naheliegend für den Durchschnitts-Fachmann bei Kenntnis des Standes der Technik

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Patent: AusschlüssePatent: Ausschlüsse

§ 1 Abs. 3 PatG: Als Erfindungen im Sinne § 1 Abs. 3 PatG: Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere des Absatzes 1 werden insbesondere nichtnicht angesehen: angesehen:

1.1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; mathematische Methoden;

2.2. ästhetische Formschöpfungen; ästhetische Formschöpfungen;

3.3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; Programme für Datenverarbeitungsanlagen;

4.4. die Wiedergabe von Informationen.die Wiedergabe von Informationen.

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Patent: Weitere AusschlüssePatent: Weitere Ausschlüsse

§ 2 PatentG: Erfindungen, die gegen die öffentliche

Ordnung oder die guten Sitten verstossen

Verfahren zur therapeutischen oder chirurgischen Behandlung

Pflanzensorten und Tierarten

BiotechnologieRL 98/44/EG

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Patent: Wirkung Patent: Wirkung

§9 PatG:Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen.

Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung:1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist,

herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen; 2. ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist,

anzuwenden... ....

1. Zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung + Auskunft,Schadensersatz, Vernichtung2. Strafrecht3. Zollrechtliche Schritte

Informationspflicht über Schutzrechte ("Unwissenheit

schützt vor Strafe nicht")

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Formulierung einer Formulierung einer PatentanmeldungPatentanmeldung

Aufbau einer Patentanmeldung:Aufbau einer Patentanmeldung:

a)a) Beschreibung mit Aufgabe + Beschreibung mit Aufgabe + LösungLösung

b)b) FigurenbeschreibungFigurenbeschreibung

c)c) PatentansprüchePatentansprüche

d)d) ZeichnungenZeichnungen

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PatentansprüchePatentansprüche

Beispiel: Einkaufswagen mit Beispiel: Einkaufswagen mit MünzschlossMünzschloss

Problem: Wo und wie befestigen?Problem: Wo und wie befestigen?Kann sich verdrehenerhöht Breite

stört Kindersitz

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Lösung:Lösung:

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PatentanspruchPatentanspruch

1. Transportwagen, der in einen gleichgearteten Transportwagen einschiebbar und mit einer zur Aufnahme von Ware vorgesehenen Einrichtung ausgestattet ist, wobei in seinem Griffbereich ein mit einer Kopplungseinrichtung versehendes Münzschloss angeordnet ist, das auf Pfandbasis ein gegenseitiges An- und Abkoppeln von Transportwagen mit oder ohne Inanspruchnahme einer Sammelstelle erlaubt,

d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t,dass das Münzschloss im Bereich eines der beiden Grifftragarme angeordnet ist und sich sowohl am Grifftragarm als auch am Griff abstützt.

(siehe EP 0 199 274 A2)

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Offenlegungs-schrift (keine Patentschrift)

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Patent vs. GebrauchsmusterPatent vs. Gebrauchsmuster

Deutsches Deutsches

Patent Patent Deutsches Deutsches

GebrauchsmusteGebrauchsmusterr

Max. Schutzdauer Max. Schutzdauer 20 Jahre20 Jahre 10 Jahre10 Jahre

Prüfung auf Prüfung auf Schutzfähigkeit Schutzfähigkeit

obligatorische obligatorische amtliche Prüfung, amtliche Prüfung, evtl. Einspruchevtl. Einspruch

nur im Streitfallenur im Streitfalle

Maßstab der Maßstab der Prüfung Prüfung

Neuheit, Neuheit, erfinderische erfinderische TätigkeitTätigkeit

Neuheit, Neuheit, erfinderischer erfinderischer SchrittSchritt

NeuheitsschonfrisNeuheitsschonfrist t

keinekeine 6 Monate6 Monate

SchutzgegenständSchutzgegenständee

Vorrichtungen, Vorrichtungen, Stoffe, VerfahrenStoffe, Verfahren

Vorrichtungen, Vorrichtungen, Stoffe, Stoffe, keinekeine VerfahrenVerfahren

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ArbeitnehmererfinderrechtArbeitnehmererfinderrecht

ArbeitnehmererfindungsgesetzArbeitnehmererfindungsgesetz§ 5  Meldepflicht§ 5  Meldepflicht (1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist (1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist

verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert schriftlich zu melden und hierbei kenntlich zu machen, dass es schriftlich zu melden und hierbei kenntlich zu machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere Arbeitnehmer an dem Zustandekommen der Erfindung beteiligt, Arbeitnehmer an dem Zustandekommen der Erfindung beteiligt, so können sie die Meldung gemeinsam abgeben. Der Arbeitgeber so können sie die Meldung gemeinsam abgeben. Der Arbeitgeber hat den Zeitpunkt des Eingangs der Meldung dem Arbeitnehmer hat den Zeitpunkt des Eingangs der Meldung dem Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich zu bestätigen.unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

§ 9 Vergütung bei unbeschränkter Inanspruchnahme§ 9 Vergütung bei unbeschränkter Inanspruchnahme (1) Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch (1) Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch

auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen hat.Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen hat.

(2) Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die (2) Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben und die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil und die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil des Betriebes an dem Zustandekommen der Diensterfindung des Betriebes an dem Zustandekommen der Diensterfindung maßgebend.maßgebend.

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Deutsches Patent- und MarkenamtDeutsches Patent- und Markenamt

München (Zweigstellen München (Zweigstellen in Jena und Berlin)in Jena und Berlin)

• PatentePatente• GebrauchsmusterGebrauchsmuster• MarkenMarken• Geschmacksmuster Geschmacksmuster mit Verbietungsrecht mit Verbietungsrecht

für Deutschlandfür Deutschland www.dpma.dewww.dpma.de

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Europäisches PatentamtEuropäisches Patentamt

München / Den HaagMünchen / Den Haag

Nur Europäische PatenteNur Europäische Patente

www.epo.orgwww.epo.org

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OMPI / WIPO (Genf)OMPI / WIPO (Genf)

u.a. PCT-Anmeldungen u.a. PCT-Anmeldungen

(PCT = Patent Cooperation (PCT = Patent Cooperation Treaty)Treaty)

Vorläufige Sicherung einer Vorläufige Sicherung einer Patentanmeldung für bis Patentanmeldung für bis zu 2½ Jahre für 138 zu 2½ Jahre für 138 StaatenStaaten

www.wipo.orgwww.wipo.org

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PCT- MitgliedsstaatenPCT- Mitgliedsstaaten

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ERST-ANMELDUNG

z.B. in Deutschland

AT

IT

Europ. Patentamt

EPA

PCTInternationale Anmeldung

...

Nachanmeldungen / Unionspriorität

...

USA

JP

EPA

...

-12 Monate 018 Monate

Offenlegung20 Jahre Ablauf

...DE

FR

DE

FR

ZY

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GeschmacksmusterGeschmacksmuster

§ 2 Geschmacksmustergesetz:

(1) Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das neu ist und Eigenart hat.

(2) Ein Muster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.

(3) Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Musters berücksichtigt.

.

= zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt (§ 1 GsmG)

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Beispiele GeschmacksmusterBeispiele Geschmacksmuster

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Beispiele für GeschmacksmuterBeispiele für Geschmacksmuter

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Geschmacksmuster AnmeldemöglichkeitenGeschmacksmuster Anmeldemöglichkeiten

Deutsches Deutsches GeschmacksmustGeschmacksmust

erer

EU-Geschmacks-EU-Geschmacks-mustermuster

Internationales Internationales GeschmacksmustGeschmacksmust

erer

(Haager (Haager MusterabkommeMusterabkomme

n)n)

Deutsches Patent Deutsches Patent und Markenamtund Markenamt

HABM HABM (Harmonisierungsa(Harmonisierungsa

mt für den mt für den Binnenmarkt in Binnenmarkt in

Alicante)Alicante)

WIPO, GenfWIPO, Genf

Schutzbereich Schutzbereich DeutschlandDeutschland

EU (d.h. ohne EU (d.h. ohne Schweiz und Schweiz und Norwegen)Norwegen)

Je nach Auswahl Je nach Auswahl MitgliedsstaatenMitgliedsstaaten

Bis zu 25 Jahre Bis zu 25 Jahre SchutzdauerSchutzdauer

Bis zu 25 Jahre Bis zu 25 Jahre SchutzdauerSchutzdauer

Bis zu 25 Jahre Bis zu 25 Jahre SchutzdauerSchutzdauer

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Harmonisierungsamt für den Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, AlicanteBinnenmarkt, Alicante

EU-Geschmacksmuster EU-Geschmacksmuster und EU-Markenund EU-Marken

www.oami.euwww.oami.eu

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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Wettbewerbsrecht(UWG), Wettbewerbsrecht

§ 3 § 3 Verbot unlauteren WettbewerbsVerbot unlauteren WettbewerbsUnlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig. beeinträchtigen, sind unzulässig.

§ 4 § 4 Beispiele unlauteren WettbewerbsBeispiele unlauteren WettbewerbsUnlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer

..........9.9. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der

Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er a)a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche

Herkunft herbeiführt, Herkunft herbeiführt, b) b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung

unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder c) c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen

unredlich erlangt hat;unredlich erlangt hat;........

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KennzeichenrechteKennzeichenrechte

Marken Marken UnternehmenskennzeichenUnternehmenskennzeichen Namen natürlicher PersonenNamen natürlicher Personen WerktitelWerktitel

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MarkenMarken

§ 3 MarkenG: § 3 MarkenG: (1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere (1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere

Wörter einschließlich Personennamen, Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, geschützt werden, die geeignet sind, die geeignet sind, Waren oder DienstleistungenWaren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.Unternehmen zu unterscheiden.

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Marke VoraussetzungenMarke Voraussetzungen Absolute Schutzhindernisse:Absolute Schutzhindernisse:

Fehlende UnterscheidungskraftFehlende Unterscheidungskraftz.B. einfache Figuren, Piktogramme oder z.B. einfache Figuren, Piktogramme oder Ornamente: Ornamente: Einzelbuchstaben/-ziffern: "L", "7"Einzelbuchstaben/-ziffern: "L", "7"Allgemeine Reklamewörter: "super", "mega"Allgemeine Reklamewörter: "super", "mega"

Freihaltebedürftige beschreibende AngabenFreihaltebedürftige beschreibende Angabenz.B. "Turbo" für Pkw, "Liter" für Getränkez.B. "Turbo" für Pkw, "Liter" für Getränke

Relative Schutzhindernisse:Relative Schutzhindernisse:Ältere verwechselbare Marken, Ältere verwechselbare Marken, Unternehmenskennzeichen etc. Unternehmenskennzeichen etc. vorher Recherche vorher Recherche

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Marke: WirkungMarke: Wirkung

1.1. Zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung, Zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft; Vernichtung von WarenSchadensersatz, Auskunft; Vernichtung von Waren

2.2. StrafrechtStrafrecht

3.3. ZollmaßnahmenZollmaßnahmen

§ 14 MarkenG: (2) Dritten ist § 14 MarkenG: (2) Dritten ist untersagtuntersagt, ohne , ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehrgeschäftlichen Verkehrein ein identisches oder ähnliches Zeichenidentisches oder ähnliches Zeichenfür für identische oder ähnliche identische oder ähnliche Waren/DienstleistungenWaren/Dienstleistungenzu benutzen, wenn für das Publikum die zu benutzen, wenn für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht ... Gefahr von Verwechslungen besteht ...

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Marke Verfahren nationalMarke Verfahren national

Deutsches Patent‑ und Markenamt

Anmeldetag

Prüfung auf absolute Schutzhindernisse

Eintragung in das Markenregister

ggf. Widerspruch aus älterer Marke

Entscheidung über Widerspruch:ggf. Löschung der Marke

Verlängerung beliebig oft um je 10 Jahre

- Benutzungs“zwang“ -

Veröffentlichung der Eintragung

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Wahlweise Erstreckung auf Mitgliedsländer des Madrider

Markenabkommens

Marke Verfahren InternationalMarke Verfahren International

Deutsche Basismarkeoder EU-

Basismarke

USA

EU

Türkei

...

IR-MarkeWIPO

Registrierung für alle Mitgliedsländer der EU

HABM Harmonisierungsamt

für den Binnenmarkt

(Alicante)

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Klasseneinteilung der Klasseneinteilung der Waren/DienstleistungenWaren/Dienstleistungen

KlasseKlasse InhaltInhalt0101 Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und

forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

0202 Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.

0303 Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.

0404 Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.

0505 Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.Fungizide, Herbizide.

0606 Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Erze.enthalten sind; Erze.

0707 Maschinen und Werkzeugmaschinen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Maschinen und Werkzeugmaschinen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier.landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier.

0808 Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Rasierapparate.Rasierapparate.

0909 Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte22Computer; Feuerlöschgeräte22 Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke (soweit sie nicht in Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke (soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind); Polsterfüllstoffe (außer aus Kautschuk oder Kunststoffen); rohe anderen Klassen enthalten sind); Polsterfüllstoffe (außer aus Kautschuk oder Kunststoffen); rohe Gespinstfasern…………..Gespinstfasern…………..

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IR-Marke MitgliedsstaatenIR-Marke Mitgliedsstaaten

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Marken: BeispieleMarken: Beispiele

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Verwechslungsgefahr?Verwechslungsgefahr?jüngere Marke ältere Markejüngere Marke ältere Marke

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Verwechslungsgefahr?Verwechslungsgefahr?

OKTOBIERFEST OKTOBERFEST-BIER

MYJUNIOR MEY