Schutzrechte Vortrag im Rahmen run-Initiative der HS Niederrhein 15. November 2010 Patentanwalt...
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SchutzrechteSchutzrechte
Vortrag im RahmenVortrag im Rahmenrun-Initiative der HS Niederrheinrun-Initiative der HS Niederrhein
15. November 201015. November 2010
PatentanwaltPatentanwaltDipl.-Phys. Joachim BonsmannDipl.-Phys. Joachim Bonsmann
BONSMANN & BONSMANN BONSMANN & BONSMANN PatentanwältePatentanwälte
Allgemeine NachahmungsfreiheitAllgemeine Nachahmungsfreiheit
Schutzinteresse an geistiger Leistung
PatenttheorienPatenttheorien
EigentumstheorieEigentumstheorie BelohnungstheorieBelohnungstheorie AnspornungstheorieAnspornungstheorie VeröffentlichungstheorieVeröffentlichungstheorie
Gewerbliche Schutzrechte:Gewerbliche Schutzrechte:
zeitlich begrenztezeitlich begrenzte
an Inhaber gebundenean Inhaber gebundene territorial eingeschränkteterritorial eingeschränkte
auf Inhalt bezogeneauf Inhalt bezogene
Verbietungsrechte Verbietungsrechte
Arten gewerblicher SchutzrechteArten gewerblicher Schutzrechte
TECHNIK Patent,
Gebrauchsmuster
KENNZEICHEN Marke,
Unternehmenskennzeichen,Werktitel
DESIGN Geschmacksmuster
(Urheberrecht)
(WETTBEWERBSRECHT UWG, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb)
Patent: VoraussetzungenPatent: Voraussetzungen
§ 1 Absatz 1 Patentgesetz: Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Neu = Nicht aus Stand der Technik bekannt.Stand der Technik ist alles, was vor dem Anmeldetag oder Prioritätstag veröffentlicht wurde (auch eigene Veröffentlichungen!); GEHEIMHALTUNG beachten ZÜGIG ANMELDEN
erfinderisch = "nicht naheliegend für den Durchschnitts-Fachmann bei Kenntnis des Standes der Technik
Patent: AusschlüssePatent: Ausschlüsse
§ 1 Abs. 3 PatG: Als Erfindungen im Sinne § 1 Abs. 3 PatG: Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere des Absatzes 1 werden insbesondere nichtnicht angesehen: angesehen:
1.1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden; mathematische Methoden;
2.2. ästhetische Formschöpfungen; ästhetische Formschöpfungen;
3.3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen; Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
4.4. die Wiedergabe von Informationen.die Wiedergabe von Informationen.
Patent: Weitere AusschlüssePatent: Weitere Ausschlüsse
§ 2 PatentG: Erfindungen, die gegen die öffentliche
Ordnung oder die guten Sitten verstossen
Verfahren zur therapeutischen oder chirurgischen Behandlung
Pflanzensorten und Tierarten
BiotechnologieRL 98/44/EG
Patent: Wirkung Patent: Wirkung
§9 PatG:Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen.
Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung:1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist,
herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen; 2. ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist,
anzuwenden... ....
1. Zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung + Auskunft,Schadensersatz, Vernichtung2. Strafrecht3. Zollrechtliche Schritte
Informationspflicht über Schutzrechte ("Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht")
Formulierung einer Formulierung einer PatentanmeldungPatentanmeldung
Aufbau einer Patentanmeldung:Aufbau einer Patentanmeldung:
a)a) Beschreibung mit Aufgabe + Beschreibung mit Aufgabe + LösungLösung
b)b) FigurenbeschreibungFigurenbeschreibung
c)c) PatentansprüchePatentansprüche
d)d) ZeichnungenZeichnungen
PatentansprüchePatentansprüche
Beispiel: Einkaufswagen mit Beispiel: Einkaufswagen mit MünzschlossMünzschloss
Problem: Wo und wie befestigen?Problem: Wo und wie befestigen?Kann sich verdrehenerhöht Breite
stört Kindersitz
Lösung:Lösung:
PatentanspruchPatentanspruch
1. Transportwagen, der in einen gleichgearteten Transportwagen einschiebbar und mit einer zur Aufnahme von Ware vorgesehenen Einrichtung ausgestattet ist, wobei in seinem Griffbereich ein mit einer Kopplungseinrichtung versehendes Münzschloss angeordnet ist, das auf Pfandbasis ein gegenseitiges An- und Abkoppeln von Transportwagen mit oder ohne Inanspruchnahme einer Sammelstelle erlaubt,
d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t,dass das Münzschloss im Bereich eines der beiden Grifftragarme angeordnet ist und sich sowohl am Grifftragarm als auch am Griff abstützt.
(siehe EP 0 199 274 A2)
Offenlegungs-schrift (keine Patentschrift)
Patent vs. GebrauchsmusterPatent vs. Gebrauchsmuster
Deutsches Deutsches
Patent Patent Deutsches Deutsches
GebrauchsmusteGebrauchsmusterr
Max. Schutzdauer Max. Schutzdauer 20 Jahre20 Jahre 10 Jahre10 Jahre
Prüfung auf Prüfung auf Schutzfähigkeit Schutzfähigkeit
obligatorische obligatorische amtliche Prüfung, amtliche Prüfung, evtl. Einspruchevtl. Einspruch
nur im Streitfallenur im Streitfalle
Maßstab der Maßstab der Prüfung Prüfung
Neuheit, Neuheit, erfinderische erfinderische TätigkeitTätigkeit
Neuheit, Neuheit, erfinderischer erfinderischer SchrittSchritt
NeuheitsschonfrisNeuheitsschonfrist t
keinekeine 6 Monate6 Monate
SchutzgegenständSchutzgegenständee
Vorrichtungen, Vorrichtungen, Stoffe, VerfahrenStoffe, Verfahren
Vorrichtungen, Vorrichtungen, Stoffe, Stoffe, keinekeine VerfahrenVerfahren
ArbeitnehmererfinderrechtArbeitnehmererfinderrecht
ArbeitnehmererfindungsgesetzArbeitnehmererfindungsgesetz§ 5 Meldepflicht§ 5 Meldepflicht (1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist (1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist
verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert schriftlich zu melden und hierbei kenntlich zu machen, dass es schriftlich zu melden und hierbei kenntlich zu machen, dass es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere Arbeitnehmer an dem Zustandekommen der Erfindung beteiligt, Arbeitnehmer an dem Zustandekommen der Erfindung beteiligt, so können sie die Meldung gemeinsam abgeben. Der Arbeitgeber so können sie die Meldung gemeinsam abgeben. Der Arbeitgeber hat den Zeitpunkt des Eingangs der Meldung dem Arbeitnehmer hat den Zeitpunkt des Eingangs der Meldung dem Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich zu bestätigen.unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
§ 9 Vergütung bei unbeschränkter Inanspruchnahme§ 9 Vergütung bei unbeschränkter Inanspruchnahme (1) Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch (1) Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch
auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen hat.Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen hat.
(2) Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die (2) Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben und die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil und die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil des Betriebes an dem Zustandekommen der Diensterfindung des Betriebes an dem Zustandekommen der Diensterfindung maßgebend.maßgebend.
Deutsches Patent- und MarkenamtDeutsches Patent- und Markenamt
München (Zweigstellen München (Zweigstellen in Jena und Berlin)in Jena und Berlin)
• PatentePatente• GebrauchsmusterGebrauchsmuster• MarkenMarken• Geschmacksmuster Geschmacksmuster mit Verbietungsrecht mit Verbietungsrecht
für Deutschlandfür Deutschland www.dpma.dewww.dpma.de
Europäisches PatentamtEuropäisches Patentamt
München / Den HaagMünchen / Den Haag
Nur Europäische PatenteNur Europäische Patente
www.epo.orgwww.epo.org
OMPI / WIPO (Genf)OMPI / WIPO (Genf)
u.a. PCT-Anmeldungen u.a. PCT-Anmeldungen
(PCT = Patent Cooperation (PCT = Patent Cooperation Treaty)Treaty)
Vorläufige Sicherung einer Vorläufige Sicherung einer Patentanmeldung für bis Patentanmeldung für bis zu 2½ Jahre für 138 zu 2½ Jahre für 138 StaatenStaaten
www.wipo.orgwww.wipo.org
PCT- MitgliedsstaatenPCT- Mitgliedsstaaten
ERST-ANMELDUNG
z.B. in Deutschland
AT
IT
Europ. Patentamt
EPA
PCTInternationale Anmeldung
...
Nachanmeldungen / Unionspriorität
...
USA
JP
EPA
...
-12 Monate 018 Monate
Offenlegung20 Jahre Ablauf
...DE
FR
DE
FR
ZY
GeschmacksmusterGeschmacksmuster
§ 2 Geschmacksmustergesetz:
(1) Als Geschmacksmuster wird ein Muster geschützt, das neu ist und Eigenart hat.
(2) Ein Muster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Muster offenbart worden ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden.
(3) Ein Muster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Musters berücksichtigt.
.
= zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt (§ 1 GsmG)
Beispiele GeschmacksmusterBeispiele Geschmacksmuster
Beispiele für GeschmacksmuterBeispiele für Geschmacksmuter
Geschmacksmuster AnmeldemöglichkeitenGeschmacksmuster Anmeldemöglichkeiten
Deutsches Deutsches GeschmacksmustGeschmacksmust
erer
EU-Geschmacks-EU-Geschmacks-mustermuster
Internationales Internationales GeschmacksmustGeschmacksmust
erer
(Haager (Haager MusterabkommeMusterabkomme
n)n)
Deutsches Patent Deutsches Patent und Markenamtund Markenamt
HABM HABM (Harmonisierungsa(Harmonisierungsa
mt für den mt für den Binnenmarkt in Binnenmarkt in
Alicante)Alicante)
WIPO, GenfWIPO, Genf
Schutzbereich Schutzbereich DeutschlandDeutschland
EU (d.h. ohne EU (d.h. ohne Schweiz und Schweiz und Norwegen)Norwegen)
Je nach Auswahl Je nach Auswahl MitgliedsstaatenMitgliedsstaaten
Bis zu 25 Jahre Bis zu 25 Jahre SchutzdauerSchutzdauer
Bis zu 25 Jahre Bis zu 25 Jahre SchutzdauerSchutzdauer
Bis zu 25 Jahre Bis zu 25 Jahre SchutzdauerSchutzdauer
Harmonisierungsamt für den Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, AlicanteBinnenmarkt, Alicante
EU-Geschmacksmuster EU-Geschmacksmuster und EU-Markenund EU-Marken
www.oami.euwww.oami.eu
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Wettbewerbsrecht(UWG), Wettbewerbsrecht
§ 3 § 3 Verbot unlauteren WettbewerbsVerbot unlauteren WettbewerbsUnlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig. beeinträchtigen, sind unzulässig.
§ 4 § 4 Beispiele unlauteren WettbewerbsBeispiele unlauteren WettbewerbsUnlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
..........9.9. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der
Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er a)a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche
Herkunft herbeiführt, Herkunft herbeiführt, b) b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung
unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder c) c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen
unredlich erlangt hat;unredlich erlangt hat;........
KennzeichenrechteKennzeichenrechte
Marken Marken UnternehmenskennzeichenUnternehmenskennzeichen Namen natürlicher PersonenNamen natürlicher Personen WerktitelWerktitel
MarkenMarken
§ 3 MarkenG: § 3 MarkenG: (1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere (1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere
Wörter einschließlich Personennamen, Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, geschützt werden, die geeignet sind, die geeignet sind, Waren oder DienstleistungenWaren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.Unternehmen zu unterscheiden.
Marke VoraussetzungenMarke Voraussetzungen Absolute Schutzhindernisse:Absolute Schutzhindernisse:
Fehlende UnterscheidungskraftFehlende Unterscheidungskraftz.B. einfache Figuren, Piktogramme oder z.B. einfache Figuren, Piktogramme oder Ornamente: Ornamente: Einzelbuchstaben/-ziffern: "L", "7"Einzelbuchstaben/-ziffern: "L", "7"Allgemeine Reklamewörter: "super", "mega"Allgemeine Reklamewörter: "super", "mega"
Freihaltebedürftige beschreibende AngabenFreihaltebedürftige beschreibende Angabenz.B. "Turbo" für Pkw, "Liter" für Getränkez.B. "Turbo" für Pkw, "Liter" für Getränke
Relative Schutzhindernisse:Relative Schutzhindernisse:Ältere verwechselbare Marken, Ältere verwechselbare Marken, Unternehmenskennzeichen etc. Unternehmenskennzeichen etc. vorher Recherche vorher Recherche
Marke: WirkungMarke: Wirkung
1.1. Zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung, Zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft; Vernichtung von WarenSchadensersatz, Auskunft; Vernichtung von Waren
2.2. StrafrechtStrafrecht
3.3. ZollmaßnahmenZollmaßnahmen
§ 14 MarkenG: (2) Dritten ist § 14 MarkenG: (2) Dritten ist untersagtuntersagt, ohne , ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehrgeschäftlichen Verkehrein ein identisches oder ähnliches Zeichenidentisches oder ähnliches Zeichenfür für identische oder ähnliche identische oder ähnliche Waren/DienstleistungenWaren/Dienstleistungenzu benutzen, wenn für das Publikum die zu benutzen, wenn für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht ... Gefahr von Verwechslungen besteht ...
Marke Verfahren nationalMarke Verfahren national
Deutsches Patent‑ und Markenamt
Anmeldetag
Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
Eintragung in das Markenregister
ggf. Widerspruch aus älterer Marke
Entscheidung über Widerspruch:ggf. Löschung der Marke
Verlängerung beliebig oft um je 10 Jahre
- Benutzungs“zwang“ -
Veröffentlichung der Eintragung
Wahlweise Erstreckung auf Mitgliedsländer des Madrider
Markenabkommens
Marke Verfahren InternationalMarke Verfahren International
Deutsche Basismarkeoder EU-
Basismarke
USA
EU
Türkei
...
IR-MarkeWIPO
Registrierung für alle Mitgliedsländer der EU
HABM Harmonisierungsamt
für den Binnenmarkt
(Alicante)
Klasseneinteilung der Klasseneinteilung der Waren/DienstleistungenWaren/Dienstleistungen
KlasseKlasse InhaltInhalt0101 Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und
forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.
0202 Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.
0303 Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.
0404 Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.
0505 Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.Fungizide, Herbizide.
0606 Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Erze.enthalten sind; Erze.
0707 Maschinen und Werkzeugmaschinen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Maschinen und Werkzeugmaschinen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier.landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier.
0808 Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Rasierapparate.Rasierapparate.
0909 Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte22Computer; Feuerlöschgeräte22 Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke (soweit sie nicht in Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke (soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind); Polsterfüllstoffe (außer aus Kautschuk oder Kunststoffen); rohe anderen Klassen enthalten sind); Polsterfüllstoffe (außer aus Kautschuk oder Kunststoffen); rohe Gespinstfasern…………..Gespinstfasern…………..
IR-Marke MitgliedsstaatenIR-Marke Mitgliedsstaaten
Marken: BeispieleMarken: Beispiele
Verwechslungsgefahr?Verwechslungsgefahr?jüngere Marke ältere Markejüngere Marke ältere Marke
Verwechslungsgefahr?Verwechslungsgefahr?
OKTOBIERFEST OKTOBERFEST-BIER
MYJUNIOR MEY