SCHWERPUNKTE DER SPORTFÖRDERUNG AUF DER BASIS DER … · Folie 3 finanzielle Mittel 2016 für...

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Folie 1 SCHWERPUNKTE DER SPORTFÖRDERUNG AUF DER BASIS DER NEUEN VERWALTUNGSVORSCHRIFT

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Folie 1

SCHWERPUNKTE DER SPORTFÖRDERUNG

AUF DER BASIS DER NEUEN

VERWALTUNGSVORSCHRIFT

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finanzielle Mittel 2016 für

Sportstättenförderung

• Sportstätteninvestitionsmittel : 11.613.700 EUR

• Sonderprogramm für Vereine mit eigenen Anlagen: 2.000.000 EUR

• Schuldendiensthilfe: 5.275.000 EUR

Diese Mittel sind für Tilgung und Zinsen aus dem Schwimmbadsanierungsprogramm für Bäder bestimmt

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finanzielle Mittel 2016 für

Sportstättenförderung

• Schulbau 5 Mio. EUR für Sportstätten

• Investitionsstock 8 bis 18 Mio. EUR für Sportstätten

• Städtebau 8 bis 18 Mio. EUR für Sportstätten

Bundesprogramme

• Kommunales Investitionsprogramm K 3.0

• Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 5,6 Mio. EUR Freibad in Kusel, Sporthalle Trier (in RLP alles für Sportstätten)!

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Verfahrensanforderung

Bisherige Verfahrensweise:

• Prioritätensetzung bei den Sportstättenbeiräten

• Im Sonderprogramm (Abarbeitung nach Eingang)

„eingeschränkte sportfachliche Bewertung“

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Rechtsgrundlagen

• Landeshaushaltsordnung (LHO)

• Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG)

in der Fassung vom 17.04.2012

• Landesgesetz über die öffentliche Förderung von Sport

und Spiel in Rheinland-Pfalz

(Sportförderungsgesetz - SportFG -)

vom 9. Dezember 1974

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Rechtsgrundlagen NEU

• Neufassung der VV-Sportanlagen-Förderung vom 28. Januar 2016

(abgestimmt mit LSB, Sportbünden und kommunalen Spitzenverbänden)

• Anpassung der Kostenrichtwerte für

die Förderung von genormten Sport-, und Freizeitanlagen

vom 28. Januar 2016

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GRÜNDE FÜR DIE

NEUE RICHTLINIE

• demografische Entwicklung

• geändertes Nutzerverhalten

• Änderung der Nachfrage nach einzelnen Sportarten

• Anpassung an das Baukostenniveau

• Erweiterung der förderfähigen Maßnahmen

• Einbeziehung der Kommunen (LFAG-Mittel)

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demografischer Wandel

in Rheinland-Pfalz

Entwicklung der Jahre 2008 bis 2013

Veränderungen

kreisfreie Städte: Koblenz +4,1% Pirmasens -3,0%

Landkreise: Trier Saarburg und Eifelkreis Bitburg-Prüm jeweils +1,4% Birkenfeld -5,3%

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demografischer Wandel in Rheinland-Pfalz

Prognose für die Jahre

2013 bis 2035

gelb

Bevölkerungs-

rückgänge

blau Bevölkerungs- zuwächse

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Geändertes Nutzerverhalten

Bundesweite Trends:

Sport im öffentlichen Raum (z.B. Parksport, Sport to go)

Bewegung erfordert und produziert spezifische Sport- und Bewegungsräume

Entsprechen heutige Sportanlagen dem Sportverhalten der Bevölkerung?

Stehen geeignete Sportanlagen zur Verfügung?

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Änderung der Nachfrage nach

einzelnen Sportarten

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Entwicklung ausgewählter Sportarten in RLP von 2000 bis 2015

DLRG Leichtahletik Pferdesport Schießen Schwimmen

Tennis Herzsport Basketball Handball Volleyball

Quelle: (Bestandslisten LSB)

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Änderung der Nachfrage nach

einzelnen Sportarten

Entwicklung folgender Sportarten: Tennis von 127.366 (2000) auf 81.770 (2015) -35,8%

Basketball von 11.928 (2000) auf 8.876 (2015) -25,6%

Volleyball von 22.534 (2000) auf 18.283 (2015) -18,9%

Schießen von 53.990 (2000) auf 45.102 (2015) -16,5%

Handball von 43.675 (2000) auf 38.164 (2015) -12,6%

Pferdesport von 32.720 (2000) auf 28.672 (2015) -12,4%

Quelle: (Bestandslisten LSB)

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Änderung der Nachfrage nach

einzelnen Sportarten

Entwicklung folgender Sportarten:

Leichtathletik von 65.761 (2000) auf 60.496 (2015) -8,0%,

Schwimmen von 25.617 (2000) auf 24.142 (2015) -5,8%,

Fußball von 443.279 (2000) auf 427.097 (2015) -3,6%

Turnen von 309.219 (2000) auf 302.161 (2015) -2,3%

Alpenverein von 9.797 (2000) auf 25.893 (2015) +164,3%

Quelle: (Bestandslisten LSB)

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EINBEZIEHUNG DER KOMMUNEN

(LFAG-MITTEL)

• Einvernehmen mit Gemeinden herstellen, da LFAG-Mittel

• Auch bei der Umsetzung von Vereinsvorhaben muss die „Dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde“ vorliegen, wenn die Gemeinde dem Verein einen Zuschuss zu dem Projekt gewährt

• Mittel des LFAG; Zustimmung der Kommunalaufsicht

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Erweiterung der förderfähigen

Maßnahmen

Abweichungen von DIN-Vorgaben werden zugelassen.

Umbau eines Tennensportplatzes in einen Mehrgenerationenplatz in Sörgenloch

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Erweiterung der förderfähigen

Maßnahmen

• Bewegungsparcours

• Umbau bestehender Liegenschaften

• Schaffung zentraler Einrichtungen im ländlichen Raum

• Gezielte Förderung interkommunaler Einrichtungen

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Anpassung an das

Baukostenniveau

• Neufassung der VV-Sportanlagen-Förderung

Erhöhung des Schwellenwerts von 60.000 EUR auf 75.000 EUR im Sonderprogramm für kleine bauliche Maßnahmen der Sportvereine ohne Anhebung des Programmetats

um das Förderwesen an die allgemeine Baukostenerhöhung anzupassen

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Anpassung an das

Baukostenniveau

• Anpassung der Kostenrichtwerte

Pauschalisierung bei Neu- und Umbauten von Kunst-, Hybrid- und Naturrasenplätzen

Förderung nur bei Mindeststundennutzung 1.800 Stunden bei Kunstrasen, um eine teure Anlage auch nur da zu fördern, wo ein Bedarf besteht.

Seit der Einführung der Pauschalförderung haben die Anbieter die Preise deutlich reduziert.

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zukünftige Förderkriterien

Platzhalter <Veranstaltung> 18.07.2016

• Focus geht auf die Lebenszyklusbetrachtung

• „Alle in baulichen Anlagen und deren

Grundstücken entstehenden regelmäßig oder

unregelmäßig wiederkehrenden Kosten von Beginn

ihrer Nutzung bis zu ihrer Beseitigung.“

• Nachhaltigkeit

• Auslastung der Anlage (Nutzungszeiten)

Diese sind vor der Bewilligung zu ermitteln.

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zukünftige Förderkriterien

Platzhalter <Veranstaltung> 18.07.2016

• derzeitige Prüfung durch den Rechnungshof

• Ergebnisse?

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zukünftige Förderkriterien

• Sportstättenbeiräte, LSB und Sport- bünde werden verpflichtet, verstärkt den Aspekt der sportfachlichen Notwendigkeit zu berücksichtigen

• Sportfachliche Expertise kann nur aus dem Sport kommen

als Entscheidungsgrundlage heranziehen

Hilfestellung erfolgt durch die Landes-regierung, die Sportverbände und die ISE

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fachliche Unterstützung der

Sportstättenbeiräte und der

Sportorganisationen

•Änderung 8.5.2 der VV-Sportanlagenförderung

Eine vom für Sport zuständigen Ministerium

beauftragte Institution oder Einzelperson kann

den Sportstättenbeirat unterstützen.

z.B. das Institut für Sportwissenschaften (ISE) in Trier

Aufgaben der ISE: • Kompetente und praxisorientierte Beratung aus einer Hand

• Konkrete Einzelfallberatung

• Langfristige Sportstättenentwicklungsplanung

• Moderation und Prozessbegleitung

• Informationsvermittlung

• Fort- und Weiterbildung

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Sportanlagenförderung 2016

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!