Seite 2 Ausgabe 01/2017 · Voller Erstaunen und emotionalem Empfinden lernten wir die wirk-lichen...

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Nächste Theoriekurse:13.02. - 20.02.201713.04. - 24.04.2017

in Gröditz& Riesa

- A

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igen -

Am 15.12.16 besuchten wir, die Lehrer der Grundschule Gröditz, den ehemaligen Jugendwerkhof in Torgau. Den Begriff Jugendwerk-hof kannten wir bereits aus den vergangenen Jahren und verbanden damit den Arrest straffällig ge-wordener sowie politisch verfolgter Jugendlicher.Voller Erstaunen und emotionalem Empfinden lernten wir die wirk-lichen Beweggründe vor Ort ken-nen. Wir besichtigten noch er-haltene Räumlichkeiten und hörten der Darstellung einer Zeitzeugin zu.Eine Frage - Antwortrunde schloss sich bei Kaffee und Gebäck an.Es war einfach beeindruckend!!!

Um uns wieder in die eigentlich schöne Vorweihnachtszeit zurück zu versetzen, besuchten wir an-schließend gemeinsam den wun-derschönen Torgauer Weihnachts-markt.

Ich möchte mich im Namen aller ganz herzlich bei Herrn Ehme „Bündnis für Demokratie und Zivilcourage“ bedanken. Ohne ihn hätten wir diesen interessanten Tag in dieser Form nicht erleben können. Das ist eins von vielen Projekten, die uns Herr Ehme bereits ermöglichte.

Wir wünschen uns solch weitere tolle Unterstützung für Schüler und Lehrer und ihm sowie all unseren Eltern ein gesundes neues Jahr.

G. Apitz - Schulleiterin

Grundschule Gröditzinformiert!

ASB-Treffpunkt GröditzVeranstaltungsplan - Februar

Regelmäßige Angebotemontags 09.00 Uhr Sportgruppe I 10.00 Uhr Sportgruppe IImittwochs 14.00 Uhr Treff der SkatfreundeMonatliche Angebote02.02.17 - Do 14.00 Uhr Gemeinsamer Mittagstisch in geselliger Runde.07.02.17 - Di 14.00 Uhr Senioren-Gymnastik09.02.17 - Do 10.30 Uhr Punschverkostung zur Winterzeit!14.02.17 - Di 14.00 Uhr Bingo und Kaffeeplausch16.02.17 - Do 14.00 Uhr Schürzenball im Treff!18.02.17 - Sa 13.30 Uhr Faschingsfeier für die Behindertengruppe21.02.17 - Di 14.00 Uhr Wir ermitteln heute den Darts-Sieger.23.02.17 - Do 15.00 Uhr Tanz für alle Tanzfreudigen.28.02.17 - Di 14.00 Uhr Spielenachmittag und Kaffeeplausch

Angebote Tagesfahrten14.03.2017 Frauentag auf dem Schwartenberg21.05.2017 „Die Hochzeit des Figaro“ in der neuen Staatsoperette in Dresden27.06.2017 Genießen Sie einen schönen Tag in der Sächsischen Schweiz!12.09.2017 Kriebsteiner Erlebnistour05.12.2017 Lausitzer Adventsfahrt - Pulsnitzer Pfefferkuchen & Gemütliches Beisammensein

Änderungen behalten wir uns vor.

Redaktionsbüro M. HolotaTel. 035263/ 17 87 41, Fax 035263/ 17 87 42

Email: [email protected]

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Geschichtsunterricht mal ganz anders

Am 02.12.2016 hatten die Schüler der 9. Klassen der Oberschule Siegfried Richter Gröditz die Mög-lichkeit, einen Schultag der ganz besonderen Art zu erleben.

Im Rahmen des Geschichtsunter-richtes erhielten wir vom Bündnis für Demokratie und Zivilcourage ein Angebot, das ehemalige Staats-sicherheitsgefängnis in Bautzen zu besuchen. Interessiert und natür-lich auch erfreut darüber, den Unterricht außerhalb des Schulge-bäudes verbringen zu können, sagten wir zu.

Pünktlich 08:00 Uhr startete der Bus an unserer Oberschule in Rich-tung Bautzen. Obwohl wir das Thema DDR-Geschichte im Unter-richt bereits ausführlich behandelt haben, hatten die meisten keine richtige Vorstellung von dem, was uns wirklich dort erwarten sollte.

An unserem Reiseziel angekom-men wurden wir auch sogleich in Empfang genommen. Zuerst er-hielten wir in einem 20-minütigen Film einen ersten Überblick über die geschichtliche Entwicklung der Einrichtung sowie über die Lebens-bedingungen der hier Inhaftierten.

Bereits hier erkannten die ersten von uns, dass zwischen Theorie des Unterrichts und Praxis einer Ex-kursion ein gewaltiger Unterschied besteht. Es waren zum Teil scho-ckierende Bilder, die wir zu sehen bekamen und während der Film-vorführung herrschte absolute Ruhe. Anschließend begann die Führung durch das Gebäude des Staatssicherheitsgefängnisses. So besichtigten wir zum Beispiel die

„normalen“ Haftzellen, die Ar-beitsräume, in denen die Häftlinge täglich viele Stunden arbeiten mussten sowie den Freigängerhof. Entsetzt allerdings waren wir beim Anblick der Arrestzellen. Es waren winzig kleine Zellen, kaum Tages-licht, keine Privatsphäre. Wie konnte man es hier auch nur einen einzigen Tag aushalten? Dann erfuhren wir, dass manche Insassen mehrere Jahre in so einer Zelle verbringen mussten. Für uns war das nicht vorstellbar.

Besonders beeindruckt hat uns auch die Information, dass nur einem Häftling die Flucht aus die-ser Einrichtung gelang. Allerdings währte die Freiheit nur wenige Tage, da er bald wieder gefangen-genommen wurde.

Im Unterricht haben wir dieses Er-lebnis nochmals ausgewertet. Wir können uns nicht vorstellen, dass Menschen aufgrund einer anderen politischen Gesinnung unter derart unmenschlichen Bedingungen ein-gesperrt, von ihren Familien ge-trennt und ihrer Freiheit beraubt wurden.Wenn wir in den nächsten Stunden im Unterricht mit den Begriffen Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit arbeiten, werden sich viele sicher an den Besuch dieser Einrichtung erinnern.

Unser Dank gilt den Mitarbeitern des Bündnisses für Demokratie und Zivilcourage, die uns diesen Be-such der Gedenkstätte finanziell und organisatorisch ermöglichten.

Schüler der Kl. 9

Neue Vorschriften 2017 für alle Verkehrsteilnehmer

Mit Beginn des Jahres 2017 treten für alle Verkehrsteilnehmer Verän-derungen in der Straßenverkehrs-ordnung in Kraft. So gilt für Rad-fahrer folgende Erweiterung: Elternteile, welche mit Kindern bis zu 8 Jahren mit dem Fahrrad unter-wegs sind, dürfen auch den Fuß-weg mit befahren. Bei Unfällen auf Autobahnen und bei zweispurig verlaufenden Straßen in Ortschaf-ten ist unbedingt eine Rettungsgas-se für die Einsatzfahrzeuge zu bilden. Auch wird es im neuen Jahr höhere Bußgelder geben. So sind bei Handy am Ohr ein Bußgeld von

100 € und ein Punkt in Flensburg fällig. Dies trifft auch bei der Benutzung von Tabletts oder Note-books zu. Die Gebühren für Fahr-prüfungen steigen bei der Theorie von 11 € auf 11,90 € und bei der praktischen Prüfung, je nach Klas-se, auf 91,50 € oder 121,38 €. Für E-Biks bis 25 km/h gibt es ein neues Verkehrszeichen, welches darauf hinweist, dass diese auch Radwege befahren dürfen. Als Verkehrsteilnehmer sollte man immer daran denken: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme in jeder Hinsicht im öffentlichen Straßenverkehr zu wahren. Janetzki Verkehrswacht Riesa - Großenhain

Verkehrswacht informiert

Das Foto ist von 1963. Der Fotografstempel ist unleserlich. Nur „Gröditz“ ist lesbar. Der Text auf der Rückseite lautet: „Evchen mit ihren 3 Kindern“. Wir vermuten, es ist die Enkelin von Olga Gall (gest. 19.06.1978). Bei der Suche geht es um die Erstellung eines Familienstammbaumes.

Wer hierzu Angaben machen kann, meldet sich bitte beimRedaktionsbüro M. Holota, L.-v.-Beethoven-Str. 32a,

01609 Gröditz, Tel. 035263/ 178741 oder per E-Mail: [email protected]!

Wer erkennt sich oder die Personen auf dem Foto?

Seite 7Ausgabe 01/2017

Nachdem am 5. September 2016 der erste Spatenstich für das neue Büro- und Geschäftsgebäude der Firma Henry Wendt auf der Pilster-gasse vollzogen wurde, konnte nach reichlich 4 Monaten, am 11. Januar 2017, Richtfest gefeiert werden. Bei eisigen Temperaturen bedankte sich Henry Wendt bei allen beteiligten Gewerken für ihre bisher geleistete Arbeit. Es bereite ihm großen Spaß, mit solchen Handwerkern und Firmen zusam-menzuarbeiten, die stets an einem

Strang ziehen und immer für einen reibungslosen Bauablauf sorgten, so der Bauherr. Der Neubau ist für die Heizungs- und Sanitärfirma ein Schritt in die Zukunft. In dem neuen Haus wird neben modernen Büroräumen auch eine sehr an-spruchsvolle Heizungs-, Sanitär- und Fliesenausstellung unterge-bracht. Ziel ist es, bis zur 800-Jahr-feier der Stadt Gröditz, am 13. August 2017, die Einweihung des Neubaus zu vollziehen.RöJour

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Seite 8 Ausgabe 01/2017

Beginn des Amtsblattes der Stadt Gröditz

Ausgabe 01/17 vom 27.01.2017

Einwohnerstatistik von Gröditz mit den Ortsteilen Nauwalde, Nieska, Schweinfurth und Spansberg

Statistik zum 01.01.2017

gesamt weiblich männlich

Einwohner 7.251 3.679 3.572

Einwohner bis 20 Jahre 1.073 519 554

Einwohner 21- 59 Jahre 3.533 1.649 1.884

Einwohner über 60 Jahre 2.645 1.511 1.134

Ausländer mit HW 181 53 128

Geborene Kinder 51 27 24

Gestorbene 89 51 38

Impressum für das Amtsblatt der Stadt Gröditz: Das Amtsblatt der Stadt Gröditz ist unabhängiger Bestandteil des RöderJournals. Verantwortlich für den Inhalt des Amtsblattes ist der Bürgermeister der Stadt Gröditz, Jochen Reinicke. Verantwortlich für Satz, Gestaltung und Druck: Redaktionsbüro M. Holota. Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Nachdruck nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung.

Die Stadtverwaltung gratuliert im Februar recht herzlich:

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

Aufgrund der §§ 4 und 39 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 hat der Stadtrat der Stadt Gröditz in der öffentlichen Stadtratssitzung am 24. Januar 2017 folgende Beschlüsse gefasst:

2017/001 Bauantrag: Errichtung eines BHKW im Heizwerk Gröditz mit Trafohaus und Übergabestation, ein- schließlich Antrag nach § 4 BImSchG zur Erweiterung des Heizwerks um eine BHKW mit einer FWL von 4,9 MW, Flurstück 25/13 Gemarkung Gröditz (Riesaer Straße 1)

2017/002 Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus, Flurstück 146 Gemarkung Reppis (Nauwalder Straße 73)

2017/003 Bauantrag: Neubau Gartenhaus, Flurstück 125/3 Gemarkung Gröditz (Reppiser Straße 13)

2017/004 Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport, Flurstück 436/155 Gemarkung Gröditz (Am Eichenhain 1d)

2017/005 Bauantrag. Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Garage, Flurstück 5/1 Gemarkung Spansberg (Teichweg 1a)

2017/006 Übertragung von Planansätzen/Haushaltsmitteln des Jahres 2016 in das Jahr 2017

2017/007 Städtebauliche Konzepte der Stadt Gröditz

In nichtöffentlicher Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:

2017/008 Verleihung der Ehrennadel 2017

Vom Stadtrat beschlossen:

01.02. zum 80. Frau Jarzombke, Christine in: Gröditz02.02. zum 80. Frau Kottucz, Annerose in: Gröditz03.02. zum 90. Frau Grafe, Ruth in: Gröditz06.02. zum 70. Frau Kunze, Christina in: Gröditz06.02. zum 70. Frau Zieger, Gisela in: Gröditz07.02. zum 80. Herr Peter, Hans-Jochen in: Gröditz08.02. zum 85. Herr Dr. Kramer, Otto in: Gröditz08.02. zum 80. Frau Wachs, Elfriede in: Gröditz11.02. zum 85. Frau Rösiger, Irmgard in: Gröditz13.02. zum 70. Herr Lößner, Harald in: Gröditz14.02. zum 70. Frau Apitz, Ursula in: Gröditz15.02. zum 85. Frau Erd, Inge in: Gröditz15.02. zum 70. Frau Zachmann, Edith in: Gröditz17.02. zum 70. Herr Hennig, Klaus in: Gröditz18.02. zum 80. Frau Stein, Swetlana in: Gröditz19.02. zum 75. Frau Schwarz, Annelie in: Gröditz21.02. zum 75. Frau Kautzsch, Angelika in: Gröditz21.02. zum 75. Frau Müller, Ingrid in: Gröditz23.02. zum 70. Frau Kissig, Rosemarie in: Gröditz23.02. zum 85. Frau Krause, Ursula in: Gröditz26.02. zum 85. Frau Tschierschwitz, Melanie in: Gröditz27.02. zum 80. Herr Müller, Herbert in: Gröditz

15.02. zum 75. Frau Naumann, Sigrid in: Gröditz OT Nauwalde17.02. zum 95. Frau Rabis, Lotte in: Gröditz OT Nauwalde27.02. zum 70. Frau Herrmann, Anita in: Gröditz OT Nauwalde

14.02. zum 85. Frau Klunker, Elisabeth in: Gröditz OT Nieska

06.02. zum 70. Frau Heelemann, Margit in: Gröditz OT Schweinfurth

05.02. zum 80. Frau Schilling, Elfriede in: Gröditz OT Spansberg22.02. zum 70. Herr Übel, Günter in: Gröditz OT Spansberg

Seite 9Ausgabe 01/2017

Öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017

Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) in Verbindung mit § 7 Abs. 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober

2016 (SächsGVBl. S. 504), macht die Stadt Gröditz folgendes bekannt:

SteuerfestsetzungDie Hebesätze für die Grundsteuer A (300 v.H.) und B (430 v.H.) in der Stadt Gröditz sind gegenüber dem Vorjahr bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung unverändert geblieben.

Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2017 die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Kalenderjahr 2016 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma-chung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Grundsteuerbescheid zugegangen wäre.

ZahlungsaufforderungDie Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Kalender-jahr 2017 zu den bekannten Fälligkeitsterminen mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid, vor der Veröf-fentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das Bankkonto der Stadt Gröditz zu überweisen oder einzuzahlen:

Bankinstitut Sparkasse Meißen BIC SOLADES1MEI IBAN DE74850550003063002185

Bitte achten Sie unbedingt auf die Angabe des im letzten Grundsteuerbe-scheid angegebenen Kassenzeichens. Soweit der Stadt Gröditz eine Einzugsermächtigung mit legitimiertem SEPA-Lastschriftmandat vor-liegt, wird die fällige Rate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezo-gen.

RechtsbehelfsbelehrungGegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis:Gemäß § 80 Verwaltungsgerichtsordnung hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Steuern sind deshalb auch dann fristgemäß zu entrichten, wenn von dem Rechtsbehelf des Widerspruchs Gebrauch gemacht wird. Das heißt, durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben.

Gröditz, 27.01.2017

ReinickeBürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2017

Für diejenigen Schuldner der Hundesteuer, die im Kalenderjahr 2017 die gleiche Steuer (Hundesteuer) wie im Kalenderjahr 2016 zu entrichten haben und soweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Hundesteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Steuersätze gemäß § 6 und § 7 der Hundesteuersatzung der Stadt Gröditz bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert:

Sie betragen:

- für den ersten Hund 55,00 Euro - für den zweiten und jeden weiteren Hund 100,00 Euro - für gefährliche Hunde (erster Hund) 190,00 Euro - für gefährliche Hunde (zweiten und jeden weiteren Hund) 355,00 Euro

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntma-chung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Hundesteuerbescheid zugegangen wäre.

ZahlungsaufforderungDie Steuerschuldner werden gebeten, die Hundesteuer für das Kalender-jahr 2017 zu dem bekannten Fälligkeitstermin, den

15.02.2017

auf das Bankkonto der Stadt Gröditz zu überweisen oder einzuzahlen:

Bankinstitut Sparkasse Meißen BIC SOLADES1MEI IBAN DE74850550003063002185

Bitte achten Sie unbedingt auf die Angabe des im letzten Hundesteuerbe-scheid angegebenen Kassenzeichens. Soweit der Stadt Gröditz eine Einzugsermächtigung mit legitimiertem SEPA-Lastschriftmandat vor-liegt, wird die fällige Rate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezo-gen.

RechtsbehelfsbelehrungGegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Gröditz, Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweis:Gemäß § 80 Verwaltungsgerichtsordnung hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Steuern sind deshalb auch dann fristgemäß zu entrichten, wenn von dem Rechtsbehelf des Widerspruchs Gebrauch gemacht wird. Das heißt, durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Hundesteuer nicht aufgehoben.

Gröditz, 27.01.2017

ReinickeBürgermeister

Seite 10 Ausgabe 01/2017

Das Landratsamt Meißen hat die Ergebnisse des Verfahrens im Bodenordnungsplan zusammen-gefasst und gibt diesen hiermit bekannt.

Der Bodenordnungsplan, bestehend aus einem beschreibenden Teil, den Einlage- und Abfin-dungsnachweisen, den Belastungsnachweisen sowie den Karten alter und neuer Stand, wird im Landratsamt Meißen, Kreisvermessungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung, Zimmer 108, Remonteplatz 7, 01558 Großenhain vom 24.02.2017 bis 10.03.2017 zur Einsichtnahme für die Beteiligten zu den üblichen Öffnungszei-ten niedergelegt. Einsicht in die einzelnen Abfindungs- und Belastungsnachweise erhält nur, wer die Berechtigung hierzu nachweisen kann.

Die Beteiligten des Bodenordnungsverfahrens werden zu einem

Anhörungstermin

amDonnerstag, dem 23.02.2017, von 14:00 Uhr

bis 15:00 Uhr,in das Landratsamt Meißen, Kreisvermes-

sungsamt,Sachgebiet Flurneuordnung, Zimmer 201b,

Remonteplatz 7, 01558 Großenhain

eingeladen. Am Anhörungstermin werden der Bodenordnungsplan und die den Beteiligten zugestellten Auszüge aus dem Bodenordnungs-plan auf Wunsch einzeln erläutert.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bodenordnungsplan kann nur innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhö-rungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Meißen, Brauhausstraße 21, 01662 Meißen Widerspruch eingelegt werden.

Großenhain, 11.01.2017

gez. PohlerSachgebietsleiterin

Das Landratsamt Meißen hat die Ergebnisse des Verfahrens in diesem Bodenordnungsplan zusammengefasst.

Der Bodenordnungsplan besteht aus einem beschreibenden Teil (Teil I), den Einlage- und Abfindungsnachweisen, den Belastungsnach-weisen (Teil II) sowie den Kartennachweisen (Teil III).

Teil I - Beschreibender Teil

1. Gesetzliche Grundlagen

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für den Bodenordnungsplan sind das Landwirt-schaftsanpassungsgesetz (LwAnpG), das Sa-chenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG), das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und das Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsge-setzes (AGFlurbG) in der jeweils geltenden Fassung.

Das Staatliche Amt für Ländliche Neuordnung Kamenz (ALN) hat das Bodenordnungsverfah-ren Spansberg (Milchviehanlage) mit der Verfahrenskennzahl 470166 nach § 56 LwAnpG mit Beschluss vom 16. April 1996, bestandskräf-tig angeordnet und das Verfahrensgebiet festgestellt.

Da die vom Bodenordnungsverfahren betroffe-nen Flurstücke vollständig im Gebiet des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung Nauwalde (Verfahrenskennzahl 270091) liegen und in diesem Verfahren die Bereitstellung von Tauschflächen erfolgen soll, wurde von der Oberen Flurbereinigungsbehörde des Landrats-amtes Meißen der Beschluss zur Verbindung des Bodenordnungsverfahrens Spansberg (Milch-viehanlage) mit dem Verfahren der Ländlichen Neuordnung Nauwalde am 15.12.2010 gefasst.Mit dem 1. Änderungsbeschluss vom 11.01.2017 erhielt das Bodenordnungsverfahren die neue Verfahrenskennzahl 470291 und wurde um die erforderlichen Tauschflurstücke er-weitert.

Die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte nach § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 14 Abs. 1 FlurbG erfolgte durch öffentliche Be-kanntmachung; derartige Rechte wurden nicht angemeldet.

Das Verfahrensgebiet umfasst im Zeitpunkt der Aufstellung des Bodenordnungsplanes eine Fläche von 19,1265 ha.

Für die Ermittlung der zum Verfahrensgebiet gehörenden Flurstücke sind die Eintragungen im Liegenschaftskataster maßgebend.

Beteiligte des Bodenordnungsverfahrens sind nach § 56 Abs. 2 LwAnpG insbesondere die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehören-den Flurstücke, selbständigen Gebäude oder Anlagen, die Inhaber sonstiger Rechte an Grundstücken im Verfahrensgebiet und die jeweilige Gemeinde.

Das Landratsamt Meißen hat die Beteiligten nach Maßgabe der §§ 57 und 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. den §§ 12 bis 14 FlurbG ermittelt.

Mit Feststellungsbeschluss vom 26.07.2002 hat das Staatliche Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz (ALE) die Ergebnisse der Wertermitt-lung nach § 63 LwAnpG i. V. m. § 32 FlurbG und § 6 AGFlurbG für das ursprüngliche Verfahrens-gebiet festgestellt. Die ermittelten Abfindungs-werte liegen den Abfindungen zugrunde. Für die mit 1. Änderungsbeschluss beigezogenen Flurstücke wird die Wertermittlung der Teil-nehmergemeinschaft Nauwalde zugrunde ge-legt.

Landratsamt MeißenKreisvermessungsamtSachgebiet Flurneuordnung Aktenzeichen: 20104.21.8472.40.02/470291

Bodenordnungsverfahren Spansberg (Milchviehanlage)Stadt GröditzLandkreis Meißen Verfahrensnummer: 470291

Bekanntmachung und Ladung

Landratsamt MeißenKreisvermessungsamtSachgebiet Flurneuordnung Aktenzeichen: 20104.21.8472.40.02/470291

Bodenordnungsverfahren Spansberg (Milchviehanlage)Stadt GröditzLandkreis Meißen Verfahrensnummer: 470291

Bodenordnungsplan

Seite 11Ausgabe 01/2017

Abschlussball in Gröditz

Foto: Fotostudio Kahle Meißen & Dresden

Am Samstag, den 14. Januar 2017, fand der Abschlussball der Tanz-stunden der Schüler der 9. Klassen der Siegfried Richter Oberschule in der Kulturstätte Wolf in Gröditz statt.Auf diesem Ball führten die Schü-ler ihre beim Tanzunterricht erlern-ten Tänze vor.Der erste Tanzunterricht im Schul-jahr 2016/17 fand am 16. Oktober in der Kulturstätte Gröditz statt.Ein Tanzkurs beinhaltet elf Tanz-stunden. Das Ziel eines Grundkur-ses ist das Erlernen der Grund-schritte und der Figuren der wich-tigsten Gesellschaftstänze. Bei einem dazu gehörigen Seminar zu modernen Umgangsformen erhal-ten die Teilnehmer Informationen zum Verhalten auf einem Ball und

zur Kleiderordnung.Auch die anwesenden Gäste konn-ten auf diesem Ball ihre Tanzkünste zeigen.Abgerundet wurde der Ball mit Vorführungen von Profitänzern, einer Breakdance Gruppe sowie von Tänzern und Kostümen vom Dresdner Semper Opernball.Die Tanzstunden und der abschlie-ßende Tanzball wurden vom Hei-matverein Reppis e.V. und der Tanzschule Lax aus Dresden orga-nisiert.

Für alle, die an einer den nächsten Tanzstunden interessiert sind, gibt der Heimatverein Reppis e.V., Herr Lindner Tel. 035263/35844, gern Auskunft.O. Lindner - Vorstandsvorsitzender

2. Abndungen, Regelung der Rechtsver- hältnisse

Vor der Aufstellung des Bodenordnungsplanes wurden die Beteiligten nach § 59 Abs. 2 LwAnpG über ihre Wünsche für die Abfindung gehört.

Die Abfindungsansprüche der Beteiligten hat Landratsamt Meißen auf der Grundlage der Wertermittlungsergebnisse sowie der Eintra-gungen im Grundbuch und im Gebäudegrund-buch ermittelt.

Hinweis:

Die Gebäudeeigentümerin (Spansberger Milch GmbH) kann dem weichenden Boden-eigentümer (Klaus Kutzner) im Bodenord-nungsverfahren Spansberg (Milchviehanlage) nicht genügend Tauschland zur Verfügung stellen, um eine wertgleiche Landabfindung zu gewährleisten. Dadurch erhält Herr Klaus Kutzner gemäß Abfindungsnachweis eine Minderausweisung von 5986 Wertverhältnis-zahlen (WVZ). Diese Minderausweisung wird im Verfahren der Ländlichen Neuordnung Nauwalde ausgeglichen. Dazu haben die vorgenannten Beteiligten gemeinsam mit der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Nauwalde (TG Nauwalde) am 03.07.2015 eine Planvereinbarung abgeschlos-sen, in welcher die TG Nauwalde an Herrn Klaus Kutzner die fehlenden 5986 WVZ überträgt. Diese werden ihm auf seinem Beteiligtenkonto im Verfahren der Ländlichen Neuordnung Nauwalde gut geschrieben und im Zuge der Neuzuteilung an seine Abfindungsflächen angegliedert. Den Geldausgleich in Höhe von 1496,44 € für die Bereitstellung der 5986 WVZ hat die Spansberger Milch GmbH bereits an die TG Nauwalde gezahlt.

Die alten Grundstücke und Rechte der Beteilig-ten sowie die neuen Grundstücke und ggf. neuen Rechte sind im Bestandsblatt (alt), dem Eigentümernachweis, dem Forderungsnach-weis, dem Belastungsnachweis, dem Bestands-blatt (neu) bzw. in den Kartennachweisen ent-halten.

Das Landratsamt Meißen hat, soweit erforder-lich, die Grenze des Verfahrensgebietes feststellen und feste Grenzzeichen errichten lassen. Die Grenze des Verfahrensgebietes ist in der Bestandskarte - alt - dargestellt.Sie wird hiermit festgelegt (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 56 Satz 3 FlurbG).

Soweit neue Grenzen gebildet wurden, sind diese und ihre Abmarkung den beteiligten Grundstückseigentümern bekannt und in der Bestandskarte - neu - dargestellt.Die Belastungen in den Abteilungen II und III des Grundbuches gehen auf die neuen Grundstü-cke über. Entbehrliche Rechte entfallen ohne Entschädigung. Sie sind im Belastungsnachweis bei dem jeweiligen Grundstück bezeichnet.Die in das Grundbuch neu einzutragenden Belastungen werden mit dem Inhalt festgesetzt, wie sie im Belastungsnachweis bei den Besitzständen dargestellt sind.Etwa sonst noch vorhandene, nicht entbehrlich gewordene, im Grundbuch aber nicht eingetra-gene Rechte und Dienstbarkeiten an Grundstü-cken im Verfahrensgebiet, bleiben bestehen und gehen von den alten auf die neuen Grundstücke über.

Restitutionsansprüche wurden nicht angemel-det.

In den Grundbüchern und Gebäudegrundbü-chern eingetragene Zustimmungsvorbehalte werden von Amts wegen gelöscht.Selbständiges Gebäudeeigentum und damit verbundene Besitzrechte werden aufgehoben und Gebäudegrundbücher geschlossen. Die Gebäude werden wesentlicher Bestandteil des Abfindungsgrundstückes.

3. Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf

Den Zeitpunkt, zu dem der im Bodenordnungs-plan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen tritt, bestimmt das Landratsamt Meißen in der Ausführungsanord-nung (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. den §§ 61 ff. FlurbG).Nach Eintritt des neuen Rechtszustandes treten die neuen Festsetzungen an die Stelle der bisherigen. Das Landratsamt Meißen ersucht die zuständige Katasterbehörde und das zuständige Grundbuchamt, das Liegenschaftskataster und die Grundbücher zu berichtigen und übergibt hierzu die erforderlichen Unterlagen.

Nach Berichtigung von Liegenschaftskataster und Grundbuch erlässt das Landratsamt Meißen die Schlussfeststellung nach § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 149 FlurbG. Mit deren Bestandskraft ist das Bodenordnungsverfahren beendet.

Die im Bodenordnungsverfahren neu entstande-nen Flurstücke sind weiterhin in das Verfahren Ländliche Neuordnung Nauwalde (270091) einbezogen.Nach Abschluss des Bodenordnungsverfahrens erhält die Stadt Gröditz eine Ausfertigung der Bodenordnungskarten, des Bodenordnungspla-nes Teil I (beschreibender Teil) und der Schlussfeststellung sowie eine Ausfertigung des Flurbuchs - neu -).Jeder Beteiligte und jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, kann diese Unterlagen bei der Stadt Gröditz einsehen (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 150 Abs. 2 FlurbG).

Großenhain, 11.01.2017

gez. Pohler Sachgebietsleiterin

Ende des Amtsblattes der Stadt Gröditz

Ausgabe 01/17 vom 27.01.2017

Seite 12 Ausgabe 01/2017

TSV Blau-Weiß Gröditz

Vorlesewettbewerb an der OS S. Richter Gröditz

Schwimmer im Dauereinsatz

Am Samstag dem 07.01.2017 hieß es auf zum traditionellen 24h- Schwimmen, das jedes Jahr im Wonnemar stattfindet. Für unsere Schwimmer war es die 1. Teilnah-me an diesem Wettkampf, was sich in der Nervosität und Anspannung der Kinder widerspiegelte.Der TSV Blau - Weiß startete mit insgesamt „nur“ 9 Teilnehmern in der Altersklasse 10 bis12 und 13/14 Jahre. In der AK 10-12 weiblich belegte Sarah Lena Naumann mit sehr guten 15,9 km den verdienten 1. Platz. In der gleichen AK männ-lich erreichte Till Langner mit 11,8 km ebenfalls den 1. Platz. Mit nur 200m Rücks tand kam Rick Schumann auf den 2. Platz, er schwamm 11,6 km.

Weitere Platzierungen:AK 10-12 weiblich 4. Gerda Broßmann 9,1 km AK 10-12 männlich 5. Louis Stricker 7,9 km 10. Eric Baum 4,0 km14. Caillou Voigt 3,0 kmAK 13-14 weiblich12. Sarah Hermsdorf 8,7 km AK 13-14 männlich 7. Tiark Voigt 9,5 km

In den 24 Stunden schwammen sie insgesamt 90km, die für uns den 11. Platz in der Mannschaftswertung einbrachten, welcher für unsere kleine Delegation eine Spitzenlei-stung und ein großer Erfolg ist. An alle Schwimmer des TSV Blau – Weiß Gröditz ein dickes Lob für ihren Kampfgeist und die damit erbrachten Leistungen.

Die Übungsleiter

Leichtathletik:8 Medaillen bei der Einzelregio-

nalmeisterschaft in der Halle Am Samstag den 07.01. hieß es auf zum ersten Wettkampf im neuen Jahr 2017. Es stand die Regional-meisterschaft in den Einzeldiszipli-nen in der Trainingshalle des Dresdner SC an. Es machten sich 13 Gröditzer Athleten auf den Weg, früh im neuen Jahr gleich wieder

Ihre Leistung zu beweisen und das gelang Ihnen durchaus eindrucks-voll, denn wir durften uns bei 50 Starts über insgesamt 8 Medaillen und 18 Top 10 Platzierungen freuen. Am besten in Form zu diesem frühen Zeitpunkt zeigten sich unsere Jungs in der M11, hier konnte Maurice Zimmermann 2 mal Bronze mit nach Hause nehmen, diese gewann er im Weitsprung mit 4,17m und im 50m Lauf, da lief er eine Zeit von 7,72s und damit nur eine Hundertstel Sekunde langsamer als der Zweit- und Erstplatzierte. Eben in diesem 50m Finale holte sich Justin Jopke die Silbermedaille, seine 7,71s waren genauso schnell wie die des Ersten, also musste hier das Zielfoto entscheiden. Für das bloße Auge war nicht zu erkennen wer diesen Lauf gewonnen hat, denn es sah so aus als wären Justin, Maurice und der spätere Gewinner Lennert Bolle vom DSC genau gleich durch das Ziel gelaufen. Des Weiteren gewann Justin Gold im Hochsprung mit 1,35m und Silber i m We i t s p r u n g m i t 4 , 3 3 m . Ebenfalls Silber mit einen Klasse Endspurt holte sich Justin über die 800m mit 2:48,09min. An diesem Tag sehr gut aufgelegt und am Anfang etwas aufgeregt, da sie erst seit den Sommerferien bei uns trainiert zeigte sich die in der W10 startende Lucya Stolze. Sie gewann Silber im 50m Endlauf mit 7,99 Sekunden und wurde trotz der verletzungsbedingtem Aufgabe im Hochsprung immerhin noch Zweite mit übersprungenen 1,05m. Es waren für uns auch noch am Start in der W10 Jasmina Meyer, in der W11 Ava Lee Haase (4. Platz 800m), Annika Sachse und Miriam Dehmel , i n de r W12 Al ine Bredemann (6. Platz Hochsprung), Hanna Hausdorf (4. Platz Hoch-sprung) und Aylin Magdeburg, sowie in der W13 Mandy Schnei-der. Bei den Jungs waren ebenfalls am Start in der M12 Aaron Fiebig (9. Platz 800m) und in der M14 Edgar Kunath. Alle überzeugten mit sehr guten Leistungen und mehreren guten Platzierungen.

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Am Mittwoch, dem 11. Januar 2017 fand an unserer Schule der Vorlesewettbewerb der Klassen-stufe 6 statt.Im ersten Aufgabenteil sollte ein eigenes mitgebrachtes Buch der Jury vorgestellt werden. Dabei war es wichtig, den Inhalt kurz und ordentlich wiederzugeben. Des Weiteren sollte man etwas über den Autor erzählen können und noch eine Leseseite vortragen.

Im zweiten Teil des Wettbewerbes

mussten die Teilnehmer aus einem von der Jury ausgegebenen und bis dahin unbekanntem Buch einige Sätze vorlesen.

Den 1. Platz belegte Pauline För-ster aus der Klasse 6a. Über den 2. Platz konnte sich Leonie May aus der Klasse 6c freuen. Knapp hinter ihr erreichte Jeremy Jorcke, eben-falls aus der Klasse 6c, den 3. Platz. Die Gewinner erhielten ein kleines Präsent und einen Büchergut-schein.

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Bereits zum 25. Mal fand am 28. und 29. Dezember 2016 das traditionelle Fußball - Hallentur-nier des FV Gröditz 1911 um den Pokal der Gröditzer Autohaus KG in der Sporthalle am Eichenhain statt. Wie immer ist diese Veranstaltung ein Highlight zum Jahresausklang. Das besondere Flair, die perfekte Organisation und eine super Stim-mung locken Jahr für Jahr zahl-reiche fußballbegeisterte Fans in die Halle.Auch gab es dieses mal wieder die traditionelle Tombola mit vielen interessanten Preisen. Zu dem war auch die Fankneipe „Zum Phra-senschwein“ geöffnet, in der alle Turnierpartien live übertragen wurden. Alle Spiele waren span-nend und hochinteressant.Nach den Gruppenspielen am ersten Turniertag verabschiedeten sich zunächst aus der Staffel A der SV Preußen Elsterwerda und in der Staffel B der FV Blau-Weiß Freital.Die Zwischenrunde, welche die verbliebenen sechs Mannschaften am zweiten Turniertag angingen, überstanden der SV 20 Koselitz und der SV Einheit Glaubitz nicht. Wie zu erwarten, spielten die favorisierten Teams, die beiden Halbfinals aus. Gleich in der ersten Begegnung setzte sich der Vor-jahressieger, die SG Kreinitz, ge-gen den SV 1919 Prösen mit 7:1 Toren durch.Das zweite Halbfinalspiel bestritt der gastgebende FV Gröditz 1911 gegen den VfB Hohenleipisch 1912 und verlor mit 2:6.Im kleinen Finale setzte sich dann der FV Gröditz 1911 mit 3:0 Toren gegen den SV 1919 Prösen durch und sicherte sich damit den dritten Turnierplatz. Das Finalspiel war dann eine span-nende und umkämpfte Angelegen-heit. Nach der regulären Spielzeit stand es 2:2 - Unentschieden. Der Sieger musste also vom Neunme-terpunkt ermittelt werden. Hierbei setzte sich der VfB Hohenleipisch

1912 mit 3:2 Toren gegen die SG Kreinitz durch und gewann den Wanderpokal der Gröditzer Auto-haus KG. Bester Torschütze des Turniers wurde René Kögler (SG Kreinitz, s. Foto r.) mit insgesamt 9 Treffern. Als bester Torhüter wurde Franz Julian Seidel (SV Einheit Glaubitz) ausgezeichnet und den besten Spie-

25. Hallenturnierdes FV Gröditz 1911

ler stellte der VfB Hohenleipisch mit David Otto.Ein herzliches Dankeschön an die vielen Sponsoren und die flei-ßigen Helfer, durch die dieses Event wieder möglich wurde.

RöJourBild u.l. Turniersieger VfB HohenleipischBild u.r. FV Gröditz 1911

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Überraschungsgäste zur Weihnachtsfeier

V.l.n.r.: Klaus Hirschnitz, Jochen Reinicke, Noah Awassi, Markus Schubert und Ralf Minge.

Eine echte Überraschung erlebten 120 Nachwuchskicker des FV Gröditz 1911 und des Juniorenför-dervereins Elster-Röder 2010 bei ihrer Weihnachtsfeier am 21. Dezember 2016 im Kino Castello. Auf Einladung des sportlichen Leiters, Herrn Uwe Jungnickel, und des Nachwuchsförderers, Herrn Matthias Kurrey, hatten sich alle Nachwuchsmannschaften von der G-Jugend bis hin zu den A-Ju-nioren eingefunden, um gemein-sam den Aufstiegsfilm in die 2. Bundesliga „Das ist unser Leben“ der SG Dynamo Dresden an-zuschauen. Bei Limo und Popcorn stieg das Dynamofieber bei den Kid´s so richtig an. Doch mit dem sich anschließenden Höhepunkt des Abends hatte keiner gerechnet.

Als der Geschäftsführer Sport der SG Dynamo Dresden, Ralf Minge, und zwei Nachwuchsfußballer des Zweitligisten, Markus Schubert und Noah Awassi, leibhaftig im Saal erschienen, war die Euphorie nicht mehr zu bremsen. Die Kin-der nutzten den anschließenden Sportlertalk mit den prominenten Gästen, um ihre Fragen loszuwer-den und sich ihre Autogrammwün-sche zu erfüllen.

Zum Abschluss ging es für die E1 mit den Gästen in die Pizzaria Castel lo zum gemeinsamen Abendessen, wo sie ihren sport-lichen Vorbildern ganz nah sein konnten.

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Für alle interessierten Schülerinnen und Schüler besteht die Mög-lichkeit, vom 13. bis 24. Februar 2017 an der Winterferiengestal-tung teilzunehmen.

Folgende Veranstaltungen werden angeboten:1. Ferienwoche: Montag, 13.02. 9.00 Uhr Winterwanderung in die nähere Umgebung (Bei Schnee bitte einen Schlitten mitbringen!)11.00 Uhr Wir backen in der Hauswirtschaftsküche Plinsen Kosten: 3 €13.00 Uhr Tischtennisturnier in der Sporthalle (bis 14.00 Uhr)Dienstag, 14.02.Fahrt nach Bad Liebenwerda* (Führung in der Bauer Fruchtsaft GmbH; anschl. 4h Sport- und Erlebnisbad Wonnemar) Kosten: 13 € (Geld für Mittagessen bitte mitbringen!)Abfahrt: 9.30 Uhr ab Oberschule mit KleinbusRückfahrt: 16.15 Uhr ab Wonnemar (Ankunft gegen 16.30 Uhr)Mittwoch, 15.02. 9.00 Uhr Schachturnier11.00 Uhr Wir kochen in der Hauswirtschaftsküche Spaghetti Bolognese Kosten: 3,00 €13.00 Uhr verschiedene Tischspiele im Freizeittreff (bis 14 Uhr)Donnerstag, 16.02.Fahrt nach Chemnitz* (Besuch im Naturkundemuseum mit Führung: Schmetterlinge - Verwandlungskünstler ganz privat; anschl. Stadtbummel) Kosten: 9,00 €Abfahrt: 10.23 Uhr ab Bahnhof GröditzRückfahrt: 17.09 Uhr ab Chemnitz (18.29 Uhr in Gröditz)Freitag, 17.02. 9.00 Uhr Skipbo- und Rommèturnier im Freizeittreff11.00 Uhr Fußballturnier in der Sporthalle (bis 12.00 Uhr)2. Ferienwoche:Montag, 20.02.Fahrt nach Riesa* (Besuch im Nudelcenter mit Führung durch die Gläserne Produktion; anschl. Stadtbummel mit Kinobesuch)Geld für Mittagessen bitte mitbringen! Kosten: 10,00 €Abfahrt: 8.23 Uhr ab Bahnhof GröditzRückf.: 17.43 Uhr ab Riesa (18.18 Uhr in Gröditz Busbahnhof)Dienstag, 21.02.Fahrt nach Radebeul (Wanderung durch die Niederlößnitz; Besuch in der Volkssternwarte mit Planetariumsshow „Das ernergiereiche Universum“; anschl. Stadtbummel) Kosten:8,00 € Abfahrt: 9.51 Uhr ab Bahnhof FrauenhainRückfahrt: 17.31 Uhr ab Coswig (18.01 Uhr in Frauenhain)Mittwoch, 22.02.Fahrt nach Meißen (Winterwanderung zur Boselspitze; anschl. Stadtbummel) Kosten: 6,00 € Abfahrt: 8.23 Uhr ab Bahnhof GröditzRückfahrt: 15.21 Uhr ab Meißen (16.28 Uhr in Gröditz)Donnerstag, 23.02.Fahrt nach Dresden* (Besuch in der Technischen Sammlung – Erlebnisland Mathematik; anschl. Stadtbummel) Kosten: 8,00 € Abfahrt: 8.23 Uhr ab Bahnhof GröditzRückfahrt: 15.15 Uhr ab Dresden (16.28 Uhr in Gröditz)Freitag, 24.02. 9.00 Uhr Skipbo- und Rommèturnier im Freizeittreff 11.00 Uhr Fußballturnier in der Sporthalle

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Tag der offenen Tür am 3. Dezember 2016 in der Grundschule Prösen

An diesem Samstag waren alle Schüler der Klassen 1 - 6 mit ihren Lehrern auf einer Reise ins „Universum“.Sogar eine Bastelstraße führte die Schüler mit den Horterziehern dorthin. Es wurden kleine Papierroboter und Raketen kreiert.Unser Präsentationstag begann mit 150 wundervollen bunten Luftballons, die wir mit guten Wünschen ins Weltall geschickt haben. Es war ein eindrucksvolles Bild bei sonnigem Himmel. Einfach fantastisch! Ein herzliches Dankeschön gilt Firma Lausitz Propan, die uns Ballons und Gas sponserten.Die Klasse 4 nahm beim Mitmachsong „Astronaut“ alle Schüler und Gäste mit auf unsere Reise ins Universum. Anschließend konnten sich alle Eltern und Gäste von den kreativen Ideen der Klassen 1 - 6 aus der Projektwoche inspirieren lassen.So entführte z. B. die Klasse 4 ihre Besucher ins Musical „Zurück in die Zukunft“.In der Klasse 1 wurden Teelichtsterne aus Salzteig gefertigt und damit die Milchstraße dargestellt. Leuchtend gelbe selbstgebastel-te Papiersterne schmückten den „Klassen-raumhimmel“. Die Kinder erarbeiteten ein kleines „Weltraumbüchlein“ und füllten es mit interessanten Inhalten. Außerdem stellten sie mit praktischen „Zutaten“ die Entstehung der Jahreszeiten dar. Eine ganze Menge für eine 1. Klasse, stimmt´s?In der 5. Klasse wurden große Zahlen im Universum genutzt, um zu rechnen und zu werkeln und Planetenentfernungen zu erforschen sowie maßstabgerecht um-zurechnen.Die Klasse 6a verwandelte ihr Klassenzim-mer in ein Raumlabor mit selbstgebauten Robotern der kreativsten Art und verblüffte die Zuschauer mit erstaunlichen Versuchen.In der Klasse 6b war beim Schülerpuppen-theater „Pauli, der Alien“ zu Gast. Er hatte ein Galaxie-Quiz mitgebracht und erleich-terte das Denken mit „Wolkenzauber“ zum Vernaschen sowie leckeren Drinks aus der Planetenbar.In der Klasse 2 drehte sich alles um „Luft ist mehr als Nichts“. Die Schüler lernten die Erde als besonderen Planeten im Universum kennen. Sie werkelten in Deutsch, Mathe-matik, Sachkunde und Kunst zu diesem Thema und stellten ihre fantastischen Ergebnisse „weltallgemäß“ im Klassen-raum dar. Die Klasse 3 faltete und bastelte Raumshutt-les und startete damit zu „Peterchens Mondfahrt“. Auf dem langen Weg konnte man „intergalaktische Bowle“ genießen.Alles in allem - die Ergebnisse der Projekt-woche können sich sehen lassen und brachten unserer Schule viel Zuspruch und Anerkennung.

Mein persönlicher Dank gilt allen Lehrkräf-ten, Horterziehern und Eltern, die unsere Arbeit zum Thema „Universum“ bestens unterstützt haben.

Ramona NaumannSchulleiterin

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Impressum: RöderJournal ist eine unabhängige Zeitung für die Stadt Gröditz und Umgebung. Erscheint in Gröditz, Frauenhain, Koselitz, Nauwalde, Nieska, Prösen, Pulsen, Raden, Reichenhain, Saathain, Schweinfurth, Spansberg, Stolzenhain und Wainsdorf. Herausgeber, Layout, Satz und Anzeigenannahme: Redaktions-& Dienstleistungsbüro M. Holota, L.-v.-Beethoven-Str. 32a, 01609 Gröditz. Druck: polyprint Riesa GmbH. Das RöderJournal erscheint aller 4 Wochen. Redaktionsschluss ist immer der Donnerstag eine Woche vor dem Ausgabetag. Spätere Annahme auf Anfrage. Den nächsten Ausgabetermin entnehmen Sie bitte dem Titelkopf. Preise und Rabatte laut gültiger Preisliste. Für private Anzeigen 50 % Ermäßigung. Für die Gemeindeverwaltungen der oben genannten Gemeinden, gemeinnützige Vereine und nichtkommerzielle Veranstaltungen kostenlose Veröffentlichungs-möglichkeit auf Anfrage. Verteilung: Bachmann Direktwerbung, Goethestr. 7, 01589 Riesa, Tel.: 0151/56902526. Rechte: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise oder Kopie, auch von Teilen, einschließlich Teilen aus Anzeigen, nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und der Urheber. Verstöße werden nach dem Urheberrecht geahndet. Namentlich gekennzeichnete Beiträge müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Dies gilt auch für Leserzuschriften.

Wohnbereich gesund gestalten

Gesunde Bauweisen gewinnen für private Bauherren zunehmend an Bedeutung. Sie bieten einen Grund-schutz zur Erhaltung der Gesund-heit. Darüber hinaus gibt es aber Gebäudekonzepte, die einen beson-ders hohen gesundheitlichen Be-darf von Menschen im Blick haben, wie zum Beispiel für Allergiker oder alte und chronisch kranke Menschen. Auch das Immunsystem von Kindern reagiert besonders stark auf Schadstoffbelastungen. Für private Bauherren gibt es bei Neubau- und Sanierungsvorhaben vielfältige Möglichkeiten, ihren Wohnbereich wohngesund zu gestalten. Dabei sind einige unter-schiedliche Einflussfaktoren zu beachten, die auf das wohngesunde Innenraumklima wirken. Die Bau-stoffauswahl, Heizungs- und Lüf-tungstechnik, Elektroklima und externe Einflüsse auf das Haus und das Grundstück sind in einem stim-migen Gesamtkonzept zu vereinen. Eventuell von großem Vorteil ist hierbei die frühzeitige Einbindung eines Baubiologen, der dem Bau-herrn von den ersten Planungs-schritten bis zur Fertigstellung des Gebäudes beratend zur Seite steht. Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des wohngesunden Bauvorhabens sind der Planer, der Bauleiter und die ausführenden Handwerksfirmen, die alle entspre-

chend qualifiziert sein sollten. In der Bau- und Leistungsbeschrei-bung gilt es zudem, die speziellen Anforderungen der wohngesunden Bauweise vertraglich zu verankern. Eine umfassende Bau- und Lei-stungsbeschreibung ist beim wohn-gesunden Bauen unverzichtbar. Der individuelle gesundheitliche Be-darf von Bauherren lässt sich in einer standardisierten Bau- und Leistungsbeschreibung nicht voll-ständig abbilden und bedarf der Ergänzung in den Sonderwunsch-vereinbarungen des Bauvertrags.Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de

(Quelle:Bauherren-Schutzbund e.V.)Dipl.-Ing (FH) Architektur Holger Lehmann

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So., 29.01., 9.30-11.15 Uhr Bibl. Vortrag: Achtung vor Autorität ist ein SchutzFr., 03.02., 19.00-20.45 Uhr Bibl. Besprechung: Das InternetSo., 05.02., 10.00-11.45 Uhr Bibl. Vortrag: Wie man geistig wach bleibt?Fr., 10.02., 19.00-20.45 Uhr Bibl. Besprechung: Eine gute Botschaft in über 670 Sprachen!So., 12.02., 10.00-11.45 Uhr Bibl. Vortrag: Ist mit dem Tod alles vorbei?Fr., 17.02., 19.00-20.45 Uhr Bibl. Besprechung: Weltrekorde für Publikationen!So., 19.02., 10.00-11.45 Uhr Bibl. Vortrag: Wie wirkt sich Gottes Königreich auf uns aus?

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Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen!Tel.: 03533-810761

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