Senioren-Bezirksversammlung 26. November 2018 · 2 _____ Nachlese zur Senioren BV am 26.11.2108...

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1 _______________________________________________________________________________________________________________________ Nachlese zur Senioren BV am 26.11.2108 ----> erstellt März 2019 Nachlese und Beantwortung Senioren-Bezirksversammlung 26. November 2018 Liebe Seniorinnen, liebe Senioren, mit dieser Nachlese wollen wir Sie über den Ablauf und die Beantwortungen Ihrer Fragen und Anregungen durch die Stadträte in der Seniorenbezirksversammlung informieren. Ebenso über die nachfolgenden Aktivitäten durch die Seniorenvertretung und des Bezirksamtes, Weiterleitung einiger Anträge an die Fraktionen der BVV mit der Bitte um Behandlung. Anwesend alle Bezirksamtsmitglieder: BzBm Reinhard Naumann, StRìn Heike Schmitt-Schmelz, StR Arne Herz, StR Oliver Schruoffeneger Dem Bezirksamt sei gedankt, für die zur Verfügung gestellten schriftlichen Beantwortungen. Dies erleichterte die Erstellung dieser Nachlese. Sitzungspräsidium Jens Friedrich, Vorsitzender Seniorenvertretung CW Frau Barbara Hoofe, Schriftführerin Seniorenvertretung CW Herr Wilfried Jacobi, Ehrenvorsitzender Seniorenvertretung CW

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Nachlese und Beantwortung Senioren-Bezirksversammlung 26. November 2018

Liebe Seniorinnen, liebe Senioren, mit dieser Nachlese wollen wir Sie über den Ablauf und die Beantwortungen Ihrer Fragen und Anregungen durch die Stadträte in der Seniorenbezirksversammlung informieren. Ebenso über die nachfolgenden Aktivitäten durch die Seniorenvertretung und des Bezirksamtes, Weiterleitung einiger Anträge an die Fraktionen der BVV mit der Bitte um Behandlung. Anwesend alle Bezirksamtsmitglieder: BzBm Reinhard Naumann, StRìn Heike Schmitt-Schmelz, StR Arne Herz, StR Oliver Schruoffeneger Dem Bezirksamt sei gedankt, für die zur Verfügung gestellten schriftlichen Beantwortungen. Dies erleichterte die Erstellung dieser Nachlese. Sitzungspräsidium Jens Friedrich, Vorsitzender Seniorenvertretung CW Frau Barbara Hoofe, Schriftführerin Seniorenvertretung CW Herr Wilfried Jacobi, Ehrenvorsitzender Seniorenvertretung CW

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Impressionen vor der Sitzung:

BzBm Reinhard Naumann, Senatorin Elke Breitenbach, StR Oliver Schruoffeneger, Bundestagsabgeordneter Klaus-Dieter Gröhler

Vorsitzender der Seniorenvertretung Jens Friedrich mit Senatorin Elke Breitenbach

1. Begrüßung Die Sitzung der 10. Senioren Bezirksversammlung (Senioren-BV) wurde eröffnet durch den Vorsitzenden der Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf, Jens Friedrich. Anwesend waren zahlreiche Vertreter aus der BVV, den Verbänden und Institutionen sowie des Bundestages (Klaus-Dieter Gröhler) und Bürgermeisterin a.D.,Monika Wissel. Die Seniorenvertretung anerkannte die vollständige Teilnahme des Bezirksamtes und bedankte sich. Die Anwesenheit der Senatorin Elke Breitenbach, SenIAS, wurde als besondere Wertschätzung für die Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretung gewürdigt.

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Nach den Redebeiträgen von Jens Friedrich, dem BzBm Reinhard Naumann und einer Rede zum Ehrenamt und Seniorenpolitik durch Senatorin Elke Breitenbach begann die Sitzung

v.l.n.r Wilfried Jacobi , Barbara Hoofe, Jens Friedrich, BzBm Reinhard Naumann, StR Oliver Schruoffeneger, StRìn Heike Schmitt-Schmelz, StR Arne Herz und am Rednerpult Senatorin Elke Breitenbach

2. Sitzung Herr Friedrich erklärte das Prozedere: Es gibt keine Geschäftsordnung zum Ablauf der Sitzung. Nach der Beantwortung können noch 2 Nachfragen gestellt werden, Vorrang hat der Antragsteller. Die Tagesordnung wurde in der vorgesehenen Reihenfolge abgearbeitet (zurückgezogen wurde Top 18) Auf die Frage "Veröffentlichung facebook und Homepage der SV" gab es keinen Widerspruch.

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Anträge/Anfragen zur Senioren-BV am 26.11.2018 Ablauf der Beantwortung und beschlossene Anträge

Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf

Lfd. Nr.

An

tra

g

An

fra

ge

Antragsteller Thema Beantwortet durch StR/ in

Beschlossen in SenBV

1 X Hr. Dr. Krüger Skulptur- Von der dicken Berta zur roten Rosa" Kunst im öffentlichen Strassenraum, der Bürger steht davor und fragt, was soll es bedeuten

Schmitt-Schmelz

ja

2 X Fr. Schmidt Rücksichtsvollerer Umgang mit älteren Fahrgästen bei der BVG und S-Bahn

Herz ja

3 X Fr. Hoffmann Öffentliche Toiletten auf den U-Bahnhöfen- als weiterer Schritt zur Mobilitätsverbesserung

Schruoffeneger ja

4 X Fr. Rüßkamp Berliner Behördennummer 115

Herz -

5 X Fr. Rüßkamp Skandalöse Haltung der Bahn zum Bahnhof Zoo Keinerlei Anstrengungen für einen Haltepunkt des ICE

Herz ja

6 X Hr. Dr.Krüger Der Fasanenplatz- er verdient eine bessere Beachtung

Schruoffeneger ja

7 X Hr. Vierhuß Direkter Zugang zum Spreeuferweg für Heimbewohner

Schruoffeneger ja

8 X Sammelantrag Ampelschaltungen

Schruoffeneger ja

9 X Fr. Hoofe Leihfahrräder-Chaos Verschandelung des Straßenbildes

Herz -

10 X Hr. Dr. Angenendt

Ladestationen für E-Bikes

Schruoffeneger ja

11 X Hr. Dr. Zeitner Warum kein konsequentes Schrägparken in der Sächsischen Str.?

Herz -

12 X Hr Schmitz Kriterien für reines Anwohnerparken Verunsicherung der Parkplatz-Suchenden durch mangelhafte Hinweise

Herz -

13 X Gruppenantrag Preussenpark- Erholungsfläche für den Bürger oder Thailändisches Open-Air-Restaurant?

Schruoffeneger -

14 X Fr. Dr. Gutzmann

Dauerhafte Sicherung der landeseigenen Kleingartenflächen im neuen Kleingartenentwicklungsplan

Schruoffeneger ja

15 X Senioren_aktiv „Wie geht es weiter mit dem Haus am Lietzensee?“

Herz -

16 X Fr Brosda-Rambichler

Bürgerhaushalt

BzBm Naumann

17 X Hr. Boldt Neu Westend- Verbesserungswürdiges Verkehrsituationen,Zustand der Strassenbäume, Zustand der

Schruoffeneger

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Bürgersteige

18 X Fr.Kaminski Falschparker-Verkehrsrowdys

zurückgezogen

19 X Hr.Henze/Jetschmann

Wie wird die Altenhilfe nach $ 71 SGB XII im Bezirk umgesetzt?

Herz

20 X Fr. Behrendt Verkehrssicherheit auch mit dem Damenfahrrad! Verlängerung des Fahrradstreifens

Schruoffeneger

Ende der Sitzung 18 Uhr Nachfolgende Fragen werden schriftlich beantwortet

21 X Fr. Brosda-Rambichler

Schliessung Ratskeller

22 X Fr. Werner Überdachung der Bushaltestelle Württembergallee Richtung Spandau

23 X Hr.Henze Armutsbericht

24 X Hr.Henze Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen

25 X Hr.Henze Entwicklungsplan Pflege 2016

26 X Hr. Boldt Kundenfreundlichere Öffnungszeiten der

Bäder

Krumme Straße sowie Olympiabad

Impressionen während der Sitzung

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Dr. Hans-Rudolf Krüger Nr.1 Fasanenstr Antrag Ende gut, alles gut? Denkmal "Von der dicken Berta zur roten Rosa" Bundesallee Ecke Hohenzollerndamm auf dem Mittelstreifen Nach jahrelangem Drängen in der SeniorenBezirksversammlung begrüße ich die Bemühungen des Bezirksamtes ,dass nach den erfolgreichen Gesprächen der Stadträtin Heike Schmitt-Schmelz mit dem israelischen Bildhauer Igael Tumarkin, nun endlich der Schandfleck "saniert" werden konnte. Leider aber sieht der Passant die Skulptur, weiß aber nichts über deren Bedeutung. Ein ursprünglich beschreibender Text in der Denkmalliste des Bezirks wurde gelöscht (vorhanden ist nur noch das Skulpturenbild).

Das Bezirksamt wird gebeten evtl. am Straßenrand eine Informationssäule zu platzieren.

und ebenso ist wieder eine Beschreibung in die Liste "Skulpturen und Denkmale" aufzunehmen. Begründung: Der Bezirk zeichnet sich mit seinem hohen kulturellen Anspruch aus. Bei der Diskussion in der SenBV 2013 - also vor langer langer Zeit - hieß es: Allerdings wird der Fachbereich Kultur nach Instandsetzung (2014 wird angestrebt), beauftragt durch den zuständigen Fachbereich Hochbau, die inhaltlichen Daten zum Kunstwerk im Stadtraum für eine sachgerechte und informative Beschilderung aufbereiten Denkmalliste https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ueber-den-bezirk/kultur-und-wissenschaft/skulpturen-und-denkmale/ ursprünglicher und gelöschter Eintrag Das Denkmal »Von der dicken Berta zur roten Rosa« des israelischen Bildhauers Igael Tumarkin steht seit 1991 auf dem Mittelstreifen der Bundesallee an der Einmündung Spichernstraße – einem Ort, der am Verschleppungsweg zum Hotel Eden lag. Der Kopf der Luxemburg – im Stahlrelief dargestellt – bändigt das unheilvolle Gefährt des als »Dicke Berta« bekannten Feldgeschützes. Von der Mannheimer Straße 27 (ehemals Nr. 43) wurde Rosa Luxemburg 1919 ins Hotel Eden am heutigen Olaf-Palme-Platz verschleppt. Skulptur nach Restaurierung -September 2018

Fertigstellung 2019 Zustand 2017

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Beantwortung StRìn Heike Schmitt-Schmelz Der Antrag ist durch Verwaltungshandeln erledigt. Der Aufstellung einer Informationstafel hat die Gedenktafelkommission zugestimmt. Die Fertigung der Tafel wurde bereits von der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt beauftragt; die Aufstellung wird, soweit die Wetterlage die notwendigen Tiefbauarbeiten für ein Fundament nicht beeinträchtig, durchgeführt. ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: einstimmig

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

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Gabriele Schmidt Nr. 2 Winkler Str. Antrag Das Bezirksamt Charlottenburg- Wilmersdorf wird gebeten, sich für einen rücksichtvolleren Umgang mit älteren Fahrgästen in den Transportmitteln gegenüber der BVG und S-Bahn einzusetzen Begründung: An den Haltestellen wartend, gelangen ältere Fahrgäste gegenüber den jüngeren Fahrgästen meist zuletzt in den Bus, die Straßenbahn oder in den Wagen der U- und S-Bahn. Dort sind dann oftmals schon alle Sitzplätze mit jüngeren Verkehrsteilnehmern besetzt, da diese für ihre Internetspiele oder Telefonate einen bequemen Sitzplatz bevorzugen. Dann erfolgt regelmäßig eine Durchsage, dass sich die stehenden Fahrgäste festhalten sollen, um Verletzungen und Stürzen vorzubeugen. Vorschlag: Statt dieser Ansage, wäre jeweils ein Aufruf durchzugeben, dass die älteren Fahrgäste vorrangig einen Sitzplatz erhalten sollten. Auch wenn kein entsprechender Behindertenausweis vorhanden ist, fällt vielen älteren Menschen das Stehen und Festklammern an den Haltestangen bei den oftmals halsbrecherischen Fahrten durch die Stadt sehr schwer. In vielen anderen Ländern stehen jüngere Fahrgäste automatisch auf und bieten ihren Sitzplatz anderen betagten Mitfahrern an. Vielleicht kommt es auch in Berlin zu einem Umdenken, wenn ein kleiner Denkanstoß gegeben wird. Vorschlag von Frau Barth Sinnvoll wäre auch das Anbringen von Aufklebern mit der "Bitte um Rücksichtnahme und Anbieten von Sitzplätzen"

Beantwortung StR Arne Herz Die BVG hat mitgeteilt, dass durchaus bewusst ist, dass in einem hohen Maße auch ältere Mitbürger und mobilitätseingeschränkte Menschen befördert werden. Diese sind auch die Zielgruppe der Durchsage sich in den Fahrzeugen gut fest zu halten.

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Mit dieser Durchsage verzeichnet die BVG durchaus messbare Erfolge; ist doch die Zahl der zu verzeichneten Stürze während der Fahrt insgesamt zurückgegangen, daher wird auch an dieser Durchsage zumindest vorläufig festgehalten. Der Wunsch vermehrt Durchsagen in den Fahrzeugen einzuspielen, ist auch schon von anderer Seite an die BVG herangetragen worden. So kann sich beispielsweise die Polizei durchaus Durchsagen vorstellen, die vor Taschendieben warnen. Würde die BVG nun allen Durchsagewünschen entsprechen, so droht die eigentliche Haltestelleninformation darin unterzugehen. Weiterhin wird verzeichnet, dass die Durchsagen gleich welcher Art zahlreiche Beschwerden einbringen, da sich viele Fahrgäste von diesen genervt fühlen. Natürlich kann die BVG den Wunsch nachvollziehen, eben diesen eingangs genannten Gruppen bevorzug einen Sitzplatz anzubieten. Bekanntlich gibt es aber keinen rechtlichen Anspruch auf einen Sitzplatz in den ÖPNV-Fahrzeugen und das moralische Bewusstsein diesen Sitzplatz freiwillig anzubieten ist in der Gesellschaft heutzutage augenscheinlich nicht mehr so ausgeprägt. Insgesamt bewertet die BVG die Situation also aus den vorgenannten Gründen dahingehend so, die im Antrag formulierte gewünschte Ansage derzeit nicht ins System einzuspielen. Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass der Wunsch der Senioren-Bezirksversammlung nach einem rücksichtsvolleren Umgang mit älteren Fahrgästen im öffentlichen Verkehr geteilt wird. Die ab 2021 zum Einsatz kommenden Neubaufahrzeuge der Berliner S-Bahn werden daher an allen Sitzen, die direkt am Eingang sind, Piktogramme erhalten, die eine schwangere Frau und einen Mann mit Stock symbolisieren. Dies sind europaweit vorgesehene Symbole für Fahrgäste, die Sitzplätze benötigen. Somit werden 50 % der Sitzplätze in den Vierersitzgruppen entsprechend gekennzeichnet sein. Ausdrücklich sollen die Pikto-gramme Fahrgäste zeigen, die einen Sitzplatz benötigen, unabhängig von einem Schwerbehindertenausweis. Die Symbole sind unabhängig vom Beherrschen der Deutschen Sprache verständlich und zukünftig europaweit gelernt. Die z. B. auf den Stadtbahnlinien fahrenden Fahrzeuge der Baureihe 481 werden in den nächsten Jahren technisch voll-kommen überarbeitet und eine neue Inneneinrichtung erhalten. Mitte nächsten Jahres wird dieser Umbau starten. Die Fahrzeuge erhalten in diesem Zuge ebenfalls die beschriebenen Piktogramme an allen Sitzen von Vierer-Sitzgruppen neben den Türen. Unabhängig von der Ausstattung der Züge mit Piktogrammen ist aber die Erfahrung der Deutschen Bahn, dass die allermeisten Fahrgäste auf eine nette Nachfrage, ob man sich setzen kann, weil man schlecht stehen kann, bereits heute verständnisvoll ihren Platz zur Verfügung stellen. Das nicht Anbieten des Platzes ist meist der Ablenkung durch Smartphones oder Gedankenlosigkeit geschuldet. Das Bezirksamt versteht Ihr Ansinnen allerdings. Wir werden uns in Ihrem Sinne weiterhin für Ihre Interessen bei den Verkehrsträgern einsetzen. ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: mehrheitlich

***************************************************************************************** Ingrid Hoffmann Nr.3 Bredtschneiderstr. Antrag Öffentliche Toiletten auf den U-Bahnhöfen- als weiterer Schritt zur Mobilitätsverbesserung Das Bezirksamt möge sich gegenüber der BVG dafür einsetzen, dass im Rahmen der zukünftigen Investitionen - Zugang zu den Bahnhöfen mit Aufzügen-

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auf den Bahnhöfen auch Toiletten für die Fahrgäste eingerichtet werden. In vielen Fällen befinden sich auf den Bahnhöfen an deren Stirnseiten bereits Toiletten, die aber nur vom Personal genutzt werden können. Deren Umbau zur gleichzeitigen Nutzung durch die Fahrgäste sollte kurzfristig als erster Schritt einzuplanen sein. Wenn dies nicht möglich ist, so ist anzuregen, dass an den wichtigen Umsteigebahnhöfen an deren oberirdischen Bahnhofeingang eine Toilette errichtet wird (z.B. Fa. Wall)

Beantwortung StR Oliver Schruoffeneger Die BVG hat mitgeteilt, dass in den U-Bahnanlagen keine öffentlichen Toiletten betrieben werden. Hierfür gibt es auch keine freien Räume und es sind auch nicht in allen U-Bahnhöfen WC-Anlagen vorhanden. Die vorhandenen Toiletten „an den Stirnseiten“ der U-Bahnhöfe sind ausschließlich für Betriebspersonal vorgesehen. Diese befinden sich im sogenannten „Gefahrenbereich“ außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und dürfen daher nur von geschulten und befugten Personen betreten werden. Das betreten dieser Bereiche ist schon allein aus Sicherheitsgründen betriebsfremden Personen strengstens untersagt. (Teilweise betragen die Abstände zu den Gleisanlagen/Stromschienen, etc. nur wenige Zentimeter). Außerdem sind weder die Zugänge noch die Toiletten selbst durchweg barrierefrei. Im Umfeld der U-Bahnhöfe befinden sich jedoch häufig öffentliche City-Toiletten, die natürlich im Bedarfsfall von den Fahrgästen genutzt werden können. Die BVG prüft derzeit, ob auf dem Bahnhofleitsystem entsprechende Hinweise aufgenommen werden können. ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: mehrheitlich

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

A) Bezugnehmend auf eine Kleine Anfrage von Claudio Jupe MdA - Toiletten in den U-Bahnhöfen- DRS 18/ 15299 v. 11.6.18 hat der Senat zu diesem Themenkomplex eine Stellungnahme abgegeben. http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15299.pdf Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragenzukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wieder-gegeben. Frage 1: Wie viele stillgelegteToiletten sind auf Berliner U-Bahnhöfen vorhanden? Antwort zu 1: Die BVGteilt hierzu mit:„Auf U-Bahnhöfen sind keine stillgelegten WC-Anlagen vorhanden. Sollte eine WC-Anlage stillgelegt worden sein, wurde diese bereits zurückgebaut.Die vorhandenen WC-Anlagen werden durch Personal bzw. Fremddienstleister (Kioskpersonal) genutzt.“ Frage 2 Welche Voraussetzungen müsste ein Betreiber erfüllen, um sie wieder für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen?

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Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit:„Eine Einrichtung neuer Toilettenanlagen in die U-Bahnhöfe ist aufgrund der beengten Raumverhältnisse in den überwiegenden Teilender U-Bahnanlagen nicht möglich. Es ist weiterhin zu bedenken, dass diese Toilettenanlagen nicht ebenerdig sind. Hier entstünden erhebliche Schwierigkeiten insbesondere auch die Anforderungen der Menschen mit Behinderung erfüllen zu können.Darüber hinaus müssten für eine öffentliche Nutzung umfangreiche Planungen und Umbauten hinsichtlich der Wasserver-und -entsorgung durchgeführt werden.Aufgrund von zu erwartenden Sicherheitsproblemen sind unterirdische Toilettenanlagen nur bei einer ständigen Anwesenheit bzw. Verfügbarkeit eines befugten Mitarbeiters sowie einer regelmäßigen Kontrolle der Anlagen denkbar. Der hiermit verbundene Gesamtaufwand setzt somit für den Betrieb von Toilettenanlagen in unterirdischen U-Bahnanlagen einen hohen finanziellen Aufwand durch den Betreiber voraus.“Aus Sicht des Senats ist es sinnvoll, in Berlin ein Angebot öffentlicher Toiletten zu bieten, das in seiner Nutzung einheitlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Daher sollte ein Betreiber öffentlicher Toiletten in U-Bahnhöfen die gleichen Qualitätsstandards erfüllen, die auch vom neuen Betreiber der öffentlichen Toiletten auf öffentlichem Straßenland und in Grünanlagen erfüllt werden müssen. Damit sind regelmäßig hohe Kosten für den Bau und den Betrieb verbunden, die durch ein Nutzungsentgelt nicht gedeckt werden können. Frage 3: Sieht der Senat Möglichkeiten, zusammen mit der BVG eine tragfähige Lösung zu suchen, um den Mangel an öffentlichen Toiletten zu reduzieren? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit:„Der Senat und die BVG sind bereits an geeigneter Stelle im Dialog, um eine tragfähige Lösung im Sinne aller Beteiligten, insbesondere auch der potenziellen Nutzer, zu finden.“Das vom Senat am 1. August 2017 beschlossene Toilettenkonzept stellt auf S. 14 fest:„Besonders Bahnhöfe als Knotenpunkte des täglichen Personenverkehrs in der Stadt sind von hoher Wichtigkeit. Hier müssen Wege gefunden werden, die Deutsche Bahn und die BVG zur Errichtung von Toiletten oder zur Ausweitung des ToilettB)enangebots zu bewegen.“

B) nachfolgendes betrifft zwar nicht die Toiletten auf den U-Bahnhöfen, ist aber für den Berliner Bürger insgesamt interessant. Die Toiletten im öffentlichen Raum. Nachdem im letzten Jahr die Verträge mit der Fa. Wall gekündigt wurden, hat das Land in einer neuen Ausschreibung die zukünftigen Modalitäten festgelegt. Am 9.April wird die neue City-Toilette durch die Senatsverwaltung vorgestellt . Einladung zur Teilnahme an der offiziellen Eröffnung der ersten Berliner-Toilette Sehr geehrte Damen und Herren,

am 9. April 2019 wird die erste neue Berliner Toilette offiziell in Betrieb genommen. Damit beginnt der schrittweise Austausch der bisherigen City-Toiletten durch die neue Berliner Toilette. Die komplett neue, barrierefreie modulare Berliner Toilette der Wall GmbH erfüllt die Anforderungen der unterschiedlichsten Standortsituationen, die im Berliner Straßenland an sie gestellt werden. Nach der Vorstellung des Prototyps im September 2018 konnte die neuen Berliner Toilette mit nur noch kleinen Änderungen in die Serienproduktion gehen. Das Ergebnis wird Ihnen und der Öffentlichkeit nunmehr vorgestellt. Wir laden Sie daher herzlich zur Eröffnung der ersten neuen Berliner Toilette am Dienstag, der 9. April 2019, 10 Uhr, Gustav-Meyer-Allee, Ecke Brunnenstraße

Die Seniorenvertretung wir in ihren Medien darüber berichten ************************************************************************** Eva Rüßkamp Nr. 4 Windscheidstr Anfrage Berliner Behörden Nr 115 Wie erfolgreich hat sich die Behördennummer 115 erwiesen? Sollte man zusätzlich hierfür mit Aufklebern auf den Fahrzeugen des Ordnungsamtes werben?

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Beantwortung StR Arne Herz Die Service-Rufnummer 115 ist bundesweit erreichbar und soll den Anrufern und Anruferinnen bundesweit kurze und einfache Auskünfte in Behördenanliegen vermitteln, die richtigen Ansprechpartner finden oder auch Termine zur Vorsprache bei Behörden vereinbaren. Seit der Einführung der Service-Nummer im Jahre 2007 hat sich diese aus Sicht der Bürgerämter zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt und dort auch insbesondere zu einer deutlichen Entlastung geführt. Waren zunächst nur einfache Fragen wie nach Öffnungszeiten, Gebührenhöhe oder Zuständigkeiten durch die ‚115‘ zu beantworten, so wurde in den kommenden Jahren in Zusammenarbeit mit vielen Fachverwaltungen eine Wissensdatenbank aufgebaut, die es dem Call-Center mehr und mehr ermöglichte, auch einfache inhaltliche Fragen zu beantworten. Auch für die Bürgerinnen und Bürger hat das Service-Telefon viele Vorteile, wenn es auch gelegentlich zu Stoßzeiten auch manchmal nicht einfach ist, mit seinem Anliegen durchzukommen. Viele einfache Fragen werden direkt und sofort beantwortet. Wo das nicht geht, wird in den sog. Second-Level, also das Fachamt weiterverbunden, um für weitergehende Fragen Antworten zu erhalten. Ist der Second-Level nicht erreichbar, dann wird ein sog. Ticket an eine vereinbarte E-Mail-Adresse geschickt, auf dem das Anliegen und die Kontaktdaten des Anrufers notiert sind, so dass dieser von der Verwaltung zurückgerufen werden kann. Die Idee mit Aufklebern auf den Fahrzeugen des Ordnungsamtes wird bei künftigen Anschaffungen geprüft. Dabei ist noch zu prüfen, ob die 115 oder die direkte Telefonnummer des Ordnungsamtes 9029 – 29000 angebracht werden kann.

************************************************************************************** Eva Rüßkamp Nr. 5 Windscheidstr. Antrag Skandalöse Haltung der Bahn zum Bahnhof Zoo Keinerlei Anstrengungen für einen Haltepunkt des ICE Die Bahn überlegt ihre ICE zukünftig auch am Ostkreuz halten zu lassen, ignoriert aber mit einer an Peinlichkeit grenzenden Halsstarrigkeit den Wunsch der Berliner und der Besucher in der aufstrebenden City-West , also am Bahnhof Zoo, einen Halt für den ICE einzurichten. Der Bezirk wird aufgefordert sich permanent gegenüber dem Senat und der Bahn für eine Anbindung einzusetzen. Gleichzeitig soll der Bezirk bei den anderen Zuganbietern werbend für einen Halt am Bahnhof Zoo einsetzen, wie auch mit Erfolg geschehen beim Flixtrain.

Beantwortung StR Arne Herz Die Deutsche Bahn hat mitgeteilt, dass der Trend zu Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel in erfreulicher Weise weiter anhält. Sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr auf der Schiene werden von und nach Berlin stetig ansteigende Fahrgastzahlen verzeichnet. Dies macht sich im Nahverkehr besonders auf der Berliner Stadtbahn mit ihren vielfältigen Umsteigepunkten zum übrigen ÖPNV-Netz bemerkbar. Durch die hohe Bedeutung des Regionalverkehrs auf der Stadtbahn kommt es aber zwangsläufig zu Verdrängungseffekten beim Fernverkehr. Hintergrund ist dabei auch, dass wesentliche Elemente des sog. „Eisenbahn-Pilzkonzepts“ bisher noch nicht realisiert worden sind, wie die Potsdamer Stadtbahn, die Dresdner Bahn, die Nordbahn oder die S-Bahn nach Falkensee. Die noch zu organisierenden – zusätzlichen – Züge zur Anbindung des Flughafens BER sind dabei noch eine besondere Herausforderung.

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Die Berliner Stadtbahn ist formal zum überlasteten Schienenweg erklärt worden. Hintergrund ist, dass die Trassenwünsche der Kunden (Eisenbahnverkehrsunternehmen) nicht vollständig oder nicht innerhalb bestimmter Bandbreiten umgesetzt werden konnten. Ein Halt der Fernverkehrslinien im Bahnhof Zoologischer Garten würde die Zugfolgesituation auf der Stadtbahn für den Fernverkehr und den Regionalverkehr weiter verschärfen und weitere Entlastungen notwendig machen. Mit dem Brems-, Halte- und Anfahrvorgang muss man ca. 3 – 4 Minuten zusätzliche Kapazitäten in diesem sensiblen Bereich einplanen. Ungeachtet dessen werden selbstverständlich alle Möglichkeiten geprüft, das Angebot für die Kunden ständig zu verbessern. Dies schließt auch ausdrücklich die Prüfung ggf. weiterer möglicher Fernverkehrshalte in Tagesrandlage (zusätzlich zum bestehenden nächtlichen ICE von und nach Köln) am Bahnhof Zoo mit ein. Obgleich Berlin Ostkreuz der Bahnhof mit den bundesweit meisten Stationshalten pro Tag ist, beabsichtigt die Deutsche Bahn aktuell dort nicht ICE-Züge halten zu lassen. Dies könnte ohnehin nur eine geringe Anzahl an Zügen betreffen. Der Hauptanteil der in Berlin beginnenden und endenden ICE-Züge hat einen Laufweg der weder den Bahnhof Zoologischer Garten noch den Bahnhof Ostkreuz berührt. Für das Bezirksamt will ich aber deutlich und erneut erklären, dass ein Fernbahnhalt am Bahnhof Zoologischer Garten für uns und die Touristen als Tor zur City-West unerlässlich ist und wir die Deutsche Bahn dazu auffordern, diese endlich wieder einzurichten. ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: mehrheitlich

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

Ursprüngliche Nachrichten im Januar 2019 zum Halt des Flixtrain am Bahnhof Zoo erwiesen sich als voreilig Aus dem Tagesspiegel 26.2.2019 "Die Hoffnung für die City West war leider verfrüht. Der Flixtrain, der ab Frühjahr Berlin und Köln verbindet, wird nun doch nicht am Bahnhof Zoo halten. Statt der ursprünglich kommunizierten Fahrtroute über die Stadtbahn-Trasse soll der Zug nun ab Berlin-Hauptbahnhof durch den Nord-Süd-Tunnel fahren. Gehalten wird in Berlin daher nur noch in Südkreuz und Spandau, wie Martin Mangiapia, Sprecher von Flixtrain, am Montag nach Veröffentlichung des Beitrags in der Berliner Morgenpost mitteilte.

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Dr. Hans-Rudolf Krüger Nr. 6 Fasanenstr Antrag Vorzügliche Parkanlagen in Wilmersdorf, aber ein trister Fasanenplatz Grünflächen sind wichtige Elemente in unserer Stadt. Vorbildlich gestaltet und für den Bürger eine "Augenweide",mit hoher Aufenthaltsqualität ist der Prager Platz, der

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Gerhardt-Hauptmann-Park, der Savigny-Platz ,der Platz am Ludwig-Kirch-Platz und der neu gestaltete Steinplatz. Die Gerhardt-Hauptmann-Anlage ist sogar mit einer Beregnungsanlage versehen. Dafür sei dem Bezirksamt und den politisch Verantwortlichen gedankt. Warum aber befindet sich der Fasanenplatz in so einem desolaten Zustand, obwohl er eigentlich eine herausragende Stellung haben sollte. Hier befindet sich zusätzlich eine Brunnenskulptur und eine historische Feuermeldersäule. Der ungepflegte Innenbereich ist gleichzeitig durch einen Fußtramelpfad zerstört. Das Bezirksamt wird aufgefordert den Fasanenplatz in einen angemessenen und regelmäßig zu pflegenden Zustand zu versetzen.

vergammelter Fasanenplatz

Gerhard-Hauptmann-Anlage Prager Platz Ludwig-Kirch-Platz mit Beregungsanlage

Beantwortung StR Oliver Schruoffeneger Zunächst möchte ich mich ausdrücklich für das Lob für die Pflege einiger Grünanlagen des Bezirks bedanken. Die jahrelangen Sparmaßnahmen bei Stellen und Finanzmitteln haben auch die Fachbereiche für Grünflächen getroffen. Unter diesen Bedingungen ist es schwer, den berechtigen Ansprüchen der Einwohnerschaft - aber auch den eigenen fachlichen Ansprüchen - an den Pflegezustand und die Aufenthaltsqualität zu erfüllen. Der Fasanenplatz war bis Ende 2018 geprägt von Tiefbauarbeiten, die der Bezirk mit Mitteln des Fahrbahnsanierungsprogramms durchgeführt hat. Es wurden ca. 340.000€ in die Erneuerung des historischen Pflasters investiert. Die Bauarbeiten haben natürlich vorübergehend zu Einschränkungen geführt, tragen aber nun langfristig zur Erhöhung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität bei. Das Bezirksamt strebt aktuell in unmittelbarer Nähe mit den Anrainerinstitutionen an, die im Privatbesitz befindliche Teilfläche im Dreieck Schaperstaße/Meierottostraße/Bundesallee für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. Das Bezirksamt hat eine positive Entwicklung des Kiezes also auf der Agenda. Eine aufwändigere Gestaltung des Fasanenplatzes nach Vorbild der von Ihnen genannten Plätze kann ich Ihnen jedoch nicht in Aussicht stellen. Für gärtnerische Anlagen oder ähnliches ist der dichte Baumbestand eine äußerst schlechte Ausgangsvoraussetzung. Gerade dieser ungewöhnlich dichte Baumbestand macht jedoch den Charakter des Platzes aus und ist nach meiner Ansicht erhaltenswert. Gerade der zurückliegende Sommer hat den Wert schattenspendender Bäume in Erinnerung gerufen.

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Bezüglich einer besseren allgemeinen Pflege besteht wenigstens etwas Hoffnung. Die den Bezirken für die Grünflächenpflege pro Quadratmeter zur Verfügung gestellten und absolut unzureichenden Beträge werden immer stärker in Frage gestellt. Sie liegen deutlich unter dem, was die BSR in Modellprojekten allein für die Reinigung der im Projekt ausgewählten Parks erhalten hatte. ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: mehrheitlich

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

Weiterleiten des modifizierten Antrages an die Fraktionen in der BVV zur Weiterbehandlung (März 2019) Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Fasanenplatz in einen angemessenen pflegerischen Zustand zu versetzen. Begründung: Im Gegensatz zu einigen anderen Plätzen in unserem Bezirk (Prager Platz/Rüdesheimer Platz/Gerhardt-Hauptmann-Anlage) mangelt es dem Fasanenplatz an einem sichtbaren guten Pflegezustand. Es ist daher nicht verwunderlich, dass der Innenbereich zusätzlich durch einen Fußtrampelpfad zerstört worden ist. *****************************************************************************

Klaus Vierhuß Nr. 7 Wintersteinstr. (Prüfauftrag) Antrag Direkter Zugang zum Spreeuferweg für Heimbewohner/innen des Seniorenzentrums Kardinal Bengsch, Iburger Ufer 14 Die Bewohner des o.a. Heimes sind zum Teil stark mobilitätseingeschränkt. Im Rahmen der "Teilhabe" sollte es ihnen möglich sein, auch mit Rollatoren und Rollstühlen gefahrlos und ohne größere Umwege den Spreeuferweg zu erreichen. In unmittelbarer Nähe des Heimes befinden sich lediglich 2 Treppenabgänge. Sie sind kaum zu benutzen, weil die Zugänge von Autos "legal zugeparkt" werden. ein behindertengerechter Zugang ist nur im Kurvenbereich Arcostr/ Iburger Ufer möglich. Die Sichtverhältnisse sind aber auch hier durch parkende Autos stark eingeschränkt. Ich bitte um Prüfung, ob und in welcher Form mein Anliegen realisiert werden kann.

Beantwortung StR Oliver Schruoffeneger Ihr Anliegen wird bei der Sanierung des Spreeuferwegs ab 2019 berücksichtigt werden. Der Weg wird fahrrad- und rollstuhlgerecht ausgebaut. Auf Höhe des Siemensstegs und somit in unmittelbarer Nähe zum Seniorenzentrum wird es einen Zugang ohne Stufen geben. Außerdem werden Sitzbänke installiert, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen auf ihren Wegen Pausen einlegen können. Es werden Maßnahmen für den gesamten Uferweg ergriffen. Die Arbeiten beginnen in Kürze, dauern ca. 3 Jahre ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: mehrheitlich ***************************************************************************

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Sammelanträge Nr. 8 Ampelschaltungen- Strassenquerung Behinderung des Fußgängerverkehrs Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine Verbesserung nachstehender Problemschilderungen einzusetzen 1.) Heerstr in Höhe S-Bahnstation Heerstr Antragstellerin Amei von Hülsen-Poensgen In der Heerstrasse auf Höhe der S-Bahnstation Heerstrasse gibt es eine stark frequentierte Fußgängerampel. Deren Grünphase für Fußgänger ist jedoch so kurz bemessen, dass schon jüngere Menschen die Heerstraße kaum bei grün überqueren können, für ältere oder gehbehinderte Menschen ist es unmöglich- sie werden dann auch durch den Abbiegeverkehr aus der Teufelsseechaussee und der Preussenallee förmlich von der Straße gefegt. De facto bedeutet es, dass ältere Menschen von der anderen Seite der Heerstraße die S-Bahn nicht erreichen können. Könnte man an der Stelle die Ampelphase für Fußgänger verlängern? Profitieren würden davon nicht nur Senioren, sondern auch zahlreiche Schulkinder, die an der Stelle über die Staße müssen. ------------------------------------------------------------------------------------- 2.) Kreuzung Heerstraße/Mohrunger Allee/Ortelsburger Allee Antragsteller Rainer Boldt Die Schaltung der Verkehrsampel an dieser Kreuzung ist für Fußgänger sehr kurz, sodass insbesondere ältere Menschen den gesicherten Fußgängerüberweg über die Heerstraße nicht in der notwendigen Geschwindigkeit während der Fußgänger-Grünphase überqueren können. Durch die an der Kreuzung befindliche BVG-Haltestelle und nur einer einseitigen Fußgängerquerungsmöglichkeit wird dieser Übergang über die Heerstraße stark frequentiert. Durch verkehrswidriges Überfahren der Stoppstraße (Parallelstraße zur Heerstraße) und wirklich vielen Rotsündern (!!!!) auf der Heerstraße in Richtung Innenstadt (sehr gut zu beobachten und zu zählen) besteht hier eine permanente Unfallgefahr! Hier bedarf es einer intensiveren Verkehrsüberwachung evtl. auch einer anderen Verkehrssteuerung ! Das Bezirksamt wird gebeten dies zu veranlassen. Kann das Bezirksamt dies leisten? ---------------------------------------------------------------------------------

3.) Überqueren der Bismarckstr nur im Spurt möglich Antragsteller Ernst Boeck ,Shivasubramanyam (Schlosstr.27b)

Vor unserem Haus ist der Sophie-Charlotte-Platz mit dem U-Bahn-Anschluß, der nun endlich 2019 doch einen Aufzug erhalten soll, mit dem auch die auf Rollator angewiesenen Personen endlich auch die U-Bahn benutzen können.

Um auf die andere Seite der U-Bahn zu gelangen,(zum Erreichen des südlichen Teils der Stadt oder zum Einzukaufen) müssen alle Menschen die Bismarckstrasse überqueren. Hier ist aber die Ampelschaltung so angelegt, dass selbst gesunde Menschen nur im Spurt die "Demarkationslinie" Bismarckstrasse in einer Ampelschaltung überqueren können.

Oberhalb funktioniert ein Übergang problemlos, da die Grünphase gesamt 31 Sekunden beträgt. Nur von dort an abwärts, also bei uns und weiter in Richtung Deutsche Oper geht es nur noch auf Kosten der Fußgänger. Ab Sophie-Charlotte-Platz ist die Ampelschaltung so angelegt, dass die Fußgänger noch 9 bzw. 12 Sekunden zur Überquerung haben, je nach Richtung.. Zum Vergleich, die Grünphase der Ampelschaltung für Autos in die selbe Richtung der Fußgänger ist mit 16,33 Sekunden fast das doppelte. Und ... auf der Bismarckstraße bekommen die Autofahrer sogar in der Kurzphase 28 Sekunden Grün in Stoßzeiten wesentlich mehr. Und das seit Jahren., wie sich die Menschen auf dem Mittelstreifen täglich fühlen, ist für die Behörden offensichtlich ohne Belang:

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Sie sind Wind und Wetter ausgesetzt sind, und regnet oder schneit es, überziehen die Autos diese Menschen von beiden Seiten gleichzeitig mit einer Fontäne von Wasser, Schmutz und ungesunden Abgasen. Das wird von allen als tägliche behördliche Willkür empfunden. Denn hier wird der Verkehr rein auf Kosten der Fußgänger abgewickelt.

------------------------------------------------------------------------------------ 4.) Ampelschaltung für Fussgaenger in der Uhlandstr./Ecke Fechnerstr Antragsteller Andreas K. Walter Es gibt dort zu lange Ampelphasen fuer Autos und Fussgaenger muessen ungebuerlich lange warten. Dieser Misstand wurde von mir bereits vor Jahren beim BUND eingebracht, aber geändert hat sich bis dato absolut nichts

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5.) SeniorenWohnhaus Schloßstr- Behinderung des Fußgängerverkehrs Antragsteller Ernst Boeck ,Shivasubramanyam (Schlosstr.27b)

Der Bereich vor der Seniorenwohnanlage Schloßstr 26-27 ist für die Fußganger und speziell für Rollatorfahrer äußerst beschwerlich.

Der Gehwegbereich zeichnet sich durch abgesenkte Stufen mit Gefälle aus und der eigentliche Fußweg ist Parkplatz für Autos.

Besonders unglücklich ist, dass der Fußgänger (Rollatorfahrer) dann noch ,von der Bismarckstr kommend und nach Überqueren der Wundstr. ,plötzlich nicht mehr geradeaus gehen (fahren) kann, da der Fußweg für die Autos reserviert ist, sondern noch nach oben zur Gebäudekante verschwenkt. Damit wird der Ansatz zu einer mobilitätsgerechten Stadt ad absurdum geführt

---------------------------------------------------------------- 6.) Anfrage- Rechtsabbieger-Ampel Barbara Hoofe Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, an der Kreuzung Kaiserdamm Ecke Messedamm die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer durch die Schaltung einer Rechtsabbieger-Ampel zu erhöhen. Die vom Theodor-Heuß-Platz kommenden Fahrzeuge gefährden beim Rechtsabbiegen regelmäßig Fußgänger und Radfahrer, die den Messedamm überqueren. Die gleichzeitige Grünphase für den Kaiserdamm für alle Verkehrsteilnehmer verhindert, dass Fußgänger und Radfahrer ungestört und sicher die Straße überqueren können.

Beantwortung StR Oliver Schruoffeneger und BzBm Reinhard Naumann Die Zuständigkeit für Lichtsignalanlagen (Ampeln) liegt nicht bei den Bezirken, sondern bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. der ihr nachgeordneten Verkehrslenkung Berlin (VLB). In deren Auftrag

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kümmert sich die Alliander Stadtlicht GmbH um die Planung und den Bau von Ampeln. Die Landeszuständigkeit ist auch grundsätzlich sinnvoll, da sonst eine Abstimmung der Ampelphasen über die Bezirksgrenzen hinweg kaum zu bewerkstelligen ist (mehrere der kritisierten Situationen betreffen beispielsweise die Bundesstraße 2). Das Bezirksamt kann Hinweise und Beschwerden nur weitergeben, aber nicht in eigener Zuständigkeit handeln. Die Landesebene ist wiederum für die Betroffenen vor Ort zumindest gefühlt "weiter weg" und sobald Abstimmungsbedarfe zwischen den (in diesen Fachbereichen personell unterausgestatteten) Ebenen entstehen verzögern sich die Prozesse in einem Maße, das für niemanden nachvollziehbar und befriedigend sein kann. Dennoch gibt es gerade beim Fußverkehr doppelten Anlass zur Hoffnung auf Verbesserungen, die auch angesichts der wachsenden Zahl älterer Mitbürger*innen dringend notwendig sind. Einerseits wurden in der Diskussion über die Modernisierung der Berliner Verwaltung immer wieder zwei Beispiele aus dem Bereich Fußverkehr genannt, bei denen die momentanen Verwaltungsverfahren besonders schlecht funktionieren. Daher ist der Druck besonders groß, dieses Thema anzugehen. Parallel dazu wird das Berliner Mobilitätsgesetz um den Aspekt des Fußverkehrs erweitert und fußverkehrsfreundlichere Grundsätze in der Berliner Verkehrspolitik festlegen. Gleich der erste Schwerpunkt, den die federführende Senatsverwaltung genannt hat, lautet:

"Um Umwege zu vermeiden, soll grundsätzlich das Queren an jedem Arm einer Kreuzung ermöglicht werden. Auch im Verlauf von Straßen sollen zusätzliche Querungsmöglichkeiten geschaffen werden, zum Beispiel mit neuen Gehwegvorstreckungen oder Mittelinseln. An Ampeln soll das Queren in einem Zug gefördert werden."

Über den Rat der Bürgermeister werde ich mich dafür einsetzen, dass dieser Schwerpunkt bis zur Umsetzung durchdacht und entsprechend geregelt wird. Um die Debatte auch in der Diskussion auf Bezirksebene zu begleiten, werde ich die die Senatsverwaltung bitten, anhand der Ampelschaltungen entlang der Bismarckstraße darzustellen, welche Schaltzeiten für welche Verkehrsteilnehmer*innen angewendet werden, wie dabei die Belange älterer Fußgänger*innen berücksichtigt werden und wie sie stärker berücksichtigt werden können. Es braucht hier meines Erachtens einen grundsätzlichen Mentalitätswechsel, der die Belange des Fußverkehrs weiter in den Vordergrund rückt. Ohne diese Grundlage drohen Forderungen nach einzelnen Maßnahmen immer wieder im Sande zu verlaufen.

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

Weiterleiten des modifizierten Antrages an die Fraktionen in der BVV zur Weiterbehandlung (März 2019) Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, dass die Ampelschaltungen für Fußgänger bei bestimmten Kreuzungen deutlich verlängert werden. Begründung: Die Schaltungen Bismarckstraße/Kaiserdamm/Sophie-Charlotte-Platz /Heerstraße/Mohrunger Allee/Uhlandstraße/Fechnerstraße sind einige Beispiele dafür, dass Fußgänger/Fußgängerinnen nur im Sprintmodus die genannten Straßen überqueren können.

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Ergänzungen der Seniorenvertretung

Artikel in MoPo vom 2.3.2019 "Senatorin will Autoverkehr in Berlin weiter zurückdrängen

Verkehrssenatorin Regine Günther plant neue Maßnahmen per Gesetz. Unter anderem sollen Fußgängerampeln länger grün bleiben.

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Berlin soll fußgängerfreundlicher, der Autoverkehr weiter zurückgedrängt werden. Mit einer Änderung des Mobilitätsgesetzes will Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) unter anderem dafür sorgen, dass Fußgängerampeln länger auf Grün gestellt werden. So soll Passanten ermöglicht werden, auch breitere Straßen mit einer Mittelinsel in einem Zug zu überqueren. Das steht in einem noch nicht veröffentlichten Entwurf für das Berliner Mobilitätsgesetz, der der Morgenpost vorliegt. Wer zu Fuß mehrspurige Straßen überqueren will, muss bislang oft noch zwischen den Fahrbahnen warten. Autoverkehr soll reduziert werden oder ganz verschwinden Der Referentenentwurf beinhaltet verschiedene Vorschläge, die das 2018 verabschiedete Berliner Mobilitätsgesetz ergänzen sollen. Neben den längeren Grünphasen soll der Autoverkehr in bestimmten Gebieten der Stadt reduziert werden oder gänzlich verschwinden. „Es wird angestrebt, in der Stadt Räume zu schaffen, in denen der motorisierte Individualverkehr keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielt“, heißt es. Fußgänger im Straßenverkehr besonders gefährdet Grund für die Novellierung: Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Jeder dritte Verkehrstote resultiert aus einem Unfall, an dem Fußgänger beteiligt waren. Die Infrastruktur für Passanten soll unter anderem deshalb ausgebaut werden. Dazu schreibt das Gesetz vor, dass in den ersten fünf Jahren mindestens zehn „relevante Projekte“ zur Förderung der Fußgänger geplant werden sollen. Darunter könnten weitere Begegnungszonen wie das umstrittene Projekt auf der Maaßenstraße in Schöneberg fallen oder temporäre Fußgängerzonen.

Zuständigkeit liegt bei den Bezirken

Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Harald Moritz, betonte die Wichtigkeit solcher temporären Projekte: „Die Zuständigkeit liegt natürlich in erster Linie bei den Bezirken, aber durch das Landesgesetz geben wir einen zusätzlichen Anreiz.“ Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass jeder Bezirk einen Ansprechpartner benennt, der für Fußverkehr zuständig ist. Moritz geht das nicht weit genug: Er will, dass nach dem Vorbild des Radverkehrs jeder Bezirk einen Experten für Fußgängerbelange zusätzlich einstellt. „Wenn sie nur einen Beauftragten benennen, hat der noch Tausende andere Sachen zu tun“, so Moritz.

Mobilitätsgesetz soll Anfang 2020 beschlossen werden

Das Gesetz soll im März im Mobilitätsbeirat weiter diskutiert werden, bevor es ins Abgeordnetenhaus geht. Anfang 2020 soll es beschlossen werden. Roland Stimpel, Sprecher von Fuß e. V., dem Lobbyverband für Fußgänger, sagte: „Inhaltlich klingt das alles wunderbar, was in dem Gesetz steht.“ Allerdings zweifelt er an einer zeitnahen Umsetzung. „In dem Entwurf stehen 77-mal die Wörter soll oder sollen.“ Es fehle an Verbindlichkeit. Er schloss sich der Forderung von Moritz an: „Unser Vorbild ist die Stadt Leipzig, die einen eigenen Fußverkehrsbeauftragten hat“, so Stimpel. In Berlin bräuchte jeder Bezirk eine solche Stelle. Der ADAC begrüßte, dass sich der Senat Gedanken über die Sicherheit der Fußgänger mache. Eine Sprecherin: „Fußgängerfreundliche Projekte sollten aber in jedem Fall auf Wirkung und Verhältnismäßigkeit geprüft werden.“ Für all diese Projekte bräuchte es die Akzeptanz der Bevölkerung." ********************************************************************************

Nr. 9 Barbara Hoofe Anfrage Leihfahrräder-Chaos Verschandelung des Straßenbildes Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt für ein geordnetes Abstellen der Leihräder im Bezirk zu sorgen? Wie wird der Leitfaden für das Abstellen von Leihfahrrädern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom Bezirksamt umgesetzt?

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. Das willkürliche Abstellen und Hinwerfen ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch zu einer Gefährdung im Fußgängerverkehr führen.

Beantwortung StR Arne Herz Das Abstellen von Mietfahrädern ist nach der gültigen Rechtsprechung zunächst einmal dem Gemeingebrauch zuzuordnen, zumal auch das Abstellen von zugelassenen Kraftfahrzeugen von Autovermietungen auf öffentlichem Straßenland dem Gemeingebrauch zugeordnet wird. Eine rechtliche Handhabe die Betreiber zur Einrichtung fester Rückgabezonen zu verpflichten gibt es derzeit nicht. Nutzungen infolge von Bündelung von Rädern oder aber die Einrichtung von Rückgabezonen werden nach dem Rund-schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zwar als erlaubnispflichtige Sondernutzung angesehen, die grundsätzlich einen straßenrechtlichen Beseitigungsanspruch auslösen könne. In der praktischen Umsetzung ist dies aber häufig nicht praktikabel, da sich die Aufstellung der Fahrräder auf dem öffentlichen Straßenland ständig verändert und häufig auch Fahrräder mehrerer Anbieter eng begrenzt beieinander stehen. Wie bei allen anderen Rädern auch, wird hier das Ordnungsamt lediglich im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig, wenn Räder verkehrsbehindernd abgestellt werden. Grundsätzlich ist sowohl den Bezirken als auch der Senatsverwaltung die Problemlage bewusst, aufgrund der oben gemachten Ausführungen ist aber derzeit in der Regel keine Eingriffs-möglichkeit gegeben. Nichtsdestotrotz bemühen sich Senat und Bezirk gemeinsam, eine Regelung zu finden. Im Bau-und Verkehrsausschuss des Deutschen Städtetages wird derzeit bundesweit diskutiert, wie bundesweitrechtliche Rahmenbedingungen gefunden werden.

******************************************************************************* Nr. 10 Dr. Steffen Angenendt Zähringerstr. 1 Antrag Ladestationen für E-Bikes Das Bezirksamt wird gebeten, sich für die Einrichtung von E-Bike-Ladestationen und Abstellsysteme, an die man die Fahrradrahmen anschließen kann, einzusetzen. Als erste Maßnahme sollten diese vor den öffentlichen Bezirksgebäuden und den Wohnanlagen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingerichtet werden. Begründung: Dies wäre ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Mobilität der Bürger. E-Bikes machen inzwischen lt. Zeitungsmeldungen ein Drittel der in Deutschland neu verkauften Fahrräder aus. Sie können womöglich helfen, den innerstädtischen Autoverkehr einzuschränken. Dafür sind aber Ladestationen und sichere Abstellmöglichkeiten erforderlich, wenn möglich überdacht.

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Beantwortung StR Oliver Schruoffeneger Im Frühjahr 2019 wird die Fortschreibung des bezirklichen Fahrradanlagenabstellkonzepts abgeschlossen, in dem Bestand und Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten gegenüber gestellt werden und aus dem priorisierte Stadtortvorschläge hervorgehen, die in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt werden. Von sicheren Abstellmöglichkeiten profitieren Nutzer*innen von im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern teureren E-Bikes. In der Installation von E-Bike-Ladestationen sieht das Bezirksamt zum jetzigen Zeitpunkt keinen wesentlichen Nutzen für die Förderung des Radverkehrs bzw. der Elektromobilität. Die Reichweite von E-Bikes beträgt ca. 100 km und liegt damit in der Regel deutlich unter dem üblichen Tagespensum der innerstädtischen Radnutzung. Es verwundert daher nicht, dass E-Bike-Ladestationen insbesondere im ländlichen Raum und in Regionen mit einem Schwerpunkt auf Radtourismus anzutreffen sind. In diesen Fällen haben E-Bike-Nutzer*innen auch ihr Ladegerät in aller Regel dabei, dessen ständige Mitnahme für Ladevorgänge unterwegs im "Berliner Alltag" nicht komfortabel wäre. Hinzu kommt der deutlich größere Aufwand für Installation und Wartung im Vergleich zu Fahrradbügeln, die allen Radfahrer*innen zugute kommen. ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: mehrheitlich

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

Weiterleiten des Originalantrages an die Fraktionen in der BVV zur Weiterbehandlung (März 2019)

********************************************************************** Dr. Zeitner Nr.11 Düsseldorfer Str Anfrage Warum kein konsequentes Schrägparken in der Sächsischen Str.? Es ist nicht nachvollziehbar warum in der Sächsische Str, die von der Lietzenburger Str. bis zum Hohenzollerndamm führt, unterschiedliche Möglichkeiten des Parkens für Autos vorgesehen sind. Bis zur Sächsischen Str. ist das Schrägparken vorgesehen, dieses ist wiederum anschliessend bis zur Pommerschen Str. aufgehoben und setzt sich dann aber wieder bis zum Hohenzollerndamm fort. Ein konsequentes durchgehendes Schrägparken ist angebracht, da sich hierdurch auch die Unfallgefahr für die Fahrradfahrer mindert. Hierdurch können Autofahrer beim unachtsamen Öffnen der Wagentüre nicht mit Fahradfahrer kollidieren. Stärkerer Fahrradverkehr ergibt sich zudem durch die polnische Europaschule Robert-Jungk-Oberschule

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Beantwortung StR Schruoffeneger Die Sächsische Straße befindet sich in der Tempo-30-Zone. Der Verkehr ist gegenläufig bis auf das Teilstück Hohenzollerndamm und Pommersche Straße, welches als Einbahnstraße ausgewiesen ist. In diesem kurzen Abschnitt ist die Parkordnung in Schrägstellung angeordnet. Bereits im Jahr 2014 wurde aufgrund einer Bürgerbeschwerde angeregt, die Parkordnung zu überdenken. Dies wurde mit folgendem Ergebnis geprüft: Die Sächsische Straße hat im Abschnitt zwischen Düsseldorfer Straße und Pariser Straße eine Breite von ca. 10 bis 10,5 m. Der ruhende Verkehr parkt parallel zum Fahrbahnrand. Eine geänderte Parkstellung in Schrägstellung würde bedeuten, dass eine Fahrgasse von knapp 4 m verbleibt. Die Feuerwehr fordert jedoch eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m. Hinzu kommt, dass aus Schrägstellung ausparkende Autos ebenfalls als Risiko für Radfahrende angesehen werden müssen und, dass eine unterschiedliche Markierungsweise weniger zu beschleunigter Fahrweise animiert, als eine durchgehend einheitliche **********************************************************************

Nr. 12 Volkmar Schmitz Triberger Str Anfrage Kriterien für reines Anwohnerparken? Verunsicherung der Parkplatz-Suchenden durch mangelhafte Hinweise Die Parkzonenbereiche werden durch Schilder gekennzeichnet: "Mit Parkschein oder Anwohnerparken" und Angabe der Begrenzungszeiten Urplötzlich findet man aber im Parkzonenbereich Strassen, die nur für Anwohnerparken zulässig sind, die Aufschrift "Parkschein" ist ggf. überklebt. Ortsunkundige Autofahrer können dies leicht übersehen, parken dort und ziehen als verantwortungsvoller Bürger auch einen Parkschein aus dem Parkscheinautomaten Resultat, sie erhalten ein Knöllchen.

Nach welchen einschränkenden Kriterien werden diese Strassen ausgesucht?

Und wäre es nicht bürgerfreundlicher, dem Autofahrer, der zwar seiner "Gebührenverantwortung" nachgekommen ist, aber versehentlich falsch steht, einen freundlichen Hinweis an die Windschutzscheiben zu heften, z.B. so ähnlich ---> danke für die vorbildliche Nutzung des Parkautomaten, berücksichtigen Sie aber zukünftig, dass diese Strasse nur den Anwohnern vorbehalten bleibt. Wir sehen in diesem Falle ausnahmsweise von einem Verwarnungsgeld ab!

Beantwortung StR Arne Herz Es gibt in Charlottenburg-Wilmersdorf Bereiche, in denen nur das Parken durch Anwohner zulässig ist (siehe Auflistung am Ende). Diese Bereiche sind allerdings nicht "urplötzlich" entstanden, sondern wurden bereits mit der erstmaligen

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Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin (also vor ca. 20 Jahren) eingerichtet. In diesen Bereichen stehen keine Parkscheinautomaten, so dass das Lösen eines Parkscheins mit teilweise erheblichem Laufweg verbunden wäre. Die Beschilderung wurde seinerzeit ebenfalls angepasst. Sollten dennoch Fahrzeuge unberechtigterweise in Anwohnerpark-bereichen durch Dienstkräfte des Ordnungsamtes festgestellt werden, erhalten diese ein "Knöllchen". Dies ist allerdings eher die Ausnahme, als die Regel. Aus den genannten Gründen ist eine Veränderung des bisherigen Procedere aus hiesiger Sicht nicht erforderlich. Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat mitgeteilt, dass das Ziel der Regelung war/ist, das den Anwohnern in Bereichen mit viel Einzelhandelsgeschäften trotzdem die Möglichkeit gegeben wird, einen wohnungsnahen Parkplatz zu bekommen. Die Beschilderung ist immer gleich. Ähnlich wie mit der Parkraumbewirtschaftung können die Bezirke diese Bereiche nicht einfach ausweiten, dies koordiniert die Senatsverwaltung und es müssten auch Verkehrsgutachten erstellt werden. Straßen(züge) für reines Anwohnerparken: - Zone 16: - Wittelsbacher Straße zwischen Bayerische Straße und Sächsische Straße - Zähringer Straße zwischen Bayerische Straße und Zähringer Straße - Sächsiche Straße zwischen Pommersche und Zähringer Straße - Zone 17: - Ettaler Straße - Kelheimer Straße -Kulmbacher Straße (im letzten Drittel zur Regensburger Straße wieder mit Parkschein, kein Parkscheinautomat in der Straße, lediglich Hinweisschild auf den nächsten Automaten in der Regensburger Straße)

****************************************************************************** Dr.Zeitner Nr.13 Wolfgang Blohberger Wilfried Haaacke Helga Pahl Jens Friedrich Eva-Maria Hässler Antrag Preussenpark Erholungsfläche für den Bürger oder Thailändisches Open-Air-Restaurant? Das Bezirksamt wird aufgefordert, den unhaltbaren Zuständen im Preussenpark endlich ein Ende zu bereiten , die Grünflächen wieder herzustellen und den Park wieder als Erholungsfläche dem Bürger anzubieten. Gleichzeitig soll die Rasenfläche mit einer Sprinkleranlage versehen werden, um die ständige Begrünung zu gewährleisten (so, wie es bei der Gerhardt-Hauptmann-Anlage der Fall ist). Begründung: Senator Geisel (SPD) sprach "öffentliche Plätze müssen für die Bevölkerung da sein". Durch das jahrelange Dulden des Bezirksamtes und anderer politischer Verantwortlicher hat sich aber ein "Touristenspot" mit dem Verkauf von Nudelsuppen, Reisbällchen und sonstigen Dingen entwickelt .Ganz zu schweigen von fehlender Gewerbegenehmigung oder Gesundheitspass. Man vermutet sogar, dass Speisen z.T. auch in einigen vorbereiteten Restaurants bestellt, angeliefert und dann an den Ständen verkauft werden.

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Und zwischendurch pinkelt man in die Büsche . Es ist unwahrscheinlich, dass Senator Geisel mit seiner Aussage meinte, die öffentlichen Erholungsplätze sollten dem Commerz dienen. Aktivitäten im Regen Nicht wiederherstellbare Rasenflächen

Beantwortung StR Schruoffeneger Die Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung ist mit diesem Antrag nicht vereinbar, sondern erfordert auch den Erhalt des "Streetfood-Angebots" – wenn auch in geordneter und verträglicherer Form. Eine von allen Beteiligten getragene Lösung, die den vielfältigen Interessenslagen und Nutzungsansprüchen an die Grünanlage Rechnung trägt, konnte bislang nicht gefunden werden, 2018 wurde ein Konzeptentwurf des Bezirksamts von der BVV verworfen. Der Preußenpark kann in seinem jetzigen Zustand und seiner jetzigen Struktur auch gar nicht den verschiedenen Nutzungsinteressen gerecht werden. Daher verfolgt das Bezirksamt nun einen landschaftsplanerischen Ansatz, da in jedem Fall Sanierungsmaßnamen geboten sind. Dafür kam dankenswerterweise eine Kooperation mit der Technischen Universität zustande. Studierende der Landschaftsarchitektur an der TU Berlin haben sich im vergangenen Semester intensiv mit dem Park auseinandergesetzt und kreative Ideen zur Neugestaltung und Neustrukturierung der gesamten Grünanlage entwickelt. Betreut von Professorin Cordula Loidl-Reisch sind so ein knappes Dutzend Arbeiten entstanden, die interessante Impulse für die Debatte zur Zukunft des „Thai-Park“ setzen können. Die Entwürfe wurden im Februar 2019 vorgestellt. Ziel des Bezirksamts ist es, aus den Ideen und Entwürfen zeitnah eine konkrete Planung zu entwickeln, die wieder eine hohe Aufenthalts- und Erholungsqualität der Grünanlage ermöglicht. Vorsorglich wurden 1,1 Mio. Euro für Baumaßnahmen im Preußenpark ab dem Haushalsjahr 2020 in die Investitionsplanung des Bezirks eingestellt. Außerdem sollen die Nutzungskonflikte bereits ab 2019 durch einen Parkmanager aus dem entsprechenden Landesprogramm entschärft werden.

ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: mehrheitlich

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

Im Februar 2019 erfolgte eine Veranstaltung des Bezirksamtes in der Robert-Jungk-Oberschule, in der eine Architekturklasse der TU 10 verschiedene Konzepte vorstellte

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Artikel Tagesspiegel vom 18.2.2019 "Neue Ideen für die Thai-Wiese im Preußenpark Der Streetfood-Markt soll legalisiert, verlagert und verkleinert werden. Dafür haben TU-Studenten jetzt Entwürfe vorgestellt. Cay Dobberke

Ursprünglich war die sogenannte Thai-Wiese im Wilmersdorfer Preußenpark in den 1990er Jahren als Picknick-Treff thailändischer Familien entstanden. Heute ist sie ein kommerzieller Streetfodd-Markt mit rund 100 Ständen, der im Frühjahr bis Herbst an den Wochenenden viele Besucher anlockt und in Reiseführern steht. Allerdings wurde der Markt nie genehmigt, er verstößt gegen die Parkordnung und das Gewerberecht. Außerdem zahlen die Händler keine Steuern. Anwohner beklagen die weitgehende Zerstörung des Rasens auf der Wiese.

Schon im vorigen Jahr hatte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf angekündigt, so könne es nicht weitergehen. Bei einer Informationsveranstaltung wurden am Sonnabend „kreative Ideen zur Neugestaltung und Neustrukturierung“ der ganzen Grünanlage vorgestellt. Mehr als 150 Anwohner, Bezirkspolitiker und andere Interessierte nahmen teil. Die neun Entwürfe stammen von 16 Landschaftsarchitektur-Studenten der Technischen Universität Berlin. TU-Professorin Cordula Loidl-Reisch wohnt selbst nahe dem Park und rief das Projekt im vorigen Semester ins Leben.

Marktfläche soll um mehr als die Hälfte schrumpfen

Als Favorit von Bezirksbaustadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) und Ordnungsstadtrat Arne Herz (CDU) erwies sich das Konzept der Studenten Lene Anne Sommer und Robin Schick. Sie wollen den Markt auf den nordwestlichen Teil der Wiese verlagern und seine Größe von etwa 2400 Quadratmetern auf 1000 Quadratmeter reduzieren. Der Spielplatz nebenan soll einem Multifunktionsgebäude weichen, aber südöstlich der Wiese an einer „ruhigeren und grüneren“ Stelle neu entstehen. Zwei Kleinspielfelder blieben unberührt. Das neue Gebäude ist als Lager für mobile Stände der Händler gedacht. Außerdem sollen darin Waschbecken, Toiletten und ein Raum für einen Kiosk entstehen. Diese Planung könne als Grundlage für Überarbeitungen durch das Bezirksamt und die Diskussionen in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) dienen, sagte Stadtrat Schruoffeneger. In einer Abstimmung unter den Gästen erhielt das Konzept ebenfalls die meisten Stimmen. Möglich ist auch, dass Teile verschiedener Entwürfe kombiniert werden.

Bis zu 1,5 Millionen Euro fließen in den Parkumbau

Für die Umsetzung in den Jahren 2020 bis 2023 hat Charlottenburg-Wilmersdorf insgesamt 1,5 Millionen Euro in seine Investitionsplanung aufgenommen. Es gehe darum, den „Wildwuchs“ zu beenden und den Markt zu legalisieren, sagte Arne Herz. Er hatte die politische Diskussion maßgeblich mit angestoßen. Nun hofft Herz, dass sich die BVV „schnellstmöglich“ mit den neuen Vorschlägen befasst. Anwohner kritisierten in der Veranstaltung vor allem, dass nicht nicht schon längst etwas geschehen ist.

Mit einer Ausnahme sehen alle Entwürfe einen kleineren Markt vor, was auch dem Willen der Bezirkspolitiker entspricht. Es werden aber unterschiedliche Standorte auf oder neben der Wiese und auch verschiedene Formen vorgeschlagen. So regt die Studentin Huixin Lin auf dem Westteil der Wiese eine Holzplattform an. Sie soll so gebaut werden, dass sie die Baumwurzeln nicht schädigt. Zu den weiteren Ideen für den Park gehören ein Skateboardplatz, ein Hundeauslaufgebiet auf dem kleinen Hügel nahe der Württembergischen Straße oder „Nachbarschaftsgärten“ für Anwohner."

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Dr. Gabriele Gutzmann Nr. 14

Antrag

Dauerhafte Sicherung der landeseigenen Kleingartenflächen im neuen Kleingartenentwicklungsplan

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Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass die

landeseigenen Kleingartenflächen im Bezirk im neuen Kleingartenentwicklungsplan eine Einstufung bei 1

„(dauerhaft gesicherte Kleingärten“) oder bei 2 („dauerhaft zu erhaltende Kleingärten mit

Handlungsbedarf“) erhalten.

Begründung:

Viele Kleingärtner*innen, viele Bewerber*innen um einen Kleingarten und auch viele Besucher*innen der

öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen befinden sich im Seniorenalter und haben ein großes Interesse

an deren Erhalt.

Der Beschluss der BVV vom 14.7.2016 beinhaltet die Zustimmung zum Bürgerbegehren, in dem das

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert wird, „die Grünflächen im Bezirk, einschließlich der

Kleingärten, dauerhaft zu sichern und bestehende andere Planungen unverzüglich aufzuheben“. Sie sind

„sind von jeglicher Bebauung auszunehmen und für

kommende Generationen dauerhaft zu bewahren“ (Drucksache - 1699/4).

Derzeit liegt ein Vorschlag für einen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplans dem Senat zur Entscheidung

vor, der dem Bürgerbegehren nicht entspricht. Dieser Vorentwurf sieht vor, dass einige landeseigene

Kleingartenanlagen bei 3 („längerfristige Nutzungsperspektive“) und 4 („bauliche Entwicklung“) eingeordnet

werden und damit kürzer oder längerfristig einer Umnutzung zugeführt werden sollen.

Dies betrifft vor allem zahlreiche Anlagen im dicht besiedelten Teilbezirk Wilmersdorf, insbesondere rund

um den übernutzten Volkspark. Diese ermöglichen wohnungsnahes Gärtnern und Erholung, sind äußerst

beliebt, wie auch lange Bewerbungslisten zeigen, sie sind öffentlich zugänglich, machen auch weitere

Angebote für die Öffentlichkeit und sind Orte der Artenvielfalt, an der sich viele Menschen erfreuen. Der

Verlust dieser Kleingartenanlagen würde eine bedeutsame Verschlechterung der Lebensqualität der

Menschen, die in der Umgebung wohnen, bedeuten, darunter viele ältere Menschen. In deren Interesse

sollte die Versorgung mit wohnungsnahen Grünflächen, die Klima- und Luftqualität sowie die Artenvielfalt

nicht verschlechtert werden.

Beantwortung StR Schruoffeneger Nach dem aktuellen Sachstand wird der ganz überwiegende Teil der landeseigenen Kleingartenanlagen erhalten bleiben. In die Kategorie "4 – bauliche Entwicklung von Kleingärten" fallen lediglich die Flächen, die für einen Neubau der Rudolph-Wissell-Brücke benötigt werden. Diese machen weniger als 1% der Kleingartenfläche im Bezirk aus. In die Kategorie "3 – längerfristige Nutzungsperspektive" fallen 6,3% der Kleingartenfläche. Diese Flächen sind im Flächennutzungsplan als Bauflächen vorgesehen bzw. es besteht ein Baurecht auf diesen Flächen. Auf diesen Flächen soll dennoch die 2020 auslaufende Schutzfrist um 10 Jahre bis zum Jahr 2030 verlängert werden! Alle anderen landeseigenen Kleingartenflächen sind in den Kategorien 1 und 2, wie es der Antrag fordert. ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: mehrheitlich

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

Bericht in der MoPo Berliner Kleingärten sind bis 2030 sicher

Der Senat verlängert den Schutz für 6600 Parzellen auf Landesflächen. Die Garantie gilt aber nicht für 5000 weitere Grundstücke.

https://www.morgenpost.de/berlin/article215745293/Berliner-Kleingaerten-sind-bis-2030-sicher.html ********************************************************************************

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Hannelore Kamwa Schlüterstraße 59a 10629 Berlin Nr. 15 Anfrage für die Seniorenbezirksversammlung am 26.11.2018 „Wie geht es weiter mit dem Haus am Lietzensee?“ Das Bezirksamt wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welcher Träger wurde nach Abschluss des öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt?

2. Wann und unter welchem Namen wird die Einrichtung ihre Tätigkeit wieder aufnehmen?

3. Welche soziokulturellen Angebote sind zu erwarten?

Beantwortung StR Arne Herz das Bezirksamt beantwortet die 15. Anfrage wie folgt:

zu 1.

Nach erfolgter Aufforderung zur Bekundung des Interesses an der Übernahme der Trägerschaft für das Haus Herbartstraße 25, 14057 Berlin hat das Bezirksamt am 25.09.2018 beschlossen, die Trägerschaft für die Nutzung des Hauses auf der Grundlage des im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereichten Konzepts dem Träger zu übertragen, der die in allen Belangen dargelegten Vorstellungen und Bedingungen des Bezirksamtes erfüllt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich erst nach dem Abschluss des Mietvertrages den Namen des ausgewählten Trägers öffentlich machen werde. zu 2. Ein erstes Abstimmungsgespräch des Bezirks mit dem ausgewählten Träger hat am 22. November 2018 stattgefunden. Geplant sind der baldmögliche Abschluss eines Mietvertrages mit dem Träger sowie eine möglichst frühzeitige Aufnahme der Arbeit des Trägers nach Abschluss der erforderlichen Baumaßnahmen in der Herbartstraße 25. zu 3. Der voraussichtliche Träger hat in seiner Bewerbung eine Öffnung des Hauses für Gruppenangebote im Sinne einer sozialkulturellen Nutzung in Kooperation mit anderen Trägern sehr begrüßt. Des Weiteren zeigt sich der Träger in seiner Bewerbung sehr an einer Vernetzung im Kiez interessiert und ist offen gegenüber einer Mitnutzung von Räumlichkeiten für die Angebote eines Mehrgenerationenhauses in externer Trägerschaft.

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

(Stand März2019) Betreiber ausgewählt, Mietvertrag aber noch nicht unterzeichnet . Es handelt sich um eine große bundesweit tätige kreative Organisation. Die Wilmersdorfer Seniorenstiftung hatte sich nicht beworben. Ein Teil der Ausschreibung war auch, dass einige der alten Untermieter zurückkehren können, wenn gewünscht; dazu gehören z.B. Schachclub, spezielle Angebote für Seniorenm Selbsthilfegruppen **********************************************************************

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Consuela Brosda Rambichler Nr. 16 Anfrage Bürgerhaushalt

1. Was spricht aus Sicht des Bezirksamtes dagegen- analog der Bezirke Lichtenberg, Pankow und Marzahn-Hellersdorf – den Bürgerinnen und Bürgern durch einen Bürgerhaushalt die Möglichkeit zu geben, mit über die Ausgaben des Bezirkes zu entscheiden.?

2. Warum hat das Bezirksamt den 2009 mit großen logistischen und finanziellen Anstrengungen (Wahl von Kiezbeiräten auf Kiezkonferenzen/teure Hochglanzbroschüren) betriebenen Aufwand zur Einführung des Bürgerhaushaltes sang- und klanglos eingestellt?

3. Kann sich das Bezirksamt vorstellen, dem Beispiel kleinerer Gemeinden zu folgen, und über ein Internetportal mit einer vorgegebenen Höchstsumme Vorschläge der Bürger /Bürgerinnen für die Ausgabe des Geldes entgegen zu nehmen?

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

In der BVV am 21.2.2019 stellte Herr Neu folgende Einwohnerfrage DRS 1037/5

15. Einwohnerfrage: Joachim Neu Bürgerhaushalt auf Landesebene

1. Welche Informationen liegen dem Bürgermeister betreffend des neu einzurichtenden Bürgerhaushaltes-nach den Vorbildern von Paris,Helsinki, Barcelona auf Berliner Landesebene vor ?

2. Welche Beziehungen sind zu einem neuen Bürgerhaushalt in Charl-Wilm zu erwarten?

3. Sind Bestrebungen auf Bezirksebene durch die Verwaltung bereits eingeleitet worden?

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Neu, die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt: Zu 1.: Dem Bezirksamt liegen derzeit keine konkreten Informationen vor, wie die Landesebene konkret das Thema Bürgerhaushalt im Rahmen der kommenden Aufstellung eines Haushaltsplans befördern wird; dazu gibt das aktuelle Aufstellungsrundschreiben 2020/2021 der Senatsverwaltung für Finanzen nichts her. Möglicherweise erfolgen entsprechende Hinweise spätestens bis Ende April, dem erwarteten Zeitpunkt der Übersendung der Globalsumme an den Bezirk.

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Die generelle Absicht des Landes, das Thema Bürgerhaushalt zu forcieren, ist selbstverständlich bekannt. Diesbezüglich erwartet der Bezirk vom Land Berlin, dass erforderliche Konkretisierungen und damit verbundene zusätzliche Kosten mit einer (zweckgebundenen) Anhebung der Zuweisung einhergehen. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf die Finanzsituation des Bezirks auf die Antwort zur Einwohnerfrage Nr. 10 der BVV am 17.01.2019 (DS-Nr. 1001/5) verwiesen. Zu 2. und 3.: Zunächst bleiben die erforderlichen Konkretisierungen durch das Land abzuwarten. Eine Erörterung im Rat der Bürgermeister hat es bisher nicht gegeben. Sowie Klarheit über ggf. neue Rahmenbedingungen besteht, werden sich das Bezirksamt und die BVV damit befassen. Mit freundlichen Grüßen Naumann

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Recherchen der Seniorenvertretung

Im Bezirk Lichtenberg wurde 2005 der erste Berliner Bürgerhaushalt durchgeführt und gilt seitdem deutschlandweit als Leuchtturmprojekt. Es folgten weitere Bezirke wie Marzahn-Hellersdorf oder auch Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf, in denen Bürgerhaushalte begonnen und aus verschiedenen Gründen wieder eingestellt wurden

Das ist das Konzept des Bürgerhaushalts. Die Idee kommt aus dem brasilianischen Porto Alegre.

Das im Süd-Osten Brasiliens gelegene Porto Alegre (1,4 Millionen EW) gilt als Mutter der Beteiligungs- bzw. Bürgerhaushalte. Korruption und Misswirtschaft führten Ende der 1980er Jahre dazu, dass so gut wie kein Geld für Investitionen mehr vorhanden war. Als Reaktion darauf wurde 1989 neben der Erneuerung und Umstrukturierung der Verwaltung vor allem eine basisdemokratische Neuorganisation von Entscheidungsprozessen vorgenommen. Der Bürgerhaushalt war Teil dieser Maßnahmen.

Mittlerweile werden in allen 17 Stadtteilen Bürgerversammlungen durchgeführt, in denen relevante Themen diskutiert und per Abstimmung Prioritäten festgelegt werden. Durch die Versammlungen gewählte Delegierte sind für die Ausarbeitung der Vorschläge zu den einzelnen Themen zuständig. Zudem gibt es einen Rat für den Bürgerhaushalt, welcher die Prioritäten der Stadtteile nach den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln einteilt und dafür zu sorgen hat, dass diese Prioritäten in den Haushalt aufgenommen werden. So wird die Verwaltung bei der Planung unterstützt als auch bei der Umsetzung kontrolliert, da der Rat ein Mitspracherecht bei der Vergabe öffentlicher Güter besitzt.

Aufgrund des enormen Erfolgs des Bürgerhaushalts (Rückgang der Korruption und der Sterblichkeit, Verbesserung der öffentlichen Dienste und der Versorgung) wurde dieser 1999 auch im Bundesstaat Rio Grande do Sul (10 Millionen EW) eingeführt.

Wichtig ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, sich in das Verfahren einzubringen. Darüber hinaus ist eine möglichst hohe Beteiligung wünschenswert. Um diese zu erreichen, sollten mehrere Kanäle angeboten werden, um die Bürgerschaft zu erreichen und um ihnen eine Plattform zu geben, miteinander ins Gespräch zu kommen.

In Berlin gibt es nur noch Bürgerhaushalte in Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf.

In Lichtenberg wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um eine möglichst gute Beteiligung zu erreichen. Die Maßnahmen wurden nach und nach eingeführt, so dass die Beteiligung sich von Jahr zu Jahr erhöht hat. Beim Bürgerhaushalt 2011 haben rund 8.000 Bürgerinnen und Bürger abgestimmt

Am 1. November startete in Marzahn-Hellersdorf die neue Entscheidungsrunde für den Bürgerhaushalt 2018/19. Zum ersten Mal findet das Verfahren nur online statt. Es hat zwei Phasen: Bis Ende November können Vorschläge eingereicht werden, entweder von zu Hause oder in den Stadtteilzentren. Dort wurden eigens neue Laptops und iPads dafür angeschafft. In der zweiten Phase, vom 19. bis 27. Januar, wird abgestimmt.

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In Charlottenburg-Wilmersdorf wurde der Bürgerhaushalt 2011 eingestellt. Dennoch aber wird Mitwirkung der Bürger groß gechrieben

Ermunterung durch BzBm Reinhard Naumann (auf Homepage Bezirk)

Liebe Bürgerinnen und Bürger, in Charlottenburg-Wilmersdorf wird Bürgerbeteiligung groß geschrieben. Sie sollen mit reden und mit entscheiden können, was in Ihrem Bezirk geschieht. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, wie Sie im Folgenden sehen können. Sie können mir Ihre Anregungen per E-Mail mitteilen oder noch besser das Online-Formular ausfüllen und an mich absenden. Ich werde dafür sorgen, dass Ihre Vorschläge an der richtigen Stelle ankommen. Mischen Sie sich ein! Ich freue mich darauf. Ihr Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann

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Sigrid und Rainer Boldt Nr. 17 Stuhmer Allee 1 B stellvertretend für viele Anwohner des Bereichs zwischen Heerstrasse, Stuhmer Allee, Arysallee, Sensburger Allee, Heilsberger Allee und Kolbepark Anfrage Neu Westend- Verbesserungswürdiges

Verkehrsituationen Zustand der Strassenbäume Zustand der Bürgersteige

1.) Stadionparkzone- Zufahrtsbeschränkung Seit nunmehr 11 (elf!) Jahren bemüht sich der Bezirk und das Land erfolglos um eine Reduzierung der Belastungen bei Veranstaltungen im Berliner Olympiastadion und in der Waldbühne. Auch die Einbindung des Problems und der Lösung in Koalitionsverträge war wenig hilfreich. Insbesondere der Parkplatzsuchverkehr in den schmalen Straßen, besonders von auswärtigen Gästen, ist für die Anwohner nunmehr nach einem guten Jahrzehnt nicht akzeptabel. Abgesehen von einer Nichterreichbarkeit der im Gebiet liegenden Wohnungen und Häuser durch die Bewohner bzw. Feuerwehr und Rettungskräfte spielt das behindernde Zuparken der Alleen und auch Beschädigungen (verbunden mit entsprechender Fahrerflucht) der Anlieger- Fahrzeuge eine zunehmende Rolle. Erst vor kurzem hat die Pakistanische Botschaft mit drei Abschleppwagen den Bereich vor der Residenz räumen lassen. Der abfließende Verkehr findet ebenfalls bis Mitternacht über die schmalen Alleen statt. Daneben sind Vermüllung und urinieren weitere Nebenprodukte. Warum wird die Zufahrt zu diesem Areal und vermutlich auch zu weiteren Stadtteilen nicht auf Anlieger beschränkt? Dies klappt doch im Rückraum des Messegeländes, z.B. Franken Allee. Oder in Köln um das Müngersdorfer Stadion. Klappschilder Durchfahrt verboten mit Anwohner frei! Warum ist das keine Lösung? 2. Lkw-Parkplätze und Lkw-Verkehr in Neu-Westend Seit einigen Jahren werden die Heilsberger Allee, der Olympische Platz und die Olympische Straße zu regelrechten Lkw-Parkplätzen für schwere Lkw's, Anhängern und Bussen missbraucht. Daneben stehen noch die als Verkaufswagen umgebauten Campingwagen auf den o.a. Straßen. Nutzer des öffentlichen Straßenlandes sind das Blumencenter in der Trakehner Allee mit bis zu zwei Zügen und weiteren zwei schweren Lkw's sowie mehrere Lkw-und Busfahrschulen. In der Heilsberger Allee wird die Fahrbahn dadurch erheblich eingeschränkt und führt zu einem gefährlichen

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Begegnungsverkehr auch mit Fahrradfahrern! Auch lassen sich erhebliche Straßenschäden (kräftige Reifenabdrucke im Asphalt) auf das ständige Abstellen der Fahrzeuge zurückführen. Auch die von den Fahrschulen verursachten Schäden sind erheblich. Am Abzweig zur Heilsberger Allee muss derzeit auf der einen Straßenseite der Trakehner Allee das Kleinpflaster umfangreich neu verlegt werden. Auch das Kleinmosaik an den Bürgersteigecken der kleinen Alleen wird ständig -vermutlich durch die o.a. schweren Lkw's mit deren Servolenkungen aufgerissen. Von Anwohnern am Steubenplatz zur Einfahrt in die Bolivar-Allee hören wir von Fahrschulfahrten vom frühen Morgen bis in den späten Abend mit entsprechender Lärmentwicklung durch umfangreiche Rangiervorgänge. Auch der Durchgangsverkehr durch schwere Lkw-Gespanne durch die Reichsstraße (Grund: Umfahrung Spandauer Damm/Heerstraße?) wird zunehmend kritisiert.

Werden die Verursacher von Straßenschäden wie oben beschrieben haftbar gemacht? Werden diesen Unternehmen die verursachten Kosten in Rechnung gestellt? Oder zahlt der Steuerzahler?

Können Bus-und Lkw-Fahrschulen angewiesen werden ihre Fahrzeuge an ihrem Gewerbestandort abzustellen und zu betreiben?

Wie kann der Lkw-Verkehr durch die Reichsstraße verringert werden?

3.) Zustand der Bürgersteige Der Zustand der Kleinmosaikpflasterung auf den Bürgersteigen ist an vielen Stellen für Fußgänger nicht mehr sicher. Durch Verschleiß bzw. auch durch Baumwurzeln werden vielfach die Steine aus dem Boden gedrückt. Auch dürften bei wieder einsetzender maschineller Schneereinigung Schäden durch auskehren der Erde zwischen den Steinen entstehen (besonderes Beispiel Heerstraße vor dem Malteser Krankenhaus). Die schweren Lkw's verursachen ebenfalls an den Kreuzungen durch überfahren bzw. rangieren ein Herauslösen der Steine. Es wird eine komplette Revision der Bürgersteige angeregt. Kann das Bezirksamt das leisten? 4.) Strassenbäume Es wäre sehr wünschenswert wenn die vor Jahren gefällten Bäume in den o.a. Alleen ersetzt werden könnten. Der Unterzeichner ist gerne bereit auch hierfür eine entsprechende Spende zu tätigen. Allerdings hört man aus dem Bezirksamt Charlottenburg, dass das Personal für die Ersatzbepflanzung nicht vorhanden ist und vor dem Jahr 2020 keinerlei Aktivitäten möglich sind. Dies senkt sicherlich nicht nur meine Spendenbereitschaft! Kann der Bezirk einerseits aktiver an die Ersatzbepflanzung herangehen und andererseits die Bürger zur Spendenbereitschaft motivieren?

Beantwortung StR Schruoffeneger zu 1) Stadionparkzone – Zufahrtsbeschränkung Eine Anwohnerschutzzone für den Bereich um das Olympiastadion wird immer wieder auf politischer Ebene diskutiert. Damit diese erfolgversprechend sein kann, müsste eine Umsetzung in Verbindung mit sehr viel Überwachungspersonal erfolgen, denn zum Teil handelt es sich bei den beschriebenen negativen Auswirkungen bereits jetzt um Verstöße gegen die Verkehrsordnung. Auch an der Messe gibt es entgegen der Darstellung nach wie vor Probleme mit dem Parkdruck rund um Veranstaltungen. Das Bezirksamt wird sich für eine fundierte Berücksichtigung der Verkehrsprobleme in der laufenden Debatte und Planung zur Umgestaltung bzw. Weiterentwicklung des Olympiageländes einsetzen. zu 2) LkW-Parkplätze und LkW-Verkehr in Neu-Westend Bei Beschädigungen des öffentlichen Straßenlandes werden die Verursacher zur Begleichung der Kosten der Reparatur herangezogen – sofern die Schäden eindeutig zugeordnet werden können (bei zerstörtem Mosiakpflaster und beschädigten Pollern ist dies in einigen Fällen möglich, jedoch nicht bei durch Dauernutzung vertieften Rillen). Die Fahrschulen erhalten von der Verkehrslenkung Berlin Ausnahmegenehmigungen um den Olympischen Platz, den Coubertinplatz und Teile der Jesse-Owens-Allee nutzen zu können. In reinen und allgemeinen Wohngebieten ist das regelmäßige Parken von Fahrzeugen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse von 22:00 - 06:00 Uhr verboten (Problem ist insofern auch hier die Überwachung). Die Reichsstraße gehört zum STEP-Netz. Die Prüfung und Entscheidung in Sachen Lkw-Verkehr obliegt der VLB. Ein Ausschluss des Lkw-Verkehrs wurde aber immer wieder abgelehnt, da es sich bei der Reichsstraße um eine wichtige Verbindungsstraße handelt. Ein Verbot des LkW-Verkehrs würde die Gewerbenutzung in der Trakehner Allee unmöglich machen.

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zu 3) Zustand der Bürgersteige Die Gehwege auch im Westend sind nach historischen Verhältnissen mit Bernburger Mosaikpflaster befestigt. Für das öffentliche Straßenland sind die notwendigen Kontrollen im Berliner Straßengesetz festgelegt. Nach den Ausführungsvorschriften der Straßenüberwachung werden regelmäßig (alle 2 Monate bei Nebenstraßen, 2 mal monatlich bei Hauptstraßen) Begehungen zur Feststellung von Schäden vorgenommen und diese dann von Vertragsfirmen umgehend beseitigt. Bei häufig auftretenden Schäden am Mosaikpflaster in der Nähe Baumscheiben wird, wenn möglich, eine Vergrößerung dieser Flächen vorgenommen. Angesichts der Größe der mit Mosaikpflaster befestigten Flächen, wäre eine komplette Revision im Vergleich zu Reparaturmaßnahmen nicht verhältnismäßig. zu 4) Straßenbäume Zunächst möchte ich mich ausdrücklich für die Spendenbereitschaft bedanken! Sie sprechen ein äußerst bedauerliches Problem an, dem jedoch (nach langer Prüfung) nur mit folgender Prioritätensetzung begegnet werden kann. Um den Bestand mit den jetzigen Ressourcen nachhaltig zu sichern, sind akut im großen Maßstab Pflegemaßnahmen zu planen, zu steuern und zu kontrollieren. Alle Kapazitäten werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt hier konzentriert, da in den letzten Jahren hohe Rückstände aufgelaufen sind. Auch Ersatzpflanzungen wurden schon in der Vergangenheit nach Möglichkeit in gebündelten Aufträgen vergeben, um auch auf diese Weise mit den knappen Ressourcen möglichst große Effekte bei der Gesamtzahl der Straßenbäume zu erreichen. Die Personaldecke in der Bauminspektion ist leider so dünn, dass hier eine Abwägung so getroffen werden musste, gleichzeitig laufen selbstverständlich die Bemühungen, hier neue Kolleg*innen einzustellen. Wenn sich die Situation entspannt, können auch die kleineren Lücken im Bestand angegangen werden und wieder offensiv um Spenden geworben werden. Bis dahin wäre es nicht fair den engagierten Bürger*innen gegenüber, offensiv um Spenden zu werben, ohne diese zeitnah umsetzen zu können.

****************************************************************************** Nr. 18 zurückgezogen ********************************************************************************* Eberhard Henze Nr. 19 Joachim Jetschmann Anfrage Wie wird die Altenhilfe nach $ 71 SGB XII im Bezirk umgesetzt?

Nach § 71 Abs. 1 soll: „(1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen dieses Buches Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.“ Wir fragen das Bezirksamt:

1. Wie wird das Gesetz im Bezirk umgesetzt ? 2, Wie viel Geldmittel stehen dem Bezirk dafür zur Verfügung ? 3. Für welche Leistungen (konkret bitte für die letzten 2 Jahre) wird / wurde das Geld ausgegeben ?

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4. Ist beabsichtigt, insbesondere im Hinblick auf Absatz 5 des Gesetzes: „(5) Die Leistungen der Altenhilfe sind mit den übrigen Leistungen dieses Buches, den Leistungen der örtlichen Altenhilfe und der kommunalen Infrastruktur zur Vermeidung sowie Verringerung der Pflegebedürftigkeit und zur Inanspruchnahme der Leistungen der Eingliederungshilfe zu verzahnen. Die Ergebnisse der Gesamtplanung nach § 58 sowie die Grundsätze der Koordination, Kooperation und Konvergenz der Leistungen nach den Vorschriften des Neunten Buches sind zu berücksichtigen.“ in Zukunft höhere Mittel zu beantragen ?

Beantwortung StR Arne Herz das Bezirksamt beantwortet die 19. Anfrage wie folgt:

1. Wie wird das Gesetz umgesetzt?

Im genannten § 71 SGB XII Altenhilfe ist eine Leistung beschrieben, die keine Pflichtleistung der Behörde darstellt. Im Zusammenhang mit der finanziellen Situation des Bezirksamtes verbunden mit der vorangegangen notwendigen Sparvorgaben, war es erforderlich in allen Leistungsbereichen, die keine Pflichtleistungen beinhalten, Einsparungen erbracht werden. Diese Maßnahmen betreffen folgerichtig auch die Leistungen gemäß § 71 SGB XII. Trotz dieser Situation hat das Bezirksamt folgende Angebote und Aufgaben aufrechterhalten: • Koordination Ehrenamt (Akquise, Beratung und Betreuung von Ehrenamtlichen) • Seniorenberatung zu allgemeinen Problemlagen mit Vermittlung zu entsprechenden Leistungsstellen und Angeboten (Beratungsstelle für Behinderte, Sozialdienste und Leistungsstellen des Bezirksamtes) • Beratung zu und Vermittlung in die bezirkseigenen Seniorenwohnhäuser • Geburtstagsehrungen • Sport- und Freizeitangebote im Rahmen des bezirklichen

Seniorenprogramms • Monatliche Kaffeetafeln für Jubilare • Tag des Ehrenamtes • Dankeschön Feier • Personal und Sachmittel in den bezirklichen Seniorenclubs

sowie der Wilmersdorfer Seniorenstiftung • Begleitung und Beratung, sowie Infrastruktur der ehrenamtlichen Freiwilligenagentur • Kooperation und Teilnahme an bezirklichen sowie

überregionalen Gremien die sich mit Themen der Altenhilfe beschäftigen

• Organisation und Durchführung der Wahlen zur Seniorenvertretung

• Ständige Ansprechbarkeit und Unterstützung der Seniorenvertretung

2. Wieviel Geldmittel stehen dem Bezirk dafür zur Verfügung?

Die Mittel sind Bestandteil des Bezirklichen Haushaltplanes. Entsprechend der Systematik des Haushaltsplans finden sich die Mittel im Kapitel 3930. Als konkrete Ausgaben der Altenhilfe sind insbesondere die Titel 41201 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige) und 54010 (Dienstleistungen) relevant.

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Der Haushaltsansatz im Doppelhaushalt 2018/2019 liegt für beide Titel pro Jahr bei 243.000 €.

3. Für welche Leistungen (konkret bitte für die letzten 2 Jahre) wird / wurde das Geld ausgegeben?

Die Ausgaben für die unter Frage 2 genannten Titel lagen im Jahr 2017 insgesamt bei 221.966,48 €. Im Jahr 2018 wurden bisher 215.633,01 € ausgegeben. Ausgaben erfolgten für: • Aufwandsentschädigung Ehrenamtlicher • Dankeschön Feier • Tag des Ehrenamtes • Veranstaltungen in den Seniorenwohnhäusern • Weihnachtsfeiern • Weihnachtspakete • Infrastrukturkosten in Seniorenwohnhäusern (Geräte, Ausstattung) • Honorare (Künstler, Gruppenanleitungen) • Zuwendungen Seniorenvertretung, Freiwilligenagentur • Präsente und Geldspenden zu besonderen Anlässen für Senioren Hinzu kommen folgende Personalressourcen: • 1 Gruppenleitung Koordination Ehrenamt • 1 Seniorenberatung • 3 Verwaltungsmitarbeitende • 2 Mitarbeitende in der Seniorenwohnhausberatung und – vermittlung • 4 Mitarbeitende in Seniorenwohnhäusern

4. Ist beabsichtigt, insbesondere im Hinblick auf Abs. 5 des § 71 SGB XII in Zukunft höhere Mittel zu beantragen?

Hierzu sind keine zusätzlichen Mittel zu beantragen. Der benannte Absatz zielt auf die Verzahnung, das heißt Kooperation und Vermittlung zu den Regeldiensten der kommunalen Verwaltung ab. Insbesondere sind hier Soziale Dienste wie Beratungsstelle für Behinderte, Sozialpsychiatrischer Dienst, Sozialdienst und Soziale Wohnhilfe, Pflegemanagement, Betreuungsbehörde sowie Leistungsstellen des Sozialamtes gemeint. Die Kooperation findet bei Bedarf in Form von Beratung, Information und Überleitung durch die Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe Senioren statt. Zusätzlich werden in naher Zukunft zusätzliche Stellen für die Altenhilfekoordination, Gesundheitsplanung und Prävention besetzt.

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

Beantwortung dient als Grundlage zur weiteren Bearbeitung des §71 in der entsprechenden Arbeitsgruppe des Landesseniorenbeirates. In der "AG §71" des Landesseniorenbeirates wirkt Herr Eberhard Henze von der Seniorenvertretung mit **********************************************************************************

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Nr. 20 Gerlinde Behrendt Anfrage Verkehrssicherheit auch mit dem Damenfahrrad!

Zum Ausbau eines Teils der Brandenburgischen Straße mit einem Fahrradstreifen:

Wann ist mit einer Verlängerung der Fahrradstreifen neben den Tunneleinfahrten, auch in der Lewishamstraße zu rechnen, einem Fahrbahnabschnitt, der wegen der einspurigen Streckenführung neben parkenden PKWs besonders gefährlich für langsamer Fahrende (Kinder, Familien, Senioren) ist?

Beantwortung StR Schruoffeneger Es gibt keine aktuellen Planungen, die diesen Abschnitt der Lewishamstraße betreffen. Allerdings muss die gesamte Platzsituation als Ausdruck der "autogerechten Stadt" in Frage gestellt werden. Das Bezirksamt favorisiert ein Gutachterverfahren für die Bebauung am Adenauer Platz, bei dem auch das Straßenland einbezogen wäre. ********************************************************************************

Gabriele Werner Nr. 22

Antrag

Überdachung einer Bushaltestelle Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der BVG für die Überdachung der Bushaltestelle Württemberallee/Richtung Theodor-Heuss-Platz (Bus M49 u.a.) einzusetzen

Beantwortung StR Arne Herz Die BVG hat mitgeteilt, dass das Aufstellen einer Wartehalle an der Haltestelle „Württembergallee“ (HST 3321 (Heerstraße hinter Alemannenallee in Richtung U Theodor-Heuss-Platz) leider nicht möglich ist, da die örtlichen Gegebenheiten dies nicht im Rahmen der vorgegebenen gesetzlichen Regelungen zulassen. Der Wartebereich, ähnlich einer Haltestelleninsel, weißt inklusive der Bordsteine nur eine Breite von etwa 2,10 m auf; das Dach einer Wartehalle eine Tiefe von etwa 1,73 m.

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Schon unter Berücksichtigung des beidseitig stattfindenden KFZ-Verkehrs; der Beachtung des beidseitig notwendigen seitlichen Sicherheitsraums zum Kfz-Verkehr von hier jeweils nur ca. 0,50 m, würde für die Wartehalle nur eine Breite von etwa 1,10 m erübrigen, was wiederrum mit den benötigten Breite von etwa 1,73 m kollidiert. Zudem würde das Aufstellen einer Wartehalle (Sonderkonstruktion mit einer Dachtiefe von etwa 1,10 m) den ohnehin zu schmalen Wartebereich noch weiter einschränken. Eine Barrierefreiheit wäre unter den beschrieben Bedingungen gar nicht erreichbar. Von dem Aufstellen einer Wartehalle im Bereich der Verkehrsinsel Heerstraße / Alemannenallee als Alternativstandort wird seitens der BVG ebenfalls abgesehen, da die Fahrgäste zum Erreichen des Omnibusses die Heerstraße überqueren müssten, was wiederrum ein hohes Konfliktpotential Fahrgäste / KFZ-Verkehr zur Folge hätte. ABSTIMMUNG Annahme des Antrags: mehrheitlich

Sitzungsende 18 Uhr nachfolgende Fragen wurden schriftlich beantwortet

Nr. 21 Consuela Brosda Rambichler Anfrage Schliessung des Ratskellers Der Eindruck ist enststanden, dass aus politischen Gründen der Mietvertrag des Ratskellers nicht verlängert wird. Hat man daran gedacht welche Schäden, z.B. finanzielle, soziale und gesellschaftliche entstehen würden?

Beantwortung StR Schruoffeneger

Der Vertrag mit der bisherigen Mieterin verlängerte sich seit vielen Jahren jeweils zum Jahresende um ein Jahr. Dieses Jahr hat das Bezirksamt dem widersprochen, so dass der Vertrag zum 31.12.2018 auslief. Dass privatrechtliche Verträge dieser Art nicht unbeschränkt weiterlaufen, ist ein völlig normaler Vorgang. Der Mieterin wurden die Beweggründe in einem persönlichen Gespräch erläutert und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie sich selbstverständlich wieder bewerben könne. Für das Auslaufen des Vertrages gab es mehrere Gründe:

- Zum einen möchte das Bezirksamt verbesserte qualitative Anforderungen an die Verpflegung in der Kantine im Vertrag absichern, wie sie mittlerweile in den meisten öffentlichen Kantinen in Berlin die Regel sind. Hierzu hätte es auf jeden Fall einen neuen Vertrag benötigt.

- Andererseits möchte das Bezirksamt die bisherigen Kantinenräume für die Verwaltung nutzen, da es einen erheblichen und durch die wachsende Zahl an Stellen steigenden Raumbedarf gibt. Die bisherige Kantinennutzung soll mit dem Ratskeller zusammengeführt werden, so dass dort dann mittags auch ein Kantinenangebot vorgehalten werden soll. Dafür sind bauliche Anpassungen unvermeidbar, die nicht nur die Räume des Ratskellers betreffen, sondern auch die Küche, die bisher in beide Richtungen (Ratskeller und Kantine) ausgerichtet war.

- In diesem Kontext sind dann die seit Jahren notwendigen Sanierungen durchzuführen. Es ist dringend erforderlich, in den Ratskeller- und Küchenräumen die gesamte Elektroanlage sowie die

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Trinkwasseranschlüsse zu erneuern, um diese dem Stand der Technik anzupassen. Diese Arbeiten werden mindestens ein halbes Jahr andauern, so dass mit einer Neuvermietung frühestens im 2. Halbjahr 2019 zu rechnen sein wird.

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

aus MoPo v.16.1.2019 "„Ich ärgere mich, dass wieder einmal den Senioren etwas weg genommen wurde“, klagt Marion-Ise Halten-Bartels, stellvertretende Vorsitzende der Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf. Denn der „Wintergarten“, die Kantine des Bezirksrathauses an der Otto-Suhr-Allee, sei insbesondere bei älteren Menschen beliebt gewesen. Vor allem alleinstehende oder verwitwete Senioren mit geringer Rente hätten von dem günstigen Angebot profitiert und dort regelmäßig zu Mittag gegessen, so Halten-Bartels weiter. „Menschen, die nicht oder nicht mehr kochen konnten oder es für sich allein nicht tun wollten.“

Ratskeller bliebt mindestens ein halbes Jahr geschlossen

Der Wintergarten wurde gemeinsam mit dem Ratskeller Charlottenburg betrieben, der zum Jahreswechsel schließen musste. Das Bezirksamt hatte einer weiteren Verlängerung des 2003 geschlossenen Vertrags mit Pächterin Angelika Scholtz widersprochen. Es soll saniert, umgebaut und neu ausgeschrieben werden. Mit einer Wiedereröffnung rechnet der Bezirk frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2019. Dann soll es auch wieder einen günstigen Kantinenbetrieb geben. Für die Senioren stelle sich allerdings die Frage, wo sie bis dahin essen können, meint Halten-Bartels.

„Es gibt im unmittelbaren Umfeld des Rathauses keinen adäquaten Ersatz.“ Restaurants seien zumindest für den regelmäßigen Besuch zu teuer und würden meist erst abends öffnen. Das Angebot der umliegenden Imbisse sei qualitativ nicht vergleichbar. Eine Ausweichmöglichkeit bietet die ebenfalls öffentliche Kantine des Finanzamts an der Bismarckstraße. Für gehbehinderte Senioren, die am Rathaus wohnen, sei das jedoch zu weit weg, so Halten-Bartels. „Und auf das Finanzamt hätte das Bezirksamt außerdem wenigstens hinweisen müssen“, kritisiert sie und sieht hier die Interessen der Senioren schmählich missachtet.

Nach 47 Jahren im Rathaus: Kabarett „Klimperkasten“ zieht an die Rankestraße

Kurz vor Silvester fiel auch der vorerst letzte Vorhang für das Berliner Kabaretts „Klimperkasten“. Seit 1971 trat die Truppe, die einst Jürgen von der Lippe oder Max Raabe zu ihren Mitgliedern zählte, regelmäßig im Ratskeller auf. Von den derzeit rund zehn Schauspielern und Sängern hätten sich einige bereits arbeitslos melden müssen, klagt Kabarett-Leiter Jerry Roschak. Denn zumindest bis Ende März werde es keine Auftritte mehr geben. Zwar sei ab April mit der Gaststätte „Zur Kneipe“ an der Rankestraße eine neue Spielstätte gefunden, so Roschak weiter. „Aber natürlich wären wir gern im Rathaus geblieben – wir sind seit 47 Jahren dort“, bedauert der 86-Jährige.

Das scheint nach jetzigem Stand aber nicht möglich. Mit dem ebenfalls im Souterrain des Gebäudes liegenden Intarsiensaal sei ihm vom Bezirksamt zwar eine Ausweichspielstätte zugesagt worden. Das allein reiche jedoch nicht. „Wir müssen wissen wo die Scheinwerfer angebracht werden können, ob das Klavier dort aufgestellt werden kann, wo sich die Künstler umziehen sollen, welche Toiletten für die Gäste zur Verfügung stehen und ob wir Speisen und Getränke aus den benachbarten Restaurants anliefern lassen dürfen“, zählt Roschak eine Reihe unbeantworteter Fragen auf.

Insgesamt fünf Briefe habe er seit Oktober an den für bezirkseigene Liegenschaften zuständigen Stadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) geschrieben, so der Kabarett-Leiter. Jeweils einer sei an Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD) sowie an die Bezirksverordnetenversammlung gegangen. Geantwortet habe bislang niemand und auch telefonisch habe er keine Auskunft erhalten. „Volksnahe Arbeit ist das nicht“, so Roschak, der 1992 für die Förderung des Kabarett-Nachwuchses das Bundesverdienstkreuz erhielt. Offen sei auch, ob der Klimperkasten unter einem neuen Betreiber in den Ratskeller zurückkehren kann.

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AfD-Treffpunkt offiziell kein Grund für Ratskeller-Aus

Auf einem Aushang am Eingang des Rathauses findet sich eine schriftliche Begründung des Bezirksamts für die Schließung des Ratskellers und der Kantine. Zum einen wolle man „verbesserte qualitative Anforderungen“ an das Personalrestaurant vertraglich absichern, die anderswo längst die Regel seien. Da man außerdem die bisherigen Kantinenräume für die Verwaltung nutzen wolle, sollen Kantine und Restaurant künftig zusammengelegt werden. Neben dem dazu erforderlichen Umbau sollen gleichzeitig die „seit Jahren notwendige Sanierungen“ der gesamten Elektroanlage sowie der Trinkwasseranschlüsse durchgeführt werden. Ein Weiterbetrieb der Kantine sei währenddessen nicht möglich.

Sobald Bedarf und Zeitaufwand für die Arbeiten bekannt seien, soll im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ein neuer Betreiber gefunden werden. Auch die bisherige Pächterin könne sich dann erneut bewerben, heißt es. Allerdings müsste sie dazu ein Veranstaltungskonzept vorlegen, um „die Pluralität und Offenheit des Ortes besser darzustellen, als dies in den letzten Jahren erfolgt ist“. Zuletzt war der Ratskeller als regelmäßiger Treffpunkt der AfD in die Schlagzeilen geraten. Die Partei unterstellt dem Bezirk daher politische Gründe. Er selbst habe die nicht, sagte Stadtrat Schruoffeneger der Morgenpost bereits im September. Dass es sie bei anderen Mitgliedern des Bezirksamts gebe, sei aber kein Geheimnis."

Stellungnahmen der BVV-Fraktionen zur beabsichtigten Schliessung auf Homepage des Bezirks Thema des Monats Oktober 2018 https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/thema-des-monats/artikel.749429.php ****************************************************************************** Eberhard Henze Nr. 23 Anfrage

Armutsbericht 2017 - Zur sozialen Lage der Bevölkerung im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

In o.a. Bericht wird u.a. festgehalten: … „ Charlottenburg-Wilmersdorf hat die meisten Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter. Die Grundsicherungsquote der über 65-Jährigen lag Ende September 2016 bei 7,8% (5.867 Personen; Berlin=6,0%). Von den Ausländern sind 19,8% und von den Deutschen 6,5% betroffen. Von den etwa 90% der Betroffenen mit eigenem Einkommen, beziehen 97% dieses aus der gesetzlichen Altersrente – welche jedoch zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Die Grundsicherungsquote der über 65-Jährigen nimmt mit steigender Altersgruppe ab. Langfristig werden die jüngeren Altersjahrgänge ihre höheren Grundsicherungsquoten im Übergang in die höheren Altersjahrgänge beibehalten, sodass die Altersarmut ansteigen wird.“ Ich frage das Bezirksamt:

Wie hat sich die Zahl von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf entwickelt?

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Ist bei steigenden Ausgaben im Transferleistungsbereich beabsichtigt die personellen Ressourcen aufzustocken?

Beantwortung StR Arne Herz Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin .01.2019 Abteilung Soziales und Gesundheit 14300 Bezirksstadtrat Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf Herrn Jens Friedrich

Anfrage Nr. 23 für die Senioren- BV 2018 von Herrn Eberhard Henze Armutsbericht 2017 Sehr geehrter Herr Friedrich, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Wie hat sich die Zahl von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf entwickelt?

Mit Stand vom 31.05.2018 ist Charlottenburg-Wilmersdorf weiterhin der Bezirk mit den meisten Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII im Alter von 65 Jahren und mehr: Insgesamt 6.188 Personen ab der Rentenaltersgrenze bezogen zum Stichtag Grundsicherungsleistungen (7,8 % der Altersgruppe; Berlin: 6,2%). Die Zahl der Grundsicherungsempfänger im Alter ist damit seit dem 30.09.2016 (Stand Armutsbericht 2017) von 5.867 um 5,5 % (321 Personen) gestiegen. Gleichzeitig stieg auch die Bevölkerungszahl der über 65-Jährigen, sodass der Anteil in der Altersgruppe mit 7,8 % gleichgeblieben ist. Wie bereits 2017 im Armutsbericht beobachtet, zeigen die jüngeren Altersgruppen höhere Grundsicherungsquoten (siehe Tab. 1). Es ist wahrscheinlich, dass sie ihre höheren Empfängerquoten im Übergang in die höheren Altersgruppen beibehalten werden, sodass langfristig eine insgesamt steigende Zahl an Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherungsleistungen im Alter absehbar ist.

Anzahl

Anteil Bev.-gruppe (%)

Insgesamt 6.188 7,8

Ausländer 1.594 14,6

Deutsche 4.594 6,7

65-70 Jahre 2.144 9,9

70-75 Jahre 1.777 9,4

75-80 Jahre 1.217 6,6

80+ Jahre 1.151 5,8

2. Ist bei steigenden Ausgaben im Transferleistungsbereich beabsichtigt die personellen Ressourcen aufzustocken?

Die bezirklichen Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung im Alter lagen am 31.03.2018 bei 10.011.797,34€ und haben damit im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt um 2,9% zugenommen.

Tab. 1: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB XII im Alter von 65 Jahren und mehr am 31.05.2018 nach Ausländerstatus und Altersgruppen Quelle: SenGPG (Monatliche Statistik nach dem 4. Kapitel des SGB XII in Charlottenburg-Wilmersdorf am 31.05.2018), Einwohnerregisterstatistik – Stand 31.12.2017

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Neben der Grundsicherung werden im Amt für Soziales noch zahlreiche andere Transferleistungen, wie Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege erbracht. Alle diese Leistungen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachbereich 1, dem Fachbereich für materielle Hilfen, erbracht. Hier wird in allen Bereichen die Fallzahlentwicklung genau beobachtet und die Fachbereichsleitung versucht eine auskömmliche personelle Ausstattung sicher zu stellen. Leider gelingt es in jüngster Zeit nicht immer alle offenen Stellen kurzfristig mit neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besetzten. Es wurden im Fachbereich auch zusätzliche Stellen eingerichtet. Derzeit gibt es allerdings eher ein Problem bei der tatsächlichen Besetzung offener Stellen. Auch für die Zukunft ist bei einem Zuwachs von Leistungsempfängern mit einem Zuwachs von Stellen zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen Arne Herz ***************************************************************************** Eberhard Henze Nr. 24 Anfrage zur Senioren-Bezirksversammlung am 26.11.2018 Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen. Eine Befragung zu den Lebensumständen von Menschen mit Behinderungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin (2017) Im o.a. Bericht werden in der Zusammenfassung vielfältige Handlungsmöglichkeiten auch für die bezirkliche Ebene aufgezeigt. Hier beschränke ich mich auf zwei Themen und frage das Bezirksamt: Sind sie in diesen Bereichen tätig geworden und welche Maßnahmen sind ggf. getroffen bzw. eingeleitet worden? 1. Wohnsituation und Wohnbedürfnisse ...

„ Es besteht der Wunsch nach behindertengerechtem, bezahlbarem Wohnraum (v.a. in BZR Otto-Suhr-Allee und Westend) und alternativen Wohnformen (Mehrgenerationenwohnen, Wohngemeinschaften für Menschen mit und ohne Behinderung, Altenwohngemeinschaften etc.). Entsprechender Wohnungsneubau ist zu fördern. Der Bezirk sollte eine Rekommunalisierung bezirklicher Seniorenwohnungen anstreben, um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. „ … sowie 2. Soziale Einbindung und Freizeitbedürfnisse … „Es besteht der Wunsch nach mehr gemeinschaftlichen freizeitlichen Aktivitäten, die kostenfrei/kostengünstig sind. Die Bereitstellung entsprechender Angebote zur Freizeitgestaltung und gesellschaftlicher Teilhabe muss, vor dem Hintergrund der wahrscheinlich steigenden Nachfrage, gesichert werden. Die Etablierung einer Steuerungsgruppe zur effektiven Koordination einzelner Angebote ist zu überlegen. Integrative Angebote müssen ausgebaut werden. „ ...

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Beantwortung StR Arne Herz Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin .01.2019 Abteilung Soziales und Gesundheit 14300 Bezirksstadtrat Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf Herrn Jens Friedrich

Anfrage Nr. 24 für die Senioren- BV 2018 von Herrn Eberhard Henze Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen Sehr geehrter Herr Friedrich, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

3. Wohnsituation und Wohnbedürfnisse Das Bezirksamt hat sich immer wieder intensiv dafür eingesetzt, dass die 950 Seniorenwohnungen, die derzeit vom Bezirksamt belegt werden, langfristig für die Seniorinnen und Senioren im Bezirk erhalten bleiben. Die Verfügungshoheit zu einer Eigentumsübertragung liegt hier allerdings nicht in der Hand des Bezirks, sondern auf der Ebene des Landes Berlin. Hier wird derzeit eine komplette Übertragung dieser Wohnungen an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften favorisiert. Das Bezirksamt stimmt Veränderungen nur zu, wenn langfristige Generalmietverträge abgeschlossen werden, die dem Bezirk die Belegungsrechte sichern. Unter anderem auf Grundlage der Ergebnisse des Berichtes zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen sowie des Pflegeentwicklungsplans fand im April 2018 eine Fachkonferenz „Wohnen im Alter“ statt. Die Fachkonferenz stellte u.a. die Themen „Wohnen mit Beeinträchtigung“ und „alternative Wohnformen“ in den Mittelpunkt des Fachaustausches. Die Fachkonferenz bildete den Auftakt für die Erarbeitung eines Handlungsrahmens für den Bereich „Wohnen im Alter“. Da der Anteil an Menschen mit Behinderungen mit steigender Altersgruppe zunimmt, sind auch die Bedürfnisse dieser Gruppe im Handlungsrahmen zu berücksichtigen.

4. Soziale Einbindung und Freizeitbedürfnisse

Es wurde noch keine Steuerungsgruppe zur Koordination von Angeboten zur Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderungen etabliert. Das Bezirksamt ist jedoch in vielfältiger Weise in diesem Bereich tätig: Es bestehen diverse – auch kostenlose – Sport- und Freizeitangebote für Senioren, die u.a. im Seniorenprogramm und Seniorenratgeber des Bezirksamtes übersichtlich und regelmäßig aktualisiert aufgeführt sind. Freizeitangebote werden auch auf den Seiten des Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Bezirksamtes aufgeführt. Auch die Einrichtungen der Nachbarschaftsarbeit, Stadtteilzentren und Mehrgenerationenhäuser sind wichtige Orte für die soziale Einbindung von Menschen mit Behinderungen und werden durch das Bezirksamt gefördert. Das Bezirksamt wird zum Januar 2019 eine Stelle „Koordination Altenhilfe/Geriatrie“ besetzten, welche sich u.a. mit einer Strategieentwicklung für das Themenfeld „Alter und Behinderung“ befassen wird. Damit werden insgesamt die im Bericht aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten Berücksichtigung finden. Mit freundlichen Grüßen Arne Herz *************************************************************************************

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Eberhard Henze Nr. 25 Anfrage Entwicklungsplan Pflege 2016

- für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf

In o.a. Entwicklungsplan werden insgesamt 6 Handlungsfelder abgeleitet: Ich frage das Bezirksamt: In welchen der nachfolgenden Handlungsfelder sind sie - auch vor dem Hintergrund der vielfältigen Veränderungen – tätig geworden und welche Maßnahmen sind ggf. getroffen bzw. eingeleitet worden ? Handlungsfeld 1: Herausforderungen aufgrund der alternden Bevölkerung und dem damit verbundenen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen

Handlungsfeld 2: Herausforderungen aufgrund des zunehmenden Anteils an Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund.

Handlungsfeld 3: Herausforderungen aufgrund des hohen Anteils von Frauen an allen Pflegebedürftigen.

Handlungsfeld 4: Herausforderungen im Hinblick auf das pflegerische Versorgungsangebot.

Handlungsfeld 5: Herausforderungen aufgrund der zunehmenden Zahl von an Demenz erkrankten Einwohnern und Einwohnerinnen.

Handlungsfeld 6: Herausforderungen hinsichtlich der Schaffung von bedürfnisgerechtem Wohnraum und einer alten- und pflegegerechten Quartiersgestaltung

Beantwortung StR Arne Herz Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin .01.2019 Abteilung Soziales und Gesundheit Bezirksstadtrat Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf Herrn Jens Friedrich

Anfrage Nr. 25 für die Senioren- BV 2018 von Herrn Eberhard Henze Entwicklungsplan Pflege 2016

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Sehr geehrter Herr Friedrich, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Den genannten Herausforderungen in den einzelnen Handlungsfeldern, die im Entwicklungsplan Pflege aufgezeigt

wurden, wird mit der zeitnahen Stellenbesetzung „Koordination Altenhilfe/Geriatrie“ Rechnung getragen. Ziel ist die

Entwicklung einer bezirklichen Strategie für die Sozialpolitik in Altersfragen, welche auch die Ergebnisse des

Entwicklungsplans Pflege berücksichtigen wird. Hierzu zählt u.a., dass das Engagement des Bezirksamts in der

Zusammenarbeit mit dem GPV im gemeinsamen Projekt „Demenzfreundliche Kommune“ weiter vorangetrieben wird.

Mit Blick auf die steigende Zahl Pflegebedürftiger, unterstützt das Bezirksamt Träger und Initiativen, die die

Prävention und Gesundheitsförderung im Alter im Blick haben, mit dem Ziel Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Hierzu

gehört die Unterstützung von Selbsthilfegruppe und nachbarschaftlichem Engagement (soziale Gesundheit) u.a. durch

die Förderung von Nachbarschaftshäusern und Stadtteilzentren als Orte des nachbarschaftlichen

„Zusammenkommens“. In Charlottenburg-Nord ist geplant im Rahmen des Netzwerks „Gesunde Nachbarschaft -

gemeinsam in Charlottenburg-Nord“ einen gesunden Stadtteil aufzubauen und gesundheitsförderliche Strukturen und

Angebote auch für ältere Anwohnerinnen und Anwohner zu etablieren und zu vernetzen. Ziel ist es, die

Selbstständigkeit und das gesundheitliche Wohlbefinden möglichst lange zu erhalten und Pflegebedürftigkeit zu

verhindern.

Bezogen auf das Handlungsfeld „Schaffung von bedürfnisgerechtem Wohnraum und alten- und pflegegerechte

Quartiersgestaltung“ fand im April 2018 eine Fachkonferenz „Wohnen im Alter“ statt. Diese stellte die Themen

„bezahlbarer Wohnraum“, „nachbarschaftliche Hilfsnetzwerke“ und „alternative Wohnformen“ in den Mittelpunkt

des Fachaustausches und war der Auftakt für die Erarbeitung eines Handlungsrahmens für den Bereich „Wohnen im

Alter“.

Mit freundlichen Grüßen Arne Herz ********************************************************************************** Nr. 26 Rainer Boldt

Antrag

Kundenfreundlichere Öffnungszeiten der Bäder

Krumme Straße sowie Olympiabad

Das Stadtbad Krumme Straße (Neue Halle) öffnet für die Allgemeinheit (=Steuerzahler!) in der Woche um 6.30 Uhr und am Wochenende um 10.00 Uhr! Die Öffnungszeiten waren in der Vergangenheit schon kundenfreundlicher! Das Bezirksamt wird gebeten sich bei den BBB für zumindest kundenfreundlichere Wochenendöffnungszeiten um 6.30 Uhr einzusetzen! Sieht sich der Bezirk dazu in der Lage? Auch verlängerte Saisonöffnungszeiten für das Olympiabad wären anzustreben: 1.5. bis 1.10. wäre wohl eine angemessene Sommerschwimmzeit.

Beantwortung StRin Schmitt-Schmelz Das Bezirksamt hat die Anregungen der Senioren BVV aufgenommen und diese an die zuständigen Berliner Bäderbetriebe gerichtet. Es ist gebeten die entsprechende Umsetzung verbesserter Wochenendöffnungszeiten am Stadtbad Krumme Straße sowie der erweiterten Saisonöffnungszeit des Sommerbades Olympiastadion zu prüfen. Nach entsprechender Stellungnahme durch die Berliner Bäderbetriebe wird das Bezirksamt die Seniorenvertretung in

Kenntnis setzen.

Nachtrag durch die Seniorenvertretung/ Maßnahmen

Weiterleiten des modifizierten Antrages an die Fraktionen in der BVV zur Weiterbehandlung (März 2019)Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den Berliner Bäder Betrieben für kundenfreundlichere Öffnungszeiten auch an den Wochenenden den Bädern Krumme Straße und Olympiabad einzusetzen. Dazu sollte auch eine verlängerte Saisonöffnungszeit (z.B. 1.5. bis 1.10.) gehören. **********************************************************************

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Die Seniorenvertretung

Charlottenburg-Wilmersdorf

Internet: seniorenvertretung-city-west.de seniorenvertretung.charlottenburg-wilmersdorf.de E-Mail: [email protected]

Kontakttelefone Jens Friedrich 885 45 00 Marion Halten-Bartels 313 46 47 Jutta Riemann 330 071 22 Consuela Brosda Rambichler 304 25 33 Dr. Norbert Jacob 701 896 91 Gerhard-Peter Schulz 862 31 84