SEPA Informationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg.

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SEPA Informationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg

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SEPAInformationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg

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Information für Vereine Seite 2

1. SEPA – Allgemeine Informationen

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

2. Die SEPA Überweisung

5. Vereine wechseln auf SEPA

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Information für Vereine Seite 3

SEPA - Schaffung einer einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr-Infrastruktur

Abschaffung paralleler Systeme für den nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr

Standardisierung und Entstehung eines effizienten, europaweiten Marktes für Zahlungsverkehrsabwicklung

Ausführung bargeldloser Zahlungen national wie grenzüberschreitend mit einem einheitlichem europäischen SEPA-Verfahren

Vollendung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes

Vielzahl nationalerZahlungsverfahrenVielzahl nationalerZahlungsverfahren

EinheitlicherZV-Raum

EinheitlicherZV-Raum

SEPA Zielbild

EU regulierteZahlungen

EU regulierteZahlungen

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Information für Vereine Seite 4

Heute: > 25 unterschiedliche ZV-

Abwicklungssysteme in der EU Unterschiedliche nationale Regeln und

Bestimmungen Unterschiedliche Bepreisung je Zielland Notwendigkeit von IBAN und BIC

Bisher wenige SEPA-Transaktionen

Zielbild SEPA: Abschaffung paralleler Systeme für den

nationalen Euro-Zahlungsverkehr Ausführung bargeldloser Zahlungen mit

einheitlichen europäischen SEPA-Verfahren Einheitliche Regeln und Bestimmungen EU-weit gleiche Preise für Überweisungen/

Lastschriften und Kartenzahlungen Flächendeckende Erreichbarkeit des Kunden

durch standardisierte Kontonummer (IBAN) + BIC)

Ausschließlich SEPA-Transaktionen

Non-SEPA

SEPA

SEPA

Non-SEPA

Anteil an Gesamt-tx. Anteil an Gesamt-tx.

exemplarisch exemplarisch

SEPA - Zahlungsverkehr Zielbild und Vision

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Information für Vereine Seite 5

Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf zur Vollendung der SEPA Migration

am 09.07.2012 ab 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014

Stichtagsbezogene Umdeutung - der einseitigen Ein- zugsermächtigung in eine Doppelweisung- der Doppelweisung in ein SEPA-Mandat

Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf. Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf. Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes, Nutzung von Umsetzungshilfen Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes, Nutzung von Umsetzungshilfen und Vorlagen für neu einzuholende Mandate und Vorlagen für neu einzuholende Mandate

Nach dem Stichtag können die bisher erteilten Einzugser-mächtigungen wie ein SEPA -Mandat genutzt werden

Das Verfahren der nationalen Überweisung im DTA Format läuft aus

Das Verfahren der nationalen Lastschrift im DTA Format läuft aus

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Information für Vereine Seite 6

SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen für Vereine

Inlandsüberweisung

DTA-Format

Kto-Nr. und BLZ

Einzugsermächtigungslastschrift-und Abbuchungsauftragsverfahren

SEPA-ÜberweisungSEPA-Überweisung

SEPA XML-FormatSEPA XML-Format

IBAN und BICIBAN und BIC

SEPA-Basis- und SEPA-Basis- und FirmenlastschriftverfahrenFirmenlastschriftverfahren

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Information für Vereine Seite 7

1. SEPA – Allgemeine Informationen

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

2. Die SEPA Überweisung

5. Vereine wechseln auf SEPA

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Information für Vereine Seite 8

Der Vordruck für die „neue SEPA-Überweisung“ ersetzt die nationale Überweisung mit Kontonummer und BLZ

IBAN und BIC des Empfängers

IBAN des Auftraggebers

Zahlungenauch innerhalb Deutschlands

Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 €

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Information für Vereine Seite 9

IBAN und BIC sind auf dem Konto-auszug vermerkt

Die IBAN ist die internationale Kontonummer- Länge je Land unterschiedlich:

Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, entweder 8 oder 11 Stellen

Beispiel: BIC: GENO DE 63MM1

Alternativ lassen sich IBAN und BIC durch eine Konvertierungssoftware generieren

IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von

Zahlungsaufträgen

DE 02 70169598 1234567890

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Ihre Bankleitzahl“ (8) Ihre Kontonummer (10)

IBAN: DE 02 70169598 1234567890 BIC: GENO DE 63MM1

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Information für Vereine Seite 10

1. SEPA – Allgemeine Informationen

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

2. Die SEPA Überweisung

5. Vereine wechseln auf SEPA

bv

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Information für Vereine Seite 11

Europäische Lastschriften SCT – SEPA Credit Transfer

Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren

„SDD Core“

SEPA-Basis-Lastschrift

Aktuelles Verfahren…

Abbuchungslastschriftverfahren„SDD B2B“

SEPA-Firmen-Lastschrift

… zukünftiges Verfahren

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Information für Vereine Seite 12

Auswahl der geeigneten SEPA-Lastschriften

Welche SEPA-Lastschrift

ist die Richtige?

SEPA-Basis-Lastschrift

Kann auf Verbraucher und Unternehmen bezogen werden

Der Zahlungspflichtige hat einen Erstattungsanspruch von bis zu acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung

SEPA-Firmen-Lastschrift

Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein

Der Zahlungspflichtige erklärt den Verzicht auf seinen Erstattungsanspruch

Nach Erteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats, jedoch vor der ersten Einlösung, muss der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut die Erteilung des Mandats bestätigen

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Information für Vereine Seite 13

Die wichtigsten Charakteristika der SEPA-Basis-Lastschrift

Voraussetzungen

IBAN und BIC müssen vorliegen

http://glaeubiger-id.bundesbank.de

Lastschriftmandat

Beantragen der Gläubiger ID Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung

Bei einer B2B Lastschrift ist kein Widerspruch möglich

WiderspruchEinreichen der Lastschrift

Erst- und Einmal-Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit

Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch Beantragung des SEPA- Kombimandates ab dem 9.7.2012 wie ein SEPA-Mandat verwendet

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Information für Vereine Seite 14

Vergleich der Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung/Core)„Einzugsermächtigung“ „SEPA-Basislastschrift (Core)“

Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung

Nein, bei Sicht D-2 (D-5)

Geltungsdauer Unbefristet bis auf Widerruf Mandatsverfall nach 36 Monaten ohne

Nutzung

Rückgabe für den Zahlungspflichtigen

• i. d. R. innerhalb von sechs Wochen nach Zugang eines Rechnungsabschlusses

• Bis acht Wochen für autorisierte und

bis 13 Monate für unautorisierte Lastschriften

Mandat • Einzugsermächtigung

• Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den

• Zahlungsempfänger

• SEPA-Lastschriftmandat

• Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debitor)

an den Zahlungsempfänger (Creditor) und

die Bank des Zahlungspflichtigen

(Zahlstelle)

Eindeutige Identifikation des Mandats

Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID

Mandatsprüfung Nicht erforderlich Nicht erforderlich

Aufbewahrung des Mandats

Beim Zahlungsempfänger Beim Zahlungsempfänger

Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „05“) XML (Kennzeichnung als „core“)

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4-Parteien-Modell der SEPA-Basis-Lastschrift

0. Mandatseinholung

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Information für Vereine Seite 16

Vergleich der Lastschriftverfahren (Abbuchungsverfahren/B2B)

„Abbuchungsauftrag“ „SEPA-Firmenlastschrift (B2B)

Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung

Nein, bei Sicht D-1

Rückgabe Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden vorgesehen

Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden bei autorisierten Zahlungen vorgesehen

Mandat • Abbuchungsauftrag

• Auftrag vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen

• SEPA-Firmenlastschriftmandat

• Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen

Eindeutige Identifikation des Mandats

Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID

Mandatsprüfung Zahlstelle

Ja - Abbuchungsauftrag Ja - Firmenlastschriftmandat

Aufbewahrung des Mandats

Bei der Zahlstelle Beim Zahlungsempfänger

Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“)

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Information für Vereine Seite 17

4-Parteien-Modell der SEPA-Firmen-Lastschrift

1b. Mandat

5a. Mandatsprüfung

0. Mandatseinholung

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Information für Vereine Seite 18

1. SEPA – Allgemeine Informationen

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

2. Die SEPA Überweisung

5. Vereine wechseln auf SEPA

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Information für Vereine Seite 19

Mit Gläubiger ID und Mandatsreferenz Abbuchungen von SEPA-Lastschriften besser kontrollieren

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID, engl. Creditor Identifier) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen:

Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de

Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden.

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Information für Vereine Seite 20

SEPA - Direct Debit Wer kann die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen?

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Das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift

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Information für Vereine Seite 22

1. SEPA – Allgemeine Informationen

3. Die SEPA Lastschriftverfahren

Das Lastschriftmandat4.

2. Die SEPA Überweisung

5. Vereine wechseln auf SEPA

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Information für Vereine Seite 23

Die „Migration“Ab 9. Juli 2012 alles möglich

Inkasso-Kunden können ab 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren!

-Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.

-Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

-Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen.

-„Kombi-Mandate“ sind nicht mehr notwendig.

-Unternehmen sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen.

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Information für Vereine Seite 24

Umdeutungslösung durch Anpassung der AGB (Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift und für den Lastschrifteinzug) – aus Einzugsermächtigung wird SEPA-Mandat –

Bestehende Einzugsermächtigungen können nach der Anpassung der AGB weiter verwendet werdenDer Creditor muss die fehlenden Angaben (IBAN, BIC, Gläubiger ID, Mandatsreferenz, Datum) in den Systemen ergänzen

Einzugs-Ermächtigung

Name des Creditors Name des Debtors Adresse (optional) Kontonummer Bankleitzahl

Einzugs-Ermächtigung

Name des Creditors Name des Debtors Adresse (optional) Kontonummer Bankleitzahl

SEPA-Mandat

Name des Creditors Name des Debtors IBAN BIC Adresse des Creditors Adresse des Debtors Gläubiger ID Mandatsreferenz Art der Zahlung Datum der 1. SEPA Lastschrift

SEPA-Mandat

Name des Creditors Name des Debtors IBAN BIC Adresse des Creditors Adresse des Debtors Gläubiger ID Mandatsreferenz Art der Zahlung Datum der 1. SEPA Lastschrift

Anpassung der AGBErgänzungen durch den Creditor

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Information für Vereine Seite 25

Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen I

- Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen.

- Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus.

- Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um(z. B. mit dem IBAN-Konverter).

- Informieren Sie Ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel, und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit.

- Prüfen Sie technische Systeme und Software auf SEPA-Fähigkeit.

- Passen Sie Arbeitsabläufe und interne Prozesse an die neuen Anforderungen an.

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Information für Vereine Seite 26

Was ist zu tun?Einmalig zur Umstellung

– Beantragung der Gläubiger ID bei der Deutschen Bundesbank

– Abschluss einer neuen Lastschriftvereinbarung mit der Hausbank

– Mandat

– Neues Mandat einholen

– Umdeutung der bestehenden Einzugsermächtigungen

– Festlegung der Mandatsreferenz je Kunde / Mitglied

– Rechtzeitige Information der Zahlungspflichtigen (Prenotification)

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Information für Vereine Seite 27

Was ist zu tun?Regelmäßig bei Zahlungen / Einzüge

– Erstellung der Zahlungen - Lastschriften mit einem SEPA-fähigen Programm

– Bei Lastschriften SDD: Rechtzeitige Information der Zahlungspflichtigen (Pre-Notifikation spätestens D – 14) – Form nicht vorgeschrieben

– Einreichung der Zahlungen – Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum

– Bei gültigem Mandat (SDD) kann die Zahlung nach 8 Wochen nicht mehr zurück gegeben werden

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Information für Vereine Seite 28

Wir machen den Weg frei

Unser Informationsmaterial für Sie:

– „VR-FinanzPlan Mittelstand“

– „Liquidität und Zahlungsverkehr“

– „SEPA – Herausforderung und Chance“

IBAN-Konverter

SEPA Navigator: Interaktiver Check – Ist Ihr Unternehmen SEPA-FIT –

www.vrbank-rendsburg.de

Unsere SEPA-Spezialisten beraten Sie gerne:

– bei der Analyse der Umstellungsanforderungen

– bei der Anpassung Ihrer Zahlungsverkehrs-Software

– zu neuen Dienstleistungen

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Information für Vereine Seite 29

Softwareprodukte – VR-NetWorld Software

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Information für Vereine Seite 30

Funktionen zur Umstellung auf SEPA

Konvertierung von Stammdaten

Automatische Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in den Stammdaten

– Alle erfassten inländischen Kontakte werden automatisch um IBAN und BIC angereichert

– BIC wird aus dem jeweils aktuellen Bankleitzahlenbestand der Bundesbank ermittelt

– IBAN wird intern berechnet. Bekannte Ausnahmen werden hierbei berücksichtigt

Erleichterungen bei der Erfassung von SEPA-Aufträgen

IBAN wird bereits während der Erfassung geprüft und farblich grün hervorgehoben wenn er rechnerisch richtig ist

„IBAN only“: Für innerdeutsche SEPA Zahlungen wird der BIC automatisch durch die VR-NetWorld Software eingetragen

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Softwareprodukte – Profi cash

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Konvertierung von IZV-Aufträgen (Überweisung)

Import von DTA-Dateien und Konvertierung in SEPA-Aufträge

„Massenkonvertierung“ von vorhandenen Aufträgen in SEPA-Aufträge

Konvertierung von Stammdaten:

Alle erfassten inländischen Kontakte werden automatisch um IBAN und BIC angereichert

– BIC wird aus dem jeweils aktuellen Bankleitzahlenbestand der Bundesbank ermittelt

– IBAN wird intern berechnet. Bekannte Ausnahmen werden hierbei berücksichtigt

Konvertierung von vorhandenen Zahlungsaufträgen (Lastschriften)

Funktionen zur Umstellung auf SEPA

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Information für Vereine Seite 33

Mandatsverwaltung (Creditor)

– Die Mandatsinformationen können am Konto des Zahlungspflichtigen gespeichert/geändert/gelöscht werden

– Die Gläubiger-ID kann in den Firmen/Kontostammdaten gespeichert werden

Zusätzlich für SEPA-Lastschriften

– Prüfung des Ausführungsdatums hinsichtlich erforderlicher Vorlauftage zum nächstmöglichen „Requestet Collection Date“ bei der Auftragserstellung

– Prüfung des Ausführungsdatums hinsichtlich erforderlicher Vorlauftage vor einer Joberstellung mit der Möglichkeit einer Datumskorrektur, sowie Prüfung des Ausführungsdatums vor der Jobversendung

Aktueller SEPA Leistungsumfang - Mandate

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Information für Vereine Seite 34

Ein Verein wechselt auf SEPA

Formatänderung von DTA auf XML Anpassung der Hardware IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl Vorlauffristen für Lastschriften – keine Fälligkeit bei Sicht Mandatsaufbewahrung beim Zahlungsempfänger

UmsetzungUmsetzung

Checkliste Checkliste

Zentralisierung der Konten Vereinheitlichung bezüglich Rechtsrahmen und Rückgabefristen

Um einen reibungslosen und sicheren Übergang zur Migration auf SEPA gewährleisten zu können, stellt Ihnen Ihre Kieler Volksbank gerne die speziell auf Vereine zugeschnittene Checkliste zur Verfügung.

Vorteile Vorteile

Operative ÄnderungenOperative

Änderungen

Prüfen der EDV auf SEPA Kompatibilität, ggf. Systempartner ansprechen Angabe von IBAN und BIC in Rechnungen und von Geschäftspartnern

einfordern Beachten der Vorlauffristen für SEPA-Lastschrifteinzüge Einrichten eines Mandatsservices, z.B. in EB-Produkten wie VR-

Networld oderProfiCash

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Information für Vereine Seite 35

VIELEN DANK