SEPA Informationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg.
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SEPAInformationen für Vereine der der VR Bank im Kreis Rendsburg
Information für Vereine Seite 2
1. SEPA – Allgemeine Informationen
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
2. Die SEPA Überweisung
5. Vereine wechseln auf SEPA
Information für Vereine Seite 3
SEPA - Schaffung einer einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr-Infrastruktur
Abschaffung paralleler Systeme für den nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr
Standardisierung und Entstehung eines effizienten, europaweiten Marktes für Zahlungsverkehrsabwicklung
Ausführung bargeldloser Zahlungen national wie grenzüberschreitend mit einem einheitlichem europäischen SEPA-Verfahren
Vollendung des einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes
Vielzahl nationalerZahlungsverfahrenVielzahl nationalerZahlungsverfahren
EinheitlicherZV-Raum
EinheitlicherZV-Raum
SEPA Zielbild
EU regulierteZahlungen
EU regulierteZahlungen
Information für Vereine Seite 4
Heute: > 25 unterschiedliche ZV-
Abwicklungssysteme in der EU Unterschiedliche nationale Regeln und
Bestimmungen Unterschiedliche Bepreisung je Zielland Notwendigkeit von IBAN und BIC
Bisher wenige SEPA-Transaktionen
Zielbild SEPA: Abschaffung paralleler Systeme für den
nationalen Euro-Zahlungsverkehr Ausführung bargeldloser Zahlungen mit
einheitlichen europäischen SEPA-Verfahren Einheitliche Regeln und Bestimmungen EU-weit gleiche Preise für Überweisungen/
Lastschriften und Kartenzahlungen Flächendeckende Erreichbarkeit des Kunden
durch standardisierte Kontonummer (IBAN) + BIC)
Ausschließlich SEPA-Transaktionen
Non-SEPA
SEPA
SEPA
Non-SEPA
Anteil an Gesamt-tx. Anteil an Gesamt-tx.
exemplarisch exemplarisch
SEPA - Zahlungsverkehr Zielbild und Vision
Information für Vereine Seite 5
Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf zur Vollendung der SEPA Migration
am 09.07.2012 ab 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014
Stichtagsbezogene Umdeutung - der einseitigen Ein- zugsermächtigung in eine Doppelweisung- der Doppelweisung in ein SEPA-Mandat
Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf. Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA-Format, ggf. Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes, Nutzung von Umsetzungshilfen Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes, Nutzung von Umsetzungshilfen und Vorlagen für neu einzuholende Mandate und Vorlagen für neu einzuholende Mandate
Nach dem Stichtag können die bisher erteilten Einzugser-mächtigungen wie ein SEPA -Mandat genutzt werden
Das Verfahren der nationalen Überweisung im DTA Format läuft aus
Das Verfahren der nationalen Lastschrift im DTA Format läuft aus
Information für Vereine Seite 6
SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen für Vereine
Inlandsüberweisung
DTA-Format
Kto-Nr. und BLZ
Einzugsermächtigungslastschrift-und Abbuchungsauftragsverfahren
SEPA-ÜberweisungSEPA-Überweisung
SEPA XML-FormatSEPA XML-Format
IBAN und BICIBAN und BIC
SEPA-Basis- und SEPA-Basis- und FirmenlastschriftverfahrenFirmenlastschriftverfahren
Information für Vereine Seite 7
1. SEPA – Allgemeine Informationen
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
2. Die SEPA Überweisung
5. Vereine wechseln auf SEPA
Information für Vereine Seite 8
Der Vordruck für die „neue SEPA-Überweisung“ ersetzt die nationale Überweisung mit Kontonummer und BLZ
IBAN und BIC des Empfängers
IBAN des Auftraggebers
Zahlungenauch innerhalb Deutschlands
Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 €
Information für Vereine Seite 9
IBAN und BIC sind auf dem Konto-auszug vermerkt
Die IBAN ist die internationale Kontonummer- Länge je Land unterschiedlich:
Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, entweder 8 oder 11 Stellen
Beispiel: BIC: GENO DE 63MM1
Alternativ lassen sich IBAN und BIC durch eine Konvertierungssoftware generieren
IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von
Zahlungsaufträgen
DE 02 70169598 1234567890
ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Ihre Bankleitzahl“ (8) Ihre Kontonummer (10)
IBAN: DE 02 70169598 1234567890 BIC: GENO DE 63MM1
Information für Vereine Seite 10
1. SEPA – Allgemeine Informationen
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
2. Die SEPA Überweisung
5. Vereine wechseln auf SEPA
bv
Information für Vereine Seite 11
Europäische Lastschriften SCT – SEPA Credit Transfer
Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren
„SDD Core“
SEPA-Basis-Lastschrift
Aktuelles Verfahren…
Abbuchungslastschriftverfahren„SDD B2B“
SEPA-Firmen-Lastschrift
… zukünftiges Verfahren
Information für Vereine Seite 12
Auswahl der geeigneten SEPA-Lastschriften
Welche SEPA-Lastschrift
ist die Richtige?
SEPA-Basis-Lastschrift
Kann auf Verbraucher und Unternehmen bezogen werden
Der Zahlungspflichtige hat einen Erstattungsanspruch von bis zu acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung
SEPA-Firmen-Lastschrift
Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein
Der Zahlungspflichtige erklärt den Verzicht auf seinen Erstattungsanspruch
Nach Erteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats, jedoch vor der ersten Einlösung, muss der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut die Erteilung des Mandats bestätigen
Information für Vereine Seite 13
Die wichtigsten Charakteristika der SEPA-Basis-Lastschrift
Voraussetzungen
IBAN und BIC müssen vorliegen
http://glaeubiger-id.bundesbank.de
Lastschriftmandat
Beantragen der Gläubiger ID Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung
Bei einer B2B Lastschrift ist kein Widerspruch möglich
WiderspruchEinreichen der Lastschrift
Erst- und Einmal-Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben, Folgelastschriften spätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit
Aktuell bestehende Einzugsermächtigungen werden durch Beantragung des SEPA- Kombimandates ab dem 9.7.2012 wie ein SEPA-Mandat verwendet
Information für Vereine Seite 14
Vergleich der Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung/Core)„Einzugsermächtigung“ „SEPA-Basislastschrift (Core)“
Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung
Nein, bei Sicht D-2 (D-5)
Geltungsdauer Unbefristet bis auf Widerruf Mandatsverfall nach 36 Monaten ohne
Nutzung
Rückgabe für den Zahlungspflichtigen
• i. d. R. innerhalb von sechs Wochen nach Zugang eines Rechnungsabschlusses
• Bis acht Wochen für autorisierte und
bis 13 Monate für unautorisierte Lastschriften
Mandat • Einzugsermächtigung
• Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den
• Zahlungsempfänger
• SEPA-Lastschriftmandat
• Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debitor)
an den Zahlungsempfänger (Creditor) und
die Bank des Zahlungspflichtigen
(Zahlstelle)
Eindeutige Identifikation des Mandats
Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID
Mandatsprüfung Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Aufbewahrung des Mandats
Beim Zahlungsempfänger Beim Zahlungsempfänger
Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „05“) XML (Kennzeichnung als „core“)
Information für Vereine Seite 15
4-Parteien-Modell der SEPA-Basis-Lastschrift
0. Mandatseinholung
Information für Vereine Seite 16
Vergleich der Lastschriftverfahren (Abbuchungsverfahren/B2B)
„Abbuchungsauftrag“ „SEPA-Firmenlastschrift (B2B)
Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung
Nein, bei Sicht D-1
Rückgabe Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden vorgesehen
Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden bei autorisierten Zahlungen vorgesehen
Mandat • Abbuchungsauftrag
• Auftrag vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen
• SEPA-Firmenlastschriftmandat
• Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen
Eindeutige Identifikation des Mandats
Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID
Mandatsprüfung Zahlstelle
Ja - Abbuchungsauftrag Ja - Firmenlastschriftmandat
Aufbewahrung des Mandats
Bei der Zahlstelle Beim Zahlungsempfänger
Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“)
Information für Vereine Seite 17
4-Parteien-Modell der SEPA-Firmen-Lastschrift
1b. Mandat
5a. Mandatsprüfung
0. Mandatseinholung
Information für Vereine Seite 18
1. SEPA – Allgemeine Informationen
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
2. Die SEPA Überweisung
5. Vereine wechseln auf SEPA
Information für Vereine Seite 19
Mit Gläubiger ID und Mandatsreferenz Abbuchungen von SEPA-Lastschriften besser kontrollieren
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (kurz Gläubiger-ID, engl. Creditor Identifier) dient der Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann ausschließlich im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de
Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden.
Information für Vereine Seite 20
SEPA - Direct Debit Wer kann die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen?
Information für Vereine Seite 21
Das SEPA-Lastschrift-Mandat für die SEPA-Basis-Lastschrift
Information für Vereine Seite 22
1. SEPA – Allgemeine Informationen
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
2. Die SEPA Überweisung
5. Vereine wechseln auf SEPA
Information für Vereine Seite 23
Die „Migration“Ab 9. Juli 2012 alles möglich
Inkasso-Kunden können ab 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren!
-Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.
-Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.
-Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen.
-„Kombi-Mandate“ sind nicht mehr notwendig.
-Unternehmen sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen.
Information für Vereine Seite 24
Umdeutungslösung durch Anpassung der AGB (Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift und für den Lastschrifteinzug) – aus Einzugsermächtigung wird SEPA-Mandat –
Bestehende Einzugsermächtigungen können nach der Anpassung der AGB weiter verwendet werdenDer Creditor muss die fehlenden Angaben (IBAN, BIC, Gläubiger ID, Mandatsreferenz, Datum) in den Systemen ergänzen
Einzugs-Ermächtigung
Name des Creditors Name des Debtors Adresse (optional) Kontonummer Bankleitzahl
Einzugs-Ermächtigung
Name des Creditors Name des Debtors Adresse (optional) Kontonummer Bankleitzahl
SEPA-Mandat
Name des Creditors Name des Debtors IBAN BIC Adresse des Creditors Adresse des Debtors Gläubiger ID Mandatsreferenz Art der Zahlung Datum der 1. SEPA Lastschrift
SEPA-Mandat
Name des Creditors Name des Debtors IBAN BIC Adresse des Creditors Adresse des Debtors Gläubiger ID Mandatsreferenz Art der Zahlung Datum der 1. SEPA Lastschrift
Anpassung der AGBErgänzungen durch den Creditor
Information für Vereine Seite 25
Was ist zu tun?Handlungsempfehlungen für Unternehmen I
- Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen.
- Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus.
- Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um(z. B. mit dem IBAN-Konverter).
- Informieren Sie Ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel, und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit.
- Prüfen Sie technische Systeme und Software auf SEPA-Fähigkeit.
- Passen Sie Arbeitsabläufe und interne Prozesse an die neuen Anforderungen an.
Information für Vereine Seite 26
Was ist zu tun?Einmalig zur Umstellung
– Beantragung der Gläubiger ID bei der Deutschen Bundesbank
– Abschluss einer neuen Lastschriftvereinbarung mit der Hausbank
– Mandat
– Neues Mandat einholen
– Umdeutung der bestehenden Einzugsermächtigungen
– Festlegung der Mandatsreferenz je Kunde / Mitglied
– Rechtzeitige Information der Zahlungspflichtigen (Prenotification)
Information für Vereine Seite 27
Was ist zu tun?Regelmäßig bei Zahlungen / Einzüge
– Erstellung der Zahlungen - Lastschriften mit einem SEPA-fähigen Programm
– Bei Lastschriften SDD: Rechtzeitige Information der Zahlungspflichtigen (Pre-Notifikation spätestens D – 14) – Form nicht vorgeschrieben
– Einreichung der Zahlungen – Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum
– Bei gültigem Mandat (SDD) kann die Zahlung nach 8 Wochen nicht mehr zurück gegeben werden
Information für Vereine Seite 28
Wir machen den Weg frei
Unser Informationsmaterial für Sie:
– „VR-FinanzPlan Mittelstand“
– „Liquidität und Zahlungsverkehr“
– „SEPA – Herausforderung und Chance“
IBAN-Konverter
SEPA Navigator: Interaktiver Check – Ist Ihr Unternehmen SEPA-FIT –
www.vrbank-rendsburg.de
Unsere SEPA-Spezialisten beraten Sie gerne:
– bei der Analyse der Umstellungsanforderungen
– bei der Anpassung Ihrer Zahlungsverkehrs-Software
– zu neuen Dienstleistungen
Information für Vereine Seite 29
Softwareprodukte – VR-NetWorld Software
Information für Vereine Seite 30
Funktionen zur Umstellung auf SEPA
Konvertierung von Stammdaten
Automatische Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in den Stammdaten
– Alle erfassten inländischen Kontakte werden automatisch um IBAN und BIC angereichert
– BIC wird aus dem jeweils aktuellen Bankleitzahlenbestand der Bundesbank ermittelt
– IBAN wird intern berechnet. Bekannte Ausnahmen werden hierbei berücksichtigt
Erleichterungen bei der Erfassung von SEPA-Aufträgen
IBAN wird bereits während der Erfassung geprüft und farblich grün hervorgehoben wenn er rechnerisch richtig ist
„IBAN only“: Für innerdeutsche SEPA Zahlungen wird der BIC automatisch durch die VR-NetWorld Software eingetragen
Information für Vereine Seite 31
Softwareprodukte – Profi cash
Information für Vereine Seite 32
Konvertierung von IZV-Aufträgen (Überweisung)
Import von DTA-Dateien und Konvertierung in SEPA-Aufträge
„Massenkonvertierung“ von vorhandenen Aufträgen in SEPA-Aufträge
Konvertierung von Stammdaten:
Alle erfassten inländischen Kontakte werden automatisch um IBAN und BIC angereichert
– BIC wird aus dem jeweils aktuellen Bankleitzahlenbestand der Bundesbank ermittelt
– IBAN wird intern berechnet. Bekannte Ausnahmen werden hierbei berücksichtigt
Konvertierung von vorhandenen Zahlungsaufträgen (Lastschriften)
Funktionen zur Umstellung auf SEPA
Information für Vereine Seite 33
Mandatsverwaltung (Creditor)
– Die Mandatsinformationen können am Konto des Zahlungspflichtigen gespeichert/geändert/gelöscht werden
– Die Gläubiger-ID kann in den Firmen/Kontostammdaten gespeichert werden
Zusätzlich für SEPA-Lastschriften
– Prüfung des Ausführungsdatums hinsichtlich erforderlicher Vorlauftage zum nächstmöglichen „Requestet Collection Date“ bei der Auftragserstellung
– Prüfung des Ausführungsdatums hinsichtlich erforderlicher Vorlauftage vor einer Joberstellung mit der Möglichkeit einer Datumskorrektur, sowie Prüfung des Ausführungsdatums vor der Jobversendung
Aktueller SEPA Leistungsumfang - Mandate
Information für Vereine Seite 34
Ein Verein wechselt auf SEPA
Formatänderung von DTA auf XML Anpassung der Hardware IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl Vorlauffristen für Lastschriften – keine Fälligkeit bei Sicht Mandatsaufbewahrung beim Zahlungsempfänger
UmsetzungUmsetzung
Checkliste Checkliste
Zentralisierung der Konten Vereinheitlichung bezüglich Rechtsrahmen und Rückgabefristen
Um einen reibungslosen und sicheren Übergang zur Migration auf SEPA gewährleisten zu können, stellt Ihnen Ihre Kieler Volksbank gerne die speziell auf Vereine zugeschnittene Checkliste zur Verfügung.
Vorteile Vorteile
Operative ÄnderungenOperative
Änderungen
Prüfen der EDV auf SEPA Kompatibilität, ggf. Systempartner ansprechen Angabe von IBAN und BIC in Rechnungen und von Geschäftspartnern
einfordern Beachten der Vorlauffristen für SEPA-Lastschrifteinzüge Einrichten eines Mandatsservices, z.B. in EB-Produkten wie VR-
Networld oderProfiCash
Information für Vereine Seite 35
VIELEN DANK