Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA · (Single Euro Payments Area – SEPA) Diagramm ......

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Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Thomas Höll, stellv. Abteilungsdirektor, DZ BANK Stand: 1. Juni 2013 Information für Firmenkunden + Vereine

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Einheitlicher

Euro-Zahlungsverkehrsraum

(Single Euro Payments Area – SEPA)

Thomas Höll, stellv. Abteilungsdirektor, DZ BANK

Stand: 1. Juni 2013

Information für Firmenkunden + Vereine

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Übersicht

• Ziele und Beteiligte

• Der „SEPA-Raum“

• Zeitplan

• Neuerungen im Überblick

• IBAN und BIC

• SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung

• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate

• Ihre Vorteile

• Was ist zu tun?

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Schritt zur Vollendung des

EU-Binnenmarktes

• Stärkung der europäischen Wirtschaft

• Entwicklung effizienter europäischer

Zahlungsverkehrsinstrumente

• Intensivierung des EU-weiten

Wettbewerbs

Wieso, weshalb, warum?

Hintergründe und Ziele

bisher: 25 verschiedene nationale Systeme

neu: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA)

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SEPA auf einen Blick

Bargeldlose Euro-Zahlungen

• von einem einzigen Konto

• national und grenzüberschreitend

EU-Zahlungsverkehr:

• einfach

• sicher

• effizient

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Wer hat‘s erfunden?

Beteiligte und Umfeld

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Text / Bild 32 Staaten

Alle 17 Euro-Staaten

10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld)

Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz*

* Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie 8

Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union

Der „S€PA-Raum“ im Überblick

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Die „Migration“

Der Zeitplan zur Umsetzung

28.Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens

1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-

Lastschriftverfahren sichergestellt

31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

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Die „Migration“

Der Zeitplan zur Umsetzung

9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den

Lastschriftverkehr)

8. November 2012 Das SEPA-Begleitgesetz wurde am 8.11.2012 im

Bundestag verabschiedet.

Die Umsetzungsfristen werden nicht verändert.

Das Gesetz ist im Dezember 2012 in Kraft getreten

1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren

=> Verbraucher dürfen bis 01.02.2016 noch Kontonummer

und BLZ verwenden

=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014

„XML-Pflicht“

1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet

=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN

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Jeder ist betroffen

Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE

(als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.)

Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands und/oder in

„SEPA-Länder“ abwickeln

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Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen

Inlandsüberweisung

DTA-Format

Kontonummer und BLZ

Einzugsermächtigung

Abbuchungsauftrag

SEPA-Überweisung

SEPA XML-Format

IBAN

SEPA-

Basis-Lastschriftverfahren

SEPA-

Firmenlastschriftverfahren

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Der Vordruck für die €uro-Überweisung

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Neues Beleg-

erkennungs-

merkmal „16“

Zahlungen

auch

innerhalb

Deutschlands

Wegfall der

Betragsgrenze

von 50.000 Euro

IBAN des

Kontoinhabers/

Zahlers

IBAN des

Zahlungs-

empfängers

Neuer Name

zur Unter-

scheidung

BIC des Zahlungs-

empfängers

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Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC I

Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische

Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen).

DE02 1234 5678 1234 5678 90

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen.

BIC der Volksbank Kinzigtal eG: GENODE61KZT

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Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC II

Hier finden Sie die IBAN und BIC

Ihres eigenen Kontos.

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Verbraucher Nicht-Verbraucher (Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine,…)

ab 01. Februar 2014

national IBAN oder

Kontonummer / BLZ

IBAN

SEPA-weit IBAN + BIC IBAN + BIC

ab 01. Februar 2016

national IBAN IBAN

SEPA-weit IBAN IBAN

Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC III

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Kleine, aber feine Unterschiede

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Inlandsüberweisung*

€uro-Überweisung

Anwendungs-

bereich

Deutschland 27 EU-Länder

sowie Island, Liechtenstein,

Norwegen und die Schweiz

Betragsgrenze keine keine

Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl

- Name des Kreditinstituts/ des

Zahlungsdienstleisters des

Zahlungsempfängers

-IBAN des Zahlungsempfängers*

* ab 1.2.2016

Belege „Überweisung“ (BS 20) „€URO-Überweisung“ (BS 16)

Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022

*noch bis 1. Februar 2014

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Von Kontonummer und Bankleitzahl zu IBAN und BIC

Kontonummer + BLZ IBAN + BIC

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

SEPA-Informationen auf der Homepage

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SEPA-Informationen auf der Homepage

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SEPA-Informationen auf der Homepage

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Der VR-IBAN-Konverter

BLZ + Kontonummer IBAN (+ BIC) Kontonummer und BLZ IBAN und BIC

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Der VR-IBAN-Konverter

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Einzugsermächtigungs-

lastschriftverfahren

„SDD Core“

SEPA-Basis-Lastschrift

Aktuelles Verfahren… … zukünftiges Verfahren

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Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar

NEU

NEU

NEU

NEU

Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber

Zahlungsempfänger und Zahlstelle

Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren

ein konkretes Fälligkeitsdatum (D)

Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen

eine Vorausinformation rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln

Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig

zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen

• bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und

• bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit (D)

vorliegt.

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Latschrifterfassung in ProfiCash 10 einer

SEPA-Basis-Lastschrift

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Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

NEU

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)

Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren

(SEPA Direct Debit „Core“ und „B2B“)

fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

in Deutschland neu entwickelt:

• zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank

(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

DE 02 ZZZ 01234567890

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

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Die Mandatsreferenz

Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

Die Mandatsreferenz

• wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben

• In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen

Identifizierung eines SEPA-Mandats

• Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher

festgelegt werden.

maximal 35 Stellen, alphanumerisch

erlaubte Zeichen: 0 – 9 A – Z a – z : - + /

nicht erlaubte Zeichen: ä, ö, ü, Leerzeichen oder andere Zeichen

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Debitor/Zahler

Kreditor

Empfänger • Mandatsverwaltung

• Mandatsprüfung

1 Vordruck Mandat (inkl. CI) Mandat

Bank

des Kreditors

Bank des

Debitors

Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Vereinbarung Fälligkeitstag D / Vorabinformation 3

Ein

reic

hu

ng d

er

L

asts

ch

rift

(D

-6 /

D-3

)

4

Prü

fun

g

Glä

ub

ige

r-ID

5

Einreichung der Lastschrift 6

Belastung am Fälligkeitstag D 7

Prüfung und Gutschrift 8

Avis

de

r G

uts

ch

rift

9

Erteilung Mandat 2 Mandat

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„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

Einzugsermächtigungsverfahren

„Einzugsermächtigung“

Europäisches Lastschriftverfahren

„SDD Core“„SEPA-Basis-Lastschrift“

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

Auflieferung

Ausführung /

Fälligkeit

bei Sicht

bei Sicht (D)

D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3

(wiederkehrende Lastschrift)

am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabe wg.

Widerspruch

• Zahlungspflichtiger:

8 Wochen nach Belastungsdatum

• Zahlungspflichtiger:

8 Wochen nach Belastungsdatum

Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „05“)

• papierhafter Beleg, Diskette, CD-

ROM, USB-Stick, online

XML (Kennzeichnung als „core“)

nur noch online !

Mandat Einzugsermächtigung1)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen

(Debitor) an den Zahlungsempfänger

(Creditor) und an die Bank des

Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

SEPA-Lastschriftmandat2)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen

(Debitor) an den Zahlungsempfänger

(Creditor) und an die Bank des

Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

Gläubiger-ID nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig

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Vorabankündigung (Pre-Notification)

• Die Vorabankündigung (Pre-Notification) ist die verpflichtende Information

des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“

• Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende

Deckung auf seinem Konto zu sorgen

• Der Gläubiger muss die Vorabankündigung spätestens 14 Kalendertage vor

der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

• Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen

mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer und

die Mandatsreferenz genannt werden

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Vorabankündigung (Pre-Notification)

Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den

Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt

werden, z.B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit. (Die 14 Tage für die

Vorabankündigung (Pre-Notification) werden gerechnet zum Fälligkeitstag)

Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Vorabankündigung (Pre-

Notification) vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger

und Zahlungspflichtigen betrifft

Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine

einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug

und die Angabe der Fälligkeitstermine

Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B.

• SMS, Telefon, Mail, Brief, Vertrag, Rechnung

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Pre-Notification - Beispiele

Beispiel für eine einzelne Prenotification pro Einzug:

Telefonrechnung vom 5.12.2012:

"Die Forderung von 68,11 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu

der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto

IBAN DE79 6809 0000 0000 3321 00 bei der Volksbank xxx eG GENODE61WYH

zum Fälligkeitstag 15.12.2012 ein.“

Beispiel für eine einmalige Prenotification:

Mietvertrag:

"Die Miete von 500 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der

Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto

IBAN DE79 6809 0000 0000 3321 00 bei der Volksbank xxx eG GENODE61WYH zum

jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2013 ein.

Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag

auf den 1. folgenden Werktag."

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Die „Migration“

Seit 9. Juli 2012 alles möglich

• seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen

auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden

• Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im

SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

• Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden,

sofern diese wirksam vorliegen.

• Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-

Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die

Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

Musterschreiben Umdeutung

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Das Vorgehen

Überblick

Voraussetzungen

IBAN und BIC müssen

vorliegen

Inkassovereinbarung

mit der Bank erneuern

http://glaeubiger-

id.bundesbank.de

Lastschriftmandat

Beantragen der

Gläubiger ID

Widerspruchsfrist für

den Zahlungspflichtigen

beträgt max. 8 Wochen

bei nicht autorisierten

Zahlungen 13 Monate,

nach Belastungsbuchung

Widerspruch Einreichen der

Lastschrift

Erst- und Einmal-

Lastschriften werden

von der Bank des

Empfängers spätestens

6 Bankarbeitstage vor

Fälligkeit in die

Verrechnung gegeben,

Folgelastschriften

spätestens 3

Bankarbeitstage vor

Fälligkeit

Aktuell bestehende

Einzugsermächtigungen

werden durch eine

Umdeutung ab dem

9.7.2012 zu einem

SEPA-Mandat

Empfehlung: bis zur

firmenindividuellen

Umstellung weiterhin

Einzugsermächtigungen

einholen und diese

dann umdeuten

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Einreichungsfristen bei SEPA-Basis-Lastschriften

SEPA-Basis-Lastschrift (CORE)

• Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift • Früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit

• Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit

• Folge- und letztmalige Lastschrift • Früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit

• Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit

TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage

Das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen.

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

Aktuelles Verfahren…

Abbuchungs-

lastschriftverfahren

„SDD B2B“

SEPA-Firmen-Lastschrift

… zukünftiges Verfahren

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Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

NEU

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SEPA-Firmen-Lastschrift

Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift

Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen-

Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten:

Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen

Mandat muss ein B2B-Mandat sein

Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank

Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 2

Tage vor Fälligkeit (D-2)

die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das

Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein)

Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen

(nur bei unautorisierten Lastschriften)

Firmenlastschriftmandate sind nur mit Firmenstempel/Firmenname gültig

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„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012

Abbuchungsauftragsverfahren

„Abbuchungsauftrag“

„SDD B2B“

„SEPA-Firmen-Lastschrift“

Auflieferung

Ausführung /

Fälligkeit

bei Sicht

bei Sicht (D)

mit D-2 (Erstlastschrift) bzw. D-2

(wiederkehrende Lastschrift)

am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

bei Widerspruch

keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden

gegen die Belastungsbuchung vorgesehen

keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden

gegen die Belastungsbuchung vorgesehen

Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“)

Mandat Abbuchungsauftrag

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die

Bank des Zahlungspflichtigen

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen

(Debtor) an den Zahlungsempfänger

(Creditor) und an die Bank des

Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

Mandatsprüfung

Zahlstelle

erforderlich;

Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten

Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft

sein

erforderlich;

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor

dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen

und geprüft sein

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /

nicht notwendig

vorhanden /

notwendig

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Einreichungsfristen bei SEPA-Firmen-Lastschriften

SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)

• Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige

Lastschrift

• Früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit

• Späteste Einreichung: 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit

*TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertag

das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen

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Übersicht

• Ziele und Beteiligte

• Der „SEPA-Raum“

• Zeitplan

• Neuerungen im Überblick

• IBAN und BIC

• SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung

• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate

• Ihre Vorteile

• Was ist zu tun?

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SEPA - Ihre Vorteile

Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr

Konto bei der Volksbank Kinzigtal eG

Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen.

Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs

aus Ihrer Rechnungslegung selbst.

Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland.

Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen.

Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die

kompetente Unterstützung Ihrer Volksbank Kinzigtal eG

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Übersicht

• Ziele und Beteiligte

• Der „SEPA-Raum“

• Zeitplan

• Neuerungen im Überblick

• IBAN und BIC

• SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung

• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate

• Ihre Vorteile

• Was ist zu tun?

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Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Unternehmen I

Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)

Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen

Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit

(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar)

Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit

Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

Fragen Sie Kunden und Lieferanten im Ausland nach deren

Bankverbindung mit IBAN und BIC

Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc.

zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung mit Musterbriefen

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Text / Bild • Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug:

– Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen

– Inkassovereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern

– Aufbau der Mandatsreferenz festlegen

– Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten

– Vorlauffristen bei der Einreichung beachten

– Vorabankündigung (Pre-Notification) beachten

• Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug:

– neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)

– Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Unternehmen II

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Wichtig:

die Einreichung von Lastschriften erfolgt ab dem 01.02.2014 nur noch online !

Lassen Sie sich von Ihrer Volksbank Kinzigtal eG beraten

welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist.

Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Unternehmen III

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.