Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA · Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem...

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Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Stand: 2013 Information für Firmenkunden und Vereine

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Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG

Einheitlicher

Euro-Zahlungsverkehrsraum

(Single Euro Payments Area – SEPA)

Stand: 2013

Information für Firmenkunden und Vereine

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Übersicht

Ziele und Beteiligte

Der „SEPA-Raum“

Zeitplan

Neuerungen im Überblick

IBAN und BIC

SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung

• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate

• Kartenzahlungen

Ihre Vorteile

Was ist zu tun?

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Wieso, weshalb, warum?

Hintergründe und Ziele

Schritt zur Vollendung des

EU-Binnenmarktes

• Stärkung der europäischen Wirtschaft

• Entwicklung effizienter europäischer

Zahlungsverkehrsinstrumente

• Intensivierung des EU-weiten

Wettbewerbs

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

(Single Euro Payments Area – SEPA)

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SEPA auf einen Blick

Bargeldlose Euro-Zahlungen

• von einem einzigen Konto

• national und grenzüberschreitend

EU-Zahlungsverkehr:

• einfach

• sicher

effizient

SEPA betrifft Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen

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Wer hat‘s erfunden?

Beteiligte und Umfeld

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Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union

Der „S€PA-Raum“ im Überblick

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Die „Migration“

Der Zeitplan zur Umsetzung

28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste

2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens

1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt

31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur „SEPA-Migration“

9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr)

=> Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-

Lastschriftverfahren

1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren

=> Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden

=> Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 „XML-Pflicht“

1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet

=> Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

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SEPA – Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste!

Auswirkungen auf heute

Terminliche Vorgabe durch Umsetzung dreier Verordnungen (EG-924/2009, EU-260/2012 und dt. SEPA-Begleitgesetz 2012)

Termin 01.02.2014 SEPA-Einreicher-Pflicht für alle „Nichtverbraucher“ (Firmen/Vereine und Banken) bei Überweisungen und Lastschriften, d.h. hier endet das nationale Konto-Nr. / BLZ-Verfahren)

„Jetzt ist Zeit zum handeln!“ Noch 200 Arbeitstage Nicht-Verbraucher müssen sich vorbereiten!!!

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Jeder ist betroffen

Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE

(als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.)

Zahlungsverkehr in „SEPA-Länder“ sowie innerhalb

Deutschlands abwickeln

heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten

heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben

und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen

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Die SEPA-Überweisung (SCT)

Ziele und Beteiligte

Der „SEPA-Raum“

Zeitplan

Neuerungen im Überblick

IBAN und BIC

SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung

• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate

• Kartenzahlungen

Ihre Vorteile

Was ist zu tun?

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Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC

Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34

alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich

(Deutschland: 22 Stellen).

DE 02 721 692 46 1234 5678 90

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10)

Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 WFN

• IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen.

• „IBAN-Konverter“: Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

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Kontonummer und BLZ werden international

IBAN und BIC II

Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres

Kontos.

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Der Vordruck für die €uro-Überweisung

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Neues Beleg-

erkennungs-

merkmal „16“

Zahlungen

auch innerhalb

Deutschlands

Wegfall der

Betragsgrenze von

50.000 Euro

IBAN des

Kontoinhabers/

Zahlers

IBAN und BIC

des Zahlungs-

empfängers

Neuer Name

zur Unter-

scheidung

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Kleine, aber feine Unterschiede

Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer)

Inlandsüberweisung* €uro-Überweisung

Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island,

Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz

Betragsgrenze keine keine

Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl

- Name des Kreditinstituts/ des

Zahlungsdienstleisters des

Zahlungsempfängers

- IBAN/BIC

des Zahlungsempfängers

Belege Beleg:

„Überweisung“ (BS 20)

Beleg:

„€URO-Überweisung“ (BS 16)

Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022

*noch bis 1. Februar 2014

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Die SEPA-Lastschriften

Ziele und Beteiligte

Der „SEPA-Raum“

Zeitplan

Neuerungen im Überblick

IBAN und BIC

SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung

• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate

• Kartenzahlungen

Ihre Vorteile

Was ist zu tun?

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Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier „CI“)

Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit)

Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID

zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank

(kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)

DE 02 ZZZ 01234567890

ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)

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Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber

Zahlungsempfänger und Zahlstelle.

Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland

Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes

Fälligkeitsdatum (D)

Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine

Vorausinformation (z.B. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor

Fälligkeit zu übermitteln

Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so

rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des

Zahlungspflichtigen

• bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und

• bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit vorliegt

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Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

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Praktischer Umgang mit Mandaten

Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate

Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder

zweisprachig (zusätzlich in Englisch)

Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor

fragen Sie Ihren Berater!

Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug

Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine

Bank

Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

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Die „Migration“

Seit 9. Juli 2012 alles möglich

Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren!

Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.

Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren weiter genutzt werden.

Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen.

„Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf „SEPA-Lastschriftmandate“ anpassen.

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Vorabankündigung (Pre-Notification)

1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den

Zahler über die „anstehende Lastschrift“

2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf

seinem Konto zu sorgen

3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen

mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und

die Mandatsreferenz genannt werden

4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der

Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertrags-

bedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden

z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit

die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag

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Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

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„Einzugsermächtigung“ vs. „SEPA-Basis-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012

Einzugsermächtigungsverfahren1)

„Einzugsermächtigung“

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD Core“

„SEPA-Basis-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“1) EPC-Regelwerk „SEPA Core Direct Debit“ (SDD Core)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

bei Sicht

bei Sicht (D)

Auflieferung

Ausführung / Fälligkeit

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich:

- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag

- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kunden (Zahlungspflichtiger):

8 Wochen nach Belastungsdatum

• Interbankenbereich:

- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D

- 8 Wochen nach Belastungsdatum

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):

8 Wochen nach Belastungsdatum

Datenformat DTAUS

(Kennzeichnung „05“)

XML

(Kennzeichnung als „core“)

Mandat Einzugsermächtigung1)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den

Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des

Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

SEPA-Lastschriftmandat2)

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den

Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des

Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

Mandatsprüfung

Zahlstelle

nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /

nicht notwendig

vorhanden /

notwendig

1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende „Einzugsermächtigungen“ für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

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Ohne Mandat geht‘s nicht

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

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Text / Bild Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-

Firmen-Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten:

• Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern/Firmen

• Mandat muss ein B2B-Mandat sein

• Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank

• Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen

spätestens 1 Tag vor Fälligkeit (D-1)

• Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen

das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein)

• Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den

Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)

• Return muss gemäß Rulebook innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit

durch die Bank des Zahlungspflichtigen (Debitorbank) erfolgen

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit)

Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift

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„Abbuchungsauftrag“ vs. „SEPA-Firmen-Lastschrift“

Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012

Abbuchungsauftragsverfahren

„Abbuchungsauftrag“

Europäisches Lastschriftverfahren „SDD B2B“

„SEPA-Firmen-Lastschrift“

Interbankenregelwerk DK „Abkommen über den Lastschriftverkehr“ EPC-Regelwerk „SEPA B2B Direct Debit“ (SDD B2B)

Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv

Auflieferung

Ausführung / Fälligkeit

bei Sicht

bei Sicht (D)

mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift)

am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum

Rückgabefristen

Widerspruch

• Interbankenbereich:

- bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):

- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen

Belastungsbuchung vorgesehen

• Interbankenbereich:

- bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D

• Kundenbereich (Zahlungspflichtiger):

- keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen

Belastungsbuchung vorgesehen

Datenformat DTAUS

(Kennzeichnung „04“)

XML

(Kennzeichnung als „B2B“)

Mandat Abbuchungsauftrag

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des

Zahlungspflichtigen

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den

Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des

Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)

Mandatsprüfung

Zahlstelle

erforderlich;

Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle

vorliegen und geprüft sein

erforderlich;

SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug

der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein

Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden /

nicht notwendig

vorhanden /

notwendig

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Kartenzahlungen

Ziele und Beteiligte

Der „SEPA-Raum“

Zeitplan

Neuerungen im Überblick

IBAN und BIC

SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente

• Europäische Überweisung

• Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate

• Kartenzahlungen

Ihre Vorteile

Was ist zu tun?

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Exkurs: Kartenzahlungen

Neuerungen für Händler

Neue Verträge zur Kartenakzeptanz

ggf. Akzeptanzlogos für Karten prüfen

Neue Terminals

(„electronic cash“ – EMV-Anwendung)

Seit dem 01.01.2011 müssen alle Terminals

EMV-fähig sein

Das Ziel: Jede Karte für jedes Terminal

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Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen

Europaweit transparente Preise

Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco)

Risikoreduktion durch Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift und Unwiderrufbarkeit von Aufträgen

Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich

Reduktion von Bankverbindungen im europäischen Zahlungsverkehr

Ihre Vorteile

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Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Unternehmen I

Wer „kümmert“ sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)

Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr

Unternehmen

Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen

etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an

Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren

Bankverbindung mit IBAN und BIC

Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit

(IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten

hinterlegbar)

Prüfen Sie Ihre banking-Software auf SEPA-Fähigkeit

Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben?

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Text / Bild Zusätzlich bei Lastschrifteinzug:

• Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen

• Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern

• Aufbau der Mandatsreferenz festlegen

• Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten

• Vorlauffristen bei der Einreichung beachten

• Vorabankündigung beachten

Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug:

• neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!)

• Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Was ist zu tun?

Handlungsempfehlungen für Unternehmen II

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung

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Zielbild 1:

ERP-System erzeugt bereits XML Lastschriften

Kreditor Bank XML

in ERP-System gespeichert

ERP

XML

• Name, Anschrift, Gläubiger-ID des Kreditors und Debitors

• Mandatsreferenz

• IBAN / BIC des Debitors

• Signaturdatum

• Wiederholungsrhythmus (One-Off, First, Recurrent, Final)

Mandatsinformationen

1. Konto und BLZ werden mit IBAN und BIC ergänzt und in ERP Datenbank gespeichert.

2. Datenbank des ERP-Systems wird mit Mandatsinformationen ergänzt.

3. ERP-System erzeugt XML-Datei.

4. XML-Datei wird durch EB-Software zur Bank übermittelt.

Profi cash /

VR-NetWorld SW

SEPA Umsetzung in den Electronic Banking Produkten

Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA

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SEPA-Produkte

Umsetzung Electronic Banking-Produkte

Produkt / Anwendung SCT-Einzel-

überweisung

SCT-Sammel-

überweisung

SDD-Einzel-

lastschrift

SDD-Sammel-

lastschrift

Umwandlung

Kto.Nr. / BLZ

In IBAN / BIC

FIDUCIA: eBanking –

Private Edition

Ja Ja Nein Nein Ja, abhängig

vom Einsatz des

Konverter

FIDUCIA: eBanking –

Business Edition

Ja Ja Ja Ja Ja, abhängig

vom Einsatz des

Konverter

VR-NetWorld V 4.3

Software

Ja Ja

Ja Ja

Ja

Profi cash V 10.0 Ja Ja Ja Ja Ja

GENO cash V 3.22 Ja Ja Ja Ja Ja

FIDUCIA HBCI Ja Ja Ja Ja

FIDUCIA EBICS Ja Ja Ja Ja

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erreichen Sie uns unter der e-mail: [email protected]

oder sprechen Sie Ihren persönlichen Berater an.

Besuchen Sie uns unter

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