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Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird Wirklichkeit Lehrerseminar „Ausgewählte Aspekte des Zahlungsverkehrs“ am 9.11.2011. Karola Roth, Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr, Deutsche Bundesbank. Seite 1. Agenda. Konzeption von SEPA SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift - PowerPoint PPT Presentation

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Folie 1

Karola Roth, Grundsatzfragen Massenzahlungsverkehr, Deutsche Bundesbank Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum wird WirklichkeitLehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs am 9.11.2011

Seite 1Konzeption von SEPA

SEPA-berweisung

SEPA-Lastschrift

Vorbereitung einer EU-Verordnung

AgendaLehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

Seite 22Konzeption - Single Euro Payments Area Projekt des Europischen Bankensektors, untersttzt von Europischer Kommission und ESZBEuropean Payments Council (EPC) als zentrales Beschlussorgan eingerichtet Schaffung eines Marktes, in dem bargeldlose grenzberschreitende Transaktionen genau so einfach, sicher, effizient und kostengnstig abgewickelt werden wie nationale ZahlungenBereitstellung harmonisierter Zahlungsverkehrsinstrumente in Europa (SEPA-berweisung, SEPA-Lastschrift, SEPA-Kartenzahlungen) zur Nutzung fr nationale und grenzberschreitende ZahlungenFreie Wahl fr Verbraucher, wo / ber welchen Anbieter Zahlungsverkehr abgewickelt wird, dadurch strkerer WettbewerbLangfristiges Ziel: Wegfall der bisherigen nationalen ZV-Instrumente, Standards und Verfahren

Lehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

Seite 33Vorteile von SEPA fr Zahlungsdienstleister und UnternehmenZahlungsdienstleisterAbbau von Markteintrittsbarrieren und Erschlieung neuer Mrkte im AuslandGewinnung Transaktionsvolumen / Realisierung von Synergien durch InfrastrukturkonsolidierungGewinnung neuer KundenStrkung der Beziehung zu bestehender Kundschaftber Zusatzleistungen Abgrenzung gegen Wettbewerber

UnternehmenAbwicklung des gesamten Euro-Zahlungsverkehrs mit einem StandardStraffung der BankverbindungenEuropaweite Auswahl des gnstigsten Anbieters Vereinfachtes LiquidittsmanagementErschlieung neuer Mrkte, z. B. durch Nutzung des Lastschriftverfahrens fr den Ein- und Verkauf auch im europischen AuslandLehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

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4Einheitliche Instrumente fr nationale und grenzberschreitende Zahlungen in uro

Zahlungsverkehr wird schneller, sicherer und bequemer

Vereinfachter Auslandseinkauf

Kostenersparnis fr grenzberschreitende Transaktionen

Grere Auswahl an Anbietern (inlndische und auslndische) -> mehr Wettbewerb

Entwicklung und Angebot zustzlicher Dienstleistungen und neuer elektronischer Produkte

Vorteile fr die VerbraucherLehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

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5 Kooperation zwischen den AkteurenEU-KommissionSchaffung harmonisierter rechtlicher Rahmenbedingungen

ESZB /nationale Zentralbanken Vorbereitung der eigenen Migration Untersttzung von Initiativen zur Verbesserung des grenzberschreitenden ZahlungsverkehrsEuropische Kreditwirtschaft (EPC)Erarbeitung von Standards

KooperationErlass von Richtlinien und VerordnungenMglichkeit, Einrichtungen zur Verfgung zu stellen und Verordnungen zu erlassen (Art. 22 ESZB-Satzung *)KooperationKooperationberatende Funktion(Art. 4 ESZB-Satzung)* nur durch EZB mglich

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Ausgewhlte Regelungen im EU-Zahlungsverkehr

1997 Richtlinie 97/5/EG ber grenzberschreitende berweisungen*Regelungen hinsichtlich Transparenz, Mindestanforderungen fr Ausfhrungsfristen, Geld-zurck-Garantie bei fehlgeschlagenen berweisungenPrinzip gleicher Preise fr nationale und grenzberschreitende berweisungen 2000 Lissabon-AgendaSchaffung einer EU-weiten Binnenmarktes fr den Zahlungsverkehr2001 EG-Verordnung 2560/2001 ber grenzberschreitende Zahlungen in Euro*Beseitigung von Preisunterschieden zwischen grenzberschreitenden und nationalen Zahlungen (berweisungen, Geldabhebungen am Geldautomaten, Zahlungen per Kredit- und Debitkarte)

*aufgehoben mit RL 924/2009Lehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

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72002 Grndung des European Payments Council durch europische Kreditwirtschaft (Banken und Bankenverbnden) derzeit 74 Mitglieder und ber 350 Spezialisten aus 32 LndernSteuerungsgremium zur Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums im Rahmen der SEPA (Single Euro Payment Area)-InitiativeEPC Plenum als EntscheidungsgremiumVerschiedene Arbeitsgruppen: z. B. SEPA Payment Schemes Working GroupZusammenarbeit mit dem ESZB durch Beobachterstatus der EZB2007 Richtlinie ber Zahlungsdienste (Payment Services Directive, PSD)Rechtliche Basis fr den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA)Ziel: Grenzberschreitende Zahlungen sollen so einfach, effizient und sicher wie nationale Zahlungen werdenVerbesserung des Wettbewerbs durch neue Anbieter (Zahlungsinstitute) auf den Zahlungsverkehrsmrkten

Ausgewhlte Regelungen im EU-Zahlungsverkehr

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Ausgewhlte Regelungen im EU-Zahlungsverkehr

2009 Umsetzung der PSD in nationales Recht in den Mitgliedstaaten der EU bis zum 1. NovemberZahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) enthlt aufsichtsrechtliche Bestimmungen Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften ber das Widerrufs- und Rckgaberecht: nderung der 675a bis 676c des BGB 2009 Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 ber grenzberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft (Preisverordnung) am 1. November Ausweitung des Grundsatzes der Gebhrengleichheit fr inlndische und grenzberschreitende Zahlungen auf LastschriftenErreichbarkeitsverpflichtung fr grenzberschreitende Lastschriften ab 1. Nov. 2010, sofern der jeweilige Zahlungsdienstleister fr nationale Lastschriften erreichbar ist.Ersetz die Richtlinie 97/5/EG ber grenzberschreitende berweisungen und die EG-Verordnung 2560/2001 ber grenzberschreitende Zahlungen in EuroLehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

Seite 9

SEPA ZahlungsinstrumenteVoraussetzung fr die Teilnahme am SEPA-Zahlungsverkehr ist die Zeichnung (Adherence) der SEPA-Regelwerkegrundstzlich zeichnungsberechtigt: a credit institution which is authorised in accordance with Article 6 of Directive 2006/48/EC by a state which is a member of the European Economic Area, d. h. in DE: Einlagenkreditinstitute (KWG-Erlaubnis fr Einlagen- und Kreditgeschft) Zahlungsinstitute (Payment institutions) und andere Zahlungsdienstleister gem ZAG mssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen nachweisen (z. B. Teilnahme an einem CSM (Clearing and Settlement Mechanism))

Kartenzahlung

berweisungLastschriftKartenzahlung

Eingefhrt am 28. Januar 2008

Eingefhrt am 2. November 2009Eingefhrt am 1. Januar 2008Lehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

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SEPA Grundlagen SEPA-Abkommen und EPC-Regelwerke* RulebooksSEPA Credit Transfer Scheme RulebookSEPA Core Direct Debit Scheme RulebookSEPA Business to Business Direct Debit Scheme RulebookImplementation GiudelinesSEPA Credit Transfer Scheme Interbank Implementation GuidelinesSEPA Core Direct Debit Scheme Interbank Implementation GuidelinesSEPA Business to Business Scheme Interbank Implementation GuidelinesSEPA-AbkommenAbkommen ber die Einfhrung der Single Euro Payments Area Abkommen ber die SEPA-Inlandslastschrift

* http://www.europeanpaymentscouncil.euLehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

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SEPASEPA SEPA-berweisung

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Seite 12 Die berweisungsdauer darf von der Auftragsannahme bis zur Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfngers maximal drei Bankarbeitstage (ab 2012: 1 Tag) betragen unabhngig davon, in welchem Land des SEPA-Raums der Zahlungsempfngers sein Konto unterhlt.Auf Euro lautend Abwicklung innerhalb von Deutschland und in die brigen SEPA-StaatenSEPA-Raum (Stand Nov. 2011):Staaten des Europischen Wirtschaftsraums (EWR)Mitgliedstaaten der Europischen UnionIsland, Liechtenstein, Norwegen.Sonstige Staaten und Gebiete: Mayotte, Monaco, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon.

Angabe von International Bank Account Number (IBAN) des Zahlungsempfngers und Business Identifier Code (BIC) des Zahlungsdienstleisters des Zahlungs- empfngers

Entgeltteilung (SHARE)

12Entwicklung eines neuen Instruments statt Harmonisierung der bestehenden nationalen VerfahrenWesentliche Vernderungen Identifizierung des Zahlungspflichtigen und Glubigers sowie deren Kreditinstitute durch IBAN und BICAusgestaltung als (vor)autorisierte Zahlung, daher enthlt das Mandat des Zahlungspflichtigen die Ermchtigung des Glubigers zum Einzug und die Ermchtigung der Zahlstelle zur Abbuchung (Doppelweisung)Vorabinformation des Zahlers durch den Glubiger Vorlauffristen mit genauem Flligkeitsdatum (bessere Disposition)Einfhrung von Glubiger-Identifikationsnummer (kontounabhngige und eindeutige Kennzeichnung des Lastschriftglubigers von BBk vergeben*) und Mandatsreferenznummer (vom Lastschriftglubiger vergeben) zur eindeutigen (automatisierten) Identifizierung des Mandats

*http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa_identifikation.phpSEPA SEPA-Lastschrift

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Seite 1313 Schuldner haben auch weiterhin umfangreiche und ber die PSD hinausgehende Widerspruchsrechte Erweiterungen des Basisverfahrens durch Zustzliche Variante fr Geschftskunden (B2B)Entwicklung eines elektronischen MandatsAngebot durch Zahlungsdienstleister aufgrund der Erreichbarkeitsverpflichtung in der Preisverordnung ab 1. Nov. 2010 flchendeckend, Nachfrage noch sehr geringErreichbarkeit in den SEPA-Verfahren

SEPA SEPA-Lastschrift SCTSDD CoreSDD B2BDeutschland1.8121.8031.725

Europa4.4863.9153.379

(Stand: 14.10.2011, Quelle: European Payments Council)

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Seite 14SEPA-Lastschriftmandat umfassender als EinzugsermchtigungEinzugsermchtigung enthlt nur Weisung an den GlubigerSEPA-Lastschriftmandat erfordert darber hinaus auch die Erteilung einer Weisung an die Bank des Schuldners Einholung neuer Mandate bei Altkunden zu aufwendigVersicherungswirtschaft veranschlagt dafr Kosten von 4,8 Mio. Euro, auerdem Befrchtung von GeschftsrckgngenMgliche Lsungswege fr die MandatsproblematikVorschlag ZKA und BBk: Umstellung der Mandate nach Information des Kunden und dem Einrumen einer Widerspruchsfrist Legitimation der Vorgehensweise durch gesetzliche bergangsregelung im Rahmen der PSD-Umsetzung von Gesetzgeber abgelehnt, sollte 2011 neu beurteilt werdenBGH-Urteil zur Insolvenzfestigkeit von Lastschriften vom 20. Juli 2010 ermglicht AGB-Lsung, trotzdem fordert die Kreditwirtschaft gesetzliche Absicherung

SEPA-LastschriftMandatsmigration

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Seite 1515Zahlungspflichtiger(Debitor)Zahlungsempfnger(Creditor)Zahlungsdienstleister des ZahlungspflichtigenZahlungsdienstleister des ZahlungsempfngersMandat (Papier oder elektronisch) Einzugmit MandatsdatenCSMAdditional Optional Services z.B. berprfungdes Mandatsggf. Widerspruchggf. Rckgabe innerhalb von 5 Tagenoder wegen Widerspruch 8 WochenBelastungSEPALastschrift- AblaufVorabinformationVorlauffristen: Einmal-/Erstlastschrift 5 Tage bzw. Folgelastschriften 2 Tage

Seite 16Lehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

16Weiteres VorgehenFr bergangszeit Parallelitt von SDD und nationalen VerfahrenEntwicklung eines zustzlichen Verfahrens fr B2BEBA: M-PEDDGrundgeschft unterliegt nicht dem Regelwerk, Zahlung zwischen Bank und Kunden gem den vereinbarten KonditionenRegelwerke gelten fr die beteiligten BankenInterbankenzahlung wird unter Nutzung der CSM abgewickeltAbwicklungszeitenVorabinfo bis 14 KT vor Flligkeit (andere Vereinbarungen mglich)Unterschiedliche Vorlaufzeiten Rckgabe von LastschriftenRckgabe durch Zahlstelle bis sptestens 5 Tage nach FlligkeitWiderspruch des Schuldners gegen autorisierte Lastschriften bis 4 Wochen nach Benachrichtigung durch die Zahlstelle, nicht spter als 6 Wochen nach FlligkeitRckgabe nicht autorisierter Lastschriften bis 1 Jahr nach FlligkeitMandatMandatsverwaltung durch Glubiger Eindeutige Referenzierung jedes Mandats eines GlubigersReferenzierung jedes Glubigers (Creditor Identifier)Weiterleitung der Mandatsdaten zusammen mit Lastschrift an 1. InkassostelleUngenutzte Mandate durch Glubiger verlieren nach 18 Monaten ihre Gltigkeit Sonstige Regelungen Gebhrenregelung SHAREIBAN und BIC zur Identifizierung von Begnstigtem und Auftraggeber

2008

2009

2010

danachNur noch Ausgabe von SEPA-fhigen KartenAb 28. Januar: Angebot SEPA-berweisungenAb 1. November: Angebot SEPA-Lastschrift (nach Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie)Abwicklung der bargeldlosen Transaktionen bis Ende 2010 grtenteils ber SEPA-InstrumenteAb Anfang 2011: nur SEPA-fhige Karten im UmlaufVollstndiges Ersetzen der entsprechenden nationalen InstrumenteAb 2008:SEPA fr Brger(optionale Nutzung der neuen Verfahren auch fr Inlands-zahlungen)

Ziel: bis Ende 2010 kritische MasseUrsprnglicher Zeitplan

Seite 17Lehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

17Anteil der SEPA-berweisungen an gesamten (ber Clearinghuser abgewickelten) berweisungen im EuroraumQuelle: EZBNutzung der SEPA-InstrumenteIndikator fr die SEPA-berweisung im Euroraum

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Seite 1818Verhltnis der SEPA-berweisungen zu der Gesamtzahl der abgewickelten berweisungen im jeweiligen Land (bilaterales Clearing einbezogen) Quelle: EZBNutzung der SEPA-InstrumenteNationale Indikatoren fr die SEPA-berweisung

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Seite 19Anteil der SEPA-Lastschriften an gesamten (ber Clearinghuser abgewickelten) Lastschriften im EuroraumQuelle: EZBNutzung der SEPA-InstrumenteIndikator fr die SEPA-Lastschrift im Euroraum

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Seite 20Stand der SEPA-Migration Migration ffentlicher VerwaltungenNutzung der SEPA-berweisung (SCT) (berweisungen umfassen den Groteil der Zahlungsverkehrstransaktionen ffentlicher Verwaltungen):berweisungen stellen den Groteil der Zahlungsverkehrstransaktionen ffentlicher Verwaltungen darErste ffentliche Verwaltungen sind bereits vollstndig auf SEPA migriertWeitere ffentliche Verwaltungen migrieren sukzessive auf SEPAMit Inkrafttreten der in Abstimmung befindlichen EU-Verordnung zum Endetermin wird sich voraussichtlich die SEPA-Migration ffentlicher Kassen beschleunigenNutzung der SEPA-Lastschrift (SDD) (z. B. Einzug der LKW-Maut)Sukzessive SEPA-Migration; erste ffentliche Kassen nutzen das SDD-Verfahren (zunchst SDD-B2B-Verfahren) Einige Verbesserungen der SDD-Verfahren werden gefordert, z. B. krzere Vorlauffristen im SDD-Core-Verfahren, Migration bestehender Einzugsermchtigungen fr DTA-Lastschriften zum SEPA-Mandat

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Seite 21Europische Kommission hat am 16. Dezember 2010 einen Vorschlag fr eine Verordnung zur Festsetzung von Endterminen fr die SEPA-Migration vorgelegt

nderungsvorschlge des Rates vom 6. Juni 2011 und des EP (ECON-Bericht) vom 26. Juli 2011

Bislang 3 Trilog-Verhandlungen (29.09., 26.10., 03.11.) zwischen KOM, EP und Rat Inkrafttreten der VO im Frhjahr 2012 erwartet.

http://ec.europa.eu/internal_market/payments/sepa/ec_de.htm

Stand der SEPA-Migration Entwurf fr die SEPA-VerordnungLehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

Seite 22Endtermine Nationale Alt-Verfahren sollen zgig auf die neuen SEPA-Verfahren migriert werdenEU-Organe favorisieren unterschiedliche Auslauffristen fr Altverfahren Nationale berweisungen drfen in Euro-Lndern noch 12 Monate und nationale Lastschriften noch 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung genutzt werdenoder Nationale Verfahren in Euro-Lndern laufen zu einem Endtermin (1. Februar 2014) ausEnd-to-End AnsatzElektronische Verarbeitung soll grundstzlich in der gesamten Zahlungskette mglich seinIdentifikation von Zahlungskonten durch IBAN und BICVerwendung des ISO XML 20022 FormatsMglicherweise ber die PSD hinausgehende Verbraucherschutzmanahmen um Vertrauen in die neuen Instrumente zu schaffenKonto soll fr Lastschriften gesperrt werden knnen bezglich Betrag, Periodizitt und ZahlungsempfngerVerifizierung von Lastschriften ohne Rckerstattungsanspruch vor Abbuchung durch Zahlungsdienstleister des ZahlersAusschluss von Erstattungsrechten nur eingeschrnkt mglich

Stand der SEPA-Migration Entwurf fr die SEPA-VerordnungLehrerseminar Ausgewhlte Aspekte des Zahlungsverkehrs 9. November 2011

Seite 23Stand der SEPA-Migration Entwurf fr die SEPA-VerordnungAusnahmen Fr nationale Nischenprodukte (Marktanteil weniger als 10%) ist eine bergangszeit von 3 Jahren bzw. bis 2015 fr spezielle berweisungsprodukte und bis 2016 fr spezielle Lastschriftprodukte) vorgesehenFr das deutsche ELV-Verfahren ist eine bergangszeit von 60 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung (bzw. bis 2016) vorgesehenErreichbarkeitErreichbarkeitsverpflichtung fr berweisungen und Lastschriften ab Inkrafttreten der Verordnung (wie in der Preisverordnung -VO Nr. 924/2009- bereits fr grenzberschreitende SEPA-Basis-Lastschriften seit November 2010)Interbankenentgelt fr LastschriftenStandardmige Interbankenentgelte pro Lastschrift nach 31. Oktober 2012 nicht mehr zulssig (entspricht bergangsbestimmungen der Preisverordnung)Rcklastschriftentgelte sind weiterhin unter bestimmten Bedingungen erlaubtMandatsmigrationVorschlag des EP (ECON) fr eine Kontinuittsregelung fr in Altverfahren bereits erteilte Einzugsermchtigungen, die die vom Kreditgewerbe nunmehr fr den 9. Juli 2012 vorgesehene AGB-nderung gesetzlich flankieren wrde

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Seite 24Stand der SEPA-Migration Entwurf fr die SEPA-VerordnungKritische Punkte Endtermine aus deutscher Sicht zu frhVerbot eines generellen Interbankenentgeltes bei der Lastschrift aus franzsischer Sicht nicht darstellbarEinbeziehung des GrobetragszahlungsverkehrsFrage, ob Zahlungsdienstleister Konvertierungsleistungen (DTA XML) anbieten drfen/sollen? Aufweichung End-to-End-AnsatzIdee der KOM, die Zahlungsdienstenutzer von der Angabe des BIC freizustellen IBANonly Zahlungsdienstleister muss BIC fr zwischenbetriebliche Abwicklung ergnzenZeitplanTrilog soll noch im November abgeschlossen werden, anschlieend Unterschriftenverfahren und berprfung der bersetzungenVerffentlichung im Amtsblatt vermutlich Frhjahr 2012

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Seite 25Noch Fragen???

Karola RothDeutsche [email protected] 1460431 Frankfurt am Main

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