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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft Studie zum Stellenwert des Zahlungsverkehrs der schweizerischen Post Bern, 05.08.2008 - Die Post erbringt beim Zahlungsverkehr und bei der Bargeldversorgung Dienstleistungen, die von keinem anderen Institut in diesem Umfang erbracht werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, welche das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten hält fest, dass der Zahlungsverkehr für die Post insgesamt ein rentables Geschäft darstellt. Verfasst wurde die Studie von Professor Hans Geiger vom Institut für schweizerisches Bankenwesen der Universität Zürich. Er kommt zum Schluss, dass die Post mit einem Marktanteil von über 50 Prozent absolut führend im schweizerischen Zahlungsverkehr sei. Sowohl bezüglich der Flächendeckung wie auch bezüglich ihres Angebotes nimmt die Post eine aussergewöhnliche Stellung ein: Bankfilialen ersetzen das Poststellennetz nicht, sie siedeln sich grundsätzlich dort an, wo auch gut funktionierende Poststellen vor Ort sind. Auch bei den Dienstleistungen bietet keine Bank ein vergleichbares Angebot an Zahlungsmöglichkeiten an. Traditioneller Zahlungsverkehr verliert stetig an Bedeutung Geiger untersuchte auch, wie sich das Kundenverhalten im Laufe der technologischen Entwicklung verändert hat. Im Jahr 2007 hat jede Person im Durchschnitt 29 Einzahlungen am Postschalter abgewickelt. Erst ungefähr 30 Prozent des Zahlungsverkehrs der Privatpersonen wird über das Internet abgewickelt. Dies hat auch damit zu tun, dass die Schweiz ein ausgesprochenes Bargeldland ist und im schweizerischen Detailhandel Bargeld nach wie vor ein wichtiges Zahlungsmittel darstellt. Diese Gewohnheiten ändern sich langsam, aber stetig. Es ist deshalb gemäss Einschätzung von Hans Geiger davon auszugehen, dass der traditionelle Zahlungsverkehr in den Poststellen allmählich an Bedeutung verliert und durch verschiedene elektronische Zahlungsverkehrsinstrumente ersetzt wird. Zahlungsverkehr ist Teil der Grundversorgung Als einziges westeuropäisches Land kennt die Schweiz einen Grundversorgungsauftrag für Zahlungsdienstleistungen. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen in einem flächendeckenden Poststellennetz anzubieten. Die Grundversorgungsdienstleistungen des Zahlungsverkehrs tragen mehr als die Hälfte zum Gewinn von PostFinance bei. Der hohe Gewinn aus der Kontoführung und den Überweisungen wird geschmälert durch die Verluste aus dem Ein- und Auszahlungsgeschäft. Die Kosten, die dort anfallen, stammen primär aus dem Poststellennetz: Das Anbieten von Barein- und -auszahlungen bedingt gewisse kostenintensive Infrastrukturen - vor allem im Bereich der Sicherheit - die alleine für das Anbieten von Überweisungen oder Brief- und Paketdienstleistungen nicht notwendig wären. Professor Geiger kommt zum Schluss, dass der Zahlungsverkehr für die Schweizerische Post insgesamt ein profitables Geschäft darstellt. Das heisst, dass die Post den Zahlungsverkehr in wesentlichen Teilen auch aus eigenem Antrieb und ohne gesetzlichen Auftrag betreiben würde. Diese Aussage gilt jedoch nur eingeschränkt für die Bareinzahlungen am Postschalter. Ohne Grundversorgungsauftrag würde die Post diese Dienstleistungen nicht im heutigen Umfang anbieten. Hans Geiger stellt ein Modell vor, mit dem die zusätzlichen Kosten, welche das Anbieten von Barzahlungen mit sich bringt, vermieden werden könnten: Würde man die Post verpflichten, allen Kundinnen und Kunden ein Konto anzubieten und eine Debitkarte auszustellen, so könnte man die Bareinzahlung ohne Benachteiligung Einzelner ersetzen. Damit würde das Problem der hohen Infrastrukturkosten gelöst, und gleichzeitig wäre es im kommerziellen Interesse der Post, diese

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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Studie zum Stellenwert des Zahlungsverkehrs der schweizerischen Post

Bern, 05.08.2008 - Die Post erbringt beim Zahlungsverkehr und bei der Bargeldversorgung Dienstleistungen, die von keinem anderen Institut in diesem Umfang erbracht werden. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, welche das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten hält fest, dass der Zahlungsverkehr für die Post insgesamt ein rentables Geschäft darstellt.

Verfasst wurde die Studie von Professor Hans Geiger vom Institut für schweizerisches Bankenwesen der Universität Zürich. Er kommt zum Schluss, dass die Post mit einem Marktanteil von über 50 Prozent absolut führend im schweizerischen Zahlungsverkehr sei. Sowohl bezüglich der Flächendeckung wie auch bezüglich ihres Angebotes nimmt die Post eine aussergewöhnliche Stellung ein: Bankfilialen ersetzen das Poststellennetz nicht, sie siedeln sich grundsätzlich dort an, wo auch gut funktionierende Poststellen vor Ort sind. Auch bei den Dienstleistungen bietet keine Bank ein vergleichbares Angebot an Zahlungsmöglichkeiten an.

Traditioneller Zahlungsverkehr verliert stetig an Bedeutung

Geiger untersuchte auch, wie sich das Kundenverhalten im Laufe der technologischen Entwicklung verändert hat. Im Jahr 2007 hat jede Person im Durchschnitt 29 Einzahlungen am Postschalter abgewickelt. Erst ungefähr 30 Prozent des Zahlungsverkehrs der Privatpersonen wird über das Internet abgewickelt. Dies hat auch damit zu tun, dass die Schweiz ein ausgesprochenes Bargeldland ist und im schweizerischen Detailhandel Bargeld nach wie vor ein wichtiges Zahlungsmittel darstellt. Diese Gewohnheiten ändern sich langsam, aber stetig. Es ist deshalb gemäss Einschätzung von Hans Geiger davon auszugehen, dass der traditionelle Zahlungsverkehr in den Poststellen allmählich an Bedeutung verliert und durch verschiedene elektronische Zahlungsverkehrsinstrumente ersetzt wird.

Zahlungsverkehr ist Teil der Grundversorgung

Als einziges westeuropäisches Land kennt die Schweiz einen Grundversorgungsauftrag für Zahlungsdienstleistungen. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen in einem flächendeckenden Poststellennetz anzubieten. Die Grundversorgungsdienstleistungen des Zahlungsverkehrs tragen mehr als die Hälfte zum Gewinn von PostFinance bei. Der hohe Gewinn aus der Kontoführung und den Überweisungen wird geschmälert durch die Verluste aus dem Ein- und Auszahlungsgeschäft. Die Kosten, die dort anfallen, stammen primär aus dem Poststellennetz: Das Anbieten von Barein- und -auszahlungen bedingt gewisse kostenintensive Infrastrukturen - vor allem im Bereich der Sicherheit - die alleine für das Anbieten von Überweisungen oder Brief- und Paketdienstleistungen nicht notwendig wären.

Professor Geiger kommt zum Schluss, dass der Zahlungsverkehr für die Schweizerische Post insgesamt ein profitables Geschäft darstellt. Das heisst, dass die Post den Zahlungsverkehr in wesentlichen Teilen auch aus eigenem Antrieb und ohne gesetzlichen Auftrag betreiben würde. Diese Aussage gilt jedoch nur eingeschränkt für die Bareinzahlungen am Postschalter. Ohne Grundversorgungsauftrag würde die Post diese Dienstleistungen nicht im heutigen Umfang anbieten.

Hans Geiger stellt ein Modell vor, mit dem die zusätzlichen Kosten, welche das Anbieten von Barzahlungen mit sich bringt, vermieden werden könnten: Würde man die Post verpflichten, allen Kundinnen und Kunden ein Konto anzubieten und eine Debitkarte auszustellen, so könnte man die Bareinzahlung ohne Benachteiligung Einzelner ersetzen. Damit würde das Problem der hohen Infrastrukturkosten gelöst, und gleichzeitig wäre es im kommerziellen Interesse der Post, diese

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Dienstleistungen anzubieten. Dies würde nach Geiger einen Grundversorgungsauftrag überflüssig machen.

Zentrale Rolle bei der Bargeldversorgung

Eine weitere wichtige Rolle kommt der Post laut Geiger in der landesweiten Bargeldversorgung zu. Die Post ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Münzversorgung sicherzustellen und übernimmt auch bei der Notenversorgung eine zentrale Funktion. Diese Dienstleistung erbringt die Post unentgeltlich. Sie stellt ein Verlustgeschäft dar.

Revision des Postgesetzes: Grundversorgungsauftrag weiterführen

Das UVEK hat die Studie im Hinblick auf die laufende Totalrevision der Postgesetzgebung erstellenlassen. Wie sich zeigt, stehen die Vorschläge des Bundesrates zum neuen Postgesetz weitgehend im Einklang mit den Befunden von Professor Geiger. Der Entwurf sieht auch in Zukunft eine Grundversorgung mit Zahlungsverkehrsdiensten vor. Der gesetzliche Auftrag soll jedoch den nötigen Spielraum geben, um die Grundversorgung an die zukünftigen Entwicklungen anpassen zu können.

Adresse für Rückfragen:

Presse- und Informationsdienst UVEK, Bundeshaus Nord, 3003 Bern +41.31.322.55.11

Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Internet: http://www.uvek.admin.ch/index.html?lang=de

Les autorités fédérales de la Confédération suisse

Etude sur l'importance des services de paiement offerts par La Poste Suisse

Berne, 05.08.2008 - En matière de services de paiement et d'approvisionnement en monnaie, l'étendue des prestations de la Poste est sans commune mesure avec l'offre des autres instituts. C'est à cette conclusion que parvient une étude mandatée par le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication (DETEC). Il ressort également de cette étude que les services de paiement constituent dans l'ensemble une activité rentable pour la Poste.

L'auteur de l'étude, Hans Geiger, professeur au Swiss Banking Institut (SBI) de l'université de Zurich, constate qu'avec une part de marché dépassant 50 %, la Poste domine incontestablement le secteur du trafic des paiements en Suisse. Elle bénéficie d'une situation exceptionnelle en raison de l'étendue de son réseau mais aussi de par son offre. Les succursales bancaires ne remplacent pas le réseau postal, puisqu'elles s'établissent généralement là où se trouvent également des offices de poste fonctionnant correctement. En ce qui concerne les prestations, aucune banque ne propose une offre semblable en matière de paiement.

Le trafic des paiements dans sa forme traditionnelle continue de perdre du terrain

M. Geiger a examiné les changements de comportement de la clientèle induits par l'évolution technologique. En 2007, chaque personne a effectué en moyenne 29 versements au guichet postal. Les clients privés effectuent seulement 30 % de leurs paiements par Internet. Cela s'explique aussi par le fait que la Suisse est un pays où la majorité des paiements se font encore aujourd'hui en espèces. Cette habitude change lentement mais progressivement. Dès lors, selon les estimations de M. Geiger, le trafic des paiements traditionnel dans les offices de poste devrait progressivement céder la place aux moyens de paiement électroniques.

Le trafic des paiements fait partie intégrante du service universel

La Suisse est le seul pays d'Europe occidentale à connaître un mandat de service universel en matière de services de paiement. La Poste est tenue par la loi de fournir les prestations de paiement, de virement et de versement par le biais d'un réseau d'offices de poste couvrant l'ensemble du territoire. Les prestations de service universel en matière de trafic des paiements contribuent pour plus de la moitié au bénéfice de Postfinance. Le bénéfice élevé généré par la gestion des comptes et les virements est cependant plombé par les pertes dans le secteur des paiements et versements. Les coûts sont principalement imputables au réseau d'offices de poste: l'offre de paiements et de versements en espèces nécessite des infrastructures coûteuses. Il s'agit notamment des investissements dans le domaine de la sécurité qui n'auraient pas lieu d'être si l'office de poste ne proposait que des prestations postales (courrier, colis) ou des virements.

Le professeur Geiger conclut que les services de paiement sont dans l'ensemble rentables pour La Poste Suisse. Cela signifie que la Poste continuerait de gérer une partie de cette activité de sa propre initiative même sans mandat légal. Cette affirmation ne s'applique toutefois qu'avec certaines réserves aux versements en espèces effectués au guichet postal. Sans mandat de service universel, la Poste ne pourrait offrir ces prestations dans la même ampleur qu'aujourd'hui.

M. Geiger propose un modèle qui permettrait d'éviter les surcoûts inhérents au service des versements en espèces. Si l'on obligeait la Poste à offrir un compte à tous ses clients et à leur fournir une carte de retrait, il serait possible de remplacer les versements en espèces sans désavantager qui que ce soit. Ainsi le problème des coûts élevés d'infrastructure serait réglé et parallèlement la Poste aurait un intérêt commercial à offrir cette prestation. Selon M. Geiger, ce

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modèle rendrait un mandat de service universel superflu.

Rôle central en matière d'approvisionnement en monnaie

M. Geiger estime que la Poste joue un autre rôle important en matière d'approvisionnement en monnaie sur l'ensemble du territoire. La Poste est tenue par la loi d'assurer l'approvisionnement en monnaie et assume également une fonction centrale en matière d'approvisionnement en billets. La Poste fournit cette prestation gratuitement, alors que cela représente une perte pour elle.

Révision de la loi sur la poste: garantir le mandat de service universel

Le DETEC a commandé cette étude en vue de la révision totale de la législation postale en cours. Force est de constater que les propositions du Conseil fédéral concernant la nouvelle loi sur la poste rejoignent largement les conclusions du professeur Geiger. Le projet prévoit également de garantir à l'avenir un service universel comprenant les services de paiement. Le mandat légal doit toutefois prévoir une marge de manoeuvre suffisante permettant d'adapter le service universel à l'évolution du marché postal.

Renseignements:

DETEC, Service de presse, Palais fédéral Nord, 3003 Berne, +41.31.322.55.11

Editeur:

Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication Internet: http://www.uvek.admin.ch/index.html?lang=fr

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Umfang und Bedeutung des durch die Post abgewickelten Zahlungsverkehrs in der

Schweiz

Eine Studie im Auftrag des Generalsekretariats des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie

und Kommunikation

31. Juli 2008

Prof. Dr. Hans Geiger Dr. Alexandra Schaller

Andreas Luginbühl

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Management Summary Das Ziel der Studie ist die Darstellung des volkswirtschaftlichen Stellenwertes des Post-Zahlungsverkehrs. Die Arbeit soll als Grundlage für die politischen Entscheide über Inhalt, Ausgestaltung und Regulierung des Grundversorgungsauftrages dienen. Dabei sind auch die Konsequenzen für die Schweizer Wirtschaft abzuschätzen, falls sich die Post ganz oder teilweise aus dem Zahlungsverkehr zurückziehen würde. Als Sonderthema ist die Rolle der Post bei der Münzversorgung zu untersuchen. Die Rolle der Schweizer Post im inländischen Retailzahlungsverkehr ist in mehreren Beziehungen einzigartig. Die Post ist seit der Einführung des Postcheckdienstes im Jahr 1906 im Überweisungsverkehr absoluter Marktführer, und dies mit einem Marktanteil von immer noch über 50 Prozent. Auch bei der Bargeldversorgung der Wirtschaft spielt die Post durch das Poststellennetz eine führende Rolle. Für beide Bereiche auferlegt die Postverordnung in Art. 3 der Post einen Grundversorgungsauftrag für Einzahlung, Auszahlung und Überweisung. Kein anderes westeuropäisches Land kennt heute noch einen Grundversorgungsauftrag für Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Die Grundver-sorgungsdienstleistungen im Zahlungsverkehr sind insgesamt profitabel, sie tragen mehr als die Hälfte zum Gewinn der PostFinance bei. Dabei wird der hohe Gewinn der Kontoführung und des Überweisungsverkehrs geschmälert durch die Verluste aus dem Ein- und Auszahlungsgeschäft, die vorab im Poststellennetz anfallen. Wir vertreten allerdings die Meinung, dass das Poststellennetz dem Zahlungsverkehrsgeschäft nicht nur Kosten auferlegt, sondern dass es durchaus auch Vorteile bietet. Ein dichtes Filialnetz ist im Kundengeschäft eines Finanzdienstleisters für Akquisition und Dienstleistungen von hoher Bedeutung. Zudem ist die isolierte Betrachtung einzelner Postdienstleistungen nur begrenzt sinnvoll. Die angebotenen Zahlungsverkehrsdienstleistungen müssen als komplementäre Leistungen zur Kontoführung gesehen werden. Die Attraktivität des Produkts «Konto» hängt wesentlich von der Vielfalt der Dienstleistungen und Kanäle ab, die es dem Kunden erschliesst. Die Münzversorgung, die nicht im Postgesetz geregelt ist, wird heute von der Post unentgeltlich erbracht und ist für die Post damit ein Verlustgeschäft. Aufgrund dieser Faktenlage ist die Frage nach der zukünftigen Rolle der Post im Zahlungsverkehr klar zu beantworten. Der Zahlungsverkehr ist ein profitables Kerngeschäft, das die Post aus eigenem Antrieb auch ohne gesetzlichen Auftrag betreiben würde. Somit besteht insgesamt kein Risiko, dass sich die Post kurz- bis mittelfristig aus dem Bereich Zahlungsverkehr zurückziehen würde. Diese Aussage trifft auf die Überweisungen ohne Einschränkungen zu. Möglicherweise nur eingeschränkt zutreffen würde dies für die Einzahlungen am Postschalter mit Bargeld. Ohne Grund-versorgungsauftrag würde die Post diese Dienstleistung in der heutigen Form in Zukunft

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möglicherweise nur noch in einer reduzierten Anzahl von Poststellen anbieten. Mit unverändertem Grundversorgungsauftrag und unveränderten Anforderungen an die Erreichbarkeit müsste die Post wegen dieser Dienstleistung das Poststellennetz zu weit höheren Kosten betreiben als zur Erfüllung des postalischen Grundversorgungsauftrages notwendig wäre. Für die postalische Grundversorgung genügt eine sehr viel bescheid-enere Infrastruktur und Organisation als für die Barverkehrsdienstleistungen. Die postalischen Grundversorgungsdienstleistungen könnte an vielen Orten durch Agenturen erbracht werden. Die Barverkehrsdienstleistungen erfordern dagegen sehr viel höhere Investitionen in die Sicherheit, sowie eine höhere Spezialisierung des Personals, beispielsweise wegen der Geldwäschereibestimmungen. Bei den Auszahlungen erachten wir die Situation als weniger kritisch: Die Transaktionszahlen sind sehr gering. Zudem könnte die Dienstleistung, falls der Kunde über ein Postkonto und eine Postcard verfügte, über Geldausgabeautomaten erbracht werden, für kleinere Beträge auch in Agenturen. Am Schluss der Studie präsentieren wir ein Modell, bei dem die Infrastruktur- und Organisationsanforderungen an die Poststellen für die Erbringung der Ein- und Auszahlungen etwa auf das Niveau der einfachen postalischen Grundversorgung gesenkt werden können. Dies würde einerseits den Entscheid über die Dimensionierung und Ausstattung des Poststellennetzes vereinfachen, da er ausschliesslich die Anforderungen der traditionellen Postdienstleistungen berücksichtigen müsste. Andererseits würde sich damit ein Grundversorgungsauftrag für Zahlungsverkehrsdienstleistungen erübrigen, da es im kommerziellen Interesse der Post wäre, diese Dienstleistung auch in kleinen Poststellen anzubieten. Dies bedingt, dass die Kunden über ein Konto und eine Debitkarte verfügen. Um sicher zu stellen, dass alle Kunden Zugang zu diesen elementaren Instrumenten einer modernen Wirtschaft haben, wäre ein Kontrahierungszwang vorzusehen. Dies wäre eine moderne, zukunftsträchtige und soziale Form eines «Grundversorgungsauftrages». Bei der Münzversorgung sehen wir keinen Bedarf, diesen neu in der Postgesetzgebung zu regeln. Falls diese Dienstleistung einer liberalisierten Post ungebührliche Lasten auferlegen sollte, wäre die Lösung bei einer angemessenen Kompensation für die Dienstleistung zu suchen, und zwar einerseits bei den Kunden, andererseits allenfalls bei der Nationalbank.

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Résumé L'objectif de la présente étude est de montrer l'importance des services de paiement de la Poste pour l'économie nationale. Cette étude servira à la prise de décisions politiques par rapport au contenu, à l'organisation et à la régulation du mandat de service universel. Il convient également d'évaluer les conséquences pour l'économie suisse au cas où la Poste se retirerait entièrement ou en partie du trafic des paiements. Quant au rôle de la Poste dans le secteur de l'approvisionnement en monnaie, il a été étudié séparément. Le rôle de La Poste Suisse dans le secteur des services de paiement nationaux est unique à maints égards. Depuis l'introduction des chèques postaux en 1906, la Poste Suisse occupe une position dominante incontestée sur le marché des virements avec une part de marché dépassant encore aujourd'hui les 50%. Quant à l'approvisionnement de l'économie en monnaie, la Poste joue un rôle prépondérant par l'intermédiaire du réseau postal. Dans ces deux secteurs, l'article 3 de l'ordonnance sur la poste confie à la Poste un mandat de service universel en matière de versement, de paiement et de virement. Aucun autre pays d'Europe occidentale ne dispose aujourd'hui d'un tel mandat de service universel en matière de services de paiement. Les prestations de service universel en matière de trafic des paiements sont dans l'ensemble rentables, elles contribuent pour plus de la moitié au bénéfice de Postfinance. Le bénéfice élevé généré par la gestion des comptes et les virements est cependant amputé par les pertes dans le secteur des paiements et versements principalement imputables au réseau postal. Nous sommes toutefois d'avis que le réseau d'offices de poste n'est pas seulement facteur de coûts dans le domaine des services de paiement mais qu'il représente également des avantages. En matière d'opérations clients, un réseau de succursales dense revêt une importance particulière pour un prestataire de services financiers en ce qui concerne la prospection et la fourniture des prestations. En outre, une analyse isolée des différentes prestations postales n'a qu'un intérêt limité. Les prestations du trafic des paiements doivent être considérées comme prestations complémentaires à la gestion des comptes. L'intérêt du produit "compte" dépend essentiellement de la diversité des prestations et des canaux qui le rattachent au client. L'approvisionnement en monnaie qui n'est pas réglé dans la loi sur la poste est aujourd'hui assuré gratuitement par la Poste et représente par conséquent une perte pour celle-ci. Dans ce contexte, il convient de résoudre clairement la question du futur rôle de la Poste dans le secteur du trafic des paiements. Il s'agit d'une activité clé rentable que la Poste continuerait de gérer de sa propre initiative même sans mandat légal. Il n'y a donc aucun risque que la Poste se retire à court ou moyen terme de ce marché. Cette affirmation concerne notamment et sans restriction les virements. Elle pourrait probablement aussi

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s'appliquer, mais avec certaines restrictions, aux versements en espèces au guichet. En l'absence de mandat de service universel, la Poste ne continuerait probablement de fournir cette prestation sous sa forme actuelle que dans un nombre limité d'offices de poste. Si le mandat de service universel et les exigences en terme d'accessibilité restent les mêmes, la Poste devrait, pour pouvoir offrir cette prestation, exploiter le réseau d'offices de poste à des prix beaucoup plus élevés que ceux qui seraient nécessaires pour remplir le mandat de service postal universel. Pour remplir le mandat de service postal universel il faut en effet une infrastructure et une organisation bien plus simples que pour offrir les prestations en espèces du trafic des paiements. Les prestations du service postal universel peuvent dans de nombreux endroits être fournies par des agences. Quant aux prestations en espèces du trafic des paiements, elles nécessitent des investissements bien plus élevés en matière de sécurité ainsi qu'une spécialisation plus pointue des employés, notamment en raison des dispositions sur le blanchiment d'argent. En ce qui concerne les paiements, nous considérons que la situation est moins critique, le nombre des transactions étant limité. De plus, cette prestation pourrait être fournie par le biais d'un distributeur automatique de billets si le client dispose d'un compte postal et d'une Postcard. Pour les petits montants, cette prestation pourrait également être fournie dans les agences. A la fin de l'étude, nous présentons un modèle permettant de ramener les exigences posées aux offices de poste en matière d'infrastructure et d'organisation pour la fourniture des prestations de paiement et de versement au niveau de celles imposées pour la simple fourniture du service postal universel. Ceci permettrait, d'une part, de simplifier la décision concernant la taille et l'équipement du réseau postal, celui-ci ne devant satisfaire qu'aux exigences des prestations de services postaux classiques. D'autre part, il ne serait plus nécessaire de disposer d'un mandat de service universel pour les prestations du trafic des paiements étant donné qu'il serait dans l'intérêt de la Poste d'offrir ces prestations également dans les petits offices de poste. Cela suppose que les clients disposent d'un compte et d'une carte de retrait. Pour s'assurer que tous les clients ont bien accès à ces instruments élémentaires d'une économie moderne il conviendrait de prévoir une obligation de contracter. Nous disposerions alors d'une forme de "mandat de service universel" moderne, sociale et tournée vers l'avenir. En ce qui concerne l'approvisionnement en monnaie, nous ne voyons aucune nécessité de l'introduire dans la législation sur la poste. Si cette prestation devait infliger des charges excessives à une Poste libéralisée, la solution consisterait à trouver une compensation adéquate pour la prestation du côté du client et, le cas échéant, du côté de la banque nationale.

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Riassunto L’obiettivo del presente studio è di mostrare l’importanza, per l’economia pubblica, del traffico dei pagamenti offerto dalla Posta Svizzera. Le decisioni politiche sul contenuto, l’organizzazione e la regolamentazione del mandato di fornitura del servizio universale si fonderanno sui risultati di questa ricerca. Nel contempo vanno stimate anche le conseguenze, per l’economia nazionale, di un eventuale ritiro (totale o parziale) della Posta dal traffico dei pagamenti. La funzione di quest’ultima nel settore dell’approvvigionamento di monete costituisce un tema particolare e deve essere analizzato di conseguenza. Il ruolo della Posta Svizzera nel settore del traffico dei pagamenti nazionale è eccezionale sotto diversi punti di vista. Dall’introduzione del servizio degli assegni postali, nel 1906, la Posta è il leader incontrastato nel settore delle girate, detenendo una quota di mercato tuttora superiore al 50 per cento. Attraverso la propria rete di uffici postali, essa assume un ruolo di spicco anche nell’approvvigionamento dell’economia in numerario. In questi due settori, l’articolo 3 dell’ordinanza sulle poste conferisce alla Posta Svizzera un mandato di fornitura del servizio universale per le operazioni di versamento e pagamento e per la girata. A tutt’oggi, in nessun altro Paese dell’Europa occidentale esiste un simile mandato per le prestazioni del traffico dei pagamenti. Le prestazioni del traffico dei pagamenti previste dal servizio universale sono generalmente redditizie, in quanto concorrono a realizzare più della metà degli utili di PostFinance. Tuttavia gli elevati profitti generati dalla gestione dei conti e dalle girate sono ridimensionati dalle perdite, imputabili alle operazioni di versamento e pagamento, che si registrano innanzitutto nella rete di uffici postali. Siamo tuttavia dell’opinione che la rete di uffici postali non generi soltanto costi nel traffico dei pagamenti, ma offra indubbiamente anche vantaggi. Per un fornitore di servizi finanziari, infatti, disporre di una fitta rete di filiali è importante per le operazioni con i clienti a livello di acquisizioni e prestazioni. Inoltre, un’analisi isolata dei singoli servizi postali è sensata soltanto in parte: le prestazioni del traffico dei pagamenti vanno viste come servizi accessori alla gestione dei conti. L’attrattiva del prodotto «conto» dipende in misura rilevante dalla diversità delle prestazioni e dei canali che lo collegano al cliente. L’approvvigionamento di monete, non disciplinato nella legge sulle poste, è un servizio attualmente fornito dalla Posta a titolo gratuito e pertanto rappresenta per l’impresa un affare tutt’altro che redditizio. In tale contesto, la questione del futuro ruolo della Posta Svizzera nel traffico dei pagamenti merita una risposta chiara: il settore rappresenta un’attività chiave redditizia che l’impresa svolgerebbe comunque di propria iniziativa, ossia anche senza il mandato conferitole dalla legge. In tal modo, non c’è quindi il rischio che a breve o medio termine

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si ritiri dall’attività. Questa constatazione vale in particolare, e senza restrizioni, per il settore delle girate, mentre per quello dei versamenti effettuati in denaro contante allo sportello, l’affermazione è valida soltanto entro certi limiti. Senza il mandato di fornitura del servizio universale, la Posta continuerebbe probabilmente a offrire tale prestazione nella sua forma attuale soltanto in un numero limitato di uffici postali. Con lo stesso mandato e le stesse esigenze di raggiungibilità, per poter fornire i servizi di versamento in denaro contante la Posta dovrebbe gestire la propria rete di uffici postali a costi notevolmente più elevati di quanto non sia necessario per le prestazioni postali previste dal mandato di fornitura del servizio universale. Per questi ultimi, è sufficiente disporre di un’infrastruttura e un’organizzazione molto più semplici che non per il traffico di denaro contante. In molte località, le prestazioni postali previste dal servizio universale potrebbero essere fornite da agenzie. I servizi legati al traffico di denaro contante, invece, richiedono investimenti molto più elevati nella sicurezza e una maggiore specializzazione del personale, per esempio in ragione delle disposizioni contro il riciclaggio di denaro. Per quanto riguarda i pagamenti, la situazione è a nostro avviso meno critica, in quanto il numero di transazioni è molto più contenuto. Inoltre, questa prestazione potrebbe essere fornita attraverso un distributore di denaro contante (se il cliente è titolare di un conto postale e di una Postcard) oppure, nel caso di importi più piccoli, da agenzie. Alla fine dello studio è presentato un modello che consente di ridurre i requisiti infrastrutturali e organizzativi degli uffici postali necessari per la fornitura dei servizi di versamento e pagamento al livello delle esigenze richieste dalla fornitura delle prestazioni postali previste dal servizio universale. Questa soluzione permetterebbe, da un lato, di semplificare la decisione sulle dimensioni e l’equipaggiamento della rete di uffici postali, dato che si dovrebbe tenere conto soltanto delle esigenze dettate dalla fornitura dei servizi postali tradizionali. Dall’altro un mandato di fornitura del servizio universale applicato alle prestazioni del traffico dei pagamenti risulterebbe superfluo, poiché sarebbe nell’interesse della Posta offrire questo servizio anche nei piccoli uffici postali. Tuttavia, affinché ciò accada, i clienti dovrebbero disporre di un conto e di una carta di debito. Per garantire che tutti i clienti abbiano accesso a questi strumenti basilari dell’economia moderna, bisognerebbe prevedere un obbligo di contrarre. Avremmo allora una forma innovativa, promettente e sociale di «mandato di servizio universale». Per quanto riguarda l’approvvigionamento di monete, non vediamo la necessità d’introdurre nella legge sulle poste una norma al riguardo. Se questa prestazione dovesse rappresentare un onere eccessivo per una Posta apertasi alla concorrenza, la soluzione consisterebbe nel trovare una compensazione adeguata o presso il cliente o, eventualmente, presso la Banca nazionale.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung....................................................................................................................... 9

1.1. Ziel ........................................................................................................................... 9

1.2. Hintergrund .............................................................................................................. 9

1.3. Aufbau und Datengrundlage .................................................................................... 9

2. Der Schweizerische Zahlungsverkehr....................................................................... 10

2.1. Historische Entwicklung........................................................................................ 10

2.2. Der Schweizerische Zahlungsverkehr heute .......................................................... 11

2.3. Gesetzliche Ausgangslage für die Post .................................................................. 12

3. Der Schweizerische Markt für Zahlungsverkehr .................................................... 13

3.1 Marktteilnehmer...................................................................................................... 13

3.2 Zahlungsverkehrssysteme ....................................................................................... 14

3.3 Zahlungsinstrumente im Schweizer Markt ............................................................. 15

3.3.1 Debit- und Kreditkarten ............................................................................... 18 3.3.2 Lastschriftenverfahren oder Debit Direct und elektronische Rechnungsstellung ................................................................................................ 19 3.3.3 Datenträgeraustausch (DTA)....................................................................... 20 3.3.4 Elektronischer Zahlungsauftrag (EZAG)..................................................... 21 3.3.5 Elektronisches Geld (E-Money) ................................................................... 21 3.3.6 Geldautomaten und Zahlungsterminals ....................................................... 22 3.3.7 Neuste Entwicklungen .................................................................................. 23

4. Die Position der Post................................................................................................... 24

4.1 Die Entwicklung der Post im Markt für Zahlungsverkehr...................................... 24

4.2 Einzahlung, Überweisung und Auszahlung der Post .............................................. 27

4.3 Der Marktanteil der Post im Schweizer Zahlungsverkehr ...................................... 28

4.4 Der durchschnittliche Transaktionswert von Zahlungen ........................................ 29

4.5 Die Abwicklung von Zahlungen zwischen Post und Banken ................................. 31

4.6 Bargeldversorgung und Wechselgeschäft............................................................... 33

5. Regionale Aspekte....................................................................................................... 35

6. Poststellen- und Agenturen-Szenario........................................................................ 39

7. Europäischer Vergleich .............................................................................................. 42

8. Anhang ......................................................................................................................... 44

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1. Einleitung

1.1. Ziel Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den volkswirtschaftlichen Stellenwert des durch die Post abgewickelten Zahlungsverkehrs (unter Einschluss der Münzversorgung) darzustellen. Die Studie soll als Grundlage für die politischen Entscheide über Inhalt, Ausgestaltung und Regulierung des Grundversorgungsauftrages dienen. Dabei ist auch abzuschätzen, wie gross die Risiken kurz- bis mittelfristig für die schweizerische Wirtschaft wären, wenn sich die Post aus dem Bereich Zahlungsverkehr ganz oder teilweise zurückziehen würde. Dies ist auch eine Frage der Substituierbarkeit der Postdienstleistungen im Zahlungsverkehr.1

1.2. Hintergrund Gemäss dem Tätigkeitsbericht der PostReg2 stellt die Schweiz im Bereich Zahlungs-verkehr einen Sonderfall dar. Kein anderes Land definiert die Zahlungsverkehrsdienst-leistungen Bareinzahlung, Barauszahlung und Überweisung als Teil der postalischen Grundversorgung. Die Definition des Zahlungsverkehrs als Grundversorgung hat zur Folge, dass die Schweizerische Post gesetzlich verpflichtet ist, diesen flächendeckend anzubieten. Obwohl die Postverordnung erlaubt, auch Poststellen ohne Zahlungsver-kehrsdienstleistungen zu betreiben (sog. Agenturen), ist deren Anzahl im europäischen Vergleich gering. Dies trotz Aussagen der Schweizerischen Post, dass ein Poststellennetz mit Agenturen sowohl kundennäher als auch effizienter betrieben werden könne.3 Der Grund für die kleine Anzahl Agenturen liegt unter anderem in der Definition des Zahlungsverkehrs als Dienstleistung der Grundversorgung und der damit verbundenen Verpflichtung zum flächendeckenden Angebot. Poststellen können nicht beliebig durch Agenturen ersetzt werden, weil dadurch die Sicherstellung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr gefährdet sein könnte.

1.3. Aufbau und Datengrundlage Die Studie stützt sich primär auf Transaktionsdaten der Post sowie auf öffentliche Daten der Bank für Internationalen Zahlungsverkehr (BIS). Kapitel 2 umfasst eine Einführung in die historische Entwicklung des schweizerischen Zahlungsverkehrs sowie die heute gültigen gesetzlichen Grundlagen für die Schweizerische Post. Kapitel 3 wertet die von der BIS publizierten Zahlungsverkehrsdaten für die Schweiz aus, Kapitel 4 die von der Post zur Verfügung gestellten Transaktionsdaten. Kapitel 5 untersucht, gestützt auf interne Daten der Post, die regionale Verteilung der Ein- und Auszahlungen an den

1 Offertanfrage Generalsekretariat GS-UVEK vom 9.10.2007. 2 PostReg, Tätigkeitsbericht 2006, S.8. 3 Schweizerische Post, Geschäftsbericht 2006, Bern, S.28.

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Postschaltern. Kapitel 6 gibt einen kurzen Überblick über die Situation im europäischen Ausland und skizziert eine mögliche Entwicklung für die Schweiz.

2. Der Schweizerische Zahlungsverkehr

2.1. Historische Entwicklung Die Position der Schweizerischen Post stellt im internationalen Vergleich eine Ausnahme dar. Der Grund dafür ist in der historischen Entwicklung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz zu finden. Während das Geschäft der Kantonal- und Regionalbanken historisch von regionalem Charakter ist, erfüllt die Post mit ihrem dichten Filialnetz bereits früh die wichtigste Voraussetzung, um der zunehmenden Nachfrage nach kantonsübergreifenden Überweisungen gerecht zu werden. Trotz des Einwandes der Banken, dass dies unnötig sei, fordert im Jahr 1900 eine Motion aus dem Nationalrat die Einführung eines Postcheckdienstes. Die Post führt 1906 den Postcheckdienst und damit die erste Version des Einzahlungsscheins ein. Für die Bevölkerung stellen die Postcheckkonten damals oft die einzige Möglichkeit zum bargeldlosen Zahlungsverkehr dar. Die Alternative, das Führen eines Bankkontos, war aufgrund hoher Mindesteinlagen nur vermögenden Bürgern möglich. Die Banken eröffnen in der Folge ihrerseits Postkonten und ermöglichen dadurch die Einzahlung via Postschalter auf Bankkonten. Obwohl der Postcheckdienst von Anfang an zu den Grundversorgungsdiensten der Post gehört, halten sich die Banken bis in die sechziger Jahre aus dem Massenzahlungsverkehr heraus. Im Gegensatz zum Postschalter ist am Bankschalter die Bareinzahlung auf das Konto eines Dritten nicht möglich. Der grüne Einzahlungsschein wird zum Standard des Schweizer Zahlungsverkehrs. Die Schweizer heben Geld bei den Banken ab und tragen es zur Post, um ihre Rechnungen zu begleichen. Trotz zunehmender Kooperation zwischen Post und Banken lässt sich dieses Verhalten nur schwer und langsam ändern. Der zunehmende Wohlstand nach dem zweiten Weltkrieg führt zu einem Anstieg des Massenzahlungsverkehrs. Bankkunden fordern die Möglichkeit, Geld auf Konten anderer Privatpersonen oder Firmen überweisen zu können. Das bisherige Korrespondenz-bankensystem ist diesen Forderungen nicht gewachsen und der Druck, den Zahlungsverkehr effizienter zu gestalten, nimmt zu. Eine koordinierende Clearingstelle in der Funktion einer zentralen Korrespondenzbank fehlt. Es entwickelt sich stattdessen ein mehrstufiges Bankenclearing, dessen oberste Stufe die Girokonten der Nationalbank bilden, welche gleichzeitig das Bindeglied zwischen dem Bankenclearing und dem Postcheck darstellen. Mitte der fünfziger Jahre besteht zwar ein flächendeckendes Bankenclearing, das allerdings mit grossem manuellem Verarbeitungsaufwand verbunden ist. 1979 wird die Datenverarbeitung des Bankenclearings an die Telekurs AG übertragen. Erst im Jahr 1987 wird das Belegclearing durch SIC ersetzt.

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Der grüne Einzahlungsschein der Post, eingeführt im Jahr 1906, etabliert sich als erfolgsentscheidender Standard und bleibt bis zur Einführung von SIC im Einsatz. Erst 1986 ersetzt ein von der Post gemeinsam mit den Banken gestalteter neuer grüner Einzahlungsschein denjenigen von 1906. Dieser erlaubt nicht nur Zahlungen zu Gunsten von Postkonti, sondern auch direkt zu Gunsten von Bankkonti. Seit 1998 ist dieser als roter Einzahlungsschein im Einsatz. Als weiteren Standard schafft die Post den blauen Einzahlungsschein mit Referenznummer. Ab 1974 können Rechnungssteller diesen analog zum grünen Einzahlungsschein versenden. Diese Einzahlungen werden von der Post maschinell verarbeitet. Der Rechnungssteller erhält einen Datenträger mit den eingezahlten Beträgen sowie den entsprechenden Referenznummern. Die Banken nutzen das System und stellen ihren Kunden auf dessen Basis eigene Zahlungsverkehrsprodukte zur Verfügung. Im Jahr 2001 wird der blaue Einzahlungsschein durch den heutigen orangen ersetzt. Ebenfalls im Jahr 2001 wird die Post Teilnehmer am SIC und wickelt nun Kundenzahlungen auch via SIC ab. Aus grün wird rot, aus blau orange und aus dem Postcheckdienst 1999 die PostFinance. Dennoch ist es auch heute noch, genau wie 1906, für jedermann möglich, Bargeld-einzahlungen via Einzahlungsschein am Postschalter zu tätigen. Die Schweizerische Post ist noch heute von Gesetzes wegen zur flächendeckenden Zahlungsverkehrsversorgung verpflichtet.4

2.2. Der Schweizerische Zahlungsverkehr heute Die Schweiz ist ein Bargeldland. Nach wie vor ist im Schweizer Detailhandel Bargeld das wichtigste Zahlungsmittel. Die Folge ist ein hoher Bargeldumlauf sowie erhöhte Kosten für Herstellung, Transport und Handling des Bargeldes. Die Verbreitung bargeldloser Zahlungsmittel schreitet langsam voran und gestaltet sich je nach historischem Hintergrund eines Landes unterschiedlich. Die Bareinzahlung mittels Einzahlungsschein am Postschalter ist in der Schweiz noch stark verbreitet. Bemerkenswert ist, dass dabei Bargeld oft am Automaten oder Schalter abgehoben wird, nur um dieses dann zur nächsten Poststelle zu tragen und dort wieder einzuzahlen. Dieses Vorgehen verursacht hohe Kosten. Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird heute von drei Säulen getragen, der PostFinance, den Banken und der Nationalbank. Das Swiss Interbank Clearing (SIC) und das Girosystem der Post verbinden die drei Säulen. SIC verarbeitet Zahlungen individuell und sequentiell auf Bruttobasis über die Girokonten, welche die Teilnehmer bei der Nationalbank halten5. Neben den Banken ist PostFinance Teilnehmer am SIC. Zahlungen

4 Klein, Palazzo, 2003 und Einzahlungsschein – Von grün zu blau zu rot, NZZ, 12.06.2006. 5 Für eine detailliere Beschreibung von SIC siehe BIS Red Book Switzerland.

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ausserhalb von SIC finden entweder direkt zwischen Bankkonten der gleichen Bank oder Bankengruppen, oder über das Girosystem der Post statt. Der Massenzahlungsverkehr zwischen Kunden der Banken und Kunden der Post wird auch heute mehrheitlich über die Girokonten der Post abgewickelt, welche von den Banken bei der Post gehalten werden. Aufgrund der Wichtigkeit des Postgirosystems neben dem SIC wird das schweizerische Zahlungsverkehrssystem auch als duales System bezeichnet.

2.3. Gesetzliche Ausgangslage für die Post Gemäss Art. 92 BV ist der Bund verpflichtet, «für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden» zu sorgen. Der Gesetzgeber kommt dieser Verpflichtung im Rahmen des Postgesetzes (SR 783.0) nach. Das Postgesetz regelt die Grundzüge des Auftrags an die Post. Konkreter definiert wird der Auftrag in der vom Bundesrat erlassenen Postverordnung (SR 783.01). Art. 3 der Postverordnung ordnet die Einzahlung, die Auszahlung und die Überweisung den nicht-reservierten Grundversorgungsdiensten der Post zu. Die Post ist damit zur Erbringung dieser Dienstleistungen verpflichtet, allerdings in Konkurrenz mit anderen Anbietern. Gemäss Art. 6 der Postverordnung muss die Post ein landesweites, flächendeckendes Poststellennetz betreiben, wodurch sichergestellt wird, dass die Dienstleistungen des Universaldienstes für die gesamte Bevölkerung «in angemessener Distanz» zur Verfügung stehen. Allerdings kann die Post «aus Gründen der Sicherheit auf das Anbieten von Finanzdienstleistungen» in einzelnen Poststellen verzichten. Alle Zahlungsverkehrsdienstleistungen, welche über die Ein- und Auszahlung sowie Überweisung hinausgehen, gehören gemäss Art. 11 der Postverordnung zu den Wett-bewerbsdiensten. Die Post hat damit keine gesetzliche Pflicht solche anzubieten. Neben der Verpflichtung zur Bereitstellung der Zahlungsverkehrsdienstleistungen Ein- und Auszahlung sowie Überweisung, haben die Post sowie die SBB den Auftrag, die schweizerische Nationalbank bei der Münzversorgung zu unterstützen. Art. 4 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (SR 941.10) beauftragt den Bundesrat, «den Münzwechsel durch öffentliche Kassen des Bundes und die Ausscheidung beschädigter, unansehnlicher und gefälschter Münzen» zu ordnen. Der Bundesrat tut dies in der Münzverordnung (SR 941.101). Art. 5 der Münzverordnung legt fest, dass die Nationalbank bei der Inverkehrsetzung von Umlaufmünzen sowie der Rücknahme von Umlauf-, Gedenk- und Anlagemünzen durch Post und SBB unterstützt wird. Der gesetzliche Grundversorgungsauftrag der Post umfasst damit klar die Ein- und Auszahlung sowie die Überweisung. Zusätzlich unterstützt die Post die Nationalbank bei der Münzversorgung. Das Dienstleistungsangebot der Post im Zahlungsverkehr geht heute freiwillig über diesen Auftrag hinaus, wodurch das Verständnis des Grund-versorgungsauftrages fliessend werden kann.

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3. Der Schweizerische Markt für Zahlungsverkehr

3.1 Marktteilnehmer Die Marktteilnehmer des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Schweiz lassen sich in drei Kategorien einteilen. Diese umfassen die schweizerische Nationalbank (SNB), die Finanzintermediäre, welche Banken und im Besonderen auch die PostFinance einschliessen, sowie die Nicht-Finanzintermediäre, das heisst hauptsächlich Privat-personen und Unternehmen. Die schweizerische Nationalbank (SNB) stellt den Finanzintermediären ein Girokonto zur Verfügung, über welches diese ihre gegenseitigen Zahlungsverpflichtungen im Interbankenverkehr abwickeln.6 Nicht-Finanzintermediäre haben keinen direkten Zugang zur SNB, sie tätigen ihre Zahlungen über Privat- und Geschäftskonten bei den Banken und der PostFinance. Im Jahr 2005 stehen der PostFinance 337 Banken7 gegenüber, welche unter anderem auch Zahlungsverkehrsdienstleistungen für Nicht-Finanzinter-mediäre abwickeln. Das schweizerische Poststellennetz umfasst im Jahr 2005 gemäss BIS 2’531 Filialen, denen eine nur geringfügig grössere Anzahl an Bankfilialen (2’723) gegenübersteht. Die lokale Marktpräsenz der PostFinance im Zahlungsverkehr ist im Vergleich zu den Banken hoch. Sowohl die in der Schweiz ansässigen Banken als auch die Anzahl Bankfilialen haben über die letzten Jahre (bis 2004) abgenommen. Auch die Anzahl der Poststellen ist kleiner geworden (vgl. Abbildung 1).

Anzahl Banken, Bankfilialen und Poststellen

0

500

1'000

1'500

2'000

2'500

3'000

3'500

Anzahl Banken Anzahl Bankfilialen Anzahl Poststellen

2001 2002 2003 2004 2005Trend p.a. 2001-2005 -1.8% -1.1% -4.4%

Abbildung 1 Quelle: BIS, 2007

6 Klein, Palazzo, 2003. 7 CPSS Red Book, BIS, März 2007.

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3.2 Zahlungsverkehrssysteme Bargeldlose Zahlungen werden mittels Zahlungssystemen abgewickelt. Umsatzmässig das wichtigste Zahlungssystem der Schweiz ist das Swiss Interbank Clearing System (SIC), über welches die Finanzintermediäre den nationalen Grossbetragszahlungsverkehr sowie einen wesentlichen Teil der Massenzahlungen abwickeln. Grossbetragszahlungen sind vor allem auf Devisen-, Geld- und Kapitalmarkttransaktionen zurückzuführen. Sie können auch betragsmässig hohe Zahlungen von Nichtbanken beinhalten.8 Alle übrigen Zahlungen werden dem Publikums- oder Massenverkehr zugeordnet. SIC ist ein sogenanntes Real Time Gross Settlement System (RTGS). Das heisst, dass Zahlungen in Echtzeit und unwiderruflich auf Bruttobasis ausgeführt werden, sofern die beteiligten Finanzintermediäre über die nötigen Giroguthaben bei der SNB verfügen. Das SIC-System wird nicht direkt von der SNB betrieben, sondern durch die Swiss Interbank Clearing AG, einer privatrechtlichen Gesellschaft im Besitz der Schweizer Banken sowie der PostFinance.9 Aus Sicht der PostFinance ist diese Beteiligung strategisch von Vorteil, da anzahlmässig der Grossteil der SIC-Transaktionen aus Kleinzahlungen besteht.10

Anzahl über SIC abgewicklete Transaktionen (in Mio.)

56 62 65

64 67 8

8 95 108

121

134

142

150

161

177

193

209 2

56

317 3

57

0

50

100

150

200

250

300

350

400

1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007E

SIC

-Tra

nsa

ktio

nen

300

308

316

324

332

340

348

356

364

Anza

hl SIC

-Tei

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mer

Trx. (Mio.) SIC-Teilnehmer Abbildung 2 Quelle: Telekurs, 2007 Die über Swiss Interbank Clearing abgewickelten Zahlungen haben von 56 Millionen Transaktionen im Jahr 1989 auf 317 Millionen Transaktionen im Jahr 2006 zugenommen. Dies entspricht einem wertmässigen Umsatz von CHF 44’883 Mrd. (2006) oder CHF 178 Mrd. pro Tag. Im Jahr 2005 hat Swiss Interbank Clearing 256 Millionen Transaktionen verarbeitet, was einem Marktanteil im Schweizer Markt von 62 Prozent entsprach.11 Die übrigen Transaktionen entfallen auf den Giroverkehr, welcher bank- respektive postintern

8 Klein, Palazzo, 2003. 9 www.sic.ch, 30.11.2007. 10 Geldfluss ohne Grenzen, Schweizer Bank, 15.11.2006. 11 CPSS Red Book, BIS, März 2007.

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oder via EZAG 12 der PostFinance abgewickelt wird. Kleine Transaktionen wie Geldautomatenbezüge, Zahlungen mittels Lastschriftenverfahren oder via EFTPOS-Terminals13 werden normalerweise über separate Nettosysteme gebucht, können aber auch in aggregierter Form via SIC als Gesamtbeträge abgewickelt werden.14

Im Jahr 2006 hat die Anzahl Transaktionen der über SIC abgewickelten Zahlungen mit 24 Prozent stark zugenommen, insbesondere weil die Transaktionen im Datenträgeraustausch (DTA) neu einzeln über SIC abgewickelt werden.14 Am 30. November 2007 wurde der alte Tagesrekord mit über 3’880’000 via SIC getätigten Transaktionen gebrochen.14 Gemäss SNB wurden im Jahr 2006 in der Schweiz insgesamt 646 Millionen Überweisungen getätigt. Diese umfassen die über SIC abgewickelten Transaktionen inklusive DTA, Zahlungen via EZAG der PostFinance sowie die Interbankenzahlungen.

3.3 Zahlungsinstrumente im Schweizer Markt Die Finanzintermediäre bieten ihren Nichtbanken-Kunden im Massenzahlungsverkehr diverse Zahlungsinstrumente an. Deren Anwendung hängt von verschiedenen Aspekten wie der allgemeinen Akzeptanz, der historischen Entwicklung, den Kosten, der Effizienz, der Gewohnheit und der Sicherheit ab.15 Die wichtigsten Zahlungsinstrumente für den Schweizer Massenmarkt sind Kredit- und Debitkarten, die Überweisung und die Einzahlung mittels Einzahlungsschein. Daneben existieren weitere Zahlungsverkehrs-dienstleistungen, wie das Lastschriftenverfahren (LSV) der Banken sowie die Zahlungen mittels Debit Direct und elektronischem Zahlungsauftrag (EZAG) der PostFinance.16 Laut einer repräsentativen Marktforschungsstudie der PostFinance17 werden bereits mehr als 30 Prozent der Rechnungen von Privatpersonen via Internet bezahlt. Neue Medien, insbesondere das Internet, bewirken Änderungen im Zahlungsverhalten der Kunden, wodurch der traditionelle Zahlungsverkehr allmählich an Bedeutung verlieren wird.18 Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der Transaktionszahlen der wichtigsten Zahlungs-instrumente im Schweizer Markt. Das Lastschriftenverfahren (LSV) hat über die letzten Jahre relativ an Bedeutung verloren, währenddessen der Kartengebrauch zugenommen hat. Wie Abbildung 3 zeigt, verändern sich Zahlungsgewohnheiten äusserst langsam.

12 Elektronischer Zahlungsauftrag der PostFinance. 13 Electronic Funds Transfer at the Point of Sale. 14 www.sic.ch, 12.12.2007. 15 SNB Quartalsheft, März 2003. 16 Klein, Palazzo, 2003. 17 Einführung der Schaltertaxe, 23.03.2006. 18 Bundesblatt, Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz, 22.05.2002.

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Entwicklung der Nutzung von Zahlungsinstrumenten in der Schweiz (Transaktionsanzahl)

57.36% 57.29% 57.38% 57.37% 57.29% 57.42%

5.43% 5.33% 5.21% 5.04% 4.88% 4.76%

34.13% 34.77% 35.09% 35.46% 35.87% 36.02%

0%

10%20%

30%

40%50%

60%

70%

80%90%

100%

2001 2002 2003 2004 2005 2006

Überweisung Direct Debit Check Karten Andere

Abbildung 3 Quelle: BIS, 2007 Dennoch ist die transaktionsbezogene Bedeutung von Kredit- und Debitkarten im Schweizer Markt in den letzten Jahren gestiegen. Der abnehmende Anteil an Check- und Debit Direct-Transaktionen sowie des Einsatzes von Bargeld wird hauptsächlich durch den Gebrauch von Kredit- und Debitkarten substituiert. Abbildung 4 zeigt den durch-schnittlichen Betrag pro Kartentransaktion in der Schweiz. Der Transaktionswert pro Debitkarteneinsatz ist über die letzten Jahre von CHF 169 auf CHF 162 leicht gesunken, was darauf schliessen lässt, dass vermehrt auch kleinere Beträge mit Debitkarten beglichen werden. Der Transaktionswert pro Kreditkarteneinsatz hat im gleichen Zeitraum von CHF 193 auf CHF 202 zugenommen. Der durchschnittliche Betrag von E-Money, als Münzersatz im Markt eingeführt, beträgt 2006 nur gerade CHF 3.90.

Durchschnittswerte pro Kartentransaktion und -art

0

40

80

120

160

200

2001 2002 2003 2004 2005 2006

Bet

rag p

ro

Tra

nsa

ktio

n in C

HF

0

10

20

30

40

50

Anza

hl Trx

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ro

Kar

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Debitkarte Kreditkarte E-Money-KarteAnzahl Anzahl Anzahl

Abbildung 4 Quelle: SNB, 2007 Sowohl Anzahl wie Nutzung der Kredit- und Debitkarten haben deutlich zugenommen. Betrug die durchschnittliche Anzahl Transaktionen pro Debitkarte im Jahr 2001 noch 37,

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beläuft sich diese Zahl fünf Jahre später auf 44. Bei der Kreditkarte ist die durchschnittliche Anzahl Transaktionen pro Karte von 30 im Jahr 2001 auf gut 32 im Jahr 2006 gestiegen.

Durchschnittswerte pro Zahlungsinstrument in der Schweiz

1'5

21

1'4

54

1'4

80

1'5

29

1'5

41

1'6

332

'557

2'9

00

2'8

62

2'9

30

2'1

62

2'1

68

4'0

20

3'7

11

3'5

26

3'1

86

2'9

72

3'0

66

0

1'200

2'400

3'600

2001 2002 2003 2004 2005 2006

Bet

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ro

Tra

nsa

ktio

n in C

HF

Karten (inländische Debit- und Kreditkarten)Debit Direct (LSV und Debit Direct der PostFinance) Check (Bankcheck, Swiss Bankers Travelers Cheques, Postcheck)Überweisung (ohne Transaktionen über CHF 1 Mio.)

Abbildung 5 Quellen: BIS und SIC, 2007 Trotz der steigenden Bedeutung von Karten nutzen die Schweizer Einwohner nach wie vor Bargeld als Zahlungsmittel. Die Schweiz bleibt unter den entwickelten Industrie-nationen einer der Staaten mit hoher Bargeldquote (gemessen an der Geldmenge M119). Sie beträgt gemäss BIS-Statistik im Jahr 2005 15.1 Prozent. Nur in Japan ist pro Kopf mehr Bargeld im Umlauf als in der Schweiz. Die Abbildung 6 zeigt den Bargeldumlauf pro Kopf und relativ zur Geldmenge M1 im Ländervergleich.

Noten und Münzen im Umlauf (pro Kopf und in % der Geldmenge M1)

0

1'000

2'000

3'000

4'000

5'000

6'000

7'000

Euro-Raum UK USA Schweden Japan Kanada CH

(in U

SD

)

4%

14%

24%

34%

44%

54%

64%Rel

ativ

zur

Gel

dm

enge

M1

2003 (in USD) 2004 (in USD) 2005 (in USD)2003 (in %) 2004 (in %) 2005 (in %)

Abbildung 6 Quelle: BIS, 2007

19 Die Geldmenge M1 entspricht gemäss BIS den im Umlauf befindlichen Noten und Münzen, den Sicht-

einlagen und übrigen Transaktionsdepositen.

Seite 18

3.3.1 Debit- und Kreditkarten Debitkarten werden heute vor allem im Detailhandel eingesetzt und erlauben es dem Käufer, via Terminal den Kaufbetrag direkt vom Konto abzubuchen. Diese Form der bargeldlosen Überweisung wird als EFTPOS (Electronic Funds Transfer at the Point of Sale) bezeichnet. Im Weiteren ermöglichen Debit- und Kreditkarten den Bezug von Bargeld an Geldautomaten (Bancomaten und Postomaten).20 Im Jahr 2006 wurden in der Schweiz über 381 Millionen EFTPOS-Transaktionen mit inländischen Karten getätigt. Sowohl die Banken als auch die Post betreiben ein eigenständiges EFTPOS-Netzwerk, wobei die beiden Netzwerke kompatibel sind.21 Die EFTPOS-Transaktionsanzahl nimmt jährlich mit ungefähr fünf Prozent zu.22 Das frühere EC-Direct heisst heute Maestro und ist zusammen mit der Postcard das umsatzstärkste und meist verwendete Debit-kartensystem der Schweiz.23 Sowohl im Detailhandel wie auch bei Transaktionen über das Internet hat sich die Kreditkarte als Zahlungsinstrument auf breiter Front etabliert. 2005 verfügten mehr als die Hälfte aller Zahlungsverkehrskarten über eine Kreditfunktion. Die Kreditkarte erlaubt es dem Käufer bis zu einer vereinbarten Limite Zahlungen auszuführen. Im Gegensatz zur Debitkarte wird der ausstehende Betrag aber nicht direkt dem Konto belastet, sondern erst später, meist einmal pro Monat, fällig. Von 2001 bis 2006 hat der Kredit-kartengebrauch mit 77 Prozent stärker zugenommen als der Gebrauch von Debitkarten (+54 Prozent).24 Die meist verbreiteten Kreditkartensysteme der Schweiz sind Visa und Mastercard.24 Abbildung 7 zeigt die Entwicklung aller im Schweizer Markt getätigten Kartentransaktionen. Der Grossteil der Kartentransaktionen in der Schweiz entfällt auf den Gebrauch von Debitkarten (68.9 Prozent). Die relative Bedeutung der Kreditkarte hat von 2001 bis 2005 zu Gunsten der Debitkarte abgenommen (26.7 Prozent). Die Wertkarte, als Träger von elektronischem Geld (E-Money), spielt gemessen an den Gesamt-transaktionen eine geringe Rolle (4.4 Prozent). Abbildung 8 zeigt die Zunahme der in der Schweiz ausgestellten Karten von 2001 bis 2005. Die durchschnittliche Anzahl Karten pro Einwohner hat sich von 2001 bis 2005 von 1.21 Karten auf 1.31 Karten erhöht. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl an Kartentransaktionen pro ausgestellte Karte von 34.0 Transaktionen auf 39.2 Transaktionen gestiegen. 65 Prozent der ausgestellten Karten verfügen über eine Debitfunktion, 35 Prozent eine Kreditfunktion und 45 Prozent über eine E-Money-Funktion. Mit durchschnittlich 2.6 Transaktionen pro Jahr und Person hat E-Money eine marginale Bedeutung.

20 SNB Quartalsheft, März 2003. 21 CPSS Red Book, BIS, 2003. 22 www.snb.ch. 23 SNB Quartalsheft, März 2003. 24 SNB Quartalsheft, März 2003.

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Entwicklung der Nutzung von Karten in der Schweiz (Transaktionszahl)

30.8% 29.1% 27.6% 26.9% 26.6% 26.7%

68.6% 68.9%67.1%

68.1%63.0% 65.2%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

2001 2002 2003 2004 2005 2006200

250

300

350

400

450

(in M

io.)

Wertkarten KreditkartenDebitkarten Absolute Kartentransaktionen

Abbildung 7 Quellen: BIS und SNB, 2007

Ausgestellte Karten in der Schweiz

5'410 5'798 5'940 6'021 6'333

3'281 3'333 3'359 3'391 3'454

3'524 3'692 3'889 3'9834'376

0

2'000

4'000

6'000

8'000

10'000

12'000

14'000

2001 2002 2003 2004 2005

(in '0

00)

1.20

1.24

1.28

1.32

1.36

Anza

hl K

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n p

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Ein

wohner

mit Debitfunktion mit Kreditfunktionmit E-Money-Funktion Total KartenAnzahl Karten pro Einwohner

Abbildung 8 Quelle: BIS, 2007

3.3.2 Lastschriftenverfahren oder Debit Direct und elektronische Rechnungsstellung Dem Lastschriftenverfahren (LSV) der Banken oder Debit Direct (DD) der PostFinance kommt vor allem für die Begleichung periodischer Zahlungen Bedeutung zu. Der Zahlungsempfänger erhält vom Zahlungspflichtigen die Befugnis, Belastungen automatisch direkt von dessen Konto auszulösen, allerdings mit Widerspruchsrecht.25 Von 2001 bis 2006 haben gemäss SNB Debit Direct-Transaktionen um zwei Prozent zugenommen, währenddessen die übrigen Zahlungsverkehrsinstrumente in der gleichen Zeit zweistellig gewachsen sind. Mit einem Anteil von 4.8 Prozent (2006) an allen Transaktionen spielt Debit Direct eine bescheidene Rolle im Schweizer Zahlungsverkehr. Demgegenüber beträgt der Nutzungsanteil zum Beispiel in Deutschland rund 40 Prozent.26 25 SNB Quartalsheft, März 2003. 26 Klein, Palazzo, 2003.

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Absolute Entwicklung der Zahlungsinstrumente im Schweizer Markt

646

1

405

54

19

0

100

200

300

400

500

600

700

Überweisungen Direct Debit Check Karten Andere

(in M

io.

Tra

nsa

ktio

nen

)

2001 2002 2003 2004 2005 2006

Abbildung 9 Quelle: BIS, 2007 (Überweisungen ohne Inhouseverkehr der Banken und PostFinance) Im “Business to Consumer”-Bereich haben die PayNet-Gesellschaft von der Telekurs und die Post gemeinsam mit den Banken als neue Dienstleistung die elektronische Rechnungsstellung eingeführt. 27 “Electronic Bill Presentment and Payment” (EBPP) bezeichnet das Erstellen und Bearbeiten von Fakturen und ihre Bezahlungen als einen elektronischen Gesamtprozess. 28 Von der Rechnungsstellung durch den Zahlungs-begünstigten über den Rechnungsempfang beim Zahlungspflichtigen, die Verbuchung, die Freigabe zur Bezahlung bis hin zur eigentlichen Bezahlung läuft alles elektronisch und idealerweise auch vollautomatisch ab.28 Mittlerweile verfügen mehr als zwei Millionen Online-Banking-Kunden bei über 80 Schweizer Banken und der PostFinance über die Möglichkeit, ihre Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu bezahlen.28 Weitere Banken wie auch Rechnungssteller werden sich dem PayNet-Netzwerk anschliessen.28 Abbildung 9 zeigt die Entwicklung der absoluten Transaktionszahl der verschiedenen Zahlungsinstrumente im Schweizer Markt.

3.3.3 Datenträgeraustausch (DTA) Der Datenträgeraustausch (DTA) ist vor allem für Geschäftskunden, welche Zahlungen elektronisch über ihr Bankkonto abwickeln, geeignet.29 Die Übermittlung erfolgte früher durch Einsenden des Datenträgers und wird heute elektronisch per Daten- oder Filetransfer abgewickelt. Die bisherige Verarbeitung von DTA-Transaktionen ist vollständig in die E-Banking-Lösungen der Banken integriert worden und wird damit neu einzeln über SIC abgewickelt. 30 Dies ist aus der Abbildung 10 der über Telekurs abgewickelten Transaktionen ersichtlich. 27 Telekurs Group, Geschäftsbericht 2006, Zürich. 28 EBPP - Der Qualitätssprung im Zahlungsverkehr, Schweizer Bank, Rolf Lory, 20.07.2005. 29 SNB Quartalsheft, März 2003. 30 Geldfluss ohne Grenzen, Schweizer Bank, 15.11.2006.

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Anzahl Transaktionen über Telekurs (in Mio.)

41

0

317

0

100

200

300

400

SIC LSV/LSV+/BDD DTA

2002 2003 2004 2005 2006

Abbildung 10 Quelle: Telekurs, 2006

3.3.4 Elektronischer Zahlungsauftrag (EZAG) Der elektronische Zahlungsauftrag (EZAG) wird in der Schweiz von der PostFinance für Geschäftskunden, die ihre Zahlungen direkt über ihr Postkonto ausführen, angeboten.31 Die Übermittlung der Zahlungsaufträge erfolgt elektronisch per Filetransfer und entspricht im wesentlichem dem Prinzip des Datenträgeraustauschs (DTA) der Banken. Der elektronische Zahlungsauftrag ist nach SIC der häufigste Übermittlungskanal der Banken für Transaktionen von Bankkonten auf Postkonten.

3.3.5 Elektronisches Geld (E-Money) Als elektronisches Geld (E-Money) bezeichnet man ein Zahlungsmittel, bei dem Geld in Form von Daten elektronisch auf einem Datenträger gespeichert wird.31 Seit September 1996 bieten die Banken und die PostFinance in der Schweiz elektronisches Geld in Form eines in Kredit- und Debitkarten integrierten Speicherchips an. In der Schweiz wird E-Money unter dem Namen CASH vermarktet. 32 Am Geldautomaten wird der Chip durch eine Abbuchung vom Post- oder Bankkonto mit einem Betrag von bis zu CHF 300 aufgeladen. Der Kunde begleicht damit am “Point of Sale” Kleinstbeträge.33 Die Anzahl der betriebsbereiten E-Money-Terminals hat in der Schweiz bis 2005 leicht zugenommen, jedoch im Jahr 2005 gemäss Telekurs sprunghaft abgenommen. Neuerdings ist es auch möglich Kleinstbeträge mittels Handyzahlung zu begleichen. Abbildung 11 zeigt die etwa gleichbleibende Zahl der E-Money-Transaktionen im Schweizer Markt.

31 Klein, Palazzo, 2003. 32 Electronic money and the possibility of a cashless society, Georgios Papadopoulos, Working Paper,

18.02.2007, EIPE. 33 www.cashcard.ch, 14.12.2007.

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E-Money im Schweizer Markt

31'2

90

33'5

08

34'4

67

35'2

09

18'3

58

0

6'000

12'000

18'000

24'000

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36'000

2001 2002 2003 2004 20050

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40

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80

(in M

io.)

E-Money-Karten TerminalsKarten mit E-Money-Funktion (in '000)Transaktionsanzahl in Mio.Transaktionenwert in Mio. CHFDurchschnittstransaktionswert CHF

Abbildung 11 Quelle: BIS, 2007

E-Money in % der Schweizer Wohnbevölkerung

49% 50% 53% 54%59%

2.3% 2.1% 2.0% 1.9% 1.8%0%

20%

40%

60%

2001 2002 2003 2004 20051

3

5

7

9

11

E-Money-Karten pro EinwohnerE-Money-Anteil an allen ZV-TransaktionenTransaktionsanzahl pro EinwohnerTotaler Transaktionenwert CHF pro EinwohnerDurchschnittstransaktionswert CHF pro Einwohner

Abbildung 12 Quelle: BIS, 2007

3.3.6 Geldautomaten und Zahlungsterminals

Geldautomaten und Terminals

16.6 17.9

19.0

19.8

20.0

1.2

1.2

1.3

1.3

1.37

.0 7.1 7.2

7.3 7.4

0369

12151821

2001 2002 2003 2004 20050.0%0.2%0.4%0.6%0.8%1.0%1.2%1.4%1.6%

Anzahl Bezüge an Geldautomaten pro EinwohnerAnzahl Karten pro EinwohnerAnzahl Bancomaten (inkl. Postomaten) pro 10'000 EinwohnerAnzahl EFTPOS Terminals pro EinwohnerAnzahl EFTPOS Terminals pro Karte

Abbildung 13 Quelle: BIS, 2007

Seite 23

Die Anzahl Bezüge an Geldautomaten (Banken und PostFinance) pro Einwohner ist in den Jahren 2001 bis 2005 um 24 Prozent gestiegen. Die Anzahl Geldautomaten pro 10’000 Einwohner hat im selben Zeitraum um 5.7 Prozent zugenommen. Dies macht die noch immer wichtige Rolle von Bargeld in der Schweiz deutlich. Allmählich wird Bargeld aber durch die zunehmende Anzahl von Terminals am “Point of Sale” und die Nutzung von Zahlkarten vermehrt abgelöst (vgl. Abbildung 13 und 14).

Entwicklung der Nutzung von Zahlungsterminals mit inländischen Karten in der Schweiz (Transaktionsanzahl)

30.1% 30.1% 30.2% 30.3% 29.6%

64.9% 65.3% 65.6% 65.7% 66.6%

5.0% 4.6% 4.2% 4.0% 3.8%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

2001 2002 2003 2004 2005Geldautomaten POS E-money

Abbildung 14 Quelle: BIS, 2007 Gemäss World Payments Report 200734 wird die Entwicklung in Europa in den nächsten Jahren noch stärker in Richtung der Benutzung von Karten gehen. Es kann davon ausgegangen werden, dass dieser Trend auch in der Schweiz anhalten wird, da sowohl die Dichte der EFTPOS-Terminals als auch die Kartenversorgung und -nutzung ansteigen.

3.3.7 Neuste Entwicklungen Seit dem 28. Januar 2008 bilden die Staaten des Euro-Raums (EU-27) sowie Liechtenstein, Norwegen, Island und die Schweiz eine einheitliche Zahlungsverkehrs-region, die sogenannte “Single Euro Payments Area” (SEPA). 35 Die ungleichen nationalen Märkte werden zugunsten eines europaweiten Zahlungsverkehrsmarktes harmonisiert.36 Die treibende Kraft hinter der Umsetzung von SEPA ist das “European Payment Council” (EPC), ein Branchenverband der europäischen Finanzindustrie. SEPA verändert die europäische Zahlungsverkehrslandschaft grundlegend, indem die bargeld-lose Euro-Zahlung unter Verwendung eines einzigen Bankkontos im gesamten Euroraum möglich wird.35 Durch diese Vereinheitlichung gelten für Zahlungen innerhalb eines Landes die gleichen Rahmenbedingungen, Rechte und Verpflichtungen wie für

34 World Payments Report, CapGemini, ABN Amro, EFMA, 2007. 35 The Single Euro Payments Area (SEPA): An integrated retail payments market, ECB, February 2007. 36 Was ist Sepa?, Schweizer Bank, Johannes J. Schraner, 20.12.2007.

Seite 24

grenzüberschreitende Zahlungen. Das Ziel von SEPA bis zur vollständigen Umsetzung im Jahr 2012 ist die Abschaffung nationaler Instrumente und Verfahren. Durch die Standardisierung und Vereinheitlichung der nationalen Zahlungsverkehrsinstrumente wird der Wettbewerbsdruck im Zahlungsverkehr in den Euro-Ländern und der Schweiz zunehmen. Daraus folgt, dass die SEPA-Initiative für Anbieter von Zahlungs-verkehrsleistungen in den Euro-Ländern sowie auch in der Schweiz eine strategische Herausforderung darstellt, neue Produkte und Dienstleistungen anzubieten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, alte Systeme zu ersetzen, und bestehende Abwicklungsprozesse zu optimieren.

4. Die Position der Post

4.1 Die Entwicklung der Post im Markt für Zahlungsverkehr Die schweizerische Post verfolgt im Bereich der Finanzdienstleistungen und insbesondere im Zahlungsverkehr eine Wachstumsstrategie.37 So strebt die PostFinance beispielsweise im Kommissionsgeschäft mit Hypotheken bis Ende Jahr 2008 einen Marktanteil von mindestens zwei Prozent an und will innerhalb der nächsten fünf Jahre die angelegten Kundengelder von heute durchschnittlichen CHF 40.6 Mrd. auf über CHF 80 Mrd. verdoppeln.38 Während der letzten zwanzig Jahre konnte die PostFinance ein dauerhaftes Wachstum im Bereich der Finanzdienstleistungen verzeichnen, was wesentlich zur heutigen starken Stellung der Post im schweizerischen Zahlungsverkehr beigetragen hat.

Entwicklung des totalen Transaktionsvolumens der Post

512

524

529

550

561

560

577

566

588

613

619

655

681

737

775

767

787

797

801

803

818

0

200

400

600

800

1000

1987 1990 1993 1996 1999 2002 2005

(in M

io.

Tra

nsa

ktio

nen

)

30

48

66

84

102

120

(pro

Ein

wohner

)

Anzahl Transaktionen (in Mio.) Transaktionen pro Einwohner Abbildung 15 Quelle: PostFinance, 2007 Seit dem Jahr 1987 kann die PostFinance die Anzahl an Kundentransaktionen anhaltend steigern. Betrug das Transaktionsvolumen im Jahr 1987 noch 512 Millionen, beliefen sich die jährlichen Abwicklungen im Jahr 1997 bereits auf 619 Millionen und werden im Jahr 2007 voraussichtlich mit über 818 Millionen deutlich höher als noch im Jahr zuvor ausfallen (vgl. Abbildung 15). Als Element der Wachstumsstrategie übernimmt die Post

37 UNP Die Schweizerische Post - Company Portrait, AWP AG, 17.10.2007. 38 Schweizerische Post, Geschäftsbericht 2006, Bern.

Trend p.a. +1.6% Trend p.a. +2.3%

Seite 25

die Zahlungsverkehrsabwicklung für andere Finanzinstitute. Seit Januar 2007 verarbeitet die PostFinance den Zahlungsverkehr der Glarner Kantonalbank.39 Bereits seit dem Jahr 2005 lässt die UBS ihren beleggebundenen Zahlungsverkehr von der PostFinance vorabwickeln. In Bezug auf die Einzahlung, die zum Grundversorgungsauftrag gehören, hat sich über die Jahre das Kundenverhalten verändert. Während der letzten 20 Jahre wurden jährlich im Durchschnitt 1.1 Prozent weniger Einzahlungen in Poststellen getätigt. Im Jahr 1987 waren es 276 Millionen Einzahlungen, 2007 noch 217 Millionen.40 (vgl. Abbildung 16). Seit dem Jahr 2000 gingen die Einzahlungen gar um 15.7 Prozent zurück. Dies führt bei gleichbleibender Anzahl Poststellen zu sinkender Produktivität und erhöhten Transaktionskosten. Die PostFinance versucht mit Hilfe innovativer Produkte, wie dem 2006 eingeführten SEPA-konformen Angebot “Giro International plus”, der Möglich-keiten der Handyzahlung und dem “Electronic Bill Presentment and Payment” (EBPP), diesen Rückgang zu kompensieren.41

Anzahl Einzahlungen am Postschalter

276

278

273

274

272

270

262

258

265

264

255

260

254

258

256

250

246

238

230

223

217

050

100150200250300

1987 1990 1993 1996 1999 2002 2005

(in M

io.

Tra

nsa

ktio

nen

)

12182430364248

Einzahlungen Einzahlungen pro Einwohner Abbildung 16 Quelle: PostFinance, 2007

Anzahl Überweisungen der Post

190

199

207

224

237

248

259

255

276

299

314

348

366

386

416

442

459

471

475

473

489

0100200300400500600

1987 1990 1993 1996 1999 2002 2005

(in M

io.)

10203040506070

Überweisungen Überweisungen pro Einwohner Abbildung 17 Quelle: PostFinance, 2007 (inkl. EFTPOS-Transaktionen und Debit Direct)

39 Schweizerische Post, Geschäftsbericht 2006, Bern. 40 Sowohl Bareinzahlungen (ca. 86%) als auch Einzahlungen mit der Postcard (ca. 14%) am Postschalter. 41 Finanzplatz – Jürg Bucher, Schweizer Bank, Claudia Gabriel, 20.08.2007.

Trend p.a. +3.9% Trend p.a. 4.6%

Trend p.a. -1.8% Trend p.a. -1.1%

Seite 26

Im Gegensatz zur sinkenden Anzahl an Einzahlungen konnte die PostFinance in den anderen Dienstleistungen der Grundversorgung, der Überweisung und der Auszahlung, stark zulegen. Seit 1987 sind die durch die Post abgewickelten Überweisungen durch-schnittlich um 4.6 Prozent pro Jahr gewachsen. Im Jahr 2007 hat die Post 489 Millionen

Überweisungen abgewickelt (vgl. Abbildung 17). Mit einem annualisierten Zuwachs von 3.4 Prozent seit 1987 ist die Anzahl Auszahlungen ähnlich stark gewachsen (vgl. Abbildung 18).

Anzahl Auszahlungen der Post

40 42 43 45 46

46 47 47

48 51

49 50 52 59 65 69 73 76 78 80 82

0

20

40

60

80

100

1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007E

(in M

io.)

2

4

6

8

10

12

Auszahlungen Auszahlungen pro Einwohner

Trend p.a. +2.8% Trend p.a. +3.4%

Abbildung 18 Quelle: PostFinance, 2007 Ein wesentlicher Treiber für die Zunahme der Überweisungen und Auszahlungen ist die wachsende Anzahl an Kundenkonten. Seit 1997 haben sich die Kundenkonten der PostFinance von 1.74 Mio. auf 3.34 Mio. Ende 2007 beinahe verdoppelt (5.1 Prozent Wachstum pro Jahr). Abbildung 19 zeigt die Entwicklung der Einzahlungen, Über-weisungen und Auszahlungen und die Zunahme der Anzahl Kundenkonten.

Anzahl an Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen der Post

506

519

523

543

555

564

568

560

588

614

618

658

672

703

738

761

777

785

783

776

788

0

200

400

600

800

1'000

1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007E

(in M

io.

Trx

.)

400

1'000

1'600

2'200

2'800

3'400

(in '000)

Einzahlungen ÜberweisungenAuszahlungen Anzahl Postkonten (in '000)

Trend p.a. +5.1%

Abbildung 19 Quelle: PostFinance, 2007

Seite 27

4.2 Einzahlung, Überweisung und Auszahlung der Post Die Zahlungsverkehrsdienstleistungen Einzahlung, Überweisung und Auszahlung sind Teil der postalischen Grundversorgung und müssen den Kunden von Gesetzes wegen angeboten werden. Bareinzahlungen können mit verschiedenen Produkten der Post getätigt werden: Mit dem roten Einzahlungsschein ohne Referenznummer (ES) und dem orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR und ESR+). Statt Bargeld können Postcheckkontoinhaber die Postcard Direct am Terminal verwenden. Der Einzahlungs-schein mit Referenznummer (ESR/ESR+) ist das weitest verbreitete Zahlungsprodukt, was auf dessen einfache und stark automatisierte Verarbeitung beim Rechnungssteller zurückzuführen ist. Der Anteil der Einzahlungen mittels ESR/ESR+ hat seit 1986 zu Lasten des Einzahlungsscheins ohne Referenznummer (ES) stark zugenommen. Im Jahr 1986 wurden die gesamten Überweisungen noch mittels Papierscheinen abgewickelt. Seit den 1990er-Jahren nimmt die Post auch elektronische Überweisungs-aufträge an. Während die Papierüberweisungen zunehmend an Bedeutung verloren haben, konnten die elektronischen Überweisungen mit der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs bis 2000 bedeutend an Volumen zulegen. Die im Jahr 1986 noch dominierenden manuellen Auszahlungen am Schalter sind 2007 fast vollständig durch Postomaten- und Schalterterminal-Bezüge substituiert. Die Anzahl an verarbeiteten Checks, Auszahlungs-scheinen und Zahlungsanweisungen hat seit 1986 sehr stark abgenommen und ist heute volumenmässig im Vergleich zu den Gesamttransaktionen der PostFinance unbedeutend. Die Baranweisung, mit welcher eine Person, die weder Bank- noch Postcheckkonto besitzt, einer ebensolchen Person Geld überweisen kann, hat bereits 1986 nur gerade drei Prozent der Auszahlungen ausgemacht und steht heute vor dem Aussterben. Die Abbildung 20 auf der folgenden Seite verdeutlicht die relative Veränderung der drei Grundversorgungsdienste der PostFinance, Ein- und Auszahlung sowie Überweisungen. Im Jahr 1987 betrug die Anzahl Einzahlungen am Schalter mit 54.5 Prozent noch mehr als alle Auszahlungen und Überweisungen zusammen. Im Jahr 2007 macht der relative Anteil der Einzahlungen noch 27.6 Prozent aus. Die Abbildung 21 zeigt die relative Bedeutung der einzelnen Auszahlungsinstrumente der Post über die Zeit. Im Jahr 2007 entfallen über 94 Prozent der Auszahlungen auf Postomat- und Schalterterminal-Bezüge. Mit einem 2.7 Prozent Anteil an allen Auszahlungen oder gut 2.75 Millionen Transaktionen im Jahr 2007 ist die Nutzung des Auszahlungsscheins weiter zurückgegangen. Mit einem Anteil von unter 0.8 Prozent ist der Check bedeutungslos geworden.

Seite 28

Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen der Post (relativ)

54.5

%

53.6

%

52.2

%

50.5

%

49.0

%

47.8

%

46.2

%

46.0

%

45.0

%

43.0

%

41.3

%

39.5

%

37.9

%

36.7

%

34.7

%

32.8

%

31.6

%

30.3

%

29.4

%

28.7

%

27.6

%

37.5

%

38.4

%

39.6

%

41.2

%

42.7

%

44.0

%

45.6

%

45.5

%

47.0

%

48.6

%

50.8

%

52.9

%

54.5

%

54.9

%

56.4

%

58.1

%

59.0

%

60.0

%

60.7

%

61.0

%

62.0

%

0%

20%

40%

60%

80%

100%

1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007E

Einzahlungen Überweisungen Auszahlungen Abbildung 20 Quelle: PostFinance, 2007

Relatives Gewicht der Auszahlungsinstrumente im Detail

42.3%33.5% 28.1%

10.4%

6.8%

17.5%

21.8%

14.3%

7.7%

9.8%21.6%

40.6%

62.9%

68.6% 70.3%

3.9%11.6%

23.6% 24.2%

2.8%

27.6%

20.8%

12.0%

2.7%3.8%0%

10%20%30%40%50%60%70%80%90%

100%

1986 1990 1995 2000 2005 2007E

Check Baranweisung PAZahlungsanweisung ZA ASR, ASR+, ASPostomatbezüge Schalterbezüge via EFTPOS

Abbildung 21 Quelle: PostFinance, 2007 (ohne PCD-Bezüge an Bancomaten und E-Money-Aufladungen)

4.3 Der Marktanteil der Post im Schweizer Zahlungsverkehr Die einzelnen Zahlungsverkehrsdienstleistungen können nur in den wenigsten Fällen als isolierte Leistung betrachtet werden, die Mehrzahl ist abhängig von einer Kontoverbindung beim Zahlungspflichtigen oder Zahlungsempfänger. In diesen Fällen kommt den einzelnen Dienstleistungen die Funktion einer Zusatzleistung zur Kern-leistung der Konto- oder Depotführung zu. Die Ausnahme stellt die Baranweisung dar, bei der weder der Zahlungspflichtige noch der Zahlungsempfänger über ein Konto verfügen muss. Wertmässig beträgt der Anteil der Post am Gesamtwert der Kontobestände 23.2 Prozent (vgl. Abbildung 22). Unter den Zahlungsverkehrsdienstleistungen überragen die Über-weisungen mit einem dominierenden, wenn auch rückläufigen Marktanteil alle anderen Dienstleistungen. Hier ist die Post Marktführer und setzt mit dem Einzahlungsschein massgeblich den schweizerischen Standard. Bei den anderen wichtigen Dienstleistungen

Seite 29

verzeichnet die Post ebenfalls bedeutende Marktanteile. Der Anteil der Post an den Debitkarten, einem wichtigen Indikator für die Marktpenetration im Retailgeschäft, ist beachtlich. Allerdings verwenden die Kunden die Debitkarte der Post beim Einkaufen weniger intensiv als das Konkurrenzprodukt der Banken. Höher ist der Marktanteil bei der Benützung des Geldausgabeautomaten: 33.6 Prozent beträgt hier der «errechnete Marktanteil». Hinzu kommen 3.6 Prozent Bezüge von Bargeld mit der Postcard an Bancomaten. Allerdings fällt dieser «errechnete Marktanteil» für die Post leicht zu hoch aus, da Bezüge der Kunden bei ihren eigenen Banken in der Gesamtzahl nicht vollständig erfasst werden (vgl. Abbildung 22). In den Markt mit den Kreditkarten ist die Post spät eingetreten, der Marktanteil ist dementsprechend gering, und dürfte in nächster Zeit wegen der Neuausrichtung des Geschäftes noch kleiner werden. Für die Barbezüge am Schalter fehlen Angaben für die Banken, die Bareinzahlungen für Überweisungen am Schalter sind heute praktisch eine Exklusivität der Post, da die Banken diese Dienstleistung kaum anbieten.

Automatenabhebung

33.6%

62.8%

3.6%

am Postomatenam Bancomatenam Bancomaten mit Postcard

Markt 2003-2006+11.4%

Anteil Kontowert

23.2%

76.8%

Relativer Wert der Postkonten

Relativer Wert der Bankkonten

Abbildung 22 Quellen: BIS und SNB, 2006

4.4 Der durchschnittliche Transaktionswert von Zahlungen Die Abbildung 23 zeigt die durchschnittlichen Transaktionsbeträge der Zahlungs-instrumente Debit Direct, Check und der Überweisung 42 für alle Transaktionen im Schweizer Markt. Gemäss CPSS Red Book der BIS ist der Wert einer durchschnittlichen Debit Direct-Transaktion über die Jahre 2001 bis 2006 um etwa sieben Prozent auf CHF 1’633 gestiegen. Auch die Höhe pro Überweisung inkl. Transaktionen von über CHF 1 Million ist von einem international hohen Wert von CHF 92’000 auf einen Wert von CHF 70’800 zurückgekommen. Berücksichtigt man nur solche Überweisungen, deren Wert CHF 1 Million nicht übersteigt, ist der durchschnittliche Transaktionswert

42 Die Überweisungen umfassen den Interbankenverkehr. Kontoüberträge, EFTPOS- und Debit Direct-

Transaktionen hingegen werden nicht einbezogen. Zusätzlich werden Überweisungen mit einem Transaktionswert von mehr als CHF 1 Million nicht berücksichtigt.

Seite 30

von CHF 4’020 im Jahr 2001 auf CHF 3’066 im Jahr 2006 gesunken. In der Abbildung 24 wird der durchschnittliche Wert einer Überweisung im Schweizer Markt (ohne Transaktionen über CHF 1 Million) dem Wert einer Postüberweisung gegenübergestellt. Auffällig ist, dass die über die Post abgewickelten Debit Direct-Transaktionen nur gerade CHF 413 (im Vergleich zum Schweizer Durchschnitt von CHF 1’633) betragen. Dies könnte daran liegen, dass Geschäftskunden eher hohe Beträge über das Lastschriften-verfahren der Banken abwickeln, während Privatkunden über ihr Postkonto, häufig als Zweitkonto, eher kleine Beträge bezahlen.

Wert pro getätigter Transaktion

4'0

20

3'7

11

3'5

26

3'1

86

2'9

72

3'0

66

1'5

21

1'4

55

1'4

79

1'5

29

1'5

42

1'6

33

2'5

57

2'9

00

2'8

62

2'9

30

2'1

62

2'1

68

0

900

1'800

2'700

3'600

4'500

2001 2002 2003 2004 2005 2006

(in C

HF)

Überweisung (ohne Transaktionen über CHF 1 Mio.)Debit Direct (LSV)Check

Abbildung 23 Quellen: BIS und SNB, 2007

Vergleich Wert pro getätigter Transaktion (2006)

3'0

66

2'9

78

1'6

33

2'1

68 4

'393

413

0

1'000

2'000

3'000

4'000

5'000

Gesamthaft nur Post

(in C

HF)

Überweisung Debit Direct (LSV) Check Abbildung 24 Quellen: BIS und SNB, 2007 (Überweisungen exkl. Interbankenverkehr)

Wert pro getätigter Transaktion

193

192

189

192

197

202258

247

209 241

228

225

169

169

163

144

161

162

0

50

100

150

200

250

300

2001 2002 2003 2004 2005 2006

(in C

HF)

Kreditkarten Zahlungen Barabhebung am AutomatenDebitkarten Zahlungen POS Transaktionen mit inl. Karten

Abbildung 25 Quelle: BIS, 2007

Seite 31

Die Abbildung 25 gibt Aufschluss über den durchschnittlichen Wert von Transaktionen mit Karten.

4.5 Die Abwicklung von Zahlungen zwischen Post und Banken Für die Überweisung einer Zahlung innerhalb der Schweiz gibt es sechs verschiedene Abwicklungswege. Abbildung 26 gibt einen schematischen Überblick dieser verschieden Möglichkeiten sowie der involvierten Institutionen. Im einfachsten Fall lässt der Zahlungspflichtige und Kunde von Bank A einen gewissen Betrag via Zahlungsauftrag von seinem Bankkonto auf das Bankkonto des Zahlungsempfängers, ebenfalls Kunde der Bank A, gutschreiben (Fall 1). Beim Kontoübertrag handelt es sich um eine rein bankinterne Abwicklung. Er setzt voraus, dass sowohl der Zahlungspflichtige als auch der Zahlungsempfänger Kontoinhaber derselben Bank sind.

Bank A

Bank A

Bank Post

Post Post

Post-stelle

Bank

Post Post-stelle

Post-stelle

Kontoübertrag

(Inhouseverkehr)

Bank wählt Kanal

EZAG/ZAG/SIC auf Bruttobasis

Inhouseverkehr

ASR Domizil/Schalter

Zahlungsanweisung

Post wählt Kanal PF/SIC

Bank wählt bevorzugte Avisierung

Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger

Baranweisung

Konto

KontoKonto

Konto

Konto Konto

Konto

Kein Konto

Konto

Konto

Kein Konto

Bank A

Bank B

SIC Bankenclearing

(Interbankenverkehr)

KontoKonto

Kein Konto

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Abbildung 26 Quelle: Eigene Darstellung

Seite 32

In den Statistiken der schweizerischen Nationalbank und der Bank für internationalen Zahlungsausgleich werden Kontoüberträge innerhalb der Banken nicht erhoben. Zur Bestimmung des Gesamtvolumens und des Marktanteils der PostFinance bei den Überweisungen wurde anhand von Daten grosser Banken ein Modell zur Eruierung des Anteils der Kontoüberträge der Banken an allen Überweisungen erstellt. Gestützt auf die Daten der Grossbanken sowie auf weitere Daten der SNB und unter Berücksichtigung von Netzwerkeffekten wird in dieser Studie davon ausgegangen, dass acht Prozent aller Banküberweisungen in der Schweiz aus Kontoüberträgen bestehen. Haben der Zahlungspflichtige und der Zahlungsempfänger ihre Konten bei verschiedenen Banken, wird die Überweisung als Interbankenzahlung via SIC abgewickelt (Fall 2). Der Zahlungspflichtige löst bei seiner Bank A die Zahlung aus. Der zu überweisende Betrag wird seinem Bankkonto belastet, erreicht via Swiss Interbank Clearing die Bank B des Zahlungsbegünstigten, auf dessen Bankkonto der Betrag gutgeschrieben wird. Im Jahr 2007 zählte der über SIC abgewickelte Interbankenzahlungsverkehr 244.5 Millionen Transaktionen. Bei Transaktionen von einem Bankkonto auf ein Postkonto bestimmt die Bank den Übermittlungskanal (Fall 3). Beauftragt ein Bankkunde seine Bank einen Betrag von seinem Konto dem Zahlungsempfänger, einem Postkontoinhaber, zu überweisen, hat die Bank die Wahlmöglichkeit zwischen der Einlieferung des Auftrags ins Swiss Interbank Clearing, der Überweisung an die Post per elektronischem Zahlungsauftrag (EZAG) oder per einfachem Zahlungsauftrag (ZAG).

Durchschnittspreis pro SIC-Transaktion

0.1

33

0.1

27

0.1

05

0.0

93

0.0

68

0.0

58

0.0

57

0.00

0.03

0.06

0.09

0.12

0.15

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

(in C

HF)

Abbildung 27 Quelle: SIC, 2007

Anteil der Post an SIC

130

138

143

150

171 209 24523 31 44 58

84

106 1

10

0

60

120

180

240

300

360

2001 2002 2003 2004 2005 2006 20070%

7%

14%

21%

28%

35%

42%

Interbankenverkehr Banken an PostPost an Banken Anteil der Post (in %)

Abbildung 28 Quelle: SIC, 2007

Seite 33

Abbildung 28 zeigt den Anteil der PostFinance an den SIC-Transaktionen. Obwohl erst seit 2001 Mitglied von Swiss Interbank Clearing gehen im Jahr 2007 30.7 Prozent der über SIC abgewickelten Transaktionen an die PostFinance. Die PostFinance liefert jedoch nur 0.8 Prozent des gesamten SIC-Volumens ein (2007). Der vierte Abwicklungsweg aus Abbildung 26 stellt den Inhouseverkehr der PostFinance dar (Fall 4). Der interne Giroverkehr definiert sich als Überweisung von einem Postkonto auf ein anderes Postkonto. Beauftragt ein Postkunde mit oder ohne Postkonto die Post mit der Zahlung an einen Bankkontoinhaber, wählt die PostFinance ihren bevorzugten Kanal (Fall 5). Der letzte Abwicklungsweg aus Abbildung 26 endet beim Zahlungsempfänger, welcher über kein Postkonto verfügt (Fall 6). Besitzt der Zahlungspflichtige ein Postkonto, kann er mittels Auszahlungsschein Domizil/Schalter oder per Zahlungsanweisung dem Zahlungs-empfänger, der wie gesagt über kein Konto verfügt, Geld zukommen lassen. Selbst wenn der Zahlungspflichtige kein Postkonto besitzt, kann er per Baranweisung am Schalter dem Zahlungsempfänger, der über kein Konto verfügt, Geld auszahlen lassen. Die Abbildung 29 gibt abschliessend eine schematische Übersicht über die Zahlungswege zwischen den Banken und der PostFinance.

SICPost-

Clearing

UBS

CS

SNB

PS1

PS2

PS3

PS4…

Fall 3: 110 Mio. Trx.

Fall 5: 2.7 Mio. Trx.

Fall 3 & 5 */**

Fall 3 & 5 */**

Abwicklung von Überweisungen zwischen Post und Banken 2007E

Fall 1

Fall 1

Fall 2

Fall 2

Fall

2

Fall 4

Fall 4

Fall 4

Abbildung 29 Quelle: PostFinance, 2007

4.6 Bargeldversorgung und Wechselgeschäft Die Bargeldversorgung der Schweiz ist Aufgabe der Nationalbank. Sie besitzt das alleinige Recht zur Ausgabe von Noten. Das Prägen von Münzen ist Sache des Bundes und wird von der in Bern ansässigen «swissmint» besorgt. Die Verteilung der Münzen wird im Auftrag des Bundes von der Nationalbank ausgeführt. Die Nationalbank versorgt die Volkswirtschaft über das Bankensystem und die PostFinance mit Bargeld. Die Rolle der Post und Banken kann dabei als eine Art «Retailer-Funktion» gesehen werden. Sie

Fall 3 & 5

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unterscheiden sich jedoch dahingehend, dass das Gesetz43 der Post und der SBB den Auftrag zuweist, die Nationalbank bei der landesweiten Münzversorgung zu unterstützen. Post und SBB sind damit gesetzlich verpflichtet, Münzen entgegenzunehmen, bzw. zu wechseln. Wie bereits erwähnt ist Bargeld in der Schweiz nach wie vor stärker verbreitet als in anderen europäischen Ländern. Ende 2006 waren beinahe CHF 46 Milliarden an Banknoten und Münzen im Umlauf.44 Dies entspricht rund CHF 6’500 pro Einwohner.45 Von diesen CHF 6’500 werden rund CHF 6’120 in Noten gehalten und die verbleibenden sechs Prozent (ca. CHF 380) in Münzen. In den letzten 20 Jahren hat sich der Bargeldumlauf nahezu verdoppelt. In Relation zum nominellen Bruttoinlandprodukt (BIP) reduzierte sich der Notenumlauf um rund 20 Prozent, der Münzumlauf um 15 Prozent. Dieser Rückgang ist der Verbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zuzuschreiben. Betreffend Kosten kommt die Studie «Die Kosten des Bargelds» 46 der Universität St. Gallen zum Resultat, dass Bargeld in der Schweizer Volkswirtschaft bei einem Umsatz von CHF 135 Milliarden rund 2.5 Milliarden Mal pro Jahr eingesetzt wird. Dies entspricht durchschnittlich CHF 54 pro Transaktion. Die Studie schliesst mit der Erkenntnis, dass ein beachtlicher Teil der Bargeldtransaktionen volkswirtschaftlich ineffizient ist 47 , der Staat jedoch durch das vom privaten Sektor gehaltene Bargeld jährlich rund CHF 700 Millionen an Zinsertrag verdient (Seigniorage). Dieser Betrag entspricht einem Transfer vom privaten Sektor zum Staat. Insgesamt wird der volkswirtschaftliche Aufwand auf etwas über CHF 2 Milliarden pro Jahr geschätzt. Die PostFinance spielt bei der allgemeinen Bargeldversorgung des Landes eine umfassende Rolle. Der gesetzliche Auftrag der Münzversorgung ist dagegen auf das Münz im engeren Sinne beschränkt. Die Post selbst definiert das Wechselgeschäft breiter als «Bargeld gegen Bargeld Transaktion» von Kunden, ohne dass ein Konto involviert ist. Diese Wechselgeschäfte werden von der Post statistisch nicht systematisch erfasst. Daher fehlen verlässliche Angaben betreffend Anzahl, Umsatz und Verteilung der Wechselgeschäfte. Gemäss einer Schätzung aus dem Jahr 2005 werden knapp 16 Millionen Wechselgeschäfte pro Jahr getätigt. In einem Anhörungsbericht aus dem Jahr 2006 sind die Kosten des Münzwechsels auf CHF 30 Millionen pro Jahr geschätzt.48 Daraus errechnen sich durchschnittliche Transaktionskosten von ca. CHF 2, die dem Kunden nicht verrechnet werden. Dieser errechnete Wert ist eindeutig zu tief. Auch die

43 SR 941.101, Art. 5 Münzversorgung. 44 www.snb.ch, 30.11.2007 45 Umfasst auch das im Ausland befindliche Bargeld. 46 Minsch, Fauceglia, Bernegger, 2007. 47 Gemäss Studie sind Bargeldtransaktionen aus volkswirtschaftlicher Sicht ab CHF 12 und aus

privatwirtschaftlicher Sicht ab CHF 79 nicht effizient. 48 Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zur Verordnung über die Ausserkurssetzung der Ein- und

Fünfrappenstücke, 12.04.2006.

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SBB wechselt Münzen im Rahmen ihres Kassabestandes unentgeltlich. 49 Banken dagegen verrechnen für Bargeld-Bargeld Transaktionen eine Mindestgebühr von CHF 10 bis CHF 20 sowie einen Prozentsatz des Wechselbetrages. Zur Analyse der Rolle der Post bei der allgemeinen Bargeldversorgung werden die von der Post zur Verfügung gestellten Zahlen zu den Ein- und Auszahlungen pro Poststelle verwendet. Die Auswertung zeigt, dass die Einzahlungen die Auszahlungen deutlich und ohne Ausnahme übersteigen, dass die Poststellen also per Saldo die Rückführung des Bargeldes in den Wirtschaftskreislauf betreiben. Das Ausmass der Bargeldrückführung lässt sich für einzelne Poststellen nicht ermitteln, da die von der Post ausgewiesenen Einzahlungsgrössen sowohl Bar- wie auch Postcardtransaktionen umfassen. Gesamthaft hat der Anteil der Postcardtransaktionen an den Einzahlungen über alle Poststellen im Jahr 2007 ca. 14 Prozent betragen. Das heisst bei ca. 86 Prozent der getätigten Einzahl-ungen sammelt sich Bargeld bei einer Poststelle. Eine statistische Analyse der regionalen Verteilung von Ein- und Auszahlungen bezüglich der Gemeindegrössen führt zu keinen eindeutigen Ergebnissen. Es lässt sich auch nicht nachweisen, dass sich bei der Post in ländlichen Regionen mehr Bargeld ansammelt als in städtischen Gegenden.

26'4

89

25'8

62

27'0

19

27'3

42

28'9

79

29'1

68

29'6

41

29'2

17

29'3

54

29'3

36

30'5

45

30'8

92

32'4

48

32'1

42

33'2

19

37'1

85

35'4

86

39'8

45

39'6

00

40'5

44

39'7

19

41'3

67

43'1

82

20'000

25'000

30'000

35'000

40'000

45'000

Dez.84

Dez.86

Dez.88

Dez.90

Dez.92

Dez.94

Dez.96

Dez.98

Dez.00

Dez.02

Dez.04

Dez.06

0%

3%

6%

9%

12%

15%

Notenumlauf Notenumlauf/BIP Abbildung 30 Quelle: SNB, 2006

5. Regionale Aspekte Das Poststellennetz, zu welchem uns von der Post die Anzahl der Ein- und Auszahlungen am Schalter geliefert wurde, umfasst 2’473 Poststellen in 1’906 Gemeinden. Gemäss Bundesamt für Statistik besteht die Schweiz aus 2’721 politischen Gemeinden. Damit gibt es in rund 70 Prozent aller Gemeinden eine Poststelle. Die Ein- und Auszahlungen pro Poststelle beinhalten, wie erwähnt, sowohl Bar- wie auch Postcardtransaktionen am

49 Aussage der SBB AG, Division Personenverkehr, Kundenbeziehungen & Services.

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Schalter. 50 Die Verteilung der Ein- und Auszahlungen auf die Gemeinden ist sehr heterogen. In 16 Gemeinden werden pro Jahr und Einwohner mehr als 100 Einzahlungen und mehr als fünf Auszahlungen am Schalter getätigt. Im Durchschnitt ergeben sich 31 Ein- und eine Auszahlung pro Jahr und Einwohner. Wie zu erwarten, hängt die absolute Anzahl der Ein- und Auszahlungen in den Gemeinden von deren Einwohnerzahl ab. Gemeinden mit mehr Einwohnern haben mehr Poststellen und zeigen mehr Ein- und Auszahlungen als kleinere Gemeinden. Um festzustellen, ob die relative Anzahl der Schaltertransaktionen regionale Tendenzen zeigt, wurden die Gemeinden nach zwei Arten typologisiert. Einerseits in vier Kategorien städtischer und ländlicher Gemeinden und andererseits in sieben Kategorien von Grossregionen. Beide Zuteilungen folgen der Raumgliederung des Bundesamtes für Statistik. Werden die Anzahl Ein- und Auszahlungen der Einwohner der nach städtischen und ländlichen Gemeinden untereinander verglichen, so kann kein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der Postschalterbenützung von Einwohnern ländlicher oder städtischer Gemeinden festgestellt werden. Deutliche Muster sind dagegen bei der Einteilung der Gemeinden auf die sieben Grossregionen (vgl. Karte in Anhang 8.2) erkennbar. In den Poststellen der Grossräume Région lémanique, Espace Mittelland und Ticino wird um ein Vielfaches öfter am Schalter eingezahlt als in den übrigen Grossregionen. Die Anzahl Einwohner der Gemeinden spielt dabei keine Rolle. Anders bei den Auszahlungen. Hier sind es die beiden Grossregionen Région lémanique und Ticino in denen signifikant häufiger am Schalter ausgezahlt wird als in den übrigen. Die Häufigkeit der Auszahlungen ist hier abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. In allen Grossregionen wird in kleineren Gemeinden öfter am Schalter ausgezahlt als in grösseren. Zur visuellen Darstellung dieser Zusammenhänge wurden die Top 100 Einzahler-Gemeinden isoliert betrachtet. Es handelt sich bei diesen zu gut 80 Prozent um Gemeinden aus den Grossregionen Région lémanique und Ticino. Dasselbe gilt für die Auszahlungen, wobei hier die Grossregion Ticino allein bereits 50 Prozent der Gemeinden ausmacht. Die Grossregionen Zürich, Zentral- und Nordwestschweiz weisen im Durchschnitt pro Kopf massiv weniger Ein- und Auszahlungen bei ihren Poststellen aus.

50 Der Anteil an Postcardtransaktionen beträgt durchschnittlich ca. 14 Prozent, wird von der Post aber nicht

in allen Poststellen detailliert erfasst.

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Zusammensetzung der 100 Top-Einzahlergemeinden

Espace M ittellandZürich

Ostschweiz

Zentralschweiz

TicinoRégion lémanique

Nordwestschweiz

Zusammensetzung der 100 Top-Auszahlergemeinden

Région lémanique

Espace M ittelland

Ostschweiz

Ticino

Nordwestschweiz

Abbildung 31 Quelle: PostFinance, 2006 Die Untersuchung des unteren Teils der Verteilung, das sind die Gemeinden mit weniger als zwölf jährlichen Einzahlungen pro Einwohner, zeigt ein konsistentes Bild. Während die Grossregion Ostschweiz 30 Prozent der Gemeinden stellt, in denen weniger als zwölf Einzahlungen gemacht werden, stammen lediglich je acht Prozent der Gemeinden aus der Grossregion Ticino und der Région lémanique. Noch deutlicher ist diese Tendenz bei den Auszahlungen. Von allen Gemeinden, in welchen weniger als ein Mal pro Einwohner und Jahr am Schalter ausgezahlt wird, hat die Grossregion Ticino einen Anteil von weniger als einem Prozent. In der Grossregion Ticino wird bei praktisch allen Poststellen mehr als einmal pro Einwohner und Jahr Bargeld ausbezahlt.

100 Bottom-Einzahlergemeinden

Région lémanique

Espace M ittelland

Nordwestschweiz

Zürich

Ostschweiz

Zentralschweiz

Ticino

100 Bottom-Auszahlergemeinden

Espace M ittelland

Nordwestschweiz

Zürich

Ostschweiz

Zentralschweiz

Ticino Région lémanique

Abbildung 32 Quelle: PostFinance, 2006 Ob sich diese Unterschiede in der Benützung der Poststellen unter anderem mit der Dichte des Bankfilialnetzes erklären lässt, wird im nächsten Schritt untersucht. Dazu werden die Filialnetze der UBS, CS, Raiffeisen- und der Kantonalbanken betrachtet.

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Folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Anzahl der Filialen in den Gemeinden. Total gibt es in 862 Gemeinden mindestens eine Bankfiliale.

Übersicht über die Anzahl Post- und Bankfilialen

Filialen Anzahl total Anzahl Gemeinden Abdeckung d. Gemeinden Post 2’473 1’906 70% UBS 237 202 7% CS 242 177 7% Raiffeisen 396 391 14% Kantonalbanken 742 620 23% Keine 799 29%

Betrachtet man die Abdeckung der Gemeinden mit Post und Bankfilialen nach Grossregionen, zeigt sich, dass die drei Grossregionen (Région lémanique, Espace Mittelland und Ticino), welche ihre Postschalter für Zahlungen am häufigsten benützen, am wenigsten Postschalter im Verhältnis zur Gemeindezahl aufweisen. Im Grossraum Zentralschweiz weisen 87 Prozent der Gemeinden eine Poststelle auf, in der Region Ticino nur 73 Prozent. Ähnliches zeigt sich bei der Verteilung der Bankfilialen. Während hier ebenfalls die Region Zentralschweiz mit 58 Prozent an der Spitze steht, gibt es in der Region Ticino nur in 26 Prozent aller Gemeinden eine Bankfiliale. Regionen mit höherer Postabdeckung verfügen also auch über eine höhere Abdeckung mit Bankfilialen. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung auf alle Grossregionen.

Verteilung der Poststellen und Bankfilialen in den Grossregionen Grossregion Anz. Gemeinden Postabdeckung Bankabdeckung Bank/PostRégion lémanique 567 60% 28% 47%Espace Mittelland 834 63% 24% 38%Nordwestschweiz 318 72% 30% 41%Zürich 171 86% 42% 48%Ostschweiz 457 81% 40% 49%Zentralschweiz 175 87% 58% 67%Ticino 190 73% 26% 36%

Um festzustellen ob sich das Ein- und Auszahlungsverhalten an Poststellen in Gemeinden mit Bankfiliale von demjenigen in Gemeinden ohne Bankfiliale unterscheidet, werden die Gemeinden in zwei Gruppen eingeteilt. Die erste Gruppe enthält alle Gemeinden mit mindestens einer Poststelle, aber keiner Bankfiliale (1’060 Gemeinden). Die zweite Gruppe besteht aus allen Gemeinden, welche sowohl mindestens eine Poststelle wie auch mindestens eine Bankfiliale aufweisen (846 Gemeinden). Die statistische Auswertung der Ein- und Auszahlungsdaten deutet darauf hin, dass in Gemeinden, in welchen es nur eine Post, aber keine Bank gibt, weniger Einzahlungen pro Einwohner getätigt werden als in Gemeinden mit Post und Bank. Dieses Resultat widerspricht der Erwartung, dass in

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Gemeinden ohne Bank mehr Einzahlungen stattfinden, weil die Post die einzige Möglichkeit darstellt, überhaupt Einzahlungen zu tätigen. Vielmehr scheint es, dass sich die Banken tendenziell an Standorten platzieren, an welchen auch in den Poststellen häufiger einbezahlt wird, beziehungsweise die Bevölkerung öfter am Postschalter einzahlt, wenn es in der Gemeinde eine Bankfiliale gibt. Möglicherweise sind dies die wirtschaftlich attraktiven und aktiven Gemeinden oder der durch die Nähe der Bank vereinfachte Bargeldbezug führt zu mehr Einzahlungen bei der Post. Bezüglich der Auszahlungen besteht ein umgekehrter Zusammenhang. Gemeinden ohne Bankfiliale weisen mehr Auszahlungen an den Poststellen auf als Gemeinden mit Bankfilialen. Geht man davon aus, dass Gemeinden ohne Bankfiliale auch weniger Geldautomaten aufweisen, scheint dieses Resultat plausibel. In einem weiteren Schritt werden die zwei Gruppen von Gemeinden den jeweiligen Grossregion zugeteilt. Alle Grossregionen zeigen entweder die oben beschriebenen oder gar keine Zusammenhänge. Interessant dabei ist, dass in den beiden Grossregionen Région lémanique und Ticino, welche ihre Poststellen am häufigsten benützen, kein Zusammenhang mit dem Bankfilialnetz nachgewiesen werden kann. Wie häufig Ein- und Auszahlungen in diesen Gemeinden getätigt werden, hängt weder davon ab, ob es eine Bank gibt noch spielt die Grösse der Gemeinde eine Rolle. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Intensität der Poststellenbenützung für Zahlungsdienstleistungen zwischen den Grossregionen stark variiert. In Tessiner- und Westschweizer Gemeinden tätigen die Einwohner mehr Ein- und Auszahlungen an ihren Poststellen, und zwar unabhängig von der Gemeindegrösse und dem Vorhandensein von Bankfilialen. Über die gesamte Schweiz hinweg gesehen wird in Gemeinden mit Bankfiliale häufiger am Postschalter eingezahlt als in Gemeinden ohne Bank. Umgekehrt wird in Gemeinden ohne Bank häufiger am Postschalter ausgezahlt als in Gemeinden mit Bank.

6. Poststellen- und Agenturen-Szenario Zwischen der Brief- und Paketpost einerseits und den Zahlungsverkehrsdienstleistungen andererseits steht das Poststellennetz als verbindendes Element und gemeinsam genutzte Infrastruktur. Die Dimensionierung und Ausstattung des Poststellennetzes entscheidet über die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags, insbesondere auch über die Erreichbarkeit. Da der postalische Grundversorgungsauftrag im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung nicht in Frage gestellt ist, hängt die Dimensionierung des Poststellennetzes, d.h. die Anzahl und geografische Verteilung der Poststellen, nicht von der zukünftigen Ordnung der Zahlungsverkehrsdienste ab. Selbst wenn die Post den Zahlungsverkehr vollständig aufgeben würde, was nicht in ihrem wirtschaftlichen Interesse liegt, hätte dies keinen Einfluss auf die Zahl der Poststellen.

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Dagegen hat die Entscheidung, ob die zwei Dienstleistungen «Bareinzahlung» und «Barauszahlung» weiterhin dem Grundversorgungsauftrag unterstehen, und wie dieser Grundversorgungsauftrag formuliert wird, bedeutenden Einfluss auf die Ausstattung und Kosten der Poststellen.51 Poststellen in der Form von «Agenturen», die ein beschränktes Produkt- und Dienstleistungsangebot bereitstellen, sind wesentlich kostengünstiger als voll ausgerüstete Poststellen. Sie könnten aber aus Sicherheits- und Kapazitätsgründen die zwei Dienstleistungen «Bareinzahlung» und «Barauszahlung» nicht in heutiger Qualität erbringen. Zur Analyse dieser Problematik präsentieren wir in diesem Abschnitt ein Modell, an dem sich die Wirkung verschiedener Lösungen für den Zahlungsverkehr darstellen lässt. Wir folgen den Annahmen der Studie über die Last aus der Grundversorgungs-verpflichtung. 52 Das Modell liesse sich auch unter anderen Annahmen verwenden. Gemäss Studie BDO Visura umfasst das heutige Poststellennetz rund 800 Poststellen mehr, als optimal wären. Entsprechend gehen wir davon aus, dass 800 Poststellen geschlossen und 900 weitere in Agenturen umgewandelt werden. Als Ausscheidungs- und Umwandlungskriterien verwenden wir ausschliesslich Charakteristiken des Zahlungsverkehrs. Postalische Kriterien berücksichtigen wir im Modell nicht. Damit in den Agenturen überhaupt Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden können, sind mindestens die Einzahlungen, und die sind entscheidend, neu zu definieren. Wir definieren «Einzahlungen» neu als kartenbasierte Zahlungen in der Agentur, wobei wie bisher die Einzahlungsscheine oder gelben Büchlein persönlich vor Ort Verwendung finden. Statt dass der Kunde der Agenturperson Bargeld übergibt, belastet er sein Postkonto mit Hilfe seiner Debitkarte via POS-Terminal. Die «Einzahlung» wird so zur unbaren Transaktion. Kleinere Auszahlungen könnten ebenfalls mit der Debitkarte erfolgen. Solche Auszahlungen sind beispielsweise für Kunden der Migrosbank an den Kassen der Migros Verkaufsläden bereits heute möglich. Der M-Card-Inhaber kann an Kassen oder Kundendiensten täglich bis zu CHF 1’000 spesenfrei beziehen.53 Geld-ausgabeautomaten bilden eine weitere Alternative für Auszahlungen. Unsere Ausscheidungs- und Umwandlungskriterien lauten wie folgt: In Gemeinden, die heute mehr als eine, aber weniger als fünf Poststellen aufweisen, werden diese auf eine einzige Poststelle reduziert. In Gemeinden mit heute mindestens fünf Poststellen (grössere Orte der Schweiz) wird die Hälfte der Poststellen geschlossen und die andere Hälfte in Agenturen umgewandelt, so dass in diesen Gemeinden nur noch eine einzige Poststelle verbleibt. Durch dieses Vorgehen würden rund 470 Poststellen geschlossen, ohne dabei die Gemeindeabdeckung zu verändern. In den Gemeinden mit mindestens fünf Poststellen würden insgesamt rund 100 Poststellen in Agenturen umgewandelt. Es müsste also in rund 330 Gemeinden die einzige Poststelle geschlossen werden und in 51 Plaut Economics / Frontier Economics, 2007. 52 Studie über die Last aus der Grundversorgungsverpflichtung anhand des Postprojekts «Rechnungswesen

2007», Schlussbericht, BDO Visura, Juni 2007. 53 www.migrosbank.ch, 11.02.2008.

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weiteren rund 800 Gemeinden die einzige Poststelle in eine Agentur umgewandelt werden. Angenommen dies würde diejenigen Gemeinden betreffen, deren Einwohner am wenigsten Einzahlungen am Schalter tätigen, dann wäre die Grossregion Espace Mittelland mit Abstand am stärksten von den Umwandlungen in Agenturen betroffen, gefolgt von den Grossregionen Ostschweiz und Région lémanique. Die Grossregion Ostschweiz wäre zudem am stärksten von den Schliessungen betroffen, da in dieser Region die Einwohner ihre Poststellen seltener für Ein- und Auszahlungen benützen als die Einwohner anderer Regionen. Interessant scheint, dass es in 88 Gemeinden mit hypothetisch zu schliessenden Poststellen eine Bankfiliale gibt. Es bleiben damit 242 Gemeinden, die ihre Poststelle verlieren und ohne Bankstelle sein würden. In 800 weiteren Gemeinden könnten Einzahlungen nur noch mit einer Debitkarte, nicht dagegen mit Bargeld getätigt werden. Über die gesamte Schweiz gesehen handelt es sich dabei um etwa 20 Prozent aller Einzahlungen, welche neu nicht mehr bar, sondern nur noch mit Karte eingezahlt werden könnten. 54 Bei dieser Analyse handelt es sich um ein einfaches Schreibtischverfahren, nicht um eine konkrete Empfehlung. An welchen Standorten Poststellen sinnvollerweise geschlossen oder in Agenturen umgewandelt werden könnten, müsste eine integrale Analyse zeigen, in der die Ausschluss- und Umwandlungskriterien auch und insbesondere die postalischen Grundversorgungsansprüche berücksichtigen. Abgesehen von der konkreten Handhabung eines solchen Verfahrens würde dadurch eine Ausklammerung des Zahlungsverkehrs aus dem Grundversorgungsauftrag und die Umwandlungen heutiger Poststellen in Agenturen erleichtert. Gleichzeitig würden substantielle Einsparungen ermöglicht. Das gleiche Resultat wäre aber auch mit Grundversorgungsauftrag erreichbar, wenn die «Einzahlungen», die bedeutungsmässig ohnehin rückläufig sind, auch persönliche Überweisungen mit der Postcard am Terminal der Agentur einschliessen würden. Eine solche Neuinterpretation würde unserer Meinung nach keine Verschlechterung des Zahlungsverkehrsangebots bedeuten. Voraussetzung dafür, dass damit für jeden Bewohner die Grundversorgung gewährleistet ist, wäre ein Recht auf ein Postkonto und eine Postcard. Aus der Sicht der Post entspricht dies einem Kontrahierungszwang. Damit wäre ein zentrales Element eines modernen Grund-versorgungsauftrags realisiert. Das gesicherte Anrecht auf ein Konto und eine Debitkarte scheint uns ein wichtigeres Grundversorgungsanliegen als die Möglichkeit, an möglichst vielen Standorten Überweisungen mit Bargeld durchzuführen. Das Anrecht auf Zugang zu einem Konto auf Guthabenbasis wird beispielsweise in Deutschland seit gut zehn Jahren unter dem Titel «Girokonto für jedermann» in Bankkreisen diskutiert. Die Bundesregierung erwägt zurzeit ein Gesetz zum Girokonto für jedermann.55 Im Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass das Poststellennetz im Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag nicht einfach einen Nachteil und Kostenblock für die

54 Die Schätzungen beruhen auf Angaben der Post zum Kartenanteil der Einzahlungen im Jahr 2007. 55 www.uni-leipzig.de/bankinstitut, 12.02.2008.

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PostFinance darstellt. Im Gegenteil, das existierende Filialnetz bietet der PostFinance auch komparative Vorteile gegenüber anderen Anbietern von Finanzdienstleistungen. Es dürfte mindestens einen gewissen Beitrag zur einmaligen Marktposition der PostFinance leisten. Bei der Aufhebung des Grundversorgungsauftrags für den Zahlungsverkehr liesse sich argumentieren, dass, wenn die PostFinance das Poststellennetz nicht mehr benützen und bedienen muss, ihr im Gegenzug das Recht eingeräumt werden müsste, das Poststellennetz auch anderen Finanzdienstleistern, z.B. Banken ohne Filialnetze, zu öffnen. Die PostFinance müsste dann die attraktiven Standorte gegebenenfalls im Wettbewerb gegen Konkurrenten erwerben.

7. Europäischer Vergleich Das folgende Kapitel gibt eine kurze Übersicht über den Zusammenhang von Post und Zahlungsverkehr in anderen europäischen Ländern. Die Schweiz ist das einzige Land, welches für den Zahlungsverkehr eine postalische Grundversorgung vorsieht. Die gesetzlichen Bestimmungen, welche die Art, Ausstattung und Dichte des Poststellennetzes definieren, müssen damit in anderen Ländern nicht auf die Zahlungsverkehrsbedürfnisse ausgerichtet werden. Nur in der Schweiz berück-sichtigen die Auflagen bezüglich der Filialdichte auch die Bedürfnisse nach Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Das heisst aber nicht, dass in anderen Ländern nicht ebenfalls gesetzliche Verpflichtungen zur Erbringung von Zahlungsverkehrsdienst-leistungen bestehen. Diese variieren von Land zu Land. Details dazu sind in den Publikationen «Studie über die Last aus der Grundversorgungsverpflichtung» und «Zahlungsverkehr und Finanzdienstleistungen bei europäischen Postorganisationen» 56

enthalten. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen der EU im Zahlungsverkehr sind in rahmengebenden Richtlinien und bindenden Verordnungen geregelt. Die erst im Jahr 2007 verabschiedete Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt hat einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum zum Ziel und bildet die Grundlage für die vom European Payments Council angestossene SEPA-Initiative (vgl. Kapitel 3.3.7). Historisch gesehen hat im europäischen Umfeld mit Ausnahme von Grossbritannien jeweils die Post den Zahlungsverkehr begründet. Auch in der Schweiz war die Post noch vor allen Banken Pionier im Zahlungsverkehr. Heute bieten in den EU-Ländern nur noch Banken Zahlungsverkehrsdienstleistungen an. In Deutschland ist die ehemalige Postsparkasse heute eine Vollbank (Postbank AG). In Österreich hat die Postsparkasse im Jahr 2005 mit der Bank für Arbeit und Wirtschaft (BAWAG) fusioniert und ist seither auch eine Bank. Die französische Postsparkasse hat ebenfalls eine Entwicklung zur Bank durchgemacht. In der EU sind Firmen, die Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbieten, bewilligungspflichtig, in der Schweiz hingegen nicht. Auch ohne gesetzliche Pflicht zur Erbringung von Zahlungsverkehrsdienstleistungen werden solche in allen Ländern von Banken angeboten. In Grossbritannien übernimmt die Post im Bezug auf Zahlungs- 56 Eyer, Kneissler, 2007.

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verkehrsdienstleistungen beispielsweise nur die Distributionsfunktion der Produktpalette der verschiedenen Banken. Diese offene Architektur des Postvertriebsnetzes wäre auch in der Schweiz denkbar. Als einziger europäischer Staat sieht Frankreich seit 1984 den gesetzlich verankerten Kontrahierungszwang für Girokonten vor. Zusätzlich zum gesetzlichen Recht wird der Zugang zu einem Konto auch durch eine Selbstverpflichtungsvereinbarung der französischen Kreditinstitute gewährleistet. In Deutschland hat der Gesetzgeber im Zuge der Privatisierung der Post 1996 auf eine Neukonstituierung des bis dahin existierenden Kontrahierungszwanges für Postkonten verzichtet. Hinsichtlich eines Kontrahierungszwangs in Österreich ist anzumerken, dass eine gesetzliche Regelung, die den allgemeinen Zugang zu Girokonten vorschreiben würde, weder vorhanden noch absehbar ist. Weder in Belgien, Spanien, Portugal, Grossbritannien noch der Schweiz herrscht zurzeit gesetzlicher Kontrahierungszwang. Frankreich und Grossbritannien sind traditionell Checknationen. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind typische Giro-Länder. Trotz historischer Unterschiede weist die Entwicklung der Nutzung von Zahlungsverkehrsinstrumenten über alle Länder hinweg in die gleiche Richtung: Kartenzahlungen und Überweisungen verdrängen Bargeld und Checks. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nicht gesetzliche Bestimmungen, sondern vielmehr ökonomische und politische Faktoren wie zum Beispiel die Schaffung des EU-Binnenmarktes, Netzwerkeffekte, Effizienz und Kosten oder neue technologische Möglichkeiten im Markt für Zahlungsverkehrsdienstleistungen die treibenden Kriterien zu sein scheinen. Das Angebot an Zahlungsverkehrsdienstleistungen ist in Europa und der Schweiz primär marktgetrieben und nur in zweiter Linie von Gesetzen bestimmt. Auf europäischer Ebene ist der Zugang zum Girokonto in Form eines Kontrahierungszwangs zwar wiederholt ein Thema, aber überwiegend durch freiwillige Selbstverpflichtungen der Kreditinstitute geregelt. Allerdings ist der Kontrahierungszwang momentan (mit Ausnahme von Frankreich) in keinem der jeweiligen Ländern gesetzlich verankert, eine europäische Gesamtlösung – etwa in Form einer Verordnung – ist aber, ausgehend von der EU-Kommission oder dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments, innert mittlerer Frist zu erwarten.

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8. Anhang

8.1 Grossregionen und Kantone der Schweiz

Abbildung 33 Graphische Quelle: Bundesamt für Statistik, 2000

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8.2 Glossar

Agentur

Öffentlich zugängliche Einrichtung, in der mindestens die Dienstleistungen der Grundversorgung angeboten werden und die von einem Partner der Schweizerischen Post betrieben wird, der zumeist ein Hauptgeschäft mit Laufkundschaft führt. Die Agentur gilt als Poststelle im Sinne der Postverordnung.

Auszahlungen der Post Unter Auszahlungen der Post versteht man alle Barauszahlungen, welche die Post an ihre Kunden leistet. Diese umfassen Postomatbezüge, Schalterterminalbezüge und die sogenannten manuellen Auszahlungen.

Auszahlungen der Post am Schalter

Unter Auszahlungen der Post am Schalter versteht man alle Barauszahlungen, welche die Post am Schalter an ihre Kunden leistet.

Auszahlungen manuell Die manuellen Auszahlungen bezeichnen diejenigen Auszahlungen, die nur am Schalter bei der Poststelle oder durch den Postboten an der Haustür ausgeführt werden können. Es sind dies die Check-Auszahlung, die Baranweisung, die Zahlungsanweisung und der Auszahlungsschein.

Auszahlungsschein (ASR/ASR+) (vgl. Abbildung 26, Fall Nr. 5)

Der Auszahlungsschein ermöglicht eine schnelle und sichere Barauszahlung, z.B. an Kreditoren, deren Kontonummer nicht bekannt ist. Voraussetzung ist, dass der Zahlungspflichtige über ein Geschäftspostkonto verfügt. Es werden folgende Auszahlungsarten unterschieden:

• ASR Schalter: Auszahlung in der Poststelle

• ASR Domizil: Auszahlung durch den Postbeamten an der Adresse des Empfängers

• ASR eigenhändig: Auszahlung nur an den Empfänger selbst

Es werden folgende Formulararten unterschieden:

• ASR

• ASR+ (ohne vorgedruckten Betrag)

Die Gestaltung ist abhängig von der gewählten Auszahlungsart (ASR Schalter oder Domizil).

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Baranweisung (PA) (vgl. Abbildung 26, Fall Nr. 3)

Mit der Baranweisung kann eine Person, die über kein Post- und Bankkonto verfügt, einer ebensolchen Person einen Betrag auszahlen lassen. Der Zahlungspflichtige zahlt den Betrag bar am Postschalter ein, dem Zahlungsempfänger wird der Betrag dann ebenfalls bar ausbezahlt (siehe Auszahlungen manuell).

Cash International Mit Cash International überweiset ein PostFinance-Kunde Bargeld oder einen Check an einen Empfänger im Ausland, der kein Post- oder Bankkonto hat.

Clearing Clearing bezeichnet das Verfahren der Übermittlung, Abstimmung und in einigen Fällen Bestätigung von Zahlungsaufträgen oder Wertpapierübertragungs-anweisungen vor der Abwicklung; unter Umständen schliesst es eine Aufrechnung der Instruktionen und die Ermittlung der Schlusspositionen für die Abwicklung ein. Manchmal wird mit dem Ausdruck auch die Abwicklung (Settlement) mitgemeint.

EFTPOS (Electronic Funds Transfer at the Point of Sale)

Bei der Verwendung von Zahlungskarten in Einzelhandelsgeschäften werden die Zahlungsdaten in Datenendgeräten erfasst und elektronisch an die kontenführenden Finanzintermediäre weitergeleitet. Der Betrag wird direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht und dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben.

Einzahlungen am Postschalter (vgl. Abbildung 26, Fall Nr. 2)

Unter Einzahlungen am Postschalter versteht man die am Schalter bei Poststellen durch Kunden getätigte Bar- oder Karteneinzahlung. Im Jahr 2007 hat die Post ungefähr 217 Mio. Einzahlungen am Schalter verarbeitet.

Electronic Bill Presentment and Payment (EBPP)

Die Grundidee von EBPP ist die durchgängig elektronische Verarbeitung von Rechnungen und deren Bezahlung. Der ganze Prozess von der Rechnungsstellung über den Rechnungsempfang, die Verbuchung, die Freigabe bis zur Bezahlung erfolgt elektronisch und möglichst automatisiert.

Elektronischer Zahlungsauftrag (EZAG)

Unter einem EZAG versteht man einen elektronischen Zahlungsauftrag der Schweizerischen Post für Geschäftskunden. Ein EZAG wird vom Unternehmen, das Auszahlungen über die Post tätigen möchte, selbst mit einem speziellen System erfasst und danach in elektronischer Form oder auf einem Datenträger an die Post übermittelt. Diese führt dann die Zahlungen ab dem Postkonto des Unternehmens gemäss Auftrag aus.

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Geldautomaten Der Begriff „Geldautomaten“ umfasst sowohl die Bancomaten der Banken als auch die Postomaten von PostFinance.

Giro International Mit Giro International überweist ein PostFinance-Kunde Geld von seinem Privat- oder Depositenkonto auf ein Post- oder Bankkonto im Ausland.

Giroverkehr Giroverkehr bezeichnet den bargeldlosen Zahlungsverkehr, der aufgrund eines Überweisungsauftrags zu einer Kontobelastung und (auf der Gegenseite) zu einer Kontogutschrift führt.

Handyzahlung Dieses Zahlungsverkehrsprodukt von PostFinance ermöglicht es, bargeldlos via Mobiltelefon einzukaufen und zu bezahlen. Waren werden mittels SMS gekauft, der Kaufbetrag wird direkt vom Postkonto abgebucht.

Kontrahierungszwang Kontrahierungszwang bezeichnet eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages aus sozialem oder öffentlichem Interesse.

LSV+ und BDD LSV+ und Business Debit Direct (BDD) sind Lastschriftenverfahren der Schweizer Banken zur Abwicklung von regelmässigen Forderungen in CHF und EUR. Sie kombinieren Konsumentenschutz mit effizienten und sicheren Prozessen, welche Risiken und Kosten für Banken, Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger minimieren.

Münzversorgung Die Schweizerische Nationalbank ist die Zentralstelle für die Münzversorgung. Die Schweizerische Post und die Schweizerischen Bundesbahnen unterstützen die Schweizerische Nationalbank bei der Inverkehrsetzung von Umlaufmünzen sowie der Rücknahme von Umlauf, Gedenk- und Anlagemünzen. Die Kassen der Schweizerischen Post und der SBB wechseln Münzen im Rahmen des jeweiligen Kassenbestandes.

(SR 941.101 Münzverordnung, Art. 5 Abs. 1 und 3)

Nicht-reservierte Dienste Gesamtheit der Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung, die die Schweizerische Post in Konkurrenz mit anderen Anbietern erbringt und zu deren Erbringung die Post verpflichtet ist. Im Zahlungsverkehr sind dies die Dienste Einzahlung, Überweisung und Auszahlung.

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PayNet-Netzwerk Der Kerngedanke von PayNet ist der Aufbau eines aus verschiedenen Service Providern bestehenden EBPP-Netzwerkes. Dabei bietet jeder Service Provider seinen Kunden EBPP-Dienstleistungen als "Member of PayNet" an. Mit jedem weiteren Teilnehmer am PayNet-Netzwerk steigt der Nutzen für die bisherigen Teilnehmer, da damit weitere Rechnungen elektronisch verarbeitet werden können.

Postalische Grundversorgung/

Universaldienst

Dienst, der gemäss Postgesetz im Bereich des Post- und Zahlungsverkehrs für alle Bevölkerungsteile flächendeckend, nach gleichen Grundsätzen, in guter Qualität und zu angemessenen Preisen erbracht wird. Die postalische Grundversorgung umfasst einerseits Dienstleistungen, deren Erbringung ausschliesslich der Schweizerischen Post vorbehalten sind (reservierte Dienste), und andererseits Dienstleistungen, die die Post in Konkurrenz zu privaten Anbietern erbringen muss (nicht-reservierte Dienste). Sie wird im Postgesetz und in der Postverordnung umschrieben und in der sogenannten Universaldienstliste im Einzelnen definiert.

Postregulationsbehörde (PostReg) Behörde, die für die Überwachung der Marktentwicklung, die Umsetzung des Konzessionswesens im Postmarkt und die Überprüfung der Qualitätsvorgaben sowie der Einhaltung des Quersubventionierungsverbots zuständig ist.

Poststelle Öffentlich zugängliche Publikumseinrichtung, die entweder durch die Schweizerische Post oder durch einen Partner betrieben wird und in der mindestens die Dienstleistungen der postalischen Grundversorgung angeboten werden.

RTGS Real Time Gross Settlement: Echtzeit-Bruttoabwicklungs-system mit unwiderruflicher Abwicklung jeder einzelnen Zahlung ohne Verrechnung von Gegenforderungen.

Seigniorage Alle Einnahmen, die als direkte Folge des monopolistischen Angebots an Notenbankgeld anfallen. Da gemäss Art. 4 des Nationalbankgesetzes die Nationalbank das ausschliessliche Recht zur Ausgabe der schweizerischen Banknoten hat, steht die Seigniorage der SNB zu.

SEPA Die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsraums (Single Euro Payments Area) bis 2010 ist eine Initiative des European Payments Council (EPC). Das EPC, ein Zusammenschlusses von Banken und Bankenverbänden aus ganz Europa einschliesslich der Schweiz, hat die Grundlagen für die vollautomatische und standardisierte Zahlungsverkehrsinfrastruktur erarbeitet.

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SIC Schweizer RTGS-System für die Abwicklung von CHF-Zahlungen zwischen schweizerischen Finanzinstituten.

Swiss Interbank Clearing AG Betreiberin der Schweizer RTGS-Systeme SIC und euroSIC sowie weiterer Zahlungsverkehrsdienstleistungen im Auftrag der schweizerischen Finanzinstitute.

Swissmint Die Eidgenössische Münzstätte Swissmint ist eine selbständige Einheit der Eidgenössischen Finanz-verwaltung. Wichtigste Aufgabe der Swissmint ist das Prägen der Schweizer Umlaufmünzen. Für den numismatischen Markt gibt die Münzstätte zudem regelmässig Zirkulations- und Sondermünzen in besonderer Qualität heraus.

Überweisungen der Post Überweisungen der Post bezeichnen alle durch die Post getätigten Überweisungen. Inklusive EFTPOS-Transaktionen und Debit Direct betrug die Anzahl im Jahr 2007 ungefähr 489 Millionen.

Western Union Western Union ist ein weltweit agierendes Unternehmen, das Geldüberweisungen mit Barauszahlungsoption anbietet. Als Agentin von Western Union kann PostFinance ihren Kunden weltweiten, minutenschnellen Bargeldtransfer in über 200 Länder und Regionen garantieren.

Wettbewerbsdienst Gesamtheit der Dienstleistungen, die von der Schweizerischen Post über den Universaldienst hinaus in Konkurrenz mit privaten Anbieterinnen und Anbietern im In- und Ausland angeboten werden können.

Yellownet Mit der Einführung von Yellownet im Herbst 1998 gehörte PostFinance zu den Pionieren im E-Banking.

Zahlungsanweisung (ZA) (vgl. Abbildung 26, Fall Nr. 4)

Mit der Zahlungsanweisung überweist ein Postkontoinhaber in der Schweiz oder in Liechtenstein einer Person Bargeld, die kein Post- oder Bankkonto hat. Der Empfänger erhält den Betrag vom Postboten ausbezahlt (siehe Auszahlungen manuell).

Zahlungsauftrag (ZAG) (vgl. Abbildung 26, Fall Nr. 1)

Mit dem Zahlungsauftrag schickt ein Postkontoinhaber der PostFinance alle seine Zahlungsbelege, um sie an dem von ihm festgelegten Termin bezahlen zu lassen. Der Betrag wird direkt seinem Postkonto belastet. Geeignet für jede Art von Rechnungen.

Zahlungsverkehrsinstrument/-produkt

Ein meist von Finanzintermediären angebotenes Instrument, mit dessen Hilfe der Inhaber/Benutzer Guthaben übertragen kann.

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8.3 Zahlungsverkehrsdienstleistungen der Post im schematischen Überblick

Kein Konto

Überweisung

Zahlungsauftrag (ZAG)

Bareinzahlung

Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Anweisender Anweisungsempfänger

Konto

KontoPost/Bank

1.

2.

Kein KontoBaranweisung

(PA)

Kein Konto3.

Konto Zahlungsanweisung

(ZA)

Kein Konto4.

Konto Auszahlungsschein

(ASR/ASR+)

Kein Konto5.

KontoPost/Bank

Schalter

Schalter

Domizil

Schalter

Domizil

Domizil

KontoKarteneinzahlung

Abbildung 34 Quelle: PostFinance, 2007

Abkürzungsverzeichnis ASR – Auszahlungsschein mit Referenznummer BIS (Bank for International Settlements) – ist eine internationale Organisation, welche die globale finanzielle Zusammenarbeit fördert und als Bank der Zentralbanken fungiert. BV – Schweizer Bundesverfassung CASH – elektronisches Zahlungsmittel, das sich für Kleinbeträge eignet. Es befindet sich in Form eines Chips auf der Schweizer Maestro-Karte, der Postcard CASH und der Co-CASH-Karte CPSS – Committee on Payment and Settlement Systems DD – Debit Direct DTA (Datenträgeraustausch) – Firmen und Privatpersonen können ihre Zahlungen im DTA-Format elektronisch erfassen und über ihre Bankkonten ausführen lassen EBPP (Electronic Bill Presentment and Payment) – elektronische Verarbeitung und Bezahlung von Rechnungen EFTPOS (Electronic Funds Transfer at the Point of Sale) – bargeldlose Zahlungen am Verkaufspunkt EGA-B – Elektronische Gutschriftsanzeige mit Bild EGA-V – Elektronische Gutschriftsanzeige vollerfasst ES – Einzahlungsschein ESR – Einzahlungsschein mit Referenznummer EZAG – Elektronischer Zahlungsauftrag GKB – Glarner Kantonalbank LSV+ – Lastschriftenverfahren der Schweizer Banken zur Abwicklung inländischer und grenzüberschreitender Lastschriften in CHF und Euro

PCD – Postcard Direct POS (Point of Sale) – Verkaufspunkt SEPA (Single Euro Payments Area) – In der EU soll bis zum Jahr 2010 ein einheitlicher bargeldloser Euro-Zahlungsraum mit vollautomatischer und standardisierter Zahlungs-verkehrsinfrastruktur geschaffen werden SIC – Interbank-Zahlungssystem für Transaktionen in CHF. Die Swiss Interbank Clearing AG betreibt dieses System im Auftrag der SNB SNB – Schweizerische Nationalbank

Quellenverzeichnis AWP AG, UNP Die Schweizerische Post – Company Portrait, 17.10.2007 Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zur Verordnung über die Ausserkurssetzung der Ein- und Fünfrappenstücke, 12.04.2006 BIS, Red Book Switzerland, CPSS, 2005 BIS, Red Book Switzerland, CPSS, 2003 Bundesblatt, Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz, 22.05.2002 CapGemini, ABN Amro, EFMA, World Payments Report, 2007 ECB, The Single Euro Payments Area (SEPA): An integrated retail payments market, February 2007 Einzahlungsschein – Von grün zu blau zu rot, NZZ, 12.06.2006 Eyer, Thomas und Thierry Kneissler, Zahlungsverkehr und Finanzdienstleistungen bei europäischen Postorganisationen, PostFinance, 17.04.2007 Gabriel, Claudia, Finanzplatz – Jürg Bucher, Schweizer Bank, 20.08.2007 Geldfluss ohne Grenzen, Schweizer Bank, 15.11.2006 Klein Fritz, Guido Palazzo, Kulturgeschichte des Geldflusses. Die Entwicklung des Zahlungsverkehrs mit Fokus Schweiz, Verlag SKV, 2003 Lory, Rolf, EBPP – Der Qualitätssprung im Zahlungsverkehr, Schweizer Bank, 20.07.2005 Minsch Rudolf, Dario Fauceglia und Urs Bernegger, 16.07.2007, Die Kosten des Bargelds, FEW-HSG 2007. Papadopoulos, Georgios, Electronic money and the possibility of a cashless society, Working Paper, EIPE, 18.02.2007

Plaut Economics / Frontier Economics, Auswirkungen Postmarktliberalisierung 2011, Modellierung im Auftrag des GS-UVEK, Dr. Christoph Riechmann, Dr. Stephan Vaterlaus, Patrick Zenhäusern, Melanie Etten und Christian Strobel, Dezember 2007 PostReg, Tätigkeitsbericht 2006, S.8 Schraner, Johannes J., Was ist Sepa?, Schweizer Bank, 20.12.2007 Schweizerische Post, Geschäftsbericht 2006, Bern, S.28 SNB Quartalsheft, März 2003, S. 44 Studie über die Last aus der Grundversorgungsverpflichtung anhand des Postprojekts «Rechnungswesen 2007», Schlussbericht, BDO Visura, Juni 2007 Telekurs Group, Geschäftsbericht 2006, Zürich www.cashcard.ch www.migrosbank.ch www.sic.ch www.snb.ch www.uni-leipzig.de/bankinstitut