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GmbH für Managementberatung Dr. Hamid Saberi von Dr. Hamid Saberi Sicherheitstechnische Fragestellungen von Veranstaltungen 26. April 2012

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GmbH für Managementberatung

Dr. Hamid Saberi

von Dr. Hamid Saberi

Sicherheitstechnische Fragestellungen von

Veranstaltungen

26. April 2012

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Zu oft kommt die Sicherheit bei der Planung zuletzt,

bei Einsparungen zuerst!

„Es passiert ja eh nix“

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Gliederung

1. Was bedeutet Veranstaltung

Gegenüberstellung von

Veranstaltungsformen

2. Allgemeine

Verkehrssicherungspflicht

Was ist Verkehrssicherungspflicht?

Wer ist verkehrssicherungspflichtig?

3. Verkehrssicherungspflicht bei

Veranstaltungen

Vorbeugender Brandschutz

Flucht- und Rettungswege

Erste Hilfe bei Veranstaltungen

4. Sicherheit bei Veranstaltungen

in Hochschulen

5. Checkliste für Veranstaltungen

6. Wichtige Symbole für

Veranstaltungen

Verbotszeichen

Warnhinweise

Erste Hilfe

Folie 3

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1. Was bedeutet Veranstaltung?

Folie 4

Eine Veranstaltung ist ein zeitlich

begrenztes und geplantes Ereignis

mit einer definierten Zielsetzung

oder Absicht, einer Programmfolge

mit thematischer, inhaltlicher

Bindung oder Zweckbestimmung in

der abgegrenzten Verantwortung

eines Veranstalters, einer Person,

Organisation oder Institution, an

dem eine Gruppe von Menschen

teilnimmt.

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1. Was bedeutet Veranstaltung?

Messe und Ausstellung Tagung und Kongress

Schwerpunkt / Ziele

• Präsentation von Produkten • Verkaufsförderung

• Vermittlung und Diskussion von Information

Unterschiede

• Messe: ausgerichtet für Fachbesucher • Ausstellung: „normales“ Publikum

• Zusammenkunft von Personen, welche in einem speziellen Themenbereich arbeiten • Tagung: eintägig • Kongress: mehrtägige Veranstaltung

andere Begriffe Publikums – oder Fachmesse Konferenz, Schulung, Seminar

Beispiele Cebit, IFA, Volkshochschule

Folie 5

Gegenüberstellung von Veranstaltungsformen

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2. Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen

( 823 ff. BGB)

Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu

Schadensersatzansprüchen führen kann

gesetzlich nicht geregelt, sondern von Rechtsprechung entwickelt worden

Rechtsprechung besteht aus umfangreicher Einzelfallrechtsprechung

Folie 6

Verkehrssicherunspflicht?

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2. Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die

Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines

anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz daraus

entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den

Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt

des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so

tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Folie 7

Verkehrssicherunspflicht?

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2. Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflichtig ist derjenige, der eine Gefahrenquelle

schafft, oder unterhält oder eine Sache beherrscht, die für Dritte

gefährlich werden kann

Es wird vom Verkehrssicherungspflichtigen nicht erwartet, dass er

die Gefahrenquelle gegen alle Schäden absichert, aber gegen die

vorhersehbare

Versicherungspflicht kann auch auf Dritte übertragen werden

Folie 8

Wer ist Verkehrssicherungspflichtig?

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2. Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

Die Organisationspflichten umfassen die Beschäftigung von ausreichend qualifiziertem Personal, das angemessen in die betrieblichen Tätigkeiten und Abläufe eingewiesen werden muss

Darüber hinaus ist eine ausreichende Kontrolle durchzuführen und im Bedarfsfall steuernd und regelnd einzugreifen. Das Personal muss ausreichend Zeit und Möglichkeit haben, die übertragenen Pflichten korrekt zu erfüllen

Folie 9

Organisationspflichten

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2. Allgemeine Verkehrssicherungspflicht

Selektionsverschulden - ist eine geeignete Person mit den richtigen

Fähigkeiten und Kenntnissen mit den Aufgaben betraut?

Anweisungsverschulden - ist die geeignete Person angemessen und

nachweisbar unterwiesen worden?

Überwachungsverschulden - wird die Tätigkeit der geeigneten und

unterwiesenen Person regelmäßig überwacht und ggf. korrigiert?

Durchführungsverschulden - hat die geeignete unterwiesene und

regelmäßig überwachte Person trotzdem nachlässig gehandelt?

Folie 10

Arten des Organisationsverschuldens

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3. Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen

Einschätzung des Brandrisikos und erstellen eines

Brandschutzkonzeptes

Notwendige Maßnahmen:

Reduzierung von Brandlasten in den Veranstaltungsräumen

(Reduzierung oder Austausch durch schwer entflammbarer Utensilien)

Zusätzliche Bereitstellung von Feuerlöschern und Gewährleistung der

Erkennbarkeit der Piktogramme

Regelung des Rauchverbotes (Schaffung von Raucherinseln oder

striktes Rauchverbot aussprechen (Hinweisen durch Verbotsschildern))

Personelle Festlegung des Weisungsrechts gegenüber Besuchern in

Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und weiterer Aufgaben im

Rahmen der allgemeinen Sicherungspflicht

Folie 11

Brandschutz

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3. Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen

Fluchtwege sind deutlich erkennbar und dauerhaft zu kennzeichnen.

Die Kennzeichnung ist im Verlauf des Fluchtweges an gut sichtbaren

Stellen und innerhalb der Erkennungsweite anzubringen. Sie muss

die Richtung des Fluchtweges anzeigen

Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege müssen ständig

freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.

Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss

mindestens 1,20m betragen

Unbeleuchtete und nicht hinterleuchtete Rettungszeichen sind

nachleuchtend auszuführen

Folie 12

Flucht- und Rettungswege

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3. Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen

Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen

zu stellen sind und die zur Flucht aus einem möglichen

Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von

Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen

gesicherten Bereich.

Den Ersten Fluchtweg bilden die für die Flucht und Rettung

erforderlichen Verkehrswege und Türen, die nach dem

Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für

notwendige Treppen sowie die Notausgänge.

Der zweite Fluchtweg führt durch einen zweiten Notausgang, der als

Notausstieg ausgeschildert sein kann.

Folie 13

Flucht und Rettungswege

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3. Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass zur ersten Hilfe und zur

Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel

sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.

Bereithaltung eines großen Verbandkastens nach DIN 13169 bis 300

Besuchern. Ab 301 Besucher muss ein zweiter großer Verbandskasten

bereitzuhalten sein

Ersthelfer oder höher qualifizierte Person

Deutliche Kennzeichnung der Einrichtung zur Erste Hilfe

Folie 14

Erste Hilfe

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4. Sicherheit bei Veranstaltungen in Hochschulen

Hochschulen sind öffentliche Räume

Meist mit kulturhistorisch interessanter Bausubstanz

Für Zeitraum und Veranstaltung übernimmt der Eigentümer oder

Verwalter die Verantwortung zur Gewährleistung der Sicherheit der

Teilnehmer und des Kulturgutes

Folie 15

Quelle: DGUV faktor Arbeitsschutz (Zeitschrift für Fach- und Führungskräfte)

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4. Sicherheit bei Veranstaltungen in Hochschulen

Planung und Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen in Hinblick auf

Sach- und Personenschäden vornehmen

Personenschutz: Veranstalter in Verantwortung Besucher gegen unbekannte

Gefahren zu schützen

– Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht (Hausherrenpflicht nach 823 BGB)

» Verkehrssicherungspflicht übt jede Führungskraft in Ihrem

Verantwortungsbereich aus

» Fürsorgepflicht sind Nebenpflichten des Arbeitgebers nach BGB, die aus

weiteren Gesetzen ergänzt werden

Rettungskräfte, Brandsicherheitswachen und Ordnungsdienste müssen

gewählt werden

– Unterweisung vor Ort

– Vorstellen der Veranstaltungsstätte und Erklärung von Flucht- und Rettungsplänen

– Festlegung zu Erste Hilfe Maßnahmen

Folie 16

Was ist zu tun?

Quelle: DGUV faktor Arbeitsschutz (Zeitschrift für Fach- und Führungskräfte)

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5. Checkliste für Veranstaltungen

1. Art der Veranstaltung (z.B. Fest, Rundgang, Messe etc.)

2. Veranstalter (Name und Adresse)

3. Ort der Veranstaltung (genaue räumliche Beschreibung)

4. Termin der Veranstaltung (Datum)

5. Beginn (Uhrzeit) / Beginn Aufbau (Uhrzeit)

Folie 17

Quelle: DGUV – Faktor Arbeitsschutz (03/2011)

Fachzeitschrift für Fach- und Führungskräfte

Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH

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5. Checkliste für Veranstaltungen

6. Ende (Uhrzeit) / Ende Abbau (Uhrzeit)

7. Betreiber der Veranstaltungs- bzw. Versammlungsstätte (Name,

Adresse)

8. Veranstaltungsleiter (Leiter der Veranstaltung =Betreiber oder =

Veranstalter, Name, Funktion, Erreichbarkeit außer und während

der Veranstaltung)

9. Anmeldung /Genehmigung der Veranstaltung (Stadt oder andere)

10. Ordnungsdienst

Folie 18

Quelle: DGUV – Faktor Arbeitsschutz (03/2011)

Fachzeitschrift für Fach- und Führungskräfte

Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH

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5. Checkliste für Veranstaltungen

11. Brandsicherheitswache

12. Sanitätswache

13. Zusammenarbeit mit Polizei

14. Zusammenarbeit mit Feuerwehr

15. Zusammenarbeit mit Rettungsdienst

Folie 19

Quelle: DGUV – Faktor Arbeitsschutz (03/2011)

Fachzeitschrift für Fach- und Führungskräfte

Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH

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5. Checkliste für Veranstaltungen

16. Verantwortlicher für die Veranstaltungstechnik

17. Unterweisung des Ordnungsdienstes in die Veranstaltung, falls

erforderlich auch der Brandsicherheitswache bzw. der

Sanitätswache

18. Ansprechpartner für die Einsatzkräfte / Kontrollperson der

Einsatzkräfte

19. Abschlusskontrolle nach Ende der Veranstaltung

20. Auswertung der Veranstaltung (Termin und Ort festlegen)

Folie 20

Quelle: DGUV – Faktor Arbeitsschutz (03/2011)

Fachzeitschrift für Fach- und Führungskräfte

Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH

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6. Wichtige Symbole für Veranstaltungen

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Verbotszeichen

Essen und Trinken nicht erlaubt

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

Für Fußgänger verboten

Rauchen verboten

Zutritt für Unbefugte verboten

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4. Wichtige Symbole für Veranstaltungen

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Warnhinweise

Warnung vor Treppe

Warnung vor Stolpergefahr

Warnung vor Rutschgefahr

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4. Wichtige Symbole für Veranstaltungen

Folie 23

Erste Hilfe

Erste Hilfe Telefon

Erste Hilfe /

Verbandskasten

Feuerlöscher

Fluchtweg

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10777 Berlin

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Tel: 030 315 82 486

Mobil: 0177/660 550 4

Fax: 030 315 82 400

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