Sicherheitsunterweisung - Chemie · Sicherheitsunterweisung Warum? Ursachen für Unfälle: Zur...

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Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc. TU Kaiserslautern, 15.07.2014

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Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards,

Niedner-Schatteburg

und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc.

TU Kaiserslautern, 15.07.2014

Sicherheitsunterweisung

Warum?

Ursachen für Unfälle:

Zur Vermeidung von Unfällen..

Gefahren, die ausgehen von

- menschlichem Verhalten,

- Geräten und Apparaturen,

- Gefahrstoffen.

Beim Unfall wirken häufig

mehrere Ursachen zusammen.

Der Schutz vor Unfällen ist gewährleistet, wenn die gültigen

Vorschriften, Normen und Regelungen beachtet werden:

Chemikaliengesetz

Gefahrstoffverordnung

- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich

MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen

TRK Technische Richtkonzentrationen

BAT Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert

etc.

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

- Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)

Richtlinien für Laboratorien

Abfallgesetz

Bundesimmissionsschutzgesetz

Wasserhaushaltsgesetz

Mutterschutzgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz

Unfallverhütungsvorschriften

z.B. BGV A8 (Sicherheitskennzeichnung am Arbeits-

platz)

Druckbehälterverordnung

- Technische Regeln für Druckbehälter (TRB)

- Technische Regeln für Druckgase (TRG)

TU Kaiserslautern

Zentrale Dienste:

Arbeitssicherheit

http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/zentrale-dienste/

http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/zentrale-

dienste/arbeitssicherheit-aktiver-brandschutz/

http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/zentrale-

dienste/arbeitssicherheit-aktiver-brandschutz/

http://tu-kaiserslautern.agu-hochschulen.de/

Überarbeitete Brandschutz-Verordnung

http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/vertretungen-und-

fachkraefte/betriebsarzt/ba-rechtsvorschrift/ba-brandschutzord/

TU KL -Tor

http://www.unikl.de/universitaet/verwaltung/zentraledienste/arbeitssicherhei

t-aktiver-brandschutz/

AGU-System

Bitte beachten:

Sicherheitsinformationen des Fachbereichs

http://www.chemie.uni-kl.de/index.php?id=322&L=0

Betriebsanweisung

Laborordnung

Sicherheitsinformationen des Fachbereichs

http://www.chemie.uni-kl.de/home-chemie/sicherheit/

Informationen, die jeder kennen sollte…

als pdf.Datei erhältlich…C. Riehn

Informationen, die jeder kennen sollte…

Was sind Gefahrstoffe?

Nach § 3a ChemG werden als Gefahrstoffe Stoffe oder

Zubereitungen bezeichnet, die folgende Eigenschaften

besitzen:

explosionsgefährlich

brandfördernd

hoch- oder leicht- oder

entzündlich

sehr giftig oder giftig oder

gesundheitsschädlich

ätzend, reizend

sensibilisierend

krebserzeugend

fortpflanzungsgefährdend

erbgutverändernd

umweltgefährlich

sonstige chronisch schädigen-

de Eigenschaften

obige Eigenschaften entstehen

lassen oder freisetzen

Die Aufnahme dieser Stoffe in den menschlichen Körper

kann

durch Einatmen über die Lunge,

durch Resorption durch die Haut sowie

über die Schleimhäute und

den Verdauungstrakt

erfolgen.

T+

Sehr giftig

Kurzbezeichnung des

Gefahrstoffsymbols

Bezeichnung des

Gefahrstoffsymbols

Gefahrstoffsymbol

Name des Gefahrstoffes

NEU

Name

Gefahrstoffsymbol

R-Sätze - Hinweise auf besondere Gefahren,

Neu: H-Sätze

S-Sätze – Sicherheitsratschläge,

Neu: P-Sätze

Betriebsanweisungen müssen aktualisiert werden.

Es wurde ein Chemikalien-Kataster in der PC angelegt

(Datenbank der AK Gooßen, “Open Inventory“).

Alle Mitarbeiter haben Zugang zu dem Chemikalien-Kataster.

Alle neuen Chemikalien müssen registriert (Menge, Lagerort, SDB)

werden.

ALT

NEU

NEU

Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe:

http://www.eusdb.de/

Bereitstellung der SDBs über: Chemikalien-Kataster der PC.

http://www.sicherheitsdatenblatt-suche.de

Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Gefahrstoffe

Material Safety Data Sheet (MSDS)

Acetonitril

BETRIEBSANWEISUNG gem. §20 GefStoffV

GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL

ERSTE HILFE

SACHGERECHTE ENTSORGUNG

Aufbewahrung

Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass

sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht

gefährden.

In Arbeitsräumen sind die Mengen an Gefahrstoffen auf

ein notwendiges Minimum zu begrenzen.

Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, daß ein Missbrauch

und Fehlgebrauch verhindert wird.

!Totenkopf-Chemikalien !

Gefahrstoffe dürfen nicht in solche Behältnisse gefüllt

werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt

mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.

Sachgerechte Entsorgung

Es gilt das Verursacherprinzip!

Vor Versuchsbeginn um Vorgehensweise der

Entsorgung kümmern. Abfallkanister bereitstellen.

Sicherheitsunterweisung

Unsere wichtigsten Regeln:

Nie alleine arbeiten!

Vorschriften beachten, über Regelungen vor

Versuchsbeginn informieren (BAs, Gefährdungs-

Beurteilungen, Labor-Ordnung, TR etc.)!

Nie ohne vorherige Einführung durch Sachkundige

an Versuchsapparaturen arbeiten (Laser, (Kryo-

)Magnet, Vakuumtechnik)!

Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859

Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859

Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R.52-523, Tel. 2535

Sicherheitsunterweisung

Achtung:

In jedem Labor (und Büro) liegen aus:

- Betriebsanweisungen!

- Gefährdungsbeurteilungen!

Bitte vor Arbeitsaufnahme durchlesen und dort

ebenfalls unterschreiben!

Jährliche Aktualisierung!

Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859

Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859

Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R.52-523, Tel. 2535

Bsp.

ICR-Magnet

Bsp.

Laser

Bsp.

Laser

Bsp.

Gefährdungs-

beurteilung

Bsp.

Gefährdungs-

beurteilung

(Laser)

Sicherheitsunterweisung Spezielle Gefahrenhinweise:

LASER (BA; neue Verordnung zu opt.

Strahlung)

Magnetfelder (ICR-Labor) (BAs beachten!)

Vakuum-Apparaturen, Druckgasflaschen,

Tiefkalte, flüssige Gase (BAs beachten!)

Elektrische Anlagen, Hochspannung

(BAs beachten!)

Sicherheitsunterweisung

Broschüre (62S., als pdf) erhältlich

bei:

C. Riehn, [email protected]

LASER-Strahlung

Sicherheitsunterweisung

Broschüre ( 64S., als pdf) erhältlich

bei:

C. Riehn, [email protected]

LASER-Strahlung

Sicherheitsunterweisung

Broschüre ( 160 S., als pdf) erhältlich

bei:

C. Riehn, [email protected]

(LASER)-Strahlung

Sicherheitsunterweisung

Broschüre ( 22 S., als pdf) erhältlich bei

C. Riehn, [email protected]

(LASER)-Strahlung

Sicherheitsunterweisung

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arb_vo/ostrv_ges.htm

(LASER)-Strahlung

Sicherheitsunterweisung

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arb_vo/ostrv_ges.htm

Sicherheitsunterweisung

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arb_vo/ostrv_ges.htm

Sicherheitsunterweisung

LASER-Strahlung

Gefährdung: Augen (Schutzbrille),

Haut/ Photosens. (Handschuhe),

Brandschutz („Beam Block“).

Sicherheitsunterweisung

LASER-Strahlung

Gefährdung:

Augen (Schutzbrille),

Haut/ Photosens. (Handschuhe),

Brandschutz („Beam Block“).

Sicherheitsunterweisung

LASER-Strahlung

Gefährdung: Augen (Schutzbrille),

Haut (Handschuhe),

Brandschutz („Beam Block“).

Sicherheitsunterweisung

Broschüre (58 S., als pdf) erhältlich bei:

C. Riehn, [email protected]

LASER-Strahlung

Sicherheitsunterweisung

Broschüre (3 S., als pdf) erhältlich bei:

C. Riehn, [email protected]

Kalte Flüssige Gase

Sicherheitsunterweisung

• Bitte unterschreiben!

• Danke für die Aufmerksamkeit!