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SILVER LIVING "Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 1 Rechtliche Grundlagen Leonardo Silver Living Multiplikatorenschulung Modul 1 „Barrierfreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040“ Lerneinheit 1: Rechtliche Grundlagen §

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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 1

Rechtliche Grundlagen

Leonardo Silver Living

Multiplikatorenschulung

Modul 1 „Barrierfreies Bauen am Beispiel

der deutschen DIN 18040“

Lerneinheit 1: Rechtliche Grundlagen

§

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Rechtliche Grundlagen

Barrierefreiheitgestalteter Lebensbereiche

Barrierefrei sind gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

bietet

mehr Sicherheit

mehr Selbständigkeit

mehr Lebensqualität

. . . . f ü r A l l e

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Rechtliche Grundlagen

Behindertengleichstellungsgesetz - BGGGesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

DIN 18040

DIN 18024-1

Hessische Bauordnung (2011)

bzw. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes

Mietrecht

WEG 07/2007

Rechtliche Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

Behindertengleichstellungsgesetz - BGGGesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

§ 1

Ziel

. . . für behinderte Menschen

Benachteiligung beseitigen und verhindern

gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten

selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen

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Rechtliche Grundlagen

Behindertengleichstellungsgesetz - BGGGesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

§ 4

Zugang und Nutzbarkeit

. . . für behinderte Menschen

in allgemein üblicher Weise

ohne besondere Erschwernis

grundsätzlich ohne fremde Hilfe

Barrierefrei sind •bauliche und sonstige Anlagen•Verkehrsmittel•technische Gebrauchsgegenstände•Systeme der Informationsverarbeitung•akustische und visuelle Informationsquellen/Kommunikationseinrichtungen sowie •andere gestaltete Lebensbereiche wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

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Rechtliche Grundlagen

Hessische Bauordnung (2011) bzw. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes

§ 43 (2) Wohnungen

Satz 1 Gebäude > 2 Wohnungen = Wohnungen in 1 Geschoß barrierefrei erreichbar

Satz 2 mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen in diesen Wohnungen - Wohn- und Schlafräume - 1 Toilette - 1 Bad - Küche/Kochnische

Satz 3 Satz 1 und 2 gelten nicht wenn schwierige Geländeverhältnisse Einbau sonst nicht erforderlichen Aufzugs wegen ungünstiger vorhandener Bebauung

nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erreichbar wären

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Rechtliche Grundlagen

Hessische Bauordnung (2011) bzw. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes

§ 46 (2) Barrierefreies Bauen

Satz 1 öffentlich zugängliche bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen

nach § 1 Abs. 1 Satz 2 müssen in den dem

allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet + instand gehalten werden

- dass sie von Menschen mit Behinderungen

- alten Menschen und

- Personen mit Kleinkindern

barrierefrei erreicht

ohne fremde Hilfe

zweckentsprechend genutzt werden können

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Rechtliche Grundlagen

Hessische Bauordnung (2011) bzw. Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes

§ 46 (2) Barrierefreies Bauen

Satz 2 Diese Anforderungen gelten insbesondere für

1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens

2. Sport- und Freizeitstätten

3. Einrichtungen des Gesundheitswesens

4. Verwaltungs- und Gerichtsgebäude

5. Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten

6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen

Sie gelten nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderungen

nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können.

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Rechtliche Grundlagen

MietrechtBGB § 554 a Barrierefreiheit

Mieter

kann bei berechtigtem Interesse Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für - behindertengerechte Nutzung der Mietsache - oder barrierefreien Zugang zu ihr erforderlich sind

Vermieter

kann Zustimmung verweigern wenn - sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt. Dabei sind auch die berechtigten Interessen anderer Mieter in dem Gebäude zu berücksichtigen.

Zustimmung (kann) gegen Sicherheit für die Wiederherstellung ursprünglicher Zustand

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Rechtliche Grundlagen

WEG Wohnungseigentumsgesetzt 07/2007

Bewohner

Die Zustimmung zu baulichen Veränderungen, die über übliche Instandhaltungen und Instandsetzungen hinaus

gehen, muss unter bestimmten Umständen nicht mehr einstimmig/von allen Miteigentümern erteilt werden.

Die Erfordernis ist z. B. dann aufgehoben, wenn durch die Maßnahme der Gebrauchswert nachhaltig erhöht wird oder der Anpassung des gemeinschaftlichen Eigentums an den Stand der Technik dient. Hier genügt die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit.

Eigentümergemeinschaft

Ausgenommen von der Erleichterung sind bauliche Veränderungen, die die Eigenart oder den optische Gesamteindruck einer Wohnanlage verändert (Anbau eines Außenaufzugs).

Die Maßnahme darf nicht zu einem erheblichen Nachteil für einen Wohnungseigentümer führen.

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Rechtliche Grundlagen

DIN 18040

Teil 1 öffentlich zugängliche Gebäude

ersetzt die DIN 18024-2

Teil 2 Wohnungen

ersetzt die DIN 18025-1 und DIN 18025-2

DIN 18024

Teil 1 Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze

soll neu erarbeitet werden DIN 180..

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Rechtliche Grundlagen

DIN 18040

Veränderungen zur DIN 18024 und 18025

Zusammenfassung zu einer Norm

Entfall Anwendungsbereich Arbeitsstätten aus DIN 18024-2

Neue Inhalte Sensorische Anforderungen Schutzziele

Neue Struktur

beschreibt Mindestanforderungen und für

uneingeschränkte Rollstuhlnutzung markiert mit R zusätzliche Anforderungen

benennt Schutzziele

zeigt auf wie Schutzziele erreicht werden können

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Rechtliche Grundlagen

ZIELGRUPPEN

Zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse von Menschen

mit Sehbehinderung, Blindheit

mit Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte, Schwerhörige)

mit motorischen Einschränkungen

die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen

die großwüchsig oder kleinwüchsig sind

mit kognitiven Einschränkungen

die bereits älter sind

von Kindern

Personen mit Kinderwagen oder Gepäck

Allgemeine Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

Die DIN 18040 IST anzuwenden

bei Neuplanungen

Wohnungen

Wohngebäuden mit Wohnungen

deren Außenanlagen die

- der Erschließung und

- wohnbezogenen Nutzung dienen

grundsätzlich auch

uneingeschränkte Nutzbarkeit mit Rollstuhl der Infrastruktur von Gebäuden mit Wohnungen

Allgemeine Grundlagen

. . . KANN sinngemäß angewendet werden

bei Umbau und Modernisierung

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Rechtliche Grundlagen

Die DIN 18040 beinhaltet

Verweisungen auf

DIN-Normen

Regeln von Berufsverbänden – BGR 181 - Fußböden in Arbeitebereichen mit Rutschgefahr

Regeln von Industrieverbänden – GUV-I 8527 – Informationen für nassbelastete

Barfußbereiche

die für die Durchführung der DIN 18040 erforderlich sind

z. B. im Bereich

Erschließung/Aufzüge

Bedienung von Türen/Fenstern

Beschaffenheit von Oberflächen/Böden

Allgemeine Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

DIN 18040

behandelt

4. Infrastruktur 4.2 äußere Erschließung

4.3 innere Erschließung

4.4 Warnen Orientieren Informieren Leiten

4.5 Bedienelemente

5. Räume in Wohnungen 5.2 Flure

5.3 Fenster

WO Schlafen Küche

Sanitärräume

Freisitze

Allgemeine Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

ALLGEMEIN

Türen/Zugänge

Breite > 90 cm

+ 50 cm (70cm) zu anderen Bauteilen

immer die Raumsituation im Einzelfall überprüfen

und bei der Planung der Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen berücksichtigen

Bewegungsflächen

1,20 x 1,20 m - Gehhilfen

1,50 x 1,50 m - Rollstuhl

vor Möbeln/Einrichtungsgegenständen Bei Personen mit hohem Pflegebedarf und größeren Mobilitätshilfsmitteln werden 2000 x 2000 mm und mehr empfohlen

Allgemeine Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

BEWEGEN

Bodenbeläge

müssen gefahrlos begeh- und befahrbar sein, auch bei ungünstiger Witterung/Nässe.

muss sein fest verlegt rutschhemmend reflexionsarm kontrastbetont verlegt

wäre gut Fußbodenerwärmung z. B. in Bädern

Allgemeine Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

SEHEN

Ausreichende Beleuchtung

i. d. R. durch Deckenleuchten - ausreichende Anzahl - richtige Anordnung

Ausreichende Kotraste

Visuelle abwechslungsreich

Wichtig gute Erreichbarkeit + Erkennbarkeit Lichtschalter-Bedienelemente gute Orientierung

beengte Raumsituation kann z. B. durch großflächige Spiegel verbessert werden Hier immer Zielgruppe bzw. Bedürfnisse Betroffener beachten

Allgemeine Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

Eingangsbereiche    

  Öffentlich zugängliche GebäudeDIN 18040 -1

Barrierefreie Wohnungen- Mindestanforderungen nach DIN 18040 -2

Uneingeschränkte RollstuhlnutzungR - zusätzliche Anforderungen

Zugangs- und Eingangsbereiche

Müssen leicht auffindbar und barrierefrei sein - stufen-/schwellenlos- für Sehbehinderte kontrastierende Gestaltung- für Blinde: taktile Gestaltung

Müssen leicht auffindbar und barrierefrei sein- stufen-/schwellenlos- für Sehbehinderte kontrastierende Gestaltung- für Blinde: taktile Gestaltung

 

Bewegungsflächen, Flure und Verkehrsflächen

- mind. 150 cm Breite in Fluren- mind. 120 cm/max. Länge 6 m wenn kein Richtungswechsel- mind. 90 cm in Durchgängen- bei mehr als 15m Länge≥ 180 x 180 cm Begegnungsfläche

- mind. 150 cm Breite in Fluren- Flurbreite von 120 cm genügen, wenn mind.1x Wendefläche von ≥ 150 cm vorhanden ist- bei langen Fluren alle 15 m- mind. 90 cm Durchgang

 

Bedienelemente Briefkästen

- 85 cm Einbauhöhe- 150 x 150 cm Bewegungsfläche

- 85-105 cm Einbauhöhe- 150 x 150 cm Bewegungsfläche- 120 x 150 cm seitliche Anfahrt (B/T) Bewegungsfläche- bei Ecklagen mind. 15 cm unterfahrbar

- 85 cm Einbauhöhe

Klingel- Gegensprechanlagen

  -nach Zwei-Sinne-Prinzip und im Kontrast- Hörbereitschaft der Gegenseite ist optisch anzuzeigen- Türfallenfreigabe (Summer) optisch oder durch Vibration signalisieren- bei Ecklagen mind. 15 cm unterfahrbar

 

Kennzeichnung Für Sehbehinderte und Blinde müssen Bedienungselemente durch kontrastreicheund taktil erfassbare Gestaltung leichterkennbar sein

-Schalter sind außerhalb der Wohnung mit abtastbaren Markierungen und Farbkontraste zu kennzeichnen.- Namensschilder an Hauseingangs- und Wohnungstüren sollten mit taktil erfassbarer, aufgesetzter Schrift versehen werden.

 

Rollstuhlabstellplatz Macht die Gebäudenutzung einen Rollstuhlwechsel erforderlich, sindAbstellplätze vorzusehen≥ 180 cm (B) x ≥ 150 cm (T)≥ 150 cm Tiefe vor Wechselplatz

  Vor / in jeder Wohnung (nicht in Schlafräumen)ist ein Rollstuhlabstellplatz vorzusehen.Elektroanschluss zur Batterieaufladungvorhalten.≥ 180 cm (B) x ≥ 150 cm (T)≥ 150 cm Tiefe vor Wechselplatz

Bodenbelag Müssen rutschhemmend (sinngemäß mind. R9 nach BGR 181), fest verlegt und geeignet fürHilfsmittel sein. Kontraste z.B. zur Wand, Tür,Stütze sollten die Orientierung erleichtern.Blendung vermeiden.

  Müssen rutschhemmend (sinngemäß mind. R9 nach BGR 181), fest verlegt und geeignet für Hilfsmittel sein. Kontraste z.B. zur Wand, Tür, Stütze sollten die Orientierungerleichtern.Blendung vermeiden.

Bauliche Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

Flure und Verkehrsflächen  

  Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040 -1

Barrierefreie Wohnungen- Mindestanforderungen DIN 18040 -2

Schutzziel Allgemeines

Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breitfür die Nutzung mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehhilfe) sein -auch im Begegnungsfall

Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breitfür die Nutzung mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehhilfe) sein.

Bewegungsflächen - mind. 150 cm Breite in Fluren - mind. 120 cm/max. Länge 6 m wenn kein Richtungswechsel - mind. 90 cm in Durchgängen - bei mehr als 15 m Länge ≥ 180 x 180 cam zu Begegnung

- mind. 150 cm Breite in Fluren- Flurbreite von 120 cm genügen, wenn mind. 1x Wendefläche von ≥ 150 x 150 cm vorhanden. Bei langen Fluren alle 15 m- mind. 90 cm in Durchgängen

Ausstattungselement Dürfen erforderlichen Bewegungsraum nicht einschränken undmüssen für Blinde/Sehbehinderte wahrnehmbar sein z.B. durch:- Objekt reicht bis zum Boden- Objekt endet max. 15 cm über Boden- zusätzliche Tastleiste- mind. 3 cm hoher Bodensockel

Dürfen erforderlichen Bewegungsraum nicht einschränken undmüssen für Blinde/Sehbehinderte wahrnehmbar sein z.B. durch:- Objekt reicht bis zum Boden- Objekt endet max. 15 cm über Boden- zusätzliche Tastleiste- mind. 3 cm hoher Bodensockel

Informationen - warnen- orientieren- leiten

Müssen auch bei sensorischen Einschränkungen wahrnehmbarsein. Wichtige Informationen für mind. Zwei Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip)- großflächige Glaswände müssen deutlich erkennbar sein.

 

Alamierung Evakuierung

Belange von Nutzern mit sensorischen/motorischenEinschränkungen sind in der Brandschutzkonzeption zu berücksichtigen z.B. durch- sichere Bereiche für den Zwischenaufenthalt- visuelle Wahrnehmbarkeit akustischer Alarm – und Warnsignale in Räumen, die von Hörgeschädigten allein benutzt werden (z.B. WC)- durch betriebliche/organisatorische Vorkehrungen

 

Bodenbelag Müssen rutschhemmend (sinngemäß mind. R9 nach BGR 181),fest verlegt und geeignet für Hilfsmittel sein. Kontraste z.B. zur Wand, Tür, Stütze sollten die Orientierung erleichtern.Blendung vermeiden.

Müssen rutschhemmend (sinngemäß mind. R9 nach BGR 181),fest verlegt und geeignet für Hilfsmittel sein. Kontraste z.B. zur Wand, Tür, Stütze sollten die Orientierung erleichtern.Blendung vermeiden.

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Rechtliche Grundlagen

Innen- und Außenrampen  

  Öffentlich zugängliche GebäudeDIN 18040 - 1

Barrierefreie Wohnungen- Mindestanforderungen nach DIN 18040-2, sowie- uneingeschränkte Rollstuhlnutzung R - zusätzliche Anforderung

Schutzziel Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein

Im Eingangsbereich notwendig

Längsneigung von ≥ 3%- bei geneigter Erschließungslänge unter 10 m ist eine Längsneigung von 4% zulässig

Längsneigung von ≥ 3%- bei geneigter Erschließungslänge unter 10 m ist eine Längsneigung von 4% zulässig

Bewegungsflächenam Anfang und Ende

≥ 150 x 150 cmÜberlagerungen sind zulässig

≥ 150 x 150 cmÜberlagerungen sind zulässig

Breite ≥ 120 cm im Lichten ≥ 120 cm im Lichten

Neigung Längs- bis zu 6%Quer- 0% (unzulässig)Die Podestentwässerung von Außenrampen ist sicherzustellen

Längs- bis zu 6%Quer- 0% (unzulässig)Die Podestentwässerung von Außenrampen ist sicherzustellen

Zwischenpodest nach 600 cmmit Mindestlänge ≥ 150 cm

nach 600 cmmit Mindestlänge ≥ 150 cm

Radabweiser beidseitige Höhe ≥ 10 cm beidseitige Höhe ≥ 10 cm

Handläufe -beidseitige Anordnung- Einbauhöhe 85-90 cmHandläufe müssen gut umgreifbar, griffsicher sein und Verletzungsgefahr vermeiden.Das wird z.B. erreicht durch:- runden oder ovalen Querschnitt Ø 3 cm - 4,5 cm;- mind. 5 cm seitlicher Abstand zur Wand bzw. Bauteilen;- Halterungen, die an der Unterseite angeordnet sind;- abgerundeten Abschluss von frei in den Raum ragenden Enden: nach unten/zur Seite

-beidseitige Anordnung- Einbauhöhe 85-90 cmHandläufe müssen gut umgreifbar, griffsicher sein und Verletzungs- gefahr vermeiden.Das wird z.B. erreicht durch:- runden oder ovalen Querschnitt Ø 3 cm - 4,5 cm;- mind. 5 cm seitlicher Abstand zur Wand bzw. Bauteilen;- Halterungen, die an der Unterseite angeordnet sind;- abgerundeten Abschluss von frei in den Raum ragenden Enden: nach unten/zur Seite

Sonstiges In Verlängerung der Rampe keine abwärtsführende Treppe In Verlängerung der Rampe keine abwärtsführende Treppe

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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 23

Rechtliche Grundlagen

Öffentliche Sanitärräume und Bäder    

  Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040 -1

Barrierefreie WohnungenMindestanforderungenDIN 18040 -2

Uneingeschränkte RollstuhlnutzungR - zusätzliche Anforderungen

Allgemeines Mind. eine barrierefreie Toilette pro Sanitäranlage:Alternativ:- geschlechtsspezifisch integriert- separat geschlechtsneutral

Wandkonstruktion muss Nachrüstung ermöglichen:- senk-/waagerechten Stütz- und/oder Halte- griffen an WC, Dusche und d. Badewanne- Klappsitz im Duschbereich

 

Bewegungsflächen vor WC, Waschtisch, Wanne, i d DU

≥ 150 x 150 cmBewegungsflächen dürfen sich überlagern

≥ 120 x 120 cmBewegungsflächen dürfen sich überlagern

≥ 150 x 150 cmBewegungsflächen dürfen sich überlagern

Türen bei Drehflügeltüren ≥ 90 cm im Lichten nach außen öffnend ≥ 80 cm im Lichten nach außen öffnend ≥ 90 cm im Lichten nach außen öffnend

WC Sitzhöhe Bewegungsfläche neben dem WC

46- 48 cm über OFFBeidseitig: Breite 90 cm Tiefe 70 cmEinseitig: zulässig, wenn freie Anfahrtwahl auf andere Weise (räumlich o. technisch) möglich.

Beidseitig: ≥ 20 cm 46- 48 cm über OFFEinseitig: Breite ≥ 90 cm Tiefe 70 cmEinseitig: Beite ≥ 30 cm.Bei mehr als einer Wohnung wechselweise (re/li) anordn.

WC Rückenstütze Erforderlich max. 55 cm hinter Vorderkante(Deckel ungeeignet)

Erforderlich max. 55 cm hinter Vorderkante (Deckel ungeeignet)

WC Stützklappgriffe Länge: WC-Tiefe + 15 cmAbstand: 65-70 cmHöhe: 28 cm über Sitzfläche- beidseitig klappbar- bedienbar mit wenig Kraft frei wählbare Etappen- Belastung mind. 1kN/Griffende

  Länge: WC-Tiefe + 15 cmAbstand: 65-70 cmHöhe: 28 cm über Sitzfläche- beidseitig klappbar- bedienbar mit wenig Kraft frei wählbare Etappen- Belastung mind. 1kN/Griffende

Spülung Im Greifbereich mit Hand/Arm, ohneVeränderung der Sitzposition

  Im Greifbereich mit Hand/Arm, ohne Veränderung der Sitzposition

Toilettenpapierhalter Ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar   Ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar

Notrufanlage Am WC aus sitzender u. liegender Position bedienbar. Kontrastreich, taktil erfassbar.

   

Bauliche Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

Öffentliche Sanitärräume und Bäder - Fortsetzung    

  Öffentlich zugängliche GebäudeDIN 18040 -1

Barrierefreie WohnungenMindestanforderungenDIN 18040-2

Uneingeschränkte RollstuhlnutzungR - zusätzliche Anforderungen

Waschbecken Max. 80 cm Höhe über OFF≥ 90 cm Breite Beinfreiraum≥ 55 cm unterfahrbare Tiefe- bei Handwaschbecken unterfahrbareTiefe von ≥ 45 cm

Beinfreiraum vorsehen Max. 80 cm Höhe über OFF≥ 90 cm Breite Beinfreiraum≥ 55 cm unterfahrbare Tiefe- bei Handwaschbecken unterfahrbare Tiefe von ≥ 45 cm

Spiegel ≥ 100 cm Höhe Einsehbarkeit aussitzender/stehender Position

  ≥ 100 cm Höhe Einsehbarkeit aus sitzender/ stehender Position

Seifenspender Im Greifbereich am Waschbecken mit einer Hand bedienbar.

   

Handtrockner/ Abfallauffang

Im Greifbereich am Waschbeckenanordnen

   

Duschplatz - rutschhemmender Belag- niveaugleiche Gestaltung zum angrenzenden Belag. Übergang ≤ 2 cm, vorzugsweise geneigt- Haltegriffe: waagerecht in 85 cm Höhe (Achsmaß)- Einhebelarmatur mit Handbrause aus Sitzposition seitlich in 85 cm Höhe erreichbar

-rutschhemmender Belag- niveaugleiche Gestaltung zum angrenzenden Belag. Übergang ≤ 2 cm, vorzugsweise geneigt.

-senkrechte und waagrechte Haltegriffe (85 cm über OFF)- Nachrüstmöglichkeit für beidseitige Stützklappgriffe und Duschklappsitz: Tiefe: 45 cm und Sitzhöhe: 46-48 cm über OFF

Badewanne   Nachtägliches Aufstellen im Bereich des Duschplatzes sollte möglich sein.Einstiegshöhe sollte 50 cm nicht überschreiten

Nachträgliches Aufstellen einer Wanne(mit Lifter unterfahrbar) im Bereich desDuschplatzes muss möglich sein.

Armaturen Als Einhebelarmatur - nicht berührungslos! -Armatur (mit Temparaturbegrenzung 45°)

Als Einhebelarmatur - nicht berührungslos! -Armatur (mit Temparaturbegrenzung 45°)

Anmerkung. Berührungslos für Bilde undSehbehinderte nicht erkennbar!

Heizung / Lüftung Bedienbarkeit von Thermostatventil undFenstergriffe beachten, wenn keine zusätzliche Lüftung.

  Bedienbarkeit von Thermostatventil undFenstergriffe beachten, wenn keine zusätzlicheLüftung.

Kontrast Ausstattungsobjekte müssen im Kontrastzur Umgebung stehen

  Ausstattungsobjekte müssen im Kontrast zurUmgebung stehen

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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 25

Rechtliche Grundlagen

Bewegungsflächen innerhalb von Wohnungen    

  Empfehlungen Barrierefreie Wohnungen Mindestanforderungen nach DIN 18040-2

Uneingeschränkte RollstuhlnutzungR - zusätzliche Anforderungen

Türen Türspion in sitzender und stehender Position nutzbar

≥ 90 cm Wohnungseingangstür≥ 80 cm Innentüren

≥ 90 cm alle Türen- 120 cm Einbauhöhe Türspion

Bewegungsflächen Überlagerungen sind zulässigBewegungsflächen dürfen nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein, z.B. durch Rohrleitungen, Mauerversprünge, Heizkörper

≥ 120 x 120 cmMindestens einmal eine Fläche in jedem Raum(auch Flur)≥ 120 cm nutzbare Flurbreite

≥ 150 x 150 cmMindestens einmal eine Fläche in jedem Raum(auch Flur)

Möblierung   - 120 cm entlang der einen und90 cm entlang der anderen Längsseite des Bettes- 90 cm vor Möbeln- 120 cm vor Kücheneinrichtungen

-150 cm entlang der einen und 120 cm entlang der anderen Lägsseite des Bettes- 150 cm vor Möbeln≥ 120 cm bei Möbeln, die seitlich angefahren werden- 150 cm vor Kücheneinrichtungen

Rollstuhlabstellplatz     ≥ 150 cm Tiefe x 180 cm Breite.Nicht im Schlafraum, alternativ außerhalbder Wohnung

Fenstergriffe   - Ausblick in die Umgebung auch aus sitzender Position- für mind. 1 Fenster je Raum: leichtes Öffnen und Schließen: z.B. manueller Kraftaufwand max. 30 N/max.Moment 5 Nm (Klasse 2 nach DIN 13115)

Fenstergriff muss in Greifhöhe 85-105 cmliegen. Alternativ automatische Öffnungshilfebei mind. 1 Fenster je Raum

Bedienelemente Max. 105 cm EinbauhöheZentrale Betätigung Licht, Verdunkelung vomBett von Vorteil

85 cm Einbauhöhe≥ 50 cm Abstand zu Raumdecken

 

Freisitz   ≥ 120 x 120 cm Bewegungsfläche- schwellenlos zugänglich- ab 60 cm über OFF Teilbereiche der Brüstungendurchsichtig

 

Bauliche Grundlagen

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"Barrierefreies Bauen am Beispiel der deutschen DIN 18040" 26

Rechtliche Grundlagen

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Barrierefrei Bauen

Quellennachweise

Auszüge/Verweise aus Behindertengleichstellungsgesetz - BGGDIN 18040DIN 18024-1Hessische Bauordnung (2011) BGB zu Mietrecht WEG 07/2007Tabellen Folien 19-24 B. Fach Fotos Edith Ruffert-Bayer