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Nummer 38 KW 45 Dienstag, 03.11.2020 Aktuelle Informationen rund um „Corona“ erhalten Sie auf unserer Hompage! Bitte halten Sie sich hier auf dem Laufenden www.braeunlingen.de solidarisch sein Ich brauche Hilfe... Sie benötigen Hilfe für Einkäufe, weil Sie zur Risikogruppe gehören oder in Quarantäne sind und das Haus nicht verlassen können? Dann wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice (0771 603-0, [email protected]). Wir versuchen Ihnen einen Helfer zu vermitteln. Ich möchte helfen... Sie sind gesund und bereit, anderen Menschen zu helfen, die auf- grund der Pandemie ihr Haus nicht verlassen können? Dann wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice (0771 603-0, [email protected]). Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen und sagen Ihnen, wo Sie helfen können. Tragt Masken Haltet Abstand Zusammen gegen Corona Wellenbrecher

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Nummer 38 • KW 45 • Dienstag, 03.11.2020

Aktuelle Informationen rund um „Corona“ erhalten Sie auf unserer Hompage! Bitte halten Sie sich hier auf dem Laufenden

www.braeunlingen.de

Ich brauche Hilfe...Sie benötigen Hilfe für Einkäufe, weil Sie zur Risikogruppe gehören oder in Quarantäne sind und das Haus nicht verlassen können? Dann wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice (0771 603-0, [email protected]). Wir versuchen Ihnen einen Helfer zu vermitteln.

Ich möchte helfen...Sie sind gesund und bereit, anderen Menschen zu helfen, die auf-grund der Pandemie ihr Haus nicht verlassen können? Dann wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice (0771 603-0, [email protected]). Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen und sagen Ihnen, wo Sie helfen können.

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NOTRUF-NUMMERN

WICHTIGE TELEFONNUMMERN

ÖFFNUNGSZEITEN

BEREITSCHAFTSDIENST APOTHEKE

RUND UM DEN MÜLL

ÄRZTLICHER NOTDIENST

Unfall-Überfall/Polizei 110Polizeirevier Donaueschingen 0771 837830Erste Hilfe/Rettungsdienst 112Feuer 112Deutsches-Rotes-Kreuz/Krankentransport 19222Umwelttelefon 0771 9291505Störungen Stromversorgung (ESB) 07702 4392-20Gasversorgung (ESB) 07702 4392-30Wasserversorgung während üblicher Dienstzeit 0771 89863614 außerhalb Dienstzeit 0172 7629027

Ärztlicher Notdienst Nachts/Wochenende 116 117Zahnarztnotdienst (an Wochenenden) 0180 3222555-65Klinikum der Stadt VS 07721 93-0Klinikum Donaueschingen 0771 880Telefonseelsorge (kostenfrei) 0800 1110111Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333Giftnotrufzentrale 0761 19240

Rathaus BräunlingenMontag 9 – 12 Uhr, 14 – 17.30 UhrDienstag 9 – 12 UhrMittwoch 7.30 – 12 Uhr, 14 – 17 UhrDonnerstag 9 – 12 UhrFreitag 9 – 13 Uhr

Amt für Tourismus, Kultur und Sport Montag bis Donnerstag 9 – 13 Uhr, 14 – 17 UhrFreitag 9 – 13 Uhr

Ortschaftsverwaltung Döggingen Montag – Mittwoch, Freitag 10 – 12 UhrDonnerstag 17 – 19 Uhr

Internet: www.braeunlingen.deÖffnungszeiten Wertstoffhof ab 01.11. bis 10.03.Samstag 10 – 13 Uhr

Rathaus Bräunlingen 0771 603-0E-Mail [email protected] für Tourismus, Kultur und Sport 0771 61900E-Mail [email protected] Döggingen 07707 265E-Mail: [email protected] Oberes Revier, Herr Merz 0172 1416337Unteres Revier, Herr Ekert 07736 8807Dorfhelfer/-innen-Station Bräunlingen 0771 603-139Gesprächskreis für Trauernde 0771 8989431Hospizbewegung 07721 4088735Caritasverband 0771 83228-0Ambulante Kranken- und Altenpflege Sozialstation St. Elisabeth e. V., Friedrich-Ebert-Straße 57Rund um die Uhr 0771 5510Ambulanter Pflegedienst Gi-Sa-Pe Bräunlingen und Städtedreieck, Sommergasse 28 – 30Telefon 0771 89774242Pflegenotruf 01746938608

Aktuelle Abfuhrtermine

Bräunlingen (Kernstadt)Restmüll (1-wöchentl. Leerung) Mi., 04.11.Biomüll (1-wöchentl. Leerung) Mi., 04.11.

Bräunlingen (Stadtteile)Biomüll (Sommer-Winter-Rhythmus) Mo., 09.11.Restmüll (2-wöchentl.Leerung) Mo., 09.11.

.

.Weitere Informationen bitten wir dem Abfallkalender 2020 zu entnehmen oder laden Sie sich die kostenlose App „Abfall SBK“ herunter. Abfallwirtschaftsamt, Sperrmüll 07721 913-7555 E-Mail: [email protected] Internet: www.lrasbk.de

Dienstag, 03.11.2020:Apotheke Unterkirnach Tel.: 07721 - 5 39 70Villinger Str. 2, 78089 UnterkirnachRieten-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 3 71 18Rietenstr. 52, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Mittwoch, 04.11.2020:Johannis-Apotheke Tel.: 07726 - 3 66Salzstr. 2, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw. Vita Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 99 07 70Neuer Markt 1, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen)Donnerstag, 05.11.2020:Alleen-Apotheke Schwenningen Tel.: 07720 - 8 32 50Alleenstr. 29, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Kur-Apotheke St.Georg Tel.: 07726 - 3 25Friedrichstr. 7 A, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw. Freitag, 06.11.2020:Salinen-Apotheke Bad Dürrheim Tel.: 07726 - 79 59Bahnhofstr. 4, 78073 Bad Dürrheim, Schwarzw. V&S Apotheke in der Klinikstraße Tel.: 07721 - 29 67 70Klinikstr. 3, 78052 Villingen-Schwenningen (Villingen) Samstag, 07.11.2020:Berthold-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 2 51 55Romäusring 23, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen) Stadt-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 61 83Löhrstr. 5, 78647 TrossingenSonntag, 08.11.2020:Apotheke im Culinara Tel.: 07720 - 9 99 98 35Austr. 18, 78056 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Einhorn-Apotheke Blumberg Tel.: 07702 - 47 98 00Winklerstr. 5, 78176 BlumbergMontag, 09.11.2020:Delta-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 5 61 96Am Riettor 4, 78048 Villingen-Schwenningen (Villingen) Sonnen-Apotheke am Bahnhof Tel.: 0771 - 92 03 05 40Bahnhofstr. 12, 78166 DonaueschingenDienstag, 10.11.2020:Heldmann‘s Apotheke im City-Rondell Tel.: 07720 - 3 20 58Kronenstr. 21, 78054 Villingen-Schwenningen (Schwenningen) Mittwoch, 11.11.2020:Klosterring-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 84 50 60Klosterring 15, 78050 Villingen-Schwenningen (Villingen) Markt-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 9 52 40 14Rudolf-Maschke-Platz 7, 78647 TrossingenSchellenberg-ApothekeHüfingen Tel.:0771-61988Hauptstr.56,78183Hüfingen

2Seite

Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 603-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.braeunlingen.de * Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Micha Bächle, E-Mail: [email protected] * Verantwortlich für „Was sonst noch in-teressiert“ und den Anzeigenteil: Jürgen Heinrich, commega, Rechstraße 4, 78199 Bräunlingen, Tel. 0771 15899999, E-Mail: [email protected] * Verantwortlich für den Druck: Druckerei Hermann, 78166 Donaueschingen,Tel. 0771 2201 * Erscheint wöchentlich, Bezugspreis 10,60 Euro halbjährlich

SOCIAL MEDIAfacebook.com/braeunlingeninstagram.com/stadt.braeunlingen

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3SeiteNummer 38, Dienstag, 03. November 2020

DernächsteWochenmarktfindetamMittwoch, 04. November 2020von 8 – 12 Uhrin der Dekan-Metz-Straße statt.

BRÄUNLINGER WOCHENMARKT

CORONA AKTUELL

es gilt

MASKENPFLICHT

Gemeinsam sind wir stark!Sie sind Händler oder Gastronom in Blumberg, Bräunlingen, Donaueschingen oder Hüfingen?

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Zusammen gegen Corona

Wellenbrecher

Die folgenden Maßnahmen treten deutschlandweit ab dem 2. November 2020 in Kraft. Sie gelten bis Ende November.

Gründe Ziele• Exponentielle Ausbreitung des Coronavirus.

• Kontakte können nicht mehr vollständig nach-

vollzogen werden.

• Weitere Erhöhung des Infektionsgeschehen

führt zur Überforderung des

Gesundheitssystems.

• Persönliche Kontakte um 75% reduzieren.

• Infektionsgeschehen eindämmen.

• Zahl der Neuinfektionen auf <50/100.000

Einwohner senken.

• Weihnachten soll mit Familie und Freunden

gefeiert werden können.

!

Bundesweite Maßnahmen zurEindämmung der Corona-Pandemie

Kontakte• Kontakte auf ein Minimum reduzieren.• Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit maximal 2 Haushalten, höchstens 10 Personen.• Keine Feiern im privaten oder öffentlichen Raum.

Arbeiten• Home Office überall dort, wo es umsetzbar ist.• An Infektionsgeschehen angepasste Hygiene- konzepte.

• Bleiben geöffnet.• Weitere Schutzmaß- nahmen durch die Bundesländer.

Schulen &Kindergärten

Einzelhandel• Bleibt unter Hygiene- auflagen geöffnet.• Maximal ein Kunde auf 10m² Verkaufs- fläche.• Gesteuerter Zutritt.• Warteschlangen vermeiden.

Dienstleistung• Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios o.ä. werden geschlossen.• Medizinische Behand- lungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, medizinische Fuß- pflege) möglich.• Friseursalons unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Freizeit

• Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet.• Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Zum Beispiel:

• Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt erlaubt.• Profisport ohne Zuschauer.

» Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen » Messen, Kinos, Freizeitparks » Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen » Spielhallen, Spielbanken, Wettan- nahmestellen» Prostitutionsstätten, Bordelle » Freizeit- und Amateursportstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen» Fitnessstudios

Reisen• Verzicht auf private Reisen sowie Besuch von Verwandten.• Keine überregionalen touristischen Ausflüge.• Übernachtungs- angebote nicht für touristische Zwecke gestattet.

Gastronomie• Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen.• Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.• Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Stand: 28.10.2020

A AH A LAbstandhalten

Hygienepraktizieren

Alltagsmasketragen

Corona-Appnutzen

regelmäßiglüften

Hilfsmaßnahmen• Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.• KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.

Risikogruppen• Schutzvorkehrungen in Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderten- einrichtungen.• Keine Isolation der Betroffenen.• Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnell- tests für Patienten und Besucher.

Der Landesregierung ist bewusst, dass diese Beschränkungen eine große Belastung darstellen. Deshalb danken wir der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die sich solidarisch und im Sinne der Gemeinschaft verhält und handelt.

www.wellenbrecher-bw.de

Alternative Kontaktmöglichkeiten nutzen Aufgrund der aktuellen Lage und mit Hinblick auf die Eindäm-mung des Corona-Virus ist von einem Besuch auf dem Rathaus einschließlich der Touristinformation und der Ortschaftsverwaltung in Döggingen abzusehen. Wir weisen darauf hin, dass die Anlauf-stellen weiterhin geöffnet bleiben, bitten aber ausdrücklich darum, nur dringende Angelegenheiten persönlich und nur mit vorheriger telefonischer Abstimmung zu erledigen. Beachten Sie, dass Vieles ohne Besuch auf dem Rathaus sondern per E-Mail oder Telefonan-ruf erledigt werden kann. Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger, sowie unsere Beleg-schaft bestmöglich schützen. Bei Fragen oder sonstigen Anliegen erreichen Sie die Verwaltungen wie folgt:Rathaus: Tel. 0771 603-0 - E-Mail: [email protected]:Tel. 0771 61900 - E-Mail: [email protected] Döggingen:Tel. 07707 265 - E-Mail: [email protected] Stadtverwaltung wird Ihre Anliegen schnellstmöglich bearbei-ten. Unter unserer Homepage www.braeunlingen.de erhalten Sie wei-tere Informationen.

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4 Nummer 38, Dienstag, 03. November 2020Seite

Absage St. Martin 2020 - Auch die Martinszüge fallen in diesem Jahr ausVor einigen Wochen war man noch guter Dinge, dass die diesjährigen St. Martinsumzüge unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen stattfindenkönnen.DochleiderhatsichdieLageindenletztenWo-chen zu immer weiter steigenden Corona-Fallzahlen verändert. Nach einer Abstimmung zwischen dem städtischen und dem katho-lischen Kindergarten sowie der Stadt können aufgrund der Corona-PandemieindiesemJahrleiderkeineMartinszügestattfinden.DieseEntscheidung bedauern die Verantwortlichen sehr, aber die Absage ist zum Schutz der Kinder, dem Personal und der Bevölkerung un-umgänglich.Wie bei allen abgesagten Veranstaltungen in diesem Jahr, bleibt auch hier wieder die Hoffnung, dass im nächsten Jahr die St. Martin-sumzügeingewohnterFormstattfindenkönnen.Die Krise hat uns alle kreativer werden lassen, sodass dem Kinder-gartenpersonal Vieles einfallen wird, was an den heiligen St. Martin erinnert.

Bauausschuss und Arbeitsgruppe Baum beschließen Pfle-gemaßnahmen und BaumfällungenDer Bauausschuss hat den Empfehlungen der „Arbeitsgruppe Baum“ zumErhalt von städt. Bäumen durch Pflegemaßnahmen und zurerforderlichen Fällungen zugestimmt. Vorbereitend zur Sitzung hatte sich der Bauausschuss bereits im September bei einer Begehung mit den einzelnen Standorten und Situationen beschäftigt und fachliche Informationen erhalten. Zu den einzelnen Standorten:Brändbachanlage: Jeweils am Ende der Brändbachanlage stehen großgewachsene Weiden. Durch einen Starkastbruch in einem Som-mergewitterwurdenPflegemaßnahmenandenprägendenBäumenoffensichtlich. Die stark durchgrünten Kronen bieten dem Wind zu vielAngriffsflächeundweitereAstabbrüchekönnenentstehen.Wei-den eignen sich hervorragend für eine deutliche Kroneneinkürzung, welche sehr schnell wieder überwachsen wird. Die beiden Weiden bleiben erhalten und werden deutlich eingekürzt. Neue Baumkronen werden entstehen.

Stadion. Mit dem Bau des Stadions wurden an verschiedenen Stel-lenFichten-Douglasien-Baumgruppengepflanzt.SeitvielenJahrenbedrängen sich die Nadelbäume gegenseitig zu sehr und sind zu-dem sehr untypisch für diesen teilurbanen Bereich. Zudem werden

die Sportanlagen durch die Bäume eingeengt und schä-digen diese nachhaltig. Zwei Baumgruppen werden daher entfernt. Als Ersatz werden standortgerechte Laubbäu-me ( z.B. Traubenkirsche, Vogelkirsche, Vogelbeere, Feldahorn)gepflanzt.DieEr-satzbäume werden punktuell

RATHAUS AKTUELLmit heimischen Sträuchern (z.B. Haselnuss, Hartriegel, Alpenjohan-nisbeere,Schneeball)unterpflanzt.EinGesamtkonzeptzurÜberpla-nung des Gehölzgürtels um das Stadion wird noch erarbeitet. Kelnhofplatz.AmKelnhofplatzstehtflankierendeinegroßgewach-sene Birke. Im Rahmen der erforderlichen Baumkontrolle (wg. Ver-kehrssicherungspflicht) muss das rankende Efeu entfernt werden.

Nur so kann der Stammfuß richtig in Augenschein ge-nommen und ggf. geräte-technisch untersucht wer-den. Die Ergebnisse dienen der weiteren Maßnahmen-planung. Birken haben kei-ne hohe Lebenserwartung und bedürfen im Alter der verstärkten Kontrolle.

Friedhof. Der obere Friedhofsbereich wird in Richtung Süden durch einen waldähnlichen Baumgürtel begrenzt. Dieser Baumbestand be-nötigt dringend eine Durchforstung. Der ca. 150 m lange und ca. 30 bis 50 m tiefe Gehölzstreifen zeigt etliche Trockenschäden an Laub-

und auch Nadelbäumen. Insbesondere die Wipfeldür-re der Douglasien und das übermäßige Totholz in einer großen Buche stellen für die Friedhofsbesucher eine Ge-fahr dar. Die Bestandsdichte ist viel zu hoch und kann sich nicht schadlos entwickeln. Die Nadelbäume sollen zu

Gunsten der Laubbäume ausgedünnt werden. Ziel ist eine Teilbe-lichtung des Waldbodens, welche in einem guten Verhältnis zur Re-stüberschirmung stehen muss. Der Charakter eines waldähnlichen Bestandes soll erhalten bleiben und die Namensgebung des „Wald-friedhofes“ unterstreichen. Blaumeerstraße. Der historische Straßenzug ist mit Kugelahorn-bäumen indenSeitenbereichenflankierendausgestattet.Diezahl-reichen Ausfälle bzw. Fällungen haben zwischenzeitlich große Lü-cken hinterlassen. Die Standortbedingungen und auch Krankheiten haben den Bestand stark dezimiert. Um wieder den ursprünglichen

Charakter herzustellen, soll ein Pflanzkonzept aufgestelltwerden. Als erster Abschnitt kommt das westliche Ende der Blaumeerstraße in Rich-tung des „alten E-Werks“ in Frage. Es stehen dort nur noch zwei Bäume, wobei ein Ahorn stark unter Mehltau lei-det und entfernt werden soll.

Fürdenmöglichen„Neustart“derBepflanzungsolleindurchdachtesKonzept zu Grunde liegen. Es gibt zwei Varianten zu diskutieren. Es könnten wieder 6 Bäume als Kurzallee oder auch nur 4 Bäume als Caréegepflanztwerden.FürdiesenBereichexistierteinMasterplan,welcher durch Herrn Architekt Schalk im Rahmen des städtebau-lichen Ideenwettbewerbes zur Sanierung der Altstadt aufgestellt wur-de. Die konsequente Durchgrünung der historischen Straßenzüge ist von größter Bedeutung. Die Betonung von Plätzen, Quartieren und Seitenbereichen werden durch Stadtgrün begünstigt und Gebäude können akzentuiert werden. Die Varianten müssen noch diskutiert und das favorisierte Konzept beschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine mittelfristige Maßnahme bzw. Umsetzung. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis zu den erforderlichen Baumfällungen.DiezeitnahenstandortgerechtenErsatzpflanzungenerfolgen i.d.R. im Herbst oder im folgenden Frühjahr.FürFragenrundumdiestädt.BäumestehtIhnengerneAlexanderMisokausdemStadtbauamtzurVerfügung([email protected] oder T. 0771/603-164).

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme

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5SeiteNummer 38, Dienstag, 03. November 2020

ORDNUNGSAMT

Hecken und Anpflanzungen zurückschneiden

Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern.Häufig ragen Zweige von Bäumen und Sträuchern aus privatenGrundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die Straße. Nach dem Straßengesetz ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die Sicht des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann.

Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffent-lichenVerkehrsflächenderLuftraumüberdenFahrbahnenbis4,5m,über Geh- und Radwegen bis mind. 2,5 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante zurückzuschneiden. Hierzu zählen auch ausgewiesene Stellplätze entlang von Privatgrundstücken.

Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitl. Sicherheitsraum von mind. 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord (Randstein) vorhan-den ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 m reduziert werden.

Bezügl. der Sichtverhältnisse an Knotenpunkten muss zumindest gewährleistetsein,dasseinwartepflichtigerVerkehrsteilnehmerbeiAnfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrech-tigter Fahrzeuge sicher einbiegen oder kreuzen kann. Die Grund-stücksbesitzer werden auf ihre Verpflichtungen hingewiesen und gebeten, Abhilfe zu schaffen, sofern die Verkehrssicherheit durch Bewuchs beeinträchtigt wird.

Verunreinigung von Straßen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge

Herbstzeit ist Erntezeit. Und damit auch eine arbeitsreiche Zeit für Landwirte, die mit schwerem Gerät ihre Ernte einfahren wollen. Der Transportweg vom Feld führt dabei regelmäßig über die öffentlichen Straßen.DurchdasgrobstolligeProfilderlandwirtschaftlichenFahr-zeuge und Anhänger wird dabei natürlich viel Erdreich vom Feld mit auf die Straßen genommen, wo sich der Dreck dann wieder von den Reifen löst und auf der Fahrbahn liegen bleibt.

Diese Verunreinigung der Straßen ist aber besonders für die Au-tofahrer ein Ärgernis. Nicht nur, dass die Autos entsprechend grob

verschmutzt werden, auch für die Sicherheit im Straßenverkehr ist di-ese Verunreinigung der Straßen nachteilig. Besonders falls es dann noch regnet und der Dreck aufweicht, wird die Straße schnell zu einer Rutschbahn.

Wegen diesem Problem möchten wir die Landwirte auf die Regelung des § 42 des Straßengesetzes aufmerksam machen. Danach hat, wer eine Straße über das übliche Maß verunreinigt, die Verunrei-nigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird die Verunreinigung nicht unverzüglich vom Verursacher beseitigt, kön-nen die jeweils zuständigen Straßenbaubehörden die Beseitigung auf Kosten des Verursachers veranlassen. Diese Regelung gilt nicht nur für Bräunlingen und seine Stadtteile, sondern auch über die Ge-markungsgrenzen hinaus für alle Straßen.

Wir bitten die Landwirte, sich an diese Regelung zu halten und damit auch einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr zu leisten.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Änderung der Abwassergebühren

Am 22.10.2020 wurden vom Gemeinderat der Stadt Bräunlingen die ab 01.01.2021 gültigen Abwassergebühren beschlossen. Sie werden wie folgt festgesetzt:Schmutzwassergebühr:3,02€jecbmSchmutzwasser(bisher:3,15€).Niederschlagswassergebühr: 0,46€ je qmversiegelteFläche (bis-her:0,51€).Für einen 4-Personenhaushalt mit einem Wasserverbrauch (dies entspricht der Abwassermenge) von 120 cbm ergibt sich damit eine ErmäßigungderSchmutzwassergebührvon15,60€imKalenderjahr2021.DieErmäßigungderNiederschlagswassergebührum0,05€je qm beträgt bei einem Grundstück mit 150 qm versiegelter Fläche 7,50€imJahr2021.Die Veröffentlichung der Änderungssatzung erfolgt in diesem Mittei-lungsblatt.

Satzung zur Änderung derSatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

(Abwassersatzung − AbwS)vom 22.10.2020

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen am 22.10.2020 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung−AbwS)vom19.11.2015beschlossen:

§ 1

§ 42 wird wie folgt neu gefasst.

„§ 42Höhe der Abwassergebühren

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 38 Abs. 1 und 2) beträgt je m3 Schmutzwasser3,02€.

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 3) beträgt je m2 der nach§41Abs.2bis4gewichtetenversiegeltenFläche0,46€.“

§2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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6 Nummer 38, Dienstag, 03. November 2020Seite

HINWEIS:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Ge-meindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sach-verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-letzt worden sind.

Bräunlingen, den 22. Oktober 2020Bächle, Bürgermeister

Änderung der Wassergebühren

Am 22.10.2020 wurde vom Gemeinderat der Stadt Bräunlingen die ab 01.01.2021 gültige Verbrauchsgebühr beschlossen. Sie wird wie folgt festgesetzt:Verbrauchsgebühr 2,92 € je cbm Wasser (bisher: 2,79 €). ZurVerbrauchsgebühr wird noch die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet.(ab 2021 voraussichtlich 7 %) Für einen 4-Personenhaushalt mit einem Wasserverbrauch von 120 cbmergibtsichdamiteineErhöhungderWassergebührvon15,60€im Kalenderjahr 2021. Die Veröffentlichung der Änderungssatzung erfolgt in diesem Mitteilungsblatt.

Satzung zur Änderung der

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversor-gungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser

(Wasserversorgungssatzung − WVS) der Stadt BräunlingenVom 22.10.2020

Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württ-emberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunal-abgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen am 22.10.2020 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungs-anlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser-versorgungssatzung−WVS)derStadtBräunlingenvom19.11.2015beschlossen:

§ 1

§ 43 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 43Verbrauchsgebühren

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,92 €.

(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Was-serzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter 2,92€.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

HINWEIS:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Ge-meindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §

4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sach-verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-letzt worden sind.

Bräunlingen, den 22.10.2020Micha Bächle, Bürgermeister

Festsetzung Entsorgungsgebühren

Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlos-senen GrubenDer Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat in seiner Sitzung am 22.10.2020 die folgenden Gebühren beschlossen: Die Grundgebühr für die Verwaltungs- und Sachkosten bleibt unver-ändertbei41,90€jeBescheiderstellung.DieAbfuhrgebühr2021beträgt15,33€ jecbmSchlammbzw.Ab-wasser(bisher16,12€).DieAnfahrtspauschalebeträgt118,61€.(bisher110,61€).Die Änderungssatzung zur Entsorgungssatzung mit Anlage 1 wird in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Satzung zur Änderung derSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und ge-

schlossenen Gruben(Entsorgungssatzung)

vom 22.10.2020

Aufgrund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württem-berg, §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und §§ 2, 8 Abs. 2 und 13 des Kommunal¬abgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Bräunlingen am 22.10.2020 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben (Ent-sorgungssatzung) vom 19.11.2015 beschlossen:

§ 1

§ 9 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 9Gebührenhöhe

(1) Die Grundgebühr für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen nach§1dieserSatzungbeträgt41,90€jeerstelltemBescheid.

(2) Die Abfuhrgebühr beträgt bei Kleinkläranlagen und geschlossenen GrubenfürjedenKubikmeterSchlammbzw.Abwasser15,33€. (3) Die Anfahrtspauschale beträgt bei Kleinkläranlagen und geschlos-senen Gruben 118,61€jeGrundstücksabfuhr.

(4) Reinigungskosten für Abwasser, das entsprechend § 2 Abs. 4 dieser Satzung zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, werden von der Abwasserbehandlungsanlage direkt mit dem Eigenanlieferer abgerechnet.“

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft

HINWEIS:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Ge-meindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §

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7SeiteNummer 38, Dienstag, 03. November 2020

4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegen-über der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Bräunlingen, den 22. Oktober 2020Bächle, Bürgermeister

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Tunnelweg“ mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO im Stadtteil DöggingenDer Gemeinderat der Stadt Bräunlingen hat am 17.09.2020 in öf-fentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf zum Bebauungsplan „Tunnelweg“ Stadt Bräunlingen, Stadtteil Döggingen, mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.Der Geltungsbereich liegt im Stadtteil Döggingen am Tunnelweg und der Waldstraße und nördlich der Freiburger Straße. Die Abgrenzung geht aus dem abgedruckten Lageplan vom 17.09.2020 hervor. Maß-gebend ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes „Tunnel-weg“, Entwurf zur öffentlichen Auslegung.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehörigen örtlichen Bau-vorschriften wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Mittwoch, den 11. November bis einschließlich Montag, den 14. Dezember 2020 im Rathaus, Kirchstr. 10 in Bräunlingen, 1. OG., Zimmer Nr. 15, wäh-rend der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Bedienstete des Stadt-bauamtes können auf Wunsch Auskünfte zur Planung geben. Die Öffnungszeiten des Rathauses sind: Montag: 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr, Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch: 7:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr, Don-nerstag: 9:00 – 12:00 Uhr, Freitag: 9:00 – 13:00 Uhr. Der Planentwurf ist zusätzlich von der Homepage der Stadt Bräunlin-gen unter folgendem Link abrufbar:https://www.braeunlingen.de/portrait-buergerservice/aktuelles/oef-fentliche-auslegungen.html.Es werden folgende vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt:Umweltbericht: Beschreibung und Bewertung der Umweltschutzgü-ter Boden, Wasser, Schutzgebiete, Biotope, Spezieller Artenschutz und Natura-2000 Vorprüfung (Säugetiere, Fledermäuse, Avifauna, Reptilien, Insekten), Orts- und Landschaftsbild, Erholung, Woh-nen, Kulturgüter sowie Klima/Luft. Maßnahmen zum Ausgleich, zur Verminderung oder Vermeidung der Eingriffe werden aufgezeigt. Die Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich für alle Schutzgüter nur ein geringer bis kein Eingriff ergibt. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung geäußerten wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden sind mit Abwä-gungsentscheidungen der Stadt Bräunlingen den Offenlage-Unter-lagen beigefügt. Wesentliche umweltbezogene Stellung-nahmen liegen insbesondere zu den Themen Niederschlagswasserbehand-lung, Grundwasserschutz, Boden und Maßnahmen zum Vogel- und Insektenschutz vor. Während der o.a. Frist können im Rathaus Stellungnahmen zur Pla-nung schriftlich abgegeben oder mündlich zur Niederschrift vorgetra-gen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweck-mäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht wäh-rend der Auslegungsfrist abgegeben wurden, beim Beschluss über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Bräunlingen, den 30.10.2020 Micha Bächle, Bürgermeister

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8 Nummer 38, Dienstag, 03. November 2020Seite

Offenlage der Jahresrechnung 2019Die Jahresabschluss 2019 sowie der Rechenschaftsbericht 2019 sind gemäß § 95b Gemeindeordnung in der Zeit vom 05. November 2020 bis einschließlich 13. November 2020 im Rathaus, Zimmer 29, Rechnungsamt, während den üblichen Dienststunden zur Einsicht offengelegt.

Bräunlingen, 28. Oktober 2020Bächle, Bürgermeister

Beschluss des Gemeinderates der Stadt Bräunlingen vom 22. Oktober 2020

Auf Grund von § 95 b der Gemeinordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:

78199 Bräunlingen, den 28. Oktober 2020

B ä c h l eBürgermeister

AMT FÜR TOURISMUS, KULTUR UND SPORT

Schellenberg-Trail und Heidenloch-Bikepark sind in der Winterruhe

Gemäß der Genehmigung des Landratsamtes sind sowohl der Schellenberg-Trail als auch der Heidenloch-Bikepark in Unter-bränd von 1. November bis 31. März geschlossen!Die vollständigen Nutzungsbestimmungen stehen auf www.schellenberg-trail.de und www.heidenloch-bikepark.de .

KINDERGÄRTENKINDERGARTEN ST. VINZENZWir suchen…

…für die dunkle Jahreszeit – ab so-fort – Weckgläser, Einmachgläser, Gurkengläser (mit Deckel) – die Sie vielleicht im Keller stehen haben und nicht mehr brauchen: Größe egal – mit und ohne Deckel!

Wir haben schöne Ideen für unse-re Kinder und gestalten mit Ihnen „leuchtende Lichter“.

Rufen Sie uns an unter:0771 – 8977898-30.SiefindenunsinderSchulstrasse2,montags bis freitags von 7.00 bis 17.00 Uhr.

Herzlichen Dank!

07.11. Joachim Hildebrandt Blaumeerstr. 7 70 Jahre10.11. Edda Katz Dießenhoferstr. 27 80 Jahre

Wir gratulieren und wünschen für die Zukunft alles Gute, vor allem Gesundheit, Zufriedenheit, auch all jenen, die in

den Stadtnachrichten nicht genannt werden wollen!

ALTERSJUBILARE

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9SeiteNummer 38, Dienstag, 03. November 2020

SCHULNACHRICHTENVHSBaarVERANSTALTUNGEN im NOVEMBERDa es aufgrund der aktuellen Situation immer wieder Veränderungen geben kann, informieren Sie sich bitte auf unserer Homepage www.vhs-baar.de über den aktuellen Stand unserer Kurse.

INFORMATIONEN & ANMELDUNG:Volkshochschule BaarHindenburgring 3478166 DonaueschingenTel.: 0771 [email protected]

Mo, 09.11. · 19:00 - 20:30 Uhr als Livestream bei Ihnen Zuhause

Teilnahme mit Voranmeldung: 3,00 €

© Jan Michalko_Re_publica / wikimedia-org

Nachhaltigkeit in der Krise

mit Prof. Dr. Maja Göpel

Vortrags-Livestream

Im Rahmen der Reihe „Smart Democracy“

SONSTIGE MITTEILUNGENLANDRATSAMT SCHWARZWALD-BAAR-KREISAb Mitte November werden die Abfallkalender 2021 ver-schickt

(Schwarzwald-Baar-Kreis) Ab dem 16. November verteilt die Deut-sche Post im Auftrag des Landratsamtes die Abfallkalender für das Jahr 2021. Die Postwurfsendung soll bis spätestens 12. Dezember abgeschlossen sein, damit die Broschüre mit den Abfuhrterminen nichtindervorweihnachtlichenPapierflutuntergeht.

Haushalte und Gewerbebetriebe, die bis dahin keinen Abfallkalen-derbekommenhaben,könnensicheinExemplarentwederbeidenGemeinde- und Ortsverwaltungen abholen oder beim Amt für Abfall-wirtschaft unter [email protected] bzw. der Service-Nummer 07721 913-7555 anfordern.

Die Entsorgungstermine für 2021 sind auch im Internet unter www.abfall.Lrasbk.dezufinden.DortkanneinpersönlicherAbfallka-lender mit den gewünschten Terminen zusammengestellt werden.

Noch komfortabler geht es mit der kostenlosen App „Abfall SBK“. Sie erinnert nicht nur an die Abfuhrtermine, sondern bietet viele weitere Informationen, beispielsweise zur richtigen Entsorgung von Abfällen oder zu Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen.

GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND DSÖffentliche Bekanntmachung

8. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 des Gemein-deverwaltungsverbandes Donaueschingen - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Do-naueschingen (GVV) hat am 15.10.2020 den Entwurf der 8. punktu-ellen Flächennutzungsplanänderung im Bereich „So-larpark Aasen“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öf-fentlich auszulegen.

Die8FlächennutzungsplanänderungbefindetsichimBereichnörd-lich der Autobahn 864 in Do-naueschingen-Aasen. Die genaue Ab-grenzung ergibt sich aus der Planzeichnung des Flächen-nutzungs-plans und ist dem nachfolgenden Planausschnitt zu entnehmen.

Ziele und Zwecke der Änderung

Zur Umsetzung der Klimawende sind der Gemeindeverwaltungs-verband und die Stadt Donaueschingen bestrebt, regenerative En-ergiequellen zu erschließen und unterstützen das Ansinnen eines Investors, auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich des Stadtteils Aasen einen circa 9,3 ha großen Solarpark zu errichten. TrotzderFestsetzungalsSolarpark,kanndieFlächeweiterhinexten-siv als Grünland oder für eine Weidebewirtschaftung genutzt werden. Die Stadt Donaueschingen stellt hierfür einen Bebauungsplan als Genehmigungsgrundlage auf. Der wirksame Flächennutzungsplan 2020 stellt das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche dar. Mit der 8. Flächennutzungsplanände-rung sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann. Die punktuelle Deckblattänderung wird im Parallelverfahren entsprechend § 8 (3) BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 mit Planzeichnung (Deckblatt), Begründung und Umweltbericht liegen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit

vom 16.11.2020 bis 18.12.2020 im• Rathaus I, Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen, Stadtbau-amt, Flur 2. OG• Rathaus Hüfingen, Hauptstr. 14–18, 78183 Hüfingen, Zimmer 300• Rathaus Bräunlingen, Kirchstraße 10, 78199 Bräunlingen, Zim-mer 15während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich aus.

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10 Nummer 38, Dienstag, 03. November 2020Seite

KIRCHLICHE MITTEILUNGEN

Fr. 6. November19.00 Uhr Unterbränd – Eucharistiefeier mit Totengedenken

32. Sonntag im JahreskreisSa. 7. November 18.30UhrHüfingen-Eucharistiefeier

So. 8. November10.30 Uhr Bräunlingen – Eucharistiefeier11.30 Uhr Bräunlingen – Orgelmatinee 9.00 Uhr Döggingen - Eucharistiefeier10.00 Uhr Hausen vor Wald - Eucharistiefeier

Di. 10. November14.00UhrHüfingen–EucharistiefeierfürdieSenioren19.00 Uhr Behla – Eucharistiefeier

Redaktionsschluss für das Dezember Pfarrblatt ist der 15. Novem-ber! www.kath-aufderbaar.de

Neue Verordnung des Landes Baden-WürttembergDas Land Baden-Württemberg hat die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Ab sofort gelten in den Gottesdiensten folgende Regelungen:1) Von allen Mitfeiernden des Gottesdienstes sind Name, Vorname und Telefonnummer oder Adresse zu erfassen. Formulare liegen an den Schriftenständen in den Kirchen zur Mitnahme bereit.2) Die Mitfeiernden sind sowohl beim Betreten und Verlassen des Gottesdienstraums sowie während des ganzen Gottesdienstes ver-pflichtet,einenMund-Nasen-Schutzzutragen.Blanko Kontaktnachverfolgungsschreiben liegen an den Schriften-ständen in den Kirchen zur Mitnahme bereit. Diese können gerne zu Hause ausgefüllt und in den Gottesdienst mitgebracht werden. Ebenfalls gilt diese Regelung auch an Beerdigungen.

Ergänzend können die gesamten Unterlagen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite des GVV unter www.gvv-donaueschin-gen.de/flaechennutzungsplan eingesehen werden.

Jedermann kann die Unterlagen einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Während der Auslegungsfrist können Stellung-nahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeinde-verwaltungsverband – Verbandsverwaltung – Rathaus I (Zimmer 413 oder Zimmer 304), Rathausplatz 1, 78166 Donaueschingen vorgebracht werden. Stellungnahmen können in diesem Zeitraum auch per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: [email protected].

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel-lungnahmen bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flä-chennutzungsplans 2020 unberücksichtigt bleiben können. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwen-dungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

• Umweltprüfung mit Umweltbericht vom 15.10.2020 (Faktorgrün, Rottweil) Geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche / Boden, Wasser, Klima / Luft, Erholung, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter. MittlereBeeinträchtigungenfürdieSchutzgüterTiere,Pflanzenundbiologische Vielfalt und Landschaftsbild.Potenziell erhebliche Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet „Baar“ und auf planungsrelevante Arten, es besteht weiterer arten-schutzrechtlicher Untersuchungsbedarf einschließlich spezieller ar-tenschutzrechtlicher Prüfung und Natura 2000-Verträglichkeitsprü-fung.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschät-zung des GVV wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:

- Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Forstamt, Stellungnahme vom 23.07.2020: Hinweis auf 30 m Waldabstand und Abstand zum östlich angrenzenden Wirtschaftsweg.- Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Landwirtschaftsamt Do-naueschingen, Stellungnahme vom 25.08.2020: Aussagen zur agrarstrukturellen Bedeutung der Fläche und zur Modulaufstellung. Anregungen zum Monitoring und zur Nachfolgenutzung.- Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Untere Naturschutzbehör-de, Stellungnahme vom 08.09.2020): Hinweis auf NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung im Bebauungsplan-Verfahren.- Regierungspräsidium Freiburg – Referat 55 Naturschutz und Recht, Stellungnahme vom 19.08.2020: Hinweis auf NATURA 2000-Ver-träglichkeitsprüfung im Bebauungsplan-Verfahren.- Regierungspräsidium Freiburg – Abteilung Wirtschaft, Raumord-nung, Bau-, Denkmal und Gesundheitswesen, Stellungnahme vom 18.08.2020: Hinweis auf Lage innerhalb eines sog. „benachteiligten Gebietes“, Ergänzung der Standortalternativenprüfung und Lage im Vogelschutzgebiet, Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Be-lange, 30 m Waldabstand und Abstand zum östlich angrenzenden Wirtschaftsweg.- Regierungspräsidium Freiburg – Waldpolitik und Körperschaftsfor-stdirektion, Stellungnahme vom 28.07.2020: Hinweis auf 30 m Wal-dabstand und Abstand zum östlich angrenzenden Wirtschaftsweg.- Polizeipräsidium Konstanz – Führungs- und Einsatzstab, Sachbe-reich Verkehr, Stellungnahme vom 24.07.2020: Hinweis auf mögliche Blendwirkung.- Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen – Umweltbüro, Stellungnahme vom 29.08.2020: Hinweis auf Lage innerhalb eines sogenannten „benachteiligten Gebietes“ und auf Monitoringmaßnah-men.

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundver-ordnung (DSGVO)Falls Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnah-me abgeben, werden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in diesem Flächennutzungsplanverfahren verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der GVV, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen, E-Mail: [email protected], Tel. 0771 857-201. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO. Ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen liegt bei der in der Bekanntmachung genannten Kontakt-adresse aus oder kann im Internet unter www.gvv-donaueschingen.de eingesehen werden.

Donaueschingen, 29.10.2020

gez. Erik PaulyVerbandsvorsitzender