Sommerübertrittszeit 2015: 5. - noefv.at€¦ · Eingabe in FIFA-TMS durch den TMS-Manager des...
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Ein Service der NÖFV-Geschäftsstelle
Übertrittswegweiser Sommerübertrittszeit 2015: 5. – 15.7.
und Nachwuchsbereich 5.7. – 30.09.2015
2015 in Anlehnung an das derzeit gültige ÖFB-Regulativ
ACHTUNG: Ein Spieler ist erst dann spielberechtigt, wenn die entspre-chende Anmeldung durch die NÖFV-Geschäftsstelle bearbeitet und in der Da-tenbank frei geschaltet wurde (Erteilung der Spielberechtigung !!!)
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Ein Service der NÖFV-Geschäftsstelle
STAND 18.05.2015
CHECKLISTE 2015
… welche Unterlagen sind der Anmeldung beizulegen … MELDECODE A - Neuanmeldung (mit österr. Staatsbürgerschaft): jederzeit möglich
• upload-Möglichkeit nutzen oder Ausdruck der Anmeldung bei Fußball-Online (Meldecode A) oder • mittels ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "A" mit Passfoto • Kopie Meldezettel (Kopie Geburtsurkunde ist hinsichtlich Überprüfung der Staatsbürgerschaft das falsche Do-kument)
• Arztvermerk (für alle Spieler) MELDECODE B – Vereinswechsel im Freigabeverfahren (befristet bis 30.06.2016 oder unbefristet)
a) in der jeweiligen Übertrittszeit von 5. – 15.7.2015 und b) 05.07. – 30.09.2015 (Jahrgänge 1997 und jünger)
upload-Möglichkeit nutzen oder ONLINE Meldecode B • oder mittels ÖFB-Anmeldeschein mit Freigabevermerk - Punkt "B"
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im System) MELDECODE C – Vereinswechsel nach Zahlung einer Ausbildungsentschädigung wieder von 1. – MO/22.06.2015
• ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "C" • Kopie Zahlungsbestätigung • Kopie der nachweislichen schriftlichen Verständigung/ per Einschreiben
MELDECODE D - Anmeldung offiziell abgemeldeter Spieler: a) nach 12 Monaten Wartezeit jederzeit möglich b) in der jeweiligen Sommerübertrittszeit (wenn Abmeldung im Sommer 2014 registriert wurde) • ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "D"/ Hinweis auf Abmeldetermin
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im System) MELDECODE E – NACHWUCHSBEREICH - Befristete oder unbefristete Freigabe für Nachwuchsspieler gemäß
§ 12 (1) Regulativ (von 5.7. – 30.09.2015/ Sonderfälle KMFA): • upload-Möglichkeit nutzen oder ONLINE Meldecode E oder ÖFB-Anmeldeschein mit Bestätigung der Dauer der Befristung/ bis max. Beendigung seiner Nachwuchsspielberechtigung - Punkt "E"
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im System)
MELDECODE F - Amtliche Freigabe gemäß § 12 (4) Regulativ (Spieler, die länger als eineinhalb bzw. ein Jahr an keinem Pflichtspiel teilgenommen haben): jederzeit möglich • ONLINE Meldecode F oder ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "F"
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im System) Spielberechtigungsbestätigungen durch KMFA jeden Donnerstag
MELDECODE G – vorzeitige Auflösung einer befristeten Freigabe/ im Nachwuchsbereich von 5.7. – 30.9.2015 (im Nachwuchsbereich/ Jahrgänge 1997 und jünger) … und wieder von 1.1. – MO/01.02.2016 (im Erwachsenenbereich) • ONLINE Meldecode G oder ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "G"
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MELDECODE H – Auflösung, Spielbetriebseinstellung usw. jederzeit möglich • ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "H"
• neues Passfoto (falls noch kein Foto im System) ___________________________________________________________________________________
MELDECODE I - Neuanmeldung - Nichtösterreicher (die noch nie bei einem der FIFA angehörigen Fußball-verein gemeldet waren): jederzeit möglich
• ÖFB-Anmeldeschein "Internationale Anmeldung" • neues Passfoto • Arztvermerk am Anmeldeschein • Kopie Geburtsurkunde
• Kopie Meldezettel/ ordentl. Wohnsitz (nicht älter als 3 Monate) • Kopie Meldezettel eines Elternteils/ ordentl. Wohnsitz (nicht älter als 3 Monate) oder Obsorgebeschluss (bis zum 18. Lbj.)
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Erstregistrierungen oder Transfers von Spielern unter 18 Jahren nur erlaubt sind, sofern der neue ausbildende Verein Vorkehrungen für die Fortführung der sportlichen und schulischen Ausbil-dung trifft.
MELDECODE I - bereits im Ausland gemeldete Nichtösterreicher:
In der jeweiligen Übertrittszeit (wieder ab 5. - 15.07.2015): Die Unterlagen können bereits 1 Monat vor der jeweiligen Übertrittszeit eingereicht werden ! • ÖFB-Anmeldeschein "Internationale Anmeldung" (inkl. Arztvermerk/od. als Beilage)
• neues Passfoto • Kopie Reisepass • für Nachwuchsspieler zusätzlich: Kopie Meldezettel sowie Kopie Meldezettel eines Elternteils (nicht älter als 3 Monate/ ordentl. Wohnsitz) oder Obsorgebeschluss
______________________________________________________________
ONLINE - … und was unbedingt zu beachten ist:
Bei Vereinswechsel die in den Übertrittszeiten auch Online abgewickelt werden, ist es jedoch unbe-dingt notwendig, dass bei beiden Vereinen ein Transferbeauftragter angelegt ist. Eine vorherige Kontaktaufnahme zwischen den Vereinen wird empfohlen, um nicht unnötig auf die Bestätigung einer Freigabeanfrage zu warten. Das Abschicken des ausgedruckten Anmeldescheines im Original - bis spätestens am letzten Tag der jeweiligen Übertrittszeit - an die Geschäftsstelle ist zwingend erforderlich – Ausnahme lediglich bei den neu geschaf-fenen upload-Möglichkeiten der Meldecodes A, B und E (direkte upload-Erledigung in der Datenbank bis spätestens 24 Uhr am letzten Tag der jeweiligen Übertrittszeit), da ansonsten kein gültiger Transfer zustande kommt.
Email-Anfragen an die NÖFV-Geschäftsstelle bitte unter:
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ÜBERTRITTSZEITEN 2015 FRISTEN / BESTIMMUNGEN
jederzeit möglich
- Meldecode A (Neuanmeldungen/ inkl. Vereinswechsel im Schnupperjahr) - Meldecode D (12monatige Wartezeit nach Abmeldung) - Meldecode H (Vereinsauflösung, Sperre von Vereinen) - Meldecode F (Anmeldungen ohne Abmeldung nach entsprechender Warte-
zeit)
FRISTEN ZUR SOMMERÜBERTRITTSZEIT 2015 01.06.2015 – MO/22.06.2015: Vorlage Anmeldeunterlagen (Meldecode C/Zwangsverpfl.) 01.06.2015 – 15.07.2015: Vorlage Anmeldeunterlagen Nichtösterreicher (Meldecode I) 05.07.2015 – 10.07.2015: Abmeldemöglichkeit Spieler (beim Stammverein) 05.07.2015 – 15.07.2015: Vorlage Anmeldeunterlagen Vereinswechsel (Meldecode B/Erwachsenenbereich – Jahrgänge 1996 und älter) 05.07.2015 – 30.09.2015: Vorlage Anmeldeunterlagen Vereinswechsel (Meldecode B und E/ Nachwuchsbe-reich – Jahrgänge 1997 und jünger)
über allfällige Neuerungen im Online-Meldewesen informieren wir auch auf www.noefv.at
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Anfragen im Bereich des Mel-dewesens
Das Pass- und Spielrecht, vor allem die Wechselbestimmungen auf allen Ebenen des Meldewesens ist
eine oft heikle Angelegenheit. Das beweisen die zahllosen, immer wieder anders gelagerten Anfragen in der NÖFV-Geschäftsstelle, leider auch immer wieder die abgewiesenen Übertritte aufgrund ver-meidbarer „Regulativfehler“ und Fristversäumnissen.
Eine vollständige Rechtsberatung können wir für unsere Verbandsvereine auf den Seiten des Über-trittswegweisers nicht 100%ig bieten. Wir haben aber versucht, wesentliche Kurzinformationen aus
dem ÖFB-Regulativ herauszufiltern, um erste Orientierungen zu schaffen und ggf. leichter lesbar zu
machen.
Wenn Sie einmal überhaupt nicht mehr weiter wissen, beraten wir Sie gerne telefonisch oder informie-ren via email.
NÖFV-Geschäftsstelle: telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr (02742/ 206/
0), VPN-Partnertalk: (0676) 88906-1080 od. 1081 email: [email protected] oder FAX = 02742/206/ DW 20
... hier kann ein Verein ONLINE im eigenen Bereich nachschauen welche Spieler und wie lange sie verliehen sind…
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Online Meldewesen: 2-Phasen-Anmeldung
Die 2-Phasen-Anmeldung ermöglicht ein zwischenspeichern der Daten bevor diese an den
Landesverband weitergeleitet werden. Dafür gibt es am Seitenende einen neuen Button.
Der ursprüngliche Button ‚Speichern‘ dient nun zur Zwischenspeicherung und der Button
‚Weiterleitung Landesverband‘ leitet wie gehabt die Daten an den zuständigen Landes-
verband weiter.
Zur Übersicht der bereits vorerfassten und weitergeleiteten Anmeldungen gibt es im obe-
ren Menübereich einen neuen Eintrag ‚offene Anmeldungen‘. In diesem Bereich kann zwi-
schen den beiden Anmeldungen gewechselt werden.
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.
Die vorerfassten Anmeldungen können weiter bearbeitet (und auch an den LV weiterge-
leitet), gelöscht oder der Anmeldeschein ausgedruckt werden.
Bei den weitergeleiteten Anmeldungen kann nur mehr der Anmeldeschein nach-träglich gedruckt werden. Folgende Überprüfungen werden durchgeführt:
- Der Spieler bereits vorerfasst ist und nochmal vorerfasst wird
- Der Spieler bereit an den LV weitergeleitet ist und nochmal vorerfasst wird
- Der Spieler vorerfasst ist, vom Verein noch mal eingeben wird und gleich (ohne zwi-
schenspeichern) an den LV weitergeleitet wird
- Der Spieler an den LV weitergeleitet
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Soferne keine ONLINE-Abwicklung der Meldebewegung erfolgt, kön-nen die ausschließlich über den NÖFV zu beziehenden ÖFB-Anmeldescheine für sämtliche Meldebewegungen noch verwendet werden. – die Meldecodes A, B, E, F und G sind auch Online möglich – bei den Meldecodes A, B und E gibt es außerdem bereits die upload-Möglichkeit
(Unterlagen können via pdf-File eingespielt werden) Die Anmeldung ausländischer Spieler ab dem 12. Lebensjahr ist mit dem Internationalen ÖFB-Anmeldeschein erforderlich (beinhaltet aber bereits alle wesentlichen Angaben bzw. früherer ergänzender Formblätter) – Kopie Reisepass, Meldezettel ist mit beizulegen.
ALLGEMEIN zu beachtende Details bei Meldebewegungen:
1. Zusätzliche Unterschrift des Erziehungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
2. Arztvermerk für alle Neuanmeldungen (Jugendliche und Erwachsene - in der Regel - auf dem Anmeldeschein od. dem Online-Ausdruck).
3. Eine Freigabe ist am Anmeldeschein (Punkt „B“/od. „E“/bei Nachwuchsspielern sieht die befristete oder unbefristete Freigabe vor) zu bestätigen.
4. Bei einem Vereinswechsel gem. § 9 Reg. („Zwangserwerb“) soll die Verständi-gung durch Spieler und erwerbenden Verein an den abgebenden Verein eben-falls mit dem Anmeldeschein (3. Durchschlag) erfolgen (siehe Erläuterungen zum Punkt C auf der Rückseite des Anmeldescheines).
5. Bei jeder Erstanmeldung eines ausländischen Spielers in Österreich (d.h. auch bei Übertritten von Erwachsenenspielern aus dem Ausland) ist der Arztver-merk am Anmeldeschein erforderlich.
6. Bei der Rückkehr von Nachwuchsspielern nach Ablauf einer befristeten Freigabe zum Stammverein ist die Vorlage eines neuerlichen Anmeldscheines nicht erforderlich (es genügt die Vorlage der Spielercard - es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Es wird ersucht, die erforderlichen Beilagen unbedingt mitzuschicken, um eine rasche Ausstellung der neuen Spielercard zu ermöglichen. Außerdem sind bei Vorlage eines Anmeldescheines die Durchschläge entsprechend aufzuteilen und nur das Original ist an die Geschäftsstelle zu senden.
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FREIGABEN
Durch Übereinkunft beider Vereine in den dafür in Frage kommenden Übertrittszeiten
5. - 15.7.2015 (Sommerübertrittszeit), Nachwuchs 5.7. – 30.9.2015
UNTERLAGEN: ONLINE oder upload--Anmeldemöglichkeit oder ÖFB-Formular für Vereinswechsel (=
auch Anmeldeschein) - mit darauf vermerkter Freigabe (Vereinstempel und Unterschrift des
abgebenden Vereines Passbild sollte bei Fußball-Online bereits vorhanden sein
VEREINSWECHSEL OHNE
FREIGABE
VORAUSSCHAU: Wird zwischen Vereinen/Spieler keine Einigung erzielt, kann nur vor der Sommer-
übertrittszeit die Freigabe für einen Nachwuchs- oder Amateurspieler durch Zahlung einer Entschä-digung „ersetzt“ werden.
Hierbei ist folgende Vorgangsweise zu beachten:
Der aufnehmende Verein und der Spieler haben gemeinsam dem abgebenden Verein von 1.6. bis spätestens MO/22.6.2015 den Vereinswechsel eingeschrieben anzuzeigen (3. Durchschlag des Anmeldescheines).
Der aufnehmende Verein hat gleichzeitig die vorgeschriebene Entschädigung an den abgebenden Verein zu entrichten (spätestens MO/22.6.).
Der Spieler ist bis spätestens MO/22.6. beim zuständigen Landesverband anzumelden. UNTERLAGEN:
Anmeldeschein ist im Zeitraum von 1.6. bis spätestens MO/22.6.2015 an den zuständigen Lan-desverband einzusenden
gleichzeitige Vorlage der Postaufgabebestätigung (bezüglich Verständigung des Stammvereines)
und des Einzahlungsbeleges über die vorgeschriebene Entschädigung an den Stammverein
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FREIGABE AUS DEM
AUSLAND
Ausländische Vereine können für Amateurspieler, die nach Österreich wechseln, lt.
FIFA-Bestimmungen keine Transfer- bzw. Ablösesumme verlangen. Die Anmeldung dieser Spieler
ist von 1.6. – 15.7.2015 möglich, die Erteilung der Spielberechtigung erfolgt nach dem FIFA-Reglement bzw. ÖFB-Regulativ.
Erstregistrierungen oder Transfers von nachwuchsspielberechtigten Spielern (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr) sind nur erlaubt, sofern der neue ausbildende Verein Vorkeh-
rungen für die Fortführung der sportlichen und schulischen Ausbildung (entsprechende Bestätigung ist vorzulegen) trifft – spezielle Regelung für grenznahe Bereiche
Zur Einleitung des Freigabeverfahrens können die erforderlichen Unterlagen bereits einen Monat vor Beginn der jeweiligen Übertrittszeit beim Verband eingereicht werden
Unter Berücksichtigung einer 30 tägigen FIFA-Spielberechtigungsfrist - nach Anfrage des ÖFB wenn keine zustimmende Stellungnahme des bisherigen Nationalverbandes eintrifft - wird eine provi-
sorische Spielberechtigung erteilt.
Diese könnte innerhalb eines Jahres nach Vorliegen von zwingenden Gründen widerrufen werden – kommt jedoch selten vor.
ACHTUNG: Ausländische Spieler dürfen erst nach erfolgter Spielberechtigungserteilung
durch den ÖFB in Pflichtspielen (Meisterschaft und Cup) eingesetzt werden. !!!!
UNTERLAGEN:
Internationaler ÖFB- Anmeldeschein für alle nichtösterreichischen Spieler (mit ärztli-chem Gültigkeitsvermerk)
Kopie Reisepass
Kopie Geburtsurkunde neues Passbild
aktueller Meldezettel für Spieler und eines Erziehungsberechtigten oder Obsorgebeschluss (bei Spieler-Anmeldungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
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ERWEITERTE ÖFB-INFORMATION
FÜR INTERNATIONALE
TRANSFERS
Rechtsgrundlage für Internationale Transfers von Fußballspielern ist das FIFA-Reglement bezüglich Status und
Transfer von Spielern sowie das Regulativ für die dem ÖFB angehörigen Vereine und Spieler. Den darüber hin-
ausgehenden Anforderungen der Landesverbände bzw. der Bundesliga ist selbstverständlich zu entsprechen.
Der ÖFB benötigt für die Anmeldung eines Spielers in Österreich folgende Unterlagen:
Anmeldeschein – Internationale Anmeldung
Kopie des Reisepasses, ersatzweise Kopie der Geburtsurkunde
Zusätzliche Unterlagen werden benötigt bei:
1. Berufsspieler:
Eingabe in FIFA-TMS durch den TMS-Manager des Vereins
Kopie des Arbeitsvertrages
Bei Verleihungen: Kopie des Leihvertrages, unterfertigt von beiden Vereinen und dem Spieler
2. Minderjährige Spieler:
Die FIFA hat internationale Transfer von Minderjährigen strengen Beschränkungen unterworfen. Ein internationa-
ler Transfer oder die Erstregistrierung eines minderjährigen Spielers ist nur bei Erfüllung einer der in Art. 19 des
FIFA-Reglements festgelegten Ausnahmen wie folgt bzw. einer positiven Entscheidung des zuständigen FIFA-
Komitees möglich.
Art. 19 Abs. 2 lit. a:
Wohnsitzwechsel des Spielers und seiner Familie aus Gründen, die nichts mit dem Fußballsport zu tun haben.
Unter diese Ausnahme fallen auch Minderjährige die in Österreich geboren sind oder seit mehr als 5 Jahren in
Österreich leben. Aktuellen Meldenachweis (nicht älter als 3 Monate) des/der Minderjährigen und eines Elternteils
(gemeinsame Wohnadresse in Österreich) beilegen.
Art. 19 Abs. 2 lit. b:
Transfer des Spielers, im Alter zwischen 10 und 18 Jahren innerhalb der EU bzw. des EWR bei Sicherstellung der
entsprechenden schulischen, sportlichen und privaten Betreuung. Aktuellen Meldenachweis (nicht älter als 3 Mo-
nate) des/der Minderjährigen, Schulbesuchsbestätigung, Bestätigung über sportliche und private Betreuung beile-
gen.
Art. 19 Abs. 2 lit. c:
Der Wohnort des Spielers im Ausland und der Vereinsort in Österreich liegen jeweils nicht mehr als 50km von der
gemeinsamen Staatsgrenze entfernt. Aktuellen Meldenachweis (nicht älter als 3 Monate) des/der Minderjährigen
und eines Elternteiles des Hauptwohnsitzes (gemeinsame Wohnadresse im Ausland) beilegen.
Asylanten
Minderjährige Asylanten, die ohne Eltern nach Österreich einreisen. Asylbescheid bzw. Bescheid bezüglich der
Zuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten, aktuellen Meldenachweis (nicht älter als 3 Monate)
des/der Minderjährigen, Obsorgebeschluss vom zuständigen Bezirksgericht, Bestätigung über die Betreuung
des/der Minderjährigen, Informationsschreiben über den Verbleib der Eltern beilegen.
ERLÄUTERUNGEN
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ANMELDUNG EINES SPIELERS IN ÖSTERREICH:
Wichtiger Hinweis:
Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein und via den zuständigen Landesverband
bzw. die Bundesliga an den ÖFB gesendet werden. Andernfalls behält sich der ÖFB das Recht vor, die Anmeldung
unbearbeitet zurückzusenden.
Nach Bearbeitung durch die Rechtsabteilung des ÖFB wird an den betreffenden ausländischen Nationalverband
eine Anfrage übermittelt.
Erster Ansprechpartner für Vereine und Spieler ist auch bei Internationalen Transfers
immer der zuständige Landesverband bzw. die Bundesliga.
TRANSFER EINES IN ÖSTERREICH GEMELDETEN SPIELERS ZU EINEM ANDEREN NATIONALVERBAND
Nach einer Anfrage des ausländischen Nationalverbandes beim ÖFB und der Bearbeitung des Aktes wird die An-
frage via den betreffenden Landesverband bzw. die Bundesliga an den Verein übermittelt.
Der Verein wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Wochen den Spieler freizugeben oder Gründe anzu-
geben, warum er dies nicht tut. Diese Frist ist einzuhalten.
Wichtiger Hinweis:
Laut den Vorschriften der FIFA sowie den dazu ergangenen FIFA-Entscheidungen sind Amateure kostenlos,
bedingungslos (unbefristet) und uneingeschränkt freizugeben. Das bedeutet, dass ein Amateurspieler von
seinem Verein nicht an einem internationalen Transfer gehindert werden kann. Jedenfalls kann für einen interna-
tionalen Transfer keinerlei Entschädigung verlangt werden. Im internationalen Bereich ist auch keine Verleihung
von Amateurspielern möglich.
Beim Transfer eines Berufsspielers kann das Bestehen eines noch aufrechten Vertrages eingewendet werden. In
diesem Fall muss dem ÖFB der Vertrag auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Nach einer Freigabe durch den zuständigen Landesverband bzw. die Bundesliga gibt der ÖFB den Spieler an den
ausländischen Nationalverband frei. Einsprüche werden nach ihrer Prüfung weitergeleitet und unterliegen einem
individuellen Verfahren, dass in Zusammenarbeit mit den Vereinen und den Landesverbänden bzw. der Bundesli-
ga durchgeführt wird.
Sollte sich der Spieler innerhalb von zwei Jahren nach Freigabe an den ausländischen
Verein wieder in Österreich betätigen wollen, ist dieser nur für jenen Verein meister-schaftsspielberechtigt, für den er vor der Freigabe ordnungsgemäß gemeldet war. An-
sonsten ist eine Verzichtserklärung dieses Vereines erforderlich. Die Freigabe ins Ausland vom Inland ist jederzeit möglich (entsprechend den Übertrittszeiten des an-
meldenden Nationalverbands).
UNTERLAGEN:
offizielles Freigabeformular des ÖFB wird via NÖFV-Geschäftsstelle – bei Anfrage – dem jeweiligen österr. Verein übermittelt (dieses ist entsprechend zu unterfertigen)
bisherige Spielercard wird eingezogen
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BEFRISTETE FREIGABEN (ehem. Leihverträge)
Anstelle der früheren Leihverträge ist es möglich, auch nicht mehr nachwuchsspielberechtigten Spie-
lern (= alle Spieler, welche älter sind als der Nachwuchsstichtag 1.1.1997/ für das Spieljahr
2015/16) in den Übertrittszeiten eine befristete Freigabe bis jeweils 30.6. zu erteilen.
Für befristete Freigaben sind vom ÖFB keine Höchstablöseentschädigungs- bzw. Ausbildungsbeträge vorgesehen, sie unterliegen daher nach wie vor der freien Vereinbarung.
Die Anmeldung dieser Spieler ist von 05.07. – 15.07.2015 möglich.
UNTERLAGEN:
ONLINE (upload) oder via Anmeldeschein
ABMELDUNG VON SPIELERN
2015 möglich vom 5. bis 10. Juli. Der Spieler muss sich nachweislich beim Stammverein abmelden (bei Spielern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die zusätzliche Unterschrift des Erziehungsberech-
tigten oder gesetzlichen Vertreters erforderlich).
Eine Spielerabmeldung in der Winterübertrittszeit ist nicht möglich.
Verpflichtung des Stammvereines, wenn der Spieler die Wartezeit einhält:
Die ordnungsgemäße Abmeldung ist dem NÖFV schriftlich auf Vereinspapier, versehen mit Abmel-dedatum, sowie Vermerk ob KM/Reserve- od. Nachwuchsspieler, mit Vereinsstampiglie und Unter-
schrift zu bestätigen.
… gemeinsame Übersendung der Spielercard bis spätestens 15. August d. lfd. Jahres an die Geschäftsstelle des NÖFV
Wartezeiten für Spieler nach deren Abmeldung beim Verein im Juli 2015:
Nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler nach einem Jahr kostenlos oder nach 6 Mona-
ten gegen die halbe Erwerbssumme (lt. Anhang); diese Summe reduziert sich nochmals um 50%, wenn der Spieler im Spieljahr vor der Abmeldung nicht mindestens dreimal in der Kampf-
mannschaft zum Einsatz gekommen ist.
Außerdem:
Nachwuchsspieler, die zum Zeitpunkt der Abmeldung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nach 6 Monaten kostenlos frei
Nachwuchsspieler nach dem vollendeten 15. Lebensjahr, die mindestens dreimal in der Kampf-mannschaft zum Einsatz gekommen sind, sind nach 6 Monaten gegen die halbe Erwerbssumme lt. Anhang frei
bei Nachwuchsspielern nach dem vollendeten 15. Lebensjahr, die nicht mindestens dreimal in der Kampfmannschaft zum Einsatz gekommen sind, nach 6 Monaten reduziert sich diese Summe
nochmals um 50 %
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ohne Abmeldung - nach entsprechender Wartezeit
einem neuen Verein kostenlos beitreten können Nachwuchsspieler, die 1 Jahr und nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler, die 1 ½ Jahre an keinem Pflichtspiel teilgenommen haben
Bestätigung/Beschluss durch den KMFA erfolgt jeden Donnerstag
UNTERLAGEN:
ONLINE-Anmeldeschein; falls Bestätigung des abgebenden Vereines, Abkürzung des Verfah-rens rund um die Spielberechtigung
Passbild (falls noch nicht im Fußball-Online vorhanden)
AMTLICHE FREIGABEN FÜR
NACHWUCHSSPIELER
Für das Spieljahr 2015/16: Nachwuchsspieler (= Spieler, die jünger sind als der Stichtag 1.1.1997) können von 05.07. –
30.09.2015 mittels befristeter oder unbefristeter Freigabe den Verein wechseln.
Möglichkeiten der unbefristeten Freigabe:
bei Einigung mit dem Stammverein
Domizilwechsel (Vorlage aktueller Meldezettel)
dauerndes Fehlen einer ausreichenden sportlichen Betätigungsmöglichkeit
„Schnupperjahr“ – erfolgt die Erstanmeldung eines Nachwuchsspielers vor Vollendung des 13. Lebensjahres, kann er auf Antrag über den KMFA des zuständigen Landesverbandes einen einma-
ligen Vereinswechsel innerhalb des ersten Jahres, berechnet ab dem Datum der Erstanmeldung, vornehmen.
Möglichkeiten der befristeten Freigabe:
bei Einigung mit dem Stammverein
sportliche Verbesserung (z.B. Möglichkeit in einer höheren Leistungsklasse zu spielen)
vorübergehendes Fehlen einer sportlichen Betätigungsmöglichkeit
Es liegt im Ermessen des Kontrollausschusses des abgebenden Landesverbandes, eine
Entschädigung bis zur Höhe der im Anhang angeführten Transferentschädigungen festzu-
setzen.
Hinweis: befristete Freigaben für Nachwuchsspieler enden spätestens mit 30.6. des Jahres, in dem
der Spieler seine Nachwuchsspielberechtigung verliert
UNTERLAGEN: (upload) Anmeldeschein/ bis zum vollendeten 18. Lbj. ist auch die Unterschrift des Erzie-
hungsberechtigten erforderlich Passbild sollte bei Fußball-ONLINE bereits vorhanden sein
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Amateure und Nichtamateure
Amateure: Der Ersatz der Aufwendungen insbesondere für Reise, Unterkunft und Verpflegung
im Zusammenhang mit einem Spiel oder Training, sowie der Kosten für Ausrüstung, Vorbereitung und
Versicherung ist zulässig und hat keinerlei Auswirkungen auf den Amateurstatus eines Spielers; dies gilt ebenso für erfolgsabhängige Prämien bis zur jeweiligen aktuellen Geringfügigkeitsgrenze nach
dem ASVG
Nichtamateure: … sind Spieler, die für ihre fußballerische Tätigkeit höhere entgeltwerte Leistungen erhalten, als zur
Deckung ihrer Aufwendungen tatsächlich notwendig sind. Bei der Anmeldung als Nichtamateur ist eine Kopie des zwingend abzuschließenden schriftlichen Vertrages beim betreffenden Verband gleichzeitig
mit den Anmeldeunterlagen zu hinterlegen.
Nachwuchsspieler: können sowohl Amateure als auch Nichtamateure sein
In den Anmeldeunterlagen ist ersichtlich zu machen, ob der Spieler als Amateur- oder Nichtamateur angemeldet wird und es ist ein Antrag auf Reamateurisierung zu stellen, wenn sie den Verein bzw.
den Status wechseln bzw. in die 5. Leistungsstufe und darunter wechseln (die Unterschrift auf dem ÖFB-Anmeldeschein allein ist nicht ausreichend).
Reamateurisierung: Der Antrag auf Durchführung des Verfahrens um Reamateurisierung (Frist 30 Tage nach dem letzten
Spiel) ist vom Spieler zu stellen. Zuständig ist der Kontrollausschuss des aufnehmenden Verbandes.
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TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN Achtung ab JULI 2016 ist voraussichtlich eine Neuordnung der Staffelung vorgesehen!
(detaillierter ÖFB-Beschluss noch offen)
Nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler
(Maßgeblich ist die Spielklasse der ersten Kampfmannschaft in der folgen-
den Spielsaison)
Unten angeführte €uro-Summen gelten nur bei einem Zwangserwerb eines Spielers (von 1.6. bis zum MO/22.6.2015 (siehe Übertrittserläuterungen). In der Winterübertrittszeit ist ein derartiger
Erwerb nicht möglich.
von Liga = abge-
bender Ver-ein
zu Liga = erwerben-der Verein
€-Betrag
bis zum vollend. 23. Lebensjahr des Spie-lers
nach Wartezeit 6 Monate Kampf-
mannschaftsspieler Erwachsene bis U23
nach Warte-zeit
6 Monate, kein Kampf-
mannschafts-spieler
BL 1
BL 1 15.300 13.500 7.650 6.750 3.825
BL 2 13.500 9.100 6.750 4.550 3.375
Regionalliga 11.000 9.100 5.500 4.550 2.750
1. NÖN-LL 9.900 9.100 4.950 4.550 2.475
2. Landesligen 8.800 8.800 4.400 4.400 2.200
Gebietsligen 7.700 7.700 3.850 3.850 1.925
1./2./3. Klassen 7.100 7.100 3.550 3.550 1.775
von Liga = abgeben-der Verein
Zu Liga = erwerbender
Verein €-Betrag
bis zum vollend. 23. Le-
bensjahr des Spie-
lers
nach Wartezeit 6 Monate Kampf-
mannschaftsspie-ler
Erwachsene bis U23
nach War-tezeit
6 Monate, kein
Kampfm.-Spieler
BL 2
BL 1 15.300 13.500 7.650 6.750 3.825
BL 2 11.000 9.100 5.500 4.550 2.750
Regionalliga 9.100 9.100 4.550 4.550 2.275
1. NÖN-LL 8.000 8.000 4.000 4.000 2.000
2. Landesligen 7.000 7.000 3.500 3.500 1.750
Gebietsligen 6.000 6.000 3.000 3.000 1.500
1./2./3. Klassen 5.300 5.300 2.650 2.650 1.325
Seite - 17 –
Ein Service der NÖFV-Geschäftsstelle
von Liga = abgeben-der Verein
zu Liga = erwerbender
Verein €-Betrag
bis zum vollend. 23. Le-
bensjahr des Spie-
lers
nach Wartezeit 6 Monate Kampf-mannschaftsspie-
ler Erwachsene bis U23
nach Warte-zeit
6 Monate, kein
Kampfm.-Spieler
Regionalliga
BL 1 15.300 13.500 7.650 6.750 3.825
BL 2 11.000 9.100 5.500 4.550 2.750
Regionalliga 7.700 7.700 3.850 3.850 1.925
1. NÖN-LL 6.600 6.600 3.300 3.300 1.650
2. Landesligen 5.500 5.500 2.750 2.750 1.375
Gebietsligen 4.400 4.400 2.200 2.200 1.100
1./2./3. Klassen 3.900 3.900 1.950 1.950 975
von Liga = abgeben-der Verein
zu Liga = erwerbender
Verein €-Betrag
bis zum vollend. 23. Le-
bensjahr des Spie-
lers
nach Wartezeit 6 Monate Kampf-mannschaftsspie-
ler Erwachsene bis
U23
nach Warte-zeit
6 Monate, kein
Kampfm.-Spieler
1. NÖN-LL
BL 1 15.300 13.500 7.650 6.750 3.825
BL 2 11.000 9.100 5.500 4.550 2.750
Regionalliga 7.700 7.700 3.850 3.850 1.925
1. NÖN-LL 6.200 6.200 3.100 3.100 1.550
2. Landesligen 5.100 5.100 2.550 2.550 1.275
Gebietsligen 4.000 4.000 2.000 2.000 1.000
1./2./3. Klassen 3.500 3.500 1.750 1.750 875
von Liga = abgeben-der Verein
zu Liga = erwerbender
Verein €-Betrag
bis zum vollend. 23. Le-
bensjahr des Spie-
lers
nach Wartezeit 6 Monate Kampf-mannschaftsspie-ler Erwachsene bis U23
nach Warte-zeit
6 Monate, kein
Kampfm.-Spieler
2. LL
BL 1 15.300 13.500 7.650 6.750 3.825
BL 2 11.000 9.100 5.500 4.550 2.750
Regionalliga 7.700 7.700 3.850 3.850 1.925
1. NÖN-LL 6.200 6.200 3.100 3.100 1.550
2. Landesligen 4.800 4.800 2.400 2.400 1.200
Gebietsligen 3.700 3.700 1.850 1.850 975
1./2./3. Klassen 3.100 3.100 1.550 1.550 775
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von Liga = abgeben-der Verein
zu Liga = erwerbender
Verein €-Betrag
bis zum vollend. 23. Le-
bensjahr des Spie-
lers
nach Wartezeit 6 Monate Kampf-mannschaftsspie-
ler Erwachsene bis U23
nach Warte-zeit
6 Monate, kein
Kampfm.-Spieler
Gebietsliga
BL 1 15.300 13.500 7.650 6.750 3.625
BL 2 11.000 9.100 5.500 4.550 2.750
Regionalliga 7.700 7.700 3.850 3.850 1.925
1. NÖN-LL 6.200 6.200 3.100 3.100 1.550
2. Landesligen 4.800 4.800 2.400 2.400 1.200
Gebietsligen 3.300 3.300 1.650 1.650 825
1./2./3. Klassen 2.800 2.800 1.400 1.400 700
von Liga = abgeben-der Verein
zu Liga = erwerbender
Verein €-Betrag
bis zum vollend. 23. Le-
bensjahr des Spie-
lers
nach Wartezeit 6 Monate Kampf-mannschaftsspie-ler Erwachsene bis U23
nach Warte-zeit
6 Monate, kein
Kampfm.-Spieler
1./2./3. Klasse
BL 1 15.300 13.500 7.650 6.750 3.625
BL 2 11.000 9.100 5.500 4.550 2.750
Regionalliga 7.700 7.700 3.850 3.850 1.925
1. NÖN-LL 6.200 6.200 3.100 3.100 1.550
2. Landesligen 4.800 4.800 2.400 2.400 1.200
Gebietsligen 3.300 3.300 1.650 1.650 825
1./2.3. Klassen 2.600 2.600 1.300 1.300 650
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TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN
Nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spielerinnen
(Maßgeblich ist die Spielklasse der ersten Kampfmannschaft in der folgenden Spiel-
saison)
Spielklasse erwerbender Verein
Betrag in € nach Wartezeit sechs Monate
1. Leistungsstufe 2.200 1.100
2. Leistungsstufe 1.500 750
3. Leistungsstufe 1.100 550
4. Leistungsstufe 800 400
TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN
nachwuchsspielberechtigte Spieler(innen) – Bei einem Vereinswechsel eines Spielers ist das Alter des Spielers zum En-de der Sommerübertrittszeit/ 15.7. maßgeblich.
Alter Spieler/ ...in
nach Wartezeit von
6 Monaten
Spielerinnen nach Warte-zeit von 6 Monaten
bis vollen. 12 Lbj. 370 kostenlos kostenlos
des 14. Lbj. 1.100 kostenlos 300 kostenlos
des 16. Lbj. 2.200 lt. NÖFV-Regelung 550 lt. NÖFV-Regelung
vorauss. bis Ende Nachwuchsspielberechti-gung
4.400 lt. NÖFV-Regelung 1.100 lt. NÖFV-Regelung
Erwirbt ein Bundesligaverein einen nachwuchsspielberechtigten Spieler gemäß § 9 von einem NichtBundesliga-Verein und kommt dieser Spieler 10 mal bei Bewerbsspielen der Bundesliga zum Einsatz, hat jener Bundesliga-verein, bei dem der 10. Einsatz erfolgt, dem Nicht-Bundesliga-Verein innerhalb von 4 Wochen nach dem 10. Ein-satz folgende Beträge zu überweisen: Bei einem Erwerb bis 16 Jahre: 1. Leistungsstufe € 8.000,— 2. Leistungsstufe € 4.000,— Bei einem Erwerb von 16 Jahren bis zum Ende der Nachwuchsspielberechtigung: 1. Leistungsstufe € 16.000,— 2. Leistungsstufe € 8.000,— Für die Berechnung des Betrages ist jene Leistungsstufe maßgeblich, bei welcher der 10. Einsatz
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erfolgt. ZUSÄTZLICHE AUSBILDUNGS- UND FÖRDERUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR VEREINSWECHSELVON SPIELERN, DIE IN EINER AKADEMIE BZW. EINEM BUNDESLIGANACHWUCHSZENTRUM, DESSEN TRÄGER GANZ ODER ZUM ÜBERWIEGENDEN TEIL EIN LANDESVERBAND IST, AUSGEBILDET WURDEN; GÜLTIG AB 1.7.2012; (1) Für Spieler, die mindestens ein Jahr in einer AKA oder einem BNZ tätig waren und ausscheiden, ist im Falle eines Vereinswechsels innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der AKA oder dem BNZ gerechnet, eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den Landesverband, der die AKA bzw. das BNZ führt, in dem der Spieler ausgebildet wurde, zu bezahlen. Diese Entschädigung beträgt pro begonnenes Ausbildungsjahr maximal in Euro: Pro Jahr in der Altersstufe U15 U16 / U17 U18 / U19 U21 Landesverband mit AKA-Status 500 2000 3000 4000 Landesverband mit BNZ-Status 500 1250 2000 3000 (2) Die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ist vom erwerbenden Verein über den abgebenden Verein an den betroffenen Landesverband innerhalb eines Monats nach dem Vereinswechsel zu entrichten. Bei einem befristeten Vereinswechsel gemäß § 8 oder § 12 Regulativ ist für jedes Jahr der Verleihung ein Drittel dieser Beträge zu leisten. (3) Der betroffene Landesverband kann die Neufestsetzung oder Erlassung der ihm zustehenden Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beschließen. (4) Wechselt ein Spieler, der für eine Akademie oder ein BNZ gemeldet ist, deren Träger ganz oder zum überwiegenden Teil ein Landesverband ist, zu einem anderen Verein, hat der Landesverband zusätzlich zur Entschädigung nach Abs. 1 Anspruch auf Entschädigung nach Anhang I, wobei die Sätze für nicht nachwuchsspielberechtigte Spieler bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres anwendbar sind.
Vorstandsbeschluss vom 02.03.2015
Zusätzliche Ausbildungsentschädigungen für LAZ-SpielerInnen – gemäß Anhang III ÖFB-Regulativ Grundsätzliches Anhang III des ÖFB-Regulatives regelt seit 01.07.2008 den Anfall von zusätzlichen Ausbildungs- und Förderent-schädigungen für zusatzausgebildete LAZ-SpielerInnen. Zwar sind seit Einführung der LAZ die Anforderungen an die LAZ ständig gestiegen, die Förderungen aber gleich geblieben, auch nicht valorisiert worden. Elternbeiträge wurden angehoben, bewegen sich aber an der Grenze der Zumutbarkeit (Transportkosten, Aus-stattungskosten werden von diesen ebenfalls getragen). Bestimmungen
- SpielerIn muss mindestens 1 Jahr in einem LAZ ausgebildet worden sein - Ein Vereinswechsel (innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens) muss
vorgenommen worden sein. Bleibt SpielerIn beim Stammverein fällt keine zusätzliche Ausbildungs-entschädigung an.
- Höhe: € 150,-- pro begonnenen Ausbildungsjahr in der Vorstufe (U 11/ U12) € 300,-- pro begonnenen Ausbildungsjahr im Hauptkader (U 13/U 14) d.h. bei voller LAZ-Ausbildung über 4 Jahre: max. € 900,--
- Fälligkeit: nach Ausscheiden aus dem LAZ vom erwerbenden Verein an den betroffenen LV innerhalb eines Monats zu entrichten. Bei befristeten Vereinswechsel für jedes Jahr 1/3. (Keine Vorschreibung vorgesehen!) - Landesverbände haben Recht auf Reduzierung oder Erlassung
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Regelung ab der Saison 2015/16 Berechnung
a) Knaben: an alle Vereine 100% - Vereinswechsel zu Vereinen der Bundesliga und fremder Landesverbände (max. € 900,--) 2/3 - Vereinswechsel zu Vereinen der 3. + 4. Leistungsstufe (max. € 600,--) 1/3 - Vereinswechsel zu Vereinen der 5. Leistungsstufe und darunter (max. € 300,--) 100% - alle Vereinswechsel bei aktiven Anwerben und Vereinswechsel eines Spielers vor normaler Beendigung der LAZ-Ausbildung
b) Mädchen: 50 % - Vereinswechsel zu NÖFV-Vereinen der 1. + 2. Leistungsstufe (nur Hauptstufe, keine Berechnung Vorstufe, max. € 300,--) 0% - Vereinswechsel zu NÖFV-Vereinen der 3. Leistungsstufe und darunter 100% - gemäß ÖFB-Regulativ bei Vereinswechsel zu LV-fremden Vereinen
- Vorstufen II-Ausbildungsjahre werden nicht berechnet - Wechselt ein Spieler innerhalb des 3jährigen Nachbetrachtungszeitraumes mehrmals unbefristet, wird
nur der erwerbende Erstverein belastet. Vorschreibungen Alle erwerbenden Vereine werden durch das Online-Meldesystem darauf hingewiesen, dass mit einem Anfall von zusätzlichen Ausbildungsentschädigungen gemäß Anhang III zu rechnen ist. Die Erziehungsberechtigten werden im Falle des Vereinswechsels während der LAZ-Ausbildung ausdrücklich auf den Fall der Anhang III-Sätze vom Standortleiter informiert und bestätigen die Kenntnisnahme mit Unterschrift. Die Vorschreibung erfolgt auch weiterhin durch die NÖFV-Geschäftsstelle. ANHANG III: ZUSÄTZLICHE AUSBILDUNGS- UND FÖRDERUNGSENTSCHÄDIGUNG BEI VEREINSWECHSELN VON SPIELERN, DIE IN EINEM VOM ÖFB ODER EINEM LANDESVERBAND GEFÖRDERTEN BZW. ZERTIFIZIERTEN LAZ AUSGEBILDET WURDEN; GÜLTIG AB 1.7.2008; (1) Für Spieler, die mindestens ein Jahr in einem LAZ ausgebildet wurden und ausscheiden, ist im Falle eines Vereinswechsels innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem LAZ gerechnet, eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den
Landesverband bzw. Verein, der das LAZ führt, in dem der Spieler ausgebildet wurde, zu bezahlen. Diese Entschädigung beträgt maximal a) pro begonnenem Ausbildungsjahr in der LAZ-Vorstufe Altersstufe U11: €150,-- b) pro begonnenem Ausbildungsjahr in der LAZ-Vorstufe Altersstufe U12: €150,-- c) pro begonnenem Ausbildungsjahr im LAZ Altersstufe U13: € 300,-- d) pro begonnenem Ausbildungsjahr in der LAZ Altersstufe U14: € 300,-- (2) Die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ist vom erwerbenden Verein an den betroffenen Landesverband bzw. an den abgebenden Verein im Wege des zuständigen Landesverbandes innerhalb eines Monats nach dem Vereinswechsel zu entrichten. Bei einem befristeten Vereinswechsel gemäß § 8 oder § 12 Regulativ ist für jedes Jahr der Verleihung ein Drittel dieser Beträge zu leisten. (3) Der betroffene Landesverband kann die Reduzierung oder Erlassung der ihm zustehenden Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beschließen.
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IMPRESSUM NÖ-FUSSBALL-VERBAND A – 3101 ST. PÖLTEN, Bimbo Binder Promenade 1 (02742) 206 – 0 /FAX DW 20) Email: [email protected]