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mittelsachsen kurier. Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Nr. 11/13 / 19. Juni 2013 Spenden helfen! Spenden helfen! Landrat Volker Uhlig: „In dieser besonderen Situation müssen wir alle zusammenstehen, um den Opfern zielgerichtet und schnell zu helfen.“ 1 2 3 4 5 6

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mittelsachsenkurier.

Amtsblatt des

Landkreises

MittelsachsenAmtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen

Nr. 11/13 / 19. Juni 2013

Spenden helfen!Spenden helfen!Landrat Volker Uhlig: „In dieser besonderen Situation müssen wir alle

zusammenstehen, um den Opfern zielgerichtet und schnell zu helfen.“

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Erreichbarkeitdes LandratsamtesMittelsachsen:Zentrale Postanschrift:Frauensteiner Straße 4309599 Freiberg Zentrale Einwahl:Tel.: 03731 799-0Fax: 03731 799-3250

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* Ausnahmen bilden die KFZ-Zulassungs-stellen und das Jobcenter Mittelsachsen. Abweichende Öffnungszeiten einzelner Bereiche können dem Internetauftritt des Landkreises entnommen werden.

Nächste Ausgabe:Mittwoch, 10.07.2013Redaktionschluss:Donnerstag, 27.06.2013

ImpressumHerausgeber des Amtsblattes ist das Landratsamt Mittelsachsen, vertreten durch den LandratFrauensteiner Straße 4309599 Freiberg

Redaktion:Pressestelle des LandratsamtesAndré KaiserFrauensteiner Straße 4309599 Freiberg Tel.: 03731 799-3305 Fax: 03731 799-3322

Verlag, Satz, Druck, Vertrieb:WochenSpiegel Sachsen Verlag GmbHHeinrich-Lorenz-Str. 2 – 409120 ChemnitzTel.: 0371 5289-232, Fax: 5289-115

Anzeigen:WochenSpiegel FreibergObermarkt 17, 09599 FreibergTel.: 03731 7754-0, Fax: 7754-199WochenSpiegel MittweidaMarkt 6, 09648 MittweidaTel.: 03727 2712, Fax: 03727 2713

Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom 01.08.2008.

Druck:Suhler Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Schützenstraße 2, 98527 Suhl

Erscheinungsweise:Das Amtsblatt erscheint 14-täglich und wird kostenlos an alle Haushal-te des Landkreises verteilt.

Wegen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, sowohl die weibli-che als auch die männliche Bezeich-nung zu nennen. Es sind immer Per-sonen beider Geschlechter gemeint.

Das Amtsblatt kann auch im Internet gelesen werden unterwww.landkreis-mittelsachsen.de.

Hochwasser: Steuererleichterungen für Unternehmen und Privatpersonen

Durch das Hochwasser Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen des Freistaates Sachsen beträchtliche Schäden entstanden. Den Ge-

schädigten soll auch durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten geholfen werden. Entsprechend wurde durch

das Sächsische Staatsministerium der Finanzen eine Billigkeitsrichtlinie erlassen, die Verfahrenserleichterungen für nicht unerheb-

lich und unmittelbar von den Folgen der Katastrophe betroff ene Steuerpfl ichtige vorsieht:

Sofortmaßnahmen- Bis zum 30. September 2013

können Stundungen der bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern des Bun-des und des Landes sowie Anpassungen der Voraus-zahlungen auf die Einkom-mensteuer (Körperschaft-steuer) unter Darlegung der Verhältnisse ohne größere Nachweise beantragt wer-den. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Anträge auf Stundungen der nach dem 30. September 2013 fälligen Steuern so-wie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen nach diesem Zeitpunkt sind be-sonders zu begründen. Eine Stundung von Lohnsteuern und sonstigen Abzugssteuern kann in der Regel allerdings nicht gewährt werden.

- Von Vollstreckungsmaßnah-men wird gegenüber dem genannten Personenkreis bis 30. September 2013 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Steuern abge-sehen. In den Fällen eines solchen Vollstreckungsauf-schubs werden die zwischen dem 1. Juni 2013 und dem 30. September 2013 entste-henden Säumniszuschläge erlassen.

Steuererleichterungen für Unternehmen- Beim Wiederaufbau ganz

oder teilweise zerstörter Gebäude können auf Antrag im Wirtschaftsjahr der Fer-tigstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren zusätzlich zur normalen Ab-schreibung insgesamt bis zu 30 Prozent der Herstellungs- oder Wiederherstellungskos-ten abgeschrieben werden.

- Bei beweglichen Anlage-gütern, die als Ersatz für vernichtete oder verloren gegangene bewegliche An-lagegüter angeschafft oder hergestellt worden sind, können auf Antrag im Wirt-schaftsjahr der Anschaf-fung oder Herstellung und in den beiden folgenden Wirtschaftsjahren neben der normalen Abschreibung bis zu insgesamt 50 Prozent der Anschaffungs- oder Her-stellungskosten abgeschrie-ben werden. Die Sonderab-schreibungen können nur für Wirtschaftsgüter in An-spruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 angeschafft oder hergestellt werden.

- Wo außergewöhnlich hohe, nicht sofort fi nanzierbare Reparatur- und Wiederbe-schaffungskosten entstehen, kann in begründeten Aus-nahmefällen für die Ersatz-herstellung beziehungsweise Ersatzbeschaffung in Wirt-schaftsjahren, die vor dem 1. Januar 2017 enden, die Bildung einer steuerfreien

Rücklage bis zu 30 Prozent beziehungsweise 50 Prozent der Anschaffungs- und Her-stellungskosten zugelassen werden. Die Gewinnminde-rung durch Sonderabschrei-bungen und Bildung von steuerfreien Rücklagen ist grundsätzlich auf insgesamt 600.000 Euro und jährlich auf 200.000 Euro begrenzt.

- Aufwendungen für die Wie-derherstellung beschädig-ter Betriebsgebäude und beschädigter beweglicher Anlagegüter sowie Aufwen-dungen zur Beseitigung von Schäden am Grund und Bo-den werden ohne nähere Prüfung in den Jahren 2013 bis 2016 als Erhaltungsauf-wand anerkannt. Das gilt bei Gebäuden nur, wenn die Aufwendungen 45.000 Euro nicht übersteigen. Gleiches gilt für Wohngebäude.

- Bei Landwirten, deren Ge-winn nach Durchschnittssät-zen ermittelt wird, kann die Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit durch die Hochwas-serschäden Ertragsausfälle eingetreten sind.

Steuererleichterungen für Privatpersonen- Bei eigengenutzten Woh-

nungen können die, um eine eventuelle Wertsteigerung geminderten, nicht durch Entschädigungszahlungen abgedeckten Aufwendun-

gen für die Beseitigung von Schäden als außergewöhnli-che Belastungen abgezogen werden.

- Wurden Hausrat und ande-re existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) beschä-digt oder vernichtet, können Aufwendungen für die Wie-derbeschaffung als außerge-wöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Vereinfachte SpendenbescheinigungFür den Nachweis von Spen-den, die bis zum 30. Sep-tember 2013 zur Hilfe in Ka-tastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall einge-richtetes Sonderkonto ein-gezahlt werden, genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (zum Beispiel Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg).

AnsprechpartnerAllen Betroffenen wird emp-fohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Ver-bindung zu setzen. Wegen ei-nes gegebenenfalls teilweise in Betracht kommenden Erlas-ses der Grundsteuer aufgrund wesentlicher Ertragsminde-rung gemäß Paragraf 33 GrStG sollten sich die Betroffenen rechtzeitig an die Gemeinden wenden.(Sächsisches Staatsministerium

der Finanzen, 04.06.2013)

Infolge der starken Nieder-schläge und der Hochwasser-situation stiegen landesweit die Grundwasserstände stark an.

Haus- und Grundstücksbe-sitzer können die aktuellen Werte des Landesmessnetzes Grundwasser seit 7. Juni über eine interaktive Karte im In-ternet unter www.grundwas-ser.sachsen.de abrufen.

„Die Auswertung von 83 täg-lich abgerufenen Messstel-len durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat ergeben, dass die Grundwasserstände in den letzten Tagen an nahe-zu allen dieser Messstellen stark gestiegen sind“, sagt Umweltminister Frank Kupfer. „Der Anstieg wird sich in den nächsten Wochen weiter fort-setzen. Das betrifft auch Ge-

biete, die nicht in Flussnähe liegen und demzufolge nicht unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind. Die Ursache liegt dort in den hohen Nie-derschlägen dieses Jahres, insbesondere des vergange-nen Monats. Ich bitte alle Sachsen, sich über die aktu-ellen Grundwasserstände zu informieren, um Schäden an Haus und Einrichtung zu ver-meiden.“

Der Schutz vor Grundwasser liegt in der Eigenverantwor-tung der Haus- und Grund-stücksbesitzer. Unter www.grundwasser.sachsen.de sind unter dem Thema „Grundwas-serauskünfte und -berichte“ auch Hinweise zum Verhalten im Schadensfall aufgeführt.

(Sächsisches Staatsministeri-um für Umwelt und Land-

wirtschaft, 07.06.2013)

Aktuelle Grundwasserstände im Internet

Titelfotos: 1 Kleinbobritzsch – Foto: Eckardt Mlldner; 2 Leisnig – Foto: Landratsamt Mittelsachsen; 3 Döbeln – Foto: André Braun; 4 Penig – Foto: M. Hösel; 5 und 6 Rochlitz – Foto: Ralf Härtel

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19. Juni 2013 / Seite 3

Aufgrund des Hochwassers kann es auch zu einer star-ken Vermehrung von Mücken kommen. Bei uns heimische Stechmücken übertragen in der Regel keine gefährlichen

Infektionskrankheiten. Das Sozialministerium empfi ehlt:• Brutstätten schnellstmög-

lich trocken zu legen, zum Beispiel Pfützen oder mit Wasser gefüllte Behältnisse;

• Mückengitter, Moskitonetze oder ähnliches anzubringen;

• Kinder und Säuglinge weder mit chemischen noch mit ätherischen Mückenabwehr-mitteln einreiben.

• Besser, das Abwehrmittel auf die Kleidung tropfen. Ganz kleine Kinder durch Moskitonetze auf dem Spiel-platz oder Kinderwagen schützen.

Die Hauptbelästigung durch Mücken tritt in den Dämme-rungs- sowie Nachtstunden auf. (12.06.2013)

Die Staatsregierung hat am 4. Juni 2013 eine Soforthilfe als Handgeld für in Not geratene Bürger beschlossen. Zweck der Hilfe ist es, Personen, die unmittelbar vom Juni-Hoch-wasser 2013 betroffen sind, eine schnelle und angemes-sene fi nanzielle Hilfestellung zu geben. Für die Soforthilfe werden insgesamt 30 Millio-nen Euro bereitgestellt. Als Soforthilfe werden einmalig jedem betroffenen Erwach-senen 400 Euro und für je-

des betroffene minderjäh-rige Kind 250 Euro gezahlt. Es werden höchstens 2.000 Euro pro Haushalt ausge-zahlt. Detailinformationen, auch zum Auszahlungs- und Abrechnungsverfahren für die Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte sind in dem entsprechenden Erlass des Staatsministeriums der Finanzen vom 5. Juni 2013 geregelt. Voraussetzung für den Erhalt des Handgeldes ist, wenn Betroffene mit ih-

rem ersten Wohnsitz in einer vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde ge-meldet sind und der selbstge-nutzte Wohnraum geschädigt ist. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohnge-bäuden durch Oberfl ächen-wasser überfl utet wurden und hierdurch Sachschäden entstanden sind. Der Abruf der Mittel ist bis zum 25. Juni möglich. Auch Betroffe-

ne des jüngsten regionalen Hochwasserereignisses am Sonntag (9. Juni 2013) kön-nen die von der Staatsregie-rung beschlossenen Sofort-

hilfen für Hochwasseropfer in Anspruch nehmen.

(05.06.2013 und 10.06.2013)

Sofortprogramme Juni-Hochwasser 2013

Auch durch das jüngste Hoch-wasser in Not geratene Un-ternehmen können eine fi -nanzielle Soforthilfe durch den Freistaat in Anspruch nehmen. Der Freistaat hat ein Soforthilfe-Programm auf den Weg gebracht. Jedes be-troffene Unternehmen erhält

einmalig 1.500 Euro. Dieser Betrag ist eine schnelle und unbürokratische Hilfestel-lung für die unmittelbare Schadensbeseitigung. Emp-fänger sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe sowie Unternehmen der Land- und

Forstwirtschaft, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einer vom Juni-Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebsstätte geschädigt ist. Analog dem Soforthilfepro-gram für betroffene Privat-haushalte bestätigen die

Kommunen den Anspruch auf die Soforthilfe anhand einer schriftlichen Erklärung. Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt durch die Kommunen. Der Betrag von 1.500 Euro soll insbesondere kleine und mitt-lere Unternehmen wie zum Beispiel Handwerksbetriebe

unbürokratisch dabei unter-stützen, schnell wieder den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können. Das Soforthilfe-Programm ist eine Ergänzung zur bereits vom Kabinett in Kraft gesetz-ten Richtlinie Elementarschä-den. (06.06.2013)

Hilfen für betroff ene Bürger

Hilfen für Unternehmen — auch der Land- und Forstwirtschaft sowie Freie Berufe

„Die Trinkwasserversorgung nach dem Hochwasser der vergangenen Tage ist sicher-gestellt. Ebenso deren Qua-lität. Zum einen sind die Wasserwerke, die Trinkwasser aus Uferfi ltrat gewinnen zum Großteil noch außer Betrieb, zum anderen werden durch die Uferfi ltration bakterio-logische Belastungen bereits

deutlich abgesenkt“, so Ge-sundheitsministerin Christine Clauß. Darüber hinaus werden sowohl Roh- als auch Rein-wasserqualität bei den Was-serversorgern zurzeit noch engmaschiger überwacht und die Desinfektionsleistungen entsprechend angepasst. Die Gesundheitsämter überwa-chen das Trinkwasser im Mo-

ment ebenfalls verstärkt und stehen in engem Kontakt zu den Wasserversorgern ihres Zuständigkeitsbereiches. Ver-einzelt wurden örtliche Ab-kochgebote ausgesprochen. Der Zusatz von Chlor — auch wenn der Geruch unangenehm ist, geschieht im Interesse der Gesundheit. Letztlich zeigt der Geruch an, dass das Was-

ser keine Krankheitserreger enthält. Auch in den Gebieten in denen die Trinkwasserver-sorgung durch Wasserwagen erfolgt, wird das gelieferte Wasser vorher geprüft. We-gen der durch die Standzeit und die Außentemperaturen begünstigten Verkeimung ist aber ein Abkochgebot erfor-derlich. Private Brunnen soll-

ten erst nach erfolgreicher Reinigung und Desinfektion in Betrieb genommen werden und wenn die Güte des Was-sers vorher untersucht wurde.

Wenden Sie sich in solchen Fragen an die Gesundheitsäm-ter, die nach wie vor jederzeit erreichbar sind. (12.06.2013)

Gute Trinkwasserqualität nach Hochwasser

Eigentümer oder Eigentü-mergemeinschaften können für ihre hochwassergeschä-digten Wohngebäude jetzt eine Soforthilfe beantragen. Der Freistaat Sachsen stellt dafür insgesamt 15 Millio-nen Euro zur Verfügung. Die entsprechende Richtlinie des Innenministerium ist am

10. Juni 2013 in Kraft getre-ten. Innenminister Markus Ulbig: „Die Menschen brau-chen Hilfe. Mit dem Sofort-programm für Wohngebäude können beschädigte Häuser schneller wieder bewohnbar gemacht werden. Die Unter-stützung gilt auch für dieje-nigen, die am 9. Juni 2013

von Unwettern mit rabiaten Niederschlägen überrascht wurden.“

Die Soforthilfe kann für alle Arbeiten zur Trockenlegung, Sicherung des Hauses durch ersetzen geschädigter Türen oder Fenster sowie die Wie-derherstellung der techni-

schen Ausrüstung (Heizung, Abwasser, Elektrik und Gas) eingesetzt werden. Die An-träge müssen bis 30. Juni 2013 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einge-reicht werden. Der entspre-chende Antrag ist unter www.sab.sachsen.de abrufbar. Vo-raussetzung für den Antrag

ist, dass die Schäden durch Oberfl ächenwasser verur-sacht wurden. Gebäude, die schon länger leer stehen, bei denen Ein-sturzgefahr besteht oder die nach dem Schaden dauerhaft nicht mehr nutzbar sind, sind von der Richtlinie ausgenom-men. (10.06.2013)

Soforthilfe für Wohngebäude

Die Internetseite des Landkreises www.landkreis-mittelsachsen.de wird ständig mit Informationen im Zusammenhang mit dem Hochwasser aktualisiert. Formulare und Hinweise des Freistaates sind auf www.amt24.de zu fi nden.

Quelle der Meldungen: Sächsisches Medieninformationssystem

Mückenschutz in Überschwemmungsgebieten

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Das Hochwasser der zahlrei-chen Flüsse in Mittelsachsen richtete Anfang Juni teilwei-se erhebliche Schäden an. Durch die langanhaltenden Regenfälle waren die Hilfs-kräfte, vor allem die Feuer-wehren, bereits Tage zuvor im Dauereinsatz. Besonders betroffen waren die Städte und Gemeinden entlang der Zwickauer und Freiberger Mulde sowie der Zschopau und der Flöha. Die Pegel übertrafen mancher Orts die Stände von 2002. Am 2. Juni spitzte sich die Lage zu und der Landrat rief um 10:00 Uhr Katastrophenvoralarm und um 13:30 Uhr Katastro-phenalarm für den gesamten Landkreis aus, der am 4. Juni wieder aufgehoben wurde.

In einem solchen Fall über-nimmt der Landkreis die Koordination der Gefahren-abwehr und überregionale Kräfte können angefordert werden. So waren auch im Landkreis das Technische Hilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz und die Bundeswehr im Einsatz. Im Landratsamt kam der Verwaltungsstab zu-sammen. Zusätzlich wurden in Freiberg, Mittweida und Döbeln die Technischen Ein-satzleitungen aufgebaut. Sie koordinierten vor Ort ent-sprechende Maßnahmen.

Die Einsatzkräfte und die Bevölkerung wurden durch zahlreiche freiwillige Helfer

unterstützt, die in den be-troffenen Regionen mit an-packten, um zu retten was zu retten war. Auch bei den Aufräumarbeiten war diese großartige Hilfe zu spüren. Der Solidaritätsgedanke war sehr ausgeprägt!

Landrat Volker Uhlig bedankt sich bei den Einsatzkräften und bei den Menschen, die noch Schlimmeres verhindert haben: „Sie haben sich Tag und Nacht für Leib und Le-ben der Bevölkerung und den Erhalt der Infrastruktur ein-gesetzt. Die Einsätze liefen dank der zuständigen Städ-te und Gemeinden und dem verantwortungsbewussten Handeln der Bevölkerung mit Ruhe und Bedacht.“

Als die meisten dachten, das Schlimmste sei überstanden, gab es am 8. beziehungswei-se 9. Juni schwere Unwetter mit Starkniederschlägen. Die Bobritzsch im südlichen Teil des Landkreises bildete eine Flutwelle aus, die im oberen Bobritzschtal zum Teil größe-re Schäden als 2002 anrichte-te. Auch hier wurde Katastro-phenvoralarm ausgelöst, der mehrere Stunden bestand.

Hilfsangebote großim Landratsamt gingen zahl-reiche Angebote unter andem über das Bürgertelefon ein. So bieten Firmen aus Mittel-sachsen oder auch überregio-nale Unternehmen ihre Hilfe

an – beispielsweise mit der Bereitstellung von Technik, wie Pumpen, Radlader oder Muldenkipper.

Auch Privatpersonen aus ganz Deutschland riefen an, um beim Aufräumen zu hel-fen. Damit die Unterstützung auch schnell dort ankommt, wo sie benötigt wird, werden diese Angebote direkt an die vom Hochwasser betroffenen Städte und Gemeinden wei-tergegeben.

Auf der Internetseite des Landkreises unter www.land-kreis-mittelsachsen.de ist es möglich, per Link die ent-sprechenden Städte und Ge-meinden aufzurufen und die Erreichbarkeit zu erhalten.

Wiederaufbaustab gebildetIm Landratsamt Mittelsach-sen bildete sich am 7. Juni der Wiederaufbaustab „Ju-ni-Hochwasser 2013“ unter der Leitung des Landrates. Ziel ist es, alle Aktivitäten im Landkreis bezüglich des Hochwassers zu bündeln, denn derzeit gehen in den Fachabteilungen zahlreiche Informationen von Ministe-rien, Kammern, Kommunen

und auch Bürgern ein. „Die-se Aufgabe hat innerhalb der Kreisverwaltung absoluten Vorrang“, so Volker Uhlig.

Beispielsweise ging es in ei-ner der Sitzungen um die So-forthilfe des Freistaates für die Kommunen.

Das Geld soll genutzt wer-den, um die Säuberung der

vom Hochwasser betroffe-nen Gebiete und Naturräu-me sowie den kurzfristigen Wiederaufbau zerstörter kommunaler Infrastruktur in den Bereichen Energie-versorgung, Wasser und Ab-wasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bil-dung durchzuführen.

3,75 Millionen Euro stellt der Freistaat dem Landkreis Mittelsachsen zur Verfü-gung.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Döbelns Oberbürgermeister Hans-Joachim Egerer und Landrat Volker Uhlig bei seinem Besuch in Döbeln am 3. Juni. An dem Tag bestand noch Katastro-phenalarm im Landkreis. Foto: André Braun

Ein Blick in den Verwaltungsstab, der die Einsätze und Hilfsangebote im Landkreis koordinierte. Foto: Andrè Kaiser

48 Stunden Katastrophenalarm

Landrat bedankt sich bei den Einsatzkräften. Er aktivierte ei-nen Wiederaufb austab und setzt sich für Programm zur Hilfe der Betroff enen ein.

Landat Volker Uhlig: „Sie haben sich Tag und Nacht für Leib und Leben der Bevölkerung und den Erhalt der Infrastruktur eingesetzt.“

Volker Uhlig zum Wiederaufbau: „Diese Aufgabe hat innerhalb der Kreisverwaltung absoluten Vorrang.“

Einige Zahlen zum Hochwasser

Rund 4 000 Kräfte waren im Landkreis im Einsatz: • 203 Feuerwehren • 47 Technisches Hilfswerk (THW) • 89 Rettungsdienst • Bundeswehr mit 15 Soldaten und Offi zieren und • Polizei mit zusätzlichen 52 Einsatzkräften.

Evakuierungen: Durch die Einsatzkräfte erfolgten 396 Evaku-ierungen. In Abstimmung mit den Kommunen wurde die Un-terbringung vorwiegend in Schulen und Turnhallen ermöglicht. Hauptsächlich von Evakuierungen betroffen war der Raum Dö-beln und Penig. Eine unbekannte größere Anzahl von Betrof-fenen wurde bei Verwandten oder Bekannten aufgenommen.

73 Straßenabschnitte auf Bundes, Staats- und Kreisstraßen waren gleichzeitig gesperrt.

Am Bürgertelefon, das zum Teil 24 Stunden mit bis zu vier Mitarbeitern besetzt war, konnten zahlreiche Fragen beant-wortet und Hinweise gegeben werden.

Bei Rochlitz kam es zu einem Hangabrutsch. Foto: Volker Dietzmann

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Landkreis Mittelsachsen zieht erste Schadensbilanz

Im Rahmen einer Pressekon-ferenz stellte der Landkreis eine erste Schadensbilanz mit Stand vom 12.6. nach dem Ju-ni-Hochwasser vor. Demnach verursachte die Katastrophe in ganz Mittelsachsen Schä-den in Höhe von 173,5 Milli-onen Euro in den Städten und Gemeinden und 8,5 Millionen Euro an der landkreiseigenen Infrastruktur, insgesamt da-mit 182 Millionen Euro.

„Die Schäden im Landkreis sind zum Teil enorm, aber bei Weitem nicht so groß wie 2002“, bilanzierte Land-rat Volker Uhlig. Besonders betroffen waren Kommunen entlang der Zwickauer und Freiberger Mulde, der Zscho-pau und der Flöha. Insgesamt

sei im nördlichen Teil eine größere Zerstörung wie im südlichen Teil zu verzeichnen. Uhlig: „Dies schließt nicht aus, dass punktuell auch dort ähnliche Schäden zu verzeich-nen sind wie 2002.“

In den Tagen zuvor erstellten die Städte und Gemeinden, die Unternehmen und Ein-wohner eine entsprechen-de Aufl istung — so auch der Landkreis für seine Straßen und Immobilien. Alles wurde erfasst: Wohnhäuser, Straßen und Brücken, öffentliche Ge-bäude wie Kindertagesstät-ten und Schulen, aber auch Beschädigungen an Hochwas-serschutzanlagen, Gewässern und wasserbaulichen Anlagen. „Dies kann zunächst nur eine

vorläufi ge Bilanz sein, da sich mitunter Schäden erst deut-lich später zeigen“, ergänzt der erste Beigeordnete Dr. Manfred Graetz. Als Beispiel nannte er Gebäude.

Mit Abstand am stärksten be-troffen ist die Stadt Döbeln mit über 47 Millionen Euro entstandenen Schäden: Fran-kenberg, Rochlitz und Strie-gistal mit jeweils um die 11 Millionen Euro.

Nachdem der entstandene Müll unter der Federführung der EKM Entsorgungsdiens-te Kreis Mittelsachsen GmbH sowie der Entsorgungsunter-nehmen und Kommunen be-seitigt werden konnte, läuft nun überall der Wiederauf-

bau. Zur Finanzierung der Entsorgungskosten erhielt der Landkreis entsprechende Mittel vom Freistaat.

Ferner hat der Freistaat So-forthilfe-Programme für Un-ternehmen, Hauseigentümer und Privatpersonen aufgelegt. Ausführliche Informationen dazu gibt es auf der Seite 3. Darüber hinaus werden auch durch den Landkreis Spenden gesammelt. Diese Gelder hel-fen beim Wiederaufbau und werden durch einen unabhän-gigen Spendenbeirat verteilt.

„Wir schauen nach vorn und hoffen auf weitere fi nanziel-le Unterstützung seitens des Bundes und des Freistaates zur Wiederherstellung der

kommunalen Infrastruktur“, so Landrat Volker Uhlig.

Überblick:Gesamtschäden im Landkreis: 182 Mio. Euro• Städte und Gemeinden:

173,5 Mio. Euro Unternehmen: 53 Mio. Euro Straßen und Brücken:

41,2 Mio. Euro Wohngebäude: 32,8 Mio. Euro Hochwasserschutzanlagen/

Gewässer II. Ordnung/was-serbauliche Anlagen: 18,8 Mio. Euro

Schulen und Kindertages-stätten: 1,4 Mio. Euro

• Landkreiseigene Infrastruktur: 8,5 Mio. Euro Straßen und Brücken:

7,5 Mio. Euro

DANKE-Veranstaltung auf Schloss Augustusburg

• Sparkasse Mittelsachsen Kontonummer: 190014539 Bankleitzahl: 870 520 00 IBAN: DE93 8705 2000 0190 0145 39 BIC: WELADED1FGX

• Kreissparkasse Döbeln Kontonummer: 391004557 Bankleitzahl: 860 554 62 IBAN: DE27 8605 5462 0391 0045 57 BIC: SOLADES1DLN

• Volksbank Mittweida Kontonummer: 197035609 Bankleitzahl: 870 961 24 IBAN: DE52 87096124 0 197035609 BIC: GENODEF1MIW

Bitte spenden Sie für die Opfer des Hochwassers 2013Bitte spenden Sie für die Opfer des Hochwassers 2013Große Teile des Landkreises Mittelsachsen waren stark vom Hochwasser betroffen. Es bestand Katastrophenalarm. Die Flutkatastrophe hat in zahlreichen Städten und Gemeinden unermess-liche Schäden angerichtet, die bei den Aufräumarbeiten sichtbar wurden. Die erschrecken-den Bilder in den Medien haben eine erneute Hilfewelle in Gang gesetzt, die Erinnerungen an die Flutkatastrophe von 2002 hervorbringt. Für alle, die Opfer des Hochwassers im Landkreis Mittelsachsen fi nanziell unterstützen möchten, sind Spendenkonten eingerichtet worden. Das Geld wird über einen Spendenbeirat verteilt.

Zahlungsempfänger: Landratsamt MittelsachsenZahlungsgrund: Spendenkonto Hochwasser 2013

Waldheim, Foto: Stadt Waldheim

Kleinbobritzsch, Foto: Eckardt Mildner Großschirma, Foto: Stadt Großschirma

Döbeln, Foto: André Braun

Die geplante Veranstaltung anlässlich des Jubiläums „Fünf Jahre Landkreis Mittel-sachsen – Zusammenwachsen für die Region“ wird nun vor-wiegend als Dankeschön-Ver-anstaltung für die Helfer der Hochwasserkatastrophe im Rahmen der Familientage auf Schloss Augustusburg durch-

geführt. Schon Ende April wurden Vertreter der Staats-regierung, von Parlamenten, Kommunen, Vereinen und Verbänden sowie alle Mit-glieder des Kreistages hierzu eingeladen.

„Das Hochwasser-Ereignis wird den Landkreis und die

Menschen nachhaltig prä-gen. Wir erlebten Hilfs-kräfte, die Tag und Nacht für die Menschen in den betroffenen Gebieten im Einsatz waren. Die meisten sind ehrenamtlich tätig“, so Landrat Volker Uhlig. Stell-vertretend für die vielen Einsatzkräfte werden des-

halb alle Gemeindewehr-leiter auf die Augustusburg eingeladen. Die Schäden sind gerade im privaten Be-reich immens und teilweise existenzbedrohend im Be-reich der Wirtschaft und im Gewerbe. „Deshalb möchten wir diesen Abend nutzen, um ganz aktiv um Spenden

für die Opfer der Katastro-phe zu werben, aber auch um den Einsatz aller, die ge-holfen haben, zu würdigen“, verdeutlichte der Landrat. Mitwirkende des bunten Abendprogramms kommen unter anderem auch aus den Partnerlandkreisen Calw und Gleiwitz.

DöbelnInfolge des Hochwassers ist die Döbelner Geschäftsstelle des Jobcenters Mittelsachsen im Erdgeschoss des Gebäudes Burgstraße 34, 04720 Döbeln, nicht nutzbar. Bis auf Weite-

res gilt für persönliche Vor-sprachen folgende Besucher-anschrift:• Jobcenter Mittelsachsen Geschäftsstelle Döbeln Bahnhofstraße 22 04720 Döbeln

Ab sofort ist die Geschäfts-stelle Döbeln des Jobcenters Mittelsachsen telefonisch wieder über die zentrale Ein-wahl

Tel. 03431 626-200 zu erreichen.

RochlitzSeit 13. Juni ist die Geschäfts-stelle Rochlitz des Jobcenters Mittelsachsen zu den bekann-ten Öffnungszeiten wieder dienstbereit. Die Geschäfts-stelle ist wie folgt erreichbar:

• Jobcenter Mittelsachsen Geschäftsstelle Rochlitz Sternstraße 1, 09306 Rochlitz Tel. Bereich Markt/ Integration 03737 7815-201 Tel. Bereich Geldleistungen 03737 7815-200

Jobcenter Mittelsachsen: Dienstbereitschaft der Geschäftsstellen Rochlitz und Döbeln

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Vor fast genau fünf Jahren wur-de der Landkreis Mittelsachsen gegründet. Ein Jubiläum, das mit einem großen Fest gefeiert werden sollte. Deshalb began-nen bereits im vergangenen Jahr die Planungen für zwei erlebnis-reiche Tage auf Schloss Augus-tusburg durch den Mittelsächsi-schen Kultursommer.„Nach den jüngsten Ereignis-sen haben wir intensiv darüber nachgedacht, ob wir das Fest so wie geplant veranstalten können“, erklärt Landrat Vol-ker Uhlig. Nach der Abwägung und auch mit Berücksichtigung des enormen organisatorischen Aufwandes in den vergangenen Monaten ist ein positives Votum gefallen. „Denn das Fest ist auch ein Zeichen. Ein Zeichen dafür, dass es weiter geht, dass wir nach vorn blicken“, so Uhlig. Das ganze Schloss bis weit hinein in die Stadt wird ein riesiges Fest-gelände. Über 50 Vereine und Institutionen aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Mit-telsachsen und aus allen Teilen des Landkreises stellen sich und ihre Arbeit vor. Zahlreiche Händ-ler präsentieren sich auf einem historischen Markt und verkau-

fen Produkte, die meist aus dem Landkreis kommen. „Mittelsach-sen ist lebendig, lebens- und liebenswert und das kommt dort zum Ausdruck“, erklärt der Landrat. Mehrere Bühnen sind aufgebaut und es erwartet die großen und kleinen Besucher an den beiden Tagen ein bunter Strauß aus Tanz, Musik, Theater – und Puppenspiel. Außerdem gibt es Angebote zum Basteln, Spielaktionen und viele Mit-machaktionen auf die Besucher. Auch die Partnerlandkreise von Mittelsachsen werden sich an diesem Wochenende präsentie-ren und ein großer bunter Markt mit allerlei Handwerkskunst ist zu bestaunen. An beiden Tagen ist der Eintritt für die Veran-staltung frei. Das ausführliche Programm gibt es auch in Kürze im Internet auf www.landkreis-mittelsachsen.de und www.mit-telsachsen.de.Das Fest wird ermöglicht durch die freundliche Unterstützung der Sparkasse Mittelsachsen, die auch ihr 190-jähriges Bestehen feiert sowie der Kreissparkasse Döbeln, der Vereinigten Gesund-heitseinrichtungen Mittelsachsen GmbH, Eins Energie und Envia M.

Familientage auf Schloss Augustusburg

Vielseitig und bunt sind der Landkreis und das Leben in Mittel-sachsen - das wird während der Familientage in Augustusburg präsentiert.

Was bedeutet für Sie Nach-haltigkeit heute?Wirtschaften ist kein Selbst-zweck. Materielle und ideel-le Werte sind die Basis einer jeden Geschäftstätigkeit. Als Geschäftsführer einer kom-munalen Beteiligungsgesell-schaft bedeutet mir Nach-haltigkeit, unsere Geschäfte so zu führen, dass wir einen Mehrwert schaffen, der un-serer Region von Nutzen ist und bei allem was wir tun, so verantwortlich mit unseren Ressourcen umzugehen und zu handeln, dass wir die Inte-

ressen zukünftiger Generati-onen beachten sowie die der Menschen heute. Das schließt die Wirtschaft, Institutionen und Verwaltungen ebenso ein wie jeden Einzelnen.

Welchen Bezug haben Sie als Unternehmer und Mitglied des Konventes zum Thema Nachhaltigkeit?Der Konvent für die Wirt-schaftsregion Mittelsachsen besteht aus sieben Vertre-tern der Wirtschaft und Wis-senschaft des Landkreises Mittelsachsen. Er setzt den Rahmen für die Aufgaben des Regionalmanagements mit den zentralen Themen: Standortmarketing, Techno-logietransfer und Fachkräf-te. Mir geht es in erster Linie

darum, bestehende Nachhal-tigkeitsprojekte und -initiati-ven weiter voran zu treiben und inhaltlich zu vertiefen. Die Wirtschaftsregion Mittel-sachsen steht auch wie alle anderen Regionen vor globa-len Herausforderungen mit komplexen Strukturen, wie beispielweise der Energie-nachfrage, des Klimawandels, der Wirtschaftsentwicklung und der sozialen Gerechtig-keit. Nachhaltige Entwicklung impliziert aber auch Grenzen und Verzicht. Außerdem wer-den heute die Begriffe „nach-haltig“ und „Nachhaltigkeit“ infl ationär und zudem oft falsch oder missverständlich verwendet und alles Mögliche mit diesem Attribut versehen. Zugleich treffen wir jedoch in

vielen Bereichen bereits auf Nachhaltigkeit in ihrem ur-sprünglichen, positiven Sinn.

Wie kann jeder Einzelne mit dem Thema umgehen und die Wirtschaftsregion Mittel-sachsen nachhaltig stärken?Ich denke hier insbesondere an die Bemühungen um mehr Ressourceneffi zienz und Res-sourcenschonung. Diese The-men bewegen auch die Men-schen und die Unternehmen in Mittelsachsen. Die Techni-sche Universität Bergakade-mie Freiberg, deren Leitge-danke in Forschung und Lehre die nachhaltige Entwicklung entlang der Wertschöpfungs-kette ist, bietet zugleich ide-ale Voraussetzungen für die Entwicklung zukunftsfähiger

Ideen und Innovationen, von denen die Wirtschaft und jeder Einzelne profi tieren kann. Es lohnt sich also noch intensiver und gemeinsam darüber nachzudenken, wie wir wirtschaftliche, soziale und umweltpolitische Aspek-te unter einen Hut bringen und somit der Nachhaltig-keit wichtige Impulse geben können. Unsere Region hat aus der Tradition heraus vie-le Kompetenzen, gerade auf den Gebieten, die angesichts fortschreitender Globalisie-rung und knapper Ressourcen immer wichtiger werden. Die-sen Vorsprung durch intensive Zusammenarbeit in vorhande-nen Netzwerken auszubauen ist ein erklärtes Ziel unserer Unternehmungen.

Nachhaltigkeitsregion Mittelsachsen – nachhaltig für eine starke Wirtschaft

Der Landkreis vermarktet sich seit 2011 als Nachhaltigkeitsregion. Dazu kommen Persönlichkeiten aus den verschiedensten Berei-chen des Landkreises im Mittelsachsenkurier zu Wort. Heute: Erich Fritz, Geschäftsführer der SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH in Freiberg und Mitglied des Konventes für die Wirtschaftsregion Mittelsachsen.

Erich Fritz

Page 7: Spenden helfen! - Mittelsachsen › fileadmin › ... · der Finanzen, 04.06.2013) Infolge der starken Nieder-schläge und der Hochwasser-situation stiegen landesweit die Grundwasserstände

19. Juni 2013 / Seite 7

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Einladung zur öff entlichen Sitzung des Kreistages Mittelsachsen am Mittwoch, 26. Juni 2013Ort: Berufl iches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach“, 09599 Freiberg, Schachtweg 2 – Veranstaltungssaal –

Beginn: 15:00 Uhr

Tagesordnung –25. öffentliche Sitzung:

1. Eröffnung der Sitzung

2. Informationen des Landrates

3. Bericht der Geschäftsführerin über die Arbeit des Jobcenters Mittelsachsen

4. Einteilung des Landkreises Mittelsachsen in Wahlkreise zur Wahl des Kreistages am 25. Mai 2014 Beschlussvorlage KT 348/13

5. Ermächtigung des Landrates zur Vergabe von Schulbüchern für das Schuljahr 2013/2014 Beschlussvorlage KT 349/13

6. Ermächtigung des Ausschusses für Umwelt und Technik zur Vergabe der Lieferung von Auftausalz an die Straßenmeistereien des Landkreises für die Winterperiode 2013/2014

Beschlussvorlage KT 350/13

7. Ausländerbeauftragte7.1 Bericht der Ausländerbeauftragten „Migration/Integration im Landkreis – Rückblick und Ausblick“7.2 Bestellung einer/s hauptamtlichen Ausländerbeauftragte/n des Landkreises Mittelsachsen Beschlussvorlage KT 351/13

8. Vorsitzende des Behindertenbeirates8.1 Bericht der Vorsitzenden des Behindertenbeirates über das vergangene Jahr8.2 Ersetzung eines Mitgliedes des Behindertenbeirates Beschlussvorlage KT 352/13

9. Bestellung der stellvertretenden Kassenverwalterin für den Landkreis Mittelsachsen Beschlussvorlage KT 353/13

10. Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahlausschüsse zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen in den Amtsgerichtsbezirken Döbeln und Freiberg

Beschlussvorlage KT 354/13

11. Wahl eines Stellvertreters für die Mitglieder der Gruppe der übrigen weiteren Mitglieder für den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Döbeln

Beschlussvorlage KT 355/13

12. Besetzung des Ehrenamtes der/des Behindertenbeauftragten Beschlussvorlage KT 356/13

13. Ausscheiden eines stimmberechtigten Mitgliedes aus dem Jugendhilfeausschuss (Kreissportbund Mittelsachsen e. V.)

Beschlussvorlage KT 357/13

14. Ausscheiden eines stimmberechtigten Mitgliedes aus dem Jugendhilfeausschuss (Kreisjugendring Mittelsachsen e. V.)

Beschlussvorlage KT 358/13

15. Personalmanagementkonzept des Landkreises Mittelsachsen 2013 -2020 Informationsvorlage 359/13

16. Information zur Fortschreibung des Haushaltentwicklungskonzeptes Informationsvorlage 360/13

17. Anfragen der Kreisräte

18. Sonstiges

Sitzungspause: 17:00 – 17:30 UhrInteressierte Bürger sind herzlich eingeladen.

Volker UhligLandrat

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermes-sungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatas-ters geändert:

Betroffene FlurstückeGemarkung: Ziegra (2988): 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269/1, 269/2, 269/3Gemarkung: Wöllsdorf (2978): 6, 7, 9/2, 26Gemarkung: Heyda (2854): 20Gemarkung: Knobelsdorf (2855): 1/2, 2, 4/2, 4/3, 4/4, 7/2, 9/2, 9/3, 14, 31/2, 35, 48, 51/1, 53/2, 53/5, 53/7, 54/1, 55, 57, 62, 74/2, 99, 101/1, 102, 114, 115/2, 128/1, 155, 157

Art der Änderung1. Änderung der Flurstücksnummer2. Änderung der Gemarkung 3. Aktualisierung der Nutzungsart4. Änderung der Lagebezeichnung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Be-kanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 20.06.2013 bis zum 19.07.2013 in der Geschäftsstelle des Refe-rates Vermessung und Gutachterstelle, Straße des Friedens 9 a, Gebäude 2, 04720 Döbeln in der Zeit

Mo. 09:00 – 12:00 UhrDi. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. nach VereinbarungDo. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unse-rer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:Die Änderung der Flurstücksnummer stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittel-sachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Frei-berg (Hausanschrift: Abt. Kreisentwicklung und Bauen, Ref. Vermessung und Gutachterstelle, Straße des Friedens 9a, Geb. 2, 04720 Döbeln) zu erheben.

Döbeln, den 31.05.2013

gez. Lindner-KleinReferatsleiterin

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Kata-stergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt durch Art. 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 140) in der jeweils geltenden Fassung.

Der Kreistag Mittelsachsen führt in seiner Sit-zung am Mittwoch, 26.06.2013, 17:30 Uhr, eine Bürgerfragestunde durch. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu Kreisangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Die Fragen sind in der Kreistagssitzung am 26. Juni 2013 möglichst bis Sitzungsbeginn durch die anwesenden Einwohner und durch die ihnen nach § 9 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen gleichgestellten Personen so-wie Vertreter von Bürgerinitiativen anzumelden bzw. nach Aufruf der Bürgerfragestunde durch den Vorsitzenden zu stellen. Der Kreistag setzt

seine Beratung fort, sobald keine Fragen mehr vorliegen. Anfragen, die während der Beratung unbeantwortet bleiben, da der Sachverhalt erst durch weitere Prüfung geklärt werden muss, werden schriftlich durch die Landkreisverwal-tung beantwortet.

Der Kreistag Mittelsachsen tagt im Saal des Be-rufl ichen Schulzentrums für Technik und Wirt-schaft „Julius Weisbach“ in 09599 Freiberg, Schachtweg 2.

Volker UhligLandrat

Bürgerfragestunde im Kreistag

Off enlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz1 (SächsVermKatG)

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Ver-messungsbehörde hat Daten des Liegenschafts-katasters geändert:

Betroffene FlurstückeGemeinde/Stadt: BurgstädtGemarkung: Göppersdorf (2106)2/3, 3/1, 5/5, 5/6, 6/4, 6/7, 6a, 8/3, 11, 12, 12a, 13, 14, 16/1, 16a, 16b, 16c, 20/3, 20/5, 20/6, 20/8, 21, 30/1, 31, 34, 35, 37d, 38/1, 39/1, 42, 45, 46/5, 46/10, 46d, 48/2, 48/3, 48a, 48b, 48c, 48e, 49/2, 49/3, 49/7, 54, 58/3, 60/2, 61/1, 61/3, 62/1, 65, 66, 66a, 68/2, 69/2, 69/4, 69a, 70/2, 72/1, 73/4, 73/6, 75, 77, 78, 80, 83/2, 84/3, 84/4, 84/b, 84c, 84d, 84e, 84f, 84g, 86/4, 86/18, 86i, 87/2, 88/1, 88/2, 89b, 89d, 92, 94/3, 96/1, 96/3, 96a, 97/2, 105/13, 110a, 112, 114, 114b, 115/2, 116/1, 116/5, 116/6, 116c, 116d, 116e, 117a, 118, 119, 120, 125, 129/1, 132, 133/2, 133/11, 137, 154/1, 154/2, 157, 158/1, 158/2, 160/7, 164/1, 165/1, 171/2, 176/1, 176/2, 176/3, 176/7, 177/1, 177/2, 177b, 178/7, 178/10, 179a, 188/1, 188b, 199, 200, 203, 203a, 222, 235/2, 249a, 249b, 249d, 255/2, 313h, 313i, 313v, 313w, 313y, 313z, 313/24, 313/26, 313/28, 313/33, 313/34, 313/37, 319, 319/4, 319a, 319d, 319k, 319q, 319r, 319t, 319u, 319v, 320, 320a, 327/2, 327b, 327h, 327i, 327k, 328/5, 328c, 328d, 329, 329d, 329f, 330/3, 330c, 335, 373/8, 609

Art der Änderung1. Änderung des Gebäudenachweises 2. Änderung der Angaben zur Nutzung 3. Änderung der Angabe der Lagebezeichnung

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Be-kanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs.

3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 20.06.2013 bis zum 19.07.2013 in der Geschäftsstelle des Re-ferates Vermessung und Gutachterstelle Straße des Friedens 9a, Gebäude 2, 04720 Döbeln, in der Zeit

Mo. 09:00 – 12:00 UhrDi. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mi. nach VereinbarungDo. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Än-derungen einzusehen.

Döbeln, den 30.05.2013

gez. Lindner-KleinReferatsleiterin

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sach-sen (Sächsisches Vermessungs- und Kataster-gesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt durch Art. 2 des Gesetzes über das Geoinformationswesen im Freistaat Sachsen vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 140) in der jeweils gel-tenden Fassung.

Off enlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz1 (SächsVermKatG)

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2013 die Vorschlagslisten für die Ju-gendschöffen der Amtsgerichte Freiberg und Döbeln aufgestellt.

Die Vorschlagslisten werden in der Zeit vom 20.06.2013 – 26.06.2013 in der Abteilung Jugend und Familie des Landratsamtes Mittelsachsen in 09648 Mittweida, Am Landratsamt 03, Haus A, Zimmer 501 zu jedermanns Einsicht aufgelegt.

Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche nach Ablauf der Aufl egungsfrist bei der Abteilung Jugend und Familie oder dem je-

weiligen Amtsgericht schriftlich oder zu Pro-tokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagslisten Personen aufgenommen sind, die gemäß Nummer 34 so-wie den Nummern 6 bis 8 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staats-ministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) in der ab 15.03.2013 gültigen Fassung nicht aufgenom-men werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).

Vorschlagslisten Jugendschöff en

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Aufgrund des § 12 Abs. 1 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl S. 137), das zuletzt durch Arti-kel 2 des Gesetzes vom 08. Juni 2012 (SächsGV-Bl. S. 308, 318) geändert worden ist, und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Reitwege (Reitwege VO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBL 1995 S. 6), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 450) geändert worden ist, wird Folgendes ver-fügt:

1. Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken werden Reitwege im Wald vom 18.07.2013 bis 20.07.2013 als Tagesauswei-sung ausgewiesen:- Stadt Roßwein, Gemarkung Troischau, Flurstücke 1/9

- Stadt Frankenberg, Gemarkung Langenstrie-gis, Flurstücke 787/0, 788/0, 807/1, 799/0, 798/0, 797/0, 794/0

2. In 2 topographischen Karten im Maßstab 1:15.000 und 1:5.000 wurde der genaue Verlauf der Tagesausweisung von Reitwegen

rot markiert. Die Karte ist wesentlicher Bestandteil dieser

Verfügung.

Die Karte zum Reitwegeverlauf und die Begrün-dung für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde (Landratsamt Mittelsachsen, Abt. Umwelt, Forst und Land-wirtschaft, Referat 23.2 Forst und Jagd, Sitz: Am Rotvorwerk 3, 09599 Freiberg) während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittel-sachsen, Sitz Freiberg, Frauensteiner Straße 43 in 09599 Freiberg, Widerspruch eingelegt wer-den.

Freiberg, den 21.05.2013

Volker Uhlig - Siegel -

Neubau der Halle 1 sowie Errichtung und Betrieb einer HCM-Gießanlage mit Aluminiumschmiede am Standort Berthelsdorfer Straße 8 in 09618 Brand-Erbisdorf, Gemarkung Brand, Flurstücke 262 a, 262 p, 262/14 und 262/18

Az.: 23.5-561103-050/015-03.04/1-12/06

Bezug nehmend auf die Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 17. April

2013, erschienen in der Ausgabe Nr. 06/13 vom 17. April 2013 des Mittelsachsenkuriers sowie im Internet unter www.landkreis-mittelsach-sen.de bezüglich des Vorhabens der Bharat Forge Aluminiumtechnik GmbH & Co. KG, Ber-thelsdorfer Straße 8 in 09618 Brand-Erbisdorf macht das Landratsamt Mittelsachsen gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (Verordnung über das Genehmigungs-

verfahren – 9. BImSchV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. | S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. | S. 2470), bekannt, dass der anberaumte Erörterungster-min am 11. Juli 2013 im Hotel Brander Hof, Markt 4 in 09618 Brand-Erbisdorf aufgehoben ist. Die genannte Aufhebung wird ebenso im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Verfah-renshandlung gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV nicht selbständig anfechtbar ist.

Freiberg, den 12. Juni 2013Landratsamt Mittelsachsen

Volker UhligLandrat

zur Auslegung der Stellungnahme des tsche-chischen Umweltministeriums bezüglich der Bewertung der Einfl ussnahme auf die Umwelt durch das Vorhaben:

Errichtung und Betrieb der Windfarm „VTE Moldava“ in der Tschechischen Republik

Die Firma EP Renewables a. s., Pobřežní 297/14, 186 00 Praha 8 (Tschechische Republik) beab-sichtigt, südöstlich der Gemeinde Moldava 18 Windkraftanlagen mit einer jeweiligen elektri-schen Nennleistung von 3 MW zu errichten und zu betreiben. Vorgesehen ist der Typ VESTAS V112 mit einer Nabenhöhe von 119 m und einem Rotordurchmesser von 112 m, alternativ ENER-CON E101 mit einer Nabenhöhe von 135 m und einem Rotordurchmesser von 101 m oder SIE-

MENS SWT101 mit einer Nabenhöhe von 130 m und einem Rotordurchmesser von 101 m.

Da als Folge der Realisierung des Vorhabens grenzüberschreitende Auswirkungen auf deut-sches Territorium möglich sind, war entspre-chend der Espoo-Konvention vom 25.02.1991 i. V. m. § 9b des Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 15 G vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) eine grenzüberschreitende Umwelt-verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Artikel 4 Abs. 2 und Artikel 3 Abs. 8 der Espoo-Konvention ist die Öffentlichkeit in dem betrof-fenen Staat frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Der Öffentlichkeit wurde Gelegen-heit zur Beteiligung durch Unterrichtung über

das Vorhaben einschließlich über die Dokumen-tation zur Umweltverträglichkeitsprüfung und die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. In der Folge sind entsprechende Stellungnahmen bzw. Einwendungen von Seiten der Öffentlich-keit an das tschechische Umweltministerium in Prag gesendet worden. Im Ergebnis übermittelte das tschechische Umweltministerium dem Land-ratsamt Mittelsachsen seine Stellungnahme zur Bewertung der Einfl ussnahme auf die Umwelt durch das Vorhaben.

Die Stellungnahme zur Bewertung der Ein-fl ussnahme des Vorhabens auf die Umwelt (in deutscher Sprache) sowie die dazugehörigen Anlagen (in tschechischer Sprache) liegen im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Referat Immissions-

schutz, Zimmer V.204, Leipziger Str. 4, in 09599 Freiberg sowie in der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, An der Schanze 1, Zimmer 104 (Bauamt), 09623 Rechenberg-Bienenmühle vom 19.06.2013 bis einschließlich 09.07.2013 zur Einsichtnahme für jedermann während der je-weiligen Sprechzeiten öffentlich aus.

Die Stellungnahme (in deutscher Sprache) ist ab 19.06.2013 außerdem im Internet unter „http://www.landkreis-mittelsachsen.de/be-kanntmachungen.html“ einsehbar.

Freiberg, den 03.06.2013Landratsamt Mittelsachsen

Volker UhligLandrat

Öff entliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 03.06.2013

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Mittelsachsen/untere Forstbehörde zur Tagesausweisung von Reitwegen im Wald im Landkreis Mittelsachsen anlässlich des Stafettenritts zur Islandpferde WM 2013 in Berlin

Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)vom 12. Juni 2013

Erscheinungstermine Mittelsachsenkurier2. Halbjahr 2013Ausgabe Redaktionsschluss Erscheinungstermin 12/13 27.06.2013 10.07.2013

13/13 11.07.2013 24.07.2013

14/13 24.07.2013 03.08.2013

15/13 08.08.2013 21.08.2013

16/13 22.08.2013 04.09.2013

17/13 05.09.2013 18.09.2013

18/13 26.09.2013 09.10.2013

19/13 10.10.2013 23.10.2013

20/13 24.10.2013 06.11.2013

21/13 07.11.2013 21.11.2013

22/13 21.11.2013 04.12.2013

23/13 05.12.2013 18.12.2013

Die Verbandsversammlung des AVN hat am 16.05.2013 die Jahresrechnung 2012 des Ver-bandes festgestellt. Das Haushaltsjahr 2012 schließt in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.111.205,29 €. Davon im Verwal-tungshaushalt mit 3.073.764,69 € und im Ver-mögenshaushalt mit 37.440,60 €.

Die Jahresrechnung schließt ohne Fehlbetrag ab. Der rechnungsmäßige Kassenbestand be-läuft sich zum 31.12.2012 auf 102.147,36 €. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht

liegen vom 24.06. – 02.07.2013 während der üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht-nahme in folgenden Einrichtungen aus:

− EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Außenstelle Kreisabfallanlage Hohen-lauft, Hohenlauft 11 A, in 04741 Roßwein

− LRA Nordsachsen, Schlossstraße 27, Bürgerbü-ro in 04860 Torgau.

Dr. Graetz Liquidator

Abfallverband Nordsachsen i. L. Öff entliche Bekanntmachung

Wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Haltung und zur getrennten Aufzucht von Rindern durch Errichtung und Betrieb eines Milchviehstalles, eines Melkzentrums, eines Gärrestlagers, einer Bergehalle sowie Sanie-rung des Stalles 5 und Abriss einzelner Gebäude innerhalb der bestehenden Milchviehanlage auf den Flurstücken Nr. 80/6, 440/2, 440/3, 445/2, 461/3 und 444a der Gemarkung Nassau

Az.: 23.5-561103-170/008-7.1.5-13/01

Gemäß § 3a UVPG in der Fassung der Bekannt-machung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zu-letzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 08.04.2013 (BGBl. I S. 734) wird Folgendes be-kannt gemacht:

Die Agrargenossenschaft Nassau e. G., Dorf-straße 31, 09623 Frauenstein OT Nassau, be-antragte mit Datum vom 23.11.2012 gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), in der Neufassung der Bekanntmachung von 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. Nr. 7.1.5 des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BIm-SchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 14.03.1997 (BGBl. I S. 504), in der Neufassung der Bekanntmachung vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) die immissions-schutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Haltung und zur getrennten Aufzucht von Rindern durch Errichtung und Betrieb eines Milchviehstalles, eines Melkzentrums, eines Gärrestlagers, einer Bergehalle sowie durch Sanierung des Stalles 5 und Abriss einzelner Gebäude innerhalb der be-

stehenden Milchviehanlage auf den Flurstücken Nr. 80/6, 440/2, 440/3, 445/2, 461/3 und 444a der Gemarkung Nassau.

Das beantragte Vorhaben ist in Nr. 7.5.1 und Nr. 9.1.1.3, Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG auf-geführt und bedarf daher einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 2 der Anlage 2 des UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Mittelsach-sen mit Eröffnung des immissionsschutzrecht-lichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass durch die beantragte Errichtung und Inbe-triebnahme des Milchviehstalles, des Melkzent-rums, des Gärrestlagers, der Bergehalle sowie die Sanierung des Stalles 5 und Abriss einzelner Gebäude innerhalb der bestehenden Milchvieh-anlage keine erheblichen nachteiligen Auswir-kungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Eine Pfl icht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung wurde daher nicht festgestellt. Die Entscheidung des Landratsamtes Mittelsach-sen zur Entbehrlichkeit einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 3a Satz 2, 2. Halbsatz, UVPG öffentlich bekannt gemacht.Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3a Satz 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Mittelsachsen nicht selbstständig anfechtbar ist.

Freiberg, den 06.06.2013

UhligLandrat

Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 06.06.2013

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Solisten: Friederike Meinel/So-pran; Heiko Börner/Tenor; Jo-achim Goltz/Bariton; Leitung: Generalmusikdirektor Stefan Fraas

Sa., 22. Juni • 20.30 Uhr Einlass: 19 Uhr Für die Band „dIRE sTRATS“, die durch Krankheit verhindert ist, kommt Queen Mania um-rahmt von einer einzigartigen Feuer- und Laser-Show. Queen ist eine 1970 gegründete briti-sche Rockband. Ihre Besetzung mit Freddie Mercury, Brian May, Roger Taylor und dem An-fang 1971 dazugekommenen John Deacon blieb mehr als zwei Jahrzehnte lang unver-ändert. Queen Mania ist eine grandiose Show, die durch die Geschichte und Karriere einer der berühmtesten Bands der Musikgeschichte führt. Queen Mania spielen seit 2007 auf allen großen Festivals in Euro-pa. Diese Queen Tribute-Show bietet eine absolut originalge-treue Liveshow, die die Illusion eines echten Queenkonzerts entstehen lässt.

Musikalische Sommer-nachtsträume im Schloss-park Lichtenwalde Sa., 22. Juni • 19 Uhr "Kauf Dir einen bunten Luft-ballon..." — Ein Fest der Sin-ne und Begegnungen – Musik, erlebnisreiche Attraktionen und kulinarische Genüsse: klassische Musik mit Cello-konzerten, Salonmusik, Jazz, Harfenklängen und Streichern der Mittelsächsischen Philhar-monie und der Robert-Schu-mann-Philharmonie Chemnitz verwöhnen. Karten unter: 037206 5200

„Mein lieber Herr Käte“ Luther in Lichtenberg zum Johannistag Mo., 24. Juni • 19 Uhr Erstmals geben sich Martin Lu-ther und Katharina von Bora zum Johannistag in der Kirchge-meinde Lichtenberg die Ehre. Mitwirkende: Norbert Hein, Irina Schädlich, Jörn Hänsel, Burgbergchor — Leitung: Micha-el Albrecht, Kirchenchor — Lei-tung: Sabine Döring, Posaunen-chor — Leitung: Sabine Döring

Wechselburger Klosterklänge Sa., 29. Juni • 18.30 UhrEin Konzert mit dem Ensemb-le „Amarcord“ in der Basilika. Der zweimalige Echo-Klassik-Preisträger ist mittlerweile ein Synonym für höchste vo-kale Klangkultur: Zu erleben sein werden bekannte Kom-positionen unter anderem von O. di Lasso, H. Schütz, P. Zallamella.

Mittelsächsisches Sänger-treffen im Schlosspark Lichtenwalde So., 30. Juni • 13 Uhr In Zusammenarbeit mit dem Westsächsischen Chorverband laden wir ein, einem breit gefächerten Programm vom deutschen Volkslied bis hin zu klassischen und romantischen Chorsätzen zu lauschen. Höhepunkt ab 15:30 Uhr: Chorkonzert auf dem Kon-zertplatz, Moderation: Birgit Lehmann.Karten unter Tel. 03737 783 222

Mehr Informationen unter www.mittelsachsen.de

Veranstaltungen des Mittelsächsischen Kultursommers

Performance zum Stein – zwei Veranstaltungen auf dem Rochlitzer BergFr., 21. Juni • 20.30 UhrEinlass: 19 Uhr „Richard trifft Guiseppe – Gro-ße Wagner- und Verdi-Gala"-Berühmte Opernausschnitte der Jubilare von Wagners „Einzug der Gäste“ aus „Tannhäuser“ bis

hin zu Verdis „Triumphmarsch“ aus Aida. Dieses einmalige Klassik-Open-Air wird beglei-tet von einem Zauber aus Feuer und Licht. Mitwirkende: Vogtlandphilharmonie Greiz/Reichenbach, Sachsenringchor Zwickau, Kammerchor des Cla-ra-Wieck-Gymnasiums Zwickau und Chemnitzer Singakademie;

In insgesamt dreizehn Kursen wurden im ILE-Gebiet „Silbernes Erzgebirge“ bereits über 120 In-teressierte im Umgang mit dem Computer allgemein und zum In-ternet ganz speziell geschult. Das Projekt "Mitten in Sachsen – fi t im Internet" ist ein von der Europä-ischen Union und dem Freistaat Sachsen gefördertes Projekt der GSQ Gesellschaft für Strukturent-wicklung und Qualifi zierung mbH Freiberg (GSQ). Die gute Zusam-menarbeit mit den Gemeindever-waltungen, Schulen und weiteren Partnern macht es möglich, die Kurse regional anzubieten. Wer älter als 50 Jahre ist (aber noch keine Rentnerin/kein Rentner) und Interesse hat, fi t im Umgang mit Computer, Internet & Co. zu werden, kann sich zu weiteren Lehrgängen informieren.

Kontakt:GSQ Freiberg mbH

Halsbrücker Str. 34, 09599 Freiberg

ProjektkoordinatorinLisa Berner

Tel. 03731 7980111 Fax 03731 7980199

E-Mail fi [email protected]

KURZ NOTIERT

Generation 50+ fi t für PC und Internet

Kreisarchiv Döbeln

Das Landratsamt informiert, dass das Kreisarchiv Döbeln in der Zeit vom 8. bis 26. Juli geschlossen ist.

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