Sport mit dem Hund · 2014. 2. 9. · Die IRV-Prüfungsordnung für Gebrauchshunde und den...

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Sport mit dem Hund Prüfungsordnungen

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Sport mit dem HundPrüfungsordnungen

Prüfungsordnungenfür den Sport mit dem Hund

des

Internationalen Rassehund-Verbandes e.V. (im Internationalen Sprachgebrauch IPDF)

Stand Oktober 2013

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IRV e. V. (IPDF)Brunnenstraße 9832584 LöhneTel.: 05732 / 89 19 68Fax: 05732 / 8 14 13www.irv-loehne.de

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Die IRV-Prüfungsordnung für Gebrauchshunde und den Breitensport mit dem Hund halten Sie in Ihren Händen. Vom Au�au der Zusammensetzung und dem Inhalt haben die Autoren ihr Ziel, mit dieser ersten alleinigen Prüfungsordnung des IRV ein vereinsindividuelles Werk zu schaffen, erreicht.

Gerade im Gebrauchshundesport wird erstmals praxisfern der Sporthund und die krea�ve Beschä�igung mit dem ältesten Begleiter des Menschen in den Vorder-grund gestellt. Damit übernimmt der IRV erstmals in der Geschichte des Hunde-sports eine Vorreiterstellung ein, die ihm kein Kri�ker zugetraut hat.

Die führenden Sportkynologen haben mit viel Fleiß und Energie eine Grundlage geschaffen, die es jedem interessiertem Hundebesitzer erlaubt in Ergänzung mit entsprechender Fachliteratur ak�v am Hundesport, der friedfer�gen Charakter zeigt, teilzunehmen.

Es war das erklärte Ziel des Autorenteams ein umfassendes und ausschließlich ge-samtes Regelwerk zu schaffen, um es dem Hundeführer und der Hundeführerin zu ermöglichen auf einem Blick eine eigene Standortbes�mmung vorzunehmen und gleichzei�g die eigenen Interessen einzuordnen.

Aus diesem Grunde ist eine inhaltliche Zweiteilung vorgenommen worden, indem die 2 großen Sportblöcke, Breitensport und Gebrauchshundesport in einer Prü-fungsordnung zusammengefasst wurden. Erstmals erfolgte auch die Einbeziehung der Wachhunde und des Re�ungshundewesens. Die Ansprüche, die an den Ver-band gestellt werden, sind gewachsen und wir müssen diesen Ansprüchen auch gerecht werden.

An dieser Stelle möchte ich mich bei den Mitgliedern des Gebrauchshundeaus-schusses bedanken, denn ohne deren Mithilfe die komple�e Reform der Prüfungs-ordnung nie hä�e gelingen können. Wir hoffen nunmehr ein Regelwerk zu haben mit dem wir den Sport im Interna�onalen Rassehunde-Verband e.V. ins nächste Jahrtausend führen können.

Allen Hundesportlern wünsche ich viel Spaß bei der Ausbildung ihres Hundes. Möge diese Prüfungsordnung ein guter Wegbereiter ihres hundesportlichen Erfol-ges sein.

im Au�rag und nach Zus�mmung des Vorstandes

Burkhard Sawade

Obmann für das Gebrauchshundewesen

Ein Wort zuvor

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Inhalt

I Allgemeine Bes�mmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

II Verkehrsbegleithundprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

III Schutzhundprüfung A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

IV Schutzhundprüfung I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

V Schutzhundprüfung II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

VI Schutzhundprüfung III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

VII Fährtenhundprüfung I . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

VIII Fährtenhundprüfung II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

IX Fährtenhundprüfung III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

X Ausdauerprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

XI 10 km Fußmarsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

XII Wachhundeprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

XIII Eignungsprüfung Re�ungshunde . . . . . . . . . . . . . . . 58

XIV Breitensportordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

XV Hindernisse und Parcours. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

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Allgemeine Bestimmungen

Zulassungsbestimmungen /Zulassungsalter

Prüfungsstufe Zulassungsalter Verkehrsbegleithundprüfung 12 Monate Schutzhundprüfung A 14 Monate Schutzhundprüfung I 14 Monate Schutzhundprüfung II 18 Monate Schutzhundprüfung III 22 Monate Fährtenhundprüfung I 14 Monate Fährtenhundprüfung II 15 Monate Fährtenhundprüfung III 16 Monate Ausdauerprüfung 18 Monate 10 km Fußmarsch 12 Monate Wachhundeprüfung 18 Monate Re�ungshundeveranlagungsprüfung 18 Monate

Bes�mmungen

Hunde können an einem Prüfungstag nur zu einer Stufe zugelassen werden. Hat ein Hund sein Ausbildungskennzeichen erhalten, so darf er zur nächst höheren Prü-fungsstufe erst nach vier Wochen zugelassen werden. Der Hund muss körperlich und gesundheitlich die Voraussetzungen für die jeweilige Prüfung erfüllen und den Anforderungen gewachsen sein. Es sind alle Hunde auf vom IRV e. V. geschützten Veranstaltungen nach der IRV-Prüfungsordnung vorzuführen.

Ist die Schutzhundstufe III erreicht, steht es dem Hundeführer frei, wann er den Hund zu erneuten Prüfungen vorstellen will. Zurückgestu�e Hunde werden in der Wertungsreihenfolge bei Punktgleichheit hinten angestellt.

Es steht dem Hundeführer frei eine abgelegte Prüfung ohne Einhaltung einer be-s�mmten Frist zu wiederholen, jedoch nicht am gleichen Prüfungstermin.

Es ist nicht sta�ha�, dass ein Hundeführer am gleichen Termin bei zwei verschiede-nen IRV-Gruppen an Ausscheidungsprüfungen mit demselben Hund teilnimmt. Es dürfen nur gesund erscheinende Hunde zur Prüfung geführt werden. Vor einer Schutzhundprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer VB-Prüfung für den zur Prüfung anstehenden Hund zwingend erforderlich. Alle gemeldeten Hunde sind vor der Prüfung einer Wesensprobe zu unterziehen. Hunde, die die Wesensprobe nicht bestehen, sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Hündinnen, die in der Hitze sind, sind von den übrigen Hunden gesondert zu halten und vorzuführen.

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Hunde, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag in die Schutz-hundstufe I zurückgestu� werden. Nach Vollendung des 8. Lebensjahres werden alle Hunde automa�sch in die Schutzhundstufe I zurückgestu�. Hunde, die auch dazu körperlich nicht mehr in der Lage sind, können auf Antrag und nach Vorlage eines �erärztlichen A�estes auch in die VB-Klasse zurückgestu� werden. Einmal zurückgestu�e Hunde, verbleiben in der niedrigen Leistungsklasse auf Lebenszeit.

Punktzahlen und Bewertungen

In jeder Abteilung werden 100 Punkte als Höchstpunktzahl vergeben, so dass bei den Fährtenhundprüfungen und der VB-Prüfung maximal 100 Punkte erreicht wer-den können, in der Schutzhundstufe A 200 und in allen anderen Schutzhundstufen 300 Punkte.

Ein Ausbildungskennzeichen kann nur vergeben werden, wenn in der Fährten- und Unterordnungsabteilung mindestens 70 von Hundert und in der Schutzdienstab-teilung mindestens 80 von 100 Punkten erreicht wurden.

Folgende Wertnoten können vergeben werden (siehe Tabelle 1 bis 3)

Tabelle 1: Tabelle 2: Punkte Wertnoten Punkte Wertnoten bis 69 mangelha� bis 149 mangelha� 70 bis 79 befriedigend 150 bis159 befriedigend 80 bis 89 gut 160 bis 179 gut 90 bis 95 sehr gut 180 bis 190 sehr gut 96 bis 100 vorzüglich 191 bis 200 vorzüglich

Tabelle 3: Punkte Wertnoten bis 219 mangelha� 220 bis 239 befriedigend 240 bis 269 gut 270 bis 285 sehr gut 286 bis 300 vorzüglich

Tabelle 4: Hundeführersportabzeichen erforderliche Punktzahl Bronze 50 Silber 75 Gold 100

Allgemeine Bestimmungen

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Tabelle 5: Prüfungsstufe Teilnahme befriedigend gut sehr gut vorzüglich VB 1 2 3 4 Sch H A 1 2 3 4 Sch H I 2 3 4 5 Sch H II 3 4 5 6 Sch H III 4 5 6 7 FH I 1 2 3 4 FH II 2 3 4 5 FH III 4 5 6 7 Ausdauer 6 10 km Marsch 4

Anmerkung:Ausdauerprüfung, VB und 10 km Fußmarsch dürfen zweimal pro Hundeführer an-gerechnet werden. Bestandene Diensthundprüfungen werden gewertet wie Sch H II (DH I) und Sch H III (DH II).

Verhalten der Prüfungsteilnehmer

Bei Prüfungsbeginn hat sich jeder Teilnehmer nach Aufruf in sportlicher Haltung mit angeleinten (Sch H III ohne Leine) und bei Fuß sitzenden Hund unter Nennung seines und des Hundenamens dem am�erenden Richter zu melden. Die Ahnenta-fel des Hundes oder dessen Registrierkarte und/oder das Leistungshe� sind vor Beginn der Prüfung beim Prüfungsleiter zu hinterlegen. Zu einer Schutzhundprü-fung sind nur Hunde zuzulassen, die zuvor eine VB-Prüfung abgelegt haben. Auch dies ist auf Verlangen nachzuweisen.

Sofern von der veranstaltenden Gruppe oder Verband die Teilnahmeberech�gung von der Vereins- oder Verbandszugehörigkeit abhängig gemacht wird, ist ein gül�-ger Mitgliedsausweis vorzulegen.

Jeder Teilnehmer hat sich den Anordnungen des am�erenden Richters sowie der Prüfungsleitung zu fügen. Der Hundeführer muss seinen Hund in sportlich ein-wandfreier Art und Weise vorführen. Grobe Verstöße gegen diese Sportlichkeit und gegen Grundsätze des Tierschutzes oder die Satzung des IRV e. V. können ei-nen Ausschluss von der weiteren Teilnahme nach sich ziehen. Grundsätzlich ent-scheiden Prüfungsleitung und Leistungsrichter über einen Ausschluss von der Prü-fung. Kann eine einheitlich getragene Entscheidung nicht gefällt werden, entschei-det in letzter Konsequenz der Leistungsrichter. Diese Entscheidung ist im Sinne von Tatsachenentscheidungen im Sport unanfechtbar.

Allgemeine Bestimmungen

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Bei allen IRV-Gebrauchshundeveranstaltungen und Spor�erminen sind Videoauf-nahmen nicht als Beweismi�el zugelassen.

Der Hundehalter bzw. Hundeführer ha�et für alle Personen- und Sachschäden, die vom Hund im Rahmen der Prüfung verursacht werden. Ha�ungsansprüche gegen die veranstaltende Gruppe und den IRV e. V. bei Schäden durch teilnehmende Hun-de entstehen nicht.

Das Tragen von Stachelhalsbändern ist untersagt, sogenannte Würger (Gesund-heitswürger und Würger mit Stopp) sind sta�sch einzustellen und dürfen keinen Zug auf den Hundehals ausüben. Die Länge der Führleine muss mindestens 1 m be-tragen, die der Fährtenleine mindestens 10 m.

Der Einsatz eines Teletakt-Gerätes sowohl bei Prüfungen als auch während der Aus-bildung auf einem IRV-Platz sind als so grobe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu verstehen, so dass der Ausschluss aus dem Verein erfolgen muss, gleichzei�g wird Anzeige wegen Tierquälerei ersta�et.

Jede Übung beginnt mit der Grundstellung auf Zeichen des Richters, in so fern die-ser nicht etwas anderes verfügt hat. Eine einmalige Korrektur der Grundstellung ist hierbei erlaubt. Jede weitere führt zu Punktabzug. Jede Übung endet auch mit der Grundstellung. Nach Beendigung jeder Übung darf der Hundeführer seinen Hund loben, worunter keine Spiele zwischen den Übungen zu verstehen sind. Körperhil-fen sind nicht zulässig, werden sie angewandt erfolgt Punktabzug je nach Stärke der Hilfe bis zur Streichung der gesamten Übung.

Aufgaben des Prüfungsleiters

Der Prüfungsleiter wird von der veranstaltenden Gruppe bes�mmt. Er hat dem Richter die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen zu überreichen, in denen alle erforderlichen Angaben eingetragen sein müssen. Der Prüfungsleiter hat für ein geeignetes und der Prüfungsordnung entsprechendes Fährtengelände zu sorgen und die erforderliche Zahl von fachkundigen Fährtenlegern bereitzustellen.

Folgende Aufgaben fallen noch in die Zuständigkeit des Prüfungsleiters: Ÿ Bereitstellung und Herrichten eines Geländes zur Unterordnungsarbeit

und des Schutzdienstes Ÿ Bereitstellung von einem oder zwei ausgebildeten Schutzdiensthelfern Ÿ 4 Personen für die Gruppe organisieren Ÿ Sorge für einen ordnungsgemäßen Ablauf Ÿ Er steht dem Leistungsrichter während der Prüfung zur Verfügung Ÿ Übersenden der Bewertungsbögen an den Hauptverband

Allgemeine Bestimmungen

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Leistungsrichter

Zu den Prüfungen und anderen Leistungsveranstaltungen sind Leistungsrichter des IRV oder anderer befreundeter Verbände einzuladen. Richterspesen werden nach den jeweils geltenden Tagessätzen des IRV gezahlt.

Terminschutz

Die veranstaltende Gruppe hat mindestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin beim Gebrauchshundeausschuss Terminschutz zu beantragen, in so fern der Ter-min nicht über den allgemeinen Veranstaltungskalender des IRV geschützt ist. Spor�ermine für das folgende Jahr, sind bis spätestens 01. August beim GHA einzu-reichen.

Sperre

Besteht ein Hund die Prüfung nicht, so erhält dieser Hund eine Sperre von minde-stens 4 Wochen und höchstens 3 Monaten. Die Sperre ist im Leistungsbogen zu ver-merken. Über die Länge der Sperre entscheiden der Leistungsrichter, der Ausbil-dungsleiter der veranstaltenden Gruppe und der Prüfungsleiter im Einvernehmen. Ist kein Einvernehmen zu erzielen, liegt die endgül�ge Entscheidung beim Lei-stungsrichter. Die Sperre gilt nicht für Pokalkämpfe und die Verbandsmeister-scha�en, wenn der Hund bereits qualifiziert war.

Verbandsmeisterscha�en

Für die Verbandsmeisterscha�en sind alle Hunde qualifiziert, die bei allen Prüfun-gen, bei denen 100 Punkte zu erreichen sind, einmal im Qualifika�onsjahr minde-stens 85 Punkte erreicht haben, die der Schutzhund A mit mindestens 170 Punkten und alle übrigen Prüfungen mit mindestens 250 Punkten bestanden haben. Bei der VB gilt z. Z. ebenfalls eine einmalige Qualifika�on mit mindestens 85 Punkten bei der Unterordnung und im Straßenteil. Bei der Anmeldung zur VBM muss der Grup-penvorsitzende durch seine Unterschri� die Startvoraussetzungen bestä�gen. Pro Prüfungsstufe wird ein Titel „Verbandsmeister“ vergeben. Als Qualifika�onsjahr ist der Zeitraum zwischen den jeweiligen Verbandsmeisterscha�en anzusehen. Auf Antrag wird die Verbandsmeisterscha� von einer Gruppe veranstaltet. Leistungs-richter, Fährtenleger und Helfer im Schutzdienst werden vom GHA bes�mmt. Die wirtscha�liche Abwicklung liegt komple� in der Verantwortung einer Gruppe.

Allgemeine Bestimmungen

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Meldegebühren

Die Meldegebühren sind für Prüfungen sowie für Mannscha�s- und Einzelwe�-kämpfe jeweils einheitlich von der ausführenden IRV-Gruppe oder IRV-Verein zu erheben. Die Höhe wird entweder vom Gebrauchshundeausschuss oder des ge-schä�sführenden IRV-Vorstandes festgelegt. Die Anzahl der Starter sind dem Hauptverband unverzüglich durch die veranstaltende Gruppe, z. B., durch den Prü-fungsleiter (PL) schri�lich mitzuteilen. Die Gruppen-Vorsitzenden oder die IRV-Vereinsvorsitzenden haben dafür Sorge zu tragen, dass die aktuellen Veranstal-tungsgebühren an den HV entrichtet werden (siehe Meldeformular).

Allgemeine Sprachregelung

Die Prüfungsordnung benutzt der Einfachheit halber bei der neutralen Nennung von Personen und Funk�onen die männliche Sprachform. Werden die Funk�onen von Frauen ausgeübt gelten die Bes�mmungen synonym in der weiblichen Sprach-form. Leistungsrichter(innen) und Hundeführer(innen) können als LR bzw. HF abge-kürzt bezeichnet sein.

Allgemeine Bestimmungen

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Verkehssichere BegleithundeprüfungPrüfungsordnung

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Verkehrssichere Begleithundprüfung (VB)

Vorbemerkung

Die Prüfung zum verkehrssicheren Begleithund ist die Grundlagenprüfung und Vor-aussetzung für alle weiteren höheren Prüfungsstufen. Auf die sichere Bewegung des Hundes mit dem Hundeführer durch den Straßenverkehr ist besonderer Wert zu legen. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A und Teil B mindestens 70 Punkte erreicht wurden. Es kann das Ausbildungskennzeichen „verkehrssicherer Begleithund“ ver-geben werden.

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Verkehrssichere Begleithundprüfung (VB)

Abteilung A: Unterordnung (100 Punkte)

1. Leinenführigkeit (30 Punkte) - Hörzeichen "Fuß"

Ausführungsbes�mmungen:Von der Grundstellung aus hat der am Halsband angeleinte Hund seinem Hunde-führer (HF) auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Der Hund hat stets mit dem Schulterbla� in Kniehöhe zu bleiben. Zurückbleiben, vordrängen, seitliches Abweichen oder Bedrängen des HF durch den Hund ist feh-lerha�. Jede Übung beginnt und endet mit einer Grundstellung. Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangarten ist dem HF das einmalige Hörzeichen "Fuß" gesta�et. Bleibt der Hundeführer stehen, hat sich der Hund schnell und ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbe-sondere nicht an den eventuell abseits sitzenden Hund herantreten. Ebenso erfolgt für das Verharren des HF in den Kehrtwendungen Punktabzug. Alle Kehrtwendungen sind vom HF stets als Linkskehrtwendungen vorzuführen, hierbei geht der Hund rechts hinter dem HF herum.Die Führleine ist grundsätzlich mit Ausnahme der Kehrtwendungen in einer Hand zu halten und muss lose durchhängen.

Durchführung:Aus der Grundstellung hat der HF mit seinem Hund mindestens 40 Schri�e gerade-aus zu gehen ohne ein Halten zu zeigen. Nach einer Kehrtwendung ist auf dem Rückweg der Gangartwechsel von minde-stens 10 Schri�en Normalschri�, 10 Schri�en Langsamschri�, 10 Schri�en Laufschri� und wieder 10 Schri�en Normalschri� zu zeigen.Nach einer erneuten Kehrtwendung und einer Entwicklung von mindestens 20 Schri�en geht der HF einen Winkel von 90° nach rechts, nach weiteren 20 Schri�en erfolgt ein Winkel von 90° nach links (sofern es der Übungsplatz zulässt), nach wei-teren 20 Schri�en erfolgt eine Kehrtwendung und anschließend geht der Hunde-führer mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens 4 Personen. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Sta�sches Auf- und Abgehen ist nicht gesta�et. Der Hundeführer muss in der Gruppe jeweils 1x rechts und 1x links (z. B. in Form einer Acht) um die Personen gehen. Bei einer Person ist anzuhalten und diese per Handschlag zu begrüßen. Der Hund hat hierbei in der Grundstellung zu verharren.

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2. Freifolgen (30 Punkte) Hörzeichen "Fuß"

Nach der Begrüßung ist der Hund in der Gruppe abzuleinen. Der HF hat die Führlei-ne umgehend für den Hund nicht erkennbar zu tragen und geht mit seinem frei fol-genden Hund aus der Gruppe. Nach einer Kehrtwendung geht er wieder zurück und zeigt die Übung in der Gruppe analog zur Leinenführung. Auf Anweisung des LR verlässt die Gruppe dann den Übungsplatz. Aus der Grundstellung heraus be-ginnt nun der HF die Reihenfolge analog zur Übung Leinenführigkeit.

3. Sitzübung (15 Punkte) Hörzeichen "Sitz", "Fuß"

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgendem Hund mindestens 10 Schri�e geradeaus. Auf das Hörzeichen "Sitz" hat sich der Hund schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 20 Schri�en dreht der HF sich um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite wieder deutlich die Grundstellung ein.

Ausführungsbes�mmungen: Der Hund hat ruhig auf seinem Platz sitzen zu bleiben, bis die Übung beendet ist. Wenn sich der Hund ansta� sich zu setzen, hinlegt oder stehen bleibt, werden hier-für bis zu 7 Punkte abgezogen. Nachlaufen, zögerndes Setzen etc. sind fehlerha�.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (15 Punkte) Hörzeichen "Platz", "Hier", "Fuß"

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgendem Hund mindestens 10 Schri�e geradeaus. Auf das Hörzeichen "Platz" hat sich der Hund sofort hinzulegen. Ohne andere Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzudre-hen geht der HF noch mindestens 20 Schri�e weiter geradeaus, dreht sich dann zu seinem Hund um und bleibt in Grundstellung stehen. Auf Anweisung des LR ru� der HF seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier" heran. Freudig in schneller Gangart und in gerader Linie hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht und gera-de vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund links neben seinen HF zu setzen.

Ausführungsbes�mmungen:Bleibt der Hund stehen oder setzt sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so sind hierfür bis zu 7 Punkte abzuziehen. Nachlaufen, zögerndes Hinlegen etc. hat Punkt-abzug zur Folge.

Verkehrssichere Begleithundprüfung (VB)

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5. Ablegen unter Ablenkung (10 Punkte) Hörzeichen "Platz", "Sitz"

Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund in etwa 20 Schri� En�ernung ab und zwar ohne die Führleine oder einen anderen Gegenstand bei dem Hund zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend en�ernt sich der HF etwa 20 Schri�e und bleibt ruhig stehen. Der Hund wird jeweils vor der letzten Übung des vorführenden Hundes abgeholt, dabei hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Sitz" zunächst zu setzen, bevor er angeleint wird.

Ausführungsbes�mmungen: Der Hundeführer hat auf dem ihm zugewiesenen Platz innerhalb des Prüfungsge-ländes so lange ruhig stehen zu bleiben, bis er vom LR aufgefordert wird, den Hund abzuholen. Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen und zu frü-hes Aufstehen beim Abholen sind fehlerha�. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Verlässt der Hund vor Beendigung der Übung 3 des anderen Hundes den Ablegeplatz, werden alle Punkte abgezogen.

Abteilung B: Verkehrssicherheitsprüfung (100 Punkte)

Allgemeines:

Die Übungen müssen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze) mit mäßigem Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beein-träch�gt werden. Nur der zu prüfende Hund, sein HF, der LR, gegebenenfalls auch der Prüfungsleiter sind in Ak�on. Alle anderen Teilnehmer halten sich mit ihren Hunden an einem angewiesenen Ort auf Abruf bereit. Die Durchführung dieses Teils der Prüfung er-fordert wegen ihrer Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanfor-derungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträch�gt werden.

Prüfungsablauf:

1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr ( 20 Punkte): Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angel-einten Hund einen angewiesenen Straßenabschni� auf dem Gehweg. Der Lei-stungsrichter folgt dem Hundeführer in angemessener En�ernung. Der Hund soll

Verkehrssichere Begleithundprüfung (VB)

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an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des Hundeführers bleibend - willig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrver-kehr gegenüber soll sich der Hund gleichgül�g verhalten. Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Jogger) geschni�en. Kurze Zeit später überholt den Hundeführer von hinten ein dicht vorbeifahrender Rad-fahrer auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und dem vorbeifahrenden Rad befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach macht der Hundeführer kehrt, geht auf den nachfolgenden Leistungsrichter zu, bleibt bei diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei ste-hen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.

Ausführungsbes�mmungen:Läu� der Hund an strammer Leine, so sind bis zu 2 Punkten abzuziehen.Bei Anbellen oder Anschnüffeln von Passanten oder Radfahrern etc. werden 3 Punkte abgezogen.Bei Anspringen von Personen, Radfahrern etc. werden alle Punkte abgezogen, die Prüfung ist dann nicht bestanden.

2. Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen (20 Punkte): Auf Anweisung des Leistungsrichters bewegt sich der Hundeführer mit seinem an-geleinten Hund inmi�en stärkeren Passantenverkehrs. Der Hundeführer hat zwi-schendurch einmal zu halten. Der Hund hat sich auf das Hörzeichen „Sitz“ zügig zu setzen. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit außerge-wöhnlichen Geräuschen einzuflechten (vorbeifahrende Züge an einer Bahnstre-cke, Durchschreiten einer Unter- oder Überführung, Straßenbahn oder Busse usw.). Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnli-chen Geräuschen seinem Hundeführer aufmerksam, willig und unbeeindruckt fol-gen. (geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: belebte Plätze, Bahnhofshallen, Om-nibusbahnhöfe usw.). Bei den Passanten ist darauf Wert zu legen, dass z. B. gehbe-hinderte Personen, Kinder, Kinderwagen, Personen mit Regenschirm, sich unty-pisch verhaltende Personen usw. zur Verfügung stehen!

Ausführungsbes�mmungen:Läu� der Hund an strammer Leine, so sind bis zu 2 Punkten abzuziehen. Bei Anbellen oder Anschnüffeln von Passanten etc. werden 3 Punkte abgezogen.Bei Anspringen von Personen, Kinderwagen etc. werden alle Punkte abgezogen, die Prüfung ist dann nicht bestanden.

Verkehrssichere Begleithundprüfung (VB)

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3. Verhalten gegenüber motorisierten Fahrzeugen (20 Punkte):Mit seinem angeleinten Hund geht der HF an einigen Autos vorbei. Bei einem Fahr-zeug wird eine Tür geöffnet und ev. der Motor angelassen. Ein Autofahrer hält bei dem Hundeführer an und fragt ihn nach dem Weg. Hierbei hat sich der Hund auf Anweisung des HF zu setzen oder zu legen. Er soll sich von den Geschehnissen um ihn herum nicht beeindrucken lassen.

Ausführungsbes�mmungen:Folgt der Hund nicht an loser Leine sind bis zu 2 Punkten abzuziehen. Führt der Hund das Hörzeichen „Sitz“ oder „Platz“ nicht aus, so sind 2 Punkte abzuziehen. Springt der Hund am Auto hoch, so sind alle Punkte abzuziehen, die Prüfung ist dann nicht bestanden.

4. Verhalten des kurzfris�g im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes und Verhalten gegenüber Tieren (20 Punkte): Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit dem angeleinten Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hun-deführer auf Anweisung des Leistungsrichters an und befes�gt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der Hundeführer begibt sich dann für zwei Minuten außer Sicht des Hundes in ein Geschä� oder in einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des Hunde-führers geht ein Passant mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen En�ernung von etwa 5 Schri�en am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund soll sich während der Abwesenheit des Hundeführers ruhig verhalten. Den vorbei geführ-ten Hund (keine Raufer verwenden!) soll er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren lassen.

Ausführungsbes�mmungen:Verhält sich der Hund nicht ruhig, sind bis zu 5 Punkten abzuziehen. Ist ein eindeu�ger Angriff auf den vorbeiführenden Hund zu erkennen, sind alle Punkte (20 Punkte) abzuziehen,, die Prüfung ist dann nicht bestanden.

5. Gehorsamsüberprüfung im Verkehr (20 Punkte):

An geeigneter Stelle (Nebenstraße, wo auch sonst das Ableinen eines Hundes mög-lich und üblich ist) leint der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters sei-nen Hund ab und lässt ihn zwanglos und ohne weitere Einwirkung laufen. Auf An-weisung des Leistungsrichters ru� der Hundeführer seinen Hund zu sich heran und leint ihn an. Der Hund soll schnell zum Hundeführer zurückkehren und sich willig

Verkehrssichere Begleithundprüfung (VB)

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anleinen lassen. Ein zwei- bis dreimaliges Hörzeichen ist erlaubt. Ob der Hund sich nach der Rückkehr zum Hundeführer zum Anleinen vor diesen setzt oder ob er ste-hend angeleint wird, bleibt dem Hundeführer überlassen.

Ausführungsbes�mmungen:Kommt der Hund nach 3maligen Rufen nicht heran, so sind bis zu 10 Punkten abzu-ziehen. Lässt sich der Hund nicht anleinen sind 5 Punkte abzuziehen.Läu� der Hund weg, so sind alle Punkte abzuziehen und die Prüfung gilt dann als nicht bestanden.

Anmerkung:Der Leistungsrichter muss stark störende Hunde (Raufer und stark beläs�gende Hunde) sofort aus der Prüfung nehmen. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden. Es bleibt dem am�erenden Leistungsrichter überlassen, ob er die jeweiligen Übun-gen mit jedem einzelnen Hund an den vorgesehenen Orten durchführen lässt oder ob er alle Prüflinge nur je eine Übung absolvieren lässt, dann den nächsten Prü-fungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

Qualifika�on zur IRV-Verbandsmeisterscha�

In beiden Abteilungen (A und B) muss eine einmalige Qualifika�on mit jeweils 85 Punkten erreicht werden.

Verkehrssichere Begleithundprüfung (VB)

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SchutzhundprüfungTeil A (Sch H A)Prüfungsordnung

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Schutzhundprüfung A (Sch H A)

Abteilung - B - Unterordnung

1. Leinenführigkeit (15 Punkte) - Hörzeichen " Fuß"

Ausführungsbes�mmungen:Von der Grundstellung aus hat der am Halsband angeleinte Hund seinem Hunde-führer (HF) auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Der Hund hat stets mit dem Schulterbla� in Kniehöhe zu bleiben. Zurückbleiben, vordrängen, seitliches Abweichen oder Bedrängen des HF durch den Hund ist feh-lerha�. Jede Übung beginnt und endet mit einer Grundstellung. Nur beim Angehen und beim Wechsel der Gangarten ist dem HF das einmalige Hörzeichen "Fuß" gesta�et. Bleibt der Hundeführer stehen, hat sich der Hund schnell und ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbe-sondere nicht an den eventuell abseits sitzenden Hund herantreten. Ebenso erfolgt für das Verharren des HF in den Kehrtwendungen Punktabzug. Alle Kehrtwendungen sind vom HF stets als Linkskehrtwendungen vorzuführen, hierbei geht der Hund rechts hinter dem HF herum.Die Führleine ist grundsätzlich mit Ausnahme der Kehrtwendungen in einer Hand zu halten und muss lose durchhängen.

Durchführung:Aus der Grundstellung hat der HF mit seinem Hund mindestens 40 Schri�e gerade-aus zu gehen ohne ein Halten zu zeigen. Nach einer Kehrtwendung ist auf dem Rückweg der Gangartwechsel von minde-stens 10 Schri�en Normalschri�, 10 Schri�en Langsamschri�, 10 Schri�en Laufschri� und wieder 10 Schri�en Normalschri� zu zeigen.Nach einer erneuten Kehrtwendung und einer Entwicklung von mindestens 20 Schri�en geht der HF einen Winkel von 90° nach rechts, nach weiteren 20 Schri�en erfolgt ein Winkel von 90° nach links (sofern es der Übungsplatz zulässt), nach wei-teren 20 Schri�en erfolgt eine Kehrtwendung und anschließend geht der Hunde-führer mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens 4 Personen. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen. Sta�sches Auf- und Abgehen ist nicht gesta�et. Der Hundeführer muss in der Gruppe jeweils 1x rechts und 1x links (z.B. in Form einer acht) um die Personen gehen. Bei einer Person ist anzuhalten und diese per Handschlag zu begrüßen. Der Hund hat hierbei in der Grundstellung zu verharren.

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2. Freifolge (15 Punkte) - Hörzeichen "Fuß"

Nach der Begrüßung ist der Hund in der Gruppe abzuleinen. Der HF hat die Führlei-ne umgehend für den Hund nicht erkennbar zu tragen und geht mit seinem frei fol-genden Hund aus der Gruppe. Nach einer Kehrtwendung geht er wieder zurück und zeigt die Übung in der Gruppe analog zur Leinenführung. Auf Anweisung des LR verlässt die Gruppe dann den Übungsplatz. Aus dieser Grundstellung oder einer neuen Grundstellung beginnt nun der HF die Reihenfolge analog zur Übung Lei-nenführigkeit. Während der HF mit seinem Hund den Tempowechsel zeigt, werden 2 Schüsse ab-gegeben; dabei muss sich der Hund mindestens noch 20 Schri� von der Geräusch-quelle en�ernt befinden. Der Hund hat sich schussgleichgül�g zu verhalten. Zeigt sich der Hund schussscheu, kann er die Prüfung nicht bestehen, der LR kann diesen Hund dann sofort aus der Prüfung nehmen. Zeigt der Hund Angriffslust, steht aber noch in der Hand des HF, so ist dies bedingt fehlerha�. Volle Punktzahl kann nur der schussgleichgül�ge Hund erhalten.

Ausführungsbes�mmungen: Auf Schussgeräuschgleichgül�gkeit muss besonderer Wert gelegt wird. Die Schüs-se (Kaliber 6 mm) werden in einem Abstand von 20 Schri� zur Geräuschquelle in kurzem zeitlichen Abstand abgegeben. Glaubt der LR eine Schussempfindlichkeit zu erkennen, steht es ihm frei dies durch weitere Abgabe von Schüssen zu überprü-fen. Die Prüfung auf Schussgleichgül�gkeit ist nur bei den Übungen "Freifolgen" und Ablegen unter Ablenkung zu überprüfen.

3. Sitzübung ( 10 Punkte) - Hörzeichen "Sitz"

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgendem Hund mindestens 10 Schri�e geradeaus. Auf das Hörzeichen "Sitz" hat sich der Hund schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schri�en dreht der HF sich um. Auf Anweisung des LR geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite wieder deutlich die Grundstellung ein.

Ausführungsbes�mmungen: Der Hund hat ruhig auf seinem Platz sitzen zu bleiben, bis die Übung beendet ist. Wenn sich der Hund, ansta� zu sitzen hinlegt oder stehen bleibt, werden hierfür bis zu 5 Punkten abgezogen. Nachlaufen, zögerndes Setzen etc. sind fehlerha�.

Schutzhundprüfung A (Sch H A)

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4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte) Hörzeichen "Platz", "Hier", "Fuß"

Von der Grundstellung aus, geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgendem Hund mindestens 10 Schri�e geradeaus. Auf das Hörzeichen "Platz" hat sich der Hund sofort hinzulegen. Ohne andere Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzudre-hen, geht der HF noch mindestens 30 Schri�e weiter geradeaus, dreht sich dann zu seinem Hund um und bleibt in Grundstellung stehen. Auf Anweisung des LR ru� der HF seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier" heran. Freudig in schneller Gangart und in gerader Linie hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht und gera-de vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund links neben seinen HF zu setzen.

Ausführungsbes�mmungen: Bleibt der Hund stehen oder setzt sich. kommt jedoch einwandfrei heran, so sind hierfür bis zu 5 Punkte abzuziehen. Nachlaufen, zögerndes Hinlegen etc. hat Punkt-abzug zur Folge.

5. Bringen eines dem Hundeführer gehörenden Gegenstandes auf ebener Erde (10 Punkte) Hörzeichen "Bring", "Aus" und "Fuß".

Der neben seinem Hundeführer (HF) frei sitzende Hund hat sich auf das Hörzeichen "Bring" in schneller Gangart auf den vorher etwa acht Schri� weit geworfenen und zur Ruhe gekommenen Gegenstand zuzulaufen, diesen sofort aufzunehmen und seinem Hundeführer in schneller Gangart und auf direktem Weg zu bringen. Der Hund hat sich dicht und gerade vor seinen HF zu setzen und den Gegenstand so lan-ge im Fang zu behalten, bis der HF ihm nach einer Pause den Gegenstand mit dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund schnell links neben seinen HF zu setzen. Neben einem dem Hundeführer gehörenden Ge-genstand kann auch ein Bringholz verwendet werden. Der HF hat so lange in Grundstellung zu bleiben, bis der Hund den Gegenstand abgegeben hat und wieder links neben dem HF in Grundstellung sitzt.

Bewertung: Lässt der Hund den Gegenstand fallen, spielt oder knautscht er, so werden hierfür bis zu vier Punkten abgezogen. Bei Änderung der Grundstellung des HF sind bis zu 3 Punkte zu kürzen. Bringt der Hund nicht, ist die Übung mit Null zu bewerten.

Schutzhundprüfung A (Sch H A)

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6. Bringen eines dem Hundeführer gehörenden Gegenstandes im Freisprung über eine 1 m hohe und 1,50 m breite Hürde (20 Punkte) - Hörzeichen "Hopp", "Bring", "Aus" und "Fuß".

Der HF stellt sich in angemessener En�ernung vor die Hürde, während der Hund frei links neben ihm sitzt. Neben einem dem HF gehörenden Gegenstand kann der HF auch ein Bringholz über die Hürde werfen. Nachdem der Gegenstand zur Ruhe gekommen ist, hat der Hund auf die Hörzeichen "Hopp", "Bring" im Freisprung, die Hürde zu nehmen, ohne auf diese aufzusetzen, den Gegenstand sofort aufzuneh-men und sich nach dem Rücksprung dicht und gerade vor den HF zusetzen und den Gegenstand solange im Fang zu behalten bis der HF nach einer Pause den Gegen-stand mit dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Auf das Hörzeichen "Fuß" hat sich der Hund schnell links neben seinen HF zu setzen. Das Hörzeichen "Bring" muß gege-ben werden, bevor der Hund den Gegenstand aufgenommen hat.

Bewertung: Für leichtes Streifen der Hürde können bis 2 Punkte, für starkes Streifen und leich-tes Aufsetzen bis 3 Punkte, für starkes Aufsetzen, Fallenlassen des Gegenstandes, Spielen oder Knautschen bis 4 Punkte abgezogen werden. Zwei der drei Übungen (Hinsprung, Rücksprung und Bringen des Gegenstandes) müssen vorgeführt werden. um die halbe Punktzahl zu erreichen, führt der Hund nur eine Übung aus, so muss die gesamte Punktzahl abgezogen werden. Falls der vom HF fort geworfene Gegenstand infolge ungeschickten Werfens oder Seitenwind weit seitlich fällt, steht es dem HF frei, nach vorheriger Befragung des LR, den Gegenstand zurückzuholen, um ihn nochmals zuwerfen. Dies hat keinen Punktabzug zur Folge. Die Frage an den LR muss gestellt werden, während der Hund noch in Grundstellung sitzt. Hat sich der Hund vom Fuß gelöst, ist die Übung begonnen. Wenn der Hund den Gegenstand hat fallen lassen, ist zu prüfen, ob er dies aus Träg-heit, Gleichgül�gkeit oder wegen seines starken Temperamentes fallen ließ. In Zweifelsfällen ist der LR berech�gt, die Übung wiederholen zu lassen. Werden beim Hürdensprung ohne Veränderung des Standortes des HF Hilfen gege-ben, hat dieses Punktabzug zur Folge. Verlässt der HF den Standort, um den Hund durch Hilfen zum Sprung zu veranlassen, so sind für den Hin- oder den Rücksprung Punkte abzuziehen. Klopfen an die Hürde, womit das Verlassen des Standortes ver-bunden ist, muss als eine so große Hilfe angesehen werden, dass der Hin- und Rück-sprung nicht gewertet werden können. Der HF hat so lange in Grundstellung zu verharren, bis der Hund sich nach Abgabe des Gegenstandes auf das Hörzeichen "Fuß" wieder links neben ihn gesetzt hat. Alle Hunde haben bei We�kämpfen und Meisterscha�en die gleiche Hürde zu überspringen, auch wenn mehrere vorhanden sind.

Schutzhundprüfung A (Sch H A)

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7. Voraussenden mit Hinlegen (10 Punkte)- Hörzeichen "Voraus", "Platz", und "Sitz" Auf Anweisung des LR geht der HF etwa zehn Schri�e mit seinem frei folgenden Hund in der ihm angewiesenen Richtung geradeaus. Unter gleichzei�gem Erheben des Armes gibt er dem Hund das Hörzeichen "Vor-aus" und bleibt nach einigen Schri�en stehen. Der Hund hat sich in schneller Gang-art mindestens dreißig Schri�e in der angezeigten Richtung zu en�ernen. Auf das Hörzeichen "Platz" hat sich der Hund sofort hinzulegen. Der Hundeführer darf den Arm so lange richtungweisend hochhalten, bis sich der Hund gelegt hat. Auf Anwei-sung des LR holt der HF seinen Hund ab, indem er sich an dessen rechte Seite be-gibt und das Hörzeichen "Sitz" gibt.

Ausführungsbes�mmungen: Wiederholtes Erheben des Armes ist nicht gesta�et. Der Hund hat sich in gerader Richtung zu en�ernen, doch ist ein geringes Abweichen nicht fehlerha�. Starkes seitliches Abweichen, zu kurze En�ernung, zögerndes und vorzei�ges Hinlegen, Aufstehen des Hundes beim Abholen durch den HF haben Punktabzug zur Folge.

8. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte) - Hörzeichen "Platz", "Sitz".

Vor Beginn der Unterordnungsleistungen eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund in etwa 40 Schri� En�ernung ab und zwar ohne die Führleine oder einen anderen Gegenstand bei dem Hund zu belassen. In Sicht des Hundes bleibend en�ernt sich der HF etwa 40 Schri�e ohne sich umzudrehen und bleibt ruhig ste-hen. Der Hund wird jeweils vor der letzten Übung des vorführenden Hundes abge-holt, dabei hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Sitz" zunächst zu setzen, bevor er angeleint wird.

Ausführungsbes�mmungen: Der Hundeführer hat auf dem ihm zugewiesenen Platz innerhalb des Prüfungsge-ländes so lange ruhig stehen zu bleiben, bis er vom LR aufgefordert wird, den Hund abzuholen. Unruhiges Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen und zu frü-hes Aufstehen beim Abholen sind fehlerha�. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Verlässt der Hund vor Beendigung der Übung 3 des anderen Hundes den Ablegeplatz, werden alle Punkte abgezogen.

Schutzhundprüfung A (Sch H A)

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Abteilung C - Schutzdienst

Vorbemerkung

Beim Schutzdienst ist nicht mehr der Kamp�rieb eines der wesentlichen Kriterien, die den Spitzenhund ausmachen, sondern die ausgeprägte Arbeitsfreude, die der Hund an den Tag legen sollte. Ebenso ist es gerade hier erforderlich, dass der Hund unabdingbar in der Hand seines Hundeführers liegen sollte. Nur der Hund, der die-se Kriterien erfüllt kann hohe Punktzahlen erreichen. Aus versicherungstechnischen und �erschützerischen Gründen muss der Helfer im Schutzdienst grundsätzlich mit einer Schutzhose, einer Schutzjacke, einem han-delsüblichen Schutzärmel, der links oder rechts getragen werden kann und einem ummantelten und gepolsterten biegsamen Stock ausgerüstet sein. So genannte Rohrstöcke und nicht biegsame Stäbe sind nicht zugelassen.

Übungsteil Punkte Stellen und Verbellen 5 Überfall 35 Verfolgen und Stellen (Mutprobe) 60 Gesamtpunktzahl 100

Der Helfer muss in einer En�ernung von vierzig Schri� so gestellt werden, dass dem Hund mindestens ein Seitenschlag nach rechts oder nach links möglich ist. Wäh-rend sich der Helfer in das angewiesene Versteck begibt, müssen HF und Hund in Deckung sein. Auf Anweisung des LR lässt der HF seinen Hund auf die Hörzeichen "Voran" oder "Revier" und "Hier" nach dem Helfer stöbern. Das Hörzeichen "Hier" kann mit dem Rufnamen des Hundes ergänzt werden. Sobald der Hund den Helfer erreicht hat, hat er ihn, ohne zu fassen, zu verbellen. Der Hundeführer bleibt in etwa 25 Schri� En�ernung zum Versteck stehen. Wenn der Hund den Helfer anhal-tend verbellt hat, - bei Nichtverbellen nach entsprechendem Zeitraum - holt der HF auf Anweisung des Richters seinen Hund ab. HF und Hund gehen in Deckung. Der Helfer wird nun in ein neues, deutlich vom Ausgangspunkt des HF en�erntes Ver-steck gestellt. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem angeleinten Hund etwa die halbe Wegstrecke zum Versteck, leint aus der Bewegung seinen Hund ab und legt den Rest der Strecke mit frei bei Fuß folgendem Hund zurück. Das einmali-ge Hörzeichen "Fuß" ist erlaubt. Die Leine ist nicht sichtbar zu tragen, dabei ist es unerheblich, ob die Leine umgehängt oder in die Tasche gesteckt wird. Der HF wird von dem plötzlich selbständig oder auf Anweisung heraustretenden Helfer von vorn angegriffen, dabei darf es nicht zu einem Handgemenge zwischen HF und Helfer kommen. Der Hund muss den Helfer angreifen und fest in den Schutzarm

Schutzhundprüfung A (Sch H A)

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fassen. Hierbei erhält der Hund von dem Helfer mit dem Stock (s. o.) zwei Schläge. Es sind zugelassen Schläge auf Keulen, Seitenteile und den Bereich des Widerristes. Die Ermunterung durch das Hörzeichen "so ist brav" ist erlaubt. Auf Anweisung des Richters stellt der Helfer den Angriff ein. Der Hund hat nach einmaligem Hörzei-chen "Aus" abzulassen. Selbständiges Auslassen nach Beendigung des Angriffes ist nicht fehlerha�. Das Hörzeichen "Aus" hat aber hier dann zu unterbleiben. Nach dem der Überfall gezeigt wurde hält der HF seinen Hund am Halsband fest. Der Hel-fer en�ernt sich schnell unter drohenden Bewegungen und Lauten. Nach etwa 50 Schri�en schickt der HF seinen Hund auf Anweisung des Leistungsrichters hinter-her und bleibt stehen. Der Leistungsrichter fordert den Helfer zur Kehrtwende auf sobald der Hund noch etwa dreißig Schri�e von ihm en�ernt ist. Unter he�ig drohenden Bewegungen und Vertreibungslauten läu� der Helfer dem Hund entge-gen ohne diesen zu schlagen. Hat der Hund gefasst, stellt der Helfer die Gegenwehr ein. Darauf hat der Hund auf das Hörzeichen "Aus" oder selbständig auszulassen. Hat der Hund abgelassen bleibt der Hundeführer etwa noch eine halbe Minute s�ll stehen ohne auf den Hund einzuwirken. Auf Anweisung des Richters hat sich der Hundeführer dem Hund und dem Helfer in schneller Gangart zu nähern und die Ent-waffnung vorzunehmen. Das einmalige Hörzeichen "Sitz" oder "Platz" ist hierbei erlaubt. Es erfolgt ein Seitentransport mit angeleintem Hund in der Art, dass der Hund zwischen Helfer und Hundeführer geht, zum am�erenden Leistungsrichter. Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund vom Platz. Hat der Hund in einer der beiden Arbeitshandlungen gefasst, lässt aber trotz mehr-maligem Hörzeichen "Aus" nicht ab, begibt sich der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters sofort zu seinem Hund und holt ihn ab. Das Drängen zum Helfer und hartes Zufassen sind äußere Anzeichen der Arbeits-freude. Weicht der Hund den Schlägen aus, darf er die Arbeit nicht aufgeben und hat sofort wieder selbständig die Arbeit aufzunehmen. Läu� der Hund nach der Mutprobe zum Hundeführer wieder zurück oder bleibt in der Nähe des Helfers ohne diesen weiter seine Aufmerksamkeit zu schenken, so sind das äußere Anzei-chen einer fehlenden oder schlecht ausgeprägten Arbeitsfreude. Volle Punktzahl in allen Arbeitshandlungen kann nur der Hund besonders arbeitsfreudige Hund er-halten.

Ausführungsbes�mmungen: Bei unsauberem Stellen, Nichtverbellen und fehlendem Stellen können bis zu 5 Punkte abgezogen werden. Bei hartem Zufassen beim Stellen und Verbellen wer-den 3 Punkte abgezogen. Anstoßen des Helfers hat Punktabzug zur Folge.

Schutzhundprüfung A (Sch H A)

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Überfall

Der Hund hat auf dem Wege zum im Versteck stehenden Helfer an der linken Seite des Hundeführers zu verbleiben. Vorprellen, Vorpreschen des Hundes und Einwir-kung des Hundeführers sind fehlerha�; es können hierfür bis zu 5 Punkte abgezo-gen werden. Der Helfer braucht nach der Arbeitshandlung, nicht unbedingt s�ll zu stehen, sondern hat den Hund immer im Auge zu behalten, ohne weiter eine dro-hende Haltung einzunehmen oder ausgesprochenen Abwehrbewegungen zu ma-chen. Er muss mit dem Schutzarm seinen Körper abdecken und ruhig stehen blei-ben, wenn sich der Hund vor ihm abwartend verhält. Das Hörzeichen "Aus" ist bei allen Arbeitshandlungen einmal erlaubt, wobei für Nachfassen bis zu 6 Punkte und für zögerndes Ablassen bis zu 2 Punkte abgezogen werden können. Nach den Arbeitshandlungen hat der Hund den Helfer im Auge zu behalten; Abwenden, Blick zum Hundeführer, Rückzugsbewegungen haben bis zu 5 Punkte Abzug zur Folge. Geht der Hund die volle Distanz zum Hundeführer zu-rück, ist die Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Hunde, die auf einmaliges Hörzeichen nicht auslassen, bekommen bei Punktabzug (2 Punkte) ein weiteres Kommando. Hundeführer, deren Hunde dennoch nicht ab-lassen gehen auf Anweisung des Leistungsrichters zum Hund und geben ein erneu-tes Kommando; lässt der Hund dann ab, sind 6 Punkte abzuziehen. Ist jedoch eine manuelle Einwirkung, wie der Griff ins Halsband erforderlich, kann dieser Hund die Prüfung nicht bestehen. Ebenso können alle Hunde, die bei keiner Arbeitshandlung ablassen die Prüfung nicht bestehen. Insoweit keine anders lautenden Regelungen bei den anderen Schutzhundprüfun-gen festgelegt werden, gelten die o. g. Ausführungsbes�mmungen entsprechend.

AnmerkungZeigt ein Hund trotz bestandener Wesensprobe, während des Prüfungsverlaufes Wesensmängel, kann der Leistungsrichter diesen Hund zu jedem Zeitpunkt der Prü-fung von der weiteren Prüfung ausschließen. Dies gilt für alle Prüfungen entspre-chend.

Schutzhundprüfung A (Sch H A)

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SchutzhundprüfungI (Sch H I)Prüfungsordnung

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Schutzhundprüfung I (Sch H I)

Fährtenarbeit

Vorbemerkungen

Diese Ausführungen gelten, insoweit nichts anderes angegeben wird, für alle Fähr-tenleistungen insgesamt. Bis auf die Fährte der Sch H I und FH I ist jede andere im Rahmen des IRV abgenommene Fährte eine Fremdfährte. Der Verlauf jeder Fährte wird vom Leistungsrichter oder einem von ihm bes�mmten Vertreter in Anpassung an das Fährtengelände bes�mmt. Entsprechend der für jede Prüfungsstufe vorge-gebenen Länge, Anzahl der Gegenstände und Länge der Liegezeit, wird jede Fährte vom Grundsatz gleich gelegt. Die Abgangsstelle der Fährte muss gut gekennzeichnet sein, durch ein Schild, das links neben der Abgangsstelle in den Boden gesteckt wird. Nachdem der Fährtenle-ger (Sch H I = Hundeführer) einen Augenblick verweilt hat, geht er den vom Richter vorgegebenen Weg und legt die Gegenstände entsprechend der Ausführungen für jede Prüfungsstufe an den entsprechenden Stellen ab ohne seine Gangart zu unter-brechen. Die Gegenstände müssen im Aussehen dem Gelände angepasst sein und dürfen die Größe einer Brie�asche nicht überschreiten. Sogenannte Suchpäckchen sind nie gesta�et. Die Gegenstände müssen die Fährtenleger mindestens 30 Minu-ten vor dem Fährtenlegen bei sich tragen. Der letzte zur Verfügung stehende Ge-genstand wird grundsätzlich am Ende jeder Fährte abgelegt. Bei Fremdfährten blei-ben Hund und Hundeführer grundsätzlich in Deckung vom Fährtengelände. Weder Hund noch Hundeführer haben vom Verlauf der Fährte zu erfahren. Die Prüfung muss abgebrochen werden, wenn anders verfahren wird. Nachdem die Fährte gelegt ist, en�ernt sich der Fährtenleger in schneller Gangart von der Fährte und kommt abseits der Fährte zurück. Der Fährtenleger hat die Ge-genstände nach Aufforderung vorher dem Leistungsrichter zu zeigen. Die Gegen-stände sind auf die Fährte zu legen. Der Hund hat die Gegenstände entweder zu ver-weisen oder aufzunehmen, das entsprechende Verhalten ist dem Leistungsrichter vorher anzugeben. Während der gesamten Fährtenarbeit ist jeglicher Zwang auf den Hund zu vermei-den. Bei allen Fährtenübungen ist zu unterscheiden zwischen Fährtenfes�gkeit, Fähr-tensicherheit und Fährtenreinheit. Der fährtenfeste Hund soll bestrebt sein, nicht durch Körperwi�erung zu finden, sondern lediglich durch das Verfolgen von Fähr-tenwi�erung. Er soll auf Hör- oder Sichtzeichen fährten, aber nicht stöbern. Zu beachten ist bei der Arbeit auf frischen Fährten, dass der Fährtenverlauf , wie er sich dem Auge darbietet - der Sichtverlauf - , nicht stets mit dem geruchlichen Ver-lauf - Riechverlauf - überein s�mmt, wie er vom Hund wahrgenommen wird. Bei

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Seitenwind z. B. arbeitet der Hund mehr oder weniger seitwärts vom Sichtverlauf aus, nicht ständig gleichlaufend, sondern zuweilen in wechselnden Abständen, als Folge unregelmäßiger Lu�bewegung (Geruchsschwelle). Das Bestreben des Hun-des, nur Fährtenwi�erung zu verfolgen, wird besonders beim Überschießen der Winkel ersichtlich. Das Überschießen ist aus diesem Grund kein Fehler, weil je nach Windrichtung und Windstärke die Fährtenwi�erung über den Winkel hinausgetra-gen wird. Beim Überschießen der Winkel wird ersichtlich, ob der Hund nun wieder nach Fährtenwi�erung strebt oder zu stöbern beginnt. Da der fährtenfeste Hund nicht gelernt hat, auf der Ansatzfährte zu verharren, wechselt er auf andere, be-sonders frischere Fährten, über. Der fährtensichere Hund soll auf der Ansatzfährte verharren, ohne auf andere, frischere Fährten überzuwechseln. Er hat dies gelernt auf Grund der jeder Fährte anha�enden bes�mmten Geruchseigenscha�en, die sich von älteren und frischen Fährten unterscheidet. Bis zu einem Zeitunterschied von 3 bis 5 Minuten ist der fährtensichere Hund noch fähig, auf der Ansatzfährte zu verharren. Bei weniger Zeitunterschied wechselt auch der fährtensichere Hund auf fremde Fährten über. Der fährtenreine Hund soll in jedem Fall auf der Ansatzfährte verharren, also auch bei Gleichaltrigkeit anderer Fährten.

Abteilung A

Fährtenarbeit ( 100 Punkte) - Hörzeichen "Such"

Übungen Punkte Absuchen der Fährte 80 Auffinden und korrektes Anzeigen der Gegenstände 10 + 10 Gesamtpunktzahl 100

Verlorenensuche auf einer 400 bis 500 Schri� langen, mindestens 20 Minuten alten Hundeführerfährte mit zwei Gegenständen an 10 m langer Fährtenleine oder frei. Die Fährte enthält in Anpassung an das Gelände 2 Winkel und 3 Schenkel, wo-bei der erste Gegenstand in der Mi�e des zweiten Schenkels abzulegen ist. Beim Legen der Fährte verbleibt der Hund in Deckung.

Ausführungsbes�mmungen: Diese gelten auch für die anderen Prüfungsstufen, insoweit nicht ein anderes Vor-gehen vorgegeben wird. Der Hundeführer begibt sich zu seinem Hund und bereitet ihn zur Fährtenarbeit vor, welches nicht gleichbedeutend mit dem Anlegen des Fährtengeschirrs ist. Nach Aufruf meldet sich der Hundeführer mit an der linken Seite folgendem Hund beim Leistungsrichter und gibt an, ob der Hund die Gegenstände aufnimmt oder verweist. Beides gemeinsam ist fehlerha�. Auf Anweisung des Richters begibt sich

Schutzhundprüfung I (Sch H I)

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der Hundeführer mit seinem Hund zur Abgangsstelle und setzt ihn ruhig an. Hierbei ist jeglicher Zwang zu vermeiden. Beim Ansetzen ist dem Hund genügend Gelegen-heit zur Wi�erungsaufnahme zu gewähren. Es muss alles vermieden werden, was in dem Hund den Drang zum Vorwärtsstürmen wecken könnte. Der Hund hat ruhig und mit �efer Nase Wi�erung zu nehmen. Sobald der Hund mit der Suche beginnt, lässt der Hundeführer die 10 m lange Fährtenleine durch die Hand gleiten. Er folgt seinem Hund etwa in 10 m En�ernung und hat diesen Abstand auch bei Freisuche in etwa zu halten. Sobald der Hund einen Gegenstand gefunden hat, hat er ihn so-fort überzeugend zu verweisen oder aufzunehmen. Er kann beim Aufnehmen ste-hen bleiben, sich setzen, legen oder auch zum Hundeführer kommen. Jegliches Vor-gehen mit dem Gegenstand oder Aufnehmen im Verweisen ist fehlerha�. Das Ver-weisen kann stehend, sitzend oder liegend geschehen. Der Hundeführer begibt sich sofort zu seinem Hund, dabei lässt er die Fährtenleine fallen. Durch Hochhe-ben des Gegenstandes zeigt der Hundeführer dem Leistungsrichter an, dass der Hund den Gegenstand gefunden hat. Hierauf wird die Fährtenarbeit fortgesetzt. Nach Beendigung der Fährtenarbeit sind die Gegenstände dem Leistungsrichter zu zeigen. Die Fährtenleine darf während der Arbeit durchhängen, aber nicht schlep-pen.

Bewertung: Fehlerha�es Ansetzen, Faseln, häufiges Kreisen an den Winkeln, dauernde Auf-munterungen, unsauberes Aufnehmen oder Verweisen, Fallenlassen des Gegen-standes haben einen Abzug von bis zu 4 Punkten zur Folge. Wiederholtes Ansetzen oder starkes Faseln, Fährten mit vorwiegend hoher Nase, stürmisches Fährten, Ent-leeren, Mäusefangen und ähnliches haben Abstriche bis zu je 8 Punkten zur Folge. Für jeden nicht gefundenen Gegenstand werden 10 Punkte abgezogen. Bei Auf-nehmen oder verweisen von nicht vom Fährtenleger ausgelegten Gegenständen werden 4 Punkte abgezogen. Überschießen der Winkel ist kein Fehler, weil je nach Windstärke und Windrichtung die Fährtenwi�erung über den Winkel hinausgetragen wird.

Abteilung B und Abteilung C

Unterordnung und Schutzdienst

Diese werden entsprechend der Regelungen in Schutzhund A durchgeführt und bewertet.

Schutzhundprüfung I (Sch H I)

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SchutzhundprüfungII (Sch H II)Prüfungsordnung

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Schutzhundprüfung II (Sch H II)

Abteilung A

Fährtenarbeit Hörzeichen "Such"

Übungen Punkte Absuchen und Halten der Fährte 80 Auffinden und korrektes Anzeigen der Gegenstände 10 +10 Gesamtpunktzahl 100

Verlorensuche auf einer ungefähr 600 - 700 Schri� langen, mindestens 30 Minuten alten Fremdfährte mit 2 Gegenständen, 2 Winkeln und 3 Schenkeln an 10 Meter langer Fährtenleine oder frei suchend. Der erste Gegenstand ist in der Mi�e des 2. Schenkels abzulegen, der zweite am Ende der Fährte. Die Ausführungsbes�mmungen und Bewertungsgrundsätze entsprechend denen der Schutzhund I mit dem Unterschied, dass es sich hier um eine Fremdfährte han-delt.

Abteilung B

Unterordnung

Höchstpunktzahl 100 Punkte

1. Leinenführigkeit und Unbefangenheit - Hörzeichen "Fuß" - 10 Punkte. Die Aus-führungen entsprechen der Übung 1 der Schutzhund A – Prüfung.

2. Freifolge - Hörzeichen "Fuß" - 15 Punkte. Die Ausführungen entsprechen der Übung 2 Sch H A - Prüfung.

3. Sitzübung - Hörzeichen "Sitz" - 5 Punkte. Die Ausführungsgrundsätze entspre-chen Übung 3 der Sch H A - Prüfung. Liegt/steht der Hund, so sind hierfür 2 Punkte abzuziehen.

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen - Hörzeichen "Platz", "Hier", "Fuß" - 10 Punkte. Die Übung wird ausgeführt wie Übung 4 Sch H A - Prüfung.

5. Bringen eines 1 Kilogramm schweren Appor�erholzes auf ebener Erde - Hörzei-chen "Bring", "Fuß" - 10 Punkte. Die Übung wird durchgeführt wie Übung 5 der Schutzhund A Prüfung, jedoch mit einem 1 kg Appor�erholz.

6. Bringen eines 650 g schweren Appor�erholzes im Freisprung über eine 1 m hohe und 1,5 m breite Hürde - Hörzeichen "Bring", "Fuß", "Hopp", "Fuß" - 15 Punkte. Bis auf das vorgeschriebene Appor�erholz wird die Übung ausgeführt, wie Übung 6 Schutzhund A.

7. Kle�ersprung über eine Schrägwand, Höhe 180 cm, untere Breite 130 cm, und

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Bringen eines 650 g schweren Appor�erholzes - Hörzeichen "Hopp", "Bring", "Fuß" - 15 Punkte. Der Hundeführer stellt sich in angemessener En�ernung vor die Kle�erwand, während der Hund frei links neben ihm sitzt. Der Hundeführer wir� das Holz über die Hürde. Das Appor�erholz muss ruhen. Auf das Hörzei-chen "Hopp", dann "Bring" hat der Hund im Kle�ersprung die Hürde zu über-winden, das Appor�erholz sofort aufzunehmen und sich nach dem Rücksprung dicht und gerade vor seinen Hundeführer zu setzen. Er soll den Gegenstand so lange im Fang behalten, bis der Hundeführer es ihm nach dem Hörzeichen "Aus" abnimmt. Auf das Hörzeichen "Fuß" muss sich der Hund schnell links ne-ben seinen Hundeführer in Grundstellung setzen. Das Hörzeichen "Bring" muss gegeben werden, bevor der Hund den Gegenstand aufgenommen hat. Bewer-tung: Analog zu Übung 6 Sch H A - II bis auf: Sprünge einwandfrei und Bringen des Holzes = 15 Punkte. Hinsprung ausgeführt, Rücksprung verweigert, Gegen-stand fehlerfrei gebracht = 8 Punkte, die gleiche Bewertung erfolgt, wenn der Rücksprung ausgeführt wurde, aber der Hinsprung nicht oder beide Sprünge vorgeführt werden, ohne dass das Holz gebracht wurde. 0 Punkte sind zu verge-ben, wenn die Übung ausgelassen wurde oder der Hund beide Sprünge nicht vorführt. Alle anderen Regelungen sind wie oben beschrieben der Übung 6 SchH I zu entnehmen.

8. Voraussenden mit Hinlegen - 10 Punkte Hörzeichen "Voraus", "Platz", "Sitz". Die Übung wird ausgeführt und bewertet, wie Übung 7 Schutzhund A.

9. Ablegen des Hundes unter Ablenkung - 10 Punkte - Hörzeichen "Platz" und "Sitz". Ausführung und Bewertung analog der Übung 8 Sch H A .

Abteilung C

Schutzdienst

Höchstpunktzahl 100

Übung Punkte Streifen nach dem Helfer 5 Stellen u. Verbellen 10 Flucht und Abwehr 40 Transport 5 Überfall und Mutprobe 40 Gesamtpunktzahl 100

Die grundsätzlichen Erklärungen zu Schutzhund A gelten auch hier.

Schutzhundprüfung II (Sch H II)

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1. Streifen nach dem Helfer Hörzeichen „Voran“ oder „Revier" und „Hier".

Hundeführer und Hund befinden sich in Deckung, während sich der Helfer in das angewiesene Versteck begibt. Der Helfer muss so gestellt werden, dass dem Hund fünf bis sechs Seitenschläge möglich sind. Dem Hundeführer wird auf dem Platz eine gedachte Mi�ellinie zugewiesen, die er während der Streife seines Hundes nach dem Helfer nicht verlassen darf. Auf das Hörzeichen „Voran" oder „Revier" und Erheben des Armes soll sich der Hund schnell vom Hundeführer lösen und in �efen Seitenschlägen das Gelände abstreifen. Hat der Hund einen Seitenschlag ausgeführt, kann ihn der Hundeführer mit dem Hörzeichen „Hier" zu sich heran ru-fen und mit dem erneuten Hörzeichen „Voran" oder „Revier" in eine andere Rich-tung weisen. Das Hörzeichen „Hier" kann mit dem Rufnamen des Hundes kombi-niert werden. Gelegentliches Rückwärtsstreifen ist nicht fehlerha�. Es müssen mindestens 5 Seitenschläge gezeigt werden.

2. Stellen und Verbellen

Sobald der Hund den Helfer erreicht hat bleibt der Hundeführer stehen. Der Hund hat den Helfer anhaltend zu verbellen. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der Hundeführer bis auf vier Schri�e an das Versteck heran und ru� auf erneute Anweisung den Hund vom Helfer ab und zu sich heran. Er fordert den Helfer auf, aus dem Versteck herauszukommen und legt jetzt seinen Hund in etwa drei bis vier Schri� vom Helfer en�ernt ab. Dann durchsucht der Hundeführer den Helfer und im Anschluss daran das Versteck auf fortgeworfene Gegenstände und bleibt dort.

Bewertung: Für anhaltendes Verbellen werden 5 Punkte vergeben. Wenn der Hund nur schwach verbellt, werden 2 Punkte, für Nichtverbellen 5 Punkte abgezogen. Bleibt der nicht verbellende Hund hart am Helfer, ohne diesen zu fassen, erhält er von 10 Punkten 5. Bei leichtem Anstoßen müssen bis zu 2 bei hartem Zufassen bis zu 4 Punkte, bei unsauberem Zufassen (Griff nicht in den Schutzärmel) müssen 6 Punkte abgezogen werden. Die Übung Stellen und Verbellen ist als Gesamtübung zu wer-ten.

3. Flucht und Abwehr

Auf Anweisung des Richters unternimmt der Helfer einen Fluchtversuch, um in schnellem Lauf zu entkommen. Der Hund hat nun durch festes Zufassen diese Flucht zu verhindern und den Helfer auf den Platz zu bannen. Der Helfer stellt die Gegenwehr ein, d.h. er bleibt ruhig stehen, worauf der Hund ablassen muss. Der

Schutzhundprüfung II (Sch H II)

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Helfer unternimmt dann auf Anweisung des Richters einen Angriff auf den Hund, wobei er einen biegsamen, gepolsterten Stock als Abwehr benutzt, ohne zunächst den Hund zu treffen. Der Hund muss sofort zum Angriff übergehen. Der Hund hat durch Zufassen zu versuchen, den Helfer an der weiteren Gegenwehr zu hindern. Hat der Hund fest zugefasst, sind ihm 2 Schläge auf erlaubte Körperteile (Sch H I) zu geben. Nach Beendigung der Arbeit tri� der Hundeführer auf Anweisung des Lei-stungsrichters an Hund und Helfer heran, legt den Hund ab und stellt den Helfer in drei Schri� En�ernung und fordert ihn auf, die Arme zu erheben und durchsucht ihn dann ohne ihm den Stock abzunehmen. Der Stock ist aber so zu tragen, dass der Hund ihn bis Übung 5 nicht sehen kann.

Ausführungsbes�mmungen: Der Helfer hat den Schutzarm als Schutz zu benutzen. Sobald der Hund bei der Ge-genwehr zugefasst hat, sind ihm unbedingt zwei Schläge mit dem beschriebenen Stock zu versetzen. Der Hund darf hierbei nicht zurückweichen.

4. Transport

Anschließend folgt ein Rückentransport des Helfers für etwa 40 Schri�e. Der Hun-deführer fordert den Helfer auf voranzugehen und ru� seinen Hund bei Fuß. Der Hundeführer folgt mit seinem Hund in einem Abstand von etwa 5 Schri�, dabei sind ständige Kommandos fehlerha�.

5. Überfall und Mutprobe

Aus dem Transport erfolgt ein Überfall des Helfers auf den Hundführer. Diesen Überfall hat der Hund durch festes Zufassen zu vereiteln. Nach dem Ende dieser Übung wird der Hund am Halsband festgehalten. Der Helfer geht weiter und en�ernt sich dann in schneller Gangart unter drohenden Gebärden. Der Hund wird nachgeschickt und hat dem Helfer sofort nachzusetzen, um ihn an der weiteren Flucht zu hindern, dabei hat der Hundeführer sofort stehen zubleiben. Der weitere Ablauf der Übung entspricht der Übung Verfolgen und Stellen aus Sch H A und wird auch so bewertet.

Ausführungsbes�mmungen: Hinsichtlich der Arbeitsfreude gelten die Bes�mmungen aus Schutzhund A. Es gelten für den gesamten Schutzdienst die Ausführungsbes�mmungen der Schutz-hund A und I entsprechend, es sei denn bei den einzelnen Übungen ist etwas ande-res geregelt.

Schutzhundprüfung II (Sch H II)

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SchutzhundprüfungIII (Sch H III)Prüfungsordnung

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Schutzhundprüfung III (Sch H III)

Abteilung A

Fährtenarbeit

Höchstpunktzahl 100 Punkte

Übungen Punkte Absuchen der Fährte 80 Auffinden und korrektes Anzeigen der Gegenstände 7 + 7 +6 = 20 Gesamtpunktzahl 100

Verlorensuche auf einer etwa 1200 Schri� langen mindestens 60 Minuten alten Fremdfährte mit drei Gegenständen, 4 Winkeln und 5 Schenkeln, wobei der erste Gegenstand nach ca. 100 Schri�en, der zweite in der Mi�e der zweiten oder des dri�en Schenkels und der dri�e Gegenstand am Ende abzulegen ist. Die Fährte wird nach den allgemeinen Bes�mmungen zur Fährtenarbeit gelegt und abgearbeitet. Die Wertung erfolgt nach den Grundsätzen, wie in Sch H I beschrie-ben.

Abteilung B

Unterordnung

Höchstpunktzahl 100

1. Freifolgen - 10 Punkte - Hörzeichen „Fuß"

2. Sitz aus der Bewegung - 5 Punkte - Hörzeichen „Sitz"

Die Übungen 1 und 2 werden analog zu den Übungen 2 und 3 der Sch H A - Prüfung vorgeführt, jedoch mit ständig frei folgendem Hund; die Übung "Gehen durch eine Personengruppe" wird demnach nur am Ende der Freifolge gezeigt.

3. Ablegen in Verbindung mit Herankommen - 10 Punkte - Hörzeichen „Platz", „Hier" und „Fuß".

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer 10 Schri�e geradeaus und geht dann in den Laufschri� über. Nach weiteren mindestens 10 Schri�en hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz" schnell hinzulegen, ohne dass der Hundeführer seinen Lauf unterbricht. Der Hundeführer geht innerhalb des Prüfungsgeländes in Deckung. Nach einer Minute tri� der Hundeführer auf Anweisung des Leistungs-richters wieder in Sicht des Hundes und ru� nach einer kurzen Pause den Hund auf Leistungsrichterzeichen mit dem Hörzeichen „Hier" heran. Der Hund muss freudig

40

und in schneller Gangart kommen und sich dicht und gerade vor den Hundeführer setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß" hat sich der Hund schnell links neben seinen Hun-deführer zu setzen.

Bewertung: Sitzt der Hund nach dem Hörzeichen „Platz" oder bleibt er stehen, so ist hierfür die halbe Punktzahl abzuziehen. Nachziehen, zögerndes Hinlegen, zögerndes Heran-kommen etc. sind fehlerha�.

4. Stehen aus dem Schri� - 5 Punkte Hörzeichen „Steh" und „Sitz"

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus. Nach mindestens 10 Schri�en hat der Hund auf das Hörzeichen „Steh" sofort stehen zubleiben, ohne dass der Hundeführer die Gangart unter-bricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schri�en bleibt der Hundeführer ste-hen und dreht sich sofort zum Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund abgeholt. Die Übung ist dann beendet, nachdem sich der Hundeführer rechts neben seinen Hund gestellt hat, das Hörzeichen „Sitz" gegeben hat und der Hund sitzt.

Bewertung:Sitzt oder liegt der Hund nach dem Hörzeichen „Steh", so ist die halbe Punktzahl abzuziehen. Nachlaufen, zögerndes Stehen sind fehlerha�.

5. Stehen aus dem Laufschri� - 10 Punkte Hörzeichen „Steh", „Hier", „Fuß"

Von der Grundstellung aus läu� der Hundeführer im Laufschri� mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund mindestens 10 Schri�e geradeaus. Auf das Hörzeichen „Steh" hat der Hund sofort stehen zubleiben, ohne dass der Hundeführer seinen Lauf-schri� unterbricht oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schri�en bleibt der Hunde-führer stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Lei-stungsrichters ru� der Hundeführer mit dem Hörzeichen „Hier" seinen Hund he-ran. Der Hund hat in schneller Gangart und gerader Linie heranzukommen und sich dicht und gerade vor den Hundeführer zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß" hat sich der Hund schnell links neben seinen Hundeführer in Grundstellung zu setzen.

Bewertung: Sitzt oder liegt der Hund nach dem Hörzeichen „Steh" ist die halbe Punktzahl abzu-ziehen. Nachziehen des Hundes, Umsehen des Hundeführers, zögerndes Heran-kommen etc. sind fehlerha�.

Schutzhundprüfung III (Sch H III)

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6. Bringen eines mindestens 2 kg schweren Appor�erholzes auf ebener Erde - 10 Punkte Hörzeichen „Bring".

Ausführung analog zu Übung 5 Sch H A. Die Übungen 7 und 8 werden analog der Übungen 6 und 7 der SchH II vorgeführt und bewertet. Die Übung 9 wird analog der Übung 7 der Schutzhund A und I vorgeführt und be-wertet.

10. Ablegen des Hundes unter Ablenkung - 10 Punkte Hörzeichen „Platz" und „Sitz"

Diese Übung läu� analog zur Übung 5 aus Sch H A ab, jedoch hat hier der Hunde-führer aus der Sicht des Hundes auf dem Prüfungsgelände zu stehen.

Abteilung C

Schutzdienst

Höchstpunktzahl 100 Punkte

Übungen Punkte Streifen nach dem Helfer 5 Stellen und Verbellen 10 Flucht und Abwehr 30 Transport 5 Überfall 10 Einholen und Mutprobe 40 Gesamtpunktzahl 100

Teil A: Die Übungen 1 bis 4 werden analog zum Ablauf des Schutzdienstes nach Sch H II vorgeführt und bewertet, jedoch ist das Prüfungsgelände mit frei folgendem Hund zu betreten.

5. Überfall

Aus dem Transport heraus erfolgt ein Überfall des Helfers auf den Hundeführer. Die-sen Überfall hat der Hund durch festes Zufassen zu vereiteln. Nach dem Ende der

Schutzhundprüfung III (Sch H III)

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Übung ist der Helfer zu entwaffnen und es erfolgt ein Seitentransport zum Lei-stungsrichter. Teil A des Schutzdienstes nach Sch H III ist dann beendet. Der Hunde-führer geht mit dem frei folgenden Hund in Deckung.

Teil B

6. Einholen und Mutprobe

In angemessener En�ernung wird der Helfer vom Richter in ein Versteck eingewie-sen. Der Hundeführer wird auf einen Platz eingewiesen, von dem der Hund "das Einholen eines Fliehenden" ausführen muss. Auf Anweisung des Richters verlässt der Helfer das Versteck und versucht nach Anruf zu fliehen. Der Helfer lässt den Anruf unbedacht. Der Hundeführer gibt das Hörzeichen zur Verfolgung und bleibt selber stehen. Der Hund hat auf dem kürzesten Weg den Helfer einzuholen. Sobald der Hund bis auf die Häl�e der Distanz herangekommen ist, dreht sich der Helfer um und läu� dem Hund entgegen und versucht ihn unter he�igen Vertreibungsge-sten und -lauten einzuschüchtern. Ohne sich beeinflussen zu lassen, hat der Hund, den auf ihn zustürzenden Helfer durch festes Zufassen in den Schutzarm festzuhal-ten. Der Helfer stellt die Fluchtbewegungen ein, d. h. er bleibt ruhig stehen, worauf der Hund ablassen muss. Dabei ist das einmalige Hörzeichen "Aus" erlaubt. Der Helfer unternimmt auf Anweisung des Leistungsrichters noch einmal einen An-griff auf den Hund, wobei er den in seinem Besitz befindlichen Stock als Abwehr benutzt. Hat der Hund fest zugefasst, bekommt er zwei Schläge auf erlaubte Kör-perteile. Danach stellt der Helfer die Arbeit ein, worauf der Hund ablassen muss. Hinsichtlich des Nachfassens und Nichtablassens gelten hier die Ausführungen in Schutzhund A, I und II entsprechend. Der Hundeführer bleibt noch eine 1/2 Minute s�ll stehen, ohne dabei auf den Hund einzuwirken. Auf Anweisung des Leistungsrichters holt der Hundeführer seinen Hund ab und nimmt die Entwaffnung des Helfers vor. Es erfolgt ein Seitentransport zum Leistungsrichter.

Bewertung:Hinsichtlich der Bewertung und der Ausführungsbes�mmungen gelten die Bewer-tungsmaßstäbe aus Schutzhund A, I und II entsprechend.

Schutzhundprüfung III (Sch H III)

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Fährtenhund I(FH I)Prüfungsordnung

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Fährtenhund I (FH I)

Zulassungsvoraussetzung: Alter 14 Monate

Verlorensuche auf einer 600 - 700 Schri� langen, 40 Minuten alten Hundeführer-fährte mit 2 Gegenständen, 2 Winkeln und drei Schenkeln.Höchstpunktzahl: 100 Punkte.

Ausführungsbes�mmungen: Die Fährte wird nach den Bes�mmungen nach Sch H I gelegt, abgearbeitet und bewertet, dabei muss die Fährte einmal über einen befes�gten Weg gelegt werden und es hat mindestens ein Geländewechsel zu erfolgen. In Anpassung an das Ge-lände kann der erste Gegenstand sowohl auf dem ersten als auch auf dem zweiten Schenkel abgelegt werden.

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Fährtenhund II(FH II)Prüfungsordnung

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Fährtenhund II (FH II)

Zulassungsvoraussetzung: Erfolgreich abgelegte FH I oder Sch H-I Prüfung

Verlorensuche auf einer ca. 1200 Schri� langen mindestens 90 Minuten alten Fremdfährte mit 3 Gegenständen, 4 Winkeln und 5 Schenkeln.Höchstpunktzahl: 100 Punkte.

Ausführungsbes�mmungen: Es gelten die Bes�mmungen nach Sch H III. Die Fährte muss beim Legen einmal eine befes�gte Straße kreuzen oder ein Fließgewässer (Bach) queren. Es hat min-destens ein Geländewechsel zu erfolgen. Für die Abnahme der Prüfung gelten die allgemeinen Bes�mmungen der Fährtenarbeit (Sch H I).

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Fährtenhund III(FH III)Prüfungsordnung

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Fährtenhund III (FH III)

Zulassungsvoraussetzung: Erfolgreich abgelegte Sch H - Prüfung oder FH II.

Verlorensuche auf einer mindestens 1500 Schri� langen, mindestens 3 Stunden alten Fremdfährte mit 4 Gegenständen, die in 6 Winkeln verläu� und insgesamt 7 Schenkel aufweist und wenigstens 3mal von einer frischeren Fremdfährte ge-schni�en wird.

Übungen Punkte Absuchen der Fährte 72 Auffinden und korrektes Anzeigen der Gegenstände 7 + 7 +7 +7 = 28 Gesamtpunkte 100

Das Legen der Fährte hat nach wirklichkeitsnahen Gesichtspunkten zu erfolgen, dabei ist das Queren einer Straße oder eines Fließgewässers zu berücksich�gen. Mindestens ein Geländewechsel hat zu erfolgen. Die Gegenstände sind in unregel-mäßigen Abständen abzulegen, wobei der erste Gegenstand erst nach 250 Schri�en abgelegt werden darf. Die Gegenstände dürfen nicht im Winkel abgelegt werden, auch darf die spätere Verlei�ährte nicht durch die Winkel verlaufen.

Unterschiede zu anderen Fährten: Hat der Hundeführer das Gefühl, dass der Hund die Fährte nicht rich�g aufgenom-men hat, darf er ihn noch einmal ansetzen, insoweit er nicht schon 15 Schri� oder weiter vom Abgang en�ernt ist. Der erforderliche Punktabzug beträgt hier dann 4 Punkte. Die Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der Hundeführer im Schri� folgen kann. Richter, Fährtenleger und Prüfungsleiter können in mäßigem Abstand folgen.

GegenständeJegliches Vorgehen im Verweisen oder Aufnehmen ist fehlerha�. Für jeden nicht gefundenen Gegenstand werden 7 Punkte, für jeden falsch angezeigten, nicht vom Fährtenleger ausgelegten Gegenstand werden 4 Punkte abgezogen.

Verlei�ährteWechselt der Hund in die Verlei�ährte und folgt dieser so weit, dass eine Rückkehr zur ursprünglichen Fährte nicht mehr zu erwarten ist, muss die Fährtenarbeit abge-brochen wird.

Bewertung:Ansonsten gelten für die Bewertung die Bes�mmungen aus Schutzhund I - III ent-sprechend.

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Ausdauerprüfung und10 km FussmarschPrüfungsordnung

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Die Ausdauerprüfung ist kein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht und Kör-ordnung des IRV e.V. (IPDF)

A. Allgemeine Vorbemerkung

1. Zweck:

Die Ausdauerprüfung soll den Beweis dafür liefern, dass der Hund imstande ist, eine körperliche Anstrengung bes�mmten Grades zu leisten, ohne danach erhebli-che Ermüdungserscheinungen zu zeigen. Bei den Körperverhältnissen des Hundes kann die geforderte Anstrengung nur in einer Laufleistung bestehen, von denen wir wissen, dass sie erhöhte Anforderungen an die inneren Organe, besonders Herz und Lungen und ebenso die Bewegungsorgane selbst, stellen. Aber auch andere Eigenscha�en, wie Temperament und Härte kommen zum Tragen. Die mühelose Bewäl�gung solcher Anforderung sind äußere Anzeichen körperlicher Gesundheit, Fitness und ausreichendem Training.

2. Anmeldung:

Für die Durchführung einer Ausdauerprüfung kann neben einem Leistungsrichter auch ein Zuchtwart oder erfahrener Ausbilder verantwortlich bestellt werden. Der Veranstalter verpflichtet sich die Ausdauerprüfung nicht bei einer Außentempera-tur von über 22° C durchzuführen. Falls im Verlaufe einer Ausdauerprüfung ein Hun-deführer oder ein Hund zu Schaden kommt, sind hierfür weder der IRV, noch der Veranstalter ha�bar zu machen.

3. Zulassung:

Zugelassen sind Hunde aller Rassen, Größen und Mixhunde, sofern sie nicht für die-se Prüfung zu schwach, krank oder untrainiert erscheinen oder träch�g sind. Die letzte Entscheidung hierüber tri� der Prüfungsleiter. Das Mindestalter beträgt 18 Monate. Der Start von Hunden über 7 Jahren muss sehr kri�sch durch die Verant-wortlichen begleitet werden. Die teilnehmenden Hundeführer haben sich zu Beginn der Prüfung in sportlicher Haltung mit dem Hund beim Prüfungsleiter oder Richter zu melden, diese haben sich von der körperlichen Fitness von HF und Hund zu überzeugen. Hunde, die müde und lustlos erscheinen, sind von der Prüfung auszuschließen.

Ausdauerprüfung

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Die Entscheidung tri� der Leistungsrichter oder Prüfungsleiter; diese ist unan-fechtbar.

4. Bewertung:

Wertnoten werden nicht vergeben, sondern es wird nur das Bestehen oder Nicht-bestehen festgestellt. Bei bestandener Prüfung wird das Kennzeichen AD zuer-kannt.

5. Gelände:

Es sollten Wege mit verschiedenen Untergründen gewählt werden, die abseits von viel befahrenen Straßen liegen.

B. Durchführung der Prüfung  

Zurücklegen einer Strecke von 20 km Länge in einem Tempo von 12 - 15 km/h.

1. Laufübung:

Der Hund hat (laut Straßenverkehrsordnung) an der rechten Seite des Fahrrades in lockerem Trab neben dem Hundeführer zu laufen. Ein starkes Ziehen ist zu vermei-den. Leichter Vorwärtsdrang ist erwünscht und nicht fehlerha�. Hunde, die von Anfang an Nachhängen sind genau auf Ermüdungszeichen zu beobachten und gege-benenfalls auszuschließen. Nach 8 km muss eine Pause von 15 Minuten eingelegt werden, in der Zeit überprü� der Prüfungsleiter oder Leistungsrichter die Hunde auf Verletzungen oder Ermüdungszeichen. Während der Pausen ist Alkoholgenus untersagt. Nach weiteren 7 km wird eine Pause von gleichem Charakter eingelegt und im Anschluss daran die letzten 5 km ohne Pause zurückgelegt. Es muss die Prüfung ein KFZ begleiten, welches ausgeschiedene Hunde gegebe-nenfalls aufnehmen kann. Eventuelle Ermüdungszeichen oder Verletzungen sind zu no�eren. Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn Hunde jegliches Temperament und Aus-dauer vermissen lassen, sie unterwegs ausscheiden oder das Mindes�empo von 12 km/h nicht durchhalten.

Ausdauerprüfung

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2. Unterordnung:

Nach einer Pause von 15 Minuten hat jeder Teilnehmer mit seinem Hund die Übungen

Ÿ Folgen frei Ÿ Sprung über eine Hürde

zu zeigen. Die Übungen können auch an lockerer Leine gezeigt werden.

Die Abgabe von Schüssen hat zu unterbleiben. Der Hund soll lediglich seine Fitness dadurch dokumen�eren, dass er in der Lage ist, nach starker körperlicher Anstren-gung sich noch einmal zu konzentrieren.

10 km Fußmarsch  

Bedingungen:

Im Rahmen der Kondi�onsüberprüfung von Mensch und Hund ist der 10 km Marsch zu sehen. Es sind Hunde aller Rassen und auch Mischlingshunde zugelas-sen. Die Größe des Hundes spielt keine Rolle, sie sollten jedoch körperlich in der Lage sein, eine solche Anstrengung zu überstehen. Hinsichtlich der Klimaverhält-nisse gelten die Ausführungen zur Ausdauerprüfung entsprechend. Die 10 km sind ohne nennenswerte Pause mit angeleintem Hund in forschem Schri� zu absolvie-ren. Die Zeit von 120 Minuten sollte nicht wesentlich überschri�en werden. Hunde und Hundeführer, die das Tempo körperlich augenscheinlich nicht verkra�en, sind vom Prüfungsleiter auszuschließen. Die Strecke sollte fernab von starkem Straßen-verkehr ausgewählt werden. Der Einsatz eines Leistungsrichters ist nicht von Nöten, der 10 km Marsch kann von einem erfahrenen Vorstandsmitglied oder anerkannten Ausbilder abgenommen werden.

Ausdauerprüfung und 10 km Fußmarsch

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Wachhundeprüfung(WH)Prüfungsordnung

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Wachhundeprüfung (WH)

Allgemeine Bestimmungen  

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen, sowie Mischlingshunde, die eine bestandene VB-Prüfung nachweisen können. Ausnahme: Hunde, die charakterlich nicht geeignet erscheinen. Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „bestanden" oder „nicht bestanden" vom Richter bekannt gegeben. Für das Werturteil „bestanden" ist es erforderlich, dass 70% der erforderlichen Punkte erreicht werden. Das zu vergebende Kennzeichen ist kein Leistungskennzeichen im Sinne der Zucht- und Körordnung des IRV e.V. Bei dieser Prüfung ist die Benutzung eines sichtbaren Hetzarmes oder handelsüblichen Schutzmantels nicht erlaubt. Auffällige Kleidung ist gesta�et. Beim Verfolgen des Scheintäters muss Vorsorge für dessen Sicherung getroffen werden.

Prüfungsablauf

1. Leinenführigkeit (15 Punkte) *

2. Freifolgen (15 Punkte) *

3. Hinsetzen und Sitzenbleiben ( 10 Punkte)*

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte) *

*Ausführung wie bei der Prüfung nach Schutzhund I

5. Holen eines Gegenstandes (15 Punkte)

Wie bei Übung 3 en�ernt sich der Hundeführer etwa 30 Schri�en von seinem Hund und legt dort einen kleinen Gegenstand ab. Nach Rückkehr zum Hund hat dieser, auf einmaliges Hörzeichen „Hol's" oder „Bring's", den Gegenstand schnell freudig und direkt zu bringen.

6. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)

Ausführung wie bei der Schutzhundprüfung Stufe I. Gegenstände bis Aktenta-schengröße können beim Hund abgelegt werden. Nach der Übung 5 wird der abgelegte Hund abgeholt. Eine Teilbewertung kann nur erfolgen, wenn der Hund von Übung 1 bis 3 liegen bleibt.

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7. Anhänglichkeit (10 Punkte)

Der Hund wird angeleint einer zweiten Person übergeben. der Hundeführer geht zu einer etwa 80 Schri� en�ernt stehenden Personengruppe. Bis zu einer En�ernung von etwa 30 Schri�en darf der Hund den Weggang beobachten. Jetzt wird dem Hund durch Vorstellen einer Wand oder ähnlichem die Sicht ge-nommen. Bei der Gruppe angekommen, tri� der Hundeführer in die Gruppe. Innerhalb der Gruppe darf der Hundeführer sich seinem Hund gegenüber nicht bemerkbar machen. Der Hund wird von der zweiten Person von der Leine ge-löst, und das Verhalten des Hundes, insbesondere der Gebrauch der Nase, ist bei dieser Übung zu beobachten. Hat der Hund seinen Hundeführer gefunden, so ist er von diesem zu loben.

8. Besitzwahrung (15 Punkte)

Der Führer legt seinen Hund an einer freien, vom Richter zu bes�mmenden Stelle, an einer Ke�e, die nicht gestra� sein darf, fest. der Hund kann sitzen, liegen oder stehen bleiben. Mit dem Hörzeichen „Pass auf" legt der Hundefüh-rer vor seinen Hund einen größeren Gegenstand ab (Aktentasche, Koffer, Rock usw.) und en�ernt sich, immer in Sicht des Hundes bleibend, ungefähr 20 Schri� und bleibt stehen. Kleine Gegenstände, die der Hund in den Fang neh-men kann und Fahrräder sind nicht gesta�et. Darauf geht der Richter oder eine andere Person in etwa 5 m En�ernung an dem Hund vorbei und wieder zurück. Hierbei muss der Hund ruhig beim Gegenstand bleiben und darf sich nicht an-griffslus�g zeigen. Darauf wird der Versuch unternommen, dem Hund den Gegenstand fortzunehmen. Zeigt der Hund eine drohende Haltung, so ist die Übung erfüllt. Unter drohender Haltung versteht man Knurren, Bellen oder Zu-fassen. Es soll hier nicht gehetzt werden, sondern es kommt auf das allgemeine Verhalten des Hundes an. Daher ist es auch nicht erlaubt den Hund zu umkrei-sen oder den Stock zu gebrauchen. Wird der Versuch abgebrochen, so geht die Versuchsperson außer Sicht und der Hund hat beim Gegenstand zu verbleiben, um diesen wieder verteidigen zu können. Erst nach einer Pause von einer hal-ben Minute holt der Hundeführer seinen Hund auf Anweisung des Richters ab.

9. Prüfung des Hundes auf seine Wachsamkeit (100 Punkte)

Ÿ Die Übung erfolgt in einem ersatzweise angefer�gten „Hofraum" (eventuell mit Hundehü�e). Diese umzäunte Fläche muss mindestens eine Größe von 7 mal 7 m haben. Ersatzweise kann auch für diese Übung das Vereins- oder

Wachhundeprüfung (WH)

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Klubhaus verwendet werden. Der Hund befindet sich in diesem Raum frei und hat jede Annäherung an die Umzäunung aufmerksam zu beobachten. Der Hund hat diese Aufmerksamkeit durch Laute zu dokumen�eren. (30 Punkte)

Ÿ Sowie der Hund sich bemerkbar gemacht hat, ergrei� der Scheintäter die Flucht. Der Hundeführer betri� jetzt den umzäunten Raum und hält seinen Hund fest. Der Scheintäter setzt die Flucht fort und begibt sich in ein für ihn sicheres Versteck. Sobald der Scheintäter dieses Versteck bezogen hat, wird der Hund losgelassen, der sofort auf das Versteck zuläu� und den sichtba-ren oder unsichtbaren Täter zu verbellen hat. (40 Punkte)

Ÿ Aufmerksamkeit am Laufdraht (30 Punkte): Der Hund wird an einer Ke�e, die sich an einem etwa 15 m langen Laufdraht befindet, festgemacht. Eine Versuchsperson reizt den Hund an einem Ende des Laufdrahtes. Der Hund hat sich angriffslus�g zu zeigen. Hierauf begibt sich die Versuchsperson außer Sicht. Jetzt tri� am anderen Ende des Laufdrahtes ebenfalls eine Ver-suchsperson heran und reizt den Hund ebenfalls. Auch hier hat sich der Hund aufmerksam und angriffsfreudig zu verhalten. Nachdem auch diese Versuchsperson außer Sicht des Hundes gegangen ist, wird die Übung been-det und der Hund abgeholt.

Wachhundeprüfung (WH)

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Eignungsprüfung fürRettungshundePrüfungsordnung

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Eignungsprüfung für Rettungshunde

Allgemeine Vorbemerkung  

In das Programm des zivilen Bevölkerungsschutzes (Katastrophenschutz) ist der Einsatz von Re�ungshunden und somit auch deren Ausbildung einbezogen. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass trotz Einsatz modernster Or-tungstechniken, der Einsatz gut ausgebildeter Re�ungshunde, die verunglückte und vermisste Personen schnell und zuverlässig orten, unverzichtbar ist. Je schnel-ler eine Ortung möglich ist, desto höher die Chance jemanden lebend zu bergen. Der Einsatz von Re�ungshunden ist im Gegensatz zu modernster Technik in der Regel störungsfrei und sicher. Zivile Katastrophenschutzverbände unterhalten da-her gut ausgebildete Re�ungshundestaffeln. Um diese in ihrer Tä�gkeit zu unterstützen, ist es Aufgabe der Hundesport treiben-den Vereine in der ganzen Welt, geeignete Hundeführer und deren Hunde zu nomi-nieren, um die Re�ungshundeprüfung abzulegen und im Katastrophenfall dann eingesetzt zu werden. Um diese Hunde mit ihren Hundeführern zu finden, wurde die Re�ungshundetauglichkeitsprüfung geschaffen. Auch in den Reihen der Hundesportler des IRV e.V. (IPDF) gibt es sicher Hunde und Hundeführer, die sich für diese Aufgabe eignen. Aus diesem Grunde haben wir in die Neuauflage der Prüfungsordnung die Re�ungshundetauglichkeitsprüfung übernommen. Da es sich hier um keine hundesportliche Prüfung im eigentlichen Sinne handelt, werden auch keine Punkte für das Leistungssportabzeichen verge-ben. Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Mischlinge, die eine bestandene VB-Prüfung nachweisen können und die körperlich und in ihrer sons�gen Veranlagung zum Ablegen einer solchen Prüfung geeignet sind, über ein gutes Wesen und gute Nasenveranlagung verfügen. Die körperliche Eignung ist durch Bestehen einer Kon-di�onsprüfung nachzuweisen. Das Zulassungsalter ist 18 Monate. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn neben der bestandenen Kondi�onsprüfung in den Abteilun-gen „Fährtenarbeit unter Einwirkungen" und „Unterordnungsleistungen unter Ein-wirkungen" jeweils mindestens 70 % der erreichbaren Höchstpunktzahlen erzielt werden. Abnahmeberech�gt sind nur Leistungsrichter des IRV (IPDF) oder nach Genehmi-gung des Hauptverbandes auch Leistungsrichter anderer Verbände.

Der Prüfungsablauf ist unterteilt in:1. die Kondi�onsprüfung2. die Fährenarbeit unter Einwirkung3. die Unterordnungsleistungen unter Einwirkungen.

Werden in den einzelnen Übungen Abt. 2. und 3. die Leistungen des vorgeführten Hundes nicht mit je 70 % der erforderlichen Höchstpunktzahlen gewertet, gilt die

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Prüfung als nicht bestanden und der Hund scheidet von der weiteren Teilnahme aus. Eine Gesamtbewertung bzw. Bewertung nach Punkten in den Abteilungen 1-3 fin-det nicht sta�. Die Bewertung wird mit „Bestanden" oder „Nicht bestanden" vorge-nommen. Ein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht und Körordnung wird nicht vergeben.

1. Kondi�onsprüfung

Ausführungsbes�mmungen: Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Ausdauerprüfung. Eine 6 Monate vor Abteilung 2 oder 3 abgelegte Ausdauerprüfung ersetzt auch die Kondi�onsprü-fung. Die bestandene Kondi�onsprüfung ist vom Prüfungsleiter der veranstalten-den Gruppe schri�lich zu bestä�gen und Voraussetzung zur weiteren Teilnahme an der Re�ungshundetauglichkeitsprüfung. 10 km langes Traben in einem Zeitraum von ca. 70 Minuten, wobei der Hund weder gesundheitliche Schäden noch Übermüdungserscheinungen zeigen darf. Die Kondi�onsprüfung hat den weiteren Prüfungsabschni�en voranzugehen und ist nicht an den Termin von Abteilung 2 und 3 gebunden.

2. Fährtenarbeit unter Einwirkungen

Höchstpunktzahl 100, Hörzeichen "Such"

Verlorensuche auf einer ungefähr 600 bis 700 Schri� langen, 30 Minuten alten Fremdfährte mit 2 Gegenständen an 10 m langer Fährtenleine. Die Fremdfährte enthält 2 Winkel, die spitz oder stumpf sein sollen, verläu� jedoch ansonsten ohne festes Schema. Die Schenkel müssen nicht gerade verlaufen, son-dern sollen in ihrem Verlauf den Gelände- bzw. Bewuchsformen angepasst sein. Der Richter bes�mmt in jedem Falle unter Anpassung an das vorhandene Fährten-gelände den Verlauf der Fährte. Die Abgangsstelle der Fährte muss gut gekenn-zeichnet sein. Nachdem der Fährtenleger am Abgang der Fährte einige Zeit ver-weilt hat, geht er den vom Richter beschriebenen Weg und legt den Gegenstand ungefähr in der Mi�e des zweiten Schenkels ab, ohne dabei seine Gangart zu unter-brechen. Der zweite Gegenstand wird am Ende der Fährte abgelegt. Der Fährtenle-ger en�ernt sich dann noch einige Schri� in gerader Richtung, um dann abseits der Fährte zurückzukommen. Kurz vor Ansetzen des Hundes (d.h. ca. 5 Minuten vorher) ist in 50 Schri� En�er-nung seitlich von der Abgangsstelle ein Feuer mit starker Rauchentwicklung anzu-

Eignungsprüfung für Rettungshunde

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zünden (Gruppen, die diese Prüfung durchführen, müssen für das Entzünden eines Feuers mit starker Rauchentwicklung eine behördliche Genehmigung einholen). Der Rauch soll die Fährte kreuzen. Der Abstand des Feuers zur Fährte ist so zu wäh-len, dass die Wärmeentwicklung für den Hund erträglich ist. Zeigt der Hund Angst vor dem Feuer, obwohl die Wärmeeinwirkung erträglich ist, so kann er die Prüfung nicht bestehen. Der Hundeführer kann die Fährte frei oder an 10 m langer Fährtenleine ausarbeiten lassen. Beide Arten werden gleich bewertet

Ausführungsbes�mmungen: Es gelten hier die Bes�mmungen, die bereits bei den übrigen Fährtenhundprüfun-gen festgelegt wurden. Der zu prüfende Hund hat das en�achte Feuer zu ignorie-ren und seine Fährtenarbeit davon nicht beeinflussen zu lassen. Hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe gelten die Bes�mmungen zur Fährtenarbeit entsprechend.

3. Unterordnungsleistungen unter Einwirkungen

Freifolgen (15 Punkte); Hörzeichen „Fuß"

Aus der Grundstellung heraus, hat der Hund seinem Hundeführer freudig zu fol-gen. Die Ausführung der Übung geschieht auf Anordnung des Leistungsrichters, d. h., die Wendungen und Gangartwechsel werden von ihm angewiesen. Die Übung ist im gewöhnlichen, im langsamen und im Laufschri� ausgiebig zu zei-gen. In allen drei Gangarten sind je zwei Rechts-, Links-, und Kehrtwendungen aus-zuführen. Das Hörzeichen „Fuß" ist nur beim Angehen aus der Grundstellung und beim Wechsel der Gangart gesta�et. Das Halten wird nicht gezeigt, um den Unter-schied zu den Schutzhundprüfungen zu dokumen�eren. Der Hund hat stets mit dem Schulterbla� in Kniehöhe an der linken Seite des Hun-deführers zu bleiben. Er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Vordrängen, Zu-rückbleiben oder seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des Hundeführers bei den Wendungen sind fehlerha�. Während dieser Übung sind in einer En�ernung von 10 m 2 - 3 Schüsse abzugeben. Der Hund hat sich schussgleichgül�g zu verhalten. Zeigt sich der Hund schussscheu, scheidet er sofort von der Prüfung aus. Zeigt der Hund Angriffslust, so ist dies nur bedingt fehlerha�, wenn der Hund in der Hand des Hundeführers steht. Volle Punktzahl kann nur der schussgleichgül�ge Hund erhalten. Während der Übung sind starke Geräusche durch z. B. Fallenlassen eines Bre�es oder Umfallen einer Tonne o. ä. zu erzeugen. Auch diesen Geräuschen gegenüber hat sich der Hund unbefangen zu zeigen. Zeigt sich der Hund gegenüber den Störge-

Eignungsprüfung für Rettungshunde

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räuschen scheu und ängstlich, scheidet er von der Prüfung aus. Zeigt er Angriffs-lust, so ist dies nur bedingt fehlerha�, sofern er noch in der Hand des Hundeführers liegt. Auf die Schussgleichgül�gkeit und die Gleichgül�gkeit gegenüber den Störgeräu-schen muss besonderer Wert gelegt werden.

Gehen durch eine Personengruppe (10 Punkte):

Hörzeichen „Fuß“

Nach Beendigung der Übung „Freifolgen" hat sich der Hundeführer mit seinem ab-geleinten Hund durch eine Gruppe von mindestens 5 sich bewegenden und zum Teil laut ges�kulierenden Personen zu begeben. Der Hundeführer muss die Gruppe jeweils 1x rechts und 1x links, z. B. in Form einer acht um die Personen gehen. Bei einer Person ist anzuhalten und diese per Handschlag zu begrüßen. Der Hund hat sich hierbei selbständig in die Grundstellung zu setzen und zu verharren. Zurück-bleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen oder Bedrängen des HF durch den Hund ist fehlerha�. Der Hund muss sich bei unbefangen zeigen.Zeigt der Hund gegenüber den ges�kulierenden Personen Angriffslust, so ist dies nur bedingt fehlerha�. Es ist vom Leistungsrichter zu prüfen, ob der Hund in der Hand des Hundeführers liegt. Zeigt sich der Hund ängstlich und scheu, scheidet er von der weiteren Prüfung aus.

Hindernisse (5 Punkte)

Nach Verlassen der Gruppe sind vom Hundeführer und Hund drei 30 bis 40 cm hohe Hindernisse zu übersteigen. Ungehorsames Verhalten des Hundes, z. B. Ver-weigern des Übersteigens, Verlassen des Hundeführers, ist fehlerha�.

Holzbohle (10 Punkte)

Der Hund wird über eine ca. 4,50 m lange, etwa 40 cm breite, mit kleinem Kies be-streute Holzbohle geführt, die ungefähr 40 cm vom Boden abstehend, d. h. an bei-den Enden unterbaut ist, damit sie durch das Körpergewicht des Hundes etwas nachgibt. Der Hund muss die ganze Bohle übergehen, ohne sich ängstlich zu zeigen. Die Übung darf bei Verlassen der Bohle einmal wiederholt werden. Erreicht dann der Hund wieder nicht das Ende der Bohle, wird die Übung mit 0 Punkten bewertet.

Eignungsprüfung für Rettungshunde

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Ablegen (10 Punkte)

Hörzeichen „Platz"

Im Anschluss daran wird der Hund so abgelegt, dass er sich ca. 30 - 40 m en�ernt von der sich für den nächsten vorzuführenden Hund aufzustellenden Gruppe be-findet. Der Hundeführer bleibt in Sicht des Hundes und hat sich bei der Vorführung des nächsten Hundes in der Gruppe mitzubewegen. Der abgelegte Hund darf erst auf Anweisung des Leistungsrichters von seinem Hundeführer abgeholt werden, wenn der arbeitende Hund die Hindernisse übers�egen hat. Wenn nur ein Hund vorgeführt wird, ist vom Leistungsrichter entsprechend zu improvisieren. Steht oder sitzt der Hund, bleibt aber am Ablegeplatz, so ist dies fehlerha�. Verlässt der Hund den Ablegeplatz vor der Hindernisübung des arbeitenden Hundes, wird die Übung mit 0 Punkten bewertet.

Unbefangenheit (10 Punkte)

Auf die Unbefangenheit des Hundes gegenüber Störgeräuschen ist während der gesamten Unterordnungsleistung besonderer Wert zu legen. Die Bewertung der Unbefangenheit hat sich daher über die ganze Prüfung zu erstrecken. Nur der völlig unbefangene Hund kann die volle Punktzahl erhalten. Bei leichteren Reak�onen des Hundes auf Störgeräusche ist nur eine Teilbewertung zu vergeben.

Gesamtbewertung der Unterordnungsleistungen . Freifolgen 15 Punkte Gehen durch die Gruppe 10 Punkte Hindernisse 5 Punkte Holzbohle 10 Punkte Ablegen 10 Punkte Unbefangenheit 10 Punkte Gesamt 60 Punkte

Eignungsprüfung für Rettungshunde

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Breitensportmit dem HundPrüfungsordnung

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Breitensport mit dem Hund

I. Allgemeine Bestimmungen:  

Meldeschluss ist eine Woche vor dem We�kampf. Ein Hundeführer, der mit zwei Hunden komple� startet, muss mit beiden Hunden in der gleichen Klasse starten. Die einzige Ausnahme wäre nur die Teilnahme mit einem Hund in der Offenen Klas-se und mit dem anderen in seiner entsprechenden Altersklasse.

Zulassungsalter der Hunde: Großrassen Kleinrassen Breitensport ab 15 Monate ab 13 Monate Laufübungen ab 12 Monate ab 12 Monate

Reihenfolge der Übungen:

Die Reihenfolge in der die Übungen im Breitensport zu absolvieren sind, sollte von der We�erlage abhängig gemacht werden und wird zu Beginn des We�kampfes bekannt gegeben.

Entscheidungen:

Bei Punktgleichheit von 2 Teilnehmern in ein und derselben Startklasse, entschei-det der bessere Parcours (Fehler und Zeit). Ist auch hier eine Übereins�mmung gegeben, muss es zu einem Stechen im Parcours, bis zur Entscheidung kommen.

II. Übungsablauf  

1. Unterordnungsleistungen

Aufgabe : Gehen und Laufen mit dem angeleinten Hund. Eingefügt sind Kehrtwendungen, Winkel und Tempowechsel, Sitz und Platzübung.

Ausführung : Abt. 1a - Leinenführigkeit ( 15 Punkte) Der Hundeführer geht aus der Grundstellung mit dem Hund im normalen Schri�. Hierbei sind jeweils ein Winkel nach rechts, ein Winkel nach links sowie eine Kehrt-wendung vorzuführen. Zwischen den Winkeln müssen mindestens 20 Schri�e liegen.

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Anschließend wird der Hund im Laufschri� geführt, dabei ist beim Wechsel der Gangart das Hörzeichen „Fuß" einmal erlaubt. Hierbei sind zwei Winkel nach rechts, zwei Winkel nach links und zwei Kehrtwen-dungen zu zeigen. Zwischen den Winkeln und Kehrtwendungen müssen jeweils 20 Schri�e liegen.Während der beiden Gangarten hat der HF jeweils einmal anzuhalten. Der Hund muss sich nach dem Halten sofort setzen (Grundstellung). Das einmalige Hörzei-chen „Sitz“ ist hierbei erlaubt, ebenso das einmalige Hörzeichen „Fuß“ beim Ange-hen. Die Leinenführigkeit wird mit der Grundstellung beendet.

Bewertung : Volle Punktzahl kann nur der Hundeführer erhalten, dessen Hund an lockerer Leine freudig mitgeht, hierzu keine Hilfen und zusätzliche Hörzeichen benö�gt und insge-samt einen guten Gehorsam zeigt.

Abt. 1b - Sitz aus der Bewegung (10 Punkte) Der HF leint seinen Hund aus der Grundstellung ab. Von dieser Grundstellung oder einer neuen Grundstellung heraus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzei-chen „ Fuß“ mindestens 10 Schri�e geradeaus. Auf das Hörzeichen „Sitz“ muss der Hund sich schnell hinsetzen. Ohne anzuhalten geht der HF 20 Schri�e weiter und dreht sich zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt die Grund-stellung ein.

Bewertung: Legt sich der Hund bei der Sitzübung oder bleibt stehen, so sind 3 Punkte abzuzie-hen. Nachlaufen, zögerndes Setzen etc. sind fehlerha� und führt zu Punktabzügen.

Abt. 1c - Platz aus der Bewegung ( 15 Punkte) Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“ mindestens 10 Schri�e geradeaus. Auf das Hörzeichen „Platz“ muss sich der Hund schnell hinlegen. Ohne anzuhalten geht der HF 20 Schri�e weiter und dreht sich zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Leistungsrichters ru� der Hundeführer sei-nen Hund mit dem Hörzeichen „Hier“ heran. Der Hund soll in schneller Gangart, in gerader Linie, zum Hundeführer kommen und sich dicht und gerade vor diesen set-zen. Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund dann links neben seinen Hunde-führer zu setzen. Der Hund wird angeleint, die Übung ist beendet.

Bewertung: Bleibt der Hund stehen oder setzt sich, so sind 5 Punkte abzuziehen. Kommt der

Breitensport mit dem Hund

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Hund nach mehrmaligem Abrufen nicht zu seinem Hundeführer, so sind 8 Punkte abzuziehen. Nachlaufen, Vorsitzfehler, etc. sind fehlerha� und führen zu Punktabzügen.

2. Dreisprung ( 20 Punkte)

Aufgabe: Der HF muss zusammen mit seinem Hund 3 hintereinander aufgestellte Hürden zusammen überwinden. Erlaubte Kommandos sind: Fuß, Hopp und Hundename.Jedes der Hindernisse ist 50 cm bzw. 30 cm hoch und hat eine Breite von 200 cm. Es besteht aus zwei Pfosten, auf denen eine Stange lose aufgelegt ist. Der Abstand von Hindernis zu Hindernis beträgt je 7 Meter. Der Hundeführer nimmt an der 7 Meter vor der ersten Hürde markierten Abgangs-stelle mit seinem Hund Aufstellung und überwindet dann mit seinem Hund zusam-men die Hürden. 10 Meter hinter der letzten Hürde ist eine Wendemarke aufgestellt, die der Hunde-führer mit seinem Hund umrundet, um dann auf dem Rückweg zur Abgangsstelle die Hürden nochmals zu überwinden.

Bewertung: Pro abgeworfene oder verweigerte Stange werden 3 Punkte abgezogen. Vorpellen, Nachhängen, stramme Leine und unerlaubte Kommandos sind fehlerha�. Hierfür werden bis zu 2 Punkten gezogen. Den Startern in der Jüngstenklasse, die mit einer Großrasse starten, bleibt es frei-gestellt, ob sie die 30 cm oder 50 cm hohen Hürden überwinden wollen. Den Star-tern der Versehrtenklasse ist es freigestellt, ob sie die Stangen überwinden oder an ihnen vorbeigehen.

3. Slalomlauf (30 Punkte)

Aufgabe: Der HF soll mit seinem Hund in zwei Durchgängen einen mit Stangen abgesteckten Zick – Zack – Kurs in der vorgegebenen Sollzeit durchlaufen.

Ausführung: Der Zick – Zack – Kurs ist so abzustecken, dass die Laufstrecke von Start bis Ziellinie 80 Meter beträgt. Der Kurs besteht aus 5 Doppelstangen sowie 2 Einfachstangen (grün / rot). Der Abstand zwischen den Doppel-Stangen beträgt 120 cm. Sie müssen von HF und Hund durchlaufen werden.

Breitensport mit dem Hund

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Die grüne Stange hat der Hundeführer zusammen mit seinem Hund in einer Rechtswendung, die rote Stange in einer Linkswendung zu umlaufen. Der Hunde-führer kann seinen Hund frei oder an der Leine durch die Slalomstrecke führen. Das Tragen von Sportschuhen mit Spikes oder Metallstollen ist nicht erlaubt. (Verlet-zungsgefahr).

Bewertung: Die 80 Meter lange Slalomstrecke muss in einer Gesamtzeit von 50 sec bzw. 60 sec aus beiden Durchgängen durchlaufen werden. Für jede weitere volle Sekunde Lauf-zeit wird 1 Punkt abgezogen. Bei Auslassen eines Tores werden 5 Punkte, bei fal-schem Umrunden der grünen oder roten Stange je 2 Punkte abgezogen. Die Lauf-zeit wird mit einer Stoppuhr gemessen. In der Klasse Ak�ven B sowie in der Senio-ren-, Jüngsten - und Jugendklasse beträgt die Sollzeit 60 sec.

4. Hindernislauf oder Parcours (60 Punkte)

Aufgabe: In zwei Durchgängen müssen HF und Hund einen 75 Meter langen Kurzstrecken-lauf ausführen. Um einen Tempoausgleich zu erreichen, muss der Hund neun ver-schiedene Hindernisse überwinden.

Ausführung: Die Hindernisbahn ist von der Abgangs- bis zur Ziellinie 75 Meter lang. Sie kann in einer Geraden, in einem Bogen, als U- oder L-Form aufgebaut werden. Dieses muss jedoch in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Die Reihenfolge der Hindernisbahn wird vom Leistungsrichter oder Bewerter am We�kamp�ag festgelegt.

Folgende Hindernisse sind zugelassen: 1. Zwei Hürden, je 50 cm bzw. 30 cm hoch. 2. Schrägwand: Schenkellänge 190 cm, Höhe 140 cm, unterste Sprosse bei 30

cm. 3. Tunnel, 50 cm breit, 100 cm hoch, 350 cm lang. Dieser muss vom Hund

durchlaufen werden. 4. Laufdiele: 65 cm hoch, 450 cm lang und 30 cm breit, mit einer geschlosse-

nen Auf- und Abstufe, 40 cm hoch und einer Abstützung in der Mi�e (s. Bau-artskizze). Absprung vor der Mi�e der Diele = 2 Fehlerpunkte, Absprung nach der Mi�e der Diele = 1 Fehlerpunkt.

5. Tonne, 60 cm bzw. 30-40 cm hoch, Aufsetzen erlaubt. 6. Reifen: Durchmesser mindestens 70 cm, Sprungkante nicht höher als 30 cm

und unten gefüllt. Der Reifen muss durchsprungen werden.

Breitensport mit dem Hund

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7. Hoch - Weit – Sprung: Höhe 50 cm bzw. 30 cm, 100 cm weit und breit, Rund-stäbe lose aufgelegt. Abwerfen von 2 Stangen = 4 Fehlerpunkte, abwerfen von einer Stange = 2 Fehlerpunkte; unterlaufen der Stangen = 4 Fehlerpunkte. Der Hoch - Weit - Sprung darf auch als Doppelsprung genommen werden.

8 Wippe: (siehe Bauartskizze). Die Wippe muss beim Überlaufen auf den Boden aufsetzen. Ein Nichtaufsetzen der Wippe ist fehlerha�. (2 Fehler-punkte). Schräger Auf- und Absprung ist fehlerha� = 1 Fehlerpunkt.

Das erste Hindernis steht 3 Meter nach der Startlinie, das letzte Hindernis 3 Meter vor der Ziellinie. Nachdem der HF aufgerufen wurde, nimmt er mit seinem Hund an der Startlinie Aufstellung. Auf Zeichen des Starters überwindet der Hund die Hindernisse, der Hundeführer läu� nebenher. Die Zeitspanne beginnt an der Startlinie und endet an der Ziellinie, wenn Hund und HF die Ziellinie überschri�en haben. Die Übung kann mit angeleintem oder frei folgendem Hund gezeigt werden.

Bewertung: Hundeführer und Hund haben für beide Durchgänge 40 sec. Zeit. Für jede weitere volle Sekunde wird von der Höchstpunktzahl 1 Punkt abgezogen, für jedes ausge-lassene Hindernis 4 Punkte, Anrechnung von Fehlerpunkten bei fehlerha�er Be-wäl�gung der Hindernisse 4, 7 und 9 siehe oben. Die Laufzeit ist mit der Stoppuhr zu messen.

Bemerkung : Schrägwand, Laufdiele und Tonne müssen mit einem rutschfesten, geriffelten Gum-mibelag versehen sein. Wiederholungen ausgelassener oder fehlerha� absolvier-ter Hindernisse, finden bei der Bewertung keine Berücksich�gung.

5. Geländelauf mit dem Hund (25 Punkte)

1000 Meter in 6 Min., Ak�ven B und Seniorenklasse : 500 Meter in 3 Min., Versehr-tenklasse 500 Meter ohne Zeitlimit. Den Teilnehmern der Jüngstenklasse ist es freigestellt, ob sie 500 m oder 1000 m laufen.

Aufgabe:Der Hundeführer soll mit seinem angeleinten Hund eine 500 Meter bzw. 1000 Me-ter lange Strecke im Gelände durchlaufen.

Ausführung: Die ausgemessene und gekennzeichnete Strecke soll über Feld oder Waldwege ver-

Breitensport mit dem Hund

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laufen. Es erfolgt Einzelstart. Zeitabstand vor dem nächsten Läufer mindestens 1 Minute.

Bewertung:Zeit für 1000 Meter = 6 Minuten. Zeit für 500 Meter = 3 Minuten. (25 Punkte). Ver-sehrtenklasse für 500 m = ohne Zeitlimit, bei Ankun� (25 Punkte). Für jede ange-fangenen 15 sec. Laufzeit wird 1 Punkte. abgezogen. Zeiten über 8 Min. kommen nicht in die Wertung.

Offene Klasse:

Startberech�gt sind alle Hundeführer, außer Starter der Versehrtenklasse. Alle Disziplinen, außer Geländelauf und Unterordnung, sind ohne Leine vorzuführen. Es wird gestartet nach den Bedingungen der Ak�venklasse A.

Folgende Zusatzpunkte können erreicht werden: Geländelauf: bei Zeitunterschreitung gibt es pro 15 Sekunden einen Zu-

satzpunkt Slalom: bei Zeitunterschreitung gibt es pro Sekunde einen Zusatz-

punkt Parcours: bei Zeitunterschreitung gibt es pro 2 Sekunden einen Zusatz-

punkt

Zur Qualifika�on für die DM müssen zweimal mindestens 169 Punkte erreicht werden.

Teamstart:

Ein Team kann bestehen aus:Ÿ Zwei Hundeführer mit zwei HundenŸ Ein Hundeführer mit zwei HundenŸ Zwei Hundeführer mit einem Hund

Gestartet wird in der jeweiligen Startklasse. Reine „Versehrten Teams“ sind nicht zugelassen. Sollte ein Team mit einem Starter der Versehrtenklasse teilnehmen, werden diese extra bewertet.

Breitensport mit dem Hund

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Altersklasseneinteilung :

Altersklasse Alter Trennung nach Geschlecht (HF) Jüngstenklasse bis 10 Jahre nein Jugendklasse 11 - 14 Jahre ja Juniorenklasse 15 - 18 Jahre ja Ak�venklasse A 19 – 39 Jahre ja Ak�venklasse B 40 – 59 Jahre ja Seniorenklasse 60 Jahre und älter ja Versehrtenklasse nicht vom Alter abhängig nein Offene Klasse keine Altersbeschränkung nein

Hinweis: In der Versehrtenklasse ist man in einem We�kampf nur einmal startberech�gt. Der Breitensportwe�kampf kann als Einzel- oder als Mannscha�swe�kampf ausgetragen werden. In der Versehrtenklasse gibt es kein Zeitlimit. Der Gesam�agessieg in der Einzel-wertung ist für den in der Versehrtenklasse startenden nicht möglich. Die Startbe-rech�gung in der Versehrtenklasse wird vom Gebrauchshundeausschuss nach Vorlegen eines ärztlichen A�estes erteilt. Entsprechendes gilt auch für Frauen in der Schwangerscha�. (Mu�erpass)

Punkteschlüssel für das Breitensportabzeichen im IRV e. V.

Stufe 1 IRV - Breitensportabzeichen in Bronze = 50 Punkte Stufe 2 IRV - Breitensportabzeichen in Silber = 75 Punkte Stufe 3 IRV - Breitensportabzeichen in Gold = 100 Punkte

Die erforderlichen Punkte können wie folgt errungen werden:

Breitensport : Befriedigend 120 - 133 Punkte = 4 Punkte Gut 134 - 147 Punkte = 5 PunkteSehr Gut 148 - 161 Punkte = 6 PunkteVorzüglich 162 - 175 Punkte = 7 Punkte

Anderes:VB-Begleithund bestanden = 6 Punkte Fußmarsch 10 km in 2 Stunden = 4 Punkte

VB-Prüfung und 10 km Fußmarsch werden nur 2x pro HF anerkannt. Ferner trägt die veranstaltende Gruppe oder Verein zusammen mit dem Prüfungs-

Breitensport mit dem Hund

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leiter die Verantwortung dafür, dass die Teilnehmerlisten mit den Punktzahlen so-fort nach Beendigung der Veranstaltung dem Hauptverband zugehen. Dieses ist für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verleihung des Breiten-Sportabzeichens erforderlich. Nur bei vollständigem Absolvieren des We�kampfes können Punkte für das Brei-tensportabzeichen vergeben werden. Das Breitensportabzeichen wird durch den IRV-Hauptverband auf Antrag verliehen. Dem Antrag des Hundeführers ist eine voll-ständige We�kampfliste, die vom 1. Vorsitzenden der Gruppe oder Vereins abge-zeichnet sein muss, hinzuzufügen.

Verbandsmeisterscha�

Bedingungen:

Zur Teilnahme an der "Verbandsmeisterscha� im Breitensport" ist das Team (Hun-deführer und Hund) berech�gt, welches im laufenden We�kamp�ahr mindestens zweimal einen We�kampf mit der Mindestpunktzahl von 162 bzw. 148, in der Jüngsten- und Jugendklasse, absolviert hat. Es gibt den Titel Verbandsmeister in folgenden Klassen: Jüngsten und Jugend, Ak�-ven A und B sowie Seniorenklasse (jeweils weiblich und männlich), Versehrtenklas-se, Offene Klasse und bei der Teamwertung. Voraussetzung bei den Teams ist eben-falls eine zweimalige Qualifika�on im laufenden Sportjahr mit mindestens 162 Punkten, wobei die Teampartner immer die gleichen sein müssen. Sollte ein Team mit einem Starter der Versehrtenklasse teilnehmen, werden diese extra bewertet. Bei der Anmeldung zur Verbandsmeisterscha� muss der Gruppenvorsitzende durch seine Unterschri� die Startvoraussetzungen bestä�gen, die Vorlage der Qualifika�onen ist ebenfalls ausreichend und der IRV-Mitgliedsbeitrag muss entrichtet worden sein. Der Titelverteidiger des Vorjahres ist automa�sch qualifiziert, wenn er im Jahr nach dem Titelgewinn mit dem gleichen Hund (Titel-Hund) mindestens einen We�-kampf absolviert hat. Um die Ausrichtung der Verbandsmeisterscha� kann sich jede IRV-Gruppe bewer-ben. Die Gruppe tut dies in eigener Regie und eigenem finanziellen Risiko. Richter und Helfer werden vom Gebrauchshundeausschuss bes�mmt. Richter, Helfer und Prüfungsleiter sind in diesem Falle in der Einladung bekannt zugeben. Die Ver-bandsmeisterscha� darf nur von einem Leistungsrichter abgenommen werden. Der geschä�sführende Vorstand des IRV behält sich vor, den Richter selbst zu be-nennen.

Breitensport mit dem Hund

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Breitensportmit dem HundHindernisse und Parcours

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Die Hindernisse im Breitensportparcours

Allgemeines

Das erste Hindernis steht drei Meter nach dem Start, das le�e drei Meter vor dem Ziel. Die Hindernisse werden möglichst gleichmäßig auf der Laufstrecke verteilt.Die Hindernisse sind in den Maßen bes�mmt. Die Maßangaben in den Skizzen sind in Millimeter.Die Materialbeschaffenheit muss so gewählt werden, dass sich die Hunde an den Hindernissen keine Verletzungen zuziehen können.Die Hindernisse 2, 3 und 8 müssen mit einer rutschfesten Gummima�e auf der Lauffläche versehen sein.

Hindernis 1

0001

00

3

00

5

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Hindernis 2

Hindernis 3

0091003

1000

00

41

00

01

500

0053

Breitensport mit dem Hund

75

300

05

6

0054

00

4

Hindernis 4

0001

00

6

Hindernis 5 Hindernis 6

00

7

00

3

Breitensport mit dem Hund

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00

5 / 0

03

1000

00010052

02

4 .ac

00

2

eventuell kleines Gewichtan der Unterseite befes�gen

Hindernis 7

Hindernis 8

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Start

Ziel

11,2 m

m 6

1,2 m

m 84

2 mm 7

m 7

m 7

m 01

Start

Wendepunkt

Slalom

Dreisprung

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IRV e. V. (IPDF)Brunnenstraße 9832584 LöhneTel.: 05732 / 89 19 68Fax: 05732 / 8 14 13www.irv-loehne.de