Stand: 02.07.2008 Modul: M 17 A Titel: Theorie und Recht · (Punktaufnahme, Geländeaufnahme) sowie...

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Stand: 02.07.2008 Modul: Titel: M 17 A Theorie und Recht Verwendung und Ver- wendbarkeit des Moduls Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 17 A Frequenz, Dauer und La- ge im Studiengang 6 SWS 1 Semester 5. Fachsemester Wiederholungsmöglichkeit jährlich; beginnend im Wintersemester Anzahl der Leistungs- punkte / erwarteter stu- dentischer Aufwand 8 Leistungspunkte 240 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist bestanden, wenn die Klausur des Modulelements M 17 A 1 und die Klausuren bzw. mündlichen Prüfungen der Modulelemente M 17 A 2 und M 17 A 3 erfolgreich abgeschlossen wurden Voraussetzung für Teil- nahme Abschluss von 12 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen Inhalt und Qualifikationsziele M 17 A 1 Architekturtheorie Inhalt: In der Lehrveranstaltung Architekturtheorie werden Grundbegriffe (Raum, Körper, Form, Zweck, Stil etc.) und Methoden (historisch, phänomenologisch, erkenntnistheoretisch, semiotisch, strukturalis- tisch, kulturphilosophisch, ästhetisch, anthropologisch, ethisch etc.) der Reflexion über Architektur sowie diverse Interpretationsmodelle derselben seitens berühmter Architekten von der Antike bis zur Ge- genwart sowie von Gelehrten anderer wissenschaftlicher Diszipli- nen, wie die der Philosophie, der Literaturwissenschaft der Psycho- logie, der Mathematik u.a.m., erörtert. Letzteres geschieht unter be- sonderer Berücksichtigung der wechselseitigen Ergänzung zwi- schen Theorie und Entwurf. In diesem Kontext wird Architekturtheo- rie nicht einfach als Summe der genannten Aspekte verstanden, sondern sie argumentiert vielmehr als Reflexionswissenschaft auf einer Metaebene mit dem Ziel, sowohl die Deutungsvielfalt von Ar- chitektur als aber auch deren Instrumente und vor allem Instanzen zu formulieren. Qualifikationsziele: Die Studierenden sollen im Rahmen eines Seminars motiviert wer- den, über Architektur in grenzüberschreitenden Zusammenhängen nachzudenken und Einflüsse und Abhängigkeit von kulturellen, poli- tischen und sozialen Zeitströmungen kennenzulernen. Eine Vertiefung Bauen im Bestand erfolgt durch die Bearbeitung entsprechender Themen. M 17 A 2 Bauentwurfslehre Planen und Bauen im Bestand Inhalt: In Teilbereichen werden die Grundlagen für die besonderen Anfor- derungen des „Planens und Bauens im Bestand“ hinsichtlich Funk- tionsabläufen und Entwurfsmethodik vermittelt. Qualifikationsziele: bezogen auf den Themenbereich „Planen und Bauen im Bestand“: Schulung analytischer Verfahren zur Auseinandersetzung mit

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Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 17 A Theorie und Recht

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 17 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

6 SWS 1 Semester 5. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit jährlich; beginnend im Wintersemester Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

8 Leistungspunkte 240 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist bestanden, wenn die Klausur des Modulelements M 17 A 1 und die Klausuren bzw. mündlichen Prüfungen der Modulelemente M 17 A 2 und M 17 A 3 erfolgreich abgeschlossen wurden

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss von 12 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen

Inhalt und Qualifikationsziele

M 17 A 1 Architekturtheorie Inhalt:

In der Lehrveranstaltung Architekturtheorie werden Grundbegriffe (Raum, Körper, Form, Zweck, Stil etc.) und Methoden (historisch, phänomenologisch, erkenntnistheoretisch, semiotisch, strukturalis-tisch, kulturphilosophisch, ästhetisch, anthropologisch, ethisch etc.) der Reflexion über Architektur sowie diverse Interpretationsmodelle derselben seitens berühmter Architekten von der Antike bis zur Ge-genwart sowie von Gelehrten anderer wissenschaftlicher Diszipli-nen, wie die der Philosophie, der Literaturwissenschaft der Psycho-logie, der Mathematik u.a.m., erörtert. Letzteres geschieht unter be-sonderer Berücksichtigung der wechselseitigen Ergänzung zwi-schen Theorie und Entwurf. In diesem Kontext wird Architekturtheo-rie nicht einfach als Summe der genannten Aspekte verstanden, sondern sie argumentiert vielmehr als Reflexionswissenschaft auf einer Metaebene mit dem Ziel, sowohl die Deutungsvielfalt von Ar-chitektur als aber auch deren Instrumente und vor allem Instanzen zu formulieren.

Qualifikationsziele: Die Studierenden sollen im Rahmen eines Seminars motiviert wer-den, über Architektur in grenzüberschreitenden Zusammenhängen nachzudenken und Einflüsse und Abhängigkeit von kulturellen, poli-tischen und sozialen Zeitströmungen kennenzulernen. Eine Vertiefung Bauen im Bestand erfolgt durch die Bearbeitung entsprechender Themen.

M 17 A 2 Bauentwurfslehre Planen und Bauen im Bestand Inhalt:

In Teilbereichen werden die Grundlagen für die besonderen Anfor-derungen des „Planens und Bauens im Bestand“ hinsichtlich Funk-tionsabläufen und Entwurfsmethodik vermittelt.

Qualifikationsziele:

bezogen auf den Themenbereich „Planen und Bauen im Bestand“: • Schulung analytischer Verfahren zur Auseinandersetzung mit

Bautypen • Strukturierung von Entwurfsaufgaben durch analytisches und

methodisches Durchdringen von gestellten Aufgaben und ge-bauten Beispielen

• Einblick in die Planungspraxis

M 17 A 3 Baurecht Inhalt:

Unternehmerverträge: VOB-Vertrag und BGB-Vertrag nach Inhalt und Art der Vereinbarung, insbesondere Problematik der Abnahme, Gewährleistung, Bedenkenanmeldung und Ordnungsgemäßheit der Abrechnung. Architektenverträge nach Inhalt, Form der Vertragsabschlüsse (Lei-stungsphasen, Schwierigkeitsgrad etc.), Haftungsfragen.

Qualifikationsziele: Alle Fragen werden auf der Grundlage praxisnaher Sachverhalte und konkreter Fälle erörtert, damit die Studierenden die unmittelba-re Bedeutung der verschiedenen Problemstellungen für die Praxis kennen lernen.

Struktur des Moduls / Lehrformen

Das Modul besteht aus drei Modulelementen M 17 A 1 „Architekturtheorie“ mit 2 SWS / 3 LP (5.Fachsemester), M 17 A 2 „Bauentwurfslehre - Planen und Bauen im Bestand“ mit 2 SWS / 2 LP (5.Fachsemester), M 17 A 3 „Baurecht“ mit 2 SWS / 3 LP (5.Fachsemester) M 17 A 1 „Architekturtheorie“:

32 Stunden Seminar, 28 Stunden für Vor- und Nachberei- tung / Lesen der Texte, 30 Stunden für Textzusammenfas- sung und Interpretation = 90 Stunden

M 17 A 2 „Bauentwurfslehre - Planen und Bauen im Bestand“:

32 Stunden Vorlesungen, und 28 Stunden für Vorbereitung mündliche Prüfung oder Klausur = 60 Stunden

M 17 A 3 „Baurecht“:

32 Stunden Vorlesungen und 58 Stunden häusliche Nach-arbeitung sowie Klausurvorbereitung = 90 Stunden

Zusammensetzung der Modulnote

Die Modulelementnote M 17 A 1 wird mit 3, M 17 A 2 mit 2 und M 17 A 3 mit 2 multipliziert. Die Summe wird durch 8 dividiert. (Die einzelnen Modulelementnoten gehen entsprechend ihren Leistungspunkten gewichtet - s. § 21 PO - in die Modulnote ein.)

02.07.2008 Modul: Titel:

M 18 A Bauforschung

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 18 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

7 SWS 2 Semester 6. und 7. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit jährlich; beginnend im Sommersemester

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

9 Leistungspunkte 270 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Klausur des Modul-elements M 18 A 1 und die studienbegleitenden Übungen der Modulele-mente M 18 A 2 und M 18 A 3 erfolgreich abgeschlossen wurden.

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss von 12 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen

Inhalt und Qualifikationsziele

Das Modul Bauforschung ist in wesentlichen Inhalten auf die Thematik „Planen und Bauen im Bestand“ ausgerichtet. M 18 A 1 Vermessung

Inhalt: Vermittlung von Grundlagen der Vermessung in Vorlesungen und Übungen (Einführung in die Messtechnik, Anwendung dieser Mess-technik in Lage und Höhe, Ableitung von Punktinformationen aus den Messergebnissen und hierauf aufbauend Flächen- und Massenbe-rechnungen) Betrachtungsverfahren zur Bestimmung der Lage und Höhe werden theoretisch erarbeitet und praktisch ausgewertet. Auf der Grundlage der Auswertungsergebnisse erfolgt die Visualisierung (Kartierung, Höhenlinieninterpolation, digitales Geländemodell, Schnitte etc.) der betrachteten Objekte sowie die Analyse des Datenmaterials nach ver-schiedenen Kriterien. Vermittlung von Grundlagen „Geographischer Informationssysteme“. Qualifikationsziele: • Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, für die Pla-

nungsphase die eingesetzten Planungsgrundlagen (Karten, Koor-dinaten, Bezugssysteme) zu verstehen, diese zu ergänzen (Punktaufnahme, Geländeaufnahme) sowie nach abgeschlosse-ner Planung diese mit allen Daten in die Örtlichkeit zu übertragen (Absteckung).

• Befähigung zum Dialog mit Bau- und Vermessungsingenieuren.

M 18 A 2 Bauaufnahme Inhalt: Das Fach Bauaufnahme lehrt das Erfassen räumlicher Gebilde in zweidimensionalen maßstäblichen Zeichnungen. Zu diesem Zweck werden zunächst die theoretischen Grundlagen der verschiedenen Messverfahren, die Bestimmung der unterschiedlichen Messgeräte und die Bedeutung der verschiedenen Genauigkeitsstufen vermittelt. Anschließend wird dieses Wissen in Übungen beim Erstellen von Bauaufnahmen als Grundlage für Sanierungen und Modernisierungen

sowie für besonders Interessierte auf Exkursionen das Aufnehmen hi-storischer Bauten für wissenschaftliche Zwecke vertieft und erweitert.

Qualifikationsziele: Das Fach Bauaufnahme will die Fähigkeit zur Herstellung von qualifi-zierten Bestandszeichnungen vermitteln, deren Genauigkeit und Dar-stellungsumfang den jeweiligen Anforderungen genügt. In diesem Zu-sammenhang wird unbedingt auf das Antragen der Maße vor Ort ge-achtet. Ein wichtiges Lernziel ist auch die Zusammenarbeit mit der Geodäsie sowie die Erfahrung der jeweiligen Vor- und Nachteile von Fotogrammetrie, Handaufmass und sogenannter „High-Tech-Verfahren“.

M 18 A 3 Historische Bauforschung / Denkmalpflege

Inhalt: • Historische Bauforschung lehrt die Methoden zur Untersuchung

der Baugeschichte einzelner Gebäude. Der zeitliche Rahmen der Bearbeitung des jeweiligen Objektes reicht von dessen Ursprün-gen bis zur Gegenwart. Die wichtigste Quelle für die Historische Bauforschung ist die Substanz des betrachteten Gebäudes. Dar-über hinaus wird auch die Auswertung schriftlicher Quellen und ähnlicher Hinweise in die Untersuchung einbezogen.

• In der Denkmalpflege wird das alte Gebäude als ganzheitliches Werk betrachtet, dessen Identität es zu wahren, wiederherzustel-len und weiterzuentwickeln gilt. In diesem Zusammenhang werden die geschichtlichen und theoretischen Grundlagen der Denkmal-pflege vorgestellt und anschließend vor allen aus der Sicht des Architekten die handwerklichen, bautechnischen, gesetzlichen und planerischen Grundlagen denkmalpflegerischen Arbeitens erläu-tert sowie die besonderen Aspekte der städtebaulichen Denkmal-pflege herausgearbeitet. Darüber hinaus wird auch ein Verständ-nis für die Vielfalt der gewöhnlich in den denkmalpflegerischen Prozess involvierten Berufsgruppen geweckt.

Qualifikationsziele: • Das Fachgebiet Historische Bauforschung liefert die notwendigen

Grundlagen, um die Gestalt, die Konstruktion, die räumliche Struk-tur und Ordnung sowie die Entstehungsbedingungen und Verän-derungen eines mehr oder weniger alten Gebäudes untersuchen und verstehen zu können.

• Das Fachgebiet Denkmalpflege will in Fragen des Umgehens mit alter Bausubstanz ein solides Grundwissen und ein differenziertes Strategienrepertoire vermitteln, um die zukünftigen Architekten für die Gesamtleitung einer denkmalpflegerischen Baumaßnahme qualifizieren. Insbesondere soll ein gekonnter Umgang mit dem in der Praxis allgemein zutage tretenden hochkomplexen Zielkon-fliktpotential erreicht werden.

Struktur des Moduls / Lehrformen

Das Modul besteht aus den drei Modulelementen M 18 A 1 „Vermessung“ mit 2 SWS / 3 LP (6. Fachsemester), M 18 A 2 „Bauaufnahme“ mit 2 SWS / 3 LP (6. Fachsemester) M 18 A 3 „Historische Bauforschung / Denkmalpflege“

mit 3 SWS / 3 LP (7. Fachsemester) M 18 A 1 „Vermessung“:

16 Stunden Vorlesungen, 16 Stunden Übungen als Blockver-anstaltung, 58 Stunden häusliche Übungsnachbereitung und Klausurvorbereitung = 90 Stunden

M 18 A 2 „Bauaufnahme“:

8 Stunden Vorlesungen, 16 Stunden Übungen und 66 Stun-den für die Bearbeitung einer Übungsaufgabe (Bauaufnah-me)= 90 Stunden

M 18 A 3 „Historische Bauforschung / Denkmalpflege“:

32 Stunden Seminar, 58 Stunden für die Bearbeitung einer Übungsaufgabe = 90 Stunden

Zusammensetzung der Modulnote

Die Modulnote setzt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei Modul- elementnoten zusammen. Die einzelnen Modulelementnoten gehen entsprechend ihren Leistungspunkten gewichtet -s. § 21 PO- in die Modulnote ein.

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 19 A Gestaltung

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 19 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

7 SWS 2 Semester 5. und 6. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit jährlich; beginnend im Wintersemester

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

11 Leistungspunkte 330 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Untersuchungen und Experimente im Raumlabor, Übungen und selbständige Projektbearbei-tung sowie das mündliche Kolloquium im Modulelement M 19 A 1 und die studienbegleitende Leistung im Modulelement M 19 A 2 erfolgreich er-bracht sind.

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss von 12 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen

Inhalt und Qualifikationsziele

M 19 A 1 Raumgestaltung / Raumlabor

Inhalt: Das Modul besteht aus den Vorlesungen, Untersuchungen und Expe-rimenten im Raumlabor, Übungen und selbstständiger Projektbearbei-tung. Die theoretischen Grundlagen räumlicher Entwurfsansätze wer-den exemplarisch mit Beispielen aus der aktuellen Architektur erläu-tert. Es geht darum, den Studierenden das weite Spektrum der Raumgestaltung und die entsprechenden extrem differenten architek-tonischen Formen näher zu bringen. Anhand von Untersuchungen und Experimenten im Raumlabor wer-den von den Studierenden inszenierte Raumstimmungen direkt er-fahrbar. Die Wahrnehmung und die Rezension werden gemäß per-sönlicher Neigungen und Auffassungsgabe unterschiedlich interpre-tiert und analysiert. Die Eigenschaften und die vielfältig produzierten räumlichen Qualitä-ten anhand unterschiedlicher Materialien und Lichtstimmungen wer-den mit den entsprechenden persönlichen Erfahrungen in kleineren Übungsaufgaben umgesetzt und angewendet. Aus der Erkenntnis der Vorlesungen und der Übungen im Raumlabor wird zum Thema Raumgestaltung eine selbstständige Projektbearbei-tung gefordert. Der Entwurfsprozess wird bestimmt von einer wech-selseitigen (Betreuer / Student/innen) inhaltlichen, im Gespräch ge-prägten Annäherung unter Einbeziehung von Erfahrungen und He-rangehensweise anderer Fachgebiete. Qualifikationsziele: Das Raumlabor ist als eine unterstützende Forschungs- und Lehrein-richtung des Fachgebietes für Raumgestaltung und Entwerfen zu se-hen. Im Raumlabor sollen Raumideen 1:1 umgesetzt und direkt er-fahrbar werden. Mit unterschiedlichen Materialien, Textilien und Licht-verhältnissen, werden Räume entsprechend den Vorstellungen der einzelnen Studierenden simuliert und modifiziert. Die Veränderungen werden fotografisch und filmisch festgehalten und ausgewertet. Das

Experimentieren im Raumlabor ist als erste Umsetzung einer Raum-idee zu verstehen und fördert bei den Student/innen konzeptionelles und pragmatisches Arbeiten.

M 19 A 2 Freiraum- und Landschaftsgestaltung Inhalt: Die Freiraum- und Landschaftsgestaltung stellt ein wichtiges Binde-glied zwischen Architektur und Städtebau dar. • Grundbegriffe und ergänzende Fachdefinitionen der Freiraumpla-

nung, • Einzelthemen wie die Pflanze und ihre gestalterische Verwendung• Methoden und Beispiele der Freiraumplanung und Raumbildung,

Nutzungsanforderungen an den Freiraum, Beziehung zwischen Freiraumplanung und Bebauung

• Methoden zur grafischen Umsetzung von Entwurfskonzepten und Detailplanungen für Freiraum

• Historische Entwicklung und Wandlung des Landschaftsbegriffes • Stadt und Landschaft als ökologische Systeme • Auseinandersetzung und Medium von FreiRaumKunst und Land-

art-Projekten • Beziehung zwischen Freiraumplanung und der Bebauung hinsicht-

lich funktionalen / räumlich-gestalterischen und organisatorischen Zusammenhängen

• Beispiele historischer und zeitgenössischer Landschaftsarchitektur und Gartenkunst

Qualifikationsziele: • Kontext und Bezug zwischen Freiraumplanung sowie der Bebau-

ung und den Nutzungsanforderungen herstellen • Planungsgrundlagen und Methoden für Freiraum- und Land-

schaftsplanung vermitteln • Kenntnisse über Darstellungstechniken und -möglichkeiten vermit-

teln

Struktur des Moduls / Lehrformen

Das Modul besteht aus den zwei Modulelementen M 19 A 1 „Raumgestaltung / Raumlabor“ mit 4 SWS / 7 LP (5.und 6. Fachsemester), M 19 A 2 „Freiraum- und Landschaftsgestaltung“ mit 3 SWS / 4 LP (6. Fachsemester) M 19 A 1 „Raumgestaltung / Raumlabor“:

32 Stunden Vorlesung und 32 Stunden Untersuchungen und Experimente im Raumlabor sowie 146 Stunden für Projektbe- arbeitung einschließlich Präsentation/ mündliches Kolloquium = 210 Stunden.

M 19 A 2 „Freiraum- und Landschaftsgestaltung“:

32 Stunden Vorlesungen, und 88 Stunden für Übungen / Projektbearbeitung = 120 Stunden

Zusammensetzung der Modulnote

Die Modulelementnote M 19 A 1 wird mit 7 und M 19 A 2 mit 4 multipli-ziert, die Summe wird durch 11 dividiert. Die einzelnen Modulelementnoten gehen entsprechend ihren Leistungspunkten gewichtet -s. § 21 PO- in die Modulnote ein.

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 20 A Baukonstruktion III (Bauteile und Elemente)

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 20 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

8 SWS 2 Semester 5. und 6. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit jährlich; beginnend im Wintersemester

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

11 Leistungspunkte 330 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist bestanden, wenn die studienbegleitenden Modulübungen des 5. Semesters erfolgreich abgeschlossen wurden (arithmetr. Mittel der Noten mind. 4.0), die Modulübungen des 6. Semesters erfolgreich abge-schlossen wurden (arithmetr. Mittel der Noten mind. 4.0) und die ab-schließende Klausur mit mindestens „ausreichend“ (4.0) bewertet wurde.

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss von 12 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen. Die Modulübungen des Moduls M 7 Baukonstruktion II (3. und 4. Semes-ter) müssen erfolgreich abgeschlossen sein (arithmetr. Mittel der Noten der Modulübungen des 3. Semesters und arithmetr. Mittel der Noten der Modulübungen des 4. Semesters jeweils mind. „ausreichend“ 4.0).

Inhalt und Qualifikationsziele

Inhalt: Dieser Ausbildungsschwerpunkt befasst sich mit den Bauteilen und Elementen. • Fenster, Glasfassaden und Sonnenschutz • Außenbauteile

Balkone, Loggien, Terrassen, Laubengänge Brüstungen und Geländer

• Erschließungen Treppen, Rampen, Stege, Aufzüge Brüstungen und Geländer

• Türen • Innenwandsysteme

Nichttragende Innenwandsysteme

Kooperationspartner: Technischer Ausbau, Bauökonomie Qualifikationsziele: Ziel der Lehre ist es, ein breites Detail- und Produktfachwissen zu vermitteln. Vorherrschende Lehrform sind Vorlesungen, Übungen und Projektarbeit.

Struktur des Moduls / Lehrformen

Das Modul besteht aus Vorlesungen und Übungen und der abschließen-den Klausur. M 20 A „Baukonstruktion“

mit 8 SWS, 11 LP; (5. und 6. Fachsemester) 5. Fachsemester: 32 Stunden Vorlesungen, 32 Stunden Übun-gen und 86 Stunden für die Nachbearbeitung der Vorlesungen und die selbständige Bearbeitung und Korrektur der Modulübun-gen = 150 Stunden

6. Fachsemester: 32 Stunden Vorlesungen, 32 Stunden Übun-gen und 116 Stunden für die Nachbearbeitung der Vorlesungen und die selbständige Bearbeitung und Korrektur der Modulübun-gen sowie die Vorbereitungen für die abschließende Klausur = 180 Stunden

Zusammensetzung der Modulnote

Die Modulnote setzt sich zu 50% aus der Durchschnittsnote der mit min-destens „ausreichend“ (4.0) bewerteten Modulübungen des 5. Semesters und der mit mindestens „ausreichend“ bewerteten Modulübungen des 6. Semesters und zu 50% aus der Note der abschließenden Klausur zu-sammen. Die einzelnen Modulelementnoten gehen entsprechend ihren Leistungspunkten gewichtet -s. § 21 PO- in die Modulnote ein.

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 21 A Tragkonstruktionen

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 21 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

3 SWS 1 Semester 5. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit jährlich; beginnend im Wintersemester Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

3 Leistungspunkte 90 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die studienbegleitende Leistung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss des Moduls M8 und Abschluss von weiteren 11 der 16 Grund-module oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen

Inhalt und Qualifikationsziele

M 21 A Tragkonstruktionen: Inhalt:

• Exemplarische Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Tragwerkkenntnisse (Systeme, Baustoffe, Methoden, Vorge-hensweisen)

• Wechselwirkungen: Baustoffe, Bauweisen, Tragsysteme • Entwerfen von Tragwerken (Ziele, Methoden, Vorgehensweisen) • Integration des Tragwerks in den Gesamtentwurf

Qualifikationsziele:

• Erweiterung des Repertoires an Tragwerk-Kenntnissen • Entwicklung von Kompetenz für den Dialog mit dem Tragwerk

Ingenieur • Ausbildung der Fähigkeiten zur Beschaffung und Bewertung von

Informationen zu Baustoffen, Bauweisen und Tragsystemen • Ausbildung der Fähigkeit, im Rahmen des Gesamtentwurfs an-

gemessene und wirtschaftliche Tragwerke zu entwickeln

Struktur des Moduls / Lehrformen

Das Modulelement besteht aus einer Vorlesung und einer studienbeglei-tenden Leistung. M 21 A „Tragkonstruktionen“ mit 3 SWS, 3 LP, 5. Fachsemester

32 Stunden Vorlesung und 58 Stunden für Übungen und eine studienbegleitende Leistung (Erarbeitung einer Übung, eines Re-ferates oder einer Schriftlichen Ausarbeitung) = 90 Stunden

Zusammensetzung der Modulnote

Die Gesamtnote besteht aus der Note der studienbegleitenden Leistung.

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 22 A Bauökologie

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 22 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

4 SWS 1 Semester 7. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit jährlich; beginnend im Wintersemester Wiederholungsprüfungen jedes Semester

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

6 Leistungspunkte 180 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn das abschließende Kollo-quium / die mündliche Prüfung oder die Klausur erfolgreich abgeschlos-sen wurde. Die Durchschnittsnote der studienbegleitenden Teilleistungen muss mind. ausreichend (4,0) benotet werden und ist Voraussetzung für die Teilnah-me am Kolloquium / der mündlichen Prüfung bzw. der Klausur.

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss des Moduls M10 und Abschluss von weiteren 11 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen

Inhalt und Qualifikationsziele

M 22 A „Bauökologie“: Inhalt:

Ökologisches Bauen ist untrennbar mit einer auf den jeweiligen Bedarfsfall angepassten Gebäudetechnik verbunden. Die Lehrveranstaltung widmet sich den Wechselwirkungen zwi-schen Gebäuden und Nutzern einerseits und Gebäude und Ge-bäudetechnik andererseits. Die dafür eingesetzten Methoden und Auswirkungen werden nach dem Stand der Technik und der Forschung vermittelt. Aufbauend auf den Grundlagenkenntnissen der Bauphysik, des Technischen Ausbaues und der Baukon-struktion werden die einzelnen Aspekte von ökologischen bzw. ressourcensparender Bau- und Betriebsweise dargestellt. Zunächst werden „passive Maßnahmen“ erläutert, die im Zuge von Architektur und Städtebau alle weiteren eingesetzten Tech-nologien bestimmen. Anhand dieser Darstellungskriterien können dann „aktive“ Technologien, die in einzelnen Themenblöcken er-läutert werden, in ein ganzheitliches Planungskonzept eingebun-den werden. Wesentlicher Inhalt sind die Zusammenhänge des thermischen Gebäudeverhaltens, die Funktionen solarer Architektur, der frei-en „natürlichen“ Lüftung und besonders von Systemen mit Wechselwirkungen und Mehrfachnutzungen. Schwerpunktthemen sind: Integrale Konzepte, Fassadentechno-logien (Glas, Doppelfassaden, dezentrale Lüftung, Tageslichtlen-kung), Wärme- und Kälteverteilung (stille Kühlung, Bauteilaktivie-rung, Bauteilspeicherung, solare Systeme (Kurzzeit- und Lang-zeitspeicher, Stromerzeugung), Kraft-Wärme-Kupplung (Brenn-stoffzellen, BHKW), Lüftungsstrategien (freie Lüftung, Schachtlüf-tung, Solarkamine, hygienischer Mindestluftwechsel), Regen-wassermanagement (Regenwasserspeicher, Verdunstungsküh-lung, Versickerung), Passivhäuser und Niedrigenergiehäuser, At-

rien- und Pufferzonen, Geothermienutzung, Erdreichwärmetau-scher. Übungsthemen sind Durchführung von thermischen Simulations-rechnungen, Entwicklung von Heiz-, Kühl- und Lüftungskonzep-ten anhand eines eigenen Gebäudeentwurfes und ein prakti-sches Experiment (z. Z. Blower-Door-Messung).

Qualifikationsziele: Für die verschiedenen Aspekte des ökologischen Bauens sollen physikalische und bautechnische Kenntnisse und ihre Auswir-kungen auf die architektonische Gestaltung vermittelt werden. Ziel ist es, ganzheitliche Konzepte in Entwürfen zu konzipieren, die bei geringstem Einsatz von Technik einen größtmöglichen Komfort in Gebäuden sicherstellen.

Struktur des Moduls / Lehrformen

Das Modul besteht aus Vorlesungen und Übungen. M 22 A „Bauökologie“ mit 4 SWS, 6 LP, 7. Fachsemester)

32 Stunden Vorlesung, 32 Stunden Übung, 116 Stunden Nach-bereitung der Vorlesungen und Übungen sowie die Prüfungsvor-bereitung = 180 Stunden

Zusammensetzung der Modulnote

Die Gesamtnote besteht aus der Bewertung der studienbegleitenden Teil-leistungen sowie der Endnote des Kolloquiums / der mündlichen Prüfung bzw. der Klausur.

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 23 A Bauökonomie

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 23 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

6 SWS 2 Semester 6. und 7. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit Jährlich; beginnend im Sommersemester

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

8 Leistungspunkte 240 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Modulnote mit min-destens „ausreichend“ (4.0) benotet wurde.

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss von 12 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen

Inhalt und Qualifikationsziele

M 23 A Bauökonomie Inhalt:

Das Modul vermittelt die bauökonomischen Aspekte der Bauwerks-planung und der Baudurchführung sowie die beruflichen Rahmen-bedingungen von Architekten

Bauwerksplanung und Baudurchführung:

• Projektphasen, Planungsprozess und Projektbeteiligung • Qualitätsdefinitionen und Massenermittlung • Kostenermittlung, -kontrolle und –steuerung nach DIN 276 • Terminplanung und -kontrolle • Ausschreibung, Methoden der Leistungsbeschreibung • Vergabewesen, Submissionsverfahren, Bauverträge • Objektüberwachung (Bauleitung) • Kalkulation und Nachtragsberechnung

Berufliche Rahmenbedingungen:

• Berufsausübung des Architekten, Kammerwesen • Gründung eines Architekturbüros • Auftragsbeschaffung und Wettbewerbswesen • Architektenvertrag, Haftung und Versicherung • Honorierung von Planungsleistungen nach HOAI • Struktur und Organisationsformen von Architekturbüros • Projektentwicklung und Projektsteuerung • Grundlagen des Facility Managements, Qualitätsmanagement

und Controlling Bauökonomische Sachverhalte werden nicht im Widerspruch zu den Ges-taltungsfragen gesehen, sondern als notwendige Grundlage für eine er-folgreiche Planungs- und Bautätigkeit angesehen. Eine begleitende Übung, bestehend aus praxisorientierten Übungsaufgaben im Bereich Ausschreibung, Kosten- und Terminplanung, ergänzt die Vorlesungen.

Qualifikationsziele: Neben der Vermittlung des grundlegenden Fachwissens soll den Studierenden die Komplexität des Bauprozesses in der Planungs- und Realisierungsphase vermittelt und die Grundkenntnisse für die rechtliche und verfahrensmäßige Abwicklung von Bauprojekten und

deren Kostengestaltung an die Hand gegeben werden.

Struktur des Moduls / Lehrformen

M 23 A „Bauökonomie“ mit 6 SWS, 8 LP, 6. und 7. Fachsemester

6. Fachsemester: 3 LP, 32 Stunden Vorlesungen, 58 Stunden für Übungen und die Nachbereitung der Übungen =90 Stunden 7. Fachsemester: 5 LP, 32 Stunden Vorlesungen, 16 Stunden Übungen, 62 Stunden für weitere Aufgaben und 40 Stunden für die Klausurvorbereitung =150 Stunden

Zusammensetzung der Modulnote

Die Note des Modulelements M 23 A setzt sich wie folgt zusammen: Die Note der Klausur wird mit 7 und die Note der vorlesungsbegleitenden Übung mit 3 multipliziert. Die Summe wird durch 10 dividiert.

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 24 A Entwerfen II

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 24 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

7 SWS 2 Semester 5. und 6. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit jedes Semester

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

10 Leistungspunkte 300 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Entwurfsaufgabe und die 3 Stegreifentwürfe jeweils erfolgreich abgeschlossen wurden.

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss von 12 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen

Inhalt und Qualifikationsziele

M 24 A 1 Großer Entwurf Inhalt:

Es werden je Semester mehrere Entwurfsthemen angeboten, die eigenständig bearbeitet werden und unterschiedliche Schwerpunkt-setzungen erlauben.

Qualifikationsziele:

Das Ziel ist der sichere, eigenständige Umgang mit Mensch und Raum im Sinne des Erschaffens eines qualitätsvollen Innen- und Außenraumes. Aufbauend auf den erworbenen Grundlagen des Entwerfens soll der Gebäudeentwurf und der damit verbundene Prozess des Ent-werfens in seiner ganzen Komplexität und mit allen seinen Teilas-pekten erfahren und bewältigt werden. Die systematische wissenschaftliche Analyse aller Rahmenbedin-gungen und Anforderungen einer Entwurfsaufgabe (insbesondere auch der funktionalen Erfordernisse) in Verbindung mit materialbe-zogenen und konstruktiven Überlegungen sowie der Entwicklung einer eigenen architektonisch-gestalterischen Grundhaltung sollen zu einem selbstkritisch hinterfragten, in seiner Konzeption schlüs-sig gewichteten und aufgebauten Gebäudeentwurf führen. Die Befähigung zum eigenen künstlerisch-gestalterischen Aus-druck sowie die Schulung eines damit im Zusammenhang stehen-den sozialen und gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins sollen gefördert werden. Themenbezogen werden Projektpartner aus anderen Fachdisziplinen für eine Beratung hinzugezogen.

M 24 A 2 Stegreifentwürfe Inhalt:

Ein Stegreifentwurf umfasst eine kleine, in einem kurzen Zeitraum (bis zu einer Woche) zu bearbeitende Entwurfsaufgabe, die in der Regel nicht betreut wird. Es wird insbesondere die Teilnahme an nationalen und internationalen Entwurfsworkshops empfohlen.

Qualifikationsziele: In einem zeitlich begrenzten Rahmen sollen die Studierenden ihre Fähigkeiten hinsichtlich Gestaltung, Konstruktion etc. schulen und do-kumentieren sowie ihre Gestaltungsabsichten darstellen.

Struktur des Moduls / Lehrformen

Das Modul besteht aus den zwei Modulelementen M 24 A 1 „1 Grosser Entwurf“

mit 5 SWS / 7 LP (6. Fachsemester) und M 24 A 2 „3 Stegreifentwürfe“

mit 2 SWS / 3 LP (5. Fachsemester) M 24 A 1 „1 Grosser Entwurf“

210 Stunden Entwurfsbearbeitung incl. Präsentation und Be-ratungsterminen bei technischen Fachgebieten und des Lehr-gebiets Städtebau

M 24 A 2 „3 Stegreifentwürfe“

90 Stunden für die Bearbeitung der drei Stegreifentwürfe; durchschnittlicher Arbeitsaufwand je Stegreifentwurf: 30 Stun-den

Zusammensetzung der Modulnote

Die Modulelementnote M 24 A 2 setzt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten der 3 Stegreifentwürfe zusammen. Die Note des Modulelements M 24 A 1 wird mit 7 und die Note des Mo-dulelements M 24 A 2 mit 3 multipliziert. Die Summe wird durch 10 divi-diert. (Die einzelnen Modulelementnoten gehen entsprechend ihren Leistungspunkten gewichtet -s. § 21 PO- in die Modulnote ein.)

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 25 A Integriertes Projekt

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlpflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 25 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

6 SWS 1 Semester 7. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit Jedes Semester

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

10 Leistungspunkte 300 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Projektarbeit erfolg-reich abgeschlossen wurde.

Voraussetzung für Teil-nahme

Zulassung erfolgt durch das Prüfungsamt, Abschluss aller 16 Grundmo-dule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen

Inhalt und Qualifikationsziele

M 25 A Integriertes Projekt Inhalt:

In dem „Integrierten Projekt" soll die Komplexität der architektoni-schen Aufgaben deutlich werden soll. Es soll ein Bewusstsein für die Vernetzung der einzelnen Disziplinen geschaffen und ein über-greifendes Denken zur Erfassung und Bewältigung der gestellten Aufgaben geschult werden. Das integrierte Projekt wird gemeinsam von mehreren Professorinnen und Professoren herausgegeben. Es ist jeweils ein Projektpartner aus den Bereichen Baukonstruktion, Tragkonstruktion, Bauökologie/ Technischer Ausbau oder Bauphy-sik zu wählen. Beratungstermine zu städtebaulichen und freiraum-planerischen Problemstellungen sind wahrzunehmen. Ziel ist die Entwicklung eines selbstkritisch hinterfragten, in seiner Konzeption schlüssigen Gebäudeentwurfes. Im Mittelpunkt steht der schöpferisch kreative Entwurf. Zudem soll eine Vertiefung der in den Grundmodulen erworbenen Tragwerkkenntnisse und die Ent-wicklung einer entwurfsimmanenten Tragwerk-, Primär- und Sekun-därkonstruktion erfolgen.

Qualifikationsziele:

Ziel des integrierten Entwurfsprojektes ist es, den Gebäudeentwurf und den damit verbundenen Prozess des Entwerfens in seiner Komplexität zu erfahren und zu bewältigen. In dem Projekt sollen insbesondere die schöpferisch-kreativen Fähigkeiten der Studentin oder des Studenten angesprochen und präzisiert werden, mit dem Ziel, den Studierenden zu einer persönlichen Aussage zur gestell-ten Aufgabe zu verhelfen. Die architektonischen Spielregeln und Kriterien wie: das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis, technische Machbarkeit, eigene Interpretation und im Dialog gefestigte Lösung von Programm und Funktion sollen erkannt und angewendet wer-den. Es soll ein Bewusstsein für die Vernetzung der einzelnen Dis-ziplinen geschaffen und ein übergreifendes Denken zur Erfassung und Bewältigung einer gestellten Aufgaben unter Vermittlung der Bedeutung gesellschaftlicher Prozesse für Formgebung und Gestal-tung, geschult werden. Praktisches, eigenes Entwerfen soll unter Berücksichtigung der wis-

senschaftlichen Grundlagen der Baukonstruktion, der Tragwerkleh-re, der Gebäudetechnik sowie des Städtebaus und der Freiraum-gestaltung als wechselseitiger, ganzheitlicher Prozess mit viel-schichtigen künstlerischen und technischen Betrachtungsebenen und Abhängigkeiten erfahren werden.

Struktur des Moduls / Lehrformen

Das Modul besteht aus dem Modulelement M 25 A „Integriertes Projekt“

mit 6 SWS und 10 LP (7. Fachsemester) 300 Stunden Entwurfsbearbeitung inkl. Präsentation und Bera-tungsterminen

Zusammensetzung der Modulnote

Die Modulnote ist die Note der Projektarbeit.

Stand: 02.07.08 Modul: Titel:

M 26 A Wahlmodul

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Wahlfächer) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 26 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

2 bis 3 SWS je Wahlmodulelement (insgesamt bis zu 10 SWS) 5. bis 8. Fachsemester

Wiederholungsmöglichkeit Je nach Thema im Sommer- oder Wintersemester

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

20 Leistungspunkte 600 Stunden Arbeitsaufwand Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle studienbegleitenden Leistungen der einzelnen Wahlmodulelemente erfolgreich abgeschlossen und insgesamt 20 Leistungspunkte erbracht wurden.

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss von 12 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen Bei einzelnen Wahlmodulelementen kann der erfolgreiche Abschluss von speziellen Grundmodulen vorausgesetzt werden.

Inhalt und Qualifikationsziele

M 26 A Wahlmodul Inhalt:

Alle Wahlmodulelemente umfassen je nach Themenstellung ent-sprechend 2 bzw. 4 Leistungspunkten. Aus dem Angebot an Wahlmodulelementen sind so viele Modul-elemente auszuwählen, dass insgesamt 20 Leistungspunkte er-reicht werden. Die Wahlmodulelemente sind in der Regel jeweils einsemestrig und werden im Sommer- oder Wintersemester angeboten. In allen Wahlmodulelementen sind ausschließlich studienbegleiten-de Leistungen (d.h. Referate, schriftliche Hausarbeiten, Entwurfs-, Konsultations- und EDV- Übungen, Laborversuche und Berechnun-gen [§ 10 (4) der Studienordnung]), als Abschluss möglich.

Themenkatalog:

Theorie

• Sondergebiete der Architekturtheorie • Architekturkritik • Kunstgeschichte • Soziologische Grundlagen • Architekturinformatik • Architekturphilosophie • Architekturpsychologie • Architektursemiotik • Planungstheorie • Stadt- und Regionalentwicklung • Genderstudies

Bauforschung

• Sondergebiete der Vermessung • Sondergebiete Historische Bauforschung

• Sondergebiete der Denkmalpflege • Historische Baukonstruktion • Planungsgeschichte / Urbanistische Forschung

Gestaltung

• Sondergebiete Raumgestaltung (z.B. Farbenlehre) • Sondergebiete Freiraum- und Landschaftsgestaltung • Visualisierung und Darstellungstechniken • Stadtgestaltung • Sondergebiete Modellbau • Sondergebiete Bildnerisches Gestalten • Architekturfotografie • Interaktive Multimediale Systeme

Baukonstruktion IV

• Sondergebiete Baukonstruktion

Gebäudetechnik und Bauphysik • Sondergebiete der Bauökologie • -Sondergebiete der Gebäudetechnik • Sondergebiete Bauphysik (z.B. Lärmschutz, Brandschutz)

Tragkonstruktionen

• Sondergebiete Tragkonstruktionen

Bauökonomie und Baurecht • Sondergebiete Bauökonomie • Sondergebiete Baurecht • Baumanagement • Planungsrecht

Wahlmodule aus „KoSi“ und anderen Fachbereichen

max. 4 SWS = 4 LP können bei KoSi und anderen Fachbereichen erbracht werden.

Struktur des Moduls / Lehrformen

Das Modul besteht aus den Wahlmodulelementen entsprechend dem-Wahlkatalog sowie wechselnden Angeboten. M 26 A „Wahlmodul“

mit 2 oder 4 SWS / 20 LP (5.-8. Semester) = 600 Stunden

Zusammensetzung der Modulnote

Die einzelnen Modulelementnoten gehen entsprechend ihren Leistungspunkten gewichtet -s. § 21 PO- in die Modulnote ein.

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 27 A Praxisphase

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Pflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 27 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

Dauer 2 Monate nach dem Vorlesungsende des 4. Fachsemesters

Wiederholungsmöglichkeit

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

10 Leistungspunkte 300 Stunden Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Praktikumbericht so-wie der schriftliche Nachweis der Praktikumstelle, der Art und Inhalt der Tätigkeiten, Beginn und Ende der Praktikumzeit sowie eventuelle Fehlzei-ten nachweist, vorliegt und die Bescheinigung ausgestellt wurde. Die Praxisphase kann an max. zwei Praktikumsstellen absolviert werden.

Voraussetzung für Teil-nahme

Abschluss von 12 der 16 Grundmodule oder zumindest Zulassung zu den Prüfungen. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss bzw. die oder der vom Fachbereich benannte Beauftragte.

Inhalt und Qualifikationsziele

M 27 A Praxisphase Inhalt:

• Für eine weitgehende Verwirklichung der Ausbildungsziele soll sich die Tätigkeit vorrangig mit den Bereichen des Planens und des Bauens befassen.

• Die Tätigkeit soll sich nicht ausschließlich auf zeichnerische Tä-tigkeiten erstrecken. In der Regel sollte die Tätigkeit mehrere Be-reiche umfassen.

• Im Bereich des Bauens sind dies die - Entwurfsplanung, Bauausführungsplanung (wie Erstellung

von Werkplänen, Entwicklung von Details, Zusammenar-beit mit Fachingenieuren o.ä.),

- die Bauvorbereitung (wie Massen- und Kostenermittlung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Terminplanung o. ä.),

- und die Bauüberwachung (wie Aufmass und Bauabnahme, Rechnungsprüfung, Termin- und Kostenkontrolle o. ä.).

• Im Bereich des Planens sind dies die - Baugenehmigungsplanung, - die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, - und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Fachämtern

bei der Planungsdurchführung.

Qualifikationsziele: Die Praxisphase ist Bestandteil der Aufbaumodule. Sie soll die Stu-dierenden an die berufliche Tätigkeit durch konkrete Aufgabenstel-lung und praktische ingenieurnahe Mitarbeit in Büros oder an pra-xisorientierten Projekten heranführen. Die Praxisphase soll insbe-sondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der prakti-schen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und umzu-setzen. Die Tätigkeit der oder des Studierenden soll durch Eigen-ständigkeit und Mitverantwortung bestimmt sein. Die Absolvierung der Praxisphase im Ausland wird empfohlen

Struktur des Moduls / Lehrformen

Näheres regelt die Praktikumsordnung.

Zusammensetzung der Modulnote

unbenotet (Ausstellung einer Bescheinigung)

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 28 A Exkursionen

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Pflichtfach) für die Vertiefungsrichtung Architektur = M 28 A

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

Dauer 7 Exkursionstage (ganztägig)

Wiederholungsmöglichkeit

Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

2 Leistungspunkte Das Modul ist erfolgreich abgeschlossen, wenn der Nachweis über die Teilnahme an den Exkursionen erbracht wurde.

Voraussetzung für Teil-nahme

--

Inhalt und Qualifikationsziele

M 28 A Exkursionen Inhalt:

Ein- oder mehrtägige Exkursionen zu in- bzw. ausländischen Zielen zu speziellen Einzelfragen der Architektur bzw. fachübergreifenden Projekten und Themenfeldern der Architektur und des Städtebaus.

Qualifikationsziele: Exkursionen dienen der objektbezogenen Vertiefung und Veran-schaulichung wissenschaftlicher Kenntnisse und praktischer Erfah-rungen.

Struktur des Moduls / Lehrformen

Zusammensetzung der Modulnote

unbenotet (Ausstellung einer Bescheinigung)

Stand: 02.07.2008 Modul: Titel:

M 29 A Bachelor - Abschluss - Arbeit

Verwendung und Ver-wendbarkeit des Moduls

Aufbaumodul (Pflichtfach)

Frequenz, Dauer und La-ge im Studiengang

8. Semester 12 Wochen Bearbeitungszeit

Wiederholungsmöglichkeit jedes Semester Anzahl der Leistungs-punkte / erwarteter stu-dentischer Aufwand

12 Leistungspunkte 360 Stunden Arbeitsbelastung

Voraussetzung für Teil-nahme

§ 22 Abs. 1 der Prüfungsordnung: Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer alle Grundmodule (120 Leis-tungspunkte), die Aufbaumodule M 17 bis M 25 (76 Leistungspunkte), das Aufbaumodul Praxisphase (10 Leistungspunkte) und das Aufbaumodul Exkursionen (2 Leistungspunkte) vollständig abgeschlossen hat und aus dem Wahlmodul M 26 bereits 4 Leistungspunkte erworben hat.

Inhalt und Qualifikationsziele

§ 23 Abs. 1 der Prüfungsordnung: 1Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit. ²Sie soll zeigen, dass die oder der Studierende befähigt ist, innerhalb der vorgesehenen Frist eine pra-xisorientierte Aufgabe aus seinem Fachgebiet, sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten, als auch in den fächerübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Erfordernissen der Studien-richtung selbständig zu bearbeiten. ³Die Bachelorarbeit ist in der Regel eine eigenständige Untersuchung mit einer konstruktiven, experimentel-len, entwerferischen, stadtplanerischen oder einer anderen ingenieurmä-ßigen Aufgabenstellung und einer schriftlichen Erläuterung ihrer Lösung. 4Sie besteht aus der in Satz 3 genannten Bachelorarbeit und einem mündlichen Kolloquium. § 23 Abs. 10 der Prüfungsordnung 1Das mündliche Kolloquium ergänzt die Bachelorarbeit und ihre Beno-tung. ²Es dient der Feststellung, ob die Studentin oder der Student befä-higt ist, die Ergebnisse der Bachelorarbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ih-re fachübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezü-ge mündlich darzustellen, selbständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. ³Das Kolloquium wird als mündliche Prüfung durchgeführt und dauert mindestens 30, maximal 45 Minuten. Das Kollo-quium soll innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden.

Struktur des Moduls / Lehrformen

§ 23 Abs. 1 Satz 4 der Prüfungsordnung

Zusammensetzung der Modulnote

§ 24 Abs. 4 der Prüfungsordnung: Eine Bachelorarbeit ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausrei-chend“ (4,0) bewertet wurde.