Standardeinsatzregeln - feuerwehr-kirchheim.de · LF 16/12 1/8 1/5 4 DLK 23/12 1/2 1/2 1 TroTLF 16...

25
Freiwillige Feuerwehr Kirchheim unter Teck - Abt. Kirchheim - Freiwillige Feuerwehr Kirchheim unter Teck, Abteilung Kirchheim März 2011 Standardeinsatzregeln Löscheinsatz Handlungsanweisungen für die Aus-, Fortbildung und den Einsatz

Transcript of Standardeinsatzregeln - feuerwehr-kirchheim.de · LF 16/12 1/8 1/5 4 DLK 23/12 1/2 1/2 1 TroTLF 16...

Freiwillige Feuerwehr

Kirchheim unter Teck

- Abt. Kirchheim -

Freiwillige Feuerwehr

Kirchheim unter Teck,

Abteilung Kirchheim

März 2011

Standardeinsatzregeln

Löscheinsatz

Handlungsanweisungen

für die Aus-, Fortbildung

und den Einsatz

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 2

Inhaltsverzeichnis Einführung ............................................................................................................................................... 3

Allgemeine Regeln ................................................................................................................................... 4

Alarm / Anfahrt zur Feuerwache ..................................................................................................... 4

Aufsitzen und Ausrücken ................................................................................................................. 4

Standardeinsatzregel Brandeinsatz ......................................................................................................... 5

Allgemeines ......................................................................................................................................... 5

Mindestausrückstarke ..................................................................................................................... 5

Sitzordnung...................................................................................................................................... 5

Fahrzeugaufstellung ........................................................................................................................ 6

Atemschutzeinsatz .............................................................................................................................. 7

Allgemeines zum Atemschutzeinsatz .............................................................................................. 7

Ausrüstung des Angriffstrupps ........................................................................................................ 8

Stellen des Sicherheitstrupp ............................................................................................................ 8

Durchführung der Atemschutzüberwachung .................................................................................. 9

Atemschutznotfall (Stichwort „Mayday“) ..................................................................................... 10

Wohnungs- / Gebäudebrand ............................................................................................................. 14

Einsatz mit Bereitstellung des ersteintreffenden Löschfahrzeugs ................................................ 14

Aufgaben der Trupps ..................................................................................................................... 14

Lagefeststellung und Entschluss .................................................................................................... 16

Einsatz des Mobilen Rauchverschlusses (MRV) ............................................................................ 17

Anleiterbereitschaft ...................................................................................................................... 18

Brandmeldealarm (BMA) ................................................................................................................... 21

Allgemeines zum Brandmeldealarm ............................................................................................. 21

Anfahrt und Aufstellung der Einsatzfahrzeuge ............................................................................. 22

Erkundung / Lagefeststellung ........................................................................................................ 22

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 3

Einführung

Standard-Einsatz-Regeln sind standardisierte Handlungsanweisungen, die es

ermöglichen sollen, insbesondere Routinehandlungen einheitlich auszubilden, zu

trainieren und im Einsatz anzuwenden.

Die Standardeinsatzregeln sollen keine wissenschaftliche Abhandlung, sondern

einfache, leicht verständliche und nachvollziehbare Handlungsanweisungen für die

Führungskräfte und die Mannschaft sein. Jeder Feuerwehrangehörige soll wissen,

was er im Einsatz zu tun hat und darauf in den Übungsdienstes vorbereitet werden.

Dies führt letztendlich zu einer Optimierung der Einsatzabläufe und schafft für die

Einsatzkräfte eine nicht zu unterschätzende Handlungssicherheit, welche sich u. a.

stressreduzierend auswirkt.

Die vorliegenden Standard-Einsatz-Regeln entsprechen der gängigen Lehrmeinung.

Insbesondere stehen sie im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften, z.B. UVV,

FwDV. Bei den Standard-Einsatz-Regeln handelt es sich um dynamische

Regelungen die durch Vorschläge aus der Einsatzpraxis ergänzt, optimiert und dem

Stand der Technik angepasst werden können.

Um die Standardeinsatzregeln nicht zu überfrachten, können einzelne Punkte in

separaten Ausbildungshinweisen ausgelagert sein (Beispiel: Türöffnungsprozedur)

Die Führungskraft kann auf Grund der Lage von den Standard-Einsatz-Regeln

abweichen.

Kirchheim, im März 2011

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 4

Allgemeine Regeln

Alarm / Anfahrt zur Feuerwache

Der Feuerwehreinsatz beginnt für den Feuerwehrangehörigen nicht erst in der

Feuerwache, sondern bereits mit der Alarmierung in der Wohnung, am Arbeitsplatz

oder an irgendeinem anderen Ort, während der Freizeit oder in der Arbeitszeit.

Ab diesem Moment steht der Feuerwehrangehörige unter einer außergewöhnlichen

Belastung, er steht unter Stress.

Um diesen Stress zu minimieren, soll der Ablauf geordnet ablaufen:

Blick auf den Meldeempfänger, um festzustellen, um was für eine Einsatzart

es sich handelt (Brand 1 oder Brand 4) / Führungskräfte nehmen sich auch die

Zeit für die Einsatzadresse

Bei der Fahrt zur Feuerwache sind grundsätzlich keine Sonderrechte

gem. § 35 StVO in Anspruche zu nehmen. („Nur wer ankommt, kann helfen!“)

Aufsitzen und Ausrücken

Nach dem Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung werden die Fahrzeuge gem.

der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) vorgesehenen Reihenfolge besetzt.

Um zu erkennen, ob ein Fahrzeug mit Maschinist und Mannschaft besetzt ist, wird

wie folgt verfahren:

Hat der Maschinist seinen Sitzposition eingenommen, so schaltet er das

Blaulicht ein (für andere ist erkennbar, dass Maschinist bereits besetzt ist)

Die Türen zu der Mannschaftskabine werden so lange offen gelassen, bis

die Mannschaft komplett ist, bzw. der Fahrzeugführer anordnet, dass

unterbesetzt ausgerückt wird.

Der Maschinist fährt erst nach der Weisung des Fahrzeugführers und der

Vergewisserung, dass alle Türen geschossen sind, los.

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 5

Standardeinsatzregel Brandeinsatz

Allgemeines

Mindestausrückstarke

Die Fahrzeuge rücken voll besetzt aus. Auf Weisung des Fahrzeugführers kann

jedoch in Ausnahmefällen mit nachfolgender Stärke ausgerückt werden:

Fahrzeug Besatzung Mindestbesatzung mind. PA-Träger

LF 16/12 1/8 1/5 4

DLK 23/12 1/2 1/2 1

TroTLF 16 1/5 1/5 2

LF 16 TS 1 1/8 1/5 2

LF 16 TS 2 1/8 1/5 2

TLF 24/50 1/2 1/2 1

Sitzordnung

Um einen geordneten Einsatzablauf gewährleisten zu können, ist es erforderlich,

dass jeder Feuerwehrangehörige weiß, welche Position er an der Einsatzstelle

wahrnehmen soll. Er muss wissen, welche Aufgaben er (ggf. mit wem zusammen) an

der Einsatzstelle wahrnehmen muss. Da in der überwiegenden Anzahl der

Löschgruppenfahrzeuge Pressluftatmer (PA) im Mannschaftsraum verlastet sind, gilt

die nachfolgende „neue“ Sitzordnung nach der FwDV 3:

Löschgruppenfahrzeug

„Alle meiden Atemgifte“ „Wasser sucht seinen Weg“

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 6

TroTLF 16

Die Truppführer sitzen links und die Truppmänner rechts

Der Fahrzeugführer überprüft die Besetzung der Positionen und weist ggf.

Veränderungen bei der Truppbesetzung an.

Auf die Einhaltung der Sitzordnung ist insbesondere bei Übungsdiensten

hinzuwirken. Sollte ausnahmsweise die Sitzposition beispielsweise durch

Veränderungen des Fahrzeugführers nicht eingehalten werden können, so muss

jeder Feuerwehrangehörige spätestens beim Aussteigen wissen welche Position er

an der Einsatzstelle wahrzunehmen hat.

Fahrzeugaufstellung

Die Fahrzeugaufstellung ist eine Grundlage für den Einsatzerfolg. Der

Fahrzeugführer bestimmt die Positionierung des Einsatzfahrzeuges. Es sind folgende

Punkte bei der Aufstellung zu berücksichtigen:

Zuerst eintreffendes Löschfahrzeug fährt ungefähr eine B-Länge (20 m-

Schlauch) über die Einsatzstelle hinaus (eigener Entwicklungsraum und

Aufstellfläche DLA (K)). Bei Bränden in Eckgebäuden wird nach Möglichkeit in

die Querstraße eingefahren

Löschfahrzeuge i. d. R. auf der Einsatzstellenseite aufstellen

(Verkehrssicherheit, An- und Abfahrtsraum wird freigehalten)

DLA (K) wird vor das Objekt gefahren (evtl. Anleiterbereitschaft bzw. direktes

Anleitern)

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 7

Nachrückende Fahrzeuge fahren nicht ohne Auftrag in einspurige

Verkehrsflächen (Straßen, Höfe usw.), in denen sich die Brandstelle

befindet, ein.

Weitere Punkte, die beachtet werden müssen:

o Nicht auf Unterflurhydranten stellen

o Nicht unter Stromleitungen, die über das brennende Gebäude führen

stellen.

o Fahrzeuge an Steigungen gegen Wegrollen sichern

o Das zweite Löschfahrzeug bleibt großzügig vor der Einsatzstelle stehen

o Weitere Löschfahrzeuge (LF 16 TS) warten an der letzten Kreuzung, wenn ihnen noch kein Bereitstellungsraum oder Einsatzauftrag zugewiesen wurde.

Grundsätzlich melden alle Fahrzeugführer das Eintreffen beim ELW 1 bzw.

Einsatzleiter (EL).

Atemschutzeinsatz

Allgemeines zum Atemschutzeinsatz

Der Atemschutzeinsatz richtet sich nach den Vorgaben der FwDV 7. Die

nachfolgenden Einsatzgrundsätze der FwDV 7 sind zu beachten:

7.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze • Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich. • Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereiches an- und abzulegen. • Vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden. • Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen. • Der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen. Vor und während der Einnahme von Speisen und Getränken ist die Hygiene zu beachten. 7.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten Zusätzlich zu den Grundsätzen in Abschnitt 7.1 gelten beim Tragen von Isoliergeräten folgende Einsatzgrundsätze: • Unter Atemschutzgeräten wird immer truppweise (ein Truppführer und mindestens ein Truppmann) vorgegangen. Die Einsatzkräfte innerhalb eines Trupps unterstützen sich insbesondere beim Anschließen des Atemanschlusses und kontrollieren gegenseitig den sicheren Sitz der Atemschutzgeräte sowie die richtige Lage der Anschlussleitungen und der Begurtung. Der Trupp bleibt im Einsatz eine Einheit und tritt auch gemeinsam den Rückweg an. (…)“

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 8

Ausrüstung des Angriffstrupps

Truppführer

Funkgerät 2m

Feuerwehr-Axt

Wärmebildkamera (wenn verfügbar)

C-Tragekorb (nicht bei Erkundung

BMA)

Feuerwehrleine

Truppmann

C-Tragekorb (bei Erkundung BMA

Kleinlöschgerät)

mobiler Rauchverschluss (wenn

verfügbar)

Hohlstrahlrohr

Fluchthauben (wenn verfügbar)

Feuerwehrleine

Stellen des Sicherheitstrupp

„An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht. (…) • Gehen Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von außen nicht einsehbare Bereiche vor, soll für j e d e n dieser Angriffswege mindestens ein Sicherheitstrupp für den Einsatz bereitstehen. Die Anzahl der Sicherheitstrupps richtet sich nach der Beurteilung der Lage durch den Einsatzleiter. • Jeder Atemschutzgeräteträger des Sicherheitstrupps muss ein Atemschutzgerät mit

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 9

Atemanschluss angelegt, die Einsatzkurzprüfung durchgeführt sowie nach Lage weitere Hilfsmittel (zum Beispiel Rettungstuch) zum sofortigen Einsatz bereitgelegt haben“1.

Der Sicherheitstrupp rüstet sich komplett für den Atemschutzeinsatz aus

(Lungenautomat noch nicht angeschlossen). Die eigentliche Atemschutzausrüstung

wird um das Rettungstuch und die Atemschutznotfalltasche2 ergänzt.

Der Sicherheitstrupp wird ebenfalls auf dem Atemschutzüberwachungsformular

erfasst. Bekommt er vom Fahrzeugführer keinen anderen Befehl, so stellt er sich am

Verteiler mit einem Schlauchtragekorb und Strahlrohr bereit.

Durchführung der Atemschutzüberwachung

Die Verantwortlichkeit für die Atemschutzüberwachung des Trupps obliegt

immer dem jeweiligen Fahrzeugführer.

Ziel der Atemschutzüberwachung muss es sein, dass bei einem Atemschutznotfall

(Stichwort „Mayday“) das sofortige zielgerichtete Einleiten von Rettungsmaßnahmen

möglich ist, ohne dass ein Zeitverlust zur Abklärung des Standortes des Trupps in

Kauf genommen werden muss!

Die Registrierung des im Ersteinsatz eingesetzten Angriffstrupps erfolgt bereits auf

der Anfahrt. Die im weiteren Verlauf durchgeführte Überwachung erfolgt durch den

Fahrzeugführer selbst. Er kann den Melder oder Maschinisten – je nach Lage – zur

Unterstützung (Ausfüllen des Formulars) heranziehen.

Der Fahrzeugführer muss zu jedem Zeitpunkt wissen, wo sein(e) Trupp(s) sich

mit welchem Auftrag befinden, auch wenn sich die Atemschutzüberwachungstafel

beim Melder oder beim Maschinisten befinden sollte.

Es findet KEINE zentrale Atemschutzüberwachung statt!

1 FwDV 7, Ausgabe August 2004, S. 9, 10

2 sobald vorhanden. Ziel ist es auf jedem LF eine verlasten zu können.

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 10

Wird ein Atemschutzsammelplatz eingerichtet, so dient dieser der Bereitstellung

von Atemschutztrupps und –geräten.

Ein Trupp, welcher vom Atemschutzsammelplatz in den Einsatz geht, wird einem

Fahrzeugführer unterstellt und dieser ist für die Registrierung und Überwachung des

Trupps verantwortlich.

Insbesondere bei unübersichtlichen Einsatzobjekten kann es hilfreich sein, dass der

der Fahrzeugführer das Atemschutzüberwachungsformular um eine Skizze ergänzt.

Diese ist nicht nur im Rahmen der Atemschutzüberwachung sinnvoll, sondern kann

auch für weitere Einsatzabwicklung herangezogen werden.

Atemschutznotfall (Stichwort „Mayday“)

Allgemeines zum Atemschutznotfall

Der Eintritt eines Atemschutznotfalls gehört vermutlich zu den am meisten

stressbelastenden Ereignissen innerhalb der Tätigkeiten bei der Feuerwehr. Auf

Grund dessen und des kurzen Interventionszeitraums, welcher zur Rettung der

verunglückten Kameraden zur Verfügung steht, ist es erforderlich, dass klare

Strukturen bei der Vorgehensweise bekannt sind.

Notfallmeldung

„Eine Notfallmeldung ist ein über Funk abgesetzter Hilferuf von in Not geratenen

Einsatzkräften.

Die Notfallmeldung wird mit dem Kennwort „m a y d a y" eindeutig und

unverwechselbar gekennzeichnet. Dieses Kennwort muss bei allen Notfallsituationen

verwendet werden.

Notfallmeldungen werden wie folgt abgesetzt:“3

3 FwDV 7, Ausgabe August 2004, S. 9, 12

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 11

FwDV 7 Beispiel

Kennwort: mayday; mayday; mayday

„Mayday; mayday; mayday

Hilfe suchende Einsatzkraft: hier <Funkrufname>

Hier Angriffstrupp Kirchheim 1/44

<Standort>

Standort: 2. OG im ersten Zimmer von der Wohnungstüre kommend rechts.

<Lage>

Angriffstruppmann ist zusammengebrochen. Reagiert nicht auf Ansprache

Gesprächsabschluss: m a y d a y – kommen! m a y d a y – kommen!”

Bei einer Mayday-Meldung sind sofort alle anderen Funkgespräche einzustellen!

Maßnahmen des Sicherheitstrupps

Der Sicherheitstrupp erhält vom Fahrzeugführer eine möglichst genaue

Standortbestimmung des verunglückten Trupps, unter Rückgriff auf die AT-

Überwachung und seine Einsatzskizze.

Um effektiv und schnell an den verunglückten Trupp zu gelangen, wird – wenn es der

Grundsatz der Eigensicherung zulässt – auf die Mitnahme einer eigenen C-Leitung

verzichtet (keine Gefahr für durch Brandausbreitung vorhanden). Die

Rückzugsicherung erfolgt dann i. d. R. durch die Feuerwehrleine. Der

Sicherheitstrupp orientiert sich an der vom verunglückten Trupp vorgenommenen C-

Leitung.

Der Einsatz des Sicherheitstrupps erfolgt nach dem Merkschema

L Lagefeststellung

A Atmung vorhanden?

G Genügend Luftvorrat?

E Erweiterte Erkundung.

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 12

Bei der Lagefeststellung ist vorrangig nach folgenden Punkten zu erkunden:

Standort des Verunglückten (In welchem Gebäude, Objektbereich / Gibt es in

der Nähe einen Ein-/Ausgang

Allgemeinzustand des Verunglückten (Bewusstsein, Handlungsfähigkeit,

mögliche Einklemmungen) mithilfe des Sehen-Hören-Fühlen-Checks

Erste Einschätzung der Umgebungsbedingungen (Gefährdungslage für

Sicherheits- und verunglückten Trupp bsp. durch Brandausbreitung)

Bei der Überprüfung des Allgemeinzustandes des verunglückten

Atemschutzgeräteträgers muss der Sicherheitstrupp insbesondere überprüfen, ob bei

dem Verunglückten eine Spontan- Atmung vorhanden ist. (Arbeitsgeräusch des

Lungenautomaten vorhanden? Heben und Senken des Brustkorbes vorhanden?) Ist

die Atmung nicht vorhanden, so ist dies ein wichtiger Indikator für die Durchführung

einer Crash-Rettung.

Ist beim Verunglückten eine Spontanatmung vorhanden, so muss geprüft werden, ob

der Atemluftvorrat des betroffenen Atemschutzgeräteträgers noch ausreichend für

die voraussichtliche Dauer der schonenden Rettung ist. Reicht der Atemvorrat nicht

aus oder ist das Atemschutzgerät defekt, so muss die Luftversorgung ausgewechselt

werden. Der Wechsel der Luftversorgung ist allerdings nicht als Standardmaßnahme

zu verstehen, da in vielen Fällen die Crashrettung – also das schnellstmögliche

Verbringen des Verunglückten in einen sichereren Bereich – indiziert sein wird, um

das Leben des Verunglückten zu retten.

Unter dem Schlagwort erweiterte Erkundung werden folgende Maßnahmen

zusammengefasst:

Beurteilung der Umgebungsbedingungen (Brandausbreitung, Einsturz,

gefährliche Stoffe)

Alternativer Rettungsweg (alternativer Weg zum Angriffsweg oder

Anleiterbereitschaft)

Liegt ein sichererer Bereich in der Nähe

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 13

Einsatz des erweiterten Sicherheitstrupps / Schnelleinsatzteams

Übungen verschiedener Feuerwehren haben gezeigt, dass bei einem

Atemschutzunfall der eingesetzte Sicherheitstrupp (SiTr) erhebliche Probleme mit der

(alleinigen) Rettung des verunglückten Truppmitglieds / Trupp hat. Aus diesem

Grund ist der Einsatz eines erweiterten Sicherheitstrupps bei einem Atemschutzunfall

anzustreben.

Bei entsprechend unübersichtlichen Einsatzobjekten oder größerem Ausmaß eines

Brandes kann es bereits während des „normalen“ Einsatzes sinnvoll sein, ein

Schnelleinsatzteam (SET) bereitzustellen. Das Schnelleinsatzteam ist aber nur als

Ergänzung zum Sicherheitstrupp, nicht als Ersatz für diesen zu sehen.

Ansonsten sollte dies nach Möglichkeit bei dem Stichwort Mayday zusammengestellt

werden.

Das Team besteht aus einer Staffel mit erweiterter Ausstattung zur Rettung eines

Verunglückten, wobei mindestens ein Vierertrupp zum Verunglückten und zum

Sicherheitstrupp vorstößt. Als Rettungsmittel wird von ihm die Schleifkorbtrage mit

Bandschlingen ausgestattet mitgeführt:

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 14

Evtl. wird diese Ausstattung um ein Atemschutzgerät ergänzt (, wenn der

Sicherheitstrupp keine entsprechende Ausstattung mitführt.)

Die Funktionsweise und der Ablauf des Einsatzes des Schnell-Einsatzteams kann

am folgenden Schaubild nochmals entnommen werden:

Wohnungs- / Gebäudebrand

Einsatz mit Bereitstellung des ersteintreffenden Löschfahrzeugs

Beim Brandeinsatz des ersteintreffenden Löschfahrzeugs wird grundsätzlich der

Einsatz mit Bereitstellung, also ohne vorheriges Antreten, durchgeführt. Dies

resultiert aus der (auch wenn der ELW bereits vor Ort ist) Notwendigkeit der

Erkundung durch den Gruppenführer. Die nachfolgernden Hinweise gelten für

Einsätze, welche innerhalb bebautem Gebiet (Wasserversorgung durch Hydranten

gesichert) durchgeführt werden.

Aufgaben der Trupps

Grundsätzlich sind die Aufgaben gem. FwDV 3 wahrzunehmen. Ergänzend bzw. zur

Verdeutlichung werden nachfolgende Punkte näher erläutert.

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 15

Der Angriffstrupp setzt den Verteiler (an der befohlenen Stelle, nicht an der Stelle,

an der der B-Schlauch aus dem Schnellangriffsverteiler endet). I. d. R. wird die Lage

des Verteilers bei einem Wohnungsbrand vor dem Eingang des Gebäudes sein. Er

stellt sich beim Verteiler bereit.

Der Wassertrupp protzt ggf. die fahrbare Schlauchhaspel zusammen mit dem

Maschinisten ab.

Anschließend stellt er die Wasserversorgung vom Löschfahrzeug zum Verteiler

her. Reicht der eine B-Schlauch, welcher durch den Angriffstruppe mit dem

Schnellangriffsverteiler entnommen worden ist, aus, so entfällt diese Aufgabe. Wird

nichts anderes vom Fahrzeugführer befohlen, so baut der Wassertrupp die

Wasserversorgung vom Hydrant zum Fahrzeug auf.

Anschließend legt der Wassertrupp PA an, wird Sicherheitstrupp und stellt sich am

Verteiler bereit.

Hinweis zum Aufbau der Wasserversorgung:

Der Schlauchtrupp wird als „Libero-Trupp“ eingesetzt. In der Anfangsphase

unterstützt er den Maschinisten beim Absichern der Einsatzstelle. Er muss allerdings

sofort für andere Aufgaben, wie beispielsweise das Stellen einer Leiter, bereitstehen.

Der Melder füllt während der Anfahrt die Atemschutzüberwachungstafel aus. Wird

kein anderer Befehl erteilt, stellt er sich ebenfalls am Verteiler bereit.

Die Löschwasserversorgung vom Hydranten zum Löschfahrzeug erfolgt i. d. R. durch die Besatzung des Fahrzeuges selbst.

Ein standardmäßiges Verlassen auf das Herstellen der Wasserversorgung durch ein nachrückendes Löschfahrzeug ist als

problematisch anzusehen. Zum einen kann der zeitliche Verzug bis zum Eintreffen dieses Fahrzeugs dazu führen, dass der

Löschwassertank des Fahrzeugs leer wird, bsp. Wenn ein Rohr im Innenangriff und ein Rohr zur Riegelstellung vorgenommen

wird. Dies könnte dann zum einen zu einer Gefährdung eines im Innenangriff eingesetzten Trupps führe. Zum anderen würde

dies zu taktischen Einschränkungen des Löschzuges führen. Es wäre das flexible Einsetzen von nachrückenden Kräften

(Einsatzform „nebeneinander“) nicht mehr möglich.

Eine Ausnahme besteht natürlich bei Bränden außerhalb von dicht bebautem Gebiet, z. B. Aussiedlerhof, wenn eine

Löschwasserförderung über lange Wegstrecken notwendig wird.

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 16

Der Maschinist protzt ggf. zusammen mit dem Wassertrupp die fahrbare

Schlauchhaspel ab. Er bedient die Fahrzeugpumpe und unterstützt beim Aufbau der

Wasserversorgung (ggf. kann er sie alleine aufbauen und so den Wassertrupp von

dieser Aufgabe entlasten, so dass dieser sofort PA anlegen kann und schneller als

Sicherheitstrupp bereitsteht.)

Lagefeststellung und Entschluss

Durch den Einsatzleiter wird i. d. R. vor dem Eintreffen Löschgruppenfahrzeugs eine

Erkundung durchgeführt. Durch diesen Umstand kann die Erkundung durch den

Gruppenführer u. U. teilweise verkürzt durchgeführt werden. Die Erkundung erfolgt

nach folgenden Phasen:

1. Frontalansicht des Brandobjekts

2. Befragung beteiligter Personen

3. Vorgehen in den Treppenraum / Eingangsbereich

4. Herumgehen um das Schadensobjekt

Anschließend wird der Befehl an den Angriffstrupp gegeben. Dieser wird i. d. R. die

Vornahme des 1. Rohres in Richtung Brandobjekt vorsehen:

„Angriffstrupp (Wassertrupp)

zur Menschenrettung / Brandbekämpfung

mit 1. (2.) Rohr unter PA

über den Treppenraum

vor“

Die Vornahme des 1. Rohres in den Treppenraum wird standardisiert durchgeführt.

Selbst wenn eine Menschenrettung von Balkonen oder die Brandbekämpfung über

alternative Wege durchgeführt werden kann, wir das 1. Rohr in den Treppenraum

vorgenommen. Nachfolgend Hinweise und Gründe für die Vornahme des ersten

Rohres in den Treppenraum:4

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 17

Einsatz des Mobilen Rauchverschlusses (MRV)

Grundsätzlich wird eine Tür zu einem vom Brand betroffenen Bereich wird erst dann

geöffnet, wenn ein mobiler Rauchverschluss eingebaut ist.

Sofern dies bei einer Menschenrettung nicht vom ersten Angriffstrupp geleistet

werden kann, ist dies vom nächsten verfügbaren Einsatztrupp (bzw. vom

Sicherheitstrupp) zu erledigen.

Als erstes wird der notwendige Treppenraum (1.Rettungsweg) von der vom Brand

betroffenen Nutzungseinheit durch den MRV abgetrennt.

Ist das Anbringen des MRV nicht möglich oder Unwirksam, ist ein alternativer

Angriffsweg in Betracht zu ziehen.

4 Hermann Schröder „Brandeinsatz – Praktische Hinweise für die Mannschaft und Führungskräfte“ 2. Auflage, Kohlhammer

2006, Seite 89

„Jeder Bewohner oder Nutzer eines Gebäudes ist es gewohnt, dieses über den Treppenraum zu verlassen. In der

Stressbelastung (Angst) eines Brandes wird er kam fähig sein, über das richtige lagegerechte Handeln

nachzudenken; er wird vielmehr genau das tun, was er aus seiner täglichen Gewohnheit heraus kennt: Der

gefährdete Mensch wird unwillkürlich versuchen, das Gebäude über den Treppenraum zu verlassen. Die

Wahrscheinlichkeit, dass sich Personen im Treppenraum aufhalten, ist entsprechend groß.

Umso wichtiger ist es, dass jeder Einsatzleiter den Treppenraum im Brandeinsatz möglichst schnell unter Kontrolle

bekommt (…) Aus diesem Verständnis heraus sind (…) drei Punkte umzusetzen:

Treppenraum entrauchen und rauchfrei halten,

Treppenraum nach Personen absuchen

Brandausbreitung im und auf den Treppenraum verhindern. (…)

Die Feuerwehren diskutieren häufig, ob bei allen Einsatzlagen, bei denen viele Menschen über Leitern gerettet

werden müssen und bei denen die Einsatzkräfte dafür bei weitem nicht ausreichen, alle Einsatzkräfte in der

Erstphase allein für diese Menschenrettung über Leitern eingesetzt werden sollten?

(…) ist dringend zu empfehlen, in der Erstphase immer ein Rohr in den Treppenraum vorzunehmen. Ein

Brandeinsatz ohne sofortige Vornahme eines Rohres im Innenangriff ist nicht vertretbar.

Wer an dieser Aussage noch Zweifel hat, der sei daran erinnert, dass bei einem Brand, bei dem sich viele

Menschen an den Fenstern durch Hilferufe bemerkbar machen, sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch hilflose

Personen im Innern des Gebäudes aufhalten werden.

Merke: Bei jeder Brandstelle muss sofort mindestens ein Rohr im Innenangriff vorgenommen werden!“

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 18

Anleiterbereitschaft

Anleiterbereitschaft (ALB) ist eine einsatztaktische Maßnahme zur Sicherstellung

eines zweiten Rettungs- und Rückzugswegs für im Innenangriff vorgehende

Atemschutzgeräteträger, wenn sich Brandstellen in Geschossen oberhalb des

Erdgeschosses befinden.

Hierzu werden je nach Lage Drehleitern und tragbare Leitern am betroffenen Objekt

so in Stellung gebracht, dass im Bedarfsfall ihre sofortige Benutzung möglich ist.

Anleiterbereitschaft ist wichtiger Bestandteil der Rettung der Feuerwehrangehörigen

und der Selbstrettung.

Anleiterbereitschaft nach erfolgter Menschenrettung am 28. Juli 2006 in Hamburg-Stellingen. Foto: Heiner Lahmann, Hamburg

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 19

Foto: Jürgen Truckenmüller, Düsseldorf

Idealerweise kann die Drehleiter so positioniert werden, dass mit ihm gleichzeitig

zwei Gebäudeseiten abgedeckt werden können (Positionierung an Häuserecken).

Grafik: Gebäudeversicherung Kanton Zürich

Soweit Gebäudeseiten nicht durch die Drehleiter zu erreichen sind (Hinterhöfe,

Hindernisse, etc.), müssen diese mittels tragbaren Leitern gesichert werden. Falls

vorhanden, sind Einsatzkräfte zur Sicherung und zum eventuellen Stellungswechsel

der Leitern abzustellen. Lagebedingt kann auch der parallele Einsatz von tragbaren

Leitern und Drehleitern an einer Gebäudeseite sinnvoll sein.

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 20

Foto: Jan Südmersen, Wallenhorst

Die Verwendung von Drehleitern sollte gegenüber tragbaren Leitern bevorzugt

werden, da Drehleitern aufgrund der Flexibilität und erreichbaren Rettungshöhe

Vorteile besitzen. Je nach Objekt und Lage kann die ALB durch tragbare Leitern aber

auch die einzige Möglichkeit sein, einen Rückzugsweg über Leitern zu garantieren.

Parallel zum Einsatz von Leitern sollte grundsätzlich ein bzw. bei Bedarf mehrere

Sprungpolster verfügbar sein, das/die bei entsprechend kritischer Lage schon in

Bereitschaft liegen sollte/n.

Alle Atemschutzgeräteträger sind über eine bestehende Anleiterbereitschaft

umgehend zu informieren!

Da die Anleiterbereitschaft dem Schutz der im Innenangriff vorgehenden

Atemschutzgeräteträger dient, muss sie zeitnah zum Einsatzbeginn eingerichtet

werden, um möglichst schnell verfügbar zu sein. Daher sollte die Einrichtung der ALB

zum Standardverfahren im Brandeinsatz zählen und in vorhandene Standard-

Einsatz-Regeln integriert werden (siehe z.B. Branddirektion Frankfurt a.M. und

Freiwillige Feuerwehr Böblingen)

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 21

Die Einrichtung einer Anleiterbereitschaft ist vom jeweils zuständigen

Einheitsführer anzuordnen!

Anleiterbereitschaft stellt eine Maßnahme im Komplex der sicheren Einsatztaktik im

Atemschutzeinsatz dar. Sie ist eine gute Möglichkeit zur Selbstrettung, jedoch nur

eine Komponente im Notfallmanagement (Selbst- und Eigenrettung). (…)5

Brandmeldealarm (BMA)

Allgemeines zum Brandmeldealarm

Bei einem Brandmeldealarm handelt es sich um einen Brandeinsatz. In dieser

Erwartung begibt sich der Feuerwehrangehörige zur Feuerwache, wie wenn der

Schriftzug „BMA“ nicht auf dem Display des Meldeempfängers stehen würde.

Vom Brandeinsatz ist auszugehen, bis das Gegenteil – sprich ein Fehlalarm -

festgestellt ist.

Bei den Fehlalarmen unterscheidet man in:

Böswillige Alarme (Bsp. böswilliges Auslösen eines Druckknopfmelders)

Täuschungsalarme (Bsp. Schweißen unter einem Rauchmelder)

Störungsalarme (Bsp. Anlage schlecht gewartet).

Eine Brandmeldeanlage ermöglicht eine evtl. Brand- / Rauchausbreitung am

Feuerwehranzeigetableau / der BMZ festzustellen bzw. zu verfolgen. Aus diesem

Grund ist es wichtig, dass diese während der Erkundung / Lagefeststellung ständig

besetzt ist.

Ziel einer Brandmeldeanlage ist das schnelle Hinzuziehen der Feuerwehr, um nach

Möglichkeit einen Brand bereits im Stadium eines Entstehungsbrandes bekämpfen

zu können. Aus diesem Grund muss bei der Erkundung mindestens ein

Kleinlöschgerät mitgeführt werden. Es wäre peinlich, wenn die Feuerwehr beim

Erkunden einen brennenden Papierkorb nicht sofort löschen könnte, bzw. ein

5 Aus Anleiterbereitschaft – A stairway to safety! www.atemschutzunfaelle.eu , Stand 24.01.2010

.

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 22

Pulverlöscher des Eigentümers heranziehen müsste und einen großen Schaden

durch das Löschpulver verursachen würde, wenn der gleiche Löscherfolg durch die

Kübelspritze hätte erfolgen können.

Durch die Feuerwehr werden keine Meldegruppen außer Betrieb genommen, auch

wenn es sich um einen wiederholten Fehlalarm handelt. (Dies darf nur durch

Verantwortliche des Objekts gemacht werden => Dokumentation!!!)

Anfahrt und Aufstellung der Einsatzfahrzeuge

Gem. der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) rückt innerhalb des Stadtgebiets der

Löschzug bestehend aus ELW, LF 16/12, DLK 23/12 und TroTLF 16 aus.

Die Fahrzeuge fahren den vorgegeben Bereitstellungsraum an. Sind für das Objekt

Feuerwehrpläne vorhanden, so zieht der Fahrzeugführer diese zur

Einsatzvorbereitung heran.

Der Angriffstrupp des LF 16/12 und des TroTLF 16 rüsten sich während der Anfahrt i.

d. R. mit Pressluftatmer (PA) und Atemanschluss (Lungenautomat nicht

angeschlossen) aus. Die jeweilige Atemschutzüberwachungstafel wird für den

Einsatz vorbereitet und die Trupps registriert. Nach dem Eintreffen an der

Einsatzstelle ergänzt der Angriffstrupp die Ausrüstung um Kleinlöschgeräte

(Kübelspritze / CO 2 - Feuerlöscher)

Erkundung / Lagefeststellung

Der Einsatzleiter (ELW 1) nimmt den Objektschlüssel aus dem

Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und begibt sich zur Brandmeldezentrale (BMZ).

Dieser Ablauf wird immer durchgeführt, selbst wenn bereits ein Brand festgestellt

werden konnte oder ein Hausmeister einen Objektschlüssel bei sich trägt (, welcher

dann für den Raum, den man betreten muss, ausnahmsweise nicht passt).

Der Einsatzleiter überprüft bei der BMZ / Feuerwehr-Anzeigetableau welcher Melder

bzw. welche Meldegruppe ausgelöst hat, sucht die entsprechenden

Einsatzunterlagen (Meldegruppenpläne bzw. Feuerwehrlaufkarten) heraus und

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 23

macht sich mit der Örtlichkeit vertraut. I. d. R. wartet er das Eintreffen des LF 16/12

an der Einsatzstelle ab (Standort des EL: BMZ).

Der Fahrzeugführer des LF 16/12 begibt sich zusammen mit dem Angriffstrupp

zur BMZ.

Sollte der Einsatzleiter bereits auf Erkundung sein, so wird ein Treffpunkt über 2-M-

Funk ausgemacht. In diesem Fall begibt sich der Angriffstrupp zum Einsatzleiter. Der

Gruppenführer des LF 16/12 begibt sich zur BMZ / Feuerwehr-Anzeigetableau.

Die BMZ / das Feuerwehranzeigetableau bleibt für die Dauer der Erkundung im

weiteren Verlauf ständig mit einer Führungskraft besetzt. Der Fahrzeugführer des LF

16/12 und der mit Kleinlöschgerät ausgerüstete Angriffstrupp gehen zur Erkundung

vor. Hierbei führen sie die Meldegruppenpläne bzw. Feuerwehrlaufkarten mit.

Wird ein Brand festgestellt, so werden vom Einsatzleiter entsprechend dem

Vorgehen gem. FwDV 3 Befehle an die Fahrzeugführer erteilt.

Beim Feststellen eines Fehlalarmes werden nachfolgende Maßnahmen getroffen:

Betreiber der Anlage verständigen

Zurückstellen der Brandmeldeanlage über das Feuerwehrbedienfeld und

Nachfrage über Funk, ob diese bei der Fw-Leitstelle sich im Ruhezustand

befindet.

Alle Türen, die von der Feuerwehr geöffnet worden sind, werden wieder

verschlossen.

Der Objektschlüssel in das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) gesteckt, um

90 Grad gedreht und die Klappe des FSD wird verschlossen. Dann kurz

warten und prüfen, ob die Klappe nicht mehr geöffnet werden kann.

Sollte sich die Klappe des FSD nicht verriegeln lassen oder es wurde

vergessen das Objekt mit dem Objektschlüssel zu verschließen, so wird über

das Freischaltelement oder ein Handdruckmelder – nach Anmeldung bei der

Fw-Leitstelle – die BMA erneut ausgelöst. Anschließend wird das Objekt

verschlossen bzw. nochmals versucht die Klappe des FSD zu verriegeln.

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 24

Nachfolgend können weitere Informationen zu Brandmeldeanlagen entnommen

werden:

Bedienfeld

in Betrieb

Grünes Dauerlicht zeigt an, dass die Versorgungsspannung angelegt ist.

ÜE

ausgelöst

Gelbes Dauerlicht zeigt an, dass die Feuerwehr durch die Übertragungseinrichtung alarmiert wurde.

Löschanlage

ausgelöst

Rotes Dauerlicht zeigt an, dass die Löschanlage ausgelöst hat.

Akustische

Signale ab

Über den Taster werden die örtliche Alarmierung und die Internakustik abgeschaltet. Bei weiteren Meldungen wird die Internakustik wieder eingeschaltet. Gelbes Dauerlicht zeigt an, dass der Taster betätigt wurde.

ÜE ab

In der eingerasteten Stellung des Tasters ist die Übertragungseinrichtung abgeschaltet. Gelbes Dauerlicht zeigt an, dass die Übertragungseinrichtung abgeschaltet ist.

ÜE Nr.

XXX

prüfen

Mit dem Taster wird die elektrische Auslösbarkeit der Übertragungseinrichtung geprüft. Die Auslösung ist bei abgeschalteter Übertragungseinrichtung nicht wirksam.

BMZ

rückstellen

Rotes Dauerlicht zeigt an, dass eine Brandmeldung von der BMZ vorliegt. Bei Betätigen des Tasters wird die Anzeige gelöscht und die BMZ zurückgesetzt.

Standardeinsatzregeln Löscheinsatz

Seite 25

Im Display erscheint:

Erste Meldung: 12/5 Feueralarm (erste Meldung: 12. Meldegruppe / 5. Melder)

Letzte Meldung: 12/6 Feueralarm (letzte Meldung: 12. Meldegruppe / 6. Melder)