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    StandardSder ffentlichkeitSbeteiligung

    Empfehlungen fr die gute Praxis

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    I m p r e s s u m

    M e d i e n i n h a b e r u n d H e r a u s g e b e r :

    BundeskanzleramtSektion III, ffentlicher Dienst und VerwaltungsreformAbteilung III/7 Verwaltungsreform und Personalcontrolling

    Hohenstaufengasse 3, 1010 WienDrin Elisabeth Dearing, [email protected]

    Bundesministerium fr Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lebensministerium)Sektion V, Allgemeine UmweltpolitikAbteilung V/8 EU-Angelegenheiten UmweltStubenbastei 5, 1010 WienMaga Rita Trattnigg, [email protected]

    Externe Prozessbegle i tung und fachl iche Untersttzung:

    Dr in Kerstin Arbter

    I l l u s t r a t i o n e n :Klaus Pitter

    Graf ische Gesta l tung:Gerda Palmetshofer

    A u f l a g e :1.000 Stck

    E r s c h e i n u n g s j a h r :2009

    Druckerei :av+ astoria Druckzentrum

    Alle Rechte vorbehalten.

    Zitiervorschlag: Standards der ffentlichkeitsbeteiligung (2008; vom Ministerrat beschlossen am 2. Juli 2008)

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    Die Standards der ffentlichkeitsbeteiligung wurden von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter

    Beteiligung von Interessenvertretungen, NGOs und externen FachexpertInnen im Rahmen eines Projekts

    im Auftrag des Bundeskanzleramtes und des Lebensministeriums erarbeitet und vom Ministerrat am

    2. Juli 2008 beschlossen.

    Ein Praxisleitaden zu den Standards der entlichkeitsbeteiligung steht unter www.partizipation.at/

    standards_oeb.html zur Vergung.

    Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden fr Ihre Beitrge und Ihr Engagement fr Good Governancein sterreich!

    StandardS der ffentl ichkeitSbeteil igung

    Empfehlungen fr die gute Praxis

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    inhalt

    4.1 WaS i St ffentl ichke itSbete i l igung? . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . 23

    4.2 Wer iSt die ffentl ichke it? . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . 23

    4.3 intenSittSStufen der ffentl ichke itSbete i l igung. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . 24

    4.4 e inSatzebenen fr die StandardS der ffentl ichke itSbete i l igung . . . .. . . .. . . .. 26

    1 z i e l e

    3 S tandardS

    4 b egr i f f S b e S t immungen

    5 nutz en

    4

    2 grundStze 6

    10

    22

    28

    3.1 StandardS zur Vo r b e r e i t u n gdeS bete i l igungSprozeSSeS . . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . . 12

    3.2 StandardS zur Du r c h f h r u n gdeS bete i l igungSprozeSSeS . . . .. . . .. . . .. . . .. . . .. . . 143.2.1 StandardS be i i n fo r ma ti V er ffentl ichke itSbete i l igung . . . . . . . . . . . . . . . 15

    3.2.2StandardS be i konsultatiVer ffentl ichke itSbete i l igung

    . . . .. . . .. . . .. 163.2.3 StandardS be i k o o per a ti V er ffentl ichke itSbete i l igung . . . .. . . .. . . .. . 18

    3.3 StandardS zu mo n i t o r i n gu n D eV a l ui er un g deS bete i l igungSprozeSSeS . . . . . .20

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    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung empfehlungenf rdi egute praxiS 2008

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    ziele1

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    Bei der Erstellung von Politiken, Plnen, Programmen und Rechtsakten wird

    zunehmend die entlichkeit beteiligt. entlichkeit, Politik und Verwaltung

    knnen dann bestmglich davon proftieren, wenn die entlichkeitsbeteiligung

    qualittsvoll durchgehrt wird. Dies kann durch die Anwendung von Standards

    gewhrleistet werden, die dazu beitragen sollen, die Wirksamkeit und denNutzen der entlichkeitsbeteiligung zu maximieren. Diese Standards der

    entlichkeitsbeteiligung sollen VerwaltungsmitarbeiterInnen des Bundes bei

    der konkreten Durchhrung qualittsvoller Beteiligungsprozesse untersttzen.

    Sie sind ein Beitrag zu Good Governance in sterreich.

    f f e n t l i c h k e i t s b e t e i l i g u n g s o l l

    den Inormations- und Erahrungsaustausch rdern.

    das Verstndnis r andere Meinungen und den Interessenausgleich unter-

    sttzen.

    die Qualitt und Transparenz der Entscheidungen erhhen.

    die Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen erhhen, auch

    von solchen, deren gesellschatlicher Nutzen erst langristig erkennbar wird.

    die Identikation von BrgerInnen und Interessengruppen mit Entschei-dungen, aber auch mit ihrem Lebensraum strken.

    das Vertrauen in die Politik und in die entliche Verwaltung strken und

    breitere Entscheidungsgrundlagen r politische und administrative Entschei-

    dungstrgerInnen bieten.

    einen breiten Zugang zur Meinungsbildung schaen.

    Verzgerungen und zustzliche Kosten bei der Umsetzung der Politiken, Plne,

    Programme und Rechtsakte vermeiden helen und damit den Ressourcenein-satz optimieren.

    Zielede r ffentlichkeitSbeteiligung

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    grundStze2

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    Gemeinsam r die Zukunt arbeiten heit, dass

    Politik, Verwaltung, BrgerInnen und Interessengruppen bereit sind, sich partner-

    schatlich und mit gemeinsamer Verantwortung r das Gemeinwesen einzusetzen.

    Politik, Verwaltung, BrgerInnen und Interessengruppen entlichkeitsbeteiligung

    als Mittel der Verstndigung nutzen.

    entlichkeitsbeteiligung Teil des modernen Politik- und Verwaltungsverstnd-

    nisses und damit integrativer Teil des Verwaltungshandelns ist.

    entlichkeitsbeteiligung ein zentrales Element der brgerInnennahen und

    transparenten Verwaltungspraxis ist.

    g r u n D s t z e D e r f f e n t l i c h k e i t s b e t e i l i g u n g

    grundStZede r ffentlichkeitSbeteiligung

    Einbeziehung

    Politik und Verwaltung beziehen die entlichkeit in die Entwicklung ihrer Poli-

    tiken, Plne, Programme oder Rechtsakte ein. Dadurch knnen gemeinsam ge-

    tragene Lsungen entstehen, die reibungsloser umsetzbar sind.

    Transparenz und Nachvollziehbarkeit

    Der Prozess der entlichkeitsbeteiligung ist transparent und damit sind auch

    die Ergebnisse nachvollziehbar. Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaen

    Vertrauen in Politik und Verwaltung.

    Gemeinsame Verantwortung

    entlichkeitsbeteiligung bedeutet r alle Beteiligten, Verantwortung r die

    gemeinsame Arbeit und das Ergebnis zu bernehmen. Dadurch kann sowohl

    die Qualitt des Ergebnisses als auch die Identikation damit erhht werden.

    Gestaltungsspielraum

    entlichkeitsbeteiligung erordert Gestaltungsspielraum. Dieser wird allen Be-

    teiligten am Beginn des Prozesses klar kommuniziert. Damit knnen die Be-teiligten ihre Einfussmglichkeiten realistisch einschtzen.

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    Ausgewogenheit und Chancengleichheit

    In entlichkeitsbeteiligungsprozessen werden innerhalb des klar denierten

    Gestaltungsspielraums Chancengleichheit der beteiligten Gruppen und gleich-

    wertige Einfussmglichkeiten angestrebt. Alle Zielgruppen werden in ausgewo-

    gener Weise angesprochen. Der Beteiligungsprozess wird barriererei organisiert.

    Gegenseitiger Respekt

    entlichkeitsbeteiligung ist ein Prozess der umassenden Einbeziehung be-

    troener und interessierter Personen bei Entscheidungen zu Politiken, Plnen,

    Programmen und Rechtsakten. Dabei sind sich alle Beteiligten ihrer unterschied-

    lichen Rollen bewusst. Der Umgang miteinander ist respektvoll. Das rdert die

    Zusammenarbeit aller Beteiligten.

    Fairness

    Die Anliegen der Beteiligten werden ernst genommen. Die Beteiligten be-

    gegnen einander partnerschatlich. Argument und Gegenargument werden im

    Prozess der entlichkeitsbeteiligung air behandelt. Ein airer Umgang mit-

    einander ist die Basis r gute Zusammenarbeit.

    Information

    Der Inormationsfuss und der Zugang zu Inormationen ist r alle Interes-sierten unter Bercksichtigung der rechtlichen Grundlagen und Mglichkeiten

    sichergestellt.

    Verstndlichkeit der Sprache

    Im Prozess der entlichkeitsbeteiligung werden Inhalte und Rahmen-

    bedingungen klar und verstndlich kommuniziert und zugnglich gemacht.

    Das erleichtert das gegenseitige Verstndnis und vermeidet etwaige Zeitver-

    zgerungen, Enttuschungen oder andere Schwierigkeiten in der Zusammen-arbeit.

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    Fristen

    entlichkeitsbeteiligung ndet rhzeitig statt. Vor der Entscheidung besteht

    ausreichend Zeit r Inormation, Konsultation oder Kooperation. Einerseits be-

    kommen damit die Beteiligten eektive Einfussmglichkeiten. Andererseits

    knnen Zeitverzgerungen und erhhte Kosten, die bei zu spter Beteiligung

    beispielsweise durch nachtrgliche nderungen entstehen knnten, vermieden

    werden.

    Organisation

    Fr Prozesse der entlichkeitsbeteiligung werden zu Beginn die Art und Weise

    der Organisation sowie die Verantwortlichkeiten und AnsprechpartnerInnen in

    der Verwaltung verbindlich estgelegt. Das schat r alle Beteiligten die er-

    orderliche Klarheit und rdert eektives und ezientes Arbeiten.

    Entscheidung und Rckmeldung

    Die EntscheidungstrgerInnen bercksichtigen die Ergebnisse des entlichkeits-

    beteiligungsprozesses bei der Entscheidungsndung. Bercksichtigen heit,

    dass sie sich mit den Ergebnissen respektvoll auseinandersetzen und diese so

    weit wie mglich in die Entscheidung einfieen lassen. Bei der Kommunikation

    der Entscheidung sollte au die Inhalte des entlichkeitsbeteiligungsprozesses

    Bezug genommen werden. Damit knnen Politik und Verwaltung ihre Wert-

    schtzung r die Beitrge der Beteiligten ausdrcken und Vertrauen schaen.

    Rechtlicher Rahmen

    entlichkeitsbeteiligung ndet im Rahmen der Bundesverassung und anderer

    bestehender rechtlicher Vorgaben statt. Dort wo Spielraum zur Gestaltung der

    entlichkeitsbeteiligung besteht, sollen die Standards der entlichkeitsbe-

    teiligung angewandt werden.

    grundStZede r ffentlichkeitSbeteiligung

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    3 StandardS der f f ent l i chke i t S b e t e i l i gung

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    ffentlichkeitsbeteiligungbraucht Standards. Diese Standards der entlichkeitsbeteiligung sind:

    Leistungsstandards r Politik und Verwaltung, damit sie BrgerInnen und Interessengruppen in die

    Entscheidungsfndung bestmglich einbeziehen, und sie sind

    Qualittsstandards r die Beteiligten, als Mastab, an dem BrgerInnen und Interessengruppen dieQualitt des Verwaltungshandelns in Bezug au entlichkeitsbeteiligung messen knnen.

    1 Das bedeutet, dass die Verwaltung als lernende Organisation immer wieder ihre Entwicklungen und Anwendungen reflek-tiert, Wissen und Erfahrungen austauscht und gegebenenfalls ihre Ablufe nachjustiert.

    Die Standards der entlichkeitsbeteiligung sindEmpehlungenr die gute Praxis und Service sowie

    praktische Untersttzung bei entlichkeitsbeteiligungsprozessen. Whrend die gesetzlichen Be-

    stimmungen zur entlichkeitsbeteiligung au jeden Fall anzuwenden sind, sollen diese Standards

    ergnzend und abgestimmt au die konkreten Themenbereiche auch bei der Beteiligung der entlich-

    keit an der Entwicklung von Politiken, Plnen, Programmen oder Rechtsakten angewandt werden.

    entlichkeitsbeteiligung ist besonders dann zu empehlen, wenn

    breite Personenkreise vom Thema betroen oder daran interessiert sind,

    das Thema mglicherweise kontroversiell ist,

    r die Umsetzung der Politiken, Plne, Programme und Rechtsakte die Zusammenarbeit

    mit Betroenen und Interessierten erorderlich ist oder

    breiteres Verstndnis, Akzeptanz und ein qualittsvolles Ergebnis angestrebt werden.

    Die Standards der entlichkeitsbeteiligung sind in drei Abschnitte gegliedert:

    Standards zur1. Vorbereitung des Beteiligungsprozesses,

    Standards zur2. Durchhrung des Beteiligungsprozesses,

    Standards zu3. Monitoring und Evaluierung des Beteiligungsprozesses.

    Die Standards der entlichkeitsbeteiligung sind als Fragelisten augebaut. Die gestellten Fragen

    sollen r jeden Beteiligungsprozess beantwortet werden. Wenn alle Fragen inhaltlich beantwortet und

    danach bejaht werden knnen, kann von qualittsvoller entlichkeitsbeteiligung gesprochen werden. In

    Ausnahmellen kann es vorkommen, dass einzelne Fragen nicht relevant sind. Etwaige Abweichungen

    von den Standards der entlichkeitsbeteiligung sollen nachvollziehbar dargelegt werden.

    Als Untersttzung bei der Anwendung der Standards der entlichkeitsbeteiligung steht ein Praxisleit-aden zur Vergung*. Dieser Praxisleitaden enthlt auch Hinweise zum Einsatz von e-participation, um

    die entlichkeit ber elektronische Kommunikationsmedien zu beteiligen, z.B. ber das Internet oder

    ber das Handy. Mit zunehmender Erahrung und nach Durchhrung von Pilotprozessen werden die

    Standards der entlichkeitsbeteiligung nach etwa 1-2 Jahren au Basis einer Evaluierung und im Sinne

    einer lernenden Verwaltung 1 weiterentwickelt.

    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung

    * Bundesministerium fr Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und Bundeskanzleramt (Hrsg.),Arbter Kerstin (2008): Praxisleitfaden zu den Standards der ffentlichkeitsbeteiligung, Version: November 2008, Wien,www.partizipation.at/standards_oeb.html

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    12

    3.1 stanDarDszurVorbereitung Des beteiligungsprozesses

    V frVorbereitungsphase

    Ist Ihnen klar, was Sie mit der entlichkeitsbeteiligung erreichen wollen (klare Ziele)?

    Sind Ihnen die Rahmenbedingungen des entlichkeitsbeteiligungsprozesses klar?

    Ist Ihnen klar, welche bereits geallenen Entscheidungen, technischen Vor gaben oder recht

    lichen Bestimmungen als Fixpunkte im Beteiligungsprozess zu bercksichtigen sind und bei

    welchen Themen Gestaltungsspielraum besteht?

    Sind die Frage- und Augabenstellung klar deniert (um welche Themen geht es, welche

    Themen werden nicht behandelt)?

    Ist klar, welche Einussmglichkeiten Sie der entlichkeit bieten und wie bindend die Er

    gebnisse des Beteiligungsprozesses sind? Haben Sie die Einfussmglichkeiten realistisch

    dargestellt, damit in der entlichkeit keine berzogenen Erwartungshaltungen entstehen?

    Haben Sie deutlich darau hingewiesen, wer die endgltige Entscheidung zum Thema trit

    und welche Rolle dabei das Ergebnis des Beteiligungsprozesses spielt?

    Sind die Zielgruppen Ihres Beteiligungsprozesses klar deniert? Ist die komplette Band

    breite der Interessen ausgewogen eingebunden? Haben Sie entschieden, welche entlich

    keit Sie in Ihrem Fall erreichen wollen und darau aubauend, ob Sie die organisierte ent

    lichkeit, die breite entlichkeit oder beide beteiligen (} Punkt 4.2, Seite 23 Wer istdie

    entlichkeit?)? Haben Sie bei der Auswahl der Beteiligten Mainstreaming Aspekte (z.B.

    Gender Mainstreaming, Mainstreaming von Menschen mit Behinderungen) bercksichtigt?

    Ist deniert, wie intensiv Sie die entlichkeit beteiligen (Stue 1: Inormation, Stue 2: Kon

    sultation, Stue 3: Kooperation)?

    V 1

    V 2

    V 3

    V 4

    V 5

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    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung Zur Vorbereitungde S beteiligungSproZeSSeS

    Du

    rch

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    nsultation

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    eitu

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    g

    Haben Sie r das Ziel und r die entlichkeit geeignete und verstndliche Methoden r

    Ihren Beteiligungsprozess ausgewhlt (z.B. Internetberagung, Stellungnahmeverahren,

    Runder Tisch, Konsensuskonerenz etc. 2 )? Haben Sie bei der Methodenwahl darau geachtet,

    mglichst alle betroenen und interessierten Menschen zu erreichen, beispielsweise durch

    eine berlegte Kombination von Methoden?

    Haben Sie vor allem bei kooperativer entlichkeitsbeteiligung eine proessionelle Pro-

    zessbegleitung eingesetzt, die r die Organisation und Moderation des Beteiligungsprozesses

    verantwortlich ist? Haben Sie geklrt, wie die Augaben und Rollen verteilt sind?

    Ist deniert, wann Sie die entlichkeit beteiligen? Beteiligen Sie die entlichkeit so rh

    wie mglich, zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Optionen noch oen sind.

    Haben Sie einen Ablauplan und einen Zeitplan r den entlichkeitsbeteiligungsprozess

    erstellt? Haben Sie dabei die Refexion und die Dokumentation Ihrer Erahrungen mitberck

    sichtigt (} 3.3, Seite 21 )? Haben Sie in Ihrem Zeitplan auch Puer r Unvorher gesehenes

    vorgesehen? Haben Sie den Zeitplan an etwaige Verahrensristen und an jene Zeitpunkte

    angepasst, zu denen die Entscheidung allen soll?

    Haben Sie r die Beteiligten ausgewogene Inormationsgrundlagen zum Gegenstand des

    Verahrens zusammengestellt? Haben Sie die r die Beteiligten wichtigsten Inormationen

    in einer kurzen Zusammenassung dargestellt?

    Haben Sie ein Konzept zum Beteiligungsprozess erstellt, das Inormationen zu den oben ge

    nannten Punkten enthlt und der Einladung zum entlichkeitsbeteiligungsprozess beige

    legt wird?

    Haben Sie das Konzept zum Beteiligungsprozess mit den politisch Verantwortlichen ab-

    gestimmt? Haben Sie die Untersttzung der politisch Verantwortlichen r Ihren ent

    lichkeitsbeteiligungsprozess gesichert?

    Haben Sie sich mit den politischen EntscheidungstrgerInnen dahin gehend abgestimmt,

    dass diese die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses bei der Entscheidung bercksichtigen

    werden? Bercksichtigen bedeutet, dass sie sich mit den Ergebnissen respektvoll auseinandersetzen und diese so weit wie mglich in die Entscheidung einfieen lassen. Sollte das nicht

    berall mglich sein, so sind abweichende Entscheidungen verstndlich zu begrnden.

    V 6

    V 7

    V 8

    V 9

    V 10

    V 11

    V 12

    V 13

    2 Siehe dazu: Praxisleitfaden zu den Standards der ffentlichkeitsbeteiligung, 2008, www.partizipation.at/standards_oeb.html

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    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung empfehlungenf rdi egute praxiS 2008

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    Inormative, konsultative und kooperative entlichkeitsbeteiligung (siehe Begris-

    bestimmungen in Kapitel 4.3 Seite 24) knnen in einem Beteiligungsprozess entweder

    einzeln oder in Kombination miteinander vorgesehen sein.

    Wenn Sie in Ihrem Beteiligungsprozess Inormation und Konsultation oder Inormation,

    Konsultation und Kooperation kombinieren, was in der Praxis ot vorkommt, verwenden

    Sie dar jeweils die entsprechenden Standards (siehe auch gleichnamiges Kapitel 3.2 im

    Praxisleitaden zu den Standards der entlichkeitsbeteiligung).

    3.2 stanDarDszurdurCHFHrung Des beteiligungs prozesses

    In f or mat iv e

    f f ent l ichkei tsbete i l igung( i n f o r m a t i o n )

    Konsul ta t iv e

    f f ent l ichkei tsbete i l igung( s t e l l u n g n a h m e n )

    Koop er at iv e

    f f ent l ichkei tsbete i l igung( m i t b e s t i m m u n g )

    D u r c h f h r u n g

    m o n i t o r i n g

    V o r b e r e i t u n g

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    3 .2 . 1 S tandards be i in format iver f fent l ichke i t sbete i l igu ng

    ( i n f o r m a t i o n )

    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung Zu r durchfhrungde S beteiligungSproZeSSeS

    I frinformative ffentlichkeitsbeteiligung

    Du

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    nsultation

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    Haben Sie ausgewogen inormiert? Haben Sie die unterschiedlichen Aspekte

    zum Thema vorgestellt?

    Haben Sie die interessierte organisierte entlichkeit aktiv von sich aus inor-

    miert, z.B. per E Mail oder per Post?

    Haben Sie die Inormationen zielgruppenspezifsch aubereitet? Haben Sie kom

    plexe Sachverhalte und Probleme mglichst klar und verstndlich dargestellt ( so

    einach wie mglich so umassend wie ntig)?

    Haben Sie die Kommunikationsmittel an Ihre Zielgruppen angepasst, auch hin

    sichtlich der Sprache? Haben Sie r Kontakte mit der breiten entlichkeit zu

    mindest zwei unterschiedliche Medien verwendet, wovon eines jedenalls das

    Internet ist? 3 Haben Sie Ihre Verteiler aktuell gehalten?

    Haben Sie dar gesorgt, dass die Inormationen barriererei zugnglich sind?

    Haben Sie weitere Inormationsquellen zum Thema angegeben, beispielsweise

    Studien, Internet Links, Medienberichte, Veranstaltungen oder Fachleute zum

    Thema? Decken Sie damit mglichst umassend das Spektrum an Fachmei

    nungen ab?

    Haben Sie getroene Entscheidungen verstndlich begrndet?

    3 Durch eine berlegte Kombination an Medien steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie alle Ihre Zielgruppenauch wirklich erreichen.

    I 1

    I 2

    I 3

    I 4

    I 5

    I 6

    I 7

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    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung empfehlungenf rdi egute praxiS 2008

    16

    3 . 2 . 2 Standards be i konsul ta t iver f fent l ichkei t sbete i l igung( s t e l l u n g n a h m e n )

    Haben Sie berlegt, den Konsultationsprozess Ihren ausgewhlten Zielgruppen

    zeitgerecht anzukndigen, um eine ausreichende Vorbereitung zu ermglichen?

    Haben Sie dazu die interessierte organisierte entlichkeit aktivvon sich aus

    kontaktiert, z.B. per E Mail oder per Post?

    Haben Sie den Konsultationsunterlagen eine kurze, allgemeinverstndliche Zu-

    sammenassung des Themas und des Beteiligungsprozesses vorangestellt, die

    der entlichkeit die Entscheidung ermglicht, ob sie am Beteiligungsprozess

    teilnimmt oder nicht?

    Haben Sie den Gegenstand und die Ziele des Konsultationsprozesses angehrt?

    Haben Sie die bereits geallenen Entscheidungen (Fixpunkte) und die Themen

    der Konsultation nachvollziehbar dargestellt und damit den Gestaltungsspiel

    raum geklrt?

    Haben Sie den Hintergrund und den Anlass der Konsultation erlutert? Haben

    Sie erklrt, warum Handlungsbedar zur Entwicklung der Politiken, Plne, Pro gramme und Rechtsakte besteht? Haben Sie Hintergrundinormationen zu

    Ihrem Thema zur Vergung gestellt?

    Haben Sie erlutert, mit welchen Auswirkungen die Politiken, Plne, Pro gramme

    und Rechtsakte verbunden sein knnen und was passieren wrde, wenn diese

    nicht erstellt wrden?

    Haben Sie die konsultierten Personen, Stellen und Organisationen augelistet?

    Haben Sie Ihre Auswahl begrndet? Haben Sie um Vorschlge ersucht, wer zum

    Thema noch konsultiert werden knnte?

    S 1

    S 2

    S 3

    S 4

    S 5

    S 6

    S 7

    S 8

    An k n di g u n g de s K on su l ta t i on sp roze sse s

    Ers te l lu n g de r K on su l ta t i on su n te r lag e n f r d i e B e te i l i g te n

    S frStellungnahmen bei konsultativer ffentlichkeitsbeteiligung

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    Haben Sie, alls sich Ihr Thema dazu eignet, den Beteiligten konkrete Fragen zu

    Ihrem Entwur oder Thema gestellt, die Sie jedenalls beantwortet haben mchten?

    Haben Sie die Angaben deniert, die die Konsultierten jedenalls anhren

    sollen (z.B. Name, Organisation, etc.)? Haben Sie darau hingewiesen, dass dieStellungnahmen klar begrndet und gegebenenalls konkrete Alternativen vorge

    schlagen werden sollen?

    Haben Sie deniert, ob die Stellungnahmen per Post, per E-Mail, ber eine Inter-

    netseite, perFax, teleonisch oder auch persnlich abgegeben werden knnen? 4

    Haben Sie zumindest eine Auskuntsstelle genannt, die sich mit dem Entwur

    oder Thema achlich auskennt?

    Haben Sie die Person oder Stelle genannt, bei der die Stellungnahmen abge-

    geben werden sollen?

    Haben Sie klare und r den Themenbereich angemessene Fristen r die Abgabe

    von Stellungnahmen gesetzt? Die Stellungnahmerist ist jeweils nach dem Inhalt

    und der Art der entlichkeitsbeteiligung auszurichten. Aus Erahrung sind

    meist 6 bis 12 Wochen angemessen.5 Haben Sie die Stellungnahmerist im Falle,

    dass sie in die Haupterien llt, um 2 Wochen verlngert? Wenn Sie die Stel

    lungnahmerist verkrzen mssen, haben Sie dies nachvollziehbar begrndet?

    Haben Sie erlutert, wie der Prozess nach der Stellungnahmerunde weiter geht

    und woSie die eingelangten Stellungnahmen und den Bericht ber den Kon

    sultationsprozess (} siehe Punkt S24, Seite 18) entlich zugnglich machen

    werden?

    Haben Sie alle Zielgruppen gleichrangig zur Abgabe von Stellungnahmen einge-

    laden?

    Haben Sie dazu die interessierte organisierte entlichkeit aktiv von sich auskontaktiert ?

    Ist die angegebene Auskuntsstelle whrend der Stellungnahmerist leicht er-

    reichbar?

    Ei n ladu n g zu r Abg abe v on S te l lu n g n ah me n

    B e t re u u n g w h re n d de r S te l lu n g n ah me ru n de

    17

    4 Vorzuziehen sind schriftliche Stellungnahmen, da telefonisch oder persnlich eingebrachte Stellung-nahmen hheren Verwaltungsaufwand verursachen sowie genau und unmissverstndlich schriftlich

    festgehalten werden mssten.5 Bei gewissen Materien knnen 4 Wochen angemessen sein.

    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung Zu r durchfhrungde S beteiligungSproZeSSeS

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    Ist die Auskuntsperson ausreichend zum Thema inormiert? Wurde sie in

    den Beteiligungsprozess eingebunden und vergt sie ber alle relevanten Unter

    lagen zum Thema?

    Haben Sie innerhalb einer Woche den Empang jeder Stellungnahme besttigt? 6

    Haben Sie die eingelangten Stellungnahmen soort nach der Stellungnahmerist

    zugnglich gemacht, soern sie nicht vertraulich zu behandeln sind?

    Haben Sie alle Stellungnahmen nachweislich und vollstndig gesichtet?

    Haben Sie die zentralen Aussagen der Stellungnahmen bercksichtigt? Berck

    sichtigen heit, dass Sie die verschiedenen in den Stellungnahmen vorgebrachten

    Argumente achlich pren, allenalls mit den Beteiligten diskutieren, nachvoll

    ziehbar bewerten und danach in die berlegungen zur Entwursgestaltung Ihrer

    Politik, Ihres Planes, Ihres Programms oder Ihres Rechtsakteseinieen lassen.

    Haben Sie einen Bericht zur Dokumentation des Konsultationsprozesses erstellt?

    Haben Sie darin die eingelangten Stellungnahmen zusammengeasst und ange

    hrt, wo diese eingesehen werden knnen? Haben Sie zumindest im berblick

    erlutert und nachvollziehbar begrndet, welche Argumente bernommen wur

    den und welche nicht? Haben Sie diesen Bericht und die weitere Vorgangsweise

    (z.B. Verentlichung) mit dem oder der politischen EntscheidungstrgerIn ab

    gestimmt?

    Haben Sie den Bericht ber den Konsultationsprozess mglichst rasch nach der

    erolgten Entscheidung verentlicht?

    Ei n g an g sbe stt i g u n g f r j e de S te l lu n g n ah me

    Ve rff e n t l i ch u n g de r e i n g e lan g te n S te l lu n g n ah me n

    S i ch te n u n d B e r ck s i ch t i g e n de r S te l lu n g n ah me n 7

    I n f ormat i on be r d i e En tsch e i du n g

    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung empfehlungenf rdi egute praxiS 2008

    18

    6 Ob dieser Standard erreicht werden kann, hngt von der Anzahl der eingelangten Stellungnahmen ab

    und auch davon, ob sie per E-Mail, Internetseite, Post, Fax, telefonisch oder auch persnlich abge-geben werden.

    7 Wie tiefgehend Sie die eingelangten Stellungnahmen bearbeiten, hngt von der Art des Beteiligungs-prozesses, der Art und Anzahl der Stellungnahmen und von Ihren Ressourcen ab.

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    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung Zu r durchfhrungde S beteiligungSproZeSSeS

    3 . 2 . 3 S t a n d a r d s b e i k oop er a t i v e r f f en t l i c h ke i t s b e t e i l i g un g( m i t b e s t i m m u n g )

    Kooperative entlichkeitsbeteiligungsprozesse knnen sehr unterschiedlich

    gestaltet sein. Gebruchliche Methoden sind beispielsweise Konsensus-

    Konerenzen, Runde Tische oder Planungszellen (siehe auch Das Handbuch

    entlichkeitsbeteiligung8, www.partizipation.at/methoden.html). Jede

    Methode sieht bestimmte Vorgangsweisen und Strukturen bei der Beteiligung

    vor. Daher sind auch die Qualittsstandards sehr individuell. Einige Standards

    gelten jedoch r alle Arten der kooperativen entlichkeitsbeteiligung.

    8 Arbter, K., Handler, M., Purker, E., Tappeiner, G., Trattnigg, R. ( 2005 ): Das Handbuch ffentlichkeitsbe-teiligung Die Zukunft gemeinsam gestalten

    K frkooperative ffentlichkeitsbeteiligung

    Haben Sie die gewhlte Methode, also die Vorgangsweise und die Struktur bei

    der entlichkeitsbeteiligung, an Ihre spezielle Augabenstellung, an die Ziel

    gruppen, an das Budget und an den Zeitrahmen angepasst?

    Haben Sie bei intensiveren Beteiligungsprozessen abgeschtzt, wie viel Zeit-

    auwand die Beteiligung erordert? Haben Sie den Beteiligten den voraussicht

    lichen Zeitauwand bei der Einladung zum Prozess mitgeteilt?

    Haben Sie die erorderlichen internen Ressourcen (Personal: Zeit und Quali

    kation, Material etc.) geplant und gesichert?

    Haben Sie unentgeltlich geleistete Arbeitsstunden und das eingebrachte Fach

    wissen der Beteiligten entsprechend gewrdigt?

    Haben Sie in der Arbeitsgruppe den Modus r die Entscheidungsfndung ver

    einbart (z.B.Mehrheitsentscheidungen, konsensuale Entscheidungen etc.)? Ist

    vorgesehen, dass abweichende Meinungen schritlich dokumentiert und be

    grndet werden?

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    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung empfehlungenf rdi egute praxiS 2008

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    Haben Sie die Allparteilichkeit der Moderation sichergestellt?

    Haben Sie mit den Arbeitsgruppenmitgliedern Prozessvereinbarungen ge

    schlossen, beispielsweise ber den respektvollen Umgang miteinander, die Au

    gabenteilung, die Vertraulichkeit und die Vertretung der Arbeitsgruppe nachauen, die Ergebnissicherung whrend des Prozesses, den Endbericht und die

    bermittlung des Ergebnisses an die EntscheidungstrgerInnen?

    Haben Sie estgelegt, wie die breite entlichkeit ber den Beteiligungsprozess,

    sein Ergebnis und die endgltige Entscheidung inormiert wird?

    Haben Sie dokumentiert, wie die entlichkeitsbeteiligung die endgltige Ent-

    scheidung zur Politik, zum Plan, zum Programm oder zum Rechtsakt beeinusst

    hat und eine Begrndung angegeben, alls nicht alle Ergebnisse des Beteiligungs

    prozesses bercksichtigt wurden?

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    3 .3 s t a n D a r D s z u Monitoringund eValuierungD e s b e t e i l i g u n g s p r o z e s s e s

    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung Zu monitoring un d eValuierungde S beteiligungSproZeSSeS

    Haben Sie dokumentiert, welche Manahmen der Politik, des Plans, des Programms oder des

    Rechtsaktes bereits umgesetzt wurden und welche noch ausstndig sind (Monitoring zur

    Umsetzung )?

    Haben Sie Ihre Erahrungen mit Ihrem entlichkeitsbeteiligungsprozess dokumentiert,

    so dass Sie diese bei kntigen Verahren bercksichtigen oder weitergeben knnen (bei

    groen Prozessen evtl. auch Evaluierung durch eine unabhngige Stelle)? Haben Sie ber

    legt, wem Sie Ihre Dokumentation zur Vergung stellen und wer davon protieren knnte?

    Haben Sie berprt, ob Sie die Ziele des entlichkeitsbeteiligungsprozesses erreicht

    haben?

    Haben Sie beim Monitoring und bei der Evaluierung die entlichkeit beteiligt, z.B. durch

    Beteiligung in einer Monitoringgruppe?

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    begriffS-

    beStimmungen

    4

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    Unter entlichkeit versteht man einen oenen und

    unbegrenzten Personenkreis, alle Mitglieder und Or-

    ganisationsormen einer Gesellschat.

    Vom Begri der ffentlichkeit sind sowohl Einzelper-

    sonen als auch Personengruppen umasst. Personen-

    gruppen knnen sich anlassbezogen bilden (BrgerIn-

    neninitiativen bilden sich z.B. meist in Verbindung mit

    einem konkreten Projekt und haben nur eine sehr lose

    innere organisatorische Struktur) oder mit einer be-

    stimmten langristigen Zielsetzung und klarer organi-

    satorischen Struktur errichtet werden (= organisierte

    entlichkeit ).

    Beispiele r die organisierte entlichkeit sind Interessenvertretungen wie

    etwa Kammern, die Bundes-Jugendvertretung oder der Seniorenrat, deren Au-

    gabenbereich jeweils durch Gesetz deniert ist. Organisationen der Zivilgesell-

    schat sind ebenalls Teil der organisierten entlichkeit, sie bilden sich jedoch

    au reiwilliger Basis, sind ebenalls au Dauer ausgerichtet und projektunab-

    hngig, wie z.B. Menschenrechts- oder Umweltorganisationen (NGOs) so-

    wie Initiativen, Religionsgemeinschaten, die Industriellenvereinigung oder der

    Gewerkschatsbund. Im Gegensatz zur organisierten entlichkeit sind mit

    dem Begri der breiten entlichkeit jene Personen gemeint, die nicht in mehr

    oder weniger stark organisierten Gruppen zusammengeasst sind, sondern rihre Einzelinteressen eintreten.

    begriffSbeStimmungen

    entlichkeitsbeteiligung bedeutet die Mglichkeit

    aller betroenen und bzw. oder interessierten Per-

    sonen, ihre Interessen oder Anliegen bei der Ent-wicklung von Plnen, Programmen, Politiken oder

    Rechtsakten zu vertreten bzw. vorzubringen.

    4.1 W a s i s t f f e n t l i c h k e i t s b e t e i l i g u n g?

    4.2 W e r i s t D i e f f e n t l i c h k e i t?

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    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung empfehlungenf rdi egute praxiS 2008

    24

    4.3 . 1 In format ive f fent l ichkei t sbete i l igun g( i n f o r m a t i o n ) :

    4.3 i n t e n s i t t s s t u f e n D e r f f e n t l i c h k e i t s b e t e i l i g u n g

    Intensittsstufen der ffentlichkeitsbeteiligung

    In format ive f fent l i chke i tsbete i l igung( i n f o r m a t i o n )

    Konsul ta t ive f fent l i chke i tsbete i l igung( s t e l l u n g n a h m e n )

    Koopera t ive f fent l i chke i tsbete i l igung( m i t b e s t i m m u n g )

    Die Beteiligten erhalten Inormationen ber die

    Planung oder Entscheidung. Sie haben jedoch kei-

    nen Einfuss darau. Die Kommunikation verlut

    nur in eine Richtung, nmlich von den Planungs-oder EntscheidungstrgerInnen zur entlichkeit.

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    4.3.3 K oop er a t i v e f f en t l i c hk e i t s b e t e i l i gu n g( m i t b e s t i m m u n g ) :

    Die Beteiligten knnen bei der Entscheidung mit-

    bestimmen, zum Beispiel an runden Tischen, bei

    Mediationsverahren oder bei Stakeholderpro-

    zessen. Der Grad der Einfussnahme ist gro und

    kann bis zur gemeinsamen Entscheidungsndung

    mit den politischen EntscheidungstrgerInnen

    reichen. Die Kommunikation zwischen Planungs-

    oder EntscheidungstrgerInnen und entlichkeitist intensiv.

    begriffSbeStimmungen

    4 . 3 . 2 K on s u l t a t i v e f f en t l i c h k ei t s b e t e i l i g un g( s t e l l u n g n a h m e n ) :

    Die Beteiligten knnen zu einer gestellten Frage

    oder einem vorgelegten Entwur Stellung nehmen.

    Sie knnen damit die Entscheidung beeinfussen,

    wobei der Grad der Einfussnahme sehr unter-

    schiedlich sein kann. Die Kommunikation verlut

    wechselseitig, von den Planungs- oder Entschei-

    dungstrgerInnen zur entlichkeit und wieder

    zurck, sowie unter Umstnden noch einmal

    zurck zur entlichkeit, wenn z.B. eingelangte

    Stellungnahmen beantwortet werden. Stellung-

    nahmen knnen auch in einer rhen Phase des

    Beteiligungsprozesses eingeholt werden, beispiels-

    weise ber Beragungen oder Treen mit ausge-

    whlten Zielgruppen.

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    StandardSde r ffentlichkeitSbeteiligung empfehlungenf rdi egute praxiS 2008

    26

    4.4 einsatzebenenfrDie stanDarDsDer ffentlichkeitsbeteiligung

    4.4.1 Eben e der Pol i t ike n

    Die Ebene der Politiken ist die abstrakteste Ebene der Planungs- und Ent-

    scheidungshierarchie. Der BegriPolitiken ist als bersetzung des englischen

    Terminus policies zu verstehen, wie er in einschlgigen internationalen Do-

    kumenten verwendet wird: Er umasst Strategien, Leitbilder und strategische

    Konzepte, wie beispielsweise die sterreichische Klimastrategie, den nationalen

    Aktionsplan r Beschtigung, die Wirtschatspolitischen Leitlinien r ster-

    reich oder auch sterreichische Strategien zur nationalen Positionierung au EU-

    oder internationaler Ebene. Politiken entstehen z.T. au Grund von Empeh-

    lungen von EU-Ebene an die Mitgliedstaaten, zu bestimmten Themen nationale

    Aktionsplne zu erstellen.

    Der Entstehungsprozess von Politiken ist nicht ormal geregelt und daher sehr

    unterschiedlich. Die Annahme von Politiken kann durch den/die zustndige/n

    MinisterIn oder den Ministerrat erolgen. Das Parlament ist in der Regel nicht

    einbezogen. Die Grenzziehung zwischen Politiken einerseits und Plnen und

    Programmen andererseits ist aber schwierig und nicht immer eindeutig vorzu-

    nehmen. Da Politiken meist abstrakter ormuliert sind als Plne und Programme,

    beteiligt sich in der Regel die organisierte entlichkeit.

    4.4.2 Eben e der Plne und Prog ramme

    Plne und Programme haben strategischen Charakter und umassen in der Re-

    gel ein ganzes Manahmenbndel, also verschiedene Einzelmanahmen. InPlnen und Programmen knnen einerseits Baumanahmen, aber auch organi-

    satorische Manahmen vorgesehen sein. Ein Verkehrsprogramm kann bei-

    spielsweise sowohl Manahmen zum Ausbau des Schienen- und Straennetzes

    enthalten, als auch Manahmen zur Verkehrsvermeidung oder zur Verlagerung

    au entliche Verkehrsmittel. Forschungsrderungsprogramme etwa beein-

    fussen die wissenschatliche Behandlung spezischer Themen und die Wissen-

    schatsentwicklung generell. Strategische Planungen sind weniger konkret als

    Bauprojekte. Die Betroenen knnen nicht immer exakt ermittelt werden. Je ab-

    strakter die Plan- oder Programminhalte sind, desto eher bewhren sich Be-

    teiligungsormen r die organisierte entlichkeit, also die betroenen Inte-ressengruppen. Bei manchen strategischen Planungen beteiligt sich sowohl die

    Die Standards der entlichkeitsbeteiligung sollen bei der Entwicklung von

    Politiken, Plnen, Programmen und generellen Rechtsakten angewendet werden.

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    breite als auch die organisierte entlichkeit. Manche Plne und Programme

    sind verpfichtend zu erstellen, beispielsweise Aballwirtschatsplne oder

    Flchenwidmungsplne. Die entlichkeitsbeteiligung bei Plnen und Pro-

    grammen hat unterschiedliche rechtliche Vorgaben. Am Ende des Prozesses

    kann eine Genehmigung in Verordnungsorm stehen.

    4.4.3 Eben e der gene rel l en Rech tsak te

    Gesetze und Verordnungen sind generelle Rechtsakte. Sie haben verbindlichen

    Charakter. In Ergnzung zu den geltenden Begutachtungsregeln des Verassungs-

    dienstes des Bundeskanzleramtes sollen die Standards der entlichkeitsbetei-

    ligung auch r die Entwicklung genereller Rechtsakte angewendet werden.

    begriffSbeStimmungen

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    nutZende r ffentlichkeitSbeteiligung

    Qualittsvolle ffentlichkeitsbeteiligungbentigt vorderhand Engagement,

    Zeit, Ressourcen und Energie doch sie erzeugt auch vielltigen Nutzen und

    im Ergebnis kann sich der Einsatz vielach rechnen:

    entlichkeitsbeteiligung bindet die Betroen-

    en in die Suche nach Ergebnissen ein.

    entlichkeitsbeteiligung hilt das Vertrauens

    verhltnis zwischen Politik, Verwaltung sowie

    Betroenen und Beteiligten zu strken.

    entlichkeitsbeteiligung weckt das Interesse

    an politischer Teilhabe und rdert eine leben

    dige Demokratie.

    entlichkeitsbeteiligung aktiviert, macht Be-

    troene zu Beteiligten und dynamisiert Ent-

    wicklungsprozesse und Beteiligungsprojekte.

    entlichkeitsbeteiligung rdert die Gemein-

    schat und den gegenseitigen Respekt zwischen

    Politik, Verwaltung und Beteiligten sowie auch

    unter den Beteiligten. Leistungen werden ge-

    genseitig strker anerkannt.

    Beteiligungsprozesse sind gemeinsame Lern

    prozesse und strken so die Bewusstseins

    bildung.

    entlichkeitsbeteiligung macht die Werte und

    Werthaltungen der Beteiligten sowie ihre Inte ressen und Bedrnisse sichtbar.

    entlichkeitsbeteiligung rdert das Verstnd

    nis r unterschiedliche Standpunkte und r

    das zu lsende Problem. Der Inormationsuss

    wird verbessert. Die Verwaltung agiert brger

    Innennahe, lsungsorientiert und bedars

    gerecht.

    Die Zusammenarbeit zwischen entlicher

    Verwaltung und betroenen Interessengruppen

    hrt zu einer Entlastung von Erwartungsdruck

    und Lobbying einzelner Interessengruppen.

    entlichkeitsbeteiligung bringt innovative L

    sungen, da alle Beteiligten ihr Wissen, ihre

    praktischen Erahrungen und ihre Kreativitt

    einbringen.

    entlichkeitsbeteiligung erleichtert die Ent

    wicklung einer akzeptierten Strategie. Sie r-

    dert langristige Lsungen und gewhrleistet

    daher Planungssicherheit.

    entlichkeitsbeteiligung gestaltet die Pro-

    zesse der Entscheidungsfndung transparent

    und nachvollziehbar.

    In Prozessen der entlichkeitsbeteiligung

    werden die Verantwortungsbereiche der betei-

    ligten Gruppen klar dargestellt und wahrge-

    nommen.

    entlichkeitsbeteiligung erlaubt die Einbe-

    ziehung der entlichkeit in die Entschei

    dungsfndung. Die Ergebnisse knnen so brei

    ter akzeptiert und mitgetragen werden. Durch

    die intensive Zusammenarbeit knnen sich dieBeteiligten besser mit dem Ergebnis identif

    zieren.

    Der intensive Austausch zwischen allen Be-

    teiligten ernet die Integration verschiedener

    Blickwinkel, was die Absicherung der Er-

    gebnisse verbessert. entlichkeitsbeteiligung

    trgt so auch zu Qualittssicherung und leich-

    terer Umsetzung bei. Das bedeutet, dass

    entlichkeitsbeteiligung zeit- und kosten-sparende Wirkungen haben kann.

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    Die Standards der entlichkeitsbeteiligung wurden von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unterBeteiligung von Interessenvertretungen, NGOs und externen FachexpertInnen im Rahmen eines Projektsim Autrag des Bundeskanzleramtes und des Lebensministeriums erarbeitet und vom Ministerrat am2. Juli 2008 beschlossen.

    In d e r A r b e i t s gr u ppe h ab e n m i t ge wi r k t :Bundeskanzleramt,Bundesministerium r Land- und Forstwirtschat, Umwelt und Wasserwirtschat,Bundesministerium r Verkehr, Innovation und Technologie,Bundesministerium r Gesundheit, Familie und Jugend,Bundesministerium r Wissenschat und Forschung,Bundesministerium r Unterricht, Kunst und Kultur,Bundesministerium r Soziales und Konsumentenschutz,Bundesministerium r Landesverteidigung,Bundesministerium r Inneres,Bundesministerium r europische und internationale Angelegenheiten,Bundesministerium r Finanzen,Bundesministerium r Wirtschat und Arbeit,Arbeiterkammer,Wirtschatskammer Wien,kobro,Caritas,sterreichischer Seniorenrat,Parlamentsdirektion Abteilung Inormation und Publikation im Parlamentarisch-wissenschatlichen Dienst,WU-Wien Institut r sterreichisches und europisches entliches Recht,Bro Arbter.

    Z u m En t wu r f d e r S t an d ar d s d e r f f e n t l i ch k e i t s b e t e i l i gun g h ab e n 41 In s t i t u t i o n e n S t e l l u n g ge n o m m e n .Zustzlich zu den oben genannten Institutionen waren dies:

    ADA Austrian Development Agency,AGEZ Arbeitsgemeinschat Entwicklungszusammenarbeit,Amt der Salzburger Landesregierung,Amt der Steiermrkischen Landesregierung,Amt der Tiroler Landesregierung,Arbeitsgruppe e-participation / e-democracy unterLeitung des Bundeskanzleramtes,Bundesministerium r Justiz,Industriellenvereinigung,Joanneum RESEARCH,Landentwicklung Steiermark,Magistratsdirektion Wien,

    Mitglieder der Strategiegruppe Partizipation,Rotes Kreuz,The World o NGOs,Umweltbundesamt,Verein Lokale Agenda 21 in Wien.

    Ex t e r n e Pr o z e s s b e g l e i t u n g u n d f ach l i ch e Un t e r s t t z u ng :Dr in Kerstin Arbter , Bro Arbter Ingenieurbro r Landschatsplanung, www.arbter.at

    Pr o j e k t l e i t e r in n e n u n d A n s pr e ch par t n e ri n n e n :

    Dr in Elisabeth Dearing Bundeskanzleramt

    [email protected].: 01-531 15-7148

    Maga Rita Trattnigg Lebensministerium

    [email protected].: 01-515 22-1309

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