Stellungnahme Scholz zum Verkehr in Bebenhausen

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(Schreiben vom 8.7.2012)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Palmer,Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Beschlussvorlage – Verkehrsberuhigung Bebenhausen – OR.Vorlage 8/2010vom 08.12.2010 hat der Ortschaftsrat Bebenhausen die Einrichtung einer verkehrs-beruhigten Zone im Kreuzungsbereich zwischen den Straßen „Am Goldersbach“,„Alte Straße“, „Schönbuchstraße“ und „Am Ziegelberg“ beschlossen. Dieser OR-Beschluss wurde mit Beschlussvorlage vom 13.02.2011 Nr. 109/2011 vom Aus-schuss für Planung, Verkehr, Energie und Umwelt umgesetzt und dem Gemeinderatder Universitätsstadt Tübingen vorgelegt. Der Gemeinderat beschloss aufgrund die-ser Vorlage am 28.03.2011die Einrichtung der beantragten verkehrsberuhigten Zone.Noch im Jahre 2011 wurde damit begonnen, den Bereich einzurichten; die entspre-chende Beschilderung wurde angebracht.Ich gestatte mir hiermit, Ihnen meine Gegenargumente zu diesen Beschlussvorlagenmitzuteilen.

Beim Lesen der Vorlagenbegründung des Ortschaftsrats Bebenhausen muss dergeneigte Leser den Eindruck gewinnen, dass die Verbindungsstraße, der sog. Ritt-weg von Bebenhausen nach Waldhäuser-Ost und die durch den Ort führendeSchönbuchstrasse zum Autobahnzubringer mutiert ist, auf dem Horden rücksichtslo-ser Autofahrer Fußgänger und insbesondere Schulkinder in hohem Maße gefährden.Beinahe-Unfälle seine an der Tagesordnung und Unfälle mit Blechschäden im mo-natlichen Rhythmus zu verzeichnen. Der Ortschaftsrat kommt zu dem Ergebnis, dasseine verkehrsberuhigte Zone an der Ziegelbrücke, also am Ende (bzw. am Anfang)des bebauten und damit eigentlich schutzbedürftigen Bereichs dem Abhilfe schaffenkönne. Es befremdet mich, dass dieser unsinnige Antrag beschlossen und umgesetztworden ist.

Ich halte diese verkehrsrechtliche Maßnahme weder für erforderlich noch für sachge-recht. Sie widerspricht in eklatanter Weise den Erfahrungswirklichkeiten aller Auto-fahrer und Autofahrerinnen, außerhalb der bebauten Ortschaft eine verkehrsberuhig-te Zone vorzufinden. Deshalb findet sie kaum Beachtung. Mit dieser Erfahrungswi-dersinnigkeit stellt sie eine erhebliche, aber vermeidbare Gefährdung aller Verkehrs-teilnehmer, insbesondere der Fußgänger und Radfahrer, die sie zu schützen vorgibtdar.Ferner steht sie im Widerspruch zu § 42 StVO und der VwV hierzu. Nach dem Ver-ständnis der gesetzlichen Vorschrift muss ein besonderes Bedürfnis von Fußgängernvorhanden sein, sich auf dem geschützten Straßenbereich aufzuhalten. Der ver-kehrsberuhigte Straßenbereich, landläufig auch Spielstraße genannt, soll also eineSchutzzone für Fußgänger und insbesondere für Kinder sein.Dieses Aufenthalts- und Schutzbedürfnis ist in Bebenhausen aber absolut nicht ge-geben. Es gibt an der besagten Stelle nichts was diese Voraussetzungen auch nurim Entferntesten erfüllen könnte. Ich begründe dies noch in der Folge.

Ich bitte Sie daher, sich nochmals der Angelegenheit anzunehmen und den Sach-verhalt anhand meiner Argumente zu prüfen.

Die Verbindungsstraße von Bebenhausen nach Waldhäuser-Ost, Rittweg genannt,ist vom Beginn des Winters bis etwa zur Osterzeit im Frühjahr durchgehend mit einer

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Schranke für den gesamten Verkehr gesperrt. Gleichermaßen ist der Rittweg im ver-bleibenden Jahr durch Beschilderung an Sonn- und Feiertagen ganztägig für dengesamten Verkehr gesperrt. Zusätzlich erfolgt von den Mitgliedern des OrtschaftsratsBebenhausen auf Anordnung der Stadt Tübingen tagsüber die Sperrung durch eineSchranke.Die weitaus meisten Besucher/innen hat Bebenhausen an sonnigen Feiertagen undan Wochenenden, also gerade an den Tagen, an denen der Rittweg ohnehin für dengesamten Verkehr gesperrt ist, also keinerlei Fahrzeugverkehr stattfindet, zu erwar-ten. Dies gilt auch für Wanderer.

Beobachtungen haben gezeigt, dass mit dem Bus kommende Besuchergruppeni.d.R. an der Haltestelle aussteigen und den direkten Weg ins Kloster nehmen. Siekommen so gar nicht in den Bereich der Zone und sind damit nicht Zielgruppe derVerkehrsmaßnahme. Klosterbesucher, die den Weg vom Parkplatz über die AlteStraße nehmen, überqueren am Gasthof „Hirsch“ die Straße und orientieren sichebenfalls auf direktem Weg durch den Ort zum Kloster. Auch sie kommen mit derverkehrsberuhigten Zone nicht in Berührung, da diese an der Stelle der üblichenStraßenüberquerung bereits beendet ist.Was bleibt, sind die wenigen Wanderer und Radfahrer, die Wochentags von der AlteStraße kommend an der Ziegelbrücke die Straße überqueren; ein Vorgang der so-wohl von Erwachsenen als auch von Kindern täglich an weitaus belebteren Straßenbewältigt wird. Hierfür, wie geschehen eigens eine verkehrsberuhigte Zone einzurich-ten ist schon erstaunlich. Das Aufmalen eines sog. Zebrastreifens hätte ausgereicht.Ich stelle daher fest, dass die diesbezügliche Begründung in der Beschlussvorlageunvollständig und maßlos übertrieben dargestellt wurde.

Dies gilt auch für die Behauptung, dass auf dem Straßenabschnitt die Aufenthalts-funktion für Fußgänger/Innen überwiege. Nach der VwV zu § 42 StVO muss der ge-samte Bereich der verkehrsberuhigten Zone dem Aufenthalt von Fußgängern die-nen, ich erwähnte es weiter oben schon. Es reicht also nicht aus, eine wenige Quad-ratmeter großer Grünfläche, die ja kein Straßenbereich ist, mit Parkbänken auszu-statten um diese Aufenthaltsfunktion vorzutäuschen. Aber unabhängig davon, warumsollten eigentlich Fußgänger/Innen (oder gar Kinder) ein Bedürfnis haben, sich indiesem Kreuzungsbereich, und ich meine damit die Straßenfläche, aufhalten wollen?Um die Hinweisschilder für die Wanderwege zu lesen, wie es in der Beschlussvorla-ge steht? Es stellt ein bundesdeutsches Novum dar, eine verkehrsberuhigte Zone,also landläufig eine Spielstraße, einzurichten, damit Wanderschilder gelesen werdenkönnen!

Es bleibt festzuhalten, dass es in diesem Bereich absolut nichts gibt, was auch nurim Entferntesten geeignet wäre, dem Sinngehalt von § 42 StVO und der VwV dazuzu entsprechen und damit eine Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner oderder Besucher zu versprechen.

Nach § 42 StVO ist der Bereich der verkehrsberuhigten Zone ebenerdig zu gestalten.Ich weise darauf hin, dass auf der Ziegelbrücke beidseitig erhöhte Gehwege sind.Dies wurde in der Beschlussvorlage nicht beachtet.

Und noch eine Anmerkung zum Halteverbot in der Zone. Die Möglichkeit des Entfer-nens eines Halteverbotsschildes und einer Straßenmarkierung kann kein Argumentfür die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone sein, wie es in der Beschlussvorla-

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ge suggeriert wird. Im Übrigen ist das Parken im Kreuzungsbereich ohnehin nichterlaubt.

Ich möchte zum Schluss feststellen, dass die verkehrsberuhigte Zone in Bebenhau-sen neben den dargestellten Unzulänglichkeiten in keiner Weise geeignet ist, denDurchgangsverkehr durch den Ort zu beeinflussen. Dies insbesondere nicht aufgrundder Tatsache, dass die Zone just am letzten Haus beginnt (oder endet). Eine mögli-cher Weise beabsichtigte „Entschleunigung“ des Durchgangsverkehrs von und nachWaldhäuser-Ost findet in der Schönbuchstraße objektiv nicht statt. Die in der Be-schlussvorlage des Ortschaftsrats Bebenhausen vom 08.12.2010 (OR-Vorlage8/2010) geschilderten Verkehrssituationen sind, auch im Hinblick auf die andererStadtteile maßlos überzogen dargestellt. Ich verkenne dabei nicht die Belastung, dieder Durchgangsverkehr verursacht. Für die Darstellung, dass täglich Beinahe-Unfälleund regelmäßig in monatlichem Rhythmus Unfälle mit Blechschäden zu registrierensind, konnte mir kein Beleg erbracht werden. Zwei sich begegnende Autos verursa-chen nun mal keinen Beinahe-Unfall. Eine derartige Unfallhäufung würde im Ort re-gistriert und diskutiert werden. Aber keiner der von mir Befragten konnte es mir be-stätigen.

Ich bitte Sie nun um wohlwollende Prüfung meiner Argumente, verbunden mit derBitte, die Angelegenheit erneut in die Entscheidungsgremien einzubringen mit demZiel, diese unsinnige Anordnung aufzuheben.

Je eine Fertigung dieses Schreibens ging an Herrn Oberbürgermeister Palmer, dieDamen und Herren Vorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, sowiean Herrn Jürgen Steinhilber und den Ortschaftsrat Bebenhausen.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Scholz

Anmerkung:Auf dieses Schreiben habe ich lediglich Antworten vom Herrn Oberbürgermeister undvon der CDU-Fraktion im Gemeinderat bekommen.

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Antwortmail von Herrn Wettach vom 11.07.2012

Sehr geehrter Herr Scholz,

Den Eingang Ihres auf den 08.07.2012 datierten Schreibens, das Sie über das Bür-germeisteramt an die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppen sowie denOberbürgermeister sowie über mich als Ortsvorsteher an den Ortschaftsrat verteiltsehen möchten, bestätige ich Ihnen hiermit.

Die von Ihnen kritisierte Verkehrsberuhigung in Bebenhausen, ist wie Sie selbstschreiben im Ortschaftsrat einvernehmlich befürwortet worden (das entsprechendeProtokoll habe ich Ihnen auf Ihren Wunsch hin über Frau Stopper ja heraussuchenlassen) und im Gemeinderat beschlossen. Für einen Rückholantrag sehe zumindestich derzeit keine Veranlassung, werde Ihr Anliegen jedoch in der nächsten Ort-schaftsratssitzung berichten.

Wie Sie wissen liegen Beschlussfassung und Umsetzung vor meiner Amtszeit alsOrtsvorsteher oder Ortschaftsrat, ich kann Ihnen jedoch berichten, dass die Sorgeum das Wohl der Kinder auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule, oder mitdem Kindergarten ins Goldersbachtal, ein stetiges Anliegen der BürgerInnen Beben-hausens bleibt. Tatsächlich hat mich zu keinem anderen Thema seit meinem Amts-antritt so viel Post und Anfragen auch in meiner Sprechstunde erreicht wie zur (mög-lichst zu verstärkenden oder zumindest besser durchzusetzenden) Verkehrsberuhi-gung. Aus der Besprechung mit den anderen Ortsvorstehern kann ich berichten,dass eine verstärkte Verkehrsberuhigung allerorten das Anliegen ist, ungeachtet derParteizugehörigkeit oder -losigkeit eines Ortsvorstehers.

Was Ihr Schreiben im weiteren angeht so kann ich zumindest sagen, dass mich tat-sächlich seit Amtsantritt mehrere Berichte über "Beinahe-Unfälle" mit Kindern an derfraglichen Stelle erreicht haben, weil eben mit einem Schild alleine kein Ortsdurch-fahrer von Böblingen zu den Kliniken oder umgekehrt dazu zu bewegen ist, wenigs-tens nur 50 in der 30er Zone zu fahren.

Wer selbst kein Kind in Kindergarten oder Grundschule hat kann auch als Beben-häuser Bürger vielleicht nicht nachvollziehen, warum andere einen so kritischen Blickauf die Kurzstrecken-Raser im Ort haben. (Wobei ich die Arbeit Ihres erwachsenenSohnes für den Ort, wie er weiß und Sie hoffentlich auch, ausdrücklich schätze: Wirbrauchen die Freiwillige Feuerwehr im Ort!)

Ich will aber hier nicht eine Seite argumentieren sondern Ihnen nur darlegen was an-dererseits zu sagen wäre, in der guten Rechtstradition des "et audiatur altera pars".Wie bei der Frage einer gänzlichen Rittwegssperrung oder beim Konflikt zwischendem Wunsch nach privater Energiewende gegen die denkmalschützende Ortsbild-satzung wird es im Ort mehrere Meinungen geben, die ich als Ortsvorsteher hörenund nach Beschlussfassung des Ortschaftsrates gegenüber Gemeinderat und Ver-waltung vertreten will.

Der Ortschaftsrat hat darum in seiner letzten Sitzung mein Angebot begrüsst, zumThema "Verkehr in Bebenhausen" nach der Sommerpause zu einer Bürgerversamm-lung einzuladen, bei der die Wünsche der BewohnerInnen in eine Willensbildung des

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Ortes zu den damit zusammenhängenden Fragen münden können. Vorher wird,vermute ich, der Ortschaftsrat in dieser Frage keine Beschlüsse fassen, zumal keine,die frühere Beschlüsse aufheben würden.Ich bitte Sie darum um etwas Geduld.

Grundsätzlich möchte ich anmerken, dass für die bessere Weitergabe Ihrer Anliegenes wünschenswert wäre, solche Schreiben in digitaler Form, per Email an [email protected], oder zumindest mit einer angemessenen Anzahl vonKopien auf Papier, vorzulegen. Das erleichtert unsere Arbeit, entlastet den öffentli-chen Haushalt und unsere Verwaltungsangestellte - und beschleunigt die VermittlungIhres Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang G. WettachOrtsvorsteher

Verwaltungsstelle BebenhausenSchönbuchstr. 272074 Tübingen

Tel.: 07071/62434Fax: 07071/[email protected]

Öffnungszeiten ab 04.06.2012:Di. 9.00 Uhr - 12.00 UhrDo. 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

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(Schreiben vom 14.7.2012)

Sehr geehrter Herr Wettach,Sehr geehrte Damen und Herren Ortschaftsräte

ich danke Herrn Wettach für seine Mail vom 11.07.2012 (nachfolgend: Mail)

In meinem Schreiben vom 08.07.2012 habe ich im Hinblick auf die verkehrsberuhigteZone in Bebenhausen meine Sorge für die Verkehrssicherheit und meine erheblichenBedenken zum Ausdruck gebracht. Diese Sorge hat nichts, wie in der Mail darge-stellt, mit der Frage zu tun, ob ich (noch) Kinder im Kindergarten- oder Schulalter ha-be oder nicht.

Wie in der Mail richtigerweise festgestellt wurde, hat die Verkehrsmaßnahme nicht zueiner Entschleunigung des Durchgangsverkehrs geführt. Und wenn ich zudem lese,dass den Ortsvorsteher in seiner erst kurzen Amtszeit bereits mehrere Berichte von„Beinahe-Unfällen“ (was auch immer darunter zu verstehen ist) in dem „besagtenBereich“ (damit ist wohl die verkehrsberuhigte Zone gemeint) erreicht haben, seheich mich in meiner Auffassung bestätigt, dass die Maßnahme ihr Ziel, die Verkehrssi-cherheit zu verbessern verfehlt hat. Allerdings hat es mich sehr irritiert, dass der Wegder Kindergartenkinder ins Goldersbachtal in der Mail in diesen Zusammenhang ge-bracht wird. Ich kann es mir absolut nicht vorstellen, dass die verantwortungsvollenErzieherinnen den per se gefahrvolleren Weg über die Schönbuchstraße wählen,wenn sich ein kürzerer und vollkommen gefahrloser Weg durch den Zeughausgartenanbietet.

In einer repräsentativen Demokratie tragen die Delegierten, hier die Mitglieder desOrtschaftsrats Bebenhausen, die Verantwortung für ihre, auch einvernehmlich ge-fassten Beschlüsse. Ich erwarte daher vom Ortschaftsrat, dass er dieser Verantwor-tung mit einer sachlichen Bewertung und Abwägung aller Argumente gerecht wird.Hierzu wollen meine Ausführungen ihren Beitrag leisten.Ich denke, Bebenhausen ist nicht gedient, wenn nach einem Jahr im Ortschaftsratdie Freude überwiegt, möglicherweise einigen Autofahrer/Innen die Ortsdurchfahrtvergrault zu haben. Auch kann die Erwartung, dass Autofahrer/Innen durch dieseunnütze Verkehrsregelung mit erheblichen Bußgeldern oder gar mit Führerschein-entzug belegt werden, ohne dass dadurch die Verkehrssicherheit erhöht wird, nichtzur Freude gereichen. Ferner ist ein wie immer motiviertes Festhalten an dem Be-schluss um jeden Preis ohne sachliche Begründung nicht dienlich für Bebenhausen.

In meinen Augen können nur eine konsequente Überprüfungen der Fahrgeschwin-digkeit von 30 km/h in der Schönbuchstraße sowie ein Überdenken der dortigenParkmöglichkeiten am Straßenrand zu mehr Verkehrssicherheit beim Durchgangs-verkehr führen. Ich ersuche den Ortschaftsrat, sich bei der Stadt Tübingen nachhaltigdafür einzusetzen und den Beschluss vom 08.12.2010 zu revidieren.

Gestatten Sie mir noch einen kleinen satirischen Ausflug zu Friedrich Schillers Dra-ma vom Wilhelm Tell. Das allseits bekannte Szenarium des „Hutes vom LandvogtGeßler auf der Stange“ (3. Szene des 3. Aufzugs) passt doch in seiner Sinnlosigkeittrefflich zur verkehrsberuhigten Zone in Bebenhausen. Oder?

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Ich darf doch davon ausgehen, dass dieses Schreiben sowie mein Schreiben vom08.07.2012, die beide an den Ortschaftsrat Bebenhausen adressiert sind, allen Mit-gliedern des Rates im Wortlaut zugehen. Ein bloßes berichten meines Anliegens, wieich der Mail entnehme, reicht mir nicht.

Mit freundlichen Grüßen wünsche ich einen schönen Tag.

Dietmar ScholzZeughausgarten 1672074 Tübingen - BebenhausenTel: 07071 - 64119

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(Schreiben vom 04.03.2013)

Sehr geehrter Herr Wettach,(mit der Bitte um Weiterleitung an die Ortschaftsräte)sehr geehrte Damen und Herren Ortschaftsräte,

hiermit bitte ich den Ortschaftsrat Bebenhausen, er möge über den Fortbestand dermit Beschluss vom 08.12.2010 (OR-Vorlage 8/2010) bei der Universitätsstadt Tübin-gen beantragte und eingerichtete verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) beraten. Ichbeantrage als Bürger des Ortsteils:

„Der Ortschaftsrat Bebenhausen möge beschließen, bei der UniversitätsstadtTübingen zu beantragen, die verkehrsberuhigte Zone im Bereich Schönbuch-straße/Ziegelbrücke/Alte Straße/Am Goldersbach aufzuheben und den Be-reich wieder in die im Ort geltende Geschwindigkeitsregelung (30er Zone) auf-zunehmen“.

Begründung:In meinen Schreiben vom 08.07.2012 und 14.07.2012 (Mail), beide adressiert überden Herrn Ortsvorsteher an die Mitglieder des Ortschaftsrats Bebenhausen, habe ichmeine Bedenken und Einwände gegen die verkehrsrechtliche Maßnahme eingehenddargelegt und begründet. Ich nehme auf beide Schreiben Bezug und bitte, auch de-ren Inhalt als Begründung zu diesem Antrag zu betrachten. Diese Ausführungen er-weitere ich noch wie folgt:

Der Bereich einer verkehrsberuhigten Zone wird durch die Zeichen 325.1 (Beginn)und 325.2 (Ende) begrenzt (siehe Anlage, Auszug aus der StVO). Es handelt sichhierbei um blaue Gebotsschilder. Auf die ebenfalls beiliegende VwV-StVO zu diesenVerkehrszeichen verweise ich (auszugsweiser Wortlaut nachfolgend eingerückt undkursiv dargestellt) und werde die darin fett dargestellten Textpassagen in Konsenszur Situation in Bebenhausen bringen:

„Nr. 1Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Berei-che mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr inBetracht. ……

Nr. 2Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre beson-dere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktionüberwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite er-forderlich sein.

Es wird niemand vernünftigerweise behaupten wollen, dass im KreuzungsbereichSchönbuchstraße/Ziegelbrücke/Alte Straße/Am Goldersbach die Aufenthaltsfunktionfür Fußgänger überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutunghat. Die geforderte überwiegende Aufenthaltsfunktion setzt zunächst einmal voraus,dass Fußgänger überhaupt ein Bedürfnis haben, sich im fraglichen Straßenbereichso aufzuhalten, dass dem Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung zu-

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kommt. Ich sehe kein solches Bedürfnis. Das Überqueren der Straße, wie in der Info-veranstaltung vom 31.1.2013 mehrfach hervorgehoben, begründet selbst dann keinsolches Aufenthaltsbedürfnis, wenn sich einzelne Fußgänger an den Wegweisungenorientieren wollen. Wegweisungen müssen stets so angebracht werden, dass sieohne Gefährdung eingesehen und gelesen werden können. Auch spielt die Anzahlder Fußgänger, die die Straße überqueren wollen (Wandergruppen, Einzelpersonen,mit oder ohne Kinder) keine Rolle. Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf derHöhe des Eingangs zur Gaststätte Hirsch würde eine deutlichere und sicherere Al-ternative sein.Ferner begründet das Aufstellen einer oder mehrerer Bänke auf einem angrenzen-den Graszwickel kein Bedürfnis für Fußgänger, sich überwiegend auf der Straße auf-zuhalten.Hinzu kommt, dass man bei der Anordnung der verkehrsberuhigten Zone geradenicht von sehr geringem Verkehr ausging.

Die Anordnung und Einrichtung der verkehrsrechtlichen Maßnahme ist daher rechts-widrig.

Nr. 4Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernungwahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung indie Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.

Der Straßenverlauf Schönbuchstrasse – Ziegelbrücke – Rittweg ist ohne Zweifel dieHauptverkehrsstraße in Bebenhausen. Es ist deshalb im Wortsinn schlicht unmög-lich, das Zeichen 325.1 wie verlangt „von der Einmündung in die Hauptverkehrs-straße abzurücken“, wenn ein Teil der Hauptverkehrsstraße des Orts selbst dieverkehrsberuhigte Zone ist. Eine Hauptverkehrsstraße (oder Teile davon) kann dem-nach unter gar keinen Umständen eine verkehrsberuhigte Zone oder Bestandteil ei-ner solchen sein.Inwieweit die Zeichen 325.1 in ausreichender Entfernung wahrgenommen werdenkann, sei dahin gestellt.

Die Anordnung und Einrichtung der verkehrsrechtlichen Maßnahme ist daher geset-zeswidrig.

Mit Schreiben vom 11.07.2012 teilte mir Herr Wettach u.a. folgendes mit:

[auszugsweises Zitat] …“ Was Ihr Schreiben im weiteren angeht so kann ichzumindest sagen, dass mich tatsächlich seit Amtsantritt mehrere Berichte über"Beinahe-Unfälle" mit Kindern an der fraglichen Stelle erreicht haben, weil eben miteinem Schild alleine kein Ortsdurchfahrer von Böblingen zu den Kliniken oderumgekehrt dazu zu bewegen ist, wenigstens nur 50 in der 30er Zone zu fahren.“ …[Zitat Ende]

Ich entnehme daraus, dass es in jüngerer Zeit in der verkehrsberuhigten Zone („frag-liche Stelle“) bereits zu mehreren „Beinahe-Unfällen“ mit Kindern gekommen ist. Ichstelle also fest, dass meine, in meinen o.a. Schreiben an den Ortschaftsratvorgebrachten Sorgen berechtigt sind, und die Verkehrsanordnung per se eineGefahr für Fußgänger, speziell für Kinder darstellt. In den über 30 Jahren in denen

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ich in Bebenhausen wohne ist mir – ohne die rechtswidrige Maßnahme (!) – keinderartiges Vorkommnis bekannt geworden.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass der Rittweg eine dem öffentlichenStraßenverkehr gewidmete Verbindungsstraße ist. Ihn kann jeder Verkehrsteilneh-mer mit einem zugelassenen Fahrzeug benutzen. Diese öffentliche Widmung wirdaber in Frage gestellt, wenn der Rittweg, wie im Amtsblatt für Bebenhausen zu lesenwar, als „Schleichweg“ bezeichnet wird. Ich denke, dass daran gerade BebenhäuserBürger und Bürgerinnen kein Interesse haben können.In gleichem Maße unpassend finde ich die Wortwahl, (vornehmlich auswärtige) Be-nutzer der Straße pauschal als Raser o.ä. zu bezeichnen.

Ich bitte den Ortschaftsrat auf eine rechtlich einwandfreie, wirksame und nachhaltigeVerkehrsberuhigung in Bebenhausen hin zu wirken und würde mich freuen, wenn ichdazu einen Beitrag geleistet hätte.

Mit freundlichen Grüßen

(Dietmar Scholz)

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Zeichen 325 Verkehrsberuhigte Berei-che

Zeichen 325 Beginn eines Verkehrsberuhigte Bereiche

Zeichen 326-40 Beginn/Ende eines VerkehrsberuhigtenBereiches (doppelseitig)

Zeichen 326-50 Ende eines Verkehrsberuhigten Bereiches

StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche

12 Zeichen 325.1

Beginn eines verkehrs-beruhigten Bereichs

Ge- oder Verbot

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwin-digkeit fahren.

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehrweder gefährden noch behindern; wenn nötig, mussgewartet werden.

3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötigbehindern.

4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafürgekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenom-men zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oderEntladen.

5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzenBreite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

13 Zeichen 325.2

Ende eines verkehrsbe-ruhigten Bereichs

ErläuterungBeim Ausfahren ist § 10 zu beachten.

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VwV-StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche

Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich

1 I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereichemit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht.Solche Bereiche können auch in Tempo-30-Zonen integriert werden.

2 II. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondereGestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt undder Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird einniveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

3 III. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Ver-kehr getroffen ist.

4 IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrge-nommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Haupt-verkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.

5 V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Berei-chen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken be-stimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sonderndurch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

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Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)

§ 10Einfahren und Anfahren

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einemverkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Stra-ßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vomFahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung andererVerkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabeisind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kannZeichen 205 stehen.

BGH v. 20.11.207:Die besonderen Pflichten des § 10 Satz 1 StVO gelten für den Fahrer, der einen ver-kehrsberuhigten Bereich verlässt, auch dann, wenn das Zeichen 326 (Ende) nichtunmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung, sondern einige Meter davoraufgestellt ist. Entscheidend ist, ob das Einfahren in eine andere Straße bei objekti-ver Betrachtung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne des §10 StVO erscheint. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Zeichen 326 nichtmehr als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt ist und keine konkre-ten Anhaltspunkte eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.

{Ende des download}

Auf die Situation in Bebenhausen übertragen heißt das, dass ein Autofahrer auf derZiegelbrücke und (in Gegenrichtung) auf der Höhe des Eingang zum GasthausHirsch anhalten muss um ……. Ja, um was zu tun?