Stichtagserhebung 31. Oktober 2014

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Stichtagserhebung 31. Oktober 2014 in den ambulanten Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gem. §§ 67 ff. SGB XII Wohnungsnotfall – Staatsangehörigkeit – Geschlecht – Alter im Bereich Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS) Regionalvertretung Oldenburg Erhebung und Dokumentation: Hanne Holi Februar 2015

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in den ambulanten Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gem. §§ 67 ff. SGB XII Wohnungsnotfall – Staatsangehörigkeit – Geschlecht – Alterim Bereich Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS) Regionalvertretung Oldenburg Erhebung und Dokumentation: Hanne Holi Februar 2015

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Stichtagserhebung 31. Oktober 2014

in den ambulanten Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gem. §§ 67 ff. SGB XII

Wohnungsnotfall – Staatsangehörigkeit – Geschlecht – Alter

im Bereich

Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS)

Regionalvertretung Oldenburg

Erhebung und Dokumentation: Hanne Holi

Februar 2015

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Inhalt

1 Ziel der Stichtagserhebung 3

2 Erhebungsvariablen 4

2.1 Wohnungsnotfall 4

2.1 Geschlecht – Staatsangehörigkeit – Alter 5

3 Ergebnisse 6

3.1 Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen 7

3.2 Unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht 8

3.3 In unzumutbaren Wohnverhältnissen 9

3.4 Ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht 10

4 Fazit 11

Anhang: Erhebungsbogen

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1 Ziel der Stichtagserhebung

Die ZBS Niedersachsen – Regionalvertretung Oldenburg hat, gemeinsam mit den Einrichtungen der

ambulanten Angebote gem. §§ 67 ff. SGB XII, in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Stichtagserhebung

zu von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten Personen durchgeführt.

Das Ziel dieser Stichtagserhebung ist, zu qualifizierten Aussagen zu gelangen, wie sich die Lebenslage

hinsichtlich der Wohnsituation bei den BesucherInnen der Tagesaufenthalte und den Hilfesuchenden

im Basisangebot der Ambulanten Hilfen darstellt. Beide Einrichtungen sind ein Angebot für

Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Das Basisangebot ist eine Beratungsstelle ohne

Zugangsbarrieren.1

In diesen beiden Einrichtungstypen werden in Niedersachsen mindestens die Anzahl der Personen

und Kontakte sowie das Alter pro Kalenderjahr gezählt. Über die Wohnsituation der Menschen, die

diese Einrichtungen in Anspruch nehmen, werden niedersachsenweit keine Dokumentationen

gefordert.

Diese Stichtagserhebung soll mit Hilfe der Variable „Wohnungsnotfall“ der BAG-Wohnungslosenhilfe

die Wohnsituation der Menschen auswerten. Es sollen darüber hinaus mit Hilfe einer Kreuztabelle

das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und das Alter erfasst werden.

Die Region für diese Stichtagserhebung zum 31. Oktober ist der Zuständigkeitsbereich der ZBS

Niedersachsen – Regionalvertretung Oldenburg mit acht Tagesaufenthalten und elf Basisangeboten

gem. §§ 67 ff. SGB XII.

Erhoben werden zu diesem Stichtag folgende Personen:

o BesucherInnen in den Tagesaufenthalten

o Personen, die die Einrichtungsadresse als Postadresse verwenden (auch ohne Anwesenheit

in der Einrichtung am Stichtag – sie müssen zur Erreichbarkeit regelmäßig vorsprechen -

durchschnittlich etwa alle drei Tage)

o Personen, die im Basisangebot um Beratung nachsuchen

o Personen, die in der Ambulanten Hilfe mit einem Betreuungsvertrag (Grundanerkenntnis)

unterstützt werden und ohne Wohnung oder Platz in der Übergangswohnung sind

o Personen, die die Übernachtung nutzen

Durch den Abgleich der Daten in den einzelnen Städten werden Doppelnennungen vermieden.

1 Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen drei weitere Einrichtungstypen:

o Persönliche Einzelfallhilfe mit Grundanerkenntnis in der Ambulante Hilfe o Stationäre Hilfe o Ambulante nachgehende Hilfe nach Stationärer Hilfe

In diesen Einrichtungen findet der Statistikdatensatz der BAG Wohnungslosenhilfe Anwendung. Die Ergebnisse der niedersachsenweit erhobenen Daten zur Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII werden im jährlich erscheinenden Statistikbericht der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen veröffentlicht. A. a. O.

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Diese Stichtagserhebung ist keine Vollerhebung mit der Abfrage sämtlicher Übernachtungen und

Notschlafstellen. Darüber hinaus gibt es Landkreise, die keine Tagesaufenthalte vorhalten. Ferner

werden Einrichtungen außerhalb der Wohnungslosenhilfe wie bspw. Frauenhäuser und die

niedrigschwellige Drogenhilfe nicht befragt.

Diese Erhebung soll die im Längsschnitt vorliegenden Einrichtungsdaten der Wohnungslosenhilfe

gem. §§ 67 ff. SGB XII für den Bereich der ZBS Niedersachsen – Regionalvertretung Oldenburg

präzisieren.

Darüber hinaus können die Daten vor Ort von den Einrichtungen als Basis für zielgenaues lokales

sozialpolitisches Planen und Handeln im Bereich der Hilfen für Wohnungsnotfälle verwendet werden.

2 Erhebungsvariablen

Im Folgenden wird die Variable Wohnungsnotfall in ihren Ausprägungen detailliert im Wortlaut der

BAG-W-Beschreibung dargestellt. Die Auswahl der Variablen Geschlecht, Staatsangehörigkeit und

Alter wird erläutert.

2.1 Wohnungsnotfall

Zur Erfassung dieser Fragestellung bietet sich die Variable Wohnungsnotfall aus dem Fachdatensatz

der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) an. Sie korrespondiert mit der

Europäischen Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung.2 Die

hier erhobenen Daten können somit auch mit Dokumentationen der BAG-W verglichen werden.

Die Variable Wohnungsnotfall besteht aus vier Ausprägungen:

01 aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen

Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind Personen:

o die ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung (oder Wohneigentum) und nicht

institutionell untergebracht sind und z. B. gänzlich ohne Unterkunft sind oder in

Behelfsunterkünften oder vorübergehend bei Freunden, Verwandten und Bekannten

unterkommen oder auf eigene Kosten in gewerbsmäßiger Behelfsunterkunft leben, oder

o Personen, die ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung (oder Wohneigentum) sind, aber

nach ordnungsrechtlichen oder nach sozialhilferechtlichen Regelungen institutionell

untergebracht sind.

02 unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht

Personen, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind, z. B. durch Kündigung, Räumung oder

sonstigen Gründen wie bspw. eskalierenden sozialen Konflikten, Gewalt geprägten Lebensverhält-

nissen oder Abbruch des Hauses.

03 in unzumutbaren Wohnverhältnissen

Personen, die z. B. in Substandardwohnungen untergebracht sind, in außergewöhnlich beengten

Wohnraum oder in Wohnungen ohne ausreichende oder mit gesundheitsgefährdender Ausstattung

2 Vgl. ETHOS – Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung.

www.feantsa.org

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leben, untragbar hohe Mieten zu zahlen haben oder unter gesundheitlichen und sozialen Notlagen

oder in konfliktbeladenen und Gewalt geprägten Lebensverhältnissen wohnen.

04 ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht

o Personen in spezifischer institutionell geregelter, zeitlich begrenzter Nachbetreuung

(Maßnahmen der persönlichen Hilfe in Wohnungen, so genanntes "Betreutes Wohnen") oder

o Personen ohne institutionell geregelter Nachbetreuung in Normalwohnraum, aber mit

besonderem – punktuellem, partiellem oder umfassendem – Unterstützungsbedarf zur

dauerhaften Wohnungsversorgung (wohnergänzende Unterstützung).

Hinweis: wenn eine Person in einem dieser beiden institutionellen Arrangements lebt, aber

aktuell unmittelbar erneut von Wohnungslosigkeit bedroht ist, ist die Kategorie 02 zu wählen.

Diese vorstehenden Ausprägungen zur Variable Wohnungsnotfall werden in einer Kreuztabelle mit

der Abfrage nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter in Beziehung gesetzt.

2.2 Geschlecht – Staatsangehörigkeit – Alter

Die in dieser Stichtagserhebung genutzten Ausprägungen zum Alter werden auch in den Längs-

schnitterhebungen der Tagesaufenthalte im Zuständigkeitsbereich der ZBS Niedersachsen – Regional-

vertretung Oldenburg verwendet. Sie beinhalten gleichfalls die Dokumentationsvorgaben des

Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS). Die Differen-

zierung der unter 18-Jährigen wurde erstmals für diese Stichtagserhebung eingeführt. Die Variablen

Geschlecht und Staatsangehörigkeit wurden aus den BAG-W-Dokumentationsvorgaben entnommen.

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3 Ergebnisse

Nach den vorgenannten Kriterien wurden am Stichtag 31. Oktober insgesamt 658 Personen in den

Einrichtungen gezählt.

Der Anteil der aktuell von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen ist im Vergleich zu den anderen

Ausprägungen hoch. Insgesamt wurden 345 aktuell wohnungslose Personen gezählt (52,4 % der

erhobenen Daten). Auffallend ist auch der hohe Anteil der Männer (43,8 % von den 658 erhobenen

Personen sind aktuell von Wohnungslosigkeit betroffene Männer).

Am zweithöchsten ist der Anteil der ehemals von Wohnungslosigkeit betroffenen oder bedrohten

Menschen, die nach wie vor um Unterstützung in den Einrichtungen nachsuchen (199 Personen, d. h.

30,2 % der Gesamtdaten). Von diesen 199 Personen sind 166 Männer und 33 Frauen.

Am dritthöchsten ist die Gruppe derer, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben (82 Personen

– 12,5 % der Gesamtdaten).

Unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht waren 32 Personen (4,9 % aller Daten) – 24 Männer und

acht Frauen.

In dieser Stichtagserhebung wurde gesondert nach der Zahl der Personen gefragt, die in der

Ambulanten Hilfe mit einem Betreuungsvertrag (Grundanerkenntnis) unterstützt wurden und über

keine Wohnung verfügten. Die Ergebnisse sind in der Gesamtzahl der 658 Personen enthalten.

Es waren lediglich acht Personen (4,3 %), die keine Wohnung hatten und aktuell von Wohnungslosig-

keit betroffen waren. Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der ZBS Niedersachsen – Regional-

vertretung Oldenburg am Stichtag 186 Personen in der Ambulanten Hilfe im Rahmen dieser persön-

lichen Hilfe unterstützt. Von den ehemals wohnungslosen Menschen lebten inzwischen 178 Personen

(95,7 %) in einer eigenen Wohnung oder in einer vom Einrichtungsträger angemieteten Übergangs-

wohnung.

Die nachfolgenden Daten zeigen differenziert das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit

in den einzelnen Ausprägungen der Variable Wohnungsnotfall.

Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %

Geschlecht

männlich 288 43,8 24 3,6 63 9,6 166 25,2 541 82,2

weiblich 57 8,7 8 1,2 19 2,9 33 5,0 117 17,8

gesamt 345 52,4 32 4,9 82 12,5 199 30,2 658 100,0

alle

Ausprägungen

01 - 04

01 aktuell von

Wohnungslosigkeit

betroffen

02 unmittelbar von

Wohnungslosigkeit

bedroht

03 in unzumutbaren

Wohnverhältnissen

04 ehemals von

Wohnungslosigkeit

betroffen oder

bedroht

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3.1 Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen

Von den 345 gezählten Personen, die aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind, waren 83,5 %

Männer und 16,5 % Frauen.

Bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit zeigt sich folgendes Bild: 85,2 % sind deutsche Staats-

bürger, 11,6 % sind EU-Bürger. Eine Staatsangehörigkeit außerhalb des Gebietes der EU hatten 2,6 %

und eine Person war staatenlos (0,3 %).

Die Daten zur Altersstruktur zeigen, dass 1,2 % unter 18 Jahre alt waren. Bereits 7,8 % waren unter

21 Jahre und 11,0 % unter 25 Jahre alt.3 Diese Gruppe macht einen Anteil von insgesamt 20,0 % aus.

Wird noch die Gruppe der 25 -unter 27-Jährigen, für die auch noch die Jugendhilfe zuständig sein

kann, hinzugezählt, ergibt sich ein Prozentwert von 24,6 %.

Die meisten Menschen sind in der Altersgruppe der 27 -unter 60-Jährigen zu finden (72,2 %). Der

Anteil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen, die 60 Jahre und älter sind, beträgt 3,2 %.

3Diese detaillierte Einteilung wird in der ZBS Niedersachsen – Regionalvertretung Oldenburg verwendet, um zu

wissen, wie viele junge Menschen mit den altersspezifischen Regelungen des Förderns und Forderns nach dem SGB II konfrontiert sind (U-25). Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) fordert die Erfassung der Altersgruppe 18 bis unter 27 Jahre.

Staatsan-

gehörigkeit Deutsch EU sonstige staatenlos gesamt in % valide

Geschlecht

männlich 243 35 10 0 288 83,5 83,5

weiblich 51 5 0 1 57 16,5 16,5

gesamt 294 40 10 1 345

in % 85,2 11,6 2,9 0,3 100,0 100,0

Alter

unter 10 0 0 0 0 0 0,0 0,0

10 - unter 14 0 0 0 0 0 0,0 0,0

14 - unter 18 3 1 0 0 4 1,2 1,2

18 - unter 21 24 3 0 0 27 7,8 7,8

21 - unter 25 32 6 0 0 38 11,0 11,0

25 - unter 27 12 2 2 0 16 4,6 4,6

27 - unter 60 214 26 8 1 249 72,2 72,2

60 und älter 9 2 0 0 11 3,2 3,2

keine Angabe 0 0 0 0 0 0,0

gesamt 294 40 10 1 345

in % 85,2 11,6 2,9 0,3 100,0 100,0

01 aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen

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3.2 Unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht

Männer sind nach dieser Erhebung auch deutlich öfter unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht

als Frauen. 75,0 % der Männer und 25,0 % der Frauen sorgten sich um den Verbleib in ihrer Woh-

nung.

Es waren 96,9 % deutsche Staatsbürger und eine Person EU-Bürger (3,1 %).

Von den 32 Personen, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind, sind vier Personen

zwischen 18 bis unter 21 Jahre alt (13,8 %) und eine Person ist zwischen 21 und unter 25 Jahre alt

(3,4 %). Der Anteil junger Menschen bis unter 25 Jahre beträgt somit 17,2 %. Gemeinsam mit den

unter 27-Jährigen steigt der Prozentwert auf 24,1 %.

Die Altersgruppe der 27 -unter 60-Jährigen beträgt 69,0 % und die Menschen, die 60 Jahre und älter

sind, sind zu 6,9 % unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht.

Staatsan-

gehörigkeit Deutsch EU sonstige staatenlos gesamt in % valide

Geschlecht

männlich 24 0 0 0 24 75,0 75,0

weiblich 7 1 0 0 8 25,0 25,0

gesamt 31 1 0 0 32

in % 96,9 3,1 0,0 0,0 100,0 100,0

Alter

unter 10 0 0 0 0 0 0,0 0,0

10 - unter 14 0 0 0 0 0 0,0 0,0

14 - unter 18 0 0 0 0 0 0,0 0,0

18 - unter 21 4 0 0 0 4 12,5 13,8

21 - unter 25 1 0 0 0 1 3,1 3,4

25 - unter 27 2 0 0 0 2 6,3 6,9

27 - unter 60 19 1 0 0 20 62,5 69,0

60 und älter 2 0 0 0 2 6,3 6,9

keine Angabe 3 0 0 0 3 9,4

gesamt 31 1 0 0 32

in % 96,9 3,1 0,0 0,0 100,0 100,0

02 unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht

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3.3 In unzumutbaren Wohnverhältnissen

Von den 82 gezählten Personen, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebten, waren 76,8 %

Männer und 23,2 % Frauen.

Bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit bietet sich folgendes Bild: 90,2 % sind deutsche Staats-

bürger, 8,5 % sind EU-Bürger, eine Staatsangehörigkeit außerhalb des Gebietes der EU hatte eine

Person (1,2 %).

Die Daten zur Altersstruktur zeigen, dass eine Person unter 18 Jahre alt war (1,2 %) und fünf

Personen zwischen 21 -unter 25 Jahre alt waren (6,2 %). Diese Gruppe der unter 25-Jährigen macht

somit einen Anteil von 7,4 % aus. Wird noch die Gruppe der 25 -unter 27-Jährigen, für die auch noch

die Jugendhilfe u. U. zuständig sein kann, hinzugezählt, ergibt sich ein Prozentwert von 9,9 %.

Die meisten Menschen sind in der Altersgruppe der 27 -unter 60-Jährigen zu finden (77,8 %). Der

Anteil der in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebenden Menschen, die 60 Jahre und älter sind,

beträgt 12,3 %.

Staatsan-

gehörigkeit Deutsch EU sonstige staatenlos gesamt in % valide

Geschlecht

männlich 60 3 0 0 63 76,8 76,8

weiblich 14 4 1 0 19 23,2 23,2

gesamt 74 7 1 0 82

in % 90,2 8,5 1,2 0,0 100,0 100,0

Alter

unter 10 0 0 0 0 0 0,0 0,0

10 - unter 14 0 0 0 0 0 0,0 0,0

14 - unter 18 1 0 0 0 1 1,2 1,2

18 - unter 21 0 0 0 0 0 0,0 0,0

21 - unter 25 5 0 0 0 5 6,1 6,2

25 - unter 27 2 0 0 0 2 2,4 2,5

27 - unter 60 56 6 1 0 63 76,8 77,8

60 und älter 10 0 0 0 10 12,2 12,3

keine Angabe 0 1 0 0 1 1,2

gesamt 74 7 1 0 82

in % 90,2 8,5 1,2 0,0 100,0 100,0

03 in unzumutbaren Wohnverhältnissen

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10

3.4 Ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht

Alle Daten zeigen, dass überwiegend Männer in den Hilfeangeboten gem. §§ 67 ff. SGB XII anzu-

treffen sind. So ist der Anteil der Männer, die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder

bedroht sind, entsprechend hoch (83,4 %). Der Anteil der Frauen beträgt in dieser Ausprägung der

Wohnungsnotfallvariable 16,6 %.

Es waren 98,5 % deutsche Staatsbürger, eine Staatsangehörigkeit außerhalb des Gebietes der EU

hatten zwei Personen (1,0 %) und eine Person war staatenlos (0,5 %).

In dieser Ausprägung ist der Anteil junger Menschen geringer. Er beträgt bei der Altersgruppe der

unter 25-Jahrigen 4,1 %. Gemeinsam mit den unter 27-Jährigen steigt der Prozentwert auf 5,1 %.

Der Anteil in der Altersgruppe der 27 -unter 60-Jährigen beträgt 83,5 % und 11,3 % der Menschen,

die ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht waren, sind 60 Jahre und älter.

Staatsan-

gehörigkeit Deutsch EU sonstige staatenlos gesamt in % valide

Geschlecht

männlich 163 0 2 1 166 83,4 83,4

weiblich 33 0 0 0 33 16,6 16,6

gesamt 196 0 2 1 199

in % 98,5 0,0 1,0 0,5 100,0 100,0

Alter

unter 10 0 0 0 0 0 0,0 0,0

10 - unter 14 0 0 0 0 0 0,0 0,0

14 - unter 18 1 0 0 0 1 0,5 0,5

18 - unter 21 2 0 0 0 2 1,0 1,0

21 - unter 25 5 0 0 0 5 2,5 2,6

25 - unter 27 2 0 0 0 2 1,0 1,0

27 - unter 60 159 0 2 1 162 81,4 83,5

60 und älter 22 0 0 0 22 11,1 11,3

keine Angabe 5 0 0 0 5 2,5

gesamt 196 0 2 1 199

in % 98,5 0,0 1,0 0,5 100,0 100,0

04 ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht

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4 Fazit

Dieser Stichtag 31. Oktober wurde bewusst gewählt. An diesem Tag waren wegen des Monatswech-

sels viele Menschen in den Einrichtungen, weil manche ihr Geld von der Einrichtung verwalten lassen

und sie sich einen Anteil für den neuen Monat auszahlen ließen. Auch die Einbeziehung sämtlicher

Postadressen zu diesem Stichtag hat dazu beigetragen, dass insgesamt 658 Personen gezählt wurden.

Die Menschen, die die Übernachtungen der Freien Träger nutzten, waren gleichzeitig auch Nutzer

der Tagesaufenthalte und fallen hier kaum ins Gewicht. Für diesen Stichtag wurden Daten anderer

Übernachtungseinrichtung und Notschlafstellen nicht vorgelegt.

Bei einer Wiederholung dieser Stichtagserhebung sollte die Anzahl der Personen, die Postadressen in

den Einrichtungen haben, aber am Stichtag nicht physisch in der Einrichtung waren, separat erhoben

werden. Dadurch könnte möglicherweise ein noch genauerer Vergleich der Ausprägungen der

Variable Wohnungsnotfall erreicht werden.

Nach den hier vorliegenden Daten werden diese Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten über-

wiegend von Männern genutzt. Der Frauenanteil beträgt am Stichtag 17,8 %.4

Der Anteil der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft beträgt 90,4 %. Es haben 9,6 % eine

andere Staatsbürgerschaft oder gelten als staatenlos.5

Insgesamt sind 52,4 % der in diese Stichtagserhebung eingegangenen 658 Personen aktuell von

Wohnungslosigkeit betroffen. Von diesen 345 von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen sind

85 Personen unter 27 Jahren alt. Es leben insgesamt 82 Personen (12,5 %) in unzumutbaren

Wohnverhältnissen und 32 Personen (4,9 %) sind unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht. Es

waren 30,2 % der dokumentierten Personen ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder

bedroht.

Im Statistikbericht 2012 der ZBS Niedersachsen wurde darauf hingewiesen, dass die Zahl der

Menschen, die ohne jegliche Unterkunft sind, die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben,

vorübergehend bei Freunden und Bekannten immer wieder Unterschlupf finden oder gar im Freien

schlafen („Platte machen“), zu den bekannten Daten (0,08 % der Gesamtbevölkerung) hinzugerech-

net werden müsste, denn erst dann ließe sich ein realistischeres Bild über Menschen in prekären

Wohnsituationen oder ohne jeglichem Dach über dem Kopf beschreiben.6

4 Die Jahresstatistik 2013 der Tagesaufenthalte und der Basisangebote im Untersuchungsgebiet ergibt, dass

insgesamt 5.127 Personen (87 Personen ohne Geschlechtsangabe) die jeweiligen Einrichtungen aufsuchten (94.935 Kontakte). Bei dieser Zahl sind allerdings Doppelnennungen enthalten, weil Hilfesuchende neben der Beratung im Basisangebot auch den Tagesaufenthalt nutzten oder mehrere Einrichtungen in der Region im Laufe des Jahres aufsuchten. Der durchschnittliche Frauenanteil beträgt in dieser Jahresstatistik 25,4 %. Die Differenz ist im Wesentlichen durch die unterschiedliche Kontakthäufigkeit zu erklären (Frauen kamen lt. Jahresstatistik 2013 im Bereich der Regionalvertretung Oldenburg durchschnittlich 15,5-mal in die Tagesauf-enthalte und Basisangebote, Männer kamen 19,8-mal im Jahr). 5 Laut Regionalmonitoring des Statistischen Landesamtes Niedersachsen beträgt der Ausländeranteil an der

Gesamtbevölkerung in der Region Weser-Ems 6,4 bis unter 7,3 % (Stand Jahr 2011). 6„Es ist damit dokumentiert, dass zum Jahreswechsel 2012/2013 etwa 6.400 Menschen (0,08 % der Nieder-

sachsen) ordnungsrechtlich untergebracht waren oder von den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe durch persönliche Hilfe unterstützt wurden, d. h. die Hilfesuchenden lebten in der Stationären Einrichtung, in einer Übergangswohnung der Ambulanten Hilfe, in einer eigenen Wohnung oder sind sogar obdachlos, weil noch

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Mit Hilfe der Daten aus dieser Stichtagserhebung soll versucht werden, einen Prozentwert bezogen

auf die Zahl der GesamteinwohnerInnen zu ermitteln. Dazu bieten sich die Ergebnisse aus den

kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven an, die auf Grund ihrer Größe und Überschaubarkeit

eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der Einwohner ermöglichen.7

Aus der Summe der Menschen, die aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind, unmittelbar von

Wohnungslosigkeit bedroht sind oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben, ergibt sich dann

ein Prozentwert von 0,09 % der GesamteinwohnerInnen der Städte Emden und Wilhelmshaven. 8

Sollte dieses Ergebnis eine zu verallgemeinernde Gesamtsituation abbilden, ergäbe sich aus den

vorliegenden Daten bereits ein Prozentsatz von 0,17 % der Gesamtbevölkerung (0,08 % Stichtag

31.12.2012, s. Statistikbericht 2012 der ZBS Niedersachsen plus 0,09 % Ergebnis hier: Städte Emden

und Wilhelmshaven).

Insgesamt wird durch diese Stichtagserhebung deutlich, dass alle aktuell von Wohnungslosigkeit

betroffenen Hilfesuchenden gleichermaßen von den für sie äußerst schwierigen Zugangsbedin-

gungen zu adäquatem und bezahlbaren Wohnraum, der nicht ausreichend vorhanden ist, betroffen

sind – egal welchen Alters sie sind.

kein Wohnraum gefunden werden konnte.“ Statistikbericht Niedersachsen – Daten für 2012, Zentrale Beratungsstelle Niedersachsen, Oktober 2014, http://www.caritas-os.de/zentraleberatungsstelle/zbs 7 Es ist anzunehmen, dass Hilfesuchende wegen der kürzeren Wegstrecken und der städtischen Verkehrsinfra-

struktur die Hilfeeinrichtungen besser erreichen können als in einem flächenmäßig viel größeren Landkreis und diese somit auch mehr in Anspruch nehmen. Aus beiden Städten liegen die bereinigten Daten aus Tagesaufent-halt, Ambulante Hilfe und Übernachtung vor. In wie weit diese beiden kreisfreien Städte mit ihren Angeboten der Hilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII eine sog. „Sogwirkung“ auf Hilfesuchende aus den benachbarten Ortschaften der Landkreise haben, kann aus den vorliegenden Daten nicht entnommen werden. Möglicherweise sind deshalb die Ergebnisse der kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven in der errechneten Höhe nach unten zu korrigieren. Andererseits gilt zu bedenken, dass diese Einrichtungen voraussichtlich nicht alle Menschen erreichen, die sich in einer schwierigen Lebenslage hinsichtlich ihrer Wohnsituation befinden und einen Hilfebedarf nach §§ 67 ff. SGB XII haben. Außerdem gibt es für junge Menschen vorrangig zu nutzende Angebote der Jugendhilfe. 8 Insgesamt waren in den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven 102 Personen aktuell von Wohnungs-

losigkeit betroffen (abzüglich 28 Personen, die am Stichtag 31.10. die Übernachtung nutzten), sodass 74 Perso-nen bei dieser Berechnung berücksichtigt werden. Vier Personen waren unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht und 38 leben in unzumutbaren Wohnverhältnissen. Daraus ergibt sich die zu berücksichtigende Anzahl von 116 Personen bezogen auf 132.106 EinwohnerInnen (vgl. Daten Landesbetrieb für Statistik und Kommuni-kationstechnologie Niedersachsen (LSKN), Bevölkerung der Gemeinden am 30. Juni 2012, erschienen im November 2012, S. 8 ff.). Zur Erläuterung: Die Zahl der Menschen in der Übernachtung wurde abgezogen, weil diese bereits in der Berechnung der ZBS Niedersachsen, Statistikbericht 2012 (0,08 % der Gesamtbevölkerung) enthalten sind (Auswertung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) zur Erhebung der Unterbringungsfälle in Nds. Obdachlosenunterkünften zum 31.12.2012). Die neun ord-nungsrechtlich nach Typ B (Dauerunterkunft) untergebrachten Personen lt. Erhebung des MS werden bei dieser Stichtagserhebung 31.10.2014 nicht herausgerechnet.

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Anhang: Erhebungsbogen

Nationalität

Deu

tsch

EU son

stig

e

staa

ten

los

kein

e A

nga

be

nic

ht

abge

frag

t

Deu

tsch

EU son

stig

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staa

ten

los

kein

e A

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frag

t

Deu

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stig

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ten

los

kein

e A

nga

be

nic

ht

abge

frag

t

Deu

tsch

EU son

stig

e

staa

ten

los

kein

e A

nga

be

nic

ht

abge

frag

t

Geschlecht

männlich

weiblich

keine Angabe

Alter

unter 10

10 - unter 14

14 - unter 18

18 - unter 21

21 - unter 25

25 - unter 27

27 - unter 60

60 und älter

keine Angabe

Stichtags-

erhebung,

Freitag,

31.10.2014

Erhebungsfrage: Wie viele Hilfesuchende in der WLH und in der Übernachtung sind am Stichtag 31.10. vom Wohnungsnotfall betroffen. (FDS-W W140 Wohnungsnotfall) Gemeint ist hier die Wohn- und Unterkunftssituation. Mit dieser Variable wird aktuell die allgemeine Lebenslage im Hinblick auf die Unterkunfts- und Wohnsituation zum Ausdruck gebracht.

Was wird von wem dokumentiert?

TA: BesucherInnen TA einschließlich Postadressen am 31.10.2014 und Übernachtung (ohne Klienten AH mit GrA) - (TA und Übernachtung bitte je 1 Fragebogen!)

AH: Basisangebot und Klienten mit GrA, wenn sie in keiner Wohnung/Ü-Whg. leben, sondern z. B. Platte machen oder in der Übernachtung schlafen. Gibt es keinen TA, bitte, wenn möglich, Übernachter abfragen. (Basisangebot,

Klienten mit GrA und Übernachtungen bitte je 1 Fragebogen!)

(Die WLH-Einrichtungen pro LK bzw. kr.-fr. Stadt wollen zur Vermeidung von Doppelnennungen Daten abstimmen)

01 aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen

Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind

Personen:

- die ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung

(oder Wohneigentum) und nicht institutionell

untergebracht sind, und z. B. gänzlich ohne Unterkunft

sind oder in Behelfsunterkünften oder vorübergehend

bei Freunden, Verwandten und Bekannten

unterkommen oder auf eigene Kosten in

gewerbsmäßiger Behelfsunterkunft leben, oder

- Personen, die ohne eigene mietrechtlich

abgesicherte Wohnung (oder Wohneigentum) sind,

aber nach ordnungsrechtlichen oder nach

sozialhilferechtlichen Regelungen institutionell

untergebracht sind.

02 unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht

Personen, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit

bedroht sind, z. B. durch Kündigung, Räumung oder

sonstigen Gründen wie bspw. eskalierenden sozialen

Konflikten, Gewalt geprägten Lebensverhältnissen oder

Abbruch des Hauses.

03 in unzumutbaren Wohnverhältnissen

Personen, die z. B. in Substandardwohnungen

untergebracht sind, in außergewöhnlich beengten

Wohnraum oder in Wohnungen ohne ausreichende oder

mit gesundheitsgefährdender Ausstattung leben,

untragbar hohe Mieten zu zahlen haben oder unter

gesundheitlichen und sozialen Notlagen oder in

konfliktbeladenen und Gewalt geprägten

Lebensverhältnissen wohnen.

04 ehemals von Wohnungslosigkeit betroffen oder

bedroht

- Personen in spezifischer institutionell geregelter,

zeitl ich begrenzter Nachbetreuung (Maßnahmen der

persönlichen Hilfe in Wohnungen, so genanntes

"Betreutes Wohnen") oder

- Personen ohne institutionell geregelter Nachbetreuung

in Normalwohnraum, aber mit besonderem

- punktuellem, partiellem oder umfassendem -

Unterstützungsbedarf zur dauerhaften Wohnungs-

versorgung (wohnergänzende Unterstützung).

Hinweis: wenn eine Person in einem dieser beiden

instiutionellen Arrangements lebt, aber aktuell

unmittelbar erneut von Wohnungslosigkeit bedroht ist,

ist die Kategorie 02 zu wählen.