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25. Jahrgang Strasburg (Um.), den 17. März 2016 ISSN 0941-1674 Nummer 03/2016 Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark) Veranstaltungen, Termine und Informationen der Vereine 16 Unsere Stadtpräsidentin zu Besuch beim BRH Strasburg 16 Aus der Arbeit des Seniorenbeirates 17 Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. 18 Jahreshauptversammlung bei der Freiwilligen Feuerwehr 19 Die Stromsparhelfer der Caritas stellen sich vor 20 Die Dörpkieker informieren 20 Mitgliederversammlung des DRK – Ortsverein Strasburg 20 Neues aus unseren Unternehmen 21 Guts- und Parkanlagen im dt.-pol. Grenzraum 22 Ausstellungseröffnung: Die Natur im Wandel der Jahreszeiten 22 Strasburger Veranstaltungskalender März/April 24 Weitere Veranstaltungen 25 Inhaltsüberblick Jubilare; Geburten; Bereitschaftsdienste 3 Friedhofsordnung vom 09.12.2015, Friedland 3 Friedhofsgebührenordnung, Friedland 8 Öffentliche Stellenausschreibung; Bekanntgabe Kämmerei 10 Abfuhrtermine Regelabfuhr; Abfallberatung 10 Sperrmüll sorgt für Ärger 11 Kfzteile24-Frauenfußballcup; 4. Hallenfußballturnier 12 Kirchliche Informationen 13 Grundschule Strasburg; Winterspaß im AWO-Hort 14 Einladung zum Eiertrudelwettbewerb 15 Junge Turner gesucht; Umgang mit modernen Medien 15 Größte Rassegeflügelausstellung in Vorpommern-Greifswald 15 Postwurfsendung sämtliche Haushalte Ein frohes und sonniges Osterfest wünschen wir allen Leserinnen und Lesern. Ihre Stadt Strasburg (Um.) Weitere Infos finden Sie auf Seite 22! Aufruf zum zweiten Arbeitseinsatz in Strasburg (Um.)! Die Stadt Strasburg (Um.) ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich am 9. April 2016 von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr an einem Arbeitseinsatz zu beteiligen. Wir möchten die hoffentlich vielen Freiwilligen bitten, sich um 8.30 Uhr am Strasburger Rathaus einzufinden. Benötigte Arbeitsgeräte sind mitzubringen. Auch Vorschläge und Ideen, welche Orte gereinigt werden sollen, können Sie gerne vorher einreichen (Telefon 039753/27237, Büro der Bürgermeisterin). Ihre Bürgermeisterin Karina Dörk

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 1

25. Jahrgang Strasburg (Um.), den 17. März 2016 ISSN 0941-1674 Nummer 03/2016

Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)

Veranstaltungen, Termine und Informationen der Vereine 16Unsere Stadtpräsidentin zu Besuch beim BRH Strasburg 16Aus der Arbeit des Seniorenbeirates 17Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. 18Jahreshauptversammlung bei der Freiwilligen Feuerwehr 19Die Stromsparhelfer der Caritas stellen sich vor 20Die Dörpkieker informieren 20Mitgliederversammlung des DRK – Ortsverein Strasburg 20Neues aus unseren Unternehmen 21Guts- und Parkanlagen im dt.-pol. Grenzraum 22Ausstellungseröffnung: Die Natur im Wandel der Jahreszeiten 22Strasburger Veranstaltungskalender März/April 24Weitere Veranstaltungen 25

InhaltsüberblickJubilare; Geburten; Bereitschaftsdienste 3Friedhofsordnung vom 09.12.2015, Friedland 3Friedhofsgebührenordnung, Friedland 8Öffentliche Stellenausschreibung; Bekanntgabe Kämmerei 10Abfuhrtermine Regelabfuhr; Abfallberatung 10Sperrmüll sorgt für Ärger 11Kfzteile24-Frauenfußballcup; 4. Hallenfußballturnier 12Kirchliche Informationen 13Grundschule Strasburg; Winterspaß im AWO-Hort 14Einladung zum Eiertrudelwettbewerb 15Junge Turner gesucht; Umgang mit modernen Medien 15Größte Rassegefl ügelausstellung in Vorpommern-Greifswald 15

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Ein frohes und sonniges Osterfest

wünschen wir allen Leserinnen und Lesern. Ihre Stadt Strasburg (Um.)

Weitere Infos fi nden Sie auf Seite 22!

Aufruf zum zweiten Arbeitseinsatz in Strasburg (Um.)!Die Stadt Strasburg (Um.) ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich am 9. April 2016 von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr an einem Arbeitseinsatz zu beteiligen. Wir möchten die hoffentlich vielen Freiwilligen bitten, sich um 8.30 Uhr am Strasburger Rathaus einzufi nden. Benötigte Arbeitsgeräte sind mitzubringen. Auch Vorschläge und Ideen, welche Orte gereinigt werden sollen, können Sie gerne vorher einreichen (Telefon 039753/27237, Büro der Bürgermeisterin).

Ihre Bürgermeisterin Karina Dörk

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2 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

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Wir wünschen allen ein recht frohes Osterfest!

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 3

Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ...... und wünscht viel Gesundheit und alles Gute!

GeburtenGeburtstage April

Foto: privat

Den kassenärztlichen Notdienst: 116 117 (Notfälle können unter der Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.)

Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt:Tel.: 03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848

Bereitschaftsdienste e.dis: Strom: 03976/28073433 (0,24 e/Anruf) Gas: (01804)551111 (0,24 e/Anruf)

GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder 0172/3017698

Bereitschafts-/Havariedienst der Gemeinnützigen Wohnungs-bau ge sellschaft mbH Strasburg: Heizung/Sanitär: 039753/22895, Elektro: 0173/9586772 am Wochenende: 0172/5337572

90 JahreIrmgard Stoltenow

85 JahreMaria RehfeldDorothea KunertGerda ManskeTraute Steigemann

80 JahreWalter HermannHelga Schulz

80 JahreMarianne SchmitzHans KrienitzHans Neubauer

75 JahreIngrid BrüskeKarin WuttkeManfred Lade

70 JahreMargit Blank

Merle Joline Kähne erblickte am 01.02.2016 das Licht der Welt.

Die Zwillinge Ernst Ferdinand Arno & Elli Helma Marita Riemer wurden am 15.01.2016 geboren.

Foto: privat

Amtliche BekanntmachungenAmtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsordnung für die Friedhöfe der örtlichen Kirchen zu Schwichtenberg, Klockow, Kotelow, Sandhagen, Gehren, Galenbeck, Schwanbeck, Brunn, Dahlen, Roga, Beseritz, Liepen, Eichhorst, Jatzke, Genzkow, Lübbersdorf und Salow der Kirchengemeinde St. Marien Friedland.Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt: Allgemeine BestimmungenEigentum am Friedhof und Zweck des Friedhofs § 1Verwaltung § 2

Zweiter Abschnitt: OrdnungsvorschriftenOrdnung auf dem Friedhof § 3Trauerfeier, Totengedenkfeiern § 4Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof § 5Durchführung der Ordnung und Befolgung der Anordnungen § 6

Dritter Abschnitt: BestattungsvorschriftenAnmeldung der Bestattung § 7Verleihung des Nutzungsrechts § 8Grabstätte § 9Ausheben, Tiefe und Schließen eines Grabes § 10Särge und BIO-Urnen § 11Ruhezeit § 12Grabbelegung § 13Umbettung § 14Grab- und Bestattungsregister § 15

Friedhofsordnung vom 09.12.2015

Vierter Abschnitt: GrabstättenArten der Grabstätten § 16Reihengrabstätten § 17Wahlgrabstätten § 18Urnengrabstätten § 19

Fünfter Abschnitt: Friedhofskapelle/KircheBenutzung der Friedhofskapelle/Kirche § 20Ausschmückung der Friedhofskapelle/Kirche § 21

Sechster Abschnitt: Grabmale und sonstige bauliche AnlagenMindeststärke der Grabmale § 22Zustimmungserfordernis für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen § 23Anlieferung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen § 24Fundamentierung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen § 25Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen § 26Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und Grabmale bedeutender Persönlichkeiten § 27Entfernung von Grabmalen § 28

Siebter Abschnitt: Gestaltung und Pflege der GrabstättenGestaltung und Instandhaltung der Grabstätten § 29Nicht ordnungsgemäße Gestaltung und Vernachlässigung der Grabstätten § 30Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften § 31

Achter Abschnitt: SchlussbestimmungenDurchführung datenschutzrechtlicher Vorschriften § 32Alte Rechte § 33Pastorengrabstätten § 34Gebühren § 35Schließung und Entwidmung § 36Rechtsbehelfe § 37Inkrafttreten § 38

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4 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

Friedhofsordnungfür die Friedhöfe in Schwichtenberg, Klockow, Kotelow, Sandhagen, Geh-ren, Galenbeck, Schwanbeck, Brunn, Dahlen, Roga, Beseritz, Liepen, Eichhorst, Jatzke, Genzkow, Lübbersdorf und Salow

Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1 – Eigentum am Friedhof und Zweck des Friedhofs(1) Die Friedhöfe in Schwichtenberg, Klockow, Kotelow, Sandhagen,

Gehren, Galenbeck, Schwanbeck, Brunn, Dahlen, Roga, Beseritz, Lie-pen, Eichhorst, Jatzke, Genzkow, Lübbersdorf und Salow stehen im Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirchen zu Schwichtenberg, Klockow, Kotelow, Sandhagen, Gehren, Galenbeck, Schwanbeck, Brunn, Dahlen, Roga, Beseritz, Liepen, Eichhorst, Jatzke, Genzkow Lübbersdorf und Salow. Träger ist die Evangelisch-Lutherische Kir-chengemeinde St. Marien Friedland.

(2) Der Friedhof ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Anstalt und dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben im Bereich der kommunalen Gemeinde bzw. im Bereich der Kirchengemeinde ihren Wohnsitz hatten oder vor ihrem Tode auf dem Friedhof ein Grabnut-zungsrecht erworben haben.

(3) Der Friedhofsträger kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.

§ 2 – Verwaltung(1) Leitung und Aufsicht liegen beim Kirchengemeinderat. Dieser bildet

zur Verwaltung des Friedhofs einen Friedhofsausschuss oder setzt hierfür eine Friedhofsverwaltung ein.

(2) Die örtliche Verwaltung des Friedhofs erfolgt durch die Friedhofsver-waltung. Die Kirchenkreisverwaltung oder ein Berechner nehmen die finanzielle Verwaltung gemäß den Vorschriften der Kirchengemeinde-ordnung wahr.

(3) Für die Ausübung der Aufsicht kann sich der Kirchengemeinderat ei-nes Friedhofsverwalters/Friedhofsmitarbeiters bedienen. Dieser führt sein Amt nach einer vom Anstellungsträger zu erlassenden Dienstan-weisung.

Zweiter Abschnitt: Ordnungsvorschriften

§ 3 – Ordnung auf dem Friedhof(1) Der Friedhof ist während Sonnenaufgang und Sonnenuntergang für

den Besuch geöffnet. (2) Die Besucher haben sich ruhig und dem Ernst sowie der Würde des

Ortes entsprechend zu verhalten. Kinder unter 7 Jahren sollen den Friedhof nur in Begleitung von Erwachsenen betreten.

(3) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofs oder einzelner Bereiche des Friedhofs vorübergehend untersagen.

(4) Nicht gestattet ist insbesondere:a) Grabstätten und die Friedhofsanlagen und Einrichtungen außer-

halb der Wege unberechtigt zu betreten, zu beschädigen oder zu verunreinigen,

b) Abraum und Kehricht außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzulegen,

c) Gegenstände von den Gräbern und Anlagen wegzunehmen,d) in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen,e) an Sonn- und Feiertagen Arbeiten auszuführen,f) das Rauchen auf dem Friedhof,g) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine

besondere Genehmigung erteilt ist,h) das Feilbieten von Waren aller Art sowie das Anbieten gewerbli-

cher Dienste,i) das Führen von Hunden ohne Leine,j) das Verteilen von Druckschriften mit Ausnahme der Druckschrif-

ten, die im Rahmen von Bestattungsfeiern üblich sind,k) das Telefonieren mit Mobiltelefonen während einer Begräbnisfei-

er oder bei Totengedenkfeiern.

§ 4 – Trauerfeiern, Totengedenkfeiern(1) Bei evangelisch-lutherischen kirchlichen Trauerfeiern sind Anspra-

chen im Gottesdienst und am Grab, die nicht Bestandteil der kirch-lichen Handlung sind, erst nach Beendigung der kirchlichen Feier zulässig. Dies gilt ebenfalls für die Mitwirkung von nichtkirchlichen Musikvereinigungen.

(2) Die Beisetzung Andersgläubiger oder Konfessionsloser ist unter den für sie üblichen Formen gestattet.

(3) Eine für regelmäßige Gottesdienste geweihte Kirche darf grundsätz-lich nicht für weltliche Trauerfeiern zur Verfügung gestellt werden.

Auf Wunsch des Verstorbenen oder dessen Angehörigen kann eine kirchliche Trauerfeier für einen Nichtchristen gehalten werden Trauer-feiern, die ohne Mitwirkung eines Pastors auf dem Friedhof abgehalten werden, müssen der Würde des Ortes entsprechen und dürfen das christliche Empfinden nicht verletzen. Sie dürfen keine Ausführungen enthalten, die als Angriff auf die Kirche, ihre Lehre, ihre Gebräuche oder ihre Diener empfunden werden können. Bei zu erwartenden Zu-widerhandlungen darf die Trauerfeier nur gewährt werden, wenn der Antragsteller versichert, nicht gegen die Regelung des Absatzes 4 zu verstoßen.

(4) Totengedenkfeiern und nicht mit einer Bestattung zusammenhängen-de Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der diesbezügliche Antrag ist spätestens drei Tage vorher schriftlich an die Friedhofsverwaltung zu stellen.

Die Religionsgemeinschaften bedürfen für die Osterfeier am Kreuz und für die Totengedenkfeier zu Allerheiligen und am Ewigkeitssonn-tag keiner Zustimmung. Ebenso kann der Volksbund Deutsche Kriegs-gräberfürsorge am Volkstrauertag ohne Zustimmung nach vorheriger Information der Friedhofsverwaltung Kranzniederlegungen mit einer Feier vornehmen.

§ 5 – Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof(1) Bestatter, Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetrei-

bende bedürfen für die ihrem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen schriftli-chen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeit festlegt.

(2) Auf ihren Antrag werden nur solche Gewerbetreibenden zugelassen, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. Antragsteller des Handwerks haben ihre Eintragung in die Hand-werksrolle, Antragsteller des handwerksähnlichen Gewerbes ihre Ein-tragung in das nach der Handwerksordnung zu erstellende Verzeichnis und Antragsteller der Gärtnerberufe ihre Eintragung in das Verzeich-nis der Landwirtschaftskammer nachzuweisen.

(3) Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung davon abhängig zu ma-chen, dass der Antragsteller einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist.

(4) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigung durch die Friedhofsverwaltung. Die zugelassenen Gewerbetreibenden haben für ihre Bediensteten einen Bedienstetenausweis auszustellen. Die Zu-lassung und der Bedienstetenausweis sind dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Die Berechtigung zur Vornahme der Arbeiten ist auf Verlangen durch schriftliches Einver-ständnis des Auftraggebers nachzuweisen.

(5) Die Zulassung kann befristet werden.(6) Gewerbliche Arbeiten dürfen auf dem Friedhof nur an Werktagen

zwischen 7.00 und 18.00 Uhr, außer am Buß- und Bettag, ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof grundsätzlich untersagt.

(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung hierfür vor-gesehenen Stellen gelagert werden. Bei Bestattungen oder bei Unter-brechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.

(8) Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserent-nahmestellen des Friedhofs gereinigt werden.

Die Gewerbetreibenden haben die Friedhofsordnung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten und diese bei Erteilung der Ge-werbegenehmigung schriftlich anzuerkennen. Exemplare sind gegen Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr erhältlich.

(9) Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen.

(10) Gewerbetreibenden, die trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung ge-gen die Friedhofsordnung verstoßen oder bei denen die Vorausset-zungen des Absatzes 2 nicht mehr gegeben sind, kann die örtliche Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch schriftlichen Bescheid entziehen. Gegen diesen Bescheid kann Be-schwerde bei der Zentralen Friedhofsverwaltung Güstrow, Domstr. 16, 18273 Güstrow oder beim Friedhofsträger eingelegt werden.

(11) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als in Ab-satz 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem Friedhofszweck vereinbar ist. Absatz 2 Satz 1 und die Absätze 3 bis 10 gelten entsprechend.

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§ 6 – Durchführung der Ordnung und Befolgung der Anordnungen(1) Jeder hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.(2) Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist Folge zu

leisten.(3) Zuwiderhandelnde können vom Friedhof verwiesen werden. Eine

Strafanzeige kann erstattet werden.

Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften

§ 7 – Anmeldung der Bestattung(1) Unabhängig von der Anmeldung beim Pastor ist jede Bestattung so

bald wie möglich bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Bei der Anmeldung ist die Bescheinigung mit dem Vermerk der Eintragung in das Sterbebuch oder eine Genehmigung der für den Bestattungsort zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde vorzulegen.

(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte be-antragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.

(3) Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.

(4) Die Friedhofsverwaltung bzw. der Pastor setzen Ort, Tag und Stunde der Bestattung fest. Die Bestattungen erfolgen in der Regel montags bis freitags.

§ 8 – Verleihung des Nutzungsrechts(1) Mit der Überlassung einer Grabstätte und der Zahlung der festgesetz-

ten Gebühren wird dem Berechtigten das Recht verliehen, die Grab-stätte nach Maßgabe der Friedhofsordnung zu nutzen.

(2) Über die Verleihung des Nutzungsrechts soll dem Berechtigten eine Urkunde ausgestellt werden.

(3) Bei der Verleihung des Nutzungsrechts ist die Möglichkeit der Ein-sichtnahme in die Friedhofsordnung zu gewähren. Auf Verlangen ist die Friedhofsordnung auszuhändigen.

(4) Das Nutzungsrecht wird nicht an Dritte übertragen. Ausnahmen be-dürfen der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.

(5) Bereits bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber für den Fall seines Todes seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Wird bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine derartige Rege-lung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über:a) auf den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspart-

ner und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind,

b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder,c) auf die Stiefkinder,d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter

oder Mütter,e) auf die Eltern,f) auf die leiblichen Geschwister,g) auf die Stiefgeschwister,h) auf die nicht unter Buchstaben a bis g fallenden Erben.

Sind keine Angehörigen der Gruppe nach den Buchstaben a bis h vor-handen oder zu ermitteln, so kann das Nutzungsrecht mit Zustimmung des Friedhofsträgers auch von einer anderen Person übernommen wer-den. Eine Einigung der Erben zur Übertragung des Nutzungsrechts auf eine andere Person ist mit Zustimmung des Friedhofsträgers möglich.

(6) Das Nutzungsrecht wird unverzüglich nach Erwerb auf den Rechts-nachfolger umgeschrieben. Ihm obliegt die Gestaltung und Pflege der Grabstätte.

(7) Kann unter mehreren Erben eine Einigung über den Berechtigten nicht erzielt werden, so ist – falls ein Rechtsstreit zwischen den Erben nicht in Betracht kommt – der Friedhofsträger berechtigt, diesen end-gültig zu bestimmen.

(8) Hinterlässt der Nutzungsberechtigte keine Erben, fällt die Grabstätte an den Eigentümer zurück.

(9) Angehörigen der Verstorbenen darf bei einem Wechsel des Berech-tigten der Zutritt zu der Grabstätte und die Pflege derselben nicht ver-wehrt werden. Die einheitliche Gestaltung der Grabstätte darf dadurch nicht geändert oder gestört werden.

(10) Soll die Beerdigung in einer Wahlgrabstätte erfolgen, für welche das Nutzungsrecht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erworben wurde, ist der Nachweis der Nutzungsberechtigung zu erbringen.

(11) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Umgebung der Grabstätten unverändert bleibt oder in einer bestimmten Art und Weise gestaltet wird.

(12) Bei der Verleihung des Nutzungsrechts kann zwischen Grabstätten in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften und Grabstät-ten in Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften gewählt

werden. Die Friedhofsverwaltung hat auf diese Wahlmöglichkeit hin-zuweisen und sich die Entscheidung schriftlich bestätigen zu lassen.

§ 9 – Grabstätte(1) Ein Grab dient der Aufnahme eines Verstorbenen oder der Aufnahme

der Asche eines Verstorbenen.(2) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindes-

tens 30 cm starke Erdwände getrennt sein.(3) Bei Anlage der Gräber für Erdbestattungen werden grundsätzlich fol-

gende Mindestmaße eingehalten:a) Gräber für Kinder bis zu 5 Jahren: Länge 1,20 m, Breite 0,60 mb) Gräber für Personen über 5 Jahren: Länge 2,10 m, Breite 0,90 m

§ 10 – Ausheben, Tiefe und Schließen des Grabes(1) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Ausheben des

Grabes entfernen zu lassen. Sofern vor und beim Ausheben der Grä-ber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofs-verwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.

(2) Ein Grab darf nur von denjenigen ausgehoben und geschlossen wer-den, die mit dieser Aufgabe von der Friedhofsverwaltung beauftragt sind.

(3) Bei Erdbestattungen beträgt die Tiefe der einzelnen Gräber von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.

(4) Die bei dem Ausheben eines Grabes aufgefundenen Reste einer frühe-ren Bestattung werden auf dem Boden der Grabstätte eingegraben.

(5) Nach der Beerdigung ist das Grab wieder zu schließen.

§ 11 – Särge und Urnen(1) Bestattungen sind grundsätzlich in Särgen oder Urnen vorzunehmen.

Ausnahmsweise kann der Friedhofsträger auf schriftlichen Antrag die Bestattung in Leichentüchern ohne Sarg oder Urne gestatten, wenn nach den Grundsätzen oder Regelungen der Glaubensgemeinschaft, der die verstorbene Person angehört hat, eine Bestattung ohne Sarg oder Urne vorgesehen ist und gesundheitliche Bedenken nicht entge-gen stehen. Entsprechende technische Voraussetzungen sind von der auftraggebenden Person auf eigene Kosten in Abstimmung mit dem Friedhofsträger zu schaffen.

(2) Für Erdbestattungen darf kein Sarg verwendet werden, der geeignet ist, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaf-fenheit des Bodens oder des Grundwassers zu verändern und der die Verwesung der Leiche nicht innerhalb der festgesetzten Ruhefrist er-möglicht. Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist.

(3) Särge sollen höchstens 2,05 m lang, im Mittelmaß 0,70 m hoch und 0,70 m breit sein. Größere Särge sind dem Friedhofsträger rechtzeitig vor der Bestattung anzuzeigen.

(4) Für Sargauskleidungen, Leichentücher, Leichenhüllen und Leichenbe-kleidung gelten die Anforderungen des Absatzes 2 entsprechend.

(5) Es dürfen keine Urnen, Überurnen oder Schmuckurnen verwendet werden, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers zu verändern.

§ 12 – Ruhezeit(1) Die allgemeine Ruhezeit für Särge beträgt 25 Jahre, für Urnen 25

Jahre.(2) Die Gräber Gefallener und verstorbener Kriegsgefangener sowie un-

ter Kriegseinwirkung verstorbener ausländischer Zivilpersonen haben entsprechend des Genfer Abkommens zum Schutz von Kriegsopfern vom 12. August 1949 dauerndes Ruherecht. Sofern die Pflege der Grabstätten nicht durch Privatpersonen erfolgt, wird sie vom Fried-hofsträger durchgeführt.

§ 13 – Grabbelegung(1) Jedes Grab darf innerhalb der Ruhezeit nur einmal belegt werden.(2) Für die Beisetzung von Aschenurnen in belegte Wahlgräber zur Erd-

bestattung gelten besondere Bestimmungen.

§ 14 – Umbettung(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.(2) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Urnen darf der

Träger des Friedhofs vor Ablauf der Ruhezeit nur zulassen, wenn ein wichtiger Grund eine Störung der Totenruhe rechtfertigt. Ausgrabun-gen und Umbettungen von Leichen bedürfen der Zustimmung des

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Gesundheitsamtes. Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zwei Wochen bis zu sechs Monaten nach der Beisetzung sind unzulässig.

(3) Derjenige, der das Nutzungsrecht an der Grabstätte hat, kann eine Umbettung beim Friedhofsträger schriftlich unter Beifügung der Zu-stimmung des Gesundheitsamtes beantragen.

(4) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an be-nachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Umbettung auf Veranlassung des Friedhofsträgers erfolgt.

(5) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbro-chen oder gehemmt.

(6) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf Grund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

§ 15 – Grab- und Bestattungsregister(1) Für jeden Friedhof ist ein Grabregister und ein chronologisches Be-

stattungsregister über alle Gräber und Bestattungen sowie eine Über-sicht über die Dauer der Ruhefristen und Nutzungsrechte zu führen.

(2) Die zeichnerischen Unterlagen (Belegungsplan) sind stets zu aktuali-sieren.

Vierter Abschnitt: Grabstätten

§ 16 – Arten der GrabstättenDie Grabstätten werden unterschieden in- Reihengrabstätten zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung mit allge-

meinen Gestaltungsvorschriften,- Wahlgrabstätten zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung mit allge-

meinen Gestaltungsvorschriften,- Wahlgrabstätten zur Urnenbeisetzung mit zusätzlichen Gestaltungs-

vorschriften,

§ 17 – Reihengrabstätten(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten, die im Bestattungsfall der Reihe

nach oder an nächst freier Stelle abgegeben werden.(2) Das Nutzungsrecht wird für die Dauer der Ruhezeit (§ 12) überlassen.

Eine Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich.

(3) Das Abräumen von Reihengrabfeldern, deren Ruhezeit abgelaufen ist, wird sechs Monate vorher bekanntgegeben und durch ein Hinweis-schild auf dem jeweiligen Grab angekündigt. Desweitern gelten die Bestimmungen des § 29.

§ 18 – Wahlgrabstätten(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht auf

Wunsch einzeln (Einzelgräber) oder zu mehreren nebeneinander (Fa-miliengräber) für eine Nutzungszeit von 25 Jahren vergeben wird. Die Lage der Wahlgrabstätte wird mit dem Erwerber des Nutzungsrechts abgestimmt.

(2) Der Nutzungsberechtigte erwirbt das Recht, in der Grabstätte bestattet zu werden und bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestat-tungen in dieser Wahlgrabstätte zu entscheiden.

(3) Das Nutzungsrecht kann gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr ver-längert werden.

(4) Wird bei späteren Beisetzungen die Nutzungszeit durch die Ruhezeit von 25 Jahren überschritten, so ist vor der Beisetzung das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit für sämtliche Grabbreiten zu verlängern. Das Nutzungsrecht wird nur um volle Jahre verlängert.

(5) Das Nutzungsrecht an unbelegten Wahlgrabstätten kann jederzeit zu-rückgegeben werden. Die Rückgabe des Nutzungsrechts an teilbeleg-ten Wahlgrabstätten ist erst nach Ablauf der Ruhezeit möglich. Die Rückgabe ist in der Regel nur für die gesamte Grabstätte möglich. Gebühren werden nicht erstattet.

§ 19 – Urnengrabstätten(1) In Urnenreihengrabstätten kann grundsätzlich nur eine Urne beige-

setzt werden.(2) In Urnenwahlgrabstätten in besonderen Urnenfeldern (§9 Abs. 3c)

können je Grabbreite 1 Urnen beigesetzt werden. Sind keine beson-deren Urnenfelder eingerichtet, können in leere Wahlgrabstätten für Erdbestattungen 2 Urnen beigesetzt werden.

(3) In bereits belegte Wahlgrabstätten für Erdbestattungen kann je Grab-breite 1 Urne zusätzlich beigesetzt werden. Die Bestimmungen des § 18 Absatz 4 gelten entsprechend.

(4) Ist die Wahlgrabstätte zuerst mit einer Urne belegt, kann kein Sarg mehr auf dieser Grabstätte beigesetzt werden.

(5) Soweit sich nicht aus dieser Friedhofsordnung etwas anderes ergibt, finden die Vorschriften über Reihen- und Wahlgrabstätten entspre-chende Anwendung.

(6) Der Beisetzung von Urnen dient auch die Urnengemeinschaftsanlage. Diese besteht aus einem Rasenfeld, welches in Raster von 40 x 40 cm aufgeteilt ist und pro Raster den Platz für eine Urne vorsieht.

Nach der Bestattung wird das zuvor entfernte Rasenstück wieder ein-gesetzt.

Eine Bepflanzung durch den Nutzungsberechtigten ist nicht erlaubt. Der Erwerb eines Platzes in der Urnengemeinschaftsanlage zu der laut Gebührenordnung festgelegten Gebühr, beinhaltet den Grabplatz, die Pflege, die Friedhofsunterhaltungsgebühr und die Namensnennung. Der Friedhofträger verpflichtet sich für die Dauer der Ruhefrist die Urnengemeinschaftsanlage zu pflegen und in Stand zu halten.

Die Namen der Verstorbenen sind auf einer in der Urnengemein-schaftsanlage angebrachten Tafel/Stehle festgehalten.

Eine anonyme Bestattung ist nicht zulässig. Die exakte Lage der Ur-nen ist in der Friedhofverwaltung dokumentiert. Eine Umbettung aus der Urnengemeinschaftsanlage ist nicht möglich.

Es gilt die Ruhezeit für die Urnengrabstätten. Zum Ablegen von Blu-men oder Kränzen ist ein zentraler Platz in der Urnengemeinschafts-anlage ausgewiesen.

Fünfter Abschnitt: Friedhofskapelle und Kirchen

§ 20 – Nutzung der Friedhofskapelle/Kirche(1) Die Friedhofskapelle/Kirche ist für die kirchliche Feier bei der Beer-

digung von Kirchenmitgliedern bestimmt.(2) Die Benutzung der Friedhofskapelle durch andere bedarf der Geneh-

migung des Friedhofsträgers.(3) Bei Bestattungen ohne Mitwirkung der Kirche darf die Ausstattung

der Friedhofskapelle/Kirche nicht verändert werden. Insbesondere dürfen das Kruzifix und andere christliche Symbole nicht verändert, verdeckt oder entfernt werden.

(4) Das Öffnen und Schließen der Friedhofskapelle/Kirche sowie der Särge darf nur von dem Beauftragten der Friedhofsverwaltung vor-genommen werden. Das Öffnen der Särge erfolgt auf Wunsch der Angehörigen, sofern in gesundheitlicher Hinsicht oder aus sonstigen Gründen keine Bedenken dagegen vorliegen.

(5) Särge der an anzeigenpflichtigen und ansteckenden Krankheiten Ver-storbenen dürfen nur mit Genehmigung des zuständigen Amtsarztes geöffnet werden. Über die Öffnung von Särgen, die über eine größere Entfernung oder über einen längeren Zeitraum transportiert wurden, entscheidet ebenfalls der Amtsarzt.

§ 21 – Ausschmückung der Friedhofskapelle/KircheVorschriften über die Art der Ausschmückung der Friedhofskapelle und Kirche kann sich der Friedhofsträger vorbehalten.

Sechster Abschnitt: Grabmale und sonstige bauliche Anlagen

§ 22 – Mindeststärke der GrabmaleIn Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften beträgt die Min-deststärke der Grabmale:- ab 0,40 m bis 0,70 m Höhe 0,12 m,- ab 0,70 m bis 1,00 m Höhe 0,14 m,- ab 1,00 m bis 1,50 m Höhe 0,16 m- über 1,50 m Höhe 0,18 m. Voraussetzung ist jeweils eine ordnungsgemäße und standsichere Verdü-belung.

§ 23 – Zustimmungserfordernis für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen(1) Grabmale sollen sich in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen und in

ihrer Gestaltung und Aussage mit christlichen Glaubensgrundsätzen vereinbar sein.

(2) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und baulichen Anlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofs-verwaltung. Der Antragsteller hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen.

(3) Dem Antrag ist der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, der Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung zweifach beizufügen. Auf Verlangen der Friedhofs-verwaltung sind Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und Sym-bole im Maßstab 1:1 zweifach vorzulegen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 7

(4) Die Zustimmung der Friedhofsverwaltung erlischt, wenn das Grabmal nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet worden ist.

(5) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung auf-gestellte Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen einen Monat nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfer-nen zu lassen.

§ 24 – Anlieferung von Grabmalen und sonstigen baulichen AnlagenBei der Anlieferung von Grabmalen ist der Friedhofsverwaltung der geneh-migte Aufstellungsantrag vorzulegen. Die Friedhofsverwaltung muss die Möglichkeit haben, die Grabmale vor ihrer Aufstellung auf dem Friedhof zu überprüfen.

§ 25 – Fundamentierung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen(1) Die Grabmale sind nach den in den Versetzrichtlinien des Bundesin-

nungsverbandes in der jeweils gültigen Fassung festgelegten, allge-mein anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öff-nen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.

(2) Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt ist.

§ 26 – Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in wür-

digem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist der jeweilige Nutzungsberechtigte.

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen oder sonstigen bauli-chen Anlagen gefährdet, sind die Verantwortlichen verpflichtet, unver-züglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Fried-hofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnah-men (z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswid-rige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen in Stand zu setzen oder zu entfernen. Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne be-sonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstät-te, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.

(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.

§ 27 – Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und Grabmale bedeutender Persönlichkeiten(1) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anla-

gen sowie Grabmale und bauliche Anlagen bedeutender Persönlich-keiten oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs erhalten werden sollen, werden in einem Verzeichnis geführt.

(2) Sowohl die Grabstätten, die mit derartigen Grabmalen oder baulichen Anlagen ausgestattet sind, als auch die betreffenden Grabmale und baulichen Anlagen selbst, können nur mit Zustimmung der Friedhofs-verwaltung verändert werden. Vor Erteilung der Zustimmung sind gegebenenfalls die zuständigen Denkmalschutz und -pflegebehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.

§ 28 – Entfernung von Grabmalen(1) Vor Ablauf der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger

schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.(2) Nach Ablauf des Nutzungsrechts sind die Grabmale einschließlich des

Sockels bzw. Fundamentes und sonstige bauliche Anlagen durch die Nutzungsberechtigten zu entfernen. Geschieht dies nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts, so ist der Fried-hofsträger berechtigt, die Grabstätte abzuräumen oder abräumen zu lassen. Den Nutzungsberechtigten steht eine Entschädigung für ab-geräumte Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen nicht zu. Sofern Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen von dem Friedhofsträger oder in seinem Auftrag abgeräumt werden, können die Nutzungsbe-rechtigten zur Übernahme der Kosten herangezogen werden.

Siebter Abschnitt: Gestaltung und Pflege der Grabstätten

§ 29 – Gestaltung und Instandhaltung der Grabstätten(1) Alle Grabstätten sind so zu gestalten und so an die Umgebung an-

zupassen, dass der Friedhofszweck und die Würde des christlichen

Friedhofs gewahrt werden. Dementsprechend sind die Grabstätten herzurichten und dauernd instand zu halten. Dies gilt auch für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der Grabstätte zu entfernen.

(2) Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Hecken sind so zu pflanzen, dass sie im Wachstum nicht über die Grab-stättengrenze hinaus ragen und eine Höhe von 0,60 m nicht überschreiten.

(3) Für die Herrichtung und Instandhaltung sowie Abräumung ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung er-lischt mit Ablauf des Nutzungsrechts, bei Reihengrabstätten/Urnenrei-hengrabstätten mit Ablauf der Ruhezeit. Jede wesentliche Änderung der Gestaltung der Grabstätte bedarf der vorherigen schriftlichen Zu-stimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller hat auf Verlan-gen sein Nutzungsrecht nachzuweisen.

(4) Angehörigen und Bekannten der Verstorbenen darf der Zutritt zu der Grabstätte und das Ablegen von Blumen und Gestecken nicht ver-wehrt werden. Die einheitliche Gestaltung der Grabstätte darf dadurch nicht gestört werden.

(5) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen auf dem Friedhof zugelassenen Gärtner beauftragen. Die Friedhofsverwaltung kann im Rahmen des Friedhofszwecks die Herrichtung und die Pflege übernehmen.

(6) Wahlgrabstätten sind innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb des Nutzungsrechts, Reihengrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Bestattung zu bepflanzen bzw. gärtnerisch herzurichten.

(7) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Fried-hofsverwaltung.

(8) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmit-teln bei der Grabpflege ist nicht gestattet.

(9) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämt-lichen Produkten der Trauerfloristik, im Grabschmuck, bei Grabein-fassungen und Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen von diesem Kunststoffverbot sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen.

(10) Ganzflächige Abdeckung der Grabstätten mit Stein oder steinähnli-chem Material, wie auch die Einfassung der Grabstätten oder Grabhü-gel aus Stein oder steinähnlichen Materialien sind schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

§ 30 – Nicht ordnungsgemäße Gestaltung und Vernachlässigung der Grabstätten(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt,

hat der Verantwortliche (§ 29 Abs. 3) nach schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Gestal-tung und Pflege hingewiesen. Außerdem wird der unbekannte Verant-wortliche durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Bleibt die Auf-forderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Fried-hofsverwaltung das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Die Friedhofsverwaltung kann auf Kosten des Nutzungsberechtigten die nicht ordnungsgemäße Gestaltung beseitigen lassen bzw. bei Vernach-lässigung die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen. Weiter kann sie Grabmale und sonstige bauliche Anlagen auf Kosten des Nutzungs-berechtigten beseitigen lassen. Die Ruhezeit wird hiervon nicht berührt.

(2) Ist der Verantwortliche bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, ist ihm ein Bescheid zuzustellen. Darin wird er aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfer-nen. Bleibt die Aufforderung unbeachtet kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten den ordnungswidrigen Zustand beseitigen bzw. die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen.

(3) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entspre-chend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortli-che nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen.

§ 31 – Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften(1) Die zusätzlichen Gestaltungsvorschriften dienen der Schaffung bzw.

Erhaltung einer niveauvollen Grabkultur. Sie setzen Maßstäbe für die sinnvolle Gestaltung von Grabmal und Grabbepflanzung.

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8 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

(2) Folgende Friedhofsbereiche sind als Abteilungen mit zusätzlichen Ge-staltungsvorschriften eingerichtet:

Abt.: Urnengemeinschaftsanlage in Lübbersdorf(3) Für diese Abteilungen wird eine besondere Grabmal- und Bepflan-

zungsordnung erlassen. Sie ist Bestandteil dieser Ordnung und für alle, die in der betreffenden Abteilung ein Grabnutzungsrecht erwer-ben oder erworben haben, verbindlich. Die Grabmal- und Bepflan-zungsordnung ist dem Antragsteller anlässlich des Erwerbs eines Nut-zungsrechts in einer Abteilung mit zusätzlichen Gestaltungsvorschrif-ten zur Kenntnis zu geben. Auf Verlangen ist ihm ein Exemplar gegen Zahlung des Selbstkostenpreises auszuhändigen.

(4) Für den Nutzungsberechtigten besteht die Möglichkeit, die Grabstätte in einer Abteilung mit allgemeinen oder zusätzlichen Gestaltungs-vorschriften zu wählen. Die Friedhofsverwaltung hat auf diese Wahl-möglichkeit vor dem Erwerb eines Nutzungsrechts hinzuweisen. Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht bei der Anmeldung der Bestattung Gebrauch gemacht, erfolgt die Bestattung in einer Abteilung mit all-gemeinen Gestaltungsvorschriften.

(5) Die Gewerbebetriebe haben die Grabmal- und Bepflanzungsordnung bei Beantragung der Gewerbegenehmigung schriftlich anzuerkennen. Exemplare sind gegen Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr erhält-lich.

(6) Die Grabmal- und Bepflanzungsordnung kann in der Friedhofsverwal-tung während der Dienststunden eingesehen werden.

Achter Abschnitt: Schlussbestimmungen

§ 32 – Durchführung datenschutzrechtlicher VorschriftenZur Bewirtschaftung und Verwaltung der Friedhöfe und zur Festsetzung und Einziehung von Gebühren dürfen vom Friedhofsträger oder in seinem Auf-trage die zu den vorgenannten Zwecken erforderlichen personenbezogenen Daten der Verstorbenen und der Nutzungsberechtigten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

§ 33 – Alte Rechte(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkraft-

treten dieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.

(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung entstandenen Nut-zungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer sowie solche mit einer längeren als der nach Maßgabe dieser Friedhofsordnung für Wahlgrabstätten vorgesehenen Dauer endeten am 31. Dezember 2008. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf der Ruhefrist des zuletzt beigesetz-ten Verstorbenen. Die Verlängerung des Nutzungsrechts über den 31. Dezember 2008 hinaus ist nach den Bestimmungen dieser Friedhofs-ordnung gegen Entrichtung der dafür vorgesehenen Gebühr möglich.

§ 34 – Pastorengrabstätten(1) Pastorengrabstätten und andere für die Geschichte der Kirchenge-

meinde bedeutsamen Grabstätten sollen erhalten bleiben.(2) Sind Angehörige des verstorbenen Pastors nicht mehr ausfindig zu

machen und droht eine Verwahrlosung der Grabstätte, soll die Kir-chengemeinde die Verpflichtung für die Grabpflege übernehmen.

§ 35 – GebührenFür die Erhebung der Gebühren ist die jeweilige Friedhofsgebührenordnung maßgebend.

§ 36 – Schließung und Entwidmung(1) Friedhöfe, Teile von Friedhöfen oder einzelne Grabstätten dürfen nur

aufgehoben werden, wenn alle Mindestruhezeiten abgelaufen sind.(2) Friedhöfe oder Friedhofsteile können für weitere Bestattungen ge-

sperrt werden (Schließung). In diesem Fall finden auf dem geschlos-senen Friedhofsteil keine weiteren Bestattungen statt. Soweit durch

Schließung eines Friedhofsteiles das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten erlischt, wird dem Nut-zungsberechtigten bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte zur Verfü-gung gestellt. Zusätzliche Kosten entstehen dem Nutzungsberechtig-ten dadurch nicht.

(3) Der Friedhofsträger kann das Friedhofsgelände auch einer anderen Verwendung zuführen (Entwidmung), wenn diese nach Abwägung aller in Betracht kommenden Kriterien geboten ist. Der Beschluss des Kirchengemeinderates über die Entwidmung des Friedhofes oder einer Friedhofsfläche bedarf der Genehmigung durch den Kirchen-kreisrat gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 10 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Die Entwid-mung hat zur Folge, dass das Grundstück oder einzelne Grabstätten ihre Eigenschaft als Ruhestätte verlieren. Die Bestatteten werden, falls die Ruhe- bzw. Nutzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, auf Kos-ten des Friedhofsträgers umgebettet.

(4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben. Umbettungen werden den Nutzungsberechtigten mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt, soweit deren Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist.

(5) Ersatzgrabstätten werden vom Friedhofsträger auf dessen Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenen Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.

(6) Auf Antrag kann die Umbettung bereits Bestatteter verlangt werden, wenn durch die Schließung ein noch lebender Familienangehöriger nicht in dem gemeinsamen Familiengrab bestattet werden kann.

§ 37 – Rechtsbehelfe(1) Der Empfänger eines vom Friedhofsträger oder im Auftrag des Fried-

hofsträgers erlassenen Bescheides nach Maßgabe der Friedhofsord-nung oder der Friedhofsgebührenordnung kann innerhalb eines Mo-nats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch gegen diesen Bescheid beim Friedhofsträger oder bei der Zentralen Friedhofsverwaltung Güstrow, Domstr. 16, 18273 Güstrow einlegen.

§ 38 – Inkrafttreten(1) Diese Friedhofsordnung einschließlich Anlagen tritt am Tage nach ih-

rer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie kann jederzeit ergänzt und abgeändert werden.

(2) Gleichzeitig treten die bisherige Friedhofsordnung und alle übrigen entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft.

Der Kirchengemeinderat der vereinigten evangelisch-lutherischen Kirchen-gemeinde St. Marien Friedland am 09.12.2015.

Vorsitzendes oder stellvertretendes weiteres Mitglied desvorsitzendes Mitglied des Kirchen- Kirchengemeinderatesgemeinderates

Der Beschluss über die Ordnung wurde vom Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am 21.01.2016.

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und § 35 der Friedhofsordnung erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe in Schwichtenberg, Klockow, Kotelow, Sandhagen, Gehren, Galenbeck, Schwanbeck, Brunn, Dahlen, Roga, Beseritz, Liepen, Eichhorst, Jatzke, Genzkow, Lübbersdorf und Salow.

Friedhofsgebührenordnungfür die Friedhöfe in Schwichtenberg, Klockow, Kotelow, Sandhagen, Gehren, Galenbeck, Schwanbeck, Brunn, Dahlen,

Roga, Beseritz, Liepen, Eichhorst, Jatzke, Genzkow, Lübbersdorf und Salow vom 09.12.2015

Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

Inhaltsübersicht§ 1 Allgemeines

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 9

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

§ 2 Gebührenschuldner§ 3 Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen§ 4 Stundung und Erlass von Gebühren§ 5 Gebührenhöhe§ 6 Zusätzliche Leistungen§ 7 Zurücknahme des Nutzungsrechts§ 8 Inkrafttreten

§ 1 – AllgemeinesFür die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen sowie für sonstige nachstehend aufgeführte Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 – Gebührenschuldner(1) Zur Zahlung der Gebühren ist in folgender Reihenfolge derjenige

verpflichtet:1. der Inhaber des Grabnutzungsrechts ist,2. der für die Totenfürsorge im Sinne des Bestattungsgesetzes ver-

antwortlich ist,3. der ein eigenes Recht an der Bestattung hat,4. der zur Tragung der Kosten gesetzlich verpflichtet ist,5. der zuletzt einen Antrag stellt auf die Benutzung des Friedhofs

oder der Friedhofseinrichtungen zum Zwecke der Bestattungen oder Verleihung eines unmittelbaren oder mittelbaren Grabnut-zungsrechts oder die Durchführung sonstiger Leistungen.

(2) Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamt-schuldner.

(3) Bei Zurücknahme eines Antrages für die Benutzung des Friedhofs oder der Friedhofseinrichtung können, falls mit den sächlichen Vorbe-reitungen des erteilten Auftrages bereits begonnen wurde, die Gebüh-ren nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt und erhoben werden.

§ 3 – Entstehung der Gebührenpflicht und Zahlungen(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragstellung und Bestätigung

durch die Friedhofsverwaltung. In denjenigen Fällen, in denen kein Antrag vorliegt, Leistungen aber erforderlich sind, entsteht die Ge-bührenpflicht, sobald die Leistungen erbracht sind.

(2) Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Gebüh-renbescheides fällig. Ist im Gebührenbescheid ein anderer Zeitpunkt für die Fälligkeit angegeben, so gilt dieser.

(3) Der Friedhofsträger kann – abgesehen von Notfällen – die Benutzung des Friedhofs untersagen und Leistungen verweigern, sofern ausste-hende Gebühren nicht entrichtet worden sind oder eine entsprechende Sicherheit nicht geleistet ist.

§ 4 – Stundung und Erlass von GebührenDie Gebühren können in besonderen Härtefällen aus Billigkeitsgründen auf Antrag gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 5 – Gebührenhöhe1. Grabnutzungsgebühren

- Reihengrabstätte- für Särge und Urnen für 25 Jahre 400,00 EUR

- Wahlgrabstätten - für Särge je Grabbreite für 25 Jahre 450,00 EUR

- Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte je Grabbreite und Jahr 18,00 EUR- Urnengemeinschaftsanlage in Lübbersdorf 1180,00 EUR incl. Friedhofsunterhaltungsgebühr und Pflege

2. Friedhofsunterhaltungsgebühr Die Friedhofsunterhaltungsgebühr wird je Grabbreite und Jahr berechnet und beträgt 15,00 EUR3. Bestattungsgebühren

- für Särge und Urnen 30,00 EUR4. Verwaltungsgebühren Ausfertigung oder Umschreibung einer Graburkunde 10,00 EUR Genehmigung zur Errichtung eines Grabmals 30,00 EUR Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes pro Jahr 20,00 EUR Überlassung eines Exemplars der Friedhofsordnung 5,00 EUR5. Gebühren für vorzeitige Grabauflösung nach genehmigtem Antrag von der Kirchengemeinde Rasenpflege je Grabbreite/Jahr 30,00 EUR zuzüglich der Friedhofsunterhaltungsgebühren

§ 6 – Zusätzliche LeistungenFür zusätzliche Leistungen, für die eine Gebühr in § 5 nicht vorgesehen ist, setzt der Friedhofsträger das zu entrichtende Entgelt fallweise nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

§ 7 – Zurücknahme des NutzungsrechtsWird ein Antrag auf Zurücknahme des Grabnutzungsrechts vor Ablauf der Nutzungszeit, aber nach Ablauf der Ruhezeit, genehmigt, besteht kein An-spruch auf Erstattung der Grabnutzungsgebühren für die nicht ausgenutzte Zeit.

§ 8 – In-Kraft-Treten(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen

Bekanntmachung in Kraft.(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisher gül-

tige Friedhofsgebührenordnung vom 22.10.2008 sowie deren Ände-rungen außer Kraft.

Der Kirchengemeinderat der vereinigten evangelisch-lutherischen Kirchen-gemeinde St. Marien Friedland am 09.12.2015.

Vorsitzendes oder stellvertretendes weiteres Mitglied desvorsitzendes Mitglied des Kirchen- Kirchengemeinderatesgemeinderates

Der Beschluss über die Ordnung wurde vom Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg genehmigt am 21.01.2016.

Herausgeber:Stadt Strasburg (Uckermark), Der Bürgermeister, Schulstr. 1, 17335 Strasburg

Bezugsmöglichkeiten:- Stadt Strasburg, Pressestelle, Schulstr. 1, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/272-0- Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/22757

Bezugsbedingungen:- Das Amtsblatt erscheint 10x jährlich in einer Auflagenhöhe von 3.100 Exemplaren. - Der Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei.- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über die Stadt Strasburg (Um.) un-

ter www.strasburg.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:Der Bürgermeister, Tel.: 039753/272-37Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffent-lichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

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Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich

ISSN 0941-1674

Impressum

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10 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

Weitere Bekanntmachungen

BekanntgabeGemäß § 44 Absatz 4 der Kommunalverfassung wird bekannt gege-ben, dass der aktuelle Bericht über die Einnahmen der Spenden aus dem Jahr 2015 einen Monat ab Bekanntgabe in der Kämmerei zu den Öffnungszeiten einzusehen ist.

Kerstin KochKämmereiamtsleiterin

Stadtverwaltung Strasburg (Um.)Schulstraße 1 • 17335 Strasburg • Tel. 039753/272-0

Bürgermeisterin Karina Dörk, Tel. 039753/272-37

1. Stadträtin/ Bau- und Anke Heinrichs,Ordnungsamtsleiterin Tel. 039753/272-40

2. Stadträtin und Andrea Schilling,Hauptamtsleiterin Tel. 039753/272-24

Kämmereiamtsleiterin Kerstin Koch, Tel. 039753/272-34

Friedhofsverwaltung Silke Struck,Strasburg (Um.) Tel. 039753/272-26

Gleichstellungsbeauftragte Andrea Müller, Tel. 039753/27237, mobil: 0151/28800143

Termine der Bürgermeisterin Karina DörkDie Bürgersprechstunde der Bürgermeisterin fi ndet immer dienstags im Rathaus, Zimmer 2.01, von 15.00 bis 17.00 Uhr statt. Eine Ter-minabsprache zu einer anderen Zeit ist unter der Telefonnummer 039753/27237 möglich.

Bürgersprechstunden der StadtpräsidentinJeden dritten Donnerstag im Monat besteht die Möglichkeit, die Stadtpräsidentin, Frau And-rea Reinckene Nyegran, in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr im Zimmer 2.10 zu sprechen. In dieser Zeit ist sie auch telefonisch unter der Nummer 039753/27232 zu erreichen. E-Mail: [email protected]

Die nächsten Termine sind der 17.03.2016 und der 21.04.2016.

Sprechzeiten der Stadtverwaltung

Montaggeschlossen

Dienstag08.00–12.00 Uhr13.30–17.30 Uhr

Mittwochgeschlossen

Donnerstag08.00–12.00 Uhr13.30–16.00 Uhr

Freitag8.00–12.00 Uhr

Bei der Stadt Strasburg (Um.) ist ab dem 01.07.2016 eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden als

Hallenwart befristet bis zum 30.06.2018 zu besetzen. Es besteht die Option der Entfristung. Das Aufgabengebiet der Stelle umfasst im Wesentlichen:- die Organisation und Betreuung der Betriebsabläufe in der Max-

Schmeling-Halle, der kleinen Turnhalle und dem Kulturhaus in der Stadt Strasburg (Um.)

- die Mitarbeit beim Vorbereiten und Durchführen von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen

Für diese Aufgaben suchen wir interessierte und engagierte Bewer-berinnen und Bewerber mit einer abgeschlossenen handwerklichen Ausbildung, Computerkenntnissen und dem Führerschein Klasse B. Wünschenswert wäre eine Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg und eine 1. Hilfe-Ausbildung. Selbständiges Arbeiten, Ei-geninitiative und Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zur guten Kommunikation mit den Nutzern der Halle wer-den vorausgesetzt. Ferner sollte der/die Bewerber/in die Bereitschaft mitbringen, auch außerhalb der normalen Dienstzeiten zu arbeiten.Die Vergütung erfolgt nach TVöD. Die üblichen Bewerbungsunter-lagen reichen Sie bitte – bei Rücksendewunsch mit frankiertem Rü-ckumschlag – bis zum 20. April 2016 an die Stadt Strasburg (Um.), Die Bürgermeisterin, Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.) oder per E-Mail als pdf-Dokument an [email protected]. Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Reisekosten) werden nicht erstattet.

Karina Dörk, Bürgermeisterin

Öffentliche Stellenausschreibung

Ohne Marke keine Entleerung!Die Abfallgebührenmarke sollte mittlerweile ihren Platz am Abfallgefäß gefunden haben. Denn die Duldungsfrist der Entleerung ohne Marke endet am 01.04.2016.Wer also noch nicht geklebt hat, sollte dies schnell nachholen und nicht erst auf den Beanstandungsaufkleber warten, der dann auf das Fehlen der Marke hinweist! Wer seinen Aufkleber vermisst, aus welchen Gründen auch immer, sollte unbedingt jetzt Kontakt zum Abfallgebühreneinzug aufnehmen, um eine Ersatzmarke zu erhalten!

Telefon: 03834/87603291 Fax: 03834/876093291E-Mail: [email protected]

Evelyn Baumann

Die Abfallberatung informiert!

Ravensmühle 06.04.2016Glantzhof 06.04.2016

Für die Abfuhr wurde die Firma REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH aus Neustrelitz durch den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserent-sorgung Strasburg vertraglich gebunden.

Der Zugang zu den Klärgruben (nicht abfl usslose Sammelgruben und biologische Kleinkläranlagen) ist zu den Terminen abzusichern. Eine zweite Anfuhr wird kostenpfl ichtig.

Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg

Abfuhrtermine Regelabfuhr 2016

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Sonstiges

Sperrmüll, der keiner ist: In Strasburg kommt es immer häufiger vor, dass Abfallhaufen tagelang in der Innenstadt herumliegen.Die letzte Sperrmüllaktion hat bei vielen Bürgern und auch bei den Stadtarbeitern der Stadt Strasburg (Um.) für Unmut gesorgt! Der Sperrmüll wurde teilweise schon sehr früh an den Straßenrand gestellt, so dass es eine längere Zeit sehr ungepflegt in der Stadt aussah. Sowohl Sperrmüll als auch Gelbe Säcke haben zwei, drei Tage vor dem Sammeltermin nichts auf der Straße zu suchen. Dazu kommt, dass für den Sperrmüll vorgesehener Abfall auch wieder weggeräumt werden muss, wenn er den Kriterien nicht entspricht.Es wurden sehr viele Sachen abgeladen, die nicht zum Sperrmüll, Haushalts- und Elektronikschrott gehören und damit für die Stadt Strasburg einen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeuteten.

Sperrmüll sorgt für Ärger!

Nach der Sperrmüllentsorgung – Reste, die nicht entsorgt wurden.

dürfen ein Kantenmaß von 1,50 Meter nicht überschreiten. Einzel-stücke sollen in der Regel ein Gewicht von 70 Kilogramm nicht überschreiten. Sperrmüll und Schrott sind so abzulegen, dass die

Die Abfallfibel für unseren Bereich kann auf unserer Internetsei-te unter www.strasburg.de/rathaus/stadt-strasburg/formulare/abfallfibel eingesehen werden, falls die Broschüre nicht mehr zur Hand ist.

Hier noch einmal ein Auszug aus der Abfallfibel:„Dreimal im Jahr werden Sperrmüll, Haushalts- und Elektronik-schrott durch Straßensammlung entsorgt. Also, keine einzelnen Termine merken, sondern die Gegenstände nur getrennt nach Sperr-müll, Haushalts- und Elektronikschrott sortiert am befahrbaren Straßenrand zur Abholung bereitstellen. Informationen können beim Vermieter bzw. Ordnungsamt eingeholt werden. Die einzelnen zum Sperrmüll herausgestellten Gegenstände

Nicht zum Sperrmüll zählen z. B. alte Fenster

Kühlschränke werden nicht beim Sperrmüll entsorgt; diese werden nach Anmeldung kos-tenlos gesondert abgeholt.

Straße nicht verschmutzt wird und ein zügiges Verladen möglich ist.Achtung! Es werden nur komplette Elektro-geräte, keine Einzelteile, entsorgt.Kein Sperrmüll sind Kühlgeräte! Sie werden auf Anmeldung ge-sondert entsorgt, siehe letzte Um-schlagseite auf der Abfallfibel.Nach Absendung der Karte bzw. der telefonischen Anmeldung 03834/8760-3295 erfolgt die Ab-holung der Kühlgeräte in 4–6 Wo-chen.Der Termin wird vorher schriftlich mitgeteilt – Geräte nicht vorher herausstellen!

Ein zu frühes Herausstellen bzw. das Ablegen von unerlaubten Ge-genständen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und hat ein Bußgeld zur Folge. In der Vergangenheit wurden bereits Bürger ermittelt, welche unerlaubte Gegenstände abgelagert haben. Diese wurden mit einem Bußgeld belangt. Gerne nehmen wir auch Hinweise entgegen, wenn illegale Ablage-rungen beobachtet werden.

Karina Dörk, Bürgermeisterin

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12 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

Sport

Super Strasburg, super Strasburg – Hey Hey HeyAm 14.02.2016 war nicht nur Valentinstag sondern auch der zweite Kfzteile24-Frauenfußballcup des FC Einheit Strasburg e. V. Wir Frauen waren sehr gut vorbereitet, um diesen besonderen Tag zu einem unvergesslichen zu machen. Gleich zwei Mannschaften des FC Einheit Strasburg e. V., SBG 1 und SBG 2 gingen an den Start. Um unseren zweites Kfzteile24-

Frauenfußballcup so spannend wie möglich zu gestalten, waren dazu folgende Gastmannschaften angereist. Der TSG Neustrelitz, VfB Gramzow, Motor Eggesin, SV Brunn und der SpG Dobberzin/Kerkow.

„Jeder gegen Jeden“ hieß es im Turnier, da „Kicker Jus“ nicht an-reisen konnte. Mit Kampfgeist und Siegeswillen aller Mannschaften blieb jedes Spiel bis zur letzten Minute spannend. SBG 1 der Frau-enmannschaft des FC Einheit Strasburg e. V. schoss sich fortlaufend zu jedem Sieg der einzelnen Spiele. Auch SBG 2 des FC Einheit Strasburg e. V. lieferte überragende Leistungen und setzte sich ver-dient durch, am Ende auf Platz 4. Wir danken allen Mitwirkenden für die tolle Unterstützung und das super Gelingen unseres zweiten Kfzteile24-Frauenfußballcup.

Platzierungen: 1. Strasburg 1 FC Einheit Strasburg 2. TSG Neustrelitz 3. VfB Gramzow 4. Strasburg 2 FC Einheit Strasburg 5. Motor Eggesin 6. SV Brunn 7. SpG Dobberzin/Kerkow

Kathleen Neubauer

Die Kicker des SV Lübbenow entführen den WanderpokalEigentlich waren acht Mannschaften auf den Plakaten angekündigt und auch eingeladen, aber es kommt meist anders als geplant. So auch beim nun schon 4. Hallenfußballturnier der 2. Mannschaft des FC Einheit Strasburg e. V. am 30. Januar 2016 in der Strasburger Max-Schmeling-Halle. Aber aus einer kurzfristigen Absage beim Neujahrsturnier haben die Organisatoren des FCE gelernt und hatten den Plan B bereit. Aus einem Staffelturnier wurde ein sehenswertes Jeder gegen Jeden-Turnier. Den Zuschauern wurde eine Fußballkost der besonderen Art geboten. Die sieben Mannschaften gaben alles und die zeitweilig bebende Halle bewies, dass hier kein zweitklas-siger Fußball geboten wurde. Einige nicht erwartete Spielergebnisse würfelten ständig die Ergebnissliste durcheinander, so dass es fast bis zum Schluss spannend blieb. Nicht immer leicht hatten es die drei Schiedsrichter Wolfgang Rogge aus Pasewalk und die beiden Gastgeber-Schiris Holger Muchow und Eiko Demkowski, denn so manche Euphorie führte zum Griff an die Pfeife und somit zur Spiel-unterbrechung. Nach dreieinhalb Stunden Gesamtspielzeit waren aber alle Unstimmigkeiten bei der Siegerehrung vergessen. Stolz nahmen, eigentlich schon im Vorfeld des Turniers als Geheimfa-vorit gehandelte Lübbenower Kicker, den Wanderpokal entgegen. Sie hatten sich von Spiel zu Spiel gesteigert und werden sich der schweren Aufgabe, den Pokal im kommenden Jahr zu verteidigen, stellen. Nicht ganz zufrieden mit ihrem Gesamtergebnis, dem 3. Platz, war die Gastgebermannschaft, denn sie hatte sich eigentlich vorgenommen, den Pokal zu verteidigen. Traditionell wurde auch der beste Spieler, Steven Grelak vom SV Schönhausen, der beste Torschütze Nico Bastian, vom SV Lübbenow und der beste Torwart,

Paul Egetenmeier vom FCE 2. Mannschaft geehrt. In den Rängen saßen auch die Frauen des FC Einheit Strasburg e. V., die die Gast-gebermannschaft lautstark anfeuerten.

Platzierungen1. SV Lübbenow (Gewinner Wanderpokal) 5. Aquila Stettin 2. Pasewalker FV II 6. SV Bandelow3. FCE 2. Mannschaft 7. SV Polzow4. SV Schönhausen

Text & Foto: Matthias Lindner

Die Siegermannschaft Foto: Michael Scharf

2. Männermannschaft des FC Einheit Strasburg e.V.

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 13

Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt Strasburg

Konfi rmations–Gottesdienst am Pfi ngstsonntag 15.05.2016

Es werden konfi rmiert:Johanna Fitzner, Dominik Gutsch, Madelaine Hoppe, Kim Jahnke, Caroline Schmidt, Elisa Struck

Veranstaltungen 201614.–18.03. 19.00 Uhr Bibelwoche, Pfarrhaus18.03. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl im Altenhil-

fezentrum 19.03. 09.00 Uhr Frühjahrsputz, Kirche und Pfarrhaus20.03. 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrhaus24.03. 18.00 Uhr Gründonnerstag Gottesdienst mit Abend-

mahl in Klein Luckow25.03. 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Karfreitag,

Kirche26.03. 18.00 Uhr Andacht mit Osterfeuer in Blumenhagen27.03. 09.30 Uhr Oster-Gottesdienst, Kirche 11.00 Uhr Oster-Gottesdienst in Wismar 14.00 Uhr Oster-Gottesdienst un Blumenhagen28.03. 14.30 Uhr Gottesdienst am Ostermontag im Altenhil-

fezentrum 29.03. 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus30.03. 14.00 Uhr Gemeindenachmittag in Blumenhagen31.03. 17.00 Uhr Andacht m. Osterfeuer der Kita „Mutter Eva“03.04. 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche 14.00 Uhr Gottesdienst in Spiegelberg10.04. 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Kirche12.04. 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus15.04. 10.00 Uhr Gottesdienst im Altenhilfezentrum17.04. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche24.04. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche26.04. 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus27.04. 14.00 Uhr Gemeindenachmittag in Blumenhagen29.04. 09.30 Uhr Gottesdienst im Altenhilfezentrum01.05. 09.30 Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfi rman-

den05.05. 11.00 Uhr Himmelfahrts-Gottesdienst im Rothemüh-

ler Märchenwald08.05. 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kirchenkaffee, Kirche10.05. 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus13.05. 10.00 Uhr Gottesdienst im Altenhilfezentrum

Ansprechpartner und AdressenEv. Pfarramt: Pfarrer Manfred Hojczyk, 17335 Strasburg, Pfarrstraße 22, Tel.: 039753/20258, E-Mail: [email protected] o. [email protected]üro Strasburg: Pfarrstraße 22, Frau Niemann, Tel.: 039753/21501, Fax: 20788Ev. Altenhilfezentrum „Matthias Claudius“: Walkmühler Weg 43, Frau Hojczyk, Tel.: 520Ev. Beratungsdienste NordOst gGmbH: Psychologische Beratung, Erziehungsberatung, Supervision, Schulstr. 27, Frau Ulrike May/Frau Gudrun Riedel, Tel.: 24402Diakonie Pfl egedienst gGmbH: Sozialstation Wallstr. 3a, Frau Gehrke, Tel.: 039753/21937Ev. Kindertagesstätte „Mutter Eva“: Pfarrstraße 21, Frau Jeanett Deuter, Tel.: 039753/20223Kinderarbeit/Christenlehre: Frau Gerlint Dworek, Tel.: 039745/20082Wohnbereich für Menschen mit geistiger Behinderung: „Haus am Wasserturm“, Fr. Zimmermann, Lindenstraße 3, Tel. 24800Altenbetreuung Blumenhagen: Frau Zärtling, Tel.: 0174/8098485

Katholische Kirchgemeinde20.03. 09.00 Uhr Gottesdienst, Kath. Kirche25.03. 17.00 Uhr Gottesdienst, Kath. Kirche28.03. 09.00 Uhr Ostermontags-Gottesdienst, Kath. Kirche

Wochentagsgottesdienst: dienstags um 9.00 Uhr, Kath. Kirche

Pfarrer G. Mazur

DanksagungFür die aufrichtige Anteilnahme durch Wort, Schrift und Geldspenden möchte

ich mich bei allen Verwandten, Nachbarn und Freunden recht herzlich bedanken.

Ein besonderer Dank gilt Frau Dr. Purrmann, der VS Strasburg, der Hausgemeinschaft H.- H. 11,

dem Bestattungshaus Retschlag, dem Redner Hr. Graefe sowie der

Gaststätte „Zum Uckermärker“ und Nagels Grünmarkt.

HeinzNehls

Strasburg,im Februar 2016

Im Namen aller Angehörigen

Sohn Klaus Nehls und Ehefrau Jutta

Im Namen aller Angehörigen

Für die aufrichtige Anteilnahme durch Für die aufrichtige Anteilnahme durch Für die aufrichtige Anteilnahme durch

HeinzHeinzHeinz

Wir trauern umRalf (Atze) Gurni

Während unserer aktiven Zeit in der Kommunalpolitik hat Ralf seine Erfahrungen und

seine guten Kontakte zu Kindern genutzt, um Fußballtalente zu suchen und zu fördern. Viele

haben auch so ihren Weg zum Fußball in unserer Stadt gefunden. Dafür danken wir sehr und

werden das auch nicht vergessen. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Norbert Raulin Rosemarie HenkeStrasburg, Februar 2016

„Das schönste Denkmal das ein Mensch bekommen kann, steht in den

Herzen der Mitmenschen.“Albert Schweitzer

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14 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen

Neues aus der Grundschule StrasburgGewaltprävention

Am 19.02.2016 fand an der Grundschule Strasburg ein Tag zur Gewaltprävention statt. Durchgeführt wurde dieser Tag von der Bundespolizei, vertreten durch Frau Scharmann und Herrn Eckhardt. Teilgenommen an diesem Projekt haben die Schüler der Klassen 2 a, 2 b und 3 a jeweils eine Unterrichtsstunde. Die Kinder sollten lernen, sich in Konfliktsituationen richtig zu verhalten. Es wurden durch die Vertreter der Bundespolizei verschiedene Situationen dargestellt und zusammen mit den Kindern ausgewertet. Es kam vor allem darauf an, sich genau zu merken, was passiert und wie reagieren die Personen.

Anschließend wurden praktische Übungen durchgeführt. Die Schü-ler standen sich paarweise gegenüber und waren einmal Verteidiger und dann Angreifer. Sie lernten durch Körpersprache, den Angreifer auf Abstand zu halten und ihn laut und deutlich darauf hinzuweisen, dass sie in Ruhe gelassen werden möchten. Sollte derjenige darauf nicht reagieren, so erfuhren die Kinder auch, in welcher Haltung man sich verteidigen kann und probierten es dann auch aus. Alle Schüler hatten viel Spaß dabei und erhielten zum Schluss eine Teilnahmeurkunde.Alle anderen Schüler der Grundschule nahmen bereits 2015 an diesem Gewaltpräventionskurs teil.

G. BrechmannKlassenlehrerin der 2 b

Buntes FaschingstreibenAm 28. Januar 2016 war es wieder soweit. Die Kin-der unserer Grundschule feierten Fasching. Prinzes-sinnen, Cowboys, Hexen, Olafs, ja sogar Roboter und Drachen machten sich auf den Weg zur Max-Schme-ling-Halle. Dort hatten schon viele fleißige Helfer alles gut vorbereitet. Neben Tanz und Musik konnten sich die Kinder an verschiedenen Stationen ausprobieren. Einige Klassen erfreuten uns mit ihren Beiträgen. Ganz besonders emotional wurde es, als Lara aus der Klasse 3 b und ihre Mutti spontan ein Lied vortrugen. Natürlich wurden auch die originellsten Kostüme prämiert. Jedes Kind erhielt am Ende eine Medaille, die von den Lehrern gebastelt wurde.

Unser besonderer Dank gilt Marco Jablonski und Ines Brandt für die gelungene Auswahl von Musik, Tanz und Spiel. Ebenfalls danken wir den vielen fleißigen Helfern, die zum Gelingen der Veranstaltung beitrugen sowie den Sponsoren Frau Daberkow von der „Brunnen-Apotheke“, der Sparkasse Uecker-Randow und der Firma HaGe, die es uns ermöglichten, kleine Preise an die Kinder zu vergeben.Für die großzügige finanzielle Unterstützung war wie immer unser Schulverein zuständig.

Die Lehrer der Grundschule Strasburg

Winterspaß im AWO-HortRatzfatz war das erste Schulhalbjahr um und es begann die Ferienzeit. Auch dieses Jahr hatten wir, gemeinsam mit den Kindern, tolle Höhe-punkte geplant und umgesetzt: eine Winterwanderung, einen Tag im AWO-Jugendhaus, der traditionelle Besuch der Geflügelausstellung und unser jährliches Wintergrillfest. Aber am meisten freuten wir uns auf unsere Exkursion nach Neu-brandenburg. Die Hinfahrt und das Erkunden der Stadt waren schon sehr aufregend, aber der Besuch im „Kuntibunt“-Indoorspielplatz war natürlich das Highlight. Wir konnten uns zusammen austoben, spielen, hüpfen, springen und Pommes essen. Schade, dass die Zeit so schnell verging!Am nächsten Tag haben wir dann noch eine kleine Wandzeitung zusammengestellt, um allen zu zeigen, wie viel Spaß wir hatten.

Liebe Grüße von den Kindern und Erzieherinnen aus dem Hort der „Kunterbunten Kinderwelt“

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 15

Junge Turner gesucht!Ihr habt Spaß am Sport und an Bewe-gung? Dann seid ihr bei uns richtig!

Unsere Abteilung „Turnen“ des Stras-burger Sportvereins erweitert ihre Tur-nerriege, in der Kinder im Alter von 4 bis 6 Jahren spielerisch an den Sport herangeführt werden .

Habt ihr Interesse? Dann kommt doch einfach mal don-nerstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Sporthalle am Stadion vorbei.

Eure Strasburger Turner

Umgang mit modernen Medien an der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“Seit Mitte Februar stehen an der Schule neue Möglichkeiten zur Nutzung des Internets für den Unterricht zur Verfügung. Auf Initiative des Schulträgers, der Stadt Strasburg (Um.), wurde in der Schule durch die Fa. Bit IT Neubrandenburg der Zugang zum Internet per WLAN eingerichtet. Somit kann jetzt in allen Unterrichtsräumen auf das Internet zugegriffen und das Angebot der modernen Medien genutzt werden, was eine wesentliche Bereicherung des Unterrichts darstellt. Dazu ist in der nächsten Zeit geplant, die Ausstattung mit neuer Hardware zu erweitern. In den Fächern Musik und Geografi e nutzten die Kollegen bereits diese Möglichkeit zur anschaulicheren Unterrichtsgestaltung.

W. Kittler, Schulleiter

Größte Rassegefl ügelausstellung in Vorpommern-GreifswaldDer Rassegefl ügelzuchtverein „Gefl ügelfreund“ Strasburg e. V. zeig-te vom 6. bis 7. Februar über 900 Tiere in der Max-Schmeling-Halle. Rund tausend Besucher konnten an beiden Tagen begrüßt werden. Angeboten wurden neben der Tierverkaufs- und Angebotsbörse eine große Tombola mit Tier- und Sachpreisen, ein Verkaufs- und Bera-tungsstand der Firma LM-Lindenberger Mühle GmbH und auch eine

Bastelecke für Kinder durfte nicht fehlen. Pünktlich zur Ausstellung waren auch die ausgebrüteten Küken zu Stelle. Darüber freuten sich vor allem die Kinder der Strasburger Kitas.Vor allem die Jugendarbeit im Verein wird groß geschrieben. Anita Rahden kümmert sich sehr um die circa zehn jungen Leute, die auch schon einmal eine Ausstellung im Strasburger Rathaus gestalteten.

An diesem Wochenende vergaben die Zuchtrichter dreizehnmal die höchste Note „vorzüglich“. Ausgezeichnet wurde Joachim Kostack aus Trebenow, der den Pokal der Bürgermeisterin erhielt. Leistungs-preise gingen an Jörg Martin und Renaldo Schelski. Vereinsmeister in der Kategorie Groß- und Wassergefl ügel wurde Jörg Martin. In der Gruppe Hühner/Zwerghühner erreichte Andreas Retschlag und in der Kategorie Tauben Bastian Rieck den ersten Platz. Auch überregional kann sich der Verein sehen lassen. In der Landesschau in Sparow wurden Bärbel Kenner mit den Zwergwelsumern, Sebastian Brandt mit den weißen Höckergänsen und Bastian Rieck mit den Mittelhäusern Landesmeister. Herzlichen Glückwunsch!

Text: Kerstin GerhardtFotos: Matthias Lindner

Aus dem Vereinsleben

Wir laden alle Kinder ein!Ostersonntag am Burgwall

Traditioneller Eiertrudelwettbewerb

Anmeldung:ab 14.00 Uhr

Start:15.00 Uhr

3 Ostereier sind

mitzubringen!

Bahn frei! Osterei! Ei – Heil!

De Janzjohr Boder

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16 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

Regelmäßige Veranstaltungendes Demokratischen Frauenbundes

Mo. 09.00 Uhr Änderungsschneiderei für Be-dürftige zum Selbstkostenpreis

Mo.–Do. 10.00 Uhr Internetcafé

Di. u. Do. 14.00 Uhr Frauentreff:17.03. Kartoffelnachmittag; 22.03. Veranstaltung mit der Caritas Anklam; 05.04. Rummi-Cup-Nachmittag; 07.04. Kartoffelnachmit-tag; 12.04. Basteln/Serviettentechnik; 14.04. Handarbeitsnachmittag

Mi. 14.00 Uhr Spielenachmittag:06.04. Spiele nach Wunsch; 13.04. Spielenachmittag

Ansprechpartner: Frau Fritzsche, Tel.: 039753/25348

Änderungen vorbehalten!

Veranstaltungen, Termine und Informationen

Tourenplan „GeroMobil“ und „Dörpkieker“Das „GeroMobil“ steht allen pflegenden Angehörigen und Ratsu-chenden mit dem Schwerpunkt Demenz, Demenzfrüherkennung kostenlos zur Verfügung. Die Beratung, Hilfe und Unterstützung wird vertraulich und neutral durchgeführt.

Das Projekt „Dörpkieker“ ergänzt das bestehende Angebot und wendet sich an alle, die gemeinsam mit Nachbarn und Freunden aktiv ihr Leben gestalten möchten. Auch Wohnraumberatung und Unterstützung bei der Organisation und Koordination von professi-onellen Hilfsangeboten gehören zum Angebot.

Am 31. März & 28. April 2016 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhrauf dem Strasburger Markt

Ziel ist es, dass Betroffene so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können und dabei wollen wir Ihnen und Ihren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Ansprechpartner:- Monika Clasen, Projektleiterin Telefon: 03976-238225, Mobil: 0151/58781007- Christel Schultz, Projektmitarbeiterin, Dörpkieker Mobil: 0171/7777561- E-Mail: [email protected]

Volkssolidarität Uecker-Randow e. V.

Angebote des Arbeitslosenverbandes Strasburg e. V.Friedensstraße 15, Tel.: 039753/20334Kleiderbörse: Ein großes Angebot an Bekleidung, Schuhen und

Büchern.Essenküche: Mittagstisch von 11.30 Uhr bis 12.30 UhrTafel: Montag, Mittwoch, Freitag, 12.30–14.00 UhrWeitere Angebote: - Schuldnerberatung, jeden letzten Donnerstag

im Monat - Individuelle Beratungen und Bewerbungshilfe

mit Terminvereinbarung

Thomas-Müntzer-Straße, Tel.: 039753/21510Möbelbörse: Annahme und Abgabe von Möbeln und Geschirr.

Falkenberger Straße 30Kreativwerkstatt: Wir fertigen für Sie Keramikartikel an. Haben Sie

besondere Wünsche? Fragen Sie uns. Nutzen Sie auch die Veranstaltungen des Monats. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Cornett PietschmannArbeitslosenverband Strasburg e. V.

Blutspendetermin6. April 2016

von 16.00 bis 19.00 UhrFeuerwehr, K.-Liebknecht-Str. 1

mit Glückwünschen, Geschenken und Blumen geehrt haben. Ein besonderer Dank gilt meinem Enkel Matthiss nebst Familie und allen Verwandten sowie dem Restaurant ,,Syrtaki'' für die gute

Bewirtung. Des Weiteren danke ich dem Ministerpräsidenten Herrn Horst Sellering und der Bürgermeisterin der Stadt

Strasburg Frau Karina Dörk für die mir entgegen gebrachten Glückwünsche.

allen, die mich zu meinem

90. Geburtstag

Charlotte Funk

Strasburg, im Februar 2016

Ein herzliches Dankeschön

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 17

Unsere Stadtpräsidentin zu Gast beim BRH StrasburgFrau Reincke trat am 28.01.2016 in ihrer Eigenschaft als Stadtprä-sidentin von Strasburg vor den Mitgliedern des BRH auf.Unsere Stadtpräsidentin stellte sich zunächst persönlich vor. Als gebürtige Ungarin fühlt sie sich in Deutschland zu Hause. Mit ihrem Mann, der als Unternehmer tätig ist, und ihren fünf Kindern lebt sie in Schwarzensee. Ihre Kinder, im Alter von 15 bis 25 Jahren, sind vielen Strasburgern durch ihre musikalischen Darbietungen bekannt. Frau Reincke arbeitet als Lehrerin für Deutsch, Geschichte und Musik an der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“.Sie gab uns einen Überblick über die Aufgaben einer Stadtpräsiden-tin: Leitung der Stadtvertretersitzungen, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Entgegennahme von Fragen und Problemen, die im Alltag oder zu den Sprechzeiten an sie herangetragen werden.Die Stadtpräsidentin lobte den guten Kontakt zur Stadtverwaltung und zur Bürgermeisterin Frau Dörk. Sie machte auf die wirtschaft-lichen Probleme aufmerksam, mit denen aber nicht nur Strasburg zu kämpfen hat. Es gibt auch positive Dinge zu berichten: der Erhalt der beiden Schulstandorte, die aktive Vereinsarbeit, die Chöre …In der lebhaften Diskussion wurde ein breites Feld angesprochen. Zur Flüchtlingsproblematik wurde positiv gewertet, dass alle Kinder

in Schule und Kita betreut werden. Aber es ging auch um solche Fragen wie Plätze für betreutes Wohnen, mehr Bänke im Wall von der Stadt zur Birkensiedlung, um den erfolgreichen Subbotnik, um die Ruinen, bezahlbaren Wohnraum, Gefahr des Neonazismus, Abwanderung junger Menschen.Frau Reincke hat einen souveränen Eindruck bei allen Teilnehmern hinterlassen. Wir sagen ein herzliches Dankeschön und wünschen weiterhin viel Kraft für dieses Amt zum Wohle aller Strasburger.

Herbert Schmekel

Aus der Arbeit des SeniorenbeiratesDie Kämmereiamtsleiterin berichtet im Senioren-

beirat über die Finanzlage der Stadt StrasburgZu ihrer Beratung am 4. Februar hatten sich die Mitglieder des Se-niorenbeirates als Gast Frau Kerstin Koch, Kämmereiamtsleiterin, eingeladen. Sie gab Einblicke in die finanzielle Situation der Stadt und stellte den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 vor. Dabei verwies sie auf den starken Rückgang der Einwohnerzahlen in den letzten Jahren und die immer weniger werdenden finanziellen Mittel. Sie zeigte auf, dass es nicht immer leicht sei, die anstehenden Aufgaben finanziell abzusichern und die freiwilligen Leistungen der Stadt zu erbringen.Alle Zuhörer waren sich darüber einig, dass ein Umdenken in vielen Dingen unbedingt notwendig ist. Nur so ist es möglich, den erreichten Standard in der Stadt zu halten. Die interessanten und informativen Ausführungen regten aber auch zum weiteren Nachdenken an, das zeigte auch die aktive Teilnahme an der folgenden Diskussion.Danach berieten die Mitglieder des Seniorenbeirates über ihren Ar-beitsplan 2016, der unter anderem thematische Veranstaltungen zum altersgerechten Wohnen, Pflegestärkungsgesetz t/2 oder zur Arbeit der Bürgermeisterin vorsieht. Aber auch Veranstaltungen für alle Senio-ren der Stadt sind geplant, wie z. B. Verkehrsteilnehmerschulungen, Präventionsveranstaltung durch die Polizei oder die beliebten Senio-renrundfahrten. Ein gemeinsamer Rundgang mit der Bürgermeisterin Karina Dörk, ein Besuch im Ev. Altenhilfezentrum und im Torgelower Mehrgenerationenhaus sind vorgesehen. Der Mittelpunkt der Arbeit wird aber die Wirksamkeit der Mitglieder in ihren Vereinen sein.

Marlis Döring

Seniorenbeirat lädt am 18. Mai 2016 zur Seniorenbusrundfahrt ein!

Für die einen ist die schöne Natur unseres Landstrichs, für die anderen die interessanten Informationen Grund, an der Rundfahrt des Seniorenbeirates teilzunehmen. Sie beginnt um 14.00 Uhr auf dem Strasburger Marktplatz und endet gegen 17.00 Uhr auch dort. Die Vorsitzende des Seniorenbeirates, Frau Marianne Krüseler hat mit ihrem Mann wieder eine interessante Rundfahrt zusammengestellt. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass in dieser Route ehemalige Gebiete der Kreises Strasburg mit dabei sind. Marianne Krüseler konnte für diesen Tage wieder Norbert Raulin gewinnen, der die Tour moderieren wird.

Da die Plätze für die Rundfahrt sehr begehrt sind, führen wir sie auch in diesem Jahr zweimal durch. Die erste Rundfahrt ist be-reits ausverkauft. Die zweite Rundfahrt erfolgt am 18. Mai 2016. Karten für die Rundfahrt können Sie ab sofort in der Touris-teninformation, Pfarrstraße 22a, von Dienstag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr erwerben. Bürgermeisterin Karina Dörk lässt es sich nicht nehmen, die Senioren persönlich zu begrüßen.

Seniorenbeirat der Stadt Strasburg (Um.)Touristeninformation Strasburg

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18 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.Ereignisse in Strasburg im April 1945

„Wer sich an die Vergangenheit nicht erinnern will, ist verdammt, sie zu wiederholen.“Diesen Satz wählten Peter Latzel und Wolfgang Fuhrmann für ihr Buch: „Das Kriegsende in Penzlin 1945“, erschienen im August 2015. Dies hätte auch das Motto des Vortrages „Ereignisse in Strasburg im April 1945“ unseres Referenten, Herrn Christhard Riedel am 23.01.2016 sein können. Anhand von Berichten, Erinnerungen und Dokumenten Betroffener zeigte er das Leid der Strasburger Bevölke-rung 1945 auf. Damit war ein Vortrag der Erinnerung und der Mahnung entstanden. Christhard erinnerte daran, dass der 2. Weltkrieg von Deutschen begonnen wurde und auf grausame Weise nach Deutsch-land zurückgekehrt ist. Robert Murphy von der US amerikanischen Militärregierung in Berlin sagte beim Anblick des Elends und der Verzweiflung der deutschen Zivilbevölkerung 1945: „Hier ist Strafe im Übermaß – aber nicht für die Parteibonzen, sondern für Frauen und Kinder, für die Armen und Kranken.“ Christhard thematisierte nun diese Zeit am Ende des 2. Weltkrieges, da sich das Geschehen zunehmend mit besonderer Brutalität gegen die Zivilbevölkerung wendete. Im Mittelpunkt standen häufig die zahlreichen Selbstmorde deutscher Familien beim Heranrücken der Roten Armee, die Plünde-rungen, Willkürakte und Vergewaltigungen, aber auch Erschießungen deutscher Soldaten oder Zivilisten durch SS- und Feldgendarmerie-Einheiten sowie Brandschatzungen durch russische, aber auch polni-sche Soldaten. Diese subjektiven Erlebnisse ergeben eine auffällige Differenzierung im dramatischen Geschehen. So erlebten einige Deutsche auch überraschende Akte der Hilfsbereitschaft. Es ging Christhard nicht darum zu sagen, wir waren auch Opfer. Man vergisst nicht, dass wir die Agressoren waren. Aber trotzdem ist es etwas, worüber man sprechen muss. Nur mit Verschweigen und Übertünchen ist diese deutsche und speziell Strasburger Geschichte nicht zu machen. Ob der jahrelangen Manipulation durch die NS-Kriegspropaganda und der Übergriffe der sowjetischen Sieger sahen zahlreiche Menschen in Strasburg und anderswo keinen anderen Ausweg, als ihr Leben zu beenden. In ihrer Verzweiflung gingen sie ins Wasser (Stadtsee, Hellteich und Demenzsee), erhängten sich am Dachbalken oder wie der Gastwirt Paul Köhler und Familie an einem Baum auf dem Alten Friedhof oder griffen zur Pistole. Betroffen waren Kleinkinder, Halbwüchsige, Ehepaare, Männer und Frauen in

den besten Jahren ebenso Ruheständler und Greise. In seinem Buch: „Kind versprich mir, dass du dich erschießt“, skizziert der Autor Florian Huber erschütternde Menschenschicksale von Demminer Einwohnern. Nach seinen Recherchen legten 700–1.000 Menschen hier Hand an sich. In Friedland löschten verschiedenen Quellen zufolge mehr als 500 Menschen ihr Leben aus. Während in Fürs-tenwerder rund 10 Einwohner ihrLeben (95 % der Fürstenwerderer Bevölkerung befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf der Flucht) beendet haben, waren es in Grauenhagen, auf der anderen Seite des Sees, dagegen 50! Und Strasburg? Hier gab es immer wieder stark differierende Angaben. Speziell zu den Suiziden Ende April/Anfang Mai 1945 schwanken die Zahlen der vermuteten Toten zwischen 300 und 400 (Quellen: Aufzeichnungen von Fräulein Merk und Herrn Werner Krull). Der Vormarsch der Sowjetarmee hatte fürwahr einen Sog kollektiver Verzweiflung erzeugt. Ganze Familien wurden aus-gelöscht. „Freitod, am Sinn des Lebens irre geworden“, notierte am 1. Mai 1945 eine Demminer Lehrerin in ihr Tagebuch. Letztendlich ist jedoch festzustellen, dass die meisten auch unter schlechtesten Bedingungen der Wille zum Weiterleben nicht verließ. Dieser Wille war die Basis für den Wiederaufbau unserer zerstörten Stadt. Diese und viele andere Geschichten von Flucht, Hunger und Zer-störung Strasburgs erzählte Christhard. Die Zeitreise umfaßte das Kriegsende 1945 und den Sommer mit der im August 1945 begin-nenden Typhusepedemie, während der die Kranken in den Neben-gebäuden der Zuckerfabrik versorgt und u. a. von Dr. Jahn betreut wurden. Schöne wie schwere Momente durchlebte Christhard mit seinen Eltern und seinem Bruder damals. Diese zeichnete er auf der Grundlage eigener Erinnerungen einfühlsam und bemerkenswert differenziert nach. Die Berichte gesammelt aufzuheben, bevor die Erlebnisgeneration ihr Wissen nicht mehr an die nachfolgende Ge-neration weitergeben kann – das war der Anspruch des Vortrages und des Referenten. Was bleibt sind Eindrücke, Töne und Bilder über den Zusammenbruch in Deutschland am Beispiel Strasburgs, die die meisten Mitglieder und Gäste wohl nicht so schnell vergessen.

Jürgen Salitzky

Das zerstörte Rathaus auf dem Marktplatz.

Die Veranstaltung eines Fußballspieles fand vor dem zerstörten Kultur-haus statt. (Fotos: Museum Strasburg)

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 19

Jahreshauptversammlung bei der Freiwilligen FeuerwehrAm 26. Februar 2016 fand die Jahreshauptversammlung der Frei-willigen Feuerwehren Strasburg und Neuensund statt.Gemeinde- und Ortswehrführer René Gosse hat Rechenschaft für das Jahr 2015 abgelegt. Die Ortsfeuerwehr Strasburg musste zu 56 Einsätzen im letzten Jahr ausrücken. Dabei wurden 16 Brände gelöscht, 39 Hilfeleistun-gen durchgeführt sowie eine Übung absolviert. Die Ortsfeuerwehr Neuensund rückte zu 10 Einsätzen aus; davon 9 Brände und eine Hilfeleistung. Insgesamt zählt die Feuerwehr der Gemeinde 99 Mitglieder, davon 64 in Strasburg und 35 in Neuensund. 26 Feuerwehrmänner und -frauen sind in der Einsatzabteilung der Strasburger Wehr und 17 in der Neuensunder Wehr. Die Frauengruppe zählt neun Frauen in Strasburg sowie zehn Frauen in Neuensund. Zur Ehrenabteilung gehören insgesamt 21 Feuerwehrmänner bzw.-frauen. Strasburg hat außerdem zehn Jungen und Mädchen in der Jugendfeuerwehr, ein förderndes Mitglied, ein Ehrenmitglied aus der FF Kärnten sowie vier Kameraden in der Reserveabteilung. Im vergangenen Jahr gab es 3 Großbrände wie der Laubenbrand in der Gartensparte Mühlbach, der Wohnhausbrand in der Mauerstr. und einen Traktorenbrand in Güterberg.Nachdem Rechenschaft über das Geschehen im vergangenen Jahr abgelegt wurde, gab es für nachfolgend aufgeführte Mitglieder der Feuerwehr Auszeichnungen und Ehrungen:- Die Brandschutzehrenspange M-V für 10 Jahre erhielten: Oberfeuerwehrmann Paul Dittmann Löschmeister Eric Buß- Das Brandschutzehrenzeichen M-V in Silber für 25 Jahre erhielt: Hauptfeuerwehrmann Torsten Klehn- Das Brandschutzehrenzeichen M-V in Gold für 40 Jahre wurde

an Oberlöschmeister Detlef Hübschmann verliehen.

- Eine Belobigung für aktive Mitgliedschaft erhielten Stefanie Lindow und Anne Schulz.

- Aus dem aktiven Dienst wurden Brandmeister Harry Lindow und Hauptbrandmeister Arno Gosse verabschiedet. Beide sind nun Mitglied der Ehrenabteilung.

- Zum Hauptbrandmeister wurde Rene Gosse und zum Brandmeis-ter Eric Buß befördert.

Im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung standen noch die nachfolgend aufgeführten Wahlen:- Jugendwart Kamerad Toni Nagel- Gerätewart Kamerad Peter Linnstädt- Atemschutzgerätewart Kamerad Robert Kraus- Rechnungsprüfer Kameradin Ulrike Dittmann und Kameradin

Christa Gosse

Die Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) dankte allen Kamera-dinnen und Kameraden für ihre ständige Einsatzbereitschaft, ihrem Engagement und tatkräftige Unterstützung zum Wohle und Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Sie legte darüber Rechenschaft ab, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft durchgeführt wurden. So konnte im vergangenen Jahr eine frostfreie Löschwasserent-nahmestelle in Karlsburg geschaffen werden und die Zufahrt zum Löschwasserentnahmeschacht Schwarzensee fertiggestellt werden. Auch im Jahr 2016 soll weiter an der Sicherstellung von Löschwasser in den Ortsteilen gearbeitet werden.

Gegenwärtig versucht die Verwaltung eine Finanzierung für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Feuerwehr in Strasburg hinzubekommen und dafür Fördermittel einzuwerben.

A. Heinrichs1. Stadträtin,

Bau- und Ordnungsamtsleiterin

- Das Ehrenzeichen des Landesfeuerwehrverbandes M-V für 50 Jahre konnte Löschmeisterin Charlotte Möller entgegen nehmen.

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20 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

Die Stromsparhelfer der Caritas stellen sich in Strasburg vorDie Stromsparhelfer der Caritas kommen am 22.03.2016 um 14.00 Uhr in die Geschäftsstelle des Demokratischen Frauenbundes Deutschland e. V., Altstädter Straße 13, um ihre Arbeit vorzustellen.Über die Aktion „Stromspar-Check“ erhalten Haushalte mit gerin-gem Einkommen eine kostenlose Beratung und kostenlose Spar-artikel. Solche Haushalte sind zum Beispiel Bezieher von Ar-beitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe und Grundsicherung oder Menschen mit kleinen Renten. Neben hilfreichen Tipps werden von den Stromsparhelfern kostenlos LEDs, Wassersparduschköpfe und Strahlregler ausgegeben. Es ist sogar möglich, für den Kauf eines

neues Kühlschranks einen Kühlgeräte-Gutschein im Wert von 150 Euro zu erhalten. Dadurch kann der Stromverbrauch erheblich gesenkt werden, denn der Kühlschrank ist das einzige Gerät im Haushalt, das rund um die Uhr läuft. Wer diesen Termin nicht wahrnehmen kann, erhält einen kostenlosen Beratungstermin über [email protected] oder auch te-lefonisch über 03973/436702 (Vorpommern/Greifswald/Pasewalk) sowie 03971/211687 (Vorpommern-Greifwald/Anklam). Weitere Informationen unter www.stromspar-check.de

Kerstin Gerhardt

Die Dörpkieker informieren!Kräuter fristeten einige Jahre ein eher unbeachtetes Dasein in der hintersten Ecke des Gartens oder wurden vollständig von dort ver-bannt. Das eine oder andere Kraut ist auch schon fast in Vergessenheit geraten. Doch seit ein paar Jahren haben Gartenmärkte wieder eine größere Pfl anzenauswahl in ihrem Sortiment und auch Wildkräuter fi nden wieder mehr Beachtung. Wir möchten mit dem Angebot „Kräuterlieschen“ verschüttetes Wis-sen ausgraben, anregen zur Verwendung der Kräuter in der Küche und auch zum Einsatz z. B. bei der Linderung von Erkältungssym-ptomen oder zur Lippenpfl ege im Winter.Unsere Angebote können alle Altersgruppen nutzen – ganz gleich ob Kita, Schule, Seniorentreff, Arbeitsteam o. a. Kosten entstehen nur für die verwendeten Materialien und werden im Vorfeld abgespro-chen. Sie können folgende Angebote bei uns buchen, die wir auch gern ihren individuellen Wünschen anpassen können:

Wildkräuterwanderung(Ziel: Wildkräuter kennen und nutzen lernen)Kräuter in der Region sammeln, aus den gesammelten Kräutern einen Salat (Kräuterquark/Kräutersuppe/Pesto/Kräuter-Öl) zubereiten.Wildkräuter-Memory.

Gesund mit Kräutern aus dem Garten(Ziel: Kräuter aus dem Garten für die Gesundheit nutzen)Original-Kräuter vorstellen, aus diesen Kräutern etwas herstellen, z. B. im Sommer aus Zitronenmelisse oder Pfefferminze Limonade oder mit Ringelblumen eine Creme; im Herbst aus Thymian und Salbei Hustensaft; im Winter aus getrockneten Kräutern Tee oder mit Lavendel Seife oder Duftsäckchen; im Frühling Kräuterquark oder -suppe usw.

Großmutters Kräutergarten/-küche(Ziel: Großmutters Kräuterwissen für die gesunde Ernährung nutzen)Original-Gartenkräuter kennen lernen und anwenden; daraus Kräu-ter-Öl, Pesto, Smoothie oder andere Dinge herstellen; eventuell einfaches Gericht kochen und dann essen. Gartenkräuter-Memory.

Kontakt: Tel.: 0171/7777561, E-Mail: [email protected] Dörpkieker, Volkssolidarität Uecker-Randow e. V.

Mitgliederversammlung des DRK – Ortsverein Strasburg (Um.)

mit den Ortsteilen/Ortsbereichen:Gehren, Neuensund, Schwarzensee, Klepelshagen, Rosenthal, Boldshof, Burgwall, Glantzhof, Karlsburg, Karlsfelde, Köhns-hof, Lauenhagen, Linchenshöh, Ludwigsthal, Luisenburg, Lou-isfelde, Marienfelde, Otilienau, Muchowshof, Ravensmühle, Schneidershof, Schönburg, Schwarzensee-Siedlung, Wilhelms-hof, Wilhelmslust, Ziegelhausen, Zimmermannsmühle

Alle DRK-Mitglieder sind recht herzlich eingeladen!

Datum: 06.04.2016Ort: Strasburg, Ernst-Thälmann-Str. 29Zeit: 18.00 Uhr

Tagesordnung:- Eröffnung und Begrüßung- Beschluss über die Tagesordnung- Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung- Vorstellung des Ortsvereins und der Satzung- Diskussion über die Satzung und Beschlussfassung- Wahl des Vorstandes des Ortsvereins- Schlusswort des Vorsitzenden des Ortsvereins

Versammlungsleiter Frank Wodrich, erreichbar unter der Telefonnummer 03973/438416

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mein heißester Tipp!

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wir sind immer da.

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Herzliche Ostergrüße

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 21

Neues aus unseren Unternehmen

Hilfe für die Helfer vom WEISSEN RINGAm 7. Dezember 2016, am traditionellen Nikolaustag der Brun-nen- Apotheke, begann die Spendenaktion. Vor Ort wurde unseren Kunden die Vereinsarbeit durch einen Infostand unter der Regie von Frau Straßburg, Aussenstellenleiterin UER, vorgestellt. Der Spendenbetrag von 600 E wird ausschließlich fürKriminalitätsopfer im regionalen Bereich eingesetzt. Die Freude über die finanzielle Zuwendung war riesengroß, ein herzliches Dankeschön an unsere Kunden. (siehe auch Nordkurier vom 10.2.16 )

Inga Splettstößer, Team der Brunnen-Apotheke

Brunnen-Apotheke – Wir sagen DANKE!

Unterm Baum im grünen Gras,sitzt ein kleiner Osterhas`!

Putzt den Bart und spitzt das Ohr,macht ein Männchen, guckt hervor.

Springt dann fort mit einem Satzund ein kleiner frecher Spatz,

schaut jatzt nach, was denn dort sei.Und was ist's? Ein Osterei!

Liebe Kunden der Adler-Apotheke,

in der Woche vor Ostern wird es auch bei uns spannend. Der Oster-hase hat für Sie einige Überraschungen versteckt. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Ihnen eine kleine Freude bereiten können.Bis zum 8. April haben wir uns dem Thema "Allergien und Heu-schnupfen" verschrieben. Wissen Sie was eine Nasendusche ist? Warum bekomme ich in meinem Alter noch einen Heuschnupfen?Kommen Sie einfach corbei, wir freuen uns auf Sie und beantworten gern Ihre Fragen.

Das Team der Adler-Apotheke

Ostern in der Adler-Apotheke

25

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Friedenstr. 20 • 17335 StrasburgTel.: (039753) 22 983

Auf diesem Wege wünschen wir unseren Patienten ein frohes Osterfest mit viel Sonnenschein. Vielen Dank für Ihre Treue.

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22 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

Ausstellungen & Museum

Guts- und Parkanlagen im deutsch-polnischen GrenzraumEine Region mit unverwechselbarer

Natur und Kulturlandschaft

Vom 1. Februar bis 13. Mai 2016 haben Besucher des Strasburger Rathauses die Möglichkeit, die Ausstellung „Gutsanlagen und Her-renhäuser in Vorpommern“ zu besuchen.Detlef Hübschmann vom Verein Dörpkat Mumpelsiet e. V. aus Neuensund ist Mitglied der Arbeitsgruppe „Guts- und Parkanlagen“ und hat sich dafür eingesetzt, diese Ausstellung auch in Strasburg zu zeigen. Der Regionale Planungsverband hat für den Erhalt und die Entwicklung der vielen in Vorpommern liegenden Guts- und Parkanlagen des Ländlichen Raumes ein Entwicklungskonzept auf-gestellt. Die Guts- und Parkanlagen sollen als typische Elemente der vorpommerschen Kulturlandschaft ihr Entwicklungspotenzial in die Raumgestaltung einbringen. In Vorpommern befinden sich: 11 Burgen, 10 Schlösser, 750 Gutsanlagen.Die über 20 Mitglieder der aktiven Arbeitsgruppe sind engagierte Personen, die sich mit der Entwicklung der vorpommerschen Guts- und Parkanlagen beschäftigen. Sie wurden durch den Vorstand für einen Zeitraum von drei Jahren berufen. Ergebnis dieser Arbeit ist u. a. eine Plakatausstellung, die in eindrucksvoller Weise intakte und genutzte Guts- und Parkanlagen zeigt. Die Guts- und Parkanlagen tragen zur Steigerung der wirtschaftli-chen, touristischen und kulturellen Attraktivität Vorpommerns bei.

Sie sind in ihrer Vielfalt ein Spiegelbild der regionalen Geschichte und somit erhaltenswertes Kulturgut.Gemeinsam mit fachkundigen Partnern erörtern die Mitglieder der Arbeitsgruppe Strategien zu Problemlösungen. Für potenzielle Betreiber, Investoren und Interessenten hält der Regionale Planungsverband Vorpommern eine Broschüre über das Engagement von Menschen im Prozess der Revitalisierung von Gutsanlagen als wirtschaftliche Unternehmen bereit.Am 5. April haben Interessierte um 18.00 Uhr die Möglichkeit, an einer Führung durch die Ausstellung teilzunehmen.Herr Hübschmann, Mitglied der Arbeitsgruppe „Guts- und Parkan-lagen“, wird dazu einige Erläuterungen geben.Anspechpartnerin ist Dipl.-Ing. Katja Wächtler vom Regionalen Planungsverband Vorpommern, Amt für Raumordnung und Lan-desplanung Vorpommern, Am Gorzberg, Haus 8, 17489 Greifswald, Telefon: 03834/514939-40, [email protected]

Alte Werte – Neue Perspektiven …

Nach Wiedererstellung und Sanierung bieten die vorpommerschen Guts- und Parkanlagen heute viele Möglichkeiten für unterschiedliche Nutzungen.

Viele der über 750 Guts- und Parkanlagenin Vorpommern sind für kulturelle, gewerbliche und touristische Zwecke ideal geeignet. Beherzte Menschen mit Ideen, Mut und Tatendrang können sich einen Traum in Vorpommern erfüllen.

MuseumMontag geschlossenDienstag–Freitag 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

April–September Sonntags von 15.00–17.00 Uhr geöffnet.

Öffnungszeiten

BibliothekMontag 10.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr Dienstag 10.00–12.00 Uhr und 14.00–18.00 UhrMittwoch geschlossen Donnerstag 10.00–12.00 Uhr und 14.00–18.00 UhrFreitag 10.00–12.00 Uhr

Die Natur im Wandel der Jahreszeiten – eine neue Ausstellung im MuseumNoch bis zum 13. Mai ist die Ausstellung von Gundula Schaffer aus Sandförde im Strasburger Museum zu sehen. Viele Besucher kamen zur ersten Eröffnung im Jahr 2016. Marion Zimmermann, seit dem 1. Januar 2016 im Museum der Stadt beschäftigt, begrüßte Künstlerin und Gäste. Sie nutzte die Gelegenheit, einen Ausblick auf das Aus-stellungsjahr in der Galerie des Museums zu geben. Frau Schaffer stellte ihre Bilder persönlich vor und umrahmte die Eröffnung sogar musikalisch. Das war eine etwas ungewöhnliche Eröffnung, die aber mit Charme und Herz vorgetragen wurde. Bereits zum zweiten Mal stellt Frau Schaffer sich dem Strasburger Publikum vor. Sie ist sehr

Interessierte Galeriebesucher mit der Künstlerin in der Mitte(Foto: Kowalski)

froh, solche Möglichkeiten hier in der Stadt nutzen zu können. Im vergangenen Jahr feierte sie ihr zehnjähriges Maljubiläum, denn erst als Rentnerin konnte sie sich intensiv mit diesem Hobby aus-einandersetzen. Das nötige Rüstzeug erwarb sie in verschiedenen Zeichen- und Malzirkeln und nahm bei Professorin Grossmann-Pally eine Ausbildung im Zeichnen wahr. „Die vier Jahreszeiten“ – so hat Frau Schaffer ihre Ausstellung genannt. Circa 30 farbenfrohe Bilder aus der Natur erwarten ihre Gäste.

Text: Kerstin Gerhardt

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 23

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Wir wünschen allen Kunden und Geschäftspartnernfrohe Ostern!

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24 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

Strasburger Veranstaltungskalender

Veranstaltungen in den Monaten März/April17.03. 15.00–16.30 Uhr Rathaus, Raum 2.10 Bürgersprechstunde der Stadtpräsidentin22.03. 14.00 Uhr Altstädter Straße 13 Die Stromsparhelfer stellen sich vor (s. Seite 20)26.03. 18.00 Uhr Neuensund Osterfeuer in Neuensund, FFw Neuensund26.27.03. 10.00–18.00 Uhr Imbiss am See Einladung zum Osterfest am Stadtsee, mit Ostereiersuche,

frischen Waffeln, Kuchen und Torten, Tiere zum Streicheln und anschauen, Veranstalter: Elke Stübe, 039753/20167

02.04. 17.00 Uhr Gerätehaus FFw Strasburg Frühlingsfest der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (s. S. 19)05.04. 18.00 Uhr Rathaus Führung durch die Ausstellung „Gutsanlagen und Herrenhäuser

in Vorpommern“ im Strasburger Rathaus09.04. 19.00 Uhr Kulturhaus Strasburger Partynacht, Veranstalter: CaRo-Event (s. Seite 25)14.–17.04. Festwiese Zirkus Monaco gastiert in Strasburg (Um.) (s. Seite 25)

Ausstellungen/Vorträgebis 13.05. Rathaus Ausstellung „Guts- und Parkanlagen im deutsch-polnischen

Grenzraum“05.04. 18.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „Gutsanlagen und Herrenhäuser

in Vorpommern“bis 13.05. Museum Ausstellung „Die vier Jahreszeiten“ Malerei in Acryl und

Aquarell von Gundula Schaffer, SandfördeDauerausstellungen Hugenottenkolonie Strasburg/Historische Schulstube/Stadtgeschichte/Ständige Ausstellung

zum Leben und Wirken Max Schmelings

Vereine und VerbändeChorgemeinschaft Strasburg e. V.jeden Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe

IG Bauen-Agrar-Umwelt, Ortsgruppe Strasburg-Woldegk22.04. 16.00 Uhr Gastst. Bierstübchen Vorstandssitzuung 17.00 Uhr Kegelbahn 2 Stunden Kegeln und Informationen

Sozialverband Deutschland e.V., Ortsverband Strasburg:06.04. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung

Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e.V.19.03. 14.30 Uhr Pfarrhaus Pfarrstraße 22a Buchlesung mit Heidi Adam

RGZV „Gefl ügelfreund“ Strasburg e. V. 14.04. 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung

Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen)21.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Chor31.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung21.03./04.04. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Handarbeit07.04. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Vorstandssitzung11.04. 14.00 Uhr Gastst. „Zum Uckermärker“ Skat

MC Touring Strasburg e.V.01.04. 18.00 Uhr 1. Wertungslauf Clubmeisterschaften Straße ORI 2016

Veranstaltungen und Feste in der Umgebung19.03. 10.00 Uhr Fennschänke in Hintersee Wanderung „Marzanna in Ziegenort“, Wanderfreunde „Haff-

küste“ e. V.26.–28.03. 13.00–17.00 Uhr Bahnhof Schwichtenberg Saisonbeginn der Mecklenburg-Pommerschen Schmalspur-

bahn27.03. 11.00–14.00 Uhr Fischerhaus in Galenbeck Galerie Cafe Sigrid & Andre Kurenz, „Osterbrunch Buffet“,

Informationen unter Tel. 039607/26982202.04.2016 14.00 Uhr Schützenhaus in Woldegk Imkertreff

Nächste Ausgabe 14.04.2016

Beiträge an:[email protected]

Redaktionsschluss31.03.2016

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Nr. 03/2016 Strasburger Anzeiger März 2016 25

Weitere Veranstaltungen

Osterfest im UkranenlandAm 27. und 28. März 2016

von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Zu Ostern wird im Ukranenland nach altem slawischen Brauch der Winter ausgetrieben. Eine To-tenpuppe wird verbrannt und der Frühling willkommen geheißen.Für Groß und Klein zeigt der Kie-penkasper sein wohlbekanntes Puppenspiel, Slawen und Wikin-ger führen einen Schaukampf vor, Speisen und Getränke werden in der historischen Küche zubereitet und angeboten und auch die Eier werden für die kleinen Besucher im Dorf versteckt sein.Ein ganz besonderes Highlight werden die polnischen Musiker der Gruppe „Percival“ darbieten, die mit ihren charismatischen Stimmen slawische Folklore aus Süd- und Osteuropa präsentieren. Auch die Band „Cantilena“ wird das Fest mit historischer Musik begleiten.

Der Circus Monaco gastiert vom 7. bis 10. April auf der Festwiese der Stadt

Circus Monaco ist ein mittelständiges Unternehmen und blickt auf sieben Generationen Circus-Geschichte und Erfahrung der Familie Sperlich zurück.

Circus Monaco kommt nach Strasburg

Das Programm ist bunt, kindgerecht und abwechslungsreich. Im Programm gibt es alles zu sehen was zum guten Zirkus gehört:Der Topjongleur Antonio, der schon weltweit Auftritte hatte und es schafft mit neun Reifen zu jonglieren. Das Trio Builos an den römi-schen Kraftringen. Die Tanger Truppe, die menschliche Pyramiden baut und mit Saltos durch die Manege wirbelt. Miss Caroline mit ihrer tollen Hula-hup-Show und Miss Mounique am rotierenden Vertikalseil. Der große Exotenzug, präsentiert von Miguel, der eine fünfköpfige Kamelkaravane durch die Manege führt.Heiße Nummern mit dem Feuerfakir sowie lustige Clownerien mit dem goldenen Clown Charlie runden das Programm ab und machen den Circusbesuch zu einem unvergleichlichen Erlebnis. Wild wird es in der Western-Show zu Pferd mit Lasso und was zum wilden Westen dazu gehört. Außerdem zu sehen sind spannende Pferde-, Lama-, Tauben-, Hunde- und Kameldressuren und zeugen von einem würdigen Umgang zwischen Mensch und Tier.

Carmen SperlichCircus Monaco

Strasburger PartynachtWillkommen zur Strasburger Partynacht

am 09.04.2016 im Kulturhaus

Alle Strasburger und Gäste sind herzlich eingeladen zur Partynacht in das Kulturhaus. Die Band „JUKEBOX“ aus Prenzlau und Ronnys Stimmungsdico sorgen für ein besonderes Event mit viel Musik zum Tanzen.

Spielfreude, Leidenschaft und Vielseitigkeit bilden die Grundes-senz der Band, die nun schon vier Jahre zusammen auftreten. Das umfangreiche Programm reicht von aktuellen Tophits über Rock- u. Popklassiker bis hin zu unvergessenen Oldies und Evergreens.Die fünf Live-Musiker Sarah, Susann, Andreas, Denny und Robin erwarten Sie ab 19.00 Uhr im Kulturhaus.Karten gibt es bei Romana, jetzt bei Fernseh-Stöwer in der Ernst-Thälmann-Straße 21, unter der Telefonnummer 0162/9658387.

CaRo-Event

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28 Strasburger Anzeiger März 2016 Nr. 03/2016

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Wirwünschenall unseren Kundenund Geschäftspartnernein recht fröhliches Osterfest!