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Studien- und Prüfungsordnung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München Für den Bachelorstudiengang Pflegemanagement Stand: 09.10.2013 Katholische Stiftungsfachhochschule München Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“ 1 Auf Grund von Art. 80 Abs. 1, 58 Abs. 1 Satz 1, 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 BayHSchG vom 23.05.2006 (GVBl S. 245) und § 6 Abs. 1 der Verfassung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München erlässt die Katholische Stiftungsfachhochschule München folgende Satzung: ABSCHNITT I Studienordnung § 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) der Katholischen Stiftungsfachhochschule München regelt Qualifikationsvoraussetzungen, Studienziel, Studieninhalte sowie Studien- und Prüfungsorganisation für den Bachelor-Studiengang Pflegemanagement. (2) Die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (GVBl S. 686) und die Satzung zum praktischen Studiensemester der Katholischen Stiftungsfachhochschule München vom 21.06.2012 gelten in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese Studien- und Prüfungsordnung keine abweichenden Regelungen trifft. Im Übrigen wird die Rahmenprüfungsordnung durch die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung ausgefüllt und ergänzt. § 2 Studienziel (1) Das Studium vermittelt berufliche Kompetenzen für Tätigkeitsfelder im Pflegemanagement. (2) Das Studium orientiert sich an der christlichen Weltanschauung und gibt den Studentinnen und Studenten die Chance ihr berufliches Handeln in ein fundiertes Wertesystem zu integrieren. Es fördert darüber hinaus die eigene christlich-weltanschauliche Orientierung der Studentinnen und Studenten und soll sie befähigen, hieraus ihr berufliches Handeln zu verantworten und sich im Sinne einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung zu entfalten. (3) Der Abschluss „Pflegemanagement‚ hat zum Ziel, die Studierenden zur Übernahme von Managementfunktionen und leitenden Positionen zu qualifizieren. Die Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, Aufgaben des Managements in Arbeitsbereichen der professionellen Pflege und des Gesundheitswesens selbständig, eigenverantwortlich und fachkundig wahrzunehmen. § 3 Qualifikationsvoraussetzungen Die Qualifikation wird nachgewiesen durch - die allgemeinen Qualifikations- und Immatrikulationsvoraussetzungen nach dem Bayerischen Hochschulgesetz für ein Studium an einer Fachhochschule in Bayern und - abgeschlossene Berufsausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in Hebamme/Entbindungspfleger oder in Bayern abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/-in Heilerziehungspfleger/-in oder - eine gleichwertige in einem anderen Land abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung.

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Studien- und Prüfungsordnung der

Katholischen Stiftungsfachhochschule München

Für den Bachelorstudiengang

Pflegemanagement

Stand: 09.10.2013

Katholische Stiftungsfachhochschule München

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“

1

Auf Grund von Art. 80 Abs. 1, 58 Abs. 1 Satz 1, 61 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 8 Satz 2 BayHSchG vom

23.05.2006 (GVBl S. 245) und § 6 Abs. 1 der Verfassung der Katholischen Stiftungsfachhochschule

München erlässt die Katholische Stiftungsfachhochschule München folgende Satzung:

ABSCHNITT I

Studienordnung

§ 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) der Katholischen Stiftungsfachhochschule München

regelt Qualifikationsvoraussetzungen, Studienziel, Studieninhalte sowie Studien- und

Prüfungsorganisation für den Bachelor-Studiengang Pflegemanagement.

(2) Die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17. Oktober 2001

(GVBl S. 686) und die Satzung zum praktischen Studiensemester der Katholischen

Stiftungsfachhochschule München vom 21.06.2012 gelten in der jeweils gültigen Fassung, soweit

diese Studien- und Prüfungsordnung keine abweichenden Regelungen trifft. Im Übrigen wird die

Rahmenprüfungsordnung durch die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung

ausgefüllt und ergänzt.

§ 2 Studienziel

(1) Das Studium vermittelt berufliche Kompetenzen für Tätigkeitsfelder im Pflegemanagement.

(2) Das Studium orientiert sich an der christlichen Weltanschauung und gibt den Studentinnen und

Studenten die Chance ihr berufliches Handeln in ein fundiertes Wertesystem zu integrieren.

Es fördert darüber hinaus die eigene christlich-weltanschauliche Orientierung der Studentinnen und

Studenten und soll sie befähigen, hieraus ihr berufliches Handeln zu verantworten und sich im

Sinne einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung zu entfalten.

(3) Der Abschluss „Pflegemanagement‚ hat zum Ziel, die Studierenden zur Übernahme von

Managementfunktionen und leitenden Positionen zu qualifizieren.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen in der Lage sein, Aufgaben des Managements in

Arbeitsbereichen der professionellen Pflege und des Gesundheitswesens selbständig,

eigenverantwortlich und fachkundig wahrzunehmen.

§ 3 Qualifikationsvoraussetzungen

Die Qualifikation wird nachgewiesen durch

- die allgemeinen Qualifikations- und Immatrikulationsvoraussetzungen nach dem Bayerischen

Hochschulgesetz für ein Studium an einer Fachhochschule in Bayern und

- abgeschlossene Berufsausbildung als

Gesundheits- und Krankenpfleger/-in

Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in

Hebamme/Entbindungspfleger

oder

in Bayern abgeschlossene Berufsausbildung als

Altenpfleger/-in

Heilerziehungspfleger/-in

oder

- eine gleichwertige in einem anderen Land abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung.

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Bei einer anderen als den oben aufgeführten, einschlägigen Berufsausbildungen im Gesundheitswesen

wird eine nach der Ausbildung erfolgte, mindestens 1-jährige Berufspraxis in einem einschlägigen Feld der

Pflege vorausgesetzt.

Art. 43 Abs.4 BayHSchG bleibt unberührt.

§ 4 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester, davon ist ein Semester das praktische Studiensemester.

(2) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte (vgl. Anlage 1):

Studienabschnitt I: 1. – 4. Semester

Studienabschnitt II: 5. Semester (praktisches Studiensemester)

Studienabschnitt III: 6. – 7. Semester

(3) Im ersten und zweiten Semester werden für Pflegemanagement und Pflegepädagogik gemeinsame

grundlegende Module studiert. Bis zum Ende des zweiten Semesters kann daher auf Antrag beim

Dekanat in den Bachelorstudiengang Pflegepädagogik gewechselt werden, soweit dort freie

Studienplatzkapazitäten sind. Ein Anspruch auf Bewilligung des Wechsels besteht nicht.

§ 5 SSttuuddiieenniinnhhaallttee

(1) Die Studieninhalte sind in die folgenden Studienbereiche (Studienfächer) gegliedert:

1. Pflege- und Gesundheitswissenschaften

2. Person und Wertorientierung

3. Gesundheits- und Sozialsysteme

4. Management

5. Bildung und Beratung

6. Projekte und Praktika

7. Bachelor-Abschlussarbeit

Den Studienbereichen sind Module zugeordnet.

(2) Die Studienbereiche, ihre jeweiligen Grundsatz- und Richtziele, die Module und inhaltliche

Modulbeschreibungen sind im Modulhandbuch zu dieser Studienordnung festgelegt.

(3) Zur Sicherstellung des Lehrangebotes erstellt der Fachbereichsrat einen Studienplan, aus dem sich

der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Er wird vom Fachbereichsrat beschlossen und

hochschulöffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt zu Beginn des Studienjahres, in

dem der Studienplan Anwendung findet.

Der Studienplan enthält insbesondere folgende Angaben und Regelungen:

1. Die zeitliche Aufteilung der SWS je Studienbereich, Modul und Semester,

2. die Lehrveranstaltungen, sowie die Form und Organisation von praxisbezogenen

Lehrveranstaltungen,

3. die von den Studenten/innen dieses Studienganges wählbaren Wahlpflichtangebote,

4. die Art der Modul-Prüfungsnachweise.

(4) 1Ein Anspruch darauf, dass sämtliche Lehrveranstaltungen, insbesondere die Wahlpflichtangebote,

tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. 2 Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, dass

Wahlpflichtangebote bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden.

§ 6 Praktisches Studiensemester

Das praktische Studiensemester ist ein von der Hochschule inhaltlich bestimmter und betreuter

Studienabschnitt. Dauer und zeitliche Lage, Ausbildungsziel und Inhalte des praktischen Studiensemesters

sowie Studieninhalte der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ergeben sich aus der

Modulbeschreibung sowie der Satzung zum Praktischen Studiensemester der Katholischen

Stiftungsfachhochschule München.

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ABSCHNITT II

Prüfungsordnung

§ 7 Prüfungsorgane

Für Aufgaben der Prüfungskommission ist für den Fachbereich Pflege die Prüfungskommission München

zuständig.

§ 8 Anrechnung

Über die Anrechnung entscheidet die Prüfungskommission der Abteilung München.

§ 9 Studien- und Prüfungsabschnitt I

Der Prüfungsabschnitt I ist durch die in Anlage 1 und 2 festgelegten Prüfungsleistungen in den - in

Studienabschnitt I abzuschließenden - Modulen definiert.

§ 10 EEiinnttrriitttt iinn ddeenn SSttuuddiieennaabbsscchhnniitttt IIII

(1) Zum Eintritt in den Studienabschnitt II (praktisches Studiensemester) ist berechtigt, wer die

Leistungen aus dem Studienabschnitt I erbracht hat.

(2) Soweit bei Eintritt in den Studienabschnitt II nicht mindestens 110 CP vorliegen, kann auf Antrag

bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in den Studienabschnitt II auch eingetreten

werden, wenn der/die Studentin glaubhaft macht, dass sie/er mindestens 110 CP bis zum

Abschluss des Studienabschnitts II erreicht haben wird.

(3) Das praktische Semester schließt mit einer Prüfung (Kolloquium) ab. Die Zulassung zur Prüfung

am Ende des praktischen Studiensemesters (Kolloquium) setzt neben der form- und fristgerechten

Anmeldung den Nachweis von mindestens 110 CP aus dem ersten Studienabschnitt, den Nachweis

über die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen, die Abgabe der geforderten

Berichte sowie die einer mit mindestens „mit Erfolg‚ bewerteten Beurteilung der

Ausbildungsstelle voraus.

(4) Über den abgeschlossenen Studienabschnitt II und die damit erworbenen Credit Points (CP) wird

auf Antrag beim Prüfungsamt eine Bescheinigung ausgestellt. Das Prüfungsamt kann auf Antrag

auch über einzelne Prüfungsleistungen (Nachweis über die Teilnahme an den praxisbegleitenden

Lehrveranstaltungen, die Abgabe der geforderten Berichte, die Beurteilung der Praxisstelle, die

mindestens ausreichende Leistungen bestätigt, Prüfung über das praktische Studienjahr

(Kolloquium) ) eine Bescheinigung erstellen.

§ 11 Eintritt in den Studienabschnitt III

(1) Zum Eintritt in den Studienabschnitt III ist berechtigt, wer die Leistungen aus den

Studienabschnitten I und II erbracht hat

(2) 1Auf Antrag bei dem/ der Vorsitzenden der Prüfungskommission kann der Eintritt in den

Studienabschnitt III auch erfolgen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

Nachweis von mindestens 120 CP aus dem ersten Studienabschnitt;

Nachweis der Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen;

Abgabe der geforderten Berichte;

Vorlage einer als mindestens „mit Erfolg‚ bewerteten Beurteilung der Praxisstelle. 2 Hierzu ist dem Antrag eine Bescheinigung nach § 10 Absatz 3 Satz 2 beizufügen.

(3) 1Im Falle des Absatzes 2 kann die Prüfung für das praktische Studiensemester (Kolloquium)

ebenfalls auf Antrag bei der/ dem Vorsitzenden der Prüfungskommission in den

Studienabschnitt III verlegt werden. 2 Auf Antrag bei der Prüfungskommission kann die Prüfung

für das praktische Studiensemester (Kolloquium) bis zur Anmeldung der Bachelor-Prüfung

nachgeholt werden.3Der Antrag soll alle aus Sicht der Studentin/ des Studenten bestehenden

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Gründe für die beantragte Verlegung des Kolloquiums enthalten. 4 Der Antrag ist mit dem Antrag

nach Absatz 2 zu verbinden.

(4) 1Die Prüfungskommission trifft unter Berücksichtigung der dargelegten Gründe eine

Einzelfallentscheidung über die Anträge nach Absatz 2 und 3 und erteilt schriftlich die Zulassung

in den Studienabschnitt III sowie die Verlegung des Kolloquiums in den Studienabschnitt III. 2 Ein

Anspruch auf eine Zulassung nach Absatz 2 und eine Verlegung des Kolloquiums nach Absatz 3

besteht nicht.

§ 12 Prüfungsabschnitt II

Bachelor-Prüfung

(1) Der Prüfungsabschnitt II ist durch die festgelegten Prüfungsleistungen in den Studienabschnitten II

und III abzuschließenden Modulen definiert.

(2) Die Bachelor-Prüfung setzt sich zusammen aus den erworbenen Prüfungsleistungen des jeweiligen

Studienbereiches und seiner Module der Studienabschnitte I bis III.

(3) Prüfungsfächer sind die Studienbereiche 1 - 7 und der Wahlpflichtbereich. In den Prüfungsfächern

sind grundsätzlich alle Prüfungsarten nach § 14 dieser Prüfungsordnung möglich. Näheres regelt

der Studienplan i.S. d. § 5 Abs. 5 dieser StuPO.

(4) Die Gesamtprüfungsnote wird ermittelt aus der einfachen (1) Note in den Prüfungsfächern der Stu-

dienbereiche 1, 2, 3, 4 und 5, aus der eineinhalbfachen (1,5) Gewichtung der Note der Prüfungsfä-

cher der Studienbereiche 6 und 7.

(5) Über die bestandene Bachelor-Prüfung wird ein Zeugnis (Anlage 3) und ein Diploma Supplement

(Anlage 4) ausgestellt.

§ 13 Bachelorarbeit

(1) 1Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt vier Monate von der Anmeldung der

Bachelorarbeit bis zur Abgabe. 2 Die Genehmigung des Themas der Bachelorarbeit kann frühestens

mit Eintritt in den Studienabschnitt III erfolgen.

(2) 1Auf Antrag kann die Prüfungskommission aus Gründen des § 8 Absatz 4 der

Rahmenprüfungsordnung die Abgabefrist um einen Monat verlängern. 2Bei Nichteinhaltung der

Abgabefrist wird die Bachelorarbeit mit der Note „nicht ausreichend‚ bewertet.

§ 14 Prüfungsarten und Bearbeitungszeiten

(1) Für die Durchführung von Prüfungen können unterschiedliche Prüfungsarten festgelegt werden.

Prüfungsleistungen werden erbracht insbesondere durch:

- Mündliche Prüfungen (15 Minuten/Person)

- Klausuren (1 Std./Modul)

- Hausarbeiten (schriftliche Ausarbeitung eines Themas, Bearbeitungsumfang: maximal 20

Seiten, Bearbeitungszeit: längstens ab Ausgabe bis zwei Wochen vor Ende des jeweiligen

Semesters; Termine werden von dem jeweiligen Lehrenden der Lehrveranstaltung zu

Semesterbeginn bekannt gegeben),

- Referate (maximal 45 Minuten mündlicher Vortrag inklusive schriftlicher Ausarbeitung)

- Seminargestaltung plus Präsentation (inhaltliche Gestaltung einer Seminareinheit, wobei in der

entsprechenden Seminareinheit eine mindestens 20minütige Präsentation gehalten werden

muss)

- Präsentation

- Projektbericht (Vorstellung eines im Rahmen der Lehrveranstaltung

durchgeführten Projekts in einer Lehrveranstaltungsstunde mit Abgabe einer schriftlichen

Ausarbeitung zum Projekt (Projektbericht), Bearbeitungsumfang maximal 20 Seiten)

- Planspiel (Auswertung des Spielverlaufes, Reflexion der Spielstrategien und Dokumentation des

Kompetenzgewinnes)

- Falldarstellung (exemplarisches Lernen an Situationen aus der beruflichen Praxis, die durch die

Studierenden eingebracht werden)

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(2) Die Module schließen mit einer der im Folgenden aufgeführten Prüfungen ab:

1. Semester

1.1 Pflegewissenschaft Hausarbeit

2.1 Grundlagen der Anthropologie und Philosophie (für Pflege)

Klausur

2.2 Person und Persönlichkeit Klausur/Mündliche Prüfung

3.1 Gesundheits- und Sozialpolitik Klausur/Mündliche Prüfung

4.1 Organisation und Qualitätsmanagement

Klausur

5.1 Grundlagen der Pädagogik Klausur

2. Semester

1.2 Handlungsgrundlagen und Handlungskonzepte

Klausur/Mündliche Prüfung

1.3 Gesundheit und Krankheit Klausur

2.3 Berufsethik und Berufspolitik in der Pflege

Klausur

4.2 Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen

Klausur/Mündliche Prüfung

4.3 Personalmanagement Klausur/Mündliche Prüfung

5.2 Kommunikation Mündliche Prüfung

3. Semester

1.4 Pflegeforschung Klausur/Projektbericht

2.4 Sterbe- und Trauerbegleitung Referat/Präsentation/Seminargestaltung/ Hausarbeit/Mündliche Prüfung

3.2 Sozialleistungen Klausur

4.4 Finanzmanagement, Informations- und Kommunikationstechnologien

Klausur/Projektbericht

4.5 Konzepte und Instrumente der Unternehmensführung

Seminargestaltung/Präsentation

4.6 Management der Gesundheitsversorgung

Klausur

4. Semester

1.5 Klinische Pflegeforschung Klausur/Projektbericht

2.5 Pflegephänomene in interdisziplinärer Perspektive

Referat/Präsentation/ Hausarbeit/ Seminargestaltung

3.3 Versorgungsstrukturen der Sozial- und Gesundheitssysteme

Klausur/Mündliche Prüfung

4.7 Organisations- und Teamentwicklung Seminargestaltung/Präsentation

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4.8 Werteorientiertes Management Klausur

6.1 Mikro- und makroökonomische Strukturen

Projektbericht

5. Semester

6.2 Arbeitsfelder und Funktionsbereiche des Pflegemanagements (Praxisbegleitende Lehrveranstaltung)

Bericht/Kolloquium

6. Semester

1.6 Aktuelle und internationale Entwicklungen in der Pflegewissenschaft

Seminargestaltung/Präsentation/Hausarbeit

1.7 Gerontologie und Pflege Seminargestaltung/Referat

4.9 Finanzmanagement und Controlling Klausur

4.10 Ausgewählte Themen des Managements

Seminargestaltung

6.3 Interdisziplinäres Planspiel Planspiel/Bericht/Hausarbeit

6.4 Personalmanagement Projektbericht/Präsentation

7. Semester

1.8 Palliative Care (W) Klausur

1.9 Gestaltungskompetenzen in Gesundheits- und Sozialberufen (W)

Präsentation

1.10 Gesundheitsförderung (W) Präsentation

4.11 Management der Leistungsprozesse Klausur

4.12 Strategisches Management Klausur/Mündliche Prüfung

5.3 Beratung und Anleitung (W) Präsentation/Falldarstellung

6.5 Ethik und Ökonomie Präsentation/Projektbericht

7.1 Bachelorarbeit, Bachelorkolloquium

§ 15 Zeitliche Lage der Prüfungen

Die zeitliche Lage der Prüfungen ergibt sich aus den Lehrveranstaltungen in den Modulen der

Studienabschnitte I, II und III. Der Prüfungszeitraum ist spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn, die

Prüfungstermine sind für die einzelnen Prüfungsleistungen mindestens 14 Tage vor dem

Prüfungszeitraum hochschulöffentlich bekannt zu geben.

§ 16 Zulassung zur Prüfung

Konnte die Kandidatin/der Kandidat einzelne Zulassungsvoraussetzungen aus Gründen, die sie/er nicht zu

vertreten hat, nicht erfüllen und wäre die Nichtzulassung eine besondere Härte, so kann die

Vorsitzende/der Vorsitzende der Prüfungskommission auf Antrag die Zulassung aussprechen.

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§ 17 Wiederholung von Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen können grundsätzlich einmal wiederholt werden. Von den für das Bestehen des

Bachelors erforderlichen Prüfungen ist bei vier Prüfungen auf Antrag bei der Prüfungskommission eine

zweite Wiederholung möglich. Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Bei der

Wiederholung ist ein neues Thema zu bearbeiten.

§ 18 AAkkaaddeemmiisscchheerr GGrraadd

(1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad „Bachelor

of Arts (B.A.)‚ in Pflegemanagement verliehen.

(2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in Anlage 3

ausgestellt.

§ 20 Inkrafttreten

(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 01.10.2014 in Kraft und gilt für die ab

dem 01.10.2014 neu im Studiengang Pflegemanagement beginnenden Studierenden.

(2) Studierende, die zum 01.10.2014 noch nach der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung für den

integrierten Studiengang Pflegemanagement und Pflegepädagogik studieren, beenden ihr

Studium nach der für diesen integrierten Studiengang geltenden Ordnung.

München,

Prof. Dr. Egon Endres

Präsident

Ausfertigungsvermerk

Diese Satzung wird auf Grund des Beschlusses des Senats der Katholischen Stiftungsfachhochschule München vom

und

der Genehmigung des Stiftungsrates der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten

für Sozialberufe in Bayern‚ vom 08.11.2013

und

des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft Forschung und Kunst (Schreiben vom ,

Az.: )

ausgefertigt und veröffentlicht.

München,

Prof. Dr. Egon Endres

Präsident

Die Satzung wurde am ausgefertigt und am in den Abteilungen München und

Benediktbeuern niedergelegt. Die Bekanntgabe der Niederlegung erfolgt durch Anschlag in den Aushängekasten

sowie durch Veröffentlichung auf der homepage der Hochschule (www.ksfh.de).

Tag der Bekanntgabe ist der .

München,

Prof. Dr. Egon Endres

Präsident

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Anlage 1: Modulplan

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Modulübersicht Bachelor-Studiengang Pflegemanagement (Stand 28.11.2013)

1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt 3. Studienabschnitt

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester

1.1 Pflegewissenschaft

(5 CP / 4 SWS)

1.2 Handlungs-

grundlagen und

Handlungskonzepte

(5 CP / 4 SWS)

1.4 Pflegeforschung

(5 CP / 4 SWS)

1.5 Klinische

Pflegeforschung

(5 CP / 4 SWS)

1.6 Aktuelle und inter-

nationale Entwicklungen

in der Pflegewissenschaft

(5 CP / 4 SWS)

1.8 Palliative Care

(5 CP / 4 SWS) WP

2.1 Grundlagen der

Anthropologie und

Philosophie (für

Pflege)

(5 CP / 4 SWS)

1.3 Gesundheit und

Krankheit

(5 CP / 4 SWS)

2.4 Sterbe- und

Trauerbegleitung

(5 CP / 4 SWS)

2.5 Pflegephänomene in

interdisziplinärer

Perspektive

(5 CP / 6 SWS)

1.7 Gerontologie und

Pflege

(5 CP / 4 SWS)

1.9 Gestaltungskompetenzen

in Gesundheits- und

Sozialberufen

(5 CP / 4 SWS) WP

2.2 Person und

Persönlichkeit

(5 CP / 4 SWS)

2.3 Berufsethik und

Berufspolitik in der

Pflege

(5 CP / 4 SWS)

3.2 Sozialleistungen

(5 CP / 4 SWS)

3.3 Versorgungsstrukturen

der Sozial- und

Gesundheitssysteme

(5 CP / 4 SWS)

Praxissemester

4.9 Finanzmanagement

und Controlling

(5 CP / 4 SWS)

1.10 Gesundheitsförderung

(5 CP / 4 SWS) WP

3.1 Gesundheits- und

Sozialpolitik

(5 CP / 4 SWS)

4.2 Betriebswirtschaft-

liche und rechtliche

Grundlagen

(5 CP / 4 SWS)

4.4 Finanzmanagement,

Informations- und

Kommunikations-

technologien

(5 CP / 4 SWS)

4.7 Organisations- und

Teamentwicklung

(5 CP / 4 SWS)

6.2 Arbeitsfelder und

Funktionsbereiche

des Pflege-

managements

(Praxisbegleitende

Lehrveranstaltung)

(30 CP / 4 SWS)

4.10 Ausgewählte Themen

des Managements

(5 CP / 4 SWS)

4.11 Management der

Leistungsprozesse

(5 CP / 4 SWS)

4.1 Organisation und

Qualitäts-

management

(5 CP / 6 SWS)

4.3 Personal-

management

(5 CP / 4 SWS)

4.5 Konzepte und

Instrumente der

Unternehmens-

führung

(5 CP / 4 SWS)

4.8 Werteorientiertes

Management

(5 CP / 6 SWS)

6.3 Interdisziplinäres

Planspiel

(5 CP / 4 SWS)

4.12 Strategisches Management

(5 CP / 4 SWS)

5.1 Grundlagen der

Pädagogik

(5 CP / 4 SWS)

5.2 Kommunikation

(5 CP / 4 SWS)

4.6 Management der

Gesundheits-

versorgung

(5 CP / 4 SWS)

6.1 Mikro- und

makroökonomische

Strukturen

(5 CP / 4 SWS)

6.4 Personalmanagement

(5 CP / 4 SWS)

5.3 Beratung und Anleitung

(5 CP / 4 SWS) WP

6.5 Ethik und Ökonomie

(5 CP / 4 SWS)

7.1 Bachelorarbeit,

Bachelorkolloquium

(10 CP)

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Anlage 2:Urkunde

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Bachelorurkunde

<Anrede> <Vorname, Nachname>

geboren am<Datum> in <Ort>

hat die Bachelorprüfung im Fachhochschulstudiengang

Bachelor Pflegemanagement bestanden.

<Anrede> <Vorname> <Nachname>

wird hiermit der akademische Grad

Bachelor of Arts (B.A.)

verliehen.

München, <Datum>

<Titel> <Vorname> <Name>

Präsident/in

<Titel> <Vorname> <Name>

Dekan/in Fachbereich Pflege

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts

„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern‚

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Anlage 3:Zeugnis

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1

Zeugnis über die Bachelorprüfung

Herr/Frau <Vorname> <Nachname>

geboren am <Datum> in <Ort>

hat nach ordnungsgemäßem Studium an der

Katholischen Stiftungsfachhochschule München

die Bachelorprüfung im Studiengang

Pflegemanagement

bestanden.

Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern wurden wie folgt beurteilt:

Studienbereich 1: Note Credit Points (CP)

Pflege- und Gesundheitswissenschaften

Pflegewissenschaft <Note> <CP>

Handlungsgrundlagen und Handlungskonzepte <Note> <CP>

Gesundheit und Krankheit <Note> <CP>

Pflegeforschung <Note> <CP>

Klinische Pflegeforschung <Note> <CP>

Aktuelle und internationale Entwicklungen in der

Pflegewissenschaft

<Note> <CP>

Gerontologie und Pflege <Note> <CP>

Palliative Care <Note> <CP>

Gestaltungskompetenzen in Gesundheits- und

Sozialberufen

<Note> <CP>

Gesundheitsförderung <Note> <CP>

Studienbereich 2:

Person und Wertorientierung

Grundlagen der Anthropologie und Philosophie (für

Pflege)

<Note> <CP>

Person und Persönlichkeit <Note> <CP>

Berufsethik und Berufspolitik in der Pflege <Note> <CP>

Sterbe- und Trauerbegleitung <Note> <CP>

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts

„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern‚

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Studien- und Prüfungsordnung des

Bachelorstudiengangs Pflegemanagement

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Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“

2

Pflegephänomene in interdisziplinärer Perspektive <Note> <CP>

Studienbereich 3:

Gesundheits- und Sozialsysteme

Gesundheits- und Sozialpolitik <Note> <CP>

Sozialleistungen <Note> <CP>

Versorgungsstrukturen der Sozial- und

Gesundheitssysteme

<Note> <CP>

Studienbereich 4:

Management

Organisations- und Qualitätsmanagement <Note> <CP>

Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen <Note> <CP>

Personalmanagement <Note> <CP>

Finanzmanagement, Informations- und

Kommunikationstechnologien

<Note> <CP>

Konzepte und Instrumente der Unternehmensführung <Note> <CP>

Management der Gesundheitsversorgung <Note> <CP>

Organisations- und Teamentwicklung <Note> <CP>

Werteorientiertes Management <Note> <CP>

Finanzmanagement und Controlling <Note> <CP>

Ausgewählte Themen des Managements <Note> <CP>

Management der Leistungsprozesse <Note> <CP>

Strategisches Management <Note> <CP>

Studienbereich5:

Bildung und Beratung

Grundlagen der Pädagogik <Note> <CP>

Kommunikation <Note> <CP>

Beratung und Anleitung <Note> <CP>

Studienbereich 6:

Projekte und Praktika

Mikro- und makroökonomische Strukturen <Note> <CP>

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Studien- und Prüfungsordnung des

Bachelorstudiengangs Pflegemanagement

Stand: 09.10.2013

Katholische Stiftungsfachhochschule München

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern“

3

Praktisches Semester – Arbeitsfelder und

Funktionsbereiche des Pflegemanagements

(Praxisbegleitende Lehrveranstaltung)

<Note> <CP>

Interdisziplinäres Planspiel <Note> <CP>

Personalmanagement <Note> <CP>

Ethik und Ökonomie <Note> <CP>

Studienbereich 7:

Bachelorarbeit (inkl. Bachelorkolloquium) <Note> <CP>

Thema:

<Anrede> <Vorname> <Nachname> hat in der Bachelorprüfung die Gesamtnote <Note> erreicht.

Insgesamt wurden mit Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Arts‚ 210 CP erworben.

München, <Datum>

<Titel> <Vorname> <Name>

Präsident/in

<Titel> <Vorname> <Name>

Vorsitzende/r der Prüfungskommission

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Anlage 4:Diploma Supplement

Katholische Stiftungsfachhochschule München

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1

Diploma Supplement 1. Angaben zur Person 1. Personal Details

1.1 Familienname <Name> 1.1 Family Name

1.2 Vorname <Vorname> 1.2 First Name

1.3 Geburtsdatum

Geburtsort

Geburtsland

<Datum>

<Ort>

<Land>

1.3 Date

Place

Country of Birth

1.4 Immatrikulationsnummer <Matrikelnummer> 1.4 Student ID Number

2. Angaben zur Qualifikation 2. Qualification

2.1 Bezeichnung der Qualifikation und

vollständiger verliehener Titel mit offizieller

Abkürzung (in der Originalsprache)

Bachelor of Arts (B.A.)

2.1 Name of Qualification and Title Conferred

(official full and abbreviated versions in

original language)

Bachelor of Arts (B.A.)

2.2 Hauptstudienfächer der Qualifikation

Pflegemanagement

2.2 Main Field(s) of Study

Management of Nursing

2.3 Name und Status der Institution, die den

Bachelor verliehen hat (in der

Originalsprache)

Katholische Stiftungsfachhochschule

München (gegründet 1971)

Fachbereich Pflege

genehmigt durch das Bayerische

Staatsministerium für Wissenschaft

2.3 Institution awarding the Qualification (in

original language)

Katholische Stiftungsfachhochschule

München (founded 1971)

Department of Nursing

Status der Institution

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung

öffentlichen Rechts »Katholische

Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern«

Status of the Institution

University of Applied Science, a Non State

Institution, funded by the Catholic Church

according to public law

2.4 Name und Status der Institution, die den

Studiengang durchgeführt hat: siehe 2.3

2.4 Institution Administering the degree (in

original language): see 2.3

2.5 Im Unterricht/in der Prüfung verwendete

Sprachen

Deutsch

2.6 Language(s) of Instruction/Examination

German

3. Angaben zum Niveau des Masters 3. Level of Qualification

3.1 Niveau der Qualifikation (Einordnung

in die spezielle Qualifikationsstruktur des

nationalen Bildungssystems; Angabe des

ISCED Codes)

ISCED Code 5A

Grundständiges Studium,

1. Hochschulabschluss, abgeschlossen mit

einer Bachelorarbeit

3.1 Level

ISCED Code 5A

Undergraduate /first degree

first undergraduate degree with dissertation

3.2 Studienzeit (Anzahl Semester; Anzahl credits

ECTS)

Neun Semester – 210 ECTS

3.2 Official Length of Program of Study

Nine Semesters – 210 ECTS

3.3 Zulassungsbedingungen Fachhochschulreife 3.3 Entry Requirements

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts

„Katholische Bildungsstätten für Sozialberufe in Bayern‚

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Studien- und Prüfungsordnung des

Bachelorstudiengangs Pflegemanagement

Stand: 09.10.2013

Katholische Stiftungsfachhochschule München

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und abgeschlossene Berufsausbildung als

„Gesundheits- und Krankenpfleger/-in‚,

„Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in‚,

„Hebamme/Entbindungspfleger‚,

„Altenpfleger/-in‚oder

„Heilerziehungspfleger/in‚

certificate of access to higher education (A-

level or equivalent) and completed

professional education as‚registered

(hospital) nurse‛, ‚registered (hospital) nurse

for children‛, ‚male/female midwife‛, ‚elderly

care nurse‛or ‚health care assistant‛

4. Inhalte des Studiengangs und erreichte

Ergebnisse

4. Details of Modules and Assessment

4.1 Studienart

Vollzeit 7. Semester

4.1 Type of Study

Full time 7 semesters

4.2 Anforderungen des Studienganges 4.2 Requirements

4.2.1 Studienbereiche 4.2.1 Obligatory Modules

1. Pflege- und Gesundheitswissenschaften

2. Person und Wertorientierung

3. Gesundheits- und Sozialsysteme

4. Management

5. Bildung und Beratung

6. Projekte und Praktika

7. Bachelorarbeit (Abschlussarbeit)

1. Nursing and Health Science

2. The person itself and value orientation

3. Health Care and social Systems

4. Management

5. Education and Counseling

6. Projects and Practices

7. Bachelor Dissertation

4.2.2 Wahlfächer

sind in 4.2.1 integriert

4.2.2 Electives

are integrated into 4.2.1

4.2.3 Bachelor-Arbeit mit Abschlussmodul

“wissenschaftliches Arbeiten”

10 Credit Points

4.2.3 Bachelor Thesis combined with closing

module “scientific working”

10 Credit Points

4.3 Einzelheiten zum Studiengang und den

erzielten Noten

vgl. Studien- und Prüfungsordnung

und Modulbeschreibungen

4.3 Details of Program of Study

see study examination regulations and code

of practice

4.4 Notenskala

1,0; 1,3 = sehr gut

1,7; 2,0; 2,3 = gut

2,7; 3,0; 3,3 = befriedigend

4 = ausreichend

4.4 Grading Scheme

1,0; 1,3 = very good

1,7; 2,0; 2,3 = good

2,7; 3,0; 3,3 = satisfactory

4 = sufficient

4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation

1,0 - 1,2 mit Auszeichnung bestanden

1,3 – 1,5 sehr gut bestanden

1,6 – 2,5 gut bestanden

2,6 – 3,5 befriedigend bestanden

3,6 – 4,0 ausreichend bestanden

4.5 Overall Classification

1,0 – 1,2 passed with distinction

1,3 – 1,5 passed with excellence

1,6 – 2,5 passed above average

2,6 – 3,5 passed satisfactorily

3,6 – 4,0 passed

5. Funktion der Qualifikation 5. Status of the Qualification

5.1 Zugangsberechtigung zu weiterführenden

Studien

Der erfolgreiche Abschluss des

Fachhochschul-Bachelorstudienganges

Bachelor of Arts Pflegemanagement

berechtigt zu einem Masterstudiengang.

5.1 Access to Further Study

The successful completion of the B.A. degree

in Management of Nursing is the

requirement for starting a Master’s degree.

5.2 Berechtigung zur Ausübung eines

reglementierten Berufes

Der Abschluss Bachelor of Arts B.A.

Pflegemanagement erlaubt den

Absolventinnen und Absolventen den Titel

‚Bachelor of Arts (B.A.)’ zu tragen.

5.2 Professional Status

The completion of the Bachelor degree in

Management of Nursing B.A. entitles the

degree holder to the legally protected title

‘Bachelor of Arts (B.A.)’.

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Studien- und Prüfungsordnung des

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Stand: 09.10.2013

Katholische Stiftungsfachhochschule München

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6. Sonstige Angaben 6. Additional Information

6.1. Im Rahmen vom Erasmus-Programm

erbrachte Leistungen:

<Universität, Stadt, Land>

<Zeitraum>

6.1. Efforts in the context of the Erasmus

program:

<Modultitel, CP>

<Modultitel, CP>

6.2. Interne zusätzlich erbrachte Leistungen:

<Modultitel, CP>

6.2 Internal additional Efforts:

See left

6.3 Informationsquellen für weitere

Angaben

Fachhochschule: www.ksfh.de

Bachelor-Studiengang Pflegemanagement

www.ksfh.de Pflegemanagement

6.3 Further Sources of Information

About the University: www.ksfh.de

About the program:

www.ksfh.de Management of Nursing

(Pflegemanagement)

7. Beurkundung 7. Certification

Dieses Diploma Supplement bezieht sich

auf folgende Dokumente:

Urkunde über die Verleihung des

Bachelorgrades mit Datum

Prüfungszeugnis mit Noten und Datum

This diploma supplement relates to the following

documents:

Certificate of the Bachelor Degree including the

date of completion

Official transcript with date and grades

7.1 Datum

7.1 date

7.2 Unterschrift / Name und

Titel in Druckschrift

7.2 signature / name and title

in typed print

<Titel> <Vorname> <Name>

7.3 Position der

bescheinigenden Person

Präsident/in 7.3 certifying authority

7.4 Amtlicher Stempel

7.4 official seal