Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

24
Studierendenvertretung Übersetzen und Dolmetschen hp://uedo.oehunigraz.at/ [email protected] Studienleitfaden 2014/15 DOLMETSCHEN Masterstudium Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft Merangasse 70/I, 8010 Graz hp://translaonswissenschaſt.uni-graz.at/

description

Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

Transcript of Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

Page 1: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

Studierendenvertretung Übersetzen und Dolmetschenhttp://uedo.oehunigraz.at/

[email protected]

Studienleitfaden 2014/15

DOLMETSCHENMasterstudium

Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft Merangasse 70/I, 8010 Graz

http://translationswissenschaft.uni-graz.at/

Page 2: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

2

IMPRESSUM

Studienleitfaden Dolmetschen – Studienjahr 2014/15Herausgeberin, Medieninhaberin und für den Inhalt verantwortlich:HochschülerInnenschaft a. d. Universität Graz, Studienvertretung Übersetzen und DolmetschenSchubertstrasse 6a, A-8010 Graz

Text: Melanie GecklLayout: Sonja Haunschmid

Für die abgedruckten Inhalte wird trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Haftung übernommen.

Druck: ÖH Service-CenterGraz, August 2014Änderungen und Druckfehler vorbehalten.

Hinweis:Diesen Leitfaden gibt es auch als pdf-Version im Internet:http://uedo.oehunigraz.at/downloads

Page 3: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

3

Vorwort 41. Studienvertretung und ÖH 5 1.1 Studienvertretung Übersetzen & Dolmetschen 5 1.2 Kontakt zur StV 5 1.3 Beratungsangebot der ÖH 62. Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft 7 2.1 Vorstellung des ITAT 7 2.2 ITAT-Mailingliste 73. Masterstudium Dolmetschen 8 3.1 Gegenstand des Studiums 8 3.2 Wählbare Sprachen 9 3.3 Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt 10 3.4 Akademischer Grad 104. Dolmetsch-Schwerpunktsetzungen 115. Anmeldung an der Universität 14 5.1 Erstmalige Zulassung an der Uni Graz 14 5.2 Konsekutives Masterstudium an der Uni Graz 14 5.3 Nicht-konsekutives Masterstudium an der Uni Graz 146. Zulassungsbestimmungen 15 6.1 Erforderliche Sprachkenntnisse 15 6.2 Sprachprüfungen 157. Aufbau des Studiums 16 7.1 Musterstudienverlauf 16 7.2 Freie Wahlfächer 198. Auslandspraxis und Auslandsstudium 20 8.1 Facheinschlägige Auslandspraxis: 20 8.2 Auslandsstudium 20 8.3 Freiwillige Auslandspraxis 219. Fachprüfungen 2110. Masterarbeit und Masterprüfung 2211. Allgemeine Informationen zum Institut 23

INHALTSVERZEICHNIS

Page 4: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

4

Hallo!

Dieser Leitfaden soll dir dabei helfen, dir einen Überblick über das Masterstudium Dol-metschen am Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft in Graz zu verschaffen.

Egal, ob du noch auf der Suche nach dem richtigen Studium bist oder dich bereits für dieses Studium entschieden hast – wir haben für dich hier die wichtigsten Infos rund um Lehrveranstaltungen, Prüfungen, Fristen und Voraussetzungen zusammengefasst, um dir einen reibungslosen Uni-Start zu ermöglichen. Darüber hinaus soll dieser Leitfaden auch Studierenden, die schon mitten im Bachelorstudium sind, als Nachschlagewerk zu Themen wie Auslandssemester, Fachprüfungen und Anrechnungen dienen. Für ge-nauere Informationen und rechtliche Grundlagen empfehlen wir, dass du dir auch den aktuellen Studienplan (Curriculum) durchliest, der auf der Webseite der Universität und der Instituts-Webseite herunterzuladen ist.

Neben den Leitfäden zu den einzelnen Studienrichtungen gibt es von der ÖH noch zahl-reiche andere Leitfäden zu Themen wie „Erste Schritte an der Uni“, „Wohnen“ oder„Studieren im Ausland“. Diese kannst du dir in gedruckter Form auf der ÖH abholen oder auf der ÖH-Website herunterladen.

Wir wünschen euch viel Spaß beim Lesen!Eure Studienvertretung Übersetzen und Dolmetschen

VORWORT

Page 5: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

5

1.1 STUDIENVERTRETUNG ÜBERSETZEN & DOLMETSCHEN

Für jedes Studium an der Universität gibt es eine Studienvertretung (StV), die sichehrenamtlich für die Interessen und Rechte ihrer StudienkollegInnen einsetzt. Die Stu-dienvertretungen (StV) sind ein Teil der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH), der offiziellen Interessensvertretung der Studierenden an den österreichischen Univer-sitäten.

Wir – die ‘Studienvertretung Übersetzen und Dolmetschen‘ – vertreten alle Bachelor- und Master-Studierenden am Institut für theoretische und angewandte Translations-wissenschaft (ITAT) in Graz. Wir setzen uns aus fünf gewählten MandatarInnen, die alle zwei Jahre im Rahmen der ÖH-Wahl von euch gewählt werden, sowie freiwilligen Mitar-beiterInnen zusammen. Unsere Motivation ist es, den Studierenden am ITAT zu helfen, Erfahrungen zu sammeln und ein bisschen Schwung in den Uni-Alltag zu bringen. Bei folgenden Anliegen kannst du dich an uns wenden:

• Fragen zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen • Auskunft zu Curriculum und Studienrecht • Probleme mit Familienbeihilfe, Studienbeihilfe etc. • Vermittlung bei Problemen mit Lehrenden • Hilfe rund um Studium und Uni

1.2. KONTAKT

Ihr könnt euch jederzeit an uns wenden, entweder persönlich bei unserer Sprechstunde oder per E-Mail.

SPRECHSTUNDEUnsere Sprechstunde findet einmal wöchentlich in unserem StV-Raum am ITAT (Raum 0033-01-0202, 1. Obergeschoss, Merangasse 70, 8010 Graz) statt. Die aktuellen Termine findet ihr auf unserer Website oder im Aushang.

E-MAIL-BERATUNGBei Fragen, Anliegen oder Problemen sind wir jederzeit per E-Mail erreichbar, und zwar unter: [email protected]

WEBSITEAuf unserer StV-Website findet ihr aktuelle Infos zu Veranstaltungen, Terminen und Sprechstunden sowie unsere FAQs und Leitfäden: http://uedo.oehunigraz.at/

1. STUDIENVERTRETUNG UND ÖH

Page 6: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

6

FACEBOOKUm den Studierenden am ITAT die Kommunikation zu erleichtern, haben wir eine Face-book-Gruppe mit dem Namen „ITAT Graz“ gegründet. Ihr findet sie unter: https://www.facebook.com/groups/itatgraz/

VERANSTALTUNGENWir organisieren regelmäßig Stammtische, Spieleabende und andere Veranstaltungen für Studierende am ITAT. Aktuelle Infos dazu bekommst du auf unserer Website und auf Facebook!

MITARBEITEN?Hast du auch Interesse an der Mitarbeit in der StV? Dann komm einfach bei uns vorbei oder schreib uns eine E-Mail! Die Mitarbeit in der StV ist eine tolle Gelegenheit, dein Institut und deine StudienkollegInnen besser kennenzulernen und schon während des Studiums Erfahrungen rund um Teamarbeit, Beratung und Organisation zu sammeln.

1.3 BERATUNGSANGEBOTE DER ÖH

Abgesehen von den einzelnen Studienvertretungen gibt es auf der ÖH Uni Graz auch weitere Einrichtungen, die dir bei bestimmten Problemen rund um‘s Studium helfen können, unter anderem:

Referat für Bildungspolitik:http://bipol.oehunigraz.at/ • Studienrechtliche Fragen • Zugangsbeschränkungen • Prüfungsantritte • Studienbeitrag • Beurlaubung • etc.

Sozialreferat:http://soziales.oehunigraz.at/ • Studienbeihilfe und Stipendium • Familienbeihilfe • Wohnbeihilfe • Sozialtopf und Sozialfond der ÖH • Mensabeihilfe • Arbeitsrechtliche Fragen

Page 7: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

7

2.1 VORSTELLUNG DES ITAT

Das Institut für theoretische und angewandte Translationswissenschaft (ITAT) der Universität Graz befasst sich in Lehre und Forschung mit Translation, also dem Dolmetschen und Übersetzen in all seinen Formen.

Folgende Studien werden am ITAT angeboten:

• Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation• Bachelorstudium Deutsch und Transkulturelle Kommunikation (in Kooperation mit dem Institut für Germanistik)• Masterstudium Übersetzen• Masterstudium Dolmetschen mit folgenden Schwerpunkten - Konferenzdolmetschen - Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen - Gebärdensprachdolmetschen - Dolmetschen und Übersetzen (mit einer Fremdsprache)• Joint-Degree Masterstudium Übersetzen (Ljubljana-Graz)• Joint-Degree Masterstudium Dolmetschen (Ljubljana-Graz)• Doktoratsstudium

2.2 ITAT-MAILINGLISTE

Um Informationen für Studierende und Lehrende des ITAT einfach und schnell zu verbreiten, wurde eine Mailingliste eingerichtet. Dort regelmäßig Infos zu aktuellen Terminen und Veranstalungen am ITAT, zum Studium, Praktika, Auslandsaufenthalte etc. verschickt.

Um E-Mails von der Mailingliste zu erhalten, musst du dich mit deiner Uni-Adresse hier dafür anmelden: http://list.uni-graz.at/mailman/listinfo/translation

2. INSTITUT FÜR THEORETISCHE UND ANGEWANDTE TRANSLATIONSWISSENSCHAFT

Page 8: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

8

3. 1 GEGENSTAND DES STUDIUMS

Aufgrund des Wandels der gesellschaftlichen und technologischen Bedingungen der transkulturellen Kommunikation ist das Dolmetschen zu einer hochkomplexen Aktivität in einer Reihe von unterschiedlichen Settings geworden.

Das Masterstudium Dolmetschen befähigt die AbsolventInnen dazu, als selbstverant-wortliche ExpertInnen professionell zu handeln, was durch die Vermittlung der wissen-schaftlichen Kenntnisse und Methoden des Faches sowie der praktischen Fertigkeiten, die für die berufliche Tätigkeit in verschiedenen Bereichen des Dolmetschens erforder-lich sind, erreicht wird. .

Das Studium bietet eine Vertiefung der im Bachelorstudium Transkulturelle Kommuni-kation erworbenen Kenntnisse und versteht sich als Ergänzung der in diesem Studium vermittelten sprachlichen und wissenschaftlichen Berufsvorbildung.

Durch die Vermittlung vertiefender translatologischer Kompetenzen wird auch die Basis für ein fortführendes translationswissenschaftliches Studium gelegt.

Die Ausbildung erfolgt in der Mutter- oder Bildungssprache, die eine der unten ange-führten Sprachen sein kann, und je nach Schwerpunktbereich in einer oder zwei Fremd-sprachen, die ebenfalls aus dem unten genannten Angebot zu wählen sind.

3. MASTERSTUDIUM DOLMETSCHEN

Page 9: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

9

3. 2 WÄHLBARE SPRACHEN

In den Schwerpunktsetzungen Konferenzdolmetschen, Gesprächs- und Verhandlungs-dolmetschen und Gebärdensprachdolmetschen werden außer in der Muttersprache auch in 2 aus folgenden Fremdsprachen Kompetenzen erworben:

• Arabisch,• Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,• Deutsch,• Englisch,• Französisch,• Italienisch,• Österreichische Gebärdensprache,• Russisch,• Slowenisch,• Spanisch,• Türkisch,• Ungarisch.

Der Schwerpunktbereich Dolmetschen und Übersetzen mit 1 Fremdsprache wird für die folgenden Sprachen angeboten:

• Arabisch, • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, • Deutsch, • Russisch, • Slowenisch, • Türkisch, • Ungarisch.

WICHTIG:Personen, deren Mutter- oder Bildungssprache nicht Deutsch ist,

haben die Fremdsprache 2 in Gegenüberstellung zu Deutsch zu studieren.

Page 10: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

10

3.3 RELEVANZ DES STUDIUMS FÜR DIE WISSENSCHAFT UND DEN ARBEITS-MARKT

Das Masterstudium Dolmetschen dient der Ausbildung von Expertinnen und Experten für das Dolmetschen in international oder multikulturell tätigen Unternehmen, privaten und öffentlichen Institutionen und Organisationen, für die insbesondere in den folgen-den Bereichen Bedarf besteht:

• Internationale Organisationen• Nicht-Regierungsorganisationen• EU-Institutionen• Migrations- und Integrationseinrichtungen• Gericht und Behörden• Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen• Wirtschaft• Verwaltung• Universitäten bzw. hochschulische Einrichtungen

3.4 AKADEMISCHER GRAD

An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Arts (abgekürzt MA) verliehen.

Page 11: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

11

Das Studium bietet folgende Schwerpunktsetzungen:

• Konferenzdolmetschen• Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen• Gebärdensprachdolmetschen

Im Rahmen dieser drei Schwerpunktsetzungen erwerben die Studierenden die notwen-digen Fertigkeiten, um längere Texte in allen relevanten Nuancen und Details in ange-messener Form entweder konsekutiv oder simultan, bzw. in Gebärdensprache wieder-zugeben.

Beim Konsekutivdolmetschen wird dazu eine spezielle Notizentechnik verwendet, beim Simultandolmetschen wird der Ausgangstext fast gleichzeitig wiedergegeben, wobei zu-meist eine spezielle technische Ausstattung (Dolmetschkabinen, tragbare Führungsan-lagen, etc.) genutzt wird.

Für beide Dolmetschtechniken sind folgende Kompetenzen wesentlich:

• Erkennen und Strukturieren von Hauptaussagen und Argumentations-ketten• Analyse von Kontext und Grundintentionen der Sprecherinnen und Sprecher sowie von deren psychischen und kognitiven Voraus-setzungen• Optimierung der kognitiven Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Gedächtnisleistung und der Wiedergabe• Situationsadäquate und kultursensitive Produktion des Zieltextes• Strategien für den Umgang mit raschem Sprecherwechsel und unterschiedlichen Gesprächssituationen• Kritische Reflexion der eigenen Wiedergabe

Zusätzlich wird das Studium in folgendem Schwerpunktbereich angeboten:

• Dolmetschen und Übersetzen mit 1 Fremdsprache

Im Rahmen des Schwerpunktbereichs Dolmetschen und Übersetzen erwerben die Stu-dierenden die notwendigen Fertigkeiten, um sowohl schriftliche als auch mündliche Texte in allen relevanten Nuancen in angemessener Form in einer anderen Sprache wie-derzugeben.

4. DOLMETSCH-SCHWERPUNKTSETZUNGEN

Page 12: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

12

Für den Schwerpunkt Dolmetschen und Übersetzen sind folgende Kompetenzen im Bereich Dolmetschen wesentlich:

• Erkennen und Strukturieren von Hauptaussagen und Argumentationsketten• Analyse von Kontext und pragmatischer Intention der Sprecherinnen und Sprecher sowie von deren psychischen und kognitiven Voraussetzungen• Optimierung der kognitiven Verarbeitung der Inhalte zur Unterstützung der Ge dächtnisleistung und der Wiedergabe• Situationsadäquate und kultursensitive Produktion des Zieltextes• Strategien für den Umgang mit raschem Sprecherwechsel und Wechsel zwischen zwei sprachlichen Modalitäten sowie mit potentiell konflikt- und emotions - behafteten Gesprächssituationen• Kritische Reflexion der eigenen Wiedergabe

Im Bereich Übersetzen werden folgende Kompetenzen erworben:

• Fähigkeit zur Analyse des Übersetzungsauftrages im Hinblick auf Zweck und Adressa- tinnen/Adressaten des Zieltextes(-produktes) und Erstellung des Zieltextprofils.• Fähigkeit zum Erkennen von zieltextrelevantem Recherchebedarf und Durchfüh- rung der notwendigen Recherchen.• Kognitive Verarbeitung der Inhalte des Ausgangstextes(-materials) zur Unterstüt- zung der übersetzungsrelevanten Analyse des Ausgangstextes und seiner Umsetzung in den Zieltext.• Situationsadäquate und kultursensitive Produktion des Zieltextes• Kooperationsfähigkeit mit Handlungspartnern in der jeweiligen Auftrags- und Produktionssituation.• Kritische Reflexion und Selbstreflexion auf Grundlage des prozeduralen Wissen über den gesamten Übersetzungsprozess.

Weitere Kompetenzen, die in ALLEN Schwerpunktbereichen vermittelt werden:

Translatologische Kompetenzen:

• Fähigkeit zur offenen und kritischen Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen und kulturellen Bedingtheit von Translation.• Umgang mit wissenschaftlicher Literatur, Entwicklung der wissenschaftlichen Reflexionsfähigkeit und des kritischen Zuganges zu unterschiedlichen Ansätzen in der Translationswissenschaft.• Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit und zur Organisation und Durchführung von wissenschaftlichen Projekten.

Page 13: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

13

Schlüsselkompetenzen

Zusätzlich werden den Studierenden sogenannte Schlüsselkompetenzen vermittelt. Die-se umfassen übergreifende, breit verwertbare mentale, soziale und technische Kompe-tenzen, von denen exemplarisch folgende genannt seien:

• Kognitive Kompetenzen (Reflexion, Abstraktion, autonome Weiterbildung)• Soziale Kompetenzen (Kooperation, Kommunikation, Verantwortung)• Technische Kompetenzen (Recherche, Umgang mit technischen Arbeitsmitteln)

Page 14: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

14

Die allgemeine Zulassungsfrist an der Universität endet am 5. September für das Win-tersemester und am 5. Februar für das Sommersemester.

4.1 ERSTMALIGE ZULASSUNG AN DER UNI GRAZ

Wenn du noch nie bzw. letztmalig vor 1990 an der Universität Graz eingeschrieben warst, ist vor der Inskription eine Online-Datenerfassung via Internet notwendig. Da-bei werden die persönlichen Daten und die Studienwahl erfasst sowie ein Termin für die persönliche Anmeldung in der Studien- und Prüfungsabteilung ausgewählt. Mit der Inskription während der allgemeinen Zulassungsfrist (siehe oben) und dem Einzahlen des ÖH-Beitrages wird man zu einer/m ordentlichen Studierenden der Universität Graz.

4.2 KONSEKUTIVES MASTERSTUDIUM AN DER UNI GRAZ

Wenn du ein konsekutives Masterstudium nach dem Abschluss deines Bachelorstudi-ums an der Universität Graz beginnen möchtest, ist das auch außerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. Unter einem konsekutiven Masterstudium wird ein nachfolgen-des Masterstudium verstanden. Wenn du nach dem Abschluss eines Bachelorstudiums am ITAT direkt eines der Masterstudien am ITAT inskribieren möchtest, wäre das ein konsekutives Masterstudium.

Nach dem Abschluss deines Bachelorstudiums erhältst du bei der Studien- und Prü-fungsabteilung den Bescheid zur Verleihung deines akademischen Grades und kannst dort zugleich dein konsekutives Masterstudium öffnen. Dieser Vorgang gilt jedoch nur für die Aufnahme des unmittelbar aufbauenden Master-studiums, andere oder weitere Masterstudien können nur innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist aufgenommen werden.

4.3 NICHT-KONSEKUTIVES MASTERSTUDIUM AN DER UNI GRAZ

Wenn du an der Universität Graz ein Masterstudium beginnen möchtest, das nicht kon-sekutiv auf dein Bachelorstudium aufbaut (z.B. ein Studium an einem anderen Institut), muss erst festgestellt werden, ob eine Gleichwertigkeit gegeben ist. Um das abzuklären, wende dich bitte rechtzeitig vor Ende der allgemeinen Zulassungsfrist (siehe oben) an die Studien- und Prüfungsabteilung der Universität Graz (Hauptgebäude, Universitäts-platz 3, 1. Stock): [email protected]

5. ANMELDUNG AN DER UNIVERSITÄT

Page 15: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

15

i

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Übersetzen ist die Absolvierung des Bachelorstudiums Transkulturelle Kommunikation an der Universität Graz, oder der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen post-sekundären Bildungseinrichtung. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Studien- und Prüfungsabteilung (siehe Kapitel 4.3).

6.1 ERFORDERLICHE SPRACHKENNTNISSE

Für die Zulassung zum MA Übersetzen ist die Kenntnis der deutschen Sprache Voraus-setzung. Darüber werden Kenntnisse auf Niveau C1 in den gewählten Fremdsprachen vorausgesetzt. Der Nachweis der notwendigen sprachlichen Vorkenntnisse erfolgt durch Sprachprüfungen zu Beginn des Studiums.

6.2 SPRACHPRÜFUNGEN

Die Anmeldung zu den Sprachprüfungen erfolgt über die ITAT-Homepage:-> http://translationswissenschaft.uni-graz.at/-> Studieren-> Infos für Studiende-> Formulare für Studierende

Die Sprachprüfung wird nicht vor Studienbeginn abgelegt, sondern im Rahmen der Lehrveranstaltungen Analyse- und Übersetzungstechniken innerhalb der ersten Unter-richtswochen im Semester. Im Rahmen der Sprachprüfungen ist ein logisch aufgebauter Text zusammenfassend in der jeweils anderen Sprache schriftlich wiederzugeben.

Es sind insgesamt 4 Sprachprüfungen zu absolvieren:- Deutsch/Muttersprache – Fremdsprache 1- Fremdsprache 1 – Deutsch-Muttersprache- Fremdsprache 2 – Deutsch- Deutsch – Fremdsprache 2

Studierende mit der Schwerpunktsetzung „Dolmetschen und Überset-zen mit einer Fremdsprache“ haben 2 Sprachprüfungen aus dem Bereich Dolmetschen (Dt./Muttersprache – Fremdsprache hin und retour) und 2 aus dem Bereich Übersetzen (im Rahmen der LV Analyse- und Übersetz-ungstechniken) zu absolvieren; in diesem Fall sind die Ausgangstexte schriftlich in der Zielspache zusammenzufassen.

6 ZULASSUNGSBESTIMMUNGEN

i

Page 16: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

16

Das Masterstudium umfasst 4 Semester, das Gesamtausmaß an ECTS-Anrechnungspunkten beträgt 120. Das Studium ist nicht in Studienabschnitte gegliedert.

7.1 MUSTERSTUDIENVERLAUF

Schwerpunkt Konferenzdolmetschen:

7. AUFBAU DES STUDIUMS

Semester Lehrveranstaltung

1.

Analyse- und Dolmetschtechniken, Einführung VO PF 2

Analyse- und Dolmetschtechniken, Notizentechnik VO PF 2

Berufskunde VO PF 2

Rede- und Sprechtechnik VU PF 1

Translationswissenschaftliche Vorlesung (Dolmetschwis-senschaft) VO PF 3

Dolmetschwissenschaftliches Seminar 1 SE PF 4

Analyse- und Dolmetschtechniken I (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken I (Fremdsprache 2) KS PF 3

Auslandspraxis oder Auslandsstudium GWF/FWF 4

Semester Lehrveranstaltung

2.

Analyse- und Dolmetschtechniken II (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken II (Fremdsprache 2) KS PF 3

Modul Konferenzdolmetschen I (FS 1) KS PF 8

Modul Konferenzdolmetschen I (FS 2) SE PF 8

Dolmetschwissenschaftliches Seminar 2 KS PF 4

Page 17: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

17

Semester Lehrveranstaltung

Semester Lehrveranstaltung

3.

Modul Konferenzdolmetschen II (FS 1) KS PF 8

Modul Konferenzdolmetschen II (FS 2) KS PF 8

Modul Konferenzdolmetschen III (FS 1/FS 2) KS GWF 8

Semester IV

Masterarbeit 20

Masterprüfung 2

Kommissionelle Fachprüfung 1+1

Semester Lehrveranstaltung

2.

Analyse- und Dolmetschtechniken II (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken II (Fremdsprache 2) KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken II (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken II (Fremdsprache 2) KS PF 3

Modul 1 (FS 1) KS PF 8

Dolmetschwissenschaftliches Seminar 2 SE PF 4

+ 22 ECTS an Freien Wahlfächern GESAMT 120 ECTS

Schwerpunkt Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen, Gebärdensprachdolmetschen:

1.

Analyse- und Dolmetschtechniken, Einführung VO PF 2

Analyse- und Dolmetschtechniken, Notizentechnik VO PF 2

Berufskunde VO PF 2

Rede- und Sprechtechnik VU PF 1

Translationswissenschaftliche Vorlesung (Dolmetschwissenschaft) VO PF 3

Dolmetschwissenschaftliches Seminar 1 SE PF 4

Analyse- und Dolmetschtechniken I (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken I (Fremdsprache 2) KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken I (Fremdsprache 1) KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken I (Fremdsprache 2) KS PF 3

Auslandspraxis oder Auslandsstudium GWF/FWF 4

Page 18: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

18

Semester Lehrveranstaltung

3.Modul 2 (FS 2) KS PF 8

Modul 3 (FS 1) KS PF 8

Modul 4 (FS 2) KS PF 8

Semester Lehrveranstaltung

4.Masterarbeit 20

Masterprüfung 2

Kommissionelle Fachprüfung 1+1

+ 18 ECTS an Freien Wahlfächern GESAMT 120 ECTS

Schwerpunktbereich: Dolmetschen und Übersetzen (mit 1 Fremdsprache):

Semester Lehrveranstaltung

1.

Analyse- und Dolmetschtechniken, Einführung VO PF 2

Analyse- und Dolmetschtechniken, Notizentechnik VO PF 2

Berufskunde VO PF 2

Rede- und Sprechtechnik VU PF 1

Translationswissenschaftliche Vorlesung (Dolmetschwissenschaft) VO PF 3

Dolmetschwissenschaftliches/übersetzungswissenschaftliches Seminar 1 SE PF 4

Analyse- und Dolmetschtechniken I KS PF 3

Analyse- und Übersetzungstechniken I KS PF 3

Auslandspraxis oder Auslandsstudium GWF/FWF 4

Semester Lehrveranstaltung

2.

Analyse- und Übersetzungstechniken II KS PF 3

Analyse- und Dolmetschtechniken II KS PF 3

1. Modul Dolmetschen KS PF 8

2. Modul Übersetzen KS PF 8

Übersetzungswissenschaftliches/dolmetschwissenschaftliches Seminar 2 SE PF 4

Page 19: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

19

Semester Lehrveranstaltung

3.3. Modul Dolmetschen KS PF 8

4. Modul Übersetzen KS PF 8

5. Modul Übersetzen oder Dolmetschen KS PF 8

Semester Lehrveranstaltung

4.Masterarbeit 20

Masterprüfung 2

Kommissionelle Fachprüfung 1+1

+ 22 ECTS an Freien Wahlfächern GESAMT 120 ECTS

Bei den angegebenen Auflistungen handelt es sich lediglich um Emfehlungen. Je nach Angebot oder Präferenzen können die Fächer auch in einer anderen Reihenfolge absolviert werden. Die Lehveranstaltungen Analyse- und Übersetz-ungstechnicken bzw. Analyse- und Dolmetschtechniken sind jedoch am Anfang des Studiums zu absolvieren.

7.2 FREIE WAHLFÄCHER

Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveran-staltungen im Ausmaß von je nach Schwerpunktbereich 18 oder 22 ECTS-Anrechnungs-punkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder anerkannten in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogi-schen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Berei-chen von allgemeinem Interesse.

Empfohlen werden insbesondere:

• Frauen- und Geschlechterforschung,• Lehrveranstaltungen, die zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Projekt- management, Personal- und Finanzmanagement, soziale Kompetenzen dienen,• Lehrveranstaltungen aus philologischen Studienrichtungen.

Page 20: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

20

i

7. Auslandspraxis und Auslandsstudium

Im Rahmen des Masterstudiums Übersetzen ist zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ein verpflichtender Auslands-aufenthalt entweder in Form einer facheinschlägigen Auslandspraxis im Umfang von mindestens 4 ECTS-Anrechnungspunkten oder in Form eines mindestens dreimonatigen Auslandsstudiums zu absolvieren.

8.1 FACHEINSCHLÄGIGE AUSLANDSPRAXIS

Die Auslandspraxis von einem Monat (100 Arbeitsstunden) ist im Land bzw. in den Län-dern der Fremdsprache 1 oder Fremdsprache 2 nachzuweisen und ist vorzugsweise in den lehrveranstaltungsfreien Zeiten zu absolvieren.

Die vorgesehene Auslandspraxis ist in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung bzw. in einem Unternehmen zu absolvieren. Der Praxisplatz ist so zu wählen, dass die ausgeübte Tätigkeit insbesondere der Anwendung und Erweiterung der erworbenen Sprach- und Kulturkompetenz dient. Wird die Praxis für Österreichischen Gebärdensprache absolviert, kann ein Praxisplatz in Österreich gewählt werden.

Die/Der Studierende hat einen Praxisbericht vorzulegen. Der Praxisbericht hat neben einer Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten eine Reflexion darüber zu enthalten, welche der im Studium erworbenen Kompetenzen für die Praxis genutzt werden konn-ten.

8.2 AUSLANDSSTUDIUM

Alternativ zur Auslandspraxis hast du auch die Möglichkeit, ein oder mehrere Semes-ter an einer Universität im Ausland zu studieren. Die Lehrveranstaltungen, die du im Ausland absolvierst, werden von der/dem Vorsitzenden der Curricula-Kommission als Pflichtfach, gebundenes Wahlfach oder freies Wahlfach anerkannt.

Bitte beachte, dass du dir von den Lehrveranstaltungen, die du im Ausland absolvierst, 4 ECTS-Punkte für die freien Wahlfächer anrechnen lassen musst, damit das Auslandsstu-dium laut Curriculum für das Studium anerkannt wird.

Für Auslandsstudien gibt es verschiedene Programme (z.B. Erasmus, Ceepus etc.), über die du dich beim Büro für Internationale Beziehungen (http://international.uni-graz.at/de/) informieren kannst.

8. AUSLANDSPRAXIS UND AUSLANDSSTUDIUM

Page 21: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

21

8.3 FREIWILLIGE AUSLANDSPRAXIS

Zusätzlich zur verpflichtenden Auslandspraxis wird den Studierenden empfohlen, ein weiteres 2-monatiges Auslandspraktikum zu absolvieren. Für jeden zusätzlichen Mo-nat können jeweils 4 weitere ECTS-Anrechnungspunkte für freie Wahlfächer vergeben werden (maximal 8 ECTS!).

Die verpflichtende und die freiwillige Auslandspraxis können auch direkt aufeinander-folgend bei der gleichen Einrichtung absolviert werden.

Nachdem du alle Module positiv absolviert hast, ist in deinen Fremdsprache eine Fach-prüfung abzulegen.

Die kommissionelle Fachprüfung besteht aus mehreren Prüfungsteilen und dient dem Nachweis der während des Studiums erworbenen berufspraktischen Fähigkeiten.

Weitere Informationen zu den Prüfungsmodalitäten sind im Studienplan enthalten.

9. FACHPRÜFUNGEN

Page 22: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

22

Im Masterstudium Dolmetschen ist im 2. Studienjahr eine schriftliche Masterarbeit anzufertigen, die Bestandteil der Masterprüfung ist.

10. 1 WANN IST ES SOWEIT?

Da die Masterarbeit ein Projekt ist, das reifen muss, solltet ihr euch nach Absolvierung des ersten übersetzungs- bzw. dolmetschwissenschaftlichen Seminars Gedanken über ein mögliches Thema machen und nach Absolvierung des zweiten übersetzungs- bzw. dolmetschwissenschaftlichen Seminars mit der Konzepterstellung beginnen. Je früher man damit beginnt, die Masterarbeit zu planen, desto einfacher wird sich die Durchfüh-rung gestalten.

10.2 THEMENWAHL UND BETREUUNG

Bevor du beginnst, dich allzu intensiv mit dem Thema deiner Masterarbeit zu befassen, muss abgeklärt werden, ob dieses Thema am Institut betreut werden kann. Am Institut stehen mehrere BetreuerInnen zur Verfügung. Etwa zwei Monate, bevor du zu schrei-ben beginnen möchtest, solltest du dich per E-Mail bei Frau Mag. Dr. Eveline Schwarz mit eventuellem Themen- und BetreuerInnenwunsch melden. Sobald du eine Betreu-ungszusage erhalten hast, kannst du in Rücksprache mit deiner/m BetreuerIn mit der Konzept erstellung beginnen.

10. 3. LÄNGE UND ECTS-PUNKTE

Die Masterarbeit soll eine Länge von ca. 25.000 bis 35.000 Wörtern (70 bis 100 Seiten ohne Anhänge) aufweisen und mit einem Arbeitsaufwand von 6 Monaten zu bewältigen sein. Die Arbeit wird von der Betreuerin/vom Betreuer begutachtet und benotet. Der Masterarbeit sind 20 ECTS-Anrechnungspunkte zugeordnet.

10. 4 MASTERPRÜFUNG

Die abschließende Masterprüfung (2 ECTS-Anrechnungspunkte) wird nach Approbation der Masterarbeit, d.h. frühestens am Ende des 4. Semesters abgelegt.

Gegenstand der Prüfung ist(a) eine Defensio der Masterarbeit und(b) ein Prüfungsgebiet aus dem Fach Übersetzungswissenschaft.

10. MASTERARBEIT UND MASTERPRÜFUNG

Page 23: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

23

INSTITUTSANSCHRIFT

Institut für theoretische und angewandte TranslationswissenschaftMerangasse 70/1, 8010 Grazhttp://translationswissenschaft.uni-graz.at/

VERKEHRSANBINDUNG

• Straßenbahnlinie 3, Haltestelle Herz-Jesu Kirche, 2 Minuten Fußweg• Buslinie 63, Haltestelle Nibelungengasse

Fahrplaninformationen findest du auf: http://www.holding-graz.at/linien/busbahnbim-auskunft.html SEKRETARIAT DES ITAT

E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.30 – 12.00 UhrDienstag, Donnerstag (nicht in LV-freien Zeiten) 13:30 – 15:00 Uhr

VORSITZENDE DER CURRICULAKOMMISSION

Mag. Eveline SCHWARZE-Mail: [email protected] 1.084

Sprechstunde: Dienstag, 11.30 - 15.00 Uhr, Ferien: 9.00-12.00(bitte mit Anmeldung: Liste an der Tür)

PRÜFUNGSREFERAT

Andrea ROSENKRANZE-Mail: [email protected]

Montag - Mittwoch9:00 - 12:00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr

11. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM INSTITUT

i

i

Die Vorsitzende der C u r r i c u l a k o m m i s s i o n ist zuständig für alle Anrechnungen und

Beim Prüfungsreferat meldest du dich für die kommissio-nelle Gesamtprüfung und Fachprüfungen an.

Page 24: Studienleitfaden Dolmetschen WS1415

24