Studienverlauf im zweiten und dritten Studienjahr · Modul I und II • IPS/Modul II: über zwei...

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Studienverlauf im zweiten und dritten Studienjahr Bachelor of Arts Geschichte GemPo2016

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Studienverlauf im zweiten

und dritten Studienjahr

Bachelor of Arts Geschichte

GemPo2016

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Das erste Studienjahr Modul I und II

• IPS/Modul II: über zwei Semester

• Modul II: VL in AG, MA und NZ

• Wurde eine (Teil-)Veranstaltung in Modul II nicht bestanden, muss NICHT MEHR

das gesamte Modul wiederholt werden.

• Jedoch muss das Modul II innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Semestern

abgeschlossen sein.

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Veranstaltungen ab dem zweiten Studienjahr (d. h. ab Modul III) dürfen erst studiert

werden, wenn alle Veranstaltungen des ersten Studienjahres (d. h. Modul I (IPS) und

Modul II) vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurden.

Das zweite Studienjahr Modul III, IV und V

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• Modul III: Seminar und Übung zu

speziellen Methoden und Theorien in

AG oder MA

• Modul V: Seminar und Übung zu

speziellen Methoden und Theorien in

NZ

• Modul III und Modul V müssen jeweils

in maximal zwei aufeinanderfolgenden

Semestern abgeschlossen werden.

• Es wird dringend empfohlen, die

Veranstaltungen in einem Semester zu

belegen.

Das zweite Studienjahr Modul III, IV und V

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• Modul IV kann über drei (aufeinander

folgende) Semester studiert werden

• Die Ringvorlesung wird jeweils nur im

SOMMERSEMESTER angeboten.

Das zweite Studienjahr Modul III, IV und V

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• Modul IV – innerhalb von drei Semestern

• Modul III/V – je innerhalb von zwei Semestern

• Ein Modul = eine Epoche. D. h. alle Bestandteile eines Moduls werden in derselben Epoche (d. h. aus einem Korb) gewählt.

• Modul III IMMER = Alte Geschichte oder Mittelalter

• Modul V IMMER = Neuzeit

• Die Module III und V sind fachnotenrelevant. D. h.: die Modulnoten fließen in die Fachnote Geschichte ein. Die Modulnote entspricht der Note der Seminararbeit.

Das zweite Studienjahr Zusammenfassung

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•Modul VI und Modul VII müssen jeweils in

maximal zwei aufeinanderfolgenden

Semesters abgeschlossen werden.

•Modul VI und VII dürfen erst studiert werden,

wenn Modul III und V vollständig und

erfolgreich abgeschlossen wurden.

Das dritte Studienjahr Examensorientierten Schwerpunkte

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• In Modul VI und VII müssen unterschiedliche

(Teil-) Epochen gewählt werden.

• Eine Epoche muss Neuzeit sein.

• Diese zwei Epochen bilden die

examensorientierten Schwerpunkte

• „Neuzeitschwerpunkt“: es können beide

Module in der Neuzeit absolviert werden.

Dann müssen unterschiedliche Teilepochen

der Neuzeit belegt werden.

Teilepochen („Körbe“) der Neuzeit:

Frühe Neuzeit

Langes 19. Jahrhundert

20. Jahrhundert

Das dritte Studienjahr Modul VI und VII

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Examensorientierte Schwerpunktbildung

Modul VIII und die B.A.-Arbeit

Modul VIII muss aus den in Modul

VI/VII belegten examensorientierten

Schwerpunkten gewählt werden.

Die Selbstlerneinheit mit mündlicher

Modulabschlussprüfung kann von

der/dem Lehrenden der Modul-

vorlesung oder von den Lehrenden des

die gleiche (Teil-) Epoche abdeckenden

Moduls begleitet werden.

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Examensorientierte Schwerpunktbildung

Modul VIII und die B.A.-Arbeit

• Bachelorarbeit: werden Modul VI

und VIII aus der gleichen (Teil-)

Epoche gewählt, soll die B.A.-Arbeit

aus der (Teil-)Epoche von Modul VII

gewählt werden; werden Modul VII

und VIII aus der gleichen (Teil-)

Epoche gewählt, soll die B.A.-Arbeit

aus dem (Teil-) Epoche von Modul VI

gewählt werden.

• D. h.: die B.A.-Arbeit schreiben Sie in

der Epoche, in der Sie nicht Modul

VIII belegt haben.

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Modul VI: Mittelalter

Modul VII: 20. Jahrhundert

d. h.: examensorientierten Schwerpunkte =

Mittelalter und 20. Jahrhundert

Daraus folgt:

Modul VIII: Mittelalter

(D.h. die MAP wird entweder von dem/der

Lehrenden der Vorlesung in Modul VIII, dem

HS in Modul VI oder der ÜfF in Modul VI

begleitet und abgenommen)

B.A.-Arbeit: wird in der Epoche geschrieben,

die in Modul VIII nicht gewählt wurde, also im

20. Jahrhundert.

Das dritte Studienjahr Examensorientierten Schwerpunkte

Beispiel

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• Modul VI/VII – je innerhalb von zwei Semestern.

• Wird ein Modulbestandteil nicht bestanden kann dieser ggf. im nächsten Semester

wiederholt werden. Jedoch muss das Modul VI/VII in maximal zwei aufeinander-

folgenden Semestern abgeschlossen werden.

• Innerhalb eines Moduls ist nur eine Epoche zu belegen, d. h. alle Veranstaltungen

eines Moduls haben dieselbe (Teil-)Epoche.

• Modul VI und VII sind in zwei verschiedenen Epochen zu absolvieren.

Eines der beiden gewählten Module muss in der Neuzeit belegt werden.

Hier ist ein Neuzeitschwerpunkt mit zwei Teilepochen der Neuzeit möglich.

• Die Epochen aus Modul VI und VII bilden die prüfungsorientierten Schwerpunkte.

Das dritte Studienjahr Zusammenfassung

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• Modul VIII muss aus einer der beiden in Modul VI/VII gewählten Epochen oder

Teilepochen gewählt werden.

• Die B.A.-Arbeit wird in der Epoche geschrieben, die nicht in Modul VIII belegt wurde.

• Wird die B.A.-Arbeit in Alter Geschichte, Mittelalter oder Früher Neuzeit geschrieben,

muss ein Lateinnachweis vorliegen.

• Bei der Planung der Prüfungsphase auch auf die Sprachanforderungen des M.Ed.

achten.

Das dritte Studienjahr Zusammenfassung

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Sprachanforderungen B.A./M.A./M.Ed.

Abschluss B.A. M.A. M.Ed.

Fremdsprache 1

Englisch

(zwingend)

Englisch Englisch

Fremdsprache 2 Eine weitere moderne Fremdsprache

oder Latein

Eine weitere moderne Fremdsprache

oder Latein

(i.d.R. = B.A.)

Eine weitere moderne

Fremdsprache oder Latein

(i.d.R. = B.A.)

Fremdsprache 3 / Eine weitere moderne Fremdsprache

oder Latein

Zwei moderne Fremdsprachen

und zwingend Latein

Latein ?

Wenn die B.A.-Arbeit im Bereich AG,

MA oder FNZ geschrieben wird

Wenn die M.A.-Arbeit im Bereich AG,

MA oder FNZ geschrieben wird

Lateinkenntnisse auf dem Niveau

des Kleinen Latinums

Wie kann ich Latein

nachweisen? siehe S.2 f. siehe S.2 f.

Latein I und II mit abschließender

Klausur oder durch einen anderen

amtlichen Nachweis: siehe S.2 f.

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Die geforderten Sprachkompetenzen können nachgewiesen werden:

• durch die im Abiturzeugnis mit mindestens Niveau B1 vermerkten

Sprachkompetenzen.

• durch die erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht (Sek. I und II) in der

nachzuweisenden Fremdsprache über einen Zeitraum von mindestens 2.5 Jahren

und immer mindestens „ausreichend“ (4,0).

• durch den amtlichen Nachweis des Latinums bzw. durch eine Bescheinigung über

Lateinkenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Latinums (gem. LZV, §11, 25.04.2016)

o.ä.

• durch ein erfolgreich abgeschlossenes Sprachmodul im Optionalbereich mit

mindestens 5 CP

• durch ein mindestens dreisemestriges, erfolgreich bestandenes universitäres

Sprachstudium einer modernen Fremdsprache

• innerhalb der Module des Fachstudiums der Bachelor-Phase

Anerkennung der

Sprachnachweise

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• Wird ein Modulbestandteil nicht bestanden (z.B. weil das Referat nicht mehr mit

ausreichend (4,0) benotet wurde oder aufgrund zu hoher Fehlzeiten) kann dieser ggf.

im nächsten Semester wiederholt werden. Jedoch müssen die Module II/ III/ V/ VI und

VII jeweils in maximal zwei aufeinanderfolgenden Semestern abgeschlossen werden.

• Sollte die MAP (Seminararbeit) nicht mehr mit ausreichend (4,0) benotet werden,

kann eine neue Seminararbeit zwischen DozentIn und StudentIn vereinbart werden.

Eine MAP darf innerhalb eines Moduls maximal zweimal wiederholt werden.

Dabei ist es unerheblich, in welchem Seminar oder Semester die MAP abgelegt

wurde.

Bedeutet: Wer dreimal innerhalb eines Moduls (z.B. in Modul V) eine Seminararbeit

(=MAP) nicht besteht, kann nicht mehr weiter studieren.

Die Option des „Nachbesserns“ von Seminararbeiten gibt es NICHT MEHR!

NICHT-BESTEHEN VON

PRÜFUNGSLEISTUNGEN!

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• Für Seminararbeiten, die zugleich den Charakter von Modulabschlussprüfungen (MAP)

besitzen, werden die Abgabefristen in Absprache mit dem/der jeweiligen Dozenten /

Dozentin festgesetzt.

Dabei darf der Termin frühestens 6 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit liegen; die

späteste Abgabefrist ergibt sich grundsätzlich aus den Modulanforderungen, jedoch wird

empfohlen, sie auf den letzten Tag des jeweiligen Semesters festzusetzen.

• Studierenden haben bei Nichtbestehen die Möglichkeit, eine Arbeit mit einem

modifizierten Thema als zweiten (und ggf. dritten) Prüfungsversuch anzufertigen.

• Eine MAP sollte in jedem Fall nur bei dem Dozenten/der Dozentin erfolgen, bei dem/der

auch das Seminar besucht wurde.

Zeitliche Regelung für die

in den Lehrveranstaltungen

zu erbringende Leistungen

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1. Wann ist die Anmeldung im Fach Geschichte möglich?

• Die Anmeldung der Bachelorarbeit ist möglich, sobald Sie im Studium

insgesamt 130 CP erlangt haben.

2. Wo kann ich mich für die B.A.-Arbeit anmelden?

• Das Prüfungsamt des Faches, in dem die B.A.-Arbeit geschrieben wird,

ist federführend und verwaltet die Prüfungsakte. Die Bachelorarbeit wird

dort angemeldet.

3. Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung der B.A.-Arbeit?

PO2016: Stammdatenblatt + Formblatt A (Anmeldung zur B.A.-Arbeit) +

Formblatt B bzw. C. (Nachweis über die Mindestvoraussetzung [B] /

Nachweis über alle Studienleistungen [C])

(PO2012: Stammdatenblatt + Formblatt 1 + Formblatt 3 + Formblatt 4

bzw. 6 (Nachweis über Mindestvoraussetzung bzw. alle

Studienleistungen) Hinweis: Formblatt 2 zur Anmeldung der mdl. B.A.-

Prüfung

Prüfungsphase B.A.-Arbeit

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4. Was muss ich vorher organisieren?

• Sie haben sich mit dem Prüfer über die weitere Vorgehensweise

verständigt.

• Die Leistungen müssen von Ihnen bei eCampus zu Modulen

zusammengefasst worden sein.

• Die zusammengefassten Module müssen bestätigt werden

(Studienberatung/ Kustos bzw. Kustodin).

• Das Formblatt über die Bestätigung der Mindestvoraussetzungen muss

in beiden Fächern und dem Optionalbereich unterschrieben sein.

Für das Fach Geschichte wenden Sie sich hierzu an die

Studienberatung/ Kustos bzw. Kustodin.

• Die Sprachnachweise (Englisch + Latein/eine moderne Fremdsprache)

müssen bestätigt werden (Studienberatung/ Kustos bzw. Kustodin).

Prüfungsphase B.A.-Arbeit

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Prüfungsphase eCampus

PO2012

PO2016

Anleitung

eCampus

Liste aller

prüfungsberechtigten

Dozenten/Dozentinnen

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Formblatt A PO2016: Anmeldung der B.A.-Arbeit

Hier wird der exakte

Titel der Arbeit (kein

Arbeitstitel!)

eingetragen

Auszufüllen durch

den/die Prüfer/in

Ab dem hier

eingetragenen Datum gilt

die sechswöchige

Bearbeitungsfrist.

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Formblatt B PO2016:

Formblatt B

Auszufüllen von der

Studienberatung /

Kustos/Kustodin

(Nachweis über die

Module und

Sprachnachweise)

Auszufüllen vom 2.

Fach

Auszufüllen vom

Optionalbereich

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Formblatt C PO2016: Formblatt C

Auszufüllen von der

Studienberatung /

Kustos/Kustodin

(Nachweis über alle

Module und

Sprachnachweise)

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Wechsel in einen Master Grundsätzliches

• Fristen sind abhängig davon, ob der gewünschte Masterstudiengang

zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt (NC) ist.

• Ein Wechsel ist immer nur zum vollen Semester möglich und auch nur, wenn das

Bachelorstudium bis zum 30.09. oder 31.03. abgeschlossen wurde.

• „Abgeschlossen“ heißt, dass alle Prüfungsleistungen bis zu diesem Datum

erbracht sein müssen (Hinweis: Fristen bei zulassungsbeschränkten

Masterstudiengängen beachten!)

• Das Zeugnis wird immer auf das Datum der letzten Prüfungsleistung rückdatiert.

• Es existiert kein Übergangssemester im Fach Geschichte!

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Umschreibung Master Obligatorische Beratung

M.Ed.: https://www.ruhr-uni-

bochum.de/histdidaktik/masterofeducation.ht

ml.

M.A.: https://www.ruhr-uni-

bochum.de/zsb/pdf/antrag_master-

beratung.pdf

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Wann sollte ich eine Beratung in Anspruch

nehmen?

Zwei Zeitpunkte während des Studiums bieten sich besonders an:

1. Nach dem zweiten Semester: In einem individuellen

Beratungsgespräch kann der weitere Studienverlauf

gemeinsam erarbeitet werden.

2. Nach dem vierten Semester: Die Studienabschluss- und

Prüfungsphase kann optimal geplant werden. Ggfs. können

Lösungen für etwaige Probleme (noch zu erbringende

Leistungen etc.) erarbeitet werden.

Studienberatung Bachelor of Arts

In E-Mails bitte immer die

Matrikelnummer angeben!